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Vertretungsregelung in der Kindertagespflege gem. § 23 (4) SGB VIII - Evaluation

Mitteilung Ausschuss 0258/2017 vom 07.02.2017

Stand: Am 14.03.2017 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • 2016-11-03 Endfassung Auswertungsbericht Vertretung

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    1 Auswertung zur Umsetzung der Vertretungsregelungen in der Kindertagespflege Köln Stand Oktober 2016 2 Gliederung I. Umsetzung der Vertretungssysteme gemäß Ratsbeschluss 1. Ausgangssituation 2. Bedarf und Beratung 3. Zahlen und Fakten 4. Vernetzung und Kollegiale Beratung 5. Verfahren 6. Beantragung der Mittel („Vertretungspauschalen“) 7. Controlling II. Auswertung der Modelle 1. Modell 1: Teammodell 1.1 Zwischenlösung/ Einzelfälle 2. Modell 2: Zusammenarbeit mit ergänzenden Vertretungs-Tages- pflegepersonen 3. Modell 3: Stützpunkt mit angestellten Tagespflegepersonen III. Fazit IV. Empfehlungen 3 Am 16.12.2014 hat der Rat der Stadt Köln die Einführung einer Vertretungsregelung beschlossen und hierfür – befristet bis zum 31.12.2017 - eine jährliche Summe von 1,376 Mio. € bewilligt. Im Jugendhilfeausschuss wurde am 17.03.2015 auf der Grundlage der von der Kontaktstelle, vom Qualitätszirkel und der Verwaltung erarbeiteten Vorlagen über die konkrete Umsetzung entschieden. Seit dem 18.03.3016 werden in Köln drei Vertretungsmodelle für krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen gefördert:  Teammodell  Modell mit festangestellten Vertretungspersonen  Stützpunkte Die Kontaktstelle Kindertagespflege trägt Sorge für die Umsetzung von Teamlösungen, Ersatzbetreuung durch Vertret ungstagespflegepersonen in angemieteten Räumlichkeiten und im häuslichen Kontext . Die Träger der Kontaktstelle waren aufgefordert auch die Trägerschaft für Stützpunkte zu übernehmen. Die Schnittstelle sollte die Kontaktstelle Kindertagespflege übernehmen. Die Auswertung der Vertretungsregelung erfolgt auf der Grundlage der Daten der Kontaktstelle, den Erfahrungen der Fachberater *innen, dem Austausch mit Tagespflegepersonen, die ein Vertretungskonzept vorhalten und dem Qualitätszirkel. I. Umsetzung der Vertretungssysteme gemäß Ratsbeschluss 1. Umsetzung Nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln und der Konkretisierung im Jugendhilfeausschuss sind alle Tagespflegepersonen schriftlich über die Einführung einer Vertretungsregelung bei Krankheit informi ert worden. Im weiteren Verlauf hat die Kontaktstelle umfangreiche Informationsmaterialien und Handouts, die fortlaufend aktualisiert und auf der Homepage der Kontaktstelle veröffentlicht werden, erarbeitet. Im N ewsletter der Kontaktstelle wird fortlaufend über das Thema berichtet, e twa durch Interviews mit 4 Tagespflegepersonen, die in ihrer Tagespflegestelle ein Vertretungssystem installiert haben. Im Auswertungszeitraum haben 15 Vernetzungstreffen in den einzelnen Stadtbezirken ausschließlich zum Thema „V ertretungssysteme“ stattgefunden. Zudem wurden in der Kontaktstelle Kindertagepflege zwei zentrale Informationsveranstaltungen für Tagespflegepersonen zum Thema „Vertretung“ angeboten. Die Großtagespflegestellen und die Tagespflegepersonen mit angemieteten Räumen wurden in einer weiteren Veranstaltung informiert. Nach Installierung der ersten Vertretungsmodelle fanden erste Vernetzungstreffen zum gegenseitigen Austausch für Tagespflegepersonen mit einem Vertretungsmodell statt. 2. Beratung Die Nachfrage v on Eltern und Tagespflegepersonen nach Vertretungslösungen und -möglichkeiten steigt seit Monaten. Eltern und Tagespflegepersonen werden zunächst durch die Fachberater *innen der Regionalteams der Kontaktstelle umfassend zu den Rahmenbedingungen, Vor - und N achteilen der einzelnen Vertretungssysteme beraten. Danach übernimmt eine für das Thema Vertretung freigestellte Mitarbeiterin die weiterführenden Beratungen – auch vor Ort mit allen Beteiligten – und unterstützt prozessbegleitend die Einführung des Vertretungssystems. Wenn möglich findet eine persönliche Beratung in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson , ggf. auch gemeinsam mit der Vertretungs-Tagespflegeperson, statt. Die Vermittlung von Vertretungs - Tagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Kindertagespflege im Jugendamt. Interessierte n Vertretungs- Tagespflegepersonen wird vorab ein persönliches Beratungsgespräch zu den Möglichkeiten und Anforderungen des Tätigkeitsfeldes angeboten. 5 3. Zahlen und Fakten Im Zeitraum vom 18 .03.2015 bis 15.10.2016 haben 126 Kindertagespflegepersonen ein Vertretu ngskonzept eingereicht, 106 von ihnen werden aktuell bei Ausfallzeiten durch Krankheit vertreten. 20 Vertretungssysteme wurden aus unterschiedlichen Gründen (Schwierigkeiten in der Zusammenarb eit, Vertretungs -Tagespflegeperson hat sich mit eigenem Konzept selbstständig gemacht etc.) beendet. Hinzu kommen fünf weitere Tagespflegepersonen, die eine Kooperation mit dem Stützpunkt abgeschlossen haben, so dass zum jetzigen Zeitpunkt 111 Tagespflegep ersonen über ein Vertretungskonzept verfügen (siehe Grafik im Anhang). Zusätzlich wurde n für 1 4 Tagespflegepersonen, die kein Vertretungskonzept hatten, aber kurzfristig bzw. für längere Zeit ausgefallen sind, Einzelfalllösungen gefunden. Derzeit arbei ten in Köln 49 Tagespflegepersonen ausschließlich als Vertretungskraft. Eine Aussage darüber, wie oft die Vertretungskraft eingesetzt wird bzw. wie hoch deren Auslastung ist, kann nicht erfolgen, da keine zentrale Erfassung der Krankheitstage vorgesehen ist. Die für die Vertretung zuständige Fachberaterin führte ca. 150 ausführliche Beratungsgespräche mit Tagespflegepersonen. 