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Anlage eines Zebrastreifens im Bereich der Querungshilfe auf der Jan-Wellem-Straße/Ecke Lassallestraße und Überprüfung eines weiteren Zebrastreifens im Bereich des Eingangs vom Schulneubau Elly-Heuss-Knapp-Realschule und Ferdinand-Lassalle Realschule

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1156/2022 vom 31.05.2022

Stand: Am 13.06.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag 1 Anlage eines Zebrastreifens Jan-Wellem-Straße

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    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion DIE PARTEI Einzelmandatsträger in der BV Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln-Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 30.05.2022 Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Anlage eines Zebrastreifens im Bereich der Querungshilfe auf der Jan- Wellem- Straße / Ecke Lassallestraße und Überprüfung eines weiteren Zebrastreifens im Bereich des Eingangs vom Schulneubau Elly- Heuss- Knapp-Realschule und der Ferdinand-Lassalle- Realschule in Köln- Mülheim Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Einzelmandatsträger von DIE PARTEI bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Anlage eines Zebrastreifens im Bereich der Querungshilfe auf der Jan- Wellem- Straße / Ecke Lassalle- Straße und der Überprüfung eines weiteren Zebrastreifens im Bereich des Eingangs vom Schulneubau der Elly- Heuss- Knapp- Realschule und der Ferdinand- Lassalle- Realschule in Köln- Mülheim. Begründung: Die bislang vorhandene Querungshilfe bietet nicht die nötige Sicherheit für die große Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die tagtäglich die drei Schulen im Bereich der Jan- Wellem- Straße und der Lassalle-Straße aufsucht. Auch Familien mit jüngeren Kindern und ältere Bewohner*innen, die den Stadtpark aufsuchen wollen, würden durch die Anlage eines Zebrastreifens unterstützt. Autofahrende und andere Verkehrsteilnehmende müssen an einem Fußgängerübergang erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen, denn ein Verstoß im Zusammenhang mit dem Fußgängerüberweg wird nach der Straßenverkehrsordnung und dem Bußgeldkatalog streng geahndet. Die in Deutschland als Zebrastreifen bekannten Fußgängerüberwege dienen dazu, den zu Fuß Gehenden beim Überqueren einer Straße den Vorrang gegenüber anderen Fahrzeugen einzuräumen. Dies soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Gerade im genannten Bereich, in dem eine Vielzahl von Autofahrenden die Tiefgarage und den ebenerdigen Parkplatz an der Stadthalle erreichen möchten, um ihr Fahrzeug für die Dauer der verschiedenen Erledigungen in Geschäften, in ärztlichen Praxen, im Bezirksrathaus usw. abzustellen, muss die Sicherheit der zu Fuß Gehenden in den Fokus gerückt werden. Erschwerend für die die zu Fuß Gehenden insbesondere für jüngere Kinder kommt der Umstand, dass auf der Jan-Wellem- Straße in Bereich des Schulneubaus der beiden Realschulen beidseits Autos parken, die den Blick auf die Fahrbahn einschränken. Die Fotos zeigen, dass sich schon jemand Gedanken über eine verbesserte Situation gemacht hat und dies mit Hilfe von Kreide verdeutlicht hat. Vorteilhaft bei der Bewertung der verkehrlichen Situation wäre unseres Erachtens die Einbeziehung des neuen Fußverkehrbeauftragten der Stadt Köln und des Vereins Fuss e.V.. Mit freundlichen Grüßen gez. Nijat Bakis gez. Winfried Seldschopf Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. Bündnis 90/ Die Grünen gez. Andreas Bernd Maria Altefrohne Einzelmandatsträger DIE PARTEI

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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