0258/2017
Vertretungsregelung in der Kindertagespflege gem. § 23 (4) SGB VIII - Evaluation
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2016-11-03 Endfassung Auswertungsbericht Vertretung
40406 Zeichen
1
Auswertung zur Umsetzung der
Vertretungsregelungen in der
Kindertagespflege Köln
Stand Oktober 2016
2
Gliederung
I. Umsetzung der Vertretungssysteme gemäß Ratsbeschluss
1. Ausgangssituation
2. Bedarf und Beratung
3. Zahlen und Fakten
4. Vernetzung und Kollegiale Beratung
5. Verfahren
6. Beantragung der Mittel („Vertretungspauschalen“)
7. Controlling
II. Auswertung der Modelle
1. Modell 1: Teammodell
1.1 Zwischenlösung/ Einzelfälle
2. Modell 2: Zusammenarbeit mit ergänzenden Vertretungs-Tages-
pflegepersonen
3. Modell 3: Stützpunkt mit angestellten Tagespflegepersonen
III. Fazit
IV. Empfehlungen
3
Am 16.12.2014 hat der Rat der Stadt Köln die Einführung einer
Vertretungsregelung beschlossen und hierfür – befristet bis zum 31.12.2017 -
eine jährliche Summe von 1,376 Mio. € bewilligt. Im Jugendhilfeausschuss wurde
am 17.03.2015 auf der Grundlage der von der Kontaktstelle, vom Qualitätszirkel
und der Verwaltung erarbeiteten Vorlagen über die konkrete Umsetzung
entschieden. Seit dem 18.03.3016 werden in Köln drei Vertretungsmodelle für
krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen gefördert:
Teammodell
Modell mit festangestellten Vertretungspersonen
Stützpunkte
Die Kontaktstelle Kindertagespflege trägt Sorge für die Umsetzung von
Teamlösungen, Ersatzbetreuung durch Vertret ungstagespflegepersonen in
angemieteten Räumlichkeiten und im häuslichen Kontext . Die Träger der
Kontaktstelle waren aufgefordert auch die Trägerschaft für Stützpunkte zu
übernehmen. Die Schnittstelle sollte die Kontaktstelle Kindertagespflege
übernehmen.
Die Auswertung der Vertretungsregelung erfolgt auf der Grundlage der Daten der
Kontaktstelle, den Erfahrungen der Fachberater *innen, dem Austausch mit
Tagespflegepersonen, die ein Vertretungskonzept vorhalten und dem
Qualitätszirkel.
I. Umsetzung der Vertretungssysteme gemäß Ratsbeschluss
1. Umsetzung
Nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln und der Konkretisierung im
Jugendhilfeausschuss sind alle Tagespflegepersonen schriftlich über die
Einführung einer Vertretungsregelung bei Krankheit informi ert worden. Im
weiteren Verlauf hat die Kontaktstelle umfangreiche Informationsmaterialien und
Handouts, die fortlaufend aktualisiert und auf der Homepage der Kontaktstelle
veröffentlicht werden, erarbeitet. Im N ewsletter der Kontaktstelle wird
fortlaufend über das Thema berichtet, e twa durch Interviews mit
4
Tagespflegepersonen, die in ihrer Tagespflegestelle ein Vertretungssystem
installiert haben.
Im Auswertungszeitraum haben 15 Vernetzungstreffen in den einzelnen
Stadtbezirken ausschließlich zum Thema „V ertretungssysteme“ stattgefunden.
Zudem wurden in der Kontaktstelle Kindertagepflege zwei zentrale
Informationsveranstaltungen für Tagespflegepersonen zum Thema „Vertretung“
angeboten. Die Großtagespflegestellen und die Tagespflegepersonen mit
angemieteten Räumen wurden in einer weiteren Veranstaltung informiert.
Nach Installierung der ersten Vertretungsmodelle fanden erste
Vernetzungstreffen zum gegenseitigen Austausch für Tagespflegepersonen mit
einem Vertretungsmodell statt.
2. Beratung
Die Nachfrage v on Eltern und Tagespflegepersonen nach Vertretungslösungen
und -möglichkeiten steigt seit Monaten. Eltern und Tagespflegepersonen werden
zunächst durch die Fachberater *innen der Regionalteams der Kontaktstelle
umfassend zu den Rahmenbedingungen, Vor - und N achteilen der einzelnen
Vertretungssysteme beraten. Danach übernimmt eine für das Thema Vertretung
freigestellte Mitarbeiterin die weiterführenden Beratungen – auch vor Ort mit
allen Beteiligten – und unterstützt prozessbegleitend die Einführung des
Vertretungssystems. Wenn möglich findet eine persönliche Beratung in den
Räumlichkeiten der Tagespflegeperson , ggf. auch gemeinsam mit der
Vertretungs-Tagespflegeperson, statt. Die Vermittlung von Vertretungs -
Tagespflegepersonen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Fachstelle
Kindertagespflege im Jugendamt. Interessierte n Vertretungs-
Tagespflegepersonen wird vorab ein persönliches Beratungsgespräch zu den
Möglichkeiten und Anforderungen des Tätigkeitsfeldes angeboten.
5
3. Zahlen und Fakten
Im Zeitraum vom 18 .03.2015 bis 15.10.2016 haben 126
Kindertagespflegepersonen ein Vertretu ngskonzept eingereicht, 106 von ihnen
werden aktuell bei Ausfallzeiten durch Krankheit vertreten. 20
Vertretungssysteme wurden aus unterschiedlichen Gründen (Schwierigkeiten in
der Zusammenarb eit, Vertretungs -Tagespflegeperson hat sich mit eigenem
Konzept selbstständig gemacht etc.) beendet. Hinzu kommen fünf weitere
Tagespflegepersonen, die eine Kooperation mit dem Stützpunkt abgeschlossen
haben, so dass zum jetzigen Zeitpunkt 111 Tagespflegep ersonen über ein
Vertretungskonzept verfügen (siehe Grafik im Anhang).
Zusätzlich wurde n für 1 4 Tagespflegepersonen, die kein Vertretungskonzept
hatten, aber kurzfristig bzw. für längere Zeit ausgefallen sind, Einzelfalllösungen
gefunden.
Derzeit arbei ten in Köln 49 Tagespflegepersonen ausschließlich als
Vertretungskraft. Eine Aussage darüber, wie oft die Vertretungskraft eingesetzt
wird bzw. wie hoch deren Auslastung ist, kann nicht erfolgen, da keine zentrale
Erfassung der Krankheitstage vorgesehen ist.
