0877/2024
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Weiterhin wird in einem späteren Verfahrensschritt im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Absatz Baugesetzbuch (BauGB) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
0877/2024
Stand: 09.02.2026
Sachstandsbericht
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in
Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung„
hier: Beschluss über die Anpassung der Wegeverbindung zwischen Alsdorfer Straße
und Gewerbestraße/Stolberger Straße (Stichstraße)
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Wegeverbindung von der Als-
dorfer Straße zur Gewerbestraße/Stolberger Straße gemäß der Anlage 3 im weiteren Bebau-
ungsplanverfahren planungsrechtlich zu sichern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der Vorgaben aus dem Beschluss ausgearbei-
tet. Aufgrund anderweitiger Prioritätensetzung ruht das Verfahren derzeit.
Nächste Schritte:
Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Durchführung der Veröffentlichung des Bebau-
ungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Hierzu werden die politi-
schen Gremien gesondert mit einer Mitteilung informiert.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
1.Quartal 2027
Anlage 0 Begründung Dringlichkeit
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/ Anlage 0 Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ Beschluss über die Anpassung der Wegeverbindung zwischen Alsdorfer Straße und Gewerbestraße/Stolberger Straße (Stichstraße) Vorlage 0877/2024 hier: Begründung der Dringlichkeit Es soll, auch im Sinne der REWE Group, eine kurzfristige Beschlussfassung über die geänderte Wegeführung herbeigeführt werden, da dies für die weiteren Planungen der REWE Group von großer Bedeutung ist. Daher sollen die Bezirksvertretungen 3 und 4 und der Stadtentwicklungsausschuss in ihren Sitzungen am 11.03.2024 bzw. 14.03.2024 darüber beraten. Der Rahmenpla- nungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld tagt erst wieder am 04.06.2024 und soll im Nachgang informiert werden.
Anlage 3 städtebauliches Konzept Änderung Wegeführung
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ANLAGE 3
Angepasste Fuß- und
Radwegeverbindung als
Geh- und Fahrrecht
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes 63459/04 Stolberger Straße in Köln - Braunsfeld / Ehrenfeld, 1. Änderung 0 10050 200 300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 0877/2024 Freigabedatum 06.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 - Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ hier: Beschluss über die Anpassung der Wegeverbindung zwischen Alsdorfer Straße und Gewerbestraße/Stolberger Straße (Stichstraße) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Wegeverbindung von der Alsdorfer Straße zur Gewerbestraße/Stolberger Straße gemäß der Anlage 3 im weiteren Bebauungsplanverfahren planungsrechtlich zu siche rn. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld (Mitteilung) 04.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 17.06.2021 im Rahmen des Einleitungsbe- schlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63459/0 4, Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld, 1. Änderung“ die Verwaltung beauftragt, den schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplanten „Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Rich- tung Osten, „Gewerbestraße/Stolberger Straße, bzw. O skar-Jäger Straße“ im weiteren Verfahren in die Wege zu leiten und durch die planungsrechtliche Festsetzung eines Fuß - und Radwegs eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung zu ermöglichen (vgl. Session Nr. 3225/2020). Am 31.08.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss den sogenannten Vorgabenbe- schluss gefasst. In dem zugrundeliegenden Planungskonzept war auch der Durchstich zwischen der Alsdorfer Straße und der Gewerbestraße/S tolberger Straße als Fuß - und Radwegeverbindung (Geh - und Fahrradfahrrecht) eingezeichnet (vgl. Session Nr. 0858/2023). In den vergangenen Monaten haben Abstimmungen mit der REWE Group stattgefunden, über deren Grundstück die zukünftige Wegeverbindung laufen soll. Dabei hat sich heraus- gestellt, dass die Wegeverbindung nicht konkret so verlaufen kann, wie im Planungskon- zept zum Vorgabenbeschluss eingezeichnet. Hintergrund ist, dass in den zur Rewe Group gehörenden Gebäuden an der Stolberger Straße derzeit insgesamt ca. 3.100 Mitarbei- tende beschäftigt sind. Aufgrund feststehender Umzüge wird diese Zahl bis Ende 2024 auf ca. 3.400 Mitarbeitende und bis Ende 2025 auf ca. 3.700 Mit arbeitende ansteigen. Das Vorhabengrundstück an der Stolberger Straße 92 im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 63459/04 ist der einzige geeignete Standort in Köln mit Erweiterungspotenzial, sodass dieser Liegenschaft als Verwaltungsstandort für die REWE Gr oup in Köln eine zentrale Bedeutung zukommt. Die REWE Group beabsichtigt daher in der Zukunft, diesen Stand- ort an der Stolberger Straße in Köln zu optimieren bzw. neu zu gestalten. Ziel der Verwal- tung ist sicherzustellen, dass die REWE Group den Standort z ukunftsfähig entwickeln kann und die Expansionsfähigkeit gegeben ist. Daher soll die Wegeführung zwischen der Alsdorfer Straße und der Gewerbestraße/Stolberger Straße angepasst werden (siehe An- lage 3). Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 63459/04 ‐ Arbeitstitel "Stolberger Straße in Köln ‐ Braunsfeld/‐Ehrenfeld, 1. Änderung“ sieht vor, bisher im Bebauungsplan als Gewerbege- biet festgesetzte Flächen, die im Eigentum der REWE Group stehen, teilweise in öffentli- che Grünflächen zu ändern (ehemalige Gleisharfe, St andort der Bauwagensiedlung Os- terinsel), so dass die REWE Group hier bereits Flächen in ihrem Eigentum abgegeben wird, die zukünftig öffentlich sein werden. Aus Sicht der Verwaltung erfüllt auch die geänderte Wegeführung den Auftrag aus dem Einleitungsbeschluss. Mit der neuen Wegeführung ist zukünftig eine Verbindung für zu 3 Fuß Gehende und Radfahrende zwischen der Alsdorfer Straße und der Stichstraße Stol- berger Straße gewährleistet. Die Wegeführung soll im weiteren Bebauungsplanverfahren mit einem Geh- und Fahrradfahrrecht gesichert werden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0877/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.03.2024
- Erstellt
- 04.03.2024 09:52