BKA 0791
Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 1. Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung - Mündlicher Bericht der Landesplanungsbehörde 2. RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 24.10.2022
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Bezirksregierung Köln)
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Sachgebiet Drucksache Seite Niederschrift der 3. Sitzung des AK Änderung des Braunkoh- lenplans Garzweiler II am 04.11.2022 AK ÄBGII 007 1 Bezirksregierung Köln - Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses - 32/64.1-3.9 (3) Köln, 09.11.2022 N i e d e r s c h r i f t über die in der 3. Sitzung des Arbeitskreises Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II am 04.11.2022 gefassten Beschlüsse Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr Ende der Sitzung: 12:10 Uhr Vorsitz: Herr Harald Zillikens Anlagen: - 2 - TOP 1: Feststellung der Tagesordnung Vorsitzender Harald Zillikens eröffnet die Sitzung des Arbeitskreises Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und begrüßt die Teilnehmenden im Plenarsaal der Be- zirksregierung Köln. Er stellt die form- und fristgerecht ergangene Einladung und die Beschlussfähigkeit des Arbeitskreises fest. TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über die in der 2. Sitzung des Arbeits- kreises Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II am 23. Juni 2022 gefassten Beschlüsse (Drucksachen Nr.: AK ÄBGII 006) Sachgebiet Drucksache Seite Niederschrift der 3. Sitzung des AK Änderung des Braunkoh- lenplans Garzweiler II am 04.11.2022 AK ÄBGII 007 2 Der Arbeitskreis Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II genehmigt einstimmig die Niederschrift. TOP 3: Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung Frau Dr. Renz (MWIKE) berichtet über das weitere Vorgehen zur Leitentscheidung. Kenntnisnahme TOP 4: Bericht RWE Tagebaustand 2030 (Prüfauftrag BKA) (Drucksachen Nr.: AK ÄBGII 005) Herr Michael Eyll-Vetter (RWE) stellt das Vorhaben gemäß vorgezogenen Kohleausstieg 2030 vor (Anlage 1). Vorsitzender Harald Zillikens schlägt vor, im Beschluss unter Ziffer 1 das Wort „allei- nige“ zu streichen (…, als alleinige Grundlage für die weiteren Planungen). Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Der Arbeitskreis Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, das von RWE aufgrund der politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 angepasste Abbau- und Wie- dernutzbarmachungskonzept gemäß Vorhabensbeschreibung Stand 24.10.2022, als Grundlage für die weiteren Planungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II zu machen und die bisherigen Vorbereitungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 einzustellen. Sachgebiet Drucksache Seite Niederschrift der 3. Sitzung des AK Änderung des Braunkoh- lenplans Garzweiler II am 04.11.2022 AK ÄBGII 007 3 2. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, dass die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung in einem gemeinsamen Verfahren durchgeführt werden sollen. 3. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Regionalplanungsbehörde mit der Prüfung zu beauftragen, wie die sich auch für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frim- mersdorf ergebenden Änderungen für die Wiedernutzbarmachung pla- nerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. 4. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Regionalplanungsbehörde mit der Prüfung zu beauftragen, welches Verfahren für die landesplanerische Sicherung des Seeablaufs durch- geführt werden soll. TOP 5: Vorstellung des „Fachgutachtens zur Abraumbilanzierung und hydrologischer Auswirkungsanalyse im Tagebau Garzweiler für unterschiedliche Ausstiegsszenarien mit Alternativen- Entwicklung“ Hierzu halten die Gutachter Herr Dr. Denneborg (Büro: ahu) und Herr Fuchs (Büro: FUMINCO) den als (Anlage 2) beigefügten Vortrag. Kenntnisnahme TOP 6: Braunkohlenplanvorentwurf Rheinwassertransportleitung Herr Gerit Ulmen (Bezirksregierung Köln) berichtet über die im AK Rheinwassertrans- portleitung am 21.10.2022 gefassten Beschlüsse. Kenntnisnahme Sachgebiet Drucksache Seite Niederschrift der 3. Sitzung