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AN/0717/2017

Änderungsantrag zu TOP 4 - Gestaltung der Außenanlagen der Archäologischen Zone

Gem. Änderungsantrag (CDU) 02.05.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.05.2017, TOP 4.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

2842 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Verkehrsausschusses  
Herrn Andreas Wolter 
 
An den  
Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.05.2017 
 
AN/0717/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 02.05.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2017 
 
Änderungsantrag zu TOP 4 - Gestaltung der Außenanlagen der Archäologischen Zone 
Sehr geehrter Herr Wolter, 
sehr geehrter Herr Kienitz, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zu TOP „Gestaltung der Außenanlagen der 
Archäologischen Zone (1719/2016)“ in die Tageso rdnung der nächsten Sitzungen des Ve r-
kehrsausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses am 02. Mai 2017 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Außenanlagengestaltung der A r-
chäologischen Zone, unter folgenden M aßgaben die Ausführungsplanung zu erstellen und 
die Maßnahme umzusetzen. Der erweiterte Beschlussvorschlag (Anlage 19) wird wie folgt 
geändert: 
 
Punkt 4: 
letzter Satz heißt: 
 
Die vorhandenen Fahrradständer werden so angeordnet, dass es zu keiner Behinderun g für 
die Nutzer*innen des Spanischen Baus kommt. Entlang der Bürgerstraße werden weitere 
Fahrradständer angeordnet.  
 
Punkt 7: 
wird ersatzlos gestrichen.  
 
Punkt 8:  
Die auf dem Augustusplatz an der südwestlichen Gebäudeecke der Miqua vorgesehenen 
Fahrradabstellanlagen sollen auf die ersten Parktaschen der Martinstraße und der Straße 
Obenmarspforten neben das Haus Neuerburg verlegt werden. Die gegenüberliegend ang e-

- 2 - 
 
ordneten Fahrradständer werden nach Fertigstellung des Platzes und Berücksichtigung der 
sich dann herausbildenden Laufrichtung nach einem OT mit der BV Innenstadt angeordnet. 
 
Punkt 9: 
Die Ausbaugrenze der Maßnahme ist laut BV Beschluss in der „Bürgerstraße“ bis an die 
„Kleine Budengasse“ vorzuziehen. Diese Maßnahme ist jedoch nach Abschluss der B au-
maßnahme ‚Rotes Haus‘ vorzunehmen. 
Die Finanzierung der Maßnahme und die Realisierung gemeinsam mit der Umgebungsg e-
staltung der Miqua sind sicherzustellen. Hierzu soll die Maßnahme zum Haushaltsplan 2018 
angemeldet werden. 
 
Punkt 10: 
Die angrenzenden Strassen werden bis zur genannten Ausbaugrenze so gestaltet, dass alle 
verkehrlichen Optionen im Rahmen des Verkehrskonzeptes Innenstadt/Altstadt  offen ble i-
ben. Dabei ist auch die Ausgestaltung als Mischverkehrsfläche zu prüfen 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Jörg Frank   gez. Ulrich Breite 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer Geschäftsführer Bündnis 90/ Die Grünen  FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

02.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0717/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
02.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27