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1667/2019

Leerzug der Unterbringungseinrichtung Neusser Landstraße 2

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.05.2019

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2190 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1667/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 
 
Leerzug der Unterbringungseinrichtung Neusser Landstraße 2 
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Nippes bittet mit Schreiben vom 07.05.2019 bzgl. Leerzug 
des Standortes Neusser Landstraße um die Beantwortung folgender Fragen:  
1. Warum musste dies geschehen? 
2. Was passierte mit den Bewohnern? 
3. Was ist geplant nach der Sanierung? 
4. Hat die Leitung die Situation im Griff, oder sollte sie ausgetauscht werden? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Das Objekt Neusser Landstraße 2 wird derzeit leergezogen, d. h., die dort untergebrachten Personen 
werden sukzessive in andere Unterbringungseinrichtungen verlegt oder konnten bereits in privaten 
Wohnraum umziehen. Die Verlegungen gehen mit einer Verbesserung der Unterbringungsqualität 
einher. Statt gemeinsam zu nutzender Küchen- und Sanitärräume werden den Bewohnerinnen und 
Bewohnern überwiegend abgeschlossene Wohneinheiten bzw. eigene Kochgelegenheiten und Bäder 
zur Verfügung stehen. Die letzten beiden Parteien werden voraussichtlich bis Ende Mai 2019 die 
Neusser Landstraße 2 verlassen. 
 
Grund für den Leerzug ist ein anhaltender bzw. wiederkehrender Befall der Unterkunft mit Mäusen, 
die sich innerhalb des Gebäudes ansiedeln konnten. Die umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen 
durch beauftragte Fachfirmen in enger Begleitung durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln konnten 
im laufenden Betrieb keinen nachhaltigen Erfolg erzielen.  
 
Das Amt für Wohnungswesen hat daher entschieden, den Standort zunächst leerzuziehen, um die 
baulichen Gegebenheiten des Gebäudes prüfen und bewerten zu können. Es wurde ein Gutachten in 
Auftrag gegeben, um die Gründe für den anhaltenden Befall zu ermitteln. Die Ergebnisse des Gutach-
tens werden bei der Entscheidung für das weitere Vorgehen und die künftige Nutzung des Standorts 
einbezogen. Die Ergebnisse des Gutachtens liegen inzwischen vor. Derzeit werden alle Optionen 
geprüft. 
 
Die Leitung des Wohnheims durch den Träger ist nicht zu beanstanden.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1667/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.05.2019
Erstellt
09.05.2019 18:02