des AK Änderung des Braunkoh- lenplans Garzweiler II am 04.11.2022 AK ÄBGII 007 4 TOP 5: Sonstiges Keine Wortmeldungen Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 12:10 Uhr. Der Vorsitzende Mitglied des AK Garzweiler II gez. Zillikens gez. Schiffer Bezirksregierung Köln Im Auftrag gez. Brück Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II Vorhaben gemäß politischer Verständigung vom 04.10.2022 3. Sitzung des Arbeitskreises Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II am 04.11.2022 Michael Eyll-Vetter Anlage 1 BMWK = Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz MWIKE = Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein -Westfalen BMWK, MWIKE und RWE verständigen sich auf Kohleausstieg 2030 und Stärkung der Versorgungssicherheit in Energiekrise • Früherer Kohleausstieg trägt maßgeblich zur Erreichung deutscher Klimaschutzziele bei • Kraftwerksblöcke Neurath D und E bleiben temporär am Netz, um Versorgungssicherheit zu stärken und Gas aus der Stromproduktion zu verdrängen • Notwendiger Personalabbau soll sozialverträglich umgesetzt werden 04. November 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Seite 2 Verständigung schafft größere Planungssicherheit und soll letztmalige Anpassung für die Braunkohle sein Bund hat auch zugesichert, gesetzliche Regelungen so anzupassen, dass niemand ins Bergfreie fällt. Verlängerung Betrieb Neurath D & E bis 3/2024 Verlängerungsoption bis 3/2025 durch Bundesregierung Verlässlicher Beitrag im Nahzeitraum zur Versorgungs- sicherheit Vorgezogener Kohleausstieg für 3xBoAs in 3/2030 Option für Politik für Reserve von 3xBoAs & 1x600er bis 2033 Beendigung der marktorientierten Stromerzeugung im März 2030 Erhalt 3. Umsiedlungs- abschnitt und 3 Höfe Inanspruchnahme Lützerath politisch bestätigt Anpassung Abbaufeld Garzweiler Zubau Wind- & PV- Energie im Rheinischen Revier Möglicher Zubau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken Perspektiven durch Strukturentwicklung im Rheinischen Revier 04. November 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Seite 3 Tagebau Garzweiler Luftbild (Stand 06/2022) Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 4 Änderung Braunkohlenplan Vorhaben gemäß politischer Verständigung zw. Bund/Land NRW/RWE aus Oktober 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 5 3.Umsiedlungsabschnitt Feldhöfe • Skizzierung Vorhaben: − Keine Inanspruchnahme des 3. Umsiedlungsabschnitts und der drei Feldhöfe − Abstand zu Ortschaften des 3. Umsiedlungsabschnitts und zu Feldhöfen rd. 400m, zu Holzweiler rd. 500m − Anlage einer rd. 100 ha großen Grünlandfläche am nord-östlichen Uferbereich − Erhalt des Bereichs der Verbindungsbandanlage und des Kohlebunkers/der T agesanlagen als Sonderfläche für Strukturwandelprojekte („sonstige Flächen“) Vergleich Seekontur Vorhaben LE 2021 mit Vorhaben gem. Verständigung 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 6 Kommunalgebietsgrenzen Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Mönchengladbach Erkelenz Jüchen Titz Bedburg Grevenbroich Seite 7 Geplante Wiedernutzbarmachung (der aktuell noch nicht wiedernutzbar gemachten Fläche) Flächenangaben (überschlägig) Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 8 • Seefläche rd. 2.260 ha • Landwirtschaftliche Fläche rd. 1.000 ha • Forstwirtschaftliche Fläche (Seeböschung und östl. Restloch) rd. 310 ha • Grün- und Weideflächen (Böschung Kohlebunker/T agesanlagen usw. und T errassenfläche und landschaftsgestaltender Anlagen im Bereich östliches Restloch) rd. 270 ha • Sonderfläche für Strukturwandelprojekte (Kohlebunker/T agesanlagen/ Bandtrasse) rd. 200 ha Wiedernutzbarmachung Garzweiler I und II Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 9 Geplante Wiedernutzbarmachung Besonderheiten Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 10 • Für eine knapp ausgeglichene Lössbilanz ist − die Anlage einer rd. 100 ha großen Grünlandfläche mit rd. 1 m Lössauftrag sowie − die Nichtverfüllung des Bereichs der Verbindungsbandanlage und des Kohlebunkers/der T agesanlagen (rd. 200 ha Sonderfläche für Strukturwandelprojekte + 100 ha Böschungen) notwendig. • Die Grünlandfläche bildet T errasse auf etwa 85 