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0258/2017

Vertretungsregelung in der Kindertagespflege gem. § 23 (4) SGB VIII - Evaluation

Mitteilung Ausschuss 07.02.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 8.2.3

2016-11-03 Endfassung Auswertungsbericht Vertretung

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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2016-11-03 Endfassung Auswertungsbericht Vertretung

40406 Zeichen

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Auswertung zur Umsetzung der 
Vertretungsregelungen in der 
Kindertagespflege Köln  
Stand Oktober 2016

2 
 
Gliederung 
 
I. Umsetzung der Vertretungssysteme gemäß Ratsbeschluss 
 
1. Ausgangssituation 
2. Bedarf und Beratung 
3. Zahlen und Fakten 
4. Vernetzung und Kollegiale Beratung 
5. Verfahren 
6. Beantragung der Mittel („Vertretungspauschalen“) 
7. Controlling 
 
II. Auswertung der Modelle 
 
1. Modell 1: Teammodell 
1.1 Zwischenlösung/ Einzelfälle 
2. Modell 2: Zusammenarbeit mit ergänzenden Vertretungs-Tages- 
    pflegepersonen  
3. Modell 3: Stützpunkt mit angestellten Tagespflegepersonen 
 
III. Fazit 
 
IV. Empfehlungen

3 
 
Am 16.12.2014 hat der Rat der Stadt Köln die Einführung einer 
Vertretungsregelung beschlossen und hierfür – befristet bis zum 31.12.2017 - 
eine jährliche Summe von 1,376 Mio. € bewilligt. Im Jugendhilfeausschuss wurde 
am 17.03.2015 auf der Grundlage der von der Kontaktstelle, vom Qualitätszirkel 
und der Verwaltung erarbeiteten Vorlagen über die konkrete Umsetzung 
entschieden. Seit dem 18.03.3016 werden in Köln drei Vertretungsmodelle für 
krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen gefördert:  
 Teammodell 
 Modell mit festangestellten Vertretungspersonen 
 Stützpunkte 
Die Kontaktstelle Kindertagespflege trägt Sorge für die Umsetzung von 
Teamlösungen, Ersatzbetreuung durch Vertret ungstagespflegepersonen in 
angemieteten Räumlichkeiten und im häuslichen Kontext . Die Träger der 
Kontaktstelle waren aufgefordert auch die Trägerschaft für Stützpunkte zu 
übernehmen. Die Schnittstelle sollte die Kontaktstelle Kindertagespflege 
übernehmen.  
 
Die Auswertung der Vertretungsregelung erfolgt auf der Grundlage der Daten der 
Kontaktstelle, den Erfahrungen der Fachberater *innen, dem Austausch mit 
Tagespflegepersonen, die ein  Vertretungskonzept vorhalten und dem 
Qualitätszirkel.  
 
 
I. Umsetzung der Vertretungssysteme gemäß Ratsbeschluss 
 
1. Umsetzung 
 
Nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln und der Konkretisierung im 
Jugendhilfeausschuss sind alle Tagespflegepersonen schriftlich über die 
Einführung einer Vertretungsregelung bei Krankheit informi ert worden. Im 
weiteren Verlauf hat die Kontaktstelle umfangreiche Informationsmaterialien und 
Handouts, die fortlaufend aktualisiert und auf der Homepage der Kontaktstelle 
veröffentlicht werden, erarbeitet. Im N ewsletter der Kontaktstelle wird 
fortlaufend über das Thema berichtet, e twa durch Interviews mit

4 
 
Tagespflegepersonen, die in ihrer Tagespflegestelle ein Vertretungssystem 
installiert haben.  
Im Auswertungszeitraum haben 15 Vernetzungstreffen in den einzelnen 
Stadtbezirken ausschließlich zum Thema „V ertretungssysteme“ stattgefunden. 
Zudem wurden in der Kontaktstelle Kindertagepflege zwei zentrale 
Informationsveranstaltungen für Tagespflegepersonen zum Thema „Vertretung“ 
angeboten. Die Großtagespflegestellen und die Tagespflegepersonen mit 
angemieteten Räumen wurden in einer weiteren Veranstaltung informiert.  
Nach Installierung der ersten Vertretungsmodelle fanden erste 
Vernetzungstreffen zum gegenseitigen Austausch für Tagespflegepersonen mit 
einem Vertretungsmodell statt.  
 
 
2. Beratung 
 
Die Nachfrage v on Eltern und Tagespflegepersonen nach Vertretungslösungen 
und -möglichkeiten steigt seit Monaten. Eltern und Tagespflegepersonen werden 
zunächst durch die Fachberater *innen der Regionalteams der Kontaktstelle 
umfassend zu den Rahmenbedingungen, Vor - und N achteilen der einzelnen 
Vertretungssysteme beraten. Danach übernimmt eine für das Thema Vertretung 
freigestellte Mitarbeiterin die weiterführenden Beratungen – auch vor Ort mit 
allen Beteiligten – und unterstützt prozessbegleitend die Einführung des 
Vertretungssystems. Wenn möglich findet eine persönliche Beratung in den 
Räumlichkeiten der Tagespflegeperson , ggf. auch gemeinsam mit der 
Vertretungs-Tagespflegeperson, statt. Die Vermittlung von Vertretungs -
Tagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der  Fachstelle 
Kindertagespflege im Jugendamt. Interessierte n Vertretungs-
Tagespflegepersonen wird vorab ein persönliches Beratungsgespräch zu den 
Möglichkeiten und Anforderungen des Tätigkeitsfeldes angeboten.

5 
 
3. Zahlen und Fakten 
 
Im Zeitraum vom 18 .03.2015 bis 15.10.2016 haben 126 
Kindertagespflegepersonen ein Vertretu ngskonzept eingereicht, 106 von ihnen 
werden aktuell bei Ausfallzeiten durch Krankheit vertreten. 20 
Vertretungssysteme wurden aus unterschiedlichen Gründen (Schwierigkeiten in 
der Zusammenarb eit, Vertretungs -Tagespflegeperson hat sich mit eigenem 
Konzept selbstständig gemacht etc.) beendet.  Hinzu kommen fünf weitere 
Tagespflegepersonen, die eine Kooperation mit dem Stützpunkt abgeschlossen 
haben, so dass zum jetzigen Zeitpunkt 111 Tagespflegep ersonen über ein 
Vertretungskonzept verfügen (siehe Grafik im Anhang).  
 
Zusätzlich wurde n für 1 4 Tagespflegepersonen, die  kein Vertretungskonzept 
hatten, aber kurzfristig bzw. für längere Zeit ausgefallen sind, Einzelfalllösungen 
gefunden.  
 
