AN/1156/2022
Anlage eines Zebrastreifens im Bereich der Querungshilfe auf der Jan-Wellem-Straße/Ecke Lassallestraße und Überprüfung eines weiteren Zebrastreifens im Bereich des Eingangs vom Schulneubau Elly-Heuss-Knapp-Realschule und Ferdinand-Lassalle Realschule
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Antrag 1 Anlage eines Zebrastreifens Jan-Wellem-Straße
3789 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion
DIE PARTEI Einzelmandatsträger
in der BV Köln- Mülheim
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 30.05.2022
Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Anlage eines Zebrastreifens im Bereich der Querungshilfe auf der Jan- Wellem-
Straße / Ecke Lassallestraße und Überprüfung eines weiteren Zebrastreifens im
Bereich des Eingangs vom Schulneubau Elly- Heuss- Knapp-Realschule und
der Ferdinand-Lassalle- Realschule in Köln- Mülheim
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Einzelmandatsträger
von DIE PARTEI bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Anlage eines
Zebrastreifens im Bereich der Querungshilfe auf der Jan- Wellem- Straße / Ecke
Lassalle- Straße und der Überprüfung eines weiteren Zebrastreifens im Bereich des
Eingangs vom Schulneubau der Elly- Heuss- Knapp- Realschule und der Ferdinand-
Lassalle- Realschule in Köln- Mülheim.
Begründung:
Die bislang vorhandene Querungshilfe bietet nicht die nötige Sicherheit für die große
Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die tagtäglich die drei Schulen im Bereich
der Jan- Wellem- Straße und der Lassalle-Straße aufsucht. Auch Familien mit
jüngeren Kindern und ältere Bewohner*innen, die den Stadtpark aufsuchen wollen,
würden durch die Anlage eines Zebrastreifens unterstützt.
Autofahrende und andere Verkehrsteilnehmende müssen an einem
Fußgängerübergang erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen, denn ein Verstoß im
Zusammenhang mit dem Fußgängerüberweg wird nach der Straßenverkehrsordnung
und dem Bußgeldkatalog streng geahndet.
Die in Deutschland als Zebrastreifen bekannten Fußgängerüberwege dienen dazu,
den zu Fuß Gehenden beim Überqueren einer Straße den Vorrang gegenüber
anderen Fahrzeugen einzuräumen. Dies soll die Sicherheit im Straßenverkehr
erhöhen.
Gerade im genannten Bereich, in dem eine Vielzahl von Autofahrenden die
Tiefgarage und den ebenerdigen Parkplatz an der Stadthalle erreichen möchten, um
ihr Fahrzeug für die Dauer der verschiedenen Erledigungen in Geschäften, in
ärztlichen Praxen, im Bezirksrathaus usw. abzustellen, muss die Sicherheit der zu
Fuß Gehenden in den Fokus gerückt werden.
Erschwerend für die die zu Fuß Gehenden insbesondere für jüngere Kinder kommt
der Umstand, dass auf der Jan-Wellem- Straße in Bereich des Schulneubaus der
beiden Realschulen beidseits Autos parken, die den Blick auf die Fahrbahn
einschränken.
Die Fotos zeigen, dass sich schon jemand Gedanken über eine verbesserte Situation
gemacht hat und dies mit Hilfe von Kreide verdeutlicht hat.
Vorteilhaft bei der Bewertung der verkehrlichen Situation wäre unseres Erachtens die
Einbeziehung des neuen Fußverkehrbeauftragten der Stadt Köln und des Vereins
Fuss e.V..
Mit freundlichen Grüßen
gez. Nijat Bakis gez. Winfried Seldschopf
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. Bündnis 90/ Die Grünen
gez. Andreas Bernd Maria Altefrohne
Einzelmandatsträger
DIE PARTEI
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1156/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 31.05.2022
- Erstellt
- 31.05.2022 11:11