4. Vernetzung und Kollegiale Beratung Die Tagespflegepersonen werden in Vernetzungstreffen über aktuelle Veränderungen und Neuerung en bei den Vertretungsmodellen informiert. Die Fachberater*innen der Kontaktstelle werden hierzu fortlaufend durch die interne Fachkraft mit diesem Arbeitsschwerpunkt fortgebildet. Die fachliche Beratung und Begleitung der Vertretungs -Tagespflegepersonen obliegt den Mitarbeiter*innen des Jugendamtes . Die Fachkraft der Kontaktstelle bietet darüber hinaus Vernetzungstreffen zum gegenseitigen Austausch oder zur Kollegialen Beratung an. Geplant sind quartalsmäßige Treffen sowohl für Tagespflegepersonen, die ein Vertretungssystem vorhalten als auch für Vertretungs-Tagespflegepersonen. 6 5. Bewilligungsverfahren Zur Umsetzung und Be willigung der Vertretungspauschale wurde ein Verfahr en mit standardisierten Formularen entwickelt. Das Standardverfahren sieht vor, dass die Tagespflegepersonen der Kontaktstelle schriftlich d as geplante Vertretungsmodell melden. Dazu reichen sie ein Vertretungskonzept ein, welches von allen Beteiligten unterschrieben ist. Zusätzlich wird eine Erklärung eingefordert, mit der si ch die Tag espflegepersonen verpflichten die Vertretungsregelung gemäß des Ratsbeschlusses vom 16.12.2014 und den Ausführungen des Jugendhilfeausschusses vom 17.03.2015 umzusetzen. Zugleich verpflichten sie sich dazu, die Kontaktstelle über Veränderungen, die die Zusammenarbeit mit der Vertretungs -Tagespflegeperson betreffen, zu informieren. Die Unterlagen werden in der Kontaktstelle geprüft und per Formular zur Kenntnis und Genehmigung bei der Fachstelle Kindertagespflege i m Jugendamt eingereicht. Parallel dazu bean tragt die Tagespflegeperson eine entsprechende Pflegeerlaubnis. 6. Beantragungsverfahren („Vertretungspauschalen“) Sobald die Vertretungs-Pflegeerlaubnis und die Genehmigung durch d ie Fachstelle des Jugendamtes der Stadt Köln vorliegen, berechnet die Kontaktstelle die Vertretungspauschale und beantragt die Auszahlung per städtischen Formular bei der Abteilung 510/30. Die Tagespflegeperson wird über die Beantragu ng in Kenntnis gesetzt und erhält im Folgenden den Bewilligungsbescheid von 510/30. Für Veränderungen oder Beendigungen wurden ebenso entsprechende Verfahren entwickelt. 7. Controlling Die Beantragung der Vertretungspauschalen erfolgt durch die Kontaktstelle Kindertagespflege. Die Voraussetzungen und Unterlagen werden nach Antragstellung geprüft und zur weiteren Bearbeitung an das Jugendamt der Stadt Köln weitergeleitet. 7 Die Tagespflegepersonen mit einem Vertretungsmodell verpflichten sich dazu, sich bei einer Erkrankung über den 12. Tag hinaus bei der Kontaktstelle zu melden, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ebenso werden die Tagespflegepersonen im Bescheid der Stadt Köln darüber belehrt, Änderung en, die die Höhe der Pauschale betreffen, dem Jugendamt umgehend zu melden Ein Controlling, ob und wie lange eine Tagespflegeperson krank ist, ist derze it nicht vorgesehen . Somit kann keine Aussage darüber erfolgen , wie oft eine Ersatzbetreuung tatsächlich erforderlich ist. II. Auswertung der Modelle 1. Modell 1: Teamlösung Das Teammodell beinhaltet, dass Tagespflegepersonen sich in einem Verbundsystem zu Z weier-, Dreier - und Viererteams zusammenschließen und sich im Krankheitsfalle gegenseitig vertreten. Entsprechend der Beschlussvorlage, die im Herbst 2014 erstellt wurde, war dieses Modell für ca. 300 Tagespflegepersonen anhand der damaligen Pflegeerlaubnisse geeignet. In der Praxis wird dieses Modell allerdings nur in sehr wenigen Fällen umgesetzt, aktuell vertreten sich drei Tagespflegepersonen in einem Team und zwölf Tagespflegepersonen in Zweierteams. Die Rückmeldungen seitens der Tagespflegepersonen, wie die Vertretung im Krankheitsfalle von den Familien angenommen wird, sind durchgängig positiv. Mögliche Gründe, warum dieses Vertretungsmodell kaum angenommen wird: - Hoher logistischer Aufwand, der nicht vergütet wird (Kennenlernen der anderen Eltern, regelmäßige Kontaktpflege) - Fehlende Möglichkeiten zur notwendigen Erhöhung der Pflegeerlaubnis für den Vertretungsfall (Wohnung zu klein, mangelnde Erfahrung) - Das Freihalten eines Platzes nur für die Vertretung wird nicht durch die Vertretungspauschale kompensiert - Tagespflegepersonen, die weniger als fünf Kinder betreuen und ein Team bilden könn ten, bieten die Tagespflege eher in den weniger dicht besiedelten Stadtteilen bzw. Randgebieten an, hier sind die Entfernungen für die regelmäßige Kontaktpflege zu groß 8 - Tagespflegepersonen sind selbstständig und verstehen sich oftmals als „Einzelkämpfer*innen“, die Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit, die im Rahmen dieses Modells erforderlich ist, ist nicht unbedingt üblich und selbstverständlich. 