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AN/1184/2025

Erhalt der Veedels-Flohmärkte in Köln

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 25.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 3.1.5

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

3040 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Die LINKE-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2025 
 
AN/1184/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.09.2025 
 
Erhalt der Veedels-Flohmärkte in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Rates am 04.09.2025 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, rechtliche Ermessensspielräume voll auszuschöpfen, 
um die Durchführung von privaten Flohmärkten in Köln weiterhin zu ermöglichen. Ziel ist, 
dass die beliebten Veedels-Flohmärkte in diesem Jahr und in den kommenden Jahren nicht 
untersagt werden, sondern rechtssicher fortgeführt werden können. 
Der Rat der Stadt Köln bittet die Stadtverwaltung und die zuständige Dezernentin, umgehend 
Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen, um dafür notwendige gesetzliche Anpas-
sungen anzustoßen. Ziel ist, eine zügige Klärung herbeizuführen, sodass private Flohmärkte 
in Köln dauerhaft möglich bleiben. 
  
 
Begründung:  
 
Die privaten Hofflohmärkte sind ein fester Bestandteil der Kölner Veedels-Kultur und stehen 
für nachbarschaftliches Miteinander, Nachhaltigkeit und ein lebendiges Stadtleben. Sie er-
möglichen Anwohnenden, in ihren eigenen Höfen und Gärten gemeinsam mit Besucher*in-
nen Dinge zu tauschen, weiterzugeben oder zu entdecken, und zwar ohne kommerzielle 
Zwänge. Sie erfreuen sich großer Beliebtheit und ziehen an Sonntagen regelmäßig Hunderte 
von Besucher*innen von jung bis alt an.   
Umso überraschender war es daher, dass die Stadtverwaltung angekündigt hat, dass die 
Hofflohmärkte im Gegensatz zu kommerziellen Angeboten nicht mehr an Sonntagen stattfin-
den dürfen. Grundlage hierfür ist eine enge Auslegung des Feiertagsgesetzes NRW von 
1989, wonach an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Tätigkeiten, die die äußere 
Ruhe stören können, untersagt sind. Nach Auffassung der Verwaltung fallen darunter auch

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private Flohmärkte, sobald sie öffentlich angekündigt oder einer größeren Öffentlichkeit zu-
gänglich sind.  
Die Entscheidung der Verwaltung kam für die Veranstalter und auch für die Politik völlig un-
erwartet – ohne Beschwerden oder Vorwarnung –, obwohl es sich bei den Hofflohmärkten 
um Veranstaltungen handelt, die über Jahre hinweg sonntags in vielen Veedeln erfolgreich 
stattgefunden haben.  
Die SPD-Ratsfraktion Köln ist daher der Auffassung, dass die Verwaltung ihre Entscheidung 
zurücknehmen und alle bestehenden Ermessensspielräume ausschöpfen muss, um den 
Fortbestand der privaten Flohmärkte in Köln zu ermöglichen, bis auf Landesebene eine dau-
erhafte Lösung geschaffen ist.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Thomas Breustedt     gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer     Linke-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
TOP 3.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1184/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
25.08.2025
Erstellt
25.08.2025 11:33