0277/2019
Qualitativer Ausbau der Übermittagsbetreuung, Evaluationsergebnisse und Konzeptüberarbeitung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 25.01.2019 0277/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 Qualitativer Ausbau der Übermittagsbetreuung, Evaluationsergebnisse, Konzept und Vorschlag zur Mittelverteilung In der Mitteilung (session 2648/2018), JHA vom 13.09.2018 kündigte die Verwaltung die Ergebnisse des Instituts Univation – Institut für Evaluation sowie ein Konzept zur zukünftigen Übermittagsbetreu- ung (ÜMB) an. Vorausgegangen waren Mittelzusätze für den qualitativen Ausbau der Übermittagsbetreuung für be- stehende Gruppen über den Politischen Veränderungsnachweis 2017 für 2018 in Höhe von 1.000.000 €. 2019 wurde diese Aufstockung in den Verwaltungshaushalt aufgenommen. Zusätzlich sollen über den Politischen Veränderungsnachweis für den Haushalt 2019 mit einem Ansatz von 200.000 € neue Gruppen eingerichtet werden. Die Mittel in Höhe von 1.200.000 € sind auf das Haushaltsjahr 2019 begrenzt und nicht in der mittel- fristigen Planung. In dieser Mitteilung werden die wesentlichen Ergebnisse aus der Evaluation skizziert, Eckpunkte ei- nes Konzeptes beschrieben sowie ein Berechnungsbeispiel zur Diskussion gestellt, für den Fall, dass für die Übermittagsbetreuung ab 2020 die zusätzlichen Mittel mittelfristig zur Verfügung stehen. Der Konzeptentwicklung gingen mehrere Sitzungen mit Univation, involvierten Trägern der freien Ju- gendhilfe und Fachverwaltung für die finale Vorstellung der Ergebnisse, Ende November 2018, vo- raus. Dem AK § 80, Jugendarbeit, wurden die Konzeptüberlegungen in seiner Sitzung im Dezember 2018 vorgestellt. Zusammenfassende Darstellung aus der Evaluation Als Zwecke der Evaluation wurden benannt: „Rechenschaftslegung“: Die Evaluation soll die Qualität der Übermittagbetreuung abbilden und den subjektiv empfundenen Nutzen für Kinder, Jugendliche und Eltern sichtbar machen. Somit wird eine Einschätzung zur Effektivität der zugesetzten Mittel ermöglicht. „Verbesserung“: Die Evaluation soll die Informationsgrundlage verbessern, um die Angebote fachlich zu stärken. Aus den Perspektiven der Beteiligten sollen Stärken und Schwächen der ÜMB abgebildet werden. Diese Informationen können Impulse zur Weiterentwicklung des An- gebotes geben. Außerdem nimmt die Evaluation die Umsetzung des Modellprojekts in den Blick und kann so Verbesserungsvorschläge generieren. 2 „Entscheidungsfindung“: Schließlich soll die Evaluation eine Wissensbasis generieren, um evi- denzbasiert eine Entscheidung über die Gestaltung der ÜMB in den folgenden Jahren treffen zu können. Im Rahmen der Erhebungsphase der Evaluation zwischen März und Juli 2018, führte das Evaluati- onsteam folgende Erhebungen durch: Dokumentenanalyse in zwei Teilen o Sachberichte 2016/2017 (35 von 36 Einrichtungen) o Sachberichte 2017/2018 (32 von 35 Einrichtungen) o Weitere relevante Dokumente Mitarbeitendenbefragung o 196 von 250 Mitarbeitenden aus 33 von 35 Einrichtungen o (ÜMB-)Leitungen aus 31 von 35 Einrichtungen Abfrage der Trägerexpertise o 12 von 18 Trägern, denen 29 der 35 Einrichtungen zugehörig sind Fallstudien (inkl. Beobachtung, situative Gespräche mit Kindern und Jugendlichen, Gruppen- diskussion mit Kindern und Jugendlichen, Interviews mit Eltern, ÜMB- und Einrichtungsleitun- gen, Bezirksjugendpflege, Vertretenden von Schulen) o Detaillierte Betrachtung von vier Einrichtungen Auf dieser breiten Datenbasis mit zumeist sehr hohen Rücklaufquoten kommt die Evaluation zu fol- genden Schlussfolgerungen und Empfehlungen: Im Sinne der Rechenschaftslegung stellt die Evaluation fest, dass