A-W/0003/2024
Pflegeinfrastruktur im Westen stärken und ausbauen - Weiterentwicklung der Angebote einer umfassenden Pflege und Versorgungssicherheit in den Quartieren
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Originalantrag
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A-W) 0003 I d024 Fraktion in der · Bezirksvertretung Münster-West Volt Volt Europa in der BV West BÜNDfl.(S 90 DIE GllUNEN An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster 23. Januar 2024 STADT MÜNSTER 2 4. JAN. 2024 Amt für Bürnor. u n._._ . . """'· • "l~,~serv1ce Bezirksverwaltung West Pflegeinfrastruktur im Westen stärken und ausbauen Weiterentwicklung der Angebote einer umfassenden Pflege und Versorgungssicherheit in den Quartieren Die Bezirksvertretung möge beschließen: 1. Die Be;zirksvertretung setzt sich mit Nachdruck für die Sicherung und den weiteren Ausbau der . Pflegeinfrastruktur im Westen ein. Die Verwaltung möge hierzu prüfen, wie der Ausbau und die Weiterentwicklung der Wohn- und Pflegeinfrastruktur kontinuierlich und bedarfsgerecht in den Stadtteilen und Quartieren im Bezirk West in den kommenden Jahren kontinuierlich weiterbefördert und ausgebaut werden kann. Hierzu gehören insbesondere auch Angebote für eine „umfasseride Pflege" (Rund-um-die-Uhr-Pflege). 2. Die Verwaltung wird gebeten, möglichen Wohnraum für die Einrichtung von ambulanten Pflege-Wohngemeinschaften zu eruieren. Darüber hinaus wird auf die Umsetzung der verbindlichen Einbeziehung von Pflegewohngemeinschaften und anderen Pflegeeinrichtungen wie Tages- und Kurzzeitpflege iri die1Quartiers- und Bebauungsplanung geachtet. 3. Gemeinsam mit den Trägern und der Wohnungswirtschaft soll auch für Auszubildende und Fachkräfte mehr preisgünstiger Wohnraum in Münster-West geschaffen werden. 4. Darüber hinaus sollen Ansätze entwickelt werden, die die professionelle Pflege entlasten und das Gemeinwesen und die Selbsthilfe im Wohnumfeld und Quartier stärken. Notwendig ist eine intensivere · Zusammenarbeit im Quartier, in dem professionelle Anbieter, ehrenamtliche und private soziale Netzwerke und Familien gemeinsam unterstützende Strukturen schaffen und die trägerübergreifende Zusammenarbeit gestärkt wird. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Trägern, örtli chen Initiativen, Netzwerken und Engagierten diese Entwicklung zu unterstützen und zu befördern. 5. Die Themerifelder Migration, LGBTIQ und Inklusion sollen noch stärker bei der Pflegeplanung einbezogen werden und mögliche Zugangshemmnisse abgebaut werden. - 1/6 - Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat 2015 die Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz, NRW beschlossen: Ziel ist die Erschließung eines zusätzlichen Steuerungsinstruments, um gemeinsam mit anderen Akteuren an der Entwicklung der örtlichen Pflegeinfrastruktur aktiv mitzuwirken, Im Rahmen der Quartiersentwicklunq sollen mittel- bis langfristig in allen Stadtbezirken und Stadtteilen Bedingungen geschaffen werden, die die Anforderungen an altengerechte Quartiere erfüllen, Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Heim)Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, wozu auch die sogenannten neuen Wohnformen zählen. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit der Träger und Anbieter von Dienstl eistungen, der bürgerschaftlichen Akteure und der Stadt vor Ort gestaltet werden. Durch das Engagement von Initiativen und Träqern sowie des städtischen Wohnungsunternehmens Wohn+Stadtbau GmbH und anderer Wohnungsbauträger sind in den letzten Jahren bereits eine Reihe von entsprechenden Wohn- und Pflegeangeboten im ambulanten Setting auch im Westen Münsters entstanden._ Dies gilt es weiter auszubauen und die Infrastruktur der Quartiere insgesamt weiter zu stärken. Erstmalig seit Einführung der verbindlichen Pflegeplanung weist die Bedarfsberechnung für die Jahre 2023 bis 2026 einen Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen aus. Mit dem Vorgehen einer konstanten Hochrechnunq (Status-quo-Berechnung) der aktuellen Inanspruchnahme von stationären Pflegeplätzen sowie der ambulanten Pflege-Wohngemeinschaften bis ins Jahr 2026 wird ein Bedarf an weiteren 162 Plätzen festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden drei Jahren 61 Plätze des festgestellten Bedarfs durc~ Angebote in neuen ambulanten Pflege-Wohngemeinschaften gedeckt werden können. 