Derzeit arbei ten in Köln 49 Tagespflegepersonen ausschließlich als 
Vertretungskraft. Eine Aussage darüber, wie oft die Vertretungskraft eingesetzt 
wird bzw. wie hoch deren Auslastung ist, kann nicht erfolgen, da keine zentrale 
Erfassung der Krankheitstage vorgesehen ist.  
Die für die Vertretung zuständige Fachberaterin führte ca. 150 ausführliche 
Beratungsgespräche mit Tagespflegepersonen.  
 
4. Vernetzung und Kollegiale Beratung 
 
Die Tagespflegepersonen werden in Vernetzungstreffen über aktuelle 
Veränderungen und Neuerung en bei den Vertretungsmodellen informiert. Die 
Fachberater*innen der Kontaktstelle werden hierzu fortlaufend durch die interne 
Fachkraft mit diesem Arbeitsschwerpunkt fortgebildet.  
Die fachliche Beratung und Begleitung der Vertretungs -Tagespflegepersonen 
obliegt den Mitarbeiter*innen des Jugendamtes . Die Fachkraft der Kontaktstelle 
bietet darüber hinaus Vernetzungstreffen zum gegenseitigen Austausch oder zur  
Kollegialen Beratung an. Geplant sind quartalsmäßige Treffen sowohl für 
Tagespflegepersonen, die ein Vertretungssystem vorhalten als auch für 
Vertretungs-Tagespflegepersonen.

6 
 
5. Bewilligungsverfahren 
 
Zur Umsetzung und Be willigung der Vertretungspauschale wurde ein Verfahr en 
mit standardisierten Formularen entwickelt. Das Standardverfahren sieht vor, 
dass die Tagespflegepersonen der Kontaktstelle schriftlich d as geplante 
Vertretungsmodell melden. Dazu reichen sie ein Vertretungskonzept ein, welches 
von allen Beteiligten unterschrieben ist. Zusätzlich wird eine Erklärung 
eingefordert, mit der si ch die Tag espflegepersonen verpflichten die 
Vertretungsregelung gemäß des Ratsbeschlusses vom 16.12.2014 und den 
Ausführungen des Jugendhilfeausschusses vom 17.03.2015 umzusetzen. 
Zugleich verpflichten sie sich dazu, die Kontaktstelle über Veränderungen, die die 
Zusammenarbeit mit der Vertretungs -Tagespflegeperson betreffen, zu 
informieren.  
Die Unterlagen werden in der Kontaktstelle geprüft und per Formular zur 
Kenntnis und Genehmigung bei der Fachstelle Kindertagespflege i m Jugendamt 
eingereicht. Parallel dazu bean tragt die Tagespflegeperson eine entsprechende 
Pflegeerlaubnis.  
 
6. Beantragungsverfahren („Vertretungspauschalen“) 
 
Sobald die Vertretungs-Pflegeerlaubnis und die Genehmigung durch d ie 
Fachstelle des Jugendamtes der Stadt Köln vorliegen, berechnet die Kontaktstelle 
die Vertretungspauschale und beantragt die Auszahlung per städtischen Formular 
bei der Abteilung 510/30. Die Tagespflegeperson wird über die Beantragu ng in 
Kenntnis gesetzt und erhält im Folgenden den Bewilligungsbescheid von 510/30. 
Für Veränderungen oder Beendigungen wurden ebenso entsprechende Verfahren 
entwickelt. 
 
7. Controlling 
 
Die Beantragung der Vertretungspauschalen erfolgt durch die Kontaktstelle 
Kindertagespflege. Die Voraussetzungen und Unterlagen werden nach 
Antragstellung geprüft und zur weiteren Bearbeitung an das Jugendamt der Stadt 
Köln weitergeleitet.

7 
 
Die Tagespflegepersonen mit einem Vertretungsmodell verpflichten sich dazu, 
sich bei einer Erkrankung über den 12. Tag hinaus bei der Kontaktstelle zu 
melden, um das weitere Vorgehen  abzustimmen. Ebenso werden die 
Tagespflegepersonen im Bescheid der Stadt Köln darüber belehrt, Änderung en, 
die die Höhe der Pauschale betreffen, dem Jugendamt umgehend zu melden 
Ein Controlling, ob und wie lange eine Tagespflegeperson krank ist, ist derze it 
nicht vorgesehen . Somit kann keine Aussage darüber erfolgen , wie oft eine 
Ersatzbetreuung tatsächlich erforderlich ist.  
 
II. Auswertung der Modelle 
 
1. Modell 1: Teamlösung 
 
Das Teammodell beinhaltet, dass Tagespflegepersonen sich in einem 
Verbundsystem zu Z weier-, Dreier - und Viererteams zusammenschließen und 
sich im Krankheitsfalle gegenseitig vertreten. Entsprechend der 
Beschlussvorlage, die im Herbst 2014 erstellt wurde, war dieses Modell für ca. 
300 Tagespflegepersonen anhand der damaligen Pflegeerlaubnisse geeignet.  
In der Praxis wird dieses Modell allerdings nur in sehr wenigen Fällen umgesetzt, 
aktuell vertreten sich drei Tagespflegepersonen in einem Team und zwölf 
Tagespflegepersonen in Zweierteams.  
Die Rückmeldungen seitens der Tagespflegepersonen,  wie die Vertretung im 
Krankheitsfalle von den Familien angenommen wird, sind durchgängig positiv.  
 
Mögliche Gründe, warum dieses Vertretungsmodell kaum angenommen wird: 
- Hoher logistischer Aufwand, der nicht vergütet wird (Kennenlernen der 
anderen Eltern, regelmäßige Kontaktpflege) 
- Fehlende Möglichkeiten zur notwendigen Erhöhung der Pflegeerlaubnis für 
den Vertretungsfall (Wohnung zu klein, mangelnde Erfahrung) 
- Das Freihalten eines Platzes nur für die Vertretung wird nicht durch die 
Vertretungspauschale kompensiert 
- Tagespflegepersonen, die weniger als fünf Kinder betreuen und ein Team 
bilden könn ten, bieten die Tagespflege eher in den weniger dicht 
besiedelten Stadtteilen bzw. Randgebieten an, hier sind die Entfernungen 
für die regelmäßige Kontaktpflege zu groß

8 
 
- Tagespflegepersonen sind selbstständig und verstehen sich oftmals als 
„Einzelkämpfer*innen“, die Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit, 
die im Rahmen dieses Modells erforderlich ist, ist nicht unbedingt üblich 
und selbstverständlich. 
 
