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BKA 0791

Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 1. Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung - Mündlicher Bericht der Landesplanungsbehörde 2. RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 24.10.2022

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 25.11.2022

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 25.11.2022, TOP 4.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Bezirksregierung Köln)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Scan22102508330)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 1. Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung - Mündlicher Bericht der Landesplanungsbehörde 2. RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 24.10.2022)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Bezirksregierung Köln)

14847 Zeichen

Sachgebiet Drucksache Seite 
Niederschrift der 3. Sitzung des AK Änderung des Braunkoh-
lenplans Garzweiler II am 04.11.2022 AK ÄBGII 007 1 
 
Bezirksregierung Köln - Geschäftsstelle des 
Braunkohlenausschusses - 
32/64.1-3.9 (3)        Köln, 09.11.2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
N i e d e r s c h r i f t 
 
über die in der 3. Sitzung des Arbeitskreises Änderung des Braunkohlenplans 
Garzweiler II am 04.11.2022 gefassten Beschlüsse 
 
 
Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr 
Ende der Sitzung:  12:10 Uhr 
Vorsitz:    Herr Harald Zillikens 
Anlagen:    - 2 - 
 
 
TOP 1: Feststellung der Tagesordnung 
 
Vorsitzender Harald Zillikens  eröffnet die Sitzung des Arbeitskreises Änderung des 
Braunkohlenplans Garzweiler II und begrüßt die Teilnehmenden im Plenarsaal der Be-
zirksregierung Köln. 
 
Er stellt die form- und fristgerecht ergangene Einladung und die Beschlussfähigkeit des 
Arbeitskreises fest.  
 
 
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über die in der 2. Sitzung des Arbeits-
kreises Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II am 23. Juni 2022 
gefassten Beschlüsse 
 (Drucksachen Nr.: AK ÄBGII 006)

Sachgebiet Drucksache Seite 
Niederschrift der 3. Sitzung des AK Änderung des Braunkoh-
lenplans Garzweiler II am 04.11.2022 AK ÄBGII 007 2 
 
 
Der Arbeitskreis Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II genehmigt einstimmig  
die Niederschrift. 
 
TOP 3: Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung  
Frau Dr. Renz (MWIKE) berichtet über das weitere Vorgehen zur Leitentscheidung. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
TOP 4: Bericht RWE Tagebaustand 2030 (Prüfauftrag BKA) 
 (Drucksachen Nr.: AK ÄBGII 005) 
 
Herr Michael Eyll-Vetter (RWE) stellt das Vorhaben gemäß vorgezogenen Kohleausstieg  
2030 vor (Anlage 1). 
 
Vorsitzender Harald Zillikens schlägt vor, im Beschluss unter Ziffer 1 das Wort „allei-
nige“ zu streichen (…, als alleinige Grundlage für die weiteren Planungen). Dagegen 
gibt es keinen Widerspruch. 
 
Der Arbeitskreis Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II fasst einstimmig  
folgenden Beschluss: 
 
1.  Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, 
das von RWE aufgrund der politischen Verständigung vom 4.10.2022 
zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 angepasste Abbau- und Wie-
dernutzbarmachungskonzept gemäß Vorhabensbeschreibung Stand 
24.10.2022, als Grundlage für die weiteren Planungen zur Anpassung 
des Braunkohlenplanes Garzweiler II zu machen und die bisherigen 
Vorbereitungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II an 
die Leitentscheidungen 2016 und 2021 einzustellen.

Sachgebiet Drucksache Seite 
Niederschrift der 3. Sitzung des AK Änderung des Braunkoh-
lenplans Garzweiler II am 04.11.2022 AK ÄBGII 007 3 
 
2.  Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, 
dass die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung in einem 
gemeinsamen Verfahren durchgeführt werden sollen. 
 
3.  Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, 
die Regionalplanungsbehörde mit der Prüfung zu beauftragen, wie die 
sich auch für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frim-
mersdorf ergebenden Änderungen für die Wiedernutzbarmachung pla-
nerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. 
 
4.  Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, 
die Regionalplanungsbehörde mit der Prüfung zu beauftragen, welches 
Verfahren für die landesplanerische Sicherung des Seeablaufs durch-
geführt werden soll. 
 
 
TOP 5: Vorstellung des „Fachgutachtens zur Abraumbilanzierung und 
 hydrologischer Auswirkungsanalyse im Tagebau Garzweiler für 
 unterschiedliche Ausstiegsszenarien mit Alternativen- 
 Entwicklung“ 
 
Hierzu halten die Gutachter Herr Dr. Denneborg (Büro: ahu) und Herr Fuchs (Büro:  
FUMINCO) den als (Anlage 2) beigefügten Vortrag. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
TOP 6: Braunkohlenplanvorentwurf Rheinwassertransportleitung 
Herr Gerit Ulmen (Bezirksregierung Köln) berichtet über die im AK Rheinwassertrans- 
portleitung am 21.10.2022 gefassten Beschlüsse. 
 
