0522/2018
Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 ( an Schule), Köln-Porz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 02 Lageplan
361 Zeichen
80m6040200 1:2500 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 16.02.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beschlussvorlage Ausschuss
4650 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 0522/2018 Freigabedatum 04.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 ( an Schule), Köln-Porz Generalsanierung Sportfreianlagen und Errichtung Gebäude Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Gene- ralsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1. Die Sanierung umfasst den Bau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes. Für die Pflegekolonne 7 (Porz) des Sportamtes sollen zudem Aufenthalts-, Büro- und Arbeitsräume sowie eine Maschinen- und Gerätehalle mit Lagermöglichkeiten errichtet werden. Im Bereich der Außenanlagen soll die Ten- nen-Laufbahn zurückgebaut und das Großspielfeld von einem Tennen- in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden. Weiterhin ist eine Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen, Erschließungs- wege, Ballfangzäune, Barrieren, Zäune und weiterer Ausstattungsgegenstände geplant. Die Planung weiterer Sportflächen soll in Abstimmung mit den Nutzern erfolgen. Der vorhandene Parkplatz soll überarbeitet und bei Bedarf um weitere Stellplätze erweitert werden. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fach- planern durchgeführt. Alternative: Die Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1 wird nicht durchgeführt. Sportausschuss 21.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 245.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 245.000 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Sportanlage Humboldtstraße - Platz 1 wurde ca. 1957 errichtet. Sie verfügt über eine Kampfbahn Typ B mit innenliegendem Großspielfeld. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird intensiv durch die angrenzenden Schulen und den Vereinssport (RSV Urbach, SpVg Porz) genutzt. Die Sportflächen, deren Entwässerung und Ausstattung sind in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die Trainingsbeleuchtungsanlage musste aus Verkehrssicherungsgründen im Jahr 2017 außer Betrieb genommen werden. Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund der bestehenden Nut- zungsintensität, beabsichtigt die Verwaltung die Sportanlage zu sanieren und die Sportflächen mit Kunstrasen zu versehen. Dabei ist es auch erforderlich, die Entwässerung der Sportanlage und die an das Großspielfeld angrenzenden befestigten Wegeflächen neu zu errichten. Barrieren, Zäune und Ballfangzäune sollen errichtet werden. Die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7 ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß nutzen zu können. Neben dem Großspielfeld soll eine bedarfsgerechte Erweiterung des Sportangebotes in Abstimmung mit den Nutzern geplant werden. Im Rahmen des Förderprogrammes „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ wurde die Generalsanierung der Sportanlage dem Amt für Schulentwicklung als Förderprojekt vorgeschlagen. Das Amt für Schulent- wicklung hat die Förderung der Maßnahme zugesagt, sodass das Sportamt beabsichtigt, die Sanie- rung zeitnah durchzuführen. Nach einer ersten groben Kostenschätzung belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Nebenkos- ten für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 2.700.000,- €. Die anteiligen Kosten für Vorun- 3 tersuchungen und Planung werden auf 245.000,- € geschätzt. Die Finanzierung erfolgt über das Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“. Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 245.000,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Finanzstelle 5201-0801-0-1060, Investiti- onsprogramm Sportstätten) im HJ 2018 zur Verfügung. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: Kostenrahmen, Luftbild, Übersichtsplan
Anlage 01 Kostenrahmen
660 Zeichen
Kostenrahmen Sportamt KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 30.000,00 € 5.700,00 € 35.700,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 600.000,00 € 114.000,00 € 714.000,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 350.000,00 € 66.500,00 € 416.500,00 € 500 Außenanlagen 1.040.000,00 € 197.600,00 € 1.237.600,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 245.000,00 € 46.550,00 € 291.550,00 € Summe Bau- und Planungskosten 2.265.000,00 € 430.350,00 € 2.695.350,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 2.700.000,00 € Stand: 23.04.2018Generalsanierung SpA Humboldtstraße - Platz 1
Anlage 03 Schrägluftbild
361 Zeichen
80m6040200 1:2000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 16.02.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0522/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.06.2018
- Erstellt
- 16.02.2018 09:02