37 Plätze sind bereits in konkreter Umsetzung und zwei weitere Pflege-WGs (24 Plätze) in Vorbereitung. Der weitere Bedarf in Höhe von 101 Plätzen wäre durch vollstationäre Pflegeangebote zu decken und entsprechend auszuschreiben. Mit den Handlungsempfehlungen „Pflege und Versorgungssicherheit im Quartier" wurde angeregt, die Pflege-Wohngemeinschaften als Angebote mit umfassender Pflege in die Bedarfsermitt lung für vollstationäre Pflegeplätze einzubeziehen. Stadtbezirk Vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege ambulant betreute Tagespflege Wohngemeinschaften Mitte 1216 ·144 146 98 West 601 57 45 54 Nord 137 7 12 15 Ost 78 8 44 22 Südost 132 12 39 26 Hiltrup 455 54 ' 23 60 Gesamt 2619 282 309 275 Tabelle 1: Pflegeinfrastruktur nach Stadtbezirken, Stand: 30.06.2023. Quelle: Stadt Münster, Sozialamt, Pflegeplanung. J Pflegeinfrastruktur in Münster-West, Stand Juni 2023 J Anzahl der Einrichtungen Plätze/Wohnungen Vollstationäre Pflegeeinrichtungen 6 601 Eingestreute Kurzzeitpflege ,. 5 42 Solitäre Kurzzeitpflege 1 15 Ambulant betreute Wohngemeinschaften 5 45 Service-Wohnen 9 393 Tagespflegeeinrichtungen 3 54 Tabelle 2: Anzahl der Pflegeeinrichtungen im Westen. In Münster insgesamt arbeiten 41 ambulante Pflegedienste. Im Stadtbezirk Münster-West sind alle Pflegeformen vertreten. Eine wohnortnahe Betreuungsgruppe für an Demenz erkrankte Menschen nach §45 SGB XI wird hier allerdings (noch) nicht angeboten. Weitere ' Entwicklungen sind im Oxford-Quartier zu erwarten. Außerdem werden aktuell die Modellquartiere Steinfutter Straße und Busso-Peus-Straße entwickelt. In Planung befindet sich bereits eine weitere Tagespflegeeinrichtung (Nienberge, Lydia-Zentrum) sowie zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften in Nienberge (Lydia-Zentrum, Diakonie) und in Gievenbeck (Grüner Weiler eG). Aber auch eine negative Entwicklung zeichnet sich leider ab. So hat die Caritas angekündigt, ihre Pflegewohngemeinschaft in Nienberge zu schließen, da sie nicht mehr zu finanzieren sei. Hier bedarf es eines Einsatzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen (siehe hierzu auch Resolution: Gute Pflege jetzt· und in Zukunft sicherstellen A-R/0054/2023). Das Diagramm in Abb. 1 zeigt die Bevölkerungsprognose für die Jahre 2023 bis 2026 des Stadtbezirks . West. Die am stärksten wachsende Gruppe ist mit 706 Personen die Gruppe der 60 bis 69-Jährigen. Im Vergleich zur Gesamtentwicklung in Münster steigt überdurchschnittlich die Bevölkerung im Alter zw ischen 60 bis 69 Jahren. 25,00 20,00 15,00 10,00 11 II 5,00 0,00 -- 1■ -5,00 -10,00 0-59 Jahre 60-69 Jahre 70-79 Jahre 80-89 Jahre Über 90 Jahre ■ ·Gesamt ■ West Abb. 1: Bevölkerungsentwicklung in% von 2023 bis 2026 im Stadtbezirk West 1 Altersgruppe 1 0-59 Jahre 48198 47924 47996 47948 60-69 Jahre 6787 7001 7275 7493 70-79 Jahre 4203 4359 4569 4720 80-89 Jahre 2937 2937 2863 2805 ü. 90 Jahre 581 605 626 679 2023 I 20241 2025 1 2026 I Tabelle 3: Bevölkerungsprognose im Stadtbezirk West von 2023-2026: Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt, Kleinräumige Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 2019-2030. • Vollstatlonäre Pflogoulmlchtunu • Kurzzoilpflogo • Togospllego Ta9„pllego, goplant • Ambulant botmuto Pllog!