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A-W/0003/2024

Pflegeinfrastruktur im Westen stärken und ausbauen - Weiterentwicklung der Angebote einer umfassenden Pflege und Versorgungssicherheit in den Quartieren

Antrag an die BV West 24.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 23.05.2024, TOP 8.3

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 07.03.2024

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Originalantrag

9759 Zeichen

A-W) 0003 I d024 
Fraktion in der 
· Bezirksvertretung 
Münster-West Volt Volt Europa in der BV West 
BÜNDfl.(S 90 
DIE GllUNEN 
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 
Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
23. Januar 2024 
STADT MÜNSTER 
2 4. JAN. 2024 
Amt für Bürnor. u n._._ . . """'· • "l~,~serv1ce Bezirksverwaltung West 
Pflegeinfrastruktur im Westen stärken und ausbauen 
Weiterentwicklung der Angebote einer umfassenden Pflege und Versorgungssicherheit in den Quartieren 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
1. Die Be;zirksvertretung setzt sich mit Nachdruck für die Sicherung und den weiteren Ausbau der . 
Pflegeinfrastruktur im Westen ein. Die Verwaltung möge hierzu prüfen, wie der Ausbau und die 
Weiterentwicklung der Wohn- und Pflegeinfrastruktur kontinuierlich und bedarfsgerecht in den 
Stadtteilen und Quartieren im Bezirk West in den kommenden Jahren kontinuierlich weiterbefördert 
und ausgebaut werden kann. Hierzu gehören insbesondere auch Angebote für eine „umfasseride Pflege" 
(Rund-um-die-Uhr-Pflege). 
2. Die Verwaltung wird gebeten, möglichen Wohnraum für die Einrichtung von ambulanten 
Pflege-Wohngemeinschaften zu eruieren. Darüber hinaus wird auf die Umsetzung der verbindlichen 
Einbeziehung von Pflegewohngemeinschaften und anderen Pflegeeinrichtungen wie Tages- und 
Kurzzeitpflege iri die1Quartiers- und Bebauungsplanung geachtet. 
3. Gemeinsam mit den Trägern und der Wohnungswirtschaft soll auch für Auszubildende und Fachkräfte 
mehr preisgünstiger Wohnraum in Münster-West geschaffen werden. 
4. Darüber hinaus sollen Ansätze entwickelt werden, die die professionelle Pflege entlasten und das 
Gemeinwesen und die Selbsthilfe im Wohnumfeld und Quartier stärken. Notwendig ist eine intensivere 
· Zusammenarbeit im Quartier, in dem professionelle Anbieter, ehrenamtliche und private soziale 
Netzwerke und Familien gemeinsam unterstützende Strukturen schaffen und die trägerübergreifende 
Zusammenarbeit gestärkt wird. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Trägern, örtli chen 
Initiativen, Netzwerken und Engagierten diese Entwicklung zu unterstützen und zu befördern. 
5. Die Themerifelder Migration, LGBTIQ und Inklusion sollen noch stärker bei der Pflegeplanung 
einbezogen werden und mögliche Zugangshemmnisse abgebaut werden. 
- 1/6 -

Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat 2015 die Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung nach dem 
Alten- und Pflegegesetz, NRW beschlossen: Ziel ist die Erschließung eines zusätzlichen 
Steuerungsinstruments, um gemeinsam mit anderen Akteuren an der Entwicklung der örtlichen 
Pflegeinfrastruktur aktiv mitzuwirken, 
Im Rahmen der Quartiersentwicklunq sollen mittel- bis langfristig in allen Stadtbezirken und Stadtteilen 
Bedingungen geschaffen werden, die die Anforderungen an altengerechte Quartiere erfüllen, Ziel ist die 
Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Heim)Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu 
individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und 
Pflegeangeboten, wozu auch die sogenannten neuen Wohnformen zählen. Die für ein lebenslanges 
Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit der Träger und Anbieter von 
Dienstl eistungen, der bürgerschaftlichen Akteure und der Stadt vor Ort gestaltet werden. 
Durch das Engagement von Initiativen und Träqern sowie des städtischen Wohnungsunternehmens 
Wohn+Stadtbau GmbH und anderer Wohnungsbauträger sind in den letzten Jahren bereits eine Reihe von 
entsprechenden Wohn- und Pflegeangeboten im ambulanten Setting auch im Westen Münsters 
entstanden._ Dies gilt es weiter auszubauen und die Infrastruktur der Quartiere insgesamt weiter zu stärken. 
Erstmalig seit Einführung der verbindlichen Pflegeplanung weist die Bedarfsberechnung für die Jahre 
2023 bis 2026 einen Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen aus. Mit dem Vorgehen einer 
konstanten Hochrechnunq (Status-quo-Berechnung) der aktuellen Inanspruchnahme von stationären 
Pflegeplätzen sowie der ambulanten Pflege-Wohngemeinschaften bis ins Jahr 2026 wird ein Bedarf an 
weiteren 162 Plätzen festgestellt. 
Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden drei Jahren 61 Plätze des festgestellten Bedarfs durc~ 
Angebote in neuen ambulanten Pflege-Wohngemeinschaften gedeckt werden können. 37 Plätze sind 
bereits in konkreter Umsetzung und zwei weitere Pflege-WGs (24 Plätze) in Vorbereitung. Der weitere 
Bedarf in Höhe von 101 Plätzen wäre durch vollstationäre Pflegeangebote zu decken und entsprechend 
auszuschreiben. Mit den Handlungsempfehlungen „Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier" wurde 
angeregt, die Pflege-Wohngemeinschaften als Angebote mit umfassender Pflege in die Bedarfsermitt lung 
für vollstationäre Pflegeplätze einzubeziehen.

Stadtbezirk Vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege ambulant betreute Tagespflege 
Wohngemeinschaften 
Mitte 1216 ·144 146 98 
West 601 57 45 54 
Nord 137 7 12 15 
Ost 78 8 44 22 
Südost 132 12 39 26 
Hiltrup 455 54 ' 23 60 
Gesamt 2619 282 309 275 
Tabelle 1: Pflegeinfrastruktur nach Stadtbezirken, Stand: 30.06.2023. Quelle: Stadt Münster, Sozialamt, 
Pflegeplanung. 
J Pflegeinfrastruktur in Münster-West, Stand Juni 2023 J Anzahl der Einrichtungen Plätze/Wohnungen 
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen 6 601 
Eingestreute Kurzzeitpflege ,. 5 42 
Solitäre Kurzzeitpflege 1 15 
Ambulant betreute Wohngemeinschaften 5 45 
Service-Wohnen 9 393 
Tagespflegeeinrichtungen 3 54 
Tabelle 2: Anzahl der Pflegeeinrichtungen im Westen. In Münster insgesamt arbeiten 41 ambulante 
Pflegedienste. 
Im Stadtbezirk Münster-West sind alle Pflegeformen vertreten. Eine wohnortnahe Betreuungsgruppe für 
an Demenz erkrankte Menschen nach §45 SGB XI wird hier allerdings (noch) nicht angeboten. Weitere 
' Entwicklungen sind im Oxford-Quartier zu erwarten. Außerdem werden aktuell die Modellquartiere 
Steinfutter Straße und Busso-Peus-Straße entwickelt. 
In Planung befindet sich bereits eine weitere Tagespflegeeinrichtung (Nienberge, Lydia-Zentrum) sowie 
zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften in Nienberge (Lydia-Zentrum, Diakonie) und in Gievenbeck 
(Grüner Weiler eG). 
Aber auch eine negative Entwicklung zeichnet sich leider ab. So hat die Caritas angekündigt, ihre 
Pflegewohngemeinschaft in Nienberge zu schließen, da sie nicht mehr zu finanzieren sei. Hier bedarf es 
eines Einsatzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen (siehe hierzu auch Resolution: Gute Pflege jetzt· 
und in Zukunft sicherstellen A-R/0054/2023).