m NHN, damit etwa 20m oberhalb des Sees (65 m NHN); östlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche bei etwa 95-100 m NHN. „BKA-Prüfszenario“: Zeitablauf mit Kohleausstieg 3/2030 und „Sicherheitsbereitschaft 3.0“ 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 Depotwirtschaft Kohlegewinnungsbetrieb T ätigkeit Seebefüllung „Sicherheitsbereitschaft 3.0“ 01.04.2030 - 31.12.2033 Abraumgewinnung (Sohle) Restraumgestaltung/ abschließende Wiedernutzbarmachung (inkl. Alt-T agebaue (Fortuna, etc.)) 27. Oktober 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Seite 11 Erreichen max. Ausdehnung OK Abbau Kohlegewinnung aus offenem Abbaufeld 04. November 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler Vorhaben gem. Verständigung 2022– Änderungen im Bereich des BKPl Frimmersdorf Braunkohlenplan Garzweiler II Größe Abbau-, WNBMfläche (gesamt): rd. 4.800 ha Braunkohlenplan Frimmersdorf Größe Abbau-, WNBMfläche (gesamt): rd. 5.500 ha 04. November 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022Prüfung erforderlich, ob Nutzungsänderung wesentlich und wie verfahrenstechnisch damit umzugehen ist. Vorhaben gem. Verständigung 2022 Abbau-, WNBMfläche im Geltungsbereich BKPl Grz II: rd. 2.500 ha Geänderte WNBMfläche im Geltungsbereich BKPl Frimmersdorf: rd. 700 ha davon Wasserfläche: rd.309 ha Seeböschung (forstwirtschaftl. Fläche): rd. 72 ha Grün-/Weideland (Terrasse): rd. 20 ha Grün-/Weideland (Ende Bandtrasse): rd. 22ha Böschungen Bandanlage/Bunker (forstwirtschaftl. Fläche): rd. 82ha Sonderfläche f. Strukturwandelprojekte (Bandtrasse/Bunker): rd. 200ha Änderung durch BKA-Prüfszenario im Geltungsbereich BKPl Frim: rd. 12,7% (700 ha) Übersicht Tagebau Garzweiler Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 13 mögliche Seekontur Kohleausstieg 2030 L354n, Bau 2023 L277n, Linienfindung Bergbauliche Inanspruchnahme L 12 / Ersatzverbindung Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 14 mögliche Seekontur Kohleausstieg 2030 Fachgutachten zur Abraumbilanzierung und hydrogeologischer Auswirkungsanalyse im Tagebau Garzweiler für unterschiedliche Ausstiegsszenarien mit Alternativen-Entwicklung Dr . Michael Denneborg Stefan Fuchs 04.11.2022 Arbeitskreis Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 1 Anlage 2 Agenda Aktuelle Situation Aufgabenbeschreibung und Methoden des Gutachtens – 3-D-Lagerstättenmodell und Tagebauplanung: FUMINCO GmbH – wasserwirtschaftliche Fragestellungen: ahu GmbH 2 04.11.2022 Aktuelle Situation (Referenz-Tagebaustand: 01/2022) 304.11.2022 LützerathÖstliches RestlochA44 Aufgabenbeschreibung FUMINCO GmbH Plausibilitätsprüfung und Bewertung der Abbauplanung 2030 im Hinblick auf – verwertbaren Kohleninhalt – Abraumbilanz (Gewinnung und Verkippung) – Lößbilanz (Gewinnung und Rekultivierung) 4 04.11.2022 Aufgabenbeschreibung FUMINCO GmbH Plausibilitätsprüfung und Bewertung der Abbauplanung 2030 im Hinblick auf – versauerungsempfindliches Material (Gewinnung und Verkippung) 5 04.11.2022 Aufgabenbeschreibung FUMINCO GmbH Alternativen bzw. Variantenentwicklung – Reduzierungs- und Optimierungsmöglichkeiten – verringerte Auffüllung des östlichen Restlochs – Überprüfung DIW-Kurzstudie von 08/2022 – Varianten auf Basis veränderter Abstände zu Ortschaften – … – Vorschläge und Konzeptideen aus dem Braunkohlenausschuss bzw. aus dem Arbeitskreis Garzweiler II 6 04.11.2022 Stand der Arbeiten (vorläufiges 3-D-Lagerstättenmodell) 7 04.11.2022 vorläufiges 3-D-Lagerstättenmodell (FUMINCO) Stand der Arbeiten (vorläufiges 3-D-Lagerstättenmodell) 804.11.2022 Schnittbereich ISchnittbereich II Stand der Arbeiten (anstehende Detailmodellierungen - Beispiel) 9 04.11.2022 Referenz-Tagebaustand Stand der Arbeiten (anstehende Detailmodellierungen - Beispiel) 10 04.11.2022 Referenz-Tagebaustand Lössbasis verunreinigt (19H700/19H699) Stand der Arbeiten (anstehende Detailmodellierungen - Beispiel) 1104.11.2022 Referenz-TagebaustandLössbasis verunreinigt(19H700/19H699)65 Bereiche identifiziertund modelliertweitere Modifizierungen:- Löss landwirtschaftlich- gut geeignet- mäßig geeignet- Löss fortwirtschaftlichgeeignet Zeitplanung 12 04.11.2022 Aufgabenschreibung ahu GmbH 13 04.11.2022 bezogen auf die Bergbauplanung 2030 sowie auf Alternativen bzw. Varianten – Gibt es genug Wasser zum Erhalt der Feuchtgebiete im Schwalm-Nette Gebiet? – Wie beeinflusst die Abraumkippe kurz- und langfristig den Restsee und das Grundwasser (Ewigkeitslasten)? Feuchtgebiete im Schwalm-Nette Gebiet 14 04.11.2022 Grundwasserinfiltration zum Erhalt der Feuchtgebiete: 100 Mio. m3/Jahr 15 Infiltration Ton Kohle Kohle Sümpfungsbrunnen Sümpfung Sümpfung 04.11.2022 Gibt es genug Wasser (Ökowasser) zum Erhalt der Feuchtgebiete? 