 
1.1 Zwischenlösung/ Einzelfälle 
 
In 1 4 Fällen wurden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Köln 
Vertretungsregelungen im Einzelfall (kurzfristig) erarbeitet und umgesetzt. Die 
erkrankten Tagespflegepersonen waren keinem Vertretungssystem 
angeschlossen, es ge lang aber im Krankheitsfall auf Ressourcen von anderen 
Tagespflegepersonen, dem Stützpunkt oder auf den kurzfristigen Einsatz von 
Vertretungs-Tagespflegepersonen zurückgreifen. In diesen Vertretungsfällen 
wurde die Vertretungspauschale direkt an die vertre tende 
Kindertagespflegeperson ausgezahlt. Die Interims - und Einzelfalllösungen haben 
sich in der Praxis bewährt und sollten - solange es keine flächendeckende 
Versorgung in der Vertretung gibt - fortgeführt werden.  
 
 
2. Modell  2: Zusammenarbeit mit ergänz enden Vertretungs -
Tagespflegepersonen  
 
Dieses Modell sieht vor, dass in Tagespflegestellen (sowohl in angemieteten 
Räumlichkeiten als auch in häuslichen) die Ersatzbetreuung durch eine 
festangestellte oder anderweitig vertraglich gebundene 
Vertretungstagespflegeperson gesichert wird. Für den wöchentlichen 
Bindungsaufbau sind zwei Stunden zusätzlich vorgesehen.  
Von den 180 Tagespflegepersonen (Stand: Herbst 2014), für die ein solches 
Modell geeignet erschien, bieten aktuell 81 Tagespflegepersonen eine Vertretung 
an. Somit bieten nahezu 50 % dieser Zielgruppe ein Vertretungssystem an. 
Zusätzlich bieten 1 5 Tagespflegepersonen im häuslichen Kontext dieses Modell 
an, indem der/ die Ehepartner*in mit entsprechender Pflegeerlaubnis zur 
Vertretung bereitstehen. Erfolgt die Vertretung durch den/ die Ehepartner*in, so

9 
 
ist nicht zwangsläufig ein Arbeitsvertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, so 
dass die Begrifflichkeit für dieses Modell „Vertretungsperson im 
Angestelltenverhältnis“ in „Zusammenarbeit mit ergänz enden Vertretungs -
Tagespflegepersonen“ geändert wurde.  
 
Der Großteil der Kindert agespflegepersonen, die nach diesem Konzept eine 
Vertretung anbieten, ist linksrheinisch verortet, im rechtsrheinischen bieten 
sieben Tagespflegepersonen eine Vertretung an (s iehe Grafik im Anhang), was 
vermutlich darauf zurückzuführen ist, dass der überwiegende T eil der 
Tagespflegepersonen im r echtsrheinischen Stadtgebiet häusliche 
Kindertagespflege anbietet.  
 
Einige Vertretungs-Tagespflegepersonen vertreten bis zu  fünf 
Kindertagespflegestellen.  
 
Dieses Modell wird aus pädagogischer Sicht von allen Beteiligten in der Regel 
sehr gut angenommen, da in der Vertretungssituation die besonderen 
Bedürfnisse der U3 Kinder berücksichtigt werden können: die Vertretung kann in 
den für d ie Kinder gewohnten Räumlichkeiten erfolgen und die Ersatzkraft hat 
sich im Vorfeld gut mit den Kindern und deren Eltern vertraut gemacht.  
Der nur geringe Anteil an Beendigungen von Vertretungssystemen nach diesem 
Modell macht deutlich, dass die für die V ertretung zentralen Qualitätsmerkmale 
wie Kontinuität und Bindung in der Praxis umgesetzt werden können.  
 
Die Erfahrungen und die Qualitätsvorteile bei diesem Modell sind positiv, doch in 
der Einführung und Umsetzung kristallisieren sich folgende Schwierigkeiten 
heraus: 
a) Eine Festanstellung (dies betrifft auch die geringfügig Beschäftigten) ist 
aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen kaum umzusetzen. In der 
Vertretungszeit wird den Eltern per Ratsbeschluss eine tägliche Betreuung 
von 7 Stunden garantiert . Der/  dem Arbeitnehmer*in muss jedoch der 
angestellten Vertretungskraft nach 6 Stunden Tätigkeit eine Pause von 30 
min. ermöglichen.

10 
 
b) Bei der Zusammenarbeit per Honorarvertrag trägt die Vertretungskraft die 
Kosten für die Sozialversicherung zu 100%. E ine hälftige Erstattung durch 
die Kommune ist gesetzlich nicht vorgesehen, da diese an die 
Förderleistung gebunden ist.  Die Vertretungs -Tagespflegeperson erhält 
keine eigenen Fördergelder.  
c) Die für den Bindungsaufbau vorgesehenen zwei Stunden wöchentlich sind 
in ein er Tagespflegestelle mit fünf Kinder wenig attraktiv (einmal 
wöchentlich für zwei Stunden in die Tagespflegstelle zu gehen) und lohnen 
sich finanziell kaum für die Vertretungskraft.  
d) Die Vertretungspauschale muss in der Regel als Einnahme doppelt 
versteuert werden, sowohl von der antragstellenden Tagespflegeperson als 
auch von der freiberuflich tätigen Vertretungskraft. Die Tagespflegeperson 
kann die Ausgaben für die Vertretungskraft nicht steuerlich geltend 
machen, da – wenn sie mit der Betriebskostenpauschale agiert – sämtliche 
Unkosten abgedeckt sind, also auch zusätzliche Ausgaben für die 
Vertretung bezogen auf Lohnbuchhaltung, Lohnfortzahlung bei Krankheit 
und Mutterschutz etc. 
e) Das „Finden“ geeigneter Vertretungs -Tagespflegepersonen hat sich als 
schwierig herausgestellt, da die dafür geeigneten Tagespflegepersonen 
sehr flexibel, kurzfristig einsetzbar und hoch kompetent sein müssen und 
zudem die arbeits -, steuer - und sozialversicherungsrechtlichen 
Rahmenbedingungen eher hinderlich sind. Hinzu kommt, dass  die zu 
erzielenden Einnahmen in der Vertretung eher einen „Zuverdienst“ bieten 
und in der Regel nicht existenzsichernd sind.  
 
Auch wenn die Erfahrungen in der Umsetzung dieses Modells oftmals positiv sind, 
so betont der Qualitätszirkel dennoch , dass sich  die Zusammenarbeit zwischen 
Tagespflegepersonen und Vertretungskräften durchaus zu einem Spannungsfeld 
mit besonderen Dynamiken entwickeln kann , so dass eine fachliche Begleitung 
erforderlich wird.