•WG • ::;ip~:~nl betreute Pffoge-WG, Sorvico•Wohnon o 't" '89 10$0 Abb. 2: Pflegeinfrastruktur im Stadtbezirk West in der geografischen Verteilung Über die aufgezeigten Angebote hinaus gibt es in Münster weitere altengerechte und barrierefreie Wohnungen, bei denen die Abnahme von Serviceleistungen jedoch nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt ist. Mit der verbindlichen Pflegebedarfsplanung werden wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, die die Entwicklung auch der pflegerischen Infrastruktur im Rahmen von Quartiersentwicklung begünstigen. Gemeinsames Ziel ist eine bedürfnisgerechte, wohnortnahe Versorgung mit Pflegeleistungen, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Um dies zu erreichen, ist eine Weiterentwicklung der Angebotslandschaft in Münster notwendig, um dem steigenden Bedarf an pflegerischer Versorgung zu begegnen. Dazu gehört die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Pflege, Förderung der quartiersorientierten Pflege und Betreuung sowie Unterstützung und Entl astung von pflegenden An- und Zugehörigen. Die Wohn- und Pflegeangebote sollen möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster entstehen. Dies ist wichtig für eine altersgerechte und inklusive Quartiersentwicklung. Mit dem Begleitbeschluss zum /vfasterp/an A/tengerechte, inklusive Quartiersentwick/ung (V /0908/2016/1. Erg.) sind bereits die Aufträge verbunden, die Wohn- und Pflegeangebote möglichst in allen Stadtteilen und Quartieren in Münster zu schaffen u~d entsprechende konkrete Vorhaben bereits in die Bauleitplanung einzuspeisen. Gerade in einigen Außenbezirken und Stadtteilen mit einem höheren Anteil an sozial benachteiligten Menschen ist das Angebot aber immer noch unzureichend. Präventive Ansätze zur Vermeidung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit müssen weiter ausgebaut werden. Gezeichnet: Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anke Pall as, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Jörg Nathaus Dr. Hedwig W ening Josef Freitaq Für die Fraktion der SPD Stephan Brinktrine, Fraktionsvorsitzender Alexander Bli efern ich Elke Kraut-Kleinschmidt. Für Volt Europa Phili p Maurice
Stellungnahme der Verwaltung vom 07.03.2024
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A-w I ooo f ;io~'t 50 45 0002 Frau Stritzke Amt 33 für die BV West über V STADT MÜNSTER ~.8, MRZ. 2024 b Amt für Uurger- u. Reitss<Hvioe Bezirksverwaltung West 07.03.2024 Tel.: 5988 Fax: 7780 . Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag A-W/0003/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und des fraktionslosen Einzelmitglieds Herrn Neumann-Maurice (Volt) in der Bezirksvertretung Münster West: ,,Pflegeinfrastruktur im Westen stärken und ausbauen. Weiterentwicklung der Angebote einer umfassenden Pflege und Versorgungssicherheit in den Quartieren." Der Antrag greift Inhalte der Vorlage V/0402/2023 „Kommunaler Pflegebedarfsplan 2023-2026" auf und stellt den Bedarf an pflegerischen Versorgungsangeboten im Stadtbezirk West in den Fokus. Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflegeinfrastruktur zählt grundsätzlich zu den Aufgaben der kommunalen Pflegeplanung. Diese prüft daher kontinuierlich, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Zu den Instrumenten der Pflegeplanung gßhören im Wesentlichen die regelmäßige Bestandsaufnahme und Bedarfsfeststellung im Rahmen der Pflegebedarfsplanung, die Beratung von Investoren und Trägeren sowie die Zusammenarbeit mit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege. Darüber hinaus wird das Sozialamt bei der Entwicklung von Baugebieten vom Stadtplanungsamt sowie im Zuge der Erstellung der Vermarktungskonzepte städtischer Grundstücke durch das Amt für Immobilienmanagement beteiligt und bringt frühzeitig soziale Bedarfe ein. Von dieser Möglichkeit wurde auch im Stadtbezirk Münster-West Gebrauch gemacht. Für die Baugebiete in Nienberge (Feldstiege) und Albachten (südliche Erweiterung) wurde jeweils ein Bedarf an Angeboten mit umfassender Pflege gemeldet. · Ein weiteres Instrument der Pflegeplanung ist die Bedarfsausschreibung von stationären Pflegeplätzen. Der Ausbau vollstationärer Dauerpflegeplätze ist ·. - im Unterschied zu den übrigen pflegerischen Angeboten wie Pflege Wohngemeinschaften, Tages- oder Kurzzeitpflege - seit Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung im Jahr 2015 abhängig von einer kommunalen Bedarfsbestätigung. Im Januar 2024 ist auf Grundlage des Pflegebedarfsplans 2023- 2026 erstmals eine entsprechende Bedarfsausschreibung erfolgt (siehe Amtsblatt Nr. 2 vom 26.01.2024). übersteigen die frist- und formgerecht eingegangenen Interessenbekundungen den ausgeschriebenen Bedarf von 101 zusätzlichen Plätzen, erfolgt unter allen lnteressensbekundungen bis zur Erzielung einer Bedarfsdeckung eine Auswahl nach vorab veröffentlichten Auswahlkriterien. Als ein Kriterium wurde die - 2 - Entfernung zur nächstgelegenen stationären Einrichtung festgelegt, um Standorte in Stadtteilen besser zu bewerten, die bisher kein vollstationäres Angebot aufweisen. Dies trifft aktuell z.B. auch auf Nienberge zu. Die Schaffung jeglicher zusätzlicher Pflegeangebote ist jedoch davon abhängig, dass diese nach Einschätzung . der Träger*innen wirtschaftlich zu betreiben sind und absehbar genug Personal zur Verfügung stehen wird, um die Leistungen umzusetzen. Insbesondere der bestehende und sich noch weiter verschärfende Pflege(fach)kräftemangel stellt den entscheidenden limitierenden Faktor beim Ausbau der Pflegeinfrastruktur dar. Bereits heute können die bestehenden Plätze in den pflegerischen Einrichtungen nicht immer voll belegt werden und auch die ambulante Versorgung ist an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen. Ziel der kommunalen Pflegeplanung war und bleibt es, eine sozialräumlich orientierte pflegerische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll tn Zusammenarbeit mit Trägern und Anbietern von Dienstleistungen, den zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Stadt vor Ort gestaltet werden. Dem gewünschten und erforderlichen Ausbau der Pflegeinfrastruktur sind jedoch aufgrund der oben beschriebenen Faktoren enge Grenzen gesetzt. Zu Frage 3: Die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Auszubildende und Fachkräfte ist ein wichtiges gesamtstädtisches Ziel. · Das Baulandprogramm (Vorlage V/0193/2023, Bericht zur Baulandentwicklung 2022 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2023-2030) weist für den Stadtbezirk West bereits neue Wohnbauflächen aus, auf denen auch bezahlbarer Wohnraum entstehen soll. Hierzu zählt z.B. auch das städtische Baugebiet Nienberge - Feldstiege/ Beerwiede. Die Verwaltung ist darüber hinaus auch in Gesprächen mit verschiedenen Beteiligten, um an zentralen Standorten mit einer guten ÖPNV-Anbindung Wohnraum für Auszubildende zu generieren. Zu Frage 4: Durch die begrenzten Ressourcen der professionellen Pflege ist es umso wichtiger, Ansätze zu entwickeln, welche das _Gemeinwesen und die Selbsthilfe auf kommunaler Ebene stärken, Dies ist eine der zentralen Herausforderungen mit der sich die Sozialplanung mit den Bereichen Pflegeplanung, Altenhilfeplanung und altengerechte Quartiersentwicklung gemeinsam befasst. Der Ausbau von präventiven und vorpflegerischen Angeboten sowie die Förderung und Unterstützung informeller Netzwerke ist unabdingbar. Es ist ein neues Miteinander notwendig, in dem professionelle Anbieterinnen und Anbieter, ehrenamtliche und privat soziale Netzwerke und Familie gemeinsam unterstützende Strukturen zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen entwickeln. - 3 - Zu Frage 5: Die Themenfelder Migration, LSBTIQ und Inklusion sind Bestandteil des kommunalen Pflegebedarfsplans. Dort erfolgt eine Jährliche Aktualisierung der Daten sowie eine Information zu aktuellen Entwicklungen. In dem Prozess zur Erarbeitung des Aktionsplans LSBTIQ durch das Amt für Gleichstellung wurde beispielsweise die Arbeitsgruppe „Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege" gegründet, in der das Sozialamt mitwirkt. Zum Thema Inklusion kann berichtet werden, dass im Januar 2024 ein Austausch zwischen dem Arbeitskreis Beratung und der EUTB (Ergänzende Unabhängigen Teilhabeberatung) durch das Infobüro Pflege organisiert wurde. Die Themen werden weiter aktiv verfolgt. Im Auftrag Gez .. · Sch u lte-S ienbeck
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Busso-Peus-Straße
- Feldstiege
- Beerwiede
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0003/2024
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 24.01.2024
- Erstellt
- 24.01.2024 09:23