die ÜMB aus verschiedenen Per- spektiven durchweg positiv bewertet wird. Ihre drei Bausteine (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, freizeitpädagogisches Angebot) werden als ganzheitliches Konzept wahrgenommen, in dem die Bau- steine gleich wichtig für die ÜMB-Teilnehmenden sind und sich gegenseitig stützen. Der flexible Um- gang mit den Bausteinen und ihrer Reihenfolge sowie die Einbettung in das Offene Angebot der Ein- richtungen ermöglicht die bedarfsorientierte Alltagsgestaltung. Insgesamt hat die ÜMB eine große Bedeutung für die daran teilnehmenden Kinder und Jugendlichen und ihre Familien. Die durch das Modellprojekt zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel wurden für zusätzliches Personal (bzw. Aufstockung von Personal) sowie für die Verbesserung der Räumlichkeiten und ihrer Ausstattung verwendet. Beides trägt zu inhaltlich-methodischen Verbesserungen im ÜMB-Alltag bei – beispiels- weise in Hinblick auf neue und vertiefende Angebote – und kommt den an der ÜMB teilnehmenden Kindern und Jugendlichen zu Gute. Bezüglich der Verbesserung der ÜMB ergeben sich aufgrund der Informationen folgende Empfehlun- gen: Personal Derzeit wird ein großer Teil der Arbeit in der ÜMB durch Honorarkräfte geleistet. Dies ermög- licht einerseits die notwendige Flexibilität und die Einbindung verschiedener Talente, birgt aber andererseits organisatorische und inhaltliche Herausforderungen: Die ÜMB zeichnet sich durch ihre Einbettung in die OKJA und deren Arbeitsweisen aus, wofür Professionalität not- wendig ist. Daher empfiehlt die Evaluation: o Für die im Rahmen der ÜMB tätigen Honorarkräfte und Ehrenamtlichen sollten zukünf- tig Weiterbildungen ermöglicht werden, die eine praktische Heranführung an pädago- gische Arbeit beinhalten und die Gelegenheit zum Austausch bieten. o Eine Diskussion zum Betreuungs- bzw. Personalschlüssel sollte angestoßen werden. Dabei sollte nicht nur die Gesamtsituation besprochen werden, sondern auch der be- 3 darfsgerechte Einsatz innerhalb der einzelnen ÜMB. Konzept „Stabilisierende Betreuungsangebote in und durch die Offene Kinder- und Jugendarbeit“ Die an der ÜMB beteiligten Personen haben derzeit kein einheitliches Verständnis dieses Kon- zepts. Zudem reiben sich einige an dessen Schlüsselaspekten (beispielsweise OKJA als „El- tern-freie Zone“ vs. Einbindung der Eltern in „Kontrakte“ oder Freiwilligkeit in der OKJA vs. „Kontrakte“ etc.). Daher empfiehlt die Evaluation: o Es sollte eine Diskussion zwischen der Stadt Köln und Vertretenden der an der ÜMB beteilig-ten Einrichtungen stattfinden, um die zentralen Begriffe des Konzepts gemein- sam zu konkre-tisieren. Dabei sollten die diziplinären Verständnisse (Jugendarbeit, Schule, etc.) und ihre ge-genseitigen Ergänzungsmöglichkeiten zur Geltung kommen. Die Ergebnisse dieser Diskussion sollten allen an der ÜMB beteiligten Personen kom- muniziert werden. o Auch nach ihrer Überarbeitung sollte die Konzeption den flexiblen Umgang in der kon- kreten Umsetzung (z. B. bezüglich der Reihenfolge der ÜMB-Bausteine) ermöglichen, damit sich alle Einrichtungen darin wiederfinden und sie bedarfsorientiert umsetzen können. Kooperation mit Schule und Schulsozialarbeit Der Austausch zwischen ÜMB und Schule ist wichtig, findet aber (noch) nicht in zufriedenstel- lendem Maße statt. Teilweise begründen die Befragten dies mit der Unterschiedlichkeit der Systeme Jugendarbeit und Schule, z. B. bezüglich ihrer Arbeitsprinzipien. Möglicherweise be- steht auch eine gefühlte Konkurrenz. Zudem erschweren organisatorische Hürden, beispiels- weise zur Schweigepflicht, die Zusammenarbeit. Daher empfiehlt die