Die für die Vertretung zuständige Fachberaterin führte ca. 150 ausführliche
Beratungsgespräche mit Tagespflegepersonen.
4. Vernetzung und Kollegiale Beratung
Die Tagespflegepersonen werden in Vernetzungstreffen über aktuelle
Veränderungen und Neuerung en bei den Vertretungsmodellen informiert. Die
Fachberater*innen der Kontaktstelle werden hierzu fortlaufend durch die interne
Fachkraft mit diesem Arbeitsschwerpunkt fortgebildet.
Die fachliche Beratung und Begleitung der Vertretungs -Tagespflegepersonen
obliegt den Mitarbeiter*innen des Jugendamtes . Die Fachkraft der Kontaktstelle
bietet darüber hinaus Vernetzungstreffen zum gegenseitigen Austausch oder zur
Kollegialen Beratung an. Geplant sind quartalsmäßige Treffen sowohl für
Tagespflegepersonen, die ein Vertretungssystem vorhalten als auch für
Vertretungs-Tagespflegepersonen.
6
5. Bewilligungsverfahren
Zur Umsetzung und Be willigung der Vertretungspauschale wurde ein Verfahr en
mit standardisierten Formularen entwickelt. Das Standardverfahren sieht vor,
dass die Tagespflegepersonen der Kontaktstelle schriftlich d as geplante
Vertretungsmodell melden. Dazu reichen sie ein Vertretungskonzept ein, welches
von allen Beteiligten unterschrieben ist. Zusätzlich wird eine Erklärung
eingefordert, mit der si ch die Tag espflegepersonen verpflichten die
Vertretungsregelung gemäß des Ratsbeschlusses vom 16.12.2014 und den
Ausführungen des Jugendhilfeausschusses vom 17.03.2015 umzusetzen.
Zugleich verpflichten sie sich dazu, die Kontaktstelle über Veränderungen, die die
Zusammenarbeit mit der Vertretungs -Tagespflegeperson betreffen, zu
informieren.
Die Unterlagen werden in der Kontaktstelle geprüft und per Formular zur
Kenntnis und Genehmigung bei der Fachstelle Kindertagespflege i m Jugendamt
eingereicht. Parallel dazu bean tragt die Tagespflegeperson eine entsprechende
Pflegeerlaubnis.
6. Beantragungsverfahren („Vertretungspauschalen“)
Sobald die Vertretungs-Pflegeerlaubnis und die Genehmigung durch d ie
Fachstelle des Jugendamtes der Stadt Köln vorliegen, berechnet die Kontaktstelle
die Vertretungspauschale und beantragt die Auszahlung per städtischen Formular
bei der Abteilung 510/30. Die Tagespflegeperson wird über die Beantragu ng in
Kenntnis gesetzt und erhält im Folgenden den Bewilligungsbescheid von 510/30.
Für Veränderungen oder Beendigungen wurden ebenso entsprechende Verfahren
entwickelt.
7. Controlling
Die Beantragung der Vertretungspauschalen erfolgt durch die Kontaktstelle
Kindertagespflege. Die Voraussetzungen und Unterlagen werden nach
Antragstellung geprüft und zur weiteren Bearbeitung an das Jugendamt der Stadt
Köln weitergeleitet.
7
Die Tagespflegepersonen mit einem Vertretungsmodell verpflichten sich dazu,
sich bei einer Erkrankung über den 12. Tag hinaus bei der Kontaktstelle zu
melden, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ebenso werden die
Tagespflegepersonen im Bescheid der Stadt Köln darüber belehrt, Änderung en,
die die Höhe der Pauschale betreffen, dem Jugendamt umgehend zu melden
Ein Controlling, ob und wie lange eine Tagespflegeperson krank ist, ist derze it
nicht vorgesehen . Somit kann keine Aussage darüber erfolgen , wie oft eine
Ersatzbetreuung tatsächlich erforderlich ist.
II. Auswertung der Modelle
1. Modell 1: Teamlösung
Das Teammodell beinhaltet, dass Tagespflegepersonen sich in einem
Verbundsystem zu Z weier-, Dreier - und Viererteams zusammenschließen und
sich im Krankheitsfalle gegenseitig vertreten. Entsprechend der
Beschlussvorlage, die im Herbst 2014 erstellt wurde, war dieses Modell für ca.
300 Tagespflegepersonen anhand der damaligen Pflegeerlaubnisse geeignet.
In der Praxis wird dieses Modell allerdings nur in sehr wenigen Fällen umgesetzt,
aktuell vertreten sich drei Tagespflegepersonen in einem Team und zwölf
Tagespflegepersonen in Zweierteams.
Die Rückmeldungen seitens der Tagespflegepersonen, wie die Vertretung im
Krankheitsfalle von den Familien angenommen wird, sind durchgängig positiv.
Mögliche Gründe, warum dieses Vertretungsmodell kaum angenommen wird:
- Hoher logistischer Aufwand, der nicht vergütet wird (Kennenlernen der
anderen Eltern, regelmäßige Kontaktpflege)
- Fehlende Möglichkeiten zur notwendigen Erhöhung der Pflegeerlaubnis für
den Vertretungsfall (Wohnung zu klein, mangelnde Erfahrung)
- Das Freihalten eines Platzes nur für die Vertretung wird nicht durch die
Vertretungspauschale kompensiert
- Tagespflegepersonen, die weniger als fünf Kinder betreuen und ein Team
bilden könn ten, bieten die Tagespflege eher in den weniger dicht
besiedelten Stadtteilen bzw. Randgebieten an, hier sind die Entfernungen
für die regelmäßige Kontaktpflege zu groß
8
- Tagespflegepersonen sind selbstständig und verstehen sich oftmals als
„Einzelkämpfer*innen“, die Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit,
die im Rahmen dieses Modells erforderlich ist, ist nicht unbedingt üblich
und selbstverständlich.
1.1 Zwischenlösung/ Einzelfälle
In 1 4 Fällen wurden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Köln
Vertretungsregelungen im Einzelfall (kurzfristig) erarbeitet und umgesetzt. Die
erkrankten Tagespflegepersonen waren keinem Vertretungssystem
angeschlossen, es ge lang aber im Krankheitsfall auf Ressourcen von anderen
Tagespflegepersonen, dem Stützpunkt oder auf den kurzfristigen Einsatz von
Vertretungs-Tagespflegepersonen zurückgreifen. In diesen Vertretungsfällen
wurde die Vertretungspauschale direkt an die vertre tende
Kindertagespflegeperson ausgezahlt. Die Interims - und Einzelfalllösungen haben
sich in der Praxis bewährt und sollten - solange es keine flächendeckende
Versorgung in der Vertretung gibt - fortgeführt werden.
