3553/2019
Bericht des Oberbürgermeisters gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen; hier Jahresbericht 2016 - 2018
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Anlage 3 Jahresbericht 2017
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Beschluss Nr. 01/17 Beschluss Nr. 01/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.5 Gülle-Einbringung in Sürth; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Die Grünen AN/0019/2017 Die FDP Fraktion tritt dem gemeinsamen Antrag der CDU Fraktion, der SPD Fraktion und der Fraktion Die Grünen bei. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf den folgenden näher bezeichneten Äckern Boden und Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu lassen und die Ergebnisse der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen und zu erläutern. 1. Acker, hier sog. Maisfeld zwischen Sonnenblumen weg/Weg In der Aue/Leinpfad, Größe 7,5ha, 2. Acker entlang der Hausgärten, Straße „In der Aue “/ Mittelweg, Größe ca.5ha. 3. Ist das Ausbringen von Trockengülle bei Frost erlaubt? Sachstand Dezember 2018 Eine Antwort liegt mit der Vorlage 3931/2018 zu der Anfrage AN/0019/2017 vor. Zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der Grünen und der FDP in der BV 2 Rodenkirchen hat die BV 2 in ihrer Sitzung vom 23.01.2017 den Beschluss gefasst, die Verwaltung wird gebeten, auf zwei näher bezeichneten Äckern Boden- und Grundwasserproben zu entnehmen, diese analysieren zu lassen und die Ergebnisse der BV2 vorzulegen und zu erläutern. Zur Begründung wird auf eine Presseberichterstattung des Kölner Stadtanzeiger vom 04.01.2017 hingewiesen, nach der die Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland zu hoch sei. Nach Beobachtungen aus der umliegenden Nachbarschaft werden über 20 Tankwagen á 20.000l Gülle auf einen Acker im Frühjahr eingebracht. Der Beschluss enthält zudem die Frage, ob das Ausbringen von Trockengülle bei Frost erlaubt ist. Zu der Nitratbelastung im Grundwasser und zur Gülledüngung auf Kölner Stadtgebiet teilt die Verwaltung folgendes mit: In Köln wird die Grundwassergüte durch die zuständigen Stellen regelmäßig überwacht. So finden durch die Rhein Energie AG als Betreiberin der Kölner Wasserwerke alle zwei Monate Untersuchungen der Nitratgehalte statt. Dazu werden ca. 30 Messstellen beprobt und der Nitratgehalt bestimmt. Darüber hinaus werden auch weitere Untersuchungen sowohl im Rohwasser als auch im Trinkwasser durchgeführt. Zudem wird im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie das Grundwasser jährlich durch das Land NRW gemäß den Vorgaben der Richtlinie überprüft. Schließlich wird die Grundwassergüte seit einigen Jahren flächendeckend, d.h. auch außerhalb der Wasserschutzgebiete, im Rahmen des Grundwassermonitorings des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ermittelt. Hierzu werden Proben an ca. 220 Grundwassermessstellen gezogen und anschließend analysiert. Nach diesen Untersuchungen ist festzustellen, dass die Nitratbelastung des Grundwasserkörpers im Kölner Stadtgebiet mit Ausnahme eines Bereiches im Kölner Süden unterhalb der Grenzwerte nach der Trinkwasser-Verordnung (Grenzwert = 50 mg/l) liegt. Die Quelle für die Nitratbelastung des Grundwassers entsteht außerhalb des Kölner Stadtgebiets. Im linksrheinischen Stadtgebiet lag die Nitrat-Konzentration nach einer Monitoring-Auswertung für den Zeitraum von 2008 bis 2016 bei durchschnittlich 31,1 mg/l. Im Beschluss Nr. 01/17 rechtsrheinischen Stadtgebiet lag der Durchschnittswert für den gleichen Zeitraum bei 20,2 mg/l. Das geförderte Rohwasser ist nach Aussage der RheinEnergie AG mit Nitrat in einer Größenordnung von durchschnittlich 15 – 30 mg/l gering beaufschlagt. Ein Grund für diese niedrigen Nitratkonzentrationen des Grundwassers ist auch in der schon seit vielen Jahren betriebenen Kooperation der RheinEnergie AG mit den hiesigen Landwirten gegeben. Das Ausbringen organischer Nährstoffträger wie Mist und Gülle gehört zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Die Ausbringung unterliegt rechtlichen Beschränkungen, insbesondere den Regelungen der Düngeverordnung. Der freie Warenverkehr innerhalb der EU hat zur Folge, dass Gülle und Gärsubstrate auch nach Deutschland und damit auch nach NRW importiert werden dürfen. Das Transportieren und Ausbringen von organischen Nährstoffträgern wie Gülle und Gärsubstrat unterliegt diversen Aufzeichnungsverpflichtungen für den Landwirt als Aufnehmer und für den Abgeber, der selbst Landwirt oder auch z. B. Biogasanlagenbetreiber sein kann. Diese Daten werden in einer zentralen Datenbank bei der Landwirtschaftskammer erfasst. Die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen unterliegt rechtlichen Beschränkungen. In Deutschland wird das Ausbringen von Gülle seit 1996 durch die Düngeverordnung (DüV) geregelt, die durch ergänzende Verordnungen der Bundesländer begleitet wird. Dort ist genau definiert, was Gülle ist und zu welchen Zeiten die Ausbringung zulässig ist. Es bestehen Ausbringverbote grundsätzlich bei überschwemmten, wassergesättigten, tiefgefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der winterlichen Kernsperrzeit (1. bzw. 15.November bis 31.Januar). Die Rheinenergie AG ist auf Anforderung gerne bereit, in der Bezirksvertretung Rodenkirchen über die Maßnahmen zum Schutz von Boden und Grundwasser durch die planvolle und überwachte Düngemittelausbringung in Wasserschutzgebieten zu berichten. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 02/17 Beschluss Nr. 02/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.6 Eröffnung einer Kitagruppe mit 24 h Betreuung sangebot im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen, Antrag der FDP Fraktion, AN/0012/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in einem im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen befindlichen städtischen Kindergarten eine altersgemischte Gruppe zu eröffnen, die ein 24-Stunden Betreuungsangebot vorhält. Sachstand Dezember 2018 Trotz mehrfacher Nachfrage kein neuer Sachstand geliefert. Sachstand Dezember 2019 Siehe Stellungnahme 3424/2019 zur Sitzung am 11.11.2019 Beschluss Nr. 03/17 Beschluss Nr. 03/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.13 Errichtung einer kontinuierlich aktiven Mess stelle für Benzol-Schadstoffe in Godorf zur Überwachung der Luftqualität, Antrag der CDU Fraktion, AN/0017/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob in Godorf eine kontinuierlich aktive Messstelle für Benzol-Schadstoffe zur Überwachung der Luftqualität errichtet werden kann. Sachstand 2018 Zur Sitzung am 19.02.2018 wurde die Vorlage 0448/2018 mit folgendem Inhalt eingebracht: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist die für das Landesmessnetz zu-ständige Dienststelle. Auf Nachfrage der Verwaltung hat das Landesumweltamt angegeben, dass sie nicht über kontinuierliche Messgeräte zur Erfassung der Benzolbelastung verfügen. Für die Überwachung der Benzolkonzentrationen wird daher die passive Probenahme angewendet. Der Probenwechsel findet einmal monatlich statt. An dem bestehenden Passivsammler an der Godorfer Hauptstraße 73 wird seit 2005 die Benzolkonzentration erfasst, der Immissionsgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter wird seitdem eingehalten. Aufgrund der besonderen Wohnlage in unmittelbarer Nähe zu der chemischen Industrie hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt beim Land zusätzliche Messgeräte beantragt. Zum Ende des Jahres 2017 hat das Landesumweltamt mitgeteilt, dass zwei zusätzliche Benzolpassivsammler im Landesmessnetz zur Verfügung stehen, und im Stadtbezirk Rodenkirchen eingesetzt werden können. In einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Landesumweltamtes, der Bezirksvertretung Rodenkirchen, des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes und der Godorfer Interessengemeinschaft wurden am 23. Januar 2018, in Ergänzung zum bestehenden Messgerät an der Godorfer Hauptstraße, zwei zusätzliche Passivsammler im Stadtbezirk Rodenkirchen installiert. Die Standorte wurden in Abhängigkeit einer Konzentrationswindrose des Landes ausgewählt. Die Standorte befinden sich an der Godorfer Hauptstraße gegenüber dem Parkplatz eines Baumarktes im Stadtteil Godorf und am Judenpfad im Stadtteil Hahnwald in nächster Entfernung zum Industriegebiet. Es wurde vereinbart, die monatlichen Messergebnisse der Bezirksvertretung über das Umweltamt zur Verfügung zu stellen. Beschluss Nr. 04/17 Beschluss Nr. 04/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.15 Erhalt der Bäume entlang der Josef-Kallscheu er-Straße, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/0087/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu klären, 1. wieso die BV2 trotz einer anderslautenden Planun g (Erhalt der Bäume an der L300 auf Höhe der Josef-Kallscheuer-Straße bis auf eine Ausnahme) und trotz eines BV2- Beschlusses am 07.11.16 unter TOP 8.1.11 (AN/1833/2016) mit dem Wunsch des Erhalts der Bäume bisher nicht offiziell von einer geänderten Planung und dem Ergebnis des von der BV2 beschlossenen Prüfauftrags unterrichtet wurde. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, zügig die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu erläutern und die Gestaltung des Bereiches zwischen zukünftiger Lärmschutzwand und der L300 darzustellen. Sachstand Dezember 2018 Die Anträge haben sich erledigt, da nachfolgend der Baubeschluss erfolgt ist. Die BV2 hat in der Sitzung am 16.10.2017 unter Top 9.1.2 einstimmig zugestimmt (Vorlagennummer 3848/2016). Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 05/17 Beschluss Nr. 05/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 8.1.17 Container mit 4 Klassenräumen für die Grüngü rtelschule; Antrag der SPD - Fraktion, Beitritt der CDU-Frakti on, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/0111/2017 Die Fraktion Die Grünen, die FDP-Fraktion und die CDU Fraktion unterstützen den Antrag und treten dem Antrag bei. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, • an der Grüngürtelschule einen weiteren Container m it 4 Klassenräumen z. B. seitlich versetzt hinter dem bestehenden Container Richtung Hallenbad aufzustellen. • an der Grüngürtelschule den Flachcontainer mit zwe i Klassenräumen gegen einen Doppelstockcontainer mit 4 Klassenräumen auszutauschen. Sachstand Dezember 2018 Durch die genehmigten Beschlüsse zur Erweiterung der Albert-Schweizer-Grundschule in Weiß und der Brüder-Grimm-Schule in Sürth vom 19.12.2017 ist die in der Anfrage beschriebene Bedarfssituation für den Kölner Süden gelöst worden. Ein Ersatz und eine Zusetzung von Einheiten am Standort Mainstraße ist nicht erforderlich. Der Antrag AN/0111/2017 ist damit sinngemäß erfüllt worden, da Ziel war, für den erwarteten Bedarf an Grundschulnachfrage in Kölner Süden ausreichend Grundschulplätze zur Verfügung zu stellen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 06/17 Beschluss Nr. 06/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.1.3 Lärmschutzwand entlang der L300 (AZ 63/B32/54 54/2016): Erhalt der dortigen Bäume; Gemeinsamer Antrag Fraktion Die Grünen, FDP AN/0234/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Verwaltung auf, 1. die geplante Gestaltung der Lärmschutzwand entla ng der L300 vorzulegen 2. die Lärmschutzwand zur L 300 hin wieder mit Bäum en zu bestücken 3. die restliche Ausgleichsbepflanzung im B-Plangeb iet vorzunehmen 4. mit der Fällung möglichst bis zur Vorlage der o. g Entwürfe zu warten, wenn dadurch die Bebauung nicht verzögert wird. Sachstand Dezember 2018 Die Anträge haben sich erledigt, da nachfolgend der Baubeschluss erfolgt ist. Die BV2 hat in der Sitzung am 16.10.2017 unter Top 9.1.2 einstimmig zugestimmt (Vorlagennummer 3848/2016). Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 07/17 Beschluss Nr. 07/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.1.4 Sicherstellung von Breitbandausbau mit Glasfa sertechnik in Rondorf- Nordwest; Antrag CDU Fraktion AN/0237/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in enger Absprache mit dem Investor bei Ausschreibungsmaßnahmen für Kommunikationsverbindungen für das Wohnungsbaugebiet, Schuleinrichtungen und Kleingewerbetreibende im Städtebaugebiet Rondorf NW flächendeckend den Bereitbandausbau auf der Basis von Glasfasertechnik sicherzustellen. Sachstand Dezember 2018 Die NetCologne teilt am 13.02.2019 mit, dass im genannten Gebiet Breitbandausbau mit Glasfasertechnik stattfinden wird. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 08/17 Beschluss Nr. 08/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.1.6 Parkstadt Süd, Antrag SPD-Fraktion AN/0006/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, durch präzise Vorgaben an das die künftige Beteiligung organisierende Büro "urban catalyst studio, Berlin" sicherzustellen, dass die von der Planung unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus dem Plangebiet selbst und aus den unmittelbaren Nachbarschaften, Bayenthal, Raderberg, Zollstock und Altstadt Süd direkt angesprochen und in einem diese Nachbarschaften konzentrierten Teilnehmerkreis an der Planung direkt beteiligt werden. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen legt großen Wert darauf, dass diese Beteiligung adressierbare Ergebnisse erbringt. Die Bezirksvertretung erwartet, dass in dem geplanten Beirat zur Beteiligung der weiteren Entwicklung der Parkstadt Süd nur solche Personen als Stimmberechtigte gewählt werden können, die im Plangebiet oder in einem der unmittelbar betroffenen Stadtteile des Stadtbezirks Rodenkirchen wohnen, arbeiten oder Grundbesitz haben. Mitglieder mit beratender Stimme, können auch aus anderen Stadtteilen kommen. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Vorlagen 1250/2018 und 0738/2019 verwiesen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 09/17 Beschluss Nr. 09/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.1.8 Streetworker in Köln-Meschenich, Antrag der SPD Fraktion mit Beitritt der CDU- Frak tion und der FDP-Fraktion AN/0229/2017 Die CDU Fraktion und die FDP Fraktion treten dem Antrag der SPD Fraktion bei. Die SPD stimmt dem Beitritt zu. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Finanzierung der halben Stelle des zurzeit beschäftigten Streetworkers in Köln-Meschenich sicherzustellen und möglichst auf eine volle Stelle aufzustocken. Das Angebot für die Jugendlichen soll erweitert, zumindest aber erhalten werden. Sachstand Dezember 2018 Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind bereits vier Streetworker nach dem „Konzept Streetwork Köln“ für den Stadtteil Meschenich/Kölnberg erfolgreich im Einsatz. Eine Finanzierung weiterer Streetworker ist in Meschenich derzeit nicht möglich. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 10/17 Beschluss Nr. 10/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.1.11 Gymnasium Rodenkirchen: bauliche Aufstockung (Prüfung); Antrag der Fraktion Die Grünen, AN/0198/2017 Beschluss. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wie das Gebäude des Gymnasiums Rodenkirchen mittels eines Staffelge schosses erweitert werden kann. Hierbei soll dieses Zusatzgeschoss an den „Enden“ s o weit von den Grundstücksgrenzen weggezogen werden, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Nachbarschaft kommt. Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob auf d em derzeitigen Schulgelände Optionen bestehen weitere Gebäude zu errichten. Sachstand 2017 Auf die Mitteilung 1132/2017 zur Sitzung am 08.05.2017 wird verwiesen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 unter d em TOP 10.15 beschlossen, dass die Hauptschule Ringelnatzstraße auslaufend geschlossen wird und dessen Räumlichkeiten künftig vom Gy. Sürther Str. 55 genutzt werden (aufbauend ab dem Schuljahr 2017/18 in der Sekundarstufe I von 5 auf 6 Züge und in der Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2022/23 von 7 auf 9 Züge). Die Räumlichkeiten an der Ringelnatzstraße reichen aus, um die vorgenannten Zügigkeitserweiterungen umzusetzen. Des Weiteren is t festzuhalten, dass das Bestandsgebäude statisch und technisch überprüft werden müsste. Diese Machbarkeitsstudie ist sowohl arbeits- als auch kostenintensiv. Da hie r auch ein bindender Ratsbeschluss zugrunde liegt, kann aus genannten Gründen eine Ums etzung des Beschlusses der Bezirksvertretung nicht erfolgen. Sachstand Dezember 2018 Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 11/17 Beschluss Nr. 11/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.1.13 Ansiedlung der Offenen Schule Köln auf dem S ürther Feld; Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen, AN/0273/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in der ca. 12.170 qm großen Fläche für Gemeinbedarf (Schule/Jugendeinrichtung) auf dem Sürther Feld südlich der Bezirkssportanlage und nör dlich der zu erstellenden Bildungsmagistrale schnellstmöglich (bis Mai/Juni 2017) die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich die Offenen Schule Köln dort ansiedeln kann. Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen: 1. Die Fläche für die freiwillige Feuerwehr beträgt weiterhin 4.000 qm und soll im nördlichen Teil des Plangebietes an der Sürther Straße realisiert werden. 2. Durch Reduktion der Parkplatzflächen an der Sürther Straße sollen ca. 1.000qm für die Schulfläche gewonnen werden. 3. Durch Reduktion der Bildungsmagistralen sollen weitere 500 qm für die Schulfläche gewonnen werden. 4. Die auf dieser Fläche geplante Kita, welche lediglich als Reserve geplant ist, soll entweder entfallen oder in Trägerschaft der offenen Schule Köln integriert werden. 5. Der Offenen Schule Köln soll ebenfalls ermöglicht werden, auf dieser Fläche ein bis zwei Grundschulzüge zu errichten. Sachstand Dezember 2018 Zu Ziffer 1 wird auf den Planungsbeschluss (Vorlage 1041/2019) verwiesen. Des Weiteren wird auf die Vorlagen 0814/2017 und 0158/2018 verwiesen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 12/17 Beschluss Nr. 12/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.2.2 Verbesserung der Ausschilderung zum P & R – P arkplatz Godorf, Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion AN/0239/2017 Die SPD- Fraktion tritt dem Antrag bei. Die CDU-Fraktion stimmt dem Beitritt zu. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass schon auf der Autobahn, A 555 – wirksam auf den zur Zeit unzureichend genutzten P&R-Parkplatz in Köln-Godorf hingewiesen wird. Sachstand Dezember 2018 Die Bezirksregierung Köln ist zuständig. Trotz mehrfacher Aufforderung kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 13/17 Beschluss Nr. 13/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 8.2.3 4. Baustufe der Stadtbahnlinie 5 / Planung de r Endhaltestelle, Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen AN/0240/2017 Die SPD-Fraktion und die Fraktion der Grünen treten dem Antrag bei. Die CDU-Fraktion stimmt den Beitritten zu. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln , die Verwaltung zu beauftragen, bei den anstehenden Planungen zur 4. Baustufe der Linie 5 der Stadtbahn in Ergänzung zum mit großer Mehrheit am 4.7.2016 beschlossenen Antrags AN/1171/2016 zur Konkretisierung der Planung die Endhaltestelle am südwestlichen Ortsende von Meschenich vorzusehen und dort einen großen Mobilitäts-Hub mit einzuplanen. Sachstand Dezember 2018 Die Planung der Stadtbahnanbindung vom Verteilerkreis über Rondorf nach Meschenich befindet sich in einem so frühen Stadium, dass der Verlauf der Trasse noch nicht festgelegt ist. Im Zuge erster Gespräche mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist für die Endhaltestellen an den Ortsrändern von Meschenich (Süd und Nord) festgelegt worden, dass es insbesondere zur Potenzialermittlung des erforderlichen P+R-Platzbedarfs zunächst einer entsprechenden Analyse bedarf. Auf dieser Grundlage kann dann die konkrete Planung der endgültigen Endhaltestelle mit allen zugehörigen, standortrelevanten und bedarfsgerechten Elementen einer Mobilstation aufsetzen. Beschluss Nr. 14/17 Beschluss Nr. 14/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.03.2017 8.1.2 Parkstadt-Süd / Bezirkssportanlage; Antrag der CDU Fraktion AN/0349/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Bezirksbürgermeister , die Universität zu Köln – zur Sitzung der Bezirksvertretung am 08.05.2017 bzw. spätestens zur Sitzung am 26.06.2017 einzuladen, ihre Pläne zum Ausbau der Universität im Bereich der Bezirkssportanlage-Süd und damit im Bereich der Parkstadt-Süd in der Bezirksvertretung vorzustellen. Sachstand Dezember 2018 Kein neuer Sachstand – Projektleitung „Parkstadt Süd“ liegt beim Stadtplanungsamt. Beschluss Nr. 15/17 Beschluss Nr. 15/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.03.2017 8.1.3 Südfriedhof: Ersatz für entfernte Sitzbänke, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0325/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, mehrere Sitzbänke auf dem Gelände des Südfriedhofs in Zollstock als Ersatz für die bereits entfernten Holzbänke aufzustellen. Die Maßnahme soll aus Mitteln des Stadtverschönerungsprogramms finanziert werden. Sachstand Dezember 2018: Zwischenzeitlich wurden Bänke auf dem Südfriedhof ausgetauscht. In 2019 werden weitere zehn Bänke aufgestellt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 16/17 Beschluss Nr. 16/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.03.2017 8.1.4 Schutz des Wiesengrundstücks am Rodderweg in K-Sürth vor weiterer Verschmutzung durch Hundekot; Antrag der FDP Fraktion AN/0329/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Wiesengrundstücks am Rodderweg in Köln- Sürth vor weiterer Verschmutzung durch Hundekot zu ergreifen. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, ob und wenn ja, welche Ausgleichsmaßnahmen für erfolgte Eingriffe in Grünbereiche, auf dieser Fläche erfolgen können. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob diese Fläche in das vom Ausschuss Umwelt und Grün in seiner Sitzung vom 16.03.2017 beschlossene Maßnahmenpaket, zur Erhöhung der Artenvielfalt von Wiesen in Kölner Parks, aufgenommen werden kann. (AN 2046/2017). Insbesondre eine Veränderung der Mahd sowie die Anlage eines Blühstreifens sollen dabei betrachtet werden. Am nördlichen sowie am Südlichen Ende des Grundstückes, in der Nähe der Glascontainer, soll jeweils ein Mülleimer aufgestellt werden. Davon soll mindestens einer auch mit einem Hundekottütenspender ergänzt werden. Sachstand Dezember 2018 Das Amt für Grünflächen nimmt wie folgt Stellung: a) Fläche ist als Ausgleichsfläche ungeeignet (zu h oher Nutzungsdruck; Hund). b) siehe Mitteilung 1458/2018; nicht umsetzbar. c) Mülleimer wurden aufgestellt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 17/17 Beschluss Nr. 17/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.4 Dringender Neubau der Sportanlage Kapellenstr aße in Köln-Rondorf - Bebauungs-Plan Nr. 66380/02; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Gr ünen und der FDP Fraktion AN/0599/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln, nach der Zustimmung des Sportausschusses, die Verwaltung mit der Planung, K ostenermittlung und dem Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf n ach dem Bebauungsplan Nr. 66380/02 vom 17.11.2016 zu beauftragen. Gleichzeitig wird der Rat aufgefordert, das Sportam t der Stadt Köln mit ausreichender Personalkapazität für eine zügige Umsetzung des Neubaus der Sportanlage auszustatten. Sachstand 2017 Auf die Beschlussvorlage 2426/2017 zur Sitzung der BV 2 am 04.12.2017 wird verwiesen. Am 19.12.2017 hat der Rat die Beschlussvorlage 2426/2017 wie folgt beschlossen: Der Rat beauftragt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 und der Einrichtung und Besetzung der im Stellenplan 2018 beantragten zusätzlichen unbefristeten Planerstelle beim Sportamt, die Verwaltung mit der Planung (einschließlich Genehmigungsplanung) und Kostenermittlung für den Neubau des Sportplatzes an der Kapellenstraße in Köln-Rondorf. Eine zusätzliche Planerstelle ist erforderlich, da die derzeit eingesetzten Landschaftsarchitekten (3,5 Stellen) durch die laufenden Projekte ausgelastet sind und dieses zusätzliche Projekt aus Kapazitätsgründen nicht bearbeiten können. Die Planung und Kostenermittlung wird durch den zusätzlichen Landschaftsarchitekten des Sportamtes unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. Vorgesehen sind ein Kunststoffrasen-Großspielfeld, ein Trainingsspielfeld aus Naturrasen, Entwässerungseinrichtungen, Ballfangzäune, Spielfeldbarrieren, Zäune, Trainingsbeleuchtungsanlage, Wege, Zuschauerbereich, Parkplatz und die erforderlichen Anschlussarbeiten im öffentlichen Straßenraum. Die Planungskosten betragen voraussichtlich 120.000,-€. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 120.000,-- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen (Finanzstelle 5201-0801-2- 5200, Investitionsprogramm Sportstätten) im HJ 2018 zur Verfügung. Sachstand Dezember 2018 Die zusätzliche Stelle im Sportamt konnte im November 2018 mit einem Landschaftsarchitekten besetzt werden, sodass mit der Planung der Sportanlage begonnen werden konnte. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 17/17 Beschluss Nr. 18/17 Beschluss Nr. 18/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.8 Entsiegelung von Wegen auf dem Friedhof Stein neuerhof; Antrag der CDU Fraktion AN/0623/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den Überlegungen von Straßen NRW entgegenzutreten, die asphaltierten Wege im Friedhof Steinneuerhof zu entsiegeln, um hierdurch Ökopunkte zu sammeln Sachstand 2018: Mit der Mitteilung 2881/2018 teilte die Verwaltung mit, dass auch nach den vorgesehenen Maßnahmen die einzelnen Gräberfelder erreicht werden können und Spaziergänge auch durch in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger weiterhin möglich sein werden. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 19/17 Beschluss Nr. 19/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.9 Restaurierung der historischen Zaunanlage an der Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke; Antrag der SPD Fraktion AN/0618/2017 Das Amt für Wirtschaftsförderung wird gebeten zu prüfen, ob die Restaurierung des historischen Zauns an der Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke, über das Stadtverschönerungsprogramm des Amtes für Wirtschaftsförderung durchgeführt werden kann. Weiterhin soll geprüft werden ob die KGAB, Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung, dabei eingebunden werden kann. Sachstand Dezember 2018 Auf die Stellungnahme 1360/2017 wird verwiesen. Zur Stellungnahme 1360/2017 gibt es keinen neuen Sachstand. Finanzmittel aus dem Stadtverschönerungsprogramm stehen aus den genannten Gründen immer noch nicht zur Verfügung, voraussichtlich auch in den kommenden beiden Haushaltsjahren nicht. Wenn hierfür zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, könnten die Arbeiten sowohl von der Kölner Gesellschaft für Arbeit- und Berufsförderung mbH als auch vom Ehrenfelder Verein für Arbeit gGmbH durchgeführt werden, da dieses Projekt sich grundsätzlich für das Stadtverschönerungsprogramm eignet. Beschluss Nr. 20/17 Beschluss Nr. 20/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.1.12 Einrichtung eines Jugendzentrums in Rodenkir chen; Antrag der CDU Fraktion AN/0626/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung zusätzlicher Jugendräume im Zentrum oder zentrumsnah von Rodenkirchen zu prüfen. Sachstand Dezember 2018 Der Planauftrag einer Jugendeinrichtung im Baugebiet „Sürther Feld“ wurde am 10.09.2009 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Gebäude/Sporthalle des Investors „Offene Schule Köln“, wird eine 300qm² große Jugendeinrichtung entstehen. Voraussichtliche Inbetriebnahme in 2021. Zusätzliche Räumlichkeiten können zurzeit nicht eingerichtet werden. Beschluss Nr. 21/17 Beschluss Nr. 21/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.05.2017 8.2.1 Stadtteilmütter Meschenich: Überführung des P rojektes in ein kommunales Regelangebot; Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen und der FDP Fraktion AN/0620/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1.) das bestehende Projekt der „Stadtteilmütter in Meschenich“ begleitend zu dem Projektvorhaben „Stadtteileltern“ im IHK „Starke Quartiere - starke Menschen“ in ein städtisches Regelangebot zu überführen; 2.) die dafür notwendigen, jährlichen Haushaltsmitt el in Höhe von 40.000,-- € für die Stadtteilmütter in Meschenich im Haushalt zunächst für das Jahr 2018 und danach fortlaufend bereitzustellen; 3.) zu prüfen, in welchen weiteren Stadtbezirken di e Überführung der so genannten Stadtteilmütter in ein Regelangebot notwendig ist u nd dies dort ggfs. ebenfalls umzusetzen. Sachstand Dezember 2017 Mitteilung 2244/2017 zur Sitzung 18.09.2017 Bereits seit 2010 sind in den Sozialräumen Rondorf/Meschenich, Chorweiler, Höhenberg/Vingst und Mülheim Stadtteilmütterprojekte durch die Initiative von verschiedenen Trägern ins Leben gerufen worden. Allerdings hat die Stadt Köln hierfür bis Ende 2014 keine kommunalen Mittel zur Verfügung gestellt, so dass die Projekte auf Initiative der beteiligten Träger über diverse Spendenmittel finanziert werden mussten. Erst im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises wurden Mittel in den Vorjahren ausschließlich für Mülheim und Chorweiler mit Beschluss des Rates der Stadt Köln eingestellt. Die niederschwellige Beratung und Unterstützung durch die Stadtteilmütter in den Themenbereichen: - Stabilisierung der Familien/Prävention/Existenzsicherung - Gesundheit - Bildung/Ausbildung/Arbeit hat inzwischen gezeigt, dass der Einsatz der Stadtteilmütter nachhaltig zur sozialen Stabilität der Familien und dem sozialen Miteinander im jeweiligen Stadtbezirk beiträgt. Zur Verstetigung und Weiterentwicklung des Projektansatzes hat die Stadt Köln im Kontext zum gesamtstädtischen Integrierten Handlungskonzept unter Federführung des Amtes für Weiterbildung einen ESF Einzelantrag für das Projekt Stadtteileltern für alle 11 ausgewiesenen Sozialräume beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales beantragt. Neben der örtlichen Ausweitung umfasst dieses Projekt auch eine vom Jobcenter finanzierte Anschlussqualifizierung in einen Helferberuf, welcher den Teilnehmer/innen eine berufliche Perspektive eröffnet. Beschluss Nr. 21/17 Die zukünftige Planung umfasst folgende Bausteine: 1. ESF Antrag – Amt für Weiterbildung – Qualifizierung von Stadtteileltern Qualifizierung von erwerbslosen Müttern und Vätern im ALG II Bezug Integrierte Praxisphase mit temporärem Einsatz von Stadtteileltern in den Bezirken Anschlussqualifizierung / Vermittlung durch das Jobcenter in Ausbildung in Helferberufe auf den ersten Arbeitsmarkt. 2. Regelförderung des Praxiseinsatzes Um die Ressourcen der qualifizierten Stadtteileltern nachhaltig für die Stadt Köln nutzbar zu machen, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ab 2018 eine Regelförderung der Beschäftigung von ausgebildeten Stadtteilmüttern und perspektivisch Stadtteileltern für die Einsatzfelder der Jugendhilfe übernehmen. Wie hoch hierbei die jeweiligen Bedarfe für die 11 Sozialraumgebiete sind, wird derzeit abgestimmt. Zugleich finden in Federführung durch das Amt für Weiterbildung stadtinterne Abstimmungs- gespräche mit den anderen beteiligten Ämtern der Sozialverwaltung statt, ob auch für die an- deren Themen- und Einsatzfelder der Stadtteileltern Regelfinanzierungen möglich sind. Für Meschenich ist für das bisherige Stadtteilmütterprojekt zwischenzeitlich eine weitere Finanzierung über Spendenmittel für 2018 erfolgt. Ob ein darüberhinausgehender Bedarf für die Belange der Jugendhilfe besteht, wird derzeit geprüft. Sachstand Dezember 2018 Amt für Weiterbildung: Es werden zumindest zwei der früheren Stadtteilmütterprojekte parallel zum aktuellen „Stadtteileltern Köln“-Projekt fortgeführt: - Caritas in Meschenich mit Stiftungsmitteln - CSH in Mülheim mit städtischen Mitteln. Parallel zu diesen Projekten wird seit 01.01.2018 mit Laufzeit bis 31.12.2020 das Projekt „Stadtteileltern Köln“ unter der Leitung des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule Köln durchgeführt in den acht Sozialräumen: - Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord - Mülheim-Nord/Keupstraße/Buchheim/Buchforst - Höhenberg/Vingst/Ostheim/Neubrück - Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil - Meschenich/Rondorf - Humboldt/Gremberg/Kalk - Bocklemünd/Mengenich/Bickendorf/Westend/Ossendorf - Bilderstöckchen Es wäre für die Stadt Köln und deren Bevölkerung sehr wichtig, wenn das Projekt „Stadtteileltern Köln “ für die zum jeweiligen Projektstart aktuellen Sozialraumgebiete in ein Regelangebot überführt werden würde, so dass in nahtlosem Übergang „Stadtteileltern Köln“-Projekte nach Projektende immer wieder neu starten, da es einen hohen Bedarf für den Einsatz von sog. Stadtteileltern in den unterschiedlichsten Einrichtungen in Köln gibt. Die Evaluierung des aktuellen Projektes „Stadtteileltern Köln“ wird zeigen, ob es künftig bei einer dreijährigen Laufzeit bleiben sollte. Beschluss Nr. 21/17 Zur Frage, ob auch frühere Stadtteilmütter- oder -väterprojekte in ein Regelangebot überführt werden sollen und/oder werden, kann das Amt für Weiterbildung keine Auskunft geben. Jugendamt: Wie bereits im März 2018 mitgeteilt, hat das ESF-Projekt Stadtteileltern das ehemalige Qualifizierungsprojekt Stadtteilmütter abgelöst. Antragsteller und federführend für das Gesamtprojekt ist das Amt für Weiterbildung. Das Stadtteilelternprojekt befindet sich im 2.Jahr – aktuell in der Praxisphase. Für 2020 ist die vom Job-Center vorgesehene Anschlussqualifizierung in Helferberufe vorgesehen. Für den Einsatz der bisher bereits qualifizierten Stadtteilmütter – und den zukünftigen Stadtteileltern bietet das Jugendamt – je nach Bedarf – Einsätze im Bereich der niederschwelligen Jugendhilfe an. Das Amt für Weiterbildung hat die Aufgabe – weitere Einsatzmöglichkeiten in anderen Dienststellen – oder bei freien Trägern zu eruieren. Eine Regelfinanzierung zur Verstetigung des Projektes kann nicht über das Jugendamt erfolgen. Beschluss Nr. 22/17 Beschluss Nr. 22/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 8.1.2 Altglas-Container: besserer Standort am Pflas terhofweg in Weiß; Gem. Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP- F raktion AN/0826/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die V erwaltung, die Altglas-Container wieder in den ehemaligen Standort-Bereich so zu verlegen, dass die vorgeschriebenen Abstände zur dortigen Wohnbebauung eingehalten werden. Dies kann erreicht werden, indem wenige Quadratmeter der wild wuchernden, benachbarten Büsche weggenommen werden. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf den Beschluss vom 12.11.2018 verwiesen. Die Umsetzung der benannten Container erfolgte am 04.02.2019. Die Vorgabe des Beschluss wurde somit ausgeführt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 23/17 Beschluss Nr. 23/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 8.1.9 Biologische Station in Finkens Garten: Aufgab enbericht; Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0816/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, mit Vertrete rn der Biologischen Station in Finkens Garten, im Rahmen eines Ortstermins, zu einem Aufga benbericht (bisher und zukünftig) einzuladen. Sachstand Dezember 2018 Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 24/17 Beschluss Nr. 24/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 8.1.10 Durchführung von Trödelmärkten im Gewerbegeb iet Godorf; Antrag der CDU Fraktion AN/0854/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf die Vermieter der Standflächen von IKEA, OBI und METRO sowie die Marktveranstalter dahingehend einzuwirken, dass künftig die Durchführung von parallel stattfindenden Märkten u.a. für Trödel im Gewerbegebiet Godorf unterbleibt. Sachstand 2016 Auf die Mitteilung 3236/2016 zur Sitzung 07.11.2016 wird verwiesen. Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 25/17 Beschluss Nr. 25/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.06.2017 8.1.13 Entsiegelung von Flächen auf dem Friedhof St einneuerhof hier: Konkretisierung der Beschlussfassung der BV-Rodenkirchen vom 08.05.2017, TOP 8.1.8 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/0977/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen konkretisiert ihre Beschlussfassung aus der Sitzung vom 08.05.2017 unter TOP 8.1.8. wie folgt: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die mit dem Landesbetrieb Straßen NRW im Zusammenhang mit der Planfeststellung der Ortsumgehung Meschenich abgestimmte, in der Begründung beschriebene Entsiegelung von asphaltierten Wegeflächen auf dem Friedhof Steinneuerhof nur insoweit zu betreiben, dass weder der Besuch von Individualgrabstätten, noch bisher mögliche Spaziergänge im Sinne der Naherholung insbesondere für in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger erschwert und/oder eingeschränkt werden. Sachstand 2018: Es wird auf die Mitteilung 2881/2018 zur Sitzung am 12.11.2018 verwiesen. Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen die Erreichbarkeit der einzelnen Gräberfelder weiterhin gewährleistet wird. Ebenso ist die Nutzung des Friedhofs zu Spaziergängen auch durch in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger möglich. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 26/17 Beschluss Nr. 26/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 8.1.1 Aktuelle Versorgung mit Grundschulplätzen im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen; Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger AN/1195/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18.09.2017 einen aktuellen Bericht zur Versorgung der Schüler mit Grundschulplätzen im Stadtbezirk zu geben. Dabei ist der Sachstand für den Neubau der Ernst-Moritz-Arndt-Schule am geplanten Standort im Sürther Feld mit darzulegen. Sachstand 2017 Auf die Mitteilung 3054/2017 zur Sitzung am 13.11.2017 wird verwiesen. Die Ernst-Moritz-Arndt-Schule (EMA) soll vom bisherigen Standort in den Neubau Sürther Feld um-ziehen. Mit dem Umzug soll die Zügigkeit der Schule von 3 auf 5 Züge erhöht werden. Gleichzeitig kann im Gebäude Mainstr. nach dem Auszug der EMA an der dort verbleibenden Grüngürtelschule die Zügigkeit ebenfalls um 1 Zug erhöht werden. Damit stehen im Stadtbezirk Rodenkirchen nach Fertigstellung der EMA 3 zusätzliche Züge im Primarbereich zur Verfügung, das entspricht 75 Plätzen in den Eingangsklassen. Bis zur Fertigstellung der EMA wird der Bedarf an Grundschulplätzen durch temporäre Zügigkeitserhöhungen um jeweils einen Zug an der Albert-Schweitzer-Schule (GGS Zum Hedelsberg) und der Brüder-Grimm-Schule (GGS Sürther Hauptstr.) gedeckt. Hierzu wird auf die Mitteilung 3040/2017 verwiesen, sowie auf die Vorlagen zur schulrechtlichen Erweiterung der beiden Grundschulen, die u.a. der Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihrer Sitzung am 13.11.2017 vorgelegt werden sollen. Für den Neubau der EMA konnte die Grundstückssituation am 06.09.2017 im Zusammenhang mit dem anvisierten Bauvorhaben der Offenen Schule Köln (OSK) auf dem angrenzenden Baufeld geklärt werden. Derzeit erfolgt der Abschluss der Entwurfsplanung bzw. die Genehmigungsplanung für die EMA. Im Rahmen des beschleunigten Schulbaumaßnahmenpakets soll das Projekt an einen Generalunternehmer vergeben werden. Aktuell erfolgen noch verfahrensbezogene Anpassungen und Abstimmungen mit den Projektbeteiligten/Planern - unter anderem wird dabei auch die Terminplanung an die geänderten Bedingungen angepasst. In dem Gesamtzusammenhang werden auch das Verfahren und die vorhandene Vertragssituationen unter juristischen Aspekten betrachtet, so dass erst zur nächsten Sitzung konkreter Stellung bezogen werden kann. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen unaufgefordert informieren. Sachstand Dezember 2018 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 27/17 Beschluss Nr. 27/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 8.1.2 Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sür th in 2017 AN/1225/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2018 wie folgt zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung. 2.) a) 13. Rodenkirchener Sommertage Am 07.07.2018 sind die 13. Rodenkirchener Sommertage geplant. Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. b) 2. Rodenkirchener Weintage: „Wine-Time“ Am 02.06.2018 sind die 2. Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. c) Rodenkirchener Winterzauber Am 09.12.2018 ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. 3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) b) und c) steht als Ausweichstandort jeweils der Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung. 4.) Die Durchführung der Veranstaltungen gemäß Ziff er 2.) sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranst altungen gemäß Ziffer 2.) b.) & c.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort. und B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den Karnevalstagen 2018 aus. Beschluss Nr. 27/17 2.) Am 30.04.2018 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Wegen des bereits am Donnerstag den 26.04.2018 durchzuführenden Aufbaus des Festzeltes steht für den Freitagswochenmarkt nur die östliche Hälfte der Platzfläche zur Verfügung. 3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2018 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Sachstand Dezember 2018 Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen werden jährlich festgesetzt. Für das Jahr 2018 wurde am 26.01.2018 eine Festsetzungsverfügung erstellt. Der Beschluss ist erledigt . Beschluss Nr. 28/17 Beschluss Nr. 28/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 8.1.6 Gymnasium Rodenkirchen, Turnhalle: Stand der Notsanierung; Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP AN/1190/2017 Die CDU Fraktion und Herr Ilg treten dem gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP Fraktion bei. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Bezirksbürgermeister wird gebeten, mit der zuständigen Verwaltung (Gebäudewirtschaft) einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, damit die Bezirksvertretung sich vor Ort vom ordnungsgemäßen Zustand der Halle überzeugen kann. Sachstand 2017 Der Ortstermin hat am 07.11.2017 stattgefunden. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 29/17 Beschluss Nr. 29/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 8.1.9 Trimm Dich Pfad im Forstbotanischen Garten; Antrag der SPD Fraktion AN/1221/2017 Beschluss Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Friedenswäldchen in Rodenkirchen einen „Trimm-Dich- Pfad“ einzurichten bzw. Outdoor Fitness Möglichkeiten zu schaffen. Diese sollen sich in das Landschaftsbild einpassen und möglichst aus Holz beschaffen sein. Des Weiteren sollen für weitere Fitness-Anlagen Vor schläge von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt werden. So wurde z.B. im Rah men des Bürgerhaushalts 2015 ein solcher Vorschlag für den Vorgebirgspark auf den vorderen Plätzen votiert. Zur Finanzierung sind Gespräche mit der Grün-Stiftu ng zu führen, die bereits die Anschaffung von Fitness-Geräten in den Bezirken Inn enstadt und Lindenthal unterstützt hat. Des Weiteren sollen hierfür Stadtverschönerungsmittel verwendet werden. Sachstand Dezember 2018 Die Umsetzung des Beschlusses obliegt dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen – Forstabteilung. Das Thema wird im Rahmen der Stadtverschönerungsmittel aufgegriffen. Beschluss Nr. 30/17 Beschluss Nr. 30/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.09.2017 8.1.17 Ein Jugendschiff für Rodenkirchen; Antrag von Herrn Ilg - Vertagt aus der Sitzung vom 26.06.2017 AN/0848/2017 Die Fraktion Die Grünen treten dem Antrag mit Zustimmung von Herrn Ilg bei. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich der Betrieb eines „schwimmenden Jugendhauses“ auf dem Rhein (z.B. in Form eines „Jugendschiffes“) realisieren lässt. Zur Gewinnung von Sponsoren und zur Klärung juristischer Fragen, sind neben den zuständigen Behörden, u.a. die KD, die KVB, sowie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) mit einzubinden. Neben der Klärung rechtlicher Fragen, soll sich die Verwaltung aktiv um die Gewinnung von Sponsoren, Unterstützern (Trägervereinen) für ein solches Projekt bemühen. Hierfür sind Wirtschaftsunternehmen, kommunale Jugendverbände, Kirchen, Sportvereine, sowie der Bürgerverein Rodenkirchen aktiv anzusprechen und bei der Planung mit einzubeziehen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das im Hafen Duisburg mit Geldern der Stadt Köln aufwendig für eine Oper umgerüstete Schiff als Jugendschiff in Frage kommt. Sachstand Dezember 2018 Mitteilung 0868/2018 zur Sitzung 09.07.2018 Die Verwaltung teilt folgenden Sachstand mit: Die Idee eines schwimmenden Jugendtreffs in Rodenkirchen, hat die Jugendverwaltung unter verschiedenen Aspekten geprüft. Folgende Informationen liegen vor: Die Umsetzung eines „Jugendschiffes“ bedarf einer Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamtes sowie der Bezirksregierung. Ein Umweltgutachten muss eingeholt werden. Das Bauaufsichtsamt benötig eine Planvorlage, um genaue Aussagen treffen zu können und um Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln. Der Verwaltung wurden verschiedene Angebote zum Kauf eines Schiffes vorgelegt. Die Preisspanne bewegt sich zwischen 220.000,00 € bis 750.000,00 €, ohne Umbau und Folgekosten. Auch bei einer Schenkung, würden Folgekosten für Umbau und Transport von ca. 300.000,00 € anfallen. Die anfallenden Betriebskosten können noch nicht definiert werden. Die einzige mögliche Anlegestelle für ein Schiff in Rodenkirchen befindet sich an einer Strömungsstelle des Rheines, dort müssen Sicherheitsmaßnahmen genau ermittelt werden. Einer der Anlässe über einen schwimmenden Jugendtreff nachzudenken, war die Idee der Verlagerung des Treffpunktes von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Hochwasserschutzmauer in Rodenkirchen, auf das Jugendschiff. Die Jugendlichen und jungen Erwachsene nutzen diesen öffentlichen Raum, so wie auch Familien, Senioren usw. Der Fachverwaltung liegen im Beobachtungszeitraum bis Frühjahr 2018 keine Erkenntnisse zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz vor. Rodenkirchen liegt gemäß der Bedarfsanalyse zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs auf Rangplatz 31. Der geplante Bau einer Jugendeinrichtung im Sürther Feld wird von der Verwaltung als ausreichend eingeschätzt. Beschluss Nr. 31/17 Beschluss Nr. 31/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 8.1.5 Bürgerzentrum im Stadtbezirk Rodenkirchen; Antrag der SPD Fraktion AN/1219/2017 Beschluss Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Änderungsbeschluss : Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, ein Konzept eines Bürgerzentrums vorzustellen. Dieses Konzept soll potenzielle Standorte beinhalten, verschiedene Zielgruppen – so auch Senioren – und eine Kostenkalkulation. Sachstand Dezember 2018 Die Errichtung von Bürgerzentren als öffentliche Einrichtungen liegt in der Zuständigkeit des Rates, § 41 Abs. 1 S. 2 lit. m) GO NRW. Bei der Errichtung ist der Ausschuss für Soziales und Senioren vorberatend zu beteiligen und die Bezirksvertretung anzuhören. Die Planung städtischer Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren hat der Rat dem Ausschuss für Soziales und Senioren übertragen, § 17 Abs. 1 Ziffer 1 ZustO. Die Verwaltung legt den Beschluss entsprechend als Anregung aus. Da Mittel für eine Machbarkeitsstudie bzw. die Finanzierung eines Bürgerzentrums nicht zur Verfügung stehen und kein Planungsbeschluss von Rat und Fachausschuss vorliegt, wird das Anliegen nicht weiterverfolgt. Der Beschluss ist erledigt. Die SPD-Fraktion gibt zu bedenken, dass ein Bürgerzentrum für den Stadtbezirk Rodenkirchen nach wie vor erstrebenswert ist. Für einen Stadtteil mit über 100 000 Einwohnern stellt dies eine absolute Notwendigkeit dar. In anderen Stadtteilen Kölns gibt es diese seit Jahren. Deshalb sollte weiterhin – unabhängig der Zuständigkeiten - geprüft werden, ob eine Realisierung möglich ist. Der Beschluss ist somit noch nicht erledigt. Beschluss Nr. 33/17 Beschluss Nr. 33/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 8.1.7 Bahnhofsvorplatz in Köln Sürth Antrag der CDU-Fraktion AN/1211/2017 Herr Daniel, FDP Fraktion, bittet um Klärung, ob die Bebauung nach § 34 Bau GB in diesem Falle sinnvoll ist. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung in der Sitzung der BV2- Rodenkirchen am 18.09.2017 die aktuell geplante Gestaltung des ehemaligen Bahnhofsgeländes in Sürth, vorzustellen und zwar unter Einbeziehung der Pläne von der Fa. Astoc, soweit bekannt. Die Verwaltung wird gebeten den Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertretern die Pläne der Firma Astoc zuzuleiten. Sachstand Dezember 2018 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 34/17 Beschluss Nr. 34/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 8.1.9 Fritz-Encke-Volkspark: Historische Wegeverbin dungen wiederherstellen AN/1406/2017 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, zwei historische Wegeverbindungen im Fritz-Encke-Volkspark in Raderthal wieder herzustellen (einschl. einer Kostenschätzung). Im Einzelnen sind dies eine Wegeverbindung zum Platanenwall sowie die Wegeverbindung vom Naturtheater zur großen Volkswiese. Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen um eine Einschätzung der Fachverwaltung zur derzeitigen Bepflanzung und zur vernachlässigten Heckenpflege im Bereich der Bühne des Naturtheaters. Sachstand Dezember 2018 Eine Parkverbindung vom Naturtheater zur großen Volkswiese macht Sinn und wäre über das Gelände der Bundeswehrfachschule auch ggfs. möglich. Das Grünflächenamt sieht hier das Amt für Liegenschaften Amt und das Stadtplanungsamt in der Pflicht. Im gesamten Bereich des Naturtheaters gibt es keine Hecken, somit besteht hier auch kein Pflegerückstand. Vor mehr als 15 Jahren wurde der Bereich des Naturtheaters freigestellt und stellt sich derzeit in offener Form dar. Die Gelände-Abstufungen sind gut erkennbar und der Gesamtbereich ist mit einer Wiese bestanden, die auch eine gewisse Kräuterstruktur aufweist, die sehr naturnah und standortgerecht ausgebildet ist. Somit ist im Ergebnis derzeit ein sehr ansprechendes Naturtheater vorzufinden; halt wie es der Name auch vermuten lässt. Eine Ausbildung in einem wassergebundenen Deckenbelag, hier der Bühne des Naturtheaters, wäre auf Grund der Vorbeschreibung, nicht hilfreich. Denn so würde ein Teil des derzeitigen naturnahen Wiesenbegrünung geopfert. Zudem wird die Versickerung des Niederschlagswassers sehr aufwendig, da sich die Bühne in einem Loch befindet und die wassergebundene Decke immer wieder verschlämmen wird. Die jetzige Wiesenentwässerung funktioniert problemlos in Naturversickerung. Zudem ist die wassergebundene Belagsflächenpflege auch wesentlich aufwändiger als die Wiesenmahd. Auch befindet sich das Naturtheater im Baumschattenbereich, was zudem dem wassergebundenen Deckenbelag weniger zuträglich ist und letztendlich bedarf es auch noch eines finanziellen Mitteleinsatzes. Fazit: Nuturtheater in jetziger Form belassen / pflegen, somit dem Landschaftsschutz Vorrang geben. Den Stichweg (ca. 25 m) vom Wegenetz zum Naturtheater ausgehend in wassergebundener Wegedecke sanieren. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 35/17 Beschluss Nr. 35/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 8.1.13 Information über Bauvorhaben verbessern AN/1435/2017 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass sie in Präzisierung von § 2, Abs. 2, lfd. Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadtbezirk Rodenkirchen in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates aufgeführten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind. Sachstand Dezember 2018 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 36/17 Beschluss Nr. 36/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 8.1.1 NSG „Am Godorfer Hafen“ (Sürther Aue): Wieder aufnahme der Pflegemaßnahmen; Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP Fraktion, AN/1533/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Verwaltung auf, die gesetzliche Pflegetätigkeit im Naturschutzgebiet „Am Godorfer Hafen“ (Sürther Aue) wieder aufzunehmen. Sachstand Dezember 2018 Das Naturschutzgebiet „Am Godorfer Hafen“ wird entsprechend den naturschutzfachlichen Erfordernissen von der Verwaltung gepflegt. Ausgenommen hiervon ist die Fläche der geplanten Erweiterung des Godorfer Hafens. Aktuell besteht von Seiten des ehrenamtlichen Naturschutzes das Angebot, die Fläche kostenlos zu pflegen. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist noch abzustimmen. Beschluss Nr. 37/17 Beschluss Nr. 37/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 8.1.4 Bahnhofstraße in Sürth: Ortstermin zur Gestal tung; Antrag der Fraktion Die Grünen AN/1524/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der Fachverwaltung durchzuführen, um die Aspekte „Sicherheit“ und „Alleenerhalt“ zu besprechen. Sachstand Dezember 2018 Am 16.01.2018 hat ein Ortstermin stattgefunden. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 38/17 Beschluss Nr. 38/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 8.1.6 Herstellung von Grünflächen, Spiel und Sportm öglichkeiten auf dem Großmarkt- und Brauereigelände sowie der Umgebung in Köln-Bayenthal, Raderberg und Zollstock; Antrag der SPD Fraktion AN/1530/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, provisorisch einen möglichst durchgehenden Grünzug zwischen Vorgebirgspark und Rheinufer entlang des Bahndamms auf dem Gelände des „Entwicklungskonzeptes südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE)“ herzustellen. Gegebenenfalls reichen eine Rasenfläche und eine wenig aufwändige Wegeführung aus. Allerdings sollen die Flächen so gestaltet sein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene dieses provisorisch hergerichtete Areal für Spiel, Sport und Freizeitgestaltung nutzen können. Sachstand Dezember 2018 Neben der Anlage eines Großmarktgelände durchziehenden Pionierpfades, ist der schrittweise Ausbau eines „Pionierparks“ vorgesehen. So entstehen mitten in der kommenden Parkstadt frühzeitig attraktive Freiräume. Der Pionierpark entsteht im Bereich der ehemaligen ca. 3,5 ha großen Gleisharfe im nord- östlichen Bereich des Großmarkgeländes. Der Pionierpark wird in einfachem Standard erstellt. So weit wie möglich sollen vorhandene Flächen und Bodenbeläge genutzt werden. Wege folgen dem Lauf der ehemaligen Gleise, Flächen mit natürlicher Vegetation bleiben erhalten und werden durch neue Baum- und Strauchpflanzungen und Rasenflächen ergänzt. Darüber hinaus wird ein temporäres Sport- und Spielangebot mit Aufenthaltszonen geschaffen. Der Ausbau erfolgt in 2019/2010. Perspektivisch wird der Pionierpark in die geplante endgültige Parkanlage übergehen. Beschluss Nr. 39/17 Beschluss Nr. 39/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 8.1.9 Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-P lan 67419/08 – Erhalt von großwüchsigen Bäumen; Antrag der Fraktion Die Grünen AN/1194/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, möglichst viele der zur Fällung vorgesehenen schützenswerten Bäume außerhalb der B-Plan-Grenzen an der Böschungskrone zum Raderthalgürtel zwischen zukünftigem Baugrund und Fuß-/ Radweg in Abhängigkeit zum Gebäudeverlauf, zu erhalten; dies soll für jeden einzelnen Baum geprüft werden, ergänzt durch eine ökologische Baubegleitung. Sachstand Dezember 2017 Es wird auf die Vorlage 2821/2017 des Stadtplanungsamtes verwiesen: Das Änderungsgebiet ist Teil des ehemaligen DuPont-Geländes in Köln-Zollstock. In der Vergangenheit wurde die Fläche durch eine Lackfirma mit Produktionslager, Labor und Verwaltungsgebäuden genutzt. Nach Aufgabe der industriell-gewerblichen Nutzung ist das Areal bereits 2008 mit dem Ziel einer städtebaulichen Neuordnung für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung überplant worden, so dass in den vergangenen Jahren nördlich und südlich der Fritz-Hecker-Straße umfangreicher Wohnungsbau entstehen konnte. Entlang des Raderthalgürtels sollte allerdings in einer Tiefe von circa 40 m eine gewerbliche Nutzung beibehalten werden. Hier war die sogenannten "Automeile" vorgesehen. Da sich seit dem Jahr 2008 keine gewerbliche Nutzung angesiedelt hat, soll nun auch dieser Bereich für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung vorbereitet werden. Bei dem Standort handelt es sich somit um eine alte Industriebrache, die vor der Umstrukturierung überwiegend versiegelt war (siehe Anlagen). Aufgrund der jahrzehntelangen industriellen Nutzung in Form einer Lackfabrik ist es zu einer starken Beeinträchtigung der Umweltsituation kommen. In Folge der Altlastenbelastung wurden große Teile der Flächen ausgekoffert und saniert. Für eine Neubau-maßnahme war grundsätzlich die Auffüllung bis Niveau Gehweg beabsichtigt. Dies musste jedoch in Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung mit TG-Zufahrt, Eingänge offen bleiben. Im Plangebiet sind Festsetzungen zur Begrünung vorgesehen. Grundstücksflächen, die nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, sind als Vegetations-flächen dauerhaft zu begrünen. Die Dachflächen der geplanten Gebäude sind oberhalb des vierten Geschosses als extensive Dachbegrünung auszuführen. Auch die Tiefgarage wird eine Vegetations-schicht in einer Stärke von mindestens 80 cm erhalten, die in Bereichen mit Bäumen auf eine Stärke von mindestens 120 cm erweitert wird. Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, das Erdgeschossniveau der Neubebauung auf das Niveau des Gehweges am Raderthalgürtel anzuheben. Das Gebäude zum Raderthalgürtel soll dann über mehrere Hauszugänge fußläufig erschlossen werden. Dies bedingt ein Anheben des Niveaus auf dem Baugrundstück und somit ein Aufschütten der heutigen Böschung. Der Gehölzbestand ist im Wesentlichen durch Spontanaufwuchs entstanden und nicht nach baumpflegerischen Kriterien der Straßenbäume gepflegt worden. Die älteren Bäume weisen einen stark ausladenden Habitus auf. Bei vollständiger Aufschüttung der Böschung, bis zum Gehwegniveau und Anlagen von Zugängen zu den Gebäuden, sind die Gehölze auf der Beschluss Nr. 39/17 Böschung nicht zu erhalten. Bestandsbäume, insbesondere ältere Bäume, vertragen keine Niveauänderungen der Geländehöhen am Stammfuß. Hinsichtlich der möglichen Auswirkung der Planung auf den Baumbestand der Umgebung wurde vom Landschaftsarchitekturbüro RMP Stephan Lenzen eine Baumerhebung und Baumbewertung (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten “Einschätzung Baumbestand und Auswirkungen der Planung - Bebauungsplans Nummer 67419/07 Raderthalgürtel Köln-Zollstock“, Bonn, 27.01.2016) durchgeführt. In dieser werden unter anderem Aussagen getroffen, inwiefern sich die Planung auf den Baumbestand entlang des Raderthalgürtels auswirkt. Unter den Aspekten der Verkehrssicherheit, Pflegemaßnahme und prognostizierte Reststandzeit wurden im Rahmen der Begehung lediglich drei Bäume als erhaltenswert und unter den angenommenen Umständen gegebenenfalls auch erhaltensfähig eingeschätzt. Die Bewertung von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten wurde durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vollumfänglich gestützt. Bäume deren Wurzelbereich überschüttet wird - unabhängig ob in Gänze oder in Teilen - haben eine eingeschränkte Reststandzeit und einen deutlich höheren Pflegeaufwand, um Standsicherheit und Verkehrssicherheit zu erhalten. Die Bäume der Böschung, die unter die Baumschutzsatzung fallen, werden vollständig und ohne Ausnahme zu ersetzen sein. Der notwendige Baumersatz wird soweit wie möglich vor Ort im Bereich der ehemaligen Böschungsfläche zwischen Raderthalgürtel und der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes erfolgen. Da die betreffenden Gehölze außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen, kann eine Sicherung der drei vorgenannten Bestandsbäume nicht im Bebauungsplan vorgenommen werden. Hierzu wird eine entsprechende Regelung in einem städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Dem Bebauungsplan liegt ein städtebaulicher Entwurf zugrunde, der neben der Aussage zur Bebauung auch eine Aussage zur Freiraumplanung beinhaltet. Ziel des Freiraumkonzeptes (Begrünungsplan) ist die Herstellung und Sicherung der erforderlichen Erholungsqualität insbesondere zum Ausgleich der baulichen Ausnutzung. Unter anderem geht mit der Umsetzung des Freiraukonzeptes die Verbesserung des Kleinklimas und der Verbesserung des Mikroklimas einher und es wird ein positiver Einfluss auf die Biodiversität ausgeübt. Um das zugrunde liegende städtebauliche Konzept mit den entsprechend vorgesehenen Freiraumbereichen, welches die Erholungsflächen für ein innerstädtisch verdichtetes Wohnquartier vorsieht, umsetzen zu können, werden 30 Baumpflanzungen festgesetzt. Von den 30 Bäumen sind 10 Bäume so zu pflanzen, dass sie einen natürlichen Bodenanschluss haben. Auch wenn das Änderungsgebiet dem Klimatop Stadtklima III (hoher Belastungsgrad) zuzuordnen ist, sind die geplanten Festsetzungen geeignet, gegenüber der ursprünglichen industriellen Nutzung mit einer fast vollständigen Versieglung auch für das Stadtklima eine Verbesserung herbeizuführen und einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum zu leisten. Abschließend kann gesagt werden, dass im Rahmen des Planverfahrens eine sorgfältige Auseinandersetzung mit allen Umweltmedien stattgefunden hat. Hierzu wurden sowohl die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den vorhandenen Baumbestand im Bereich der Böschung als auch auf das Klima betrachtet und Kompensationsmaßnahmen getroffen. Eine Änderung der Planung wird vom Stadtplanungsamt nicht unterstützt. Sachstand Dezember 2018 Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 40/17 Beschluss Nr. 40/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017 8.1.11 Dringlichkeitsantrag: Aufforderung zum Planungsbeschluss des Sportausschusses des Rates für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Rondorf; Antrag der FDP-Fraktion AN/1634/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Sportausschuss des Rates der Stadt Köln bei der finalen Beratung am 07.12.2017 der Vorlage: 2720/2017: Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2018 – 2020 den ausstehenden Planungsbeschluss für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Köln- Rondorf für den SC Rondorf 1912 e.V. zu fassen. Sachstand Dezember 2018 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 41/17 Beschluss Nr. 41/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.1 Beleuchtungsanlage für den Rasenplatz an der Frohnhofstraße in Köln-Sürth, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/1667/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Rasenplatz an der Frohnhofstraße in Köln-Sürth eine Beleuchtungsanlage installiert werden könnte. Sachstand Dezember 2018 Die Sportanlage Fronhofstraße befindet sich unmittelbar am Rheinufer bei Kilometer 674,5 und liegt damit innerhalb eines Überschwemmungsgebietes ohne technischen Hochwasserschutz. Die Gefahrenkarte weist eine hohe Wahrscheinlichkeit der Überschwemmung auf. Die RheinEnergie teilt auf Rückfrage der Sportverwaltung mit, dass die Erstellung einer Flutlichtanlage dennoch technisch möglich wäre. Die Sportanlage befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L20. Für den Bau der Flutlichtanlage wäre eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Hierfür müsste die Zustimmung des Naturschutzbeirates eingeholt werden, was die Sportverwaltung aktuell als unrealistisch einstuft. Die Nutzungszeiten eines Rasenplatzes sind in den Zeiten, in denen Flutlichtanlagen benötigt werden (Oktober – April) sehr stark eingeschränkt. Bei Frost, Schnee und nach stärkeren Niederschlägen ist nur eine eingeschränkte Nutzung möglich. Während der Frost- Tauwechselperioden sind Rasenplätze zu sperren. Aufgrund der geringen Nutzungszeit unter Flutlicht und der geringen Aussicht auf Erfolg für die Genehmigung, empfiehlt die Sportverwaltung den Bau einer Flutlichtanlage für den Rasenplatz in der Fronhofstraße nicht weiter zu verfolgen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 42/17 Beschluss Nr. 42/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.4 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nu tzung als Kolumbarium, Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt der CDU-Fraktion, der SPD- Fraktion und der FDP-Fraktion sowie Herrn Bronisz AN/1662/2017 Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FDP-Frak tion sowie Herr Bronisz treten dem Antrag bei. Die Fraktion Die Grünen stimmen zu. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die beteiligten Fachverwaltungen (Liegenschaften / Gebäudewirtschaft, Friedhofs- verwaltung) werden gebeten, gegenüber der BV2 mündlich zu erläutern, wieso es bei dem Vorhaben „Nutzung der Trauerhalle als Kolumbarium“ zu keinem Fortschritt kommt und diese Nutzungsmöglichkeit endlich umzusetzen. Sachstand Dezember 2018 Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht zuständig. Stellungnahme vom Grünflächenamt: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. Beschluss Nr. 43/17 Beschluss Nr. 43/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.8 Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf d er "Panzerrampe" in Köln- Sürth, Antrag der FDP-Fraktion mit Beitritt der Fraktion Die Grünen, AN/1689/2017 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Park- und Halteverbots auf der“ Panzerrampe in Köln-Sürth zu ergreifen. Sachstand Dezember 2018 Die Panzerrampe steht im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8, 50668 Köln. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wurde informiert. Das Ordnungsamt ist zuständig für den Bereich vor den Pollern und bestreift diesen Bereich. Beschluss Nr. 44/17 Beschluss Nr. 44/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.11 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Frakt ionen: Bezirksordnungsdienst: Ansiedlung im Bezirksrathaus Rodenkirchen AN/1834/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Der Stadtdirektor wird gebeten, im Rahmen der zu begrüßenden Umorganisation des Ordnungsdienstes diesen – unter Anerkennung neuer disziplinarischer Zuständigkeiten - mit seinen dem Bezirk zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bezirksrathaus Rodenkirchen angesiedelt zu lassen. Sachstand Dezember 2018 Das „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ sieht u.a. vor, die ordnungsbehördlichen Maßnahmen in den Bezirken zu stärken. Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurden bereits 2016 die Strukturen der Dienstgruppen regional und damit bezirklich ausgerichtet. Seit dem 01.05.2018 wurden die Aufgaben des ehemaligen Bezirksordnungsdienstes auf „34-Bürgerdienste“ (Ermittlungstätigkeiten) bzw. „32-Amt für öffentliche Ordnung – zentraler Ordnungsdienst“ (Sauberkeit im Bezirk, Schrottfährräder usw.) übertragen. Die zentrale Unterbringung aller Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsdienstes dient dabei dem besseren Austausch der einzelnen Dienstgruppen und der Dienst- und Fachaufsicht. Ferner wird auf die Vorlage 2222/2018 zur Beantwortung der Anfrage AN-1029/2018 der Bezirksvertretung 2 verwiesen. Im Übrigen werden derzeit im Sinne des „Zielbild 2020“ individuelle Zielvereinbarungen für 2019 zwischen den Bürgeramtsleitungen und den Dienstgruppenleitungen des zentralen Ordnungsdienstes geschlossen. In diesen werden bezirkliche ordnungsrechtliche Schwerpunkte und bezirksspezifische Ziele sowie die entsprechenden Maßnahmen definiert. Der Beschluss ist erledigt . Beschluss Nr. 45/17 Beschluss Nr. 45/17 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.12 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktio n Die Grünen und der FDP- Fraktion mit Beitritt der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Grundschulen im Bezirk: allgemeiner (baulicher) Zustand AN/1829/2017 Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion treten dem Antrag bei. Die Fraktion Die Grünen und die FDP-Fraktion stimmen dem Beitritt zu. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Die Fachverwaltung wird aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 22.01.2018 einen Katalog über die gravierendsten Mängel an den Grundschulen im Bezirk aufzustellen. In diesem sind auch entsprechende Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und deren Umsetzungszeitpunkte aufzuführen. Der BV2 ist der Katalog in der Sitzung am 22.01. zu erläutern und die Gesamtsituation zu schildern. Auch für die weiterführenden Schulen sind die Ergebnisse analog der Grundschulen aufzuführen. Dieser Katalog ist in der Sitzung am 19.02.2018 zu erläutern und die Gesamtsituation zu schildern . Sachstand Dezember 2018 Herr Müller von der Gebäudewirtschaft hat am 22.01.2018 den Inhalt der Mitteilung 0173/2018 ausführlich dargestellt. Der Beschluss ist erledigt.
Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeichnis 11.05.2020 NEU
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Seite 1 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis Sitzung TOP Antrags- nummer Nr Betreff Kategorie NEU 03.04.2006 8.2.3 030/06 Sürther Bahnhof: Leitsätze für Umplanung des Bahnhofareals 1 05.05.2008 8.1.3 039/08 Spielplatz Franz-Marc-Straße 2(2021) 05.05.2008 8.2.4 045/08 Förderprogramm für Sozialraum Meschenich/Rondorf 0 25.08.2008 8.1.10 063/08 Neue Mietergärten, Meschenich 1 22.09.2008 8.1.1 068/08 Wasserversorgung auf dem Südfriedh of 1 22.09.2008 8.1.9 075/08 Wegeverbindung im Fritz-Encke-Park in Raderthal 0 27.10.2008 8.2.1 093/08 Öffentliche Toiletten für die S tadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth 1 22.06.2009 8.2.4 086/09 Erweiterte Finanzzuständigkeiten der Bezirksvertetungen im Bürgerhaushaltsverfahren 0 25.01.2010 8.2.5 008/10 Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern und Jugendl ichen 1 26.04.2010 8.2.1 038/10 Stärkung der Bezirksvertretungen 1 26.04.2010 8.2.12 043/10 Sürther Bahnhof: Auskunft zu HGK-Aktivitäten bezüglich der Bebauung des Areals 1 0 30.01.2012 8.2.5 004/11 Nahversorger - Bebauungsplan Raderthalgürtel (neu) 0 2 (2022) 24.01.2011 8.2.3 006/11 Bahnhofsgelände in Sürth: Beauf tragung eines Planungskonzeptes, Rahmenbedingungen 1 28.02.2011 8.2.7 015/11 Soziale Stadt Meschenich 0 05.03.2012 8.2.2 015/12 Basketballplatz Bödingerhof in Rondorf 1 23.04.2012 8.2.6 026/12 Bebauung des Sürther Feldes 0 10.09.2012 8.2.1 042/12 Überführung der Stadtteilmütter- un d väterprojekte in ein kommunales Regelangebot 1 18.03.2013 8.1.4 004/13 Winterdienst: Fuß- und Radweg entlang der Sürther Straße, östliche Seite, zwischen Feldrain und Gesamtschule 0 18.03.2013 8.2.1 006/13 Anbindung der "Zollstock-Arcaden" 1 - Runder Tisch Verkehr 0 03.06.2013 8.2.2 015/13 Verbesserung der Internetleitungen an den betroffenen Schulen im Kölner Süden 1 15.07.2013 8.1.7 018/13 Aufstellen eines Stadtplanträge rs in Rodenkirchen 0 15.07.2013 8.2.2 019/13 Godorfer Hafen, Ausbauplanung: M oratorium 1 0 15.07.2013 8.2.5 020/13 Neufassung der Zuständigkeitsord nung der Stadt Köln 1 09.09.2013 8.1.2 021/13 Ehemalige Trauerhalle auf dem We ißer Friedhof: Standort für ein Kolumbarium (Pilot) 1 14.10.2013 8.2.2 025/13 Akustisches Warnsignal am Bahnh of Sürth 0 14.10.2013 8.2.3 026/13 Internet in öffentlichen Verkehrs mitteln 1 11.11.2013 8.2.4 031/13 Elektronischer Versand der Sitzung sunterlagen 0 09.12.2013 8:2:4 032/13 Mehr KITA-Plätze in Godorf und Im mendorf 1 27.01.2014 8.1.4 001/14 Nahversorgungszentrum Eygelshoven er Straße / Sürther Straße 1 31.03.2014 8.2.1 009/14 Erhalt der Buslinie 106 1 - Runder Tisch Verkehr 2 31.03.2014 8.2.5 011/14 Freizeitpark für Jugendliche in S ürth - Ankauf einer geeigneten Fläche 1 05.05.2014 8.1.6 012/14 Bolzplatz in Godorf 1 05.05.2014 8.1.10 014/14 Umbenennung der Sportanlage Süd 1 05.05.2014 8.1.12 015/14 Kennzeichnung der Naturdenkmäle r an der Konrad- Adenauer-Kaserne 1 05.05.2014 8.2.6 020/14 Kinderspielplatz Weißdornweg; Dri nglichkeitsantrag aller Fraktionen 1 0 08.09.2014 8.2.2 023/14 Flüchtlingsunterbringung in Köln -Marienburg, Bonner Str. 478-482 1 0 20.10.2014 8.1.2 026/14 Dringende Sanierung der Europaschule Zollstock 1 2 (2021) 20.10.2014 8.2.4 030/14 Anpassung der Fraktionszuwendung en der Bezirksvertretungen 1 0 20.10.2014 8.2.7 031/14 Instandsetzung des Denkmals fü r die Gefallenen der Weltkriege auf dem Friedhof in Meschenich an der Trenkebergstraße 0 Seite 1 Seite 2 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 10.11.2014 8.1.10 034/14 Wiedererrichtung eines Basketbal lplatzes an der Kapellenstraße (südlich des Kirmesplatzes) in Rondorf 1 10.11.2014 8.2.1 035/14 Ausdehnung des 10-Minutentaktes der Stadtbahnlinie 16 bis zum Bahnhof Godorf 1 - Runder Tisch Verkehr 0 10.11.2014 8.2.2 036/14 Aufhebung der Abgabe für ehrenamt liche Vereinsgemeinschaften 1 10.11.2014 8.2.5 037/14 Essbare Stadt: Suche nach geeig neten Flächen 1 0 26.01.2015 8.1.12 002/15 Zuweg integrative Kita am Sürth er Marktplatz: Benennung nach dem Vereinsgründer 1 0 26.01.2015 8.2.1 004/15 Nutzungs- und Gestaltungskonzep t für das am Beginn der Realisierung befindliche Nahbereichszentrum Michaelshoven 1 26.01.2015 8.2.3 005/15 Vorrangige Vergabe nach Konzeptau sschreibung des städtischen Grundstücks an der Eygelshovener Straße neben der GGS Rodenkirchen 1 02.03.2015 8.1.10 010/15 Sanierung des Kinderspielplatze s an der Westerwaldstraße in Rondorf 1 02.03.2015 8.1.16 011/15 Toilette am Spielplatz im Vorg ebirgspark 1 20.04.2015 8.1.2 013/15 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze 1 20.04.2015 8.1.5 014/15 Erneuerung der Schutzüberdachung d er Merowingerkreuze am Friedhof in Meschenich 1 20.04.2015 8.1.8 015/15 Ersatz fehlender Poller an der ehe maligen Panzerrampe in Sürth 1 20.04.2015 8.1.14 020/15 Erhalt des Tierheims in Zollsto ck 0 20.04.2015 8.1.17 021/15 Parkstadt Süd, Planungsprozess: Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen 0 20.04.2015 8.2.2 022/15 Vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe der Nord-Süd- Stadtbahn 1 18.05.2015 8.1.3 024/15 Bessere ÖPNV-Anbindung von Immendorf: Führung der Buslinie 132 1 - Runder Tisch Verkehr 18.05.2015 8.1.6 025/15 Anpassung der Buslinienanbindung 135 von Rondorf zur Realschule Godorf, 1 - Runder Tisch Verkehr 22.06.2015 8.1.5 027/15 Bankreparatur am Rastplatz im Bere ich der Personen- u. Fahrradfähre in Köln Weiss und Aufstellen von Abfallbehältern mit HKB-Spender 0 22.06.2015 8.1.7 028/15 Parkstadt Süd: Einrichtung einer Informationsstelle (Bürgerbüro) 0 22.06.2015 8.1.10 029/15 Biologische Station in Finken s Garten: mündlicher Tätigkeitsbericht 1 0 22.06.2015 8.1.12 030/15 Brunnen-Tempel im Fritz-Encke-Vol kspark in Köln- Raderthal 1 22.06.2015 8.2.1 031/15 Klimafolgenabschätzung in städ tischen Beschlussvorlagen 1 31.08.2015 8.1.2 032/15 Anwendung des neuen Wohnungsau fsichtsgesetzes in der Wohnanlage Am Kölnberg 0 31.08.2015 8.1.3 033/15 Ersatzpflanzungen für geplante B aumfällungen im Stadtbezirk 1 31.08.2015 8.1.10 034/15 Außensportanlage für die Europas chule, Raderthalgürtel 3, Köln-Raderthal 1 31.08.2015 8.2.1 035/15 KVB-Linien 16 / 17: Weiterführung bis Wesseling statt Halt in Sürth bzw. Rodenkirchen 1 - Runder Tisch Verkehr 0 31.08.2015 8.2.2 036/15 Ladestationen für Elektro-Autos 1 2 28.09.2015 8.1.2 037/15 Werbung für P&R-Plätze im Stadtbezirk Rodenkirchen 1 - Weiter- führung Tätigkeits- bericht 66 02.11.2015 8.1.3 038/15 Verlängerung des Mietvertrages zwi schen der Stadt Köln und dem Schützen-Verein Köln-Bayenthal e.V. für den Hochbunker Marktstrasse 8, Köln-Raderberg 0 02.11.2015 8.1.4 039/15 Krötenwanderung, Schutzmaßnahmen : Temporäre Sperrung des Zollstocker Wegs 0 Seite 2 Seite 3 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 02.11.2015 8.1.5 040/15 Aufstellung von Geldwechselaut omaten an der KVB- Stadtbahnhaltestelle K-Rodenkirchen im Rahmen eines Pilotprojektes 1 0 02.11.2015 8.2.2 042/15 Nutzung des Schulstandortes Gae destraße für bürgerschaftliches Engagement 1 02.11.2015 8.2.3 043/15 Geförderter Wohnungsbau im Bezirk: Nachbesserung „Kooperatives Baulandmodell“ 1 0 07.12.2015 8.1.1 044/15 Umgehendes Ausweisen eines Grun dstücks für einen Kita- Neubau in Immendorf 1 07.12.2015 8.1.2 045/15 B-Plan "Hombergstraße" in Rodenki rchen: Grünausgleich 0 07.12.2015 8.1.6 046/15 Römischer Sarkophag auf dem Südfriedhof 1 25.01.2016 8.1.1 AN/0036/2016 01/16 Verkehrsmaßnahmen in Rondorf-Hochkirchen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 1 - Runder Tisch Verkehr 25.01.2016 8.1.2 AN/0018/2016 02/16 Aufstellung von neu en Werbeanlagen im Stadtbezirk Rodenkirchen und Beteiligung der Bezirksvertretung, Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen und FDP - mit Beitritt der CDU-Fraktion 0 25.01.2016 8.1.4 AN/0037/2016 03/16 Nutzung des vorhande nen Reitweges am Konraderhof in Rondorf-Höningen, Antrag der CDU-Fraktion 1 25.01.2016 8.1.12 AN/0040/2016 04/16 Zusätzlicher Parkraum für Flüchtlingsunterkunft in Bayenthal, Antrag der CDU-Fraktion 0 25.01.2016 8.1.13 AN/0195/2016 05/16 Nutzungen Maternusp latz und Marktplatz in Sürth, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 0 07.03.2016 8.1.1 AN/0353/2016 06/16 B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 1 07.03.2016 8.1.2 AN/0476/2016 07/16 Bahnunterführung in Z ollstock: Beleuchtungskonzept, Verbesserung Erscheinungsbild und Sicherheit, Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und SPD- Fraktion 1 0 07.03.2016 8.1.4 AN/0346/2016 08/16 Bildungseinrichtunge n im Entwicklungsgebiet Köln-Rondorf Nordwest, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD- Fraktion und FDP-Fraktion 1 07.03.2016 8.1.8 AN/0341/2016 09/16 Neubau einer Schulsp orthalle am Gymnasium Köln- Rodenkirchen, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion - mit Beitritt SPD-Fraktion 1 07.03.2016 8.1.10 AN/0345/2016 10/16 Besonderer Schutz fü r Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften im Stadtbezirk Köln-Rodenkirche n, Antrag der SPD-Fraktion 0 07.03.2016 8.1.11 AN/0335/2016 11/16 Biotopvernetzung / Kleintiertunnel an der L150, Antrag der Fraktion Die Grünen 1 07.03.2016 8.1.12 AN/0348/2016 12/16 Fahrradabstellanlage n an Flüchtlingsunterkünften, Antrag der Fraktion Die Grünen 0 07.03.2016 8.1.13 AN/0477/2016 13/16 Berücksichtigung de r Bezirksvertretung Rodenkirchen bei der Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen durch Ratsbeschluss, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 0 07.03.2016 8.1.14 AN/0480/2016 14/16 Genehmigung verkauf soffener Sonntage im zweiten Halbjahr 2016 im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 0 25.04.2016 8.1.3 AN/0531/2016 15/16 Künftige Nutzungen auf dem Gelände des "Auenhofes" in Köln-Sürth, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 1 0 25.04.2016 8.1.5 AN/0650/2016 16/16 Objekt "Hitzeler Stra ße 125": Renovierung zur Unterbringung von Flüchtlingen, Gemeinsamer Antrag alle r Fraktionen und des Herrn Bronisz 0 25.04.2016 8.1.6 AN/0528/2016 17/16 Schutzräume für LGBT-F lüchtlinge durch integrative Unterbringung, Antrag von Herrn Ilg 0 25.04.2016 8.1.9 AN/0613/2016 18/16 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium, Antrag der Fraktion Die Grünen 1 25.04.2016 8.1.10 AN/0634/2016 19/16 Darlegung der Vorgehe nsweise und Ergebnisse der durch die Verwaltung jeweils durchgeführten Prognosen der Besucherströme der für das 2.Halbjahr 2016 im Stadtbezirk Rodenkirchen beantragten Anlässe mit verkaufsoffenen Sonntagen, Antrag der FDP-Fraktion 0 Seite 3 Seite 4 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 25.04.2016 8.1.12 AN/0648/2016 20/16 Informationsflyer fü r die Sportvereine im Stadtbezirk Rodenkirchen, Antrag der SPD-Fraktion 0 25.04.2016 8.1.14 AN/0648/2016 21/16 Errichtung mehrerer wei terer, freizugänglicher Parkplätze für das Flüchtlingsheim am Merlinweg in Rondorf, Antrag der CDU-Fraktion 0 25.04.2016 8.1.15 AN/0640/2016 22/16 Hotline für ehrenamt lich tätige Bürger und Bürgerinnen in der Flüchtlingshilfe, Antrag der SPD-Fraktion 0 25.04.2016 8.1.19 AN/0804/2016 23/16 Flüchtlingsunterkun ft Ringstraße, Fahrradwerkstatt, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 0 06.06.2016 8.1.3 AN/0899/2016 24/16 Sürther Aue: Künftige Nutzung der Ackerfläche gegenüber des "Auenhofes", Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 1 06.06.2016 8.1.9 AN/0900/2016 25/16 Leinpfad in Sürth: V erbreiterung im Zuge der anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen, Antrag der Fraktion Die Grünen 1 06.06.2016 8.1.10 AN/0906/2016 26/16 Vorlage und Erläuteru ng der Kriminalstatistik des Jahres 2015 für den Stadtbezirk K-Rodenkirchen, Antrag der FDP- Fraktion 06.06.2016 8.1.11 AN/0923/2016 27/16 Verbesserungen für die Bewohner des Neubaugebietes Sürther Feld, Antrag der SPD-Fraktion 2 (2020) Runder Tisch Verkehr 06.06.2016 8.1.12 AN/0930/2016 28/16 Vorlage der Unterlage n über die Kosten für die Errichtung der beiden Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung in Köln-Rondo rf gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln und Ergebnismitteilung der RPA-Prüfung an die Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen, Antrag der FDP-Fraktion 0 04.07.2016 8.1.1 AN/1178/2016 29/16 Angekündigte Schließung von 3 Zweigstellen der SparkasseKölnBonn im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen bis Ende des Jahres 2016, Gemeinsamer Antrag der SPD- Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 0 04.07.2016 8.1.7 AN/1168/2016 30/16 Erhalt von Alleen; hier: Schönhauser Straße, Antrag der Fraktion Die Grünen 1 - Runder Tisch Verkehr 04.07.2016 8.1.8 AN/1272/2016 31/16 Restaurierung des his torischen Geländers an der Rheinuferpromenade, Antrag der CDU-Fraktion 1 04.07.2016 8.1.11 AN/1187/2016 32/16 Sanierung des Bolzp latzes am Mathiaskirchplatz, Antrag der CDU-Fraktion 1 04.07.2016 8.1.12 AN/1171/2016 33/16 Aufnahme der konkret en Planung der 4. Baustufe der Nord- Süd-Stadtbahn nach Köln-Meschenich, Antrag der SPD-Fraktion - mit Beitritt der CDU-Fraktion, Der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 1 04.07.2016 8.1.13 AN/1179/2016 34/16 Blühstreifen zur opt ischen und ökologischen Aufwertung, Antrag der Fraktion Die Grünen 0 04.07.2016 8.1.16 AN/1270/2016 35/16 Flüchtlingsunterbringung in der Sporthalle Mainstraße; h ier: Einrichtung einer Aufenthaltsfläche zwischen Sporthall e und dem Rodenkirchenbad, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: 0 12.09.2016 8.1.10 AN/1291/2016 36/16 Auswirkungen des In klusionsgesetzes NRW auf den schulischen Betrieb von im Stadtbezirk K-Rodenkirchen vorhandenen Regelschulen, Antrag der FDP-Fraktion 1 12.09.2016 8.1.12 AN/1363/2016 37/16 Beseitigung von Ta ubennistplätzen unter der Bahnunterführung Bonner Straße in Köln Bayenthal, Antrag der SPD-Fraktion 1 12.09.2016 8.1.14 AN/1306/2016 38/16 Nutzungen Maternusp latz und Marktplatz in Sürth in 2017, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 0 12.09.2016 8.2.1 AN/1347/2016 39/16 Nord-Süd-Stadtbahn: Pl anung der 3. Baustufe – Prüfung von Anpassungen; Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Fraktion Die Grünen 1 0 07.11.2016 8.1.2 AN/1673/2016 40/16 Pflege und Instands etzung der Reitwege im Weißer Rheinbogen, Antrag der CDU-Fraktion 0 Seite 4 Seite 5 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 07.11.2016 8.1.4 AN/1634/2016 41/16 Bauvorhaben "Deutsch e Welle": Information über geplante Fällungen, Antrag der Fraktion Die Grünen 1 07.11.2016 8.1.6 AN/1636/2016 42/16 Beschilderung für Fah rradfahrer und Fußgänger am Heinrich-Lübke-Ufer, Antrag von Herrn Bronisz 1 07.11.2016 8.1.9 AN/1665/2016 43/16 Spielplatz an der Os tstraße, Antrag der SPD-Fraktion 1 07.11.2016 8.1.10 AN/1633/2016 44/16 Erhalt von Alleen: Nibelungenweg in Rodenkirchen, Antrag der Fraktion Die Grünen 1 0 07.11.2016 8.1.11 AN/1604/2016 45/16 Erhalt der Bäume bei dem Bau einer Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-Kallscheuer-Str. in K-Sürth, Antrag der FDP-Fraktion 1 0 05.12.2016 8.1.4 AN/1883/2016 46/16 Erhalt und Pflege de r Raderberger Brache, Antrag von Herrn Bronisz 1 05.12.2016 8.1.7 AN/1917/2016 47/16 Verbesserung der Verhältnisse für Fußgänger am Kalscheurer Weg, Antrag der CDU-Fraktion 1 - Runder Tisch Verkehr 05.12.2016 8.1.11 AN/1914/2016 48/16 Grundwasser- und Bode nproben auf den Äckern zwischen Immendorf und Meschenich, Antrag der Fraktion Die Grünen 0 05.12.2016 8.1.12 AN/1916/2016 49/16 Abbruch- und Müllgrun dstück auf der Sürther Hauptstr. 156, Antrag der CDU-Fraktion 0 05.12.2016 8.1.13 AN/1918/2016 50/16 Grundstück Brühler St raße 183-185, Antrag der CDU- Fraktion 0 05.12.2016 8.1.14 AN/1919/2016 51/16 Parkstadt Süd - Wettbewerb Eifelwall, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 0 05.12.2016 8.1.15 AN/1964/2016 52/16 Restaurierung eines Trinkwasserbrunnens im historischen "Rosengarten" im Vorgebirgspark, Antrag des Herrn Ilg 1 23.01.2017 8.1.5 AN/0019/2017 01/17 Gülle-Einbringung in Sürth, Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Die Grünen 1 0 23.01.2017 8.1.6 AN/0012/2017 02/17 Eröffnung einer Kitagruppe mit 14 h Betreuungsangebot i m Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, Antrag der FDP Fraktion 1 23.01.2017 8.1.13 AN/0017/2017 03/17 Errichtung einer kont inuierlich aktiven Messstelle für Benzol- Schadstoffe in Godorf zur Überwachung der Luftqualität; Antrag der CDU Fraktion 1 23.01.2017 8.1.15 AN/0087/2017 04/17 Erhalt der Bäume ent lang der Josef-Kallscheuer-Straße; Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP- Fraktion 0 23.01.2017 8.1.17 AN/0111/2017 05/17 Container mit 4 Kla ssenräumen für die Grüngürtelschule; Antrag der SPD - Fraktion, Beitritt der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 0 20.02.2017 8.1.3 AN/0234/2017 06/17 Lärmschutzwand entla ng der L300 (Az 63/B32/5454/2016): Erhalt der dortigen Bäume; Gemeinsamer Antrag Fraktion Die Grünen, FDP 0 20.02.2017 8.1.4 AN/0237/2017 07/17 Sicherstellung von B reitbandausbau mit Glasfasertechnik in Rondorf-Nordwest, Antrag CDU Fraktion 0 20.02.2017 8.1.6 AN/0006/2017 08/17 Parkstadt Süd; Antrag der SPD-Fraktion 0 20.02.2017 8.1.8 AN/0229/2017 09/17 Streetworker in Köln-Meschenich; Antrag der SPD Fraktion mit Beitritt der CDU- Fraktion und der FDP-Fraktion 0 20.02.2017 8.1.11 AN/0198/2017 10/17 Gymnasium Rodenkirchen: bauliche Aufstockung (Prüfung); Antrag Fraktion Die Grünen 1 0 20.02.2017 8.1.13 AN/0273/2017 11/17 Ansiedlung der Offe nen Schule Köln auf dem Sürther Feld; gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 1 0 20.02.2017 8.2.2 AN/0239/2017 12/17 Verbesserung der Aussc hilderung zum P & R – Parkplatz Godorf, Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD- Fraktion 1 20.02.2017 8.2.3 AN/0240/2017 13/17 4. Baustufe der Stad tbahnlinie 5 / Planung der Endhaltestelle, Antrag der CDU-Fraktion mit Beitritt der SPD- Fraktion und der Fraktion Die Grünen 1 20.03.2017 8.1.2 AN/0349/2017 14/17 Parkstadt Süd/Bezirkssportanlage; Antrag der CDU Fraktion 1 20.03.2017 8.1.3 AN/0325/2017 15/17 Südfriedhof: Ersatz f ür entfernte Sitzbänke, Antrag der Fraktion Die Grünen 0 20.03.2017 8.1.4 AN/0329/2017 16/17 Schutz des Wiesengru ndstücks am Rodderweg in K-Sürth vor weiterer Verschmutzung durch Hundekot, Antrag der FDP Fraktion 0 Seite 5 Seite 6 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 08.05.2017 8.1.4 AN/0599/2017 17/17 Dringender Neubau der Sportanlage Kapellenstraße in Köln - Rondorf - Bebauungsplan Nr. 66380/02; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen und der FDP Fraktion 1 0 08.05.2017 8.1.8 AN/0623/2017 18/17 Entsiegelung von We gen auf dem Friedhof Steinneuerhof; Antrag der CDU Fraktion 0 08.05.2017 8.1.9 AN/0623/2017 19/17 Restaurierung der hist orischen Zaunanlage an deer Rheinuferpromenade zwischen Bayenthalgürtel und Südbrücke; Antrag der SPD Fraktion 1 08.05.2017 8.1.12 AN/0626/2017 20/17 Einrichtung eines J ugendzentrums in Rodenkirchen, Antrag der CDU Fraktion 1 08.05.2017 8.2.1 AN/0620/2017 21/17 Stadtteilmütter Mesc henich: Überführung des Projektes in ein kommunales Regelangebot 1 26.06.2017 8.1.2 AN/0826/2017 22/17 Altglas-Container: be sserer Standort am Pflasterhofweg in Weiß ; Gem. Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP- Fraktion 0 26.06.2017 8.1.9 AN/0816/2017 23/17 Biologische Station in Finkens Garten: Aufgabenbericht, Antrag der Fraktion Die Grünen 1 0 26.06.2017 8.1.10 AN/0854/2017 24/17 Durchführung von Trödelmärkten im Gewerbegebiet Godorf, Antrag der CDU Fraktion 1 26.06.2017 8.1.13 AN/0977/2017 25/17 Entsiegelung von Flächen auf dem Friedhof Steinneuerh of hier: Konkretisierung der Beschlussfassung der BV- Rodenkrichen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 0 18.09.2017 8.1.1 AN/1195/2017 26/17 Aktuelle Versorgung m it Grundschul-plätzen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, Gemeinsamer Antrag der Bezirksvertretung Rodenkirchen 1 18.09.2017 8.1.2 AN/1225/2017 27/17 Nutzungen Maternuspl atz und Marktplatz in Sürth 2017 0 18.09.2017 8.1.6 AN/1190/2017 28/17 Gymnasium Rodenkirch en; Turnhalle. Stand der Notsanierung, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP 0 18.09.2017 8.1.9 AN/1221/2017 29/17 Trimm Dich Pfad im F orstbotanischen Garten, Antrag der SPD Fraktion 1 18.09.2017 8.1.17 AN/0848/2017 30/17 Ein Jugendschiff f ür Rodenkirchen, Antrag von Herrn Ilg 1 16.10.2017 8.1.5 AN/1219/2017 31/17 Bürgerzentrum im Stadt bezirk Rodenkirchen, Antrag der SPD-Fraktion 0 16.10.2017 8.1.6 AN/1194/2017 32/17 Raderthalgürtel in Zollstock, 1. Änderung B-Plan 67419/ 08 - Erhalt von großwüchsigen Bäume. Antrag der Fraktion Die Grünenn 16.10.2017 8.1.7 AN/1211/2017 33/17 Bahnhofsvorplatz in Köln Sürth, Antrag der CDU-Fraktion 1 16.10.2017 8.1.9 AN/1406/2017 34/17 Fritz-Encke-Volkspark: Historische Wegeverbindungen wiederherstellen 1 0 16.10.2017 8.1.13 AN/1435/2017 35/17 Information über Bau vorhaben verbessern 1 13.11.2017 8.1.1 AN/1533/2017 36/17 NSG „Am Godorfer Hafen“ (Sürther Aue): Wiederaufnahme der Pflegemaßnahmen; Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP Fraktion 1 13.11.2017 8.1.4 AN/1524/2017 37/17 Bahnhofsstraße in Sü rth: Ortstermin zur Gestaltung 0 13.11.2017 8.1.6 AN/1530/2017 38/17 Herstellung von Grünflächen, Spiel- und Sportmöglichkei ten auf dem Großmarkt- und Brauereigelände sowie der Umgebung in Köln Bayenthal, Raderberg und Zollstock 1 13.11.2017 8.1.9 AN/1194/2017 39/17 Raderthalgürtel in Zo llstock, 1. Änderung B-Plan 67419/08 - Erhalt von großwüchsigen Bäumen, ; Antrag der Fraktion Die Grünen 1 0 13.11.2017 8.1.11 AN/1634/2017 40/17 Aufforderung zum Pla nungsbeschluss des Sportausschusses des Rates für den Neubau der Sportanlage Kapellenstraße/Husarenstraße in Rondorf 1 04.12.2017 8.1.1 AN/1667/2017 41/17 Beleuchtungsanlage für den Rasenplatz an der Frohnhofstrasse in Köln-Sürth, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 0 04.12.2017 8.1.4 AN/1662/2017 42/17 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium, Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt der CDU- Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie Herrn Bronisz 1 Seite 6 Seite 7 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 04.12.2017 8.1.8 AN/1689/2017 43/17 Durchsetzung des Park - und Halteverbots auf der "Panzerrampe" in Köln-Sürth, Antrag der FDP-Fraktion mit Beitritt der Fraktion Die Grünen 1 04.12.2017 8.1.11 AN/1834/2017 44/17 Gemeinsamer Dringlic hkeitsantrag aller Fraktionen: Bezirksordnungsdienst: Ansiedlung im Bezirksrathaus Rodenkirchen 0 04.12.2017 8.1.12 AN/1829/2017 45/17 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion mit Beitritt der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Grundschulen im Bezirk: allgemeiner (baulicher) Zustand 0 22.01.2018 8.1.2 AN/0006/2018 01/18 Luftschadstoffe im Bezirk, Gemeinsamer Antrag der SPD- Fraktion und der Fraktion Die Grünen 0 22.01.2018 8.1.4 AN/1636/2017 02/18 Aufhebung des BV-Bes chlusses vom 16.10.2017, TOP 9.1.4 zur Vorlage 2782/2017 über die Fällung der Ginkgo - Bäume in der Ulmenallee/Sürth, Antrag der FDP-Fraktion 0 22.01.2018 8.1.5.1 AN/0115/2018 03/18 Bahnhofsareal in S ürth: Umgestaltung, Modifizierter Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen und FDP 1 22.01.2018 8.1.9 AN/0011/2018 04/18 Zügiger Umbau der Bon ner Straße und Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn - 3. Baustufe - zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021, Antrag der SPD-Fraktion 1 22.01.2018 8.1.12 AN/ 0120/2018 05/18 Dringlichkeitsantra g zur Entscheidung des Hauptausschusses vom 15.01.2018, dass der Verkehrsausschuss das entscheidungsbefugte Gremium für die Abstufung/Abstufungsanzeige einer Kreisstraße (hier der K 28 Sürther Straße und der K 30 Am Feldrain – Vorlage 2259/2017) zu einer Gemeindestraße ist und die Rechte der BV Rodenkirchen nicht verletzt seien, Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Grüne, FDP mit Beitritt von Herrn Ilg 0 22.01.2018 8.2.1 AN/1668/2017 06/18 Zuschuss zum Bau eines neuen Sport-platzes - Turnverein Rodenkirchen e.V. 1898, Gemeinsamer Antrag der CDU- Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion 1 19.02.2018 8.1.2 AN/0179/2018 07/18 Keine Schließung de r vollwertigen Postfiliale in Zollstock, Antrag von Herrn Ilg 0 19.02.2018 8.1.6 AN/0007/2018 08/18 Gymnasium Rodenkirch en: Erweiterungsmöglichkeiten, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP- Fraktion 1 19.03.2018 8.1.3 AN/0357/2018 09/18 Gymnasium Rodenkirch en: Erweiterungsmöglichkeiten / Neubau Turnhalle, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 0 2 (2020) 19.03.2018 8.1.7 AN/0354/2018 10/18 Straßenbäume: Ersatzp flanzungen, Antrag der Fraktion Die Grünen 0 19.03.2018 8.1.8 AN/0355/2018 11/18 Straßenbenennung: Kl aus-Ulonska-Weg, Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt CDU-Fraktion, die SPD- Fraktion und FDP-Fraktion 0 23.04.2018 8.1.3 AN/0474/2018 12/18 Umgestaltung der am Rodderweg in K-Sürth gelegenen Grasfläche in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen, Antrag der FDP-Fraktion 0 23.04.2018 8.1.7 AN/0496/2018 13/18 Mitwirkung der Bezirks vertretung bei den Planungen zur Verkehrserschließung und der Freiraumgestaltung für das neue Bezirksrathaus, Antrag der FDP-Fraktion mit Betritt der CDU-Fraktion und des Herrn Ilg 1 23.04.2018 8.1.12 AN/0401/2018 14/18 Sozialraum Meschenich: Auswirkung durch Änderungen der Landesregierung, Antrag der Fraktion Die Grünen 0 23.04.2018 8.1.13 AN/0614/2018 15/18 Bahnhofsareal in Sü rth: Planungsauftrag Tiefgaragen-/P+R- Zufahrt, Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 1 04.06.2018 8.1.2 AN/0803/2018 16/18 Begründung der Fassad e der Transformatorenanlage an der Stadtbahnhaltestelle Marktstraße in Köln-Bayenthal, Antrag der SPD-Fraktion 1 09.07.2018 8.1.1 AN/1011/2018 17/18 Werbesäule am Rheinu fer / Höhe P+R-Platz Marienburg, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 0 09.07.2018 8.1.3 AN/1043/2018 18/18 Aufstockung Grundsch ule Cäsarstraße, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD- Fraktion 0 Seite 7 Seite 8 Anlage 1 Jahresbericht 2016-2018 Inhaltsverzeich nis 09.07.2018 8.1.6 AN/0812/2018 19/18 Ausbau P+R-Parkplatz in Godorf, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen 1 09.07.2018 8.1.10 AN/1034/2018 20/18 Evaluation und Anp assung der Reinigungsverträge, Reinigungspläne, Antrag der SPD-Fraktion 1 09.07.2018 8.1.11 AN/0669/2018 21/18 Blumenwiesen: Verst ärkte Anlage im Bezirk, Antrag der Fraktion Die Grünen 0 09.07.2018 12.1.1 AN/1103/2018 22/18 Dringlichkeitsantrag : Entwicklung und Errichtung einer Interimsbegegnungsstätte im Sozialraum Meschenich und Rondorf, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD- Fraktion und der Fraktion Die Grünen 0 17.09.2018 8.1.8 AN/1133/2018 23/18 Nutzungen des Matern usplatzes und des Marktplatzes in Sürth 2019, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 0 17.09.2018 8.1.9 AN/1333/2018 24/18 Nord-Süd-Stadtbahn: Fa hrbahnverschwenkung wegen Baustellen - Rahmenbedingungen, Dringlichkeitsantrag d er Fraktion Die Grünen 1 0 12.11.2018 8.1.1 AN/1478/2018 25/18 Herstellung eines Sp ortplatzes für den SV Godorf auf dem dafür definierten Grundstück, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 2 (2021) 12.11.2018 8.1.2 AN/1406/2018 26/18 Gutachten zum Großma rkt, Beihilferecht der Europäischen Union, Antrag der SPD-Fraktion 1 12.11.2018 8.1.4 AN/1407/2018 27/18 Verhinderung einer wei teren Bebauung im Bereich des Herrenhauses des ehemaligen Körberhofes in Köln-Weiß, Antrag der SPD-Fraktion 1 12.11.2018 8.1.6 AN/1399/2018 28/18 Mitteilung bei Übers chreitungen der Kosten für Abriss und Neubau der Flüchtlingsunterkunft in K-Godorf, Kuckucksweg, Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und Fraktion Die Grünen - mit Beitritt des Herrn Ilg 2 (2020) 12.11.2018 8.1.11 AN/1423/2018 29/18 Trinkwasserbrunnen: E inrichtung und Finanzierung, Antrag der Fraktion Die Grünen 0 1 12.11.2018 8.1.14 AN/1511/2018 30/18 Freie Plätze in Flü chtlingseinrichtungen für Studenten freigeben, Dringlichkeitsantrag des Herrn Ilg 0 12.11.2018 8.1.15 AN/1548/2018 31/18 Schließung der Stad tteilbibliothek Köln-Rodenkirchen wegen Umbaumaßnahmen, Dringlichkeitsantrag der FDP- Fraktion 0 12.11.2018 8.1.18 AN/1583/2018 32/18 Altglas-Container: b esserer Standort am Pflasterhofweg in Weiß, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen und d er FDP-Fraktion 0 17.12.2018 8.1.1 AN/1765/2018 33/18 Schulerweiterung der G rundschulen in Bayenthal, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD- Fraktion 1 17.12.2018 8.1.5 AN/1474/2018 34/18 Begrünung der Dächer ö ffentlicher Gebäude in Rodenkirchen, Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen 0 17.12.2018 8.1.13 AN/1751/2018 35/18 Aufklärungskampagne der Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche in Meschenich/Kölnberg, Antrag der FDP- Fraktion 0 1 Seite 8