 
Kenntnisnahme

Sachgebiet Drucksache Seite 
Niederschrift der 3. Sitzung des AK Änderung des Braunkoh-
lenplans Garzweiler II am 04.11.2022 AK ÄBGII 007 4 
 
TOP 5: Sonstiges 
Keine Wortmeldungen 
 
 
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 12:10 Uhr. 
 
 
Der Vorsitzende Mitglied des AK Garzweiler II 
gez. Zillikens gez. Schiffer 
 
Bezirksregierung Köln 
Im Auftrag 
gez. Brück

Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II
Vorhaben gemäß politischer Verständigung vom 04.10.2022
3. Sitzung des Arbeitskreises Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II
am 04.11.2022
Michael Eyll-Vetter
Anlage 1

BMWK = Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
MWIKE = Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein -Westfalen
BMWK, MWIKE und RWE verständigen sich auf Kohleausstieg 2030 und 
Stärkung der Versorgungssicherheit in Energiekrise
• Früherer Kohleausstieg trägt 
maßgeblich zur Erreichung deutscher 
Klimaschutzziele bei
• Kraftwerksblöcke Neurath D und E 
bleiben temporär am Netz, um 
Versorgungssicherheit zu stärken und 
Gas aus der Stromproduktion zu 
verdrängen
• Notwendiger Personalabbau soll 
sozialverträglich umgesetzt werden
04. November 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Seite 2

Verständigung schafft größere Planungssicherheit und soll letztmalige 
Anpassung für die Braunkohle sein 
Bund hat auch zugesichert, gesetzliche Regelungen so anzupassen, dass niemand ins Bergfreie fällt.
Verlängerung Betrieb 
Neurath D & E bis 
3/2024
Verlängerungsoption 
bis 3/2025 durch  
Bundesregierung 
Verlässlicher Beitrag 
im Nahzeitraum zur 
Versorgungs-
sicherheit
Vorgezogener 
Kohleausstieg für 
3xBoAs in 3/2030
Option für Politik für 
Reserve von 3xBoAs & 
1x600er bis 2033
Beendigung der 
marktorientierten 
Stromerzeugung im 
März 2030
Erhalt 3. 
Umsiedlungs-
abschnitt und 3 Höfe
Inanspruchnahme 
Lützerath politisch 
bestätigt 
Anpassung 
Abbaufeld  
Garzweiler
Zubau Wind- & PV-
Energie im 
Rheinischen Revier
Möglicher Zubau von 
wasserstofffähigen 
Gaskraftwerken
Perspektiven durch 
Strukturentwicklung 
im Rheinischen 
Revier
04. November 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Seite 3

Tagebau Garzweiler
Luftbild (Stand 06/2022)
Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 4

Änderung Braunkohlenplan
Vorhaben gemäß politischer Verständigung zw. Bund/Land NRW/RWE aus Oktober 2022
Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 5
3.Umsiedlungsabschnitt
Feldhöfe
• Skizzierung Vorhaben:
− Keine Inanspruchnahme des
3. Umsiedlungsabschnitts und der
drei Feldhöfe
− Abstand zu Ortschaften des 3.
Umsiedlungsabschnitts und zu
Feldhöfen rd. 400m, zu Holzweiler
rd. 500m
− Anlage einer rd. 100 ha großen
Grünlandfläche am nord-östlichen
Uferbereich
− Erhalt des Bereichs der
Verbindungsbandanlage und des
Kohlebunkers/der T agesanlagen als
Sonderfläche für
Strukturwandelprojekte („sonstige
Flächen“)

Vergleich Seekontur Vorhaben LE 2021 mit Vorhaben gem. 
Verständigung 2022
Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 6

Kommunalgebietsgrenzen
Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022
Mönchengladbach
Erkelenz
Jüchen
Titz
Bedburg
Grevenbroich
Seite 7

Geplante Wiedernutzbarmachung (der aktuell noch nicht wiedernutzbar gemachten Fläche)
Flächenangaben (überschlägig)
Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 8
• Seefläche rd. 2.260 ha
• Landwirtschaftliche Fläche 
rd. 1.000 ha
• Forstwirtschaftliche Fläche 
(Seeböschung und östl. Restloch) 
rd. 310 ha
• Grün- und Weideflächen (Böschung 
Kohlebunker/T agesanlagen usw. und 
T errassenfläche und 
landschaftsgestaltender Anlagen im 
Bereich östliches Restloch) 
rd. 270 ha
• Sonderfläche für 
Strukturwandelprojekte 
(Kohlebunker/T agesanlagen/ 
Bandtrasse) rd. 200 ha

Wiedernutzbarmachung Garzweiler I und II
Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 9

Geplante Wiedernutzbarmachung
Besonderheiten
Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 10
• Für eine knapp ausgeglichene Lössbilanz ist
− die Anlage einer rd. 100 ha großen
Grünlandfläche mit rd. 1 m Lössauftrag
sowie
− die Nichtverfüllung des Bereichs der
Verbindungsbandanlage und des
Kohlebunkers/der T agesanlagen (rd.
200 ha Sonderfläche für
Strukturwandelprojekte + 100 ha
Böschungen)
notwendig.
• Die Grünlandfläche bildet T errasse auf etwa
85 m NHN, damit etwa 20m oberhalb des
Sees (65 m NHN); östlich angrenzende
landwirtschaftliche Fläche bei etwa
95-100 m NHN.