16 04.11.2022 Brunnen zur Tagebauentwässerung → Ökowasser 17 04.11.2022 Problem: weniger Sümpfungswasser bei stehenden Tagebau 18 04.11.2022 Entwicklung der GrundwasserströmungAbstrom aus der Kippe nach GwAnstieg ab 2025Restsee zunächst mit Rheinwasser gefülltAbstrom in das Grundwasser und Restsee nachFüllung Planungsstand Restsee: 1990/2010 Wie beeinflusst die Kippe langfristig Restsee und Grundwasser? 19 04.11.2022 Abstrom aus der Abraumkippe ins Grundwasser (Restsee Planung 2038) 20 Rüde, T. (2014):Gutachterliche Prognose über die zukünftig zu erwartende Grundwassergüte im Abstrombereich der Kippe und wasserwirtschaftliche Auswirkungen auf die im Einflussbereich gelegenen Oberflächengewässer sowie den geplanten Restsee LFH an der RWTH Aachen, im Auftrag der RWE Power AGRüde, T. (2019)im Entwurf04.11.2022 Datenlage Frage 1: Gibt es genug Ökowasser ?Modell: Sümpfungswasserprognosen Stand 2020 (Planung 2038)Frage 2: Auswirkungen Kippe auf Restsee und GrundwasserGesamtsystem Abstrom aus Abraumkippe und Restsee (Stand 2010): nur AbbildungAbstrom aus der Abraumkippe: Gutachten Rüde 2014Aktualisierung Gutachten Rüde 2019: liegt nicht vor2104.11.2022 Prognose und Bewertungstool Ewigkeitslasten: Grundwasser- & SeemodelleGrundwassermodell RWE (Überarbeitung bis 2024)qualitative Bewertung durch ahu im Auftrag des BKABedarf für ein unabhängiges Grundwassermodell 2204.11.2022 Zeitplanung 23 Q4 2022 Q1 2023 Q2 2023 Q3 2023 Q4 2023 Q1 2024 Q2 2024 Q3 2024 Q4 2024Übergabe digitales TagebaumodellÜberprüfung Bergbauplanung, incl. Varianten qualitatitive Bewertung Wasserwirtschaftliche FragenGwStrömungsmodellquantitative Bewertung Wasserwirtschaftliche FragenGwTransportmodellSeemodellabschließende Bewertung Wasserwirtschaftliche Fragen04.11.2022 für ihre Aufmerksamkeit
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Scan22102508330)
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RWE RWE Power AG | Stüttgenweg 2 | 50935 Köln Tagebauplanung Bezirksregierung Köln Ihre Zeichen Dezernat 32 Ihre Nachricht Regionalentwicklung, Braunkohle wo Zeichen Pe u brecht - ame audia Hillebrecl Frau Vera Müller Telefon 0221-480 22877 Zeughausstraße 2-10 E-Mail claudia.hillebrechterwe.com 50667 Köln Köln, 24. Oktober 2022 Braunkohlenplanänderungsverfahren Tagebau Garzweiler - angepasste Vorhabensbeschreibung als Folge der politischen Verständigung vom 04.10.2022 zu einem vorgezogenen Kohleausstieg 2030 (Stand 24.10.2022) Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrte Frau Brüggemann, sehr geehrter Herr Ulmen, sehr geehrte Damen und Herren, gemäß dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG), dem öffentlich- rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des KVBG sowie der Leitentscheidung vom 23.03.2021 der Landesregierung NRW sollte die Braunkohlenverstro- mung im Rheinischen Revier im Jahr 2038 enden. Bereits die Koalitionsver- träge der im September 2021, bzw. im Mai 2022 neu gewählten Bundesregie- rung und Landesregierung NRW streben jedoch ein nochmal früheres Ende der Kohleverstromung an. Mit der politischen Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirt- schaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG vom 04. Okto- ber 2022 wurde schließlich der Kohleausstieg im Jahr 2030 vereinbart. Die Festlegungen in der politischen Verständigung haben Auswirkungen auf das derzeit laufende Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplanes Garzweiler II mit der bisherigen Zielrichtung der Anpassung an die Leitentscheidungen 2016 und 2021. Nach der politischen Vereinbarung vom 04.10.2022 mit dem Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2030 soll die noch zu verstromende Kohlemenge