1.1 Zwischenlösung/ Einzelfälle In 1 4 Fällen wurden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Köln Vertretungsregelungen im Einzelfall (kurzfristig) erarbeitet und umgesetzt. Die erkrankten Tagespflegepersonen waren keinem Vertretungssystem angeschlossen, es ge lang aber im Krankheitsfall auf Ressourcen von anderen Tagespflegepersonen, dem Stützpunkt oder auf den kurzfristigen Einsatz von Vertretungs-Tagespflegepersonen zurückgreifen. In diesen Vertretungsfällen wurde die Vertretungspauschale direkt an die vertre tende Kindertagespflegeperson ausgezahlt. Die Interims - und Einzelfalllösungen haben sich in der Praxis bewährt und sollten - solange es keine flächendeckende Versorgung in der Vertretung gibt - fortgeführt werden. 2. Modell 2: Zusammenarbeit mit ergänz enden Vertretungs - Tagespflegepersonen Dieses Modell sieht vor, dass in Tagespflegestellen (sowohl in angemieteten Räumlichkeiten als auch in häuslichen) die Ersatzbetreuung durch eine festangestellte oder anderweitig vertraglich gebundene Vertretungstagespflegeperson gesichert wird. Für den wöchentlichen Bindungsaufbau sind zwei Stunden zusätzlich vorgesehen. Von den 180 Tagespflegepersonen (Stand: Herbst 2014), für die ein solches Modell geeignet erschien, bieten aktuell 81 Tagespflegepersonen eine Vertretung an. Somit bieten nahezu 50 % dieser Zielgruppe ein Vertretungssystem an. Zusätzlich bieten 1 5 Tagespflegepersonen im häuslichen Kontext dieses Modell an, indem der/ die Ehepartner*in mit entsprechender Pflegeerlaubnis zur Vertretung bereitstehen. Erfolgt die Vertretung durch den/ die Ehepartner*in, so 9 ist nicht zwangsläufig ein Arbeitsvertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, so dass die Begrifflichkeit für dieses Modell „Vertretungsperson im Angestelltenverhältnis“ in „Zusammenarbeit mit ergänz enden Vertretungs - Tagespflegepersonen“ geändert wurde. Der Großteil der Kindert agespflegepersonen, die nach diesem Konzept eine Vertretung anbieten, ist linksrheinisch verortet, im rechtsrheinischen bieten sieben Tagespflegepersonen eine Vertretung an (s iehe Grafik im Anhang), was vermutlich darauf zurückzuführen ist, dass der überwiegende T eil der Tagespflegepersonen im r echtsrheinischen Stadtgebiet häusliche Kindertagespflege anbietet. Einige Vertretungs-Tagespflegepersonen vertreten bis zu fünf Kindertagespflegestellen. Dieses Modell wird aus pädagogischer Sicht von allen Beteiligten in der Regel sehr gut angenommen, da in der Vertretungssituation die besonderen Bedürfnisse der U3 Kinder berücksichtigt werden können: die Vertretung kann in den für d ie Kinder gewohnten Räumlichkeiten erfolgen und die Ersatzkraft hat sich im Vorfeld gut mit den Kindern und deren Eltern vertraut gemacht. Der nur geringe Anteil an Beendigungen von Vertretungssystemen nach diesem Modell macht deutlich, dass die für die V ertretung zentralen Qualitätsmerkmale wie Kontinuität und Bindung in der Praxis umgesetzt werden können. Die Erfahrungen und die Qualitätsvorteile bei diesem Modell sind positiv, doch in der Einführung und Umsetzung kristallisieren sich folgende Schwierigkeiten heraus: a) Eine Festanstellung (dies betrifft auch die geringfügig Beschäftigten) ist aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen kaum umzusetzen. In der Vertretungszeit wird den Eltern per Ratsbeschluss eine tägliche Betreuung von 7 Stunden garantiert . Der/ dem Arbeitnehmer*in muss jedoch der angestellten Vertretungskraft nach 6 Stunden Tätigkeit eine Pause von 30 min. ermöglichen. 10 b) Bei der Zusammenarbeit per Honorarvertrag trägt die Vertretungskraft die Kosten für die Sozialversicherung zu 100%. E ine hälftige Erstattung durch die Kommune ist gesetzlich nicht vorgesehen, da diese an die Förderleistung gebunden ist. Die Vertretungs -Tagespflegeperson erhält keine eigenen Fördergelder. c) Die für den Bindungsaufbau vorgesehenen zwei Stunden wöchentlich sind in ein er Tagespflegestelle mit fünf Kinder wenig attraktiv (einmal wöchentlich für zwei Stunden in die Tagespflegstelle zu gehen) und lohnen sich finanziell kaum für die Vertretungskraft. d) Die Vertretungspauschale muss in der Regel als Einnahme doppelt versteuert werden, sowohl von der antragstellenden Tagespflegeperson als auch von der freiberuflich tätigen Vertretungskraft. Die Tagespflegeperson kann die Ausgaben für die Vertretungskraft nicht steuerlich geltend machen, da – wenn sie mit der Betriebskostenpauschale agiert – sämtliche Unkosten abgedeckt sind, also auch zusätzliche Ausgaben für die Vertretung bezogen auf Lohnbuchhaltung, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschutz etc. e) Das „Finden“ geeigneter Vertretungs -Tagespflegepersonen hat sich als schwierig herausgestellt, da die dafür geeigneten Tagespflegepersonen sehr flexibel, kurzfristig einsetzbar und hoch kompetent sein müssen und zudem die arbeits -, steuer - und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen eher hinderlich sind. Hinzu kommt, dass die zu erzielenden Einnahmen in der Vertretung eher einen „Zuverdienst“ bieten und in der Regel nicht existenzsichernd sind. Auch wenn die Erfahrungen in der Umsetzung dieses Modells oftmals positiv sind, so betont der Qualitätszirkel dennoch , dass sich die Zusammenarbeit zwischen Tagespflegepersonen und Vertretungskräften durchaus zu einem