„BKA-Prüfszenario“: Zeitablauf mit Kohleausstieg 3/2030 und 
„Sicherheitsbereitschaft 3.0“
2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Depotwirtschaft
Kohlegewinnungsbetrieb
T ätigkeit
Seebefüllung
„Sicherheitsbereitschaft 3.0“ 
01.04.2030 - 31.12.2033
Abraumgewinnung (Sohle)
Restraumgestaltung/
abschließende Wiedernutzbarmachung
(inkl. Alt-T agebaue (Fortuna, etc.))
27. Oktober 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022 Seite 11
Erreichen max. Ausdehnung OK Abbau
Kohlegewinnung aus offenem Abbaufeld
04. November 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022

Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler
Vorhaben gem. Verständigung 2022– Änderungen im Bereich des BKPl Frimmersdorf
Braunkohlenplan Garzweiler II
Größe Abbau-, WNBMfläche (gesamt): 
rd. 4.800 ha
Braunkohlenplan Frimmersdorf
Größe Abbau-, WNBMfläche (gesamt): 
rd. 5.500 ha
04. November 2022 Vorhaben gemäß Verständigung 2022Prüfung erforderlich, ob Nutzungsänderung wesentlich und wie verfahrenstechnisch damit umzugehen ist.
Vorhaben gem. Verständigung 2022
Abbau-, WNBMfläche im Geltungsbereich BKPl Grz II: rd. 2.500 ha
Geänderte WNBMfläche im Geltungsbereich BKPl Frimmersdorf:
rd. 700 ha
davon
Wasserfläche: rd.309 ha
Seeböschung (forstwirtschaftl. Fläche): rd. 72 ha
Grün-/Weideland (Terrasse): rd. 20 ha
Grün-/Weideland (Ende Bandtrasse): rd. 22ha 
Böschungen Bandanlage/Bunker (forstwirtschaftl. Fläche): rd. 82ha
Sonderfläche f. Strukturwandelprojekte (Bandtrasse/Bunker): rd. 200ha
Änderung durch BKA-Prüfszenario im Geltungsbereich BKPl Frim: 
rd. 12,7% (700 ha)

Übersicht Tagebau Garzweiler
Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 13
mögliche Seekontur 
Kohleausstieg 2030
L354n,
Bau 2023
L277n,
Linienfindung

Bergbauliche Inanspruchnahme L 12 / Ersatzverbindung
Vorhaben gemäß Verständigung 202204. November 2022 Seite 14
mögliche Seekontur 
Kohleausstieg 2030

Fachgutachten zur Abraumbilanzierung und 
hydrogeologischer Auswirkungsanalyse im Tagebau Garzweiler für 
unterschiedliche Ausstiegsszenarien mit Alternativen-Entwicklung
Dr . Michael Denneborg
Stefan Fuchs
04.11.2022
Arbeitskreis Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II
1
Anlage 2

Agenda
 Aktuelle Situation
 Aufgabenbeschreibung und Methoden des Gutachtens
– 3-D-Lagerstättenmodell und Tagebauplanung: FUMINCO GmbH
– wasserwirtschaftliche Fragestellungen: ahu GmbH
2 04.11.2022

Aktuelle Situation (Referenz-Tagebaustand: 01/2022)
304.11.2022
LützerathÖstliches RestlochA44

Aufgabenbeschreibung FUMINCO GmbH
 Plausibilitätsprüfung und Bewertung der Abbauplanung 2030 im Hinblick auf
– verwertbaren Kohleninhalt
– Abraumbilanz (Gewinnung und Verkippung)
– Lößbilanz (Gewinnung und Rekultivierung)
4 04.11.2022

Aufgabenbeschreibung FUMINCO GmbH
 Plausibilitätsprüfung und Bewertung der Abbauplanung 2030 im Hinblick auf
– versauerungsempfindliches Material
(Gewinnung und Verkippung)
5 04.11.2022

Aufgabenbeschreibung FUMINCO GmbH
 Alternativen bzw. Variantenentwicklung
– Reduzierungs- und Optimierungsmöglichkeiten
– verringerte Auffüllung des östlichen Restlochs
– Überprüfung DIW-Kurzstudie von 08/2022
– Varianten auf Basis veränderter Abstände zu Ortschaften
– …
– Vorschläge und Konzeptideen aus dem Braunkohlenausschuss
bzw. aus dem Arbeitskreis Garzweiler II
6 04.11.2022

Stand der Arbeiten (vorläufiges 3-D-Lagerstättenmodell)
7 04.11.2022
vorläufiges 3-D-Lagerstättenmodell (FUMINCO)

Stand der Arbeiten (vorläufiges 3-D-Lagerstättenmodell)
804.11.2022
Schnittbereich ISchnittbereich II