Das Diagramm in Abb. 1 zeigt die Bevölkerungsprognose für die Jahre 2023 bis 2026 des Stadtbezirks 
. West. Die am stärksten wachsende Gruppe ist mit 706 Personen die Gruppe der 60 bis 69-Jährigen. Im 
Vergleich zur Gesamtentwicklung in Münster steigt überdurchschnittlich die Bevölkerung im Alter 
zw ischen 60 bis 69 Jahren. 
25,00 
20,00 
15,00 
10,00 
11 II 5,00 
0,00 -- 1■ -5,00 
-10,00 
0-59 Jahre 60-69 Jahre 70-79 Jahre 80-89 Jahre Über 90 Jahre 
■ ·Gesamt ■ West 
Abb. 1: Bevölkerungsentwicklung in% von 2023 bis 2026 im Stadtbezirk West 
1 Altersgruppe 1 
0-59 Jahre 48198 47924 47996 47948 
60-69 Jahre 6787 7001 7275 7493 
70-79 Jahre 4203 4359 4569 4720 
80-89 Jahre 2937 2937 2863 2805 
ü. 90 Jahre 581 605 626 679 
2023 I 20241 2025 1 2026 I 
Tabelle 3: Bevölkerungsprognose im Stadtbezirk West von 2023-2026: Quelle: Stadt Münster, 
Stadtplanungsamt, Kleinräumige Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 2019-2030.

• Vollstatlonäre Pflogoulmlchtunu 
• Kurzzoilpflogo 
• Togospllego 
Ta9„pllego, goplant 
• Ambulant botmuto Pllog!•WG 
• ::;ip~:~nl betreute Pffoge-WG, 
Sorvico•Wohnon 
o 't" '89 10$0 
Abb. 2: Pflegeinfrastruktur im Stadtbezirk West in der geografischen Verteilung

Über die aufgezeigten Angebote hinaus gibt es in Münster weitere altengerechte und barrierefreie 
Wohnungen, bei denen die Abnahme von Serviceleistungen jedoch nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt 
ist. 
Mit der verbindlichen Pflegebedarfsplanung werden wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, die die 
Entwicklung auch der pflegerischen Infrastruktur im Rahmen von Quartiersentwicklung begünstigen. 
Gemeinsames Ziel ist eine bedürfnisgerechte, wohnortnahe Versorgung mit Pflegeleistungen, die ein 
weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Um dies zu erreichen, ist eine Weiterentwicklung der 
Angebotslandschaft in Münster notwendig, um dem steigenden Bedarf an pflegerischer Versorgung zu 
begegnen. 
Dazu gehört die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Pflege, Förderung der 
quartiersorientierten Pflege und Betreuung sowie Unterstützung und Entl astung von pflegenden An- und 
Zugehörigen. 
Die Wohn- und Pflegeangebote sollen möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster entstehen. 
Dies ist wichtig für eine altersgerechte und inklusive Quartiersentwicklung. Mit dem Begleitbeschluss zum 
/vfasterp/an A/tengerechte, inklusive Quartiersentwick/ung (V /0908/2016/1. Erg.) sind bereits die Aufträge 
verbunden, die Wohn- und Pflegeangebote möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster zu 
schaffen u~d entsprechende konkrete Vorhaben bereits in die Bauleitplanung einzuspeisen. 
Gerade in einigen Außenbezirken und Stadtteilen mit einem höheren Anteil an sozial benachteiligten 
Menschen ist das Angebot aber immer noch unzureichend. Präventive Ansätze zur Vermeidung oder 
Verzögerung von Pflegebedürftigkeit müssen weiter ausgebaut werden. 
Gezeichnet: 
Für die Fraktion von 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Anke Pall as, Fraktionssprecherin 
Kai Bleker 
Karina Kuschewski 
Jörg Nathaus 
Dr. Hedwig W ening 
Josef Freitaq 
Für die Fraktion der 
SPD 
Stephan Brinktrine, Fraktionsvorsitzender 
Alexander Bli efern ich 
Elke Kraut-Kleinschmidt. 
Für 
Volt Europa 
Phili p Maurice

