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3553/2019

Bericht des Oberbürgermeisters gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen; hier Jahresbericht 2016 - 2018

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.05.2020

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Anlage 3 Jahresbericht 2017

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Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeichnis 11.05.2020 NEU

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Anlage 4 Jahresbericht 2018

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Anlage 2 Jahresbericht bis 2016

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Jahresbericht 2017

76026 Zeichen

Beschluss Nr. 01/17 
Beschluss Nr. 01/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 
 
8.1.5 Gülle-Einbringung in Sürth;  
 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Die  Grünen 
AN/0019/2017 
 
Die FDP Fraktion tritt dem gemeinsamen Antrag der CDU Fraktion, der SPD Fraktion und 
der Fraktion Die Grünen bei. 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf den folgenden näher 
bezeichneten Äckern Boden und Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu 
lassen und die Ergebnisse der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen und zu erläutern. 
1. Acker, hier sog. Maisfeld zwischen  Sonnenblumen weg/Weg In der Aue/Leinpfad, 
Größe 7,5ha, 
2. Acker entlang der Hausgärten, Straße „In der Aue “/ Mittelweg, Größe ca.5ha. 
3. Ist das Ausbringen von Trockengülle bei Frost erlaubt?  
 
Sachstand Dezember 2018 
Eine Antwort liegt mit der Vorlage 3931/2018 zu der Anfrage AN/0019/2017 vor. 
Zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der Grünen und der FDP in 
der BV 2 Rodenkirchen hat die BV 2 in ihrer Sitzung vom 23.01.2017 den Beschluss gefasst, 
die Verwaltung wird gebeten, auf zwei näher bezeichneten Äckern Boden- und 
Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu lassen und die Ergebnisse der 
BV2 vorzulegen und zu erläutern. Zur Begründung wird auf eine Presseberichterstattung des 
Kölner Stadtanzeiger vom 04.01.2017 hingewiesen, nach der die Nitratbelastung des 
Grundwassers in Deutschland zu hoch sei. Nach Beobachtungen aus der umliegenden 
Nachbarschaft werden über 20 Tankwagen á 20.000l Gülle auf einen Acker im Frühjahr 
eingebracht. Der Beschluss enthält zudem die Frage, ob das Ausbringen von Trockengülle 
bei Frost erlaubt ist.  
 
Zu der Nitratbelastung im Grundwasser und zur Gülledüngung auf Kölner Stadtgebiet teilt die 
Verwaltung folgendes mit: 
 
In Köln wird die Grundwassergüte durch die zuständigen Stellen regelmäßig überwacht. 
So finden durch die Rhein Energie AG als Betreiberin der Kölner Wasserwerke alle zwei 
Monate Untersuchungen der Nitratgehalte statt. Dazu werden ca. 30 Messstellen beprobt 
und der Nitratgehalt bestimmt. Darüber hinaus werden auch weitere Untersuchungen sowohl 
im Rohwasser als auch im Trinkwasser durchgeführt. Zudem wird im Zuge der Umsetzung 
der EU-Wasserrahmenrichtlinie das Grundwasser jährlich durch das Land NRW gemäß den 
Vorgaben der Richtlinie überprüft. Schließlich wird die Grundwassergüte seit einigen Jahren 
flächendeckend, d.h. auch außerhalb der Wasserschutzgebiete, im Rahmen des 
Grundwassermonitorings des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ermittelt. Hierzu werden 
Proben an ca. 220 Grundwassermessstellen gezogen und anschließend analysiert. 
Nach diesen Untersuchungen ist festzustellen, dass die Nitratbelastung des 
Grundwasserkörpers im Kölner Stadtgebiet mit Ausnahme eines Bereiches im Kölner Süden 
unterhalb der Grenzwerte nach der Trinkwasser-Verordnung (Grenzwert = 50 mg/l) liegt. Die 
Quelle für die Nitratbelastung des Grundwassers entsteht außerhalb des Kölner 
Stadtgebiets. Im linksrheinischen Stadtgebiet lag die Nitrat-Konzentration nach einer 
Monitoring-Auswertung für den Zeitraum von 2008 bis 2016 bei durchschnittlich 31,1 mg/l. Im

Beschluss Nr. 01/17 
rechtsrheinischen Stadtgebiet lag der Durchschnittswert für den gleichen Zeitraum bei 20,2 
mg/l.  
Das geförderte Rohwasser ist nach Aussage der RheinEnergie AG mit Nitrat in einer 
Größenordnung von durchschnittlich 15 – 30 mg/l gering beaufschlagt. 
Ein Grund für diese niedrigen Nitratkonzentrationen des Grundwassers ist auch in der schon 
seit vielen Jahren betriebenen Kooperation der RheinEnergie AG mit den hiesigen 
Landwirten gegeben.  
 
Das Ausbringen organischer Nährstoffträger wie Mist und Gülle gehört zur guten fachlichen 
Praxis in der Landwirtschaft. Die Ausbringung unterliegt rechtlichen Beschränkungen, 
insbesondere den Regelungen der Düngeverordnung. Der freie Warenverkehr innerhalb der 
EU hat zur Folge, dass Gülle und Gärsubstrate auch nach Deutschland und damit auch nach 
NRW importiert werden dürfen. Das Transportieren und Ausbringen von organischen 
Nährstoffträgern wie Gülle und Gärsubstrat unterliegt diversen Aufzeichnungsverpflichtungen 
für den Landwirt als Aufnehmer und für den Abgeber, der selbst Landwirt oder auch z. B. 
Biogasanlagenbetreiber sein kann. Diese Daten werden in einer zentralen Datenbank bei der 
Landwirtschaftskammer erfasst. 
Die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen unterliegt rechtlichen 
Beschränkungen. In Deutschland wird das Ausbringen von Gülle seit 1996 durch die 
Düngeverordnung  (DüV) geregelt, die durch ergänzende Verordnungen der Bundesländer 
begleitet wird. Dort ist genau definiert, was Gülle ist und zu welchen Zeiten die Ausbringung 
zulässig ist. Es bestehen Ausbringverbote grundsätzlich bei überschwemmten, 
wassergesättigten, tiefgefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der winterlichen 
Kernsperrzeit (1. bzw. 15.November bis 31.Januar).  
 
Die Rheinenergie AG ist auf Anforderung gerne bereit, in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen über die Maßnahmen zum Schutz von Boden und Grundwasser durch die 
planvolle und überwachte Düngemittelausbringung in Wasserschutzgebieten zu berichten.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 02/17 
Beschluss Nr. 02/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 
 
8.1.6 Eröffnung einer Kitagruppe mit 24 h Betreuung sangebot im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen, 
 Antrag der FDP Fraktion,  
AN/0012/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in einem im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen befindlichen städtischen Kindergarten eine altersgemischte Gruppe zu 
eröffnen, die ein 24-Stunden Betreuungsangebot vorhält.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Trotz mehrfacher Nachfrage kein neuer Sachstand geliefert. 
 
Sachstand Dezember 2019 
Siehe Stellungnahme 3424/2019 zur Sitzung am 11.11.2019

Beschluss Nr. 03/17 
Beschluss Nr. 03/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 
 
8.1.13 Errichtung einer kontinuierlich aktiven Mess stelle für Benzol-Schadstoffe in 
Godorf zur Überwachung der Luftqualität, 
 Antrag der CDU Fraktion, 
 AN/0017/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob in Godorf eine 
kontinuierlich aktive Messstelle für Benzol-Schadstoffe zur Überwachung der Luftqualität 
errichtet werden kann. 
 
Sachstand 2018 
 
Zur Sitzung am 19.02.2018 wurde die Vorlage 0448/2018 mit folgendem Inhalt eingebracht: 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist die für das 
Landesmessnetz zu-ständige Dienststelle. Auf Nachfrage der Verwaltung hat das 
Landesumweltamt angegeben, dass sie nicht über kontinuierliche Messgeräte zur Erfassung 
der Benzolbelastung verfügen. Für die Überwachung der Benzolkonzentrationen wird daher 
die passive Probenahme angewendet. Der Probenwechsel findet einmal monatlich statt. An 
dem bestehenden Passivsammler an der Godorfer Hauptstraße 73 wird seit 2005 die 
Benzolkonzentration erfasst, der Immissionsgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter 
wird seitdem eingehalten.  
Aufgrund der besonderen Wohnlage in unmittelbarer Nähe zu der chemischen Industrie hat 
das Umwelt- und Verbraucherschutzamt beim Land zusätzliche Messgeräte beantragt. Zum 
Ende des Jahres 2017 hat das Landesumweltamt mitgeteilt, dass zwei zusätzliche 
Benzolpassivsammler im Landesmessnetz zur Verfügung stehen, und im Stadtbezirk 
Rodenkirchen eingesetzt werden können.  
In einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Landesumweltamtes, der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen, des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes und der 
Godorfer Interessengemeinschaft wurden am 23. Januar 2018, in Ergänzung zum 
bestehenden Messgerät an der Godorfer Hauptstraße, zwei zusätzliche Passivsammler im 
Stadtbezirk Rodenkirchen installiert. Die Standorte wurden in Abhängigkeit einer 
Konzentrationswindrose des Landes ausgewählt. Die Standorte befinden sich an der 
Godorfer Hauptstraße gegenüber dem Parkplatz eines Baumarktes im Stadtteil Godorf und 
am Judenpfad im Stadtteil Hahnwald in nächster Entfernung zum Industriegebiet.  
Es wurde vereinbart, die monatlichen Messergebnisse der Bezirksvertretung über das 
Umweltamt zur Verfügung zu stellen.

Beschluss Nr. 04/17 
Beschluss Nr. 04/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 
 
8.1.15 Erhalt der Bäume entlang der Josef-Kallscheu er-Straße,  
 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der  FDP-Fraktion 
AN/0087/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu klären,  
1. wieso die BV2 trotz einer anderslautenden Planun g (Erhalt der Bäume an der L300 
auf Höhe der Josef-Kallscheuer-Straße bis auf eine Ausnahme) und trotz eines BV2-
Beschlusses am 07.11.16 unter TOP 8.1.11 (AN/1833/2016) mit dem Wunsch des 
Erhalts der Bäume bisher nicht offiziell von einer geänderten Planung und dem 
Ergebnis des von der BV2 beschlossenen Prüfauftrags unterrichtet wurde. 
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, zügig die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu 
erläutern und die Gestaltung des Bereiches zwischen zukünftiger Lärmschutzwand 
und der L300 darzustellen.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Anträge haben sich erledigt, da nachfolgend der Baubeschluss erfolgt ist. 
Die BV2 hat in der Sitzung am 16.10.2017 unter Top 9.1.2 einstimmig zugestimmt 
(Vorlagennummer 3848/2016). 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 05/17 
Beschluss Nr. 05/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 
 
8.1.17 Container mit 4 Klassenräumen für die Grüngü rtelschule; 
 Antrag der SPD - Fraktion, Beitritt der CDU-Frakti on, der Fraktion Die Grünen 
und der FDP-Fraktion 
AN/0111/2017 
 
Die Fraktion Die Grünen, die FDP-Fraktion und die CDU Fraktion unterstützen den Antrag 
und treten dem Antrag bei. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, 
• an der Grüngürtelschule einen weiteren Container m it 4 Klassenräumen z. B. seitlich 
versetzt hinter dem bestehenden Container Richtung Hallenbad aufzustellen. 
• an der Grüngürtelschule den Flachcontainer mit zwe i Klassenräumen gegen einen 
Doppelstockcontainer mit 4 Klassenräumen auszutauschen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Durch die genehmigten Beschlüsse zur Erweiterung der Albert-Schweizer-Grundschule in 
Weiß und der Brüder-Grimm-Schule in Sürth vom 19.12.2017 ist die in der Anfrage 
beschriebene Bedarfssituation für den Kölner Süden gelöst worden. 
Ein Ersatz und eine Zusetzung von Einheiten am Standort Mainstraße ist nicht erforderlich. 
Der Antrag AN/0111/2017 ist damit sinngemäß erfüllt worden, da Ziel war, für den 
erwarteten  Bedarf an Grundschulnachfrage in Kölner Süden ausreichend Grundschulplätze 
zur Verfügung zu stellen. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 06/17 
Beschluss Nr. 06/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
 
8.1.3 Lärmschutzwand entlang der L300 (AZ 63/B32/54 54/2016):  
Erhalt der dortigen Bäume; 
 Gemeinsamer Antrag Fraktion Die Grünen, FDP 
AN/0234/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten  Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Verwaltung auf, 
1. die geplante Gestaltung der Lärmschutzwand entla ng der L300 vorzulegen 
2. die Lärmschutzwand zur L 300 hin wieder mit Bäum en zu bestücken 
3. die restliche Ausgleichsbepflanzung im B-Plangeb iet vorzunehmen 
4. mit der Fällung möglichst bis zur Vorlage der o. g Entwürfe zu warten, wenn dadurch 
die Bebauung nicht verzögert wird. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Anträge haben sich erledigt, da nachfolgend der Baubeschluss erfolgt ist. 
Die BV2 hat in der Sitzung am 16.10.2017 unter Top 9.1.2 einstimmig zugestimmt 
(Vorlagennummer 3848/2016). 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 07/17 
Beschluss Nr. 07/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
8.1.4 Sicherstellung von Breitbandausbau mit Glasfa sertechnik in Rondorf-
Nordwest;  
Antrag CDU Fraktion 
AN/0237/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in enger Absprache mit dem 
Investor bei Ausschreibungsmaßnahmen für Kommunikationsverbindungen für das 
Wohnungsbaugebiet, Schuleinrichtungen und Kleingewerbetreibende im Städtebaugebiet 
Rondorf NW flächendeckend den Bereitbandausbau auf der Basis von Glasfasertechnik 
sicherzustellen.   
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die NetCologne teilt am 13.02.2019 mit, dass im genannten Gebiet Breitbandausbau mit 
Glasfasertechnik stattfinden wird.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 08/17 
Beschluss Nr. 08/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
 
8.1.6 Parkstadt Süd, 
 Antrag SPD-Fraktion 
AN/0006/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, durch präzise Vorgaben an 
das die künftige Beteiligung organisierende Büro "urban catalyst studio, Berlin" 
sicherzustellen, dass die von der Planung unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger 
aus dem Plangebiet selbst und aus den unmittelbaren Nachbarschaften, Bayenthal,  
Raderberg, Zollstock und Altstadt Süd direkt angesprochen und in einem diese 
Nachbarschaften konzentrierten Teilnehmerkreis an der Planung direkt beteiligt werden. Die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen legt großen Wert darauf, dass diese Beteiligung 
adressierbare Ergebnisse erbringt. 
Die Bezirksvertretung erwartet, dass in dem geplanten Beirat zur Beteiligung der weiteren 
Entwicklung der Parkstadt Süd nur solche Personen als Stimmberechtigte gewählt werden 
können, die im Plangebiet oder in einem der unmittelbar betroffenen Stadtteile des 
Stadtbezirks Rodenkirchen wohnen, arbeiten oder Grundbesitz haben. Mitglieder mit 
beratender Stimme, können auch aus anderen Stadtteilen kommen. 
Sachstand Dezember 2018 
Es wird auf die Vorlagen 1250/2018 und 0738/2019 verwiesen. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 09/17 
Beschluss Nr. 09/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
 
8.1.8 Streetworker in Köln-Meschenich,  
 Antrag der SPD Fraktion mit Beitritt der CDU- Frak tion und der FDP-Fraktion 
AN/0229/2017 
 
Die CDU Fraktion und die FDP Fraktion treten dem Antrag der SPD Fraktion bei.  
Die SPD stimmt dem Beitritt zu. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Finanzierung der halben Stelle 
des zurzeit  beschäftigten Streetworkers in Köln-Meschenich sicherzustellen und möglichst 
auf eine volle Stelle aufzustocken. Das Angebot für die Jugendlichen soll erweitert, 
zumindest aber erhalten werden.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind bereits vier Streetworker nach dem „Konzept Streetwork 
Köln“ für den Stadtteil Meschenich/Kölnberg erfolgreich im Einsatz. 
Eine Finanzierung weiterer Streetworker ist in Meschenich derzeit nicht möglich. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 10/17 
Beschluss Nr. 10/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
 
8.1.11 Gymnasium Rodenkirchen: bauliche Aufstockung  (Prüfung);  
Antrag der Fraktion Die Grünen, 
 AN/0198/2017 
 
Beschluss.  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:   
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wie das Gebäude 
des Gymnasiums Rodenkirchen mittels eines Staffelge schosses erweitert werden kann. 
Hierbei soll dieses Zusatzgeschoss an den „Enden“ s o weit von den Grundstücksgrenzen 
weggezogen werden, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Nachbarschaft kommt. 
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob auf d em derzeitigen Schulgelände 
Optionen bestehen weitere Gebäude zu errichten.  
Sachstand 2017 
Auf die Mitteilung 1132/2017 zur Sitzung am 08.05.2017 wird verwiesen. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 unter d em TOP 10.15 beschlossen, dass die 
Hauptschule Ringelnatzstraße auslaufend geschlossen  wird und dessen Räumlichkeiten 
künftig vom Gy. Sürther Str. 55 genutzt werden (aufbauend ab dem Schuljahr 2017/18 in der 
Sekundarstufe I von 5 auf 6 Züge und in der Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2022/23 von 
7 auf 9 Züge). Die Räumlichkeiten an der Ringelnatzstraße reichen aus, um die vorgenannten 
Zügigkeitserweiterungen umzusetzen. Des Weiteren is t festzuhalten, dass das 
Bestandsgebäude statisch und technisch überprüft werden müsste. Diese Machbarkeitsstudie 
ist sowohl arbeits- als auch kostenintensiv. Da hie r auch ein bindender Ratsbeschluss 
zugrunde liegt, kann aus genannten Gründen eine Ums etzung des Beschlusses der 
Bezirksvertretung nicht erfolgen. 
Sachstand Dezember 2018 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 11/17 
Beschluss Nr. 11/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
 
8.1.13 Ansiedlung der Offenen Schule Köln auf dem S ürther Feld;  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen, 
 AN/0273/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, 
in der ca. 12.170 qm großen Fläche für Gemeinbedarf  (Schule/Jugendeinrichtung) auf dem 
Sürther Feld südlich der Bezirkssportanlage und nör dlich der zu erstellenden 
Bildungsmagistrale schnellstmöglich (bis Mai/Juni 2017) die rechtlichen Voraussetzungen zu 
schaffen, damit sich die Offenen Schule Köln dort ansiedeln kann. 
Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen: 
1. Die Fläche für die freiwillige Feuerwehr beträgt weiterhin 4.000 qm und soll im 
nördlichen Teil des Plangebietes an der Sürther Straße realisiert werden. 
2. Durch Reduktion der Parkplatzflächen an der Sürther Straße sollen ca. 
1.000qm für die Schulfläche gewonnen werden. 
3. Durch Reduktion der Bildungsmagistralen sollen weitere 500 qm für die 
Schulfläche gewonnen werden. 
4. Die auf dieser Fläche geplante Kita, welche lediglich als Reserve geplant ist, 
soll entweder entfallen oder in Trägerschaft der offenen Schule Köln integriert 
werden. 
5. Der Offenen Schule Köln soll ebenfalls ermöglicht werden, auf dieser Fläche ein 
bis zwei Grundschulzüge zu errichten.  
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Zu Ziffer 1 wird auf den Planungsbeschluss (Vorlage 1041/2019) verwiesen. 
Des Weiteren wird auf die Vorlagen 0814/2017 und 0158/2018 verwiesen. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 12/17 
Beschluss Nr. 12/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
8.2.2 Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – P arkplatz Godorf,  
Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion 
AN/0239/2017 
Die SPD- Fraktion tritt dem Antrag bei. Die CDU-Fraktion stimmt dem Beitritt zu. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden  modifizierten  Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, mit den zuständigen Behörden 
Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass schon auf der Autobahn, A 555 – wirksam auf 
den zur Zeit unzureichend genutzten P&R-Parkplatz in Köln-Godorf hingewiesen wird.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Bezirksregierung Köln ist zuständig. 
Trotz mehrfacher Aufforderung kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 13/17 
Beschluss Nr. 13/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
8.2.3 4. Baustufe der Stadtbahnlinie 5 / Planung de r Endhaltestelle,  
Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion und der Fraktion Die 
Grünen 
AN/0240/2017 
Die SPD-Fraktion und die Fraktion der Grünen treten dem Antrag bei.  
Die CDU-Fraktion stimmt den Beitritten zu. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln , die Verwaltung zu 
beauftragen, bei den anstehenden Planungen zur 4. Baustufe der Linie 5 der Stadtbahn in 
Ergänzung zum mit großer Mehrheit am 4.7.2016 beschlossenen Antrags AN/1171/2016 zur 
Konkretisierung der Planung die Endhaltestelle am südwestlichen Ortsende von Meschenich 
vorzusehen und dort einen großen Mobilitäts-Hub mit einzuplanen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Planung der Stadtbahnanbindung vom Verteilerkreis über Rondorf nach Meschenich 
befindet sich in einem so frühen Stadium, dass der Verlauf der Trasse noch nicht festgelegt 
ist. Im Zuge erster Gespräche mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist für die 
Endhaltestellen an den Ortsrändern von Meschenich (Süd und Nord) festgelegt worden, 
dass es insbesondere zur Potenzialermittlung des erforderlichen P+R-Platzbedarfs zunächst 
einer entsprechenden Analyse bedarf.  
Auf dieser Grundlage kann dann die konkrete Planung der endgültigen Endhaltestelle mit 
allen zugehörigen, standortrelevanten und bedarfsgerechten Elementen einer Mobilstation 
aufsetzen.

Beschluss Nr. 14/17 
Beschluss Nr. 14/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.03.2017 
 
8.1.2 Parkstadt-Süd / Bezirkssportanlage; 
 Antrag der CDU Fraktion 
AN/0349/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Bezirksbürgermeister , die Universität zu 
Köln – zur Sitzung der Bezirksvertretung am 08.05.2017 bzw. spätestens zur Sitzung 
am 26.06.2017  einzuladen, ihre Pläne zum Ausbau der Universität im Bereich der 
Bezirkssportanlage-Süd und damit im Bereich der Parkstadt-Süd in der Bezirksvertretung 
vorzustellen. 
Sachstand Dezember 2018 
Kein neuer Sachstand – Projektleitung „Parkstadt Süd“ liegt beim Stadtplanungsamt.

Beschluss Nr. 15/17 
Beschluss Nr. 15/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.03.2017 
 
8.1.3 Südfriedhof: Ersatz für entfernte Sitzbänke,  
 Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/0325/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, mehrere Sitzbänke auf dem 
Gelände des Südfriedhofs in Zollstock als Ersatz für die bereits entfernten Holzbänke 
aufzustellen. Die Maßnahme soll aus Mitteln des Stadtverschönerungsprogramms finanziert 
werden. 
Sachstand Dezember 2018: 
Zwischenzeitlich wurden Bänke auf dem Südfriedhof ausgetauscht. In 2019 werden weitere 
zehn Bänke aufgestellt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 16/17 
Beschluss Nr. 16/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.03.2017 
 
8.1.4 Schutz des Wiesengrundstücks am Rodderweg in K-Sürth vor weiterer 
Verschmutzung durch Hundekot; 
 Antrag der FDP Fraktion 
AN/0329/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zum 
Schutz des Wiesengrundstücks am Rodderweg in Köln- Sürth vor weiterer Verschmutzung 
durch Hundekot zu ergreifen.  
Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, ob und wenn ja, welche Ausgleichsmaßnahmen 
für erfolgte Eingriffe in Grünbereiche, auf dieser Fläche erfolgen können. Darüber hinaus soll 
geprüft werden, ob diese Fläche in das vom Ausschuss Umwelt und Grün in seiner Sitzung 
vom 16.03.2017 beschlossene Maßnahmenpaket, zur Erhöhung der Artenvielfalt von Wiesen 
in Kölner Parks, aufgenommen werden kann. (AN 2046/2017). Insbesondre eine 
Veränderung der Mahd sowie die Anlage eines Blühstreifens sollen dabei betrachtet werden. 
Am nördlichen sowie am Südlichen Ende des Grundstückes, in der Nähe der Glascontainer, 
soll jeweils ein Mülleimer aufgestellt werden. Davon soll mindestens einer auch mit einem 
Hundekottütenspender ergänzt werden. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Das Amt für Grünflächen nimmt wie folgt Stellung: 
 
a) Fläche ist als Ausgleichsfläche ungeeignet (zu h oher Nutzungsdruck; Hund). 
b) siehe Mitteilung 1458/2018; nicht umsetzbar. 
c) Mülleimer wurden aufgestellt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 17/17 
Beschluss Nr. 17/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
 
8.1.4 Dringender Neubau der Sportanlage Kapellenstr aße in Köln-Rondorf - 
Bebauungs-Plan Nr. 66380/02; 
 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Gr ünen und der FDP 
Fraktion 
AN/0599/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, nach der Zustimmung des 
Sportausschusses, die Verwaltung mit der Planung, K ostenermittlung und dem Neubau der 
Sportanlage an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf n ach dem Bebauungsplan Nr. 66380/02 
vom 17.11.2016 zu beauftragen.  
Gleichzeitig wird der Rat aufgefordert, das Sportam t der Stadt Köln mit ausreichender 
Personalkapazität  für eine zügige Umsetzung des Neubaus der Sportanlage auszustatten. 
Sachstand 2017 
Auf die Beschlussvorlage 2426/2017 zur Sitzung der BV 2 am 04.12.2017 wird verwiesen. 
Am 19.12.2017 hat der Rat die Beschlussvorlage 2426/2017 wie folgt beschlossen: 
Der Rat beauftragt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 und der 
Einrichtung und Besetzung der im Stellenplan 2018 beantragten zusätzlichen unbefristeten 
Planerstelle beim Sportamt, die Verwaltung mit der Planung (einschließlich 
Genehmigungsplanung) und Kostenermittlung für den Neubau des Sportplatzes an der 
Kapellenstraße in Köln-Rondorf. Eine zusätzliche Planerstelle ist erforderlich, da die derzeit 
eingesetzten Landschaftsarchitekten (3,5 Stellen) durch die laufenden Projekte ausgelastet 
sind und dieses zusätzliche Projekt aus Kapazitätsgründen nicht bearbeiten können. 
Die Planung und Kostenermittlung wird durch den zusätzlichen Landschaftsarchitekten des 
Sportamtes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Vorgesehen sind ein 
Kunststoffrasen-Großspielfeld, ein Trainingsspielfeld aus Naturrasen, 
Entwässerungseinrichtungen, Ballfangzäune, Spielfeldbarrieren, Zäune, 
Trainingsbeleuchtungsanlage, Wege, Zuschauerbereich, Parkplatz und die erforderlichen 
Anschlussarbeiten im öffentlichen Straßenraum. Die Planungskosten betragen 
voraussichtlich 120.000,-€. 
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 stehen investive 
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 120.000,-- € im Teilfinanzplan 0801, 
Sportförderung, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen (Finanzstelle 5201-0801-2-
5200, Investitionsprogramm Sportstätten) im HJ 2018 zur Verfügung. 
Sachstand Dezember 2018 
Die zusätzliche Stelle im Sportamt konnte im November 2018 mit einem 
Landschaftsarchitekten besetzt werden, sodass mit der Planung der Sportanlage begonnen 
werden konnte. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 17/17

Beschluss Nr. 18/17 
Beschluss Nr. 18/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
 
8.1.8 Entsiegelung von Wegen auf dem Friedhof Stein neuerhof; 
 Antrag der CDU Fraktion 
AN/0623/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, den Überlegungen von Straßen NRW entgegenzutreten, die 
asphaltierten Wege im Friedhof Steinneuerhof zu entsiegeln, um hierdurch Ökopunkte zu 
sammeln 
Sachstand 2018: 
Mit der Mitteilung 2881/2018 teilte die Verwaltung mit, dass auch nach den vorgesehenen 
Maßnahmen die einzelnen Gräberfelder erreicht werden können und Spaziergänge auch 
durch in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger weiterhin möglich sein 
werden. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 19/17 
Beschluss Nr. 19/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
 
8.1.9 Restaurierung der historischen Zaunanlage an der Rheinuferpromenade 
zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke; 
 Antrag der SPD Fraktion 
AN/0618/2017 
 
 
Das Amt für Wirtschaftsförderung wird gebeten zu prüfen, ob die Restaurierung des 
historischen Zauns an der Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke, 
über das Stadtverschönerungsprogramm des Amtes für Wirtschaftsförderung durchgeführt 
werden kann. Weiterhin soll geprüft werden ob die KGAB, Kölner Gesellschaft für Arbeits- 
und Berufsförderung, dabei eingebunden werden kann. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Auf die Stellungnahme 1360/2017 wird verwiesen. 
 
Zur Stellungnahme 1360/2017 gibt es keinen neuen Sachstand. Finanzmittel aus dem 
Stadtverschönerungsprogramm stehen aus den genannten Gründen immer noch nicht zur 
Verfügung, voraussichtlich auch in den kommenden beiden Haushaltsjahren nicht. Wenn 
hierfür zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, könnten die Arbeiten sowohl 
von der Kölner Gesellschaft für Arbeit- und Berufsförderung mbH als auch vom Ehrenfelder 
Verein für Arbeit gGmbH durchgeführt werden, da dieses Projekt sich grundsätzlich für das 
Stadtverschönerungsprogramm eignet.

Beschluss Nr. 20/17 
Beschluss Nr. 20/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
 
8.1.12 Einrichtung eines Jugendzentrums in Rodenkir chen; 
 Antrag der CDU Fraktion 
AN/0626/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung zusätzlicher Jugendräume im Zentrum oder 
zentrumsnah von Rodenkirchen zu prüfen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Der Planauftrag einer Jugendeinrichtung im Baugebiet „Sürther Feld“ wurde am 10.09.2009 
vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Gebäude/Sporthalle des Investors „Offene Schule 
Köln“, wird eine 300qm² große Jugendeinrichtung entstehen. Voraussichtliche 
Inbetriebnahme in 2021. Zusätzliche Räumlichkeiten können zurzeit nicht eingerichtet 
werden.

Beschluss Nr. 21/17 
Beschluss Nr. 21/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 
 
8.2.1 Stadtteilmütter Meschenich: Überführung des P rojektes in ein kommunales 
Regelangebot; 
 Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen und der  FDP Fraktion 
AN/0620/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:  
 
1.) das bestehende Projekt der „Stadtteilmütter in Meschenich“ begleitend zu dem 
Projektvorhaben „Stadtteileltern“ im IHK „Starke Quartiere - starke Menschen“ in ein 
städtisches Regelangebot zu überführen; 
2.) die dafür notwendigen, jährlichen Haushaltsmitt el in Höhe von 40.000,-- € für die 
Stadtteilmütter in Meschenich im Haushalt zunächst für das Jahr 2018 und danach 
fortlaufend bereitzustellen; 
3.) zu prüfen, in welchen weiteren Stadtbezirken di e Überführung der so genannten 
Stadtteilmütter in ein Regelangebot notwendig ist u nd dies dort ggfs. ebenfalls 
umzusetzen. 
 
Sachstand Dezember 2017 
Mitteilung 2244/2017 zur Sitzung 18.09.2017 
 
Bereits seit 2010 sind in den Sozialräumen Rondorf/Meschenich, Chorweiler, 
Höhenberg/Vingst und Mülheim Stadtteilmütterprojekte durch die Initiative von 
verschiedenen Trägern ins Leben gerufen worden.  
Allerdings hat die Stadt Köln hierfür bis Ende 2014 keine kommunalen Mittel zur Verfügung 
gestellt, so dass die Projekte auf Initiative der beteiligten Träger über diverse Spendenmittel 
finanziert werden mussten. Erst im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 
wurden Mittel in den Vorjahren ausschließlich für Mülheim und Chorweiler mit Beschluss des 
Rates der Stadt Köln eingestellt.  
Die niederschwellige Beratung und Unterstützung durch die Stadtteilmütter in den 
Themenbereichen:  
- Stabilisierung der Familien/Prävention/Existenzsicherung  
- Gesundheit  
- Bildung/Ausbildung/Arbeit  
hat inzwischen gezeigt, dass der Einsatz der Stadtteilmütter nachhaltig zur sozialen Stabilität 
der Familien und dem sozialen Miteinander im jeweiligen Stadtbezirk beiträgt.  
Zur Verstetigung und Weiterentwicklung des Projektansatzes hat die Stadt Köln im Kontext 
zum gesamtstädtischen Integrierten Handlungskonzept unter Federführung des Amtes für 
Weiterbildung einen ESF Einzelantrag für das Projekt Stadtteileltern für alle 11 
ausgewiesenen Sozialräume beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales beantragt.  
Neben der örtlichen Ausweitung umfasst dieses Projekt auch eine vom Jobcenter finanzierte 
Anschlussqualifizierung in einen Helferberuf, welcher den Teilnehmer/innen eine berufliche 
Perspektive eröffnet.

Beschluss Nr. 21/17 
Die zukünftige Planung umfasst folgende Bausteine:  
 
1. ESF Antrag – Amt für Weiterbildung – Qualifizierung von Stadtteileltern  
 
 Qualifizierung von erwerbslosen Müttern und Vätern im ALG II Bezug  
 Integrierte Praxisphase mit temporärem Einsatz von Stadtteileltern in den Bezirken  
 Anschlussqualifizierung / Vermittlung durch das Jobcenter in Ausbildung in Helferberufe 
auf den ersten Arbeitsmarkt.  
 
2. Regelförderung des Praxiseinsatzes  
 
Um die Ressourcen der qualifizierten Stadtteileltern nachhaltig für die Stadt Köln nutzbar zu 
machen, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ab 2018 eine 
Regelförderung der Beschäftigung von ausgebildeten Stadtteilmüttern und perspektivisch 
Stadtteileltern für die Einsatzfelder der Jugendhilfe übernehmen.  
Wie hoch hierbei die jeweiligen Bedarfe für die 11 Sozialraumgebiete sind, wird derzeit 
abgestimmt.  
Zugleich finden in Federführung durch das Amt für Weiterbildung stadtinterne Abstimmungs-
gespräche mit den anderen beteiligten Ämtern der Sozialverwaltung statt, ob auch für die an-
deren Themen- und Einsatzfelder der Stadtteileltern Regelfinanzierungen möglich sind.  
Für Meschenich ist für das bisherige Stadtteilmütterprojekt zwischenzeitlich eine weitere  
Finanzierung über Spendenmittel für 2018 erfolgt. Ob ein darüberhinausgehender Bedarf für 
die Belange der Jugendhilfe besteht, wird derzeit geprüft. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Amt für Weiterbildung: 
Es werden zumindest zwei der früheren Stadtteilmütterprojekte parallel zum aktuellen 
„Stadtteileltern Köln“-Projekt fortgeführt: 
 
- Caritas in Meschenich mit Stiftungsmitteln 
 
- CSH in Mülheim mit städtischen Mitteln. 
 
Parallel zu diesen Projekten wird seit 01.01.2018 mit Laufzeit bis 31.12.2020 das Projekt 
„Stadtteileltern Köln“ unter der Leitung des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule Köln 
durchgeführt in den acht Sozialräumen: 
- Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord 
- Mülheim-Nord/Keupstraße/Buchheim/Buchforst 
- Höhenberg/Vingst/Ostheim/Neubrück 
- Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil 
- Meschenich/Rondorf 
- Humboldt/Gremberg/Kalk 
- Bocklemünd/Mengenich/Bickendorf/Westend/Ossendorf 
- Bilderstöckchen 
 
Es wäre für die Stadt Köln und deren Bevölkerung sehr wichtig, wenn das Projekt 
„Stadtteileltern Köln “ für die zum jeweiligen Projektstart aktuellen Sozialraumgebiete in ein 
Regelangebot überführt  werden würde, so dass in nahtlosem Übergang „Stadtteileltern 
Köln“-Projekte nach Projektende immer wieder neu starten, da es einen hohen Bedarf für 
den Einsatz von sog. Stadtteileltern in den unterschiedlichsten Einrichtungen in Köln gibt. 
Die Evaluierung des aktuellen Projektes „Stadtteileltern Köln“ wird zeigen, ob es künftig bei 
einer dreijährigen Laufzeit bleiben sollte.

Beschluss Nr. 21/17 
Zur Frage, ob auch frühere Stadtteilmütter- oder -väterprojekte in ein Regelangebot überführt 
werden sollen und/oder werden, kann das Amt für Weiterbildung keine Auskunft geben. 
 
Jugendamt: 
Wie bereits im März 2018 mitgeteilt, hat das ESF-Projekt Stadtteileltern das ehemalige 
Qualifizierungsprojekt Stadtteilmütter abgelöst. 
Antragsteller und federführend für das Gesamtprojekt ist das Amt für Weiterbildung. 
Das Stadtteilelternprojekt befindet sich im 2.Jahr – aktuell in der Praxisphase. Für 2020 ist 
die vom Job-Center vorgesehene Anschlussqualifizierung in Helferberufe vorgesehen. 
Für den Einsatz der bisher bereits qualifizierten Stadtteilmütter – und den zukünftigen 
Stadtteileltern bietet das Jugendamt – je nach Bedarf – Einsätze im Bereich der 
niederschwelligen Jugendhilfe an. 
Das Amt für Weiterbildung hat die Aufgabe – weitere Einsatzmöglichkeiten in anderen 
Dienststellen – oder bei freien Trägern zu eruieren. 
Eine Regelfinanzierung zur Verstetigung des Projektes kann nicht über das Jugendamt 
erfolgen.

Beschluss Nr. 22/17 
Beschluss Nr. 22/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 
 
8.1.2 Altglas-Container: besserer Standort am Pflas terhofweg in Weiß;  
 Gem. Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP- F raktion 
AN/0826/2017 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die V erwaltung, die Altglas-Container wieder 
in den ehemaligen Standort-Bereich so zu verlegen, dass die vorgeschriebenen Abstände zur 
dortigen Wohnbebauung eingehalten werden. Dies kann  erreicht werden, indem wenige 
Quadratmeter der wild wuchernden, benachbarten Büsche weggenommen werden. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Es wird auf den Beschluss vom 12.11.2018 verwiesen. 
 
Die Umsetzung der benannten Container erfolgte am 04.02.2019. Die Vorgabe des 
Beschluss wurde somit ausgeführt. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 23/17 
Beschluss Nr. 23/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 
 
8.1.9 Biologische Station in Finkens Garten: Aufgab enbericht;  
 Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/0816/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, mit Vertrete rn der Biologischen Station in Finkens 
Garten, im Rahmen eines Ortstermins, zu einem Aufga benbericht (bisher und zukünftig) 
einzuladen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 24/17 
Beschluss Nr. 24/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 
 
8.1.10 Durchführung von Trödelmärkten im Gewerbegeb iet Godorf; 
 Antrag der CDU Fraktion 
AN/0854/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf die Vermieter der 
Standflächen von IKEA, OBI und METRO sowie die Marktveranstalter dahingehend 
einzuwirken, dass künftig die Durchführung von parallel stattfindenden Märkten u.a. für 
Trödel im Gewerbegebiet Godorf unterbleibt.  
 
Sachstand 2016 
Auf die Mitteilung 3236/2016 zur Sitzung 07.11.2016 wird verwiesen. 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 25/17 
Beschluss Nr. 25/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 
 
8.1.13 Entsiegelung von Flächen auf dem Friedhof St einneuerhof  
hier: Konkretisierung der Beschlussfassung der BV-Rodenkirchen vom 
08.05.2017, TOP 8.1.8 
 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/0977/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen konkretisiert ihre Beschlussfassung aus der 
Sitzung vom 08.05.2017 unter TOP 8.1.8. wie folgt: 
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die mit dem Landesbetrieb 
Straßen NRW im Zusammenhang mit der Planfeststellung der Ortsumgehung Meschenich 
abgestimmte, in der Begründung beschriebene Entsiegelung von asphaltierten Wegeflächen 
auf dem Friedhof Steinneuerhof nur insoweit zu betreiben, dass weder der Besuch von 
Individualgrabstätten, noch bisher mögliche Spaziergänge im Sinne der Naherholung 
insbesondere für in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger erschwert und/oder 
eingeschränkt werden. 
Sachstand 2018: 
Es wird auf die Mitteilung 2881/2018 zur Sitzung am 12.11.2018 verwiesen. 
Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen die Erreichbarkeit 
der einzelnen Gräberfelder weiterhin gewährleistet wird. Ebenso ist die Nutzung des 
Friedhofs zu Spaziergängen auch durch in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und 
Bürger möglich. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 26/17 
Beschluss Nr. 26/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 
 
8.1.1 Aktuelle Versorgung mit Grundschulplätzen im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen;  
 Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger 
AN/1195/2017 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, in der Sitzung der 
Bezirksvertretung am 18.09.2017 einen aktuellen Bericht zur Versorgung der Schüler mit 
Grundschulplätzen im Stadtbezirk zu geben. 
Dabei ist der Sachstand für den Neubau der Ernst-Moritz-Arndt-Schule am geplanten 
Standort im Sürther Feld mit darzulegen. 
Sachstand 2017 
Auf die Mitteilung 3054/2017 zur Sitzung am 13.11.2017 wird verwiesen. 
Die Ernst-Moritz-Arndt-Schule (EMA) soll vom bisherigen Standort in den Neubau Sürther 
Feld um-ziehen. Mit dem Umzug soll die Zügigkeit der Schule von 3 auf 5 Züge erhöht 
werden. Gleichzeitig kann im Gebäude Mainstr. nach dem Auszug der EMA an der dort 
verbleibenden Grüngürtelschule die Zügigkeit ebenfalls um 1 Zug erhöht werden.  
Damit stehen im Stadtbezirk Rodenkirchen nach Fertigstellung der EMA 3 zusätzliche Züge 
im Primarbereich zur Verfügung, das entspricht 75 Plätzen in den Eingangsklassen.  
Bis zur Fertigstellung der EMA wird der Bedarf an Grundschulplätzen durch temporäre 
Zügigkeitserhöhungen um jeweils einen Zug an der Albert-Schweitzer-Schule (GGS Zum 
Hedelsberg) und der Brüder-Grimm-Schule (GGS Sürther Hauptstr.) gedeckt.  
Hierzu wird auf die Mitteilung 3040/2017 verwiesen, sowie auf die Vorlagen zur 
schulrechtlichen Erweiterung der beiden Grundschulen, die u.a. der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen in ihrer Sitzung am 13.11.2017 vorgelegt werden sollen.  
Für den Neubau der EMA konnte die Grundstückssituation am 06.09.2017 im 
Zusammenhang mit dem anvisierten Bauvorhaben der Offenen Schule Köln (OSK) auf dem 
angrenzenden Baufeld geklärt werden. Derzeit erfolgt der Abschluss der Entwurfsplanung 
bzw. die Genehmigungsplanung für die EMA.  
Im Rahmen des beschleunigten Schulbaumaßnahmenpakets soll das Projekt an einen 
Generalunternehmer vergeben werden. Aktuell erfolgen noch verfahrensbezogene 
Anpassungen und Abstimmungen mit den Projektbeteiligten/Planern - unter anderem wird 
dabei auch die Terminplanung an die geänderten Bedingungen angepasst. In dem 
Gesamtzusammenhang werden auch das Verfahren und die vorhandene Vertragssituationen 
unter juristischen Aspekten betrachtet, so dass erst zur nächsten Sitzung konkreter Stellung 
bezogen werden kann.  
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
unaufgefordert informieren.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 27/17 
 
Beschluss Nr. 27/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 
8.1.2 Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sür th in 2017 
AN/1225/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung bei der Festsetzung der 
Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen – 
unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2018 wie 
folgt zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur 
die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) a) 13. Rodenkirchener Sommertage  
Am 07.07.2018 sind die 13. Rodenkirchener Sommertage geplant. Hierbei soll sowohl 
der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz  genutzt werden. Daher kann der 
Wochenmarkt auch nicht  auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt 
werden.  
b)  2. Rodenkirchener Weintage: „Wine-Time“ 
Am 02.06.2018 sind die 2. Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. 
Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der 
Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am 09.12.2018 ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. 
Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der 
Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) b) und  c) steht als Ausweichstandort jeweils 
der Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung.  
 
4.) Die Durchführung der Veranstaltungen gemäß Ziff er 2.) sind den Marktbeschickern 
seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranst altungen gemäß Ziffer 2.) b.) & c.) den 
Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und 
organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort.  
 
und    
 
B.  Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in  Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
 
1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den 
Karnevalstagen 2018 aus.

Beschluss Nr. 27/17 
2.) Am 30.04.2018 findet auf dem Sürther Marktplatz  das alljährliche Maifest statt. Wegen 
des bereits am Donnerstag den 26.04.2018 durchzuführenden Aufbaus des Festzeltes 
steht für den Freitagswochenmarkt nur die östliche Hälfte der Platzfläche zur 
Verfügung.  
 
3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2018 steht für den  Freitagswochenmarkt anlässlich 
des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur 
Verfügung. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen 
werden jährlich festgesetzt. Für das Jahr 2018 wurde am 26.01.2018 eine 
Festsetzungsverfügung erstellt. 
Der Beschluss ist 
erledigt .

Beschluss Nr. 28/17 
Beschluss Nr. 28/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 
 
8.1.6 Gymnasium Rodenkirchen, Turnhalle: Stand der Notsanierung; Gemeinsamer 
Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP 
AN/1190/2017 
Die CDU Fraktion und Herr Ilg treten dem gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Grünen und 
der FDP Fraktion bei.  
Beschluss: 
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, mit der zuständigen Verwaltung (Gebäudewirtschaft) 
einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, damit die Bezirksvertretung sich vor Ort vom 
ordnungsgemäßen Zustand der Halle überzeugen kann. 
 
Sachstand 2017 
 
Der Ortstermin hat am 07.11.2017 stattgefunden. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 29/17 
Beschluss Nr. 29/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 
 
8.1.9 Trimm Dich Pfad im Forstbotanischen Garten; 
 Antrag der SPD Fraktion 
AN/1221/2017 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst  folgenden modifizierten  Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Friedenswäldchen  in Rodenkirchen einen „Trimm-Dich-
Pfad“ einzurichten bzw. Outdoor Fitness Möglichkeiten zu schaffen. Diese sollen sich in das 
Landschaftsbild einpassen und möglichst aus Holz beschaffen sein. 
Des Weiteren sollen für weitere Fitness-Anlagen Vor schläge von Bürgerinnen und 
Bürgern berücksichtigt werden. So wurde z.B. im Rah men des Bürgerhaushalts 2015 
ein solcher Vorschlag für den Vorgebirgspark auf den vorderen Plätzen votiert. 
Zur Finanzierung sind Gespräche mit der Grün-Stiftu ng zu führen, die bereits die 
Anschaffung von Fitness-Geräten in den Bezirken Inn enstadt und Lindenthal 
unterstützt hat. 
Des Weiteren sollen hierfür Stadtverschönerungsmittel verwendet werden. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Umsetzung des Beschlusses obliegt dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen – 
Forstabteilung. Das Thema wird im Rahmen der Stadtverschönerungsmittel aufgegriffen.

Beschluss Nr. 30/17 
Beschluss Nr. 30/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017  
8.1.17 Ein Jugendschiff für Rodenkirchen;  
Antrag von Herrn Ilg - Vertagt aus der Sitzung vom 26.06.2017 
AN/0848/2017 
Die Fraktion Die Grünen treten dem Antrag mit Zustimmung von Herrn Ilg bei. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich der Betrieb eines „schwimmenden 
Jugendhauses“ auf dem Rhein (z.B. in Form eines „Jugendschiffes“) realisieren lässt.   
Zur Gewinnung von Sponsoren und zur Klärung juristischer Fragen, sind neben den 
zuständigen Behörden, u.a. die KD, die KVB, sowie die Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsverwaltung (WSV) mit einzubinden. 
Neben der Klärung rechtlicher Fragen, soll sich die Verwaltung aktiv um die Gewinnung von 
Sponsoren, Unterstützern (Trägervereinen) für ein solches Projekt bemühen. Hierfür sind 
Wirtschaftsunternehmen, kommunale Jugendverbände, Kirchen, Sportvereine, sowie der 
Bürgerverein Rodenkirchen aktiv anzusprechen und bei der Planung mit einzubeziehen.  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das im Hafen Duisburg mit Geldern der 
Stadt Köln aufwendig für eine Oper umgerüstete Schiff als Jugendschiff in Frage 
kommt. 
Sachstand Dezember 2018 
Mitteilung 0868/2018 zur Sitzung 09.07.2018 
 
Die Verwaltung teilt folgenden Sachstand mit:  
 
Die Idee eines schwimmenden Jugendtreffs in Rodenkirchen, hat die Jugendverwaltung 
unter verschiedenen Aspekten geprüft. Folgende Informationen liegen vor:  
Die Umsetzung eines „Jugendschiffes“ bedarf einer Genehmigung des Wasser- und 
Schifffahrtsamtes sowie der Bezirksregierung. Ein Umweltgutachten muss eingeholt werden.  
Das Bauaufsichtsamt benötig eine Planvorlage, um genaue Aussagen treffen zu können und 
um Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln.  
Der Verwaltung wurden verschiedene Angebote zum Kauf eines Schiffes vorgelegt. Die 
Preisspanne bewegt sich zwischen 220.000,00 € bis 750.000,00 €, ohne Umbau und 
Folgekosten. Auch bei einer Schenkung, würden Folgekosten für Umbau und Transport von 
ca. 300.000,00 € anfallen. Die anfallenden Betriebskosten können noch nicht definiert 
werden.  
Die einzige mögliche Anlegestelle für ein Schiff in Rodenkirchen befindet sich an einer 
Strömungsstelle des Rheines, dort müssen Sicherheitsmaßnahmen genau ermittelt werden.  
Einer der Anlässe über einen schwimmenden Jugendtreff nachzudenken, war die Idee der 
Verlagerung des Treffpunktes von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der 
Hochwasserschutzmauer in Rodenkirchen, auf das Jugendschiff.  
Die Jugendlichen und jungen Erwachsene nutzen diesen öffentlichen Raum, so wie auch 
Familien, Senioren usw. Der Fachverwaltung liegen im Beobachtungszeitraum bis Frühjahr 
2018 keine Erkenntnisse zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz vor.  
Rodenkirchen liegt gemäß der Bedarfsanalyse zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und 
Jugendtreffs auf Rangplatz 31. Der geplante Bau einer Jugendeinrichtung im Sürther Feld 
wird von der Verwaltung als ausreichend eingeschätzt.

Beschluss Nr. 31/17 
Beschluss Nr. 31/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 
 
8.1.5 Bürgerzentrum im Stadtbezirk Rodenkirchen;  
 Antrag der SPD Fraktion 
AN/1219/2017 
 
Beschluss  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Änderungsbeschluss : 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, ein Konzept eines 
Bürgerzentrums vorzustellen. Dieses Konzept soll potenzielle Standorte beinhalten, 
verschiedene Zielgruppen – so auch Senioren – und eine Kostenkalkulation. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Errichtung von Bürgerzentren als öffentliche Einrichtungen liegt in der Zuständigkeit des 
Rates, § 41 Abs. 1 S. 2 lit. m) GO NRW. Bei der Errichtung ist der Ausschuss für Soziales 
und Senioren vorberatend zu beteiligen und die Bezirksvertretung anzuhören. Die Planung 
städtischer Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren hat der Rat dem Ausschuss 
für Soziales und Senioren übertragen, § 17 Abs. 1 Ziffer 1 ZustO. 
Die Verwaltung legt den Beschluss entsprechend als Anregung aus. Da Mittel für eine 
Machbarkeitsstudie bzw. die Finanzierung eines Bürgerzentrums nicht zur Verfügung stehen 
und kein Planungsbeschluss von Rat und Fachausschuss vorliegt, wird das Anliegen nicht 
weiterverfolgt. 
Der Beschluss ist erledigt. 
Die SPD-Fraktion gibt zu bedenken, dass ein Bürgerzentrum für den Stadtbezirk 
Rodenkirchen nach wie vor erstrebenswert ist. Für einen Stadtteil mit über 100 000 
Einwohnern stellt dies eine absolute Notwendigkeit dar. In anderen Stadtteilen Kölns gibt es 
diese seit Jahren. Deshalb sollte weiterhin – unabhängig der Zuständigkeiten - geprüft 
werden, ob  eine Realisierung möglich ist. 
 
Der Beschluss ist somit noch nicht erledigt.

Beschluss Nr. 33/17 
 
Beschluss Nr. 33/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 
 
8.1.7 Bahnhofsvorplatz in Köln Sürth 
 Antrag der CDU-Fraktion 
AN/1211/2017 
 
Herr Daniel, FDP Fraktion, bittet um Klärung, ob die Bebauung nach § 34 Bau GB in diesem 
Falle sinnvoll ist. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung in der Sitzung der BV2-
Rodenkirchen am 18.09.2017 die aktuell geplante Gestaltung des ehemaligen 
Bahnhofsgeländes in Sürth, vorzustellen und zwar unter Einbeziehung der Pläne von der Fa. 
Astoc, soweit bekannt. Die Verwaltung wird gebeten den Bezirksvertreterinnen und 
Bezirksvertretern die Pläne der Firma Astoc zuzuleiten.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 34/17 
Beschluss Nr. 34/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 
8.1.9 Fritz-Encke-Volkspark: Historische Wegeverbin dungen wiederherstellen 
AN/1406/2017 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich und 
sinnvoll ist, zwei historische Wegeverbindungen im Fritz-Encke-Volkspark in Raderthal 
wieder herzustellen (einschl. einer Kostenschätzung). Im Einzelnen sind dies eine 
Wegeverbindung zum Platanenwall sowie die Wegeverbindung vom Naturtheater zur großen 
Volkswiese. Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen um eine Einschätzung 
der Fachverwaltung zur derzeitigen Bepflanzung und zur vernachlässigten Heckenpflege im 
Bereich der Bühne des Naturtheaters. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Eine Parkverbindung vom Naturtheater zur großen Volkswiese macht Sinn und wäre über 
das Gelände der Bundeswehrfachschule auch ggfs. möglich. Das Grünflächenamt sieht hier 
das Amt für Liegenschaften Amt und das Stadtplanungsamt in der Pflicht. 
 
Im gesamten Bereich des Naturtheaters gibt es keine Hecken, somit besteht hier auch kein 
Pflegerückstand. 
 
Vor mehr als 15 Jahren wurde der Bereich des Naturtheaters freigestellt und stellt sich 
derzeit in offener Form dar. Die Gelände-Abstufungen sind gut erkennbar und der 
Gesamtbereich ist mit einer Wiese bestanden, die auch eine gewisse Kräuterstruktur 
aufweist, die sehr naturnah und standortgerecht ausgebildet ist. Somit ist im Ergebnis derzeit 
ein sehr ansprechendes Naturtheater vorzufinden; halt wie es der Name auch vermuten 
lässt. 
Eine Ausbildung in einem wassergebundenen Deckenbelag, hier der Bühne des 
Naturtheaters, wäre auf Grund der Vorbeschreibung, nicht hilfreich. Denn so würde ein Teil 
des derzeitigen naturnahen Wiesenbegrünung geopfert. 
Zudem wird die Versickerung des Niederschlagswassers sehr aufwendig, da sich die Bühne 
in einem Loch befindet und die wassergebundene Decke immer wieder verschlämmen wird. 
Die jetzige Wiesenentwässerung funktioniert problemlos in Naturversickerung. Zudem ist die 
wassergebundene Belagsflächenpflege auch wesentlich aufwändiger als die Wiesenmahd. 
Auch befindet sich das Naturtheater im Baumschattenbereich, was zudem dem 
wassergebundenen Deckenbelag weniger zuträglich ist und letztendlich bedarf es auch noch 
eines finanziellen Mitteleinsatzes.  
 