11 
 
3 . Modell 3: Stützpunkt mit angestellten Tagespflegepersonen 
 
Für die  Trägerschaft von sogenannten Stützpunkten wurden die Träger der 
Kontaktstelle angefragt. Die KölnKitas gGmbH hat zum 01.05.2016 einen ersten 
„Stützpunkt“ mit fünf Betreuungsplätzen in Braunsfeld bereit gestellt. In 
Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle hat zur Bekanntmachung des 
Stützpunktes eine Informationsveranstaltung für die Tagespflegepersonen im 
Einzugsbereich stattgefunden, weitere sind geplant . Die Verantwortung für die 
Konzeption und Belegung des Stützpunktes obliegt dem zuständigen  Träger. 
Erste Kooperationsvereinbarungen zwischen Tagespflegepersonen und KölnKitas 
gGmbH sind abgeschlossen worden. Es ist vorgesehen, dass der Stützpunkt 
Kooperationsvereinbarungen mit 15 Tagespflegepersonen eingeht und somit für 
die Versorgung von ca. 70 Kindern zuständig ist. 
Die Kontaktstelle stand in allen Planungsschritten den Trägern beratend zur 
Seite. In Planung sind zwei bis drei weitere „Stützpunkte“ unter der Trägerschaft 
von wir für pänz e.V. in Klettenberg mit fünf Plätzen, in Ehrenfeld und in Mülheim 
mit jeweils neun Plätzen. 
 
In der Zeit vom 01.05.2016 bis Ende August konnte der „Stützpunkt“ 
vorübergehend für die Versorgung von sog enannten Notfällen (Eltern melden 
sich in der Kontraktstelle, da Ersatzbetreuung dringend erforderlich, 
Tagespflegeperson ist für längere Zeit erkrankt etc.) genutzt werden. Die 
Koordination hierfür lag in Rückkopplung mit der Mitarbeiterin des 
„Stützpunktes“ bei der Kontaktstelle Kindertagespflege. 17 Familien konnte eine 
Ersatzbetreuung im Stützpunkt angeboten  werden. Sechs Familien haben das 
Angebot angenommen und ihr Kind zur Betreuung in den „Stützpunkt“ gebracht. 
Die anderen Familien haben sich aus verschiedenen Gründen dagegen 
entschieden: Entfernung zu groß, Aufwand und Belastung für das Kind zu hoch 
(insbesondere wenn es nur um eine kurzzeitige Ersatzbetreuu ng von wenigen 
Tagen geht) etc. 
 
Eine Auswertung der Träger hinsichtlich des Aufbaus und inhaltlichen Umsetzung 
der Stützpunkte ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.

12 
 
 
III. Fazit 
 
16,1% der Tagespflegeperso nen (Anmerkung: 111 von 6 90) setzen ein gut 
funktionierendes, den Bedürfnissen der Kleinkinder entsprechendes 
Vertretungsmodell um. Ein Netzwerktreffen mit Tagespflegepersonen zwecks 
gemeinsamer Aus wertung der  Erfahrungen in der Umsetzung der 
Vertretungsmodelle hat ergeben, dass 
 
- die Resonanz der Eltern durchweg gut ist 
- die Kinder im Vertretungsfalle von den verschiedenen Persönlichkeiten 
profitieren und positiv reagieren 
- die ho he Vielfalt der Vertretungsmöglichkeiten der Heterogenität der 
Kindertagespflege in Köln entspricht 
- die Gleichrangigkeit von Kindertagespflege und Kita in der 
Außenwahrnehmung gestiegen ist.  
 
Weitere Kindertagespflegepersonen zeigen Interesse und Bereitschaft für eine 
Zusammenarbeit mit ergänzenden Vertretungspersonen.  Von den 198 
Kindertagespflegepersonen, die in angemieteten Räumlichkeiten tätig sind, 
arbeiten derzeit 81 mit einer ergänzenden  Vertretungs-Tagespflegeperson 
zusammen, noch weitere 117 könnten perspektivisch nach Modell 2 versorgt 
werden. Aktuell ist die Nachfrage nach Vertretungspersonen deutlich höher als 
die zur Verfügung stehenden Vertretungspersonen. Festzustellen ist, dass die 
Vertretungs-Tagespflegepersonen eine Festanstellung einer Zusammenarbeit auf 
freiberuflicher Basis bevorzugen. Bei der freiberuflichen Zusammenarbeit ist das 
Einkommen wenig lukrativ, zumal die Sozialversi cherung alleine von der 
Vertretungs-Tagespflegeperson zu tragen ist. Um ein existenzsicherndes 
Einkommen zu erzielen, muss eine Vertretungskraft in mind. acht 
Tagespflegestellen die Vertretung übernehmen. Eine Mehrfachvertretung ist auch 
geboten, um bei selbstständig tätigen  Tagespflegepersonen den Status der 
Selbstständigkeit zu betonen. Dies setzt mindestens zwei Auftraggeber voraus. 
Die Festanstellung steigert dagegen  die Attraktivität für die Vertretungs -
Tagespflegepersonen, ist aber aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht zu 
empfehlen. Eine Reduzierung der täglichen Vertretungszeit von sieben auf sechs

13 
 
Stunden ist aus unserer Sicht nicht empfehlenswert, da es nicht den Bedarfen 
der Eltern  entspricht. Nach d en Erfahrungen im ersten Jahr stellt sich die 
Berechnung der Vertretungspauschale als schwierig heraus und ist kritisch zu 
sehen. Die Berechnung der P auschale ist gekoppelt an verschiedene Kriterien: 
Höhe der Förderung, Anzahl der Kinder und Betreuungsstunden , d.h. die 
Vertretungspauschale muss für jedes Vertretungssystem individuell berechnet 
und bei Veränderungen entsprechend angepasst werden. Dieses bewirkt eine 
eingeschränkte Transparenz in der Berechnung der Vertretungspauschale n, 
schwankende Einnahmen und einen hohen Verwaltungsaufwand und führt dazu,, 
dass Tagespflegestellen, die wenige Kinder bzw. im häuslichen Kontext betreuen 
schlechter gestellt  sind: Beispiel: eine TPP mit 6,00 Euro Förderung und fünf 
Kindern erhält ein e monat liche Pauschale von 278,00  Euro, eine TPP mit 5,00 
Euro Förderung vier Kindern im häuslichen Kontext erhält eine Pauschale von 
208,00 Euro.  
 