Stellungnahme der Verwaltung vom 07.03.2024

6285 Zeichen

A-w I ooo f ;io~'t 
50 45 0002 
Frau Stritzke 
Amt 33 für die BV West 
über V 
STADT MÜNSTER 
~.8, MRZ. 2024 b Amt für Uurger- u. Reitss<Hvioe 
Bezirksverwaltung West 
07.03.2024 
Tel.: 5988 
Fax: 7780 
. Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag A-W/0003/2024 der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und des fraktionslosen 
Einzelmitglieds Herrn Neumann-Maurice (Volt) in der Bezirksvertretung Münster­ 
West: ,,Pflegeinfrastruktur im Westen stärken und ausbauen. Weiterentwicklung 
der Angebote einer umfassenden Pflege und Versorgungssicherheit in den 
Quartieren." 
Der Antrag greift Inhalte der Vorlage V/0402/2023 „Kommunaler Pflegebedarfsplan 
2023-2026" auf und stellt den Bedarf an pflegerischen Versorgungsangeboten im 
Stadtbezirk West in den Fokus. 
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs 
gemeinsam beantwortet: 
Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflegeinfrastruktur zählt grundsätzlich zu 
den Aufgaben der kommunalen Pflegeplanung. Diese prüft daher kontinuierlich, ob 
und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Angeboten 
erforderlich sind. Zu den Instrumenten der Pflegeplanung gßhören im Wesentlichen 
die regelmäßige Bestandsaufnahme und Bedarfsfeststellung im Rahmen der 
Pflegebedarfsplanung, die Beratung von Investoren und Trägeren sowie die 
Zusammenarbeit mit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege. 
Darüber hinaus wird das Sozialamt bei der Entwicklung von Baugebieten vom 
Stadtplanungsamt sowie im Zuge der Erstellung der Vermarktungskonzepte 
städtischer Grundstücke durch das Amt für Immobilienmanagement beteiligt und bringt 
frühzeitig soziale Bedarfe ein. Von dieser Möglichkeit wurde auch im Stadtbezirk 
Münster-West Gebrauch gemacht. Für die Baugebiete in Nienberge (Feldstiege) und 
Albachten (südliche Erweiterung) wurde jeweils ein Bedarf an Angeboten mit 
umfassender Pflege gemeldet. 
· Ein weiteres Instrument der Pflegeplanung ist die Bedarfsausschreibung von 
stationären Pflegeplätzen. Der Ausbau vollstationärer Dauerpflegeplätze ist ·. - im 
Unterschied zu den übrigen pflegerischen Angeboten wie Pflege­ 
Wohngemeinschaften, Tages- oder Kurzzeitpflege - seit Einführung der verbindlichen 
Pflegebedarfsplanung im Jahr 2015 abhängig von einer kommunalen 
Bedarfsbestätigung. Im Januar 2024 ist auf Grundlage des Pflegebedarfsplans 2023- 
2026 erstmals eine entsprechende Bedarfsausschreibung erfolgt (siehe Amtsblatt Nr. 
2 vom 26.01.2024). übersteigen die frist- und formgerecht eingegangenen 
Interessenbekundungen den ausgeschriebenen Bedarf von 101 zusätzlichen Plätzen, 
erfolgt unter allen lnteressensbekundungen bis zur Erzielung einer Bedarfsdeckung 
eine Auswahl nach vorab veröffentlichten Auswahlkriterien. Als ein Kriterium wurde die