Fazit: Nuturtheater in jetziger Form belassen / pflegen, somit dem Landschaftsschutz 
Vorrang geben. Den Stichweg (ca. 25 m) vom Wegenetz zum Naturtheater ausgehend in 
wassergebundener Wegedecke sanieren. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 35/17 
 
Beschluss Nr. 35/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 
 
8.1.13 Information über Bauvorhaben verbessern 
AN/1435/2017 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass sie in Präzisierung von § 2, 
Abs. 2, lfd. Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im 
Stadtbezirk Rodenkirchen in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, 
wenn diese auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen.  
Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates 
aufgeführten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung 
oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer 
Bedeutung sind. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 36/17 
Beschluss Nr. 36/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 
 
8.1.1 NSG „Am Godorfer Hafen“ (Sürther Aue): Wieder aufnahme der 
Pflegemaßnahmen; 
 Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP 
Fraktion, 
 AN/1533/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Verwaltung auf, die gesetzliche 
Pflegetätigkeit im Naturschutzgebiet „Am Godorfer Hafen“ (Sürther Aue) wieder 
aufzunehmen. 
Sachstand Dezember 2018 
Das Naturschutzgebiet „Am Godorfer Hafen“ wird entsprechend den naturschutzfachlichen 
Erfordernissen von der Verwaltung gepflegt. Ausgenommen hiervon ist die Fläche der 
geplanten Erweiterung des Godorfer Hafens. Aktuell besteht von Seiten des ehrenamtlichen 
Naturschutzes das Angebot, die Fläche kostenlos zu pflegen. Die Durchführung dieser 
Maßnahmen ist noch abzustimmen.

Beschluss Nr. 37/17 
 
Beschluss Nr. 37/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 
 
8.1.4 Bahnhofstraße in Sürth: Ortstermin zur Gestal tung;  
 Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/1524/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der Fachverwaltung 
durchzuführen, um die Aspekte „Sicherheit“ und „Alleenerhalt“ zu besprechen. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Am 16.01.2018 hat ein Ortstermin stattgefunden. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 38/17 
 
Beschluss Nr. 38/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 
 
8.1.6 Herstellung von Grünflächen, Spiel und Sportm öglichkeiten auf dem 
Großmarkt- und  Brauereigelände sowie der Umgebung in Köln-Bayenthal, 
Raderberg und Zollstock; 
 Antrag der SPD Fraktion 
AN/1530/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, provisorisch einen möglichst durchgehenden Grünzug 
zwischen Vorgebirgspark und Rheinufer entlang des Bahndamms auf dem Gelände des 
„Entwicklungskonzeptes südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE)“ herzustellen. 
Gegebenenfalls reichen eine Rasenfläche und eine wenig aufwändige Wegeführung aus. 
Allerdings sollen die Flächen so gestaltet sein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
dieses provisorisch hergerichtete Areal für Spiel, Sport und Freizeitgestaltung nutzen 
können. 
Sachstand Dezember 2018 
Neben der Anlage eines Großmarktgelände durchziehenden Pionierpfades, ist der 
schrittweise Ausbau eines „Pionierparks“ vorgesehen. So entstehen mitten in der 
kommenden Parkstadt frühzeitig attraktive Freiräume. 
 
Der Pionierpark entsteht im Bereich der ehemaligen ca. 3,5 ha großen Gleisharfe im nord-
östlichen Bereich des Großmarkgeländes. Der Pionierpark wird in einfachem Standard 
erstellt. So weit wie möglich sollen vorhandene Flächen und Bodenbeläge genutzt werden. 
Wege folgen dem Lauf der ehemaligen Gleise, Flächen mit natürlicher Vegetation bleiben 
erhalten und werden durch neue Baum- und Strauchpflanzungen und Rasenflächen ergänzt. 
Darüber hinaus wird ein temporäres Sport- und Spielangebot mit Aufenthaltszonen 
geschaffen. Der Ausbau erfolgt in 2019/2010. Perspektivisch wird der Pionierpark in die 
geplante endgültige Parkanlage übergehen.

Beschluss Nr. 39/17 
Beschluss Nr. 39/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 
 
8.1.9 Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-P lan 67419/08 – Erhalt von 
großwüchsigen Bäumen;  
 Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/1194/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, möglichst viele der zur Fällung vorgesehenen 
schützenswerten Bäume außerhalb der B-Plan-Grenzen an der Böschungskrone zum 
Raderthalgürtel zwischen zukünftigem Baugrund und Fuß-/ Radweg in Abhängigkeit zum 
Gebäudeverlauf, zu erhalten; dies soll für jeden einzelnen Baum geprüft werden, ergänzt 
durch eine ökologische Baubegleitung. 
 
Sachstand Dezember 2017 
Es wird auf die Vorlage 2821/2017 des Stadtplanungsamtes verwiesen: 
Das Änderungsgebiet ist Teil des ehemaligen DuPont-Geländes in Köln-Zollstock. In der 
Vergangenheit wurde die Fläche durch eine Lackfirma mit Produktionslager, Labor und 
Verwaltungsgebäuden genutzt. Nach Aufgabe der industriell-gewerblichen Nutzung ist das 
Areal bereits 2008 mit dem Ziel einer städtebaulichen Neuordnung für eine überwiegend 
wohnbauliche Nutzung überplant worden, so dass in den vergangenen Jahren nördlich und 
südlich der Fritz-Hecker-Straße umfangreicher Wohnungsbau entstehen konnte. Entlang des 
Raderthalgürtels sollte allerdings in einer Tiefe von circa 40 m eine gewerbliche Nutzung 
beibehalten werden. Hier war die sogenannten "Automeile" vorgesehen.  
Da sich seit dem Jahr 2008 keine gewerbliche Nutzung angesiedelt hat, soll nun auch dieser 
Bereich für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung vorbereitet werden.  
Bei dem Standort handelt es sich somit um eine alte Industriebrache, die vor der 
Umstrukturierung überwiegend versiegelt war (siehe Anlagen). Aufgrund der 
jahrzehntelangen industriellen Nutzung in Form einer Lackfabrik ist es zu einer starken 
Beeinträchtigung der Umweltsituation kommen. In Folge der Altlastenbelastung wurden 
große Teile der Flächen ausgekoffert und saniert. Für eine Neubau-maßnahme war 
grundsätzlich die Auffüllung bis Niveau Gehweg beabsichtigt. Dies musste jedoch in 
Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung mit TG-Zufahrt, Eingänge offen bleiben.  
Im Plangebiet sind Festsetzungen zur Begrünung vorgesehen. Grundstücksflächen, die nicht 
mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, sind als 
Vegetations-flächen dauerhaft zu begrünen. Die Dachflächen der geplanten Gebäude sind 
oberhalb des vierten Geschosses als extensive Dachbegrünung auszuführen. Auch die 
Tiefgarage wird eine Vegetations-schicht in einer Stärke von mindestens 80 cm erhalten, die 
in Bereichen mit Bäumen auf eine Stärke von mindestens 120 cm erweitert wird.  
Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, das Erdgeschossniveau der Neubebauung 
auf das Niveau des Gehweges am Raderthalgürtel anzuheben. Das Gebäude zum 
Raderthalgürtel soll dann über mehrere Hauszugänge fußläufig erschlossen werden. Dies 
bedingt ein Anheben des Niveaus auf dem Baugrundstück und somit ein Aufschütten der 
heutigen Böschung.  
Der Gehölzbestand ist im Wesentlichen durch Spontanaufwuchs entstanden und nicht nach 
baumpflegerischen Kriterien der Straßenbäume gepflegt worden. Die älteren Bäume weisen 
einen stark ausladenden Habitus auf. Bei vollständiger Aufschüttung der Böschung, bis zum 
Gehwegniveau und Anlagen von Zugängen zu den Gebäuden, sind die Gehölze auf der

Beschluss Nr. 39/17 
Böschung nicht zu erhalten. Bestandsbäume, insbesondere ältere Bäume, vertragen keine 
Niveauänderungen der Geländehöhen am Stammfuß.  
 
Hinsichtlich der möglichen Auswirkung der Planung auf den Baumbestand der Umgebung 
wurde vom Landschaftsarchitekturbüro RMP Stephan Lenzen eine Baumerhebung und 
Baumbewertung (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten “Einschätzung 
Baumbestand und Auswirkungen der Planung - Bebauungsplans Nummer 67419/07 
Raderthalgürtel Köln-Zollstock“, Bonn, 27.01.2016) durchgeführt. In dieser werden unter 
anderem Aussagen getroffen, inwiefern sich die Planung auf den Baumbestand entlang des 
Raderthalgürtels auswirkt.  
Unter den Aspekten der Verkehrssicherheit, Pflegemaßnahme und prognostizierte 
Reststandzeit wurden im Rahmen der Begehung lediglich drei Bäume als erhaltenswert und 
unter den angenommenen Umständen gegebenenfalls auch erhaltensfähig eingeschätzt. Die 
Bewertung von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten wurde durch das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen vollumfänglich gestützt. Bäume deren Wurzelbereich 
überschüttet wird - unabhängig ob in Gänze oder in Teilen - haben eine eingeschränkte 
Reststandzeit und einen deutlich höheren Pflegeaufwand, um Standsicherheit und 
Verkehrssicherheit zu erhalten.  
Die Bäume der Böschung, die unter die Baumschutzsatzung fallen, werden vollständig und 
ohne Ausnahme zu ersetzen sein. Der notwendige Baumersatz wird soweit wie möglich vor 
Ort im Bereich der ehemaligen Böschungsfläche zwischen Raderthalgürtel und der 
Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes erfolgen. Da die betreffenden Gehölze 
außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen, kann eine Sicherung der 
drei vorgenannten Bestandsbäume nicht im Bebauungsplan vorgenommen werden. Hierzu 
wird eine entsprechende Regelung in einem städtebaulichen Vertrag aufgenommen.  
Dem Bebauungsplan liegt ein städtebaulicher Entwurf zugrunde, der neben der Aussage zur 
Bebauung auch eine Aussage zur Freiraumplanung beinhaltet. Ziel des Freiraumkonzeptes 
(Begrünungsplan) ist die Herstellung und Sicherung der erforderlichen Erholungsqualität 
insbesondere zum Ausgleich der baulichen Ausnutzung. Unter anderem geht mit der 
Umsetzung des Freiraukonzeptes die Verbesserung des Kleinklimas und der Verbesserung 
des Mikroklimas einher und es wird ein positiver Einfluss auf die Biodiversität ausgeübt.  
Um das zugrunde liegende städtebauliche Konzept mit den entsprechend vorgesehenen 
Freiraumbereichen, welches die Erholungsflächen für ein innerstädtisch verdichtetes 
Wohnquartier vorsieht, umsetzen zu können, werden 30 Baumpflanzungen festgesetzt. Von 
den 30 Bäumen sind 10 Bäume so zu pflanzen, dass sie einen natürlichen Bodenanschluss 
haben.  
Auch wenn das Änderungsgebiet dem Klimatop Stadtklima III (hoher Belastungsgrad) 
zuzuordnen ist, sind die geplanten Festsetzungen geeignet, gegenüber der ursprünglichen 
industriellen Nutzung mit einer fast vollständigen Versieglung auch für das Stadtklima eine 
Verbesserung herbeizuführen und einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum zu 
leisten.  
Abschließend kann gesagt werden, dass im Rahmen des Planverfahrens eine sorgfältige 
Auseinandersetzung mit allen Umweltmedien stattgefunden hat. Hierzu wurden sowohl die 
Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den vorhandenen Baumbestand im Bereich der 
Böschung als auch auf das Klima betrachtet und Kompensationsmaßnahmen getroffen. Eine 
Änderung der Planung wird vom Stadtplanungsamt nicht unterstützt. 
Sachstand Dezember 2018 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 40/17 
Beschluss Nr. 40/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 
 
8.1.11 Dringlichkeitsantrag:  
Aufforderung zum Planungsbeschluss des Sportausschusses des Rates für 
den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Rondorf; 
 Antrag der FDP-Fraktion 
AN/1634/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Sportausschuss des Rates der Stadt Köln bei 
der finalen Beratung am 07.12.2017 der Vorlage: 2720/2017: Modernisierung und Sanierung 
von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2018 – 2020 den ausstehenden 
Planungsbeschluss für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Köln-
Rondorf für den SC Rondorf 1912 e.V. zu fassen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 41/17 
Beschluss Nr. 41/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 
 
8.1.1 Beleuchtungsanlage für den Rasenplatz an der Frohnhofstraße in Köln-Sürth,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/1667/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Rasenplatz an der Frohnhofstraße in 
Köln-Sürth eine Beleuchtungsanlage installiert werden könnte.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Sportanlage Fronhofstraße befindet sich unmittelbar am Rheinufer bei Kilometer 674,5 
und liegt damit innerhalb eines Überschwemmungsgebietes ohne technischen 
Hochwasserschutz. Die Gefahrenkarte weist eine hohe Wahrscheinlichkeit der 
Überschwemmung auf. Die RheinEnergie teilt auf Rückfrage der Sportverwaltung mit, dass 
die Erstellung einer Flutlichtanlage dennoch technisch möglich wäre. 
Die Sportanlage befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L20. Für den Bau der 
Flutlichtanlage wäre eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans 
gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Hierfür müsste die Zustimmung 
des Naturschutzbeirates eingeholt werden, was die Sportverwaltung aktuell als unrealistisch 
einstuft. 
Die Nutzungszeiten eines Rasenplatzes sind in den Zeiten, in denen Flutlichtanlagen 
benötigt werden (Oktober – April) sehr stark eingeschränkt. Bei Frost, Schnee und nach 
stärkeren Niederschlägen ist nur eine eingeschränkte Nutzung möglich. Während der Frost-
Tauwechselperioden sind Rasenplätze zu sperren. Aufgrund der geringen Nutzungszeit 
unter Flutlicht und der geringen Aussicht auf Erfolg für die Genehmigung, empfiehlt die 
Sportverwaltung den Bau einer Flutlichtanlage für den Rasenplatz in der Fronhofstraße nicht 
weiter zu verfolgen. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 42/17 
Beschluss Nr. 42/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 
 
8.1.4 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nu tzung als Kolumbarium,  
Antrag der Fraktion Die Grünen  mit Beitritt der CDU-Fraktion, der SPD-
Fraktion und der FDP-Fraktion sowie Herrn Bronisz 
AN/1662/2017 
Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FDP-Frak tion sowie Herr Bronisz treten dem 
Antrag bei. Die Fraktion Die Grünen stimmen zu. 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die beteiligten Fachverwaltungen (Liegenschaften / Gebäudewirtschaft, Friedhofs-
verwaltung) werden gebeten, gegenüber der BV2 mündlich zu erläutern, wieso es bei dem 
Vorhaben „Nutzung der Trauerhalle als Kolumbarium“ zu keinem Fortschritt kommt und 
diese Nutzungsmöglichkeit endlich umzusetzen.  
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: 
Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. 
Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der 
Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu 
ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige 
Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte 
ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche 
Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 
2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ 
 
Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das 
Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln ist nicht zuständig. 
 
Stellungnahme vom Grünflächenamt: 
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die 
Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang 
waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) 
umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer 
Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf 
dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen.

Beschluss Nr. 43/17 
Beschluss Nr. 43/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 
 
8.1.8 Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf d er "Panzerrampe" in Köln-
Sürth, Antrag der FDP-Fraktion mit Beitritt der Fraktion Die Grünen, 
AN/1689/2017 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Park- und 
Halteverbots auf der“ Panzerrampe in Köln-Sürth zu ergreifen.   
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Panzerrampe steht im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, 
An der Münze 8, 50668 Köln. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wurde 
informiert. 
Das Ordnungsamt ist zuständig für den Bereich vor den Pollern und bestreift diesen Bereich.

Beschluss Nr. 44/17 
Beschluss Nr. 44/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 
 
8.1.11 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Frakt ionen:  
Bezirksordnungsdienst: Ansiedlung im Bezirksrathaus Rodenkirchen 
AN/1834/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: 
Der Stadtdirektor wird gebeten, im Rahmen der zu begrüßenden Umorganisation des 
Ordnungsdienstes diesen – unter Anerkennung neuer disziplinarischer Zuständigkeiten -  mit 
seinen dem Bezirk zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bezirksrathaus 
Rodenkirchen angesiedelt zu lassen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Das „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ sieht u.a. 
vor, die ordnungsbehördlichen Maßnahmen in den Bezirken zu stärken. Um diesem Ziel 
gerecht zu werden, wurden bereits 2016 die Strukturen der Dienstgruppen regional und 
damit bezirklich ausgerichtet. Seit dem 01.05.2018 wurden die Aufgaben des ehemaligen 
Bezirksordnungsdienstes auf „34-Bürgerdienste“ (Ermittlungstätigkeiten) bzw. „32-Amt für 
öffentliche Ordnung – zentraler Ordnungsdienst“ (Sauberkeit im Bezirk, Schrottfährräder 
usw.) übertragen. 
Die zentrale Unterbringung aller Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsdienstes dient dabei 
dem besseren Austausch der einzelnen Dienstgruppen und der Dienst- und Fachaufsicht. 
 
Ferner wird auf die Vorlage 2222/2018 zur Beantwortung der Anfrage AN-1029/2018 der 
Bezirksvertretung 2 verwiesen. 
 
Im Übrigen werden derzeit im Sinne des „Zielbild 2020“ individuelle Zielvereinbarungen für 
2019 zwischen den Bürgeramtsleitungen und den Dienstgruppenleitungen des zentralen 
Ordnungsdienstes geschlossen. In diesen werden bezirkliche ordnungsrechtliche 
Schwerpunkte und bezirksspezifische Ziele sowie die entsprechenden Maßnahmen definiert. 
 
 
Der Beschluss ist erledigt .

Beschluss Nr. 45/17 
Beschluss Nr. 45/17 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 
 
8.1.12 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktio n Die Grünen und der FDP-
Fraktion mit Beitritt der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion:  
Grundschulen im Bezirk: allgemeiner (baulicher) Zustand 
AN/1829/2017 
Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion treten dem Antrag bei. Die Fraktion Die Grünen und 
die FDP-Fraktion stimmen dem Beitritt zu. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: 
Die Fachverwaltung wird aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen am 22.01.2018 einen Katalog über die gravierendsten Mängel an den 
Grundschulen im Bezirk aufzustellen. In diesem sind auch entsprechende Maßnahmen zur 
Mängelbeseitigung und deren Umsetzungszeitpunkte aufzuführen. Der BV2 ist der Katalog in 
der Sitzung am 22.01. zu erläutern und die Gesamtsituation zu schildern. 
Auch für die weiterführenden Schulen sind die Ergebnisse analog der Grundschulen 
aufzuführen. Dieser Katalog ist in der Sitzung am 19.02.2018 zu erläutern und die 
Gesamtsituation zu schildern . 
 
Sachstand Dezember 2018 
Herr Müller von der Gebäudewirtschaft hat am 22.01.2018 den Inhalt der Mitteilung 
0173/2018 ausführlich dargestellt. 
Der Beschluss ist erledigt.

Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeichnis 11.05.2020 NEU

28886 Zeichen

Seite 1 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 
Sitzung TOP Antrags- 
nummer 
Nr Betreff Kategorie NEU 
03.04.2006 8.2.3 030/06 Sürther Bahnhof: Leitsätze für Umplanung des 
Bahnhofareals 
1
05.05.2008 8.1.3 
039/08 Spielplatz Franz-Marc-Straße 2(2021) 
05.05.2008 8.2.4 045/08 Förderprogramm für Sozialraum Meschenich/Rondorf 0
25.08.2008 8.1.10 063/08 Neue Mietergärten, Meschenich 1
22.09.2008 8.1.1 068/08 Wasserversorgung auf dem Südfriedh of 1
22.09.2008 8.1.9 
075/08 Wegeverbindung im Fritz-Encke-Park in Raderthal 0
27.10.2008 8.2.1 093/08 Öffentliche Toiletten für die S tadtbahnhöfe in Rodenkirchen 
und Sürth 
1
22.06.2009 8.2.4 086/09 Erweiterte Finanzzuständigkeiten der Bezirksvertetungen im 
Bürgerhaushaltsverfahren 
0
25.01.2010 8.2.5 008/10 Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern und Jugendl ichen 1
26.04.2010 8.2.1 038/10 Stärkung der Bezirksvertretungen 1
26.04.2010 8.2.12 043/10 
Sürther Bahnhof: Auskunft zu HGK-Aktivitäten bezüglich der 
Bebauung des Areals 
1
0
30.01.2012 8.2.5 004/11 Nahversorger - Bebauungsplan Raderthalgürtel (neu) 0 2             
(2022) 
24.01.2011 8.2.3 006/11 Bahnhofsgelände in Sürth: Beauf tragung eines 
Planungskonzeptes, Rahmenbedingungen 
1
28.02.2011 8.2.7 015/11 Soziale Stadt Meschenich 0
05.03.2012 8.2.2 015/12 Basketballplatz Bödingerhof in Rondorf 1
23.04.2012 8.2.6 026/12 Bebauung des Sürther Feldes 0
10.09.2012 8.2.1 042/12 Überführung der Stadtteilmütter- un d väterprojekte in ein 
kommunales Regelangebot 
1
18.03.2013 8.1.4 004/13 Winterdienst: Fuß- und Radweg entlang der Sürther Straße,  
östliche Seite, zwischen Feldrain und Gesamtschule 
0
18.03.2013 8.2.1 006/13 
Anbindung der "Zollstock-Arcaden" 
1 - Runder 
Tisch 
Verkehr 0
03.06.2013 8.2.2 015/13 Verbesserung der Internetleitungen  an den betroffenen 
Schulen im Kölner Süden 
1
15.07.2013 8.1.7 018/13 Aufstellen eines Stadtplanträge rs in Rodenkirchen 
0
15.07.2013 8.2.2 019/13 Godorfer Hafen, Ausbauplanung: M oratorium 1 0
15.07.2013 8.2.5 020/13 Neufassung der Zuständigkeitsord nung der Stadt Köln 1
09.09.2013 8.1.2 021/13 Ehemalige Trauerhalle auf dem We ißer Friedhof: Standort 
für ein Kolumbarium (Pilot) 
1
14.10.2013 8.2.2 025/13 Akustisches Warnsignal am Bahnh of  Sürth 0
14.10.2013 8.2.3 026/13 Internet in öffentlichen Verkehrs mitteln 1
11.11.2013 8.2.4 031/13 Elektronischer Versand der Sitzung sunterlagen 0
09.12.2013 8:2:4 032/13 Mehr KITA-Plätze in Godorf und Im mendorf 1
27.01.2014 8.1.4 001/14 Nahversorgungszentrum Eygelshoven er Straße / Sürther 
Straße 
1
31.03.2014 8.2.1 009/14 
Erhalt der Buslinie 106 
1 - Runder 
Tisch 
Verkehr 2
31.03.2014 8.2.5 011/14 Freizeitpark für Jugendliche in S ürth - Ankauf einer 
geeigneten Fläche 
1
05.05.2014 8.1.6 012/14 Bolzplatz in Godorf 1
05.05.2014 8.1.10 014/14 Umbenennung der Sportanlage Süd 1
05.05.2014 8.1.12 015/14 Kennzeichnung der Naturdenkmäle r an der Konrad- 
Adenauer-Kaserne 
1
05.05.2014 8.2.6 020/14 Kinderspielplatz Weißdornweg; Dri nglichkeitsantrag aller 
Fraktionen 
1
0
08.09.2014 8.2.2 023/14 Flüchtlingsunterbringung in Köln -Marienburg, Bonner Str. 
478-482 
1
0
20.10.2014 8.1.2 026/14 Dringende Sanierung der Europaschule Zollstock 1
2 
(2021) 
20.10.2014 8.2.4 030/14 Anpassung der Fraktionszuwendung en der 
Bezirksvertretungen 
1
0
20.10.2014 8.2.7 031/14 Instandsetzung des Denkmals fü r die Gefallenen der 
Weltkriege auf dem Friedhof in Meschenich an der 
Trenkebergstraße 
0
Seite 1

Seite 2 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 
10.11.2014 8.1.10 034/14 Wiedererrichtung eines Basketbal lplatzes an der 
Kapellenstraße (südlich des Kirmesplatzes) in Rondorf 
1
10.11.2014 8.2.1 035/14 Ausdehnung des 10-Minutentaktes der Stadtbahnlinie 16  
bis zum Bahnhof Godorf 
1 - Runder 
Tisch 
Verkehr 0
10.11.2014 8.2.2 036/14 Aufhebung der Abgabe für ehrenamt liche 
Vereinsgemeinschaften 
1
10.11.2014 8.2.5 037/14 Essbare Stadt: Suche nach geeig neten Flächen 1
0
26.01.2015 8.1.12 002/15 Zuweg integrative Kita am Sürth er Marktplatz: Benennung 
nach dem Vereinsgründer 
1
0
26.01.2015 8.2.1 004/15 Nutzungs- und Gestaltungskonzep t für das am Beginn der 
Realisierung befindliche Nahbereichszentrum 
Michaelshoven 
1
26.01.2015 8.2.3 005/15 Vorrangige Vergabe nach Konzeptau sschreibung des 
städtischen Grundstücks an der Eygelshovener Straße 
neben der GGS Rodenkirchen 
1
02.03.2015 8.1.10 010/15 Sanierung des Kinderspielplatze s an der Westerwaldstraße 
in Rondorf 
1
02.03.2015 8.1.16 011/15 Toilette am Spielplatz im Vorg ebirgspark 1
20.04.2015 8.1.2 013/15 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze 1
20.04.2015 8.1.5 014/15 Erneuerung der Schutzüberdachung d er Merowingerkreuze 
am Friedhof in Meschenich 
1
20.04.2015 8.1.8 015/15 Ersatz fehlender Poller an der ehe maligen Panzerrampe in 
Sürth 
1
20.04.2015 8.1.14 020/15 Erhalt des Tierheims in Zollsto ck 
0
20.04.2015 8.1.17 021/15 Parkstadt Süd, Planungsprozess:  Beteiligung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen 
0
20.04.2015 8.2.2 022/15 Vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe der Nord-Süd- 
Stadtbahn 
1
18.05.2015 8.1.3 024/15 Bessere ÖPNV-Anbindung von Immendorf: Führung der 
Buslinie 132 
1 - Runder 
Tisch 
Verkehr 
18.05.2015 8.1.6 025/15 Anpassung der Buslinienanbindung 135 von Rondorf zur 
Realschule Godorf, 
1 - Runder 
Tisch 
Verkehr 
22.06.2015 8.1.5 027/15 Bankreparatur am Rastplatz im Bere ich der Personen- u. 
Fahrradfähre in Köln Weiss und Aufstellen von 
Abfallbehältern mit HKB-Spender 
0
22.06.2015 8.1.7 028/15 Parkstadt Süd: Einrichtung einer Informationsstelle 
(Bürgerbüro) 
0
22.06.2015 8.1.10 029/15 Biologische Station in Finken s Garten: mündlicher 
Tätigkeitsbericht 
1
0
22.06.2015 8.1.12 030/15 Brunnen-Tempel  im Fritz-Encke-Vol kspark in Köln- 
Raderthal 
1
22.06.2015 8.2.1 031/15 Klimafolgenabschätzung in städ tischen Beschlussvorlagen 1
31.08.2015 8.1.2 032/15 Anwendung des neuen Wohnungsau fsichtsgesetzes in der 
Wohnanlage Am Kölnberg 
0
31.08.2015 8.1.3 033/15 Ersatzpflanzungen für geplante B aumfällungen im 
Stadtbezirk 
1
31.08.2015 8.1.10 034/15 Außensportanlage für die Europas chule, Raderthalgürtel 3, 
Köln-Raderthal 
1
31.08.2015 8.2.1 035/15 KVB-Linien 16 / 17: Weiterführung bis Wesseling statt Halt 
in Sürth bzw. Rodenkirchen 
1 - Runder 
Tisch 
Verkehr 0
31.08.2015 8.2.2 036/15 Ladestationen für Elektro-Autos 1
2
28.09.2015 8.1.2 037/15 
Werbung für P&R-Plätze im Stadtbezirk Rodenkirchen 
1 - Weiter- 
führung 
Tätigkeits- 
bericht 66 
02.11.2015 8.1.3 038/15 Verlängerung des Mietvertrages zwi schen der Stadt Köln 
und dem Schützen-Verein Köln-Bayenthal e.V. für den 
Hochbunker Marktstrasse 8, Köln-Raderberg 
0
02.11.2015 8.1.4 039/15 Krötenwanderung, Schutzmaßnahmen : Temporäre 
Sperrung des Zollstocker Wegs 
0
Seite 2

Seite 3 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 
02.11.2015 8.1.5 040/15 Aufstellung von Geldwechselaut omaten an der KVB- 
Stadtbahnhaltestelle K-Rodenkirchen im Rahmen eines 
Pilotprojektes 
1
0
02.11.2015 8.2.2 042/15 Nutzung des Schulstandortes Gae destraße für 
bürgerschaftliches Engagement 
1
02.11.2015 8.2.3 043/15 Geförderter Wohnungsbau im Bezirk:  Nachbesserung 
„Kooperatives Baulandmodell“ 
1
0
07.12.2015 8.1.1 044/15 Umgehendes Ausweisen eines Grun dstücks für einen Kita- 
Neubau in Immendorf 
1
07.12.2015 8.1.2 045/15 B-Plan "Hombergstraße" in Rodenki rchen: Grünausgleich 
0
07.12.2015 8.1.6 046/15 Römischer Sarkophag auf dem Südfriedhof 1
25.01.2016 8.1.1 AN/0036/2016 01/16 Verkehrsmaßnahmen in Rondorf-Hochkirchen, 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
1 - Runder 
Tisch 
Verkehr 
25.01.2016 8.1.2 AN/0018/2016 02/16 Aufstellung von neu en Werbeanlagen im Stadtbezirk 
Rodenkirchen und Beteiligung der Bezirksvertretung, 
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen und 
FDP - mit Beitritt der CDU-Fraktion 
0
25.01.2016 8.1.4 AN/0037/2016 03/16 Nutzung des vorhande nen Reitweges am Konraderhof in 
Rondorf-Höningen, Antrag der CDU-Fraktion 
1
25.01.2016 8.1.12 AN/0040/2016 04/16 Zusätzlicher Parkraum  für Flüchtlingsunterkunft in 
Bayenthal, Antrag der CDU-Fraktion 
0
25.01.2016 8.1.13 AN/0195/2016 05/16 Nutzungen Maternusp latz und Marktplatz in Sürth, 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
0
07.03.2016 8.1.1 AN/0353/2016 06/16 
B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen, 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
1
07.03.2016 8.1.2 AN/0476/2016 07/16 Bahnunterführung in Z ollstock: Beleuchtungskonzept, 
Verbesserung Erscheinungsbild und Sicherheit, 
Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und SPD- 
Fraktion 
1
0
07.03.2016 8.1.4 AN/0346/2016 08/16 Bildungseinrichtunge n im Entwicklungsgebiet Köln-Rondorf 
Nordwest, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD- 
Fraktion und FDP-Fraktion 
1
07.03.2016 8.1.8 AN/0341/2016 09/16 Neubau einer Schulsp orthalle am Gymnasium Köln- 
Rodenkirchen, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die 
Grünen und der FDP-Fraktion - mit Beitritt SPD-Fraktion 
1
07.03.2016 8.1.10 AN/0345/2016 10/16 Besonderer Schutz fü r Frauen und Kinder in 
Flüchtlingsunterkünften im Stadtbezirk Köln-Rodenkirche n, 
Antrag der SPD-Fraktion 
0
07.03.2016 8.1.11 AN/0335/2016 11/16 Biotopvernetzung / Kleintiertunnel an der L150, Antrag der 
Fraktion Die Grünen 
1
07.03.2016 8.1.12 AN/0348/2016 12/16 Fahrradabstellanlage n an Flüchtlingsunterkünften, Antrag 
der Fraktion Die Grünen 
0
07.03.2016 8.1.13 AN/0477/2016 13/16 Berücksichtigung de r Bezirksvertretung Rodenkirchen bei 
der Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen durch 
Ratsbeschluss, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller 
Fraktionen 
0
07.03.2016 8.1.14 AN/0480/2016 14/16 Genehmigung verkauf soffener Sonntage im zweiten 
Halbjahr 2016 im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
0
25.04.2016 8.1.3 AN/0531/2016 15/16 Künftige Nutzungen auf dem Gelände des "Auenhofes" in 
Köln-Sürth, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen 
und der FDP-Fraktion 
1
0
25.04.2016 8.1.5 AN/0650/2016 16/16 Objekt "Hitzeler Stra ße 125": Renovierung zur 
Unterbringung von Flüchtlingen, Gemeinsamer Antrag alle r 
Fraktionen und des Herrn Bronisz 
0
25.04.2016 8.1.6 AN/0528/2016 17/16 Schutzräume für LGBT-F lüchtlinge durch integrative 
Unterbringung, Antrag von Herrn Ilg 
0
25.04.2016 8.1.9 AN/0613/2016 18/16 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als 
Kolumbarium, Antrag der Fraktion Die Grünen 
1
25.04.2016 8.1.10 AN/0634/2016 19/16 Darlegung der Vorgehe nsweise und Ergebnisse der durch 
die Verwaltung jeweils durchgeführten Prognosen der 
Besucherströme der für das 2.Halbjahr 2016 im Stadtbezirk  
Rodenkirchen beantragten Anlässe mit verkaufsoffenen 
Sonntagen, Antrag der FDP-Fraktion 
0
Seite 3

Seite 4 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 
25.04.2016 8.1.12 AN/0648/2016 20/16 Informationsflyer fü r die Sportvereine im Stadtbezirk 
Rodenkirchen, Antrag der SPD-Fraktion 
0
25.04.2016 8.1.14 AN/0648/2016 21/16 Errichtung mehrerer wei terer, freizugänglicher Parkplätze 
für das Flüchtlingsheim am Merlinweg in Rondorf, Antrag 
der CDU-Fraktion 
0
25.04.2016 8.1.15 AN/0640/2016 22/16 Hotline für ehrenamt lich tätige Bürger und Bürgerinnen in 
der Flüchtlingshilfe, Antrag der SPD-Fraktion 
0
25.04.2016 8.1.19 AN/0804/2016 23/16 Flüchtlingsunterkun ft Ringstraße, Fahrradwerkstatt, 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
0
06.06.2016 8.1.3 AN/0899/2016 24/16 Sürther Aue: Künftige  Nutzung der Ackerfläche gegenüber 
des "Auenhofes", Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die 
Grünen und der FDP-Fraktion 
1
06.06.2016 8.1.9 AN/0900/2016 25/16 Leinpfad in Sürth: V erbreiterung im Zuge der anstehenden 
Hochwasserschutzmaßnahmen, Antrag der Fraktion Die 
Grünen 
1
06.06.2016 8.1.10 AN/0906/2016 26/16 Vorlage und Erläuteru ng der Kriminalstatistik des Jahres 
2015 für den Stadtbezirk K-Rodenkirchen, Antrag der FDP- 
Fraktion 
06.06.2016 8.1.11 AN/0923/2016 27/16 
Verbesserungen für die Bewohner des Neubaugebietes 
Sürther Feld, Antrag der SPD-Fraktion 
2 (2020)   
Runder 
Tisch 
Verkehr 
06.06.2016 8.1.12 AN/0930/2016 28/16 Vorlage der Unterlage n über die Kosten für die Errichtung 
der beiden 
Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung in Köln-Rondo rf 
gegenüber 
dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln und 
Ergebnismitteilung der 
RPA-Prüfung an die Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen, 
Antrag der FDP-Fraktion 
0
04.07.2016 8.1.1 AN/1178/2016 29/16 Angekündigte Schließung von 3 Zweigstellen der 
SparkasseKölnBonn im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen bis 
Ende des Jahres 2016, Gemeinsamer Antrag der SPD- 
Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 
0
04.07.2016 8.1.7 AN/1168/2016 30/16 Erhalt von Alleen; hier: Schönhauser Straße, Antrag der 
Fraktion Die Grünen 
1 - Runder 
Tisch 
Verkehr 
04.07.2016 8.1.8 AN/1272/2016 31/16 Restaurierung des his torischen Geländers an der 
Rheinuferpromenade, Antrag der CDU-Fraktion 
1
04.07.2016 8.1.11 AN/1187/2016 32/16 Sanierung des Bolzp latzes am Mathiaskirchplatz, Antrag 
der CDU-Fraktion 
1
04.07.2016 8.1.12 AN/1171/2016 33/16 Aufnahme der konkret en Planung der 4. Baustufe der Nord- 
Süd-Stadtbahn nach Köln-Meschenich, 
Antrag der SPD-Fraktion - mit Beitritt der CDU-Fraktion, Der 
Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 
1
04.07.2016 8.1.13 AN/1179/2016 34/16 Blühstreifen zur opt ischen und ökologischen Aufwertung, 
Antrag der Fraktion Die Grünen 
0
04.07.2016 8.1.16 AN/1270/2016 35/16 Flüchtlingsunterbringung in der Sporthalle Mainstraße; h ier: 
Einrichtung einer Aufenthaltsfläche zwischen Sporthall e und 
dem Rodenkirchenbad, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag 
aller Fraktionen: 
0
12.09.2016 8.1.10 AN/1291/2016 36/16 Auswirkungen des In klusionsgesetzes NRW auf den 
schulischen Betrieb von im Stadtbezirk K-Rodenkirchen 
vorhandenen Regelschulen, Antrag der FDP-Fraktion 
1
12.09.2016 8.1.12 AN/1363/2016 37/16 Beseitigung von Ta ubennistplätzen unter der 
Bahnunterführung Bonner Straße in Köln Bayenthal, Antrag 
der SPD-Fraktion 
1
12.09.2016 8.1.14 AN/1306/2016 38/16 Nutzungen Maternusp latz und Marktplatz in Sürth in 2017, 
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
0
12.09.2016 8.2.1 AN/1347/2016 39/16 Nord-Süd-Stadtbahn: Pl anung der 3. Baustufe – Prüfung 
von Anpassungen; Antrag der Fraktionen CDU, SPD und 
Fraktion Die Grünen 
1
0
07.11.2016 8.1.2 AN/1673/2016 40/16 Pflege und Instands etzung der Reitwege im Weißer 
Rheinbogen, Antrag der CDU-Fraktion 
0
Seite 4

Seite 5 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 
07.11.2016 8.1.4 AN/1634/2016 41/16 Bauvorhaben "Deutsch e Welle": Information über geplante 
Fällungen, Antrag der Fraktion Die Grünen 
1
07.11.2016 8.1.6 AN/1636/2016 42/16 Beschilderung für Fah rradfahrer und Fußgänger am 
Heinrich-Lübke-Ufer, Antrag von Herrn Bronisz 
1
07.11.2016 8.1.9 AN/1665/2016 43/16 Spielplatz an der Os tstraße, Antrag der SPD-Fraktion 1
07.11.2016 8.1.10 AN/1633/2016 44/16 Erhalt von Alleen: Nibelungenweg in Rodenkirchen, Antrag 
der Fraktion Die Grünen 
1
0
07.11.2016 8.1.11 AN/1604/2016 45/16 Erhalt der Bäume bei  dem Bau einer Lärmschutzwand am 
Baugebiet Josef-Kallscheuer-Str. in K-Sürth, Antrag der 
FDP-Fraktion 
1
0
05.12.2016 8.1.4 AN/1883/2016 46/16 Erhalt und Pflege de r Raderberger Brache, Antrag von 
Herrn Bronisz 
1
05.12.2016 8.1.7 AN/1917/2016 47/16 Verbesserung der Verhältnisse für Fußgänger am 
Kalscheurer Weg, Antrag der CDU-Fraktion 
1 - Runder 
Tisch 
Verkehr 
05.12.2016 8.1.11 AN/1914/2016 48/16 Grundwasser- und Bode nproben auf den Äckern zwischen 
Immendorf und Meschenich, Antrag der Fraktion Die 
Grünen 
0
05.12.2016 8.1.12 AN/1916/2016 49/16 Abbruch- und Müllgrun dstück auf der Sürther Hauptstr. 156, 
Antrag der CDU-Fraktion 
0
05.12.2016 8.1.13 AN/1918/2016 50/16 Grundstück Brühler St raße 183-185, Antrag der CDU- 
Fraktion 
0
05.12.2016 8.1.14 AN/1919/2016 51/16 
Parkstadt Süd - Wettbewerb Eifelwall, Gemeinsamer Antrag  
aller Fraktionen 
0
05.12.2016 8.1.15 AN/1964/2016 52/16 Restaurierung eines Trinkwasserbrunnens im historischen 
"Rosengarten" im Vorgebirgspark, Antrag des Herrn Ilg 
1
23.01.2017 8.1.5 AN/0019/2017 01/17 Gülle-Einbringung in Sürth, Gemeinsamer Antrag der 
Fraktionen CDU, SPD und Die Grünen 
1
0
23.01.2017 8.1.6 AN/0012/2017 02/17 Eröffnung einer Kitagruppe mit 14 h Betreuungsangebot i m 
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, Antrag der FDP Fraktion 
1
23.01.2017 8.1.13 AN/0017/2017 03/17 Errichtung einer kont inuierlich aktiven Messstelle für Benzol- 
Schadstoffe in Godorf zur Überwachung der Luftqualität; 
Antrag der CDU Fraktion 
1
23.01.2017 8.1.15 AN/0087/2017 04/17 Erhalt der Bäume ent lang der Josef-Kallscheuer-Straße; 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP- 
Fraktion 
0
23.01.2017 8.1.17 AN/0111/2017 05/17 Container mit 4 Kla ssenräumen für die Grüngürtelschule; 
Antrag der SPD - Fraktion, Beitritt der CDU-Fraktion, der 
Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 
0
20.02.2017 8.1.3 AN/0234/2017 06/17 Lärmschutzwand entla ng der L300 (Az 63/B32/5454/2016): 
Erhalt der dortigen Bäume; Gemeinsamer Antrag Fraktion 
Die Grünen, FDP 
0
20.02.2017 8.1.4 AN/0237/2017 07/17 Sicherstellung von B reitbandausbau mit Glasfasertechnik in 
Rondorf-Nordwest, Antrag CDU Fraktion 
0
20.02.2017 8.1.6 AN/0006/2017 08/17 Parkstadt Süd; Antrag  der SPD-Fraktion 
0
20.02.2017 8.1.8 AN/0229/2017 09/17 Streetworker in Köln-Meschenich;  Antrag der SPD Fraktion 
mit Beitritt der CDU- Fraktion und der FDP-Fraktion 
0
20.02.2017 8.1.11 AN/0198/2017 10/17 
Gymnasium Rodenkirchen: bauliche Aufstockung (Prüfung);  
Antrag Fraktion Die Grünen 
1
0
20.02.2017 8.1.13 AN/0273/2017 11/17 Ansiedlung der Offe nen Schule Köln auf dem Sürther Feld; 
gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
1
0
20.02.2017 8.2.2 AN/0239/2017 12/17 Verbesserung der Aussc hilderung zum P & R – Parkplatz 
Godorf, Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD- 
Fraktion 
1
20.02.2017 8.2.3 AN/0240/2017 13/17 4. Baustufe der Stad tbahnlinie 5 / Planung der 
Endhaltestelle, Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD- 
Fraktion und der Fraktion Die Grünen 
1
20.03.2017 8.1.2 AN/0349/2017 14/17 Parkstadt Süd/Bezirkssportanlage; Antrag der CDU Fraktion 1
20.03.2017 8.1.3 AN/0325/2017 15/17 Südfriedhof: Ersatz f ür entfernte Sitzbänke, Antrag der 
Fraktion Die Grünen 
0
20.03.2017 8.1.4 AN/0329/2017 16/17 Schutz des Wiesengru ndstücks am Rodderweg in K-Sürth 
vor weiterer Verschmutzung durch Hundekot, Antrag der 
FDP Fraktion 
0
Seite 5

Seite 6 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 
08.05.2017 8.1.4 AN/0599/2017 17/17 Dringender Neubau der Sportanlage Kapellenstraße in Köln - 
Rondorf - Bebauungsplan Nr. 66380/02;  Gemeinsamer 
Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen und der FDP 
Fraktion 
1
0
08.05.2017 8.1.8 AN/0623/2017 18/17 Entsiegelung von We gen auf dem Friedhof Steinneuerhof; 
Antrag der CDU Fraktion 
0
08.05.2017 8.1.9 AN/0623/2017 19/17 Restaurierung der hist orischen Zaunanlage an deer 
Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und 
Südbrücke; Antrag der SPD Fraktion 
1
08.05.2017 8.1.12 AN/0626/2017 20/17 Einrichtung eines J ugendzentrums in Rodenkirchen, Antrag 
der CDU Fraktion 
1
08.05.2017 8.2.1 AN/0620/2017 21/17 Stadtteilmütter Mesc henich: Überführung des Projektes in 
ein kommunales Regelangebot 
1
26.06.2017 8.1.2 AN/0826/2017 22/17 Altglas-Container: be sserer Standort am Pflasterhofweg in 
Weiß ; Gem. Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP- 
Fraktion 
0
26.06.2017 8.1.9 AN/0816/2017 23/17 Biologische Station  in Finkens Garten: Aufgabenbericht,  
Antrag der Fraktion Die Grünen 
1
0
26.06.2017 8.1.10 AN/0854/2017 24/17 
Durchführung von Trödelmärkten im Gewerbegebiet Godorf, 
Antrag der CDU Fraktion 
1
26.06.2017 8.1.13 AN/0977/2017 25/17 Entsiegelung von Flächen auf dem Friedhof Steinneuerh of 
hier: Konkretisierung der Beschlussfassung der BV- 
Rodenkrichen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
0
18.09.2017 8.1.1 AN/1195/2017 26/17 Aktuelle Versorgung m it Grundschul-plätzen im Stadtbezirk 
Köln-Rodenkirchen, Gemeinsamer Antrag der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen 
1
18.09.2017 8.1.2 AN/1225/2017 27/17 Nutzungen Maternuspl atz und Marktplatz in Sürth 2017 
0
18.09.2017 8.1.6 AN/1190/2017 28/17 Gymnasium Rodenkirch en; Turnhalle. Stand der 
Notsanierung, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die 
Grünen und der FDP 
0
18.09.2017 8.1.9 AN/1221/2017 29/17 Trimm Dich Pfad im F orstbotanischen Garten, Antrag der 
SPD Fraktion 
1
18.09.2017 8.1.17 AN/0848/2017 30/17 Ein Jugendschiff f ür Rodenkirchen, Antrag von Herrn Ilg 1
16.10.2017 8.1.5 AN/1219/2017 31/17 Bürgerzentrum im Stadt bezirk Rodenkirchen, Antrag der 
SPD-Fraktion 
0
16.10.2017 
8.1.6 AN/1194/2017 32/17 Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-Plan 67419/ 08 - 
Erhalt von großwüchsigen Bäume. Antrag der Fraktion Die 
Grünenn 
16.10.2017 8.1.7 AN/1211/2017 33/17 Bahnhofsvorplatz in Köln Sürth, Antrag der CDU-Fraktion 1
16.10.2017 8.1.9 AN/1406/2017 34/17 Fritz-Encke-Volkspark: Historische Wegeverbindungen 
wiederherstellen 
1
0
16.10.2017 8.1.13 AN/1435/2017 35/17 Information über Bau vorhaben verbessern 1
13.11.2017 8.1.1 AN/1533/2017 36/17 NSG „Am Godorfer Hafen“ (Sürther Aue): Wiederaufnahme 
der Pflegemaßnahmen; Gemeinsamer Antrag der SPD 
Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP Fraktion 
1
13.11.2017 8.1.4 AN/1524/2017 37/17 Bahnhofsstraße in Sü rth: Ortstermin zur Gestaltung 
0
13.11.2017 8.1.6 AN/1530/2017 38/17 Herstellung von Grünflächen, Spiel- und Sportmöglichkei ten 
auf dem Großmarkt- und Brauereigelände sowie der 
Umgebung in Köln Bayenthal, Raderberg und Zollstock 
1
13.11.2017 8.1.9 AN/1194/2017 39/17 Raderthalgürtel in Zo llstock, 1. Änderung B-Plan 67419/08 - 
Erhalt von großwüchsigen Bäumen, ; Antrag der Fraktion 
Die Grünen 
1
0
13.11.2017 8.1.11 AN/1634/2017 40/17 Aufforderung zum Pla nungsbeschluss des 
Sportausschusses des Rates für den Neubau der 
Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Rondorf 
1
04.12.2017 8.1.1 AN/1667/2017 41/17 Beleuchtungsanlage für den Rasenplatz an der 
Frohnhofstrasse in Köln-Sürth, 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
0
04.12.2017 8.1.4 AN/1662/2017 42/17 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als 
Kolumbarium, 
Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt der CDU- 
Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie 
Herrn Bronisz 
1
Seite 6

Seite 7 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 
04.12.2017 8.1.8 AN/1689/2017 43/17 Durchsetzung des Park - und Halteverbots auf der 
"Panzerrampe" in Köln-Sürth, Antrag der FDP-Fraktion mit 
Beitritt der Fraktion Die Grünen 
1
04.12.2017 8.1.11 AN/1834/2017 44/17 Gemeinsamer Dringlic hkeitsantrag aller Fraktionen: 
Bezirksordnungsdienst: Ansiedlung im Bezirksrathaus 
Rodenkirchen 
0
04.12.2017 8.1.12 AN/1829/2017 45/17 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen 
und der FDP-Fraktion mit Beitritt der CDU-Fraktion und der 
SPD-Fraktion: 
Grundschulen im Bezirk: allgemeiner (baulicher) Zustand 
0
22.01.2018 8.1.2 AN/0006/2018 01/18 Luftschadstoffe im Bezirk, Gemeinsamer Antrag der SPD- 
Fraktion und der Fraktion Die Grünen 
0
22.01.2018 8.1.4 AN/1636/2017 02/18 Aufhebung des BV-Bes chlusses vom 16.10.2017, TOP 
9.1.4 zur Vorlage 2782/2017 über die Fällung der Ginkgo - 
Bäume in der Ulmenallee/Sürth, Antrag der FDP-Fraktion 
0
22.01.2018 8.1.5.1 AN/0115/2018 03/18 Bahnhofsareal in S ürth: Umgestaltung, Modifizierter Antrag 
der Fraktionen SPD, Die Grünen und FDP 
1
22.01.2018 8.1.9 AN/0011/2018 04/18 Zügiger Umbau der Bon ner Straße und Fertigstellung der 
Nord-Süd-Stadtbahn - 3. Baustufe - zum Fahrplanwechsel 
im Dezember 2021, Antrag der SPD-Fraktion 
1
22.01.2018 8.1.12 AN/ 0120/2018 05/18 Dringlichkeitsantra g zur Entscheidung des 
Hauptausschusses vom 15.01.2018, dass der 
Verkehrsausschuss das entscheidungsbefugte Gremium für 
die Abstufung/Abstufungsanzeige einer Kreisstraße (hier 
der K 28 Sürther Straße und der K 30 Am Feldrain – 
Vorlage 2259/2017) zu einer Gemeindestraße ist und die 
Rechte der BV Rodenkirchen nicht verletzt seien, 
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Grüne, FDP mit 
Beitritt von Herrn Ilg 
0
22.01.2018 8.2.1 AN/1668/2017 06/18 Zuschuss zum Bau eines neuen Sport-platzes - Turnverein 
Rodenkirchen e.V. 1898, Gemeinsamer Antrag der CDU- 
Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion 
1
19.02.2018 8.1.2 AN/0179/2018 07/18 Keine Schließung de r vollwertigen Postfiliale in Zollstock, 
Antrag von Herrn Ilg 
0
19.02.2018 8.1.6 AN/0007/2018 08/18 Gymnasium Rodenkirch en: Erweiterungsmöglichkeiten, 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP- 
Fraktion 
1
19.03.2018 8.1.3 AN/0357/2018 09/18 Gymnasium Rodenkirch en: Erweiterungsmöglichkeiten / 
Neubau Turnhalle, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die 
Grünen und der FDP-Fraktion 
0
2 
(2020) 
19.03.2018 8.1.7 AN/0354/2018 10/18 Straßenbäume: Ersatzp flanzungen, Antrag der Fraktion Die 
Grünen 
0
19.03.2018 8.1.8 AN/0355/2018 11/18 Straßenbenennung: Kl aus-Ulonska-Weg, Antrag der 
Fraktion Die Grünen mit Beitritt CDU-Fraktion, die SPD- 
Fraktion und FDP-Fraktion 
0
23.04.2018 8.1.3 AN/0474/2018 12/18 Umgestaltung der am Rodderweg in K-Sürth gelegenen 
Grasfläche in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen, 
Antrag der FDP-Fraktion 
0
23.04.2018 8.1.7 AN/0496/2018 13/18 Mitwirkung der Bezirks vertretung bei den Planungen zur 
Verkehrserschließung 
und der Freiraumgestaltung für das neue Bezirksrathaus, 
Antrag der FDP-Fraktion mit Betritt der CDU-Fraktion und 
des Herrn Ilg 
1
23.04.2018 8.1.12 AN/0401/2018 14/18 
Sozialraum Meschenich: Auswirkung durch Änderungen der 
Landesregierung, Antrag der Fraktion Die Grünen 
0
23.04.2018 8.1.13 AN/0614/2018 15/18 Bahnhofsareal in Sü rth: Planungsauftrag Tiefgaragen-/P+R- 
Zufahrt, Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
1
04.06.2018 8.1.2 AN/0803/2018 16/18 Begründung der Fassad e der Transformatorenanlage an 
der Stadtbahnhaltestelle Marktstraße in Köln-Bayenthal, 
Antrag der SPD-Fraktion 
1
09.07.2018 8.1.1 AN/1011/2018 17/18 Werbesäule am Rheinu fer / Höhe P+R-Platz Marienburg, 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
0
09.07.2018 8.1.3 AN/1043/2018 18/18 Aufstockung Grundsch ule Cäsarstraße, 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD- 
Fraktion 
0
Seite 7

Seite 8 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 
09.07.2018 8.1.6 AN/0812/2018 19/18 Ausbau P+R-Parkplatz in Godorf, Gemeinsamer Antrag der 
CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen 
1
09.07.2018 8.1.10 AN/1034/2018 20/18 Evaluation und Anp assung der Reinigungsverträge, 
Reinigungspläne, Antrag der SPD-Fraktion 
1
09.07.2018 8.1.11 AN/0669/2018 21/18 Blumenwiesen: Verst ärkte Anlage im Bezirk, Antrag der 
Fraktion Die Grünen 
0
09.07.2018 12.1.1 AN/1103/2018 22/18 Dringlichkeitsantrag : Entwicklung und Errichtung einer 
Interimsbegegnungsstätte im Sozialraum Meschenich und  
Rondorf, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD- 
Fraktion und der Fraktion Die Grünen 
0
17.09.2018 8.1.8 AN/1133/2018 23/18 Nutzungen des Matern usplatzes und des Marktplatzes in 
Sürth 2019, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller 
Fraktionen 
0
17.09.2018 8.1.9 AN/1333/2018 24/18 Nord-Süd-Stadtbahn: Fa hrbahnverschwenkung wegen 
Baustellen - Rahmenbedingungen, Dringlichkeitsantrag d er 
Fraktion Die Grünen 
1
0
12.11.2018 8.1.1 AN/1478/2018 25/18 Herstellung eines Sp ortplatzes für den SV Godorf auf dem 
dafür definierten Grundstück, Gemeinsamer Antrag aller 
Fraktionen 
2 (2021) 
12.11.2018 8.1.2 AN/1406/2018 26/18 Gutachten zum Großma rkt, Beihilferecht der Europäischen 
Union, Antrag der SPD-Fraktion 
1
12.11.2018 8.1.4 AN/1407/2018 27/18 Verhinderung einer wei teren Bebauung im Bereich des 
Herrenhauses des ehemaligen Körberhofes in Köln-Weiß, 
Antrag der SPD-Fraktion 
1
12.11.2018 8.1.6 AN/1399/2018 28/18 Mitteilung bei Übers chreitungen der Kosten für Abriss und 
Neubau der Flüchtlingsunterkunft in K-Godorf, 
Kuckucksweg, Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und 
Fraktion Die Grünen - mit Beitritt des Herrn Ilg 
2 (2020) 
12.11.2018 8.1.11 AN/1423/2018 29/18 Trinkwasserbrunnen: E inrichtung und Finanzierung, Antrag 
der Fraktion Die Grünen 
0
1
12.11.2018 8.1.14 AN/1511/2018 30/18 Freie Plätze in Flü chtlingseinrichtungen für Studenten 
freigeben, Dringlichkeitsantrag des Herrn Ilg 
0
12.11.2018 8.1.15 AN/1548/2018 31/18 Schließung der Stad tteilbibliothek Köln-Rodenkirchen 
wegen Umbaumaßnahmen, Dringlichkeitsantrag der FDP- 
Fraktion 
0
12.11.2018 8.1.18 AN/1583/2018 32/18 Altglas-Container: b esserer Standort am Pflasterhofweg in 
Weiß, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen und d er 
FDP-Fraktion 
0
17.12.2018 8.1.1 AN/1765/2018 33/18 Schulerweiterung der G rundschulen in Bayenthal, 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD- 
Fraktion 
1
17.12.2018 8.1.5 AN/1474/2018 34/18 Begrünung der Dächer ö ffentlicher Gebäude in 
Rodenkirchen, Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion 
Die Grünen 
0
17.12.2018 8.1.13 AN/1751/2018 35/18 Aufklärungskampagne der Gesundheitsvorsorge für Kinder 
und Jugendliche in Meschenich/Kölnberg, Antrag der FDP- 
Fraktion 
0
1
Seite 8

Anlage 4 Jahresbericht 2018

91521 Zeichen

Beschluss Nr. 01/18   
 
Beschluss Nr. 01/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 
 
8.1.2 Luftschadstoffe im Bezirk,  
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen 
AN/0006/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen eines Vor trags der BV2 in der kommenden 
Sitzung die Ergebnisse des sogenannten „Runden Tisches Luftreinhaltung“ zu erläutern.  
Des Weiteren soll die Verwaltung das vom Land NRW bereit gestellte Screening-
Programm erläutern und die aktuelle Verteilung der 14 Luftschadstoff-Messstellen im 
Stadtgebiet  nachvollziehbar darstellen. 
2. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln soll en weitere Schadstoff-Messstellen im 
Bezirk Rodenkirchen an ausgewählten Verkehrsschwerpunkten eingerichtet werden. 
Dabei ist ausdrücklich die Bonner Straße auf Höhe der Kreuzung Brühler Straße 
mit einzubeziehen, wie dies auch einige Bürgerinitiativen fordern . 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Der Antrag der BV2 aus dem Jahre 2018 hat sich durch die laufenden Ereignisse überholt. 
 
zu Punkt 1: 
Mit der Ratsvorlage 3428/2017 wurde am 6. Februar 2018 die Position der Stadt Köln zur 
Luftreinhaltung beschlossen. Diese Vorlage umfasst ausführlich sämtliche Ergebnisse des 
Runden Tisches zur Luftreinhaltung. Die am 1. April 2019 durch die Bezirksregierung in Kraft 
gesetzte zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde mit dem Urteil des 
Oberverwaltungsgerichts vom 12. September 2019 für rechtswidrig erklärt. Nach bisherigem 
Stand muss die Bezirksregierung Köln den Luftreinhalteplan vor dem Hintergrund der 
anhaltenden Grenzwertüberschreitung durch Stickstoffdioxid überarbeiten.  
Der Luftreinhalteplan 2019 enthält eine umfassende Darstellung der Immissionsbelastung, 
die unterschiedlichen Beiträge zur Luftschadstoffbelastung anhand einer 
Verursacheranalyse, sowie Minderungspotenziale unter Berücksichtigung verschiedener 
Maßnahmen. Er ist unter dem folgenden Link eingesehen werden: 
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_koeln_02_f 
ortschreibung_2019.pdf  
zu Punkt 2: 
Grundsätzlich ist das auf Kölner Stadtgebiet betriebene Luftmessnetz des Landes im 
Vergleich zu anderen Großstädten mit insgesamt 12 Passivsammlern und vier 
Messcontainern gut geeignet, um einen Überblick über die Luftqualität zu erhalten. Um 
weitere Probenahmestellen in das Messprogramm aufzunehmen, muss ein begründeter 
Verdacht vorliegen. Dieser ergibt sich aus Erkenntnissen, die sich mit Berechnungen mittels 
eines dem Umweltamt vorliegenden Screeningprogramms feststellen lassen. 
Für die Lage von Messorten und die Durchführung der Messung müssen bestimmte 
Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Aus diesem Grund ist es nicht sinnvoll, die 
Messung auf der Bonner Straße während einer Bauphase durchzuführen. Das Ziel bei der

Beschluss Nr. 01/18   
 
Beurteilung der Luftqualität ist nach Möglichkeit, die Luftqualität für einen dauerhaften 
Aufenthalt zu bewerten.  
Das Messprogramm des Landes wurde im Jahr 2018 im Stadtbezirk Rodenkirchen durch 
zwei zusätzliche Passivsammler erweitert. Im Januar 2018 hat die Stadtverwaltung mit dem 
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeinsam mit Vertretern der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bürgerinitiative Godorf im Bereich der Shell 
Raffinerie zwei zusätzliche Benzol-Messgeräten installiert. 
Mit der Vorlage 0448/2018 wurde der BV Rodenkirchen die Einrichtung der Messstellen 
mitgeteilt. 
 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Beschluss Nr. 02/18   
 
Beschluss Nr. 02/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 
 
8.1.4 Aufhebung des BV-Beschlusses vom 16.10.2017, TOP 9.1.4 zur Vorlage: 
2782/17 über die Fällung der Ginkgo-Bäume in der Ulmenallee/Sürth,  
Antrag der FDP-Fraktion 
AN/1636/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hebt den zum TOP 9.1.4. in der 
Bezirksvertretungssitzung vom 16.10.2017 unter der Vorlagennummer: 2782/17 gefassten 
Beschluss auf.  
 