Eine Auswertung der „Stützpunkte“ bzgl. der pädagogischen Umsetzung, 
Nutzung und Akzeptanz von Tagespflegepersonen  und Eltern ist auf Grund 
mangelnder Erfahrung noch nicht möglich. Der erste „Stützpunkt“ hat zum 
01.09.2016 mit der Umsetzung  seiner pädagogischen Konzeption begonnen . 
Weitere Stützpunkte sind derzeit von wir für pänz e.V. geplant. Die Umsetzung 
der Stützpunkte hat sich aufgrund der steigenden Personalkosten und der hohen 
Mietpreise in Köln als schwierig herausgestellt.  
In naher Zukunft muss die Schnittstelle zwischen dem Jugendamt der Stadt Köln, 
der Kontaktstelle und den „Stützpunkten“ weiter konkretisiert werden . Bei der 
Entwicklung des ersten „Stützpunktes“ wurde deutlich, dass weitere 
Zuständigkeiten im Hinblick auf Belegung und Controlling noch der Klärung 
bedürfen, ebenso der Umgang mit Notfällen. Die Stützpunkte sind auf die 
Zusammenarbeit und Kooperation mit Tagespflegepersonen im Umfeld angelegt, 
um einen Mindeststandard an Bindungsaufbau zu ermöglichen.  
Die Tätigkeit in einem „Stützpunkt“ wird von den Fachkräften der Träger  bzw. 
der Kontaktstelle Kindertagespflege  und auch dem Qualitätszirkel al s eine 
besonders herausfordernde Tätigkeit  gewertet. Der/ die Mitarbeiter*in einem  
„Stützpunkt“ sollte u.a. über ein hohes Maß an Erfahrung, Kommunikations- und 
Steuerungskompetenz verfügen, sehr flexibel im Handeln und erfahren im 
gezielten Bindungsaufbau  und Umgang mit stressbelasteten Situation sein , so

14 
 
dass als Zugangsvoraussetzung zur Ausübung dieser Tätigkeit eine pädagogische 
Ausbildung gegeben sein sollte.  
Als durchgehende Schwierigkeit bei allen Systemen wird die fehlende Klärung in 
Bezug auf die Förderung ab dem 13. Krankheitstag erachtet. Eine juristische 
Prüfung, inwieweit die Förderung nach dem 13. Krankheitstag bei der erkrankten 
Tagespflegeperson eingestellt werden kann, konnte d urch die Stadt Köln noch 
nicht abgeschlossen werden. Demzufolge erhalten Tagespf legepersonen ohne 
Vertretungsregelung bei Krankheit die Förderung über den 12. Tag hinaus bis auf 
weiteres. Die mangelnde Transparenz führt zu Unsicherheit und Ärger bei 
Tagespflegepersonen und Eltern und schadet dem Ansehen der 
Kindertagespflege.  
Demgegenüber sorgen Tagespflegepersonen, die eine Vertretung anbieten, in der 
Regel eigeninitiativ für eine weiterführende Regelung über den 12. Tag hinaus, 
indem sie die Vertretungskraft selbst bezahlen.  
 
Als zusätzliche Herausforderung hat sich  der Umgang mit auswärtigen 
Tagespflegepersonen im Bereich Vertretung herausgestellt, wenn diese Kölner 
Kinder betreuen und die Eltern bei Ausfallzeiten eine Vertretung einfordern. Hier 
besteht ein Klärungsbedarf zwischen den einzelnen Jugendämtern der 
Kommunen. 
 
IV. Empfehlungen 
 
Die Tagespflegelandschaft in Köln ist sehr unterschiedlich, daher werden auch 
weiterhin vielfältige Vertretungssysteme benötigt. Bei der Einführung der 
einzelnen Vertretungslösungen hat sich gezeigt, dass es besonders wichtig ist, 
wohnortnahe Lösungen zu schaffen, damit sie für die Tagespflegepersonen mit 
ihren Tageskindern und Eltern gut erreichbar sind. Die Umsetzung des Modells 
zwei hat sich aus pädagogischer Sicht als ein besonders tragfähiges System 
herausgestellt und sollte durc h eine Verbesserung der Rahmenbedingungen 
forciert werden. Von eindeutigem Vorteil ist aus fachlicher Sicht die Vertretung in 
den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson, insbesondere für die Betreuung von 
kleineren Kindern.  
Darüber hinaus ist eine Klärung , wie lange die Förderung an die erkrankte 
Tagespflegeperson gezahlt wird, besonders wichtig.

15 
 
 
Wir empfehlen zur weiteren Umsetzung  einer gesicherten Vertretung in der 
Kindertagespflege Köln: 
 
 Zusätzlich zu den geplanten „Stützpunkten“ empfiehlt es sich, ei nen 
verlässlichen Springerkräftepool mit festangestellten Vertretungskräften 
unter der Trägerschaft eines Trägers zur Versorgung der 
Vertretungsfälle in angemieteten Räumlichkeiten aufzubauen.  
 Für die Tätigkeit als Springer*in und Mitarbeiter*in im „ Stützpunkt“ 
sollte eine pädagogische Ausbildung Zugangsvoraussetzung sein. Der 
Qualitätszirkel empfiehlt eine Anpassung der bewilligten Finanzmittel, 
damit die „Stützpunkte“ qualitätssichernd und imagefördernd aufgebaut 
werden können.  
 464 Tagespflegepersonen s ind in der häuslichen Kind ertagespflege 
tätig; hier ist der Aufbau w eiterer Stützpunkte erforderlich, da andere 
Vertretungssysteme nicht greifen..  
 Aufbau von weiteren „Stützpunkten“ mit verschiedenen Konzepten, um 
den unterschiedlichsten Bedarfen gerecht zu werden und um möglichst 
ortsnahe Angebote zu schaffen, z.Bsp.:  
o Ein „Stützpunkt“ in einer Kindertageseinrichtung, um erste 
Schritte hinsichtlich des Themas Vertretung in der 
Zusammenarbeit zwischen Kita und Kindertagespflege zu 
machen 
o Ein „Stützpunkt“ mit Notfallräumlichkeiten für Springer *innen, 
wenn die Ersatzbetreuung nicht in den Räumlichkeiten der 
Tagespflegeperson stattfinden kann 
o Ein „Stützpunkt“ für sogenannte  „Notfälle“. Mit „Notfällen“ sind 
gemeint: gleichzeitige Erkrankung von mehreren 
Tagespflegepersonen oder für die Vertretung von 
Tagespflegeperson ohne Vertretungskonzept  oder bei einem 
Ausfall von über 12 Tagen. 
 Das Teammodell – trotz der bisherigen geringen Umsetzung – weiterhin 
im Sinne der Vielfalt in der Tagespflege zu fördern.

