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0379/2023

Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023

Mitteilung Ausschuss 02.02.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 06.02.2023, TOP 2.22

Anlage 2: Förderprogramm Strukturförderfonds des Kulturamtes

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1: Beschlussvorlage-Nr. 0102/2023 für den Ausschuss Kunst und Kultur

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Anlage 2: Förderprogramm Strukturförderfonds des Kulturamtes

5254 Zeichen

Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des 
Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten in 
Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 
 
1. Ziel und Zweck der Zuwendung 
Zahlreiche kulturelle Träger, Vereine und Institutionen sind mit steigenden 
Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um 
diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender institutioneller Förderungen 
zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem oben genannten 
Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 
2. Was kann gefördert werden? 
Gefördert werden anteilig krisenbedingte Mehrbedarfe im Bereich der 
Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2023 nicht berücksichtigte 
Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Energiekosten (in Folge des Ukraine-
Krieges).  
3. Wer erhält eine Zuwendung? 
Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische 
Personen), die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung durch das 
Kulturamt erhalten. Geförderte Betriebe in öffentlich-rechtlicher Verantwortung 
sind jedoch ausgeschlossen. 
 
Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung vollumfänglich aus 
kommunalen Mitteln erfolgt. Beim Erhalt von drittmittelgeförderten 
Zuschüssen, bei der beispielsweise neben der kommunalen Zuwendung auch 
Fördermittel des Bundes oder des Landes weitergeleitet werden, besteht 
bezogen auf diese Zuschüsse keine Berechtigung zur Antragstellung.  
 
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden 
Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes 
zur Kompensation steigender Personal- und Energiekosten. Dies gilt auch, 
wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2023 bewilligt 
werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieser Richtlinie ist dann 
gegebenenfalls (anteilig) zu erstatten. 
4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung?  
Gefördert wird die Teilkompensation von Kostensteigerungen im Bereich der 
Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023. Die 
Fördermittel stehen für das Jahr 2023 zur Verfügung und die Förderung muss 
bis zum 31.12.2023 für den beantragten Förderzweck verausgabt werden. Der 
Förderzeitraum wird auf den 01.01.2023 bis 31.12.2023 festgelegt. 
 
Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein 
kommunale, institutionelle Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im 
Jahr 2023 vom Kulturamt der Stadt Köln gemäß bestehender Rats- oder 
Ausschussbeschlüsse erhalten.

Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden 
Mehraufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% 
der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche 
Mittel bis zu einer Höhe von maximal 5% der ursprünglichen 
Gesamtfördersumme beantragt werden. 
 
Für das Jahr 2024 wird gegebenenfalls eine gesonderte Richtlinie zu 
gegebener Zeit veröffentlicht.  
 
Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher 
Kostensteigerungen werden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur 
Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen 
Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein 
Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu 
veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden 
5. Verfahren 
Antragstellung 
Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist 
antragsgebunden. Anträge sind beim Kulturamt der Stadt Köln zu stellen. Die 
Förderung kann im Jahr 2023 laufend beantragt werden. Anträge werden 
nach Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind.  
 
Anträge sind an: 
Kulturamt: per Email an die bekannte Sachbearbeitung oder an 
41PoststelleKulturamt@STADT-KOELN.DE 
zu richten. 
 
Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten: 
 
- Erklärung über die zu erwartenden Kostensteigerungen im Bereich Personal-  
  und/oder Energiekosten in Folge des Ukraine Krieges  
- Erläuterung der einzelnen Kostenpositionen  
- Erklärung, welche vorrangigen Maßnahmen zur Kompensation der  
  steigenden Kosten ergriffen werden 
- Benennung von getroffenen Energiesparmaßnahmen 
- Erklärung, ob anderweitige Hilfen oder strukturerhaltende Fördermittel für  
  den gleichen Zweck, beispielsweise bei Bund oder Land beantragt  
  beziehungsweise bezogen wurden/werden. 
 
Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, 
insbesondere Erhalt von anderweitigen Hilfen oder strukturerhaltenden 
Fördermitteln, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 
 
Bewilligung 
Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. 
Die Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass

dieser Bescheid Bestandskraft erlangt hat.  
 
Verwendungsnachweis 
Die Fördermittelnehmer bestätigen im Verwendungsnachweis die 
zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden 
Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06.2024 parallel zu dem 
regulären Verwendungsnachweis der institutionellen Förderung vorzulegen. 
Die Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. 
6. Schlussbestimmung 
Das Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Mitteilung Ausschuss

2908 Zeichen

Gez. Charles 
 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 02.02.2023 
 0379/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 06.02.2023 
 
Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm für Zuwendungen aus dem 
Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und 
Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023 
Der Rat der Stadt Köln hat am 10.11.2022 die Haushaltssatzung 2023/2024 beschlossen. 
Gleichzeitig ist der Rat dem Antrag AN/1729/2022 des Finanzausschusses gefolgt, wonach 
die Verwaltung wie folgt beauftragt wurde: 
„Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistun-
gen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges 
konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet 
abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von 
jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Ver-
fügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzutei-
len sowie ein administrierbares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per 
Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten 
können. Es ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu 
strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für 
erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem nachträglichen Ver-
wendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinspa-
rung zu benennen.“ 
Entsprechend dem prozentualen Anteil am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen 
wurden dem Dezernat Kunst und Kultur für die beiden Haushaltsjahre jeweils 370.000 € zuge-
teilt (siehe Mitteilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 – Vorlagen-Nr. 3876/2022).  
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat vor diesem Hintergrund am 31.01.2023 das „Förderpro-
gramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der 
steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023“ be-
schlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die erforderlichen Mittel für das 
Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416-
Kulturförderung in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 370.000 Euro zur 
Verfügung gestellt. 
Die Beschlussvorlage für den Ausschuss Kunst und Kultur (Vorlagen-Nr. 0102/2023) sowie 
das oben genannte Förderprogramm sind als Anlage beigefügt. Nach dem Beschluss des 
Ausschusses wurde im Förderprogramm unter Punkt 3. „Wer erhält eine Zuwendung?“ der 
zweite Absatz gestrichen („Voraussetzung hierbei ist, … keine Berechtigung zur Antragstel-
lung“).  
 