Sachstand Dezember 2018   
 
Mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist eine Fällung abgelehnt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 03/18   
 
Beschluss Nr. 03/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 
 
8.1.5 Bahnhofsareal in Sürth: Umgestaltung,  
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen 
AN/0012/2018 
Der Antrag AN/0012/2018 ist hinfällig und wird ersetzt durch AN/0115/2018. 
8.1.5.1 Modifizierter Antrag der Fraktionen SPD, Gr üne und FDP 
AN/0115/2018 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur umfassenden Gestaltung des Bahnhofareals in Sürth 
ein Planverfahren einzuleiten, in dem neben dem Neubau des „Bahnhofgebäudes“ auch 
die „zeitgleiche“ Gestaltung des umliegenden öffent lichen Geländes (Bushaltestelle, 
Fuhrwerkswaage, P+R-Platz) geplant und eine zukünft ige Planungsidee für das 
benachbarte, zur Zeit mit einem Kiosk besetzten Fre igrundstück entwickelt wird. Bis zur 
BV2-Sitzung am 19.02. soll die Fachverwaltung vorlegen, wie und mit welchem Zeitziel sie 
die vorstehenden Anforderungen umzusetzen gedenkt.  
2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, die KVB mit e iner Machbarkeitsstudie zu der vom 
Bürgerverein „für sürth e.V.“ entwickelten Idee einer Ringbus-Linie für Rodenkirchen / Weiß 
/ Sürth / Michaelshoven zu beauftragen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Auf die Stellungnahme der KVB 3608/2018 wird verwiesen.

Beschluss Nr. 04/18   
 
Beschluss Nr. 04/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 
8.1.9 Zügiger Umbau der Bonner Straße und Fertigste llung der Nord-Süd-Stadtbahn 
– 3. Baustufe - zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021,  
Antrag der SPD-Fraktion,  
AN/0011/2018 
 
Die SPD-Fraktion modifiziert ihren Antrag und streicht Ziffer 4. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
3. Die Fertigstellung der 3. Baustufe der Nord-Süd- Stadtbahn und der damit verbundene 
Umbau der Bonner Straße sollen möglichst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020, 
spätestens aber im Dezember 2021 abgeschlossen sein.  
4. Der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist von Proje ktleitung ein ausführlicher Zeit-
Maßnahmen-Plan zum Projekt vorzulegen.  
5. Die Bezirksvertretung ist über Verzögerungen des  Ausbaus umgehend zu informieren. 
Zeitgleich ist mitzuteilen, wie die Verzögerung kompensiert werden kann.  
 
Sachstand 2018 
Auf die Mitteilung 0734/2017 wird verwiesen 
 
Sachstand Dezember 2018 
Auf die Mitteilung 0734/2017 wird weiterhin verwiesen. Die in dieser Mitteilung angeführten 
vorlaufenden Arbeiten der RheinEnergie AG, Beginn März 2018, dauern an und liegen im 
Zeitplan.

Beschluss Nr. 05/18   
 
Beschluss Nr. 05/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 
8.1.12 Dringlichkeitsantrag zur Entscheidung des Ha uptausschusses vom 
15.01.2018, dass der Verkehrsausschuss das entscheidungsbefugte Gremium 
für die Abstufung/Abstufungsanzeige einer Kreisstraße (hier der K 28 Sürther 
Straße und der K 30 Am Feldrain – Vorlage 2259/2017) zu einer 
Gemeindestraße ist und die Rechte der BV Rodenkirchen nicht verletzt seien,  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Grüne, FDP mit Beitritt des Herrn 
Ilg 
AN/0120/2018 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Entscheidung des Hauptausschusses vom 
15.01.2018, dass der Verkehrsausschuss das entscheidungsbefugte Gremium für die 
Abstufung/Abstufungsanzeige einer Kreisstraße (hier der K 28 Sürther Straße und der K 30 
Am Feldrain – Vorlage 2259/2017) zu einer Gemeindestraße ist und die Rechte der BV 
Rodenkirchen nicht verletzt sind, mit Bedauern zur Kenntnis. 
Der Bezirksbürgermeister wird beauftragt, bei Wunsch der Bezirksvertretung nach einem 
Vermittlungsgespräch mit dem Rat im Januar 2018,  ab Februar 2018 alle rechtlichen 
Mittel auszuschöpfen, um die Verletzung der Rechte der BV Rodenkirchen in diesem Falle 
festzustellen und die Rechtsverletzung zu korrigieren. Dies beinhaltet auch die Beauftragung 
eines Rechtsanwaltes sowie die Prozessbefugnis zum Beschreiten des Rechtsweges. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Auf die Vorlage und den Beschluss zu 0004/2018 vom 15.01.2018 wird verwiesen. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 06/18   
 
Beschluss Nr. 06/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 
 
8.2.1 Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - T urnverein Rodenkirchen e.V. 
1898,  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion 
AN/1668/2017 
Herr Schykowski übernimmt für diesen Tagespunkt die Sitzungsleitung. 
Der Antrag wird von allen Fraktionen gemeinsam modifiziert. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Der Rat wird gebeten, dem Turnverein Rodenkirchen 1898 e.V. einen 85 % Zuschuss über 
max. 600.000 € (maximale Fördersumme ) zur Reaktivierung des Sportplatzes 
Michaelshoven zu gewähren. Der TV Rodenkirchen soll mit dem Zuschuss den vorhandenen 
und nicht mehr für den Vereins- und Breitensport nutzbaren Rasenplatz in einen 
Kunstrasenplatz mit Flutlicht und Umkleiden ausbauen, um einen zusätzlichen geeigneten 
Platz für die Bürger im Kölner Süden nutzbar zu machen. 
Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens sind folgende Aspekte 
• Zufahrt und Parkplätze, 
• Beleuchtung, 
• Lärmentwicklung und -schutz, 
• Versiegelung, 
• notwendige Ausgleichsmaßnahmen 
zu berücksichtigen.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Sportverwaltung steht der Reaktivierung einer derzeit brachliegenden Sportfläche durch 
den TV Rodenkirchen generell positiv gegenüber. 
Da das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet L19 liegt und der Naturschutzbeirat nach 
Einschätzung der Sportverwaltung einem Umbau von Rasenflächen in 
Kunststoffrasenflächen nicht zustimmen wird, wäre der Bau eines Kunststoffrasenplatzes 
nicht möglich. Demnach käme für den Umbau nur eine Sportrasenfläche in Frage. Die 
Nutzungszeiten eines Rasenplatzes sind in den Zeiten, in denen Flutlichtanlagen benötigt 
werden (Oktober – April) sehr stark eingeschränkt, sodass geprüft werden müsste, ob eine 
Flutlichtanlage überhaupt sinnvoll ist. 
Für den Bau der Flutlichtanlage, der Umkleiden und der erforderlichen Infrastruktur ist eine 
Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 
Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Hierfür müsste die Zustimmung des 
Naturschutzbeirates eingeholt werden. 
Um die Genehmigungsfähigkeit im Vorfeld abzuklären, empfiehlt die Sportverwaltung dem 
TV Rodenkirchen eine Voranfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.

Beschluss Nr. 07/18   
 
Beschluss Nr. 07/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.02.2018 
 
8.1.2 Keine Schließung der vollwertigen Postfiliale  in Zollstock,  
Antrag von Herrn Ilg 
AN/0179/2018 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stellt einen Ersetzungsantrag als Resolution: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen verurteilt die geplante Schließung der Postbankfiliale 
am Gottesweg in Zollstock.  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert eindringlich  an die Deutsche Post AG 
und die Deutsche Postbank AG, den Betrieb der bisherigen Filiale dauerhaft fortzuführen. 
Sowohl die Postbank AG als auch die Deutsche Post AG haben seit langem mit einem 
negativen Markenimage zu kämpfen. Beide Unternehmen werden auch nach wie vor 
von einem Großteil der Konsumenten weiterhin als Einheit wahrgenommen. Aktionen, 
die geeignet sind, das Markenimage weiter zu verschlechtern, sind auch im Interesse 
des Shareholder-Values im Sinne einer langfristigen Wertsteigerung für die 
Anteilseigner zu vermeiden.  Post- und Postbankdienstleistungen erfüllen wichtige 
Funktionen für die Versorgung im Bezirksteilzentrum Zollstock Höninger Weg. Gemäß dem 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept weist dieses ohnehin bereits Defizite auf. Der geplante 
Standort für die Shop-Lösung am Zollstocksweg/Vorgebirgsstraße befindet sich weit 
außerhalb der Zentrengrenzen. Die Schließung der Filiale hätte daher negative 
Auswirkungen auf die Funktion des Zentrums. 
Der Stadtteil Zollstock mit über 22.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat einen 
überdurchschnittlichen Anteil von Senioren von 24 % (Innenstadt: 18,3 %).  Die Auszahlung 
von Renten erfolgt gemäß § 119 SBG VI durch den Rentenservice der Deutschen Post. 
Zahlreiche Rentnerinnen und Rentner lassen sich Ihre Rente nach wie vor in bar auszahlen. 
Geldautomaten oder ein Shop-in-Shop stellen für diese Zielgruppe keine Alternative dar. Die 
nächstgelegenen Filialen in Bayenthal oder in der Südstadt sind so weit entfernt, dass von 
einer wohnortnahmen Angebot nicht die Rede sein kann, was insbesondere für 
mobilitätseingeschränkte Personen nicht zumutbar ist. 
Die bestehende Filiale wird regelmäßig stark frequentiert. Die Erfahrung mit der 
Postschließung in Sülz im Jahr 2010 hat gezeigt, dass die Ersatzlösung mittels Shop-Betrieb 
durch die deutlich geringeren Kapazitäten nicht ansatzweise in der Lage ist, den Wegfall der 
Filiale zu kompensieren. Erhebliche Wartezeiten und eingeschränkter Service waren die 
Folge. Ein adäquates Ersatzangebot für DHL-Kunden etwa durch weitere Paketshops oder 
Packstationen ist in Zollstock nicht zentral gewährleistet. 
Der Bezirksbürgermeister und die Oberbürgermeisterin werden daher beauftragt, mit den 
vorgenannten Unternehmen Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Filialschließung 
abzuwenden. 
 
 
Sachstand 2018 
Zur  Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 19.02.2018 hat die Post zur 
Schließung der Postbank-Filiale am Gottesweg 19 und der damit verbundenen

Beschluss Nr. 07/18   
 
Eröffnung der Partner-Filiale am Zollstocksweg 2 folgende Stellungnahme mitgeteilt 
(0483/2018):  
 
Die Postbank-Filiale am Gottesweg 19 wird am 03.04.2018 geschlossen. Zeitgleich am 
03.04.2018 wird dafür die Partner-Filiale am Zollstocksweg 2 mit dem Partner/Betreiber Si-
Woo Lee eröffnet. Der Partner-Vertrag mit Herrn Lee ist vollzogen. Erste telefonische 
Informationen über Veränderungen des Filialnetzes in Köln-Zollstock an die 
Oberbürgermeisterin und an den Bezirksbürgermeister erfolgten am 19.01.2018. Eine 
schriftliche Information an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln wurde am 22.01.2018 
abgesandt.  
Die Filiale am Gottesweg 19 gehört zur Postbank. Wie alle Banken beobachtet auch die 
Postbank, dass sich das Verhalten der Kunden in Zeiten der Digitalisierung verändert. So 
überprüft die Postbank auch ihr Filialnetz hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Als Alternative 
eröffnet die Deutsche Post am 03.04.2018 ihre Partner-Filiale am Zollstocksweg 2. Dort 
bleibt das Angebot an Post- und Paket-dienstleistungen bestehen und wird durch die 
Deutsche Post als Kooperationspartner sichergestellt. Die neue Filiale wird ohne 
Postbankleistungen, die keine Universalverpflichtung gemäß der Postuni-
Versaldienstleistungsverordnung sind, geführt. Der nächstgelegene Geldautomat befindet 
sich etwa 500 Meter von der neuen Filiale entfernt in der Theophanostraße 19 bei der 
Deutschen Bank. Dieser Geldautomat kann im Rahmen der so genannten „EC Cash Group“ 
auch von Postbankkunden kostenfrei benutzt werden.  
Sachstand Dezember 2018 
Die Postfiliale ist mittlerweile verlegt. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 08/18   
 
Beschluss Nr. 08/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.02.2018 
8.1.6 Gymnasium Rodenkirchen: Erweiterungsmöglichke iten,  
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 
AN/0007/2018 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die Stellungnahme der Fachverwaltung zur Kenntnis 
genommen. Gibt aber eindringlich zu bedenken, dass bei dieser Umsetzung der Planung das 
pädagogische Konzept des Gymnasiums Rodenkirchen 
 nicht beachtet bzw wenn nicht sogar 
missachtet wird. Zudem ist das Thema Barrierefreiheit in der Ringelnatzstraße nicht 
durchdacht.  
Im Rahmen einer Demonstration der Eltern und Schüler des Gymnasiums 
Rodenkirchen wurden Frau Oberbürgermeisterin Reker vor dem Bezirksrathaus vor 
Beginn der Sitzung eine Liste mit 900 Unterschriften übergeben, die die Forderungen 
des Antrages unterstützen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Optionen einer baulichen Erweiterung des Gymnasiums 
Rodenkirchen gewissenhaft zu prüfen: 
• Aufstockung mittels eines gestaffelten Dachgeschos ses, 
• Anfügung eines Erweiterungsbaus auf dem nord-östli chen Freigelände. 
Hierbei sind auch bisher vorhandene Beschränkungen aufgrund von 
Nachbarschaftsvereinbarungen auf die Möglichkeit von Neuaushandlungen zu prüfen. 
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, endlich einen verbindlichen Termin für die 
Erstellung der längst zugesagten Zweifachturnhalle zu nennen.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Das Gymnasium Rodenkirchen ist mit Ratsbeschluss (2342/2016) und Genehmigung der 
Bezirksregierung zum Schuljahr 2017/18 erweitert worden. Die erforderlichen Räume werden 
am Standort Ringelnatzstraße zur Verfügung gestellt. Das Raumkontingent an der 
Ringelnatzstraße nimmt in dem Maße jährlich zu, wie der Raumbedarf der auslaufende 
Hauptschule abnimmt. Nach Auslaufen der Hauptschule steht die Ringelnatzstraße dem 
Gymnasium Rodenkirchen in Gänze zur Verfügung. 
Eine weitere bauliche Erweiterung  ist nicht erforderlich. 
Siehe dazu Beschluss Nr. 10/17 mit Verweis auf die Mitteilung 1132/2017 zur Sitzung am 
08.05.2017

Beschluss Nr. 09/18   
 
Beschluss Nr. 09/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.03.2018 
8.1.3 Gymnasium Rodenkirchen:  
Erweiterungsmöglichkeiten / Neubau Turnhalle,  
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 
AN/0357/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Fachverwaltung auf, anzuerkennen, dass 
nach neuer Zuständigkeitsordnung und dem dazugehörigen Abgrenzungskatalog die 
Zuständigkeit für die Turnhalle  des Gymnasiums Rodenkirchen bei der BV2 liegt, und somit 
endlich ernsthaft und mit Kompetenz die erteilten Aufträge (mittelfristige Prüfung der 
Erweiterungsmöglichkeiten, Zeitplan für den Neubau der Turnhalle) umzusetzen. 
Sachstand Dezember 2018 
Das Gymnasium Rodenkirchen ist mit Ratsbeschluss (2342/2016) und Genehmigung der 
Bezirksregierung zum Schuljahr 2017/18 erweitert worden. Die erforderlichen Räume werden 
am Standort Ringelnatzstraße zur Verfügung gestellt. Das Raumkontingent an der 
Ringelnatzstraße nimmt in dem Maße jährlich zu, wie der Raumbedarf der auslaufende 
Hauptschule abnimmt. Nach Auslaufen der Hauptschule steht die Ringelnatzstraße dem 
Gymnasium Rodenkirchen in Gänze zur Verfügung. 
Eine weitere bauliche Erweiterung  ist nicht erforderlich. 
Die vorhandene Einfachturnhalle  befindet sich in einem instandgesetzten und somit 
betriebsfähigen Zustand.  
Über die Größe eines möglichen Neubaus muss zu einem späteren Zeitpunkt im 
Zusammenhang mit der Entscheidung über die Generalinstandsetzung entschieden werden. 
Die Verwaltung nimmt den Beschluss zur Kenntnis und wird die Bezirksvertretung im  
Rahmen einer Planung für die Maßnahme entsprechend beteiligen. 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 
Siehe dazu Beschluss Nr. 10/17 mit Verweis auf die Mitteilung 1132/2017 zur Sitzung am 
08.05.2017. 
Aus Sicht der BV 2 ist der Beschluss nicht erledigt und ist dringend umzusetzen.

Beschluss Nr. 10/18   
 
Beschluss Nr. 10/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.03.2018 
8.1.7 Straßenbäume: Ersatzpflanzungen,  
Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/0354/2018 
Die Fraktion Die Grünen modifizieren ihren Antrag. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, in einem mündlichen Bericht den Sachstand zu den für die 3. 
Baustufe der Nord/Süd-Stadtbahn erforderlichen Ersatzpflanzungen zu geben (bereits 
umgesetzte und noch geplante Maßnahmen, Standorte, Zeitplan). 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
In der Sitzung vom 23.04.2018 wurden durch Herrn Schmidt vom Grünflächenamt der 
Sachstand berichtet. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 11/18   
 
Beschluss Nr. 11/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.03.2018 
8.1.8 Straßenbenennung: Klaus-Ulonska-Weg,  
Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion 
und FDP-Fraktion 
AN/0355/2018 
Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, und die FDP-Fraktion möchten dem Antrag beitreten.  
Die Fraktion Die Grünen stimmen dem Beitritt zu. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, den östlichen Teil des Vorgebirgsglaciswegs (ausgehend von 
der Vorgebirgstraße, vorbei am Fortuna-Vereinsheim und am Tierheim) in Klaus-Ulonska-
Weg umzubenennen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Es wird auf den Beschluss vom 09.07.2018 zu Top 9.1.4 Vorlage 2123/2018 verwiesen. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 12/18   
 
Beschluss Nr. 12/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 
8.1.3 Umgestaltung der am Rodderweg in K-Sürth gele genen Grasfläche in eine 
Blumenwiese mit Blühpflanzen,  
Antrag der FDP-Fraktion 
AN/0474/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die am Beginn des Rodderwegs in Köln-Sürth an den 
Bahngleisen der KVB-Linie gelegene Grasfläche, sowie das gegenüberliegende 
Freigrundstück an der Heinrich-Erpenbach-Straße , in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen 
umzugestalten. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Es wird auf die Mitteilung 1458/2018 zur Sitzung am 09.07.2018 verwiesen. 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann diesen Beschluss nicht umsetzen, da 
die Finanzierung sowie die nachhaltige Pflege und Unterhaltung nicht gewährleistet sind.  
 
Darüber hinaus hat der Ausschuss Umwelt und Grün in seiner Sitzung vom 16.03.2017 das 
Thema standortgerechte Blumenwiesen aufgegriffen und folgende Vorgaben für die 
Verwaltung beschlossen.  
 
Im Folgenden erfolgt eine weitergehende Begründung.  
 
Grundsatz  
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist bestrebt die städtischen Grünanlagen 
entsprechend ihrer Funktion und Lage im Stadtgebiet zu pflegen und zu unterhalten. 
Aufgrund sich verändernder gesellschaftlicher, ökologischer und klimabezogener 
Rahmenbedingungen kommt den städtischen Grünflächen eine immer größere Bedeutung 
zu. Dieser Herausforderung stellt sich das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen.  
In Hinblick auf die ökologische Funktion erfüllen städtische Grünanlagen auch eine 
Ausgleichsfunktion gegenüber den ausgeräumten und intensiv genutzten Agrarbereichen. 
Ziel muss es deshalb sein die Biodiversität in den Grünanlagen zu erhalten und auch 
weiterhin zu erhöhen. Vor dem Hinter-grund des aktuell diskutierten Rückgangs von Insekten 
kann z.B. auch die Anlage von standortgerechten und artenreichen Blumenwiesen in 
Grünanlagen einen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität leisten.  
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird die Ausweisung und Anlage von 
standortgerechten Blumenwiesen aktiv betreiben, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass 
dies nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit geschieht.  
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 16.03.2017 das Thema 
standortgerechte Blumenwiesen aufgegriffen und folgende Vorgaben beschlossen.  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Artenvielfalt von Wiesen in Kölner Parks durch 
gezielte Maßnahmen sukzessive zu erhöhen. Zwei Methoden sind dabei zu verfolgen:  
a. Ein an den jeweiligen Standort angepasstes Mahd- bzw. Beweidungsregime (Häufigkeit, 
Zeitpunkte, Maschineneinsatz, abschnittsweises Vorgehen, im Falle der Mahd auch

Beschluss Nr. 12/18   
 
Abtragung) bei Wiesen, die ein entwickelbares ökologisches Potenzial aufweisen (noch 
vorhandener Samenpool im Boden, noch vorhandene  
(Rest-)Bestände artenreicher Pflanzengesellschaften, vorhandene Vernetzung zu anderen 
naturnahen Wiesen).  
b. Die Anreicherung mit regionalem Saatgut von Wiesen, die besonders verarmte 
Pflanzengesellschaften aufweisen und isoliert liegen, sowie die Gewährleistung einer 
naturschutzfachlich korrekten dauerhafte Pflege.  
2. Zur Umsetzung von Punkt 1 sind folgende konkrete Maßnahmen zu ergreifen:  
a. Für Punkt 1.a sind die Daten und Erkenntnisse der umfangreichen botanischen und 
faunistischen Untersuchungen des NABU-Stadtverbandes Köln und der NABU- Natur-
schutzstation Leverkusen - Köln heranzuziehen und die Mahd bzw. Beweidung der als  
entwickelbar eingeschätzten Wiesen anzupassen.  
b. Nutzung von Verbesserungspotentialen bei der Beweidung der Wiesen durch Wan-
derschäfer (z.B. bessere Vernetzung der Wiesen).  
c. Für Punkt 1 .b. sind in einem Zeitraum von drei Jahren jährlich mind.  
d. Nach Ablauf von drei Jahren ist den politischen Gremien ein Evaluationsbericht  
vorzulegen und über Art und Umfang des weiteren Vorgehens zu befinden.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, fehlende Kompetenzen zur naturschutzfachlich fundierten 
Betreuung und Ausführung der oben beschriebenen Maßnahmen selbst oder zunächst durch 
Beauftragung Dritter zu erwerben.  
4. Die Verwaltung möge außerdem Kooperationen mit den lokalen Naturschutzverbänden - 
die teilweise bereits Aufwertungen von Wiesen im Kölner Stadtgebiet ehrenamtlich 
durchführen - anstreben, um Kosten zu senken und deren naturschutzfachliche Kompetenz 
und Erfahrung zu nutzen.  
5. Als Beitrag zur Deckung eventueller zusätzlicher Kosten sind Möglichkeiten einer 
Verwertung des Mahdguts (energetisch, zur Kompostierung, als Futtermittel etc.) zu prüfen.  
6. Die Nutzung der Wiesen durch die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen durch die Maß-
nahmen nicht eingeschränkt werden.  
 
Praktizierte Pflege der Rasen- und Wiesenflächen  
 
Die Pflege der Rasen- und Wiesenflächen erfolgt grundsätzlich sowohl nach ökonomischen 
als auch nach ökologischen Grundsätzen auf der Grundlage eines differenzierten Konzeptes 
und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden knappen personellen, technischen 
und finanziellen Ressourcen.  
Öffentliche Grünflächen dienen ihrer Bestimmung, Anlage und Ausstattung nach vorrangig 
der Erholung der Kölner Bevölkerung. Im Vordergrund der Erholungsnutzung stehen die 
traditionellen Nutzungsformen wie spazieren gehen, auf der Wiese liegen oder Ausruhen auf 
Bänken. In der jüngsten Vergangenheit haben sich diese Nutzungsformen zum Teil 
verändert bzw. neue Nutzungen sind hin-zugekommen. Hierunter fallen vor allem auch 
Nutzungen, die der sportlichen Aktivität dienen wie Fußball spielen, Joggen, Slacklinen etc. 
Zum Teil nehmen diese neuen Nutzungsformen größere Rasenflächen in Anspruch. Aber 
auch für Nutzungsformen wie z.B. Grillen werden immer mehr Flächen genutzt. 
Hinzukommen weitere Flächeninanspruchnahmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie z.B. 
die Ausweisung von Hundefreilaufflächen, die keine andere Nutzungsform gleichzeitig 
zulassen.  
Auf der anderen Seite steht diesen zunehmenden und flächenintensiven 
Nutzungsansprüchen zumindest im innerstädtischen Bereich (begrenzt durch den Äußeren 
Grüngürtels) nur ein begrenztes Angebot an nutzbaren Flächen gegenüber. Einer 
Übernutzung der vorhandenen Flächen kann nur dann entgegengewirkt werden, wenn alle 
zur Verfügung stehenden Rasenflächen genutzt werden können und somit 
„Ausweichmöglichkeiten“ bestehen. Dies setzt jedoch voraus, dass durch regelmäßige Mahd 
die Grasnarbe kurz gehalten wird.  
Der gesamte Äußere Grüngürtel weist neben den intensiv genutzten Bereichen um die 
Parkweiher dagegen auch weite Bereiche wie z.B. den Bereich Nüssenberger Busch oder 
den südlichen Abschnitt des Grüngürtels auf, die nur in geringem Maße für intensive

Beschluss Nr. 12/18   
 
Erholungszwecke genutzt werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnis wurde ein sehr 
differenziertes Pflegekonzept (extensiv und regel-mäßig), dass sich auch stark an den 
Vorgaben des Landschaftsplans orientiert entwickelt. Eine detaillierte Ausdifferenzierung der 
Pflegeintensität wurde im Entwicklungskonzept Äußerer Grüngürtel fest-gelegt.  
In den Bereichen außerhalb des Äußeren Grüngürtels (stadtauswärts gerichtete Grünzüge) 
werden die Wiesenflächen ausschließlich extensiv gepflegt. Diese Bereiche umfassen die 
Kompensationsflächenpools (z.B. Grünzug West, Grünzug Zündorf-Wahn) in denen 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisiert werden.  
 
Die Pflege der Rasen- und Wiesenflächen wird nach folgendem differenziertem Konzept 
durchgeführt:  
 
1. Innerstädtische Grünanlagen  
In den Grünanlagen im innerstädtischen Bereich erfolgt eine regelmäßige Mahd der  
Rasenflächen, um den vielfältigen Erholungs- und Nutzungsansprüchen der Kölner  
Bevölkerung entgegenzukommen und Übernutzungen entgegenzuwirken. Die Mahd der 
Flächen umfasst in der Regel ca. 3-8 Schnitte/Jahr. Teilbereiche werden 1-2 im Jahr gemäht.  
 
2. Äußerer Grüngürtel  
Im Bereich des Äußeren Grüngürtels werden die Wiesenflächen aufgrund der großen 
Ausdehnung und des geringen Nutzungsdruckes nur extensiv gemäht bzw. unterhalten. 
Diese erfolgt zum einen durch eine 2 malige Mahd, durch Beweidung mit Schafen oder durch 
Vergabe an Schäfer zur Heuernte. Lediglich die intensiv genutzten Bereiche werden 
regelmäßiger gemäht (z.B. Decksteiner Weiher).  
 
3. Außerhalb Äußerer Grüngürtel  
In den stadtauswärts gerichteten Grünzügen (Kompensationsflächenpools) werden die im 
Rahmen von Kompensationsmaßnahmen angelegten Wiesenflächen grundsätzlich an 
Schäfer zur Beweidung verpachtet, so dass auch hier nur eine sehr extensive Heumahd 
bzw. Nutzung erfolgt. Insgesamt sind zurzeit in den diesen Bereichen 453 ha Kompen-
sationsflächen angelegt. Der Anteil an angelegten Wiesenflächen beträgt 160 ha (insg. 320 
ha festgesetzt).  
 
Eine extensive Pflege der Wiesen- und Offenlandflächen durch Schafbeweidung erfolgt auch 
auf den städtischen Biotopflächen mit einem hohen Anteil an Offenlandbiotopen (z.B. der 
Ossendorfer Brache, Naturschutzgebiet Morslede). Die Gesamtfläche der Beweidung beträgt 
hier 357 ha. In dieser Flächenangabe sind auch Flächenanteile unter 2. enthalten.  
Durch das hier in Kürze vorgestellte Pflegekonzept wird gewährleistet, dass die Rasen- und 
Wiesen-flächen in den städtischen Grün- und Freiflächen entsprechend ihrer jeweiligen 
Funktion gepflegt und unterhalten werden. Gleichzeitig werden sehr unterschiedliche 
Biotopstrukturen erhalten oder geschaffen, die die Voraussetzung für eine hohe Biodiversität 
bilden.  
 
Vorgaben zur Anlage standortgerechter und artenreicher Blumenwiesen  
 
Leitbild für die Entwicklung von Langgraswiesen ist die zweischürige Glatthaferwiese oder 
die einschürige Streuwiese der bäuerlichen Kulturlandschaft, wie sie zur Heu- und 
Streugewinnung früher in der freien Landschaft allgemein verbreitet waren, heute aber bis 
auf wenige Relikte von den landwirtschaftlichen Nutzflächen verschwunden sind. Die 
besonders auch für Bürger sichtbare Attraktivität dieser Vegetationsstrukturen gründet sich 
auf die potenzielle Artenvielfalt an Blütenpflanzen und Tieren, die sich im Laufe mehrerer 
hundert Jahre an den bäuerlichen Nutzungsrhythmus anpassen konnten.  
Der Erfolg bei der Umstellung von bisher regelmäßig gepflegten Rasenflächen zu 
standortgerechten Blumenwiesen hängt stark vom Ausgangs-Arteninventars ab. Wird 
lediglich die Mahdfrequenz verändert, so führt dies vor allem zu einer Verschiebung der 
Anteile bestehender Grasarten, wogegen die Neueinwanderung von blühreichen krautigen

Beschluss Nr. 12/18   
 
Arten kaum eine Rolle spielt. Die typischen blühreichen krautigen Arten der zweischürigen 
Heuwiesen können heute meist nicht mehr aus benachbarten Flächen einwandern, da 
solche Biotoptypen gerade im besiedelten Bereich fehlen. Wenn diese Arten nicht in der 
Grasnarbe oder in der Samenbank des Bodens überdauern konnten, führt die Umstellung 
eines Vielschnitt-Rasens auf ein- bis zweimalige Mahd nicht zu den erwünschten 
blütenreichen Blumenwiesen.  
Bei der Anreicherung vorhandener, artenarmer Wiesen mit typischen blühreichen und 
krautigen Wiesenarten ist zu beachten, dass lange Zeiträume bis zum Erfolg einkalkuliert 
werden müssen und dass mittlere bis schlechte Nährstoffverhältnisse im Boden 
grundsätzlich von Vorteil sind. Dieser Aspekt stellt insbesondere im (linksrheinischen) Kölner 
Raum einen begrenzenden Faktor dar. Denn in der Regel handelt es sich bei den Böden in 
der Kölner Bucht um sehr nährstoffreiche und tiefgründige Lössböden, die zum Teil seit ca. 
8.000 Jahren ackerbaulich genutzt wurden.  
Aus ökologischen Gründen und zur Entwicklung einer artenreichen Wiesenflora ist nach der 
Mahd eine Entfernung des Mähgutes notwendig. Das Abräumen des Mähgutes hat zum 
einen das Ziel, dass die Wiesennarbe nicht bedeckt bleibt und dass über die Zeit eine 
Abmagerung des Bodens er-folgt. Eine Abmagerung ist in Köln nur in bestimmten Bereichen 
mit entsprechendem Bodenpotential zielführend. In der Regel wurden die Grünflächen 
nämlich auf ehemaligen ackerbaulich genutzten Böden mit einem sehr hohen natürlichen 
Nährstoffangebot angelegt. Auf diesen Flächen ist lediglich die Entwicklung von begrenzt 
artenreichen Weisen möglich.  
Die Entwicklung standortgerechter Blumenwiesen ist neben der Standortvoraussetzungen 
auch wesentlich von dem Zeitpunkt und der Art der Mahd abhängig. Wie oben aufgeführt ist 
es von großer Bedeutung, dass das Schnittgut nach Durchführung der Mahd von der Fläche 
entfernt wird, so dass mindestens ein weiterer Arbeitsgang erforderlich wird. Eine Aufnahme 
erfolgt bei der bisherigen Rasen- und Wiesenfläche nicht. Das Schnittgut verbleibt als Mulch 
auf der Fläche. Hinzu kommen ggf. noch die Entsorgungskosten. Da das Gras durch die 
Nutzer der Grünanlagen stark verunreinigt wird, sei es durch Hundekot oder sonstige Abfälle. 
In der Regel kann es nicht von Landwirten verwertet sondern muss gebührenpflichtig der 
Hausmüllentsorgung zugeführt werden.  
Für eine Umstellung der bisherigen Pflege und Unterhaltung der Rasenflächen auf eine 
zweimalige Mahd der standortgerechten Blumenwiesen mit Aufnahme und Abtransport des 
Schnittgutes verfügt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen weder über die 
erforderlichen Maschinen und Geräte noch über das für den höheren Arbeitsaufwand 
erforderliche zusätzliche Personal.  
Aus diesem Grunde werden zurzeit verschiedene Ansätze und Projekte erprobt um ein 
tragfähiges und nachhaltiges Konzept zur Anlage von standortgerechten und artenreichen 
Blumenwiesen zu er-stellen.  
 
Pilotprojekt „Stadtwiesen statt Rasen“  
 
https://nabu-koeln.jimdo.com/projekte-1/wiesenprojekt/  
 
In enger Zusammenarbeit und unter der Federführung des NABU Stadtverbands Köln 
wurden an der Inneren Kanalstraße Ecke Aachener Straße und im Bürgerpark Nord gezielt 
standortgerechte und artenreiche Blumenwiesen angelegt. Die Entwicklung dieser 
Wiesenflächen wird vom NABU begleitet.  
„An der Aachener Straße/Innere Kanalstraße, am Eingang zum Inneren Grüngürtel, wurde 
auf etwa 2.200qm die „Aachener Wiese“ angelegt. Hier werden die Aktiven des NABU AK 
Park und Friedhof in den nächsten zwei Jahren die Initialpflege der Wiese übernehmen, um 
die ausgesäten Wildblumen zu fördern und die junge Pflanzengemeinschaft zu einer stabilen 
Wildblumenwiese zu entwickeln. Ein Schwerpunkt wird hier darauf liegen, die für die 
Wiesenentwicklung optimalen Mahdtermine zu bestimmen, die Mahd durchzuführen und das 
angetrocknete Schnittgut einige Tage später zusammenzurechen, damit die Mitarbeiter des 
Grünflächenamts es abtransportieren können. Hinweisschilder an der Fläche sowie eine

Beschluss Nr. 12/18   
 
Flyerbox halten für die Parkbesucher*innen erste Informationen zur Aachener Wiese und 
den Zielen des Stadtwiesen-Projekts bereit.“  
„Eine zweite Stadtwiese („Bürgerwiese “) ist auf etwa 4.500qm im Kölner Nordwesten im 
Bürgerpark Nord auf einer Grünfläche zwischen Ossendorf und Bilderstöckchen, die sich 
stadtauswärts an den Blücherpark und die nördlich davon liegenden Kleingartenanlagen 
anschließt, entstanden. Der Standort der Bürgerwiese liegt im Südbereich des Parkgeländes 
an einer sanft geneigten Hangfläche. Am Fuße des Hügels befindet sich eine staunasse 
Senke, die seltener gemäht wird und dadurch einen natürlichen Rahmen für die 
Wildblumenwiese darstellt. Durch das hangaufwärts ansteigende Bodenprofil der Fläche 
ergeben sich verschiedene Standortvoraussetzungen.“  
 
Pilotprojekt „Grüne Infrastruktur“  
Aufbauend auf dem Projekt Grüngürtel Impuls für den Äußeren Grüngürtel hat das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen ein Integriertes Handlungskonzept „Vielfalt vernetzen“ 
erarbeitet und dies als Grundlage für das EFRE-Förderprogramm Grüne Infrastruktur 
eingereicht. Das mittlerweile bewilligte Konzept enthält unter dem Stichwort „Grün vernetzten 
– Grün entwickeln“ auch ein Projekt zur Anlage standortgerechter und artenreicher 
Blumenwiesen.  
Es soll auf bisher oft gemähten Rasenflächen, in einer Größenordnung von 8-10 ha, durch 
unter-schiedliche Entwicklung und Pflege von standortgerechten und artenreichen 
Blumenwiesen die öko-logische Vielfalt gefördert und mit den umliegenden Grünflächen 
vernetzt werden. Ziel ist ein grünes Biotopverbundnetz im urbanen Raum.  
Die Entwicklung der artenreichen Blumenwiesen soll sich an den jeweiligen standörtlichen 
Bedingungen (Bodenart, Exposition, Wasserverfügbarkeit) orientieren. Flächen sollen mit 
regionalen Saatgut-mischungen neu eingesät werden. Auch die Pflege der Flächen soll an 
den jeweiligen Vegetationstyp angepasst werden. Mahdhäufigkeit und -zeitpunkt wechseln. 
So entstehen verschiedene Wiesentypen und Säume mit unterschiedlichen Wuchshöhen, 
Blühaspekten und -zeiträumen. Die Erfahrungen aus der Entwicklung und der Pflege sollen 
in einem Leitfaden dokumentiert werden, um daraus Rück-schlüsse für die Entwicklung 
weiterer Grünflächen in Köln zu gewinnen.  
Der Leitfaden sollte folgendes enthalten:  
 Darstellung potentieller städtischer Spenderflächen für Mahdgutübertragungen in Text 
und Karte inkl. der Standortverhältnisse sowie der Artenzusammensetzung,  
 Definition der angestrebten Zielbiotope/ Artenzusammensetzung,  
 Berücksichtigung der vorhandenen Arbeitsgeräte in der Umsetzung und Pflege 
standortgerechter und artenreicher Wiesen,  
 Beschreibung der notwendigen Arbeitsschritte zur Herstellung und dauerhaften Erhaltung 
artenreicher Wiesen und Wegsäume mit regionalem Saatgut (Bodenvorbereitung, Methoden 
zur Anreicherung, Nutzung, Pflege, Verwertung/ Entsorgung),  
 Beschreibung möglicher Probleme in der Umsetzung (Unkräuter etc.) und Lösungen,  
 
Labelverfahren „Stadtgrün naturnah“  
In Hinblick auf das Ziel die biologische Vielfalt zu erhöhen hat der Rat der Stadt Köln den 
Rahmen vorgegeben. So hat die Stadt Köln im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt 
in Kommunen“ unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische 
Vielfalt e.V.“ beigetreten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat sich als 
konsequente Fortführung dieser Zielvor-gabe aktuell für das Label „Stadt Grün naturnah“ 
beworben und Anfang Mai den Zuschlag erhalten. Vgl. 
www.stadtgrün-naturnah.de  
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 13/18   
 
Beschluss Nr. 13/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 
 
8.1.7 Mitwirkung der Bezirksvertretung bei den Plan ungen zur 
Verkehrserschließung und der Freiraumgestaltung für das neue 
Bezirksrathaus,  
Antrag der FDP-Fraktion mit Betritt der CDU-Fraktion und des Herrn Ilg 
AN/0496/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist in die abschließende Planung der 
Verkehrserschließung und der Stellplätze sowie des Freiraums um das neue Bezirksrathaus 
Rodenkirchen einzubinden. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Verwaltung nimmt den Beschluss zur Kenntnis und wird die Bezirksvertretung im 
Rahmen der Planung für die Maßnahme entsprechend beteiligen.

Beschluss Nr. 14/18   
 
Beschluss Nr. 14/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 
8.1.12 Sozialraum Meschenich:  
Auswirkung durch Änderungen der Landesregierung,  
Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/0401/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, in einer BV2-Sitzung mündlich darzulegen, welche 
Auswirkungen die von der Landesregierung vorgenommenen Änderungen im Integrierten 
Handlungskonzept „Starke Quartiere – Starke Menschen“ (in Köln: „Starke Veedel – Starkes 
Köln“) auf den Sozialraum Meschenich-Rondorf haben werden. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Mit dem Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Vorlagennr. 2899/2016) wurde das 
Programm für elf Sozialräume beschlossen. Dieses bildet die Grundlage für die Umsetzung 
von EU-Fördermaßnahmen.  
 
Einen wichtigen Förderzugang für sozial-integrative Maßnahmen bildet der Europäische 
Sozialfonds (ESF), über welchen bereits erste Maßnahmen umgesetzt werden. Nachdem 
bereits Mitte 2016 die ESF-Richtlinie seitens des Landes NRW geändert wurde (Wegfall der 
Sachkostenförderung), erfolgte Anfang 2018 eine neue Prioritätensetzung im Programm. 
Das Land stellt derzeit jährlich 8 Millionen Euro für den Aufruf „Zusammen im Quartier – 
Kinder stärken – Zukunft sichern“ zur Verfügung und setzt den Schwerpunkt auf die 
Bekämpfung von Kinderarmut. Auf Grundlage der vorliegenden neuen Richtlinie hat die 
Verwaltung maßnahmenbezogen die Abstimmung mit dem Land vorgenommen und soweit 
möglich erneute Maßnahmenanpassung vorgenommen.  
Im Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehene Maßnahmen, die nicht 
unmittelbar die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im Fokus haben, können über 
diesen neuen Aufruf nicht mehr gefördert werden. Somit entfällt die Fördermöglichkeit für 
Maßnahmen die bspw. bei der Qualifizierung von Erwachsenen ansetzen (z. B. 
Grundbildung, Hinführung an den Arbeitsmarkt). Die Verwaltung prüft alternative Förder- und 
Umsetzungsmöglichkeiten.  
 
Weitere Informationen zum Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ können dem 
vorliegenden Sachstandsbericht (Vorlagennr. 2024/2018) entnommen werden. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 15/18   
 
Beschluss Nr. 15/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 
8.1.13 Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen:  
Bahnhofsareal in Sürth: Planungsauftrag "Tiefgaragen- / P+R-Zufahrt 
AN/0614/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt de n Bezirksbürgermeister, kurzfristig 
ein Gespräch mit Investor, Fachverwaltung und KVB z u führen, in dem ausgelotet 
werden soll, ob es die Möglichkeit einer gemeinsame n Zufahrt zum P+R-Platz am 
Sürther Bahnhof und zur Tiefgarage der dort zu erri chtenden Gebäude gibt. Falls ja, 
sind die erforderlichen Rahmenbedingungen festzuhalten. 
2. Die Fraktionen der BV Rodenkirchen bitten die Ve rwaltung unabhängig vom Beginn 
der - Ende des Jahres 2018 zu erwartenden - Baumaßnahmen des Investors am 
Bahnhofsgelände in Sürth, geeignete Maßnahmen durch die KVB, HGK und 
Rheinenergie vorsehen zu lassen, um die Attraktivität des P+R-Parkplatzes Godorf 
für die Nutzung durch Pendler, wie nachfolgend beschrieben, zu erhöhen: 
• Verbesserung der derzeitigen Beleuchtung mit LED-T echnik gemäß den 
Beschlüssen der BV 2 vom 20.02.2017 und 07.03.2016  
• Verstärkung der polizeilichen Überwachung durch St reifentätigkeit zur 
Verhinderung von Tatgelegenheiten insbesondere nachts (aufgrund von 15 
Diebstählen in 2017) 
• Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine  kontinuierliche 
Videoüberwachung des P+R-Parkplatzes 
• Regelmäßiger Frühjahres- und Herbstgrünschnitt des  Buschwerks an den 
Grundstücksgrenzen einschl. Kanalreinigung, da aufgrund von Überflutung nach 
Starkregen Parklätze häufig nicht nutzbar sind. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Der Vorgang findet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung zwischen KVB und 
Bauaufsicht.

Beschluss Nr. 16/18   
 
Beschluss Nr. 16/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.06.2018 
8.1.2 Begrünung der Fassade der Transformatorenanla ge an der 
Stadtbahnhaltestelle Marktstraße in Köln-Bayenthal,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/0803/2018 
Die SPD-Fraktion modifiziert ihren Antrag in Hinblick auf die Zuständigkeit der KVB. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der KVB die Transformatorenhäuser 
an der Haltestelle Bonner Wall zu begrünen. Die derzeitig angebrachten Gitter könnten als 
Rankhilfe genutzt werden. Begrüßt wird, wenn durch eine dichte Bepflanzung 
Nistmöglichkeiten für Singvögel geschaffen werden könnten.  
Geprüft werden sollte auch, ob die äußeren (zur Straße ausgerichteten) Wände der 
Stadtbahn-Rampenanlage durch Begrünung naturnaher gestaltet werden können. Auch 
sollte geprüft werden, ob das Anpflanzen niedriger Hecken zwischen Straßenraum und 
Rampenwänden möglich ist.  
Sachstand Dezember 2018 
Seitens der KVB wurde an den Technikgebäuden Wilder Wein in Pflanzbehältnissen 
gepflanzt.  Dieser wird jetzt noch wachsen und ranken.

Beschluss Nr. 17/18   
 
Beschluss Nr. 17/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 
 
8.1.1 Werbesäule am Rheinufer / Höhe P+R-Platz Mari enburg:  
Versetzung,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/1011/2018 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die äußerst ungünstig stehende o.g. Werbesäule über die 
Betreiberfirma Ströer AG um einige Meter versetzen zu lassen. Der neue Standort soll sich 
auf der Grünfläche an der auf der gleichen Straßenseite und in unmittelbarer Nähe liegenden 
Bushaltestelle befinden. Konkreter Wunsch siehe Bild. 
 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Gegen eine Versetzung der Werbesäule bestehen seitens des Umwelt- und 
Verbraucherschutzamtes keine grundsätzlichen Bedenken. Da der geplante Standort aber im 
Landschaftsschutzgebiet liegt, ist ein entsprechendes Genehmigungsverfahren 
durchzuführen. Dies muss die Firma beantragen. Zudem muss ein Antrag hinsichtlich des 
Hochwasserschutzes an Bezirksregierun durch die Firma gestellt werden. Die jeweiligen 
Genehmigungen sind einem Bauantragsverfahren dem Bauaufsichtsamt vorzulegen. 
Die Zuständigkeit für eine Versetzung der Werbesäule liegt beim Bauaufsichtsamt in 
Absprache mit der Firma Stroer. Die Kostenübernahme für die Versetzung hatte die Firma 
Stroer gegenüber der Bezirksvertretung Rodenkirchen zugesagt. 
 
Die Säule wurde versetzt. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 18/18   
 
Beschluss Nr. 18/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 
8.1.3 Aufstockung Grundschule Cäsarstraße,  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion 
AN/1043/2018 
Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion wurde modifiziert.  
  
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine Erweiterung des zweifachen 
Grundschulstandortes Cäsarstraße (Franziskus-Schule und Maria-Sibylla-Merian-Schule) 
erfolgen kann, ohne die Schulerweiterungsfläche, einbeziehen zu müssen. 
Sachstand 2018:  
Zur Sitzung 09.07.2018 lag die Stellungnahme 2257/2018 bereits vor. 
Der Stadtteil Bayenthal verfügt über einen Erholungsflächenanteil von nur 2,2%. Daher soll 
eine Auf-stockung des Gebäudes einem Erweiterungsbau vorgezogen werden, weil dann 
eine weitere Grün-fläche verloren ginge.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Wie bereits im Antrag formuliert, wird ein hoher Bedarf an Schulplätzen in Bayenthal 
prognostiziert. Die Sicherstellung der Beschulung aller Schülerinnen und Schüler stellt eine 
Pflichtaufgabe der Kommune dar, welche umzusetzen ist. Daher ist es notwendig weitere 
Unterrichtsflächen am Standort Cäsarstraße zu schaffen.  
Bebaubare Flächen, welche allen Anforderungen entsprechen und eine schnelle Aufstellung 
weiterer Räumlichkeiten ermöglichen, sind in Köln rar. Bei der genannten Fläche handelt es 
sich um eine ausgewiesene Schulerweiterungsfläche. Gleichwohl ist der Verwaltung 
bewusst, dass auch andere Interessen zur Nutzung dieser Freifläche bestehen.  
Vordergründiges Ziel ist es die notwendigen Mehrplätze bedarfsgerecht und zeitnah zur 
Verfügung zu stellen. Hierbei sollte für die Schülerinnen und Schülern eine den Umständen 
entsprechende best-mögliche umsetzbare Schulsituation geschaffen werden. In den 
Planungen zur temporären Bereitstellung wird jedoch ebenfalls berücksichtigt, möglichst 
wenig der Freifläche zu nutzen.  
Inwieweit eine Aufstockung bei der angedachten abschließenden Schulerweiterung sinnvoll 
realisierbar ist, wird im weiteren Verfahren hierzu beurteilt werden müssen.  
Sachstand Dezember 2018 
In der von der Verwaltung vorgelegten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 
wird unter Maßnahme M15 unter Anderem die Erweiterung des Grundschulstandortes 
Cäsarstr. thematisiert: 
• Die Grundschulen an der Cäsarstraße können nur unt er Inanspruchnahme der 
Schulerweiterungsfläche am Mathiaskirchplatz in geeigneter Form erweitert werden. 
Aufgrund der kontroversen Diskussionen um die Nutzung dieser Fläche in der 
Vergangenheit, ist eine eindeutige politische Positionierung zur Schulerweiterung auf 
dieser Fläche erforderlich, um die Planungen im Rahmen der Priorisierung der 
Schulbaumaßnahmen weiter fortführen zu können. Die Verwaltung bittet die 
politischen Gremien um ein positives Votum. (…..) 
• Vorablösungen durch die Aufstellung von Containern  werden derzeit geprüft.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung vom 17.12.2018 das von der 
Verwaltung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2018 (Maßnahme M15) 
gewünschte Votum einstimmig herbeigeführt: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Schulerweiterungsfläche für den Ausbau 
der beiden Grundschulen in der Cäsarstraße (Franziskus-Schule und Maria Sybilla 
Merian - Schule) zu nutzen. 
Damit ist der Beschluss aufgrund des Antrages AN/1043/2018 hinfällig. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 19/18   
 
Beschluss Nr. 19/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 
8.1.6 Ausbau P+R Parkplatz in Godorf,  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen 
AN/0812/2018 
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Die Grünen haben ihren Antrag modifiziert. 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, durch die KVB/ HGK einen Ausbau des P+R Parkplatz am 
Bahnhof Godorf prüfen zu lassen, um bei weiter steigender Auslastung – z.B. infolge der 
Baumaßnahmen rund um den Sürther Bahnhof – ggf. die verfügbare Kapazität auf ca. 100 
Parkplätze erhöhen zu können. 
 