2. Modell 2: Zusammenarbeit mit ergänz enden Vertretungs -
Tagespflegepersonen
Dieses Modell sieht vor, dass in Tagespflegestellen (sowohl in angemieteten
Räumlichkeiten als auch in häuslichen) die Ersatzbetreuung durch eine
festangestellte oder anderweitig vertraglich gebundene
Vertretungstagespflegeperson gesichert wird. Für den wöchentlichen
Bindungsaufbau sind zwei Stunden zusätzlich vorgesehen.
Von den 180 Tagespflegepersonen (Stand: Herbst 2014), für die ein solches
Modell geeignet erschien, bieten aktuell 81 Tagespflegepersonen eine Vertretung
an. Somit bieten nahezu 50 % dieser Zielgruppe ein Vertretungssystem an.
Zusätzlich bieten 1 5 Tagespflegepersonen im häuslichen Kontext dieses Modell
an, indem der/ die Ehepartner*in mit entsprechender Pflegeerlaubnis zur
Vertretung bereitstehen. Erfolgt die Vertretung durch den/ die Ehepartner*in, so
9
ist nicht zwangsläufig ein Arbeitsvertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, so
dass die Begrifflichkeit für dieses Modell „Vertretungsperson im
Angestelltenverhältnis“ in „Zusammenarbeit mit ergänz enden Vertretungs -
Tagespflegepersonen“ geändert wurde.
Der Großteil der Kindert agespflegepersonen, die nach diesem Konzept eine
Vertretung anbieten, ist linksrheinisch verortet, im rechtsrheinischen bieten
sieben Tagespflegepersonen eine Vertretung an (s iehe Grafik im Anhang), was
vermutlich darauf zurückzuführen ist, dass der überwiegende T eil der
Tagespflegepersonen im r echtsrheinischen Stadtgebiet häusliche
Kindertagespflege anbietet.
Einige Vertretungs-Tagespflegepersonen vertreten bis zu fünf
Kindertagespflegestellen.
Dieses Modell wird aus pädagogischer Sicht von allen Beteiligten in der Regel
sehr gut angenommen, da in der Vertretungssituation die besonderen
Bedürfnisse der U3 Kinder berücksichtigt werden können: die Vertretung kann in
den für d ie Kinder gewohnten Räumlichkeiten erfolgen und die Ersatzkraft hat
sich im Vorfeld gut mit den Kindern und deren Eltern vertraut gemacht.
Der nur geringe Anteil an Beendigungen von Vertretungssystemen nach diesem
Modell macht deutlich, dass die für die V ertretung zentralen Qualitätsmerkmale
wie Kontinuität und Bindung in der Praxis umgesetzt werden können.
Die Erfahrungen und die Qualitätsvorteile bei diesem Modell sind positiv, doch in
der Einführung und Umsetzung kristallisieren sich folgende Schwierigkeiten
heraus:
a) Eine Festanstellung (dies betrifft auch die geringfügig Beschäftigten) ist
aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen kaum umzusetzen. In der
Vertretungszeit wird den Eltern per Ratsbeschluss eine tägliche Betreuung
von 7 Stunden garantiert . Der/ dem Arbeitnehmer*in muss jedoch der
angestellten Vertretungskraft nach 6 Stunden Tätigkeit eine Pause von 30
min. ermöglichen.
10
b) Bei der Zusammenarbeit per Honorarvertrag trägt die Vertretungskraft die
Kosten für die Sozialversicherung zu 100%. E ine hälftige Erstattung durch
die Kommune ist gesetzlich nicht vorgesehen, da diese an die
Förderleistung gebunden ist. Die Vertretungs -Tagespflegeperson erhält
keine eigenen Fördergelder.
c) Die für den Bindungsaufbau vorgesehenen zwei Stunden wöchentlich sind
in ein er Tagespflegestelle mit fünf Kinder wenig attraktiv (einmal
wöchentlich für zwei Stunden in die Tagespflegstelle zu gehen) und lohnen
sich finanziell kaum für die Vertretungskraft.
d) Die Vertretungspauschale muss in der Regel als Einnahme doppelt
versteuert werden, sowohl von der antragstellenden Tagespflegeperson als
auch von der freiberuflich tätigen Vertretungskraft. Die Tagespflegeperson
kann die Ausgaben für die Vertretungskraft nicht steuerlich geltend
machen, da – wenn sie mit der Betriebskostenpauschale agiert – sämtliche
Unkosten abgedeckt sind, also auch zusätzliche Ausgaben für die
Vertretung bezogen auf Lohnbuchhaltung, Lohnfortzahlung bei Krankheit
und Mutterschutz etc.
e) Das „Finden“ geeigneter Vertretungs -Tagespflegepersonen hat sich als
schwierig herausgestellt, da die dafür geeigneten Tagespflegepersonen
sehr flexibel, kurzfristig einsetzbar und hoch kompetent sein müssen und
zudem die arbeits -, steuer - und sozialversicherungsrechtlichen
Rahmenbedingungen eher hinderlich sind. Hinzu kommt, dass die zu
erzielenden Einnahmen in der Vertretung eher einen „Zuverdienst“ bieten
und in der Regel nicht existenzsichernd sind.
Auch wenn die Erfahrungen in der Umsetzung dieses Modells oftmals positiv sind,
so betont der Qualitätszirkel dennoch , dass sich die Zusammenarbeit zwischen
Tagespflegepersonen und Vertretungskräften durchaus zu einem Spannungsfeld
mit besonderen Dynamiken entwickeln kann , so dass eine fachliche Begleitung
erforderlich wird.
11
3 . Modell 3: Stützpunkt mit angestellten Tagespflegepersonen
Für die Trägerschaft von sogenannten Stützpunkten wurden die Träger der
Kontaktstelle angefragt. Die KölnKitas gGmbH hat zum 01.05.2016 einen ersten
„Stützpunkt“ mit fünf Betreuungsplätzen in Braunsfeld bereit gestellt. In
Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle hat zur Bekanntmachung des
Stützpunktes eine Informationsveranstaltung für die Tagespflegepersonen im
Einzugsbereich stattgefunden, weitere sind geplant . Die Verantwortung für die
Konzeption und Belegung des Stützpunktes obliegt dem zuständigen Träger.