16 
 
 Die weitere Umsetzung des Teammodells, wenn auch nur ein Anteil der 
notwendigen Plätze vertreten werden kann. 
 Der zusätzliche  Arbeitsaufwand für Tagespflegepersonen , die ein 
Vertretungskonzept umsetzen, sollte vergütet werden : im Teammodell 
für zusätzliche Kontakt pflege mit Elter n, Erstellen von Verträgen etc.  
und im Modell 2 für Lohnbuchführung und zusätzliche 
Verwaltungstätigkeiten etc.. 
 Weiterhin sollten Einzelfalllösungen durch eine Einmalzahlung im Sinne 
der Vertretungspausschale erhalten bleiben. 
 Nur wenn die  Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit mit 
ergänzenden Vertretungs-Tagespflegeperson sich ändern, kann dieses 
Modell weiter ausgebaut werden. Zur arbeitsrechtlichen Absicherung 
aller Beteiligten sollte   die Auszahlung der Vertretungspauschale an die 
Vertretungs-Tagespflegeperson erfolgen, damit diese – wie alle anderen 
Tagespflegepersonen auch – die hälftige Sozialversicherungsleistung 
und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft erstattet bekommt.  
 Die Vertretungspauschale sollte  dahingehend vereinheitlicht werden, 
dass die Höhe der Förderung keine Berücksichtigung findet. 
 Die An passung der Sachkostenpauschale , damit Ausgaben bedingt 
durch die Vertretungs -Tagespflegeperson von der Tagespflegeperson 
steuerlich geltend gemacht werden können. 
 Öffentlichkeitsoffensive zur Werbung von Vertretungs -Personen, aber 
auch hinsichtlich der Politik zur Klärung der steuerrechtlichen und 
arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten in diesem Bereich , Kommunale 
Klärung zwischen den Vertretungsregelungen in den 
Nachbarkommunen. Der Qualitätszirkel schließt sich den Ausführungen 
und Empfehlungen der K ontaktstelle Kindertagespflege an. Zur 
Begleitung und Sicherung der Veränderungsprozesse (Modell 1 und 
Modell 2) und zur Unterstützung der Tagespflegepersonen empfehlen 
die Mitglieder des Qualitätszirkels die Bereit stellung von Geldern für 
eine systemisch orientierte Praxisbegleitung von Tagespflegepersonen 
und Vertretungskräften.

0
50
100
150
200
Chorweiler
Ehrenfeld
Innenstadt
Kalk
Lindenthal
Mülheim
Nippes
Porz
Rodenkirchen
28
69
82
39
124
69
65
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70
5
4
2
4
4
11
17
2
32
19
2
3
51
Chorweiler Ehrenfeld Innenstadt Kalk Lindenthal Mülheim Nippes Porz Rodenkirche
n
28 69 82 39 124 69 65 33 70
Modell 1: Team 5 4 2 4
Modell 2: Anstellung 4 11 17 2 32 19 2 3
Modell 3: Stützpunkt 5
Sonderregelung 1
Modell 1: Team
Modell 2: Anstellung
Modell 3: Stützpunkt
Sonderregelung

ohne 
Vertretung
Modell 1:
 Team
Modell 2: 
Anstellung
Modell 3: 
Stützpunkt
Sonder-
regelung
Gesamt-
ergebnis
Chorweiler Blumenberg 1 1
Chorweiler 5 5
Esch/Auweiler 2 2
Fühlingen 1 1
Heimersdorf 1 1
Lindweiler 1 1
Merkenich 3 1 4
Pesch 6 1 7
Seeberg 3 3
Volkhoven/Weiler 4 1 5
Worringen 2 2
Chorweiler Ergebnis 28 4 32
Ehrenfeld Bickendorf 14 2 16
Bocklemünd/Mengenich 2 2
Ehrenfeld 23 7 30
Neuehrenfeld 10 10
Ossendorf 9 9
Vogelsang 11 2 13
Ehrenfeld Ergebnis 69 11 80
Innenstadt Altstadt/Nord 5 6 11
Altstadt/Süd 14 3 17
Deutz 12 12
Neustadt/Nord 17 6 23
Neustadt/Süd 34 2 36
Innenstadt Ergebnis 82 17 99
Kalk Brück 4 4
Höhenberg 1 1 2
Humboldt/Gremberg 5 3 8
Kalk 7 1 8
Merheim 7 7
Neubrück 2 2
Ostheim 3 2 5
Rath/Heumar 9 9
Vingst 1 1
Kalk Ergebnis 39 5 2 46
Lindenthal Braunsfeld 1 9 10
Junkersdorf 2 2 4
Klettenberg 15 2 1 18
Lindenthal 21 5 2 1 29
Lövenich 6 4 10
Müngersdorf 2 1 3
Sülz 45 9 2 56
Weiden 8 2 10
Widdersdorf 24 2 26
Lindenthal Ergebnis 124 4 32 5 1 166

ohne 
Vertretung
Modell 1:
 Team
Modell 2: 
Anstellung
Modell 3: 
Stützpunkt
Sonder-
regelung
Gesamt-
ergebnis
Mülheim Buchforst 3 3
Buchheim 5 5
Dellbrück 12 12
Dünnwald 11 11
Flittard 4 4
Höhenhaus 10 2 12
Holweide 12 12
Mülheim 10 10
Stammheim 2 2
Mülheim Ergebnis 69 2 71
Nippes Bilderstöckchen 4 1 5
Longerich 4 4
Mauenheim 3 3
Niehl 9 3 2 14
Nippes 26 14 40
Riehl 11 1 12
Weidenpesch 8 2 10
Nippes Ergebnis 65 4 19 88
Porz Eil 3 3
Langel 1 1
Libur 1 2 3
Poll 5 5
Porz 7 7
Urbach 5 5
Wahnheide 2 2
Westhoven 4 4
Zündorf 5 5
Porz Ergebnis 33 2 35
Rodenkirchen Bayenthal 7 7
Godorf 2 2
Immendorf 2 2
Meschenich 3 3
Raderberg 2 2
Raderthal 3 3
Rodenkirchen 7 1 8
Rondorf 6 1 7
Sürth 9 9
Weiß 8 1 9
Zollstock 21 21
Rodenkirchen Ergebnis 70 3 73

