Mandari Insight

V/0511/2015

Asylbewerber aus dem Kosovo

Vorlagen 24.06.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 28.10.2015, TOP 8

20150616 - Resolution Ratsfraktion FDP

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20150608 - Resolution Die Linke

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Beschlussvorlage

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20150608 - Ratsantrag Die Linke -2

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20150616 - Resolution Ratsfraktion FDP

3676 Zeichen

FDP-Ratsfraktion
Geringhoffstraße 48
48163 Münster

Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61

\ Email: fraktion@fdp-ms.de
DI ol www fraktion.fdp-ms.de

Münster, 16.06.2015

A-R/0039/2015
Keine Abschiebungen in den Kosovo

Änderungsantrag

Der Rat möge beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:
Der Rat verabschiedet die folgende Erklärung:

Mit der rasanten Zunahme der Münster zugewiesenen Flüchtlinge und Asylbewerber ist
auch der Rat der Stadt Münster in immer stärkerem Maße gefordert, das allseits gelobte
und gut funktionierende Flüchtlings-Konzept der Stadt mit wachem Auge zu beobachten.
Denn die Fragen der menschenwürdigen Unterbringung, der unterstützenden Betreuung
und Integrations-Hilfen sowie auch das Problem der Abschiebung von Menschen, deren
Bleibe-Anträge nach Recht und Gesetz abgelehnt worden sind, betreffen die ganze
Stadtgesellschaft und verlangen Antworten und eindeutige Positionen.

Eine konkrete Anfrage betraf die Menschen aus dem Kosovo, die in der Wartburgschule
leben. Von einer Initiative gegen Abschiebung kam der Vorwurf, die Stadt habe „ihre
Verantwortung für die geflüchteten Menschen aus dem Kosovo an das Land systematisch
abgegeben“. Der Rat stellt dazu fest: Die Wartburgschule ist dem Land als temporäre
Notunterkunft zur Verfügung gestellt worden, um dessen Kapazitäten für die
Unterbringung von Flüchtlingen zu erweitern. Für Ausstattung und Betreuung der dort
lebenden Menschen (von Betten bis zu provisorischer KiTa und Gebetsraum) hat die Stadt
gesorgt, um die für eine geplant kurze Übergangszeit hier Wohnenden - vor allem die
Kinder — menschenwürdig zu versorgen. Die Gesamtverantwortung lag von Beginn an
beim Land, obwohl das vielleicht nicht immer hinreichend trennscharf kommuniziert wurde.

Gerade die aus dem Kosovo zu uns kommenden Menschen wissen in der Regel —
genauso wie Flüchtlinge aus anderen, als „sichere Herkunftsländer“ eingeordneten
Staaten — dass nur in äußerst seltenen Fällen ein Bleiberecht zu erreichen ist und sie mit
einer Rückführung in ihre Heimat rechnen müssen. Dass sie versuchen, diese geringe
Chance zu nutzen, ist ihr gutes Recht. Allerdings müssen sie auch die rechtlichen
Grundlagen des Landes, in dem sie bleiben möchten, akzeptieren. Die gesetzlichen
Abschieberegelungen von Bund und Land sowie die Abschiebepraxis in NRW bilden den
Rahmen dafür. Die beim „Flüchtlingsgipfe“ zwischen Bund und Ländern jetzt
angestoßenen Initiativen, wie etwa eine schnellere Bearbeitung ihrer Anträge, bedeutet für
die betroffenen Menschen eine raschere Gewissheit über ihre Zukunft. Dies hilft

-2-

entsprechend auch den Kommunen, sich besser und nachhaltiger um die Integration
derjenigen zu bemühen, die dauerhaft bleiben werden.

Unser Land hat eine - schon als Verpflichtung aus seiner jüngeren Geschichte heraus —
gerade in Asyl- und Bleiberechtsfragen durchaus sensible Gesetzgebung und
Rechtsprechung, die jeden Fall ausführlich prüft. Die Gerichte haben in den Asylverfahren
auch geprüft, ob den Flüchtlingen angesichts der humanitären Situation in ihren
Heimatländern ein Bleiberecht zusteht. Deren Entscheidungen, so bitter sie auch für den
oder die Einzelne/n oder Familien sein mögen, gilt es zu respektieren. Dies tut auch der
Rat. Denn in Deutschland wird beim Thema Abschiebung genau hingesehen und es
werden etwaige Abschiebungshindernisse beachtet.