so weit reduziert werden, dass weder die Ortschaften des dritten Umsiedlungsab- schnitts noch die drei Hofstellen im Vorfeld des Tagebaus bergbaulich in An- spruch genommen werden. Der Tagebau wird sich in einem Abstand von rund RWE Power Aktiengesellschaft Stüttgenweg 2 50935 Köln T +49221480-0 F +49 221 480-1351 I www.rwe.com Vorsitzende des Aufsichtsrates: Zvezdana Seeger Vorstand: Dr. Frank Weigand (Vorsitzender) Dr. Lars Kulik Kemal Razanica Nikolaus Valerius Sitz der Gesellschaft: Essen und Köln Eingetragen beim Amtsgericht Essen HRB17420 Eingetragen beim Amtsgericht Köln HRB117 Bankverbindung: Commerzbank Köln BIC COBADEFF370 IBAN: DE72 3704 0044 0500 1490 00 Gläubiger-tdNr. DE37ZZZ00000130738 USt-IdNr. DE 8112 23 345 St-Nr. 112/5717/1032 RWE Seite 2 400m südlich von Keyenberg und östlich des Eggerather Hofs und rund 500m östlich von Holzweiler weiterentwickeln, unter unveränderter bergbaulicher In- anspruchnahme des Bereichs der ehemaligen Ortschaft Lützerath. Die Auto- bahn 61 wird aufgrund der veränderten Geometrie und Lage des Tagebau- sees nicht wiederhergestellt. Die Änderung der Planungsgrundlagen machen (nach den Leitentscheidungen 2016 und 2021) eine erneute Überplanung des Tagebaus einschließlich der Wiedernutzbarmachung erforderlich. Aktuell werden die konkrete technische Planung sowie überschlägigen umweltfachlichen Unterlagen (überschlägige UVP/UP Angaben) erarbeitet. Mit Blick auf den engen Zeitrahmen bis 2030 wollen wir allerdings bereits für die anstehende Arbeitskreissitzung Garzweiler am 04.11.2022 sowie die nachfolgende Sitzung des Braunkohlenausschusses am 25.11.2022 gemäß 88 30, 27 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW über das von uns beabsichtigte Änderungsvorhaben Tagebau Garzweiler (Vorhaben gemäß Verständigung 2022) informieren. Wir dürfen davon ausgehen, dass die politische Verständigung vom 04.10.2022 sowie die durch das MWIKE NRW erstellten Gutachten zur Not- wendigkeit und Umfang des Tagebaus Garzweiler Il bekannt sind. Sie sind vom MWIKE NRW gemeinsam mit der Pressemitteilung am 04.10.2022 veröffent- licht worden und über die Homepage des Ministeriums abrufbar. Das Ände- rungsvorhaben ist in Umsetzung der Verständigung durch die folgenden Eck- punkte gekennzeichnet (Stand 24.10.2022). a) Der Abbaubereich Garzweiler Il wird von ursprünglich rund 4.800 ha (gem. Braunkohlenplan Garzweiler II 1995) auf rund 2.470 ha verkleinert. b) Die Verkleinerung findet nicht länger nur im süd-westlichen Tagebaube- reich durch die Aussparung der Ortschaft Holzweiler statt, sondern auch im nord-westlichen Bereich des Tagebaus durch die Aussparung der Ort- schaften Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath. c) Der Tagebau hält einen Abstand von 500m zu der Ortschaft Holzweiler und im Norden einen Abstand von 400m zu den Ortschaften Keyenberg, Oberwestrich und Berverath (und dadurch auch einen größeren Abstand zu den Ortschaften Unterwestrich und Kuckum) ein. Zu dem zum Tagebau nächst gelegenen Eggerather Hof wird ebenfalls ein Abstand von rund 400 m eingehalten. Auch die Hofstellen Roitzerhof und Weyerhof bleiben erhalten. d) Aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme der Ortschaften des 3. Umsied- lungsabschnitts verändert sich zwangsläufig die Lage und Form des Tage- bausees so sehr, dass die Autobahn 61 zwischen der Anschlussstelle (AS) Wanlo und dem Autobahndreieck (AD), später Autobahnkreuz (AK) Ja- ckerath nach erfolgter Wiedernutzbarmachung als A 61n nicht wieder er- richtet werden kann. Die Herstellung einer leistungsfähigen Ersatztrasse östlich des späteren Sees ist aber grundsätzlich möglich. RWE Seite 3 e) Durch die politische Verständigung vom 04.10.2022 verändert sich die Geometrie des Tagebaus Garzweiler II deutlich. Das nach Ende der Aus- kohlung verbleibende Restloch wird sich weiter nach Osten in den Bereich des heutigen Bandsammelpunktes erstrecken. Es entsteht somit ein zu- sammenhängender Tagebausee westlich der A44n, der gegenüber der im Jahr 1995 genehmigten Planung von 2.300 ha eine reduzierte Größe von rund 2.260 ha haben wird. Der Anteil, der auf den Geltungsbereich des Braunkohlenplans Garzweiler II fällt, beträgt dabeird. 