V/0511/2015
Asylbewerber aus dem Kosovo
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20150616 - Resolution Ratsfraktion FDP
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FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 \ Email: fraktion@fdp-ms.de DI ol www fraktion.fdp-ms.de Münster, 16.06.2015 A-R/0039/2015 Keine Abschiebungen in den Kosovo Änderungsantrag Der Rat möge beschließen: Der Antragstext wird wie folgt ersetzt: Der Rat verabschiedet die folgende Erklärung: Mit der rasanten Zunahme der Münster zugewiesenen Flüchtlinge und Asylbewerber ist auch der Rat der Stadt Münster in immer stärkerem Maße gefordert, das allseits gelobte und gut funktionierende Flüchtlings-Konzept der Stadt mit wachem Auge zu beobachten. Denn die Fragen der menschenwürdigen Unterbringung, der unterstützenden Betreuung und Integrations-Hilfen sowie auch das Problem der Abschiebung von Menschen, deren Bleibe-Anträge nach Recht und Gesetz abgelehnt worden sind, betreffen die ganze Stadtgesellschaft und verlangen Antworten und eindeutige Positionen. Eine konkrete Anfrage betraf die Menschen aus dem Kosovo, die in der Wartburgschule leben. Von einer Initiative gegen Abschiebung kam der Vorwurf, die Stadt habe „ihre Verantwortung für die geflüchteten Menschen aus dem Kosovo an das Land systematisch abgegeben“. Der Rat stellt dazu fest: Die Wartburgschule ist dem Land als temporäre Notunterkunft zur Verfügung gestellt worden, um dessen Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu erweitern. Für Ausstattung und Betreuung der dort lebenden Menschen (von Betten bis zu provisorischer KiTa und Gebetsraum) hat die Stadt gesorgt, um die für eine geplant kurze Übergangszeit hier Wohnenden - vor allem die Kinder — menschenwürdig zu versorgen. Die Gesamtverantwortung lag von Beginn an beim Land, obwohl das vielleicht nicht immer hinreichend trennscharf kommuniziert wurde. Gerade die aus dem Kosovo zu uns kommenden Menschen wissen in der Regel — genauso wie Flüchtlinge aus anderen, als „sichere Herkunftsländer“ eingeordneten Staaten — dass nur in äußerst seltenen Fällen ein Bleiberecht zu erreichen ist und sie mit einer Rückführung in ihre Heimat rechnen müssen. Dass sie versuchen, diese geringe Chance zu nutzen, ist ihr gutes Recht. Allerdings müssen sie auch die rechtlichen Grundlagen des Landes, in dem sie bleiben möchten, akzeptieren. Die gesetzlichen Abschieberegelungen von Bund und Land sowie die Abschiebepraxis in NRW bilden den Rahmen dafür. Die beim „Flüchtlingsgipfe“ zwischen Bund und Ländern jetzt angestoßenen Initiativen, wie etwa eine schnellere Bearbeitung ihrer Anträge, bedeutet für die betroffenen Menschen eine raschere Gewissheit über ihre Zukunft. Dies hilft -2- entsprechend auch den Kommunen, sich besser und nachhaltiger um die Integration derjenigen zu bemühen, die dauerhaft bleiben werden. Unser Land hat eine - schon als Verpflichtung aus seiner jüngeren Geschichte heraus — gerade in Asyl- und Bleiberechtsfragen durchaus sensible Gesetzgebung und Rechtsprechung, die jeden Fall ausführlich prüft. Die Gerichte haben in den Asylverfahren auch geprüft, ob den Flüchtlingen angesichts der humanitären Situation in ihren Heimatländern ein Bleiberecht zusteht. Deren Entscheidungen, so bitter sie auch für den oder die Einzelne/n oder Familien sein mögen, gilt es zu respektieren. Dies tut auch der Rat. Denn in Deutschland wird beim Thema Abschiebung genau hingesehen und es werden etwaige Abschiebungshindernisse beachtet. Der Rat der Stadt Münster steht deshalb ausdrücklich hinter dem Verfahren, mit dem nach Recht und Gesetz über das Bleiberecht der Menschen aus dem Kosovo und anderer Länder entschieden wurde oder noch werden wird. Begründung: erfolgt mündlich gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jörg Berens Jürgen Reuter
20150608 - Resolution Die Linke
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Resolutionsaufruf In der Resolution des Rates der Stadt Münster aus dem Jahr 2010 (Resolution gegen die Abschiebung von Minderheiten in den Kosovo und zur Veränderung des Bleiberechts) erkennen wir einen wichtigen Schritt, mit dem die Stadt Münster ihrem Anspruch, einen humanitären Umgang mit Geflüchteten aus dem Kosovo zu gewährleisten, nachgekommen ist. Dennoch zeigt die Entwicklung des Kosovo seit der Beschlussfassung der Resolution, dass ein Schutz, der sich lediglich auf die Minderheiten des Kosovo bezieht zu kurz greift (siehe Berichte im Anhang). Der Kosovo ist weder de jure noch de facto ein sicherer Herkunftsstaat (Asylverfahrensgesetz §29 bisher nicht geändert). Er ermöglicht seinen Bürger*innen aufgrund von Korruption, mangelnder rechtsstaatlicher Strukturen, organisierter Kriminalität, der Verfolgung von Minderheiten und der äußerst prekären wirtschaftlichen Situation kein sicheres, geschweige denn menschenwürdiges Leben. Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation (kein sicheres Herkunftsland) muss für alle Geflüchteten aus dem Kosovo ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet sein. Für das beschleunigte Asylverfahren gibt es keine parlamentarische Beschlussfassung. Auch haben die Ereignisse der letzten Wochen, um die in der Wartburgschule untergebrachten Geflüchteten aus dem Kosovo, gezeigt, dass die Vorgehensweise der Landesregierung und der Bezirksregierung Arnsberg nicht den Maßstäben der Stadt Münster entspricht und dabei Vereinbarungen grob missachtet wurden. Nächtliche, unangekündigte Abschiebungen sind eine psychische Form der Folter, können zu Traumatisierung und anderen psychischen Spätfolgen führen und einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig. Zu einer Willkommenskultur gehört auch eine Politik der offenen Arme und ein humaner Umgang mit Schutzsuchenden. Wir fordern daher den Rat der Stadt Münster auf, durch eine erneute Resolution ein eindeutiges Zeichen zu setzen und damit weiterhin eine landesweite Vorreiterrolle in der Willkommenskultur einzunehmen: 1. Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregierung in NRW sowie die Bundesregierung auf, ihre Einschätzung zur Situation im Kosovo generell zu überdenken und zu einer Vermutung zurückzukehren, welche den Kosovo als unsicheres Herkunftsland ansieht. Daran schließt sich eine Änderung der Behandlung der Asylanträge von Geflüchteten aus dem Kosovo notwendigerweise an. In diesem Zusammenhang halten wir eine Delegationsreise des Rates in den Kosovo, im Rahmen derer die im Zuge der letzten Delegationsreise gewonnen Erkenntnisse überprüft werden, für dringend notwendig. 2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher unangekündigter Abschiebungen aus und hält die Verwaltung dazu an, Abschiebungen im Stadtgebiet generell vorher anzukündigen und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verhindern. 3. Der Rat der Stadt Münster strebt an, die notwendigen Strukturen zu schaffen, die es ermöglichen einen über die, durch den geltenden Zuteilungsschlüssel vorgeschriebene, Anzahl hinausgehende Zahl an Geflüchteten aufzunehmen. Dabei setzt der Rat der Stadt Münster sich dafür ein, allen Schutzsuchenden von Beginn an eine humane und menschenwürdige Unterbringung zu ermöglichen. Das schließt das Recht der Menschen auf Privatsphäre, medizinische und therapeutische Versorgung sowie soziale und kulturelle Teilhabe mit ein. Die Stadt setzt sich dafür ein das dies auch in den Landeseigenen Einrichtungen gilt.
Beschlussvorlage
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V/0511/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechts- und Ausländeramt Betrifft Asylbewerber aus dem Kosovo Ratsantrag A-R/0039/2015 Beratungsfolge 27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 30.09.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss stellt fest, dass die Stadt Münster ihre Verpflichtung zur Unterbrin- gung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen mit großen Anstrengungen und Engagement erfüllt. Besondere Anerkennung gebührt den zahlreichen Engagierten in der Stadtgesellschaft, die sich für die Unterbringung, Versorgung, Integration und auch für die Rechte der Flüchtlinge einsetzen. 2. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die durch den Gesetzgeber zugewiesenen Verantwortlichkeiten im Asylverfahren der Stadt Münster nur wenige Spielräume zu eigenen Entscheidungen lassen. Diese werden durch die Verwaltung mit Blick auf die besondere Situation der Asylsuchenden und Flüchtlinge getroffen. 3. Damit sind der Ratsantrag A-R/0039/2015 der Ratsfraktion Die Linke und der Ände- rungsantrag der Ratsfraktion der FDP vom 16.06.2015 hierzu abschließend behandelt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Bund und Länder haben nach dem besonders starken Ansteigen der Zahl der Flüchtlinge aus den Ländern des Westbalkans zu Beginn des Jahres vereinbart, die Asylverfahren dieser Antragsteller beschleunigt zu bearbeiten. Hintergrund war neben der hohen Zahl der Anträge die aus der Bewil- ligungspraxis abgeleitete Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten. Dies darf nicht mit Einstufung als sicherer Herkunftsstaat verwechselt werden. Vorlagen-Nr.: V/0511/2015 Auskunft erteilt: Herr Niemeyer Ruf: 492 30 00 E-Mail: Niemeyer@stadt-muenster.de Datum: 24.06.