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0737/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion vom 21.02.2024 (AN/0247/2024) betreffend "Feiern im Rathaus"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 26.02.2024

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 26.02.2024

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3244 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer        26.02.2024 
 0737/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 26.02.2024 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0247/2024 vom 21.02.2024 
Zu den Fragen der AfD-Fraktion  
 
1. Auf welcher Grundlage können die Räumlichkeiten, wie der Innenhof, der Löwenhof 
oder der Muschelsaal, der nur für die Empfänge von Frau Reker bestimmt ist, so der 
bisherige Schriftverkehr mit der Verwaltung, angemietet werden? 
2. Gibt es eine Nutzungsvereinbarung (zivilrechtlicher Mietvertrag, oä.) über die Nutzung 
der Räumlichkeiten und der Infrastruktur (Toiletten usw.)? 
3. Dürfen Fraktionen gewinnorientierte Veranstaltungen im Rathaus abhalten? 
4. Welche Kosten rechnet dabei die Stadt bei den Fraktionen ab? (Bitte schlüsseln Sie 
nach Veranstaltungen (Zum Beispiel „Karnevalsparty der SPD“) und den entsprechen-
den Kostenpunkten (zum Beispiel wie „Sicherheitsdienst“, „Raummiete“ und „Garde-
robe“) auf.) 
5. Welche sonstigen Veranstaltungen übriger Fraktionen finden im historischen Rathaus 
im historischen Rathaus oder anderen städtischen Gebäuden statt? Bitte schlüsseln 
Sie nach Veranstaltung zum Beispiel wie „Empfang 75 Jahre CDU“, oder „Fraktionssit-
zung der Fraktion XY“ und der entsprechenden Fraktion, seit dem Jahr 2014 auf. 
 
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
Zu 1. Räume im Rathaus können nicht angemietet werden. Über die Überlassung von Räu-
men im Rathaus entscheidet die Oberbürgermeisterin im Rahmen des pflichtgemäßen Ermes-
sens unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis.  
 
Zu 2. Nein. (Zur Nutzung von Räumlichkeiten erteilt die Verwaltung eine Genehmigung, die 
ggfs. mit Auflagen verbunden ist.).  
 
Zu 3. Nein. 
 
Zu 4. Die Kosten für notwendige Dienstleistungen tragen die Fraktionen selbst. 
 
Zu 5. Städtische Empfänge finden grundsätzlich anlässlich protokollarisch relevanter Jubiläen 
statt (wie z. B. 25, 50 oder 75 Jahre).  
 
Eine Auflistung aller Sitzungen und Veranstaltungen der Ratsfraktionen in städtischen Gebäu-
den für die letzten zehn Jahre liegt nicht vor und ist innerhalb der für die Beantwortung der An-
frage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht mit zumutbarem Aufwand erstellbar.

2 
 
Die Stadt gewährt den Fraktionen Zuwendungen zu den Aufwendungen der Geschäftsfüh-
rung, § 56 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW. Dazu gehören gemäß Beschluss des Rates 
vom 05.11.2020 auch die Überlassung von Räumen für die Fraktionsarbeit sowie die Bereit-
stellung von Sitzungsräumen (für z. B. Fraktionssitzungen, Fraktionsarbeitskreise, Sitzungen 
des Fraktionsvorstands, Besprechungen). 
 
Die Erstellung einer Auflistung aller Fraktionssitzungen, Sitzungen von Fraktionsvorständen 
sowie Fraktionsarbeitskreisen und weiterer Fraktionsveranstaltungen der anderen Fraktionen 
ist zudem nicht vom Auskunftsrecht der Ratsmitglieder umfasst: Die Oberbürgermeisterin gibt 
den Ratsmitgliedern Auskunft zu sämtlichen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung, § 55 
Absatz 1 Gemeindeordnung NRW. Das Auskunftsrecht dient der sachlichen Aufgabenerfül-
lung des Ratsmitglieds und korrespondiert mit dem Aufgabenbereich des Rates. Ein solcher 
Bezug liegt hier nicht vor. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

26.02.2024 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0737/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
26.02.2024
Erstellt
23.02.2024 08:23