- 2 - 
Entfernung zur nächstgelegenen stationären Einrichtung festgelegt, um Standorte in 
Stadtteilen besser zu bewerten, die bisher kein vollstationäres Angebot aufweisen. 
Dies trifft aktuell z.B. auch auf Nienberge zu. 
Die Schaffung jeglicher zusätzlicher Pflegeangebote ist jedoch davon abhängig, dass 
diese nach Einschätzung . der Träger*innen wirtschaftlich zu betreiben sind und 
absehbar genug Personal zur Verfügung stehen wird, um die Leistungen umzusetzen. 
Insbesondere der bestehende und sich noch weiter verschärfende 
Pflege(fach)kräftemangel stellt den entscheidenden limitierenden Faktor beim Ausbau 
der Pflegeinfrastruktur dar. Bereits heute können die bestehenden Plätze in den 
pflegerischen Einrichtungen nicht immer voll belegt werden und auch die ambulante 
Versorgung ist an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen. 
Ziel der kommunalen Pflegeplanung war und bleibt es, eine sozialräumlich orientierte 
pflegerische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die für ein 
lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll tn Zusammenarbeit mit 
Trägern und Anbietern von Dienstleistungen, den zivilgesellschaftlichen Akteuren und 
der Stadt vor Ort gestaltet werden. Dem gewünschten und erforderlichen Ausbau der 
Pflegeinfrastruktur sind jedoch aufgrund der oben beschriebenen Faktoren enge 
Grenzen gesetzt. 
Zu Frage 3: 
Die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Auszubildende und Fachkräfte ist 
ein wichtiges gesamtstädtisches Ziel. · 
Das Baulandprogramm (Vorlage V/0193/2023, Bericht zur Baulandentwicklung 2022 
und Fortschreibung des Baulandprogramms 2023-2030) weist für den Stadtbezirk 
West bereits neue Wohnbauflächen aus, auf denen auch bezahlbarer Wohnraum 
entstehen soll. Hierzu zählt z.B. auch das städtische Baugebiet Nienberge - 
Feldstiege/ Beerwiede. 
Die Verwaltung ist darüber hinaus auch in Gesprächen mit verschiedenen Beteiligten, 
um an zentralen Standorten mit einer guten ÖPNV-Anbindung Wohnraum für 
Auszubildende zu generieren. 
Zu Frage 4: 
Durch die begrenzten Ressourcen der professionellen Pflege ist es umso wichtiger, 
Ansätze zu entwickeln, welche das _Gemeinwesen und die Selbsthilfe auf kommunaler 
Ebene stärken, Dies ist eine der zentralen Herausforderungen mit der sich die 
Sozialplanung mit den Bereichen Pflegeplanung, Altenhilfeplanung und altengerechte 
Quartiersentwicklung gemeinsam befasst. 
Der Ausbau von präventiven und vorpflegerischen Angeboten sowie die Förderung 
und Unterstützung informeller Netzwerke ist unabdingbar. Es ist ein neues Miteinander 
notwendig, in dem professionelle Anbieterinnen und Anbieter, ehrenamtliche und 
privat soziale Netzwerke und Familie gemeinsam unterstützende Strukturen zur 
Versorgung pflegebedürftiger Menschen entwickeln.

- 3 - 
Zu Frage 5: 
Die Themenfelder Migration, LSBTIQ und Inklusion sind Bestandteil des kommunalen 
Pflegebedarfsplans. Dort erfolgt eine Jährliche Aktualisierung der Daten sowie eine 
Information zu aktuellen Entwicklungen. 
In dem Prozess zur Erarbeitung des Aktionsplans LSBTIQ durch das Amt für 
Gleichstellung wurde beispielsweise die Arbeitsgruppe „Selbstbestimmtes 
Älterwerden und Pflege" gegründet, in der das Sozialamt mitwirkt. Zum Thema 
Inklusion kann berichtet werden, dass im Januar 2024 ein Austausch zwischen dem 
Arbeitskreis Beratung und der EUTB (Ergänzende Unabhängigen Teilhabeberatung) 
durch das Infobüro Pflege organisiert wurde. Die Themen werden weiter aktiv verfolgt. 
Im Auftrag 
Gez .. 
· Sch u lte-S ienbeck

Beratungsverlauf (1)

23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Busso-Peus-Straße
  • Feldstiege
  • Beerwiede

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Details

Aktenzeichen
A-W/0003/2024
Typ
Antrag an die BV West
Datum
24.01.2024
Erstellt
24.01.2024 09:23