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0511/2015 Die Republik Kosovo gehört nicht zu den sicheren Herkunftsstaaten (§ 29 a in Verbindung mit An- lage II zu § 29 a Asylverfahrensgesetz), so dass die besonderen Verfahrensreglungen des Geset- zes für Anträge von Menschen, die aus dem Kosovo stammen und einen Asylantrag stellen, nicht gelten. Alleine die beschleunigte Behandlung dieser Anträge stellt keine besondere Verfahrensre- gelung im Sinne dieser Vorschriften dar. Solange es nicht zu einer Verkürzung der Rechte führt, stellt ein beschleunigtes Verfahren keine Benachteiligung dar, sondern sichert eine zügige (positi- ve oder negative) Entscheidung. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die jeweiligen Aspekte des Einzelfalls berücksichtigt werden. Der Rat der Stadt Münster hat in den zurückliegenden Jahren immer wieder die besondere Situati- on von Roma und anderen Minderheiten in der Republik Kosovo gewürdigt und zum Gegenstand von Resolutionen für ein Bleiberecht und gegen Abschiebungen gemacht. Die Verwaltung hat dies als besonderen Auftrag angenommen und sich besonders intensiv mit der rechtlichen Situation von Roma und anderen Minderheiten aus dem Kosovo befasst, um ihnen die Wahrung ihrer Rech- te zu ermöglichen. Der Stadt Münster stehen keine Befugnisse zu, über Asylanträge kosovarischer Staatsangehöriger zu entscheiden. Auch über zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse haben allein das Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte, nicht aber der Oberbürger- meister und seine Ausländerbehörde zu entscheiden. Erhalten Asylbewerber bereits während ihres Aufenthalts in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes einen ablehnenden Bescheid mit der Auffor- derung zur Ausreise und kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, ist ebenfalls nicht die Stadt Münster für die Beendigung des Aufenthalts zuständig. Erst wenn das Land einen Asylbewerber der Stadt Münster zugewiesen hat, hat sich die Verwaltung um die Unterbringung und Versorgung sowie um die Beendigung des Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht zu kümmern. Abschiebungen kommen immer nur als letztes Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht in Be- tracht. Zuvor werden alle Anstrengungen unternommen, um nach dem negativen Abschluss eines Asylverfahrens die Betroffenen zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen. Dies sieht in der Regel so aus, dass die Verwaltung, nachdem die versagende Entscheidung des Bundesamtes für Migra- tion und Flüchtlinge vollziehbar geworden ist (das Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz verweigert hat oder solcher nicht beantragt worden ist), die Betroffenen oder deren Bevollmächtige anschreibt, sie zur Vorsprache einlädt, um den Ausweis über die Aufenthaltsgestattung einzuzie- hen, sie zur freiwilligen Ausreise auffordert und über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in- formiert. Gesetzliche Aufgabe der Verwaltung ist es, einen nach Abschluss von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren feststehenden illegalen Aufenthalt möglichst umgehend zu beenden. Die Ver- waltung nutzt aber alle Möglichkeiten, alle Vollstreckungshindernisse sorgfältig zu prüfen und zu einer freiwilligen Ausreise zu motivieren. Damit soll deutlich werden, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung ist, Abschiebungen zu verhindern, dass sie jedoch alle Wege sucht, dieses massive und einschneidende Mittel möglichst zu vermeiden. Abschiebungen der städtischen Ausländerbehörde müssen regelmäßig in den frühen Morgenstun- den beginnen, um rechtzeitig Flugplätze oder bei Abschiebungen auf dem Landweg weit entfernte Grenzstationen zu Dienstzeiten zu erreichen. Die Alternative hierzu ist die Übernachtung in Poli- zeigewahrsam, die aus Sicht der Verwaltung für die Betroffenen eine deutlich einschneidende Maßnahme darstellt, als es die Abschiebung in den frühen Morgenstunden tut. Aus dem Vorste- henden sollte deutlich geworden sein, dass den Betroffenen die Ausreisepflicht hinreichend klar ist und sie wissen, dass ihre Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Eine Information über den genauen Termin der Abschiebung gibt es jedoch nicht, um damit ein „Untertauchen“ zu verhindern. Die Stadt Münster ist im Rahmen der Verpflichtung zur Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen längst an die Grenzen ihrer Möglichkeiten angekommen. Das dezentrale Flücht- lingskonzept ist derzeit durch zahlreiche Interims- und Notfallmaßnahmen mit zentralen Elementen ergänzt. Eine weitere darüber hinausgehende freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen ist derzeit mit den