Stand der Arbeiten (anstehende Detailmodellierungen - Beispiel)
9 04.11.2022
Referenz-Tagebaustand

Stand der Arbeiten (anstehende Detailmodellierungen - Beispiel)
10 04.11.2022
Referenz-Tagebaustand
Lössbasis verunreinigt
(19H700/19H699)

Stand der Arbeiten (anstehende Detailmodellierungen - Beispiel)
1104.11.2022
Referenz-TagebaustandLössbasis verunreinigt(19H700/19H699)65 Bereiche identifiziertund modelliertweitere Modifizierungen:- Löss landwirtschaftlich- gut geeignet- mäßig geeignet- Löss fortwirtschaftlichgeeignet

Zeitplanung
12 04.11.2022

Aufgabenschreibung ahu GmbH
13 04.11.2022
 bezogen auf die Bergbauplanung 2030 sowie auf Alternativen bzw. Varianten
– Gibt es genug Wasser zum Erhalt der Feuchtgebiete im Schwalm-Nette Gebiet?
– Wie beeinflusst die Abraumkippe kurz- und langfristig den Restsee und das Grundwasser
(Ewigkeitslasten)?

Feuchtgebiete im Schwalm-Nette Gebiet
14 04.11.2022

Grundwasserinfiltration zum Erhalt der Feuchtgebiete: 100 Mio. m3/Jahr 
15
Infiltration
Ton
Kohle
Kohle
Sümpfungsbrunnen
Sümpfung
Sümpfung
04.11.2022

Gibt es genug Wasser (Ökowasser) zum Erhalt der Feuchtgebiete?
16
 04.11.2022

Brunnen zur Tagebauentwässerung → Ökowasser
17
04.11.2022

Problem: weniger Sümpfungswasser bei stehenden Tagebau
18
04.11.2022

Entwicklung der GrundwasserströmungAbstrom aus der Kippe nach GwAnstieg ab 2025Restsee zunächst mit Rheinwasser gefülltAbstrom in das Grundwasser und Restsee nachFüllung Planungsstand Restsee: 1990/2010 Wie beeinflusst die Kippe langfristig Restsee und Grundwasser?
19
04.11.2022

Abstrom aus der Abraumkippe ins Grundwasser (Restsee Planung 2038)
20
Rüde, T. (2014):Gutachterliche Prognose über die zukünftig zu erwartende Grundwassergüte im Abstrombereich der Kippe und wasserwirtschaftliche Auswirkungen auf die im Einflussbereich gelegenen Oberflächengewässer sowie den geplanten Restsee LFH an der RWTH Aachen, im Auftrag der RWE Power AGRüde, T. (2019)im Entwurf04.11.2022

Datenlage Frage 1: Gibt es genug Ökowasser ?Modell: Sümpfungswasserprognosen Stand 2020 (Planung 2038)Frage 2: Auswirkungen Kippe auf Restsee und GrundwasserGesamtsystem Abstrom aus Abraumkippe und Restsee (Stand 2010): nur AbbildungAbstrom aus der Abraumkippe: Gutachten Rüde 2014Aktualisierung Gutachten Rüde 2019: liegt nicht vor2104.11.2022

Prognose und Bewertungstool Ewigkeitslasten: Grundwasser- & SeemodelleGrundwassermodell RWE  (Überarbeitung bis 2024)qualitative Bewertung durch ahu im Auftrag des BKABedarf für ein unabhängiges Grundwassermodell
2204.11.2022

Zeitplanung
23
Q4 2022 Q1 2023 Q2 2023 Q3 2023 Q4 2023 Q1 2024 Q2 2024 Q3 2024 Q4 2024Übergabe digitales TagebaumodellÜberprüfung Bergbauplanung, incl. Varianten qualitatitive Bewertung Wasserwirtschaftliche FragenGwStrömungsmodellquantitative Bewertung Wasserwirtschaftliche FragenGwTransportmodellSeemodellabschließende Bewertung Wasserwirtschaftliche Fragen04.11.2022

für ihre Aufmerksamkeit

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Scan22102508330)

9630 Zeichen

RWE

RWE Power AG | Stüttgenweg 2 | 50935 Köln

Tagebauplanung

Bezirksregierung Köln Ihre Zeichen
Dezernat 32 Ihre Nachricht
Regionalentwicklung, Braunkohle wo Zeichen Pe u brecht

- ame audia Hillebrecl
Frau Vera Müller Telefon 0221-480 22877
Zeughausstraße 2-10 E-Mail claudia.hillebrechterwe.com
50667 Köln

Köln, 24. Oktober 2022

Braunkohlenplanänderungsverfahren Tagebau Garzweiler - angepasste
Vorhabensbeschreibung als Folge der politischen Verständigung vom
04.10.2022 zu einem vorgezogenen Kohleausstieg 2030 (Stand
24.10.2022)

Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrte Frau Brüggemann, sehr geehrter Herr
Ulmen, sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG), dem öffentlich-
rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des KVBG sowie der Leitentscheidung
vom 23.03.2021 der Landesregierung NRW sollte die Braunkohlenverstro-
mung im Rheinischen Revier im Jahr 2038 enden. Bereits die Koalitionsver-
träge der im September 2021, bzw. im Mai 2022 neu gewählten Bundesregie-
rung und Landesregierung NRW streben jedoch ein nochmal früheres Ende der
Kohleverstromung an.