Sachstand Dezember 2018 
HGK: 
Die Grundstücke zur Erweiterung der P+R-Anlage in Godorf sind nicht im Eigentum der 
HGK, daher kann die HGK auch nicht als Bauherr die Baumaßnahme durchführen. 
Die Grundstücksfläche Flurstück 2175 (neu parzelliert 2491 und 2492) ist im Besitz der Stadt 
Köln.  Flurstück 2174 ist im Besitz der Shell & DEA Oil GmbH. 
Als Ergänzung ist ein Lageplan beigefügt.

Beschluss Nr. 20/18   
 
Beschluss Nr. 20/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 
8.1.10 Evaluation und Anpassung der Reinigungsvertr äge - Reinigungspläne,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/1034/2018 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die bisherigen Reinigungsverträge - Reinigungspläne - für die Schulen der Stadt Köln 
beinhalten bei der täglichen Reinigung und der einmal im Jahr durchgeführten 
Grundreinigung nachfolgend aufgeführte Reinigungsmaßnahmen zum Beispiel nicht: 
• keine Grundreinigung in Turnhallen, Geräteräume un d Hygienbereichen,  
• keine Reinigung der Heizkörper,  
• keine Reinigung der Möbeloberflächen auf Schränken ,  
• keine Säuberung in Lehrmittelräumen, 
• keine Entfernung von Spinnweben an Wänden   
• keine Reinigung der Tastaturen von Computern  
• und anderes mehr.  
 
Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Abfrage (per Mail) in den Schulen zu starten, 
welche Bereiche von den Reinigungsplänen nicht erfasst werden, bzw. nie gereinigt werden 
und die Reinigungsverträge - Reinigungspläne - entsprechend anzupassen. 
Sachstand 2018 -  
Zur Sitzung 09.07.2018 lag die Stellungnahme 2257/2018 bereits vor. 
Die Reinigung von Heizkörpern, Spinnweben und Lehrmittelräumen ist im 
Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung grundsätzlich bereits enthalten.  
Allerdings sind diese Bereiche häufig nur schwer bis gar nicht zugänglich oder sehr 
vollgestellt, so dass für die Reinigungsfirmen auch keine Möglichkeit besteht, diese Bereiche 
ordnungsgemäß zu reinigen.  
Die übrigen gewünschten Leistungen - alle Möbel/Schränke in Klassen- und 
Verwaltungsräumen auf der Oberseite zu reinigen – gehören nicht zum Leistungsumfang der 
Unterhalts- und Grundreinigung. Sofern gewünscht, müsste z.B. der Auftrag zur jährlichen 
Grundreinigung entsprechend aufgestockt werden. Dies würde je nach Art und Umfang 
entsprechend Mehrkosten verursachen, die im vorhandenen Reinigungsbudget von z.Zt. 
rund 17.3 Mio €/ jährlich nicht berücksichtigt sind.  
Hygienebereiche werden in der Regel täglich, ab 2019 voraussichtlich 2x täglich, gereinigt.  
Türklinken/Telefone werden so häufig gereinigt, wie es für den gesamten Raum 
standardmäßig vorgesehen ist. Eine Desinfektion erfolgt allerdings bis dato nur dann, wenn 
das Gesundheitsamt der Stadt Köln dies explizit auf Grund bestimmter Krankheitsfälle 
anordnet.  
Auch hier wären zusätzliche Reinigungsmaßnahmen nicht durch das vorgenannte 
Reinigungsbudget abgedeckt.  
Grundsätzlich ist es aber bei starken Verschmutzungen möglich, eine einmalige 
Sonderreinigung zu beantragen.  
Für die beantragte Evaluierung und evtl. Anpassung der Reinigungspläne – unter 
Einbeziehung der Schulen – stehen dem Schulträger zurzeit leider keine personellen 
Kapazitäten zur Verfügung.

Beschluss Nr. 20/18   
 
Sachstand Dezember 2018 
Der Vorgang befindet sich beim Bürgeramt Rodenkirchen in der Bearbeitung.

Beschluss Nr. 21/18   
 
Beschluss Nr. 21/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 
8.1.11 Blumenwiesen: Verstärkte Anlage im Bezirk,  
Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/0669/2018 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, der BV2 weitere im Stadtbezirk befindliche städtische 
Grünflächen zu benennen, die sich für die Einsaat v on insektenfreundlichen Blühpflanzen 
eignen und hierfür von interessierten Bürgergemeins chaften in Patenschaft übernommen 
werden können. Ebenso soll die Verwaltung prüfen, a uf welchen dieser städtischen 
Grünflächen zusätzlich sogenannte „Insektenhotels“ aus Holz aufgestellt werden können.  
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Es wurde folgendes Verfahren vereinbart: 
 
- Politik kann geeignete Flächen mit Plan an die Ve rwaltung melden. 
- Verwaltung prüft, ob diese realisierbar sind. 
- Politik spricht geeignete Paten an. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 22/18   
 
Beschluss Nr. 22/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018  
12.1.1 Dringlichkeitsantrag:  
Entwicklung und Errichtung einer Interimsbegegnungsstätte im Sozialraum 
Meschenich und Rondorf,  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion der SPD-Fraktion und der Fraktion Die 
Grünen 
AN/1103/2018 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Stadt Köln hat mit dem Programm „Starke Veedel-Starkes Köln“ die elf Sozialräume mit 
besonderem Handlungsbedarf in den Blick genommen. Dazu ist ein Leitkonzept entwickelt 
und vom Rat am 20.12.2016 beschlossen worden. 
Als Voraussetzung für das Erreichen der Städtebauförderung ist zudem für den Sozialraum 
Meschenich und Rondorf ein sozialraumspezifisches integriertes Handlungskonzept erstellt 
und ebenfalls von der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem Rat beschlossen worden. 
Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist unter der lfd. Nr. 2.8.3b  
die Maßnahme: Entwicklung und Errichtung einer Interimsbegegnungsstätte. Diese 
Maßnahme hat in der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung eine große Zustimmung 
gefunden.  
Die dazu durchgeführte Machbarkeitsstudie sowie etwaige Realisierungsansätze sind der 
Bezirksvertretung durch die Fachverwaltung vorgestellt worden.  
1. Die Verwaltung wird daher dringend gebeten, die in naher Zukunft leer stehende 
Kindertagesstätte, An der Fuhr 4, 50997 Köln, zu erwerben, umzubauen und 
interimsweise als Begegnungsstätte zu nutzen. 
2. Angesichts ihrer mehrfachen Befassung mit dem Pr ogramm „Starke Veedel-Starkes 
Köln“ im Allgemeinen und dem Maßnahmenansatz „Interimsbegegnungsstätte“ im 
Besonderen bitten die genannten Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen die 
Verwaltung um umfassende Information und Erläuterung zu dem derzeitigen status quo 
der „Interimsbegegnungsstätte“ und der beabsichtigten, weiteren Vorgehensweise und 
der Zielsetzungen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Aus Sicht des Liegenschaftsamtes hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik hierzu 
umfassend Stellung genommen und auch erläutert, dass ein Ankauf des ehem. 
Kindergartens nicht in Betracht kommt.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 23/18   
 
Beschluss Nr. 23/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.09.2018 
8.1.8 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktpl atzes in Sürth 2019,  
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
AN/1133/2018 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den 
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die 
Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2019 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur 
die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) A) Frühlingsmarkt  
Am Donnerstag, 30. und Freitag, 31. Mai 2019 ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei 
soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, 
Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Es ist kein Wochenmarkt davon 
betroffen, da der 30. Mai ein Feiertag ist (Christi Himmelfahrt). 
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt  
Am Sonntag, 22. September 2019 ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein 
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein 
Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau nach dem Markt erst erfolgt. 
 
3.) a) Rodenkirchener Weintage  
Am Donnerstag, 20. bis Sonntag, 23. Juni 2019 (zzgl. Montag 24.06. Abbau) sind die 
Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt 
nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 19. Juni nach dem Wochenmarkt. 
Der Abbau ist am Montag dem 24. Juni 2019 geplant. Der Bio- Markt ist davon nicht 
betroffen, da der 20. Juni ein Feiertag ist (Fronleichnam).  
Damit der Wochenmarkt am Samstag 22. Juni 2019 nicht ausfällt, kann durch die 
Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz 
festgesetzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, 
ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. 
 
b) 14. Rodenkirchener Sommertage 
Am Samstag, 06. bis Sonntag, 07. Juli 2019 sind die 14. Rodenkirchener Sommertage 
auf folgenden Flächen geplant:  
 
 dem Maternusplatz,  
 dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 5.7. ab 10.00), sowie  
 der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathena u-Str. bis Rheingalerie / 
Ecke Kirchstraße);

Beschluss Nr. 23/18   
 
 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bi s Wilhelmstraße. Die 
Wilhelmstr. bleibt für den Verkehr frei);  
 Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 5.7 . ab 10.00);  
 Straßensperrung ab Freitag, 5.7. ab 18.00 geplant.   
 
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. 
Daher kann der Wochenmarkt auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz 
durchgeführt werden.  
Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. 
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am Mittwoch, 28. November bis Sonntag, 01. Dezember 2019 (Abbau und Reinigung 
Montag 02. Dezember bis Dienstag 03. Dezember 2019) ist der Rodenkirchener 
Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 
30.11.2019 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem 
Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen 
Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue 
Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 28.11. 
erst nach dem Markt. Der Donnerstag-Markt am 29.11.2019 kann stattfinden.  
  
Ggfs. kann abhängig der Sonntagsöffnungsdiskussion sich die Veranstaltung 
„Rodenkirchener Winterzauber“ um eine Woche verschieben (Mittwoch, 04. Dezember 
bis Dienstag, 10. Dezember). Dies entscheidet sich aber erst im Laufe des Jahres 
2019. In jedem Fall würde der Aufbau erst am 04.12. nach dem Markt erfolgen. Der 
Donnerstag-Markt am 05.12.2019 könnte stattfinden. Damit der Wochenmarkt am 
Samstag nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem 
Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen 
Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue 
Rathaus dem entgegenstünden.  
 
4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Au snahme Buchstabe b „Rodenkirchener 
Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob 
Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem 
Rodenkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden.  
 
5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezi rksrathauses Rodenkirchen – 
spätestens in 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte 
für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen.  
 
6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den M arktbeschickern seitens der 
Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranst altungen gemäß Ziffer 3.) den 
Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit 
verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige 
Durchführung des Marktes dort (oder auf dem Alternativstandort).  
 
und    
 
B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Freitag, 25.01. 2019, auf dem Sürther Marktplatz 
muss aufgrund des Aufbaus des Karnelvalfestzeltes ausfallen.

Beschluss Nr. 23/18   
 
2.) Am Dienstag, 30.04.2019 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest 
statt. Der Markt am Freitag, den 03.05.2019, ist von dieser Veranstaltung unberührt.  
 
3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2019 steht für den  Freitagswochenmarkt anlässlich 
des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur 
Verfügung.  
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen 
werden jährlich festgesetzt. Für das Jahr 2019 wird die Festsetzungsverfügung kurzfristig 
erstellt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 24/18   
 
Beschluss Nr. 24/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.09.2018 
8.1.9 Nord-Süd-Stadtbahn: Fahrbahnverschwenkung weg en Baustellen – 
Rahmenbedingungen,  
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen 
AN/1333/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die durch den Bau der Nord-Süd-Stadtbahn erforderlichen temporären 
Fahrbahnverschwenkungen (in der Regel Richtung Häuserfront) erzeugen für die direkten 
Anwohner eine unbestritten eintretende, sehr hohe Belastung durch Lärm und Erschütterung 
(fließender Verkehr in unmittelbarer Nähe der Häuser). Diese Beeinträchtigungen hat die 
Verwaltung durch lokal begrenzte Tempolimits (Tempo 30!), entsprechend auffällige 
Warnhinweise (permanent gelb blinkendes Warnlicht) und strikte Kontrollen von Tempolimit 
und schon länger existierendem Lkw-Nachtfahrverbot einschließlich konsequenter Ahndung 
von Verstößen zu reduzieren. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Der Vorgang befindet sich beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau in Bearbeitung. 
 
Die Verschwenkung ist seit längerer Zeit zurückgebaut. 
Mit der RheinEnergie wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich 
Bonner Straße zwischen Raderberggürtel und Schönhauser Straße abgesprochen. Die 
erforderlichen Verkehrszeichenpläne sind mittlerweile freigegeben und angeordnet und 
können nun umgesetzt werden. 
Die Hinweisbeschilderung für den Großmarkt wurde überprüft und ist in Ordnung. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 25/18   
 
Beschluss Nr. 25/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
 
8.1.1 Herstellung eines Sportplatzes für den SV God orf auf dem dafür definierten 
Grundstück, 
 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/1478/2018 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, einen Fußballplatz für die Stadtteile Godorf und Immendorf auf 
dem dafür definierten Grundstück in Immendorf oder auf einem Ersatzgrundstück in 
unmittelbarer Nähe dazu  herzustellen mit Licht- und Wasseranschluss.  
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Nachdem der SV Godorf die offizielle Kündigung des Mietverhältnisses auf der Sportanlage 
Bunsenstraße zum 31.12.2018 durch die Shell AG erhalten hat, konnten dem Verein auf der 
Sportanlage Remigiusstraße umgehend die erforderlichen Nutzungszeiten für Trainings- und 
Spielbetrieb zugewiesen werden. 
 
Der Trainings- und Spielbetrieb für die beiden Seniorenmannschaften des SV Godorf 
(Herren/Kreisliga B und Damen/Kreisliga) ist damit sichergestellt. 
 
Der hohe Bedarf an Sanierungen und Neubaumaßnahmen von Sportanlagen im Kölner 
Stadtgebiet stellt die Verwaltung vor die Situation nicht alle Anträge sofort bearbeiten zu 
können. Daher wurden für die Jahre 2013-2017 und 2018-2020 Prioritätenlisten für 
Kunstrasenspielfelder aufgestellt, deren Abarbeitung im Moment eine der Hauptaufgaben der 
Sportverwaltung darstellt. Neben diesen Prioritätenlisten werden bereits zusätzliche 
Maßnahmen, wie beispielsweise der Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße in 
Rondorf durch das Sportamt umgesetzt. 
 
Im Zuge der nächsten aufzustellenden Prioritätenliste ab 2021, wird die Sportverwaltung das 
dafür definierte Grundstück in Immendorf oder ein Ersatzgrundstück in unmittelbarer Nähe 
dazu für den Bau eines neuen Sportplatzes bewerten. 
 
Ein neuer Sachstand wird frühestens 2021 vorliegen.

Beschluss Nr. 26/18   
 
Beschluss Nr. 26/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.2 Gutachten zum Großmarkt, Beihilferecht der Eu ropäischen Union,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/1406/2018 
Auf Anregung der FDP-Fraktion wird der Antrag von der SPD-Fraktion modifiziert. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
  
Aus der Presse war zu erfahren, dass die Verwaltung Gutachten in Auftrag gegeben hat, um 
zu klären, ob ein neuer, von der Stadt geförderter Großmarkt, gegen das Beihilferecht der 
Europäischen Union verstößt. Die Ergebnisse sollen vorliegen. 
Die Verwaltung wir daher gebeten, der Bezirksvertretung diese Gutachten vorzulegen und 
diese mündlich zu erläutern. 
Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen parallel zum 
Stadtentwicklungsausschuss mit allen dafür gefertigten Mitteilungen zu informieren. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Der Gesamtprozess befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. 
Selbstverständlich wird die Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen parallel zum 
Stadtentwicklungsausschuss auf dem Laufenden halten.

Beschluss Nr. 27/18   
 
Beschluss Nr. 27/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.4 Verhinderung einer weiteren Bebauung im Berei ch des Herrenhauses  
des ehemaligen Körberhofes in Köln-Weiß,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/1407/2018 
Anlässlich der Stellungnahme der Verwaltung modifiziert  die SPD-Fraktion ihren Antrag. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zur geplanten Bebauung im 
Innenbereich des ehemaligen Körberhofes, Auf der Ruhr 17 / Ecke Körberstraße in Köln 
Weiß vorübergehend zu stoppen. Die beteiligten Fachverwaltungen sollen schriftlich 
darlegen, warum bei Einreichung des Bauantrages Bedenken zur Bebauung bestanden bzw. 
eine Ablehnung erfolgte, diese Entscheidung aber später revidiert wurde. 
Es soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung gegeben sind, 
um als Grundlage zu dienen, den Körberhof mit dem Innenhofbereich im Sinne des 
Denkmalschutzes zu erhalten. Das entsprechende Verfahren ist einzuleiten. (siehe auch 
Anfrage der Fraktion Die Grünen AN/0202/2018 – aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 19.03.2018 – noch unbeantwortet) 
 
Sachstand Dezember 2018 
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist der im Dezember 2018 übermittelte Sachstand 
unverändert. Auf die Stellungnahme 3534/2018 zur Sitzung wird unter 
Denkmalschutzgesichtspunkten verwiesen. 
Eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung gegeben sind, erfolgt 
nicht durch das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, sondern durch das 
Stadtplanungsamt.  
Ein Sachstand vom Stadtplanungsamt und Bauaufsichtsamt wurde angefordert.  
Es liegt kein neuer Sachstand vor.

Beschluss Nr. 28/18   
 
Beschluss Nr. 28/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.6 Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten fü r Abriss und Neubau der 
Flüchtlingsunterkunft in K-Godorf, Kuckucksweg,  
Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und Fraktion Die Grünen - mit Beitritt 
des Herrn Ilg 
AN/1399/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bei Überschreitung der Kosten für den Abriss oder den 
Neubau der Flüchtlingsunterkunft am Kuckucksweg 8 in Köln-Godorf um mehr als 15 %, dies 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen frühzeitig mitzuteilen.  
In diesem Falle soll die Verwaltung die Begründungen für solche Kostensteigerungen 
gegenüber der Bezirksvertretung zeitnah schriftlich darlegen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 22.11.2018 (Vorlage 1320/2018) den Abbruch 
des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Kuckucksweg 8 beschlossen. Zugleich wurde 
die Verwaltung beauftragt, Planungen zu einem Neubau an gleicher Stelle aufzunehmen. 
Derzeit wird ein Vergabeverfahren für die Planung des Abrisses durchgeführt. 
Die Verwaltung hat den Wunsch der BV, bei erheblichen Kostensteigerungen bezüglich der 
zukünftigen Baumaßnahmen informiert zu werden, zur Kenntnis genommen. 
 
Ein neuer Sachstand wird frühestens 2020 vorliegen.

Beschluss Nr. 29/18   
 
Beschluss Nr. 29/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.11 Trinkwasserbrunnen: Einrichtung und Finanzie rung,  
Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/1423/2018 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit m it der Rhein-Energie als örtliche 
Trinkwasserversorgerin bis Sommer 2019 einen Trinkwasserbrunnen im Bezirk Rodenkirchen 
aufzustellen. Nachfolgende Örtlichkeiten sind dabei auf Eignung zu prüfen: 
• Maternusplatz in Rodenkirchen, 
• Skateranlage an der Kierberger Straße in Zollstock . 
 
Die Kosten für die erstmalige Einrichtung (ca. 19 TEUR) sollen den 
Stadtverschönerungsmitteln entnommen werden.   
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Es wird auf die Vorlage 3100/2018 und den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
am 17.12.2018 verwiesen. 
Der Beschluss ist für Die Fraktion Die Grünen nicht erledigt.

Beschluss Nr. 30/18   
 
Beschluss Nr. 30/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.14 Freie Plätze in Flüchtlingseinrichtungen für  Studenten freigeben,  
Dringlichkeitsantrag des Herrn Ilg 
AN/1511/2018 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
 
Flüchtlingsunterkünfte sollen teilweise, in Absprache mit dem Studentenwerk, in 
Räumlichkeiten für Studenten umfunktioniert werden. Gleichzeitig soll ein Konzept erstellt 
werden, wie aus den jetzigen Flüchtlingsunterkünften Sozialwohnungen für finanzschwache 
Bürger, insbesondere Familien und Senioren, entstehen können. 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und 
Geflüchteten, in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden 
könnte. 
Insbesondere sind folgende Punkte zu klären: 
- Die Ausgestaltung von Mietverträgen (z.B. Befrist ung oder  
 Sonderkündigungsrecht bei plötzlich ansteigender Z ahl von Geflüchteten in Köln); 
- rechtliche Fragen bzgl. des Baurechts und der Ver mietung an Studierende; 
- ob und wie die Uni Köln bei der Vermietung mit ei nbezogen werden kann; 
- wie viele Studierende, bzw. Bedürftige pro Stando rt untergebracht werden 
 können, ohne dass die dort bereits untergebrachten  Flüchtlinge zu stark  
 belastet u. d. Räume für alle zu eng werden. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Zur Sitzung am 28.01.2019 liegt die Mitteilung 0072/2019 vor. 
In der Sitzung vom 12.11.2018 hat die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) gemäß des 
Dringlichkeitsantrags AN/1511/2018 folgenden Beschluss gefasst: 
 
Flüchtlingsunterkünfte sollen teilweise, in Absprache mit dem Studentenwerk, in 
Räumlichkeiten für Studenten umfunktioniert werden. Gleichzeitig soll ein Konzept erstellt 
werden, wie aus den jetzigen Flüchtlingsunterkünften Sozialwohnungen für finanzschwache 
Bürger, insbesondere Familien und Senioren, entstehen können. 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und 
Geflüchteten, in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden 
könnte. 
 
Insbesondere sind folgende Punkte zu klären: 
- Die Ausgestaltung von Mietverträgen (z.B. Befristung oder Sonderkündigungsrecht bei 
plötzlich ansteigender Zahl von Geflüchteten in Köln); 
- rechtliche Fragen bzgl. des Baurechts und der Vermietung an Studierende; 
- ob und wie die Uni Köln bei der Vermietung mit einbezogen werden kann; 
- wie viele Studierende, bzw. Bedürftige pro Standort untergebracht werden 
können, ohne dass die dort bereits untergebrachten Flüchtlinge zu stark belastet u. d. 
Räume für alle zu eng werden. 
 
Die Verwaltung nimmt den Beschluss der BV 2 zum Anlass, umfassend über die rechtlichen 
und tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Menschen in

Beschluss Nr. 30/18   
 
Köln zu informieren.  
 
 
Aktuelle Unterbringungssituation in Köln 
 
Aktuell sind 10.769 Personen in städtischen Unterkünften (Stand 09.01.2019) untergebracht. 
Nachdem in 2018 zunächst ein Rückgang zu verzeichnen war, stiegen die Zahlen zum 
Winter hin wieder deutlich an. Mehr als 2700 unerlaubt eingereiste Personen mussten seit 
Oktober 2018 aufgrund rechtlicher Verpflichtungen und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit 
in städtischen Unterkünften untergebracht werden.  
 
Die Stadt Köln hat im Rahmen ihres Ressourcenmanagements eine Unterbringungsreserve 
mit ca. 1.500 Plätzen aufgebaut. Dazu gehören die leergezogenen Standorte 
Butzweilerhofallee und Hardtgenbuscher Kirchweg, die nun wieder in Betrieb genommen 
wurden. Aufgrund der aktuellen Zugangszahlen ist die Reserve weitgehend ausgeschöpft. In 
mehreren Notunterkünften mussten zwischenzeitlich sogar Sozial-, Betreuungs- und 
Aufenthaltsräume bzw. –hallen belegt werden, um durch das Aufstellen von Feldbetten 
weitere Plätze zu schaffen. Der schnelle Ausbau der Notunterbringungskapazitäten in Köln in 
den letzten drei Monaten hat jegliche Personalreserven der Träger aufgebraucht, neues 
Personal ist in dieser Kurzfristigkeit nur mit Mühe zu akquirieren. Die Stadt Köln ist gemäß § 
14 OBG zur Unterbringung verpflichtet. Die Verwaltung hat Kontakt zur Bezirksregierung 
aufgenommen, um an einer gemeinsamen Lösung für eine schnelle Verteilung der unerlaubt 
eingereisten Personen zu arbeiten. 
 
Aktuell werden damit wieder über 4.000 Geflüchtete in Notunterkünften mit 
Gemeinschaftsverpflegung und sehr eingeschränkter Privatsphäre sowie in kostenintensiven 
Beherbergungsbetrieben untergebracht.  
 
Die Notwendigkeit des Baus weiterer Unterbringungskapazitäten mit abgeschlossenen 
Wohneinheiten sowie die Vorhaltung von Reserveressourcen wird daher weiterhin forciert 
betrieben. Für 2019 sind nach aktuellem Stand ca. 2.000 Plätze in abgeschlossenen 
Wohneinheiten für geflüchtete Menschen in der Planung. Dies stellt sicher, dass die Stadt 
Köln ihrer gesetzlichen Pflicht zur Unterbringung den Qualitätsstandards entsprechend 
nachkommen kann.  
 
 
Rechtliche Aspekte 
 
Leichtbauhallen: 
 
Die Errichtung der Leichtbauhallen zur Unterbringung von Geflüchteten erfolgte nach 
Maßgabe einschlägiger Erlasse des Landes, da eine dauerhafte Unterbringung von 
Geflüchteten in Zeltunterkünften und Traglufthallen baurechtlich weder genehmigungsfähig 
ist, noch längerfristig geduldet werden kann. Insofern wurde hier kein 
Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, die Unterbringung erfolgte vielmehr auf 
ordnungsrechtlicher Grundlage. Die Unterbringung oder gar Wohnnutzung anderer 
Zielgruppen wie z.B. obdachlose Menschen oder Studierende scheidet ebenso ausdrücklich 
aus wie eine Nutzung zur Kindertagesbetreuung oder für schulische / sportliche Belange.  
 
Systembauten und mobile Wohneinheiten: 
 
Maßnahmen bzw. Vorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten, die auf der Grundlage des 
hierfür eigens vom Bundesgesetzgeber angepassten § 246 Baugesetzbuch (BauGB) 
genehmigt wurden (i.d.R. alle temporären Unterkünfte in Systembauweise oder mobile 
Wohneinheiten) bzw. Grundstücke, die auf dieser Grundlage zu beurteilen sind, können nicht 
zum Wohnen – damit auch nicht zum studentischen Wohnen – in baurechtlicher Sicht

Beschluss Nr. 30/18   
 
dienen. Für eine Wohnnutzung muss es sich planungsrechtlich entweder um den 
unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB handeln oder es muss im beplanten 
Innenbereich (nach Maßgabe des § 30 BauGB) eine Festsetzung zur Art der Nutzung 
vorliegen, die eine Wohnnutzung gestattet. Insofern ist einzelfallbezogen die jeweilige 
planungsrechtliche Situation bzw. die Genehmigungsgrundlage zu beachten. 
 
Öffentlich-rechtlich gewidmete Einrichtungen für geflüchtete Menschen:  
 
Es ist nicht möglich, in öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen privatrechtliche 
Mietverträge über einzelne Wohneinheiten abzuschließen. Eine öffentlich-rechtliche 
Einweisung von Studierenden ist aufgrund der rechtlichen Definition von Obdachlosigkeit 
ebenfalls nicht möglich.  
 
 
Objektbezogene Aspekte zu den Unterkünften für geflüchtete Menschen im Stadtbezirk 2 
 
Im Bezirk Rodenkirchen betreibt das Amt für Wohnungswesen derzeit 17 Standorte, die 
mittelfristig bis langfristig für die Unterbringung geflüchteter Menschen zur Verfügung stehen.  
 
Die Objekte  
- Eygelshovener Straße, 
- Kalscheurer Weg, 
- Koblenzer Straße, 
- Merlinweg und  
- Weißdornweg 
wurden gemäß § 246 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt und errichtet. Sie dienen nicht 
dem Zweck „Wohnen“ und stehen einer privatrechtlichen Vermietung an z.B. Studierende 
nicht zur Verfügung. 
 
Die Objekte in der  
- Eckdorfer Straße,  
- Lahnstraße,  
- Pingsdorfer Straße und 
- Swisttalstraße  
wurden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben bzw. angemietet 
mit der vertraglich verankerten Maßgabe, dort Geflüchtete unterzubringen. Aufgrund der 
aktuellen vertraglichen Verpflichtung aus Miete bzw. Kauf und den damit 
zusammenhängenden finanziellen Konditionen ist eine anderweitige Nutzung dieser Objekte 
ausgeschlossen.  
 
Die Objekte  
- Buchfinkenstraße, 
- Josef-Kalscheuer-Straße, 
- Kuckucksweg, 
- Marktstraße, 
- Raderberger Straße, 
- Sinziger Straße und 
- Ringstraße  
befinden sich im Eigentum der Stadt Köln oder wurden langfristig angemietet. Sie sind als 
öffentlich-rechtliche Einrichtungen geführt. 
 
Das Objekt Bonner Straße 478-482 befindet sich auch im Eigentum der Stadt und wird 
aufgrund des Antrags AN/1758/2018 einer eigenen Betrachtung unterzogen:  
Das Objekt ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Eine Nutzung für 
studentisches Wohnen ist an dieser Stelle grundsätzlich möglich, da im

Beschluss Nr. 30/18   
 
Flächennutzungsplan ein Mischgebiet festgesetzt ist. Nach Maßgabe des § 6 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Mischgebiete der Unterbringung von Wohn- und 
Gewerbeanlagen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Aktuell sieht die baurechtliche 
Genehmigung eine soziale Nutzung vor. Für eine Umnutzung wäre eine 
bauordnungsrechtliche Genehmigung zu Wohnzwecken explizit einzuholen.  
Insbesondere der Standort Bonner Straße stellt eine wichtige Ressource der Stadt Köln dar, 
um Personen entsprechend den Leitlinien zur Unterbringung Geflüchteter bedarfsgerecht 
unterzubringen. Aktuell sind 120 Personen in der als Notunterkunft geführten Einrichtung 
untergebracht. Die Verpflegung erfolgt derzeit zentral, da keine Kochgelegenheiten zur 
Verfügung stehen.  
Die Unterkunft wird daher im laufenden Betrieb zu einem Wohnheim umgebaut. Es werden 
Etagenküchen eingebaut, sodass sich die dort untergebrachten Personen nach Abschluss 
der Arbeiten selbst mit Essen versorgen können.  
In der Bonner Straße stehen momentan etwa 16 Einzelzimmer zur Verfügung, die besonders 
für Menschen mit psychischen oder physischen Erkrankungen geeignet sind, da sie hier 
mehr Ruhe finden können als in Mehrbettzimmern.  
Aufgrund der Fluchterfahrungen und den vorangegangenen Fluchtgründen ist der Bedarf an 
Wohnheimplätzen weiterhin hoch, sodass der Standort Bonner Straße aktuell zwingend zur 
Unterbringung von geflüchteten Menschen genutzt werden muss.  
 
Als öffentlich-rechtlich gewidmete Einrichtung ist aktuell studentisches Wohnen im Objekt 
Bonner Straße ausgeschlossen, da in öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen keine 
privatrechtlichen Mietverträge abgeschlossen werden können. 
 
Resümee 
 
Aufgrund der beschriebenen Bedarfe und der rechtlichen Vorgaben ist studentisches 
Wohnen weder in den aktuellen Reserveressourcen noch in temporären Unterkünften oder 
öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen möglich. Auch der Standort Bonner Straße 
478-482 kommt aufgrund der aktuellen Bedarfe nicht für eine privatrechtliche Vermietung in 
Betracht. 
 
Die Verwaltung forciert zur Schaffung neuen Wohnraums für sozial benachteiligte 
Personengruppen auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Bauvorhaben im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau. Hieran können auch z.B. Studierende partizipieren, sofern sie 
die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 31/18   
 
Beschluss Nr. 31/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.15 Schließung der Stadtteilbibliothek Köln-Rode nkirchen wegen 
Umbaumaßnahmen,  
Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion 
AN/1548/2018 
Die FDP-Fraktion modifiziert ihren Antrag aufgrund der Beantwortung von Ziffer zwei durch 
die Verwaltung. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Nutzer der Stadtteilbibliothek Rodenkirchen an dem 
Standort Schillingsrotter Straße 38 so schnell wie möglich über die monatelange Schließung 
ihrer Räume aufgrund von Umbaumaßnahmen zu informieren. Dabei soll diese Information 
auf der homepage der Stadtteilbibliothek und über Aushänge in den Räumen der 
Stadtteilbibliothek Rodenkirchen erfolgen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Nutzer der Stadtteilbibliothek Rodenkirchen wurden noch Ende November 2018 über die 
geplante Schließung der Bibliothek ab dem 04.02.2019 informiert. Die Informationen wurden 
über die Homepage, Plakate und Handzettel sowie die Social Media Kanäle der 
Stadtbibliothek weitergegeben. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 32/18   
 
Beschluss Nr. 32/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 
8.1.18 Altglas-Container: besserer Standort am Pfla sterhofweg in Weiß,  
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 
AN/1583/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die vor einiger Zeit von ihr entlang des Pflasterhofwegs in 
Weiß verrückten Altglas-Container wieder in den Bereich des vormaligen Standortes 
zurückzusetzen. Dies ist unter folgenden Rahmenbedingungen zu geschehen:  
 
• Auf der angrenzenden Grünfläche wird in der südwes tlichen Ecke eine neue 
Aufstellfläche (7m x 2,65m - drei Glascontainer, eine Altkleiderbox) geschaffen, 
anfahr- und bedienbar über die vorhandene Spur am Weißer Unterkölnweg. 
• Dieser Sammelplatz ist vom Grünflächenamt in Schot ter-Ausführung vorzubereiten 
(keine Versiegelung!). 
• Die erwähnte Anfahrspur ist mit klar erkennbarem P arkverbot zu kennzeichnen. 
Hiermit wird der einstimmige, diesbezügliche Beschluss vom 26.06.17 präzisiert. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Umsetzung der benannten Container erfolgte am 04.02.2019. Die Vorgabe des 
Beschluss wurde somit ausgeführt. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 33/18   
 
Beschluss Nr. 33/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.12.2018 
8.1.1 Schulerweiterung der Grundschulen in Bayentha l,  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion 
AN/1765/2018 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Schulerweiterungsfläche für den Ausbau der 
beiden Grundschulen in der Cäsarstraße (Franziskus-Schule und Maria Sybilla Merian - 
Schule) zu nutzen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 34/18   
 
Beschluss Nr. 34/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.12.2018 
8.1.5 Begrünung der Dächer öffentlicher Gebäude in Rodenkirchen,  
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen 
AN/1474/2018 
Die SPD-Fraktion legt gemeinsam mit der Fraktion Die Grünen einen modifizierten Antrag 
vor. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, einen schriftlichen Bericht über den Stand der Erstellung einer 
Übersichtskarte zu fertigen, der als Grundlage für die Identifizierung von potenziellen 
Flächen für Begrünungen von Gebäuden und der Installation von Solaranlagen dienen soll. 
Dieser Bericht wird jährlich der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Verfügung gestellt, ggf. 
ergänzt um den aktuellen Stand der erforderlichen Bauarbeiten. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Im Dezember 2018 hat die Verwaltung in der Stellungnahme zu diesem Antrag (3665/2018) 
folgendes ausgeführt: 
„…Die zur Sanierung anstehenden Dächer auf einem ne uen Dachaufbau und sämtliche 
Neubaumaßnahmen -also auch das Rathaus Rodenkirchen- werden aktuell geprüft. 
Bestandsdächer, die intakt sind und noch keine oder kleinere Schwachstellen haben, werden 
zurzeit auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht betrachtet. Im Rahmen der Bewertung wird 
jeweils ein statisches Gutachten bei den Bestandsdächern eingeholt und die Eignung der 
jeweilige Dachform und -konstruktion geprüft, da nicht jedes Dach geeignet ist.  
Eine sofortige Überprüfung aller Dächer ist aus Gründen der vorhandenen prioritären  
Aufgaben nicht vorgesehen. Im laufenden Betrieb werden die Dächer aufgenommen, die zur 
Begrünung geeignet sind….“ 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 35/18   
 
Beschluss Nr. 35/18 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.12.2018 
 
8.1.13 Aufklärungskampagne der Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche 
in Meschenich/Kölnberg,  
Antrag der FDP-Fraktion 
AN/1751/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Aufklärungskampagne der  Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche in Meschenich 
(Kölnberg) 
Die Verwaltung wird gebeten, in Köln-Meschenich am Kölnberg eine mehrsprachige 
Aufklärungskampagne über die Vorteile und Vorzüge der Vorsorgeuntersuchungen  für 
Kinder und Jugendliche (sog. U- und J-Untersuchungen) durchzuführen.  
 
Sachstand 2018 
 
Auf die Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung am 28.01.2019 (0191/2019) wird 
verwiesen. 
Anmerkungen der FDP-Fraktion: 
Der Beschluss 35/18 zum TOP 8.1.13 aus der Sitzung der BV vom 17.12.2018 ist nicht 
erledigt.  
 
So heißt es dort zum Sachstand 2018: 
 
„…Die Eltern der Kinder in Köln, die diese Früherke nnungsuntersuchungen nicht 
wahrgenommen haben, werden vom Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 
angeschrieben und auf die versäumte U-Untersuchungen hingewiesen.“ 
Weiterhin heißt es dort auf der Folgeseite: „…Es gi bt einen hohen Anteil von Bürgerinnen 
und Bürgern aus den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien, darunter viele kinderreiche 
Familien mit häufig unzureichendem Krankenversicherungsschutz.“ sowie „…Für eine 
mehrsprachige Aufklärungskampagne steht Informationsmaterial zur Verfügung wie das 
Faltblatt „10 Chancen für ihr Kind-Das Wichtigste zu den Früherkennungsuntersuchungen im 
Kindesalter U1 bis U9“, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das auch in den 
Sprachen Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch erhältlich ist.“ 
 
Wenn denn nun in Meschenich/ Kölnberg ein hoher Anteil von Bürgerinnen und Bürgern aus 
Bulgarien und Rumänien wohnt, ist es sinnvoll, diese auch in deren Sprachen, also auf 
rumänisch und bulgarisch, über die U-Untersuchungen aufzuklären. Mit dem Faltblatt der 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das diese Sprachen offensichtlich nicht 
enthält, ist dies nicht möglich. Insoweit bedarf es hier für dieses Klientel seitens der Stadt 
Köln eine individuelle Vorgehensweise, die sich nicht in dem Verweis auf das Faltblatt 
erschöpft. Dies gilt insbesondere für de Kölnberg auch vor dem Hintergrund der 
Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“ – Kölner Kinder stärken !-184 Tausend 
junge Chancen fördern (Vorlage 3437/2019).  
 
Dort heißt es ausdrücklich: Im Rahmen der Gesamtstrategie kommt der kommunalen 
Ausgestaltung gesundheitsfördernder

Beschluss Nr. 35/18   
 
Verhältnisse ein hoher Stellenwert zu. Damit alle Kinder und Jugendlichen gleiche 
Gesundheits- und Entwicklungschancen haben, braucht es eine alters-, bedarfs- und 
milieugerechte Unterstützung und Förderung. 
 
Vor diesem Hintergrund sieht die FDP Fraktion diesen Beschluss der AN/1751/2018 als nicht 
erledigt an. Die Verwaltung möge hier die beschlossene mehrsprachige 
Aufklärungskampagne vollumfänglich und unter der Beachtung des Milieus am Kölnberg 
umsetzen.

Anlage 2 Jahresbericht bis 2016

238989 Zeichen

Beschluss Nr. 030/06 
Beschluss Nr. 030/06 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.04.2006  
 
 
8.2.9  Sürther Bahnhof: Leitsätze für Umplanung des  Bahnhofareals 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, für die Neubebauung des Bahnhofsareals in Sürth eine 
Rahmenplanung zu erstellen. Für diese gibt die BV2 die folgenden Empfehlungen vor: 
• Schaffung einer qualitativ hochwertigen Fläche als  Bahnhofsvorplatz, 
• Neuordnung des Verkehrs unter Berücksichtigung vor handener Planungen und 
sicherer Zugänge für Fußgänger sowie separater Radwege, 
• Erhalt des Kulturraums Fuhrwerkswaage, 
• möglichst Erhalt des historischen Bahnhofsgebäudes , 
• sozialer Anspruch bei Schaffung von neuem Wohnraum  (z.B. betreutes Wohnen), 
• Erhalt des P&R-Platzes und eines Vollsortiments in  Bahnhofsnähe 
 
Die Rahmenplanung sowie die Vorstellung der Investoren sind der BV2 und den Sürther 
Bürgern frühzeitig vorzustellen. 
 
Sachstand 2007 
 
Siehe Bericht zu TOP 8.2.6 vom 18.04.05, Kat. 0 
 
Sachstand 2008 
Es folgt in Kürze eine Mitteilung zum letzten Planungsstand. 
 
Sachstand 2009 
 
Siehe Mitteilung in der Sitzung am 02.02.09. 
 
Sachstand 2010 
 
Vom Stadtplanungsamt werden derzeit verschiedene Planungsvarianten für die 
Verkehrsführung, die P+R-Plätze  und die Bebauung entwickelt und abgestimmt. 
Insbesondere soll durch eine Umgestaltung des Verkehrsraums Fläche für zusätzliche 
Hochbaumaßnahmen entstehen. Die HGK beabsichtigt, den südlichen Teil ihres 
Grundstücks zu veräußern. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft hier eine 
Wohnbebauung im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 70369/02 
entstehen wird. Mit  Vertretern des Vereins „Für Sürth“ hat bereits ein erster 
Informationsaustausch stattgefunden. Weitere Gespräche werden in Kürze folgen. 
 
Sachstand 2011 
 
Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken 
stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung 
einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. 
Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der 
Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden.

Beschluss Nr. 030/06 
Sachstand 2012 
 
Das Ergebnis, der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potenzialanalyse für eine 
P+R-Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs, liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis 
ist, dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden 
Ergebnisse müssen nun zusammen mit den vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
bereits erarbeiteten Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. 
In der Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den 
Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies 
kann frühestens im November 2012 erfolgen. 
 
Sachstand 2013 
 
Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne Stadt hat Anfang 2013 stattgefunden, 
muss aber noch fortgesetzt werden. 
 
 
Sachstand 2014 
 
In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine 
Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die 
geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der BV 2 und dem StEA mitzuteilen.  
 
 
Sachstand 2015: 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
 
Sachstand 2018 
 
HGK: 
Die P+R-Anlage Sürth wurde 2015 an die KVB verkauft; nach Aussage der KVB soll auf 
diesem Areal eine Parkpalette errichtet werden. 
Die nördliche ca. 2400 m² große Teilfläche wurde 2016 an einen Investor verkauft, der dort 
ein mehrstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gebäudeplanungen laufen zurzeit; 
eisenbahntechnische Belange werden mit der HGK abgestimmt. 
 
Stadtplanungsamt: 
Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit 
Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und 
positiv beschieden.

Beschluss Nr. 039/08 
Beschluss Nr. 039/08 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2008  
 
 
8.1.3 Spielplatz Franz-Marc-Straße 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf dem Spielplatz 
am Ende der Franz-Marc-Straße im Rodenkirchener Malerviertel Spielgeräte für Kinder, 
Bänke und Abfallkörbe aufgestellt werden können.  
 
 
Sachstand 2009: 
 
Derzeit nicht zu finanzieren, lt Mitteilung in der Sitzung am 16.06.08 
 
Sachstand 2010: 
 
Eine Finanzierung für diesen Spielplatz ist derzeit nicht möglich.  
 
Sachstand 2012: 
 
Kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2015: 
 
Auf Grund mangelnder Ressourcen ist die Maßnahme derzeit nicht vorgesehen. Mit einer 
Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre ist nicht zu rechnen. 
 
Sachstand 2018: 
 
Auf Grund mangelnder Ressourcen ist die Maßnahme derzeit nicht vorgesehen. Mit einer 
Umsetzung innerhalb der nächsten 2 Jahre (2021) ist nicht zu rechnen.

Beschluss Nr. 045/08 
Beschluss Nr. 045/08 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2008  
 
 
8.2.4  Förderprogramm für Sozialraum Meschenich/Ron dorf 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen für den Sozialraum 
Meschenich/Rondorf für eine Förderung aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ ggf. 
auch ergänzt um Mittel aus Partnerprogrammen, in Betracht kommen. 
Dabei sollen 
-investive Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Infrastruktur (u.a. für 
alters- und behindertengerechtes Wohnen, zur Verbesserung der verkehrstechnischen 
Erreichbarkeit und Anbindung , für ein Bürger- und Begegnungszentrum etc.) 
wie auch sozial-integrative Maßnahmen (u.a. Sprachförderung, Verbesserung von Schul- und 
Bildungsabschlüssen, Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, 
Qualifizierungsmaßnahmen etc.) 
geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung und den betroffenen 
Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zu bringen. 
Der beauftragte Sozialraumkoordinator soll in die Prüfung eingebunden werden. 
 
 
Sachstand 2009: 
 
Zur Umsetzung des Beschlusses der BV-2 hat die Verwaltung inzwischen die Einleitung 
vorbereitender (Sanierungs-) Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch für Köln-
Meschenich veranlasst. Hierzu hat der Rat in seiner Sitzung am 05.05.2009 abschließend 
einen entsprechenden Beschluss (Vorlagen-Nr.: 0274/2009) nach Vorberatung im 
Stadtentwicklungsausschuss am 23.04.2009 und in der BV-2 am 30.03.09 gefasst. In dieser 
Beschlussvorlage hat die Verwaltung bereits erste Strukturdefizite und Handlungsbedarfe 
sowie das weitere Verfahren aufgezeigt. 
 
Die Verwaltung prüft derzeit, ob für die externe Vergabe eines erforderlichen 
Untersuchungsauftrages Planungsmittel zur Verfügung gestellt werden können. 
 
Sachstand 2010: 
 
Aufgrund nicht verfügbarer Personalressourcen beabsichtigt die Verwaltung, die 
erforderliche Strukturuntersuchung Meschenich zu vergeben. Die erforderlichen Mittel sind 
zum Haushaltsplan 2010 / 2011 angemeldet. Die Vergabe kann jedoch erst veranlasst 
werden, wenn ein rechtskräftiger Haushaltsplan vorliegt und die Planungsmittel bereitgestellt 
sind. 
 
Sachstand 2011: 
 
Die Bearbeitung ist aufgrund fehlender Arbeitskapazitäten bisher nicht möglich gewesen. Die 
diesbezügliche Beschlussfassung der BV 2 vom 28.02.2011 wurde am 07.07.2011 im 
Stadtentwicklungsausschuss dargestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung nochmals mit 
der Erstellung der VU beauftragt, jedoch ohne Frist und/oder Prioritätensetzung. 
 
Sachstand 2012: 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 045/08 
 
Sachstand 2013: 
 
Kein neuer Sachstand 
 
 
Sachstand 2014: 
 
Kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2015: 
 
Es wird auf die Vorlage „Beschluss zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes 
"Starke Veedel-Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 – 2020“ 
(2899/2015 – Beschluss 02.11.2015) und die dazugehörigen geplanten Maßnahmen 
verwiesen (Stichtag 31.12.2015). 
 
Sachstand 2018: 
 
Mit dem Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Vorlagennr. 2899/2016) wurde das 
Programm für elf Sozialräume beschlossen. Dieses bildet die Grundlage für die Umsetzung 
von EU-Fördermaßnahmen. Erste Maßnahmen über den Europäischen Sozialfonds (ESF) 
werden bereits umgesetzt.  
 
Mit dem Ratsbeschluss zum sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzept 
für den Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ (Vorlagennr. 0737/2017) wurde die Grundlage 
für die Einwerbung von Städtebaufördermitteln geschaffen („Soziale Stadt“). Erste 
Bewilligungen liegen vor (z. B. Quartiersmanagement), weitere bauliche Maßnahmen wurden 
beantragt bzw. befinden sich in der Vorbereitung. Mit Beschluss zur Neufestlegung des 
Gebiets der "Sozialen Stadt" (Vorlagennr. 3327/2018) wurde das Soziale Stadt Gebiet 
(Förderkulisse der Städtebauförderung) auf den Stadtteil Meschenich begrenzt, da der 
städtebauliche Handlungsbedarf für Rondorf nicht ausreichend gegeben ist.  
 
Weitere Informationen zum Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ können dem 
vorliegenden Sachstandsbericht (Vorlagennr. 2024/2018) entnommen werden.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 063/08 
Beschluss Nr. 063/08 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.08.2008  
 
 
8.1.10  Neue Mietergärten, Meschenich 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, ob auf den Flächen im Umgebungsbereich der 
Wohnanlage Kölnberg in Meschenich zwischen Alte Brühler Straße und künftiger 
Umgehungsstraße Flächen für die Anlage von Mietergärten ausgewiesen werden können. 
Gegebenenfalls sollen dafür geeignete Flächen, die sich noch in privatem Besitz befinden, 
angekauft werden. Gleichzeitig soll untersucht werden, in welcher Weise auch unter den 
Bewohnern der Wohnanlage Kölnberg Interesse für die Nutzung der selbstverwalteten 
Mietergärten geschaffen werden kann. 
 
Sachstand 2009 
 
Im Bereich des Stadtteil Köln Meschenich war die Errichtung von Mietergärten auf  der 
Kleingartenzielplanfläche Nr. 2.10 Meschenich, Zaunhofstraße vorgesehen. Das Grundstück 
befindet sich im städtischen Besitz und eine fußläufige Erreichbarkeit zum Wohnanlage 
Kölnberg ist gegeben. 
 
Nach Durchführung der Integrierten Raumanalyse für den Raum Köln  
Rondorf/Meschenich/Immendorf steht die Fläche Nr.2.10 für die Errichtung von Klein – oder 
Mietergärten nicht mehr zur Verfügung. 
 
Stattdessen wurden zwei neue Flächen im Bereich der Bödingerstraße und nördlich der 
Alten Brühlerstraße und künftiger Umgehungsstraße als Kleingartenflächen ausgewiesen. 
Mittlerweile sind diese Flächen im Flächennutzungsplan planungsrechtlich mit dem Signet 
Dauerkleingärten festgesetzt. Beide Zielplanflächen befinden sich in privaten Besitz. 
 
Für den Ankauf einer der Flächen und den Ausbau der Gärten muss erst Planungsrecht 
geschaffen werden, das heißt für einer der infrage kommenden Flächen ist ein 
Bebauungsplan mit dem Signet „private Grünfläche, Dauerkleingartenanlage“ aufzustellen. 
Erst nach Aufstellungsbeschluss und Ankauf der Fläche können Landesmittel als Zuschuss 
zum Bau der Gärten beantragt werden. Eine Finanzierung der Mietergartenanlage ohne die 
Inanspruchnahme von Landesmittel kann seitens der Verwaltung nicht betrieben werden. 
 
Sobald geeignete Flächen für den o. g. Zweck ausgewiesen sind, wird versucht, die Flächen, 
welche sich noch in privaten Besitz befinden, anzukaufen. 
Das Stadtplanungsamt hierzu in Ergänzung: 
Nördlich der Wohnbebauung "Am Kölnberg" (Mischgebiet im Flächennutzungsplan) wurden 
in der Vergangenheit immer wieder Investorenvorstellungen an das Stadtplanungsamt 
herangetragen, insbesondere mit der Absicht, dort Einzelhandel anzusiedeln. Eine 
städtebaulich sinnvolle Lösung kann an dieser Stelle jedoch nur entstehen, wenn es zu einer 
Gesamtplanung für den Bereich zwischen der Brühler Landstraße, der Straße Am Kölnberg 
und der künftigen Umgehungsstraße kommt.  
Erst kürzlich wurden dem Stadtplanungsamt Planungsideen vorgestellt, die die Bedingung 
einer Gesamtplanung erfüllen. Aufgrund der Darstellung von Dauerkleingärten im 
Flächennutzungsplan wurde zuletzt mit dem potentiellen Investor verabredet, die Einrichtung 
von Mietergärten in das Plankonzept aufzunehmen. Sobald verwertbare neue 
Planungsvorstellungen vorliegen, wird die Bezirksvertretung hierüber informiert.

Beschluss Nr. 063/08 
Grundsätzlich können alle Investitionsabsichten in diesem Bereich nur über die Aufstellung 
eines Bebauungsplanes realisiert werden. 
Liegenschaftsamt: 
Ein Grunderwerbsauftrag liegt der Liegenschaftsverwaltung noch nicht vor. 
 
Sachstand 2010 
 
Das Stadtplanungsamt ist dabei, den  Bebauungsplan „Brühler Landstraße“ aufzustellen, in 
dem die Mietergärten festgesetzte werden sollen. 
Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss die vorliegende Planung abgelehnt hat, 
entwickelt die Verwaltung mit dem Vorhabenträger neue Planungsvarianten, um auf dieser 
Grundlage einen Planungsbeschluss im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen zu erwirken.  
 
Sachstand 2011 
 
Die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Planbereich Brühler Landstraße in Köln-
Meschenich wurde vom StEA in der Sitzung am 18.03.2010 einstimmig abgelehnt. Die 
Angelegenheit ist bis auf weiteres erledigt. 
 
Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.11.11 ist die Sache 
nicht erledigt! 
 
Sachstand 2012 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2015: 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2018: 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 068/08 
Beschluss Nr. 068/08 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.09.2008  
 
 
8.1.1 Wasserversorgung auf dem Südfriedhof 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten: 
 
1. den genauen Investitionsbedarf zur Sanierung der alten Rohrleitungen und alternativ die 
Herstellungskosten für den Bau von Brunnen zu ermitteln und darzulegen; 
 
2. den Finanzbedarf für die kostengünstigere der beiden Lösungen in den Haushalt 
einzustellen und wie bereits auf dem Friedhof Kalk geschehen, die notwendigen Arbeiten 
zeitnah auszuführen; 
 
3. zu prüfen, ob es als Zwischenlösung sinnvoll ist, Maar-Fässer aufzustellen, die es den 
Besuchern ermöglichen, im Notfall Pflanzen und Blumen mit Wasser zu versorgen. 
 
Sachstand 2009: 
 
Die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes auf dem Südfriedhof wird noch in diesem Jahr 
begonnen. Die Gebäudewirtschaft wurde beauftragt, die ersten besonders schadhaften 500 
Meter des insgesamt 7.500 Meter langen Versorgungsnetzes zu sanieren. Hierfür stehen im 
Haushaltsjahr 2009 210.000,-- Euro zur Verfügung. 
 
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung über den Baufortschritt im kommenden Jahr 
informieren. 
 
Sachstand 2011: 
 
Aufgrund mangelnder Planungskapazitäten bei der Gebäudewirtschaft hat sich die weitere 
Durchführung der Maßnahme immer wieder verzögert. Die Planungen sind inzwischen 
abgeschlossen. Hier hat sich ergeben, dass der erste und der zweite Bauabschnitt nur 
zusammen ausgeführt werden können. Zur Sicherung der Anfinanzierung sind für 2011 
wieder Mittel veranschlagt. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Wasserversorgung 
auf dem Südfriedhof ist die weitere Mittelveranschlagung für 2012 in die Wege geleitet. 
 
Sachstand 2012: 
 
Die Gebäudewirtschaft hat die Planung zur Erneuerung der Wasserleitung auf dem Friedhof 
Süd abgeschlossen. Die weiteren erforderlichen Vorlagen für den Baubeschluss und die 
Mittelfreigabe werden im September in die Gremien eingebracht. Nach positiver 
Beschlussfassung erfolgt die Ausschreibung. 
 
Sachstand 2013: 
 
Der Finanzausschuss hat am 17.09.2012 die Freigabe der Mittel beschlossen. Diese Mittel 
sind nach 2013 übertragen worden.