Der Rat der Stadt Münster steht deshalb ausdrücklich hinter dem Verfahren, mit dem nach

Recht und Gesetz über das Bleiberecht der Menschen aus dem Kosovo und anderer
Länder entschieden wurde oder noch werden wird.

Begründung:

erfolgt mündlich

gez.

Carola Möllemann-Appelhoff
Hans Varnhagen

Jörg Berens

Jürgen Reuter

20150608 - Resolution Die Linke

3553 Zeichen

Resolutionsaufruf 
 
In der Resolution des Rates der Stadt Münster aus dem Jahr 2010 (Resolution gegen die 
Abschiebung von Minderheiten in den Kosovo und zur Veränderung des Bleiberechts) 
erkennen wir einen wichtigen Schritt, mit dem die Stadt Münster ihrem Anspruch, einen 
humanitären Umgang mit Geflüchteten aus dem Kosovo zu gewährleisten, nachgekommen 
ist. 
Dennoch zeigt die Entwicklung des Kosovo seit der Beschlussfassung der Resolution, dass 
ein Schutz, der sich lediglich auf die Minderheiten des Kosovo bezieht zu kurz greift (siehe 
Berichte im Anhang).  
Der Kosovo ist weder de jure noch de facto ein sicherer Herkunftsstaat (Asylverfahrensgesetz 
§29 bisher nicht geändert).  
Er ermöglicht seinen Bürger*innen aufgrund von Korruption, mangelnder rechtsstaatlicher 
Strukturen, organisierter Kriminalität, der Verfolgung von Minderheiten und der äußerst 
prekären wirtschaftlichen Situation kein sicheres, geschweige denn menschenwürdiges 
Leben. Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation (kein sicheres Herkunftsland) muss für 
alle Geflüchteten aus dem Kosovo ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet sein. Für das 
beschleunigte Asylverfahren gibt es keine parlamentarische Beschlussfassung. 
Auch haben die Ereignisse der letzten Wochen, um die in der Wartburgschule 
untergebrachten Geflüchteten aus dem Kosovo, gezeigt, dass  die Vorgehensweise der 
Landesregierung und der Bezirksregierung Arnsberg nicht den Maßstäben der Stadt Münster 
entspricht und dabei Vereinbarungen grob missachtet wurden. Nächtliche, unangekündigte 
Abschiebungen sind eine psychische Form der Folter, können zu Traumatisierung und 
anderen psychischen Spätfolgen führen und einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig. 
Zu einer Willkommenskultur gehört auch eine Politik der offenen Arme und ein humaner 
Umgang mit Schutzsuchenden. 
Wir fordern daher den Rat der Stadt Münster auf, durch eine erneute Resolution ein 
eindeutiges Zeichen zu setzen und damit weiterhin eine landesweite Vorreiterrolle in der 
Willkommenskultur einzunehmen: 
1. Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregierung in NRW sowie die 
Bundesregierung  auf, ihre Einschätzung zur Situation im Kosovo generell zu überdenken 
und zu einer Vermutung zurückzukehren, welche den Kosovo als unsicheres Herkunftsland 
ansieht. Daran schließt sich eine Änderung der Behandlung der Asylanträge von 
Geflüchteten aus dem Kosovo notwendigerweise an.  
In diesem Zusammenhang halten wir eine Delegationsreise des Rates in den Kosovo, im 
Rahmen  derer die im Zuge der letzten Delegationsreise gewonnen Erkenntnisse überprüft 
werden, für dringend notwendig. 
2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis 
nächtlicher unangekündigter Abschiebungen aus und hält die Verwaltung dazu an, 
Abschiebungen im Stadtgebiet generell vorher anzukündigen und mit allen ihr zur Verfügung 
stehenden Möglichkeiten zu verhindern.

