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AN/0754/2019

Antrag der CDU-Fraktion: Regelmäßige Kontrolle der Einstellung von den Kameras und Anbringen von

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 28.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.07.2019, TOP 8.13

Anlage Datenschutz Hotel zur Post

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2019.06.13 KAMERAS + Aufnahme der ANTWORT Datenschutzbeauftragten zu VN 15952018 „Hotel zur Post“ in Wahn

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Anlage Datenschutz Hotel zur Post

3179 Zeichen

Von:  
Gesendet: Mittwoch, 27. Februar 2019 14:59 
An:  
Betreff: Aufsicht nach § 55 DS-GVO; hier Videoüberwachung; 01289/19 
 von:                       
An:                         
Bearbeitung:      Herr  
Aktenzeichen:    40.7-01289/19 
Betreff:               Aufsicht nach § 55 DS-GVO; hier Videoüberwachung 
  
Sehr geehrter, 
 vielen Dank für Ihre Mail vom 31.01.2019. 
  
Im Auftrag von Herrn               MdL haben Sie Fragen zur Videoüberwachung des Objektes 
„Hotel zur Post“, Frankfurter Straße 206 in Köln Porz. 
  
Mit Schreiben vom 28.05.2018 wurde ich von der Stadt Köln auf diesen Fall der 
Videoüberwachung aufmerksam gemacht. Im Vorfeld hat es hierzu eine Ortsbesichtigung 
durch den Ordnungsdienst der Stadt gegeben. Dabei wurde festgestellt, dass im Außenbereich 
zwei Kameras an der Fassade befestigt sind, welche zum Zeitpunkt der Kontrolle vermutlich 
auch im Aufnahmemodus waren. Anhand des Übersichtsmonitors wurde zudem festgestellt, 
dass die Kameras so ausgerichtet waren, dass auch Gehweg und Straße, also öffentlicher 
Bereich erfasst wurden. 
  
Mit Schreiben vom 19. Juni 2018 wurde die Angelegenheit von mir erstmalig gegenüber der 
verantwortlichen Stelle aufgegriffen. Auf eine weitere Erinnerung hin, hatte die 
verantwortliche Stelle, die                   Hotel GmbH, am 11.11.2018 geantwortet. 
  
Man teilte mit, dass dieses Hotel kein Beherbergungsbetrieb im klassischen Sinne sei, sondern 
ausschließlich von der Stadt Köln für Menschen ohne Obdach angemietet sei. Die Anmietung 
sei als kurz- und mittelfristiges Mittel zur Überbrückung eines vorläufigen Lebensumstandes 
gedacht. Eine Buchung von Hotelbetten durch Dritte sei nicht möglich.  
Es wurde zur Videoüberwachung vorgetragen, dass im Außenbereich 3 Kameras montiert 
seien.

Kamera 1 entlang der Adolph Kolping Str. 
Kamera 2 entlang der Frankfurter Str. 
Kamera 3 erfasse die Hoffläche 
  
Eine Skizze und Aufnahmen der Überwachungskameras habe ich Ihnen beigefügt. 
  
Wie sie den Bildern der Kamera 1 und 3 entnehmen können, erfassen die Außenkameras, 
nunmehr nur noch die Fassade bis maximal 1 Meter in den öffentlichen Gehweg hinein. 
Aufgrund der an und um dieses Objekt erfolgten Geschehnisse aus der Vergangenheit und 
nach Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten und Betroffenen wurden diese 
Einstellungen als datenschutzrechtlich zulässig beurteilt. 
  
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen in dieser Angelegenheit weiterhelfen. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
------------------------------------------------------------------------------------------------ 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen 
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf 
Tel.: 0211-38424-0 
Fax: 0211-38424-10 
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de 
Öffentlicher Schlüssel: https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Impressum/key_ldi.ASC 
www: www.ldi.nrw.de 
Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 
Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten 
durch die LDI finden Sie unter 
https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf

2019.06.13 KAMERAS + Aufnahme der ANTWORT Datenschutzbeauftragten zu VN 15952018 „Hotel zur Post“ in Wahn

1964 Zeichen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  Köln- Porz, den 27.05.2019 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz am 13.06.2019. 
Beschluss: 
  
I.Regelmäßige Kontrolle der Einstellung von den Kameras und Anbringen von 
Hinweisschilder auf Videoüberwachung für Passanten in den betroffenen 
Bereichen (Adolf-Kolping-Straße und Frankfurter Straße) 
Zugehörig zu VN 1595/2018 Beantwortung einer Anfrage vom 15.05.2018 “Kameras an dem “Hotel zur 
Post”; ist das “Hotel zur Post” ein Hotel?” 
II. Aufnahme im Ratsinformationssystem der Stadt Köln: 
Mitteilung der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Nordrhein-Westfalen Aktenzeichen:40.7-01289/19; Betreff: Aufsicht nach § 55 DS-
GVO; hier Videoüberwachung; s. Mailanlage 
Begründung: 
Da das ”Hotel zur Post” laut Mitteilung ”ausschließlich von der Stadt Köln für Menschen ohne 
Obdach angemietet sei. Die Anmietung sei als kurz- und mittelfristiges Mittel zur Überbrückung 
eines vorläufigen Lebensumstandes gedacht. Eine Buchung von Hotelbetten durch Dritte sei nicht 
möglich.” ist, wird die Stadt Köln gebeten die Einstellung der Kameras regelmäßig zu  
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus, 50667 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz 

Bezirksrathaus Porz – Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 – 51143 Köln

kontrollieren und eine Beschilderung der VideoKameras zu veranlassen, die auf die 
öffentliche Fußwege gerichtet sind. 
Außerdem wird die Stadt Köln gebeten aus Gründen der Vollständigkeit ”die Mitteilung der 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Aktenzeichen:
40.7-01289/19” zu der Mitteilung der Stadt Köln VN 1595/2018 einzustellen. 
Werner Marx        Birgitt Ogiermann 
Fraktionsvorsitzender      Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.13 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Frankfurter Straße 206
  • Adolph-Kolping-Straße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Straße 20

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Details

Aktenzeichen
AN/0754/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
28.06.2019
Erstellt
29.05.2019 10:52