VK 4/2022
Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022 Eingeschränkte Nutzbarkeit der A 44n durch Starkwindereignisse
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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022 Eingeschränkte Nutzbarkeit der A 44n durch Starkwindereignisse)
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Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 4/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Autobahn GmbH Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 31.03.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 08.04.2022 9.4 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022 Eingeschränkte Nutzbarkeit der A 44n durch Starkwindereignisse Vorschlag: Die Verkehrskommission nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Wieviele Unfälle und wieviele Sperrungen aufgrund zu starken Seitenwindes gab es im Zeitraum von Juni letzten Jahres bis heute? Aus der aktuellsten durch die Autobahnpolizei zur Verfügung gestellten Übersicht lassen sich folgende Unfallzahlen auswerten: Auf der A 44 n ereigneten sich zwischen dem 01.01.2021 bis zum 24.02.2022 insgesamt 53 Verkehrsunfälle mit überwiegend geringer Unfallschwere (Kategorie 5 = leichter Sachschaden). Eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Bei 7 Unfällen wurden 14 Per- sonen verletzt, 4 davon schwer. Bei 46 Unfällen entstand nur geringer Sachschaden. In 6 der 53 Fälle spielte Wind eine maßgebliche Rolle. Dabei handelte es sich um Alleinunfälle, 5x der Kategorie 5 (4x PKW, 1x LKW) und 1x der Kategorie 4 (1x LKW, schwerer Sachschaden). Die Strecke ist demnach aus Unfallsicht grundsätzlich als si - cher einzustufen. Am 21.10.2021 und 18.02.2022 haben zwei weitere Sperrungen der A44n aufgrund zu starken Seitenwindes zu einer Verdrängung des Fernverkehrs in das untergeordnete Straßennetz geführt 2. Wie hoch ist die Schadenssumme auf Grund dieser Vorfälle zu beziffern? Die Schadenssummen, die sich aus den einzelnen Unfallereignissen für den Verkehrs- teilnehmer ergeben haben, kann nicht beziffert werden, da eine Rückmeldung über die Abwicklung des Schadensfalls über die Versicherungen nicht erfolgt und auch nicht ver- Sitzungsvorlage VK VK 4/2022 Seite 2 von 3 pflichtend ist. Sanierungsarbeiten an den Fahrbahnen am Unfallort wurden nicht erfor - derlich. 3. Gibt es inzwischen Fortschritte in den Planungen zur Gewährleistung eines windsiche- ren Betriebs der A44 n? Grundlage der Überlegungen für den windsicheren Betrieb der A44n bildet ein Windgut- achten. Dieses soll Aussagen über die Notwendigkeit, die Verortung und die Ausgestal- tung möglicher Windabweiser geben. Da sich die Strömungsverhältnisse des Windes aufgrund des fortschreitenden Braunkohletagebaus in den Folgejahren ändern werden, müssen unterschiedliche Windszenarien betrachtet werden, um zum einem aktuell wie auch zukünftig die richtigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit einer Fertigstellung dieses Gutachtens wird im 3. Quartal 2022 gerechnet. Das Umleitungskonzept im Falle einer Vollsperrung der A44n wurde am 03.02.2022 mit den Trägern öffentlicher Belange (Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Stadt Erkelenz, Stadt Grevenbroich, Stadt Jüchen, Stadt Mönchengladbach, Gemeinde Titz, Straßen NRW, PP Düsseldorf und PP Köln) festgelegt. Die Beschaffung, Aufstellung und Finan- zierung der erforderlichen Verkehrszeichen erfolgt zeitnah durch die Autobahn GmbH. 4. Wenn ja, sind Protokolle bzw. Planungsunterlagen zum aktuellen Planungsstand zur windsicheren Ertüchtigung der A44n für die Beratungen der Verkehrskommissionen des Regionalrates vorhanden und können diese vorgestellt werden? Die Autobahn GmbH sagt zu, das Ergebnis des Windgutachtens sowie die sich daraus ergebenden planerischen Überlegungen und Lösungsansätze in einer der nächsten Sitzungen des Regionalrates vorzustellen. 5. Wenn ja, kann ein voraussichtlicher Beginn bzw. voraussichtliche Fertigstellung dieser dringend notwendigen Ertüchtigungen aktuell terminiert werden? Die Planung, Vergabe und Realisierung der sich aus dem Gutachten ergebenden Lö- sungen wird mindestens noch bis ins nächste Jahr dauern. Je nach Lösungsalternati- ven müssen statische Berechnungen für mögliche konstruktive Bauwerke (Schutz- wände) durchgeführt und evtl. Grunderwerb getätigt werden. Inwieweit sich die politi- sche Entscheidung zum früheren Kohleausstieg (Leitentscheidung des Landes NRW aus 2019, Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus 2021) auf die Führung der A44n auswirkt, wird derzeit noch untersucht. 6. Wenn nein, warum nicht? Wir bitten dann um ausführliche Darlegung der Gründe hier- für. vgl. hierzu bitte die Antworten zu den Fragen 3 bis 5 Sitzungsvorlage VK VK 4/2022 Seite 3 von 3 7. Stimmt es, dass zunächst ein sog. „Wíndgutachten“ anstelle der oben genannten oder auch anderer Maßnahmen erstellt werden soll? Wie in der Antwort zur Frage 3 bereits erwähnt, wird vor Einstieg in die Planungen zu möglichen Lösungsalternativen ein Windgutachten erforderlich. 