1.950 ha. Ein unter- geordneter Teil des Tagebausees mit einer Größe von rund 310 ha wird in den Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf hineinragen. f} Aus Standsicherheitsgründen muss die unterhalb der Wasserlinie liegende Tagebauseeböschung mit einer Generalneigung von 1:5 oder flacher ge- plant und hergestellt werden. Durch die geplante Verkleinerung des Abbaufeldes Garzweiler II 1995 beträgt der gewinnbare Kohleinhalt der Lagerstätte noch rund 280 Mio. t (Anfang 2022 bis zum Tagebauende). Der Zeitpunkt der vollständigen Auskohlung der Lagerstätte gemäß politischer Verständigung vom 04.11.2022 steht in direk- ter Abhängigkeit des Kohlebedarfs der Kraftwerke und der Veredliungsbe- triebe. Dabei war und ist auch die aktuelle energiepolitische Lage zu berück- sichtigen. Durch den aus Gründen der Energieversorgung erforderlichen Ein- satz der Sicherheitsbereitschaftsblöcke wird sich bereits im Nahzeitraum ein höherer Kohlebedarf ergeben. In der Verständigung vom 04.10.2022 ist fest- geschrieben, dass die letzten und modernsten Braunkohlekraftwerke (BoAs) am 31.03.2030 vom Netz gehen. Die Verständigung enthält aber auch die Möglichkeit, rund 3.600 MW Kraftwerkskapazität bis Ende 2033 in eine Re- serve zu überführen. Die Entscheidung hierüber soll spätestens im Jahr 2026 durch den Bund getroffen werden. Die hierfür ggfls. erforderliche Kohlegewin- nung erfolgt dann aus dem offenen Tagebaubereich und hat keine Ausweitung des Abbaubereiches mehr zur Folge. Ebenfalls bleibt die Wiedernutzbarma- chung unberührt. Nach Beendigung der Kohlegewinnung im Jahr 2030 erfolgt der Rückbau des Bandsammelpunktes und eine Teilverkippung dieses Bereichs aus einem vor- her anzulegenden Abraumdepot, um auch hier die erforderlichen Böschungs- neigungen für ein Tagebauseeböschungssystem herzustellen. Aufgrund der mit dem Vorhaben gemäß Verständigung 2022 einhergehenden erheblichen Verkleinerung des Abbaubereichs steht weniger Abraummaterial und weniger Löss zur Verfügung. Unter Berücksichtigung nachstehender Planungen ein- schließlich der unverändert für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Hambach dorthin zu verbringenden Lössmengen sowie der unveränderten Wiedernutzbarmachung weiterer Flächen (z.B. Fortuna) ist die Abraum- und Lössbilanz knapp ausgeglichen (vgl. auch die oben genannten Gutachten). Der Bereich des Bandsammelpunktes kann nicht wie im Braunkohlenplan Frim- mersdorf vorgesehen verfüllt werden, sondern wird Teil des Tagebausees. Dies betrifft insgesamt eine Fläche von rund 400 ha im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf, der sich insgesamt über etwa 5.550 ha RWE Seite 4 erstreckt. Von den rund 400 ha werden rund 310 ha als Wasserfläche und rund 90 ha als begrünte Böschungs- und Uferbereiche angelegt. Weiter ist vor- gesehen, den Einschnitt der Bandanlage sowie den Bereich des Kohlebunkers und der Tagesanlagen im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmers- dorf nicht zu verfüllen und als Sonderfläche für Zukunftsprojekte im Sinne des Strukturwandels vorzusehen. Entlang des östlichen Seeufers ist eine etwa 100 ha große Grünlandfläche vor- gesehen, die etwa 10 - 15 m tiefer als die angrenzende landwirtschaftliche Fläche liegt und somit den späteren Seezugang erleichtert. Neben dieser ersten verbalen Vorhabensbeschreibung finden Sie nachfolgend auch eine Abbildung mit Darstellung der geplanten Wiedernutzbarmachung. Seite 5 Ei Abb.: Vorhaben gemäß Verständigung 2022 - Wiedernutzbarmachung (Stand 24.10.2022) RWE Seite 6 Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf RWE Power Aktiengesellschaft ppa. IV. oh AU Napa — _ (Eyll-Vetter) (Stemann)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 1. Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung - Mündlicher Bericht der Landesplanungsbehörde 2. RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 24.10.2022)