Anlage 4 Jahresbericht 2018
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Beschluss Nr. 01/18 Beschluss Nr. 01/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.1.2 Luftschadstoffe im Bezirk, Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen AN/0006/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen eines Vor trags der BV2 in der kommenden Sitzung die Ergebnisse des sogenannten „Runden Tisches Luftreinhaltung“ zu erläutern. Des Weiteren soll die Verwaltung das vom Land NRW bereit gestellte Screening- Programm erläutern und die aktuelle Verteilung der 14 Luftschadstoff-Messstellen im Stadtgebiet nachvollziehbar darstellen. 2. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln soll en weitere Schadstoff-Messstellen im Bezirk Rodenkirchen an ausgewählten Verkehrsschwerpunkten eingerichtet werden. Dabei ist ausdrücklich die Bonner Straße auf Höhe der Kreuzung Brühler Straße mit einzubeziehen, wie dies auch einige Bürgerinitiativen fordern . Sachstand Dezember 2018 Der Antrag der BV2 aus dem Jahre 2018 hat sich durch die laufenden Ereignisse überholt. zu Punkt 1: Mit der Ratsvorlage 3428/2017 wurde am 6. Februar 2018 die Position der Stadt Köln zur Luftreinhaltung beschlossen. Diese Vorlage umfasst ausführlich sämtliche Ergebnisse des Runden Tisches zur Luftreinhaltung. Die am 1. April 2019 durch die Bezirksregierung in Kraft gesetzte zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 12. September 2019 für rechtswidrig erklärt. Nach bisherigem Stand muss die Bezirksregierung Köln den Luftreinhalteplan vor dem Hintergrund der anhaltenden Grenzwertüberschreitung durch Stickstoffdioxid überarbeiten. Der Luftreinhalteplan 2019 enthält eine umfassende Darstellung der Immissionsbelastung, die unterschiedlichen Beiträge zur Luftschadstoffbelastung anhand einer Verursacheranalyse, sowie Minderungspotenziale unter Berücksichtigung verschiedener Maßnahmen. Er ist unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_koeln_02_f ortschreibung_2019.pdf zu Punkt 2: Grundsätzlich ist das auf Kölner Stadtgebiet betriebene Luftmessnetz des Landes im Vergleich zu anderen Großstädten mit insgesamt 12 Passivsammlern und vier Messcontainern gut geeignet, um einen Überblick über die Luftqualität zu erhalten. Um weitere Probenahmestellen in das Messprogramm aufzunehmen, muss ein begründeter Verdacht vorliegen. Dieser ergibt sich aus Erkenntnissen, die sich mit Berechnungen mittels eines dem Umweltamt vorliegenden Screeningprogramms feststellen lassen. Für die Lage von Messorten und die Durchführung der Messung müssen bestimmte Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Aus diesem Grund ist es nicht sinnvoll, die Messung auf der Bonner Straße während einer Bauphase durchzuführen. Das Ziel bei der Beschluss Nr. 01/18 Beurteilung der Luftqualität ist nach Möglichkeit, die Luftqualität für einen dauerhaften Aufenthalt zu bewerten. Das Messprogramm des Landes wurde im Jahr 2018 im Stadtbezirk Rodenkirchen durch zwei zusätzliche Passivsammler erweitert. Im Januar 2018 hat die Stadtverwaltung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeinsam mit Vertretern der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Bürgerinitiative Godorf im Bereich der Shell Raffinerie zwei zusätzliche Benzol-Messgeräten installiert. Mit der Vorlage 0448/2018 wurde der BV Rodenkirchen die Einrichtung der Messstellen mitgeteilt. Der Beschluss ist damit erledigt. Beschluss Nr. 02/18 Beschluss Nr. 02/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.1.4 Aufhebung des BV-Beschlusses vom 16.10.2017, TOP 9.1.4 zur Vorlage: 2782/17 über die Fällung der Ginkgo-Bäume in der Ulmenallee/Sürth, Antrag der FDP-Fraktion AN/1636/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hebt den zum TOP 9.1.4. in der Bezirksvertretungssitzung vom 16.10.2017 unter der Vorlagennummer: 2782/17 gefassten Beschluss auf. Sachstand Dezember 2018 Mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist eine Fällung abgelehnt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 03/18 Beschluss Nr. 03/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.1.5 Bahnhofsareal in Sürth: Umgestaltung, Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen AN/0012/2018 Der Antrag AN/0012/2018 ist hinfällig und wird ersetzt durch AN/0115/2018. 8.1.5.1 Modifizierter Antrag der Fraktionen SPD, Gr üne und FDP AN/0115/2018 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur umfassenden Gestaltung des Bahnhofareals in Sürth ein Planverfahren einzuleiten, in dem neben dem Neubau des „Bahnhofgebäudes“ auch die „zeitgleiche“ Gestaltung des umliegenden öffent lichen Geländes (Bushaltestelle, Fuhrwerkswaage, P+R-Platz) geplant und eine zukünft ige Planungsidee für das benachbarte, zur Zeit mit einem Kiosk besetzten Fre igrundstück entwickelt wird. Bis zur BV2-Sitzung am 19.02. soll die Fachverwaltung vorlegen, wie und mit welchem Zeitziel sie die vorstehenden Anforderungen umzusetzen gedenkt. 2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, die KVB mit e iner Machbarkeitsstudie zu der vom Bürgerverein „für sürth e.V.“ entwickelten Idee einer Ringbus-Linie für Rodenkirchen / Weiß / Sürth / Michaelshoven zu beauftragen. Sachstand Dezember 2018 Auf die Stellungnahme der KVB 3608/2018 wird verwiesen. Beschluss Nr. 04/18 Beschluss Nr. 04/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.1.9 Zügiger Umbau der Bonner Straße und Fertigste llung der Nord-Süd-Stadtbahn – 3. Baustufe - zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021, Antrag der SPD-Fraktion, AN/0011/2018 Die SPD-Fraktion modifiziert ihren Antrag und streicht Ziffer 4. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 3. Die Fertigstellung der 3. Baustufe der Nord-Süd- Stadtbahn und der damit verbundene Umbau der Bonner Straße sollen möglichst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020, spätestens aber im Dezember 2021 abgeschlossen sein. 4. Der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist von Proje ktleitung ein ausführlicher Zeit- Maßnahmen-Plan zum Projekt vorzulegen. 5. Die Bezirksvertretung ist über Verzögerungen des Ausbaus umgehend zu informieren. Zeitgleich ist mitzuteilen, wie die Verzögerung kompensiert werden kann. Sachstand 2018 Auf die Mitteilung 0734/2017 wird verwiesen Sachstand Dezember 2018 Auf die Mitteilung 0734/2017 wird weiterhin verwiesen. Die in dieser Mitteilung angeführten vorlaufenden Arbeiten der RheinEnergie AG, Beginn März 2018, dauern an und liegen im Zeitplan. Beschluss Nr. 05/18 Beschluss Nr. 05/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.1.12 Dringlichkeitsantrag zur Entscheidung des Ha uptausschusses vom 15.01.2018, dass der Verkehrsausschuss das entscheidungsbefugte Gremium für die Abstufung/Abstufungsanzeige einer Kreisstraße (hier der K 28 Sürther Straße und der K 30 Am Feldrain – Vorlage 2259/2017) zu einer Gemeindestraße ist und die Rechte der BV Rodenkirchen nicht verletzt seien, Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Grüne, FDP mit Beitritt des Herrn Ilg AN/0120/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Entscheidung des Hauptausschusses vom 15.01.2018, dass der Verkehrsausschuss das entscheidungsbefugte Gremium für die Abstufung/Abstufungsanzeige einer Kreisstraße (hier der K 28 Sürther Straße und der K 30 Am Feldrain – Vorlage 2259/2017) zu einer Gemeindestraße ist und die Rechte der BV Rodenkirchen nicht verletzt sind, mit Bedauern zur Kenntnis. Der Bezirksbürgermeister wird beauftragt, bei Wunsch der Bezirksvertretung nach einem Vermittlungsgespräch mit dem Rat im Januar 2018, ab Februar 2018 alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Verletzung der Rechte der BV Rodenkirchen in diesem Falle festzustellen und die Rechtsverletzung zu korrigieren. Dies beinhaltet auch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes sowie die Prozessbefugnis zum Beschreiten des Rechtsweges. Sachstand Dezember 2018 Auf die Vorlage und den Beschluss zu 0004/2018 vom 15.01.2018 wird verwiesen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 06/18 Beschluss Nr. 06/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2018 8.2.1 Zuschuss zum Bau eines neuen Sportplatzes - T urnverein Rodenkirchen e.V. 1898, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion AN/1668/2017 Herr Schykowski übernimmt für diesen Tagespunkt die Sitzungsleitung. Der Antrag wird von allen Fraktionen gemeinsam modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Der Rat wird gebeten, dem Turnverein Rodenkirchen 1898 e.V. einen 85 % Zuschuss über max. 600.000 € (maximale Fördersumme ) zur Reaktivierung des Sportplatzes Michaelshoven zu gewähren. Der TV Rodenkirchen soll mit dem Zuschuss den vorhandenen und nicht mehr für den Vereins- und Breitensport nutzbaren Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht und Umkleiden ausbauen, um einen zusätzlichen geeigneten Platz für die Bürger im Kölner Süden nutzbar zu machen. Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens sind folgende Aspekte • Zufahrt und Parkplätze, • Beleuchtung, • Lärmentwicklung und -schutz, • Versiegelung, • notwendige Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Sachstand Dezember 2018 Die Sportverwaltung steht der Reaktivierung einer derzeit brachliegenden Sportfläche durch den TV Rodenkirchen generell positiv gegenüber. Da das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet L19 liegt und der Naturschutzbeirat nach Einschätzung der Sportverwaltung einem Umbau von Rasenflächen in Kunststoffrasenflächen nicht zustimmen wird, wäre der Bau eines Kunststoffrasenplatzes nicht möglich. Demnach käme für den Umbau nur eine Sportrasenfläche in Frage. Die Nutzungszeiten eines Rasenplatzes sind in den Zeiten, in denen Flutlichtanlagen benötigt werden (Oktober – April) sehr stark eingeschränkt, sodass geprüft werden müsste, ob eine Flutlichtanlage überhaupt sinnvoll ist. Für den Bau der Flutlichtanlage, der Umkleiden und der erforderlichen Infrastruktur ist eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Hierfür müsste die Zustimmung des Naturschutzbeirates eingeholt werden. Um die Genehmigungsfähigkeit im Vorfeld abzuklären, empfiehlt die Sportverwaltung dem TV Rodenkirchen eine Voranfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Beschluss Nr. 07/18 Beschluss Nr. 07/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.02.2018 8.1.2 Keine Schließung der vollwertigen Postfiliale in Zollstock, Antrag von Herrn Ilg AN/0179/2018 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stellt einen Ersetzungsantrag als Resolution: Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen verurteilt die geplante Schließung der Postbankfiliale am Gottesweg in Zollstock. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert eindringlich an die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG, den Betrieb der bisherigen Filiale dauerhaft fortzuführen. Sowohl die Postbank AG als auch die Deutsche Post AG haben seit langem mit einem negativen Markenimage zu kämpfen. Beide Unternehmen werden auch nach wie vor von einem Großteil der Konsumenten weiterhin als Einheit wahrgenommen. Aktionen, die geeignet sind, das Markenimage weiter zu verschlechtern, sind auch im Interesse des Shareholder-Values im Sinne einer langfristigen Wertsteigerung für die Anteilseigner zu vermeiden. Post- und Postbankdienstleistungen erfüllen wichtige Funktionen für die Versorgung im Bezirksteilzentrum Zollstock Höninger Weg. Gemäß dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept weist dieses ohnehin bereits Defizite auf. Der geplante Standort für die Shop-Lösung am Zollstocksweg/Vorgebirgsstraße befindet sich weit außerhalb der Zentrengrenzen. Die Schließung der Filiale hätte daher negative Auswirkungen auf die Funktion des Zentrums. Der Stadtteil Zollstock mit über 22.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat einen überdurchschnittlichen Anteil von Senioren von 24 % (Innenstadt: 18,3 %). Die Auszahlung von Renten erfolgt gemäß § 119 SBG VI durch den Rentenservice der Deutschen Post. Zahlreiche Rentnerinnen und Rentner lassen sich Ihre Rente nach wie vor in bar auszahlen. Geldautomaten oder ein Shop-in-Shop stellen für diese Zielgruppe keine Alternative dar. Die nächstgelegenen Filialen in Bayenthal oder in der Südstadt sind so weit entfernt, dass von einer wohnortnahmen Angebot nicht die Rede sein kann, was insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen nicht zumutbar ist. Die bestehende Filiale wird regelmäßig stark frequentiert. Die Erfahrung mit der Postschließung in Sülz im Jahr 2010 hat gezeigt, dass die Ersatzlösung mittels Shop-Betrieb durch die deutlich geringeren Kapazitäten nicht ansatzweise in der Lage ist, den Wegfall der Filiale zu kompensieren. Erhebliche Wartezeiten und eingeschränkter Service waren die Folge. Ein adäquates Ersatzangebot für DHL-Kunden etwa durch weitere Paketshops oder Packstationen ist in Zollstock nicht zentral gewährleistet. Der Bezirksbürgermeister und die Oberbürgermeisterin werden daher beauftragt, mit den vorgenannten Unternehmen Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Filialschließung abzuwenden. Sachstand 2018 Zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 19.02.2018 hat die Post zur Schließung der Postbank-Filiale am Gottesweg 19 und der damit verbundenen Beschluss Nr. 07/18 Eröffnung der Partner-Filiale am Zollstocksweg 2 folgende Stellungnahme mitgeteilt (0483/2018): Die Postbank-Filiale am Gottesweg 19 wird am 03.04.2018 geschlossen. Zeitgleich am 03.04.2018 wird dafür die Partner-Filiale am Zollstocksweg 2 mit dem Partner/Betreiber Si- Woo Lee eröffnet. Der Partner-Vertrag mit Herrn Lee ist vollzogen. Erste telefonische Informationen über Veränderungen des Filialnetzes in Köln-Zollstock an die Oberbürgermeisterin und an den Bezirksbürgermeister erfolgten am 19.01.2018. Eine schriftliche Information an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln wurde am 22.01.2018 abgesandt. Die Filiale am Gottesweg 19 gehört zur Postbank. Wie alle Banken beobachtet auch die Postbank, dass sich das Verhalten der Kunden in Zeiten der Digitalisierung verändert. So überprüft die Postbank auch ihr Filialnetz hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Als Alternative eröffnet die Deutsche Post am 03.04.2018 ihre Partner-Filiale am Zollstocksweg 2. Dort bleibt das Angebot an Post- und Paket-dienstleistungen bestehen und wird durch die Deutsche Post als Kooperationspartner sichergestellt. Die neue Filiale wird ohne Postbankleistungen, die keine Universalverpflichtung gemäß der Postuni- Versaldienstleistungsverordnung sind, geführt. Der nächstgelegene Geldautomat befindet sich etwa 500 Meter von der neuen Filiale entfernt in der Theophanostraße 19 bei der Deutschen Bank. Dieser Geldautomat kann im Rahmen der so genannten „EC Cash Group“ auch von Postbankkunden kostenfrei benutzt werden. Sachstand Dezember 2018 Die Postfiliale ist mittlerweile verlegt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 08/18 Beschluss Nr. 08/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.02.2018 8.1.6 Gymnasium Rodenkirchen: Erweiterungsmöglichke iten, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/0007/2018 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die Stellungnahme der Fachverwaltung zur Kenntnis genommen. Gibt aber eindringlich zu bedenken, dass bei dieser Umsetzung der Planung das pädagogische Konzept des Gymnasiums Rodenkirchen nicht beachtet bzw wenn nicht sogar missachtet wird. Zudem ist das Thema Barrierefreiheit in der Ringelnatzstraße nicht durchdacht. Im Rahmen einer Demonstration der Eltern und Schüler des Gymnasiums Rodenkirchen wurden Frau Oberbürgermeisterin Reker vor dem Bezirksrathaus vor Beginn der Sitzung eine Liste mit 900 Unterschriften übergeben, die die Forderungen des Antrages unterstützen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Optionen einer baulichen Erweiterung des Gymnasiums Rodenkirchen gewissenhaft zu prüfen: • Aufstockung mittels eines gestaffelten Dachgeschos ses, • Anfügung eines Erweiterungsbaus auf dem nord-östli chen Freigelände. Hierbei sind auch bisher vorhandene Beschränkungen aufgrund von Nachbarschaftsvereinbarungen auf die Möglichkeit von Neuaushandlungen zu prüfen. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, endlich einen verbindlichen Termin für die Erstellung der längst zugesagten Zweifachturnhalle zu nennen. Sachstand Dezember 2018 Das Gymnasium Rodenkirchen ist mit Ratsbeschluss (2342/2016) und Genehmigung der Bezirksregierung zum Schuljahr 2017/18 erweitert worden. Die erforderlichen Räume werden am Standort Ringelnatzstraße zur Verfügung gestellt. Das Raumkontingent an der Ringelnatzstraße nimmt in dem Maße jährlich zu, wie der Raumbedarf der auslaufende Hauptschule abnimmt. Nach Auslaufen der Hauptschule steht die Ringelnatzstraße dem Gymnasium Rodenkirchen in Gänze zur Verfügung. Eine weitere bauliche Erweiterung ist nicht erforderlich. Siehe dazu Beschluss Nr. 10/17 mit Verweis auf die Mitteilung 1132/2017 zur Sitzung am 08.05.2017 Beschluss Nr. 09/18 Beschluss Nr. 09/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.03.2018 8.1.3 Gymnasium Rodenkirchen: Erweiterungsmöglichkeiten / Neubau Turnhalle, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/0357/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Fachverwaltung auf, anzuerkennen, dass nach neuer Zuständigkeitsordnung und dem dazugehörigen Abgrenzungskatalog die Zuständigkeit für die Turnhalle des Gymnasiums Rodenkirchen bei der BV2 liegt, und somit endlich ernsthaft und mit Kompetenz die erteilten Aufträge (mittelfristige Prüfung der Erweiterungsmöglichkeiten, Zeitplan für den Neubau der Turnhalle) umzusetzen. Sachstand Dezember 2018 Das Gymnasium Rodenkirchen ist mit Ratsbeschluss (2342/2016) und Genehmigung der Bezirksregierung zum Schuljahr 2017/18 erweitert worden. Die erforderlichen Räume werden am Standort Ringelnatzstraße zur Verfügung gestellt. Das Raumkontingent an der Ringelnatzstraße nimmt in dem Maße jährlich zu, wie der Raumbedarf der auslaufende Hauptschule abnimmt. Nach Auslaufen der Hauptschule steht die Ringelnatzstraße dem Gymnasium Rodenkirchen in Gänze zur Verfügung. Eine weitere bauliche Erweiterung ist nicht erforderlich. Die vorhandene Einfachturnhalle befindet sich in einem instandgesetzten und somit betriebsfähigen Zustand. Über die Größe eines möglichen Neubaus muss zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Generalinstandsetzung entschieden werden. Die Verwaltung nimmt den Beschluss zur Kenntnis und wird die Bezirksvertretung im Rahmen einer Planung für die Maßnahme entsprechend beteiligen. Der Beschluss ist damit erledigt. Siehe dazu Beschluss Nr. 10/17 mit Verweis auf die Mitteilung 1132/2017 zur Sitzung am 08.05.2017. Aus Sicht der BV 2 ist der Beschluss nicht erledigt und ist dringend umzusetzen. Beschluss Nr. 10/18 Beschluss Nr. 10/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.03.2018 8.1.7 Straßenbäume: Ersatzpflanzungen, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0354/2018 Die Fraktion Die Grünen modifizieren ihren Antrag. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, in einem mündlichen Bericht den Sachstand zu den für die 3. Baustufe der Nord/Süd-Stadtbahn erforderlichen Ersatzpflanzungen zu geben (bereits umgesetzte und noch geplante Maßnahmen, Standorte, Zeitplan). Sachstand Dezember 2018 In der Sitzung vom 23.04.2018 wurden durch Herrn Schmidt vom Grünflächenamt der Sachstand berichtet. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 11/18 Beschluss Nr. 11/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.03.2018 8.1.8 Straßenbenennung: Klaus-Ulonska-Weg, Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und FDP-Fraktion AN/0355/2018 Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, und die FDP-Fraktion möchten dem Antrag beitreten. Die Fraktion Die Grünen stimmen dem Beitritt zu. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den östlichen Teil des Vorgebirgsglaciswegs (ausgehend von der Vorgebirgstraße, vorbei am Fortuna-Vereinsheim und am Tierheim) in Klaus-Ulonska- Weg umzubenennen. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf den Beschluss vom 09.07.2018 zu Top 9.1.4 Vorlage 2123/2018 verwiesen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 12/18 Beschluss Nr. 12/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 8.1.3 Umgestaltung der am Rodderweg in K-Sürth gele genen Grasfläche in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen, Antrag der FDP-Fraktion AN/0474/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die am Beginn des Rodderwegs in Köln-Sürth an den Bahngleisen der KVB-Linie gelegene Grasfläche, sowie das gegenüberliegende Freigrundstück an der Heinrich-Erpenbach-Straße , in eine Blumenwiese mit Blühpflanzen umzugestalten. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Mitteilung 1458/2018 zur Sitzung am 09.07.2018 verwiesen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann diesen Beschluss nicht umsetzen, da die Finanzierung sowie die nachhaltige Pflege und Unterhaltung nicht gewährleistet sind. Darüber hinaus hat der Ausschuss Umwelt und Grün in seiner Sitzung vom 16.03.2017 das Thema standortgerechte Blumenwiesen aufgegriffen und folgende Vorgaben für die Verwaltung beschlossen. Im Folgenden erfolgt eine weitergehende Begründung. Grundsatz Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist bestrebt die städtischen Grünanlagen entsprechend ihrer Funktion und Lage im Stadtgebiet zu pflegen und zu unterhalten. Aufgrund sich verändernder gesellschaftlicher, ökologischer und klimabezogener Rahmenbedingungen kommt den städtischen Grünflächen eine immer größere Bedeutung zu. Dieser Herausforderung stellt sich das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. In Hinblick auf die ökologische Funktion erfüllen städtische Grünanlagen auch eine Ausgleichsfunktion gegenüber den ausgeräumten und intensiv genutzten Agrarbereichen. Ziel muss es deshalb sein die Biodiversität in den Grünanlagen zu erhalten und auch weiterhin zu erhöhen. Vor dem Hinter-grund des aktuell diskutierten Rückgangs von Insekten kann z.B. auch die Anlage von standortgerechten und artenreichen Blumenwiesen in Grünanlagen einen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität leisten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird die Ausweisung und Anlage von standortgerechten Blumenwiesen aktiv betreiben, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dies nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit geschieht. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung vom 16.03.2017 das Thema standortgerechte Blumenwiesen aufgegriffen und folgende Vorgaben beschlossen. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Artenvielfalt von Wiesen in Kölner Parks durch gezielte Maßnahmen sukzessive zu erhöhen. Zwei Methoden sind dabei zu verfolgen: a. Ein an den jeweiligen Standort angepasstes Mahd- bzw. Beweidungsregime (Häufigkeit, Zeitpunkte, Maschineneinsatz, abschnittsweises Vorgehen, im Falle der Mahd auch Beschluss Nr. 12/18 Abtragung) bei Wiesen, die ein entwickelbares ökologisches Potenzial aufweisen (noch vorhandener Samenpool im Boden, noch vorhandene (Rest-)Bestände artenreicher Pflanzengesellschaften, vorhandene Vernetzung zu anderen naturnahen Wiesen). b. Die Anreicherung mit regionalem Saatgut von Wiesen, die besonders verarmte Pflanzengesellschaften aufweisen und isoliert liegen, sowie die Gewährleistung einer naturschutzfachlich korrekten dauerhafte Pflege. 2. Zur Umsetzung von Punkt 1 sind folgende konkrete Maßnahmen zu ergreifen: a. Für Punkt 1.a sind die Daten und Erkenntnisse der umfangreichen botanischen und faunistischen Untersuchungen des NABU-Stadtverbandes Köln und der NABU- Natur- schutzstation Leverkusen - Köln heranzuziehen und die Mahd bzw. Beweidung der als entwickelbar eingeschätzten Wiesen anzupassen. b. Nutzung von Verbesserungspotentialen bei der Beweidung der Wiesen durch Wan- derschäfer (z.B. bessere Vernetzung der Wiesen). c. Für Punkt 1 .b. sind in einem Zeitraum von drei Jahren jährlich mind. d. Nach Ablauf von drei Jahren ist den politischen Gremien ein Evaluationsbericht vorzulegen und über Art und Umfang des weiteren Vorgehens zu befinden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, fehlende Kompetenzen zur naturschutzfachlich fundierten Betreuung und Ausführung der oben beschriebenen Maßnahmen selbst oder zunächst durch Beauftragung Dritter zu erwerben. 4. Die Verwaltung möge außerdem Kooperationen mit den lokalen Naturschutzverbänden - die teilweise bereits Aufwertungen von Wiesen im Kölner Stadtgebiet ehrenamtlich durchführen - anstreben, um Kosten zu senken und deren naturschutzfachliche Kompetenz und Erfahrung zu nutzen. 5. Als Beitrag zur Deckung eventueller zusätzlicher Kosten sind Möglichkeiten einer Verwertung des Mahdguts (energetisch, zur Kompostierung, als Futtermittel etc.) zu prüfen. 