Erste Kooperationsvereinbarungen zwischen Tagespflegepersonen und KölnKitas
gGmbH sind abgeschlossen worden. Es ist vorgesehen, dass der Stützpunkt
Kooperationsvereinbarungen mit 15 Tagespflegepersonen eingeht und somit für
die Versorgung von ca. 70 Kindern zuständig ist.
Die Kontaktstelle stand in allen Planungsschritten den Trägern beratend zur
Seite. In Planung sind zwei bis drei weitere „Stützpunkte“ unter der Trägerschaft
von wir für pänz e.V. in Klettenberg mit fünf Plätzen, in Ehrenfeld und in Mülheim
mit jeweils neun Plätzen.
In der Zeit vom 01.05.2016 bis Ende August konnte der „Stützpunkt“
vorübergehend für die Versorgung von sog enannten Notfällen (Eltern melden
sich in der Kontraktstelle, da Ersatzbetreuung dringend erforderlich,
Tagespflegeperson ist für längere Zeit erkrankt etc.) genutzt werden. Die
Koordination hierfür lag in Rückkopplung mit der Mitarbeiterin des
„Stützpunktes“ bei der Kontaktstelle Kindertagespflege. 17 Familien konnte eine
Ersatzbetreuung im Stützpunkt angeboten werden. Sechs Familien haben das
Angebot angenommen und ihr Kind zur Betreuung in den „Stützpunkt“ gebracht.
Die anderen Familien haben sich aus verschiedenen Gründen dagegen
entschieden: Entfernung zu groß, Aufwand und Belastung für das Kind zu hoch
(insbesondere wenn es nur um eine kurzzeitige Ersatzbetreuu ng von wenigen
Tagen geht) etc.
Eine Auswertung der Träger hinsichtlich des Aufbaus und inhaltlichen Umsetzung
der Stützpunkte ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
12
III. Fazit
16,1% der Tagespflegeperso nen (Anmerkung: 111 von 6 90) setzen ein gut
funktionierendes, den Bedürfnissen der Kleinkinder entsprechendes
Vertretungsmodell um. Ein Netzwerktreffen mit Tagespflegepersonen zwecks
gemeinsamer Aus wertung der Erfahrungen in der Umsetzung der
Vertretungsmodelle hat ergeben, dass
- die Resonanz der Eltern durchweg gut ist
- die Kinder im Vertretungsfalle von den verschiedenen Persönlichkeiten
profitieren und positiv reagieren
- die ho he Vielfalt der Vertretungsmöglichkeiten der Heterogenität der
Kindertagespflege in Köln entspricht
- die Gleichrangigkeit von Kindertagespflege und Kita in der
Außenwahrnehmung gestiegen ist.
Weitere Kindertagespflegepersonen zeigen Interesse und Bereitschaft für eine
Zusammenarbeit mit ergänzenden Vertretungspersonen. Von den 198
Kindertagespflegepersonen, die in angemieteten Räumlichkeiten tätig sind,
arbeiten derzeit 81 mit einer ergänzenden Vertretungs-Tagespflegeperson
zusammen, noch weitere 117 könnten perspektivisch nach Modell 2 versorgt
werden. Aktuell ist die Nachfrage nach Vertretungspersonen deutlich höher als
die zur Verfügung stehenden Vertretungspersonen. Festzustellen ist, dass die
Vertretungs-Tagespflegepersonen eine Festanstellung einer Zusammenarbeit auf
freiberuflicher Basis bevorzugen. Bei der freiberuflichen Zusammenarbeit ist das
Einkommen wenig lukrativ, zumal die Sozialversi cherung alleine von der
Vertretungs-Tagespflegeperson zu tragen ist. Um ein existenzsicherndes
Einkommen zu erzielen, muss eine Vertretungskraft in mind. acht
Tagespflegestellen die Vertretung übernehmen. Eine Mehrfachvertretung ist auch
geboten, um bei selbstständig tätigen Tagespflegepersonen den Status der
Selbstständigkeit zu betonen. Dies setzt mindestens zwei Auftraggeber voraus.
Die Festanstellung steigert dagegen die Attraktivität für die Vertretungs -
Tagespflegepersonen, ist aber aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht zu
empfehlen. Eine Reduzierung der täglichen Vertretungszeit von sieben auf sechs
13
Stunden ist aus unserer Sicht nicht empfehlenswert, da es nicht den Bedarfen
der Eltern entspricht. Nach d en Erfahrungen im ersten Jahr stellt sich die
Berechnung der Vertretungspauschale als schwierig heraus und ist kritisch zu
sehen. Die Berechnung der P auschale ist gekoppelt an verschiedene Kriterien:
Höhe der Förderung, Anzahl der Kinder und Betreuungsstunden , d.h. die
Vertretungspauschale muss für jedes Vertretungssystem individuell berechnet
und bei Veränderungen entsprechend angepasst werden. Dieses bewirkt eine
eingeschränkte Transparenz in der Berechnung der Vertretungspauschale n,
schwankende Einnahmen und einen hohen Verwaltungsaufwand und führt dazu,,
dass Tagespflegestellen, die wenige Kinder bzw. im häuslichen Kontext betreuen
schlechter gestellt sind: Beispiel: eine TPP mit 6,00 Euro Förderung und fünf
Kindern erhält ein e monat liche Pauschale von 278,00 Euro, eine TPP mit 5,00
Euro Förderung vier Kindern im häuslichen Kontext erhält eine Pauschale von
208,00 Euro.
Eine Auswertung der „Stützpunkte“ bzgl. der pädagogischen Umsetzung,
Nutzung und Akzeptanz von Tagespflegepersonen und Eltern ist auf Grund
mangelnder Erfahrung noch nicht möglich. Der erste „Stützpunkt“ hat zum
01.09.2016 mit der Umsetzung seiner pädagogischen Konzeption begonnen .
Weitere Stützpunkte sind derzeit von wir für pänz e.V. geplant. Die Umsetzung
der Stützpunkte hat sich aufgrund der steigenden Personalkosten und der hohen
Mietpreise in Köln als schwierig herausgestellt.