Spannungsfeld mit besonderen Dynamiken entwickeln kann , so dass eine fachliche Begleitung erforderlich wird. 11 3 . Modell 3: Stützpunkt mit angestellten Tagespflegepersonen Für die Trägerschaft von sogenannten Stützpunkten wurden die Träger der Kontaktstelle angefragt. Die KölnKitas gGmbH hat zum 01.05.2016 einen ersten „Stützpunkt“ mit fünf Betreuungsplätzen in Braunsfeld bereit gestellt. In Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle hat zur Bekanntmachung des Stützpunktes eine Informationsveranstaltung für die Tagespflegepersonen im Einzugsbereich stattgefunden, weitere sind geplant . Die Verantwortung für die Konzeption und Belegung des Stützpunktes obliegt dem zuständigen Träger. Erste Kooperationsvereinbarungen zwischen Tagespflegepersonen und KölnKitas gGmbH sind abgeschlossen worden. Es ist vorgesehen, dass der Stützpunkt Kooperationsvereinbarungen mit 15 Tagespflegepersonen eingeht und somit für die Versorgung von ca. 70 Kindern zuständig ist. Die Kontaktstelle stand in allen Planungsschritten den Trägern beratend zur Seite. In Planung sind zwei bis drei weitere „Stützpunkte“ unter der Trägerschaft von wir für pänz e.V. in Klettenberg mit fünf Plätzen, in Ehrenfeld und in Mülheim mit jeweils neun Plätzen. In der Zeit vom 01.05.2016 bis Ende August konnte der „Stützpunkt“ vorübergehend für die Versorgung von sog enannten Notfällen (Eltern melden sich in der Kontraktstelle, da Ersatzbetreuung dringend erforderlich, Tagespflegeperson ist für längere Zeit erkrankt etc.) genutzt werden. Die Koordination hierfür lag in Rückkopplung mit der Mitarbeiterin des „Stützpunktes“ bei der Kontaktstelle Kindertagespflege. 17 Familien konnte eine Ersatzbetreuung im Stützpunkt angeboten werden. Sechs Familien haben das Angebot angenommen und ihr Kind zur Betreuung in den „Stützpunkt“ gebracht. Die anderen Familien haben sich aus verschiedenen Gründen dagegen entschieden: Entfernung zu groß, Aufwand und Belastung für das Kind zu hoch (insbesondere wenn es nur um eine kurzzeitige Ersatzbetreuu ng von wenigen Tagen geht) etc. Eine Auswertung der Träger hinsichtlich des Aufbaus und inhaltlichen Umsetzung der Stützpunkte ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. 12 III. Fazit 16,1% der Tagespflegeperso nen (Anmerkung: 111 von 6 90) setzen ein gut funktionierendes, den Bedürfnissen der Kleinkinder entsprechendes Vertretungsmodell um. Ein Netzwerktreffen mit Tagespflegepersonen zwecks gemeinsamer Aus wertung der Erfahrungen in der Umsetzung der Vertretungsmodelle hat ergeben, dass - die Resonanz der Eltern durchweg gut ist - die Kinder im Vertretungsfalle von den verschiedenen Persönlichkeiten profitieren und positiv reagieren - die ho he Vielfalt der Vertretungsmöglichkeiten der Heterogenität der Kindertagespflege in Köln entspricht - die Gleichrangigkeit von Kindertagespflege und Kita in der Außenwahrnehmung gestiegen ist. Weitere Kindertagespflegepersonen zeigen Interesse und Bereitschaft für eine Zusammenarbeit mit ergänzenden Vertretungspersonen. Von den 198 Kindertagespflegepersonen, die in angemieteten Räumlichkeiten tätig sind, arbeiten derzeit 81 mit einer ergänzenden Vertretungs-Tagespflegeperson zusammen, noch weitere 117 könnten perspektivisch nach Modell 2 versorgt werden. Aktuell ist die Nachfrage nach Vertretungspersonen deutlich höher als die zur Verfügung stehenden Vertretungspersonen. Festzustellen ist, dass die Vertretungs-Tagespflegepersonen eine Festanstellung einer Zusammenarbeit auf freiberuflicher Basis bevorzugen. Bei der freiberuflichen Zusammenarbeit ist das Einkommen wenig lukrativ, zumal die Sozialversi cherung alleine von der Vertretungs-Tagespflegeperson zu tragen ist. Um ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, muss eine Vertretungskraft in mind. acht Tagespflegestellen die Vertretung übernehmen. Eine Mehrfachvertretung ist auch geboten, um bei selbstständig tätigen Tagespflegepersonen den Status der Selbstständigkeit zu betonen. Dies setzt mindestens zwei Auftraggeber voraus. Die Festanstellung steigert dagegen die Attraktivität für die Vertretungs - Tagespflegepersonen, ist aber aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht zu empfehlen. Eine Reduzierung der täglichen Vertretungszeit von sieben auf sechs 13 Stunden ist aus unserer Sicht nicht empfehlenswert, da es nicht den Bedarfen der Eltern entspricht. Nach d en Erfahrungen im ersten Jahr stellt sich die Berechnung der Vertretungspauschale als schwierig heraus und ist kritisch zu sehen. Die Berechnung der P auschale ist gekoppelt an verschiedene Kriterien: Höhe der Förderung, Anzahl der Kinder und Betreuungsstunden , d.h. die Vertretungspauschale muss für jedes Vertretungssystem individuell berechnet und bei Veränderungen entsprechend angepasst werden. Dieses bewirkt eine eingeschränkte Transparenz in der Berechnung der Vertretungspauschale n, schwankende Einnahmen und einen hohen Verwaltungsaufwand und führt dazu,, dass Tagespflegestellen, die wenige Kinder bzw. im häuslichen Kontext betreuen schlechter gestellt sind: Beispiel: eine TPP mit 6,00 Euro Förderung und fünf Kindern erhält ein e monat liche Pauschale von 278,00 Euro, eine TPP mit 5,00 Euro Förderung vier Kindern im häuslichen Kontext erhält eine Pauschale von 208,00 