Beschluss Nr. 068/08 
Die Planung ist noch nicht fertig. Der Sachbearbeiter der bei 26 dafür zuständig war ist 
zwischenzeitlich pensioniert. 26 teilt mit, dass ab September die Planungen für den 
Südfriedhof bei 26 weitergeführt werden. 
 
Sachstand 2014 
 
Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Gebäudewirtschaft wird die Planung der Maßnahme und die Erstellung der 
Vergabeunterlagen im Frühjahr 2016 abschließen. Mitte 2016 wird voraussichtlich die 
Vergabe der Leistungen erfolgen. Die Ausführung der Leistungen ist ab September 2016 
geplant. 
 
Sachstand Dezember 2018: 
 
Die Erneuerung der Wasserleitungen auf dem Südfriedhof, dem flächenmäßig mit rund 62 
Hektar größten Kölner Friedhof beinhaltet einen komplexen Planungs- und 
Abstimmungsaufwand. 
 
Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Beauftragung eines Planungsbüros im Wege eines 
Ausschreibungsverfahrens vorbereitet. 
 
Zur Sicherstellung der Wasserversorgung erfolgen fortlaufend Instandsetzungsarbeiten an 
den alten Versorgungstraßen.

Beschluss Nr. 075/08 
Beschluss Nr. 075/08 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.09.2008  
 
 
8.1.8 Wegeverbindung im Fritz-Encke-Park in Raderth al 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die im Schreiben des Beigeordneten Streitberger 67/671/20 
vom 09.11.2004 angekündigte Wegeverbindung zwischen den einzelnen Bestandteilen des 
Fritz-Encke-Volksparks, insbesondere die Anbindung des Plantanenwalls, umzusetzen. 
 
Sachstand 2009: 
 
Die Wegeverbindung muss zurückgestellt werden, da die hierfür notwendigen 
Grundstücksankäufe noch nicht erfolgt sind. 
 
 
Sachstand 2012: 
 
Kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2014: 
 
Kein neuer Sachstand. Mit einer Umsetzung ist frühestens 2016 zu rechnen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Neuer Sachstand wird erst im Jahresbericht 2016 geliefert. 
 
Sachstand Dezember 2018: 
 
Die Wege-Anbindung an den Platanenwall ist im Sommer 2018 erfolgt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 093/08 
Beschluss Nr. 093/08 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.10.2008  
 
 
8.2.1 Öffentliche Toiletten für die Stadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtbahnhof in Rodenkirchen benötigt dringend eine öffentliche Toilettenanlage für die 
vielen Fahrgäste der KVB AG, die Warte- und Umsteigezeiten an diesen Haltestellen für 
Stadtbahnen und Busse überbrücken müssen. 
Die Verwaltung und KVB AG werden daher gebeten, an einer geeigneten Stelle dieser 
Bahnstation eine zeitgemäße stationäre Toilettenanlage aufzustellen. 
 
Sachstand 2009: 
 
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Einrichtung und den 
Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen an stark frequentierten Stellen im gesamten Kölner 
Stadtgebiet zu erarbeiten. Die zu dieser Thematik durch politische Gremien, 
Arbeitsgemeinschaften etc. eingebrachten Vorschläge werden dabei berücksichtigt. Ein 
Grobentwurf des Konzeptes wurde erstellt und befindet  sich zurzeit in der 
Detailabstimmung. 
 
Sachstand 2010: 
 
Am 10.09.2009 hat der Rat die Umsetzung eines Toilettenkonzeptes beschlossen. 
 
Die danach vorgesehenen Maßnahmen werden nach den festgelegten Prioritäten 
umgesetzt. 
 
In zweiter Priorität beinhaltet dieses Toilettenkonzept die Schaffung neuer Toilettenstandorte. 
Die Verwaltung hat hierfür unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bezirksvertretungen 
eine Liste mit Standorten erarbeitet, die derzeit auf Realisierbarkeit überprüft werden. 
 
Die Maßnahmen der zweiten Priorität stehen bei der angespannten Haushaltssituation unter 
dem Finanzierungsvorbehalt und sollen zunächst zurückgestellt werden. 
 
Sachstand 2011: 
 
Hinsichtlich der öffentlichen Toiletten für die Stadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth wird 
die BV 2 zur Sitzung am 26.09.2011 im Wege einer Mitteilung (Sessionvorlage 3252/2011) 
über den aktuellen Sachstand des Toilettenkonzeptes informiert, auf die insofern inhaltlich 
verwiesen wird. 
Sachstand 2012: 
 
Der Finanzausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 18.06.2012 beauftragt, zur 
Umsetzung des gesamtstädtischen Toilettenkonzepts ein Maßnahmenkonzept zu erstellen 
und dem Fachausschuss Umwelt und Grün zur ersten Sitzung nach der Sommerpause 
vorzulegen. Für die Übergangsphase wurde ein Anschubbudget für erste 
Umsetzungsmaßnahmen bereitgestellt. Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftrag, die 
Finanzierung eines erweiterten Toilettenangebots im Rahmen der Verhandlungen zum 
neuen Werbenutzungsvertrag zu prüfen.

Beschluss Nr. 093/08 
Sachstand 2013: 
 
Nach derzeitiger Planung soll nach Beratungsfolge (BV Rodenkirchen am 11.11.2013) der 
Rat am 17.12.2013 das gesamtstädtische Toilettenkonzept beschließen, indem auch die 
Vorschläge der BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN berücksichtigt werden.  
 
Sachstand 2014: 
 
Im Zuge des im Dezember 2013 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Toilettenkonzeptes 
werden derzeit von 62 gemeinsam mit der AWB die von den politischen Gremien und den 
Interessenverbänden vorgeschlagenen und im Konzept erfassten Standorte für öffentliche 
Toilettenanlagen auf Machbarkeit überprüft. Mit einer konkreten Aussage zur Umsetzung der 
Beschlüsse ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen. 
 
Sachstand 2015: 
 
Die Prüfung der Machbarkeit zur Einrichtung einer öffentlichen Citytoilette hat ergeben, dass 
keine öffentlichen Flächen in akzeptabler Nähe des Wunschstandortes „Rodenkirchener 
Bahnhof“ für das Aufstellen und Betreiben einer entsprechenden Anlage zur Verfügung 
stehen. Das Gelände gehört der Häfen- und Güter Köln AG (HGK). Die Stadt Köln steht mit 
der HGK in Verhandlung. Seitens der HGK besteht grundsätzlich Bereitschaft eine Fläche 
auf dem angrenzenden Parkplatz zur Anmietung durch die Stadt für eine Citytoilette zur 
Verfügung zu stellen. Allerdings ist seitens der HGK eine Umgestaltung der Platzfläche 
geplant. In diesem Zusammenhang werden mögliche Aufstellflächen geprüft und verhandelt.  
 
Der von der Bezirksvertretung gewünschte Standort "Sürther Bahnhof" kommt für die 
Einrichtung einer City-Toilette bislang nicht in Frage, da keine öffentlichen Flächen zur 
Verfügung stehen. Nach derzeitigem Verhandlungsstand ist eine Anmietung der benötigten 
Platzfläche auf dem Gelände der Häfen- und Güter Köln AG (HGK) und der Kölner 
Verkehrsbetriebe AG (KVB) nicht möglich. Es wird jedoch weiterhin geprüft, ob der Standort 
"Sürther Bahnhof" doch noch zu realisieren ist. Zum angedachten Alternativstandort im 
Bereich Sürther Markt gibt es erhebliche Proteste von Anliegern, Bürgervereinen, 
Grünflächenpaten und einer Sürther Karnevalsgesellschaft. Weitere Alternativstandorte 
werden geprüft. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, werden der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen diese zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Die Fläche zur Errichtung einer City WC Anlage ist festgelegt. Diese befindet sich südlich 
des Bahnsteiges im Grünstreifen des Parkplatzes. Aktuell steht die Verwaltung in 
Verhandlungen mit der Häfen- und Güter Köln AG (HGK) über die konkrete 
Vertragsausgestaltung bezüglich der Grundstücksnutzung. Die technische Umsetzbarkeit 
wurde in der Zwischenzeit von den Abfallwirtschaftsbetrieben erfolgreich geprüft. Sobald die 
Grundstücksfrage abschließend geklärt ist, kann mit der baurechtlichen Bewertung der 
geplanten Errichtung fortgefahren werden. 
 
Alternativstandorte konnten bislang nicht ermittelt werden. Aktuell wird die Möglichkeit zum 
Abschluss einer HappyToilet Vereinbarung in räumlicher Umgebung geprüft.

Beschluss Nr. 086/09 
Beschluss Nr. 086/09 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2009 
 
 
8.2.4  Erweiterte Finanzzuständigkeiten der Bezirks vertretungen im 
Bürgerhaushaltsverfahren 
 
 
Beschluss: 
 
Nach den Beschlüssen des Finanzausschusses des Rates der Stadt Köln vom 23.03.09 
sollen die Bezirksvertretungen sowie die Bürger/innen auf Stadtbezirksebene stärker in das 
Beteiligungsverfahren des Bürgerhaushalts 2010 einbezogen werden. 
Der Rat wird aufgefordert, für dieses Verfahren des Bürgerhaushalts, die 
Finanzzuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Rahmen der Zuständigkeitsordnung für 
die Themenbereiche des Bürgerhaushalts zu erweitern. 
Die dem Rat der Stadt Köln vorbehaltenen Entscheidungen im Rahmen des 
Gesamthaushaltsplans der Stadt Köln bleiben davon unberührt. 
 
Sachstand 2009: 
Zwischenbericht zur Sitzung 06.09.10 umgedruckt. 
 
Sachstand 2010: 
Die Verwaltung verweist zunächst auf das Schreiben vom 19.08.2010, in dem sie mitgeteilt 
hat, dass sie im Rahmen der Hpl.-Beratungen 2010/2011 beauftragt wurde, die 
Zuständigkeitsordnung im Hinblick auf mehr Entscheidungskompetenzen in 
haushaltsrechtlichen Entscheidungen zu überprüfen. Dieses Prüfergebnis soll zunächst 
abgewartet werden, bevor im Zusammenhang mit dem Bürgerhaushalt weitere Schritte 
unternommen werden.  
Sachstand 2011: 
Am 12.04.2011 wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Stadtvorstandes mit den 
Bezirksbürgermeisterinnen und Bürgermeistern vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe mit 
Vertretern der Bezirke und der Verwaltung eingerichtet werden soll, um die vorhandenen 
Anregungen und Beschlüsse zu prüfen. Überlegungen in Zusammenhang mit dem 
Bürgerhaushalt müssen von diesem Prüfergebnis abhängig gemacht werden.  
Unabhängig davon werden die Bezirksvertretungen weiterhin in die politischen Beratungen 
zu den Ergebnissen aus dem Bürgerhaushaltsverfahren einbezogen, indem diesen die auf 
den jeweiligen Stadtbezirk sowie die Gesamtstadt entfallenden Vorschlägen zur Vorberatung 
vorgelegt werden.  
Sachstand 2012: 
 
Ein erster Entwurf für eine neue Zuständigkeitsordnung ist als Ergebnis der Beratungen der 
Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Das Thema wird nach der Sommerpause im Stadtvorstand 
behandelt werden. Danach folgt eine Beratung in den politischen Gremien. 
 
Sachstand 2013 
 
Dieser stellt sich in Absprache mit der Rechtsabteilung des OB-Büros wie folgt dar: 
Die ursprünglich vorgesehene Ratsvorlage zur Zuständigkeitsordnung wurde aufgrund 
intensiver Diskussionen in allen Bezirksvertretungen zurückgezogen. Da nunmehr eine

Beschluss Nr. 086/09 
Reihe von einzelnen Punkten der Neufassung der Zuständigkeitsordnung überprüft werden 
müssen, ist derzeit nicht abschätzbar, wann mit einer neuen Ratsvorlage zu rechnen ist. 
 
Sachstand 2014 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8.4.2014 im Zusammenhang mit einem 
Antrag zur Stärkung der Kompetenzen der Bezirksvertretungen beschlossen, dass die 
Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden sollen.  
Er hat die Verwaltung beauftragt, ihm in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen. 
Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Diese 
Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. 
 
Sachstand 2015: 
 
Die Beschlussvorlage zur Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich weiterhin in der 
verwaltungsinternen Abstimmung. Die Bezirksvertretungen werden dann im Rahmen des 
Beteiligungsverfahrens eingebunden. 
 
Sachstand 2018: 
 
Mit der Verlagerung des Bürgerhaushaltes auf die Ebene der Bezirke und der Neufassung 
der am 11.07.2017 vom Rat beschlossenen Zuständigkeitsordnung wird der Beschluss der 
BV aus 2009 aus Sicht des Bürgerhaushaltes als erledigt angesehen. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 008/10 
Beschluss Nr. 008/10 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2010  
 
 
8.2.5 Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern und  Jugendlichen 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Proje ktes „Stadt mit Zukunft – Gestalten mit 
Kindern und Jugendlichen“ bei laufenden Stadtplanungsprojekten des Bezirks die Interessen 
von Kindern und Jugendlichen verstärkt zu berücksichtigen und die beabsichtigte Modellübung 
an einem geeigneten Stadtplanungsprojekt im Stadtbe zirk Rodenkirchen (z.B. Gaedestraße) 
durchzuführen. 
 
Sachstand 2010: 
 
Es findet in Kürze zu diesem Thema ein Gespräch im Bezirk Rodenkirchen statt, um weitere 
Planungsschritte festzulegen.    
 
Sachstand 2011: 
 
Die Verwaltung plant weiterhin eine Modellmaßnahme des Projektes „Stadt mit Zukunft – 
gestalten mit Kindern und Jugendlichen“ im Stadtbezirk Rodenkirchen. Die Vorgehensweise 
ist abgesprochen. Es fehlen zurzeit noch gesicherte Standorte, die für ein Jugendangebot 
geeignet sind. Verschiedene Optionen sind in der Prüfung. 
 
Sachstand 2012: 
 
Ein geplanter Standort für eine Maßnahme des Projektes „Stadt mit Zukunft“ ist das 
Planungsgebiet südlich der Wohnanlage Bödinger Hof in Rondorf/ Talstraße. Das laufende 
Bebauungsplanverfahren ist hier noch nicht abgeschlossen (siehe Beschluss 095/08 und 
089/10).  
Ziel des Bebauungsplanes Talstraße ist es, interessante und attraktive Bewegungs- und 
Aufenthaltsflächen wie Basketball etc für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Darum sollen 
Jugendliche an der Planung beteiligt werden. Ihre Ideen und Vorschläge zur Entwicklung der 
Flächen sind vielfältig und können die Planung sowie den Entwicklungsprozess in hohem 
Maße inspirieren. So bilden die Ergebnisse des geplanten Beteiligungsverfahrens eine 
wichtige fachliche Grundlage für die qualitätsvolle Entwicklung des zukünftig zu bebauenden 
Geländes. Darüber hinaus lernen Jugendliche, wie Planung funktioniert – Beteiligung auch 
als Vermittlung der Planungs- und Baukultur. – Aber im besonderen Maße dient Beteiligung 
der Identifikation der Beteiligten mit dem öffentlichen Raum und der neu gestalteten Fläche. 
Wenn der rechtsgültige Bebauungsplan vorliegt, kann mit dem Beteiligungsverfahren 
begonnen werden.

Beschluss Nr. 008/10 
Sachstand 2013: 
 
Derzeit ist der Offenlagebeschluss in Vorbereitung. 
 
 
Sachstand 2014 
 
 
Die Offenlage findet voraussichtlich im Herbst 2014 statt. 
 
Sachstand 2015: 
 
Die Offenlage des BP-Entwurfs erfolgt voraussichtlich Ende 2015. 
 
Auf Grund von wiederholtem Prioritätenwechsel der politischen Gremien hat der BP-Entwurf 
mit dem Arbeitstitel „Talstraße“ noch nicht, wie von der Verwaltung mehrfach vorgesehen, 
den Bearbeitungsstand für den Offenlagebeschluss erreicht hat.   
 
Sachstand 2018: 
 
Ein 2. Beteiligungstreffen für die Errichtung eines Jugendunterstandes ist in Vorbereitung. 
Bei diesem Treffen wird der Finale Jugendunterstand festgelegt. Umsetzung wird im Herbst 
2019 sein.

Beschluss Nr. 038/10 
Beschluss Nr. 038/10 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.04.2010 
 
 
8.2.1  Stärkung der Bezirksvertretungen 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert, die Zuständigkeitsordnung dahingehend 
abzuändern, dass den Bezirksvertretungen mehr Entscheidungskompetenzen in 
haushaltsrechtlichen Entscheidungen, welche den Bezirk betreffen, eingeräumt werden. 
 
 
Sachstand 2010: 
 
Aufgrund des Beschlusses vom 26.04.2010 wurde eine Ratsvorlage (1961/2010) erstellt, die 
am 05.07. im AVR und am 13.07. im Rat behandelt wird.  
 
Der Beschlussvorschlag lautet:  
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur 
Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an die Verwaltung. Diese soll konkrete Vorschläge 
zur Änderung der Zuständigkeitsordnung erarbeiten, die dem Rat vorgelegt werden.  
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.07.10 dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. 
 
Sachstand 2011: 
 
Mögliche Änderungen der Zuständigkeitsordnung zur Stärkung der 
Entscheidungskompetenzen der Bezirksvertretungen werden entsprechend dem Beschluss 
des Rates vom 13.07.2010 (Vorlage 1961/2010) derzeit in einer gemeinsamen 
Arbeitsgruppe der Verwaltung mit Vertretern der Bezirke (Bezirksbürgermeister und 
Bürgeramtsleiter) erörtert. Die Ergebnisse dieser Runde werden dem Rat zu einem späteren 
Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Sachstand 2012: 
 
Ein erster Entwurf ist als Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Das 
Thema wird nach der Sommerpause im Stadtvorstand behandelt werden. Danach erfolgt 
eine Vorlage zur Beratung in den politischen Gremien. 
 
Sachstand 2013 
 
Ein von der Verwaltung aufgrund der Beschlüsse der Arbeitsgruppe erstellter Entwurf wurde 
im Januar 2013 in die Gremien gegeben. Es hat daraufhin Diskussionen und 
Änderungsvorschläge insbesondere in den Bezirksvertretungen gegeben. Da aufgrund des 
Umfangs dieser Diskussionen ein regulärer Beratungsgang nicht mehr aufrecht zu erhalten 
war, hat der Oberbürgermeister die Vorlage einstweilen wieder zurückgezogen. Die 
Änderungsvorschläge werden durch die Verwaltung geprüft. Wann ein entsprechend 
überarbeiteter Entwurf erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann, ist derzeit nicht 
abschätzbar.

Beschluss Nr. 038/10 
 
Sachstand 2014 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8.4.2014 im Zusammenhang mit einem 
Antrag beschlossen, dass die Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden sollen.  
Er hat die Verwaltung beauftragt, ihm in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen. 
Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Diese 
Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der 
verwaltungsinternen Abstimmung, in die nun auch die neue Oberbürgermeisterin involviert 
werden muss. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens 
eingebunden werden.  
 
Sachstand 2018 
 
Kein neuer Sachstand. Der Vorgang befindet sich in der Abstimmung im Rahmen der 
Kommission zur Stärkung der Bezirke. 
 
Es wird auf die Vorlage 3430/2018 verwiesen.

Beschluss Nr. 043/10 
Beschluss Nr. 043/10 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.04.2010  
 
 
8.2.12  Sürther Bahnhof: 
Auskunft zu HGK-Aktivitäten bezüglich der Bebauung des Areals 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den 
Stadtentwicklungsausschuss umgehend zu unterrichten, welche Aktivitäten die HGK als 
Eigentümerin bzw. die städtische Gesellschaft „modernes köln“ als Beauftragte entfalten, um 
Teile des Areals an Investoren zu veräußern. Zudem wird eine Stellungnahme erwartet, in 
welcher Weise man hierbei die von der BV2 vorgegebenen Rahmenbedingungen - siehe 
zum Beispiel TOP 8.2.1 aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen Sitzung vom 22.06.09 
(Berücksichtigung zukünftigen P+R-Bedarf), TOP 8.2.1 vom 29.01.07 (Forderung nach 
alternativen Lösungskonzepten) und TOP 8.2.3 vom 03.04.06 (Verabschiedung von 
Planungsleitlinien) - beachtet. 
 
Sachstand 2010 
 
Vom Stadtplanungsamt werden derzeit verschiedene Planungsvarianten für die 
Verkehrsführung, die P+R-Plätze  und die Bebauung entwickelt und abgestimmt. 
Insbesondere soll durch eine Umgestaltung des Verkehrsraums Fläche für zusätzliche 
Hochbaumaßnahmen entstehen. Die HGK beabsichtig den südlichen Teil Ihres Grundstücks 
zu veräußern. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft hier eine Wohnbebauung im 
Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 70369/02 entstehen wird. Mit  
Vertretern des Vereins „FürSürth“ hat bereits ein erster Informationsaustausch 
stattgefunden. Weitere Gespräche werden in Kürze folgen. 
 
Sachstand 2011 
 
Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken 
stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung 
einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. 
Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der 
Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden.  
 
Sachstand 2012 
 
Das Ergebnis der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potentialanlyse für eine P+R-
Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis ist, 
dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden Ergebnisse 
müssen nun zusammen mit dem vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik bereits 
erarbeiteten Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. In der 
Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den 
Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies 
kann frühestens im November 2012 erfolgen.

Beschluss Nr. 043/10 
 
 
Sachstand 2013 
 
Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne Stadt hat Anfang 2013 stattgefunden, 
muss aber noch fortgesetzt werden. 
 
Sachstand 2014 
 
In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine 
Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die 
geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der BV 2 und dem StEA mitzuteilen. 
 
Sachstand 2015: 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2018: 
 
Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit 
Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und 
positiv beschieden. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 004/11 
Beschluss Nr. 004/11 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 24.01.2011  
 
 
8.2.1 Nahversorger - Bebauungsplan Raderthalgürtel (neu) 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, den Bebauungsplan 67419/07 Raderthalgürtel (neu) zu 
überarbeiten, so dass die Ansiedlung eines Vollsortimenters mit max. 800 m² Verkaufsfläche 
möglich ist. 
Eine geänderte Vorlage ist den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Sachstand 2011 
 
Im Rahmen der derzeit im Bau befindlichen Wohnbebauung sollen „Am Laichweg“ im 
Bereich des festgesetzten Mischgebietes auch drei kleinere Läden (Bäcker, Zeitschriften und 
Ähnliches) entstehen. Kommt es im Bereich des Raderthalgürtels zu einer Umplanung des 
Bebauungsplanes Raderthalgürtel (neu) so soll auch die Ansiedlung eines Vollversorgers mit 
ca. 800 m² Verkaufsfläche im Bereich Laichweg/Raderthalgürtel geprüft werden.  
 
Sachstand 2012 
 
Kein neuer Sachstand. 
Auf die ausstehende Beratung des Entwurfes des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird 
verwiesen.  
 
Sachstand 2013 
 
Der Beschluss ist erledigt (siehe Vorlage Nr. 0972/2013, in der BV-2 beraten am 15.07.2013) 
 
Lt. Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 9. Dezember 2013 wird der 
Beschluss nicht als erledigt betrachtet. 
 
Sachstand 2014 
 
Die Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67419/08 (Arbeitstitel: 
Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung) wurde am 15.07.2013 in der BV-
Rodenkirchen beraten und ein entsprechender Beschluss gefasst. Ziel war es, östlich der 
Straße Marienhof die Neuansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers zu ermöglichen.  
 
Dieser Beschluss wurde anschließend vom StEA nicht bestätigt, der die anvisierte 
Erweiterung des Nahversorgungszentrums in der Beratung über das 
Einzelhandelskonzeptes in seiner Sitzung am 12.12.2013 abgelehnt hat. 
Der Beschluss ist somit erledigt. 
 
Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.04.2015 ist die Sache 
nicht erledigt! 
 
Sachstand 2015: 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 004/11 
 
Sachstand 2018: 
 
Das Plangebiet „Raderthalgürtel (neu), 1. Änderung“ ist Teil des ehemaligen DuPont-
Geländes in Köln-Zollstock. In der Vergangenheit wurde die Fläche durch eine Lackfirma mit 
Produktion, Lagerfläche, Labor und Verwaltungsgebäuden genutzt. Nach Aufgabe der 
industriell-gewerblichen Nutzung ist das Areal bereits 2008 mit dem Ziel einer 
städtebaulichen Neuordnung für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung überplant worden, 
so dass in den vergangenen Jahren nördlich und südlich der Fritz-Hecker-Straße 
umfangreicher Wohnungsbau entstanden sind. Entlang des Raderthalgürtels sollte allerdings 
in einer Tiefe von circa 40 m eine gewerbliche Nutzung beibehalten werden. Hier war die 
sogenannte "Automeile" vorgesehen.  
 
Bei dem Standort handelt es sich somit um eine alte Industriebrache, die vor der 
Umstrukturierung überwiegend versiegelt war (siehe Anlagen 1 und 2). Aufgrund der 
jahrzehntelangen industriellen Nutzung in Form einer Lackfabrik ist es zu starken 
Bodenverunreinigungen gekommen. In Folge der Schadstoffbelastung durch Altlasten 
wurden große Teile der Flächen ausgekoffert und saniert. Für eine Neubaumaßnahme war 
grundsätzlich die Auffüllung bis auf das ursprüngliche Gehwegniveau beabsichtigt.  
 
Da sich seit dem Jahr 2008 keine gewerbliche Nutzung mehr angesiedelt hat, ist auch dieser 
Bereich über eine Planänderung für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung vorbereitet 
worden. 
 
Um eine breites Spektrum von qualifizierten Entwurfsvorschlägen zu erhalten, wurde ein 
städtebaulicher Wettbewerb mit sechs Planungsbüros durchgeführt. Das Preisgericht 
erkannte am 03.11.2014 den vom Architekturbüro Lorber+Paul Architekten, Köln, 
eingereichten Entwurf den 1. Preis zu. Auf der Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfes 
wurde in Folge der bestehende Bebauungsplan geändert. Die Änderung wurde vom Rat der 
Stadt Köln am 17.12.2017 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung der Satzung 
erfolgte am 06.06.2018.  
 
Die Verwirklichung des Plankonzeptes in Form einer Wohnbebauung mit circa  200 
Wohneinheiten folgt dem Ziel, innenstadtnahen Wohnraum zu schaffen, um dem aktuellen 
Wohnraumbedarf gerecht zu werden. Die Gebietsumwandlung von einer gewerblichen 
Nutzung zu einer Wohnnutzung stand unter dem Vorbehalt, dass ein bestimmter Anteil der 
Wohnbebauung als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau zu realisieren ist.  
 
Eine Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers wird in diesem Bereich nicht erfolgen. 
 
Aus Sicht der BV ist der Beschluss nicht erledigt; die Umsetzung eines Nahversorger 
sollte weiterhin ein langfristiges Ziel sein.

Beschluss Nr. 006/11 
 
Beschluss Nr. 006/11 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 24.01.2011  
 
 
8.2.4 Bahnhofsgelände in Sürth: Beauftragung eines Planungskonzeptes, 
Rahmenbedingungen 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Bahnhofsareal in Sürth eine Grobplanung unter 
Einbeziehung der Polizei zu erstellen, die sowohl die Verkehrsführung und -vernetzung, als 
auch die Ausweisung von möglichen Baufeldern beinhaltet. Bei dieser Planung sind folgende 
Leitlinien zu beachten:  
 
1. Schaffung eines Platzes vor dem Bahnhofsgebäude zur Falderstraße hin (siehe 
Varianten 3 und 5 aus dem Bezirksvertretung Rodenkirchen - AK, keine Variante 2 
oder 8), hierbei  Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile einer klassischen 
Kreuzung (Variante 3) im Vergleich zu einem Kreisel (Variante 5);  
2. autofreie Nutzung dieses Platzes, evtl. „Shared- space-Konzept“ für die Busse; 
3. keine Riegelbauweise im Kernbereich, sondern ein e aufgelockerte 
Bahnhofsbebauung, die sich zum Platz hin öffnet (Durchgang?) und diesen dezent 
einfasst im Zwickel Berg-/Falderstraße Abrundung der bestehenden Bebauung durch 
ein weiteres Gebäude; 
4. Verzicht auf ein Baufeld im Zwickel Heinrich-Erp enbach-Straße / Bahnübergang und 
Erhalt der dortigen Grünfläche, insbesondere der alten Linden; 
5. Organisation der Haltestellen in der Art, dass s ich möglichst kurze (Umsteige-) Wege 
ergeben (Vorziehen des Bahnsteigs zum Bahnübergang hin?); 
6. kein Hineinziehen des Taxi-Standes in die Bergst raße (so vielfältigere 
Abfahrmöglichkeiten)   
7. Gestaltung des P+R-Platzes in Paletten-Bauweise zur Reduzierung der benötigten 
Grundfläche; 
8. Ausweisung von ausreichend bemessenen Fahrradste llplätzen in Bahnsteignähe, 
evtl. im hinteren (P+R-) Bereich; 
9. direkter fußläufiger Zugang von der Bergstraße z um Bahnsteig im hinteren, südlichen 
Teil des Areals.  
10. Zudem ist zu prüfen, wie der P&R-Parkplatz an die Bergstraße angebunden werden 
kann. 
Der BV 2 ist eine solche Grobplanung anschließend zum Zwecke der Diskussion 
vorzustellen. 
 
 
 
Sachstand 2011 
 
Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken 
stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung 
einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. 
Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der 
Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden.

Beschluss Nr. 006/11 
 
 
Sachstand 2012 
 
Das Ergebnis der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potentialanlyse für eine P+R-
Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis ist, 
dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden Ergebnisse 
müssen nun zusammen mit dem vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik bereits 
erarbeitete Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. In der 
Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den 
Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies 
kann frühestens im November 2012 erfolgen. 
 
 
Sachstand 2013 
 
Kein neuer Sachstand. Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne stadt hat 
Anfang 2013 stattgefunden, muss aber noch fortgesetzt werden. 
 
 
Sachstand 2014 
 
In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine 
Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die 
geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem 
StEA mitzuteilen.  
 
Sachstand 2015: 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2018: 
 
Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit 
Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und 
positiv beschieden.

Beschluss Nr. 015/11 
Beschluss Nr. 015/11 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.02.2011 
 
 
8.2.7  Soziale Stadt Meschenich 
 
Beschluss: 
 
Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, den Ratsbeschluss vom 05.05.2009 zur 
Durchführung einer vorbereitenden (Sanierung-) Unte rsuchung für Köln Meschenich 
unverzüglich durchzuführen und das Ergebnis der BV Rodenkirchen und den zuständigen 
Fachausschüssen vorzustellen. 
 
 
Sachstand 2011: 
 
Die Bearbeitung ist aufgrund fehlender Arbeitskapazitäten bisher nicht möglich gewesen. Die 
diesbezügliche Beschlussfassung der BV 2 vom 28.02.2011 wurde am 07.07.2011 im 
Stadtentwicklungsausschuss dargestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung nochmals mit 
der Erstellung der VU beauftragt, jedoch ohne Frist und/oder Prioritätensetzung." 
 
Sachstand 2012: 
 
Kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2013: 
 
Kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2014: 
 
Kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2015: 
 
Der Sachstand zu Herleitung eines Soziale-Stadt-Gebietes Meschenich ist leider 
unverändert, da die hierzu notwendigen vorbereitenden Untersuchungen bei 15 aufgrund 
fehlender Arbeitskapazitäten weiterhin noch nicht in Bearbeitung genommen werden konnten 
– deshalb: Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2018: 
 
Siehe Beschluss Nr. 045/08 – der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 015/12 
Beschluss Nr. 015/12 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.03.2012 
 
 
8.2.2 Basketballplatz Bödingerhof in Rondorf 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die notwendige Vorlage zur Weiterführung des 
Bebauungsplanes für einen Basketballplatz südlich der Wohnbebauung Am Bödingerhof, 
vorzulegen. 
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens die 
Ackerparty zu genehmigen. 
 
 
Sachstand 2012 
 
Zu dem genannten Planverfahren wird in Kürze die Trägerbeteiligung durchgeführt.  
 
 
Sachstand 2013 
 
Das notwendige Planverfahren ist in Arbeit.  
 
Zur Ackerparty: 
 
Mitte 2013 hat mit allen Beteiligten (61, 57, 67, 32) im Gründungsverfahren der Ackerparty 
eine Besprechung stattgefunden. Hierbei wurde ein Verfahren abgestimmt, dass die jährlich 
stattfindende Ackerparty auf dem Gelände sichert.  
 
 
Sachstand 2014 
 
Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes soll voraussichtlich im Herbst 
2014 in den politischen Gremien beraten werden. 
 
Zur Ackerparty: 
In einer Bürgeraktion „Rondorf pflanzt“ am Samstag den 22.03.14 wurde nach Vergabe des 
Grünflächenamtes die Bepflanzung einer Ersatzfläche durch Beteiligung der Rondorfer 
Bürger und der Politik durchgeführt. Hiermit wurde der Eingriff, der durch die 
Veranstaltungsfläche entstand ausgeglichen. Die Veranstaltung „Ackerparty“ ist somit für die 
Zukunft gesichert. 
Sachstand 2015: 
 
Das Bebauungsplanverfahren ist weiterhin in der Bearbeitung. Die „Ackerparty“ hat am 
21.06.2015 stattgefunden.   
 
Sachstand 2018: 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 026/12 
Beschluss Nr. 026/12 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2012 
 
 
8.2.6 Bebauung des Sürther Feldes 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
08.05.2008 einzuhalten, der wie folgt lautet: 
Es wird sichergestellt, dass die Erschließung und Bebauung gemäß den drei Bauabschnitten 
geordnet erfolgt. Das nachfolgende Bebauungsfeld darf erst begonnen werden, wenn das 
vorhergehende vollständig  bebaut ist und die definierte Infrastruktur erstellt ist. Die 
einzelnen Baufelder sind vom Rat und der Bezirksvertretung vorab freizugeben und textlich 
in der Vorlage zu fassen. 
 
 
Sachstand 2012: 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde dem Stadtentwicklungsausschuss 
am 21.06.2012 zur Entscheidung vorgelegt. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der 
Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, der Beschlussempfehlung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2012 zum Baugebiet Sürther Feld dahingehend 
zu folgen, dass die Bauabschnitte nacheinander realisiert werden und jedes nachfolgende 
Baufeld erst begonnen wird, wenn das vorhergehende größtenteils fertig erstellt ist. Die 
vorbereitenden Planungs- und Ausschreibungsarbeiten für jeden nachfolgenden 
Bauabschnitt sind gleichwohl parallel zu dem in Realisierung befindlichen voranzutreiben, 
um eine Kontinuität bei der Umsetzung zu bewahren“.  
 
Aktueller Sachstand: 
 
I. Bauabschnitt 
 
Die Erschließung in der ersten Ausbaustufe wurde im April 2011 fertig gestellt. 
 
Vermarktungsstand Wohnbebauung: 
Von 57 Einfamilienhausgrundstücken wurden 52 verkauft, 5 Grundstücke sind reserviert. Ein 
Baufeld am Goldnesselweg (ehem. Grüner Weg) wurde an einen Bauträger veräußert, der 
dort 20 Einfamilienhäuser baut. Für den Geschosswohnungsbau wurden alle Grundstücke 
veräußert. Davon werden 25 Wohneinheiten im öffentlich-geförderten Wohnungsbau 
errichtet. Bei dem Verkauf der städtischen Grundstücke wurde eine Bauverpflichtung 
innerhalb von 2 ½ Jahren nach Beurkundung vereinbart.  
Insgesamt sind bisher 61 Bauanträge (Stand Juli 2012) eingegangen. Vor Ort ist eine rege 
Bautätigkeit zu sehen.  
 
Kindertagesstätte: 
Die Kindertagesstätte im I. BA soll vorgezogen und schnellstmöglich realisiert werden, nach 
Möglichkeit noch im Kindergartenjahr 2012/2013. 
 
Grünanlagen: 
Die im Norden des Bebauungsplangebiets gelegenen Waldflächen, die als 
Ausgleichsmaßnahmen dienen, wurden in einer Größe von ca. 30.000 m² bereits hergestellt.

Beschluss Nr. 026/12 
Im IV. Quartal 2012 wird mit der Herstellung der Parkanlage im östlichen Randbereich 
begonnen. 
Die Umsetzung der öffentlichen Grünanlagen im I. BA wird erst nach Abschluss der 
Hochbebauung erfolgen, da durch den Baustellenverkehr und die Bautätigkeit die 
Grünanlagen zerstört werden könnten. 
 
Ausblick: 
Aufgrund der 2 1/2-jährigen Bauverpflichtungen in den städtischen Grundstücksverträgen 
werden die Baumaßnahmen im I. BA überwiegend bis zum 1. Quartal 2014 abgeschlossen 
sein. Ziel ist, den Endausbau der Wohnstraßen im I. BA parallel zur Realisierung der 
Grünflächen vorzunehmen.  
Somit ist gewährleistet, dass Infrastruktur und Hochbebauung im I. BA im Wesentlichen bis 
2014 abgeschlossen werden können.  
 
II. Bauabschnitt 
 
Zurzeit läuft die Erschließungsplanung für den II. BA. Mit der Ausschreibung der Kanal- und 
Straßenbauarbeiten soll in Kürze begonnen werden. Nach heutigem Stand kann mit dem 
Kanalbau voraussichtlich im IV. Quartal 2012 angefangen werden. Die Herstellung der 
Baustraße wird sich daran anschließen. Mit einer Bauzeit von ca. 12 Monaten für die Kanal- 
und Straßenbauarbeiten ist zu rechnen, die sich evtl. witterungsbedingt verlängern kann. Der 
Vermarktungsbeginn für die städtischen Grundstücke wird sich an der Baureife orientieren 
und läge dann etwa im I. Quartal 2014. Mit ersten Hochbautätigkeiten ist frühestens im II. 
Quartal 2014 zu rechnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der I. BA im Wesentlichen 
abgeschlossen sein. Im II. BA sind rd. 80 Wohneinheiten im öffentlich-geförderten 
Geschosswohnungsbau vorgesehen.  
 
III. Bauabschnitt 
 
Das Bodenordnungsverfahren (Umlegungsverfahren) ist noch nicht abgeschlossen. Die 
Verhandlungen mit den Privateigentümern von Flurstücken im Baugebiet dauern noch an. 
Zur weiteren Zeitplanung können daher noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Mit 
der Hochbebauung soll nach überwiegender Fertigstellung des II. BA´s begonnen werden.  
 
 
Sachstand 2013: 
Der Sachstand wird in Kürze in Form einer Mitteilung an die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
geliefert. 
 
Sachstand 2014: 
An dem Beschluss des STEA vom 21.06.2012 wird festgehalten. Der Vorschlag der 
Verwaltung zur Beschleunigung der Baureifmachung wird nach dem ablehnenden Votum in 
der BV 2 vom 05.05.2014 nicht weiterverfolgt.  
 
Aktueller Entwicklungsstand: 
Der erste Bauabschnitt mit 222 Wohneinheiten ist weitgehend bebaut.  
Der Endausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ist in der Planung, mit der 
Fertigstellung ist 2015 zu rechnen. Im zweiten Bauabschnitt mit geplanten rd. 350 
Wohneinheiten haben Anfang Februar 2014 die Erschließungsarbeiten begonnen. Die 
Baureife im zweiten Bauabschnitt wird im September 2014 erreicht. Mit der Vermarktung der 
städtischen Grundstücke wird zeitnah zur Herstellung der Baureife begonnen.  
 
Im dritten Bauabschnitt des Sürther Feldes, der nach Abschluss des Umlegungsverfahrens 
überwiegend in städtischer Hand sein wird, sind insgesamt ca. 300 Wohneinheiten 
(Geschosswohnungen und Einfamilienhäuser) geplant. Von den 
Geschosswohnungsbauanteilen sind 30% für den öffentlich geförderten Wohnungsbau

Beschluss Nr. 026/12 
vorgesehen. Mit der Erschließung des dritten Bauabschnitts kann nach der derzeitigen 
Beschlusslage nicht vor 2017/2018 begonnen werden, da erst dann der überwiegende Teil 
des zweiten Bauabschnitts bebaut sein wird. Die Erschließungsplanung wird auf diesen 
Zeitpunkt abgestellt. Mit einem Beginn der Hochbebauung  im dritten Bauabschnitt ist somit 
frühestens in 2019 zu rechnen.  
 
I. Bauabschnitt 
Der I. Bauabschnitt ist weitgehend fertiggestellt. 
 
II. Bauabschnitt 
 
Zurzeit werden die Straßenbauarbeiten zur Errichtung der Baustraße durchgeführt und im IV. 
Quartal 2014 fertiggestellt. Der Vermarktungsbeginn für die städtischen Grundstücke wird 
sich an der Baureife orientieren. Mit ersten Hochbautätigkeiten ist ab dem II. Quartal 2015 zu 
rechnen. Im II. BA sind rd. 80 Wohneinheiten im öffentlich-geförderten 
Geschosswohnungsbau vorgesehen.  
 
III. Bauabschnitt 
 
Mit der Hochbebauung soll nach überwiegender Fertigstellung des II. BA´s begonnen 
werden. 
 
Sachstand 2015: 
Nach Fertigstellung der Erschließung im zweiten Bauabschnitt und Beginn der ersten 
Neubaumaßnahmen hat der STEA auf Vorschlag der Verwaltung am 18.06.2015 in 
Abänderung des Beschlusses vom 21.06.2012 beschlossen, dass die Erschließung des 
dritten und damit letzten Bauabschnitts im Sürther Feld zügig weiterbetrieben wird. Die 
Verwaltung wurde außerdem beauftragt, einen dezidierten Zeitplan für die Umsetzung der 
Infrastruktureinrichtungen vorzulegen und diesen unverzüglich abzuarbeiten.  
 
Mit der Erschließungsplanung für den dritten Bauabschnitt wurde begonnen. Der Zeitplan für 
die weitere Umsetzung soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden.  
 
Sachstand Dezember 2015:  
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2018: 
Der dritte BA wurde aufgrund des noch laufenden Umlegungsverfahrens im südlichen 
Bereich in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der nördliche Teil (ca. 240 WE) (ausschließlich 
städtische Flächen) ist inzwischen erschlossen (die zwei Wohninseln östlich der Sürther 
Feldallee werden über Erschließungsverträge erschlossen). 
 
Für die städtischen Grundstücke läuft im Rahmen von Konzeptvergaben das 
Vergabeverfahren bzw. ist in Vorbereitung oder bereits abgeschlossen.  
 
Zu den im Umlegungsverfahren befindlichen Privatflächen und deren weiterer Entwicklung 
(ca. 90 WE) ist noch keine Aussage möglich.  
 
Es wird auf die Mitteilung vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Sessionvorlage 
0058/2016) die in der Sitzung am 7. März 2016 behandelt wurde. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 042/12 
Beschluss Nr. 042/12 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.09.2012 
 
8.2.1 Überführung der Stadtteilmütter- und väterpro jekte in ein kommunales 
Regelangebot 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Stadtteilmütter- und Väterprojekte –  hier 
entsprechend für den Bezirk Rodenkirchen dasjenige im Stadtteil  Meschenich - in ein 
kommunales Regelangebot zu überführen. 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereitzustellen. 
 
Sachstand 2013 
 
Aufgrund der angespannten Haushaltslage konnte das Stadtteilmütter und –väterprojekte 
bisher nicht in ein kommunales Regelangebot überführt worden.  
Unter Federführung des Amtes für Weiterbildung hat sich jedoch ein kommunaler 
Koordinierungskreis mit den Sozialraumkoordinatoren und anderen relevanten Akteuren 
gebildet, um den Bedarf an Stadtteilmüttern und – vätern in allen Sozialräumen zu prüfen 
und Beschäftigungsmöglichkeiten auszuloten. 
 
Sachstand 2014 
 
Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage konnte das Stadtteilmütter und –
väterprojekt bisher nicht in ein kommunales Regelangebot überführt worden.  
Auf Initiative der Stadt Köln, Dezernat I, wurde das Ministerium für Arbeit, Integration und 
Soziales des Landes hinsichtlich einer Finanzierungsmöglichkeit angefragt.  
Derzeit wird durch Lernende Region- Netzwerk Köln e.V. die Möglichkeit einer Antragstellung 
für die neue ESF-Förderdekade ab 2015 geprüft. Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung 
würde der Träger am Standort Meschenich in das neue Projekt eingebunden werden, für das 
eine Gesamtlaufzeit von 3 Jahren vorgesehen ist. 
 
Sachstand 2015:  
 
Aktuell ist wie 2014 angekündigt ein Antrag auf Förderung über ESF Mittel von Qualifizierung 
und Beschäftigung von Stadtteileltern durch die Lernende Region Köln beim Ministerium für 
Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gestellt worden. Im Falle eines positiven 
Bescheids könnte die erste Qualifizierungsmaßnahme nach den Herbstferien starten. 
Innerhalb des Projektantrags wurden auch Gelder für eine Einsatzpauschale für die dann 
qualifizierten Stadtteileltern beantragt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Es werden zwei der früheren Stadtteilmütterprojekte parallel zum aktuellen „Stadtteileltern 
Köln“-Projekt fortgeführt: 
 
- Caritas in Meschenich mit Stiftungsmitteln 
 
- CSH in Mülheim mit städtischen Mitteln

Beschluss Nr. 042/12 
Parallel zu diesen Projekten wird seit 01.01.2018 mit Laufzeit bis 31.12.2020 das Projekt 
„Stadtteileltern Köln“ unter der Leitung des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule Köln 
durchgeführt in den acht Sozialräumen: 
 
- Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord 
- Mülheim-Nord/Keupstraße/Buchheim/Buchforst 
- Höhenberg/Vingst/Ostheim/Neubrück 
- Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil 
- Meschenich/Rondorf 
- Humboldt/Gremberg/Kalk 
- Bocklemünd/Mengenich/Bickendorf/Westend/Ossendorf  
- Bilderstöckchen 
 
 
Es wäre für die Stadt Köln und deren Bevölkerung sehr wichtig, wenn das Projekt 
„Stadtteileltern Köln “ für die zum jeweiligen Projektstart aktuellen Sozialraumgebiete in ein 
Regelangebot überführt  werden würde, so dass in nahtlosem Übergang „Stadtteileltern 
Köln“-Projekte nach Projektende immer wieder neu starten, da es einen hohen Bedarf für 
den Einsatz von sog. Stadtteileltern in den unterschiedlichsten Einrichtungen in Köln gibt. 
Die Evaluierung des aktuellen Projektes „Stadtteileltern Köln“ wird zeigen, ob es künftig bei 
einer dreijährigen Laufzeit bleiben sollte. 
 
 
Zur Frage, ob auch frühere Stadtteilmütter- oder -väterprojekte in ein Regelangebot überführt 
werden sollen und/oder werden, ist dem Amt für Weiterbildung, 42-5 - Qualifizierung und 
Beschäftigungsförderung nicht bekannt.

Beschluss Nr. 004/13 
Beschluss Nr. 004/13 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.03.2013 
 
8.1.4 Winterdienst: Fuß- und Radweg entlang der Sür ther Straße, östliche Seite, 
zwischen Feldrain und Gesamtschule 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Wegstrecke Fuß- und Radweg entlang der Sürther Straße, 
östliche Seite, zwischen Feldrain und Gesamtschule, in den Winterdienstplan aufzunehmen. 
 
Sachstand 2013 (AWB) 
 
Nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung ist die Winterwartung von Gehwegen den 
Anliegern übertragen. Anlieger sind im fraglichen Straßenabschnitt vorhanden. 
 
Eine Übertragung der Winterwartung auf die AWB würde der Satzung widersprechen und 
weitere Fälle präjudizieren, in denen die Anlieger ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. 
 
Nach Feststellungen der AWB kommen die Anlieger der gegenüber liegenden Straßenseite 
sehr wohl ihren Verpflichtungen nach, auch diese könnten dann eine Freistellung von ihren 
Pflichten erwarten. 
 
Die Nichterfüllung der Winterdienstpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 der 
Straßenreinigungssatzung dar, die vom Bezirksordnungsamt zu verfolgen ist. 
 
Eine Übertragung der Winterdienstverpflichtung auf die AWB ist leider nicht möglich. Der 
Beschluss ist erledigt. 
 
Lt. Beschluss der BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN vom 9. Dezember 2013 wird 
der Beschluss nicht als erledigt betrachtet. 
 
Sachstand 2014  
 
Die Verwaltung wird die Situation im kommenden Winter durch den Bezirksordnungsdienst 
beobachten und die BV informieren. 
 
Sachstand 2015: 
 
Auf Grund der Wetterverhältnisse kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand Februar 2019 (322-40): 
 
Kommen die Anlieger ihren Pflichten im Rahmen der Winterwartung nicht nach, liegt die 
Zuständigkeit beim Amt für öffentliche Ordnung, 322-40 Allgemeine 
Ordnungsangelegenheiten. Zumeist liegt ein Hinweis in Form einer Bürgerbeschwerde vor, 
welchem der Ordnungsdienst im Zuge einer örtlichen Ermittlung nachgeht. Die 
Außendienstkräfte versuchen vor Ort den zuständigen Anlieger zu ermitteln bzw. 
kontaktieren und weisen diesen auf seine Pflicht hin. Kann der Anlieger bzw. 
Ordnungspflichtige nicht angetroffen werden, erfolgt ein Bericht an 322-40, wo 
entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. 
Bei einem Verstoß in Form von unsachgemäßer Verwendung von Streusalz können die 
Beschwerdeführer eine Fremdanzeige über das Umweltamt (z. B. bei Grünflächen) oder die 
Bußgeldstelle (bei versiegelten Böden) in die Wege leiten.

Beschluss Nr. 004/13 
Seitens 322-40 liegen seit 2016 bis zum heutigen Tag keine entsprechenden Beschwerden 
und/oder Berichte zur betreffenden Örtlichkeit vor. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 006/13 
Beschluss Nr. 006/13 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.03.2013 
 
8.2.1 Anbindung der "Zollstock-Arcaden" 
 
Beschluss: 
Die BV 2 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie eine bessere ÖPNV-Anbindung der Zollstock-
Arcaden mit den KVB-Linienbussen im Stadtteil Zollstock verwirklicht werden kann.  
 
Sachstand 2013 
 
Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einer der nächsten Sitzungen 
eine Vorlage zur Entscheidung vorlegen. 
 
Sachstand 2014: 
 
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Rodenkirchen das Prüfergebnis in der Sitzung am 
24.02.2014 mitgeteilt (vgl. Session-Nr. 0423/2014). 
 
Der Beschluss ist erledigt. 
 
Im März 2014 ist eine Beschwerde zum Thema „Busanbindung der Zollstock-Arkaden“ beim 
Ausschuss Anregungen und Beschwerden eingegangen. Die Verwaltung wird eine 
Stellungnahme für eine der nächsten Ausschusssitzungen fertigen. 
 
 
Sachstand 2015: 
 
Im Rahmen eines Ortstermins, der am 10.09.15 stattgefunden hat, hat die Verwaltung in 
Zusammenarbeit mit der KVB den anwesenden Seniorenvertretern die derzeitige fachliche 
Einschätzung noch einmal dargelegt. Entsprechend wird die Verwaltung in eine der nächsten 
Sitzungen des Verkehrsausschusses (mit Vorberatung in der BV 2) eine Beschlussvorlage 
vorlegen, die unter Darstellung aller Vor- und Nachteile die diskutierten Lösungsansätze 
einschließlich einer Umsetzungsempfehlung enthält. 
 
Sachstand 2018: 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 015/13 
Beschluss Nr. 015/13 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.06.2013 
 
8.2.2 Verbesserung der Internetleitungen an den bet roffenen Schulen im Kölner 
Süden 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden ergänzten Antrag: 
1. Die Schulverwaltung wird gebeten, mit dem Amt fü r Informationsverarbeitung, den 
Netzanbietern sowie anderen erforderlichen Stellen, eine Lösung für die Schulen im 
Kölner Süden zu erarbeiten, deren Internetleitungskapazität so schlecht ist, dass die 
Arbeit am PC für die Schüler stark eingeschränkt ist.  
 
2. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, mit den Ne tzbetreibern im Kölner Süden in 
Kontakt zu treten, um eine Verbesserung der Internetleitungskapazitäten zu 
erreichen. 
 
Sachstand 2013 
 
Siehe Session-Vorlage 2915/2013  
 
Sachstand 2014: 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
Sachstand 2015: 
 
In 2015 konnten weitere Schulen, insbesondere die Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther 
Straße 191, und die Realschule Godorf mit einer weitaus verbesserten Internetleitung 
versehen werden. Für vier weitere Schulen ist derzeit noch eine Glasfaseranbindung in 
Vorbereitung. 
 
Sachstand 2018: 
 
Trotz mehrfacher Aufforderung kein neuer Sachstand

Beschluss Nr. 018/13 
Beschluss Nr. 018/13 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.07.2013  
8.1.7 Aufstellen eines Stadtplanträgers in Rodenkir chen, AN/0877/2013 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten in Rodenkirchen an geeigneter Stelle (vorzugsweise in Nähe 
des Maternusplatzes oder Bahnhof) eine Tafel aufzustellen, die einen (Teil-)Stadtplan zeigt. 
 
 
Sachstand 2014:  
 
Der ab 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag zwischen Stadt Köln und der Stadtwerke 
Köln GmbH wurde unterzeichnet. Die Standorte zur Aufstellung von sogenannten 
Stadtinformationsanlagen, die zur Anbringung eines Stadtplanes geeignet wären, wurden 
noch nicht abgestimmt. Der Wunsch der Bezirksvertretung 2 wird dem Konzessionär 
mitgeteilt.  
 
Sachstand 2015:  
 
Die Standortauswahl ist nach wie vor noch nicht abgeschlossen. Zunächst müssen die 
bestehenden Stadtplanstandorte auf ihre Eignung zur Wiederaufstellung geprüft werden. Die 
von der BV 2 vorgeschlagenen Standorte werden als Alternativen berücksichtigt. 
 
Sachstand Dezember 2018: 
 
Die Aufstellung einer Stadtinformationsanlage in den zentralen Bereichen des Stadtbezirks 
Rodenkirchen wurde geprüft. Der Randbereich des Maternusplatzes ist bereits mit 
zahlreichen Anlagen belegt, so dass die zusätzliche Aufstellung einer 
Stadtinformationsanlage hier nicht in Betracht kommt. Die Platzfläche selber soll aus 
stadtgestalterischen Gründen von festen Einbauten freigehalten werden.  
 
Im Bereich des Bahnhofes sind die größeren Freiflächen nicht in städtischem Eigentum. In 
den übrigen zentralen Bereichen von Rodenkirchen würde die Restgehwegbreite zur 
Aufstellung einer Stadtinformationsanlage nicht ausreichen.  
 
Der Beschluss kann durch die Aufstellung einer Anlage nach dem Werbenutzungsvertrag 
nicht umgesetzt werden.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 019/13 
Beschluss Nr. 019/13 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.07.2013 
 
8.2.2 Godorfer Hafen, Ausbauplanung: Moratorium, AN/0888/2013 
 
Beschluss: 
 
Durch die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und die kürzliche Einleitung des 
Bauleitplanverfahrens ist auch eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich 
geworden. Bis diese vorliegt, müssen alle Entscheidungen über den Ausbau des Godorfer 
Hafens zurückgestellt werden. 
Im Rahmen des neuen Entscheidungsfindungsprozesses sind auch veränderte aktuelle 
Prognosen zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und ihre Auswirkungen auf den 
Binnenwasser- und Containerverkehr zu berücksichtigen Zudem ist einzugehen auf die 
Zusammenhänge von Hafen-, Schienen- und Straßenlogistikverkehr einschließlich der 
regionalen Aspekte in dem Bereich. 
 
Sachstand 2014 
 
Es liegt eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsanalyse vor. Diese wird dem zuständigen 
Fachausschuss des Rates voraussichtlich im Herbst 2014 vorgestellt. 
 