In naher Zukunft muss die Schnittstelle zwischen dem Jugendamt der Stadt Köln,
der Kontaktstelle und den „Stützpunkten“ weiter konkretisiert werden . Bei der
Entwicklung des ersten „Stützpunktes“ wurde deutlich, dass weitere
Zuständigkeiten im Hinblick auf Belegung und Controlling noch der Klärung
bedürfen, ebenso der Umgang mit Notfällen. Die Stützpunkte sind auf die
Zusammenarbeit und Kooperation mit Tagespflegepersonen im Umfeld angelegt,
um einen Mindeststandard an Bindungsaufbau zu ermöglichen.
Die Tätigkeit in einem „Stützpunkt“ wird von den Fachkräften der Träger bzw.
der Kontaktstelle Kindertagespflege und auch dem Qualitätszirkel al s eine
besonders herausfordernde Tätigkeit gewertet. Der/ die Mitarbeiter*in einem
„Stützpunkt“ sollte u.a. über ein hohes Maß an Erfahrung, Kommunikations- und
Steuerungskompetenz verfügen, sehr flexibel im Handeln und erfahren im
gezielten Bindungsaufbau und Umgang mit stressbelasteten Situation sein , so
14
dass als Zugangsvoraussetzung zur Ausübung dieser Tätigkeit eine pädagogische
Ausbildung gegeben sein sollte.
Als durchgehende Schwierigkeit bei allen Systemen wird die fehlende Klärung in
Bezug auf die Förderung ab dem 13. Krankheitstag erachtet. Eine juristische
Prüfung, inwieweit die Förderung nach dem 13. Krankheitstag bei der erkrankten
Tagespflegeperson eingestellt werden kann, konnte d urch die Stadt Köln noch
nicht abgeschlossen werden. Demzufolge erhalten Tagespf legepersonen ohne
Vertretungsregelung bei Krankheit die Förderung über den 12. Tag hinaus bis auf
weiteres. Die mangelnde Transparenz führt zu Unsicherheit und Ärger bei
Tagespflegepersonen und Eltern und schadet dem Ansehen der
Kindertagespflege.
Demgegenüber sorgen Tagespflegepersonen, die eine Vertretung anbieten, in der
Regel eigeninitiativ für eine weiterführende Regelung über den 12. Tag hinaus,
indem sie die Vertretungskraft selbst bezahlen.
Als zusätzliche Herausforderung hat sich der Umgang mit auswärtigen
Tagespflegepersonen im Bereich Vertretung herausgestellt, wenn diese Kölner
Kinder betreuen und die Eltern bei Ausfallzeiten eine Vertretung einfordern. Hier
besteht ein Klärungsbedarf zwischen den einzelnen Jugendämtern der
Kommunen.
IV. Empfehlungen
Die Tagespflegelandschaft in Köln ist sehr unterschiedlich, daher werden auch
weiterhin vielfältige Vertretungssysteme benötigt. Bei der Einführung der
einzelnen Vertretungslösungen hat sich gezeigt, dass es besonders wichtig ist,
wohnortnahe Lösungen zu schaffen, damit sie für die Tagespflegepersonen mit
ihren Tageskindern und Eltern gut erreichbar sind. Die Umsetzung des Modells
zwei hat sich aus pädagogischer Sicht als ein besonders tragfähiges System
herausgestellt und sollte durc h eine Verbesserung der Rahmenbedingungen
forciert werden. Von eindeutigem Vorteil ist aus fachlicher Sicht die Vertretung in
den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson, insbesondere für die Betreuung von
kleineren Kindern.
Darüber hinaus ist eine Klärung , wie lange die Förderung an die erkrankte
Tagespflegeperson gezahlt wird, besonders wichtig.
15
Wir empfehlen zur weiteren Umsetzung einer gesicherten Vertretung in der
Kindertagespflege Köln:
Zusätzlich zu den geplanten „Stützpunkten“ empfiehlt es sich, ei nen
verlässlichen Springerkräftepool mit festangestellten Vertretungskräften
unter der Trägerschaft eines Trägers zur Versorgung der
Vertretungsfälle in angemieteten Räumlichkeiten aufzubauen.
Für die Tätigkeit als Springer*in und Mitarbeiter*in im „ Stützpunkt“
sollte eine pädagogische Ausbildung Zugangsvoraussetzung sein. Der
Qualitätszirkel empfiehlt eine Anpassung der bewilligten Finanzmittel,
damit die „Stützpunkte“ qualitätssichernd und imagefördernd aufgebaut
werden können.
464 Tagespflegepersonen s ind in der häuslichen Kind ertagespflege
tätig; hier ist der Aufbau w eiterer Stützpunkte erforderlich, da andere
Vertretungssysteme nicht greifen..
Aufbau von weiteren „Stützpunkten“ mit verschiedenen Konzepten, um
den unterschiedlichsten Bedarfen gerecht zu werden und um möglichst
ortsnahe Angebote zu schaffen, z.Bsp.:
o Ein „Stützpunkt“ in einer Kindertageseinrichtung, um erste
Schritte hinsichtlich des Themas Vertretung in der
Zusammenarbeit zwischen Kita und Kindertagespflege zu
machen
o Ein „Stützpunkt“ mit Notfallräumlichkeiten für Springer *innen,
wenn die Ersatzbetreuung nicht in den Räumlichkeiten der
Tagespflegeperson stattfinden kann
o Ein „Stützpunkt“ für sogenannte „Notfälle“. Mit „Notfällen“ sind
gemeint: gleichzeitige Erkrankung von mehreren
Tagespflegepersonen oder für die Vertretung von
Tagespflegeperson ohne Vertretungskonzept oder bei einem
Ausfall von über 12 Tagen.
Das Teammodell – trotz der bisherigen geringen Umsetzung – weiterhin
im Sinne der Vielfalt in der Tagespflege zu fördern.
16
Die weitere Umsetzung des Teammodells, wenn auch nur ein Anteil der
notwendigen Plätze vertreten werden kann.
Der zusätzliche Arbeitsaufwand für Tagespflegepersonen , die ein
Vertretungskonzept umsetzen, sollte vergütet werden : im Teammodell
für zusätzliche Kontakt pflege mit Elter n, Erstellen von Verträgen etc.
und im Modell 2 für Lohnbuchführung und zusätzliche
Verwaltungstätigkeiten etc..
Weiterhin sollten Einzelfalllösungen durch eine Einmalzahlung im Sinne
der Vertretungspausschale erhalten bleiben.
