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Erhalt der Veedels-Flohmärkte in Köln
Gem. Antrag nach § 3 (SPD) AN/1184/2025 vom 25.08.2025
Stand: Am 04.09.2025 im Rat endgültig zurückgezogen.
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Die LINKE-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2025 AN/1184/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.09.2025 Erhalt der Veedels-Flohmärkte in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 04.09.2025 zu setzen. Beschluss: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, rechtliche Ermessensspielräume voll auszuschöpfen, um die Durchführung von privaten Flohmärkten in Köln weiterhin zu ermöglichen. Ziel ist, dass die beliebten Veedels-Flohmärkte in diesem Jahr und in den kommenden Jahren nicht untersagt werden, sondern rechtssicher fortgeführt werden können. Der Rat der Stadt Köln bittet die Stadtverwaltung und die zuständige Dezernentin, umgehend Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen, um dafür notwendige gesetzliche Anpas- sungen anzustoßen. Ziel ist, eine zügige Klärung herbeizuführen, sodass private Flohmärkte in Köln dauerhaft möglich bleiben. Begründung: Die privaten Hofflohmärkte sind ein fester Bestandteil der Kölner Veedels-Kultur und stehen für nachbarschaftliches Miteinander, Nachhaltigkeit und ein lebendiges Stadtleben. Sie er- möglichen Anwohnenden, in ihren eigenen Höfen und Gärten gemeinsam mit Besucher*in- nen Dinge zu tauschen, weiterzugeben oder zu entdecken, und zwar ohne kommerzielle Zwänge. Sie erfreuen sich großer Beliebtheit und ziehen an Sonntagen regelmäßig Hunderte von Besucher*innen von jung bis alt an. Umso überraschender war es daher, dass die Stadtverwaltung angekündigt hat, dass die Hofflohmärkte im Gegensatz zu kommerziellen Angeboten nicht mehr an Sonntagen stattfin- den dürfen. Grundlage hierfür ist eine enge Auslegung des Feiertagsgesetzes NRW von 1989, wonach an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Tätigkeiten, die die äußere Ruhe stören können, untersagt sind. Nach Auffassung der Verwaltung fallen darunter auch - 2 - private Flohmärkte, sobald sie öffentlich angekündigt oder einer größeren Öffentlichkeit zu- gänglich sind. Die Entscheidung der Verwaltung kam für die Veranstalter und auch für die Politik völlig un- erwartet – ohne Beschwerden oder Vorwarnung –, obwohl es sich bei den Hofflohmärkten um Veranstaltungen handelt, die über Jahre hinweg sonntags in vielen Veedeln erfolgreich stattgefunden haben. Die SPD-Ratsfraktion Köln ist daher der Auffassung, dass die Verwaltung ihre Entscheidung zurücknehmen und alle bestehenden Ermessensspielräume ausschöpfen muss, um den Fortbestand der privaten Flohmärkte in Köln zu ermöglichen, bis auf Landesebene eine dau- erhafte Lösung geschaffen ist. Mit freundlichen Grüßen Gez. Thomas Breustedt gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Linke-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
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