AN/0754/2019
Antrag der CDU-Fraktion: Regelmäßige Kontrolle der Einstellung von den Kameras und Anbringen von
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Anlage Datenschutz Hotel zur Post
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Von: Gesendet: Mittwoch, 27. Februar 2019 14:59 An: Betreff: Aufsicht nach § 55 DS-GVO; hier Videoüberwachung; 01289/19 von: An: Bearbeitung: Herr Aktenzeichen: 40.7-01289/19 Betreff: Aufsicht nach § 55 DS-GVO; hier Videoüberwachung Sehr geehrter, vielen Dank für Ihre Mail vom 31.01.2019. Im Auftrag von Herrn MdL haben Sie Fragen zur Videoüberwachung des Objektes „Hotel zur Post“, Frankfurter Straße 206 in Köln Porz. Mit Schreiben vom 28.05.2018 wurde ich von der Stadt Köln auf diesen Fall der Videoüberwachung aufmerksam gemacht. Im Vorfeld hat es hierzu eine Ortsbesichtigung durch den Ordnungsdienst der Stadt gegeben. Dabei wurde festgestellt, dass im Außenbereich zwei Kameras an der Fassade befestigt sind, welche zum Zeitpunkt der Kontrolle vermutlich auch im Aufnahmemodus waren. Anhand des Übersichtsmonitors wurde zudem festgestellt, dass die Kameras so ausgerichtet waren, dass auch Gehweg und Straße, also öffentlicher Bereich erfasst wurden. Mit Schreiben vom 19. Juni 2018 wurde die Angelegenheit von mir erstmalig gegenüber der verantwortlichen Stelle aufgegriffen. Auf eine weitere Erinnerung hin, hatte die verantwortliche Stelle, die Hotel GmbH, am 11.11.2018 geantwortet. Man teilte mit, dass dieses Hotel kein Beherbergungsbetrieb im klassischen Sinne sei, sondern ausschließlich von der Stadt Köln für Menschen ohne Obdach angemietet sei. Die Anmietung sei als kurz- und mittelfristiges Mittel zur Überbrückung eines vorläufigen Lebensumstandes gedacht. Eine Buchung von Hotelbetten durch Dritte sei nicht möglich. Es wurde zur Videoüberwachung vorgetragen, dass im Außenbereich 3 Kameras montiert seien. Kamera 1 entlang der Adolph Kolping Str. Kamera 2 entlang der Frankfurter Str. Kamera 3 erfasse die Hoffläche Eine Skizze und Aufnahmen der Überwachungskameras habe ich Ihnen beigefügt. Wie sie den Bildern der Kamera 1 und 3 entnehmen können, erfassen die Außenkameras, nunmehr nur noch die Fassade bis maximal 1 Meter in den öffentlichen Gehweg hinein. Aufgrund der an und um dieses Objekt erfolgten Geschehnisse aus der Vergangenheit und nach Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten und Betroffenen wurden diese Einstellungen als datenschutzrechtlich zulässig beurteilt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen in dieser Angelegenheit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Öffentlicher Schlüssel: https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Impressum/key_ldi.ASC www: www.ldi.nrw.de Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf
2019.06.13 KAMERAS + Aufnahme der ANTWORT Datenschutzbeauftragten zu VN 15952018 „Hotel zur Post“ in Wahn
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Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Köln- Porz, den 27.05.2019 sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2019. Beschluss: I.Regelmäßige Kontrolle der Einstellung von den Kameras und Anbringen von Hinweisschilder auf Videoüberwachung für Passanten in den betroffenen Bereichen (Adolf-Kolping-Straße und Frankfurter Straße) Zugehörig zu VN 1595/2018 Beantwortung einer Anfrage vom 15.05.2018 “Kameras an dem “Hotel zur Post”; ist das “Hotel zur Post” ein Hotel?” II. Aufnahme im Ratsinformationssystem der Stadt Köln: Mitteilung der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Aktenzeichen:40.7-01289/19; Betreff: Aufsicht nach § 55 DS- GVO; hier Videoüberwachung; s. Mailanlage Begründung: Da das ”Hotel zur Post” laut Mitteilung ”ausschließlich von der Stadt Köln für Menschen ohne Obdach angemietet sei. Die Anmietung sei als kurz- und mittelfristiges Mittel zur Überbrückung eines vorläufigen Lebensumstandes gedacht. Eine Buchung von Hotelbetten durch Dritte sei nicht möglich.” ist, wird die Stadt Köln gebeten die Einstellung der Kameras regelmäßig zu Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Bezirksrathaus Porz – Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 – 51143 Köln kontrollieren und eine Beschilderung der VideoKameras zu veranlassen, die auf die öffentliche Fußwege gerichtet sind. Außerdem wird die Stadt Köln gebeten aus Gründen der Vollständigkeit ”die Mitteilung der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Aktenzeichen: 40.7-01289/19” zu der Mitteilung der Stadt Köln VN 1595/2018 einzustellen. Werner Marx Birgitt Ogiermann Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Frankfurter Straße 206
- Adolph-Kolping-Straße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Straße 20
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0754/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 28.06.2019
- Erstellt
- 29.05.2019 10:52