Evaluation: o Im Rahmen der Konkretisierung des ÜMB-Konzepts sollte insbesondere die Schärfung des Profils der OKJA im Rahmen der ÜMB herausgestellt werden. Zudem sollten die jeweiligen Funktionen von Schule und OKJA sowie ihre gegenseitige Ergänzung her- ausgehoben wer-den. o Ein Austausch zwischen ÜMB-Einrichtungen und den Partnerschulen sollte angeregt werden, zum einen, um Verständnis für die jeweiligen Funktionen und den Ergän- zungscharakter zu schaffen, zum anderen, um organisatorische Herausforderungen anzugehen. Dieser Aus-tausch sollte regelmäßig stattfinden, könnte durch Externe moderiert werden (z.B. Stadt Köln) und als fester konzeptioneller Bestandteil in die stabilisierenden Betreuungsangebote aufgenommen werden. Kommunikation mit weiteren Kooperationspartnern Im Rahmen der ÜMB findet Austausch mit vielen weiteren Akteuren (z. B. ASD, Bezirksju- gendpflege, Amt für Kinder, Jugend und Familie, politische Akteure) statt, dieser ist aber zu- meist situativ und telefonisch oder per E-Mail. Größtenteils wurde Zufriedenheit mit diesem Austausch geäußert, teilweise wurde aber auch Kritik deutlich (z. B. wegen schlechter Er- reichbarkeit). Daher empfiehlt die Evaluation: o Zunächst sollte – möglichst gemeinsam mit den jeweiligen Akteuren – präzisiert wer- den, welche Rollen sie im Konzept der ÜMB erfüllen sollen. o Basierend auf der Rollenklärung sollte die Kooperationen mit verschiedenen Akteuren systematisch geplant werden und regelmäßige Kommunikation stattfinden. Dabei soll- ten – wo möglich – bestehende Formate genutzt und die ÜMB in der Praxis integriert werden (beispiels-weise die sogenannten „Wirksamkeitsdialoge“ in der Stadt Köln). 4 Basierend auf den empirischen Ergebnissen stellt die Evaluation in Hinblick auf die Entschei- dungsfindung fest, dass die ÜMB und ihre grundlegenden Charakteristika aus verschiedenen Perspektiven positiv bewertet werden und der ÜMB eine große Bedeutung für die daran teilneh- menden Kinder und Jugendlichen und ihre Familien zukommt. Zudem wurde deutlich, dass sich materielle und personelle Ausstattungsmöglichkeiten in der Qualität der Angebote niederschlagen und Unsicherheiten bei der Finanzierung zu administrativer Mehrarbeit sowie zu Einschränkungen der inhaltlichen Arbeit beitragen. Insbesondere, da die ÜMB stabilisierend wirken soll, ist auch Si- cherheit bezüglich der Finanzierung notwendig. Daher empfiehlt die Evaluation: o Die ÜMB sollte in ihrer Gesamtkonzeption (d. h. alle drei Bestandteile) weitergeführt und gegebenenfalls ausgebaut werden. Eine konzeptionelle Weiterentwicklung – unter Beachtung der unter „Verbesserung“ genannten Empfehlungen – erscheint dabei sinn- voll. o Die Finanzierung der ÜMB durch die Stadt Köln sollte fortgeführt und verstetigt werden. Konzept Auf der Grundlage der Evaluation entwickelten die involvierten Träger und die Fachverwaltung ein Konzept und einen praxisnahen Vorschlag zur Mittelverteilung. Das Setting Jugendarbeit gewährt in den Jugendeinrichtungen u. a., insbesondere durch den freiwilligen Zugang, erfolgreiche informelle Bildungsangebote. Die Fachverwaltung strebt an, die Jugendarbeit, die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu stärken, um gezielt informelle Bildungsangebote in der Zeit der Übermit- tagsbetreuung zu fördern. Aufgrund der Weiterentwicklung der ÜMB als integraler Bestandteil zur Verdichtung in der Jugendarbeit / Offenen Kinder- und Jugendarbeit während der Mittags- und Haus- aufgabenbetreuungsphase wird auch die Bezeichnung der ÜMB verändert und heißt: „Informelle Stabilisierende Bildungsangebote im Kontext der Offenen Kinder - und Jugendarbeit“ Präambel Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet einen Rahmen, der geprägt ist von zeitgemäßen offenen und teiloffenen Angeboten von Raum, Zeit und Equipment, um sich mit anderen persönlich weiterzuentwi- ckeln und ein Experimentierfeld zu nutzen, das geschützt und betreut ist. Die Lebenssituation einer recht großen Anzahl von Kindern und Jugendlichen erfordert es, ihnen mehr als ein Experimentierfeld zu bieten. Sie brauchen stabilisierende Bildungsangebote, einen ge- schützten Raum, kontrollierbare Bedingungen und ein einzelfallbezogenes Setting. Damit können auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in das Setting der Einrichtung einbezogen werden. Dieser neue Bedarf für die Offene Kinder- und Jugendarbeit hat sich bei den langjährigen Erfahrun- gen der Übermittagsbetreuung (ÜMB) immer deutlicher gezeigt. Diese Kinder und Jugendliche suchen einen verbindlichen Rahmen, der für sie verlässlich ist. Sie kommen unversorgt in die Einrichtung, nehmen ihr Mittagessen in Gemeinschaft ein, erleben in einer milieuübergreifenden Atmosphäre Beziehungsangebote und Bindungsstabilität, finden Raum und Betreuung beim Lernen lernen und können unter diesen schützenden und fördernden Bedingungen persönlich Stabilität entwickeln. Dieser neue Aspekt Offener Kinder- und Jugendarbeit steht nicht in Konkurrenz zu den bisherigen Angeboten von (Ganztags-) Schule und ASD, sondern ergänzt mit einer eigenen professionellen Kompetenz die bestehenden Angebote und schließt eine vorhandene Bedarfslücke. Nach einer zeit- lich umfassenden Betreuung im OGS-Bereich mit einer engen Strukturierung und Anbindung an die Klassenlehrer*innen fällt dies für die Kinder im Übergang zu der Sekundarstufe I weg. Zielgruppe 5 Zielgruppe des Angebotes sind Kinder und Jugendliche • aus prekären häuslichen Verhältnissen • mit Lerndefiziten • die aufgrund ihrer Bedarfssituation in den bisherigen Angeboten keine ausreichende Unter- stützung finden • die von Schulmüdigkeit und Schulabstinenz bedroht sind • mit Problemen im Übergang von Primar- zu Sekundarstufe • die unversorgt sind • die aufgrund von sozialen Bedarfslagen und Sprachdefiziten in ihren Bildungschancen stark eingeschränkt sind • Kinder und Jugendliche aus Familien der Geflüchteten • die eine besondere intensive Betreuung zum Erreichen eines Schulabschlusses benötigen Ziele, Aufgaben und Inhalt des Stabilisierenden Bildungsangebotes Die Einrichtungen haben die Aufgabe, für diese Kinder und Jugendlichen einen stabilisierenden Rahmen zu schaffen. Sie halten Spiel- und Beschäftigungsbereiche vor, die den Kindern und Jugend- lichen einen geschützten Raum bieten. Die Kinder und Jugendlichen brauchen eine ihnen angemes- sene Umgebung und Begleitung. Durch eine Absprache zwischen Kindern/Jugendlichen und der Ein- richtung können individuelle verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, welche die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen unterstützen. Diese Vereinbarung schafft die Grundlage für ein stabiles Beziehungsgebilde zwischen dem Kind/Jugendlichen und dem pädagogischen Fachpersonal. Dieses Beziehungsgebilde ist tragende Säule des Angebotes. Im Rahmen dieser Vereinbarung besteht die Möglichkeit, mit dem Kind/Jugendlichen einen individuel- len Förderkontrakt abzuschließen, der in regelmäßigen Abständen mit dem Kind/Jugendlichen be- sprochen, ausgewertet und weiterentwickelt wird. Die Vereinbarung hat u.a. die Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen realistische Ziele zu geben, um durch positive Erfolgserlebnisse das Selbstbe- wusstsein und die Lernmotivation zu steigern. Bei den Inhalten der Vereinbarung geht es nicht