Umsetzung zum Stützpunkt Kindertagespflege Aachener Str. 304, 50933 Köln 
Seit dem 01.01.2016 ist die KölnKitas gGmbH Betreiber des ersten Vertretungsstützpunktes in Köln. 
Am 01.05.2016 wurde der Stützpunkt nach entsprechender Renovierung und Ausstattung eröffnet. 
Eine qualifizierte, beim Träger angestellte Tagespflegeperson bietet seitdem eine Betreuung für 
maximal 5 Kinder im Vertretungsfall an. 
1. Umsetzung 
Neben der konzeptionellen Entwicklung nahm die Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit der 
Kontaktstelle Kindertagespflege Köln einen Schwerpunkt in der Arbeit ein. Im Rahmen einer 
Informationsveranstaltung wurden Tagespflegepersonen aus dem Umfeld des 
Vertretungsstützpunktes über die Möglichkeiten der kontinuierlichen Betreuung der Kinder im 
Krankheitsfall informiert. Das Konzept, welches in Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle erarbeitet 
wurde, wurde den Tagespflegepersonen vorgestellt und Kooperationsvereinbarungen angeboten. 
Die Kooperationsvereinbarung wird auf freiwilliger Basis zwischen der Tagespflegeperson und der 
KölnKitas gGmbH geschlossen. Eine wesentliche Verpflichtung, die die Tagespflegepersonen durch 
die Kooperation eingehen, ist die regelmäßige Kontaktaufnahme zu der angestellten 
Tagespflegeperson im Stützpunkt. Im Hinblick auf das Alter(0-3 Jahren) und Wohl der Kinder ist aus 
pädagogischer Sicht eine gute Betreuung im Vertretungsfall  nur durch die regelmäßigen 
gegenseitigen Besuche zu gewährleisten. An dieser Stelle reagierten einige Tagespflegepersonen 
skeptisch und sahen sich nicht in der Lage, die Vereinbarungen der Kooperation einzuhalten. Um das 
Angebot einem erweiterten Kreis anbieten zu können, sind weitere Informationsveranstaltungen in 
Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle geplant. Zurzeit haben 6 Tagespflegepersonen eine 
Kooperationsvereinbarung  mit der  KölnKitas gGmbH abgeschlossen. Es wird  derzeit 30 Familien in 
Köln (Innenstadt, Braunsfeld, Lindenthal) ein verlässliches Betreuungssystem angeboten. 
2. Vertretung 
Seit Inbetriebnahme konnten bis zum heutigen Zeitpunkt 5 Kinder von zwei langfristig erkrankten 
Tagespflegepersonen betreut werden. Es ist auch möglich, dass über die Kontaktstelle 
Kindertagespflege kurzfristig Kinder vermittelt werden, die eine „Notbetreuung“ benötigen. Die 
Koordination obliegt der Kontaktstelle. 
 
3. Personal 
Seit Herbst 2015 wurde aktiv nach einer geeigneten Tagespflegeperson seitens der KölnKitas gGmbH 
gesucht. Aufgrund der besonderen Herausforderung gestaltet sich die Akquise des Personals 
schwierig. Neben einer guten fachlichen Kompetenz ist ein hohes Maß an Flexibilität und

Kooperationsbereitschaft erforderlich, um den Anforderungen im Vertretungsstützpunkt gerecht zu 
werden. 
Im Moment finden weitere Auswahlgespräche mit interessierten Tagespflegepersonen statt. Zum 
nächstmöglichen Zeitpunkt soll eine weitere Tagespflegeperson in Teilzeit eingestellt werden. 
4. Eltern 
Die Rückmeldung der Eltern, welche die Betreuung im Stützpunkt in Anspruch genommen haben, 
war durchgängig positiv. Nach einer kurzen Eingewöhnungszeit konnten die Kinder im Stützpunkt 
betreut werden. In Gesprächen mit den Eltern wurde uns zurück gemeldet, dass eine hohe 
Zufriedenheit über das pädagogische Angebot und die kontinuierliche Betreuung der Kinder besteht. 
Vereinzelt wurde rückgemeldet, dass die Betreuung im Rahmen von 35 Wochenstunden nicht 
auskömmlich ist. 
Da es sich lediglich um die Rückmeldung einzelner Familien handelt kann an dieser Stelle noch keine 
valide Evaluation vorgenommen werden.  
5. Zusammenfassung 
Ein umfassendes Fazit kann aufgrund des kurzen Umsetzungszeitraumes nur bedingt gezogen 
werden. Besonders die Suche nach geeigneten und finanzierbaren Mietobjekten gestaltet sich, 
besonders im innerstädtischen Bereich, schwierig. 
Aufgrund der besonderen Herausforderung des Stellenprofils sind nur wenige 
Tagespflegepersonen fachlich und persönlich in der Lage die Stelle auszufüllen. Es bedarf einer 
hohen zeitlichen Ressource von Seiten des Trägers um geeignetes Personal zu akquirieren. Auch 
die regelmäßige fachliche Begleitung und notwendige Öffentlichkeitsarbeit 
(Informationsveranstaltungen für Tagespflegepersonen und Eltern) bindet zeitliche Ressourcen. 
Für Eltern bietet das Modell des Vertretungsstützpunktes die Möglichkeit zur besseren 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sichert eine kontinuierliche Betreuung. 
Bei einer auskömmlichen Finanzierung, die Aufbauleistungen, fachliche Beratung und Begleitung 
durch den anstellenden Träger sowie Preissteigerungen berücksichtigt, stellt die Betreuung in 
einem Vertretungsstützpunkt ein verlässliches und qualitatives Alternativangebot dar. 
Oktober 2016

1 
Umsetzung des Vertretungsmodells „Stützpunkt mit ange-
stellten Tagespfl egepersonen“ gemäß Ratsbeschluss vom 
16.12.2014 durch den Träger wir für pänz e.V. 
 
Im Folgenden kann nur über die Akquise und erste Schritte des Aufbaus un-
serer Stützpunkte berichtet werden, da sich diese erst in der Planungs - bzw. 
Aufbauphase befinden. 
 
 
1. Räumlichkeiten 
Die Akquise , geeignete Räumlichkeiten für einen Vertretungsstützpunkt in 
zentraler L age zu finden , begann im Frühjahr 2015. Es wurden mehrere 
Maklerunternehmen beauftragt, die nach Räumlichkeiten suchen sollten. Als 
Vorgabe wurde das Raumprogramm der Großtagespflegeste llen genommen. 
Bald stellte sich heraus, dass die angebotenen Räumlichkeiten nur mit grö-
ßeren baulichen Maßnahmen den Rahmenbedingungen en tsprechen würden 
und dementsprechend das zu Verfügung stehende Budget überste igen bzw. 
zu einem sehr hohen Mietpreis führen würden.  
 
Rennebergstraße Köln-Sülz 
Im Frühjahr 2016 wurden Räumlichkeiten in der Renneberstraße 1 in Köln 
Sülz besic htigt. Die Räumlichkeiten sind nic ht für einen Stützpunkt mit 9 
Kindern, aber für einen Stützpunkt mit 5 Kindern geeignet. Es liegt sogar 
eine Nutzungsänderung zur Kindert agesbetreuung vor. Nach Besichtigung 
der Stadt Köln durch Frau Klose wurden notwe ndige Umbaumaßnahmen 
überlegt, die zun ächst laut Makler problemlos durch den Ve rmieter vorge-
nommen werden würden. 
 
Stand der Dinge ist, dass der Vermieter sich nach mehrmaligen Treffen hin-
sichtlich der Umbaumaßnahmen nicht rührt und es momentan fraglich ist, ob 
die Räume angemietet werden können. 
 