Mit der politischen Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirt-
schaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz
und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG vom 04. Okto-
ber 2022 wurde schließlich der Kohleausstieg im Jahr 2030 vereinbart. Die
Festlegungen in der politischen Verständigung haben Auswirkungen auf das
derzeit laufende Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplanes Garzweiler II
mit der bisherigen Zielrichtung der Anpassung an die Leitentscheidungen
2016 und 2021.

Nach der politischen Vereinbarung vom 04.10.2022 mit dem Vorziehen des
Kohleausstiegs auf 2030 soll die noch zu verstromende Kohlemenge so weit
reduziert werden, dass weder die Ortschaften des dritten Umsiedlungsab-
schnitts noch die drei Hofstellen im Vorfeld des Tagebaus bergbaulich in An-
spruch genommen werden. Der Tagebau wird sich in einem Abstand von rund

RWE Power
Aktiengesellschaft

Stüttgenweg 2
50935 Köln

T +49221480-0
F +49 221 480-1351
I www.rwe.com

Vorsitzende des
Aufsichtsrates:
Zvezdana Seeger

Vorstand:

Dr. Frank Weigand
(Vorsitzender)

Dr. Lars Kulik
Kemal Razanica
Nikolaus Valerius

Sitz der Gesellschaft:
Essen und Köln
Eingetragen beim
Amtsgericht Essen
HRB17420
Eingetragen beim
Amtsgericht Köln
HRB117

Bankverbindung:

Commerzbank Köln

BIC COBADEFF370

IBAN: DE72 3704 0044
0500 1490 00

Gläubiger-tdNr.

DE37ZZZ00000130738

USt-IdNr. DE 8112 23 345
St-Nr. 112/5717/1032

RWE

Seite 2

400m südlich von Keyenberg und östlich des Eggerather Hofs und rund 500m
östlich von Holzweiler weiterentwickeln, unter unveränderter bergbaulicher In-
anspruchnahme des Bereichs der ehemaligen Ortschaft Lützerath. Die Auto-
bahn 61 wird aufgrund der veränderten Geometrie und Lage des Tagebau-
sees nicht wiederhergestellt.

Die Änderung der Planungsgrundlagen machen (nach den Leitentscheidungen
2016 und 2021) eine erneute Überplanung des Tagebaus einschließlich der
Wiedernutzbarmachung erforderlich. Aktuell werden die konkrete technische
Planung sowie überschlägigen umweltfachlichen Unterlagen (überschlägige
UVP/UP Angaben) erarbeitet.

Mit Blick auf den engen Zeitrahmen bis 2030 wollen wir allerdings bereits für
die anstehende Arbeitskreissitzung Garzweiler am 04.11.2022 sowie die
nachfolgende Sitzung des Braunkohlenausschusses am 25.11.2022 gemäß
88 30, 27 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW über das von uns beabsichtigte
Änderungsvorhaben Tagebau Garzweiler (Vorhaben gemäß Verständigung
2022) informieren.

Wir dürfen davon ausgehen, dass die politische Verständigung vom
04.10.2022 sowie die durch das MWIKE NRW erstellten Gutachten zur Not-
wendigkeit und Umfang des Tagebaus Garzweiler Il bekannt sind. Sie sind vom
MWIKE NRW gemeinsam mit der Pressemitteilung am 04.10.2022 veröffent-
licht worden und über die Homepage des Ministeriums abrufbar. Das Ände-
rungsvorhaben ist in Umsetzung der Verständigung durch die folgenden Eck-
punkte gekennzeichnet (Stand 24.10.2022).

a) Der Abbaubereich Garzweiler Il wird von ursprünglich rund 4.800 ha (gem.
Braunkohlenplan Garzweiler II 1995) auf rund 2.470 ha verkleinert.

b) Die Verkleinerung findet nicht länger nur im süd-westlichen Tagebaube-
reich durch die Aussparung der Ortschaft Holzweiler statt, sondern auch
im nord-westlichen Bereich des Tagebaus durch die Aussparung der Ort-
schaften Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath.

c) Der Tagebau hält einen Abstand von 500m zu der Ortschaft Holzweiler
und im Norden einen Abstand von 400m zu den Ortschaften Keyenberg,
Oberwestrich und Berverath (und dadurch auch einen größeren Abstand
zu den Ortschaften Unterwestrich und Kuckum) ein. Zu dem zum Tagebau
nächst gelegenen Eggerather Hof wird ebenfalls ein Abstand von rund
400 m eingehalten. Auch die Hofstellen Roitzerhof und Weyerhof bleiben
erhalten.

d) Aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme der Ortschaften des 3. Umsied-
lungsabschnitts verändert sich zwangsläufig die Lage und Form des Tage-
bausees so sehr, dass die Autobahn 61 zwischen der Anschlussstelle (AS)
Wanlo und dem Autobahndreieck (AD), später Autobahnkreuz (AK) Ja-
ckerath nach erfolgter Wiedernutzbarmachung als A 61n nicht wieder er-
richtet werden kann. Die Herstellung einer leistungsfähigen Ersatztrasse
östlich des späteren Sees ist aber grundsätzlich möglich.