nur um schulische Inhalte, sondern vor allem auch um sozialpädagogische Themen wie Soziales Lernen, Motivation, Umgang mit Frustration etc. Die Entwicklungsvereinbarung soll sich an der Lebenssituation des Kindes/Jugendlichen orientieren und trotz aller Vereinbarung dem Ziel der Selbstorganisation dienen. Daher gilt es, sehr individuell abzustimmen, wie kleinschrittig die vereinbarten Inhalte sind. Der Zielerreichungsgrad der Vereinba- rung wird grundsätzlich über ein positives Feedback dem Kind/Jugendlichen gespiegelt. Bei Bedarf und nach Zustimmung aller Beteiligten kann der Kreis der beteiligten Akteure an der Ver- einbarung um bspw. Eltern, ASD-Mitarbeiter*innen, Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen erweitert werden. Um dies leisten zu können, beschäftigt die Einrichtung fachliches Personal, das die einzelnen Kinder und Jugendlichen betreut, begleitet und fördert. Dazu bietet die Einrichtung ein für die Kinder und Jugendlichen verstehbares Setting an: Ein gemeinsames Mittagessen, individuelle Unterstützung bei den Hausaufgaben, gezielte Betreuung beim Lernen lernen, begleitete Freizeitangebote und Zugang zu allen Projekten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Kinder und Jugendlichen entwickeln in der Gemeinschaft soziale Kompetenzen und Resilienzkräf- te (psychische Widerstandskraft). Es braucht unbedingt eine kontinuierliche professionelle Betreuung und Begleitung, bei der eine Be- ziehungsentwicklung im Vordergrund steht. Neben der individuellen Förderung gilt es die Gruppe an sich als Lernfeld für die jeweiligen Kinder und Jugendlichen zu nutzen. Neben den individuellen Vereinbarungen können Gruppenvereinbarun- gen oder gemeinsame Aufgaben das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken. Zudem können bspw. durch ein Patenmodell Jugendliche, welche eventuell im Klassenverband als abgehängt gelten, ihre Wissen und ihre Erfahrung an Jüngere weitergeben und dadurch in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden. Als Grundprinzip der Jugendarbeit ist das Angebot partizipativ zu gestalten. Über verschie- dene Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten wie bspw. Essensplanung, Programmgestal- 6 tung in den Ferien etc. soll dieses Grundprinzip auch im Rahmen des verbindlichen Bildungsangebots deutlich werden. In Abgrenzung zur Sozialen Gruppenarbeit und anderer Maßnahmen der ambulanten Hilfen zur Er- ziehung verfolgt das stabilisierende Bildungsangebot vergleichbare Ziele mit den bewährten Prinzi- pien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Das Angebot ist präventiv angelegt und orientiert sich nicht ausschließlich an den Defiziten der Kinder und Jugendlichen, sondern an ihren Stärken und Bedürfnissen und verhindert, dass die Kinder und Jugendlichen Teil des Hilfe zur Erziehung-Systems werden. Der ASD kann Kinder und Jugendliche, die ihnen in Hinblick auf Vor- oder auch Nachsorge aus Maß- nahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung bekannt sind, an das stabilisierende Bildungsangebot vermitteln. In diesem Prozess muss den Kindern und Jugendlichen deutlich gemacht werden, dass alle Akteure an einem gemeinsamen Ziel arbeiten, aber mit unterschiedlichen Zugängen und in anderen Vertrau- ensverhältnissen. Der Rahmen Ein differenzierter Betreuungsvertrag zwischen dem Träger/Einrichtung und den Eltern regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Angebot findet in der Regel in den Räumen einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendar- beit statt, die in der Regel in Wohnortnähe oder in der Nachbarschaft der Schulen des teilnehmenden Kindes/Jugendlichen liegt. Die