Nur wenn die Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit mit
ergänzenden Vertretungs-Tagespflegeperson sich ändern, kann dieses
Modell weiter ausgebaut werden. Zur arbeitsrechtlichen Absicherung
aller Beteiligten sollte die Auszahlung der Vertretungspauschale an die
Vertretungs-Tagespflegeperson erfolgen, damit diese – wie alle anderen
Tagespflegepersonen auch – die hälftige Sozialversicherungsleistung
und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft erstattet bekommt.
Die Vertretungspauschale sollte dahingehend vereinheitlicht werden,
dass die Höhe der Förderung keine Berücksichtigung findet.
Die An passung der Sachkostenpauschale , damit Ausgaben bedingt
durch die Vertretungs -Tagespflegeperson von der Tagespflegeperson
steuerlich geltend gemacht werden können.
Öffentlichkeitsoffensive zur Werbung von Vertretungs -Personen, aber
auch hinsichtlich der Politik zur Klärung der steuerrechtlichen und
arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten in diesem Bereich , Kommunale
Klärung zwischen den Vertretungsregelungen in den
Nachbarkommunen. Der Qualitätszirkel schließt sich den Ausführungen
und Empfehlungen der K ontaktstelle Kindertagespflege an. Zur
Begleitung und Sicherung der Veränderungsprozesse (Modell 1 und
Modell 2) und zur Unterstützung der Tagespflegepersonen empfehlen
die Mitglieder des Qualitätszirkels die Bereit stellung von Geldern für
eine systemisch orientierte Praxisbegleitung von Tagespflegepersonen
und Vertretungskräften.
0
50
100
150
200
Chorweiler
Ehrenfeld
Innenstadt
Kalk
Lindenthal
Mülheim
Nippes
Porz
Rodenkirchen
28
69
82
39
124
69
65
33
70
5
4
2
4
4
11
17
2
32
19
2
3
51
Chorweiler Ehrenfeld Innenstadt Kalk Lindenthal Mülheim Nippes Porz Rodenkirche
n
28 69 82 39 124 69 65 33 70
Modell 1: Team 5 4 2 4
Modell 2: Anstellung 4 11 17 2 32 19 2 3
Modell 3: Stützpunkt 5
Sonderregelung 1
Modell 1: Team
Modell 2: Anstellung
Modell 3: Stützpunkt
Sonderregelung
ohne
Vertretung
Modell 1:
Team
Modell 2:
Anstellung
Modell 3:
Stützpunkt
Sonder-
regelung
Gesamt-
ergebnis
Chorweiler Blumenberg 1 1
Chorweiler 5 5
Esch/Auweiler 2 2
Fühlingen 1 1
Heimersdorf 1 1
Lindweiler 1 1
Merkenich 3 1 4
Pesch 6 1 7
Seeberg 3 3
Volkhoven/Weiler 4 1 5
Worringen 2 2
Chorweiler Ergebnis 28 4 32
Ehrenfeld Bickendorf 14 2 16
Bocklemünd/Mengenich 2 2
Ehrenfeld 23 7 30
Neuehrenfeld 10 10
Ossendorf 9 9
Vogelsang 11 2 13
Ehrenfeld Ergebnis 69 11 80
Innenstadt Altstadt/Nord 5 6 11
Altstadt/Süd 14 3 17
Deutz 12 12
Neustadt/Nord 17 6 23
Neustadt/Süd 34 2 36
Innenstadt Ergebnis 82 17 99
Kalk Brück 4 4
Höhenberg 1 1 2
Humboldt/Gremberg 5 3 8
Kalk 7 1 8
Merheim 7 7
Neubrück 2 2
Ostheim 3 2 5
Rath/Heumar 9 9
Vingst 1 1
Kalk Ergebnis 39 5 2 46
Lindenthal Braunsfeld 1 9 10
Junkersdorf 2 2 4
Klettenberg 15 2 1 18
Lindenthal 21 5 2 1 29
Lövenich 6 4 10
Müngersdorf 2 1 3
Sülz 45 9 2 56
Weiden 8 2 10
Widdersdorf 24 2 26
Lindenthal Ergebnis 124 4 32 5 1 166
ohne
Vertretung
Modell 1:
Team
Modell 2:
Anstellung
Modell 3:
Stützpunkt
Sonder-
regelung
Gesamt-
ergebnis
Mülheim Buchforst 3 3
Buchheim 5 5
Dellbrück 12 12
Dünnwald 11 11
Flittard 4 4
Höhenhaus 10 2 12
Holweide 12 12
Mülheim 10 10
Stammheim 2 2
Mülheim Ergebnis 69 2 71
Nippes Bilderstöckchen 4 1 5
Longerich 4 4
Mauenheim 3 3
Niehl 9 3 2 14
Nippes 26 14 40
Riehl 11 1 12
Weidenpesch 8 2 10
Nippes Ergebnis 65 4 19 88
Porz Eil 3 3
Langel 1 1
Libur 1 2 3
Poll 5 5
Porz 7 7
Urbach 5 5
Wahnheide 2 2
Westhoven 4 4
Zündorf 5 5
Porz Ergebnis 33 2 35
Rodenkirchen Bayenthal 7 7
Godorf 2 2
Immendorf 2 2
Meschenich 3 3
Raderberg 2 2
Raderthal 3 3
Rodenkirchen 7 1 8
Rondorf 6 1 7
Sürth 9 9
Weiß 8 1 9
Zollstock 21 21
Rodenkirchen Ergebnis 70 3 73
Umsetzung zum Stützpunkt Kindertagespflege Aachener Str. 304, 50933 Köln
Seit dem 01.01.2016 ist die KölnKitas gGmbH Betreiber des ersten Vertretungsstützpunktes in Köln.
Am 01.05.2016 wurde der Stützpunkt nach entsprechender Renovierung und Ausstattung eröffnet.
Eine qualifizierte, beim Träger angestellte Tagespflegeperson bietet seitdem eine Betreuung für
maximal 5 Kinder im Vertretungsfall an.
1. Umsetzung
Neben der konzeptionellen Entwicklung nahm die Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit der
Kontaktstelle Kindertagespflege Köln einen Schwerpunkt in der Arbeit ein. Im Rahmen einer
Informationsveranstaltung wurden Tagespflegepersonen aus dem Umfeld des
Vertretungsstützpunktes über die Möglichkeiten der kontinuierlichen Betreuung der Kinder im
Krankheitsfall informiert. Das Konzept, welches in Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle erarbeitet
wurde, wurde den Tagespflegepersonen vorgestellt und Kooperationsvereinbarungen angeboten.