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Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0791 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Susanne Brüg- gemann Telefon 0221-147-3280 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 14.11.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 25.11.2022 4. beschließend TOP: Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 1. Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung - Mündlicher Bericht der Landesplanungsbehörde 2. RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 24.10.2022 Vorschlag: 1. Das von RWE aufgrund der politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vor- gezogenen Kohleausstieg 2030 angepasste Abbau- und Wiedernutzbarma - chungskonzept gemäß Vorhabensbeschreibung Stand 24.10.2022, ist als Grundlage für die weiteren Planungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II zu machen und die bisherigen Vorbereitungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 ein- zustellen. 2. Die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung sollen in einem ge - meinsamen Verfahren durchgeführt werden. 3. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, wie die sich auch für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf erge - benden Änderungen für die Wiedernutzbarmachung planerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. 4. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, welches Ver - fahren für die landesplanerische Sicherung des Seeablaufs durchgeführt wer - den soll. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0791 Seite 2 von 4 Erläuterungen: Einstimmiger Beschluss des Arbeitskreises Garzweiler II in der Sitzung am 4.11.2022: 1. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, das von RWE auf - grund der politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 angepasste Abbau- und Wiedernutzbarmachungskonzept gemäß Vorhabensbeschreibung Stand 24.10.2022, als Grundlage für die weiteren Planungen zur Anpassung des Braunkoh- lenplanes Garzweiler II zu machen und die bisherigen Vorbereitungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 einzustellen. 2. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, dass die Umwelt - prüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung in einem gemeinsamen Verfahren durchgeführt werden sollen. 3. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Regionalpla - nungsbehörde mit der Prüfung zu beauftragen, wie die sich auch für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf ergebenden Änderungen für die Wiedernutzbarma - chung planerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. 4. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Regionalpla - nungsbehörde mit der Prüfung zu beauftragen, welches Verfahren für die landesplanerische Sicherung des Seeablaufs durchgeführt werden soll. Zu 1) Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen (im Folgenden MWIKE) hat Verhandlungen mit der Bundesregierung und der RWE AG im Hinblick auf einen Braunkohlenausstieg im Rheinischen Braunkohlenrevier im Jahr 2030 geführt. Vorgaben waren, dass die Orte des dritten Umsiedlungsabschnitts nicht in Anspruch ge - nommen werden und die in der Leitentscheidung 2021 festgelegten Abstände zu den Tage- baurandkommunen eingehalten werden sollen. Die Holzweiler Hofstellen Eggerather Hof, Roitzerhof und Weyerhof sollten möglichst ebenfalls erhalten bleiben. Weitere Zielsetzung des MWIKE waren, dass im vorzulegenden Tagebauszenario für den Tagebau Garzweiler II die Ortschaft Lützerath von einer weiteren Inanspruchnahme ausgenommen und dennoch eine Deckung der Kohlebedarfe für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Abraumbedarfe für die Erfüllung der bestehenden Rekultivierungsverpflichtungen bei gleich- zeitiger Minimierung der hierfür erforderlichen Flächeninanspruchnahme angestrebt wird. Neben den von RWE vorgelegten Gutachten wurden durch das Land unabhängige Gut- achter mit der Plausibilisierung, Prüfung und Bewertung der durch RWE vorgelegten Do- kumente beauftragt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass bei einem Erhalt von Lützerath Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0791 Seite 3 von 4 a. die Kohlebedarfe zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nicht gedeckt werden können, b. die Abraum - und Lössbilanz die Erfüllung der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen unmöglich macht, c. aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine Reihe erheblicher Unsicherheiten und Risiken mit jeweiligen Potenzial zu einem k.o.