1667/2019
Leerzug der Unterbringungseinrichtung Neusser Landstraße 2
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2190 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 1667/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 Leerzug der Unterbringungseinrichtung Neusser Landstraße 2 Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Nippes bittet mit Schreiben vom 07.05.2019 bzgl. Leerzug des Standortes Neusser Landstraße um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum musste dies geschehen? 2. Was passierte mit den Bewohnern? 3. Was ist geplant nach der Sanierung? 4. Hat die Leitung die Situation im Griff, oder sollte sie ausgetauscht werden? Antwort der Verwaltung Das Objekt Neusser Landstraße 2 wird derzeit leergezogen, d. h., die dort untergebrachten Personen werden sukzessive in andere Unterbringungseinrichtungen verlegt oder konnten bereits in privaten Wohnraum umziehen. Die Verlegungen gehen mit einer Verbesserung der Unterbringungsqualität einher. Statt gemeinsam zu nutzender Küchen- und Sanitärräume werden den Bewohnerinnen und Bewohnern überwiegend abgeschlossene Wohneinheiten bzw. eigene Kochgelegenheiten und Bäder zur Verfügung stehen. Die letzten beiden Parteien werden voraussichtlich bis Ende Mai 2019 die Neusser Landstraße 2 verlassen. Grund für den Leerzug ist ein anhaltender bzw. wiederkehrender Befall der Unterkunft mit Mäusen, die sich innerhalb des Gebäudes ansiedeln konnten. Die umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen durch beauftragte Fachfirmen in enger Begleitung durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln konnten im laufenden Betrieb keinen nachhaltigen Erfolg erzielen. Das Amt für Wohnungswesen hat daher entschieden, den Standort zunächst leerzuziehen, um die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes prüfen und bewerten zu können. Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Gründe für den anhaltenden Befall zu ermitteln. Die Ergebnisse des Gutach- tens werden bei der Entscheidung für das weitere Vorgehen und die künftige Nutzung des Standorts einbezogen. Die Ergebnisse des Gutachtens liegen inzwischen vor. Derzeit werden alle Optionen geprüft. Die Leitung des Wohnheims durch den Träger ist nicht zu beanstanden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1667/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.05.2019
- Erstellt
- 09.05.2019 18:02