Ansprüchen der Stadt Münster an eine qualitätvolle Unterbringung und Integration von Flücht- lingen nicht vereinbar. Hierfür sind derzeit keinerlei Ressourcen vorhanden. - 3 - V/0511/2015 Rat und Verwaltung haben in den vergangenen Jahren trotz der erhöhten Herausforderungen alles unternommen, um den nach Münster kommenden Flüchtlingen von Beginn an eine möglichst gute Unterbringung, medizinische Versorgung, Integration in frühkindliche und schulische Bildung und vieles mehr sicherzustellen. Zahlreiche Vorlagen der vergangenen Monate enthalten hierzu aus- reichende Beispiele. Insbesondere ist darauf zu verweisen, dass es der Stadt Münster als einiger der wenigen Großstädte bislang gelungen ist, Unterbringungen in Turnhallen oder ähnlichem zu vermeiden. In Vertretung Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Ratsantrag A-R/0039/2015; Änderungsantrag FDP v. 16.06.2015
20150608 - Ratsantrag Die Linke -2
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0039/2015 8.06.2015 Antrag zur sofortigen Beschlussfassung Keine Abschiebungen in den Kosovo Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregierung in NRW sowie die Bundesregierung auf, ihre Einschätzung zur Situation im Kosovo generell zu überdenken und zu einer Vermutung zurückzukehren, welche den Kosovo als unsicheres Herkunftsland ansieht. Daran schließt sich eine Änderung der Behandlung der Asylanträge von Geflüchteten aus dem Kosovo notwendigerweise an. 2. In o.g. Zusammenhang ist die Reise einer Ratsdelegation in den Kosovo, im Rahmen derer die im Zuge der letzten Delegationsreise gewonnen Erkenntnisse überprüft werden, dringend notwendig. 3. Der Rat der Stadt Münster spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher unangekündigter Abschiebungen aus und hält die Verwaltung dazu an, Abschiebungen im Stadtgebiet generell vorher anzukündigen und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verhindern. 4. Der Rat der Stadt Münster strebt an, die notwendigen Strukturen zu schaffen, die es ermöglichen, einen über die, durch den geltenden Zuteilungsschlüssel vorgeschriebene, Anzahl hinausgehende Zahl an Geflüchteten aufzunehmen. Dabei setzt der Rat der Stadt Münster sich dafür ein, allen Schutzsuchenden von Beginn an eine humane und menschenwürdige Unterbringung zu ermöglichen. Das schließt das Recht der Menschen auf Privatsphäre, medizinische und therapeutische Versorgung sowie soziale und kulturelle Teilhabe mit ein. DIE LINKE. Ratsfraktion Münster Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 02 51 / 9 81 60 51 An den Oberbürgermeister Begründung: Die o.g. Beschlüsse der Vorlage entsprechen den Forderungen in der Resolution des „Bündnis gegen Abschiebungen“ vom 2.6. (siehe Anhang). Im Einleitungstext heißt es zur Begründung: „In der Resolution des Rates der Stadt Münster aus dem Jahr 2010 (Resolution gegen die Abschiebung von Minderheiten in den Kosovo und zur Veränderung des Bleiberechts) erkennen wir einen wichtigen Schritt, mit dem die Stadt Münster ihrem Anspruch, einen humanitären Umgang mit Geflüchteten aus dem Kosovo zu gewährleisten, nachgekommen ist. Dennoch zeigt die Entwicklung des Kosovo seit der Beschlussfassung der Resolution, dass ein Schutz, der sich lediglich auf die Minderheiten des Kosovo bezieht, zu kurz greift. Der Kosovo ist weder de jure noch de facto ein sicherer Herkunftsstaat ( Er ermöglicht seinen Bürger*innen aufgrund von Korruption, mangelnder rechtsstaatlicher Strukturen, organisierter Kriminalität, der Verfolgung von Minderheiten und der äußerst prekären wirtschaftlichen Situation kein sicheres, geschweige denn menschenwürdiges Leben. !"# $# % & % '! !! ( ) * #+% , Auch haben die Ereignisse der letzten Wochen, um die in der Wartburgschule untergebrachten Geflüchteten aus dem Kosovo, gezeigt, dass die Vorgehensweise der Landesregierung und der Bezirksregierung Arnsberg nicht den Maßstäben der Stadt Münster entspricht und dabei Vereinbarungen grob missachtet wurden. Nächtliche, unangekündigte Abschiebungen sind + *!%*!#- .% + + ! und einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig. Zu einer Willkommenskultur gehört auch eine Politik der offenen Arme %/% % Wir fordern daher den Rat der Stadt Münster auf, durch eine erneute Resolution ein eindeutiges Zeichen zu setzen und damit weiterhin eine landesweite Vorreiterrolle in der Willkommenskultur einzunehmen“ gez. Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ali Atalan, Ortrud Philipp DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Achtermannstraße 19
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- V/0511/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37