3. Der Rat der Stadt Münster strebt an, die notwendigen Strukturen zu schaffen, die es 
ermöglichen einen über die, durch den geltenden Zuteilungsschlüssel vorgeschriebene, 
Anzahl hinausgehende Zahl an Geflüchteten aufzunehmen. 
Dabei setzt der Rat der Stadt Münster sich dafür ein, allen Schutzsuchenden von Beginn an 
eine humane und menschenwürdige Unterbringung zu ermöglichen. Das schließt das Recht 
der Menschen auf Privatsphäre, medizinische und therapeutische Versorgung sowie soziale 
und kulturelle Teilhabe mit ein.  Die Stadt setzt sich dafür ein das dies auch in den 
Landeseigenen Einrichtungen gilt.

Beschlussvorlage

7382 Zeichen

V/0511/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechts- und Ausländeramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Asylbewerber aus dem Kosovo 
Ratsantrag A-R/0039/2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
30.09.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss stellt fest, dass die Stadt Münster ihre Verpflichtung zur Unterbrin-
gung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen mit großen Anstrengungen und 
Engagement erfüllt. Besondere Anerkennung gebührt den zahlreichen Engagierten in 
der Stadtgesellschaft, die sich für die Unterbringung, Versorgung, Integration und 
auch für die Rechte der Flüchtlinge einsetzen.  
2. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die durch den Gesetzgeber zugewiesenen 
Verantwortlichkeiten im Asylverfahren der Stadt Münster nur wenige Spielräume zu 
eigenen Entscheidungen lassen. Diese werden durch die Verwaltung mit Blick auf die 
besondere Situation der Asylsuchenden und Flüchtlinge getroffen. 
3. Damit sind der Ratsantrag A-R/0039/2015 der Ratsfraktion Die Linke und der Ände-
rungsantrag der Ratsfraktion der FDP vom 16.06.2015 hierzu abschließend behandelt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: keine 
 
 
Begründung: 
 
Bund und Länder haben nach dem besonders starken Ansteigen der Zahl der Flüchtlinge aus den 
Ländern des Westbalkans zu Beginn des Jahres vereinbart, die Asylverfahren dieser Antragsteller 
beschleunigt zu bearbeiten. Hintergrund war neben der hohen Zahl der Anträge die aus der Bewil-
ligungspraxis abgeleitete Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten. Dies darf nicht mit Einstufung als 
sicherer Herkunftsstaat verwechselt werden. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0511/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Niemeyer 
Ruf: 
492 30 00 
E-Mail: 
Niemeyer@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0511/2015 
Die Republik Kosovo gehört nicht zu den sicheren Herkunftsstaaten (§ 29 a in Verbindung mit An-
lage II zu § 29 a Asylverfahrensgesetz), so dass die besonderen Verfahrensreglungen des Geset-
zes für Anträge von Menschen, die aus dem Kosovo stammen und einen Asylantrag stellen, nicht 
gelten. Alleine die beschleunigte Behandlung dieser Anträge stellt keine besondere Verfahrensre-
gelung im Sinne dieser Vorschriften dar. Solange es nicht zu einer Verkürzung der Rechte führt, 
stellt ein beschleunigtes Verfahren keine Benachteiligung dar, sondern sichert eine zügige (positi-
ve oder negative) Entscheidung. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die jeweiligen Aspekte 
des Einzelfalls berücksichtigt werden. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in den zurückliegenden Jahren immer wieder die besondere Situati-
on von Roma und anderen Minderheiten in der Republik Kosovo gewürdigt und zum Gegenstand 
von Resolutionen für ein Bleiberecht und gegen Abschiebungen gemacht. Die Verwaltung hat dies 
als besonderen Auftrag angenommen und sich besonders intensiv mit der rechtlichen Situation 
von Roma und anderen Minderheiten aus dem Kosovo befasst, um ihnen die Wahrung ihrer Rech-
te zu ermöglichen. 
 
Der Stadt Münster stehen keine Befugnisse zu, über Asylanträge kosovarischer Staatsangehöriger 
zu entscheiden. Auch über zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse haben allein das Bun-
desamt für Migration und Flüchtlinge  und die Verwaltungsgerichte, nicht aber der Oberbürger-
meister und seine Ausländerbehörde zu entscheiden. Erhalten Asylbewerber bereits während ihres 
Aufenthalts in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes einen ablehnenden Bescheid mit der Auffor-
derung zur Ausreise und kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, ist ebenfalls nicht die Stadt 
Münster für die Beendigung des Aufenthalts zuständig. Erst wenn das Land einen Asylbewerber 
der Stadt Münster zugewiesen hat, hat sich die Verwaltung um die Unterbringung und Versorgung 
sowie um die Beendigung des Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht zu kümmern.  
 