Sachstand 2015: 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 020/13 
Beschluss Nr. 020/13 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.07.2013  
 
8.2.5 Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stad t Köln, AN/0960/2013 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Oberbürgermeister, bei der Erstellung des 
zweiten Entwurfs/Verwaltungsvorlage zur Zuständigkeitsordnung folgende Ergänzungen und 
Einfügungen, die sich in ihrer Systematik auf die von der Verwaltung zurückgezogenen 
ersten Fassung der Zuständigkeitsordnung bezieht, mit in die neue, zweite Fassung 
aufzunehmen: 
1. Nachdem in dem 1. Entwurf der Zuständigkeitsordn ung erstmalig dem seit Einführung 
der Bezirksverfassung in den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens geltenden Recht 
entsprochen wird, in Angelegenheiten, die der ausschließlichen Kompetenz der 
Bezirksvertretungen unterfallen, keine oberen Wertgrenzen mehr im Verhältnis zu den 
Ratsausschüssen festzulegen, ist § 2 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung 
zur Klarstellung und sofortigen Beachtung aller für die Ausführung der Kompetenzen der 
Bezirksvertretungen verantwortlichen Organisationeinheiten der Verwaltung durch folgenden 
Halbsatz zu ergänzen: 
 „  ; die für die Ratsausschüsse gem. §§ 8 bis 22 festgelegten Wertgrenzen sind insoweit 
unbeachtlich. „ 
2. Die zu Lasten der Bezirksvertretungen vorgesehen e Ausweitung der Geschäfte der 
laufenden Verwaltung des Hauptverwaltungsbeamten mittels Erhöhung der Wertgrenzen ist 
zurückzunehmen. Die in § 2 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung enthaltenen, zwischen 
20.000,00 EUR und 50.000 EUR festgelegten Wertgrenzen sind generell auf 20.000,00 EUR 
festzulegen. 
Alternativ: 
Der Rat der Stadt Köln räumt den Bezirksvertretungen ein Rückholrecht in solchen ihrer 
grundsätzlichen Kompetenz unterliegenden  Angelegenheiten ein, die  sich in den 
Wertgrenzen zwischen 20.000 EUR und 50.000 EUR bewegen(§ 41 Abs. 3  2. Halbsatz GO 
NRW). 
Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung ist wie folgt zu 
ergänzen: 
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: 
„ Sofern Wertgrenzen ab 50.000, 00 EUR die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen 
begründen, steht diesen bis zu einer Wertgrenze ab 20.000,00 EUR ein Rückholrecht zu. „ 
3. Der in § 2 Abs. 1 Ziffern 4.1, 5.1, 5.4, 6.6. 6. 8 der Zuständigkeitsordnung enthaltene 
Begriff „ Ausstattung „ ist mit folgendem klarstellenden Klammerzusatz zu versehen: „ (Erst- 
und Ersatzausstattung) „. 
4. Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses ( § 12) sind im Lichte der 
Entscheidung des OVG Münster vom 16.07. 1991 und der bestätigenden Entscheidung des 
BVerwG vom 15.12.1994 (Vgl. Begründung des Beschlussvorschlags) zu überprüfen und 
entsprechend zu ändern. 
Im Einzelnen sind insbesondere folgende Änderungen des § 12 Abs. 1 des Entwurfs der 
Zuständigkeitsordnung vorzunehmen: 
4.1.  Ziffern 1. und 3. sind durch folgende Formuli erung zu ergänzen: „ auf der Grundlage    
 diesbezüglicher Entscheidungen der Bezirksvertretungen „. 
4.2.  Ziffer 4. ist durch folgenden Halbsatz zu erg änzen: „ ; ausgenommen hiervon sind die   
 Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 6.6. des Entwurfs der   
 Zuständigkeitsordnung „. 
5. Unter Berücksichtigung des Gewichts der bezirkli chen Zuständigkeiten und des 
Gebots der Organtreue des Rates im Verhältnis zu den Bezirksvertretungen ist der den

Beschluss Nr. 020/13 
Bezirksvertretungen zur alleinigen Bestimmung des Verwendungszwecks zu überlassende 
Teil des vom Rat festgestellten Bezirkshaushalts zu ändern. 
Hierfür sind folgende Maßnahmen zu treffen: 
Den Bezirksvertretungen wird durch einen entsprechenden Haushaltsvermerk gestattet, bei 
dringendem Anlass über eine Mittelverschiebung im Rahmen der Finanzstellen „ Planwerte 
Investive Finanzrechnung „ zu entscheiden(gegenseitige Deckungsfähigkeit investiver 
Ausgaben) 
. 
Daneben sind den Bezirksvertretungen weiterhin entsprechend dem Teilplan 1801 „ 
Bezirksorientierte Mittel „ für übrige, aufgrund ihrer Zuständigkeiten wahrzunehmende 
Aufgaben Mittel zur eigenen Entscheidung über den Verwendungszweck zu überlassen. 
Im Sinne der dem Gebot der Organtreue immanenten Pflichten der Rücksichtnahme und 
Einbeziehung der Auffassung des anderen Organs verständigen sich Rat und 
Bezirksvertretungen über die Höhe des insgesamt zur alleinigen Entscheidung den 
Bezirksvertretungen zu überlassenden Teils der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. 
6. Zur Befähigung der Bezirksvertretungen, ihre Kom petenzen auch tatsächlich 
wahrnehmen zu können, ist in § 2 folgender neuer Absatz 2(der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3) 
aufzunehmen: 
 „ Zur rechtzeitigen Vorbereitung der Entscheidungen der Bezirksvertretungen trifft die 
Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister folgende Maßnahmen: 
1. Die zuständige Fachverwaltung informiert unverzü glich die Bezirksvertretungen, 
sobald ihr die Leiter von Einrichtungen bezirklicher Bedeutung Bedarfe bzgl. Unterhaltung, 
Ausstattung und Instandsetzung melden. 
2. Der Oberbürgermeister informiert die Bezirksvert retungen, falls er Maßnahmen von 
bezirklicher Bedeutung treffen will, die sich in den Wertgrenzen zwischen 20.000,00 und 
50.000,00 EUR bewegen. Zur Herbeiführung eines zügigen Entscheidungsablaufs holt er 
rechtzeitig vor Beginn der Durchführung einer beabsichtigten Maßnahme die Entscheidung 
der Bezirksvertretungen ein, ob sie von ihrem Rückholrecht Gebrauch machen wollen. 
3. Der Oberbürgermeister bereitet die Beschlüsse de r Bezirksvertretungen vor. Dies gilt 
insbesondere für Beschlüsse zu den bezirksbezogenen Haushaltsansätzen. „ 
  
7.  Der Oberbürgermeister wird gebeten, zur rechtskonformen Umsetzung der 
Vorschriften der GO NRW erneut eine Arbeitsgruppe einzurichten. In dieser sollen sowohl 
Vertreter der Bezirksbürgermeister und Vertreter der Verwaltung teilnehmen. 
8. Die zweite Fassung soll noch vor der Sommerpause  2013 zur Beratung vorgelegt 
werden. 
 
Sachstand 2014 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8.4.2014 im Zusammenhang mit einem 
Antrag beschlossen, dass die Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden sollen. 
Er hat die Verwaltung beauftragt, ihm in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen. 
Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Diese 
Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der 
verwaltungsinternen Abstimmung, in die nun auch die neue Oberbürgermeisterin involviert 
werden muss. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens 
eingebunden werden.

Beschluss Nr. 020/13 
 
Sachstand 2018:  
 
Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der 
verwaltungsinternen Abstimmung. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des 
Beteiligungsverfahrens eingebunden werden.

Beschluss Nr. 021/13 
Beschluss Nr. 021/13 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.09.2013  
 
8.1.2 Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof : Standort für ein 
Kolumbarium (Pilot); , AN/1017/2013 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, eine Idee für einen „Pilotversuch Kolumbarium“ zu entwickeln. 
Hierbei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: 
• Grobe Beschreibung eines Angebots, das den Bedarf für diese neue Bestattungsform 
abdeckt. 
• Als Ort für die Abdeckung der linksrheinischen Nac hfrage, insbesondere dieses 
Bezirkes, ist die ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof vorzusehen. 
• Für die erforderliche Grundsanierung des Gebäudes ist das entsprechende Angebot 
der DG Weiß zu berücksichtigen. Eine Abstimmung mit  dem Amt für Denkmalschutz 
ist festzuschreiben. Die Form der anschließenden Übertragung des Geleisteten an die 
Stadt Köln ist aufzuzeigen.  
• Die für ein Kolumbarium nötigen Inneneinbauten sin d durch die städtische 
Gebäudewirtschaft vorzunehmen. 
 
Sachstand 2014: 
 
Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert (von 67). 
 
Sachstand 2015:  
 
In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die 
grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. 
Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung 
Kooperationen mit interessierten, friedhofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird 
auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen.  
 
Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne 
Grundsatzklärung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft 
kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke 
wahrnehmen. Die nun vorgesehene Vermarktung der Friedhofsgebäude setzt eine 
Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Liegenschaft voraus. Dier hierzu 
einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut.  
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Die Gebäudewirtschaft als Eigentümerin der Trauerhalle darf -aufgrund ihrer Betriebssatzung 
sowie in Anbetracht der nur eingeschränkt gegebenen Möglichkeiten für eine gewerbliche 
Betätigung- diese Trauerhalle nicht ohne weiteres an private Dritte vermieten. Aus diesem 
Grund soll nunmehr eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden, ob das Nutzungsrecht 
des Objektes im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens an Externe vergeben 
werden kann.

Beschluss Nr. 021/13 
In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die 
grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. 
Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung 
Kooperationen mit interessierten, friedhofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird 
auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen.  
 
Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne 
Grundsatzklärung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft 
kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke 
wahrnehmen. Die nun vorgesehene Vermarktung der Friedhofsgebäude setzt eine 
Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Liegenschaft voraus. Dier hierzu 
einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut.  
Sachstand Dezember 2018 
 
Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: 
Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. 
Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der 
Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu 
ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige 
Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte 
ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche 
Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 
2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ 
 
Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das 
Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln ist nicht zuständig. 
 
Stellungnahme vom Grünflächenamt: 
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die 
Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang 
waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) 
umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer 
Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf 
dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen.

Beschluss Nr. 025/13 
Beschluss Nr. 025/13 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.10.2013  
 
8.2.2 Akustisches Warnsignal am Bahnhof  Sürth; AN/1200/2013 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: 
Die Verwaltung wird gebeten, die HGK zu beauftragen , an Bahnübergängen  der 
Stadtbahnlinie 16  ohne akustisches Warnsignal ein solches zu installieren, welches das 
Schließen der Bahnschranken ankündigt. 
 
Sachstand 2014: 
 
Kein Sachstand. 
 
Sachstand 2015: 
 
Die HGK steht in Kontakt mit der DB und lässt eisenbahnrechtliche Möglichkeiten prüfen. 
 
Sachstand 2018: 
Die Bü-Anlagen auf der Stadtbahnlinie 16  sind alle ohne akustische Warnsignale 
planfestgestellt und so behördlich abgenommen. Änderungen an diesen Anlagen bedürfen 
eines erneuten Planfeststellungsantrags. 
Von einer Montage von akustischen Warnsignalgebern in Wohngebieten wird dringend 
abgeraten, da die Akustik bei den Anwohnern als sehr ruhestörend empfunden wird und dies 
erfahrungsgemäß zu erheblichen Bürgerbeschwerden führen wird. Bei max. 24 Zugfahrten 
pro Stunde würden die Warngeber 24 mal in der Stunde ca. 30 Sekunden einen Warnton 
abgeben. Dies wird von der Bevölkerung nicht akzeptiert 
 
Der Beschluss hat sich erledigt.

Beschluss Nr. 026/13 
Beschluss Nr. 026/13 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.10.2013  
 
8.2.3 Internet in öffentlichen Verkehrsmitteln, AN/1181/2013 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: 
Die Verwaltung wird gebeten, die KVB zu einer Prüfung zu beauftragen, ob und wie in den 
Bahnen und Bussen der KVB kostenloser Internetzugang mittels W-LAN für die Fahrgäste 
bereit gestellt werden kann. Eine W-LAN Ausrüstung der Fahrzeuge darf zu keiner 
Fahrpreiserhöhungen führen. 
 
Sachstand 2014: 
 
Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einer der nächsten Sitzungen 
eine Stellungnahme zur Entscheidung vorlegen. 
 
Sachstand 2015: 
 
Eine Stellungnahme wird zurzeit von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KVB erstellt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Durch Einrichtung der Stabsstelle Breitbandkoordination zum 01.01.2018 wurde eine klare 
Zuständigkeit für öffentliches WLAN geschaffen. Der Breitbandkoordinator wird nach Antritt 
der neuen KVB-Chefin Fr Haaks (01.03.2019) den Dialog wegen einer stadtweiten 
Ausrüstung von U-Bahnhöfen, Bussen und Bahnen mit WLAN suchen, um angesichts der 
begrenzt vorhandenen Haushaltsmittel Priorisierung abzustimmen. 
Eine Aktualisierung des Sachstandes wird zum 4. Quartal 2019 erfolgen.

Beschluss Nr. 031/13 
Beschluss Nr. 031/13 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2013  
 
8.2.4 Elektronischer Versand der Sitzungsunterlagen , AN/1255/2013 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, für den Fall dass nach der vom Rat in der Sitzung vom 
01.10.2013 beschlossenen Probephase eine allgemeine Bereitstellung von 
Sitzungsunterlagen auf elektronischem Weg erfolgt, sicherzustellen, dass bereits zum Start 
eine plattformunabhängige Nutzung z.B. auf bestehenden Laptops der Mandatsträger 
möglich ist. 
 
Sachstand 2014: 
 
Zurzeit wird von der Verwaltung eine plattformunabhängige Lösung entwickelt. Es handelt 
sich um eine mobile, geräteunabhängige Portallösung, in der mit einer einmaligen 
Anmeldung Zugriff beispielsweise auf das Ratsinformationssystem, den städtischen Mail-
Account und die verschiedenen (städt.) Laufwerke ermöglicht wird. Bis zum Beginn eines 
eventuellen Echtbetriebes wird die plattformunabhängige Lösung zur Verfügung stehen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die plattformunabhängige Lösung wurde entwickelt und befindet sich in der Testphase. Wie 
bereits ausgeführt wird die plattformunabhängige Lösung bis zum Beginn eines eventuellen 
Echtbetriebes zur Verfügung stehen. 
 
Sachstand 2018:  
 
Die Umsetzung ist erfolgt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 032/13 
Beschluss Nr. 032/13 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2013  
8.2.1 Mehr KITA-Plätze in Godorf und Immendorf, AN/1407/2013 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie und bis wann sowohl im 
Stadtteil Godorf als auch im Stadtteil Immendorf zusätzlich KITA-Plätze geschaffen werden 
können, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun.  
 
Sachstand 2014 
 
Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert. 
 
Sachstand 2015: 
 
Es wurden bereits mehrere Flächen in Godorf und Immendorf auf ihre Eignung für den Bau 
einer Kita geprüft (siehe dazu Beantwortung von Anfragen aus der BV Rodenkirchen mit 
Session-Nummern 2870/2014, 3526/2014, 3666/2014, 2440/2015). Die Verwaltung ist nach 
wie vor sehr bemüht, eine geeignete und genehmigungsfähige Fläche zur Deckung des 
Ausbaubedarfs in den beiden Stadtteilen zu erhalten. 
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Nach derzeitigem Planungstand besteht mit Blick auf das Jahr 2020 unter Berücksichtigung 
der Ergebnisse der Elternbefragung zum Versorgungsbedarf U3 und der kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose der Stadt Köln ein Ausbaubedarf von insgesamt 6 Gruppen für die 
beiden Stadtteile. Aufgrund der geringen Entfernung der beiden Stadtteile und der 
gegenseitigen Erreichbarkeit über den Busverkehr können die beiden Stadtteile in den 
Überlegungen zur Bedarfsdeckung gemeinsam betrachtet werden. Derzeit gibt es mehrere 
Optionen zur Deckung des Ausbaubedarfs: In Godorf wird die Erweiterung einer 
bestehenden Kita geprüft. Zudem wurde dort eine Fläche mit Einschränkung bau- und 
planungsrechtlich positiv vorgeprüft. Derzeit prüft ein Investor dort die mögliche Realisierung 
einer Kita. In Immendorf wird die Suche nach einer geeigneten Fläche fortgesetzt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Der Sachstand ist unverändert. Es ist leider bislang immer noch nicht gelungen, eine 
geeignete und genehmigungsfähige Fläche zur Deckung des Ausbaubedarfs in den beiden 
Stadtteilen zu erhalten.

Beschluss Nr. 001/14 
Beschluss Nr. 001/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.01.2014 
 
8.1.4 Nahversorgungszentrum Eygelshovener Straße / Sürther Straße; Antrag der 
SPD-Fraktion 
AN/0052/2014 
 
Beschluss: 
Es wird gebeten, die Planung für ein Nahversorgungszentrum an der Eygelshovener Straße 
und ein Gesamtnutzungskonzept für das gesamte Areal als Grundlage für einen 
Bebauungsplan vorzustellen. 
 
 
Sachstand 2014 
 
In der Sache wurde bereits am 05.05.2014 eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines B-
Plans in der BV 2 und am 08.05.2014 beraten. Hierzu wurde der 
Stadtentwicklungsgesellschaft „modernen Stadt“ in der Sitzung der BV 2 ein Rederecht 
eingeräumt. Der Städtebauliche Entwurf zum Plangebiet wurde in der Sitzung durch Herrn 
Streitberger vorgestellt und erläutert. 
 
Es wurde ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) 
beschlossen. Bei diesem Verfahren sind in der Regel politische Vertreter in der Jury. Danach 
wird selbstverständlich nochmal die Politik eine Beschlussvorlage zu einer frühzeitigen 
Bürgerbeteiligungsveranstaltung erhalten. 
 
Zuletzt wurde von Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass die integrierte Gesamtschule 
Rodenkirchen um weitere 400 bis 450 Schülerplätze erweitert werden soll. Hierzu werden 
von der oben beschriebenen Planfläche circa 10.000 m² Grundstücksfläche benötigt. Dies 
wird zu einer wesentlichen Planänderung führen. Weitere Details sind derzeit noch nicht 
bekannt. 
 
Der Beschluss ist erledigt. 
 
Gemäß des Beschlusses der BV 2 am 20.04.2015 ist die Sache nicht erledigt!  
 
Sachstand 2015: 
 
Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet 
Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen.

Beschluss Nr. 009/14 
Beschluss Nr. 009/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.03.2014  
 
8.2.1 Erhalt der Buslinie 106, AN/0450/2014 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, das Nahverkehrsangebot der Buslinie 106 auch nach 
Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn weiter bestehen zu lassen und auszubauen.  
Gewünscht wäre die Weiterführung bis zum Neumarkt und dort eine Verknüpfung mit der 
Linie 146 in Richtung Deckstein oder der Linie 136 in Richtung Hohenlind.  
Am Heumarkt soll die Einstiegshaltestelle der Linie 106 in Richtung Marienburg identisch mit 
der der Linien 132 und133 sein, um ein zügiges Umsteigen von Bahnen und Bussen zu 
ermöglichen.  
 
Sachstand 2014 
 
Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einer der nächsten Sitzungen 
eine Stellungnahme vorlegen. 
 
Sachstand 2015: 
 
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgt die Teilinbetriebnahme Süd der Nord-Süd-
Stadtbahn zwischen Severinstraße und Rodenkirchen bzw. Sürth. Die Verwaltung wird die 
gewünschte Betrachtung der Entwicklungsperspektiven für die Buslinie 106 daher in 
Zusammenhang mit allen Betriebsstufen (einschließlich Vollausbau) der Nord-Süd-
Stadtbahn stellen und somit sicherstellen, dass belastbare Aussagen für das zukünftige 
Busnetz vorliegen. Eine Bearbeitung kann frühestens ab Mitte 2016 erfolgen. 
 
Sachstand 2018: 
Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für 
Straßen und Verkehr weitergeführt. Ziel ist mittelfristig die Maßnahme umzusetzen. 
 
 
Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt, wird aber Rundentisch 
Verkehr weitergeführt.

Beschluss Nr. 011/14 
Beschluss Nr. 011/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.03.2014 
 
8.2.5 Freizeitpark für Jugendliche in Sürth - Ankau f einer geeigneten Fläche; 
gemeinsamer Antrag der Grünen und der SPD-Fraktion 
AN/0463/2014 
Beschluss: 
Die BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN bittet den Rat, die Verwaltung mit dem 
Ankauf des Areals zwischen L300 / Unterbuschweg / (demnächst verlegter) Josef-Kallscheuer-
Straße und dem geplanten  Flüchtlingswohnhaus zu be auftragen. Diese Fläche soll der 
Freizeitgestaltung Jugendlicher gewidmet werden und  teilweise dem Grünausgleich dienen, 
der durch den Bau des oben erwähnten Flüchtlingswohnhauses und einer angrenzenden Kita 
erforderlich wird. 
 
Sachstand 2015: 
 
Derzeit läuft die Erschließung der Fläche. Für das IV Quartal diesen Jahres ist der Beginn 
der Kanalbauarbeiten vorgesehen. Nach Angaben des Fachamtes wird die Ausschreibung 
der Straßenbauarbeiten aufgrund des aufwendigen Vergabeverfahrens ca. bis Mitte 2016 
dauern. 
 
Derzeit wird von einer Erschließung der Fläche ab 2017 ausgegangen, erst danach kann der 
Baubeginn für die KITA erfolgen.  
 
Sachstand 2018: 
Auf dem Grundstück sollten Flüchtlingsunterkunft, Kita und Jugendangebot gebaut werden. 
Da die vorhandene Fläche dafür nicht ausreichend ist, sollte 51 eine andere entsprechende 
Ausweichfläche angeboten werden. Dies ist bislang nicht realisiert worden.

Beschluss Nr. 012/14 
Beschluss Nr. 012/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014  
 
8.1.6 Bolzplatz in Godorf, AN/0616/2014 
 
Beschluss: 
 
Die Jugendverwaltung wird gebeten, auf der Grünfläche neben dem Spielplatz 
Katharinenstraße in Godorf einen Bolzplatz herzurichten und sich ggfs. das benötigte 
Grundstück vom Grünflächenamt übertragen zu lassen.   
 
Sachstand 2014: 
 
Der Sachverhalt wird derzeit geprüft. 
 
Sachstand 2015: 
 
Auf Grund der räumlichen Nähe des jetzigen Standortes zur Wohnbebauung ist eine 
Verlegung des Bolzplatzes auf dem Grundstück notwendig. Dies wurde in Absprache mit 
dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geprüft und eine geeignetere Fläche 
gefunden. Für die Bauantragstellung wird derzeit, gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, 
eine Schalltechnische Untersuchung (Lärmschutz-Gutachten) in Auftrag gegeben.  
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Derzeit werden die baurechtlichen Grundlagen geprüft. 
 
Sachstand 2018: 
 
Ein externer Garten- und Landschaftsplaner ist mit einer Entwurfsplanung beauftragt worden.

Beschluss Nr. 014/14 
Beschluss Nr. 014/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014  
 
8.1.10 Umbenennung der Sportanlage Süd , AN/0629/20 14 
 
Beschluss: 
 
Die Sportverwaltung bzw. die Ratsvertreter in der Sportstätten GmbH werden gebeten, die 
Sportanlage Süd umzubenennen in „Jean-Löring-Sportpark 
 
Sachstand 2014: 
 
Dem zentralen Namensarchiv der Stadt Köln liegt der Beschluss der Bezirksvertretung zur 
abschließenden Prüfung und Bearbeitung vor. Mit Fortuna Köln als Hauptnutzer der 
Sportanlage Süd ist ebenso wie mit der Kölner Sportstätten GmbH die Umbenennung der 
städtischen Sportanlage Süd in „Jean-Löring-Sportpark“ besprochen worden. Beide haben 
gegen eine Umbenennung keine Bedenken, bitten allerdings darum, dass das Namensrecht 
an dem Stadion selbst , welches im Eigentum der Kölner Sportstätten GmbH liegt und der 1. 
Mannschaft von Fortuna Köln als Heimspielstätte für die 3. Liga dient, von der 
Umbenennung ausgenommen wird. 
 
Sachstand 2015: 
 
Das zentrale Namensarchiv der Stadt Köln hat gegen die Umbenennung der Sportanlage 
keine Bedenken. Eine Umsetzung kann in Abstimmung zwischen Fortuna Köln, der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Verwaltung erfolgen.“ 
 
In Abstimmung mit dem SC Fortuna Köln e.V. und der Bürgeramtsleitung Rodenkirchen 
wurde eine offizielle Umbenennung der Sportanlage aus Respekt vor dem jüngst 
verstorbenen Klaus Ulonska bislang nicht vorgenommen. Dies soll im Laufe des Jahres 2016 
nachgeholt werden. 
 
Sachstand 2018: 
Kein neuer Sachstand:

Beschluss Nr. 015/14 
Beschluss Nr. 015/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014  
 
8.1.12 Kennzeichnung der Naturdenkmäler an der Konr ad-Adenauer-Kaserne 
AN/0632/2014 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Liste der nach § 22 Landschaftsgesetz NRW im Bezirk 
Rodenkirchen erfassten Naturdenkmale auf Aktualität hin zu überprüfen und alle gelisteten 
Denkmale als solche im öffentlichen Raum zu kennzeichnen. 
 
Sachstand 2014: 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2015: 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
 
 
Die Kennzeichnung der Naturdenkmale im öffentlichen Raum obliegt dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen.  
Die Kennzeichnung der zwei Naturdenkmale an der Zufahrt der Konrad-Adenauer-Kaserne 
wird im Rahmen der Frühjahrskontrolle bis Ende April 2019 erfolgen.

Beschluss Nr. 020/14 
Beschluss Nr. 020/14 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014  
 
8.2.6 Kinderspielplatz Weißdornweg, AN/0687/2014 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der temporären Bebauung des Grundstückes 
Weißdornweg mit einem Flüchtlingswohnheim den dort geplanten Spielplatz zeitgleich 
umzusetzen. 
 
Sachstand 2014: 
 
Die zeitgleiche Umsetzung ist vorgesehen. 
 
Sachstand 2015: 
 
Die Jugendverwaltung hat bereits das Beteiligungsverfahren mit Anwohnern und einer 
Grundschule durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse und Ideen der Kinder und 
Anwohner wurden von einem Architekten in einen ersten Planentwurf verarbeitet.  
Eine zeitgleiche Umsetzung mit der Errichtung des Flüchtlingswohnheimes ist auf Wunsch 
des Amtes für Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nicht möglich, da diese die künftige 
Spielfläche als Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtung für den Containerbau benötigen. 
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Derzeit wird durch einen Landschaftsarchitekten ein Planentwurf erstellt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Die Ausschreibung der Arbeiten ist in Bearbeitung. 
Die Maßnahme ist in 2019 erledigt worden. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 023/14 
Beschluss Nr. 023/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.09.2014 
 
8.2.2 Flüchtlingsunterbringung in Köln-Marienburg, Bonner Str. 478-482;  
Antrag der SPD-Fraktion, AN/1001/2014  
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung  anzustreben, in dem bereits von der Stadt 
erworbenen Gebäude Bonner Straße 478-482 (Bonhotel) nur vorübergehend mehr als 80 
Flüchtlinge unterzubringen. Dieses Haus soll ganztägig sozial betreut werden. Zudem soll 
die Verwaltung nach einem Zeitraum von etwa 2 Jahren die Belegungssituation und die 
geplante Vorgehensweise darstellen, wie auch an diesem Standort der Grundsatz, maximal 
80 Flüchtlinge pro Standort, erreicht werden kann und soll. Die dann darüber hinaus noch 
verfügbare Wohnfläche soll als Wohnraum genutzt werden, um eine Integration der 
Flüchtlinge mit Hilfe der Durchmischung zu erleichtern. 
 
Sachstand 2015:  
Aufgrund der Unterbringungssituation, die auch Notmaßnahmen wie die Belegung von 
Turnhallen notwendig macht, kann aller Voraussicht nach in den nächsten beiden Jahren auf 
die Ausschöpfung aller Unterbringungsplätze für Flüchtlinge im Objekt nicht verzichtet 
werden. Das Haus wird jedoch von einem erfahrenen Träger ganztägig sozial betreut 
werden.  
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Der Wunsch der Bezirksvertretung nach einer Belegung des Bonotels mit maximal 80 
Personen ist nachvollziehbar, kann jedoch in der momentanen Unterbringungssituation leider 
nicht entsprochen werden. Auch in den nächsten Monaten wird die Stadt Köln hohe 
Zuweisungszahlen erhalten, in temporären Notunterkünften sind bereits über 4.000 
Menschen untergebracht, die meisten davon ohne Privatsphäre. Die Verwaltung ist weiterhin 
bestrebt, Unterkünfte gem. der vereinbarten Leitlinien zu errichten. Vorhandene 
Räumlichkeiten wie das Bonotel stellen insbesondere hinsichtlich der Privatsphäre 
gegenüber einer Turnhallenunterbringung eine deutliche Verbesserung dar und sollten daher 
entsprechend der Unterkunftsplätze auch genutzt werden. Ob und inwieweit sich die 
Unterbringungssituation in 2 Jahren verbessert hat, wird entscheidend von der weiteren, 
weltweiten Entwicklung und daraus resultierender Flüchtlingsströme abhängen. Soweit die 
Unterbringungssituation in Köln eine stärkere Steuerung der Verwaltung ermöglicht und alle 
Notunterkünfte aufgelöst sind, wird die Verwaltung auch die Notwendigkeit größerer 
Standorte sowie die Möglichkeit einer Reduzierung prüfen.  
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Verwaltung hat zuletzt im 22. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (vgl. Mitteilung 
3355/2018) mitgeteilt, dass für die Liegenschaft an der Bonner Str. 478-482 die Qualität der 
Unterbringung im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durch den Einbau von 
Gemeinschaftsküchen verbessert werden soll. Ziel ist eine Selbstverpflegung der 
Geflüchteten und mithin auch eine Änderung des Unterbringungscharakters. Es ist 
vorgesehen, die Maßnahmen im lfd. Betrieb durchzuführen. Die Verwaltung plant, dem 
Ausschuss Soziales und Senioren nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
in seiner Sitzung am 02.05.2019 eine entsprechende Beschlussvorlage zur Beratung und 
Entscheidung vorzulegen. 
Die Maßnahme wurde 2019 umgesetzt. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 026/14 
 
Beschluss Nr. 026/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 
 
8.1.2 Dringende Sanierung der Europaschule Zollstoc k 
AN/1243/2014 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Jahresende 2014 die mit möglichst realistischen  
Kostenplanungen versehenen Alternativen zur dringend gebotenen Sanierung des 
Gebäudekomplexes vorzulegen. Darüber hinaus appelliert die Bezirksvertretung, die 
Maßnahmen so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. 
Hinsichtlich des Parkplatzes wird die Verwaltung gebeten, die Eigentumsverhältnisse zu 
klären und der Schulleitung umgehend mitzuteilen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Nach den Sommerferien am 20.08.2015 hat ein weiterer Abstimmungstermin mit dem Amt 
für Schulentwicklung, dem Denkmalschutz, Vertretern der Schule sowie der 
Gebäudewirtschaft stattgefunden. Bei diesem Termin wurde noch eine Vielzahl an Fragen 
und Aspekten zur Sanierung erörtert. Auf Basis der bisherigen Planungen und unter 
Beachtung der am 20.08.2015 abgestimmten Belange bzw. der noch gewonnenen 
Erkenntnisse wurde vereinbart, die Vorplanung inklusive Kostenschätzung noch in diesem 
Jahr fertigzustellen. Die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfsplanung mit 
Kostenberechnung ist für das 2. Quartal 2016 vorgesehen. Sodann wäre ein 
Durchführungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln einzuholen. 
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Die LP 2 wurde im Februar 2016 von den beteiligten Ingenieuren zur Freigabe eingereicht. 
Diese befindet sich zur Zeit noch in Prüfung. Für die 09. KW 2016 ist ein Termin bei der 
geschäftsführenden Betriebsleitung vorgesehen, wo die Ergebnisse der LP 2 vorgestellt 
werden. Eine offizielle Freigabe an die beteiligten Ingenieurbüros ist für die 10. KW 2016 
vorgesehen. Die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung 
ist nunmehr für das 3. Quartal 2016 vorgesehen. Eine Vorlage der HU-Bau bei 14 mit 
anschließender Prüffreigabe sollte dann im 4. Quartal 2016 erfolgen. Sodann wäre nach 
positivem Bescheid ein Durchführungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln einzuholen. 
 
Sachstand Dezember 2018: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 die städtischen 
Schulbaumaßnahmen priorisiert (3648/2018). Die Sanierung der Schule erhielt dabei eine 
hohe Priorität („GI1“). 
 
Die Maßnahme ist dringend mittelfristig umzusetzen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
erwartet bis dahin regelmäßig Bericht.

Beschluss Nr. 030/14 
Beschluss Nr. 030/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 
 
8.2.4 Anpassung der Fraktionszuwendungen der Bezirk svertretungen 
AN/1228/2014 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert, die personellen und finanziellen Ressourcen, 
welche er den Ratsfraktionen zur Verfügung stellt, ebenfalls den Fraktionen der 
Bezirksvertretungen in angemessener Höhe zuzubilligen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Eine Ratsvorlage, die die verschiedenen Beschlüsse einiger Bezirksvertretungen 
zusammenfasst, wird im Januar 2016 in die entsprechende Beratungsfolge gegeben. 
 
Sachstand 2018 
 
Es wird auf den Beschluss des Rates vom 11.07.2017 und die Mitteilung 1409/2019 
verwiesen. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 031/14 
 
Beschluss Nr. 031/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 
 
8.2.7 Instandsetzung des Denkmals für die Gefallene n der Weltkriege auf dem 
Friedhof in Meschenich an der Trenkebergstraße 
AN/1230/2014 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, (vor Beginn der Wintermonate) den Bauzustand des Denkmals 
für die Gefallenen der Weltkriege auf dem Friedhof Meschenich an der Trenkebergstraße zu 
prüfen und es ggf. (not)instand zu setzen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Prüfung und Instandsetzung des Denkmals für die Gefallenen der Weltkriege auf dem 
Friedhof Meschenich wurde nach Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde Anfang 
September 2015 beauftragt.  
Sachstand Dezember 2018: 
 
Das Hochkreuz wurde in 2016 durch ein beauftragtes Fachunternehmen saniert und wieder 
aufgestellt.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 034/14 
Beschluss Nr. 034/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 
 
8.1.10 Wiedererrichtung eines Basketballplatzes an der Kapellenstraße (südlich des 
Kirmesplatzes) in Rondorf 
AN/1450/2014 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag:  
 
Die Verwaltung möge veranlassen, den im Jahre 2009 zu Gunsten des Bauvorhabens "Haus 
der Familie" an der Reiherstraße aufgegebenen Basketballplatz, auf dem dafür 
vorgesehenen Gelände südlich des Kirmesplatzes an der Kapellenstraße) [Nähe zum 
Gelände der Ackerparty] - mit den damals entfernten Basketballkörben - wieder einzurichten. 
Die Verwaltung möge die GAG bitten, sich an der Finanzierung zu beteiligen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Umsetzung ist an die Offenlage des B-Planes gekoppelt. Siehe Beschluss-Nr. 008/10 
 
Sachstand 2018: 
 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 035/14 
Beschluss Nr. 035/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 
 
8.2.1 Ausdehnung des 10-Minutentaktes der Stadtbahn linie 16 bis zum Bahnhof 
Godorf 
AN/1457/2014 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die KVB über seine Gremien anzuweisen, zeitgleich mit 
Aufnahme des Betriebes der Stadtbahnline 17 den bisherigen nur bis zum Bahnhof Sürth 
realisierten 10-Minutentakt der Linie 16 bis zum Bahnhof Godorf auszudehnen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
09.06.15 in einen Prüfauftrag umgewandelt worden. Die Verwaltung wird nun gebeten, 
spätestens im Sommer 2016 aktuelle Fahrgastzahlen bzw. Prognosen vorzulegen und zu 
prüfen, welche Alternativen es zur Wendeanlage in Godorf gibt. Die weitere Bearbeitung 
erfolgt daher ab Mitte 2016. 
 
Sachstand 2018: 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 036/14 
Beschluss Nr. 036/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 
 
8.2.2 Aufhebung der Abgabe für ehrenamtliche Verein sgemeinschaften 
AN/1447/2014 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: 
 
Die Gebührenordnung soll dahin gehend geändert werden, ehrenamtlich tätigen 
Vereinsgemeinschaften die Nutzungsgebühr für nicht zur Sportnutzung bestimmte städtische 
Räumlichkeiten zukünftig zu erlassen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Nach der geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Schulräumen 
zu nichtschulischen Zwecken vom 18.06.1996 sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 die örtlichen 
kulturellen, sportlichen und bürgerschaftlichen Vereinigungen (incl. Karnevalsvereine), die 
als gemeinnützig anerkannten örtlichen Organisationen sowie die Parteien und deren 
Jugendorganisationen, sofern die Veranstaltung in einer Schule ihres Stadtteils oder – sofern 
die Vereinigung über diesen hinausgeht oder der Stadtteil geeignete Schulräume nicht 
besitzt – ihres Stadtbezirks abgehalten wird, von der Erhebung eines Entgeltes befreit, 
soweit nicht Festräume oder Schulhöfe in Anspruch genommen werden. 
 
Ehrenamtlich Tätige sind daher grundsätzlich bei der Nutzung von Schulräumen zu 
nichtschulischen Zwecken von der Entgeltpflicht befreit, sofern sie nicht Festräume (Aulen, 
Pädagogische Zentren) oder Schulhöfe nutzen. 
 
Das gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung zu erhebende Nutzungsentgelt dient zur 
Deckung der entstehenden Kosten (Personal- und Sachkosten). Aktuell werden 
Überlegungen hinsichtlich einer Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung 
angestellt. 
 
Sachstand 2015:  
 
Kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 2018:  
 
Kein neuer Sachstand trotz mehrfacher Aufforderung.

Beschluss Nr. 037/14 
Beschluss Nr. 037/14 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 
 
8.2.5 Essbare Stadt: Suche nach geeigneten Flächen 
AN/1444/2014 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung möge ermitteln, welche öffentlichen Grünflächen durch essbare Nutzpflanzen 
aufgewertet werden können und wie die Umsetzung dieser Maßnahmen gestaltet werden 
kann. Bei Neupflanzung in öffentlichen Grünanlagen des Stadtbezirks Rodenkirchen, an 
Schulen, Sportplätzen und öffentlichen Gebäuden soll in Zukunft essbaren Pflanzen der 
Vorzug gegeben werden. 
 
Sachstand 2015:  
 
Da nahezu alle Bezirke gleich Beschlüsse gefasst haben, erstellt die Verwaltung ein 
gesamtstädtisches Konzept. Dies wird nach Fertigstellung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vorgelegt. 
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Die Verwaltung hat ein gesamtstädtisches Konzept „Essbare Stadt“ erarbeitet, das auch der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen zum Beschluss vorgelegt wird. 
 
Sachstand Dezember 2018: 
 
Das Konzept „Essbare Stadt“ wurde von der BV 2 im Rahmen der Beratungsfolge 
beschlossen. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung beauftragt das Konzept 
mit dem Ernährungsrat fortzuschreiben. 
 
Eine Beschlussvorlage ist in 2019 erfolgt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 002/15 
Beschluss Nr. 002/15 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 
 
8.1.12 Zuweg integrative Kita am Sürther Marktplatz : Benennung nach dem 
Vereinsgründer, AN/0021/2015 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, einen Weg/ eine Straße in der Nähe der am Sürther Marktplatz 
gelegenen integrativen Kita von miteinander leben e.V. nach dem Vereinsgründer in „Dr.-
Harald-von-Zimmermann-Weg“ umzubenennen (bisherige Adresse: Alte Kirchgasse 23). 
 
Sachstand 2015:  
 
Stellungnahme der Verwaltung BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN 02.02.2015: 
 
Gemäß den Richtlinien  des Rates  für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen 
werden Straßen nur in besonderen Ausnahmefällen umbenannt, insbesondere nur dann, 
wenn für die Anwohner keine unzumutbaren Kosten entstehen (Punkt 4.1). Zudem bedarf es 
gemäß Punkt 4.4.2 eines besonderen öffentlichen Interesses an einer Umbenennung. Ein 
solches Interesse bzw. besonderer Ausnahmefall liegt nach gängiger Praxis dann vor, wenn 
es entweder verkehrstechnische Veränderungen gibt oder nachträglich Tatsachen bekannt 
werden, die bei einer rechtzeitigen Kenntnis eine Benennung verhindert hätten (z.B. eine 
nationalsozialistische Belastung einer Person). Beides liegt hier nicht vor. 
Der mit dem Zusatz „bisherige Adresse: Alte Kirchgasse“ gemeinte Zuweg zur Kita kommt 
für eine Benennung nicht in Betracht, da gemäß den Richtlinien die Anzahl der 
Straßenbenennungen so gering wie möglich gehalten werden sollen (Punkt 1.1) und laut 
Punkt 1.3 für kurze Stichstraßen, Wohnwege etc. - soweit möglich - keine besonderen 
Straßenbezeichnungen festgesetzt werden sollen. Die Lagebezeichnung der an diesen 
Straßen bestehenden Gebäude erfolgt durch entsprechende Nummerierung von der 
Durchgangsstraße her. Hier handelt es sich um einen lediglich 32 Meter langen Zugang zum 
Kindergarten “miteinander leben e.V.“  
Es ist auch nicht mit Orientierungsproblemen für Feuerwehr und Rettungsdiensten zu 
rechnen, die eventuell eine Neubenennung rechtfertigen würden, da die Kita von der 
Durchgangsstraße her gut zu erkennen ist und auch die einzige hintere Bebauung auf 
diesem Stück Weg darstellt. 
Werden Straßen nach Personen benannt, so muss deren Geschichtsbild abgeklärt sein 
(Punkt 3.2.4) und Titel-, Berufs- und Ehrenbezeichnungen dürfen nicht verwendet werden 
(Punkt 3.3). 
Das Zentrale Namensarchiv wird das Geschichtsbild des Dr. Harald von Zimmermann 
überprüfen und in die Vorschlagsliste aufnehmen, so dass er bei einer neu anstehenden 
Benennung in Köln-Sürth gegebenenfalls berücksichtigt werden kann. 
 
Sachstand 2018: 
Die Stellungnahme vom 14.01.2015 behält weiterhin ihre Gültigkeit. Herr Dr. Harald von 
Zimmermann wurde in die Vorschlagsliste des Zentralen Namensarchivs aufgenommen. 
Sollte eine Straßenbenennung in Köln-Sürth anstehen, kann Herr Dr. von Zimmermann dort 
vorgeschlagen werden.   
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 004/15 
Beschluss Nr. 004/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 
 
8.2.1 Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das am B eginn der Realisierung  
befindliche Nahbereichszentrum Michaelshoven 
AN/1639/2014 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Unterstützung und 
Weiterentwicklung der Vorschläge des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den 
Nahversorgungsbereich und das Nahversorgungszentrum Michaleshoven eine 
Nutzungskonzeption und ein Gestaltungskonzept zu erstellen. 
 
Dabei sind die Bezirksvertretung und die Bürger in ausreichendem Maße zu beteiligen. 
 
1. Nutzungskonzeption  
Die Konzeption soll eine zeitliche Perspektive von 5 – 10 Jahren abdecken und auf 
der vorhandenen und vor allem der weiteren Bevölkerungsentwicklung aufbauen, die 
gepaart mit überdurchschnittlicher Kaufkraft im Nahbereich eine hohe Garantie für 
das Zustandekommen eines attraktiven Zentrums bietet.  
Die Konzeption soll an bereits vorliegende Bebauungsvorschläge anknüpfen. Der  
aktuell vorgelegte knüpft an den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
vorgeschlagenen Lebensmittelvollversorger an und lässt Raum für ergänzende 
Vorschläge zur Komplementärnutzung.  
Sie soll vorhandene und potentielle Anbieter aktivieren und frühzeitig mit einbeziehen. 
Insbesondere das Sozial- und Bildungswerk Michaelshoven, das heute nicht nur 
einen Teil des gewünschten Komplementärangebotes für ihre Klientel bereithält, 
sondern es künftig auch für das Nahbereichszentrum erweitern will und außerdem 
der größte Grundstückbesitzer im Kreuzungsbereich Sürther Str./ Eygelhovener Str. 
ist.  
2. Gestaltungskonzept  
Sie soll ein kommunikations- und integrationsförderndes Gestaltungskonzept 
entwickeln, nicht nur für das Nahversorgungsangebot als Waren-, Dienstleistungs- 
und Gastronomieangebots, sondern auch für den zentralen Straßen- und 
Platzbereich des Nahversorgungszentrums. Das heißt, im Straßen- und 
Kreuzungsbereich der Sürther- und Eygelhovener Str., an dem alle 
Nutzungsbereiche, wie Sozial- und Bildungswerk, Wohnsiedlungen, Gesamtschule 
und Bezirkssportzentrum sowie die Feuerwehr anliegen, ist zusätzlich zur Verkehrs- 
und Erschließungsfunktion Aufenthaltsqualität zu schaffen. Das soll durch Platz- und 
Fußwegebindung, Verkehrsberuhigung und Einfügung von Gestaltungselementen, 
wie z.B. Bäumen, Parkbänken etc. geschehen, ohne die vorgenannten zukünftig 
weiterhin erforderlichen Funktionen des Verkehrs und der Erschließung 
einzuschränken.  
3. Bürgerbeteiligung  
Zur Stärkung und Weiterentwicklung der Identifikation der Bevölkerung mit dem 
Stadtviertel soll sie die Beteiligung der Bürger als Anwohner, Bürger- und 
Nachbarschaftsvereine, Anlieger, Nutzer, Beschäftigte, Schüler und Studentinnen, 
Investoren etc. durch geeignete Maßnahmen, wie Erstellung von 
Informationsmaterial, Anregung zur Eingabe von Vorschlägen, wie z.B. aus 
Schülerwettbewerben und Veranstaltungen vor Ort unterstützen.

Beschluss Nr. 004/15 
Sachstand 2015:  
 
Zuletzt wurde von Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass die integrierte Gesamtschule 
Rodenkirchen um weitere 400 bis 450 Schülerplätze erweitert werden soll. Hierzu werden 
von der oben beschriebenen Planfläche circa 10.000 m² Grundstücksfläche benötigt. Dies 
wird zu einer wesentlichen Planänderung führen. Weitere Details sind derzeit noch nicht 
bekannt. 
 
Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet 
Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. 
 
Sachstand 2018: 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen.

Beschluss Nr. 005/15 
Beschluss Nr. 005/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 
 
8.2.3 Vorrangige Vergabe nach Konzeptausschreibung des städtischen 
Grundstücks an der Eygelshovener Straße neben der GGS Rodenkirchen, 
AN/0022/2015 
Beschluss: 
Der Rat wird beauftragt, nach dem Beschluss vom April 2014, zur Neuausrichtung der 
Gebäudewirtschaft ab dem 01.01.2015, die Gebäudewirtschaft aufzufordern, das 
Vergabeverfahren, das zukünftig städtische Grundstücke nicht allein nach Höchstgebot, 
sondern auch unter Berücksichtigung überzeugender Konzepte für moderne Wohnformen 
vergeben werden (Konzeptausschreibung), umzusetzen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Ein entsprechender Ratsbeschluss ist der Gebäudewirtschaft nicht bekannt. 
 
Zum konkreten Projekt Eygelshovener Straße 
Das Stadtplanungsamt koordiniert zurzeit die unterschiedlichen Nutzungsansprüche, die für 
das Grundstück vorliegen (Flächen für Feuerwehr, Kita, Schulerweiterung, 
Flüchtlingsunterbringung, Wohnen und Einzelhandel). Gemäß dortiger Auskunft wird es 
jedoch frühestens in der 2. Jahreshälfte ein Ergebnis bzw. ein neues Konzept geben. Für die 
Gebäudewirtschaft ist es selbstverständlich, dass ein solches Konzept dann auch Grundlage 
für eine Verwertung und Ausschreibung des Grundstücks wird. 
 
Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet 
Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. 
 
Sachstand Dezember 2018:  
 
Zum Grundstück Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Rodenkirchen wurde im März 
2019 ein städtebauliches Planungskonzept vorgelegt. Hiernach sind für das rd. 33.000 m² 
große Plangebiet Flächen für ein Nahversorgungszentrum, für den Wohnungsbau und den 
Gemeinbedarf (Schule/Kita) vorgesehen. 
 
Die städtebauliche Planung wird die Grundlage für die Verwertung und Vermarktung des 
Grundstücks sein. Eine Vermarktung der derzeit mit Flüchtlingsunterkünften bebauten 
Grundstücksbereiche kann jedoch erst erfolgen, wenn diese Bereiche nicht mehr für die 
Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden. Da für die im Jahr 2016 errichteten 
Flüchtlingsunterkünfte eine Nutzungszeit von rund 5 Jahren vorgesehen ist, werden diese 
Grundstücksbereiche voraussichtlich im Jahr 2021 einer anderen Nutzung zugeführt werden 
können. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 010/15 
Beschluss Nr. 010/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015 
 
8.1.10 Sanierung des Kinderspielplatzes an der West erwaldstraße in Rondorf; 
AN/0255/2015 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, den an der Westerwaldstraße in Rondorf vorhandenen und im 
Kinderspielplatzkonzept der Stadt Köln aufgenommen Spielplatz zu sanieren. Voraussetzung 
ist, dass kein anderer Spielplatz aus der Prioritätenliste zurückgestellt wird. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Umsetzung ist für 2016 geplant. 
 
Sachstand 2018: 
 
Im Sommer 2019 wird eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt.

Beschluss Nr. 011/15 
Beschluss Nr. 011/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015 
 
8.1.16 Toilette am Spielplatz im Vorgebirgspark, AN/0261/2015 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, am großen Spielplatz im Vorgebirgspark die Aufstellung einer 
Toilette zu veranlassen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Derzeit wird die Errichtung einer fest installierten City-WC-Anlage im Vorgebirgspark, 
Bereich Kierberger Straße geprüft. Im Bereich des Spielplatzes wäre wegen fehlender 
Anschlussmöglichkeiten nur eine temporäre mobile WC-Anlage möglich. Die feste Anlage 
hat den Vorteil, dass Sie ganzjährig für Parkbesucher zur Verfügung steht und vom Standort 
her für alle Besucher gut erreichbar und zugänglich ist. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
wird nach Abschluss der Abstimmungen hierzu im Rahmen einer Verwaltungsmitteilung 
informiert.  
Sachstand 2018: 
 
Auf Grund erheblicher denkmalschützender Bedenken konnte 2016 kein Standort für eine 
City-WC Anlage im Vorgebirgspark ermittelt werden. Alternativ werden nun zwei Standorte 
für Mobile Toiletten (eine am Spielplatz und eine an der Querstraße) in Abstimmung mit dem 
Denkmalschutz geprüft. Ziel ist die Aufstellung zur Sommersaison 2019.

Beschluss Nr. 013/15 
Beschluss Nr. 013/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 
 
8.1.2 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze, AN/0504/2015 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, bei Neuplanungen und Sanierungen von Spiel- und 
Bolzplätzen im Bezirk Rodenkirchen, das im Jahr 2009 beschlossene Handlungskonzept zur 
Kölner Behindertenpolitik umzusetzen. Dabei soll der BV, inkl. einer Aufstellung der Kosten, 
dargelegt werden, wie das Handlungskonzept umgesetzt wird. 
Die Verwaltung wird gebeten, der BV darzulegen bei welchen Spiel- und Bolzplätzen die 
Barrierefreiheit bei der Gestaltung bereits berücksichtigt wurde. 
Bei allen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen ist die Fachstelle Behindertenpolitik der 
Stadt mit einzubeziehen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Jugendverwaltung ist schon immer bestrebt Spiel- und Bolzplätze so herzurichten, dass 
diese Barrierefrei sind und als Treffpunkt für alle Kinder dienen. D. h. sie werden so 
angelegt, dass sie von allen ungeachtet der Herkunft, der Religion, Behinderungen oder der 
Zugehörigkeit zu sozialen Schichten gemeinsam genutzt werden können. Im Hinblick auf die 
Umsetzung des Inklusionsgedanken wird seitens der Jugendverwaltung großer Wert auf die 
Gestaltung der Spielflächen, und die Auswahl der Spielgeräte gelegt. Dabei ist wichtig den 
Spielreiz für Kinder mit und ohne Behinderung gleichermaßen zu bedienen, um Anreize zu 
bieten, damit sich die Kinder im gemeinsamen Spiel, spielerisch weiterentwickeln können. 
Bei allen Maßnahmen führt die Jugendverwaltung Beteiligungen mit den Kindern und 
Anwohnern vor Ort durch, um die Wünsche, Ideen und Bedürfnisse der Kinder in 
unmittelbarer Nähe des neuen Spielplatzes in die Planungen mit aufzunehmen. 
 
Jüngstes Beispiel ist die Planung des Spielplatzes in der Feldhamsterstraße, Sürther Feld. 
Im Rahmen der Beteiligung stellte sich heraus, dass im unmittelbaren Umfeld mehre 
Familien mit Kindern unterschiedlicher Handicaps wohnen. In gezielten Gesprächen mit den 
betroffenen Kindern und deren Eltern, wurden Wünsche und Notwendigkeiten besprochen. 
Die Ergebnisse, Erreichbarkeit der Spielgeräte, besondere Varianten von Schaukel und 
Wippe, kein besonderer Fallschutz wurden hierbei mit den Wünschen der nicht behinderten 
Kinder und deren Eltern zu einem Gesamtkonzept verbunden. 
 
In einer Planvorstellung wurde dieses Konzept mit den Beteiligten besprochen und fand 
große Zustimmung. 
 
Die Jugendverwaltung ist gern zu einem Fachgespräch hinsichtlich der Barrierefreiheit auf 
Spiel-und Bolzplätzen in einer der nächsten BV – Sitzungen bereit. 
 
Sachstand 2018: 
 
Es wurden Standards für den Bau von Spielflächen in Kooperation mit dem 
Behindertenbeauftragten der Stadt Köln entwickelt.

Beschluss Nr. 014/15 
Beschluss Nr. 014/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 
 
8.1.5 Erneuerung der Schutzüberdachung der Merowing erkreuze am Friedhof in 
Meschenich, AN/0517/2015 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die sogenannten "Merowingerkreuze" an der Mauer des 
ehemaligen Friedhofes in Meschenich zu restaurieren und durch einen geeigneten 
Regenschutz vor der Verwitterung zu schützen. 
 
Sachstand 2015:  
 
Die Angelegenheit wird geprüft. Nach Prüfung wird das Amt für Grünflächen den aktuellen 
Sachstand nachliefern. 
 
Sachstand 2018: 
Kein neuer Sachstand trotz mehrfachen Nachfragen.

Beschluss Nr. 015/15 
Beschluss Nr. 015/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 
 
8.1.8 Ersatz fehlender Poller an der ehemaligen Pan zerrampe in Sürth, 
AN/0518/2015 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Antrag, unter der Maßgabe, dass die 
Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen über Möglichkeiten der Absperrung 
informiert. 
 
Sachstand 2015:  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018:  
 
Die Panzerrampe steht im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, 
An der Münze 8, 50668 Köln. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wurde 
informiert.

Beschluss Nr. 020/15 
Beschluss Nr. 020/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 
 
8.1.14 Erhalt des Tierheims in Zollstock, AN/0521/2015 
 
Beschluss:  
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem Kölner Tierschutzverein von 1868 e.V. ein 
Finanzierungsmodell zu erarbeiten, das den dauerhaften Betrieb des Konrad-Adenauer-
Tierheims sicherstellt. Weiterhin werden die zuständigen Ratsausschüsse gebeten, 
planungsrechtlich sicherzustellen, dass der Betrieb des Tierheims an einem mit dem 
Tierheim einvernehmlich abgestimmten Standort dauerhaft abgesichert wird. An die 
Bevölkerung wird appelliert, den Betrieb des Tierheims und die Arbeit des Vereins durch 
Spenden zu unterstützen. 
 
