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VK 4/2022

Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022 Eingeschränkte Nutzbarkeit der A 44n durch Starkwindereignisse

Sitzungsvorlage VK 08.04.2022

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 08.04.2022, TOP 9.4

Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022 Eingeschränkte Nutzbarkeit der A 44n durch Starkwindereignisse)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022 Eingeschränkte Nutzbarkeit der A 44n durch Starkwindereignisse)

6458 Zeichen

Seite 1 von 3 
Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 4/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Autobahn GmbH 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 31.03.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 08.04.2022 9.4 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022 
Eingeschränkte Nutzbarkeit der A 44n durch Starkwindereignisse 
 
Vorschlag: 
Die Verkehrskommission nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Wieviele Unfälle und wieviele Sperrungen aufgrund zu starken Seitenwindes gab es im 
Zeitraum von Juni letzten Jahres bis heute? 
 
Aus der aktuellsten durch die Autobahnpolizei zur Verfügung gestellten Übersicht lassen 
sich folgende Unfallzahlen auswerten: 
Auf der A 44 n ereigneten sich zwischen dem 01.01.2021 bis zum 24.02.2022 insgesamt 
53 Verkehrsunfälle mit überwiegend geringer Unfallschwere (Kategorie 5 = leichter 
Sachschaden). Eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Bei 7 Unfällen wurden 14 Per-
sonen verletzt, 4 davon schwer. Bei 46 Unfällen entstand nur geringer Sachschaden. 
 
In 6 der 53 Fälle spielte Wind eine maßgebliche Rolle. Dabei handelte es sich um 
Alleinunfälle, 5x der Kategorie 5 (4x PKW, 1x LKW) und 1x der Kategorie 4 (1x LKW, 
schwerer Sachschaden). Die Strecke ist demnach aus Unfallsicht grundsätzlich als si -
cher einzustufen. 
 
Am 21.10.2021 und 18.02.2022 haben zwei weitere Sperrungen der A44n aufgrund zu 
starken Seitenwindes zu einer Verdrängung des Fernverkehrs in das untergeordnete 
Straßennetz geführt 
 
 
2. Wie hoch ist die Schadenssumme auf Grund dieser Vorfälle zu beziffern? 
 
Die Schadenssummen, die sich aus den einzelnen Unfallereignissen für den Verkehrs-
teilnehmer ergeben haben, kann nicht beziffert werden, da eine Rückmeldung über die 
Abwicklung des Schadensfalls über die Versicherungen nicht erfolgt und auch nicht ver-

Sitzungsvorlage VK VK 4/2022 Seite 2 von 3 
pflichtend ist. Sanierungsarbeiten an den Fahrbahnen am Unfallort wurden nicht erfor -
derlich. 
 
 
3. Gibt es inzwischen Fortschritte in den Planungen zur Gewährleistung eines windsiche-
ren Betriebs der A44 n? 
 
Grundlage der Überlegungen für den windsicheren Betrieb der A44n bildet ein Windgut-
achten. Dieses soll Aussagen über die Notwendigkeit, die Verortung und die Ausgestal-
tung möglicher Windabweiser geben. Da sich die Strömungsverhältnisse des Windes 
aufgrund des fortschreitenden Braunkohletagebaus in den Folgejahren ändern werden, 
müssen unterschiedliche Windszenarien betrachtet werden, um zum einem aktuell wie 
auch zukünftig die richtigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit einer Fertigstellung 
dieses Gutachtens wird im 3. Quartal 2022 gerechnet.  
 
Das Umleitungskonzept im Falle einer Vollsperrung der A44n wurde am 03.02.2022 mit 
den Trägern öffentlicher Belange (Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Stadt Erkelenz, 
Stadt Grevenbroich, Stadt Jüchen, Stadt Mönchengladbach, Gemeinde Titz, Straßen 
NRW, PP Düsseldorf und PP Köln) festgelegt. Die Beschaffung, Aufstellung und Finan-
zierung der erforderlichen Verkehrszeichen erfolgt zeitnah durch die Autobahn GmbH. 
 
 
4. Wenn ja, sind Protokolle bzw. Planungsunterlagen zum aktuellen Planungsstand zur 
windsicheren Ertüchtigung der A44n für die Beratungen der Verkehrskommissionen 
des Regionalrates vorhanden und können diese vorgestellt werden? 
 
Die Autobahn GmbH sagt zu, das Ergebnis des Windgutachtens sowie die sich daraus 
ergebenden planerischen Überlegungen und Lösungsansätze in einer der nächsten 
Sitzungen des Regionalrates vorzustellen. 
 
 
5. Wenn ja, kann ein voraussichtlicher Beginn bzw. voraussichtliche Fertigstellung dieser 
dringend notwendigen Ertüchtigungen aktuell terminiert werden? 
 
Die Planung, Vergabe und Realisierung der sich aus dem Gutachten ergebenden Lö-
sungen wird mindestens noch bis ins nächste Jahr dauern. Je nach Lösungsalternati-
ven müssen statische Berechnungen für mögliche konstruktive Bauwerke (Schutz-
wände) durchgeführt und evtl. Grunderwerb getätigt werden. Inwieweit sich die politi-
sche Entscheidung zum früheren Kohleausstieg (Leitentscheidung des Landes NRW 
aus 2019, Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus 2021) auf die Führung der A44n 
auswirkt, wird derzeit noch untersucht.  
 
 
6. Wenn nein, warum nicht? Wir bitten dann um ausführliche Darlegung der Gründe hier-
für. 
 
vgl. hierzu bitte die Antworten zu den Fragen 3 bis 5

Sitzungsvorlage VK VK 4/2022 Seite 3 von 3 
7. Stimmt es, dass zunächst ein sog. „Wíndgutachten“ anstelle der oben genannten oder 
auch anderer Maßnahmen erstellt werden soll? 
 