-Kriterium erkennbar sind und d. kein dauerhaft standsicherer Zustand einer Landzunge Lützerath erreicht werden kann. Insofern ist eine Entscheidung für den Erhalt der Ortslage Lützerath nicht vertretbar. Das nunmehr von RWE vorgestellte Abbaukonzept gemäß der politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 versetzt den Arbeitskreis/ Braun - kohlenausschuss in die Lage, eine Entscheidung über das zukünftig weiter zu führende Ver- fahren zu treffen. Die Tagebauvarianten Anpassung an Leitentscheidung 2016 und Leitent- scheidung 2021 sollen in der Planung nicht weiter betrachtet werden. Weiteres Vorgehen RWE beabsichtigt, bis Ende März 2023 für die Variante politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030, eine überschlägige UVP/UP vorzulegen. Auf deren Grundlage kann der Arbeitskreis Garzweiler II in Verschränkung mit dem neuen Leitentscheidungsprozess in einer noch zu terminierenden Sitzung, wahrscheinlich Ende Mai 2023, dem Braunkohlenausschuss eine Empfehlung für einen Vorentwurfbeschluss aussprechen. Der Braunkohlenausschuss kann dann in seiner Sitzung wahrscheinlich im Juni 2023 einen Vorentwurfbeschluss fassen. Im Anschluss wird von der Bezirksregierung ein Scoping für die notwendige UVP/UP durchgeführt werden. Zu 2) Mit Blick auf die knappen Zeitabläufe und zwecks gesamtheitlicher Beurteilung der Anpas - sungen sollen die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung im Braunkohlenplan - änderungsverfahren in einem Verfahren durchgeführt werden. Hierfür ist nach § 27 Abs. 1 LPlG ein Beschluss zu fassen. Zu 3) Die geplante Anpassung des Abbauvorhabens führt zu diversen Veränderungen in der Wie- dernutzbarmachung. Dies wirkt sich aufgrund der unmittelbaren Zusammenhänge des Braunkohlenplans Garzweiler II zum Braunkohlenplan Frimmersdorf auf rund 700 ha bzw. 12,7% der Fläche des Geltungsbereichs des Braunkohlenplans Frimmersdorf aus. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0791 Seite 4 von 4 Die insgesamt geänderte Abbau- und Wiedernutzbarmachungsfläche wird rd. 2500 ha be- tragen, davon beträgt die geänderte Wiedernutzbarmachungsfläche im Bereich Braunkoh- lenplan Frimmersdorf ca. 700 ha, davon sind Wasserfläche rd. 309 ha Seeböschung (forstwirtschaftl. Fläche) rd. 72 ha Grün-/Weideland (Terrasse) rd. 20 ha Grün-/Weideland (Ende Bandtrasse) rd. 22 ha Böschungen Bandanlage/Kohlebunker/Tagesanlagen (forstwirtschaftl. Fläche) rd. 82 ha Sonderfläche für Strukturwandelprojekte (Bandtrasse/Kohlebunker/Tagesanlagen) rd. 200 ha. Zu prüfen ist, wie diese Änderung bezogen auf den Braunkohlenplan Frimmersdorf formal korrekt durchgeführt werden kann und welches Verfahren hierfür erforderlich wird. Dabei ist anzustreben, die anstehenden Verfahren möglichst in einem Verfahren zu bündeln. Zu 4) Durch die geänderten Abbaugrenzen des Tagebaus muss der bisherige Anschluss des Restsees an die Niers überplant werden. Der Restsee wird in ca. 1 km Entfernung zum ursprünglich geplanten Anschluss an der Niers liegen und die Seeoberfläche einen deutli - chen Höhenunterschied zum gewachsenen Gelände haben. Dies macht -wie auch bereits beim genehmigten Vorhaben 1995- einen Trassenausbau auch außerhalb der neu zu be - stimmenden Abbaugrenze erforderlich. Diese Trasse muss zur Freihaltung landesplane - risch gesichert werden, auch wenn der Seeablauf erst nach Befüllung des Tagebausees seine Funktion aufnehmen wird. Vorstellbar sind die landesplanerische Sicherung des Seeablaufs in dem zu ändernden Braunkohlenplan (also ein gemeinsames Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II), ein auf die erforderliche Trassenabsicherung zielendes separates Braunkohlenplanver - fahren (vergleichbar BKP Seeablauf Hambach) oder ein raumordnerisches Verfahren. Anlage(n): 1. Schreiben der RWE AG vom 24.10.2022- angepasste Vorhabensbeschreibung aufgrund der politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 2. Niederschrift AK Garzweiler II vom 04.11.2022
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0791
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 25.11.2022
- Erstellt
- 17.11.2022 16:13