Abschiebungen kommen immer nur als letztes Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht in Be-
tracht. Zuvor werden alle Anstrengungen unternommen, um nach dem negativen Abschluss eines 
Asylverfahrens die Betroffenen zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen. Dies sieht in der Regel 
so aus, dass die Verwaltung, nachdem die versagende Entscheidung des Bundesamtes für Migra-
tion und Flüchtlinge vollziehbar geworden ist (das Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz 
verweigert hat oder solcher nicht beantragt worden ist), die Betroffenen oder deren Bevollmächtige 
anschreibt, sie zur Vorsprache einlädt, um den Ausweis über die Aufenthaltsgestattung einzuzie-
hen, sie zur freiwilligen Ausreise auffordert und über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in-
formiert. Gesetzliche Aufgabe der Verwaltung ist es, einen nach Abschluss von Verwaltungs- und 
Gerichtsverfahren feststehenden illegalen Aufenthalt möglichst umgehend zu beenden. Die Ver-
waltung nutzt aber alle Möglichkeiten, alle Vollstreckungshindernisse sorgfältig zu prüfen und zu 
einer freiwilligen Ausreise zu motivieren. Damit soll deutlich werden, dass es nicht Aufgabe der 
Verwaltung ist, Abschiebungen zu verhindern, dass sie jedoch alle Wege sucht, dieses massive 
und einschneidende Mittel möglichst zu vermeiden. 
 
Abschiebungen der städtischen Ausländerbehörde müssen regelmäßig in den frühen Morgenstun-
den beginnen, um rechtzeitig Flugplätze oder bei Abschiebungen auf dem Landweg weit entfernte 
Grenzstationen zu Dienstzeiten zu erreichen. Die Alternative hierzu ist die Übernachtung in Poli-
zeigewahrsam, die aus Sicht der Verwaltung für die Betroffenen eine deutlich einschneidende 
Maßnahme darstellt, als es die Abschiebung in den frühen Morgenstunden tut. Aus dem Vorste-
henden sollte deutlich geworden sein, dass den Betroffenen die Ausreisepflicht hinreichend klar ist 
und sie wissen, dass ihre Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Eine Information über den genauen 
Termin der Abschiebung gibt es jedoch nicht, um damit ein „Untertauchen“ zu verhindern. 
 
Die Stadt Münster ist im Rahmen der Verpflichtung zur Aufnahme, Unterbringung und Integration 
von Flüchtlingen längst an die Grenzen ihrer Möglichkeiten angekommen. Das dezentrale Flücht-
lingskonzept ist derzeit durch zahlreiche Interims- und Notfallmaßnahmen mit zentralen Elementen 
ergänzt. Eine weitere darüber hinausgehende freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen ist derzeit mit 
den Ansprüchen der Stadt Münster an eine qualitätvolle Unterbringung und Integration von Flücht-
lingen nicht vereinbar. Hierfür sind derzeit keinerlei Ressourcen vorhanden.

- 3 - 
V/0511/2015 
 
Rat und Verwaltung haben in den vergangenen Jahren trotz der erhöhten Herausforderungen alles 
unternommen, um den nach Münster kommenden Flüchtlingen von Beginn an eine möglichst gute 
Unterbringung, medizinische Versorgung, Integration in frühkindliche und schulische Bildung und 
vieles mehr sicherzustellen. Zahlreiche Vorlagen der vergangenen Monate enthalten hierzu aus-
reichende Beispiele. Insbesondere ist darauf zu verweisen, dass es der Stadt Münster als einiger 
der wenigen Großstädte bislang gelungen ist, Unterbringungen in Turnhallen oder ähnlichem zu 
vermeiden. 
 