Die Kooperationsvereinbarung wird auf freiwilliger Basis zwischen der Tagespflegeperson und der
KölnKitas gGmbH geschlossen. Eine wesentliche Verpflichtung, die die Tagespflegepersonen durch
die Kooperation eingehen, ist die regelmäßige Kontaktaufnahme zu der angestellten
Tagespflegeperson im Stützpunkt. Im Hinblick auf das Alter(0-3 Jahren) und Wohl der Kinder ist aus
pädagogischer Sicht eine gute Betreuung im Vertretungsfall nur durch die regelmäßigen
gegenseitigen Besuche zu gewährleisten. An dieser Stelle reagierten einige Tagespflegepersonen
skeptisch und sahen sich nicht in der Lage, die Vereinbarungen der Kooperation einzuhalten. Um das
Angebot einem erweiterten Kreis anbieten zu können, sind weitere Informationsveranstaltungen in
Zusammenarbeit mit der Kontaktstelle geplant. Zurzeit haben 6 Tagespflegepersonen eine
Kooperationsvereinbarung mit der KölnKitas gGmbH abgeschlossen. Es wird derzeit 30 Familien in
Köln (Innenstadt, Braunsfeld, Lindenthal) ein verlässliches Betreuungssystem angeboten.
2. Vertretung
Seit Inbetriebnahme konnten bis zum heutigen Zeitpunkt 5 Kinder von zwei langfristig erkrankten
Tagespflegepersonen betreut werden. Es ist auch möglich, dass über die Kontaktstelle
Kindertagespflege kurzfristig Kinder vermittelt werden, die eine „Notbetreuung“ benötigen. Die
Koordination obliegt der Kontaktstelle.
3. Personal
Seit Herbst 2015 wurde aktiv nach einer geeigneten Tagespflegeperson seitens der KölnKitas gGmbH
gesucht. Aufgrund der besonderen Herausforderung gestaltet sich die Akquise des Personals
schwierig. Neben einer guten fachlichen Kompetenz ist ein hohes Maß an Flexibilität und
Kooperationsbereitschaft erforderlich, um den Anforderungen im Vertretungsstützpunkt gerecht zu
werden.
Im Moment finden weitere Auswahlgespräche mit interessierten Tagespflegepersonen statt. Zum
nächstmöglichen Zeitpunkt soll eine weitere Tagespflegeperson in Teilzeit eingestellt werden.
4. Eltern
Die Rückmeldung der Eltern, welche die Betreuung im Stützpunkt in Anspruch genommen haben,
war durchgängig positiv. Nach einer kurzen Eingewöhnungszeit konnten die Kinder im Stützpunkt
betreut werden. In Gesprächen mit den Eltern wurde uns zurück gemeldet, dass eine hohe
Zufriedenheit über das pädagogische Angebot und die kontinuierliche Betreuung der Kinder besteht.
Vereinzelt wurde rückgemeldet, dass die Betreuung im Rahmen von 35 Wochenstunden nicht
auskömmlich ist.
Da es sich lediglich um die Rückmeldung einzelner Familien handelt kann an dieser Stelle noch keine
valide Evaluation vorgenommen werden.
5. Zusammenfassung
Ein umfassendes Fazit kann aufgrund des kurzen Umsetzungszeitraumes nur bedingt gezogen
werden. Besonders die Suche nach geeigneten und finanzierbaren Mietobjekten gestaltet sich,
besonders im innerstädtischen Bereich, schwierig.
Aufgrund der besonderen Herausforderung des Stellenprofils sind nur wenige
Tagespflegepersonen fachlich und persönlich in der Lage die Stelle auszufüllen. Es bedarf einer
hohen zeitlichen Ressource von Seiten des Trägers um geeignetes Personal zu akquirieren. Auch
die regelmäßige fachliche Begleitung und notwendige Öffentlichkeitsarbeit
(Informationsveranstaltungen für Tagespflegepersonen und Eltern) bindet zeitliche Ressourcen.
Für Eltern bietet das Modell des Vertretungsstützpunktes die Möglichkeit zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sichert eine kontinuierliche Betreuung.
Bei einer auskömmlichen Finanzierung, die Aufbauleistungen, fachliche Beratung und Begleitung
durch den anstellenden Träger sowie Preissteigerungen berücksichtigt, stellt die Betreuung in
einem Vertretungsstützpunkt ein verlässliches und qualitatives Alternativangebot dar.
Oktober 2016
1
Umsetzung des Vertretungsmodells „Stützpunkt mit ange-
stellten Tagespfl egepersonen“ gemäß Ratsbeschluss vom
16.12.2014 durch den Träger wir für pänz e.V.
Im Folgenden kann nur über die Akquise und erste Schritte des Aufbaus un-
serer Stützpunkte berichtet werden, da sich diese erst in der Planungs - bzw.
Aufbauphase befinden.
1. Räumlichkeiten
Die Akquise , geeignete Räumlichkeiten für einen Vertretungsstützpunkt in
zentraler L age zu finden , begann im Frühjahr 2015. Es wurden mehrere
Maklerunternehmen beauftragt, die nach Räumlichkeiten suchen sollten. Als
Vorgabe wurde das Raumprogramm der Großtagespflegeste llen genommen.
Bald stellte sich heraus, dass die angebotenen Räumlichkeiten nur mit grö-
ßeren baulichen Maßnahmen den Rahmenbedingungen en tsprechen würden
und dementsprechend das zu Verfügung stehende Budget überste igen bzw.
zu einem sehr hohen Mietpreis führen würden.
Rennebergstraße Köln-Sülz
Im Frühjahr 2016 wurden Räumlichkeiten in der Renneberstraße 1 in Köln
Sülz besic htigt. Die Räumlichkeiten sind nic ht für einen Stützpunkt mit 9
Kindern, aber für einen Stützpunkt mit 5 Kindern geeignet. Es liegt sogar
eine Nutzungsänderung zur Kindert agesbetreuung vor. Nach Besichtigung
der Stadt Köln durch Frau Klose wurden notwe ndige Umbaumaßnahmen
überlegt, die zun ächst laut Makler problemlos durch den Ve rmieter vorge-
nommen werden würden.