8. Wenn ja, welche Zielsetzungen verfolgt es, wurde es bereits vergeben, an wen wurde es vergeben und wann soll es fertig gestellt sein? Bevor sinnvolle Maßnahmen zum Windschutz definiert werden können, muss zunächst untersucht werden, an welcher Stelle Windschutz erforderlich ist und wie ein effektiver Windschutz aussehen kann. Hierzu werden lokale Windströmungen anhand von Strö - mungssimulationen detailliert berechnet und so die lokalen Windbedingungen genau abgebildet. Mit den Simulationen ist es möglich, im Detail den Verlauf und die Stärke der Windströmung im Tagebau je nach Windrichtung zu verfolgen und die Situation auf der Autobahn nachzuvollziehen. Das Windgutachten befindet sich in der Vergabephase und soll kurzfristig beauftragt werden. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. 9. Wenn es noch nicht vergeben wurde, wann erfolgt die Vergabe? vgl. hierzu bitte die Antwort zur Frage 8 10. Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf? Die Kosten werden nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend der zwischen dem Vorhabenträger RWE Power GmbH und der Straßenbauverwaltung geschlossenen Vereinbarung je zur Hälfte getragen. 11. Ist gegen RWE ein Regressanspruch zu erheben? Die Untersuchung, inwieweit die Windverhältnisse bei der Planung der A44n durch den Vorhabenträger des Braunkohlentagebaus hätten berücksichtigt werden müssen, ist eben- falls Bestandteil des Windgutachtens. Ob sich daraus ein Regressanspruch gegenüber der RWE Power GmbH ableiten lässt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden. Anlage(n): 1. Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022
Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022)
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Anfrage zur 4. Sitzung der Verkehrskommision am 8. April 2022 Sehr geehrter Herr Hebbel, bitte setzen Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 08.04.2022: Eingeschränkte Nutzbarkeit der A 44n durch Starkwindereignisse Bereits am 27. August 2021 befasste sich die Verkehrskommission der Bezirksregie- rung Köln im Rahmen unserer Anfrage u.A. mit der Problematik von Verkehrsbehinde- rungen und Sperrungen auf der A 44n auf Grund starker Winde und aufgewirbelter Staubmassen. Wie uns seinerzeit durch Herrn van Bebber (Autobahn GmbH) in der Sitzung berichtet wurde, wurden weitergehende Maßnahmen am 02.08.2021 mit allen Betroffenen und zuständigen Behörden vorabgestimm. Hierzu gehörten auch Ideen für bauliche Anla- gen (Windbreaker, Solarpaneele, Lärmschutzwände, Bepflanzung). Den Dürener Nachrichten war vor einigen Wochen zu entnehmen dass der Plan ei- ner technischen Lösung für die A44n mit Windmessern, Windbrechern oder anderen baulichen Maßnahmen inzwischen zurückgestellt wurde und stattdessen nun ein Windgutachten in Auftrag gegeben werden solle. Unter Bezugnahme auf diese Pressemitteilung vom 18. Januar 2022 und unsere An- frage vom 09.06.2021 ergeben sich daher nun noch folgende Fragestellungen: 1. Wieviele Unfälle und wieviele Sperrungen aufgrund zu starken Seitenwindes gab es im Zeitraum von Juni letzten Jahres bis heute? 2. Wie hoch ist die Schadenssumme auf Grund dieser Vorfälle zu beziffern? 3. Gibt es inzwischen Fortschritte in den Planungen zur Gewährleistung eines windsicheren Betriebs der A44 n? GRÜNE im Regionalrat Köln Bezirksregierung, Raum H 455 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln 0177 7473808 oder 0172-6431213 gruene.regionalrat-koeln@gmx.de www.gruene-regionalrat-koeln.de Köln, den 22.03.2022 An den Vorsitzenden der Verkehrskommission Herrn Paul Hebbel Bezirksregierung Köln Geschäftsstelle des Regionalrates 50667 Köln 4. Wenn ja, sind Protokolle bzw. Planungsunterlagen zum aktuellen Planungs- stand zur windsicheren Ertüchtigung der A44n für die Beratungen des Ver- kehrskommissionen des Regionalrates vorhanden und können diese vorge- stellt werden? 5. Wenn ja, kann ein voraussichtlicher Beginn bzw. voraussichtliche Fertigstel- lung dieser dringend notwendigen Ertüchtigungen aktuell terminiert werden? 6. Wenn nein, warum nicht? Wir bitten dann um ausführliche Darlegung der Gründe hierfür. 7. Stimmt es, dass zunächst ein sog. „Wíndgutachten“ anstelle der oben genann- ten oder auch anderer Maßnahmen erstellt werden soll? 8. Wenn ja, welche Zielsetzungen verfolgt es, wurde es bereits vergeben, an wen wurde es vergeben und wann soll es fertig gestellt sein? 9. Wenn es noch nicht vergeben wurde, wann erfolgt die Vergabe ? 10. Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf? 11. Ist gegen RWE ein Regressanspruch zu erheben? Mit freundlichen Grüßen Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender Gudrun Zentis und Hans-Josef Dederichs, Fraktionsmitglieder f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 4/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 08.04.2022
- Erstellt
- 25.03.2022 11:34