RWE

Seite 3

e) Durch die politische Verständigung vom 04.10.2022 verändert sich die
Geometrie des Tagebaus Garzweiler II deutlich. Das nach Ende der Aus-
kohlung verbleibende Restloch wird sich weiter nach Osten in den Bereich
des heutigen Bandsammelpunktes erstrecken. Es entsteht somit ein zu-
sammenhängender Tagebausee westlich der A44n, der gegenüber der im
Jahr 1995 genehmigten Planung von 2.300 ha eine reduzierte Größe von
rund 2.260 ha haben wird. Der Anteil, der auf den Geltungsbereich des
Braunkohlenplans Garzweiler II fällt, beträgt dabeird. 1.950 ha. Ein unter-
geordneter Teil des Tagebausees mit einer Größe von rund 310 ha wird in
den Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf hineinragen.

f} Aus Standsicherheitsgründen muss die unterhalb der Wasserlinie liegende
Tagebauseeböschung mit einer Generalneigung von 1:5 oder flacher ge-
plant und hergestellt werden.

Durch die geplante Verkleinerung des Abbaufeldes Garzweiler II 1995 beträgt
der gewinnbare Kohleinhalt der Lagerstätte noch rund 280 Mio. t (Anfang
2022 bis zum Tagebauende). Der Zeitpunkt der vollständigen Auskohlung der
Lagerstätte gemäß politischer Verständigung vom 04.11.2022 steht in direk-
ter Abhängigkeit des Kohlebedarfs der Kraftwerke und der Veredliungsbe-
triebe. Dabei war und ist auch die aktuelle energiepolitische Lage zu berück-
sichtigen. Durch den aus Gründen der Energieversorgung erforderlichen Ein-
satz der Sicherheitsbereitschaftsblöcke wird sich bereits im Nahzeitraum ein
höherer Kohlebedarf ergeben. In der Verständigung vom 04.10.2022 ist fest-
geschrieben, dass die letzten und modernsten Braunkohlekraftwerke (BoAs)
am 31.03.2030 vom Netz gehen. Die Verständigung enthält aber auch die
Möglichkeit, rund 3.600 MW Kraftwerkskapazität bis Ende 2033 in eine Re-
serve zu überführen. Die Entscheidung hierüber soll spätestens im Jahr 2026
durch den Bund getroffen werden. Die hierfür ggfls. erforderliche Kohlegewin-
nung erfolgt dann aus dem offenen Tagebaubereich und hat keine Ausweitung
des Abbaubereiches mehr zur Folge. Ebenfalls bleibt die Wiedernutzbarma-
chung unberührt.

Nach Beendigung der Kohlegewinnung im Jahr 2030 erfolgt der Rückbau des
Bandsammelpunktes und eine Teilverkippung dieses Bereichs aus einem vor-
her anzulegenden Abraumdepot, um auch hier die erforderlichen Böschungs-
neigungen für ein Tagebauseeböschungssystem herzustellen. Aufgrund der
mit dem Vorhaben gemäß Verständigung 2022 einhergehenden erheblichen
Verkleinerung des Abbaubereichs steht weniger Abraummaterial und weniger
Löss zur Verfügung. Unter Berücksichtigung nachstehender Planungen ein-
schließlich der unverändert für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus
Hambach dorthin zu verbringenden Lössmengen sowie der unveränderten
Wiedernutzbarmachung weiterer Flächen (z.B. Fortuna) ist die Abraum- und
Lössbilanz knapp ausgeglichen (vgl. auch die oben genannten Gutachten). Der
Bereich des Bandsammelpunktes kann nicht wie im Braunkohlenplan Frim-
mersdorf vorgesehen verfüllt werden, sondern wird Teil des Tagebausees. Dies
betrifft insgesamt eine Fläche von rund 400 ha im Geltungsbereich des
Braunkohlenplans Frimmersdorf, der sich insgesamt über etwa 5.550 ha

RWE

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erstreckt. Von den rund 400 ha werden rund 310 ha als Wasserfläche und
rund 90 ha als begrünte Böschungs- und Uferbereiche angelegt. Weiter ist vor-
gesehen, den Einschnitt der Bandanlage sowie den Bereich des Kohlebunkers
und der Tagesanlagen im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmers-
dorf nicht zu verfüllen und als Sonderfläche für Zukunftsprojekte im Sinne des
Strukturwandels vorzusehen.

Entlang des östlichen Seeufers ist eine etwa 100 ha große Grünlandfläche vor-
gesehen, die etwa 10 - 15 m tiefer als die angrenzende landwirtschaftliche
Fläche liegt und somit den späteren Seezugang erleichtert.

