0379/2023
Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023
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Anlage 2: Förderprogramm Strukturförderfonds des Kulturamtes
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Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 1. Ziel und Zweck der Zuwendung Zahlreiche kulturelle Träger, Vereine und Institutionen sind mit steigenden Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender institutioneller Förderungen zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 2. Was kann gefördert werden? Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2023 nicht berücksichtigte Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine- Krieges). 3. Wer erhält eine Zuwendung? Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische Personen), die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung durch das Kulturamt erhalten. Geförderte Betriebe in öffentlich-rechtlicher Verantwortung sind jedoch ausgeschlossen. Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung vollumfänglich aus kommunalen Mitteln erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten Zuschüssen, bei der beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch Fördermittel des Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht bezogen auf diese Zuschüsse keine Berechtigung zur Antragstellung. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch, wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2023 bewilligt werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten. 4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung? Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023. Die Fördermittel stehen für das Jahr 2023 zur Verfügung und die Förderung muss bis zum 31.12.2023 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der Förderzeitraum wird auf den 01.01.2023 bis 31.12.2023 festgelegt. Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale, institutionelle Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr 2023 vom Kulturamt der Stadt Köln gemäß bestehender Rats- oder Ausschussbeschlüsse erhalten. Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche Mittel bis zu einer Höhe von maximal 5% der ursprünglichen Gesamtfördersumme beantragt werden. Für das Jahr 2024 wird gegebenenfalls eine gesonderte Richtlinie zu gegebener Zeit veröffentlicht. Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kostensteigerungen werden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden 5. Verfahren Antragstellung Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist antragsgebunden. Anträge sind beim Kulturamt der Stadt Köln zu stellen. Die Förderung kann im Jahr 2023 laufend beantragt werden. Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind. Anträge sind an: Kulturamt: per Email an die bekannte Sachbearbeitung oder an 41PoststelleKulturamt@STADT-KOELN.DE zu richten. Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: - Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal- und/oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges - Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen - Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der steigenden Kosten ergriffen werden - Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen - Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt beziehungsweise bezogen wurden/werden. Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Bewilligung Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat. Verwendungsnachweis Die Fördermittelnehmer bestätigen im Verwendungsnachweis die zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06.2024 parallel zu dem regulären Verwendungsnachweis der institutionellen Förderung vorzulegen. Die Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 6. Schlussbestimmung Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Mitteilung Ausschuss
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Gez. Charles Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 02.02.2023 0379/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.02.2023 Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 Der Rat der Stadt Köln hat am 10.11.2022 die Haushaltssatzung 2023/2024 beschlossen. Gleichzeitig ist der Rat dem Antrag AN/1729/2022 des Finanzausschusses gefolgt, wonach die Verwaltung wie folgt beauftragt wurde: „Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistun- gen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Ver- fügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzutei- len sowie ein administrierbares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Es ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem nachträglichen Ver- wendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinspa- rung zu benennen.“ Entsprechend dem prozentualen Anteil am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen wurden dem Dezernat Kunst und Kultur für die beiden Haushaltsjahre jeweils 370.000 € zuge- teilt (siehe Mitteilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 – Vorlagen-Nr. 3876/2022). Der Ausschuss Kunst und Kultur hat vor diesem Hintergrund am 31.01.2023 das „Förderpro- gramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023“ be- schlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 370.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Beschlussvorlage für den Ausschuss Kunst und Kultur (Vorlagen-Nr. 0102/2023) sowie das oben genannte Förderprogramm sind als Anlage beigefügt. Nach dem Beschluss des Ausschusses wurde im Förderprogramm unter Punkt 3. „Wer erhält eine Zuwendung?“ der zweite Absatz gestrichen („Voraussetzung hierbei ist, … keine Berechtigung zur Antragstel- lung“). Anlagen 2