Stand der Dinge ist, dass der Vermieter sich nach mehrmaligen Treffen hin-
sichtlich der Umbaumaßnahmen nicht rührt und es momentan fraglich ist, ob
die Räume angemietet werden können.
Dünnwalder Straße 7 Köln -Mülheim und Vogelsanger Straße 89
Köln- Ehrenfeld
Sowohl die Räumlichkeiten in der Dünnwalder Straße als auch die in der Vo-
gelsanger Straße sind für einen Stützpunkt mit bis zu 9 Kindern geeignet.
Auch hier müssen U mbaumaßnahmen getätigt werden, die aber im Rahmen
liegen. Die Räumlichkeiten wu rden von Frau Klose als geeignet befunden.
Zurzeit werden die nötigen Brandschut zgutachten erstellt, damit beim Bau-
amt die Nutzungsänderung für beide Objekte beantragt werden kann.
Die Anmietung beider Objekte ist mit den Vermietern auf 01.01.2017 festge-
setzt. Wir hoffen auf ein baldiges Genehmigungsverfahren seitens des Bau-
amtes.
2
Bei allen Objekten war eine begrenzte Anmietung bis zum Ende des vorge-
sehen Evaluation szeitraums (31.12.2 017) nicht möglich. Es werden in der
Regel 5 Jahre Mindestlaufzeit gefordert. Wir für pänz als Träger ist auf diese
Forderung bei den o.g. Objekten das finanzielle Risiko eingegangen, um end-
lich mit dem Stützpunktmodell starten zu können.
2. Personal
Seit Juni 2016 werden aktiv geeignete Tagespflegepersonen gesucht, die in
den geplanten Stützpunkten tätig werden sollen. Die Fachberaterinnen der
Stadt Köln und die Kontaktstelle haben eine Stellenausschreibung bekom-
men, die sie an interessierte Tagespflegepersonen weiter geben.
Die Arbeit in einem Vertretungsstützpunkt stellt eine besondere Herausfor-
derung für die dort tätig werdenden dar. Neben der fachlichen und sozialen
Kompetenz für die Arbeit mit den Ki ndern wird eine enorme Flexibilität,
Kommunikationsfreude sowie Kooperationsbereitschaft von ihnen gefordert.
Es haben bisher sechs Vorstellungsgespräche und mehrere telefonische In-
formationsgespräche stattgefunden. Einigen Bewerber*innen war die Her-
ausforderung zu groß sich auf dieses Ste llenprofil einlassen zu können. Drei
Bewerber*innen können sich die Arbeit in einem Stützpunkt gut vorstellen.
Die Meisten forderten für die beschriebenen Stelleninhalte ein höheres Ge-
halt, als es im Rahmen der Pauschalfinanzierung möglich ist.
Dennoch wird eine Tagespflegeperson zum 01.11.2016 stundenweise mit der
Konzept- und danach mit der Vernetzungsarbeit beginnen.
3. Fazit
Da sich wir für pänz erst in den Anfängen der Stützpunktarbeit befindet,
lässt sich auch nur ein begrenztes Fazit ziehen:
Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, Besichtigungstermine, Verhand-
lungsgespräche mit Vermietern sowie Beratungs - und Abklärungsgespräche
mit der Stadt Köln, der Kontaktstelle und anderen Stellen , die sich mit den
Vertretungsregelungen in der Kindertagespflege beschä ftigen, nimmt viele
Arbeitsstunden in Anspruch. Dies e gehen zu Lasten des Trägers, da die b e-
schriebenen „Vorarbeiten“ nicht im Rahmen der vom Rat b eschlossenen
Maßnahmen finanziert werden . Hinzu kommen Ausgaben für Architektena r-
beiten, Brandschutzgutachten, etc. sowie das Personalauswahlverfahren.
Folgende Empfehlungen halten wir nach der Evaluationsphase für sinnvoll:
Eine Handlungsdarreichung zu den Rahmenbedingungen eines
Stützpunktes seitens der Stadt Köln, wie es sie schon für den Auf-
3
bau für Großtagespf legestellen gibt, w äre für die Umsetzung aus
unserer Sicht wünschenswert.
Aufbau von Stützpunkten mit verschiedenen Konzepten (Notfallbe-
treuung, etc.) um dem Vertretungsanspruch von TPP und Eltern ge-
recht zu werden.
Eine auskömmliche Finanzierung die au ch die Planungs - und Auf-
bau- sowie steigende Personal- und Mietkosten einbezieht.
Stand Oktober 2016
Mitteilung Ausschuss
1745 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 07.02.2017 0258/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Vertretungsregelung in der Kindertagespflege gem. § 23 (4) SGB VIII - Evaluation In seiner Sitzung vom 16.12.2014 beschloss der Rat der Stadt Köln die veränderte Fassung der Vor- lage 2301/2014 – Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII.Punkt 4 der Vorlage –Umsetzung einer Ver- tretungsregelung in der Kindertagespflege wurde verändert folgendermaßen beschlossen: „Ab dem 18.03.2015 - unmittelbar nach Vorstellung der zwischen Qualitätszirkel und Verwaltung bis dahin einvernehmlich zu vereinbarenden Lösung in der übernächsten Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses - wird eine verlässliche Vertretungsregelung für Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen umgesetzt. Die Gesamtsumme für Vertretungen in Ausfallzeiten pro Jahr wird gedeckelt auf 1,35 Mio. Euro in 2015 und 1,376 Mio. Euro ab 2016). Das entspricht ca. 6% Ausfallreserve für die Tagespfle- ge, also einer durchschnittlichen Krankheitsquote. Die Maßnahme wird bis zum 31.12.2017 befristet. Die Maßnahmen werden im 3. Quartal 2016 auf ihren Nutzen evaluiert.“ Die Auswertungen wurden durch die Träger der Kontaktstelle, sowie den freien Trägern KölnKitas und Wir für Pänz als Initiatoren für Stützpunkte mit angestellten Tagespflegepersonen, der Jugend- verwaltung zur Verfügung gestellt (s. Anlage). Die in der Auswertung dargestellten positiven Ergebnisse zur Vertretungsregelung, sowie die zukünf- tig zu regulierenden Nachbesserungen, können durch die Jugendverwaltung überwiegend bestätigt werden und werden Ende 2017 in einer neuen Vorlage berücksichtigt. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Rennebergstraße
- Dünnwalder Straße 7
- Vogelsanger Straße 89k
- Aachener Straße 304
- Straße 3
- Straße 7
- Straße 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0258/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27