Neben dieser ersten verbalen Vorhabensbeschreibung finden Sie nachfolgend
auch eine Abbildung mit Darstellung der geplanten Wiedernutzbarmachung.

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Ei
Abb.: Vorhaben gemäß Verständigung 2022 - Wiedernutzbarmachung (Stand 24.10.2022)

RWE

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Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

RWE Power Aktiengesellschaft
ppa. IV.

oh AU Napa

— _ (Eyll-Vetter) (Stemann)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 1. Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung - Mündlicher Bericht der Landesplanungsbehörde 2. RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 24.10.2022)

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Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0791 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Susanne Brüg-
gemann 
Telefon 0221-147-3280 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 14.11.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 25.11.2022 4. beschließend 
 
TOP: 
Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II 
 
1. Weiteres Vorgehen zur Leitentscheidung 
- Mündlicher Bericht der Landesplanungsbehörde 
 
2. RWE AG: Angepasste Vorhabensbeschreibung vom 24.10.2022 
 
Vorschlag: 
1. Das von RWE aufgrund der politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vor-
gezogenen Kohleausstieg 2030 angepasste Abbau- und Wiedernutzbarma -
chungskonzept gemäß Vorhabensbeschreibung Stand 24.10.2022, ist als 
Grundlage für die weiteren Planungen zur Anpassung des Braunkohlenplanes 
Garzweiler II zu machen und die bisherigen Vorbereitungen zur Anpassung des 
Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 ein-
zustellen. 
2.  Die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung sollen in einem ge -
meinsamen Verfahren durchgeführt werden. 
3. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, wie die sich 
auch für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf erge -
benden Änderungen für die Wiedernutzbarmachung planerisch und möglichst 
in einem Verfahren bearbeitet werden können. 
4. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Prüfung beauftragt, welches Ver -
fahren für die landesplanerische Sicherung des Seeablaufs durchgeführt wer -
den soll.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0791 Seite 2 von 4 
 
 
 
Erläuterungen: 
Einstimmiger Beschluss des Arbeitskreises Garzweiler II in der Sitzung am 4.11.2022: 
 
1. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, das von RWE auf -
grund der politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 
angepasste Abbau- und Wiedernutzbarmachungskonzept gemäß Vorhabensbeschreibung 
Stand 24.10.2022, als Grundlage für die weiteren Planungen zur Anpassung des Braunkoh-
lenplanes Garzweiler II zu machen und die bisherigen Vorbereitungen zur Anpassung des 
Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 einzustellen. 
 
2. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, dass die Umwelt -
prüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung in einem gemeinsamen Verfahren durchgeführt 
werden sollen. 
 
3. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Regionalpla -
nungsbehörde mit der Prüfung zu beauftragen, wie die sich auch für den räumlichen Bereich 
des Braunkohlenplanes Frimmersdorf ergebenden Änderungen für die Wiedernutzbarma -
chung planerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. 
 
4. Der Arbeitskreis Garzweiler II empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Regionalpla -
nungsbehörde mit der Prüfung zu beauftragen, welches Verfahren für die landesplanerische 
Sicherung des Seeablaufs durchgeführt werden soll. 
 
Zu 1) 
 
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-
Westfalen (im Folgenden MWIKE) hat Verhandlungen mit der Bundesregierung und der 
RWE AG im Hinblick auf einen Braunkohlenausstieg im Rheinischen Braunkohlenrevier im 
Jahr 2030 geführt.  
Vorgaben waren, dass die Orte des dritten Umsiedlungsabschnitts nicht in Anspruch ge -
nommen werden und die in der Leitentscheidung 2021 festgelegten Abstände zu den Tage-
baurandkommunen eingehalten werden sollen. Die Holzweiler Hofstellen Eggerather Hof, 
Roitzerhof und Weyerhof sollten möglichst ebenfalls erhalten bleiben. Weitere Zielsetzung 
des MWIKE waren, dass im vorzulegenden Tagebauszenario für den Tagebau Garzweiler 
II die Ortschaft Lützerath von einer weiteren Inanspruchnahme ausgenommen und dennoch 
eine Deckung der Kohlebedarfe für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der 
Abraumbedarfe für die Erfüllung der bestehenden Rekultivierungsverpflichtungen bei gleich-
zeitiger Minimierung der hierfür erforderlichen Flächeninanspruchnahme angestrebt wird. 
Neben den von RWE vorgelegten Gutachten wurden durch das Land unabhängige Gut-
achter mit der Plausibilisierung, Prüfung und Bewertung der durch RWE vorgelegten Do-
kumente beauftragt. 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass bei einem Erhalt von Lützerath

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0791 Seite 3 von 4 
a. die Kohlebedarfe zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nicht gedeckt werden 
können,  
b. die Abraum - und Lössbilanz die Erfüllung der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen 
unmöglich macht, 
c. aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine Reihe erheblicher Unsicherheiten und Risiken mit 
jeweiligen Potenzial zu einem k.o.-Kriterium erkennbar sind und  
d. kein dauerhaft standsicherer Zustand einer Landzunge Lützerath erreicht werden kann.  
Insofern ist eine Entscheidung für den Erhalt der Ortslage Lützerath nicht vertretbar. 
 