Euro. Eine Auswertung der „Stützpunkte“ bzgl. der pädagogischen Umsetzung, Nutzung und Akzeptanz von Tagespflegepersonen und Eltern ist auf Grund mangelnder Erfahrung noch nicht möglich. Der erste „Stützpunkt“ hat zum 01.09.2016 mit der Umsetzung seiner pädagogischen Konzeption begonnen . Weitere Stützpunkte sind derzeit von wir für pänz e.V. geplant. Die Umsetzung der Stützpunkte hat sich aufgrund der steigenden Personalkosten und der hohen Mietpreise in Köln als schwierig herausgestellt. In naher Zukunft muss die Schnittstelle zwischen dem Jugendamt der Stadt Köln, der Kontaktstelle und den „Stützpunkten“ weiter konkretisiert werden . Bei der Entwicklung des ersten „Stützpunktes“ wurde deutlich, dass weitere Zuständigkeiten im Hinblick auf Belegung und Controlling noch der Klärung bedürfen, ebenso der Umgang mit Notfällen. Die Stützpunkte sind auf die Zusammenarbeit und Kooperation mit Tagespflegepersonen im Umfeld angelegt, um einen Mindeststandard an Bindungsaufbau zu ermöglichen. Die Tätigkeit in einem „Stützpunkt“ wird von den Fachkräften der Träger bzw. der Kontaktstelle Kindertagespflege und auch dem Qualitätszirkel al s eine besonders herausfordernde Tätigkeit gewertet. Der/ die Mitarbeiter*in einem „Stützpunkt“ sollte u.a. über ein hohes Maß an Erfahrung, Kommunikations- und Steuerungskompetenz verfügen, sehr flexibel im Handeln und erfahren im gezielten Bindungsaufbau und Umgang mit stressbelasteten Situation sein , so 14 dass als Zugangsvoraussetzung zur Ausübung dieser Tätigkeit eine pädagogische Ausbildung gegeben sein sollte. Als durchgehende Schwierigkeit bei allen Systemen wird die fehlende Klärung in Bezug auf die Förderung ab dem 13. Krankheitstag erachtet. Eine juristische Prüfung, inwieweit die Förderung nach dem 13. Krankheitstag bei der erkrankten Tagespflegeperson eingestellt werden kann, konnte d urch die Stadt Köln noch nicht abgeschlossen werden. Demzufolge erhalten Tagespf legepersonen ohne Vertretungsregelung bei Krankheit die Förderung über den 12. Tag hinaus bis auf weiteres. Die mangelnde Transparenz führt zu Unsicherheit und Ärger bei Tagespflegepersonen und Eltern und schadet dem Ansehen der Kindertagespflege. Demgegenüber sorgen Tagespflegepersonen, die eine Vertretung anbieten, in der Regel eigeninitiativ für eine weiterführende Regelung über den 12. Tag hinaus, indem sie die Vertretungskraft selbst bezahlen. Als zusätzliche Herausforderung hat sich der Umgang mit auswärtigen Tagespflegepersonen im Bereich Vertretung herausgestellt, wenn diese Kölner Kinder betreuen und die Eltern bei Ausfallzeiten eine Vertretung einfordern. Hier besteht ein Klärungsbedarf zwischen den einzelnen Jugendämtern der Kommunen. IV. Empfehlungen Die Tagespflegelandschaft in Köln ist sehr unterschiedlich, daher werden auch weiterhin vielfältige Vertretungssysteme benötigt. Bei der Einführung der einzelnen Vertretungslösungen hat sich gezeigt, dass es besonders wichtig ist, wohnortnahe Lösungen zu schaffen, damit sie für die Tagespflegepersonen mit ihren Tageskindern und Eltern gut erreichbar sind. Die Umsetzung des Modells zwei hat sich aus pädagogischer Sicht als ein besonders tragfähiges System herausgestellt und sollte durc h eine Verbesserung der Rahmenbedingungen forciert werden. Von eindeutigem Vorteil ist aus fachlicher Sicht die Vertretung in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson, insbesondere für die Betreuung von kleineren Kindern. Darüber hinaus ist eine Klärung , wie lange die Förderung an die erkrankte Tagespflegeperson gezahlt wird, besonders wichtig. 15 Wir empfehlen zur weiteren Umsetzung einer gesicherten Vertretung in der Kindertagespflege Köln:  Zusätzlich zu den geplanten „Stützpunkten“ empfiehlt es sich, ei nen verlässlichen Springerkräftepool mit festangestellten Vertretungskräften unter der Trägerschaft eines Trägers zur Versorgung der Vertretungsfälle in angemieteten Räumlichkeiten aufzubauen.  Für die Tätigkeit als Springer*in und Mitarbeiter*in im „ Stützpunkt“ sollte eine pädagogische Ausbildung Zugangsvoraussetzung sein. Der Qualitätszirkel empfiehlt eine Anpassung der bewilligten Finanzmittel, damit die „Stützpunkte“ qualitätssichernd und imagefördernd aufgebaut werden können.  464 Tagespflegepersonen s ind in der häuslichen Kind ertagespflege tätig; hier ist der Aufbau w eiterer Stützpunkte erforderlich, da andere Vertretungssysteme nicht greifen..  Aufbau von weiteren „Stützpunkten“ mit verschiedenen Konzepten, um den unterschiedlichsten Bedarfen gerecht zu werden und um möglichst ortsnahe Angebote zu schaffen, z.Bsp.: o Ein „Stützpunkt“ in einer Kindertageseinrichtung, um erste Schritte hinsichtlich des Themas Vertretung in der Zusammenarbeit zwischen Kita und Kindertagespflege zu machen o Ein „Stützpunkt“ mit Notfallräumlichkeiten für Springer *innen, wenn die Ersatzbetreuung nicht in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson stattfinden kann o Ein „Stützpunkt“ für sogenannte „Notfälle“. Mit „Notfällen“ sind gemeint: gleichzeitige Erkrankung von mehreren Tagespflegepersonen oder für die Vertretung von Tagespflegeperson ohne Vertretungskonzept oder bei einem Ausfall von über 12 Tagen.  Das Teammodell – trotz der bisherigen geringen Umsetzung – weiterhin im Sinne der Vielfalt in der Tagespflege zu fördern. 