Einrichtungen sind für die Zielgruppe des Angebotes gut ausgestattet, verfügen über eine Küche für die Herstellung eines Mittagessens, über Gruppenräume, die kon- zentriertes Arbeiten ermöglichen und über ausreichend altersadäquates Freizeitangebot und entspre- chende Ausstattung. Wichtig ist hierbei auch die räumliche Abgrenzung zur Schule. Bei den Jugend- einrichtungen handelt es sich um ein außerschulisches Setting mit anderen Protagonisten. Der räum- liche Wechsel aus der Schule in die Jugendeinrichtung ist wichtiger Bestandteil der Maßnahme Zu- dem gibt es auch einen Gruppenwechsel aus dem Klassenverbund in eine milieuübergreifend Grup- penstruktur ohne Konkurrenzgedanken. Da die Teilnehmenden besonderes methodisches Handeln und reflexives Vermögen seitens der ver- antwortlichen Mitarbeitenden erfordernm, müssen diese fachlich qualifiziert sein (mind. Erzieher*in). Die fachliche Anbindung muss über das Fachpersonal der Jugendeinrichtung gewährleistet sein. Da- zu gehört eine regelmäßige Teilnahme an den Teamsitzungen und zusätzliche Reflexions-gespräche mit einer geeigneten Fachkraft aus dem Team (z.B. Leitung). Die Fortbildungen, die über die Träger des Bildungsangebotes, über die Stadt Köln oder den LVR angeboten werden und Themenfelder der schul- und familienergänzenden Maßnahmen betreffen, müssen den Mitarbeiter*innen des Bildungsangebotes zugänglich gemacht bzw. ermöglicht werden. Fazit Die Übermittagsbetreuung wird in die Struktur der Jugendarbeit /Offenen Kinder- und Jugendarbeit integriert. Damit fallen die Gruppen, die Antragstellung und auch ihr Schuljahresbezug weg. Das Fachcontrolling wird über den Wirksamkeitsdialog geführt. Der Verwendungsnachweis erfolgt analog zur Richtlinie der Offenen Kinder- und Ju- gendarbeit. Die Zusammenarbeit mit Schulen / Schulsozialarbeit wird an den jeweiligen Standorten der Jugendarbeit überprüft und ggf. intensiviert. Fortbildungen und Fachveranstaltungen werden regelmäßig angeboten und besucht. Neue Gruppen werden bedarfsgerecht eingerichtet. Insbesondere Stadtteile mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen in Haushalten mit SGB II Bezug rücken in den Focus. Die Jugendhilfeplanung erarbeitet hierfür einen Vorschlag. 7 Vorschlag zur zukünftigen Mittelverteilung nach Ablauf des Schuljahres in 2018/19 und ab 2020 (ganzjährig): Zur Förderung der Betreuungsangebote / Übermittagsbetreuung stehen Mittel in Höhe von 954.900 € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden aktuell 11 kleine Gruppen und 43 große Gruppen gefördert, s. auch Session 2648/2018 „Qualitativer Ausbau der Übermittagsbetreuung für bestehende Gruppen“ Zusätzlich zu diesen Mitteln standen, wie eingangs erwähnt, im Rahmen des politischen VN in 2018 und 2019 jeweils 1.000.000 € zur Verfügung, für 2019 zusätzlich für neue Gruppen 200.000 €. Diese Mittel sind nicht in die Mittelfristplanung aufgenommen. Vorausgesetzt, diese Mittel würden mittelfristig zur Verfügung stehen, würde die Gesamtsumme ab 2019 anteilig nach Ablauf des Schuljahres und ab 2020 in der vollen Höhe 2.154.900 betragen. Jede „Gruppe“, neu: Bildungsangebot erhält: 32.500 € 54 Gruppen je 32.500 € 1.755.000 € 11 neue Gruppen je 32.500 € 357.500 € Evaluation / Fachveranstaltungen 40.000 € Insgesamt 2.152.500 € Die Überlegungen stehen unter dem generellen Vorbehalt der HpL Beratungen 2020/2021, weil die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.200.000 € dort zugesetzt werden müssten. Eine Beschlussvorlage folgt nach Diskussion im JHA am 19.03.2019. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0277/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 21.01.2019 10:05