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0877/2024

Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“

Beschlussvorlage Ausschuss 06.03.2024

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Nächste Beratung: Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld, Sitzung am 03.09.2024, TOP 6.5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

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Anlage 3 städtebauliches Konzept Änderung Wegeführung

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1015 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Weiterhin wird in einem späteren Verfahrensschritt im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Absatz 
Baugesetzbuch (BauGB) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden.  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1305 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0877/2024
Stand: 09.02.2026 
Sachstandsbericht  
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in 
Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung„ 
hier: Beschluss über die Anpassung der Wegeverbindung zwischen Alsdorfer Straße 
und Gewerbestraße/Stolberger Straße (Stichstraße) 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Wegeverbindung von der Als-
dorfer Straße zur Gewerbestraße/Stolberger Straße gemäß der Anlage 3 im weiteren Bebau-
ungsplanverfahren planungsrechtlich zu sichern.   
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der Vorgaben aus dem Beschluss ausgearbei-
tet. Aufgrund anderweitiger Prioritätensetzung ruht das Verfahren derzeit. 
 
Nächste Schritte: 
Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung der Veröffentlichung des Bebau-
ungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Hierzu werden die politi-
schen Gremien gesondert mit einer Mitteilung informiert. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
1.Quartal 2027

Anlage 0 Begründung Dringlichkeit

811 Zeichen

/  
Anlage 0 
 
 
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger 
Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ 
Beschluss über die Anpassung der Wegeverbindung zwischen Alsdorfer Straße 
und Gewerbestraße/Stolberger Straße (Stichstraße) 
Vorlage 0877/2024 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
 
Es soll, auch im Sinne der REWE Group, eine kurzfristige Beschlussfassung über die 
geänderte Wegeführung herbeigeführt werden, da dies für die weiteren Planungen der 
REWE Group von großer Bedeutung ist. 
Daher sollen die Bezirksvertretungen 3 und 4 und der Stadtentwicklungsausschuss in 
ihren Sitzungen am 11.03.2024 bzw. 14.03.2024 darüber beraten. Der Rahmenpla-
nungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld tagt erst wieder am 04.06.2024 und soll 
im Nachgang informiert werden.

Anlage 3 städtebauliches Konzept Änderung Wegeführung

185 Zeichen

ANLAGE 3  
                                                                                             
             
 
 
Angepasste Fuß- und 
Radwegeverbindung als 
Geh- und Fahrrecht

Anlage 2 Geltungsbereich

394 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 63459/04
Stolberger Straße
in Köln - Braunsfeld / Ehrenfeld, 1. Änderung
0 10050 200 300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

4278 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0877/2024 
Freigabedatum 06.03.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in 
Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ 
hier: Beschluss über die Anpassung der Wegeverbindung zwischen Alsdorfer Straße 
und Gewerbestraße/Stolberger Straße (Stichstraße)  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Wegeverbindung von der 
Alsdorfer Straße zur Gewerbestraße/Stolberger Straße gemäß der Anlage 3 im weiteren 
Bebauungsplanverfahren planungsrechtlich zu siche rn.   
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 
(Mitteilung) 04.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 17.06.2021 im Rahmen des Einleitungsbe-
schlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63459/0 4, Arbeitstitel „Stolberger Straße 
in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ die Verwaltung beauftragt, den schon seit 
2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplanten „Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Rich-
tung Osten, „Gewerbestraße/Stolberger Straße, bzw. O skar-Jäger Straße“ im weiteren 
Verfahren in die Wege zu leiten und durch die planungsrechtliche Festsetzung eines Fuß - 
und Radwegs eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung zu ermöglichen (vgl. Session Nr. 
3225/2020).  
 
Am 31.08.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss den sogenannten Vorgabenbe-
schluss gefasst. In dem zugrundeliegenden Planungskonzept war auch der Durchstich 
zwischen der Alsdorfer Straße und der Gewerbestraße/S tolberger Straße als Fuß - und 
Radwegeverbindung (Geh - und Fahrradfahrrecht) eingezeichnet (vgl. Session Nr. 
0858/2023).  
 
In den vergangenen Monaten haben Abstimmungen mit der  REWE Group stattgefunden, 
über deren Grundstück die zukünftige Wegeverbindung laufen soll. Dabei hat sich heraus-
gestellt, dass die Wegeverbindung nicht konkret so verlaufen kann, wie im Planungskon-
zept zum Vorgabenbeschluss eingezeichnet. Hintergrund ist,  dass in den zur Rewe Group 
gehörenden Gebäuden an der Stolberger Straße derzeit insgesamt ca. 3.100 Mitarbei-
tende beschäftigt sind. Aufgrund feststehender Umzüge wird diese Zahl bis Ende 2024 
auf ca. 3.400 Mitarbeitende und bis Ende 2025 auf ca. 3.700 Mit arbeitende ansteigen.  
 
Das Vorhabengrundstück an der Stolberger Straße 92 im Plangebiet des Bebauungsplans 
Nr. 63459/04 ist der einzige geeignete Standort in Köln mit Erweiterungspotenzial, sodass 
dieser Liegenschaft als Verwaltungsstandort für die REWE Gr oup in Köln eine zentrale 
Bedeutung zukommt. Die REWE Group beabsichtigt daher in der Zukunft, diesen Stand-
ort an der Stolberger Straße in Köln zu optimieren bzw. neu zu gestalten. Ziel der Verwal-
tung ist sicherzustellen, dass die REWE Group den Standort z ukunftsfähig entwickeln 
kann und die Expansionsfähigkeit gegeben ist. Daher soll die Wegeführung zwischen der 
Alsdorfer Straße und der Gewerbestraße/Stolberger Straße angepasst werden (siehe An-
lage 3).  
 
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 63459/04 ‐ Arbeitstitel "Stolberger Straße in Köln ‐
Braunsfeld/‐Ehrenfeld, 1. Änderung“ sieht vor, bisher im Bebauungsplan als Gewerbege-
biet festgesetzte Flächen, die im Eigentum der REWE Group stehen, teilweise in öffentli-
che Grünflächen zu ändern (ehemalige Gleisharfe, St andort der Bauwagensiedlung Os-
terinsel), so dass die REWE Group hier bereits Flächen in ihrem Eigentum abgegeben 
wird, die zukünftig öffentlich sein werden.  
 
Aus Sicht der Verwaltung erfüllt auch die geänderte Wegeführung den Auftrag aus dem 
Einleitungsbeschluss. Mit der neuen Wegeführung ist zukünftig eine Verbindung für zu

3 
Fuß Gehende und Radfahrende zwischen der Alsdorfer Straße und der Stichstraße Stol-
berger Straße gewährleistet. Die Wegeführung soll im weiteren Bebauungsplanverfahren 
mit einem Geh- und Fahrradfahrrecht gesichert werden.

Beratungsverlauf (4)

11.03.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2024 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0877/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.03.2024
Erstellt
04.03.2024 09:52