Sachstand 2015:  
 
 
Gemäß der zwischen der Stadt Köln und dem Tierschutzverein abgeschlossenen 
Vereinbarung zur Unterbringung und Behandlung von Tierfindlingen und sichergestellten 
Tieren hat das Tierheim der Verwaltung nun Kostenaufstellungen der letzten Jahre 
vorgelegt, da es die von der Stadt Köln gezahlten Erstattungsbeiträge nicht für 
kostendeckend hält. Diese Unterlagen werden derzeit von der Verwaltung geprüft. Danach 
sind bei nachgewiesener Kostensteigerung neue Verhandlungen über die Zuschusshöhe 
vorgesehen. 
 
Am 17.04.2014 hat ein Gespräch in der Verwaltung u.a. mit dem Vorsitzenden und einem 
stellvertretenden Vorsitzenden des Kölner Tierschutzvereins von 1868 e.V. stattgefunden. 
Seitens der Verwaltung waren Vertreter des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik sowie 
des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen beteiligt. In diesem Gespräch stellten die 
Vertreter des Tierheims dessen Erfordernisse dar, die bei der städtebaulich-
freiraumplanerischen Qualifizierung der Sanierungsplanung für das hier förmlich festgelegte 
Sanierungsgebiet südliche Innenstadt-Erweiterung abzuwägen sind. 
Inwiefern das Tierheim in die zukünftigen Ausbaumaßnahmen zur Aufwertung des Inneren 
Grüngürtels integriert werden kann oder alternative Standorte zu untersuchen sind, wird das 
vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene „Kooperative Verfahren Parkstadt-Süd“ ab 
April 2015 klären. Dieses moderierte Verfahren mit fünf interdiziplinären Planungsteams wird 
mit breiter Ansprache und Beteiligung der Betroffenen und interessierten Bürgerschaft das 
Entwicklungskonzept städtebaulich-freiraumplanerisch qualifizieren. Die Vertreter des 
Tierschutzvereins wurden von den städtischen Gesprächspartnern eingeladen, sich an 
diesem Verfahren aktiv zu beteiligen und dabei die Belange des Tierheims einzubringen. Am 
Ende dieses Verfahrens wird eine Beschlussfassung des Rates stehen, die die 
Sanierungsplanung präzisiert. Ob dabei der Standort des Tierheims langfristig eingeplant 
und gesichert werden kann, ist derzeit vorab nicht festzustellen. Die Verwaltung spricht sich 
dafür aus, das kooperative Verfahren offen anzugehen und nach breiter 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Diskussion die Ergebnisse sowie die Beschlussfassung der 
politischen Gremien abzuwarten. 
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Lt. Beschluss wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit dem Kölner Tierschutzverein von 
1868 e. V: ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten, dass den dauerhaften Betrieb des 
Tierheims sicherstellt. Weiterhin wird gebeten, planungsrechtlich sicherzustellen, dass der 
Betrieb des Tierheims an einem mit dem Tierheim einvernehmlichen abgestimmten Standort

Beschluss Nr. 020/15 
dauerhaft abgesichert wird. Es haben mehrere Gespräche mit dem Tierschutzverein 
stattgefunden. Es konnte ein grundsätzliches Einvernehmen erzielt werden. Der 
Vertragsentwurf mit dem neu verhandelten Finanzierungsmodell befindet sich derzeit in 
verwaltungsinterner Abstimmung. Anschließend wird eine Beschlussvorlage für den Rat mit 
vorheriger Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen, des Ausschusses Umwelt und 
Grün, sowie Finanzausschuss gefertigt. Der Abschluss der neuen Vereinbarung wird nach 
Ratsbeschluss für Mitte 2016 erwartet, jedoch rückwirkend zum 01. Januar 2016. 
 
Sachstand 2018: 
 
 
Im Jahr 2016 wurde mit den beiden Kölner Tierheimen ein neuer Vertrag geschlossen. Die 
Kosten wurden auf Grundlage der von den Tierheimen vorgelegten Unterbringungskosten 
festgelegt. Die Tierheime erhalten Abschläge und zu Beginn des folgenden Jahres wird spitz 
abgerechnet. Der Vertrag gilt zunächst bis 2021 und verlängert sich um jeweils ein Jahr. 
So erhalten die Tierheime für die Unterbringung städtischer Tiere einen kostendeckenden 
Betrag. 
 
Der StEA hat im März 2016 das Ergebnis des kooperativen Werkstattverfahrens Parkstadt-
Süd beschlossen. Das Tierheim verbleibt laut diesem Planungskonzept als Bestandteil im 
Gebiet. Die Sanierungssatzung wurde im April 2018 mit Gerichtsurteil des 
Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Als planungsrechtliches Sicherungsinstrument 
werden die Entwicklungsziele und somit der Erhalt des Tierheims im Weiteren durch 
Bebauungsplanverfahren gesichert. 
 
Somit ist der Erhalt des Tierheims in Zollstock gewährleistet. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 021/15 
Beschluss Nr. 021/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 
 
8.1.17 Parkstadt Süd, Planungsprozess: Beteiligung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen, AN/0657/2015 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen auch am sogenannten 
Begleitgremium angemessen zu beteiligen. 
 
Sachstand 2018:  
Es wird auf die Vorlagen 0378/2019 und 1250/2018 verwiesen. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 022/15 
Beschluss Nr. 022/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 
 
8.2.2 Vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe der  Nord-Süd-Stadtbahn, 
AN/0516/2015 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat zu beschließen, die 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn 
unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Bonner Straße (geplant Ende 2018) in 
Betrieb zu nehmen ohne den Betrieb vorhandener Buslinien einzuschränken. Ferner soll 
geprüft werden, ob der Vorlaufbetrieb nicht nur bis zum Chlodwigplatz, sondern bis zur 
Severinstraße geführt werden kann. Der Vorlaufbetrieb der Linie 17 von Rodenkirchen zur 
Severinstraße soll hierbei nicht eingeschränkt werden und - wie ab Sommer 2016 
geplant - im 10-Minuten-Takt verbleiben. 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Stadtverwaltung sowie die KVB zu beauftragen, 
alles Notwendige in die Wege zu leiten, damit 2018 die vorzeitige Inbetriebnahme der 3. 
Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn realisiert werden kann. 
 
Sachstand 2015:  
 
Wegen Personalmangel keine Sachstandslieferung möglich bzw. wird nachgereicht. 
 
Sachstand 2016:  
Auf die Mitteilungen 158972016 und 2949/2016 wird verwiesen. 
 
Sachstand Dezember 2018:  
Auf die Mitteilung 0734/2018 wird verwiesen.

Beschluss Nr. 024/15 
Beschluss Nr. 024/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.05.2015 
8.1.3 Bessere ÖPNV-Anbindung von Immendorf: Führung  der Buslinie 132;  
AN/0724/2015 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Buslinie 132 in den Zeiten, zu denen die Linie 
135 nicht mehr verkehrt, ab der Haltestelle „Westerwaldstraße“ (Rondorf) über diese sowie die 
Straße „Vor dem Dorf“, die Giesdorfer Allee, die Immendorfer Hauptstraße und schließlich die 
Zaunhofstraße nach Meschenich geführt werden kann. 
 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
 
Sachstand 2018: 
Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für 
Straßen und Verkehr weitergeführt. 
 
 
Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt.

Beschluss Nr. 025/15 
Beschluss Nr. 025/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.05.2015 
 
8.1.6 Anpassung der Buslinienanbindung 135 von Rond orf zur Realschule Godorf 
AN/0742/2015 
 
Beschluss: 
Der Rat wird gebeten, die KVB zu beauftragen, eine Anpassung der zusätzlichen 
Buslinienverbindung 135, von Rondorf zur Realschule Godorf und zurück, vorzunehmen. 
 
Sachstand Dezember 2015 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für 
Straßen und Verkehr weitergeführt.

Beschluss Nr. 027/15 
Beschluss Nr. 027/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 
 
8.1.5 Bankreparatur am Rastplatz im Bereich der Per sonen- u. Fahrradfähre in Köln 
Weiss und Aufstellen von Abfallbehältern mit HKB-Spender, AN/0967/2015 
 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten den Rastplatz im Bereich Weisser Fähre(Krokodil) am 
„Lüchbaum“ wieder herzurichten, insbesondere die Bänke an dem dort befindlichen Holztisch 
instand zusetzen, sowie die sich dort in der näheren Umgebung befindlichen Müllbehälter mit 
Spendern für Hundekotbeutel nachzurüsten. 
 
Sachstand Dezember 2015 
 
Die Latten der Holz-Sitzbänke wurden vollständig von Unbekannt entfernt, lediglich der zur 
Sitzgruppe gehörende Tisch blieb verschont. Eine Erneuerung der Latten durch die 
Schreinerei des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen ist nicht möglich, da die dort 
vorrätigen Kunststoff-Latten sich nicht auf den Trägern befestigen lassen. Für die Fertigung 
neuer Holzlatten und die Installation auf den verbliebenen Metallträgern stehen dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen weder finanzielle noch personelle Ressourcen zur 
Verfügung. Darüber hinaus böten neue Holzlatten auf den Metallträgern wieder die Gefahr, 
dass diese mutwillig zerstört oder demontiert würden. Auch ist die Haltbarkeit von Holz nur 
von sehr eingeschränkter Dauer.  
 
In unmittelbarer Nähe befinden sich insgesamt 7 neue Drahtgitter-Bänke, sodass 
ausreichende Sitz-Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, 
die Fragmente der verbundenen Tisch-Sitzbank-Konstruktion vollständig zu entfernen. Sollte 
die Bezirksvertretung weiterhin eine Sitzgruppe mit Tisch wünschen, könnte eine haltbare 
Drahtgitter-Sitzgruppe mit Tisch beschafft werden, wenn die Bezirksvertretung hierfür die 
erforderlichen Haushaltsmittel aus dem Stadtverschönerungsprogramm zur Verfügung 
stellen würde. 
 
In dem Bereich befinden sich derzeit zwei Abfallbehälter der neuen Modellreihe, an die 
problemlos Hundekot-Tütenspender angebracht werden können, die 
Abfallwirtschaftsbetriebe wurden nun entsprechend beauftragt. Nach Feststellung des 
zuständigen Gärtnermeisters wäre es vollkommen ausreichend, einen dritten mit Hundekot-
Tütenspender zu installieren. Dieser sollte jedoch nicht in unmittelbarer Nähe des 
Rastplatzes montiert werden. Es bietet sich ein Standort direkt am Leinpfad an, wo die 
meisten Hundehalter flanieren. 
 
Sachstand Dezember 2018: 
 
Die Bank-Tisch Kombination ist in 2017 gegen eine Gitterkombi ersetzt worden. Ein 
Hundekot-Tütenspender ist installiert. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 028/15 
Beschluss Nr. 028/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 
 
8.1.7 Parkstadt Süd: Einrichtung einer Informations stelle (Bürgerbüro), Antrag der 
Fraktion Die Grünen 
AN/0948/2015 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Internet-Startseite der Stadt Köln (www.stadt-koeln.de) 
einen festen, deutlich sichtbaren Link zu den Informationsseiten des Parkstadt Süd-Projektes 
zu implementieren.  
 
Für die zukünftige Projektumsetzung wird die Verwal tung gebeten, mit den (z.Zt. noch nicht 
bekannten) Investoren die Einrichtung eines Bürgeri nformationsbüros zum Baubeginn an 
zentraler Stelle zu vereinbaren. 
 
Sachstand Dezember 2015: 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
Gemäß der städtischen Richtlinien zum Internetauftritt der Stadt Köln besteht bereits seit dem 
Kooperativen Verfahren eine Projektseite, die unter folgendem Link zu finden ist: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/projekte/parkstadt-sued/index.html  
Bereits in 2019 wird ein Stadtteilbüro eingerichtet , das zu gegebener Zeit auch als 
Bürgerinformationsbüro genutzt werden kann. 
Es wird auf die Vorlage 1250/2018 verwiesen. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 029/15 
Beschluss Nr. 029/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 
8.1.10 Biologische Station in Finkens Garten: mündl icher Tätigkeitsbericht, Antrag 
der Fraktion Die Grünen 
AN/0949/2015 
Die Fraktion Die Grünen modifizieren ihren Antrag. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einem Ortstermin in 
Finkens Garten, zu dem auch die Öffentlichkeit und Presse eingeladen werden soll, einen 
mündlichen Bericht über Organisation und Aufgaben der kürzlich in Finkens Garten 
eingerichteten Biologischen Station zu geben. 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Ein Ortstermin wird im Frühjahr 2016 vereinbart. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 030/15 
Beschluss Nr. 030/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 
8.1.12 Brunnen-Tempel  im Fritz-Encke-Volkspark in Köln-Raderthal; Antrag der 
SPD-Fraktion 
AN/0963/2015 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden Antrag: 
Der Brunnen-Tempel im Fritz-Encke-Volkspark Köln-Raderberg ist vor Jahren teilsaniert  
worden. Leider sind schon wieder große Schadstellen aufgetreten. Grundübel der 
Schädigung ist, dass oben auf dem Dach des Tempels die Abflusskanäle verstopft sind, so 
dass das Wasser in die Säulen des Tempels fließt und  diese Schädigungen auslöst. 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Mittel für eine Grundsanierung des Brunnen-
Tempels zur Verfügung gestellt werden können, damit weitere Schädigungen des unter 
Denkmalschutz stehenden Brunnen-Tempels vermieden werden können. 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Nachdem sie fast in Vergessenheit geraten war, wurde die Anlage mit Hilfe von Spenden 
sowie Sponsoring durch den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz 
und eine Bürgerinitiative 2001 wiederhergestellt. Ein Jahr später folgte die Umbenennung 
zum Andenken an seinen Erbauer. Am Tag des offenen Denkmals im September 2006 
wurde der restaurierte Tempel mit einem neuen Brunnen des Künstlers Serban Rusu mit 
Edelstahlsockel und bronzener Brunnenschale eingeweiht. 
 
Das Grünflächenamt beabsichtigt zeitnah, zwecks Auskunft auf fachlich fundierter Basis, ein 
Architekturbüro mit den Leistungsphasen 1 / Grundlagenermittlung und 2 / Vorplanung zu 
beauftragen. 
Nach Gewinnung des entsprechenden Kenntnisstandes mit einer Kostenschätzung wird die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom Ergebnis unterrichtet. 
Dies betrifft die Mauern. Der Brunnentempel selbst gehört nicht in die Unterhaltung des 
Grünflächenamtes. Im Rahmen des dazugehörigen Ortstermins wird vom Architekten 
dennoch eine Fachaussage erbeten werden. 
 
Die Brunnenanlage gehört zum Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Ein Gutachten ist 
in Vorbereitung.  
 
Die Maßnahme soll mittelfristig umgesetzt werden.

Beschluss Nr. 031/15 
Beschluss Nr. 031/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 
 
8.2.1 Klimafolgenabschätzung in städtischen Beschlussvorlage, AN/0748/2015 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden Antrag: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes zukünftig für folgende 
Beschlussvorlagen, die den Stadtbezirk Rodenkirchen betreffen, die Auswirkungen auf das 
städtische Klima qualitativ zu bewerten und relevante Erkenntnisse in den Vorlagen als 
Entscheidungshilfe für die Bezirksvertretung – und nachfolgend die Ratsausschüsse und den 
Rat – darzustellen: 
 
1. Bauten wie Gebäude aller Art, Lärmschutzeinrichtungen etc. 
2. Eingriffe in die Natur, die über das Fällen oder Anpflanzen einzelner Bäume hinausgehen. 
 
Die Darstellung kann analog der „Haushaltsmäßigen Auswirkungen“ in den bisherigen 
Beschlussvorlagen in einer Rubrik „Klimatische Auswirkungen“ erfolgen. Sind Auswirkungen 
auf das städtische Klima nicht zu besorgen, ist dies ebenfalls in den Beschlussvorlagen 
kenntlich zu machen.  
 
Sachstand Dezember 2015 
 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018 
 
GGfs. sind zur Bearbeitung des Themas u.a. weitere personelle Ressourcen notwendig. Das 
Thema befindet sich zur Zeit in der Klärung.

Beschluss Nr. 032/15 
Beschluss Nr. 032/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 
 
8.1.2 Anwendung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes  in der Wohnanlage Am 
Kölnberg, AN/0519/2015 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten  Beschluss:  
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, unter Ausnutzung aller Möglichkeiten des 
neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) vom 10.04.2014 die bisher 
ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der in Wohnungen sowie in 
Treppenhäusern und Außenanlagen des Kölnbergs festgestellten Mängel zu 
intensivieren und über das Ergebnis binnen eines Jahres der BV 2 einen 
Bericht vorzulegen. 
2.) Die Verwaltung wird um Prüfung ihrer Möglichkeiten gebeten, ggfs. mit 
externen Partnern (JobCenter; Mieterverein; Mieterschutzbund) ein 
Mieterbüro vor Ort am Kölnberg einzurichten, das als Ansprechpartner und 
Berater für die Bewohner und Bewohnerinnen in Mieterfragen dient. Auch 
hierzu soll spätestens binnen eines Jahres berichtet werden. 
3.) Falls sich durch diese Maßnahmen der Zustand der z.T. verwahrlosten 
Wohnungen, Treppenhäuser und Außenanlagen nicht verbessern lässt, 
sollen die darauf basierenden Erkenntnisse als Grundlage für Anregungen 
und Änderungsvorschläge an die entsprechenden Stellen auf Landesebene 
dienen, die Handlungswerkzeuge des WAG entsprechend zu verbessern. 
 
Es soll die Konnexitätsfrage geprüft werden in Bezug auf die Maßnahmen nach dem neuen 
Landestecht und dementsprechend verursachten Kosten. 
 
Sachstand Dezember 2015 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand Dezember 2018  
 
Die Verwaltung hat nach Prüfung den Vorschlag der Einrichtung eines Mieterbüros durch 
das Amt für Wohnungswesen für das Mietshaus am Kölnberg verworfen.  
Die Anzahl der wohnungsaufsichtlich relevanten baulichen Mängel am Kölnberg war in den 
letzten vier Jahren gering. Es gab fünf eingeleitete Verfahren, von denen drei wegen 
mieterbedingter Mängel eingestellt wurden. In zwei Fällen wurden die Mängel vom 
Eigentümer freiwillig beseitigt. 2018 gab es gar kein Verfahren der Wohnungsaufsicht am 
Kölnberg, so dass kein Handlungsbedarf besteht. Die Wohnungsaufsicht ist aufgrund ihrer 
knappen personellen Ausstattung nicht in der Lage, Außenstellen in der Stadt einzurichten, 
für deren Besetzung keine Stelle im Haushalt eingerichtet wurde. Zudem gehört die 
Rechtsberatung von Mietern gegen Eigentümer nicht zum in § 2 Wohnungsaufsichtsgesetz 
definierten Aufgabenbereich der Wohnungsaufsicht. Die Beratung von Mietern des 
Kölnbergs wird bereits durch eine engmaschige soziale Infrastruktur in Meschenich 
abgedeckt. Zudem haben sie die Möglichkeit, das Angebot des Mietervereins und des 
Mieterschutzbundes wahrzunehmen.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 033/15 
Beschluss Nr. 033/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 
 
8.1.3 Ersatzpflanzungen für geplante Baumfällungen im Stadtbezirk, AN/1044/2015 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden Antrag: 
Die Verwaltung wird gebeten, die laut der Auflistun g „Geplante Fällungen im Bezirk“ 
angeordneten Ersatzpflanzungen generell innerhalb d es Stadtbezirks 2 zu realisieren. Eine 
entsprechende Liste mit  geplanten Standorten ist d er BEZIRKSVERTRETUNG 
RODENKIRCHEN vorzulegen und regelmäßig  (z.B. halbjährlich) zu aktualisieren. Diese Liste 
soll auch durch das Amt für Landschaftspflege und G rünflächen beauftragte Pflanzungen 
enthalten.  
Weiterhin bitten wir darum, die BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN in Zukunft auch 
über die von liegenschaftsverwaltenden Dienststellen und kommunalen Betrieben (StEB, 
KölnBäder etc.) geplanten Ersatzpflanzungen regelmäßig zu informieren. 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand Dezember 2018: 
 
Rückwirkend für die Zeit in 2016, 2017, 2018 und 2019 wurden jeweils 8, 39, 16 und 7 
Straßenbäume gefällt.  
 
Im Rahmen der gesicherten Finanzierungen fanden , bzw. finden über verschiedene 
Pflanzaufträge nachfolgende Ersatzpflanzungen statt: 
 
LVR Zusetzungen 2018    13 Bäume (geplant) 
SK Ersatzpflanzungen 2019-2020   28 Bäume (geplant)  
SK Politische Zusetzungen 2016    45 Bäume werden z .Z. gepflanzt- 
SK Politische Zusetzungen 2017   10 Bäume werden z. Z. gepflanzt-   
Stadtklima Verschönerungsprogramm 2018  28 Bäume - gepflanzt Frühjahr 2019 – 
Rahmenvertrag mit Grün Stiftung 2017  16 Bäume - ge pflanzt Frühjahr 2017 - 
 
Nach dem Stand vom 19.02.2019 verbleiben, als nicht beauftragte Ersatzpflanzungen, 18 
Bäume.

Beschluss Nr. 034/15 
Beschluss Nr. 034/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 
 
8.1.10 Außensportanlage für die Europaschule, Rader thalgürtel 3, Köln-Raderthal, 
AN/1189/2015 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünfläche hinter den beiden Hausmeisterbungalows der 
Europaschule als Außensportanlage für die Europaschule in Köln-Raderthal, auszubauen. 
Die Ausbauplanungen sind der Bezirksvertretung vorzulegen. 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert.

Beschluss Nr. 035/15 
Beschluss Nr. 035/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 
 
8.2.1 KVB-Linien 16 / 17: Weiterführung bis Wesseli ng statt Halt in Sürth bzw. 
Rodenkirchen , AN/1175/2015 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt: 
 
Der Rat wird gebeten, die Verwaltung unter Einbezie hung der Wesselinger Stadtspitze 
(Ansprechpartner: Herr BM E. Esser, 02236/701-200) prüfen zu lassen, inwieweit und unter 
welchen Rahmenbedingungen eine Weiterführung der bi sher in Sürth und zukünftig auch in 
Rodenkirchen wendenden Züge der KVB-Stadtbahnlinien 16 / 17 bis Wesseling machbar ist. 
Hierbei sind (auch) folgende Fragen zu prüfen und zu klären: 
• Zu welchen Tageszeiten ist eine spürbare Verbesse rung der ÖPNV-Anbindung des 
Kölner Südens erreichbar und sinnvoll? 
• Kann hierbei auch das Wohnangebot für Kölner Stud enten durch die Nutzung 
Wesselinger Kapazitäten erhöht werden? 
• Ergibt sich für Kölner Schüler so die Chance, das  Unterangebot an Plätzen in 
weiterführenden Schulen durch Nutzung des Schulzent rums in Wesseling zu 
beseitigen? 
Welche Aspekte führen für Köln zu finanziellen Be-, welche zu Entlastungen? 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
 
Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für 
Straßen und Verkehr weitergeführt. 
 
 
 
Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt.

Beschluss Nr. 036/15 
Beschluss Nr. 036/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 
 
8.2.2 Ladestationen für Elektro-Autos, AN/1180/2015  
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, mit der Rheinenergie Gespräche zu führen mit dem Ziel, 
Ladestationen für Elektro-Autos in allen Stadtteilen einzurichten. 
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Projekt „colognE mobil“ (Phase 2) soll der Bedarf 
für Elektro-Ladestationen im Raum Rodenkirchen evaluiert und die derzeit 
unterdurchschnittliche Versorgung erhöht werden. 
Dabei ist darauf zu achten, dass alle neue Ladestationen gemäß dem EU-Standard mit dem 
Stecker Typ 2 nach DIN EN 62196-2 bzw. Combo 2 DIN EN 62196-3 unterstützt werden. 
Des Weiteren soll geprüft werden, ob eine Batterie-Wechselstation in Autobahnnähe errichtet 
werden kann. 
Die Ladestationen sollen auch für E-Bikes geeignet sein. 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Es wird auf die Beschlussvorlage 2020/2018 verwiesen. 
 
Thema Elektromobilität ist inzwischen das Dezernat VIII federführend.  
Die Beschlussvorlage 2020/2018 wurde von VIII/66/661/2 erstellt und ist für die Ratssitzung 
im April 2019 vorgesehen. 
 
Der Beschluss ist mittelfristig umzusetzen.

Beschluss Nr. 037/15 
Beschluss Nr. 037/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.09.2015 
 
8.1.2 Werbung für P&R-Plätze im Stadtbezirk Rodenki rchen, AN/1396/2015 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten  Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, mit den Behörden von Land und Bund in Kontakt zu treten und 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen Vorschlag zu unterbreiten, wie der vorhandene 
P+R Platz in Godorf und der zukünftige am Verteiler Süd beworben werden können.   
Darüber hinaus soll geprüft werden, inwiefern ein dortiger weiterer Ausbau des P&R-
Angebots durch die gezielte Werbung erforderlich ist. 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Die Verwaltung beabsichtigt hinsichtlich der P+R Plätze das Eigentum an städtischen Park 
and Ride Anlagen (Plätze und Paletten) auf die Kölner Verkehrsbetriebe AG zu übertragen 
sowie den Betrieb, die Unterhaltung, die Erneuerung, die Wahrnehmung der 
Verkehrssicherungspflicht und die Erweiterung solcher Anlagen an Stadt- und S-
Bahnhaltestellen in die bestehende Betrauung der KVB aufzunehmen. Die Ratsvorlage 
befindet sich gerade im Mitzeichnungsverfahren und soll in der Ratssitzung am 10.05.2016 
beschlossen werden. Nach Vorlage des Ratsbeschlusses muss noch der notarielle Vertrag 
über diese Übertragung abgeschlossen werden. Die KVB wird sich nach der Übertragung mit 
dem Thema befassen. 
 
Die Ausschilderung der P+R-Anlage Godorf wird überprüft und bei Bedarf im Zuge der 
Neubeschilderung nach Ausbau der L150 in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen 
NRW optimiert. 
Die zukünftige P+R-Anlage Bonner Str./Verteilerkreis Köln wird im Zuge der Errichtung bzw. 
Inbetriebnahme ausgeschildert. 
 
Alle P+R-Anlagen sind im Internet-Auftritt der Stadt Köln unter dem Stichwort Verkehr 
aufgelistet. 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/pr-anlagen 
 
Zusätzlich wird in Abhängigkeit der Verkehrssituation in der Innenstadt auf die Nutzung der 
P+R-Anlagen über die Verkehrsinformationsanlagen (Variotafeln) sowie die Lokalradios 
hingewiesen. 
 
 
Sachstand Dezember 2018:  
Die Hinweisbeschilderung zum P+R-Parkplatz in Köln-Godorf wurde im Jahre 2016 erneuert. 
Der Beschluss für die Wegweisung ist damit erledigt. 
Das Thema wird im Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr weitergeführt. 
Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt.

Beschluss Nr. 038/15 
 
 
Beschluss Nr. 038/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.09.2015 
 
8.1.3 Verlängerung des Mietvertrages zwischen der S tadt Köln und dem Schützen-
Verein Köln-Bayenthal e.V. für den Hochbunker Marktstraße 8, Köln-
Raderberg, AN/1559/2015  
 
Beschluss:  
  
Die Verwaltung wird gebeten, 
1. den Mietvertrag für den Hochbunker Marktstraße 8 , Köln-Raderberg, zwischen der 
Stadt Köln und dem Schützenverein Köln-Bayenthal e.V., Mietzeit lt. Mietvertrag vom 
01.06.1997 bis 31.05.2017 um mindestens 10 Jahre zu verlängern, 
2. den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung  vom 09.09.2013 zu bestätigen, 
von der Veräußerung des denkmalgeschützten Hochbunkers derzeit abzusehen, weil 
der Hochbunker im Sanierungsgebiet liegt und weder die Sanierungsmaßnahmen 
noch das Gesamtkonzept Parkstadt Süd - ESIE - abgeschlossen sind. 
Sachstand Dezember 2015  
 
Der Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.01.2016 die Verlängerung des 
derzeit laufenden Mietvertrags für den Hochbunker Markstraße in Köln-Raderberg zwischen 
der Stadt Köln und dem Schützen-Verein Köln-Bayenthal e.V. bei ansonsten 
gleichbleibenden Konditionen und Bedingungen bis zum 31.12.2020 abgelehnt . 
Hierzu wird auf die Auszüge in dem jeweiligen nichtöffentlichen Teil aus der Niederschrift der 
Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 21.01.2016 zu TOP 5.1 (AN/0181/2016 
Verlängerung des Mietvertrags Hochbunker Marktstraße bis zum 31.12.2020) sowie TOP 
12.1 (3726/2015 Verlängerung des Mietvertrags zwischen der Stadt Köln und dem Schützen-
Verein Köln-Bayenthal e.V. für den Hochbunker Marktstraße (hinter) 8 in Köln-Raderberg) 
verwiesen. 
 
Im Ergebnis besteht derzeit nicht die Absicht, den Mietvertrag mit dem Schützen- 
Verein Köln-Bayenthal e.V. zu kündigen. 
 
Sachstand Dezember 2018  
Der Beschluss hat sich durch die Entscheidung des Liegenschaftsausschusses 
bereits 2015 erledigt. 
Die SPD-Fraktion bittet nach wie vor zu prüfen, ob eine Vertragsverlängerung möglich ist, 
damit dem Sicherheitsbedürfnis des Schützenvereis entsprochen werden kann. 
 
Die Verlängerung des Mietvertrages mit dem Schützenverein wurde bedauerlicherweise 
abgelehnt. Dadurch verliert der Schützenverein jegliche Möglichkeit der Investitionen, da hier 
die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 573 c BGB - 9 Monate - zur Anwendung kommen. 
Eine Sicherheitsgarantie besteht nicht, wenn die Verwaltung mitteilt, dass derzeit nicht die 
Absicht besteht, den Mietvertrag zu kündigen. 
 
Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, ob eine Vertragsverlängerung möglich ist, damit dem 
Sicherheitsbedürfnis des Schützenvereis entsprochen werden kann. 
 
Der Beschluss ist damit noch nicht erledigt.

Beschluss Nr. 039/15 
Beschluss Nr. 039/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.09.2015 
 
8.1.4 Krötenwanderung, Schutzmaßnahmen: Temporäre S perrung des Zollstocker 
Wegs, AN/1554/2015 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Nutzer der Schrebergärten am Zollstocker 
Weg bei einer möglichen Sperrung dieser Straße in Höhe des Kalscheurer Weihers während 
der Hauptwanderzeit der Kröten ihre Gärten alternativ erreichen können. Hierbei ist 
insbesondere die zeitweise Öffnung einer Verbindung zu der Straße „Am Eifeltor“ - z.B. in 
Höhe des DHL-Verteilzentrums - zu untersuchen. 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Da die Sperrung von allen Beteiligten – außer ggf. einigen Kleingartenbesitzern – gewollt 
und als unumgänglich erachtet wurde, wurden im Rahmen der Suche nach alternativen fünf 
theoretisch mögliche Zuwegungen erarbeitet und geprüft:  
 
Variante 1:  Zufahrt über „Am Eifeltor“  
Variante 2: Zufahrt über Brühler Landstraße / Jägerstraße (parallel der A4)  
Variante 3: Zufahrt über Efferenweg  
Variante 4: Zufahrt über die eventuell dort verlaufende B 51 ( geplante Ortsumgehung 
Meschenich)  
Variante 5:  Belassen des alten Zustands ggf. mit s.g. „Krötentunnel“  
 
Die erbetenen Stellungnahmen von den jeweiligen Beteiligten (Amt 66 (Straßen und 
Verkehrstechnik) Amt 67 (Landschaftspflege und Grünflächen) und Leitungsbetreibern zur 
Realisierbarkeit der jeweiligen Varianten lag zu der Zeit noch nicht vor.  
 
Die letztendliche Prüfung der Varianten erfolgte erst 2016 nach Vorliegen der 
Stellungnahmen. Dabei fielen die Varianten 1,4 und 5 als nicht realisierbar oder zu 
Kostspielig heraus. 
Die präferierte Variante 3  ermöglicht eine vollständige Sperrung des Zollstocker Weges am 
Parkplatz vom Kalscheurer Weiher, verbunden mit einer relativ einfach umsetzbaren 
Zuwegung über den Efferenweg. 
 
Sachstand Dezember 2017 
 
Auf die Mitteilung 3828/2016 zur Sitzung am 02.02.2017 wird verwiesen: 
 
Sachstand 2018 
Auf die mehrheitlich gefasste Beschlussfassung am 22.01.2018 (Vorlage 4022/2017) wird 
verwiesen: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt einer ganzjährigen Sperrung des Zollstocker 
Weges entlang des Kalscheurer Weihers zu und beauftragt die Verwaltung mit der sofortigen 
Umsetzung dieser Maßnahme. 
Die Entsiegelung des Zollstocker Weges bedarf einer besonderen Beschlussfassung der

Beschluss Nr. 039/15 
Bezirksvertretung Rodenkirchen. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Der Zollstocker Weg wurde gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
ganzjährig gesperrt. Es bestehen allerdings immer wieder Probleme damit, dass das Schloss 
der Schranke aufgebrochen wird, das jedoch von der Verwaltung entsprechend ersetzt wird. 
Der Verkehr läuft ansonsten über die ertüchtigte Jägerstraße.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 040/15 
Beschluss Nr. 040/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.09.2015 
 
8.1.5 Aufstellung von Geldwechselautomaten an der K VB-Stadtbahnhaltestelle  
K-Rodenkirchen im Rahmen eines Pilotprojektes, AN/1548/2015 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die KVB wird unter der Einbeziehung der HGK im Rahmen eines einjährigen Pilotprojekts 
gebeten, auf den jeweiligen Bahnsteigen der KVB-Linie 16 an der KVB 
Straßenbahnhaltestelle Rodenkirchen Bahnhof jeweils einen Geldwechselautomaten zum 
Wechseln von Banknoten in Münzen aufzustellen. 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
 
Auf die Mitteilung 0160/2016 aus der Sitzung am 07.03.2016 wird verwiesen. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 042/15 
 
 
Beschluss Nr. 042/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.11.2015 
 
8.2.2 Nutzung des Schulstandortes Gaedestraße für b ürgerschaftliches 
Engagement, AN/1543/2015 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat der Stadt Köln zu beschließen, dass die 
Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-
zügigen Grundschulgebäudes nicht mit einer 1-fach Sporthalle sondern mit einer 2-fach 
Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße  (Flurstück Nr. 654, 1023 und 
Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg erfolgt. Des Weiteren ist die 
2-fach Sporthalle so auszustatten, dass ihre Nutzung auch für bürgerschaftliches 
Engagement und sonstige Veranstaltungen möglich ist. 
Stellungnahme der Verwaltung, 3237/2015  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, 
ist jedoch über die Argumentation der Verwaltung verwundert, da die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen bereits mit Beschluss vom 02.03.2015 unter TOP 9.2.1 eine 2-fach Halle 
beschlossen hat und zu dem die 2-fach Sporthalle so auszustatten sein sollte, dass ihre 
Nutzung auch für bürgerliches Engagement und sonstige Veranstaltungen möglich ist.  
  
Der Antrag AN/1543/2015 wird daher weiterhin aufrechterhalten. 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert.

Beschluss Nr. 043/15 
Beschluss Nr. 043/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.11.2015 
 
8.2.3 Geförderter Wohnungsbau im Bezirk: Nachbesser ung „Kooperatives 
Baulandmodell“, AN/1555/2015 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zeitnah zu beauftragen, das von ihm am 17.12.2013 
beschlossene sogenannte „Kooperative Baulandmodell“ (Vorlage 4325/2012)  mit hoher 
Priorität so nachzubessern, dass es auch bei Vorhaben im Innenbereich greift. 
 
Sachstand Dezember 2015 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
 
In Verfahren, die nach § 34 Baugesetzbudch (BauGB) beurteilt werden, besteht ein 
Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung, sofern sich das Vorhaben nach Art 
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in 
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die 
Feststellung der Planbedürftigkeit von Vorhaben ist Kernbestandteil der gemeindlichen 
Planungshoheit gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit Art. 28 GG und kann nicht 
durch (vertragliche) Vereinbarungen eingegrenzt werden. Ob ein Vorhaben planbedürftig ist, 
ist anhand der Besonderheiten und der Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls zu 
entscheiden. 
 
Das Kooperative Baulandmodell – in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2014 
sowie in der fortgeschriebenen Fassung vom 10.05.2017 – findet gemäß Nummer 2 Absatz 
1 KoopBLM ausschließlich bei Vorhaben Anwendung, für die eine verbindliche 
Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist.  
 
Keine Anwendung findet das Kooperative Baulandmodell bei Vorhaben, die auf Grundlage 
von § 34 BauGB genehmigungsfähig sind. Es würde einen Verstoß gegen das 
Kopplungsverbot des § 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB darstellen, wenn die Erteilung einer 
Baugenehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, von dem Abschluss eines 
städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der Errichtung von öffentlich gefördertem 
Wohnungsbau abhängig gemacht würde. 
 
Hiervon unabhängig kann gleichwohl ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB für 
die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Herstellung von öffentlich 
geförderten Wohnungen auch dann bestehen, wenn im Sinne einer geordneten 
städtebaulichen Entwicklung flankierende Maßnahmen erforderlich sind.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 044/15 
Beschluss Nr. 044/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.12.2015 
 
8.1.1 Umgehendes Ausweisen eines Grundstücks für ei nen Kita-Neubau in 
Immendorf, AN/1810/2015 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, in Immendorf umgehend ein Grundstück für einen Kita-Neubau 
auszuweisen. 
 
Sachstand Dezember 2015 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018 
 
Jugendamt: 
Das Jugendamt kann keine Fläche zur Errichtung einer Kita ausweisen. 
Im Zuge eines B-Plan Verfahrens kann z.B. eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden 
oder der FNP legt für ein Gebiet die Nutzung fest, so z.B. Wohnen oder Spielplatzfläche aber 
auch Kita und Gemeinbedarf.  
Insofern liegt die Beantwortung des Beschlusses beim Stadtplanungsamt.  
 
Stadtplanungsamt: 
Im Rahmen der Umsetzung von STEK Wohnen wurden neue Flächen für den Wohnungsbau 
gesucht und gefunden. Hierzu zählt auch eine Fläche im Süden von Immendorf. Die Planung 
für den Bereich (Arbeitstitel: Dauner Straße) wird in 2019 beginnen. Es soll auch ein neuer 
Kita-Standort in die Planung integriert werden.

Beschluss Nr. 045/15 
Beschluss Nr. 045/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.12.2015 
 
8.1.3 B-Plan "Hombergstraße" in Rodenkirchen: Grüna usgleich, AN/1746/2015 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, bei der angekündigten Aufstellung eines Bebauungsplans 
„Hombergstraße“ in Rodenkirchen dort festzuschreiben, dass ein angemessener Ausgleich 
für die zuvor im Innenbereich gefällten Großbäume ortsnah vorzunehmen ist. Hierbei können 
als Grundlage die Ergebnisse unserer Anfrage AN/0640/2014 dienen. 
 
Sachstand Dezember 2015 
 
Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. 
 
Sachstand 2018: 
 
Für eine Wohnbebauung mit drei Wohneinheiten im Bereich der Hombergstraße wurde 
bereits in 2014 eine Baugenehmigung erteilt. In der Folge ist ein Wohnhaus errichtet worden. 
Ein Bebauungsplan ist in diesem Bereich nicht vorgesehen. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 46/15 
Beschluss Nr. 46/15 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 7.12.2015 
 
8.1.6 Römischer Sarkophag auf dem Südfriedhof, AN/1 812/2015  
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, den römischen Sarkophag am Eingang des Südfriedhofs hinter 
der Trauerhalle optisch ansprechend aufzuarbeiten und eine Informationstafel aufzustellen, 
die über die Details dieses römischen Reliktes informiert und auf weitere Relikte aus der 
Römerzeit im Stadtbezirk (z.B. Brunnen in der Gesamtschule, römisches Grab am 
Kalscheurer Weiher) hinweist. 
 
Sachstand Dezember 2015  
 
Eine Umsetzung des Beschlusses vom Dezember 2015 ist nicht erfolgt und aus 
konservatorischen Gründen in dieser kurzen Zeitspanne auch gar nicht umsetzbar gewesen.  
 
Zunächst einmal mussten die Restauratoren des Römisch-Germanischen Museums einen 
ausführlichen Schadensbericht erstellen. Dieser liegt seit Ende Februar 2016 vor. 
 
Dem Bericht ist zu entnehmen, was erforderlich ist, um den Sarkophag konservatorisch zu 
betreuen. Erforderlich sind mehrere Arbeitsschritte, die in Etappen durchgeführt werden 
müssen und einen Zeitraum (abhängig von der Witterung) zwischen neun und dreizehn 
Wochen in Anspruch nehmen! 
 
Kurz zusammen gefasst, muss der Sarkophag zunächst durch Unterleger vom Erdboden 
getrennt und der Sarkophagdeckel abgenommen werden, dann gereinigt werden (von 
Bewuchs etc.) und in einem Zelt (o.ä.) zwei bis drei Wochen trocknen. Erst dann ist es 
möglich, den Stein mit Konservierungsmitteln zu tränken, um die Steinstruktur dauerhaft zu 
festigen. Im Anschluss können der Sarkophagdeckel wieder aufgesetzt und die Risse im 
Stein geschlossen werden. Zukünftig sollte der Sarkophag auf einer Natursteinplatte oder 
etwas ähnlichem aufgestellt sein, damit die Erdfeuchte nicht eindringen kann. Vor der 
Neuaufstellung muss der Sarkophag bis zu zwei Wochen ruhen, damit die 
Ergänzungsmasse (in den ehemaligen Rissen) ausgehärtet ist. Zudem ist das Schild mit 
Erläuterungen zu gestalten und in Auftrag zu geben. 
 
Es handelt sich um ein aufwändiges konservatorisches Verfahren. Da die Arbeiten im Freien 
(unter Zelt) stattfinden müssen, kommt für eine Restaurierung nur die mildere Jahreszeit in 
Frage (ohne Nachtfröste etc.). Im Winter sind derartige Maßnahmen nicht umzusetzen. 
 
Das Römisch-Germanische Museum hat in seinen Reihen lediglich eine Steinrestauratorin, 
die durch die Betreuung der Museumsbestände, die Einbindung von Sonderausstellungen u. 
a. m. vollständig ausgelastet ist. Mit eigenem Personal ist die Arbeit insofern kaum bzw. nur 
innerhalb eines sehr langen Zeitraums von mehreren Monaten zu bewerkstelligen. Die 
Beauftragung einer Fachfirma erscheint daher geboten.   
 
Mit einer Restaurierung sind Kosten von schätzungsweise 18.000 Euro verbunden. Diese 
sind im Haushalt des Römisch-Germanischen Museums jedoch nicht vorhanden.  
 
Erfreulich ist aber, dass sich nach der Veröffentlichung in der Kölner Lokalpresse mehrere 
Institutionen (ein Lions-Club, eine Handwerker-Innung und eine private Stiftung sowie eine 
Privatperson) gemeldet haben, um zu signalisieren, dass diese zur Restaurierung des 
Sarkophags beitragen möchten. Zunächst wurde ein vollständiges Schadensbild entwickelt

Beschluss Nr. 46/15 
und die Kosten wurden geschätzt. Es wird nunmehr Kontakt mit den genannten Personen 
aufgenommen. 
 
Sachstand 2018: 
 
Eine umfassende Restaurierung des antiken Sarkophags, deren Kosten sich auf ca. 18.000 
Euro belaufen,  konnte bislang nicht umgesetzt werden, da im Haushalt des Römisch-
Germanischen Museums keine Finanzmittel für diese Maßnahme bereit stehen. Angebote 
privater Unterstützer haben diesen Betrag bei weitem nicht abgedeckt. Darüber hinaus 
konnte die zugesetzte Stelle im Bereich Steinrestaurierung bislang nicht besetzt werden. Das 
Römisch-Germanische Museum verfügt derzeit nur über eine Fachkraft im Bereich 
Steinrestaurierung, die durch den Umzug des Hauses in das Interim voll ausgelastet ist. 
Das Römisch-Germanische Museum hat daher nach Ende der Frostperiode im Februar 2019 
begonnen, die Oberfläche des antiken Sarkophags von Pflanzenbewuchs zu reinigen und 
die Oberfläche zu behandeln. Mit dieser Grundversorgung, Reinigung und Restaurierung 
sind erste konservatorische Maßnahmen umgesetzt. Die Arbeiten sind im Februar 2019 
abgeschlossen worden.

Beschluss Nr. 01/16 
Beschluss Nr. 01/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 
8.1.1 Verkehrsmaßnahmen in Rondorf-Hochkirchen,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen;  
AN/0036/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird um Prüfung folgender Verkehrsmaßnahmen gebeten: 
a. Eine Fußgänger-(/Radweg)-Querung über den Weißdo rnweg. 
b. Eine verkehrssichere Anbindung des Wohngebietes „An der Sophienhöhe“ in 
Rondorf-Hochkirchen durch einen Fuß-/ Fahrradweg an die KVB-Bushaltestellen der 
Linie 131 
Beide Maßnahmen sollten sich sinnvollerweise ergänzen. 
Zur Bewertung der örtlichen Details schlägt die Bezirksvertretung Rodenkirchen einen 
Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßen und 
Verkehrstechnik der Stadt Köln vor. 
 
Sachstand Dezember 2016 
Stellungnahme der Verwaltung (Amtes für Straßen und Verkehrstechnik),  
0599/2016 zur Sitzung am 27.03.2016  
 
Zu A):  
Der Ausführungsabteilung des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik liegt eine 
Ausbauplanung für eine Querungshilfe über den Weißdornweg im Bereich des Lindenwegs 
vor. Ein Fußgängerüberweg ist in diesem Bereich keine geeignete Lösung, da die Autofahrer 
auf beiden Seiten aus einer Kurve kommen und die Situation daher zu unübersichtlich ist. 
Die Querungshilfe ist in einer Breite von 2,50 m geplant.  
Die Bauausführung wird so vorbereitet, dass mit dem Ausbau im zweiten Quartal 2016 
gerechnet werden kann.  
Zu B):  
Im angesprochenen Bereich verläuft bereits ein relativ breiter, offensichtlich stark 
frequentierter Trampelpfad. Durch das Entfernen einiger Baumstümpfe und die Entnahme 
weniger unterständiger Bäume lässt sich der Weg mit leichter wassergebundener 
Befestigung zu einem Forstweg ausbauen, der die Anforderungen der Anwohner weitgehend 
erfüllen wird.  
Ein Ausbau als Geh- und Radweg würde einen etwas höheren Ausbaustandard bringen, 
aber erheblich teurer werden und als Eingriff in den Wald einen Ausgleich nach Landschafts- 
und Forstgesetz nach sich ziehen. Ein solcher Ausbau müsste durch das Amt für Straßen 
und Verkehrstechnik entsprechend geplant und finanziert werden. Von der städtischen 
Forstverwaltung kann ein solcher Ausbau nicht umgesetzt werden.  
Für einen Ortstermin steht der zuständige städtische Förster gerne zur Verfügung. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Der Ortstermin hat 12.05.2016 stattgefunden. 
 
Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für 
Straßen und Verkehr weitergeführt.  Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 
erledigt.

Beschluss Nr. 02/16 
Beschluss Nr. 02/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 
8.1.2 Aufstellung von neuen Werbeanlagen im Stadtbe zirk Rodenkirchen und 
Beteiligung der Bezirksvertretung;  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen und FDP  
- mit Beitritt der CDU-Fraktion 
AN/0018/2016 
Die CDU-Fraktion tritt dem Antrag bei. 
Der Antrag wird anlässlich der Ausführungen der Fachverwaltung modifiziert. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: 
Die Nichtbeteiligung  der Bezirksvertretung Rodenkirchen bei der Standortauswah l der 
Werbeanlagen verstößt gegen die Bestimmungen des § 37  Abs. 5 GO NRW, den § 19 Abs. 
4 der Hauptsatzung der Stadt Köln und den § 2  Abs. 6.4 Pflege des Ortsbildes der 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. 
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, die Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen bei der Standortauswahl der Werbeanlagen im Stadtbezirk herzustellen! 
 Stellungnahme der Verwaltung;  
0152/2016 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die schriftlichen und mündlichen 
Ausführungen der Bauverwaltung, Herrn Klasen, zur Kenntnis genommen. Demnach 
ist die Aufstellung der Werbetafeln und Werbesäulen ein Geschäft der laufenden 
Verwaltung und bedarf erst ab einer bestimmten Größe der Zustimmung der 
Bezirksvertretungen. Dies sei so in der Zuständigkeitsordnung geregelt. Die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen sieht jedoch anlässlich dieser Ausführung 
dringenden Änderungsbedarf der Zuständigkeitsordnung, da die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen in ihrem Bezirk selber entscheiden möchte, an welcher Stelle 
Werbetafeln usw. analog den Richtlinien (Verkehrssicherheit, Stadtplanung usw.) 
aufgestellt werden. Der gemeinsame Antrag wurde dahingehend modifiziert. 
 
Sachstand Dezember 2018  
 
Mit der 2. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 29.03.2018 wurden die  
Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen neu geregelt und umfassen nun die Festlegung von 
Standorten für Werbeanlagen für die Plakatgrößen 18/1 (Großflächenwerbeanlagen), 8/1 
(City-Light-Säulen) und 4/1 (Stadtinformationsanlagen).Die Beteiligung der 
Bezirksvertretungen erfolgt bei neuen Standorten entsprechend.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 03/16 
Beschluss Nr. 03/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 
8.1.4 Nutzung des vorhandenen Reitweges am Konrader hof in  
Rondorf-Höningen,  
Antrag der CDU-Fraktion 
AN/0037/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, den vorhandenen Reitweg am Konraderhof in Rondorf-
Höningen weiterhin für eine Nutzung vorzusehen und Pflegemaßnahmen durchzuführen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Der Reitweg am Konraderhof gehört nicht zur Forsteinrichtung oder dem zu betreuenden 
Gebiet der Rheinenergie. Die Zuständigkeitsfrage wird noch geklärt.

Beschluss Nr. 04/16 
Beschluss Nr. 04/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 
8.1.12 Zusätzlicher Parkraum für Flüchtlingsunterku nft in Bayenthal,  
Antrag der CDU-Fraktion 
AN/0040/2016 
Auf Anregung der SPD-Fraktion wird der Antrag in Hinblick auf die Beachtung der 
Stellplatzverordnung und der Zuständigkeit des Landes von der CDU-Fraktion modifiziert. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten  Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in Nähe der Flüchtlingsunterkunft Alteburger 
Straße in Bayenthal städtische Grundstücke zur Verfügung stehen, die vorübergehend als 
Parkraum genutzt werden können und das Land NRW zu verpflichten, die Vorgaben der 
Stellplatzverordnung zu erfüllen . Sollten dafür keine städtischen Grundstücke zur 
Verfügung stehen, wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der Landesverwaltung 
darüber zu führen, ob Grundstücke im Eigentum des Landes NRW zur Verfügung stehen, die 
für die Dauer des Bestandes der Flüchtlingsunterkunft als Parkraum genutzt werden können. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Stadt Köln hat keinerlei Dienst- oder Fachaufsichtsfunktion gegenüber der 
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes NRW an der Alteburger Straße/Ecke 
Schönhauser Straße hinsichtlich der Beachtung der Stellplatzverordnung.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 05/16 
Beschluss Nr. 05/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 
8.1.13 Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sü rth,  
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
AN/0195/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
bei der angekündigten Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für 
den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes zu regeln,  
 
A.) Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkar nevals steht dem Wochenmarkt nur 
die halbe Platzfläche zur Verfügung. 
2.) Durch Beschlussfassung der Bezirksvertretung Ro denkirchen können weitere 6 andere 
Nutzungen für den Maternusplatz festgelegt werden, sodass die davon betroffenen 
Wochenmarktveranstaltungen nicht auf dem Platz stattfinden können. 
3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) steht als Ausweichstandort jeweils der 
Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung. 
4.) Die Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) sind den M arktbeschickern seitens der 
Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 
5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranst altungen gemäß Ziffer 2.) den 
Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und 
organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort.  
 
und    
 
B.) Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in  Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):  
 
1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den 
Karnevalstagen sowie anlässlich der Spätkirmes im September aus. Am 2.Wochenende 
im Dezember steht für den Wochenmarkt anlässlich eines Weihnachtsmarktes nur die 
Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. 
2.) Durch Beschlussfassung der Bezirksvertretung Ro denkirchen können weitere 3 andere 
Nutzungen für den Sürther Marktplatz festgelegt werden, sodass die davon betroffenen 
Wochenmarktveranstaltungen nicht auf dem Platz stattfinden können. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen 
werden jährlich festgesetzt. Für das Jahr 2016 wurde am 31.03.2016 eine 
Festsetzungsverfügung erstellt. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 06/16 
Beschluss Nr. 06/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
 
8.1.1 B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Ro denkirchen, 
 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/0353/2016 
Der Antrag wurde modifiziert. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, 
für die noch nicht bebaute Fläche des B-Plangebietes Eygelshovener Straße in Köln-
Rodenkirchen - Vorlage Nr. 1167/2014 - ein neues "Gesamtkonzept" zu erstellen, bei dem 
Folgendes zu berücksichtigen  ist: 
6.) Zum Bereich Eygelshovener Straße ist eine Nutzu ngskonzeption und ein 
Gestaltungskonzept für den Nahversorgungsbereich zu erstellen und ein 
Nahversorgungszentrum nach dem "Einzelhandels- und Zentrenkonzept" der Stadt Köln 
vorzusehen.  
7.) Die Erweiterungsfläche für die Gesamtschule Rod enkirchen soll auf dem Plangebiet im 
nördlichen Anschluss an das aktuell genutzte Gesamtschulgelände geplant werden. 
8.) Die Feuerwehrwache soll südlich angrenzend an d ie Bezirkssportanlage angesiedelt 
werden; erschlossen über die Sürther Straße. Es soll schnellstmöglich Baurecht für die 
neue Feuerwache geschaffen werden. 
9.) Im B-Plangebiet Eygelshovener Straße soll eine weitere KiTa-Reservefläche 
berücksichtigt  werden. 
10.) Die obigen Punkte 1.) – 4.) dürfen sich nicht der im Bereich kürzlich eingerichteten, 
temporären Flüchtlingssiedlung unterordnen; vielmehr ist die Option einer Verlegung 
dieser Einrichtung in den freien Teil des Sürther Feldes (südlich der Bezirkssportanlage) 
zu erwägen.  
Der Straßenbau sowie die Infrastruktur u.a. ÖPNV müssen den neuen Planungen angepasst 
werden.  
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen.

