0064/2024
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd-Stadtbahn-Darlehen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 22.01.2024 0064/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.02.2024 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd- Stadtbahn-Darlehen Mit den vom 17.07.2002 (1.Baustufe) und 22.02.2006 (2.Baustufe) geschlossenen Nord-Süd- Stadtbahn-Verträgen hat die Stadt Köln sich verpflichtet, der KVB AG alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts entstehenden finanziellen Verpflichtungen auszugleichen und der KVB AG die entsprechen Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Verpflichtungen nicht durch Zuschüsse –insbesondere GVFG- Zuschüsse– oder Mittel Dritter finanziert wer- den. Die Stadt Köln kommt ihrer Zusage nach indem Sie der KVB die Kapitaldienstleistungen (Zinsen und Tilgung) für langfristige Darlehen und die Zinsen für die kurzfristige Zwischenfi- nanzierung der GVFG- und sonstiger Zuschussmittel erstattet. Zur Reduzierung der Zinskosten aus den langfristigen Darlehen wurde vereinbart, dass die Stadt Köln Kommunalbürgschaften im Rahmen der ihr rechtlich zulässigen Möglichkeiten übernimmt. Mit dem Ratsbeschluss vom 28.06.2012 (Session-Nr. 1459/2012) wurde ein Bürgschaftsrah- men in Gesamthöhe von 136 Mio. € in den Haushaltsjahren 2012 & 2013 für das Projekt Nord-Süd-Stadtbahn ausgereicht. Hiermit wurde u.a. auch ein zweckgebundenes Darlehen in Höhe von ursprünglich 40 Mio. € aus Mitteln der NRW.BANK besichert, das 2013 bei der Bay- ernLB aufgenommen wurde. Ebenso wurde ein Darlehen der KVB über 10 Mio. € besichert, das 2013 bei der Stadtsparkasse Düsseldorf aufgenommen wurde. Beide Darlehen sind Ende letzten Jahres ausgelaufen und sind fällig gewesen. Die erforderliche Anschlussfinanzierung für das Darlehen der BayernLB inkl. einer neuen Bürgschaftserklärung wurde erneut mit der BayernLB abgeschlossen. Auch bei dem Stadtsparkassen-Darlehen wurde die Anschlussfinanzierung bei der bestehen- den Bank fortgeführt. Hierzu wurde ein von der Stadtsparkasse Düsseldorf ausgestelltes Pro- longationsanschreiben unterzeichnet, das die wesentlichen Konditionen zur Prolongation des bestehenden Darlehens beinhaltet. Auf eine Verlängerung der Bürgschaft durch einen rechts- verbindlich unterzeichneten Nachtrag wurde seitens der Stadtsparkasse Düsseldorf verzichtet. Die bisherigen und auch die prolongierten Darlehen bewegen sich innerhalb des mit Ratsbe- schluss vom 28.06.2012 bewilligten Rahmens. Der Ratsbeschluss sieht für die Bürgschaftser- klärungen grundsätzlich keine Befristung vor, so dass es sich um eine Zustimmung des Rates zu Bürgschaften der Stadt Köln bis zur jeweiligen vollständigen Tilgung der Darlehen inner- halb des Rahmens und innerhalb des Nord-Süd-Stadtbahn-Projektes handelt. Eine Beihilfe im Sinne des Artikel 87 EG-Vertrag liegt durch die Bürgschaft der Stadt und der 2 damit verbundenen vergünstigten Kommunalkreditkonditionen für die KVB nicht vor, da die KVB durch die vertragliche Konstellation (Erstattung Kapitaldienst an KVB im Rahmen Nord- Süd-Stadtbahnvertrag durch Stadt) nicht bevorteilt wird. Vielmehr profitiert die Stadt, weil durch die geringe Zinsbelastung die Erstattungsverpflichtungen in Form des Kapitaldienstes gegenüber der KVB sinken. Insofern kann die Bürgschaft über 100% des Darlehensbetrages zzgl. Nebenkosten erfolgen. Bei der Aufnahme der einzelnen Tranchen wurden die jeweils am Kreditmarkt erreichbaren günstigen Konditionen zugrunde gelegt. Der Finanzausschuss wird um Kenntnis gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0064/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.01.2024
- Erstellt
- 04.01.2024 14:58