 
 
In Vertretung  
 
Thomas Paal  
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Ratsantrag A-R/0039/2015; Änderungsantrag FDP v. 16.06.2015

20150608 - Ratsantrag Die Linke -2

4099 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0039/2015 
   8.06.2015      
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung 
Keine Abschiebungen in den Kosovo 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregierung in NRW sowie die Bundesregierung auf, 
ihre Einschätzung zur Situation im Kosovo generell zu überdenken und zu einer Vermutung 
zurückzukehren, welche den Kosovo als unsicheres Herkunftsland ansieht. Daran schließt sich 
eine Änderung der Behandlung der Asylanträge von Geflüchteten aus dem Kosovo 
notwendigerweise an. 
2. In o.g. Zusammenhang ist die Reise einer Ratsdelegation in den Kosovo, im Rahmen derer die 
im Zuge der letzten Delegationsreise gewonnen Erkenntnisse überprüft werden, dringend 
notwendig. 
3. Der Rat der Stadt Münster spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher 
unangekündigter Abschiebungen aus und hält die Verwaltung dazu an, Abschiebungen im 
Stadtgebiet generell vorher anzukündigen und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten 
zu verhindern.  
4. Der Rat der Stadt Münster strebt an, die notwendigen Strukturen zu schaffen, die es 
ermöglichen, einen über die, durch den geltenden Zuteilungsschlüssel vorgeschriebene, Anzahl 
hinausgehende Zahl an Geflüchteten aufzunehmen. Dabei setzt der Rat der Stadt Münster sich 
dafür ein, allen Schutzsuchenden von Beginn an eine humane und menschenwürdige 
Unterbringung zu ermöglichen. Das schließt das Recht der Menschen auf Privatsphäre, 
medizinische und therapeutische Versorgung sowie soziale und kulturelle Teilhabe mit ein.  
	
	
				 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster 
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 02 51 / 9 81 60 51 
An den Oberbürgermeister

Begründung: 
Die o.g. Beschlüsse der Vorlage entsprechen den Forderungen in der Resolution des „Bündnis 
gegen Abschiebungen“  vom 2.6. (siehe Anhang). Im  Einleitungstext heißt es zur Begründung: 
„In der Resolution des Rates der Stadt Münster aus dem Jahr 2010 (Resolution gegen die 
Abschiebung von Minderheiten in den Kosovo und zur Veränderung des Bleiberechts) erkennen 
wir einen wichtigen Schritt, mit dem die Stadt Münster ihrem Anspruch, einen humanitären 
Umgang mit Geflüchteten aus dem Kosovo zu gewährleisten, nachgekommen ist. 
Dennoch zeigt die Entwicklung des Kosovo seit der Beschlussfassung der Resolution, dass ein 
Schutz, der sich lediglich auf die Minderheiten des Kosovo bezieht, zu kurz greift. Der Kosovo ist 
weder de jure noch de facto ein sicherer Herkunftsstaat ( 	
		
	 
  
Er ermöglicht seinen Bürger*innen aufgrund von Korruption, mangelnder rechtsstaatlicher 
Strukturen, organisierter Kriminalität, der Verfolgung von Minderheiten und der äußerst prekären 
wirtschaftlichen Situation kein sicheres, geschweige denn menschenwürdiges Leben. 
 

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Auch haben die Ereignisse der letzten Wochen, um die in der Wartburgschule untergebrachten 
Geflüchteten aus dem Kosovo, gezeigt, dass die Vorgehensweise der Landesregierung und der 
Bezirksregierung Arnsberg nicht den Maßstäben der Stadt Münster entspricht und dabei 
Vereinbarungen grob missachtet wurden. Nächtliche, unangekündigte Abschiebungen sind  
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 und einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig.  
Zu einer Willkommenskultur gehört auch eine Politik der offenen Arme %/% 
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Wir fordern daher den Rat der Stadt Münster auf, durch eine erneute Resolution ein eindeutiges 
Zeichen zu setzen und damit weiterhin eine landesweite Vorreiterrolle in der Willkommenskultur 
einzunehmen“ 
gez.  
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ali Atalan, Ortrud Philipp 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster

Beratungsverlauf (2)

27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Achtermannstraße 19
  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
V/0511/2015
Typ
Vorlagen
Datum
24.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37