16  Die weitere Umsetzung des Teammodells, wenn auch nur ein Anteil der notwendigen Plätze vertreten werden kann.  Der zusätzliche Arbeitsaufwand für Tagespflegepersonen , die ein Vertretungskonzept umsetzen, sollte vergütet werden : im Teammodell für zusätzliche Kontakt pflege mit Elter n, Erstellen von Verträgen etc. und im Modell 2 für Lohnbuchführung und zusätzliche Verwaltungstätigkeiten etc..  Weiterhin sollten Einzelfalllösungen durch eine Einmalzahlung im Sinne der Vertretungspausschale erhalten bleiben.  Nur wenn die Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit mit ergänzenden Vertretungs-Tagespflegeperson sich ändern, kann dieses Modell weiter ausgebaut werden. Zur arbeitsrechtlichen Absicherung aller Beteiligten sollte die Auszahlung der Vertretungspauschale an die Vertretungs-Tagespflegeperson erfolgen, damit diese – wie alle anderen Tagespflegepersonen auch – die hälftige Sozialversicherungsleistung und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft erstattet bekommt.  Die Vertretungspauschale sollte dahingehend vereinheitlicht werden, dass die Höhe der Förderung keine Berücksichtigung findet.  Die An passung der Sachkostenpauschale , damit Ausgaben bedingt durch die Vertretungs -Tagespflegeperson von der Tagespflegeperson steuerlich geltend gemacht werden können.  Öffentlichkeitsoffensive zur Werbung von Vertretungs -Personen, aber auch hinsichtlich der Politik zur Klärung der steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten in diesem Bereich , Kommunale Klärung zwischen den Vertretungsregelungen in den Nachbarkommunen. Der Qualitätszirkel schließt sich den Ausführungen und Empfehlungen der K ontaktstelle Kindertagespflege an. Zur Begleitung und Sicherung der Veränderungsprozesse (Modell 1 und Modell 2) und zur Unterstützung der Tagespflegepersonen empfehlen die Mitglieder des Qualitätszirkels die Bereit stellung von Geldern für eine systemisch orientierte Praxisbegleitung von Tagespflegepersonen und Vertretungskräften. 0 50 100 150 200 Chorweiler Ehrenfeld Innenstadt Kalk Lindenthal Mülheim Nippes Porz Rodenkirchen 28 69 82 39 124 69 65 33 70 5 4 2 4 4 11 17 2 32 19 2 3 51 Chorweiler Ehrenfeld Innenstadt Kalk Lindenthal Mülheim Nippes Porz Rodenkirche n 28 69 82 39 124 69 65 33 70 Modell 1: Team 5 4 2 4 Modell 2: Anstellung 4 11 17 2 32 19 2 3 Modell 3: Stützpunkt 5 Sonderregelung 1 Modell 1: Team Modell 2: Anstellung Modell 3: Stützpunkt Sonderregelung ohne Vertretung Modell 1: Team Modell 2: Anstellung Modell 3: Stützpunkt Sonder- regelung Gesamt- ergebnis Chorweiler Blumenberg 1 1 Chorweiler 5 5 Esch/Auweiler 2 2 Fühlingen 1 1 Heimersdorf 1 1 Lindweiler 1 1 Merkenich 3 1 4 Pesch 6 1 7 Seeberg 3 3 Volkhoven/Weiler 4 1 5 Worringen 2 2 Chorweiler Ergebnis 28 4 32 Ehrenfeld Bickendorf 14 2 16 Bocklemünd/Mengenich 2 2 Ehrenfeld 23 7 30 Neuehrenfeld 10 10 Ossendorf 9 9 Vogelsang 11 2 13 Ehrenfeld Ergebnis 69 11 80 Innenstadt Altstadt/Nord 5 6 11 Altstadt/Süd 14 3 17 Deutz 12 12 Neustadt/Nord 17 6 23 Neustadt/Süd 34 2 36 Innenstadt Ergebnis 82 17 99 Kalk Brück 4 4 Höhenberg 1 1 2 Humboldt/Gremberg 5 3 8 Kalk 7 1 8 Merheim 7 7 Neubrück 2 2 Ostheim 3 2 5 Rath/Heumar 9 9 Vingst 1 1 Kalk Ergebnis 39 5 2 46 Lindenthal Braunsfeld 1 9 10 Junkersdorf 2 2 4 Klettenberg 15 2 1 18 Lindenthal 21 5 2 1 29 Lövenich 6 4 10 Müngersdorf 2 1 3 Sülz 45 9 2 56 Weiden 8 2 10 Widdersdorf 24 2 26 Lindenthal Ergebnis 124 4 32 5 1 166 ohne Vertretung Modell 1: Team Modell 2: Anstellung Modell 3: Stützpunkt Sonder- regelung Gesamt- ergebnis Mülheim Buchforst 3 3 Buchheim 5 5 Dellbrück 12 12 Dünnwald 11 11 Flittard 4 4 Höhenhaus 10 2 12 Holweide 12 12 Mülheim 10 10 Stammheim 2 2 Mülheim Ergebnis 69 2 71 Nippes Bilderstöckchen 4 1 5 Longerich 4 4 Mauenheim 3 3 Niehl 9 3 2 14 Nippes 26 14 40 Riehl 11 1 12 Weidenpesch 8 2 10 Nippes Ergebnis 65 4 19 88 Porz Eil 3 3 Langel 1 1 Libur 1 2 3 Poll 5 5 Porz 7 7 Urbach 5 5 Wahnheide 2 2 Westhoven 4 4 Zündorf 5 5 Porz Ergebnis 33 2 35 Rodenkirchen Bayenthal 7 7 Godorf 2 2 Immendorf 2 2 Meschenich 3 3 Raderberg 2 2 Raderthal 3 3 Rodenkirchen 7 1 8 Rondorf 6 1 7 Sürth 9 9 Weiß 8 1 9 Zollstock 21 21 Rodenkirchen Ergebnis 70 3 73 Umsetzung zum Stützpunkt Kindertagespflege Aachener Str. 304, 50933 Köln Seit dem 01.01.2016 ist die KölnKitas gGmbH Betreiber des ersten Vertretungsstützpunktes in Köln. Am 01.05.2016 wurde der Stützpunkt nach entsprechender Renovierung und Ausstattung eröffnet. Eine qualifizierte, beim Träger angestellte Tagespflegeperson bietet seitdem eine Betreuung für maximal 5 Kinder im Vertretungsfall an. 1. Umsetzung Neben der konzeptionellen Entwicklung nahm die Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln einen Schwerpunkt in der Arbeit ein. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wurden Tagespflegepersonen aus dem Umfeld des Vertretungsstützpunktes über die Möglichkeiten der kontinuierlichen Betreuung der Kinder im Krankheitsfall informiert. Das Konzept, welches in Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle erarbeitet wurde, wurde den Tagespflegepersonen vorgestellt und Kooperationsvereinbarungen angeboten. Die Kooperationsvereinbarung wird auf freiwilliger Basis zwischen der Tagespflegeperson und der KölnKitas gGmbH geschlossen. Eine wesentliche Verpflichtung, die die Tagespflegepersonen durch die Kooperation eingehen, ist die regelmäßige Kontaktaufnahme zu der angestellten Tagespflegeperson im Stützpunkt. Im Hinblick auf das Alter(0-3 Jahren) und Wohl der Kinder ist aus pädagogischer Sicht eine gute Betreuung im Vertretungsfall nur durch die regelmäßigen gegenseitigen Besuche zu gewährleisten. An dieser Stelle reagierten einige Tagespflegepersonen skeptisch und sahen sich nicht in der Lage, die Vereinbarungen der Kooperation einzuhalten. Um das Angebot einem erweiterten Kreis anbieten zu können, sind weitere Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle geplant. Zurzeit haben 6 Tagespflegepersonen eine Kooperationsvereinbarung mit der KölnKitas gGmbH abgeschlossen. Es wird derzeit 30 Familien in Köln (Innenstadt, Braunsfeld, Lindenthal) ein verlässliches Betreuungssystem angeboten. 2. Vertretung Seit Inbetriebnahme konnten bis zum heutigen Zeitpunkt 5 Kinder von zwei langfristig erkrankten Tagespflegepersonen betreut werden. Es ist auch möglich, dass über die Kontaktstelle Kindertagespflege kurzfristig Kinder vermittelt werden, die eine „Notbetreuung“ benötigen. Die Koordination obliegt der Kontaktstelle. 3. Personal Seit Herbst 2015 wurde aktiv nach einer geeigneten Tagespflegeperson seitens der KölnKitas gGmbH gesucht. Aufgrund der besonderen Herausforderung gestaltet sich die Akquise des Personals schwierig. Neben einer guten fachlichen Kompetenz ist ein hohes Maß an Flexibilität und Kooperationsbereitschaft erforderlich, um den Anforderungen im Vertretungsstützpunkt gerecht zu werden. Im Moment finden weitere Auswahlgespräche mit interessierten Tagespflegepersonen statt. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll eine weitere Tagespflegeperson in Teilzeit eingestellt werden. 4. Eltern Die Rückmeldung der Eltern, welche die Betreuung im Stützpunkt in Anspruch genommen haben, war durchgängig positiv. Nach einer kurzen Eingewöhnungszeit konnten die Kinder im Stützpunkt betreut werden. In Gesprächen mit den Eltern wurde uns zurück gemeldet, dass eine hohe Zufriedenheit über das pädagogische Angebot und die kontinuierliche Betreuung der Kinder besteht. Vereinzelt wurde rückgemeldet, dass die Betreuung im Rahmen von 35 Wochenstunden nicht auskömmlich ist. Da es sich lediglich um die Rückmeldung einzelner Familien handelt kann an dieser Stelle noch keine valide Evaluation vorgenommen werden. 5. Zusammenfassung Ein umfassendes Fazit kann aufgrund des kurzen Umsetzungszeitraumes nur bedingt gezogen werden. Besonders die Suche nach geeigneten und finanzierbaren Mietobjekten gestaltet sich, besonders im innerstädtischen Bereich, schwierig. Aufgrund der besonderen Herausforderung des Stellenprofils sind nur wenige Tagespflegepersonen fachlich und persönlich in der Lage die Stelle auszufüllen. Es bedarf einer hohen zeitlichen Ressource von Seiten des Trägers um geeignetes Personal zu akquirieren. Auch die regelmäßige fachliche Begleitung und notwendige Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen für Tagespflegepersonen und Eltern) bindet zeitliche Ressourcen. Für Eltern bietet das Modell des Vertretungsstützpunktes die Möglichkeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sichert eine kontinuierliche Betreuung. Bei einer auskömmlichen Finanzierung, die Aufbauleistungen, fachliche Beratung und Begleitung durch den anstellenden Träger sowie Preissteigerungen berücksichtigt, stellt die Betreuung in einem Vertretungsstützpunkt ein verlässliches und qualitatives Alternativangebot dar. Oktober 2016 1 Umsetzung des Vertretungsmodells „Stützpunkt mit ange- stellten Tagespfl egepersonen“ gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.2014 durch den Träger wir für pänz e.V. Im Folgenden kann nur über die Akquise und erste Schritte des Aufbaus un- serer Stützpunkte berichtet werden, da sich diese erst in der Planungs - bzw. Aufbauphase befinden. 1. Räumlichkeiten Die Akquise , geeignete Räumlichkeiten für einen Vertretungsstützpunkt in zentraler L age zu finden , begann im Frühjahr 2015. Es wurden mehrere Maklerunternehmen beauftragt, die nach Räumlichkeiten suchen sollten. Als Vorgabe wurde das Raumprogramm der Großtagespflegeste llen genommen. Bald stellte sich heraus, dass die angebotenen Räumlichkeiten nur mit grö- ßeren baulichen Maßnahmen den Rahmenbedingungen en tsprechen würden und dementsprechend das zu Verfügung stehende Budget überste igen bzw. zu einem sehr hohen Mietpreis führen würden. Rennebergstraße Köln-Sülz Im Frühjahr 2016 wurden Räumlichkeiten in der Renneberstraße 1 in Köln Sülz besic htigt. Die Räumlichkeiten sind nic ht für einen Stützpunkt mit 9 Kindern, aber für einen Stützpunkt mit 5 Kindern geeignet. Es liegt sogar eine Nutzungsänderung zur Kindert agesbetreuung vor. Nach Besichtigung der Stadt Köln durch Frau Klose wurden notwe ndige Umbaumaßnahmen überlegt, die zun ächst laut Makler problemlos durch den Ve rmieter vorge- nommen werden würden. Stand der Dinge ist, dass der Vermieter sich nach mehrmaligen Treffen hin- sichtlich der Umbaumaßnahmen nicht rührt und es momentan fraglich ist, ob die Räume angemietet werden können. Dünnwalder Straße 7 Köln -Mülheim und Vogelsanger Straße 89 Köln- Ehrenfeld Sowohl die Räumlichkeiten in der Dünnwalder Straße als auch die in der Vo- gelsanger Straße sind für einen Stützpunkt mit bis zu 9 Kindern geeignet. Auch hier müssen U mbaumaßnahmen getätigt werden, die aber im Rahmen liegen. Die Räumlichkeiten wu rden von Frau Klose als geeignet befunden. Zurzeit werden die nötigen Brandschut zgutachten erstellt, damit beim Bau- amt die Nutzungsänderung für beide Objekte beantragt werden kann. Die Anmietung beider Objekte ist mit den Vermietern auf 01.01.2017 festge- setzt. Wir hoffen auf ein baldiges Genehmigungsverfahren seitens des Bau- amtes. 