Wie in der Antwort zur Frage 3 bereits erwähnt, wird vor Einstieg in die Planungen zu 
möglichen Lösungsalternativen ein Windgutachten erforderlich. 
 
 
8. Wenn ja, welche Zielsetzungen verfolgt es, wurde es bereits vergeben, an wen wurde 
es vergeben und wann soll es fertig gestellt sein? 
 
Bevor sinnvolle Maßnahmen zum Windschutz definiert werden können, muss zunächst 
untersucht werden, an welcher Stelle Windschutz erforderlich ist und wie ein effektiver 
Windschutz aussehen kann. Hierzu werden lokale Windströmungen anhand von Strö -
mungssimulationen detailliert berechnet und so die lokalen Windbedingungen genau 
abgebildet. Mit den Simulationen ist es möglich, im Detail den Verlauf und die Stärke 
der Windströmung im Tagebau je nach Windrichtung zu verfolgen und die Situation auf 
der Autobahn nachzuvollziehen. 
 
Das Windgutachten befindet sich in der Vergabephase und soll kurzfristig beauftragt 
werden. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. 
 
 
9. Wenn es noch nicht vergeben wurde, wann erfolgt die Vergabe? 
 
vgl. hierzu bitte die Antwort zur Frage 8 
 
 
10. Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf? 
 
Die Kosten werden nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend der zwischen dem 
Vorhabenträger RWE Power GmbH und der Straßenbauverwaltung geschlossenen 
Vereinbarung je zur Hälfte getragen. 
 
 
11. Ist gegen RWE ein Regressanspruch zu erheben? 
 
Die Untersuchung, inwieweit die Windverhältnisse bei der Planung der A44n durch den 
Vorhabenträger des Braunkohlentagebaus hätten berücksichtigt werden müssen, ist eben-
falls Bestandteil des Windgutachtens. Ob sich daraus ein Regressanspruch gegenüber der 
RWE Power GmbH ableiten lässt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden. 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022

Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 22.03.2022)

3095 Zeichen

Anfrage zur 4. Sitzung der Verkehrskommision am  8. April 2022 
Sehr geehrter Herr Hebbel, 
bitte setzen Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 
08.04.2022: 
Eingeschränkte Nutzbarkeit der A 44n durch Starkwindereignisse 
Bereits am 27. August 2021 befasste sich die Verkehrskommission der Bezirksregie-
rung Köln im Rahmen unserer Anfrage u.A. mit der Problematik von Verkehrsbehinde-
rungen und Sperrungen auf der A 44n auf Grund starker Winde und  aufgewirbelter 
Staubmassen. 
Wie uns seinerzeit durch Herrn van Bebber (Autobahn GmbH) in der Sitzung berichtet 
wurde, wurden weitergehende Maßnahmen am 02.08.2021 mit allen Betroffenen und 
zuständigen Behörden vorabgestimm. Hierzu gehörten auch Ideen für bauliche Anla-
gen (Windbreaker, Solarpaneele, Lärmschutzwände, Bepflanzung). 
Den Dürener Nachrichten war vor einigen Wochen zu entnehmen dass der Plan ei-
ner technischen Lösung für die A44n mit Windmessern, Windbrechern oder anderen 
baulichen Maßnahmen inzwischen  zurückgestellt wurde und stattdessen nun ein 
Windgutachten in Auftrag gegeben werden solle.  
Unter Bezugnahme auf diese Pressemitteilung vom 18. Januar 2022 und unsere An-
frage vom 09.06.2021 ergeben sich daher  nun noch folgende Fragestellungen: 
1. Wieviele Unfälle und wieviele  Sperrungen aufgrund zu starken  
Seitenwindes gab es im Zeitraum von Juni letzten Jahres bis heute?  
 
2. Wie hoch ist die Schadenssumme auf Grund dieser Vorfälle zu beziffern? 
 
3. Gibt es inzwischen Fortschritte in den Planungen zur Gewährleistung eines 
windsicheren Betriebs der A44 n? 
 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 oder 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 22.03.2022 
An den 
 
Vorsitzenden der 
Verkehrskommission 
Herrn Paul Hebbel 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle des Regionalrates 
 
50667 Köln

4. Wenn ja, sind Protokolle bzw. Planungsunterlagen zum aktuellen Planungs-
stand zur windsicheren Ertüchtigung der A44n für die Beratungen des Ver-
kehrskommissionen des Regionalrates vorhanden und können diese vorge-
stellt werden? 
 
5. Wenn ja, kann ein voraussichtlicher Beginn bzw. voraussichtliche Fertigstel-
lung dieser dringend notwendigen Ertüchtigungen aktuell terminiert werden? 
 
6. Wenn nein, warum nicht? Wir bitten dann um ausführliche Darlegung der 
Gründe hierfür. 
 
7. Stimmt es, dass zunächst ein sog. „Wíndgutachten“ anstelle der oben genann-
ten oder auch anderer Maßnahmen  erstellt werden soll? 
 
8. Wenn ja, welche Zielsetzungen verfolgt es, wurde es bereits vergeben, an 
wen wurde es vergeben und wann soll es fertig gestellt sein? 
 
9. Wenn es noch nicht vergeben wurde, wann erfolgt die Vergabe ? 
 
10.  Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf? 
 
11.  Ist gegen RWE ein Regressanspruch zu erheben? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender             
Gudrun Zentis und Hans-Josef Dederichs, Fraktionsmitglieder 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt  
(Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Beratungsverlauf (1)

08.04.2022 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 9.4
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Details

Aktenzeichen
VK 4/2022
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
08.04.2022
Erstellt
25.03.2022 11:34