Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion vom 21.02.2024 (AN/0247/2024) betreffend "Feiern im Rathaus"
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 0737/2024 vom 26.02.2024
Stand: Am 26.02.2024 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 26.02.2024 0737/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 26.02.2024 Beantwortung der Anfrage AN/0247/2024 vom 21.02.2024 Zu den Fragen der AfD-Fraktion 1. Auf welcher Grundlage können die Räumlichkeiten, wie der Innenhof, der Löwenhof oder der Muschelsaal, der nur für die Empfänge von Frau Reker bestimmt ist, so der bisherige Schriftverkehr mit der Verwaltung, angemietet werden? 2. Gibt es eine Nutzungsvereinbarung (zivilrechtlicher Mietvertrag, oä.) über die Nutzung der Räumlichkeiten und der Infrastruktur (Toiletten usw.)? 3. Dürfen Fraktionen gewinnorientierte Veranstaltungen im Rathaus abhalten? 4. Welche Kosten rechnet dabei die Stadt bei den Fraktionen ab? (Bitte schlüsseln Sie nach Veranstaltungen (Zum Beispiel „Karnevalsparty der SPD“) und den entsprechen- den Kostenpunkten (zum Beispiel wie „Sicherheitsdienst“, „Raummiete“ und „Garde- robe“) auf.) 5. Welche sonstigen Veranstaltungen übriger Fraktionen finden im historischen Rathaus im historischen Rathaus oder anderen städtischen Gebäuden statt? Bitte schlüsseln Sie nach Veranstaltung zum Beispiel wie „Empfang 75 Jahre CDU“, oder „Fraktionssit- zung der Fraktion XY“ und der entsprechenden Fraktion, seit dem Jahr 2014 auf. nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1. Räume im Rathaus können nicht angemietet werden. Über die Überlassung von Räu- men im Rathaus entscheidet die Oberbürgermeisterin im Rahmen des pflichtgemäßen Ermes- sens unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis. Zu 2. Nein. (Zur Nutzung von Räumlichkeiten erteilt die Verwaltung eine Genehmigung, die ggfs. mit Auflagen verbunden ist.). Zu 3. Nein. Zu 4. Die Kosten für notwendige Dienstleistungen tragen die Fraktionen selbst. Zu 5. Städtische Empfänge finden grundsätzlich anlässlich protokollarisch relevanter Jubiläen statt (wie z. B. 25, 50 oder 75 Jahre). Eine Auflistung aller Sitzungen und Veranstaltungen der Ratsfraktionen in städtischen Gebäu- den für die letzten zehn Jahre liegt nicht vor und ist innerhalb der für die Beantwortung der An- frage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht mit zumutbarem Aufwand erstellbar. 2 Die Stadt gewährt den Fraktionen Zuwendungen zu den Aufwendungen der Geschäftsfüh- rung, § 56 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW. Dazu gehören gemäß Beschluss des Rates vom 05.11.2020 auch die Überlassung von Räumen für die Fraktionsarbeit sowie die Bereit- stellung von Sitzungsräumen (für z. B. Fraktionssitzungen, Fraktionsarbeitskreise, Sitzungen des Fraktionsvorstands, Besprechungen). Die Erstellung einer Auflistung aller Fraktionssitzungen, Sitzungen von Fraktionsvorständen sowie Fraktionsarbeitskreisen und weiterer Fraktionsveranstaltungen der anderen Fraktionen ist zudem nicht vom Auskunftsrecht der Ratsmitglieder umfasst: Die Oberbürgermeisterin gibt den Ratsmitgliedern Auskunft zu sämtlichen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung, § 55 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW. Das Auskunftsrecht dient der sachlichen Aufgabenerfül- lung des Ratsmitglieds und korrespondiert mit dem Aufgabenbereich des Rates. Ein solcher Bezug liegt hier nicht vor. gez. Reker
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