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AN/0130/2017

Antrag der SPD-Fraktion: Fahrradständer an Bushaltestellen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 24.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.02.2017, TOP 6.9

2017-02-07 BV-Fahrradständer an den Bushaltestellen im Stadtbezirk Porz

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2017-02-07 BV-Fahrradständer an den Bushaltestellen im Stadtbezirk Porz

1490 Zeichen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz 
 
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
 
51143 Köln 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Tel: 0221 / 22197 - 303 
Fax: 0221 / 22197 - 304 
Mail: SPD-BV7@stadt-koeln.de  
 www.porzspd.de  
 
 
 
 
 
 
Köln-Porz, 23.01.2017 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.02.2017 
hier: Fahrradständer an Bushaltestellen 
Beschlussentwurf: 
Die Verwaltung wird gebeten, 
1. an der Bushaltestelle „Im Falkenhorst (Fahrtrichtung Urbach)“ in Porz-Eil 
Fahrradständer in Form von s.g. „Haarnadeln“ zu installieren. 
2. zu prüfen, an welchen weiteren Bushaltestellen im Stadtbezirk ebenfalls der Bedarf für 
die Installation von Fahrradständern gegeben ist. 
Begründung: 
Die Bushaltestelle „Im Falkenhorst“ (Fahrtrichtung Urbach) wird im zunehmenden Maße 
von Fahrgästen genutzt, die den Weg dorthin mit dem Fahrrad zulegen. Leider fehlt jede 
Möglichkeit, ein Fahrrad ordnungsgemäß abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern. 
Während an anderen vergleichbaren Haltestellen wie z.B. „Eil -Kirche“ Fahrradständer 
installiert sind, fehlen diese an der Haltestelle „Im Falkenhorst“. Es erscheint daher 
angebracht, das Angebot an Fahrradständern an Bushaltestellen bedarfsgerecht zu 
erweitern. 
 
 
 
Dr. Simon Bujanowski     Andreas Weidner 
Fraktionsvorsitzender      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

07.02.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0130/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
24.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27