Anlagen

2

Anlage 1: Beschlussvorlage-Nr. 0102/2023 für den Ausschuss Kunst und Kultur

6575 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0102/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm für Zuwendungen aus dem 
Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und 
Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt das „Förderprogramm für Zuwendungen aus 
dem Strukturförderfonds des Kulturamtes zur Abmilderung der steigenden Personal- und 
Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2023“ und beauftragt die Verwaltung 
mit der Umsetzung.  
2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan des Kultu-
ramtes in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen in Höhe von 370.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  370.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zahlreiche kulturelle Träger, Vereine und Institutionen, die von der Stadt Köln im 
Rahmen der Kulturförderung eine institutionelle Förderung erhalten, sind mit steigen-
den Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges konfrontiert.  
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 im Rahmen seiner 
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 im Haushalt 2023 und 2024 
jeweils 5.000.000 € zur Verfügung gestellt, um diese Mehrbelastungen im Rahmen 
bestehender städtischer Förderungen zielgerichtet abzumildern. 
 
Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige För-
derungen wurden dem Dezernat Kunst und Kultur jährlich 370.000 Euro zugeteilt (sie-
he Mitteilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 (3876/2022)). 
 
Unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in der Förderstruktur der 
Kulturförderung sowie der im Ratsbeschluss vom 10.11.2022 formulierten Maßgaben 
hat das Dezernat Kunst und Kultur bzw. das Kulturamt ein spezifisches Förderpro-
gramm konzipiert (siehe Anlage).  
 
Förderberechtigt im Sinne des Förderprogrammes sind Vereine, Träger und Institutio-

3 
nen (juristische Personen), die im Jahr 2023 eine institutionelle Förderung durch das 
Kulturamt erhalten.  
Geförderte Betriebe in öffentlich-rechtlicher Verantwortung sind jedoch im Rahmen 
dieses speziellen Förderprogrammes ausgeschlossen. Eine Zuwendung kann zudem 
grundsätzlich nur nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln beziehungsweise 
anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur Kompensation steigender Perso-
nal- und Energiekosten erfolgen. 
 
Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen für den hier neu zu beschließenden 
Strukturförderfonds sowie zur Höhe der möglichen Zuwendung sind dem im Anhang 
beigefügten Förderprogramm für das Jahr 2023 zu entnehmen. Mit Blick auf die dort 
enthaltene Obergrenze der Strukturförderung von 5% der jeweils ursprünglichen För-
dersumme für den/die Zuschussempfänger*in soll auf eine erneute Vorlage zur Be-
schlussfassung der dann aufgestockten einzelnen institutionellen Förderungen im 
Ausschuss Kunst und Kultur wegen des damit verbundenen Zeitbedarfs verzichtet 
werden (vgl. § 17 Absatz 1 Nr. 12 der Zuständigkeitsordnung der Zuständigkeitsord-
nung der Stadt Köln). 
 
Neben Ansätzen zur institutionellen Förderung von Trägern, Vereinen und Institutio-
nen sind im Haushaltsplan des Kulturamtes auch Projektförderprogramme mit Sam-
melansätzen veranschlagt, aus denen Kulturakteure Mittel für erst bei Antragstellung 
konkret zu benennende Projekte und Maßnahmen beantragen können. In diesen Pro-
jektförderprogrammen können gestiegene Kosten 2023 im jeweiligen, aktuellen För-
derantrag einkalkuliert werden, so dass sich ein ergänzender Antrag auf Hilfen aus 
dem Strukturförderfonds erübrigt. D.h. höhere Bedarfe für Personal- oder Energiekos-
ten von Empfänger*innen von Projektkostenzuschüssen 2023 können im regulären 
Antragsverfahren im Rahmen der Bewilligung abgebildet werden. Die Kulturverwal-
tung wird 2023 die jeweils städtische Zuschusshöhe den ggf. angegebenen Kosten-
steigerungen wenn möglich anpassen. 
 
Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm für den Strukturförder-
fonds erstellt, in das notwendige Änderungen infolge von möglichen Landes-/ Bundes-
regelungen oder Erfahrungen im Verfahrensablauf einfließen werden. Dies gilt für die 
Bewilligungspraxis bei Projektkostenzuschüssen 2024 analog. 
 
Der Rat hat zusätzliche Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher 
Kostensteigerungen nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. 
Es handelt sich bei den daraus finanzierten zusätzlichen Fördermitteln daher aus-
drücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den 
Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht 
verbunden. 
 
Die Anträge auf Förderung im Rahmen dieses Förderprogrammes können voraus-
sichtlich im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur gestellt wer-
den. Der Finanzausschuss wird im Nachgang durch eine gesonderte Mitteilung über 
den Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur informiert. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit  
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der 
Fristen abgeschlossen werden. Eine zeitnahe Beschlussfassung ist jedoch erforder-
lich, damit im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur mit der 
Umsetzung begonnen werden kann. Für die Zuschussnehmenden soll mit einer ent-
sprechend früheren Bewilligung die benötigte wirtschaftliche Planungssicherheit für 
2023 erreicht werden.

4 
 
 
Anlage 
Förderprogramm

Beratungsverlauf (1)

06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 2.22 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0379/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.02.2023
Erstellt
25.01.2023 10:22