 
Dünnwalder Straße 7 Köln -Mülheim und Vogelsanger Straße 89 
Köln- Ehrenfeld 
Sowohl die Räumlichkeiten in der Dünnwalder Straße als auch die in der Vo-
gelsanger Straße sind für einen Stützpunkt mit bis zu 9 Kindern geeignet. 
Auch hier müssen U mbaumaßnahmen getätigt werden, die aber im Rahmen 
liegen. Die Räumlichkeiten wu rden von Frau Klose als geeignet befunden.  
Zurzeit werden die nötigen Brandschut zgutachten erstellt, damit beim Bau-
amt die Nutzungsänderung für beide Objekte beantragt werden kann. 
 
Die Anmietung beider Objekte ist mit den Vermietern auf 01.01.2017 festge-
setzt. Wir hoffen auf ein baldiges Genehmigungsverfahren seitens des Bau-
amtes.

2 
Bei allen Objekten war eine begrenzte Anmietung bis zum Ende des vorge-
sehen Evaluation szeitraums (31.12.2 017) nicht möglich. Es werden in der 
Regel 5 Jahre Mindestlaufzeit gefordert. Wir für pänz als Träger ist auf diese 
Forderung bei den o.g. Objekten das finanzielle Risiko eingegangen, um end-
lich mit dem Stützpunktmodell starten zu können.  
 
 
 
 
2. Personal 
Seit Juni 2016 werden aktiv geeignete Tagespflegepersonen gesucht, die in 
den geplanten Stützpunkten tätig werden sollen. Die Fachberaterinnen der 
Stadt Köln und die Kontaktstelle haben eine Stellenausschreibung bekom-
men, die sie an interessierte Tagespflegepersonen weiter geben.  
Die Arbeit in einem Vertretungsstützpunkt stellt eine besondere Herausfor-
derung für die dort tätig werdenden dar. Neben der fachlichen und sozialen 
Kompetenz für die Arbeit mit den Ki ndern wird eine enorme Flexibilität, 
Kommunikationsfreude sowie Kooperationsbereitschaft von ihnen gefordert.  
 
Es haben bisher sechs Vorstellungsgespräche und mehrere telefonische In-
formationsgespräche stattgefunden. Einigen Bewerber*innen war die Her-
ausforderung zu groß sich auf dieses Ste llenprofil einlassen zu können. Drei 
Bewerber*innen können sich die Arbeit in einem Stützpunkt gut vorstellen. 
Die Meisten forderten für die beschriebenen Stelleninhalte ein höheres Ge-
halt, als es im Rahmen der Pauschalfinanzierung möglich ist.  
 
Dennoch wird eine Tagespflegeperson zum 01.11.2016 stundenweise mit der 
Konzept- und danach mit der Vernetzungsarbeit beginnen.  
 
 
3. Fazit  
Da sich wir für pänz erst in den Anfängen der Stützpunktarbeit befindet, 
lässt sich auch nur ein begrenztes Fazit ziehen: 
 
Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, Besichtigungstermine, Verhand-
lungsgespräche mit Vermietern sowie Beratungs - und Abklärungsgespräche 
mit der Stadt Köln, der Kontaktstelle und anderen Stellen , die sich mit den 
Vertretungsregelungen in der Kindertagespflege beschä ftigen, nimmt viele 
Arbeitsstunden in Anspruch. Dies e gehen zu Lasten des Trägers, da die b e-
schriebenen „Vorarbeiten“ nicht im Rahmen der vom Rat b eschlossenen 
Maßnahmen finanziert werden . Hinzu kommen Ausgaben für Architektena r-
beiten, Brandschutzgutachten, etc. sowie das Personalauswahlverfahren. 
 
Folgende Empfehlungen halten wir nach der Evaluationsphase für sinnvoll: 
 
 Eine Handlungsdarreichung zu den Rahmenbedingungen eines 
Stützpunktes seitens der Stadt Köln, wie es sie schon für den Auf-

3 
bau für Großtagespf legestellen gibt, w äre für die Umsetzung aus 
unserer Sicht wünschenswert.  
 
 Aufbau von Stützpunkten mit verschiedenen Konzepten (Notfallbe-
treuung, etc.) um dem Vertretungsanspruch von TPP und Eltern ge-
recht zu werden. 
 
 Eine auskömmliche Finanzierung die au ch die Planungs - und Auf-
bau- sowie steigende Personal- und Mietkosten einbezieht. 
  
 
Stand Oktober 2016

Mitteilung Ausschuss

1745 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer   07.02.2017 
 0258/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
 
Vertretungsregelung in der Kindertagespflege gem. § 23 (4) SGB VIII - Evaluation 
In seiner Sitzung vom 16.12.2014 beschloss der Rat der Stadt Köln die veränderte Fassung der Vor-
lage 2301/2014 – Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII.Punkt 4 der Vorlage –Umsetzung einer Ver-
tretungsregelung in der Kindertagespflege wurde verändert folgendermaßen beschlossen: 
 
„Ab dem 18.03.2015 - unmittelbar nach Vorstellung der zwischen Qualitätszirkel und Verwaltung bis 
dahin einvernehmlich zu vereinbarenden Lösung in der übernächsten Sitzung des Jugendhilfeaus-
schusses - wird eine verlässliche Vertretungsregelung für Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen 
umgesetzt. Die Gesamtsumme für Vertretungen in Ausfallzeiten pro Jahr wird gedeckelt auf 1,35 Mio. 
Euro in 2015 und 1,376 Mio. Euro ab 2016). Das entspricht ca. 6% Ausfallreserve für die Tagespfle-
ge, also einer durchschnittlichen Krankheitsquote.  
 
Die Maßnahme wird bis zum 31.12.2017 befristet. 
 
Die Maßnahmen werden im 3. Quartal 2016 auf ihren Nutzen evaluiert.“ 
 
Die Auswertungen wurden durch die Träger der Kontaktstelle, sowie den freien Trägern KölnKitas 
und Wir für Pänz als Initiatoren für Stützpunkte mit angestellten Tagespflegepersonen, der Jugend-
verwaltung zur Verfügung gestellt (s. Anlage). 
 
Die in der Auswertung dargestellten positiven Ergebnisse zur Vertretungsregelung, sowie die zukünf-
tig zu regulierenden Nachbesserungen, können durch die Jugendverwaltung überwiegend bestätigt 
werden und werden Ende 2017 in einer neuen Vorlage berücksichtigt. 
 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Rennebergstraße
  • Dünnwalder Straße 7
  • Vogelsanger Straße 89k
  • Aachener Straße 304
  • Straße 3
  • Straße 7
  • Straße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0258/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27