Das nunmehr von RWE vorgestellte Abbaukonzept gemäß der politischen Verständigung 
vom 4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 versetzt den Arbeitskreis/ Braun -
kohlenausschuss in die Lage, eine Entscheidung über das zukünftig weiter zu führende Ver-
fahren zu treffen. Die Tagebauvarianten Anpassung an Leitentscheidung 2016 und Leitent-
scheidung 2021 sollen in der Planung nicht weiter betrachtet werden. 
Weiteres Vorgehen 
RWE beabsichtigt, bis Ende März 2023 für die Variante politischen Verständigung vom 
4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030, eine überschlägige UVP/UP vorzulegen. 
Auf deren Grundlage kann der Arbeitskreis Garzweiler II in Verschränkung mit dem neuen 
Leitentscheidungsprozess in einer noch zu terminierenden Sitzung, wahrscheinlich Ende 
Mai 2023, dem Braunkohlenausschuss eine Empfehlung für einen Vorentwurfbeschluss 
aussprechen. Der Braunkohlenausschuss kann dann in seiner Sitzung wahrscheinlich im 
Juni 2023 einen Vorentwurfbeschluss fassen. Im Anschluss wird von der Bezirksregierung 
ein Scoping für die notwendige UVP/UP durchgeführt werden.  
 
 
Zu 2)  
 
Mit Blick auf die knappen Zeitabläufe und zwecks gesamtheitlicher Beurteilung der Anpas -
sungen sollen die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung im Braunkohlenplan -
änderungsverfahren in einem Verfahren durchgeführt werden. Hierfür ist nach § 27 Abs. 1 
LPlG ein Beschluss zu fassen. 
 
 
Zu 3) 
Die geplante Anpassung des Abbauvorhabens führt zu diversen Veränderungen in der Wie-
dernutzbarmachung. Dies wirkt sich aufgrund der unmittelbaren Zusammenhänge des 
Braunkohlenplans Garzweiler II zum Braunkohlenplan Frimmersdorf auf rund 700 ha bzw. 
12,7% der Fläche des Geltungsbereichs des Braunkohlenplans Frimmersdorf aus.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0791 Seite 4 von 4 
Die insgesamt geänderte Abbau- und Wiedernutzbarmachungsfläche wird rd. 2500 ha be-
tragen, davon beträgt die geänderte Wiedernutzbarmachungsfläche im Bereich Braunkoh-
lenplan Frimmersdorf ca. 700 ha, 
davon sind  Wasserfläche rd. 309 ha 
Seeböschung (forstwirtschaftl. Fläche) rd. 72 ha 
Grün-/Weideland (Terrasse) rd. 20 ha 
Grün-/Weideland (Ende Bandtrasse) rd. 22 ha  
Böschungen Bandanlage/Kohlebunker/Tagesanlagen (forstwirtschaftl. Fläche) 
rd. 82 ha 
Sonderfläche für Strukturwandelprojekte (Bandtrasse/Kohlebunker/Tagesanlagen)  
rd. 200 ha.  
Zu prüfen ist, wie diese Änderung bezogen auf den Braunkohlenplan Frimmersdorf formal 
korrekt durchgeführt werden kann und welches Verfahren hierfür erforderlich wird. Dabei ist 
anzustreben, die anstehenden Verfahren möglichst in einem Verfahren zu bündeln. 
 
 
Zu 4) 
Durch die geänderten Abbaugrenzen des Tagebaus muss der bisherige Anschluss des 
Restsees an die Niers überplant werden. Der Restsee wird in ca. 1 km Entfernung zum 
ursprünglich geplanten Anschluss an der Niers liegen und die Seeoberfläche einen deutli -
chen Höhenunterschied zum gewachsenen Gelände haben. Dies macht -wie auch bereits 
beim genehmigten Vorhaben 1995- einen Trassenausbau auch außerhalb der neu zu be -
stimmenden Abbaugrenze erforderlich. Diese Trasse muss zur Freihaltung landesplane -
risch gesichert werden, auch wenn der Seeablauf erst nach Befüllung des Tagebausees 
seine Funktion aufnehmen wird. 
Vorstellbar sind die landesplanerische Sicherung des Seeablaufs in dem zu ändernden 
Braunkohlenplan (also ein gemeinsames Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler 
II), ein auf die erforderliche Trassenabsicherung zielendes separates Braunkohlenplanver -
fahren (vergleichbar BKP Seeablauf Hambach) oder ein raumordnerisches Verfahren. 
 
 
Anlage(n): 
1. Schreiben der RWE AG vom 24.10.2022- angepasste Vorhabensbeschreibung aufgrund der 
politischen Verständigung vom 4.10.2022 zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030  
2. Niederschrift AK Garzweiler II vom 04.11.2022

Beratungsverlauf (1)

25.11.2022 Braunkohlenausschuss
TOP 4.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0791
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
25.11.2022
Erstellt
17.11.2022 16:13