Anlage 1: Beschlussvorlage-Nr. 0102/2023 für den Ausschuss Kunst und Kultur
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 0102/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt das „Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan des Kultu- ramtes in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen in Höhe von 370.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 370.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zahlreiche kulturelle Träger, Vereine und Institutionen, die von der Stadt Köln im Rahmen der Kulturförderung eine institutionelle Förderung erhalten, sind mit steigen- den Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 im Rahmen seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 im Haushalt 2023 und 2024 jeweils 5.000.000 € zur Verfügung gestellt, um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender städtischer Förderungen zielgerichtet abzumildern. Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige För- derungen wurden dem Dezernat Kunst und Kultur jährlich 370.000 Euro zugeteilt (sie- he Mitteilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 (3876/2022)). Unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in der Förderstruktur der Kulturförderung sowie der im Ratsbeschluss vom 10.11.2022 formulierten Maßgaben hat das Dezernat Kunst und Kultur bzw. das Kulturamt ein spezifisches Förderpro- gramm konzipiert (siehe Anlage). Förderberechtigt im Sinne des Förderprogrammes sind Vereine, Träger und Institutio- 3 nen (juristische Personen), die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung durch das Kulturamt erhalten. Geförderte Betriebe in öffentlich-rechtlicher Verantwortung sind jedoch im Rahmen dieses speziellen Förderprogrammes ausgeschlossen. Eine Zuwendung kann zudem grundsätzlich nur nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur Kompensation steigender Perso- nal- und Energiekosten erfolgen. Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen für den hier neu zu beschließenden Strukturförderfonds sowie zur Höhe der möglichen Zuwendung sind dem im Anhang beigefügten Förderprogramm für das Jahr 2023 zu entnehmen. Mit Blick auf die dort enthaltene Obergrenze der Strukturförderung von 5% der jeweils ursprünglichen För- dersumme für den/die Zuschussempfänger*in soll auf eine erneute Vorlage zur Be- schlussfassung der dann aufgestockten einzelnen institutionellen Förderungen im Ausschuss Kunst und Kultur wegen des damit verbundenen Zeitbedarfs verzichtet werden (vgl. § 17 Absatz 1 Nr. 12 der Zuständigkeitsordnung der Zuständigkeitsord- nung der Stadt Köln). Neben Ansätzen zur institutionellen Förderung von Trägern, Vereinen und Institutio- nen sind im Haushaltsplan des Kulturamtes auch Projektförderprogramme mit Sam- melansätzen veranschlagt, aus denen Kulturakteure Mittel für erst bei Antragstellung konkret zu benennende Projekte und Maßnahmen beantragen können. In diesen Pro- jektförderprogrammen können gestiegene Kosten 2023 im jeweiligen, aktuellen För- derantrag einkalkuliert werden, so dass sich ein ergänzender Antrag auf Hilfen aus dem Strukturförderfonds erübrigt. D.h. höhere Bedarfe für Personal- oder Energiekos- ten von Empfänger*innen von Projektkostenzuschüssen 2023 können im regulären Antragsverfahren im Rahmen der Bewilligung abgebildet werden. Die Kulturverwal- tung wird 2023 die jeweils städtische Zuschusshöhe den ggf. angegebenen Kosten- steigerungen wenn möglich anpassen. Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm für den Strukturförder- fonds erstellt, in das notwendige Änderungen infolge von möglichen Landes-/ Bundes- regelungen oder Erfahrungen im Verfahrensablauf einfließen werden. Dies gilt für die Bewilligungspraxis bei Projektkostenzuschüssen 2024 analog. Der Rat hat zusätzliche Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kostensteigerungen nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus finanzierten zusätzlichen Fördermitteln daher aus- drücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden. Die Anträge auf Förderung im Rahmen dieses Förderprogrammes können voraus- sichtlich im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur gestellt wer- den. Der Finanzausschuss wird im Nachgang durch eine gesonderte Mitteilung über den Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur informiert. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abgeschlossen werden. Eine zeitnahe Beschlussfassung ist jedoch erforder- lich, damit im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur mit der Umsetzung begonnen werden kann. Für die Zuschussnehmenden soll mit einer ent- sprechend früheren Bewilligung die benötigte wirtschaftliche Planungssicherheit für 2023 erreicht werden. 4 Anlage Förderprogramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0379/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.02.2023
- Erstellt
- 25.01.2023 10:22