Beschluss Nr. 07/16 
Beschluss Nr. 07/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.2 Gottesweg: Verbesserung der Bahnunterführung,   
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und Herrn Bronisz 
AN/0337/2016 
Der Antrag AN/0337/2016 ist aufgrund der Beschlussfassung zu Antrag AN/0476/2016 
hinfällig. 
 Bahnunterführungen in Zollstock: Beleuchtungskonze pt, Verbesserung 
Erscheinungsbild und Sicherheit,  
Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion 
AN/0476/2016 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
a. der BV Rodenkirchen einen schriftlichen Bericht zu erstellen, was auf den einstimmigen 
Beschluss der BV 2 vom 21.11.2011 (AN/1974/2011: Reinigung der Tunnel zwischen 
Zollstock und Klettenberg) seitens der Verwaltung unternommen wurde. 
b. mit der Deutschen Bahn und der Rheinenergie ein Beleuchtungskonzept zu entwickeln. 
Sowohl bereits bekannte Vorschläge und Ideen verschiedener Künstler als auch die 
Beleuchtung der Bahnunterführung Marzellenstraße (Wände aus hinterleuchteten 
Glasbausteinen) sollen bei der Konzeption berücksichtigt werden.  
c. Ortstermine mit allen Beteiligten (Stadt Köln, A WB, der Rheinenergie und der DB) zu 
organisieren, um folgende Ziele zu besprechen und konkrete Maßnahmen festzulegen  
• dauerhafte Verbesserung der Sauberkeit der Fuß- un d Radwege in den 
Unterführungen (zuständig: AWB), 
• dauerhafte Verbesserung der Beleuchtung der Bahnun terführung (Rheinenergie), 
• Reinigung und Sanierung der Tunnelwände und der De cken (DB). 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Der Ortstermin hat 09.06.2016 stattgefunden. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 08/16 
Beschluss Nr. 08/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.4 Bildungseinrichtungen im Entwicklungsgebiet K öln-Rondorf Nordwest, 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-
Fraktion 
AN/0346/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, in Köln-Rondorf eine Kindertagestätte, eine Grundschule und 
eine weiterführende Schule zu planen. Diese Planung sollte auch die infrastrukturellen 
Maßnahmen – Straßen, ÖPNV etc. enthalten, mit denen diese Bildungseinrichtungen 
erreicht werden sollen. Die Möglichkeit eines gemeinsamen Standortes als Bildungszentrum 
zur Nutzung von Synergieeffekten sollte dabei ausdrücklich geprüft werden. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 2956/2017 in der Sitzung am 13.11.2017 verwiesen. 
 
Es wird auf die Sessionvorlage 1486/2018 in der Sitzung am 04.06.2018 bzw. 09.07.2018 
verwiesen.

Beschluss Nr. 09/16 
Beschluss Nr. 09/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.8 Neubau einer Schulsporthalle am Gymnasium Köl n-Rodenkirchen, 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion mit 
Beitritt SPD-Fraktion 
AN/0341/2016 
Die Fraktion Die Grünen und die FDP- Fraktion legen einen modifizierten Antrag vor.  
Die SPD-Fraktion tritt dem Antrag mit Zustimmung der Fraktion Die Grünen und der FDP-
Fraktion bei. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss: 
Der Rat wird gebeten,  die Verwaltung dazu aufzufordern, für den Neubau der 
Schulsporthalle des Gymnasiums Rodenkirchen einen verbindlichen Zeitplan zu erstellen 
und die Finanzierung über die Einstellung einer entsprechenden Position in den Haushalt 
abzusichern. 
Als Grundlage hierfür ist die schon seit dem Jahre 2012 vorhandene Planung für eine  2-
fach-Schulsporthalle heranzuziehen. 
Falls der angedachte Neubau mittelfristig nicht realisierbar ist, soll die Verwaltung die 
Sanierung der bestehenden Halle vorantreiben, damit diese zeitnah wieder 
uneingeschränkt für den Schulsport genutzt werden kann. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die vorhandene Einfachturnhalle  befindet sich in einem instandgesetzten und somit 
betriebsfähigen Zustand.  
Über die Größe eines möglichen Neubaus muss zu einem späteren Zeitpunkt im 
Zusammenhang mit der Entscheidung über die Generalinstandsetzung entschieden werden.

Beschluss Nr. 10/16 
Beschluss Nr. 10/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.10 Besonderer Schutz für Frauen und Kinder in F lüchtlingsunterkünften im 
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/0345/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten dafür zu sorgen, dass in Flüchtlingsunterkünften im Stadtbezirk 
Köln-Rodenkirchen die dort unterzubringenden oder bereits untergebrachten Frauen und 
Frauen mit Kindern Rückzugsräume erhalten und außerdem vor Übergriffen bestmöglich 
geschützt werden. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Auf die Mitteilungen 0740/2016 und 0523/2016 wird verwiesen sowie auf den 21. Bericht zur 
Situation Geflüchteter in Köln aus 2018. Auf dessen Seiten 22-25 wird ausführlich das 
Engagement der Verwaltung zur Schaffung fester Unterbringungsressourcen für allein 
reisende und allein erziehende Frauen dargestellt. Dabei wird auch auf den Standort 
Rodenkirchen eingegangen. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 11/16 
Beschluss Nr. 11/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.11 Biotopvernetzung / Kleintiertunnel an der L1 50;  
Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/0335/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW Kontakt aufzunehmen 
und zu klären, wie die aus Gründen des Naturschutzes zwingend erforderliche Vernetzung 
der beidseits der L150 liegenden Biotope (Lebensräume insbes. der Wechselkröte) 
nachträglich erreicht werden kann.  
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragte die Verwaltung mit Beschluss in der Sitzung 
am 07.03.2016 Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW aufzunehmen. Die 
Kontaktaufnahme soll klären, wie die aus Gründen des Naturschutzes erforderliche 
Vernetzung der beidseits der L 150 liegenden Biotope erreicht werden kann. 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den Neubau der Bundesstraße B 51n und damit 
eine Ortsumgehung des Stadtteiles Köln-Meschenich zwischen der Anschlussstelle Brühl-
Nord und der Kreisstraße K 27 bzw. der Bundesstraße B 51 alt. Bereits 2010 hat der 
Landesbetrieb bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, die 
Planfeststellung für den Bau der Ortsumgehung Meschenich beantragt. Der 
Planfeststellungsbeschluss wurde am 02.02.2018 durch die Bezirksregierung Köln erlassen. 
Im Rahmen des Verfahrens hierzu stand die Verwaltung in ständigem Kontakt mit dem 
Landesbetrieb Straßenbau NRW. 
 
Als naturschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme wurden in der Planfeststellung 6 
Amphibienquerungen unter der L 150 festgelegt. Die Ausführung der Amphibienquerungen 
wird durch den Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) im Rahmen der 
Baumaßnahmen unter Beachtung der Amphibienwanderzeiten erfolgen. Der genaue 
Ausführungstermin steht jedoch noch nicht fest.   
 
Zu den Amphibienquerungen findet im Mai 2019 ein Abstimmungstermin mit dem 
Landesbetrieb Straßenbau NRW, den Naturschutzbehörden und den betroffenen 
Biostationen statt. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung informiert werden.

Beschluss Nr. 12/16 
Beschluss Nr. 12/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.12 Fahrradabstellanlagen an Flüchtlingsunterkün ften,  
Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/0348/2016 
Die Fraktion Die Grünen haben ihren Antrag modifiziert. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der provisorischen Flüchtlingsunterkünfte, 
insbesondere bei der Flüchtlingsunterkunft Alteburger Straße in Bayenthal, ausreichend im 
Bestand vorhandene  mobile Fahrradabstellanlagen zur Verfügung zu stellen und bei der 
Flüchtlingsunterkunft Bayenthal auf das Land (Bezirksregierung) einzuwirken, das zu 
tun. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Unterkunft für Geflüchtete an der Ecke Alteburger Str. / Ecke Schönhauser Straße in 
Bayenthal ist eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW und liegt damit nicht im 
Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln. Es ist nicht Aufgabe der Stadt Köln, die Ausstattung 
von Landeseinrichtungen mit zu gestalten oder zur Verfügung zu stellen.  
„Provisorische Flüchtlingsunterkünfte“ existieren nicht mehr. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 13/16 
Beschluss Nr. 13/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.13 Berücksichtigung der Bezirksvertretung Roden kirchen bei der Ausweisung 
neuer Wohnungsbauflächen durch Ratsbeschluss,  
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
AN/0477/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Köln die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen 
vor (Beschlussvorlage 1028/2015). Damit soll der Bedarf an neuem Wohnraum in Köln 
teilweise gedeckt werden. Nach den Plänen der Verwaltung soll der Rat die Vorlage bereits 
am 15.03.2016 beschließen. Es ist lediglich die Vorberatung des Stadtentwicklungs-
ausschusses vorgesehen.  
Die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen tangiert fundamental die Belange des  
jeweiligen Bezirks und muss selbstverständlich in der Bezirksvertretung erörtert werden.  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat und die Verwaltung der Stadt Köln auf, 
die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk Rodenkirchen 
berühren, zu hören.  
Insbesondere ist vor der Beschlussfassung des Rates über Planungs- und Investitions-
vorhabens im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus möchte die 
Bezirksvertretung bei diesen Vorhaben, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, für ihr 
Gebiet dem Rat gegenüber ihr Anregungsrecht wahrnehmen. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Anhörung der BV Rodenkirchen ist erfolgt (BV2/0020/2016), die Vorlage am 20.12.2016 
beschlossen (Rat/0026/2016). 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 14/16 
Beschluss Nr. 14/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 
8.1.14 Genehmigung Verkaufsoffener Sonntage im zwei ten Halbjahr 2016 im 
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen,  
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
AN/0480/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Verwaltung auf, die Beratung der Vorlage 
4113/2016 vom 24.02.2016 auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung zu setzen und keine 
abschließende Entscheidung über die verkaufsoffenen Sonntage im zweiten Halbjahr 2016 
im Stadtbezirk Rodenkirchen ohne das Votum der Bezirksvertretung zu treffen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Angelegenheit hat sich durch Fristablauf erledigt. Die Verwaltung wird hierzu keine 
weitere (nachträgliche) Stellungnahme abgeben. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 15/16 
Beschluss Nr. 15/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
8.1.3 Künftige Nutzungen auf dem Gelände des "Auenh ofes" in Köln-Sürth, 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 
AN/0531/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen über zukünftige neue 
Nutzungen und bauliche Veränderungen des „Auenhofes“ in Köln-Sürth zu informieren und 
gegebenenfalls nach der Zuständigkeitsordnung mit einer Stellungnahme der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen zu beteiligen. 
Sachstand Dezember 2018 
 
 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 16/16 
 
 
 
Beschluss Nr. 16/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
8.1.5 Objekt "Hitzeler Straße 125": Renovierung zur  Unterbringung von 
Flüchtlingen,  
 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und von Herrn Bronisz 
AN/0650/2016 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich den verwahrlosten Zustand in dem Objekt 
Hitzeler Straße durch entsprechende Renovierungsmaßnahmen zu beenden.  
Alle Wohneinheiten sind umgehend in einen Zustand zu bringen, dass dort weitere 
Flüchtlingsfamilien untergebracht werden können.  
Sachstand Dezember 2018 
Das Objekt Hitzeler Straße 125 wurde zum 31.10.2017 als Unterkunft für Geflüchtete von der 
Verwaltung aufgegeben und vom Amt für Wohnungswesen in die Zuständigkeit des 
Liegenschaftsamtes zurückübertragen (siehe Vorlage 0334/2019). Der Auftrag bezüglich der 
Renovierungsmaßnahmen aus dem Jahre 2016 zwecks weiterer Unterbringung von 
Geflüchteten ist damit überholt.  
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 17/16 
Beschluss Nr. 17/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
8.1.6 Schutzräume für LGBT-Flüchtlinge durch integr ative Unterbringung, 
 Antrag von Herrn Ilg 
AN/0528/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in einer oder mehreren Flüchtlingseinrichtungen 
von Rodenkirchen „integrative Formen der Unterbringung“ nach Hamburger Vorbild (DRK-
Heim Lokstedt), speziell für schutzbedürftige und traumatisierte Menschen realisiert werden 
können. Es sollten dort neben Frauen, Alleinerziehenden mit Kindern, ausdrücklich auch 
Flüchtlinge mit LGBT-Hintergrund untergebracht werden und zwar unabhängig von ihrem 
Geschlecht, ihrer Religion, oder ihrer ethnischen Zuordnung.  
Sachstand Dezember 2018 
Es wird erneut auf die Mitteilung 1725/2016 zur Sitzung am 06.06.2016 (TOP 10.2.9) 
verwiesen, welche von der Bezirksvertretung in Rodenkirchen zur Kenntnis genommen 
wurde. Im Übrigen wird auf die ausführliche Darstellung der gesonderten Unterbringung 
besonders schutzbedürftiger geflüchteter Menschen im 21. Bericht zur Situation Geflüchteter 
in Köln (II. Quartal 2018) hingewiesen. Damit ist dieser Prüfungsauftrag positiv erledigt.  
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 18/16 
Beschluss Nr. 18/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
 
8.1.9 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nu tzung als Kolumbarium,  
 Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/0613/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur Umnutzung der alten Trauerhalle auf dem 
Weißer Friedhof als Kolumbarium aufzustellen und der BV2 vor-zulegen. Hierbei sind 
folgende Aspekte aufzuzeigen:  
• rechtliche Rahmenbedingungen, 
• Arbeiten und Pflichten, die der Dorfgemeinschaft W eiß zu übertragen wären (eine 
grundsätzliche Bereitschaft dieser Organisation wurde längst bekundet), 
• weitere – auch finanzielle - Voraussetzungen, die vor einer Umsetzung zu erfüllen 
wären, 
• ein Maßnahmen- und möglicher Zeitplan für die Umse tzung. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: 
Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. 
Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der 
Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu 
ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige 
Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte 
ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche 
Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 
2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ 
 
Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das 
Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln ist nicht zuständig. 
 
Stellungnahme vom Grünflächenamt: 
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die 
Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang 
waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) 
umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer 
Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf 
dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen.

Beschluss Nr. 19/16 
Beschluss Nr. 19/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
 
8.1.10 Darlegung der Vorgehensweise und Ergebnisse der durch die 
Verwaltung jeweils durchgeführten Prognosen der Besucherströme der 
für das 2.Halbjahr 2016 im Stadtbezirk Rodenkirchen beantragten 
Anlässe mit verkaufsoffenen Sonntage, 
 Antrag der FDP-Fraktion 
AN/0634/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die von ihr angewandte Vorgehensweise und die 
Ergebnisse der jeweils durchgeführten Prognosen über Besucherströme der für das 
zweiten Halbjahr 2016 beantragten Anlässen mit verkaufsoffenen Sonntage im 
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen in einem schriftlichen Bericht darzulegen.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Angelegenheit hat sich durch Fristablauf erledigt. Die Verwaltung wird hierzu keine 
weitere (nachträgliche) Stellungnahme abgeben. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 20/16 
Beschluss Nr. 20/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
 
8.1.12 Informationsflyer für die Sportvereine im St adtbezirk Rodenkirchen,  
 Antrag der SPD-Fraktion, AN/0641/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, einen Informationsflyer aufzulegen, aus 
dem die folgenden Informationen hervorgehen: 
1. Alle städtischen Ansprechpartner 
2. Sportpolitische Sprecher der Fraktionen mit Kont aktdaten 
3. Auflistung der möglichen Fördermittel und Anspre chpartner: 
a. Kommunale Fördermittel 
b. Fördermittel des Landes 
c. Fördermittel des Bundes 
d. Fördermittel der EU 
e. Fördermittel aus Stiftungen und sonstigen Träger n 
Der Flyer ist jährlich nach Verabschiedung des städtischen Haushalts mit den aktuellen 
Zahlen, Ansprechpartnern und Kontaktdaten neu aufzulegen. Der Stadtsportbund ist bei der 
Erstellung des Flyers mit einzubeziehen. 
Sachstand 2016 
Auf die Mitteilung 1846/2016 zum Beschluss "Informationsflyer für die Sportvereine im 
Stadtbezirk Rodenkirchen" zur Sitzung am 25.04.2016 wird verwiesen.  
Derzeit ist der Haushalt der Stadt Köln nicht verabschiedet, somit können keine Finanzmittel 
zur Erstellung des o.g. Flyers abgerufen werden.  
Die Umsetzung eines solchen Vorhabens kann nach Inkrafttreten des Haushalts und unter 
Berücksichtigung bezirksorientierter Mittel erfolgen.  
Die BV 8 hat zum Jahresbeginn 2016 eine ähnliche Anfrage gestellt. Durch die Vorlage der 
existierenden Broschüren und die Bereitstellungen dieser Medien in digitaler Form an den 
StadtBezirksSportVerband wurde von einem Beschluss zur Erstellung eines neuen, 
umfassenden Flyers abgesehen. Auf den Beschluss der BV7 wurde ebenso reagiert.  
Anbei werden die Links der Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Denkbar wäre z. 
B., die Links über den Sportsachbearbeiter/ den dortigen StadtBezirksSportVerband an die 
Vereine in Rodenkirchen weiterzuleiten.  
http://www.ssbk.de/fileadmin/bilder/pdf_07.10.15/Vereinshilfen.pdf  
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf52/wege_zum_sport_11_2015.pdf  
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf52/imagebroschüre_-_sportamt.pdf  
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/unterstuetzung-fuer-
600-vereine  
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/mehr-freiraum-fuer-
sport  
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/ansprechpartnerinnen-
ansprechpartner-adressen-links  
Darüber hinaus wird das Informationsmaterial auch in der nächsten Sitzung ausgelegt. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 21/16 
Beschluss Nr. 21/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
8.1.14 Errichtung mehrerer weiterer, freizugänglich er Parkplätze für das 
Flüchtlingsheim am Merlinweg in Rondorf,  
Antrag der CDU-Fraktion 
AN/0648/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten in räumlicher Nähe des 
Flüchtlingsheimes am Merlinweg in Rondorf bestehen (z.B. ostwärts am Falkenweg), 
mehrere, freizugängliche Parkplätze für Handwerker, Lieferanten und Besucher zu errichten.  
Sachstand Dezember 2018 
Es wird erneut auf die Mitteilung 1868/2016 zur Sitzung am 04.07.2016 verwiesen, wonach 
kein zusätzlicher Bedarf von Parkplätzen besteht, wie er sich möglicherweise in der 
Bauphase dargestellt hat.  
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 22/16 
Beschluss Nr. 22/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
8.1.15 Hotline für ehrenamtlich tätige Bürger und B ürgerinnen in der Flüchtlingshilfe,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/0640/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, als Pilotprojekt für den Stadtbezirk Rodenkirchen eine Hotline 
für dort ehrenamtlich tätige Bürger und Bürgerinnen einzurichten, die in der Flüchtlingshilfe 
tätig sind. 
Diese Hotline soll mindestens während der städtischen Dienstzeiten ständig besetzt sein und 
Fragen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung jederzeit zügig und unbürokratisch 
beantworten können.  
Sachstand Dezember 2018 
Es wurden in allen Bürgerämtern aufgrund des Ratsbeschlusses 0544/2017/1 
Ehrenamtskoordinatoren eingesetzt, welche eine Beratung von Bürgern vornehmen, die an 
ehrenamtlicher Hilfe für Geflüchtete interessiert sind. Darüber hinaus bestehen bei größeren 
Unterkünften standortbezogene Ehrenamtskoordinatoren (Ratsbeschluss 3499/2017). Für 
nähere Informationen wird auf den 20. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (I. Quartal 
2018) verwiesen. Damit ist das Bedürfnis nach Beratung für ehrenamtlich Tätige umfassend 
abgedeckt.  
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 23/16 
Beschluss Nr. 23/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 
8.1.19 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Frakt ionen -  
"Flüchtlingsunterkunft Ringstraße, Fahrradwerkstatt" 
AN/0804/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die BV Rodenkirchen bittet die Verwaltung, das ihr schon bekannte Vorhaben der 
Einrichtung einer Fahrradwerkstatt auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft Ringstraße in 
Rodenkirchen (Ex-Volvo-Gelände) mit einer zügigen Umsetzung zu unterstützen. Des 
Weiteren möge die Verwaltung prüfen, ob und wie ein zwischenzeitliches Sammellager von 
reparaturbedürftigen Fahrrädern im Bezirksrathaus oder bei der Freiwilligen Feuerwehr 
Rodenkirchen eingerichtet werden kann. 
Sachstand Dezember 2018 
Die Stadt Köln hat den Mietvertrag über das Volvo-Bürogebäude bis Dezember 2019 
verlängert und somit eine Weiternutzung als Unterkunft für Geflüchtete bis Sommer 2019 
gewährleistet. Die Willkommensinitiative „Wisü“ kann solange die bestehende 
Fahrradwerkstatt dort weiter betreiben. Bezüglich der Prüfung von Sammellagern für 
Fahrräder wird auf die bereits erfolgte Mitteilung 1565/2016 verwiesen.  
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 24/16 
Beschluss Nr. 24/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 
 
8.1.3 Sürther Aue: Künftige Nutzung der Ackerfläche  gegenüber des "Auenhofes", 
 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der  FDP-Fraktion 
AN/0899/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung erklärt, auf der o.g. zurzeit für landwirtschaftliche Zwecke genutzten 
Fläche auch  zukünftig keinerlei Bebauung zu wünschen . Vielmehr kann sie sich diese als 
spätere Erweiterung des vorhandenen Naturschutzgebietes vorstellen. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, diese politische Willensbekundung bei ihrem Handeln zu 
berücksichtigen. 
Sachstand 2016 
Es lag im Mai 2016 kein Bauantrag oder Voranfrage vor.  
 
Sachstand 2018 
Trotz mehrfacher Anfragen kein neuer Sachstand geliefert.

Beschluss Nr. 25/16 
Beschluss Nr. 25/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 
8.1.9 Leinpfad in Sürth:  
Verbreiterung im Zuge der anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen;  
Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/0900/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie bei den im nächsten Jahr anstehenden, dem 
Hochwasserschutz dienenden Sanierungsarbeiten an der sogenannten Lindemauer der 
Leinpfad vom Ende dieser Mauer bis zur nahe gelegenen Panzerrampe verbreitert werden 
kann.  
An der neu zu errichtenden Wand sind die 20 ehemals vorhandenen Nester für 
Mehlschwalben wieder anzubringen. 
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wegen der gefällten Bäume sollten nicht an der 
gleichen Stelle ausgeführt werden. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Es wird auf die Mitteilung 0166/2019 verwiesen.

Beschluss Nr. 26/16 
Beschluss Nr. 26/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 
8.1.10 Vorlage und Erläuterung der Kriminalstatisti k des Jahres 2015 für den 
Stadtbezirk K-Rodenkirchen,  
Antrag der FDP-Fraktion 
AN/0906/2016 
Die FDP-Fraktion modifiziert ihren Antrag (streichen wie in den Vorjahren – ersetzt durch 
jährlich). 
Der Bezirksbürgermeister lässt über den modifizierten Antrag abstimmen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
Die Verwaltung wird gebeten, die Polizeiinspektion Köln-Südwest jährlich  um den Bericht 
über die Kriminalitätsentwicklung  im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen in einer der 
Sitzungen der Bezirksvertretung im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung oder alternativ 
im Kriminalpräventiven Rat der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu bitten. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Der Kriminalpräventive Rat hat am 28.02.2018 stattgefunden. 
Der nächste Kriminalpräventive Rat ist im Oktober 2019 geplant. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 27/16 
Beschluss Nr. 27/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 
8.1.11 Verbesserungen für die Bewohner des Neubauge bietes Sürther Feld,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/0923/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
• Die Verlängerung der Sürther Feldallee, an der Fel dhamsterstraße, entlang der Kita und 
des Spielplatzes, wird durch Eltern, die ihre Kinder zur Kita bringen und abholen, stark 
genutzt und zu schnell befahren.  
Die Feldhamsterstraßen, die auf diese Straße führen, sind durch die Begrenzungen der 
Grundstücke in der Sicht stark eingeschränkt. Radfahrer und spielende Kinder werden 
zu spät gesehen.  
Diese Straße soll daher, wie von der Verwaltung angekündigt, für den Autoverkehr 
gesperrt werden.  
Um eine Kompromisslösung zu finden, sollen die Anwohner und die Leitung der Kita 
eingebunden werden. 
• Die Geschwindigkeit des Autoverkehrs und die dadur ch bedingte hohe Staubbelastung 
auf der Eygelshovener Str. / Sürther Feldallee, soll durch schnell umsetzbare 
Maßnahmen geregelt werden. 
• Die Verwaltung wird aufgefordert, die Deutsche Pos t AG zu bitten, im Rahmen der 
Zustellungsbedingungen, im Bereich Eygelshovener Straße, einen Briefkasten 
aufzustellen. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Die Deutsche Post teilt mit, dass im Bereich Eygelshovener Straße / Ecke Sürther-Str.  
ein Briefkasten im Mai 2019 eingerichtet wurde.  
Die Verkehrsmaßnahmen sind über den Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen 
und Verkehr abzubilden bzw im Runden Tisch Verkehr zu erörtern. 
 
Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 ist erledigt.

Beschluss Nr. 28/16 
Beschluss Nr. 28/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 
8.1.12 Vorlage der Unterlagen über die Kosten für d ie Errichtung der beiden 
Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung in Köln-Rondorf gegenüber dem 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln und Ergebnismitteilung der RPA-
Prüfung an die Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen,  
Antrag der FDP-Fraktion 
AN/0930/2016 
Die FDP-Fraktion modifiziert ihren Antrag analog der Zuständigkeitsordnung und übernimmt 
den Ergänzungsantrag von Herrn Ilg dahingehend, dass die Verwaltung detailliert die für die 
Baumaßnahme beantragten Fördermittel auflisten soll. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:  
Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Unterlagen über die Kosten für 
die Errichtung der Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung am 
Weißdornweg und am Merlinweg, jeweils in Köln-Rondorf, dem Rechnungsprüfungsamt der 
Stadt Köln zur Prüfung zuzuleiten und das Ergebnis der Prüfung dem Rat und  der 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen zuzuleiten.  
Die Verwaltung wird gebeten, die für die Baumaßnahme beantragten Fördermittel 
detailliert aufzulisten. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Der Rat hat die Anregung der Bezirksvertretung, die Unterlagen über die Kosten für die 
Errichtung der Unterkünfte für Geflüchtete am Weißdornweg und am Merlinweg dem 
Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten, in seiner Sitzung am 22.09.2016 unter TOP 
8.1.12 (Vorlage 2245/2016) zur Kenntnis genommen, aber nicht beschlossen.  
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 29/16 
Beschluss Nr. 29/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 
8.1.1 Angekündigte Schließung von 3 Zweigstellen de r SparkasseKölnBonn im 
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen bis Ende des Jahres 2016  
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-
Fraktion 
AN/1178/2016 
Frau Langen (Sparkasse KölnBonn) schildert die Ausgangslage und die Hintergründe in der 
Sitzung. Anlässlich der Ausführungen der Sparkasse KölnBonn wird der Antrag von den 
Fraktionen modifiziert. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: 
Vor dem Hintergrund des städtischen Antrags zum  EU-Förderprogramms „Starke Quartiere-
Starke Menschen“ und des Sozialraumprogramms „Lebenswerte Veedel“ wird der Rat der 
Stadt Köln gebeten, den Verwaltungsrat der Sparkasse zu bitten, dass die Zweigstelle in 
Köln-Meschenich angesichts des sozialen Umfeldes sowie der peripheren Stadt- und 
Verkehrslage innerhalb des Stadtbezirks K-Rodenkirchen erhalten bleibt.  
An allen, etwaigen Schließungsstandorten sollen neben den zugesagten Geldautomaten 
auch Kontoauszugsdrucker zur Verfügung gestellt werden. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Nach Zusammenlegung der Filialen Meschenich und Rondorf steht den Kunden in 
Meschenich im alten Foyer der Filiale ein Geldautomat mit Auszahlungsfunktion und ein 
Selbstbedienungsterminal mit der Funktion zum Druck von Kontoauszügen zur Verfügung.  
 
In Godorf steht den Kunden an der Immendorfer Str. 9, 50097 Köln (unweit der alten Filiale) 
ein Geldautomat für Auszahlungen sowie Druckmöglichkeit für Kontoauszüge zur Verfügung.  
 
Auch in Raderthal steht im alten Foyer der Filiale ein Geldautomat für Auszahlungen sowie 
Druckmöglichkeit für Kontoauszüge zur Verfügung.  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 30/16 
Beschluss Nr. 30/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 
8.1.7 Erhalt von Alleen; hier: Schönhauser Straße,  
Antrag der Fraktion die Grünen 
AN/1168/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Fehlstellen in der Schönhauser Straße 
wieder zu bepflanzen und diese Baumallee zusätzlich am östlichen Ende durch neue 
Pflanzstellen zu ergänzen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Das Grünflächenamt verweist an das Amt für Straßen und Verkehr. 
Die Maßnahme ist daher im Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr 
abzubilden bzw im Runden Tisch Verkehr zu erörtern. 
 
Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt.

Beschluss Nr. 31/16 
 
 
Beschluss Nr. 31/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 
8.1.8 Restaurierung des historischen Geländers an d er Rheinuferpromenade,  
Antrag der CDU-Fraktion 
AN/1186/2016 
Die CDU-Fraktion modifiziert ihren Antrag. Der ursprüngliche Antrag AN/1186/2016 ist somit 
hinfällig. 
 Modifizierung - Änderungsantrag der CDU- Restaurie rung des historischen 
Geländers an der Rheinuferpromenade 
AN/1272/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung einen Finanzierungsvorschlag unter 
Beachtung der Möglichkeit externer Geldgeber (Stiftungen, Sponsoren etc.) und sonstiger 
Zuschüsse zur Restaurierung des historischen Geländers an der Rheinuferpromenade 
zwischen Schönhauserstraße und Bayenthalgürtel vorzulegen. 
 
Sachstand 2016 
Im Jahr 2014 ist die Stiftung Kölner Grün, über das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen an das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau herangetreten und hat die 
Bereitschaft geäußert, die Kosten für eine Erneuerung des genannten Geländers zu 
übernehmen. Die Kosten für eine Erneuerung dieses rund 800m langen Geländers wurden 
daraufhin ermittelt. Diese belaufen sich auf ca. 400.000 €. Auf Grund der Höhe der Kosten 
hat die Stiftung Kölner Grün Abstand von der Übernahme der Kosten genommen.  
Andere Fördermittel stehen für diese Maßnahme leider auch nicht zur Verfügung.  
Da ein Geländer, aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, an dieser Stelle nicht 
erforderlich ist, ist derzeit eine Erneuerung aus städtischen Finanzmitteln nicht vorgesehen.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Kein neuer Sachstand.

Beschluss Nr. 32/16 
Beschluss Nr. 32/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 
8.1.11 Sanierung des Bolzplatzes am Mathiaskirchpla tz,  
Antrag der CDU-Fraktion 
AN/1187/2016 
Die CDU-Fraktion modifiziert ihren Antrag. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksvertretung und den Jugendlichen vor Ort und 
interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern einen Ortstermin am Bolzplatz 
Mathiaskirchplatz durchzuführen und danach ggfs. ein Konzept zur Sanierung des 
Bolzplatzes zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
Sachstand 2018 
Der Bolzplatz Cäsarstraße wurde im Sommer 2018 saniert. Neben einer neuen 
Asphaltfläche wurde auch die Zaunanlage erneuert, und ein Streetballangebot ergänzt. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 33/16 
Beschluss Nr. 33/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 
8.1.12 Aufnahme der konkreten Planung der 4. Baustu fe der Nord-Süd-Stadtbahn 
nach Köln-Meschenich,  
Antrag der SPD-Fraktion - mit Beitritt der CDU-Fraktion, der Fraktion Die 
Grünen und der FDP-Fraktion 
AN/1171/2016 
Die SPD-Fraktion modifiziert ihren Antrag auf Anregung der CDU-Fraktion. 
Die CDU-Fraktion, die Fraktion Die Grünen und die FDP-Fraktion treten dem Antrag bei. Die 
SPD-Fraktion stimmt dem Beitritt zu. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Der Rat wird gebeten , die Verwaltung zu beauftragen, mit einer konkreten Planung für die 
4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn zu beginnen. Hierzu soll die genaue  Trassierung 
erarbeitet werden. Insbesondere soll die Querung (kein Overfly) des Verteilerkreises Bonner 
Straße/Militärring, die Durchschneidung des Wasserschutzgebietes und die Kreuzung der 
Autobahn 4 entwickelt werden. Ebenfalls sollte eine detaillierte Planung der 
Endhaltestelle in Meschenich vorgenommen werden . Voraussichtlich ist es erforderlich 
verschiedene Varianten zu betrachten, die dann in einer Machbarkeitsstudie näher 
untersucht werden müssen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind bereitzustellen  
Die Planung sollte so ausführlich und fortgeschritten sein, dass Finanzmittel aus dem 
Bundes- und dem Landeshaushalt beantragt werden können, sobald der Gesetzgeber 
Fördermittel für solche Infrastrukturmaßnahmen freigeben wird.  
Sachstand 2016 
Auf die Mitteilung 2949/2016 wird verwiesen: 
Sachstand 2017 
Auf die Mitteilung 0300/2017 wird verwiesen: 
 
Sachstand Dezember 2018 
Es wird von Seiten der Verwaltung zurzeit intensiv an der Ausschreibung eines 
Generalplaners gearbeitet. Dieser soll innerhalb einer Machbarkeitsuntersuchung von 
vorgegebenen Varianten die genaue Trassierung der Stadtbahnanbindung vom 
Verteilerkreis über Rondorf nach Meschenich erarbeiten. Die Planungstiefe soll, vor 
Entscheidung zu einer „Vorzugsvariante“, bis zur Leistungsphase 2 (einschließlich) erreicht 
werden. Mit der aufgefundenen „Vorzugsvariante“ werden die restlichen Leistungsphasen 
durchlaufen. Die Ausschreibung befindet sich noch in einem so frühen Stadium, dass keine 
verlässlichen Zeiten weiterer Schritte genannt werden können. Die notwendigen 
Haushaltsmittel wurden vorgemerkt und die Anträge auf Fördermittel werden in den 
kommenden Arbeitsschritten erstellt.

Beschluss Nr. 34/16 
Beschluss Nr. 34/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 
8.1.13 Blühstreifen zur optischen und ökologischen Aufwertung,  
Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/1179/2016 
Die Fraktion Die Grünen modifizieren ihren Antrag. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, an nachfolgend vorgeschlagenen Stellen im Bezirk 
Rodenkirchen Blühstreifen anzulegen: 
• Leichweg ( im Bereich zwischen Zollstockgürtel und Markusstraße ) zwischen 
Fußweg und Radweg 
• Vorgebirgsstraße (Mittelstreifen von Bischofsweg b is „Am Vorgebirgstor“) 
• Sürther Straße (Grünstreifen zwischen Radweg und F ahrbahn) 
Dabei ist möglichst auf Saatmischungen zurückzugreifen, welche mehrjährige einheimische 
Blühpflanzen hervorbringen. 
Finanzierungsvorschlag: Stadtverschönerungsprogrammmittel 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Auf Grund des nicht zu schädigenden Wurzelwerks dort vorhandener Bäume (wäre 
ansonsten durch die notendigen Bodenarbeite gegeben) sowie der nicht genügenden 
Grünstreifenbreite war eine Blühstreifeneinsaat nicht möglich. In diesen Bereichen wurden 
etliche Teilflächen mit Krokus- und Narzissen angelegt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 35/16 
Beschluss Nr. 35/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 
8.1.16 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Frakt ionen:  
Flüchtlingsunterbringung in der Sporthalle Mainstraße,  
Einrichtung einer Aufenthaltsfläche zwischen Sporthalle und dem 
Rodenkirchenbad 
AN/1270/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. nördlich der Sporthalle an der Mainstraße, zwisc hen dem Hallengebäude und dem 
Rodenkirchenbad eine Aufenthaltsfläche für die in der Sporthalle untergebrachten 
Flüchtlinge einzurichten, die beispielhaft auch Sitzmöglichkeiten, Spielmöglichkeiten 
für Kinder und ggfs. auch eine Grillmöglichkeit umfasst.  
 
2. mit der KölnBäder GmbH dazu vertragliche Vereinb arungen zu treffen, die eine 
Nutzungsmöglichkeit auch des derzeit dem Rodenkirchenbad zu zuordnenden 
Gartengeländes, ggfs. auch nur Teilen davon eröffnen und zwar mindestens für die 
Dauer der Flüchtlingsunterbringung in der Sporthalle.  
 
3. das zu errichtende Außengelände mit einem Sichts chutz zu versehen, der den Blick 
auf den Betrieb in der Schwimmhalle verhindert. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Da die Belegung der Sporthalle Mainstr. 73a, 50996 Köln Rodenkirchen mit Geflüchteten 
bereits Mitte 2017 aufgegeben wurde, sind die im Beschluss genannten Aufträge an die 
Verwaltung überholt. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 36/16 
Beschluss Nr. 36/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 
8.1.10 Auswirkungen des Inklusionsgesetzes NRW auf den schulischen Betrieb von 
im Stadtbezirk K-Rodenkirchen vorhandenen Regelschulen,  
Antrag der FDP-Fraktion 
AN/1291/2016 
Der Antrag wurde von der FDP-Fraktion modifiziert.  
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen schriftlichen  
Bericht darüber abzugeben, welche Veränderungen und Auswirkungen das im Landtag NRW 
beschlossene Inklusionsgesetz für die im Stadtbezirk Rodenkirchen vorhandenen 
Regelschulen zur Folge hat.  
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Es wird auf die Mitteilung 2572/2016 verwiesen. 
Der Antrag betrifft innerschulische Angelegenheiten und hat allgemeinen Charakter. Das 
Schulamt für die Stadt Köln hat den Antrag daher an die Bezirksregierung Köln (obere 
Schulaufsichtsbehörde) weitergeleitet.  
Trotz mehrfacher Anfragen kein neuer Sachstand geliefert.

Beschluss Nr. 37/16 
Beschluss Nr. 37/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 
8.1.12 Beseitigung von Taubennistplätzen unter der Bahnunterführung Bonner 
Straße in Köln Bayenthal;  
Antrag SPD-Fraktion 
AN/1363/2016 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der 
Bundesbahn sowohl das Nisten als auch den Aufenthalt von Tauben unter der 
Bahnunterführung Bonner Straße in Köln Bayenthal zu unterbinden.  
Dies kann ggf. durch Maschendraht oder aufgespannte Netze preiswert umgesetzt werden. 
Sachstand Dezember 2018 
Trotz mehrfacher Aufforderung liegt kein neuer Sachstand vor.

Beschluss Nr. 38/16 
Beschluss Nr. 38/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 
8.1.14 Dringlichkeitsantrag - Nutzungen Maternuspla tz und Marktplatz in Sürth in 
2017; Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/1306/2016 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den 
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die 
Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2017 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur 
die halbe Platzfläche zur Verfügung.  
 
2.) a) 12. Rodenkirchener Sommertage  
Am 8.und 9. Juli 2017 sind die 12. Rodenkirchener Sommertage geplant. Hierbei soll 
auch der Maternusplatz mit genutzt werden. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, 
kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener 
Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
 
b)  1. Rodenkirchener Weintage 
Am 12. bis 14. Mai 2017 sind die 1. Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz 
geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der 
Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.  
 
c) Rodenkirchener Winterzauber 
Am 30. November bis 03. Dezember 2017 ist der Rodenkirchener Winterzauber auf 
dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die 
Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz 
durchgeführt werden.  
3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) steht als Ausweichstandort jeweils der 
Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung.  
 
4.) Die Durchführung der Veranstaltungen gemäß Ziff er 2.) sind den Marktbeschickern 
seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.  
 
Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) den 
Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an 
 und 
organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort.  
 
und    
 
B.  Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in  Köln-Sürth (Sürther Marktplatz):

Beschluss Nr. 38/16 
1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den 
Karnevalstagen sowie anlässlich der Spätkirmes im September aus.  
 
2.) Am 2.Wochenende im Dezember steht für den Woche nmarkt anlässlich eines 
Weihnachtsmarktes nur die Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen 
werden jährlich festgesetzt. Für das Jahr 2017 wurde am 23.12.2016 eine 
Festsetzungsverfügung erstellt. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 39/16 
Beschluss Nr. 39/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 
8.2.1 Nord-Süd-Stadtbahn: Planung der 3. Baustufe –  Prüfung von Anpassungen; 
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Fraktion Die Grünen 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
  
Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die derzeitige Planung zur 3. Baustufe 
der Nord-Süd-Stadtbahn in folgenden Punkten zu überarbeiten: 
• Kreuzung Bonner Straße / Schönhauser Straße  
Prüfung, wie zunächst unter Reservierung der Gesamtfläche auf Abbiegespuren 
verzichtet werden kann; die (zunächst) nicht benötigten Reserveflächen wären zu 
begrünen. 
• Wendeschleife Buslinie 132  
Prüfung, unter welchen Rahmenbedingungen die in Höhe der Einmündung 
Lindenallee geplante Wendeschleife des 132ers entfallen kann.  
Hierbei sind als Rahmenbedingungen zu beachten: 
• Die Überarbeitung der derzeitigen Planung darf wed er zu einem Aufschub des 
Baubeginns noch zu einer Verzögerung der Fertigstellung führen. 
Bei der Gestaltung der Kreuzung Bonner Straße / Schönhauser Straße muss der 
Verkehrsfluss gesichert bleiben.  
 
Sachstand 2016 
Auf die Mitteilung 2949/2016 wird verwiesen. 
Sachstand 2017 
Auf die Mitteilung 0300/2017 wird verwiesen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 40/16 
Beschluss Nr. 40/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
 
8.1.2 Pflege und Instandsetzung der Reitwege im Wei ßer Rheinbogen, 
 Antrag der CDU-Fraktion 
AN/1673/2016 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Reitwege im 
Weißer Rheinbogen so instandgesetzt werden können, dass eine Gefährdung für Mensch 
und Tier ausgeschlossen ist. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Im Jahr 2018 bewilligte die Bezirksregierung Köln für die Reitwege im Weiße rBogen, 
Rodenkirchen einen Betrag von 9.000 € (inkl. MwSt) aus der Reitabgabe. 
 
Durch Minderausgaben an anderer Stelle konnten für den Weißer Bogen Finanzmittel in 
Höhe von 13.595 € ausgegeben werden (+ 4.595 €). Das Lichtraumprofil der Reitwege 
wurde auf einer Länge von 3.000 m freigeschnitten und die Bankette der Reitwege auf einer 
Länge von 6.000 m gemulcht (zusammen 2.035  €). 
 
Die Reitwege wurde auf einer Länge von 169 m instandgesetzt durch Behebung von 
Nassstellen (11.560 €). 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 41/16 
Beschluss Nr. 41/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
8.1.4 Bauvorhaben „Deutsche Welle“: Informationen ü ber geplante Fällungen; 
Antrag Fraktion Die Grünen 
AN/1634/2016 
Beschluss:  
Der Antrag zum Thema Bauvorhaben „Deutsche Welle“: Information über geplante Fällungen 
wird wie folgt modifiziert:  
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, gemein sam mit dem Investor für die o.g. 
Maßnahme einen Plan zur Nachpflanzung von mindesten s 80% der zu fällenden Bäume im 
dortigen Bereich zu vereinbaren.  
Des Weiteren soll der Bauherr in 1. Linie prüfen, inwieweit der bestehende Baumbestand 
erhalten bleiben kann.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Für den aktuellen Sachstand sind noch Informationen einzuholen und Absprachen mit dem 
Bauherrn, seinen Architekten und Gutachtern zu treffen. Stellungnahme folgt.

Beschluss Nr. 42/16 
Beschluss Nr. 42/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
 
8.1.6 Beschilderung für Fahrradfahrer und Fußgänger  am Heinrich-Lübke-Ufer, 
 Antrag von Hr. Bronisz 
AN/1636/2016 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:  
Die Verwaltung wird gebeten; am Heinrich-Lübke-Ufer ab Höhe der KVB-Haltestelle in 
Richtung Rodenkirchener Autobahnbrücke den Weg von Wildwuchs an den entsprechenden 
Stellen frei zuschneiden und auf der anderen Seite des Weges Falschparker stärker zu 
kontrollieren. 
Sachstand Dezember 2018 
 
Im vorliegenden Fall handelt es sich um durch die Stadt Köln gepflanzte Bäume, daher die 
Zuständigkeit bei Amt für Grünflächen. 
Die angesprochenen Falschparker liegen im Verantwortungsbereich des Amtes für 
öffentliche Ordnung, 324-1 Ruhender Verkehr. 
Gemäß Mail vom 09.01.2019 durch die Verkehrsüberwachung wurden am gleichen Tag 
noch entsprechende Maßnahmen (Kontrollen) in die Wege geleitet.

Beschluss Nr. 43/16 
Beschluss Nr. 43/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
 
8.1.9 Spielplatz an der Oststraße, Köln-Rodenkirche n, 
 Antrag der SPD-Fraktion 
AN/1665/2016 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, an den Ein- und Ausgängen zu 
dem Spielplatz Köln-Rodenkirchen, Oststraße, zusätzlich zu den Drängelgittern, Törchen 
einzubauen, die Kleinkinder nicht öffnen können. 
Sachstand Dezember 2018  
Kein neuer Sachstand

Beschluss Nr. 44/16 
Beschluss Nr. 44/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
 
8.1.10 Erhalt von Alleen: Nibelungenweg in Rodenkir chen  
 Antrag Fraktion Die Grünen 
AN/1633/2016 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die bestehenden Fehlstellen in der 
Baumallee Nibelungenweg in Rodenkirchen durch entsp rechende Nachpflanzungen,  d.h. 
Japanische Zierkirschen bzw. Japanischer Kirschblüt e  zu schließen. Hierbei sind auch 
die – nach Auskunft der Verwaltung: fünf – mittlerw eile mit Gehwegplatten abgedeckten 
Stellen zu berücksichtigen. 
Sachstand Dezember 2018 
Die zur Ersatzpflanzung vorgesehenen Standorte auf dem Nibelungenweg sind alle 
gepflanzt. Derzeit gibt es keine Fehlstelle, die für Ersatzpflanzung bestimmt wäre. Im 
Rahmen der Baugenehmigung vor Hausnummer 6-8 wurden Baumbeete rückgebaut, weil 
private Stellplätze erstellt wurden. Andere Baumbeete die ggf. rückgebaut sind, gehen aus 
dem Baumkataster nicht hervor. 
Darüber hinaus wird die Verwaltung, für die zur Zeit vorhandenen Baumlücken auf der 
Südwestseite der Straße, die Leitungspläne prüfen und falls dort die Mindestabstände 
eingehalten werden können im Herbst-Frühjahr 2019-2020 Baumpflanzungen beauftragen. 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 45/16 
Beschluss Nr. 45/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 
 
8.1.11 Erhalt der Bäume bei dem Bau einer Lärmschut zwand am Baugebiet Josef-
Kallscheuer-Str. in Köln-Sürth,  
 Antrag der FDP-Fraktion 
AN/1604/2016 
 
Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Grünen stellen einen gemeinsamen Änderungsantrag 
(AN/1833/2016). Der ursprüngliche Antrag AN/1604/2016 ist somit hinfällig.  
 Änderungsantrag Fraktion Die Grünen, FDP-Fraktion BV2-Sitzung 11/16, TOP 
8.1.11 (Erhalt der Bäume an der Josef-Kallscheuer-Straße) 
AN/1833/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, wie der im Rahmen der 
Bauarbeiten zur Errichtung der Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-Kallscheuer-Straße 
geplante Erhalt der dort an die Industriestraße (L300) angrenzenden Bäume - z.B. durch 
eine ökologische Baubegleitung (analog Sürther Hauptstraße) - abgesichert werden kann.  
Zudem ist der BV Rodenkirchen ein Konzept für den Grün-Ausgleich der im übrigen Teil 
dieses Baugebietes vorgesehenen Eingriffe in das dortige Kleinbiotop vorzulegen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
1. Zum Erhalt der angrenzenden Bäume und zur Gewähr leistung einer ökologisch 
sachgerechten Bauabwicklung wurde für die Erstellung der Lärmschutzwand eine 
ökologische Baubegleitung beauftragt. 
2. Es besteht seitens des Amtes 571 (Untere Natursc hutzbehörde) die Auflage binnen 
drei Jahren nach Erteilung der Fällgenehmigung für die vier Bäume an der 
Industriestraße eine Ersatzbepflanzung in Form von 9 Bäumen vorzunehmen. 
Diese sollten auf dem Grundstück oder, falls das ganz oder teilweise nicht möglich 
ist, auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung 
erfolgen. In diesem Fall wird eine Abstimmung mit Amt 571 erforderlich. Sollte eine 
Ersatzpflanzung vollständig unmöglich sein, wird die Festsetzung einer 
Ausgleichszahlung durch Amt 571 vorgenommen. 
 
Ein zusätzliches Konzept zum Grün-Ausgleich ist nicht erforderlich, da dies in der 
Regel bei der Erstellung von B-Planverfahren vorzulegen ist. Die B-Planerstellung 
zum Baugebiet der Industriestr. stammt aus den 1990er Jahren. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 46/16 
 
Beschluss Nr. 46/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 
 
8.1.4 Erhalt und Pflege der Raderberger Brache, 
 Antrag von Herrn Bronisz 
AN/1883/2016 
 
Beschluss: 
Herr Bronisz modifiziert  den Antrag wie folgt: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass der im Bereich der 
Raderberger Brache auftretende Staudenknöterich in geeigneter Weise entfernt wird . 
Ebenso soll eine umfassende Bestandsaufnahme der Fauna und Flora der Raderberger 
Brache durchgeführt werden. Etwaig geplante Baumfällungen sollen nach Möglichkeit 
vermieden werden. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Eine Kartierung ist durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt und das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen in Planung. Auf der Grundlage der dann vorliegenden 
Kartierergebnisse werden die erforderlichen Maßnahmen dann abgestimmt.

Beschluss Nr. 47/16 
Beschluss Nr. 47/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 
 
8.1.7 Verbesserung der Verhältnisse für Fußgänger a m Kalscheurer Weg,  
 Antrag der CDU Fraktion, 
 AN/1917/2016 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, den zum Südfriedhof gelegenen 
Straßenrand (östliche Seite) des Kalscheurer Weges so zu gestalten, dass ihn Fußgänger 
sicher und mit normalem Schuhwerk benutzen können. Zudem wird die Verwaltung gebeten 
ein Parkverbot für LKW über 3,5t in diesem Bereich einzurichten. 
 
Sachstand 2018: 
Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für 
Straßen und Verkehr weitergeführt. 
Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt.

Beschluss Nr. 48/16 
Beschluss Nr. 48/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 
 
8.1.11 Grundwasser- und Bodenproben auf den Äckern zwischen Immendorf und 
Meschenich, 
 Antrag der Fraktion Die Grünen 
AN/1914/2016 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf den Äckern rund um die 
Silageanlage in Immendorf Boden- und Grundwasserproben zu ziehen, diese analysieren zu 
lassen und die Ergebnisse der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen und zu erläutern. 
Sachstand Dezember 2018 
Mit Mitteilung 3931/2018 zur Sitzung vom 17.12.2018 haben wir zur Nitratbelastung im 
Grundwasser Informationen geliefert. An dieser Situation bzw. grundsätzlichen Aussage 
können wir festhalten.  
Eine Entnahme und Prüfung von Bodenproben ist in Januar 2017 aufgrund einer städtischen 
Anordnung von Oktober 2016 durchgeführt worden. 
Insgesamt lag keine Beeinträchtigung des Bodens vor.  
Dieses gilt auch heute noch – wie auch in der Mitteilung 3931/2018 dargestellt. Das 
allgemeine Grundwasser-Monitoring bestätigt dieses.  
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 49/16 
Beschluss Nr. 49/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 
8.1.12 Abbruch-u. Müllgrundstück auf der Sürther Ha uptstraße 156;  
Antrag der CDU Fraktion 
AN/1916/2016 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, den Eigentümer des bezeichneten 
Grundstücks aufzufordern, den seit mehreren Jahren auf dem Grundstück befindlichen 
Abrissschutt zeitnah zu entfernen, ebenso den weiterhin darauf befindlichen Müll zu 
beseitigen. 
Sachstand Dezember 2018 
Der Ordnungsdienst hat eine örtliche Ermittlung vorgenommen. 
Gegenwärtig werden auf der Fläche Bauarbeiten durchgeführt, was auch ein vor Ort 
angetroffener Polier bestätigte. 
Laut den Außendienstkräften ist die komplette Fläche ausreichend durch einen Zaun 
abgesichert. 
Darüber hinaus wurden auch keine weiteren Gefahren (z. B. Rattenbefall) für die öffentliche 
Sicherheit festgestellt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 50/16 
Beschluss Nr. 50/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 
 
8.1.13 Grundstück Brühler Straße 183-185;  
 Antrag der CDU Fraktion 
AN/1918/2016 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob die Stadt Köln das Grundstück 
Brühler Straße 183-185 – südlich an das Auktionshaus van Ham angrenzend – käuflich 
erwerben und für die vielfältigen Aufgaben im Wohnungsbau, beispielsweise für 
studentisches Wohnen, verwenden kann. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Am 06.01.2017 nahm die Fachverwaltung wie folgt Stellung:  
 
„….die Idee, dass die Stadt Köln eine Fläche erwirb t, um sie dann 1:1 weiterzuverkaufen, 
überzeugt nicht.  
Da hier keine Arrondierung oder Baureifmachung erforderlich ist und auch nichts getan 
werden muss, wozu nur die Stadt Köln in der Lage ist, wäre ein Zwischenerwerb durch die 
Stadt Köln kontraproduktiv. Denn einzige Konsequenz eines solchen Zwischenerwerbs wäre, 
dass zweimal Grunderwerbs-steuer zu zahlen ist. Das Grundstück würde unnötigerweise 
verteuert (…).  
Anzumerken ist noch, dass die Fläche im Bebauungsplan als GE-Fläche ausgewiesen ist. 
Damit ist eine Wohnnutzung grundsätzlich nicht möglich.“  
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 51/16 
Beschluss Nr. 51/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 
 
8.1.14 Parkstadt Süd - Wettbewerb Eifelwall, 
 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und der  Fraktion Die Grünen 
und der FDP Fraktion 
AN/1919/2016 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen am Wettbewerbsverfahren „Eifelwall“ im Rahmen der Entwicklung der 
Parkstadt Süd zu beteiligen. 
Sachstand Dezember 2018 
Die Verwaltung hat diesen Beschluss im Rahmen des freiraumplanerischen Wettbewerbs 
Parks-Süd-Teilbereich Eifelwall umgesetzt.  
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün beschloss in seiner Sitzung am 02.02.2017 (Session-Nr. 
4159/2016) das Procedere des Wettbewerbs, die Zusammensetzung der Jury und die 
Einbindung der politischen Gremien. Der Bezirksbürgermeister von Rodenkirchen war 
ebenso wie der Bezirksbürgermeister der Innenstadt und die Bezirksbürgermeisterin von 
Lindenthal sowie je ein Stellvertreter als weitere Sachpreisrichter für das Preisgericht 
benannt worden. 
 
Dieses Vorgehen wurde der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.03.2017 in der Mitteilung 
zum zeitlichen Ablauf des Wettbewerbs Parkstadt Süd-Teilbereich Eifelwall (Session-Nr.: 
0414/2017) dargelegt. 
 
Der Beschluss ist erledigt.

Beschluss Nr. 52/16 
Beschluss Nr. 52/16 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 
8.1.15 Restaurierung eines Trinkwasserbrunnens im h istorischen „Rosengarten„ im 
Vorgebirgspark 
AN/1964/2016 
Herr Ilg modifiziert  den Antrag wie folgt:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten  Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, eine denkmalgerechte 
Sanierung/Restaurierung jedoch ohne eine technische Funktionalität des historischen 
Zierbrunnens der Anlage „Rosengarten“ im Vorgebirgspark zu prüfen und die Kosten einer 
solchen Maßnahme zu ermitteln, sowie detailliert darzulegen, ob und in welcher Höhe hierfür 
Zuschüsse aus Mitteln des Denkmalschutzes und ggf. weiterer Einrichtungen/Stiftungen 
beantragt werden könnten. 
Im Anschluss möge dann die Bezirksvertretung ggf. über Art und Umfang der 
Sanierungsmaßnahme entscheiden. 
 
Sachstand Dezember 2018 
Um Art und Umfang einer Sanierung des Wandbeckens festlegen zu können, wird ein 
Gutachter beauftragt. Das Gutachten und die Kostenkalkulation legt die Verwaltung der 
Bezirksvertretung anschließend vor.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3553/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.05.2020
Erstellt
10.10.2019 15:07