2 Bei allen Objekten war eine begrenzte Anmietung bis zum Ende des vorge- sehen Evaluation szeitraums (31.12.2 017) nicht möglich. Es werden in der Regel 5 Jahre Mindestlaufzeit gefordert. Wir für pänz als Träger ist auf diese Forderung bei den o.g. Objekten das finanzielle Risiko eingegangen, um end- lich mit dem Stützpunktmodell starten zu können. 2. Personal Seit Juni 2016 werden aktiv geeignete Tagespflegepersonen gesucht, die in den geplanten Stützpunkten tätig werden sollen. Die Fachberaterinnen der Stadt Köln und die Kontaktstelle haben eine Stellenausschreibung bekom- men, die sie an interessierte Tagespflegepersonen weiter geben. Die Arbeit in einem Vertretungsstützpunkt stellt eine besondere Herausfor- derung für die dort tätig werdenden dar. Neben der fachlichen und sozialen Kompetenz für die Arbeit mit den Ki ndern wird eine enorme Flexibilität, Kommunikationsfreude sowie Kooperationsbereitschaft von ihnen gefordert. Es haben bisher sechs Vorstellungsgespräche und mehrere telefonische In- formationsgespräche stattgefunden. Einigen Bewerber*innen war die Her- ausforderung zu groß sich auf dieses Ste llenprofil einlassen zu können. Drei Bewerber*innen können sich die Arbeit in einem Stützpunkt gut vorstellen. Die Meisten forderten für die beschriebenen Stelleninhalte ein höheres Ge- halt, als es im Rahmen der Pauschalfinanzierung möglich ist. Dennoch wird eine Tagespflegeperson zum 01.11.2016 stundenweise mit der Konzept- und danach mit der Vernetzungsarbeit beginnen. 3. Fazit Da sich wir für pänz erst in den Anfängen der Stützpunktarbeit befindet, lässt sich auch nur ein begrenztes Fazit ziehen: Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, Besichtigungstermine, Verhand- lungsgespräche mit Vermietern sowie Beratungs - und Abklärungsgespräche mit der Stadt Köln, der Kontaktstelle und anderen Stellen , die sich mit den Vertretungsregelungen in der Kindertagespflege beschä ftigen, nimmt viele Arbeitsstunden in Anspruch. Dies e gehen zu Lasten des Trägers, da die b e- schriebenen „Vorarbeiten“ nicht im Rahmen der vom Rat b eschlossenen Maßnahmen finanziert werden . Hinzu kommen Ausgaben für Architektena r- beiten, Brandschutzgutachten, etc. sowie das Personalauswahlverfahren. Folgende Empfehlungen halten wir nach der Evaluationsphase für sinnvoll:  Eine Handlungsdarreichung zu den Rahmenbedingungen eines Stützpunktes seitens der Stadt Köln, wie es sie schon für den Auf- 3 bau für Großtagespf legestellen gibt, w äre für die Umsetzung aus unserer Sicht wünschenswert.  Aufbau von Stützpunkten mit verschiedenen Konzepten (Notfallbe- treuung, etc.) um dem Vertretungsanspruch von TPP und Eltern ge- recht zu werden.  Eine auskömmliche Finanzierung die au ch die Planungs - und Auf- bau- sowie steigende Personal- und Mietkosten einbezieht. Stand Oktober 2016
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 07.02.2017 0258/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Vertretungsregelung in der Kindertagespflege gem. § 23 (4) SGB VIII - Evaluation In seiner Sitzung vom 16.12.2014 beschloss der Rat der Stadt Köln die veränderte Fassung der Vor- lage 2301/2014 – Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII.Punkt 4 der Vorlage –Umsetzung einer Ver- tretungsregelung in der Kindertagespflege wurde verändert folgendermaßen beschlossen: „Ab dem 18.03.2015 - unmittelbar nach Vorstellung der zwischen Qualitätszirkel und Verwaltung bis dahin einvernehmlich zu vereinbarenden Lösung in der übernächsten Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses - wird eine verlässliche Vertretungsregelung für Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen umgesetzt. Die Gesamtsumme für Vertretungen in Ausfallzeiten pro Jahr wird gedeckelt auf 1,35 Mio. Euro in 2015 und 1,376 Mio. Euro ab 2016). Das entspricht ca. 6% Ausfallreserve für die Tagespfle- ge, also einer durchschnittlichen Krankheitsquote. Die Maßnahme wird bis zum 31.12.2017 befristet. Die Maßnahmen werden im 3. Quartal 2016 auf ihren Nutzen evaluiert.“ Die Auswertungen wurden durch die Träger der Kontaktstelle, sowie den freien Trägern KölnKitas und Wir für Pänz als Initiatoren für Stützpunkte mit angestellten Tagespflegepersonen, der Jugend- verwaltung zur Verfügung gestellt (s. Anlage). Die in der Auswertung dargestellten positiven Ergebnisse zur Vertretungsregelung, sowie die zukünf- tig zu regulierenden Nachbesserungen, können durch die Jugendverwaltung überwiegend bestätigt werden und werden Ende 2017 in einer neuen Vorlage berücksichtigt. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2017

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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