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0064/2024

Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd-Stadtbahn-Darlehen

Mitteilung Ausschuss 22.01.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.02.2024, TOP 2.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3559 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 22.01.2024 
 0064/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.02.2024 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd-
Stadtbahn-Darlehen 
Mit den vom 17.07.2002 (1.Baustufe) und 22.02.2006 (2.Baustufe) geschlossenen Nord-Süd-
Stadtbahn-Verträgen hat die Stadt Köln sich verpflichtet, der KVB AG alle im Zusammenhang 
mit der Durchführung des Projekts entstehenden finanziellen Verpflichtungen auszugleichen 
und der KVB AG die entsprechen Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Verpflichtungen 
nicht durch Zuschüsse –insbesondere GVFG- Zuschüsse– oder Mittel Dritter finanziert wer-
den. Die Stadt Köln kommt ihrer Zusage nach indem Sie der KVB die Kapitaldienstleistungen 
(Zinsen und Tilgung) für langfristige Darlehen und die Zinsen für die kurzfristige Zwischenfi-
nanzierung der GVFG- und sonstiger Zuschussmittel erstattet. 
Zur Reduzierung der Zinskosten aus den langfristigen Darlehen wurde vereinbart, dass die 
Stadt Köln Kommunalbürgschaften im Rahmen der ihr rechtlich zulässigen Möglichkeiten 
übernimmt.  
Mit dem Ratsbeschluss vom 28.06.2012 (Session-Nr. 1459/2012) wurde ein Bürgschaftsrah-
men in Gesamthöhe von 136 Mio. € in den Haushaltsjahren 2012 & 2013 für das Projekt 
Nord-Süd-Stadtbahn ausgereicht. Hiermit wurde u.a. auch ein zweckgebundenes Darlehen in 
Höhe von ursprünglich 40 Mio. € aus Mitteln der NRW.BANK besichert, das 2013 bei der Bay-
ernLB aufgenommen wurde. Ebenso wurde ein Darlehen der KVB über 10 Mio. € besichert, 
das 2013 bei der Stadtsparkasse Düsseldorf aufgenommen wurde. Beide Darlehen sind Ende 
letzten Jahres ausgelaufen und sind fällig gewesen.  
Die erforderliche Anschlussfinanzierung für das Darlehen der BayernLB inkl. einer neuen 
Bürgschaftserklärung wurde erneut mit der BayernLB abgeschlossen.  
Auch bei dem Stadtsparkassen-Darlehen wurde die Anschlussfinanzierung bei der bestehen-
den Bank fortgeführt. Hierzu wurde ein von der Stadtsparkasse Düsseldorf ausgestelltes Pro-
longationsanschreiben unterzeichnet, das die wesentlichen Konditionen zur Prolongation des 
bestehenden Darlehens beinhaltet. Auf eine Verlängerung der Bürgschaft durch einen rechts-
verbindlich unterzeichneten Nachtrag wurde seitens der Stadtsparkasse Düsseldorf verzichtet. 
Die bisherigen und auch die prolongierten Darlehen bewegen sich innerhalb des mit Ratsbe-
schluss vom 28.06.2012 bewilligten Rahmens. Der Ratsbeschluss sieht für die Bürgschaftser-
klärungen grundsätzlich keine Befristung vor, so dass es sich um eine Zustimmung des Rates 
zu Bürgschaften der Stadt Köln bis zur jeweiligen vollständigen Tilgung der Darlehen inner-
halb des Rahmens und innerhalb des Nord-Süd-Stadtbahn-Projektes handelt.  
Eine Beihilfe im Sinne des Artikel 87 EG-Vertrag liegt durch die Bürgschaft der Stadt und der

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damit verbundenen vergünstigten Kommunalkreditkonditionen für die KVB nicht vor, da die 
KVB durch die vertragliche Konstellation (Erstattung Kapitaldienst an KVB im Rahmen Nord-
Süd-Stadtbahnvertrag durch Stadt) nicht bevorteilt wird. Vielmehr profitiert die Stadt, weil 
durch die geringe Zinsbelastung die Erstattungsverpflichtungen in Form des Kapitaldienstes 
gegenüber der KVB sinken. Insofern kann die Bürgschaft über 100% des Darlehensbetrages 
zzgl. Nebenkosten erfolgen.  
Bei der Aufnahme der einzelnen Tranchen wurden die jeweils am Kreditmarkt erreichbaren 
günstigen Konditionen zugrunde gelegt. 
 
Der Finanzausschuss wird um Kenntnis gebeten. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0064/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.01.2024
Erstellt
04.01.2024 14:58