6. Die Nutzung der Wiesen durch die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen durch die Maß- nahmen nicht eingeschränkt werden. Praktizierte Pflege der Rasen- und Wiesenflächen Die Pflege der Rasen- und Wiesenflächen erfolgt grundsätzlich sowohl nach ökonomischen als auch nach ökologischen Grundsätzen auf der Grundlage eines differenzierten Konzeptes und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden knappen personellen, technischen und finanziellen Ressourcen. Öffentliche Grünflächen dienen ihrer Bestimmung, Anlage und Ausstattung nach vorrangig der Erholung der Kölner Bevölkerung. Im Vordergrund der Erholungsnutzung stehen die traditionellen Nutzungsformen wie spazieren gehen, auf der Wiese liegen oder Ausruhen auf Bänken. In der jüngsten Vergangenheit haben sich diese Nutzungsformen zum Teil verändert bzw. neue Nutzungen sind hin-zugekommen. Hierunter fallen vor allem auch Nutzungen, die der sportlichen Aktivität dienen wie Fußball spielen, Joggen, Slacklinen etc. Zum Teil nehmen diese neuen Nutzungsformen größere Rasenflächen in Anspruch. Aber auch für Nutzungsformen wie z.B. Grillen werden immer mehr Flächen genutzt. Hinzukommen weitere Flächeninanspruchnahmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie z.B. die Ausweisung von Hundefreilaufflächen, die keine andere Nutzungsform gleichzeitig zulassen. Auf der anderen Seite steht diesen zunehmenden und flächenintensiven Nutzungsansprüchen zumindest im innerstädtischen Bereich (begrenzt durch den Äußeren Grüngürtels) nur ein begrenztes Angebot an nutzbaren Flächen gegenüber. Einer Übernutzung der vorhandenen Flächen kann nur dann entgegengewirkt werden, wenn alle zur Verfügung stehenden Rasenflächen genutzt werden können und somit „Ausweichmöglichkeiten“ bestehen. Dies setzt jedoch voraus, dass durch regelmäßige Mahd die Grasnarbe kurz gehalten wird. Der gesamte Äußere Grüngürtel weist neben den intensiv genutzten Bereichen um die Parkweiher dagegen auch weite Bereiche wie z.B. den Bereich Nüssenberger Busch oder den südlichen Abschnitt des Grüngürtels auf, die nur in geringem Maße für intensive Beschluss Nr. 12/18 Erholungszwecke genutzt werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnis wurde ein sehr differenziertes Pflegekonzept (extensiv und regel-mäßig), dass sich auch stark an den Vorgaben des Landschaftsplans orientiert entwickelt. Eine detaillierte Ausdifferenzierung der Pflegeintensität wurde im Entwicklungskonzept Äußerer Grüngürtel fest-gelegt. In den Bereichen außerhalb des Äußeren Grüngürtels (stadtauswärts gerichtete Grünzüge) werden die Wiesenflächen ausschließlich extensiv gepflegt. Diese Bereiche umfassen die Kompensationsflächenpools (z.B. Grünzug West, Grünzug Zündorf-Wahn) in denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisiert werden. Die Pflege der Rasen- und Wiesenflächen wird nach folgendem differenziertem Konzept durchgeführt: 1. Innerstädtische Grünanlagen In den Grünanlagen im innerstädtischen Bereich erfolgt eine regelmäßige Mahd der Rasenflächen, um den vielfältigen Erholungs- und Nutzungsansprüchen der Kölner Bevölkerung entgegenzukommen und Übernutzungen entgegenzuwirken. Die Mahd der Flächen umfasst in der Regel ca. 3-8 Schnitte/Jahr. Teilbereiche werden 1-2 im Jahr gemäht. 2. Äußerer Grüngürtel Im Bereich des Äußeren Grüngürtels werden die Wiesenflächen aufgrund der großen Ausdehnung und des geringen Nutzungsdruckes nur extensiv gemäht bzw. unterhalten. Diese erfolgt zum einen durch eine 2 malige Mahd, durch Beweidung mit Schafen oder durch Vergabe an Schäfer zur Heuernte. Lediglich die intensiv genutzten Bereiche werden regelmäßiger gemäht (z.B. Decksteiner Weiher). 3. Außerhalb Äußerer Grüngürtel In den stadtauswärts gerichteten Grünzügen (Kompensationsflächenpools) werden die im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen angelegten Wiesenflächen grundsätzlich an Schäfer zur Beweidung verpachtet, so dass auch hier nur eine sehr extensive Heumahd bzw. Nutzung erfolgt. Insgesamt sind zurzeit in den diesen Bereichen 453 ha Kompen- sationsflächen angelegt. Der Anteil an angelegten Wiesenflächen beträgt 160 ha (insg. 320 ha festgesetzt). Eine extensive Pflege der Wiesen- und Offenlandflächen durch Schafbeweidung erfolgt auch auf den städtischen Biotopflächen mit einem hohen Anteil an Offenlandbiotopen (z.B. der Ossendorfer Brache, Naturschutzgebiet Morslede). Die Gesamtfläche der Beweidung beträgt hier 357 ha. In dieser Flächenangabe sind auch Flächenanteile unter 2. enthalten. Durch das hier in Kürze vorgestellte Pflegekonzept wird gewährleistet, dass die Rasen- und Wiesen-flächen in den städtischen Grün- und Freiflächen entsprechend ihrer jeweiligen Funktion gepflegt und unterhalten werden. Gleichzeitig werden sehr unterschiedliche Biotopstrukturen erhalten oder geschaffen, die die Voraussetzung für eine hohe Biodiversität bilden. Vorgaben zur Anlage standortgerechter und artenreicher Blumenwiesen Leitbild für die Entwicklung von Langgraswiesen ist die zweischürige Glatthaferwiese oder die einschürige Streuwiese der bäuerlichen Kulturlandschaft, wie sie zur Heu- und Streugewinnung früher in der freien Landschaft allgemein verbreitet waren, heute aber bis auf wenige Relikte von den landwirtschaftlichen Nutzflächen verschwunden sind. Die besonders auch für Bürger sichtbare Attraktivität dieser Vegetationsstrukturen gründet sich auf die potenzielle Artenvielfalt an Blütenpflanzen und Tieren, die sich im Laufe mehrerer hundert Jahre an den bäuerlichen Nutzungsrhythmus anpassen konnten. Der Erfolg bei der Umstellung von bisher regelmäßig gepflegten Rasenflächen zu standortgerechten Blumenwiesen hängt stark vom Ausgangs-Arteninventars ab. Wird lediglich die Mahdfrequenz verändert, so führt dies vor allem zu einer Verschiebung der Anteile bestehender Grasarten, wogegen die Neueinwanderung von blühreichen krautigen Beschluss Nr. 12/18 Arten kaum eine Rolle spielt. Die typischen blühreichen krautigen Arten der zweischürigen Heuwiesen können heute meist nicht mehr aus benachbarten Flächen einwandern, da solche Biotoptypen gerade im besiedelten Bereich fehlen. Wenn diese Arten nicht in der Grasnarbe oder in der Samenbank des Bodens überdauern konnten, führt die Umstellung eines Vielschnitt-Rasens auf ein- bis zweimalige Mahd nicht zu den erwünschten blütenreichen Blumenwiesen. Bei der Anreicherung vorhandener, artenarmer Wiesen mit typischen blühreichen und krautigen Wiesenarten ist zu beachten, dass lange Zeiträume bis zum Erfolg einkalkuliert werden müssen und dass mittlere bis schlechte Nährstoffverhältnisse im Boden grundsätzlich von Vorteil sind. Dieser Aspekt stellt insbesondere im (linksrheinischen) Kölner Raum einen begrenzenden Faktor dar. Denn in der Regel handelt es sich bei den Böden in der Kölner Bucht um sehr nährstoffreiche und tiefgründige Lössböden, die zum Teil seit ca. 8.000 Jahren ackerbaulich genutzt wurden. Aus ökologischen Gründen und zur Entwicklung einer artenreichen Wiesenflora ist nach der Mahd eine Entfernung des Mähgutes notwendig. Das Abräumen des Mähgutes hat zum einen das Ziel, dass die Wiesennarbe nicht bedeckt bleibt und dass über die Zeit eine Abmagerung des Bodens er-folgt. Eine Abmagerung ist in Köln nur in bestimmten Bereichen mit entsprechendem Bodenpotential zielführend. In der Regel wurden die Grünflächen nämlich auf ehemaligen ackerbaulich genutzten Böden mit einem sehr hohen natürlichen Nährstoffangebot angelegt. Auf diesen Flächen ist lediglich die Entwicklung von begrenzt artenreichen Weisen möglich. Die Entwicklung standortgerechter Blumenwiesen ist neben der Standortvoraussetzungen auch wesentlich von dem Zeitpunkt und der Art der Mahd abhängig. Wie oben aufgeführt ist es von großer Bedeutung, dass das Schnittgut nach Durchführung der Mahd von der Fläche entfernt wird, so dass mindestens ein weiterer Arbeitsgang erforderlich wird. Eine Aufnahme erfolgt bei der bisherigen Rasen- und Wiesenfläche nicht. Das Schnittgut verbleibt als Mulch auf der Fläche. Hinzu kommen ggf. noch die Entsorgungskosten. Da das Gras durch die Nutzer der Grünanlagen stark verunreinigt wird, sei es durch Hundekot oder sonstige Abfälle. In der Regel kann es nicht von Landwirten verwertet sondern muss gebührenpflichtig der Hausmüllentsorgung zugeführt werden. Für eine Umstellung der bisherigen Pflege und Unterhaltung der Rasenflächen auf eine zweimalige Mahd der standortgerechten Blumenwiesen mit Aufnahme und Abtransport des Schnittgutes verfügt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen weder über die erforderlichen Maschinen und Geräte noch über das für den höheren Arbeitsaufwand erforderliche zusätzliche Personal. Aus diesem Grunde werden zurzeit verschiedene Ansätze und Projekte erprobt um ein tragfähiges und nachhaltiges Konzept zur Anlage von standortgerechten und artenreichen Blumenwiesen zu er-stellen. Pilotprojekt „Stadtwiesen statt Rasen“ https://nabu-koeln.jimdo.com/projekte-1/wiesenprojekt/ In enger Zusammenarbeit und unter der Federführung des NABU Stadtverbands Köln wurden an der Inneren Kanalstraße Ecke Aachener Straße und im Bürgerpark Nord gezielt standortgerechte und artenreiche Blumenwiesen angelegt. Die Entwicklung dieser Wiesenflächen wird vom NABU begleitet. „An der Aachener Straße/Innere Kanalstraße, am Eingang zum Inneren Grüngürtel, wurde auf etwa 2.200qm die „Aachener Wiese“ angelegt. Hier werden die Aktiven des NABU AK Park und Friedhof in den nächsten zwei Jahren die Initialpflege der Wiese übernehmen, um die ausgesäten Wildblumen zu fördern und die junge Pflanzengemeinschaft zu einer stabilen Wildblumenwiese zu entwickeln. Ein Schwerpunkt wird hier darauf liegen, die für die Wiesenentwicklung optimalen Mahdtermine zu bestimmen, die Mahd durchzuführen und das angetrocknete Schnittgut einige Tage später zusammenzurechen, damit die Mitarbeiter des Grünflächenamts es abtransportieren können. Hinweisschilder an der Fläche sowie eine Beschluss Nr. 12/18 Flyerbox halten für die Parkbesucher*innen erste Informationen zur Aachener Wiese und den Zielen des Stadtwiesen-Projekts bereit.“ „Eine zweite Stadtwiese („Bürgerwiese “) ist auf etwa 4.500qm im Kölner Nordwesten im Bürgerpark Nord auf einer Grünfläche zwischen Ossendorf und Bilderstöckchen, die sich stadtauswärts an den Blücherpark und die nördlich davon liegenden Kleingartenanlagen anschließt, entstanden. Der Standort der Bürgerwiese liegt im Südbereich des Parkgeländes an einer sanft geneigten Hangfläche. Am Fuße des Hügels befindet sich eine staunasse Senke, die seltener gemäht wird und dadurch einen natürlichen Rahmen für die Wildblumenwiese darstellt. Durch das hangaufwärts ansteigende Bodenprofil der Fläche ergeben sich verschiedene Standortvoraussetzungen.“ Pilotprojekt „Grüne Infrastruktur“ Aufbauend auf dem Projekt Grüngürtel Impuls für den Äußeren Grüngürtel hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ein Integriertes Handlungskonzept „Vielfalt vernetzen“ erarbeitet und dies als Grundlage für das EFRE-Förderprogramm Grüne Infrastruktur eingereicht. Das mittlerweile bewilligte Konzept enthält unter dem Stichwort „Grün vernetzten – Grün entwickeln“ auch ein Projekt zur Anlage standortgerechter und artenreicher Blumenwiesen. Es soll auf bisher oft gemähten Rasenflächen, in einer Größenordnung von 8-10 ha, durch unter-schiedliche Entwicklung und Pflege von standortgerechten und artenreichen Blumenwiesen die öko-logische Vielfalt gefördert und mit den umliegenden Grünflächen vernetzt werden. Ziel ist ein grünes Biotopverbundnetz im urbanen Raum. Die Entwicklung der artenreichen Blumenwiesen soll sich an den jeweiligen standörtlichen Bedingungen (Bodenart, Exposition, Wasserverfügbarkeit) orientieren. Flächen sollen mit regionalen Saatgut-mischungen neu eingesät werden. Auch die Pflege der Flächen soll an den jeweiligen Vegetationstyp angepasst werden. Mahdhäufigkeit und -zeitpunkt wechseln. So entstehen verschiedene Wiesentypen und Säume mit unterschiedlichen Wuchshöhen, Blühaspekten und -zeiträumen. Die Erfahrungen aus der Entwicklung und der Pflege sollen in einem Leitfaden dokumentiert werden, um daraus Rück-schlüsse für die Entwicklung weiterer Grünflächen in Köln zu gewinnen. Der Leitfaden sollte folgendes enthalten: Darstellung potentieller städtischer Spenderflächen für Mahdgutübertragungen in Text und Karte inkl. der Standortverhältnisse sowie der Artenzusammensetzung, Definition der angestrebten Zielbiotope/ Artenzusammensetzung, Berücksichtigung der vorhandenen Arbeitsgeräte in der Umsetzung und Pflege standortgerechter und artenreicher Wiesen, Beschreibung der notwendigen Arbeitsschritte zur Herstellung und dauerhaften Erhaltung artenreicher Wiesen und Wegsäume mit regionalem Saatgut (Bodenvorbereitung, Methoden zur Anreicherung, Nutzung, Pflege, Verwertung/ Entsorgung), Beschreibung möglicher Probleme in der Umsetzung (Unkräuter etc.) und Lösungen, Labelverfahren „Stadtgrün naturnah“ In Hinblick auf das Ziel die biologische Vielfalt zu erhöhen hat der Rat der Stadt Köln den Rahmen vorgegeben. So hat die Stadt Köln im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat sich als konsequente Fortführung dieser Zielvor-gabe aktuell für das Label „Stadt Grün naturnah“ beworben und Anfang Mai den Zuschlag erhalten. Vgl. www.stadtgrün-naturnah.de Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 13/18 Beschluss Nr. 13/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 8.1.7 Mitwirkung der Bezirksvertretung bei den Plan ungen zur Verkehrserschließung und der Freiraumgestaltung für das neue Bezirksrathaus, Antrag der FDP-Fraktion mit Betritt der CDU-Fraktion und des Herrn Ilg AN/0496/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist in die abschließende Planung der Verkehrserschließung und der Stellplätze sowie des Freiraums um das neue Bezirksrathaus Rodenkirchen einzubinden. Sachstand Dezember 2018 Die Verwaltung nimmt den Beschluss zur Kenntnis und wird die Bezirksvertretung im Rahmen der Planung für die Maßnahme entsprechend beteiligen. Beschluss Nr. 14/18 Beschluss Nr. 14/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 8.1.12 Sozialraum Meschenich: Auswirkung durch Änderungen der Landesregierung, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0401/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, in einer BV2-Sitzung mündlich darzulegen, welche Auswirkungen die von der Landesregierung vorgenommenen Änderungen im Integrierten Handlungskonzept „Starke Quartiere – Starke Menschen“ (in Köln: „Starke Veedel – Starkes Köln“) auf den Sozialraum Meschenich-Rondorf haben werden. Sachstand Dezember 2018 Mit dem Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Vorlagennr. 2899/2016) wurde das Programm für elf Sozialräume beschlossen. Dieses bildet die Grundlage für die Umsetzung von EU-Fördermaßnahmen. Einen wichtigen Förderzugang für sozial-integrative Maßnahmen bildet der Europäische Sozialfonds (ESF), über welchen bereits erste Maßnahmen umgesetzt werden. Nachdem bereits Mitte 2016 die ESF-Richtlinie seitens des Landes NRW geändert wurde (Wegfall der Sachkostenförderung), erfolgte Anfang 2018 eine neue Prioritätensetzung im Programm. Das Land stellt derzeit jährlich 8 Millionen Euro für den Aufruf „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ zur Verfügung und setzt den Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Kinderarmut. Auf Grundlage der vorliegenden neuen Richtlinie hat die Verwaltung maßnahmenbezogen die Abstimmung mit dem Land vorgenommen und soweit möglich erneute Maßnahmenanpassung vorgenommen. Im Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgesehene Maßnahmen, die nicht unmittelbar die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im Fokus haben, können über diesen neuen Aufruf nicht mehr gefördert werden. Somit entfällt die Fördermöglichkeit für Maßnahmen die bspw. bei der Qualifizierung von Erwachsenen ansetzen (z. B. Grundbildung, Hinführung an den Arbeitsmarkt). Die Verwaltung prüft alternative Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten. Weitere Informationen zum Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ können dem vorliegenden Sachstandsbericht (Vorlagennr. 2024/2018) entnommen werden. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 15/18 Beschluss Nr. 15/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 8.1.13 Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen: Bahnhofsareal in Sürth: Planungsauftrag "Tiefgaragen- / P+R-Zufahrt AN/0614/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt de n Bezirksbürgermeister, kurzfristig ein Gespräch mit Investor, Fachverwaltung und KVB z u führen, in dem ausgelotet werden soll, ob es die Möglichkeit einer gemeinsame n Zufahrt zum P+R-Platz am Sürther Bahnhof und zur Tiefgarage der dort zu erri chtenden Gebäude gibt. Falls ja, sind die erforderlichen Rahmenbedingungen festzuhalten. 2. Die Fraktionen der BV Rodenkirchen bitten die Ve rwaltung unabhängig vom Beginn der - Ende des Jahres 2018 zu erwartenden - Baumaßnahmen des Investors am Bahnhofsgelände in Sürth, geeignete Maßnahmen durch die KVB, HGK und Rheinenergie vorsehen zu lassen, um die Attraktivität des P+R-Parkplatzes Godorf für die Nutzung durch Pendler, wie nachfolgend beschrieben, zu erhöhen: • Verbesserung der derzeitigen Beleuchtung mit LED-T echnik gemäß den Beschlüssen der BV 2 vom 20.02.2017 und 07.03.2016 • Verstärkung der polizeilichen Überwachung durch St reifentätigkeit zur Verhinderung von Tatgelegenheiten insbesondere nachts (aufgrund von 15 Diebstählen in 2017) • Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine kontinuierliche Videoüberwachung des P+R-Parkplatzes • Regelmäßiger Frühjahres- und Herbstgrünschnitt des Buschwerks an den Grundstücksgrenzen einschl. Kanalreinigung, da aufgrund von Überflutung nach Starkregen Parklätze häufig nicht nutzbar sind. Sachstand Dezember 2018 Der Vorgang findet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung zwischen KVB und Bauaufsicht. Beschluss Nr. 16/18 Beschluss Nr. 16/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.06.2018 8.1.2 Begrünung der Fassade der Transformatorenanla ge an der Stadtbahnhaltestelle Marktstraße in Köln-Bayenthal, Antrag der SPD-Fraktion AN/0803/2018 Die SPD-Fraktion modifiziert ihren Antrag in Hinblick auf die Zuständigkeit der KVB. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der KVB die Transformatorenhäuser an der Haltestelle Bonner Wall zu begrünen. Die derzeitig angebrachten Gitter könnten als Rankhilfe genutzt werden. Begrüßt wird, wenn durch eine dichte Bepflanzung Nistmöglichkeiten für Singvögel geschaffen werden könnten. Geprüft werden sollte auch, ob die äußeren (zur Straße ausgerichteten) Wände der Stadtbahn-Rampenanlage durch Begrünung naturnaher gestaltet werden können. Auch sollte geprüft werden, ob das Anpflanzen niedriger Hecken zwischen Straßenraum und Rampenwänden möglich ist. Sachstand Dezember 2018 Seitens der KVB wurde an den Technikgebäuden Wilder Wein in Pflanzbehältnissen gepflanzt. Dieser wird jetzt noch wachsen und ranken. Beschluss Nr. 17/18 Beschluss Nr. 17/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 8.1.1 Werbesäule am Rheinufer / Höhe P+R-Platz Mari enburg: Versetzung, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/1011/2018 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die äußerst ungünstig stehende o.g. Werbesäule über die Betreiberfirma Ströer AG um einige Meter versetzen zu lassen. Der neue Standort soll sich auf der Grünfläche an der auf der gleichen Straßenseite und in unmittelbarer Nähe liegenden Bushaltestelle befinden. Konkreter Wunsch siehe Bild. Sachstand Dezember 2018 Gegen eine Versetzung der Werbesäule bestehen seitens des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes keine grundsätzlichen Bedenken. Da der geplante Standort aber im Landschaftsschutzgebiet liegt, ist ein entsprechendes Genehmigungsverfahren durchzuführen. Dies muss die Firma beantragen. Zudem muss ein Antrag hinsichtlich des Hochwasserschutzes an Bezirksregierun durch die Firma gestellt werden. Die jeweiligen Genehmigungen sind einem Bauantragsverfahren dem Bauaufsichtsamt vorzulegen. Die Zuständigkeit für eine Versetzung der Werbesäule liegt beim Bauaufsichtsamt in Absprache mit der Firma Stroer. Die Kostenübernahme für die Versetzung hatte die Firma Stroer gegenüber der Bezirksvertretung Rodenkirchen zugesagt. Die Säule wurde versetzt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 18/18 Beschluss Nr. 18/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 8.1.3 Aufstockung Grundschule Cäsarstraße, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion AN/1043/2018 Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion wurde modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine Erweiterung des zweifachen Grundschulstandortes Cäsarstraße (Franziskus-Schule und Maria-Sibylla-Merian-Schule) erfolgen kann, ohne die Schulerweiterungsfläche, einbeziehen zu müssen. Sachstand 2018: Zur Sitzung 09.07.2018 lag die Stellungnahme 2257/2018 bereits vor. Der Stadtteil Bayenthal verfügt über einen Erholungsflächenanteil von nur 2,2%. Daher soll eine Auf-stockung des Gebäudes einem Erweiterungsbau vorgezogen werden, weil dann eine weitere Grün-fläche verloren ginge. Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits im Antrag formuliert, wird ein hoher Bedarf an Schulplätzen in Bayenthal prognostiziert. Die Sicherstellung der Beschulung aller Schülerinnen und Schüler stellt eine Pflichtaufgabe der Kommune dar, welche umzusetzen ist. Daher ist es notwendig weitere Unterrichtsflächen am Standort Cäsarstraße zu schaffen. Bebaubare Flächen, welche allen Anforderungen entsprechen und eine schnelle Aufstellung weiterer Räumlichkeiten ermöglichen, sind in Köln rar. Bei der genannten Fläche handelt es sich um eine ausgewiesene Schulerweiterungsfläche. Gleichwohl ist der Verwaltung bewusst, dass auch andere Interessen zur Nutzung dieser Freifläche bestehen. Vordergründiges Ziel ist es die notwendigen Mehrplätze bedarfsgerecht und zeitnah zur Verfügung zu stellen. Hierbei sollte für die Schülerinnen und Schülern eine den Umständen entsprechende best-mögliche umsetzbare Schulsituation geschaffen werden. In den Planungen zur temporären Bereitstellung wird jedoch ebenfalls berücksichtigt, möglichst wenig der Freifläche zu nutzen. Inwieweit eine Aufstockung bei der angedachten abschließenden Schulerweiterung sinnvoll realisierbar ist, wird im weiteren Verfahren hierzu beurteilt werden müssen. Sachstand Dezember 2018 In der von der Verwaltung vorgelegten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2018 wird unter Maßnahme M15 unter Anderem die Erweiterung des Grundschulstandortes Cäsarstr. thematisiert: • Die Grundschulen an der Cäsarstraße können nur unt er Inanspruchnahme der Schulerweiterungsfläche am Mathiaskirchplatz in geeigneter Form erweitert werden. Aufgrund der kontroversen Diskussionen um die Nutzung dieser Fläche in der Vergangenheit, ist eine eindeutige politische Positionierung zur Schulerweiterung auf dieser Fläche erforderlich, um die Planungen im Rahmen der Priorisierung der Schulbaumaßnahmen weiter fortführen zu können. Die Verwaltung bittet die politischen Gremien um ein positives Votum. (…..) • Vorablösungen durch die Aufstellung von Containern werden derzeit geprüft. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung vom 17.12.2018 das von der Verwaltung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2018 (Maßnahme M15) gewünschte Votum einstimmig herbeigeführt: Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Schulerweiterungsfläche für den Ausbau der beiden Grundschulen in der Cäsarstraße (Franziskus-Schule und Maria Sybilla Merian - Schule) zu nutzen. Damit ist der Beschluss aufgrund des Antrages AN/1043/2018 hinfällig. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 19/18 Beschluss Nr. 19/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 8.1.6 Ausbau P+R Parkplatz in Godorf, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen AN/0812/2018 Die CDU-Fraktion und die Fraktion Die Grünen haben ihren Antrag modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, durch die KVB/ HGK einen Ausbau des P+R Parkplatz am Bahnhof Godorf prüfen zu lassen, um bei weiter steigender Auslastung – z.B. infolge der Baumaßnahmen rund um den Sürther Bahnhof – ggf. die verfügbare Kapazität auf ca. 100 Parkplätze erhöhen zu können. Sachstand Dezember 2018 HGK: Die Grundstücke zur Erweiterung der P+R-Anlage in Godorf sind nicht im Eigentum der HGK, daher kann die HGK auch nicht als Bauherr die Baumaßnahme durchführen. Die Grundstücksfläche Flurstück 2175 (neu parzelliert 2491 und 2492) ist im Besitz der Stadt Köln. Flurstück 2174 ist im Besitz der Shell & DEA Oil GmbH. Als Ergänzung ist ein Lageplan beigefügt. Beschluss Nr. 20/18 Beschluss Nr. 20/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 8.1.10 Evaluation und Anpassung der Reinigungsvertr äge - Reinigungspläne, Antrag der SPD-Fraktion AN/1034/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die bisherigen Reinigungsverträge - Reinigungspläne - für die Schulen der Stadt Köln beinhalten bei der täglichen Reinigung und der einmal im Jahr durchgeführten Grundreinigung nachfolgend aufgeführte Reinigungsmaßnahmen zum Beispiel nicht: • keine Grundreinigung in Turnhallen, Geräteräume un d Hygienbereichen, • keine Reinigung der Heizkörper, • keine Reinigung der Möbeloberflächen auf Schränken , • keine Säuberung in Lehrmittelräumen, • keine Entfernung von Spinnweben an Wänden • keine Reinigung der Tastaturen von Computern • und anderes mehr. Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Abfrage (per Mail) in den Schulen zu starten, welche Bereiche von den Reinigungsplänen nicht erfasst werden, bzw. nie gereinigt werden und die Reinigungsverträge - Reinigungspläne - entsprechend anzupassen. Sachstand 2018 - Zur Sitzung 09.07.2018 lag die Stellungnahme 2257/2018 bereits vor. Die Reinigung von Heizkörpern, Spinnweben und Lehrmittelräumen ist im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung grundsätzlich bereits enthalten. Allerdings sind diese Bereiche häufig nur schwer bis gar nicht zugänglich oder sehr vollgestellt, so dass für die Reinigungsfirmen auch keine Möglichkeit besteht, diese Bereiche ordnungsgemäß zu reinigen. Die übrigen gewünschten Leistungen - alle Möbel/Schränke in Klassen- und Verwaltungsräumen auf der Oberseite zu reinigen – gehören nicht zum Leistungsumfang der Unterhalts- und Grundreinigung. Sofern gewünscht, müsste z.B. der Auftrag zur jährlichen Grundreinigung entsprechend aufgestockt werden. Dies würde je nach Art und Umfang entsprechend Mehrkosten verursachen, die im vorhandenen Reinigungsbudget von z.Zt. rund 17.3 Mio €/ jährlich nicht berücksichtigt sind. Hygienebereiche werden in der Regel täglich, ab 2019 voraussichtlich 2x täglich, gereinigt. Türklinken/Telefone werden so häufig gereinigt, wie es für den gesamten Raum standardmäßig vorgesehen ist. Eine Desinfektion erfolgt allerdings bis dato nur dann, wenn das Gesundheitsamt der Stadt Köln dies explizit auf Grund bestimmter Krankheitsfälle anordnet. Auch hier wären zusätzliche Reinigungsmaßnahmen nicht durch das vorgenannte Reinigungsbudget abgedeckt. Grundsätzlich ist es aber bei starken Verschmutzungen möglich, eine einmalige Sonderreinigung zu beantragen. Für die beantragte Evaluierung und evtl. Anpassung der Reinigungspläne – unter Einbeziehung der Schulen – stehen dem Schulträger zurzeit leider keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Beschluss Nr. 20/18 Sachstand Dezember 2018 Der Vorgang befindet sich beim Bürgeramt Rodenkirchen in der Bearbeitung. Beschluss Nr. 21/18 Beschluss Nr. 21/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 8.1.11 Blumenwiesen: Verstärkte Anlage im Bezirk, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0669/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, der BV2 weitere im Stadtbezirk befindliche städtische Grünflächen zu benennen, die sich für die Einsaat v on insektenfreundlichen Blühpflanzen eignen und hierfür von interessierten Bürgergemeins chaften in Patenschaft übernommen werden können. Ebenso soll die Verwaltung prüfen, a uf welchen dieser städtischen Grünflächen zusätzlich sogenannte „Insektenhotels“ aus Holz aufgestellt werden können. Sachstand Dezember 2018 Es wurde folgendes Verfahren vereinbart: - Politik kann geeignete Flächen mit Plan an die Ve rwaltung melden. - Verwaltung prüft, ob diese realisierbar sind. - Politik spricht geeignete Paten an. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 22/18 Beschluss Nr. 22/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 12.1.1 Dringlichkeitsantrag: Entwicklung und Errichtung einer Interimsbegegnungsstätte im Sozialraum Meschenich und Rondorf, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen AN/1103/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Stadt Köln hat mit dem Programm „Starke Veedel-Starkes Köln“ die elf Sozialräume mit besonderem Handlungsbedarf in den Blick genommen. Dazu ist ein Leitkonzept entwickelt und vom Rat am 20.12.2016 beschlossen worden. Als Voraussetzung für das Erreichen der Städtebauförderung ist zudem für den Sozialraum Meschenich und Rondorf ein sozialraumspezifisches integriertes Handlungskonzept erstellt und ebenfalls von der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem Rat beschlossen worden. Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist unter der lfd. Nr. 2.8.3b die Maßnahme: Entwicklung und Errichtung einer Interimsbegegnungsstätte. Diese Maßnahme hat in der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung eine große Zustimmung gefunden. Die dazu durchgeführte Machbarkeitsstudie sowie etwaige Realisierungsansätze sind der Bezirksvertretung durch die Fachverwaltung vorgestellt worden. 1. Die Verwaltung wird daher dringend gebeten, die in naher Zukunft leer stehende Kindertagesstätte, An der Fuhr 4, 50997 Köln, zu erwerben, umzubauen und interimsweise als Begegnungsstätte zu nutzen. 2. Angesichts ihrer mehrfachen Befassung mit dem Pr ogramm „Starke Veedel-Starkes Köln“ im Allgemeinen und dem Maßnahmenansatz „Interimsbegegnungsstätte“ im Besonderen bitten die genannten Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Verwaltung um umfassende Information und Erläuterung zu dem derzeitigen status quo der „Interimsbegegnungsstätte“ und der beabsichtigten, weiteren Vorgehensweise und der Zielsetzungen. Sachstand Dezember 2018 Aus Sicht des Liegenschaftsamtes hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik hierzu umfassend Stellung genommen und auch erläutert, dass ein Ankauf des ehem. Kindergartens nicht in Betracht kommt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 23/18 Beschluss Nr. 23/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.09.2018 8.1.8 Nutzungen des Maternusplatzes und des Marktpl atzes in Sürth 2019, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen AN/1133/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2019 zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung. 2.) A) Frühlingsmarkt Am Donnerstag, 30. und Freitag, 31. Mai 2019 ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck und Gastronomie angeboten. Es ist kein Wochenmarkt davon betroffen, da der 30. Mai ein Feiertag ist (Christi Himmelfahrt). B) Lifestyle Tag – Antikmarkt Am Sonntag, 22. September 2019 ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist kein Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau nach dem Markt erst erfolgt. 3.) a) Rodenkirchener Weintage Am Donnerstag, 20. bis Sonntag, 23. Juni 2019 (zzgl. Montag 24.06. Abbau) sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 19. Juni nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 24. Juni 2019 geplant. Der Bio- Markt ist davon nicht betroffen, da der 20. Juni ein Feiertag ist (Fronleichnam). Damit der Wochenmarkt am Samstag 22. Juni 2019 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. b) 14. Rodenkirchener Sommertage Am Samstag, 06. bis Sonntag, 07. Juli 2019 sind die 14. Rodenkirchener Sommertage auf folgenden Flächen geplant: dem Maternusplatz, dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 5.7. ab 10.00), sowie der Hauptstraße (von Hauptstr. von Walther-Rathena u-Str. bis Rheingalerie / Ecke Kirchstraße); Beschluss Nr. 23/18 Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt Parkhaus bi s Wilhelmstraße. Die Wilhelmstr. bleibt für den Verkehr frei); Parkplatz Rheingallerie. (Sperrung ab Freitag, 5.7 . ab 10.00); Straßensperrung ab Freitag, 5.7. ab 18.00 geplant. Hierbei soll sowohl der Maternusplatz als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt auch nicht auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. Die Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. c) Rodenkirchener Winterzauber Am Mittwoch, 28. November bis Sonntag, 01. Dezember 2019 (Abbau und Reinigung Montag 02. Dezember bis Dienstag 03. Dezember 2019) ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt am Samstag 30.11.2019 nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am 28.11. erst nach dem Markt. Der Donnerstag-Markt am 29.11.2019 kann stattfinden. Ggfs. kann abhängig der Sonntagsöffnungsdiskussion sich die Veranstaltung „Rodenkirchener Winterzauber“ um eine Woche verschieben (Mittwoch, 04. Dezember bis Dienstag, 10. Dezember). Dies entscheidet sich aber erst im Laufe des Jahres 2019. In jedem Fall würde der Aufbau erst am 04.12. nach dem Markt erfolgen. Der Donnerstag-Markt am 05.12.2019 könnte stattfinden. Damit der Wochenmarkt am Samstag nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz festgesetzt werden. Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus dem entgegenstünden. 4.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Au snahme Buchstabe b „Rodenkirchener Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären, ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden. 5.) Anlässlich der anstehenden Baumaßnahme des Bezi rksrathauses Rodenkirchen – spätestens in 2020 - wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen. 6.) Die Durchführung der Veranstaltungen sind den M arktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 7.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranst altungen gemäß Ziffer 3.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf dem Alternativstandort). und B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltung am Freitag, 25.01. 2019, auf dem Sürther Marktplatz muss aufgrund des Aufbaus des Karnelvalfestzeltes ausfallen. Beschluss Nr. 23/18 2.) Am Dienstag, 30.04.2019 findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest statt. Der Markt am Freitag, den 03.05.2019, ist von dieser Veranstaltung unberührt. 3.) Am 2. Wochenende im Dezember 2019 steht für den Freitagswochenmarkt anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche) Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Sachstand Dezember 2018 Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen werden jährlich festgesetzt. Für das Jahr 2019 wird die Festsetzungsverfügung kurzfristig erstellt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 24/18 Beschluss Nr. 24/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.09.2018 8.1.9 Nord-Süd-Stadtbahn: Fahrbahnverschwenkung weg en Baustellen – Rahmenbedingungen, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen AN/1333/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die durch den Bau der Nord-Süd-Stadtbahn erforderlichen temporären Fahrbahnverschwenkungen (in der Regel Richtung Häuserfront) erzeugen für die direkten Anwohner eine unbestritten eintretende, sehr hohe Belastung durch Lärm und Erschütterung (fließender Verkehr in unmittelbarer Nähe der Häuser). Diese Beeinträchtigungen hat die Verwaltung durch lokal begrenzte Tempolimits (Tempo 30!), entsprechend auffällige Warnhinweise (permanent gelb blinkendes Warnlicht) und strikte Kontrollen von Tempolimit und schon länger existierendem Lkw-Nachtfahrverbot einschließlich konsequenter Ahndung von Verstößen zu reduzieren. Sachstand Dezember 2018 Der Vorgang befindet sich beim Amt für Brücken und Stadtbahnbau in Bearbeitung. Die Verschwenkung ist seit längerer Zeit zurückgebaut. Mit der RheinEnergie wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich Bonner Straße zwischen Raderberggürtel und Schönhauser Straße abgesprochen. Die erforderlichen Verkehrszeichenpläne sind mittlerweile freigegeben und angeordnet und können nun umgesetzt werden. Die Hinweisbeschilderung für den Großmarkt wurde überprüft und ist in Ordnung. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 25/18 Beschluss Nr. 25/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.1 Herstellung eines Sportplatzes für den SV God orf auf dem dafür definierten Grundstück, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/1478/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, einen Fußballplatz für die Stadtteile Godorf und Immendorf auf dem dafür definierten Grundstück in Immendorf oder auf einem Ersatzgrundstück in unmittelbarer Nähe dazu herzustellen mit Licht- und Wasseranschluss. Sachstand Dezember 2018 Nachdem der SV Godorf die offizielle Kündigung des Mietverhältnisses auf der Sportanlage Bunsenstraße zum 31.12.2018 durch die Shell AG erhalten hat, konnten dem Verein auf der Sportanlage Remigiusstraße umgehend die erforderlichen Nutzungszeiten für Trainings- und Spielbetrieb zugewiesen werden. Der Trainings- und Spielbetrieb für die beiden Seniorenmannschaften des SV Godorf (Herren/Kreisliga B und Damen/Kreisliga) ist damit sichergestellt. Der hohe Bedarf an Sanierungen und Neubaumaßnahmen von Sportanlagen im Kölner Stadtgebiet stellt die Verwaltung vor die Situation nicht alle Anträge sofort bearbeiten zu können. Daher wurden für die Jahre 2013-2017 und 2018-2020 Prioritätenlisten für Kunstrasenspielfelder aufgestellt, deren Abarbeitung im Moment eine der Hauptaufgaben der Sportverwaltung darstellt. Neben diesen Prioritätenlisten werden bereits zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise der Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße in Rondorf durch das Sportamt umgesetzt. Im Zuge der nächsten aufzustellenden Prioritätenliste ab 2021, wird die Sportverwaltung das dafür definierte Grundstück in Immendorf oder ein Ersatzgrundstück in unmittelbarer Nähe dazu für den Bau eines neuen Sportplatzes bewerten. Ein neuer Sachstand wird frühestens 2021 vorliegen. Beschluss Nr. 26/18 Beschluss Nr. 26/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.2 Gutachten zum Großmarkt, Beihilferecht der Eu ropäischen Union, Antrag der SPD-Fraktion AN/1406/2018 Auf Anregung der FDP-Fraktion wird der Antrag von der SPD-Fraktion modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Aus der Presse war zu erfahren, dass die Verwaltung Gutachten in Auftrag gegeben hat, um zu klären, ob ein neuer, von der Stadt geförderter Großmarkt, gegen das Beihilferecht der Europäischen Union verstößt. Die Ergebnisse sollen vorliegen. Die Verwaltung wir daher gebeten, der Bezirksvertretung diese Gutachten vorzulegen und diese mündlich zu erläutern. Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen parallel zum Stadtentwicklungsausschuss mit allen dafür gefertigten Mitteilungen zu informieren. Sachstand Dezember 2018 Der Gesamtprozess befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Selbstverständlich wird die Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen parallel zum Stadtentwicklungsausschuss auf dem Laufenden halten. Beschluss Nr. 27/18 Beschluss Nr. 27/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.4 Verhinderung einer weiteren Bebauung im Berei ch des Herrenhauses des ehemaligen Körberhofes in Köln-Weiß, Antrag der SPD-Fraktion AN/1407/2018 Anlässlich der Stellungnahme der Verwaltung modifiziert die SPD-Fraktion ihren Antrag. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zur geplanten Bebauung im Innenbereich des ehemaligen Körberhofes, Auf der Ruhr 17 / Ecke Körberstraße in Köln Weiß vorübergehend zu stoppen. Die beteiligten Fachverwaltungen sollen schriftlich darlegen, warum bei Einreichung des Bauantrages Bedenken zur Bebauung bestanden bzw. eine Ablehnung erfolgte, diese Entscheidung aber später revidiert wurde. Es soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung gegeben sind, um als Grundlage zu dienen, den Körberhof mit dem Innenhofbereich im Sinne des Denkmalschutzes zu erhalten. Das entsprechende Verfahren ist einzuleiten. (siehe auch Anfrage der Fraktion Die Grünen AN/0202/2018 – aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.03.2018 – noch unbeantwortet) Sachstand Dezember 2018 Aus denkmalpflegerischer Sicht ist der im Dezember 2018 übermittelte Sachstand unverändert. Auf die Stellungnahme 3534/2018 zur Sitzung wird unter Denkmalschutzgesichtspunkten verwiesen. Eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung gegeben sind, erfolgt nicht durch das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, sondern durch das Stadtplanungsamt. Ein Sachstand vom Stadtplanungsamt und Bauaufsichtsamt wurde angefordert. Es liegt kein neuer Sachstand vor. Beschluss Nr. 28/18 Beschluss Nr. 28/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.6 Mitteilung bei Überschreitungen der Kosten fü r Abriss und Neubau der Flüchtlingsunterkunft in K-Godorf, Kuckucksweg, Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und Fraktion Die Grünen - mit Beitritt des Herrn Ilg AN/1399/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bei Überschreitung der Kosten für den Abriss oder den Neubau der Flüchtlingsunterkunft am Kuckucksweg 8 in Köln-Godorf um mehr als 15 %, dies der Bezirksvertretung Rodenkirchen frühzeitig mitzuteilen. In diesem Falle soll die Verwaltung die Begründungen für solche Kostensteigerungen gegenüber der Bezirksvertretung zeitnah schriftlich darlegen. Sachstand Dezember 2018 Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 22.11.2018 (Vorlage 1320/2018) den Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Kuckucksweg 8 beschlossen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, Planungen zu einem Neubau an gleicher Stelle aufzunehmen. Derzeit wird ein Vergabeverfahren für die Planung des Abrisses durchgeführt. Die Verwaltung hat den Wunsch der BV, bei erheblichen Kostensteigerungen bezüglich der zukünftigen Baumaßnahmen informiert zu werden, zur Kenntnis genommen. Ein neuer Sachstand wird frühestens 2020 vorliegen. Beschluss Nr. 29/18 Beschluss Nr. 29/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.11 Trinkwasserbrunnen: Einrichtung und Finanzie rung, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/1423/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit m it der Rhein-Energie als örtliche Trinkwasserversorgerin bis Sommer 2019 einen Trinkwasserbrunnen im Bezirk Rodenkirchen aufzustellen. Nachfolgende Örtlichkeiten sind dabei auf Eignung zu prüfen: • Maternusplatz in Rodenkirchen, • Skateranlage an der Kierberger Straße in Zollstock . Die Kosten für die erstmalige Einrichtung (ca. 19 TEUR) sollen den Stadtverschönerungsmitteln entnommen werden. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Vorlage 3100/2018 und den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.12.2018 verwiesen. Der Beschluss ist für Die Fraktion Die Grünen nicht erledigt. Beschluss Nr. 30/18 Beschluss Nr. 30/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.14 Freie Plätze in Flüchtlingseinrichtungen für Studenten freigeben, Dringlichkeitsantrag des Herrn Ilg AN/1511/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Flüchtlingsunterkünfte sollen teilweise, in Absprache mit dem Studentenwerk, in Räumlichkeiten für Studenten umfunktioniert werden. Gleichzeitig soll ein Konzept erstellt werden, wie aus den jetzigen Flüchtlingsunterkünften Sozialwohnungen für finanzschwache Bürger, insbesondere Familien und Senioren, entstehen können. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und Geflüchteten, in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden könnte. Insbesondere sind folgende Punkte zu klären: - Die Ausgestaltung von Mietverträgen (z.B. Befrist ung oder Sonderkündigungsrecht bei plötzlich ansteigender Z ahl von Geflüchteten in Köln); - rechtliche Fragen bzgl. des Baurechts und der Ver mietung an Studierende; - ob und wie die Uni Köln bei der Vermietung mit ei nbezogen werden kann; - wie viele Studierende, bzw. Bedürftige pro Stando rt untergebracht werden können, ohne dass die dort bereits untergebrachten Flüchtlinge zu stark belastet u. d. Räume für alle zu eng werden. Sachstand Dezember 2018 Zur Sitzung am 28.01.2019 liegt die Mitteilung 0072/2019 vor. In der Sitzung vom 12.11.2018 hat die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) gemäß des Dringlichkeitsantrags AN/1511/2018 folgenden Beschluss gefasst: Flüchtlingsunterkünfte sollen teilweise, in Absprache mit dem Studentenwerk, in Räumlichkeiten für Studenten umfunktioniert werden. Gleichzeitig soll ein Konzept erstellt werden, wie aus den jetzigen Flüchtlingsunterkünften Sozialwohnungen für finanzschwache Bürger, insbesondere Familien und Senioren, entstehen können. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und Geflüchteten, in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden könnte. Insbesondere sind folgende Punkte zu klären: - Die Ausgestaltung von Mietverträgen (z.B. Befristung oder Sonderkündigungsrecht bei plötzlich ansteigender Zahl von Geflüchteten in Köln); - rechtliche Fragen bzgl. des Baurechts und der Vermietung an Studierende; - ob und wie die Uni Köln bei der Vermietung mit einbezogen werden kann; - wie viele Studierende, bzw. Bedürftige pro Standort untergebracht werden können, ohne dass die dort bereits untergebrachten Flüchtlinge zu stark belastet u. d. Räume für alle zu eng werden. Die Verwaltung nimmt den Beschluss der BV 2 zum Anlass, umfassend über die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Menschen in Beschluss Nr. 30/18 Köln zu informieren. Aktuelle Unterbringungssituation in Köln Aktuell sind 10.769 Personen in städtischen Unterkünften (Stand 09.01.2019) untergebracht. Nachdem in 2018 zunächst ein Rückgang zu verzeichnen war, stiegen die Zahlen zum Winter hin wieder deutlich an. Mehr als 2700 unerlaubt eingereiste Personen mussten seit Oktober 2018 aufgrund rechtlicher Verpflichtungen und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in städtischen Unterkünften untergebracht werden. Die Stadt Köln hat im Rahmen ihres Ressourcenmanagements eine Unterbringungsreserve mit ca. 1.500 Plätzen aufgebaut. Dazu gehören die leergezogenen Standorte Butzweilerhofallee und Hardtgenbuscher Kirchweg, die nun wieder in Betrieb genommen wurden. Aufgrund der aktuellen Zugangszahlen ist die Reserve weitgehend ausgeschöpft. In mehreren Notunterkünften mussten zwischenzeitlich sogar Sozial-, Betreuungs- und Aufenthaltsräume bzw. –hallen belegt werden, um durch das Aufstellen von Feldbetten weitere Plätze zu schaffen. Der schnelle Ausbau der Notunterbringungskapazitäten in Köln in den letzten drei Monaten hat jegliche Personalreserven der Träger aufgebraucht, neues Personal ist in dieser Kurzfristigkeit nur mit Mühe zu akquirieren. Die Stadt Köln ist gemäß § 14 OBG zur Unterbringung verpflichtet. Die Verwaltung hat Kontakt zur Bezirksregierung aufgenommen, um an einer gemeinsamen Lösung für eine schnelle Verteilung der unerlaubt eingereisten Personen zu arbeiten. Aktuell werden damit wieder über 4.000 Geflüchtete in Notunterkünften mit Gemeinschaftsverpflegung und sehr eingeschränkter Privatsphäre sowie in kostenintensiven Beherbergungsbetrieben untergebracht. Die Notwendigkeit des Baus weiterer Unterbringungskapazitäten mit abgeschlossenen Wohneinheiten sowie die Vorhaltung von Reserveressourcen wird daher weiterhin forciert betrieben. Für 2019 sind nach aktuellem Stand ca. 2.000 Plätze in abgeschlossenen Wohneinheiten für geflüchtete Menschen in der Planung. Dies stellt sicher, dass die Stadt Köln ihrer gesetzlichen Pflicht zur Unterbringung den Qualitätsstandards entsprechend nachkommen kann. Rechtliche Aspekte Leichtbauhallen: Die Errichtung der Leichtbauhallen zur Unterbringung von Geflüchteten erfolgte nach Maßgabe einschlägiger Erlasse des Landes, da eine dauerhafte Unterbringung von Geflüchteten in Zeltunterkünften und Traglufthallen baurechtlich weder genehmigungsfähig ist, noch längerfristig geduldet werden kann. Insofern wurde hier kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, die Unterbringung erfolgte vielmehr auf ordnungsrechtlicher Grundlage. Die Unterbringung oder gar Wohnnutzung anderer Zielgruppen wie z.B. obdachlose Menschen oder Studierende scheidet ebenso ausdrücklich aus wie eine Nutzung zur Kindertagesbetreuung oder für schulische / sportliche Belange. Systembauten und mobile Wohneinheiten: Maßnahmen bzw. Vorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten, die auf der Grundlage des hierfür eigens vom Bundesgesetzgeber angepassten § 246 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt wurden (i.d.R. alle temporären Unterkünfte in Systembauweise oder mobile Wohneinheiten) bzw. Grundstücke, die auf dieser Grundlage zu beurteilen sind, können nicht zum Wohnen – damit auch nicht zum studentischen Wohnen – in baurechtlicher Sicht Beschluss Nr. 30/18 dienen. Für eine Wohnnutzung muss es sich planungsrechtlich entweder um den unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB handeln oder es muss im beplanten Innenbereich (nach Maßgabe des § 30 BauGB) eine Festsetzung zur Art der Nutzung vorliegen, die eine Wohnnutzung gestattet. Insofern ist einzelfallbezogen die jeweilige planungsrechtliche Situation bzw. die Genehmigungsgrundlage zu beachten. Öffentlich-rechtlich gewidmete Einrichtungen für geflüchtete Menschen: Es ist nicht möglich, in öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen privatrechtliche Mietverträge über einzelne Wohneinheiten abzuschließen. Eine öffentlich-rechtliche Einweisung von Studierenden ist aufgrund der rechtlichen Definition von Obdachlosigkeit ebenfalls nicht möglich. Objektbezogene Aspekte zu den Unterkünften für geflüchtete Menschen im Stadtbezirk 2 Im Bezirk Rodenkirchen betreibt das Amt für Wohnungswesen derzeit 17 Standorte, die mittelfristig bis langfristig für die Unterbringung geflüchteter Menschen zur Verfügung stehen. Die Objekte - Eygelshovener Straße, - Kalscheurer Weg, - Koblenzer Straße, - Merlinweg und - Weißdornweg wurden gemäß § 246 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt und errichtet. Sie dienen nicht dem Zweck „Wohnen“ und stehen einer privatrechtlichen Vermietung an z.B. Studierende nicht zur Verfügung. Die Objekte in der - Eckdorfer Straße, - Lahnstraße, - Pingsdorfer Straße und - Swisttalstraße wurden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben bzw. angemietet mit der vertraglich verankerten Maßgabe, dort Geflüchtete unterzubringen. Aufgrund der aktuellen vertraglichen Verpflichtung aus Miete bzw. Kauf und den damit zusammenhängenden finanziellen Konditionen ist eine anderweitige Nutzung dieser Objekte ausgeschlossen. Die Objekte - Buchfinkenstraße, - Josef-Kalscheuer-Straße, - Kuckucksweg, - Marktstraße, - Raderberger Straße, - Sinziger Straße und - Ringstraße befinden sich im Eigentum der Stadt Köln oder wurden langfristig angemietet. Sie sind als öffentlich-rechtliche Einrichtungen geführt. Das Objekt Bonner Straße 478-482 befindet sich auch im Eigentum der Stadt und wird aufgrund des Antrags AN/1758/2018 einer eigenen Betrachtung unterzogen: Das Objekt ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Eine Nutzung für studentisches Wohnen ist an dieser Stelle grundsätzlich möglich, da im Beschluss Nr. 30/18 Flächennutzungsplan ein Mischgebiet festgesetzt ist. Nach Maßgabe des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Mischgebiete der Unterbringung von Wohn- und Gewerbeanlagen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Aktuell sieht die baurechtliche Genehmigung eine soziale Nutzung vor. Für eine Umnutzung wäre eine bauordnungsrechtliche Genehmigung zu Wohnzwecken explizit einzuholen. Insbesondere der Standort Bonner Straße stellt eine wichtige Ressource der Stadt Köln dar, um Personen entsprechend den Leitlinien zur Unterbringung Geflüchteter bedarfsgerecht unterzubringen. Aktuell sind 120 Personen in der als Notunterkunft geführten Einrichtung untergebracht. Die Verpflegung erfolgt derzeit zentral, da keine Kochgelegenheiten zur Verfügung stehen. Die Unterkunft wird daher im laufenden Betrieb zu einem Wohnheim umgebaut. Es werden Etagenküchen eingebaut, sodass sich die dort untergebrachten Personen nach Abschluss der Arbeiten selbst mit Essen versorgen können. In der Bonner Straße stehen momentan etwa 16 Einzelzimmer zur Verfügung, die besonders für Menschen mit psychischen oder physischen Erkrankungen geeignet sind, da sie hier mehr Ruhe finden können als in Mehrbettzimmern. Aufgrund der Fluchterfahrungen und den vorangegangenen Fluchtgründen ist der Bedarf an Wohnheimplätzen weiterhin hoch, sodass der Standort Bonner Straße aktuell zwingend zur Unterbringung von geflüchteten Menschen genutzt werden muss. Als öffentlich-rechtlich gewidmete Einrichtung ist aktuell studentisches Wohnen im Objekt Bonner Straße ausgeschlossen, da in öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen keine privatrechtlichen Mietverträge abgeschlossen werden können. Resümee Aufgrund der beschriebenen Bedarfe und der rechtlichen Vorgaben ist studentisches Wohnen weder in den aktuellen Reserveressourcen noch in temporären Unterkünften oder öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen möglich. Auch der Standort Bonner Straße 478-482 kommt aufgrund der aktuellen Bedarfe nicht für eine privatrechtliche Vermietung in Betracht. Die Verwaltung forciert zur Schaffung neuen Wohnraums für sozial benachteiligte Personengruppen auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Bauvorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Hieran können auch z.B. Studierende partizipieren, sofern sie die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 31/18 Beschluss Nr. 31/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.15 Schließung der Stadtteilbibliothek Köln-Rode nkirchen wegen Umbaumaßnahmen, Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion AN/1548/2018 Die FDP-Fraktion modifiziert ihren Antrag aufgrund der Beantwortung von Ziffer zwei durch die Verwaltung. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Nutzer der Stadtteilbibliothek Rodenkirchen an dem Standort Schillingsrotter Straße 38 so schnell wie möglich über die monatelange Schließung ihrer Räume aufgrund von Umbaumaßnahmen zu informieren. Dabei soll diese Information auf der homepage der Stadtteilbibliothek und über Aushänge in den Räumen der Stadtteilbibliothek Rodenkirchen erfolgen. Sachstand Dezember 2018 Die Nutzer der Stadtteilbibliothek Rodenkirchen wurden noch Ende November 2018 über die geplante Schließung der Bibliothek ab dem 04.02.2019 informiert. Die Informationen wurden über die Homepage, Plakate und Handzettel sowie die Social Media Kanäle der Stadtbibliothek weitergegeben. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 32/18 Beschluss Nr. 32/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.11.2018 8.1.18 Altglas-Container: besserer Standort am Pfla sterhofweg in Weiß, Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/1583/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die vor einiger Zeit von ihr entlang des Pflasterhofwegs in Weiß verrückten Altglas-Container wieder in den Bereich des vormaligen Standortes zurückzusetzen. Dies ist unter folgenden Rahmenbedingungen zu geschehen: • Auf der angrenzenden Grünfläche wird in der südwes tlichen Ecke eine neue Aufstellfläche (7m x 2,65m - drei Glascontainer, eine Altkleiderbox) geschaffen, anfahr- und bedienbar über die vorhandene Spur am Weißer Unterkölnweg. • Dieser Sammelplatz ist vom Grünflächenamt in Schot ter-Ausführung vorzubereiten (keine Versiegelung!). • Die erwähnte Anfahrspur ist mit klar erkennbarem P arkverbot zu kennzeichnen. Hiermit wird der einstimmige, diesbezügliche Beschluss vom 26.06.17 präzisiert. Sachstand Dezember 2018 Die Umsetzung der benannten Container erfolgte am 04.02.2019. Die Vorgabe des Beschluss wurde somit ausgeführt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 33/18 Beschluss Nr. 33/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.12.2018 8.1.1 Schulerweiterung der Grundschulen in Bayentha l, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion AN/1765/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Schulerweiterungsfläche für den Ausbau der beiden Grundschulen in der Cäsarstraße (Franziskus-Schule und Maria Sybilla Merian - Schule) zu nutzen. Sachstand Dezember 2018 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 34/18 Beschluss Nr. 34/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.12.2018 8.1.5 Begrünung der Dächer öffentlicher Gebäude in Rodenkirchen, Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen AN/1474/2018 Die SPD-Fraktion legt gemeinsam mit der Fraktion Die Grünen einen modifizierten Antrag vor. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, einen schriftlichen Bericht über den Stand der Erstellung einer Übersichtskarte zu fertigen, der als Grundlage für die Identifizierung von potenziellen Flächen für Begrünungen von Gebäuden und der Installation von Solaranlagen dienen soll. Dieser Bericht wird jährlich der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Verfügung gestellt, ggf. ergänzt um den aktuellen Stand der erforderlichen Bauarbeiten. Sachstand Dezember 2018 Im Dezember 2018 hat die Verwaltung in der Stellungnahme zu diesem Antrag (3665/2018) folgendes ausgeführt: „…Die zur Sanierung anstehenden Dächer auf einem ne uen Dachaufbau und sämtliche Neubaumaßnahmen -also auch das Rathaus Rodenkirchen- werden aktuell geprüft. Bestandsdächer, die intakt sind und noch keine oder kleinere Schwachstellen haben, werden zurzeit auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht betrachtet. Im Rahmen der Bewertung wird jeweils ein statisches Gutachten bei den Bestandsdächern eingeholt und die Eignung der jeweilige Dachform und -konstruktion geprüft, da nicht jedes Dach geeignet ist. Eine sofortige Überprüfung aller Dächer ist aus Gründen der vorhandenen prioritären Aufgaben nicht vorgesehen. Im laufenden Betrieb werden die Dächer aufgenommen, die zur Begrünung geeignet sind….“ Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 35/18 Beschluss Nr. 35/18 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.12.2018 8.1.13 Aufklärungskampagne der Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche in Meschenich/Kölnberg, Antrag der FDP-Fraktion AN/1751/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Aufklärungskampagne der Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche in Meschenich (Kölnberg) Die Verwaltung wird gebeten, in Köln-Meschenich am Kölnberg eine mehrsprachige Aufklärungskampagne über die Vorteile und Vorzüge der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (sog. U- und J-Untersuchungen) durchzuführen. Sachstand 2018 Auf die Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung am 28.01.2019 (0191/2019) wird verwiesen. Anmerkungen der FDP-Fraktion: Der Beschluss 35/18 zum TOP 8.1.13 aus der Sitzung der BV vom 17.12.2018 ist nicht erledigt. So heißt es dort zum Sachstand 2018: „…Die Eltern der Kinder in Köln, die diese Früherke nnungsuntersuchungen nicht wahrgenommen haben, werden vom Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln angeschrieben und auf die versäumte U-Untersuchungen hingewiesen.“ Weiterhin heißt es dort auf der Folgeseite: „…Es gi bt einen hohen Anteil von Bürgerinnen und Bürgern aus den EU-Ländern Bulgarien und Rumänien, darunter viele kinderreiche Familien mit häufig unzureichendem Krankenversicherungsschutz.“ sowie „…Für eine mehrsprachige Aufklärungskampagne steht Informationsmaterial zur Verfügung wie das Faltblatt „10 Chancen für ihr Kind-Das Wichtigste zu den Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter U1 bis U9“, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das auch in den Sprachen Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch erhältlich ist.“ Wenn denn nun in Meschenich/ Kölnberg ein hoher Anteil von Bürgerinnen und Bürgern aus Bulgarien und Rumänien wohnt, ist es sinnvoll, diese auch in deren Sprachen, also auf rumänisch und bulgarisch, über die U-Untersuchungen aufzuklären. Mit dem Faltblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das diese Sprachen offensichtlich nicht enthält, ist dies nicht möglich. Insoweit bedarf es hier für dieses Klientel seitens der Stadt Köln eine individuelle Vorgehensweise, die sich nicht in dem Verweis auf das Faltblatt erschöpft. Dies gilt insbesondere für de Kölnberg auch vor dem Hintergrund der Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“ – Kölner Kinder stärken !-184 Tausend junge Chancen fördern (Vorlage 3437/2019). Dort heißt es ausdrücklich: Im Rahmen der Gesamtstrategie kommt der kommunalen Ausgestaltung gesundheitsfördernder Beschluss Nr. 35/18 Verhältnisse ein hoher Stellenwert zu. Damit alle Kinder und Jugendlichen gleiche Gesundheits- und Entwicklungschancen haben, braucht es eine alters-, bedarfs- und milieugerechte Unterstützung und Förderung. Vor diesem Hintergrund sieht die FDP Fraktion diesen Beschluss der AN/1751/2018 als nicht erledigt an. Die Verwaltung möge hier die beschlossene mehrsprachige Aufklärungskampagne vollumfänglich und unter der Beachtung des Milieus am Kölnberg umsetzen.
Anlage 2 Jahresbericht bis 2016
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Beschluss Nr. 030/06 Beschluss Nr. 030/06 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.04.2006 8.2.9 Sürther Bahnhof: Leitsätze für Umplanung des Bahnhofareals Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, für die Neubebauung des Bahnhofsareals in Sürth eine Rahmenplanung zu erstellen. Für diese gibt die BV2 die folgenden Empfehlungen vor: • Schaffung einer qualitativ hochwertigen Fläche als Bahnhofsvorplatz, • Neuordnung des Verkehrs unter Berücksichtigung vor handener Planungen und sicherer Zugänge für Fußgänger sowie separater Radwege, • Erhalt des Kulturraums Fuhrwerkswaage, • möglichst Erhalt des historischen Bahnhofsgebäudes , • sozialer Anspruch bei Schaffung von neuem Wohnraum (z.B. betreutes Wohnen), • Erhalt des P&R-Platzes und eines Vollsortiments in Bahnhofsnähe Die Rahmenplanung sowie die Vorstellung der Investoren sind der BV2 und den Sürther Bürgern frühzeitig vorzustellen. Sachstand 2007 Siehe Bericht zu TOP 8.2.6 vom 18.04.05, Kat. 0 Sachstand 2008 Es folgt in Kürze eine Mitteilung zum letzten Planungsstand. Sachstand 2009 Siehe Mitteilung in der Sitzung am 02.02.09. Sachstand 2010 Vom Stadtplanungsamt werden derzeit verschiedene Planungsvarianten für die Verkehrsführung, die P+R-Plätze und die Bebauung entwickelt und abgestimmt. Insbesondere soll durch eine Umgestaltung des Verkehrsraums Fläche für zusätzliche Hochbaumaßnahmen entstehen. Die HGK beabsichtigt, den südlichen Teil ihres Grundstücks zu veräußern. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft hier eine Wohnbebauung im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 70369/02 entstehen wird. Mit Vertretern des Vereins „Für Sürth“ hat bereits ein erster Informationsaustausch stattgefunden. Weitere Gespräche werden in Kürze folgen. Sachstand 2011 Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Beschluss Nr. 030/06 Sachstand 2012 Das Ergebnis, der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potenzialanalyse für eine P+R-Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs, liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis ist, dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden Ergebnisse müssen nun zusammen mit den vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik bereits erarbeiteten Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. In der Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies kann frühestens im November 2012 erfolgen. Sachstand 2013 Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne Stadt hat Anfang 2013 stattgefunden, muss aber noch fortgesetzt werden. Sachstand 2014 In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der BV 2 und dem StEA mitzuteilen. Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2018 HGK: Die P+R-Anlage Sürth wurde 2015 an die KVB verkauft; nach Aussage der KVB soll auf diesem Areal eine Parkpalette errichtet werden. Die nördliche ca. 2400 m² große Teilfläche wurde 2016 an einen Investor verkauft, der dort ein mehrstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gebäudeplanungen laufen zurzeit; eisenbahntechnische Belange werden mit der HGK abgestimmt. Stadtplanungsamt: Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und positiv beschieden. Beschluss Nr. 039/08 Beschluss Nr. 039/08 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2008 8.1.3 Spielplatz Franz-Marc-Straße Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf dem Spielplatz am Ende der Franz-Marc-Straße im Rodenkirchener Malerviertel Spielgeräte für Kinder, Bänke und Abfallkörbe aufgestellt werden können. Sachstand 2009: Derzeit nicht zu finanzieren, lt Mitteilung in der Sitzung am 16.06.08 Sachstand 2010: Eine Finanzierung für diesen Spielplatz ist derzeit nicht möglich. Sachstand 2012: Kein neuer Sachstand Sachstand 2015: Auf Grund mangelnder Ressourcen ist die Maßnahme derzeit nicht vorgesehen. Mit einer Umsetzung innerhalb der nächsten 5 Jahre ist nicht zu rechnen. Sachstand 2018: Auf Grund mangelnder Ressourcen ist die Maßnahme derzeit nicht vorgesehen. Mit einer Umsetzung innerhalb der nächsten 2 Jahre (2021) ist nicht zu rechnen. Beschluss Nr. 045/08 Beschluss Nr. 045/08 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2008 8.2.4 Förderprogramm für Sozialraum Meschenich/Ron dorf Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen für den Sozialraum Meschenich/Rondorf für eine Förderung aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ ggf. auch ergänzt um Mittel aus Partnerprogrammen, in Betracht kommen. Dabei sollen -investive Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Infrastruktur (u.a. für alters- und behindertengerechtes Wohnen, zur Verbesserung der verkehrstechnischen Erreichbarkeit und Anbindung , für ein Bürger- und Begegnungszentrum etc.) wie auch sozial-integrative Maßnahmen (u.a. Sprachförderung, Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen, Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, Qualifizierungsmaßnahmen etc.) geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung und den betroffenen Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zu bringen. Der beauftragte Sozialraumkoordinator soll in die Prüfung eingebunden werden. Sachstand 2009: Zur Umsetzung des Beschlusses der BV-2 hat die Verwaltung inzwischen die Einleitung vorbereitender (Sanierungs-) Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch für Köln- Meschenich veranlasst. Hierzu hat der Rat in seiner Sitzung am 05.05.2009 abschließend einen entsprechenden Beschluss (Vorlagen-Nr.: 0274/2009) nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss am 23.04.2009 und in der BV-2 am 30.03.09 gefasst. In dieser Beschlussvorlage hat die Verwaltung bereits erste Strukturdefizite und Handlungsbedarfe sowie das weitere Verfahren aufgezeigt. Die Verwaltung prüft derzeit, ob für die externe Vergabe eines erforderlichen Untersuchungsauftrages Planungsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Sachstand 2010: Aufgrund nicht verfügbarer Personalressourcen beabsichtigt die Verwaltung, die erforderliche Strukturuntersuchung Meschenich zu vergeben. Die erforderlichen Mittel sind zum Haushaltsplan 2010 / 2011 angemeldet. Die Vergabe kann jedoch erst veranlasst werden, wenn ein rechtskräftiger Haushaltsplan vorliegt und die Planungsmittel bereitgestellt sind. Sachstand 2011: Die Bearbeitung ist aufgrund fehlender Arbeitskapazitäten bisher nicht möglich gewesen. Die diesbezügliche Beschlussfassung der BV 2 vom 28.02.2011 wurde am 07.07.2011 im Stadtentwicklungsausschuss dargestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung nochmals mit der Erstellung der VU beauftragt, jedoch ohne Frist und/oder Prioritätensetzung. Sachstand 2012: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 045/08 Sachstand 2013: Kein neuer Sachstand Sachstand 2014: Kein neuer Sachstand Sachstand 2015: Es wird auf die Vorlage „Beschluss zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel-Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 – 2020“ (2899/2015 – Beschluss 02.11.2015) und die dazugehörigen geplanten Maßnahmen verwiesen (Stichtag 31.12.2015). Sachstand 2018: Mit dem Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Vorlagennr. 2899/2016) wurde das Programm für elf Sozialräume beschlossen. Dieses bildet die Grundlage für die Umsetzung von EU-Fördermaßnahmen. Erste Maßnahmen über den Europäischen Sozialfonds (ESF) werden bereits umgesetzt. Mit dem Ratsbeschluss zum sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ (Vorlagennr. 0737/2017) wurde die Grundlage für die Einwerbung von Städtebaufördermitteln geschaffen („Soziale Stadt“). Erste Bewilligungen liegen vor (z. B. Quartiersmanagement), weitere bauliche Maßnahmen wurden beantragt bzw. befinden sich in der Vorbereitung. Mit Beschluss zur Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" (Vorlagennr. 3327/2018) wurde das Soziale Stadt Gebiet (Förderkulisse der Städtebauförderung) auf den Stadtteil Meschenich begrenzt, da der städtebauliche Handlungsbedarf für Rondorf nicht ausreichend gegeben ist. Weitere Informationen zum Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ können dem vorliegenden Sachstandsbericht (Vorlagennr. 2024/2018) entnommen werden. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 063/08 Beschluss Nr. 063/08 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.08.2008 8.1.10 Neue Mietergärten, Meschenich Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, ob auf den Flächen im Umgebungsbereich der Wohnanlage Kölnberg in Meschenich zwischen Alte Brühler Straße und künftiger Umgehungsstraße Flächen für die Anlage von Mietergärten ausgewiesen werden können. Gegebenenfalls sollen dafür geeignete Flächen, die sich noch in privatem Besitz befinden, angekauft werden. Gleichzeitig soll untersucht werden, in welcher Weise auch unter den Bewohnern der Wohnanlage Kölnberg Interesse für die Nutzung der selbstverwalteten Mietergärten geschaffen werden kann. Sachstand 2009 Im Bereich des Stadtteil Köln Meschenich war die Errichtung von Mietergärten auf der Kleingartenzielplanfläche Nr. 2.10 Meschenich, Zaunhofstraße vorgesehen. Das Grundstück befindet sich im städtischen Besitz und eine fußläufige Erreichbarkeit zum Wohnanlage Kölnberg ist gegeben. Nach Durchführung der Integrierten Raumanalyse für den Raum Köln Rondorf/Meschenich/Immendorf steht die Fläche Nr.2.10 für die Errichtung von Klein – oder Mietergärten nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen wurden zwei neue Flächen im Bereich der Bödingerstraße und nördlich der Alten Brühlerstraße und künftiger Umgehungsstraße als Kleingartenflächen ausgewiesen. Mittlerweile sind diese Flächen im Flächennutzungsplan planungsrechtlich mit dem Signet Dauerkleingärten festgesetzt. Beide Zielplanflächen befinden sich in privaten Besitz. Für den Ankauf einer der Flächen und den Ausbau der Gärten muss erst Planungsrecht geschaffen werden, das heißt für einer der infrage kommenden Flächen ist ein Bebauungsplan mit dem Signet „private Grünfläche, Dauerkleingartenanlage“ aufzustellen. Erst nach Aufstellungsbeschluss und Ankauf der Fläche können Landesmittel als Zuschuss zum Bau der Gärten beantragt werden. Eine Finanzierung der Mietergartenanlage ohne die Inanspruchnahme von Landesmittel kann seitens der Verwaltung nicht betrieben werden. Sobald geeignete Flächen für den o. g. Zweck ausgewiesen sind, wird versucht, die Flächen, welche sich noch in privaten Besitz befinden, anzukaufen. Das Stadtplanungsamt hierzu in Ergänzung: Nördlich der Wohnbebauung "Am Kölnberg" (Mischgebiet im Flächennutzungsplan) wurden in der Vergangenheit immer wieder Investorenvorstellungen an das Stadtplanungsamt herangetragen, insbesondere mit der Absicht, dort Einzelhandel anzusiedeln. Eine städtebaulich sinnvolle Lösung kann an dieser Stelle jedoch nur entstehen, wenn es zu einer Gesamtplanung für den Bereich zwischen der Brühler Landstraße, der Straße Am Kölnberg und der künftigen Umgehungsstraße kommt. Erst kürzlich wurden dem Stadtplanungsamt Planungsideen vorgestellt, die die Bedingung einer Gesamtplanung erfüllen. Aufgrund der Darstellung von Dauerkleingärten im Flächennutzungsplan wurde zuletzt mit dem potentiellen Investor verabredet, die Einrichtung von Mietergärten in das Plankonzept aufzunehmen. Sobald verwertbare neue Planungsvorstellungen vorliegen, wird die Bezirksvertretung hierüber informiert. Beschluss Nr. 063/08 Grundsätzlich können alle Investitionsabsichten in diesem Bereich nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes realisiert werden. Liegenschaftsamt: Ein Grunderwerbsauftrag liegt der Liegenschaftsverwaltung noch nicht vor. Sachstand 2010 Das Stadtplanungsamt ist dabei, den Bebauungsplan „Brühler Landstraße“ aufzustellen, in dem die Mietergärten festgesetzte werden sollen. Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss die vorliegende Planung abgelehnt hat, entwickelt die Verwaltung mit dem Vorhabenträger neue Planungsvarianten, um auf dieser Grundlage einen Planungsbeschluss im Sinne des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu erwirken. Sachstand 2011 Die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Planbereich Brühler Landstraße in Köln- Meschenich wurde vom StEA in der Sitzung am 18.03.2010 einstimmig abgelehnt. Die Angelegenheit ist bis auf weiteres erledigt. Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.11.11 ist die Sache nicht erledigt! Sachstand 2012 Kein neuer Sachstand. Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 068/08 Beschluss Nr. 068/08 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.09.2008 8.1.1 Wasserversorgung auf dem Südfriedhof Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten: 1. den genauen Investitionsbedarf zur Sanierung der alten Rohrleitungen und alternativ die Herstellungskosten für den Bau von Brunnen zu ermitteln und darzulegen; 2. den Finanzbedarf für die kostengünstigere der beiden Lösungen in den Haushalt einzustellen und wie bereits auf dem Friedhof Kalk geschehen, die notwendigen Arbeiten zeitnah auszuführen; 3. zu prüfen, ob es als Zwischenlösung sinnvoll ist, Maar-Fässer aufzustellen, die es den Besuchern ermöglichen, im Notfall Pflanzen und Blumen mit Wasser zu versorgen. Sachstand 2009: Die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes auf dem Südfriedhof wird noch in diesem Jahr begonnen. Die Gebäudewirtschaft wurde beauftragt, die ersten besonders schadhaften 500 Meter des insgesamt 7.500 Meter langen Versorgungsnetzes zu sanieren. Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2009 210.000,-- Euro zur Verfügung. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung über den Baufortschritt im kommenden Jahr informieren. Sachstand 2011: Aufgrund mangelnder Planungskapazitäten bei der Gebäudewirtschaft hat sich die weitere Durchführung der Maßnahme immer wieder verzögert. Die Planungen sind inzwischen abgeschlossen. Hier hat sich ergeben, dass der erste und der zweite Bauabschnitt nur zusammen ausgeführt werden können. Zur Sicherung der Anfinanzierung sind für 2011 wieder Mittel veranschlagt. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Wasserversorgung auf dem Südfriedhof ist die weitere Mittelveranschlagung für 2012 in die Wege geleitet. Sachstand 2012: Die Gebäudewirtschaft hat die Planung zur Erneuerung der Wasserleitung auf dem Friedhof Süd abgeschlossen. Die weiteren erforderlichen Vorlagen für den Baubeschluss und die Mittelfreigabe werden im September in die Gremien eingebracht. Nach positiver Beschlussfassung erfolgt die Ausschreibung. Sachstand 2013: Der Finanzausschuss hat am 17.09.2012 die Freigabe der Mittel beschlossen. Diese Mittel sind nach 2013 übertragen worden. Beschluss Nr. 068/08 Die Planung ist noch nicht fertig. Der Sachbearbeiter der bei 26 dafür zuständig war ist zwischenzeitlich pensioniert. 26 teilt mit, dass ab September die Planungen für den Südfriedhof bei 26 weitergeführt werden. Sachstand 2014 Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert. Sachstand 2015: Die Gebäudewirtschaft wird die Planung der Maßnahme und die Erstellung der Vergabeunterlagen im Frühjahr 2016 abschließen. Mitte 2016 wird voraussichtlich die Vergabe der Leistungen erfolgen. Die Ausführung der Leistungen ist ab September 2016 geplant. Sachstand Dezember 2018: Die Erneuerung der Wasserleitungen auf dem Südfriedhof, dem flächenmäßig mit rund 62 Hektar größten Kölner Friedhof beinhaltet einen komplexen Planungs- und Abstimmungsaufwand. Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Beauftragung eines Planungsbüros im Wege eines Ausschreibungsverfahrens vorbereitet. Zur Sicherstellung der Wasserversorgung erfolgen fortlaufend Instandsetzungsarbeiten an den alten Versorgungstraßen. Beschluss Nr. 075/08 Beschluss Nr. 075/08 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.09.2008 8.1.8 Wegeverbindung im Fritz-Encke-Park in Raderth al Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die im Schreiben des Beigeordneten Streitberger 67/671/20 vom 09.11.2004 angekündigte Wegeverbindung zwischen den einzelnen Bestandteilen des Fritz-Encke-Volksparks, insbesondere die Anbindung des Plantanenwalls, umzusetzen. Sachstand 2009: Die Wegeverbindung muss zurückgestellt werden, da die hierfür notwendigen Grundstücksankäufe noch nicht erfolgt sind. Sachstand 2012: Kein neuer Sachstand Sachstand 2014: Kein neuer Sachstand. Mit einer Umsetzung ist frühestens 2016 zu rechnen. Sachstand 2015: Neuer Sachstand wird erst im Jahresbericht 2016 geliefert. Sachstand Dezember 2018: Die Wege-Anbindung an den Platanenwall ist im Sommer 2018 erfolgt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 093/08 Beschluss Nr. 093/08 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.10.2008 8.2.1 Öffentliche Toiletten für die Stadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth Beschluss: Der Stadtbahnhof in Rodenkirchen benötigt dringend eine öffentliche Toilettenanlage für die vielen Fahrgäste der KVB AG, die Warte- und Umsteigezeiten an diesen Haltestellen für Stadtbahnen und Busse überbrücken müssen. Die Verwaltung und KVB AG werden daher gebeten, an einer geeigneten Stelle dieser Bahnstation eine zeitgemäße stationäre Toilettenanlage aufzustellen. Sachstand 2009: Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Einrichtung und den Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen an stark frequentierten Stellen im gesamten Kölner Stadtgebiet zu erarbeiten. Die zu dieser Thematik durch politische Gremien, Arbeitsgemeinschaften etc. eingebrachten Vorschläge werden dabei berücksichtigt. Ein Grobentwurf des Konzeptes wurde erstellt und befindet sich zurzeit in der Detailabstimmung. Sachstand 2010: Am 10.09.2009 hat der Rat die Umsetzung eines Toilettenkonzeptes beschlossen. Die danach vorgesehenen Maßnahmen werden nach den festgelegten Prioritäten umgesetzt. In zweiter Priorität beinhaltet dieses Toilettenkonzept die Schaffung neuer Toilettenstandorte. Die Verwaltung hat hierfür unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bezirksvertretungen eine Liste mit Standorten erarbeitet, die derzeit auf Realisierbarkeit überprüft werden. Die Maßnahmen der zweiten Priorität stehen bei der angespannten Haushaltssituation unter dem Finanzierungsvorbehalt und sollen zunächst zurückgestellt werden. Sachstand 2011: Hinsichtlich der öffentlichen Toiletten für die Stadtbahnhöfe in Rodenkirchen und Sürth wird die BV 2 zur Sitzung am 26.09.2011 im Wege einer Mitteilung (Sessionvorlage 3252/2011) über den aktuellen Sachstand des Toilettenkonzeptes informiert, auf die insofern inhaltlich verwiesen wird. Sachstand 2012: Der Finanzausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 18.06.2012 beauftragt, zur Umsetzung des gesamtstädtischen Toilettenkonzepts ein Maßnahmenkonzept zu erstellen und dem Fachausschuss Umwelt und Grün zur ersten Sitzung nach der Sommerpause vorzulegen. Für die Übergangsphase wurde ein Anschubbudget für erste Umsetzungsmaßnahmen bereitgestellt. Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftrag, die Finanzierung eines erweiterten Toilettenangebots im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Werbenutzungsvertrag zu prüfen. Beschluss Nr. 093/08 Sachstand 2013: Nach derzeitiger Planung soll nach Beratungsfolge (BV Rodenkirchen am 11.11.2013) der Rat am 17.12.2013 das gesamtstädtische Toilettenkonzept beschließen, indem auch die Vorschläge der BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN berücksichtigt werden. Sachstand 2014: Im Zuge des im Dezember 2013 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Toilettenkonzeptes werden derzeit von 62 gemeinsam mit der AWB die von den politischen Gremien und den Interessenverbänden vorgeschlagenen und im Konzept erfassten Standorte für öffentliche Toilettenanlagen auf Machbarkeit überprüft. Mit einer konkreten Aussage zur Umsetzung der Beschlüsse ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen. Sachstand 2015: Die Prüfung der Machbarkeit zur Einrichtung einer öffentlichen Citytoilette hat ergeben, dass keine öffentlichen Flächen in akzeptabler Nähe des Wunschstandortes „Rodenkirchener Bahnhof“ für das Aufstellen und Betreiben einer entsprechenden Anlage zur Verfügung stehen. Das Gelände gehört der Häfen- und Güter Köln AG (HGK). Die Stadt Köln steht mit der HGK in Verhandlung. Seitens der HGK besteht grundsätzlich Bereitschaft eine Fläche auf dem angrenzenden Parkplatz zur Anmietung durch die Stadt für eine Citytoilette zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist seitens der HGK eine Umgestaltung der Platzfläche geplant. In diesem Zusammenhang werden mögliche Aufstellflächen geprüft und verhandelt. Der von der Bezirksvertretung gewünschte Standort "Sürther Bahnhof" kommt für die Einrichtung einer City-Toilette bislang nicht in Frage, da keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stehen. Nach derzeitigem Verhandlungsstand ist eine Anmietung der benötigten Platzfläche auf dem Gelände der Häfen- und Güter Köln AG (HGK) und der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) nicht möglich. Es wird jedoch weiterhin geprüft, ob der Standort "Sürther Bahnhof" doch noch zu realisieren ist. Zum angedachten Alternativstandort im Bereich Sürther Markt gibt es erhebliche Proteste von Anliegern, Bürgervereinen, Grünflächenpaten und einer Sürther Karnevalsgesellschaft. Weitere Alternativstandorte werden geprüft. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen diese zur Entscheidung vorgelegt. Sachstand 2018: Die Fläche zur Errichtung einer City WC Anlage ist festgelegt. Diese befindet sich südlich des Bahnsteiges im Grünstreifen des Parkplatzes. Aktuell steht die Verwaltung in Verhandlungen mit der Häfen- und Güter Köln AG (HGK) über die konkrete Vertragsausgestaltung bezüglich der Grundstücksnutzung. Die technische Umsetzbarkeit wurde in der Zwischenzeit von den Abfallwirtschaftsbetrieben erfolgreich geprüft. Sobald die Grundstücksfrage abschließend geklärt ist, kann mit der baurechtlichen Bewertung der geplanten Errichtung fortgefahren werden. Alternativstandorte konnten bislang nicht ermittelt werden. Aktuell wird die Möglichkeit zum Abschluss einer HappyToilet Vereinbarung in räumlicher Umgebung geprüft. Beschluss Nr. 086/09 Beschluss Nr. 086/09 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2009 8.2.4 Erweiterte Finanzzuständigkeiten der Bezirks vertretungen im Bürgerhaushaltsverfahren Beschluss: Nach den Beschlüssen des Finanzausschusses des Rates der Stadt Köln vom 23.03.09 sollen die Bezirksvertretungen sowie die Bürger/innen auf Stadtbezirksebene stärker in das Beteiligungsverfahren des Bürgerhaushalts 2010 einbezogen werden. Der Rat wird aufgefordert, für dieses Verfahren des Bürgerhaushalts, die Finanzzuständigkeiten der Bezirksvertretungen im Rahmen der Zuständigkeitsordnung für die Themenbereiche des Bürgerhaushalts zu erweitern. Die dem Rat der Stadt Köln vorbehaltenen Entscheidungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Stadt Köln bleiben davon unberührt. Sachstand 2009: Zwischenbericht zur Sitzung 06.09.10 umgedruckt. Sachstand 2010: Die Verwaltung verweist zunächst auf das Schreiben vom 19.08.2010, in dem sie mitgeteilt hat, dass sie im Rahmen der Hpl.-Beratungen 2010/2011 beauftragt wurde, die Zuständigkeitsordnung im Hinblick auf mehr Entscheidungskompetenzen in haushaltsrechtlichen Entscheidungen zu überprüfen. Dieses Prüfergebnis soll zunächst abgewartet werden, bevor im Zusammenhang mit dem Bürgerhaushalt weitere Schritte unternommen werden. Sachstand 2011: Am 12.04.2011 wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Stadtvorstandes mit den Bezirksbürgermeisterinnen und Bürgermeistern vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bezirke und der Verwaltung eingerichtet werden soll, um die vorhandenen Anregungen und Beschlüsse zu prüfen. Überlegungen in Zusammenhang mit dem Bürgerhaushalt müssen von diesem Prüfergebnis abhängig gemacht werden. Unabhängig davon werden die Bezirksvertretungen weiterhin in die politischen Beratungen zu den Ergebnissen aus dem Bürgerhaushaltsverfahren einbezogen, indem diesen die auf den jeweiligen Stadtbezirk sowie die Gesamtstadt entfallenden Vorschlägen zur Vorberatung vorgelegt werden. Sachstand 2012: Ein erster Entwurf für eine neue Zuständigkeitsordnung ist als Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Das Thema wird nach der Sommerpause im Stadtvorstand behandelt werden. Danach folgt eine Beratung in den politischen Gremien. Sachstand 2013 Dieser stellt sich in Absprache mit der Rechtsabteilung des OB-Büros wie folgt dar: Die ursprünglich vorgesehene Ratsvorlage zur Zuständigkeitsordnung wurde aufgrund intensiver Diskussionen in allen Bezirksvertretungen zurückgezogen. Da nunmehr eine Beschluss Nr. 086/09 Reihe von einzelnen Punkten der Neufassung der Zuständigkeitsordnung überprüft werden müssen, ist derzeit nicht abschätzbar, wann mit einer neuen Ratsvorlage zu rechnen ist. Sachstand 2014 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8.4.2014 im Zusammenhang mit einem Antrag zur Stärkung der Kompetenzen der Bezirksvertretungen beschlossen, dass die Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden sollen. Er hat die Verwaltung beauftragt, ihm in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Diese Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. Sachstand 2015: Die Beschlussvorlage zur Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich weiterhin in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Bezirksvertretungen werden dann im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebunden. Sachstand 2018: Mit der Verlagerung des Bürgerhaushaltes auf die Ebene der Bezirke und der Neufassung der am 11.07.2017 vom Rat beschlossenen Zuständigkeitsordnung wird der Beschluss der BV aus 2009 aus Sicht des Bürgerhaushaltes als erledigt angesehen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 008/10 Beschluss Nr. 008/10 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2010 8.2.5 Stadt mit Zukunft - Gestalten mit Kindern und Jugendlichen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Proje ktes „Stadt mit Zukunft – Gestalten mit Kindern und Jugendlichen“ bei laufenden Stadtplanungsprojekten des Bezirks die Interessen von Kindern und Jugendlichen verstärkt zu berücksichtigen und die beabsichtigte Modellübung an einem geeigneten Stadtplanungsprojekt im Stadtbe zirk Rodenkirchen (z.B. Gaedestraße) durchzuführen. Sachstand 2010: Es findet in Kürze zu diesem Thema ein Gespräch im Bezirk Rodenkirchen statt, um weitere Planungsschritte festzulegen. Sachstand 2011: Die Verwaltung plant weiterhin eine Modellmaßnahme des Projektes „Stadt mit Zukunft – gestalten mit Kindern und Jugendlichen“ im Stadtbezirk Rodenkirchen. Die Vorgehensweise ist abgesprochen. Es fehlen zurzeit noch gesicherte Standorte, die für ein Jugendangebot geeignet sind. Verschiedene Optionen sind in der Prüfung. Sachstand 2012: Ein geplanter Standort für eine Maßnahme des Projektes „Stadt mit Zukunft“ ist das Planungsgebiet südlich der Wohnanlage Bödinger Hof in Rondorf/ Talstraße. Das laufende Bebauungsplanverfahren ist hier noch nicht abgeschlossen (siehe Beschluss 095/08 und 089/10). Ziel des Bebauungsplanes Talstraße ist es, interessante und attraktive Bewegungs- und Aufenthaltsflächen wie Basketball etc für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Darum sollen Jugendliche an der Planung beteiligt werden. Ihre Ideen und Vorschläge zur Entwicklung der Flächen sind vielfältig und können die Planung sowie den Entwicklungsprozess in hohem Maße inspirieren. So bilden die Ergebnisse des geplanten Beteiligungsverfahrens eine wichtige fachliche Grundlage für die qualitätsvolle Entwicklung des zukünftig zu bebauenden Geländes. Darüber hinaus lernen Jugendliche, wie Planung funktioniert – Beteiligung auch als Vermittlung der Planungs- und Baukultur. – Aber im besonderen Maße dient Beteiligung der Identifikation der Beteiligten mit dem öffentlichen Raum und der neu gestalteten Fläche. Wenn der rechtsgültige Bebauungsplan vorliegt, kann mit dem Beteiligungsverfahren begonnen werden. Beschluss Nr. 008/10 Sachstand 2013: Derzeit ist der Offenlagebeschluss in Vorbereitung. Sachstand 2014 Die Offenlage findet voraussichtlich im Herbst 2014 statt. Sachstand 2015: Die Offenlage des BP-Entwurfs erfolgt voraussichtlich Ende 2015. Auf Grund von wiederholtem Prioritätenwechsel der politischen Gremien hat der BP-Entwurf mit dem Arbeitstitel „Talstraße“ noch nicht, wie von der Verwaltung mehrfach vorgesehen, den Bearbeitungsstand für den Offenlagebeschluss erreicht hat. Sachstand 2018: Ein 2. Beteiligungstreffen für die Errichtung eines Jugendunterstandes ist in Vorbereitung. Bei diesem Treffen wird der Finale Jugendunterstand festgelegt. Umsetzung wird im Herbst 2019 sein. Beschluss Nr. 038/10 Beschluss Nr. 038/10 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.04.2010 8.2.1 Stärkung der Bezirksvertretungen Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert, die Zuständigkeitsordnung dahingehend abzuändern, dass den Bezirksvertretungen mehr Entscheidungskompetenzen in haushaltsrechtlichen Entscheidungen, welche den Bezirk betreffen, eingeräumt werden. Sachstand 2010: Aufgrund des Beschlusses vom 26.04.2010 wurde eine Ratsvorlage (1961/2010) erstellt, die am 05.07. im AVR und am 13.07. im Rat behandelt wird. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an die Verwaltung. Diese soll konkrete Vorschläge zur Änderung der Zuständigkeitsordnung erarbeiten, die dem Rat vorgelegt werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.07.10 dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Sachstand 2011: Mögliche Änderungen der Zuständigkeitsordnung zur Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Bezirksvertretungen werden entsprechend dem Beschluss des Rates vom 13.07.2010 (Vorlage 1961/2010) derzeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Verwaltung mit Vertretern der Bezirke (Bezirksbürgermeister und Bürgeramtsleiter) erörtert. Die Ergebnisse dieser Runde werden dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt. Sachstand 2012: Ein erster Entwurf ist als Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Das Thema wird nach der Sommerpause im Stadtvorstand behandelt werden. Danach erfolgt eine Vorlage zur Beratung in den politischen Gremien. Sachstand 2013 Ein von der Verwaltung aufgrund der Beschlüsse der Arbeitsgruppe erstellter Entwurf wurde im Januar 2013 in die Gremien gegeben. Es hat daraufhin Diskussionen und Änderungsvorschläge insbesondere in den Bezirksvertretungen gegeben. Da aufgrund des Umfangs dieser Diskussionen ein regulärer Beratungsgang nicht mehr aufrecht zu erhalten war, hat der Oberbürgermeister die Vorlage einstweilen wieder zurückgezogen. Die Änderungsvorschläge werden durch die Verwaltung geprüft. Wann ein entsprechend überarbeiteter Entwurf erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann, ist derzeit nicht abschätzbar. Beschluss Nr. 038/10 Sachstand 2014 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8.4.2014 im Zusammenhang mit einem Antrag beschlossen, dass die Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden sollen. Er hat die Verwaltung beauftragt, ihm in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Diese Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. Sachstand 2015: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung, in die nun auch die neue Oberbürgermeisterin involviert werden muss. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebunden werden. Sachstand 2018 Kein neuer Sachstand. Der Vorgang befindet sich in der Abstimmung im Rahmen der Kommission zur Stärkung der Bezirke. Es wird auf die Vorlage 3430/2018 verwiesen. Beschluss Nr. 043/10 Beschluss Nr. 043/10 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.04.2010 8.2.12 Sürther Bahnhof: Auskunft zu HGK-Aktivitäten bezüglich der Bebauung des Areals Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den Stadtentwicklungsausschuss umgehend zu unterrichten, welche Aktivitäten die HGK als Eigentümerin bzw. die städtische Gesellschaft „modernes köln“ als Beauftragte entfalten, um Teile des Areals an Investoren zu veräußern. Zudem wird eine Stellungnahme erwartet, in welcher Weise man hierbei die von der BV2 vorgegebenen Rahmenbedingungen - siehe zum Beispiel TOP 8.2.1 aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen Sitzung vom 22.06.09 (Berücksichtigung zukünftigen P+R-Bedarf), TOP 8.2.1 vom 29.01.07 (Forderung nach alternativen Lösungskonzepten) und TOP 8.2.3 vom 03.04.06 (Verabschiedung von Planungsleitlinien) - beachtet. Sachstand 2010 Vom Stadtplanungsamt werden derzeit verschiedene Planungsvarianten für die Verkehrsführung, die P+R-Plätze und die Bebauung entwickelt und abgestimmt. Insbesondere soll durch eine Umgestaltung des Verkehrsraums Fläche für zusätzliche Hochbaumaßnahmen entstehen. Die HGK beabsichtig den südlichen Teil Ihres Grundstücks zu veräußern. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft hier eine Wohnbebauung im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 70369/02 entstehen wird. Mit Vertretern des Vereins „FürSürth“ hat bereits ein erster Informationsaustausch stattgefunden. Weitere Gespräche werden in Kürze folgen. Sachstand 2011 Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Sachstand 2012 Das Ergebnis der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potentialanlyse für eine P+R- Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis ist, dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden Ergebnisse müssen nun zusammen mit dem vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik bereits erarbeiteten Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. In der Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies kann frühestens im November 2012 erfolgen. Beschluss Nr. 043/10 Sachstand 2013 Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne Stadt hat Anfang 2013 stattgefunden, muss aber noch fortgesetzt werden. Sachstand 2014 In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der BV 2 und dem StEA mitzuteilen. Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2018: Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und positiv beschieden. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 004/11 Beschluss Nr. 004/11 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 24.01.2011 8.2.1 Nahversorger - Bebauungsplan Raderthalgürtel (neu) Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den Bebauungsplan 67419/07 Raderthalgürtel (neu) zu überarbeiten, so dass die Ansiedlung eines Vollsortimenters mit max. 800 m² Verkaufsfläche möglich ist. Eine geänderte Vorlage ist den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachstand 2011 Im Rahmen der derzeit im Bau befindlichen Wohnbebauung sollen „Am Laichweg“ im Bereich des festgesetzten Mischgebietes auch drei kleinere Läden (Bäcker, Zeitschriften und Ähnliches) entstehen. Kommt es im Bereich des Raderthalgürtels zu einer Umplanung des Bebauungsplanes Raderthalgürtel (neu) so soll auch die Ansiedlung eines Vollversorgers mit ca. 800 m² Verkaufsfläche im Bereich Laichweg/Raderthalgürtel geprüft werden. Sachstand 2012 Kein neuer Sachstand. Auf die ausstehende Beratung des Entwurfes des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird verwiesen. Sachstand 2013 Der Beschluss ist erledigt (siehe Vorlage Nr. 0972/2013, in der BV-2 beraten am 15.07.2013) Lt. Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 9. Dezember 2013 wird der Beschluss nicht als erledigt betrachtet. Sachstand 2014 Die Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67419/08 (Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung) wurde am 15.07.2013 in der BV- Rodenkirchen beraten und ein entsprechender Beschluss gefasst. Ziel war es, östlich der Straße Marienhof die Neuansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers zu ermöglichen. Dieser Beschluss wurde anschließend vom StEA nicht bestätigt, der die anvisierte Erweiterung des Nahversorgungszentrums in der Beratung über das Einzelhandelskonzeptes in seiner Sitzung am 12.12.2013 abgelehnt hat. Der Beschluss ist somit erledigt. Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.04.2015 ist die Sache nicht erledigt! Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 004/11 Sachstand 2018: Das Plangebiet „Raderthalgürtel (neu), 1. Änderung“ ist Teil des ehemaligen DuPont- Geländes in Köln-Zollstock. In der Vergangenheit wurde die Fläche durch eine Lackfirma mit Produktion, Lagerfläche, Labor und Verwaltungsgebäuden genutzt. Nach Aufgabe der industriell-gewerblichen Nutzung ist das Areal bereits 2008 mit dem Ziel einer städtebaulichen Neuordnung für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung überplant worden, so dass in den vergangenen Jahren nördlich und südlich der Fritz-Hecker-Straße umfangreicher Wohnungsbau entstanden sind. Entlang des Raderthalgürtels sollte allerdings in einer Tiefe von circa 40 m eine gewerbliche Nutzung beibehalten werden. Hier war die sogenannte "Automeile" vorgesehen. Bei dem Standort handelt es sich somit um eine alte Industriebrache, die vor der Umstrukturierung überwiegend versiegelt war (siehe Anlagen 1 und 2). Aufgrund der jahrzehntelangen industriellen Nutzung in Form einer Lackfabrik ist es zu starken Bodenverunreinigungen gekommen. In Folge der Schadstoffbelastung durch Altlasten wurden große Teile der Flächen ausgekoffert und saniert. Für eine Neubaumaßnahme war grundsätzlich die Auffüllung bis auf das ursprüngliche Gehwegniveau beabsichtigt. Da sich seit dem Jahr 2008 keine gewerbliche Nutzung mehr angesiedelt hat, ist auch dieser Bereich über eine Planänderung für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung vorbereitet worden. Um eine breites Spektrum von qualifizierten Entwurfsvorschlägen zu erhalten, wurde ein städtebaulicher Wettbewerb mit sechs Planungsbüros durchgeführt. Das Preisgericht erkannte am 03.11.2014 den vom Architekturbüro Lorber+Paul Architekten, Köln, eingereichten Entwurf den 1. Preis zu. Auf der Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfes wurde in Folge der bestehende Bebauungsplan geändert. Die Änderung wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2017 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 06.06.2018. Die Verwirklichung des Plankonzeptes in Form einer Wohnbebauung mit circa 200 Wohneinheiten folgt dem Ziel, innenstadtnahen Wohnraum zu schaffen, um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden. Die Gebietsumwandlung von einer gewerblichen Nutzung zu einer Wohnnutzung stand unter dem Vorbehalt, dass ein bestimmter Anteil der Wohnbebauung als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau zu realisieren ist. Eine Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers wird in diesem Bereich nicht erfolgen. Aus Sicht der BV ist der Beschluss nicht erledigt; die Umsetzung eines Nahversorger sollte weiterhin ein langfristiges Ziel sein. Beschluss Nr. 006/11 Beschluss Nr. 006/11 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 24.01.2011 8.2.4 Bahnhofsgelände in Sürth: Beauftragung eines Planungskonzeptes, Rahmenbedingungen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für das Bahnhofsareal in Sürth eine Grobplanung unter Einbeziehung der Polizei zu erstellen, die sowohl die Verkehrsführung und -vernetzung, als auch die Ausweisung von möglichen Baufeldern beinhaltet. Bei dieser Planung sind folgende Leitlinien zu beachten: 1. Schaffung eines Platzes vor dem Bahnhofsgebäude zur Falderstraße hin (siehe Varianten 3 und 5 aus dem Bezirksvertretung Rodenkirchen - AK, keine Variante 2 oder 8), hierbei Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile einer klassischen Kreuzung (Variante 3) im Vergleich zu einem Kreisel (Variante 5); 2. autofreie Nutzung dieses Platzes, evtl. „Shared- space-Konzept“ für die Busse; 3. keine Riegelbauweise im Kernbereich, sondern ein e aufgelockerte Bahnhofsbebauung, die sich zum Platz hin öffnet (Durchgang?) und diesen dezent einfasst im Zwickel Berg-/Falderstraße Abrundung der bestehenden Bebauung durch ein weiteres Gebäude; 4. Verzicht auf ein Baufeld im Zwickel Heinrich-Erp enbach-Straße / Bahnübergang und Erhalt der dortigen Grünfläche, insbesondere der alten Linden; 5. Organisation der Haltestellen in der Art, dass s ich möglichst kurze (Umsteige-) Wege ergeben (Vorziehen des Bahnsteigs zum Bahnübergang hin?); 6. kein Hineinziehen des Taxi-Standes in die Bergst raße (so vielfältigere Abfahrmöglichkeiten) 7. Gestaltung des P+R-Platzes in Paletten-Bauweise zur Reduzierung der benötigten Grundfläche; 8. Ausweisung von ausreichend bemessenen Fahrradste llplätzen in Bahnsteignähe, evtl. im hinteren (P+R-) Bereich; 9. direkter fußläufiger Zugang von der Bergstraße z um Bahnsteig im hinteren, südlichen Teil des Areals. 10. Zudem ist zu prüfen, wie der P&R-Parkplatz an die Bergstraße angebunden werden kann. Der BV 2 ist eine solche Grobplanung anschließend zum Zwecke der Diskussion vorzustellen. Sachstand 2011 Zum Planbereich Sürther Bahnhof hat am 15.11.2010 ein Arbeitskreis mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen unter Beteiligung der KVB und den Stadtwerken stattgefunden. Die Bezirksvertretung hat am 24.01.2011 einen Beschluss zur Erarbeitung einer Grobplanung gefasst. Derzeit wird eine entsprechende Verkehrsplanung ausgearbeitet. Die Entwürfe sollen im weiteren Verfahren erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Beschluss Nr. 006/11 Sachstand 2012 Das Ergebnis der von den Stadtwerken in Auftrag gegebenen Potentialanlyse für eine P+R- Anlage im Bereich des ehemaligen Sürther Bahnhofs liegt seit Juli 2012 vor. Ergebnis ist, dass ein Gesamtstellplatzbedarf von 110 Stellplätzen besteht. Die vorliegenden Ergebnisse müssen nun zusammen mit dem vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik bereits erarbeitete Entwürfen zur Verkehrsplanung städtebaulich weiterentwickelt werden. In der Folge sollen die ausgearbeiteten städtebaulichen Entwürfe erneut mit der KVB, den Stadtwerken, der Bezirksvertretung und dem Verein „Für Sürth“ abgestimmt werden. Dies kann frühestens im November 2012 erfolgen. Sachstand 2013 Kein neuer Sachstand. Die Abstimmung mit KVB, Stadtwerken und moderne stadt hat Anfang 2013 stattgefunden, muss aber noch fortgesetzt werden. Sachstand 2014 In Abstimmung mit Dez. VI wird derzeit eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) erstellt. Es ist beabsichtigt, die Kriterien für die geplante Mehrfachbeauftragung in der Folge der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem StEA mitzuteilen. Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2018: Im Jahr 2018 wurde für die geplante Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage im Bereich des ehemaligen Bahnhofareals eine Bauvoranfrage gestellt und positiv beschieden. Beschluss Nr. 015/11 Beschluss Nr. 015/11 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.02.2011 8.2.7 Soziale Stadt Meschenich Beschluss: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, den Ratsbeschluss vom 05.05.2009 zur Durchführung einer vorbereitenden (Sanierung-) Unte rsuchung für Köln Meschenich unverzüglich durchzuführen und das Ergebnis der BV Rodenkirchen und den zuständigen Fachausschüssen vorzustellen. Sachstand 2011: Die Bearbeitung ist aufgrund fehlender Arbeitskapazitäten bisher nicht möglich gewesen. Die diesbezügliche Beschlussfassung der BV 2 vom 28.02.2011 wurde am 07.07.2011 im Stadtentwicklungsausschuss dargestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung nochmals mit der Erstellung der VU beauftragt, jedoch ohne Frist und/oder Prioritätensetzung." Sachstand 2012: Kein neuer Sachstand Sachstand 2013: Kein neuer Sachstand Sachstand 2014: Kein neuer Sachstand Sachstand 2015: Der Sachstand zu Herleitung eines Soziale-Stadt-Gebietes Meschenich ist leider unverändert, da die hierzu notwendigen vorbereitenden Untersuchungen bei 15 aufgrund fehlender Arbeitskapazitäten weiterhin noch nicht in Bearbeitung genommen werden konnten – deshalb: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2018: Siehe Beschluss Nr. 045/08 – der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 015/12 Beschluss Nr. 015/12 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.03.2012 8.2.2 Basketballplatz Bödingerhof in Rondorf Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, die notwendige Vorlage zur Weiterführung des Bebauungsplanes für einen Basketballplatz südlich der Wohnbebauung Am Bödingerhof, vorzulegen. Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens die Ackerparty zu genehmigen. Sachstand 2012 Zu dem genannten Planverfahren wird in Kürze die Trägerbeteiligung durchgeführt. Sachstand 2013 Das notwendige Planverfahren ist in Arbeit. Zur Ackerparty: Mitte 2013 hat mit allen Beteiligten (61, 57, 67, 32) im Gründungsverfahren der Ackerparty eine Besprechung stattgefunden. Hierbei wurde ein Verfahren abgestimmt, dass die jährlich stattfindende Ackerparty auf dem Gelände sichert. Sachstand 2014 Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes soll voraussichtlich im Herbst 2014 in den politischen Gremien beraten werden. Zur Ackerparty: In einer Bürgeraktion „Rondorf pflanzt“ am Samstag den 22.03.14 wurde nach Vergabe des Grünflächenamtes die Bepflanzung einer Ersatzfläche durch Beteiligung der Rondorfer Bürger und der Politik durchgeführt. Hiermit wurde der Eingriff, der durch die Veranstaltungsfläche entstand ausgeglichen. Die Veranstaltung „Ackerparty“ ist somit für die Zukunft gesichert. Sachstand 2015: Das Bebauungsplanverfahren ist weiterhin in der Bearbeitung. Die „Ackerparty“ hat am 21.06.2015 stattgefunden. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 026/12 Beschluss Nr. 026/12 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2012 8.2.6 Bebauung des Sürther Feldes Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.05.2008 einzuhalten, der wie folgt lautet: Es wird sichergestellt, dass die Erschließung und Bebauung gemäß den drei Bauabschnitten geordnet erfolgt. Das nachfolgende Bebauungsfeld darf erst begonnen werden, wenn das vorhergehende vollständig bebaut ist und die definierte Infrastruktur erstellt ist. Die einzelnen Baufelder sind vom Rat und der Bezirksvertretung vorab freizugeben und textlich in der Vorlage zu fassen. Sachstand 2012: Der Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen wurde dem Stadtentwicklungsausschuss am 21.06.2012 zur Entscheidung vorgelegt. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss gefasst: „Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2012 zum Baugebiet Sürther Feld dahingehend zu folgen, dass die Bauabschnitte nacheinander realisiert werden und jedes nachfolgende Baufeld erst begonnen wird, wenn das vorhergehende größtenteils fertig erstellt ist. Die vorbereitenden Planungs- und Ausschreibungsarbeiten für jeden nachfolgenden Bauabschnitt sind gleichwohl parallel zu dem in Realisierung befindlichen voranzutreiben, um eine Kontinuität bei der Umsetzung zu bewahren“. Aktueller Sachstand: I. Bauabschnitt Die Erschließung in der ersten Ausbaustufe wurde im April 2011 fertig gestellt. Vermarktungsstand Wohnbebauung: Von 57 Einfamilienhausgrundstücken wurden 52 verkauft, 5 Grundstücke sind reserviert. Ein Baufeld am Goldnesselweg (ehem. Grüner Weg) wurde an einen Bauträger veräußert, der dort 20 Einfamilienhäuser baut. Für den Geschosswohnungsbau wurden alle Grundstücke veräußert. Davon werden 25 Wohneinheiten im öffentlich-geförderten Wohnungsbau errichtet. Bei dem Verkauf der städtischen Grundstücke wurde eine Bauverpflichtung innerhalb von 2 ½ Jahren nach Beurkundung vereinbart. Insgesamt sind bisher 61 Bauanträge (Stand Juli 2012) eingegangen. Vor Ort ist eine rege Bautätigkeit zu sehen. Kindertagesstätte: Die Kindertagesstätte im I. BA soll vorgezogen und schnellstmöglich realisiert werden, nach Möglichkeit noch im Kindergartenjahr 2012/2013. Grünanlagen: Die im Norden des Bebauungsplangebiets gelegenen Waldflächen, die als Ausgleichsmaßnahmen dienen, wurden in einer Größe von ca. 30.000 m² bereits hergestellt. Beschluss Nr. 026/12 Im IV. Quartal 2012 wird mit der Herstellung der Parkanlage im östlichen Randbereich begonnen. Die Umsetzung der öffentlichen Grünanlagen im I. BA wird erst nach Abschluss der Hochbebauung erfolgen, da durch den Baustellenverkehr und die Bautätigkeit die Grünanlagen zerstört werden könnten. Ausblick: Aufgrund der 2 1/2-jährigen Bauverpflichtungen in den städtischen Grundstücksverträgen werden die Baumaßnahmen im I. BA überwiegend bis zum 1. Quartal 2014 abgeschlossen sein. Ziel ist, den Endausbau der Wohnstraßen im I. BA parallel zur Realisierung der Grünflächen vorzunehmen. Somit ist gewährleistet, dass Infrastruktur und Hochbebauung im I. BA im Wesentlichen bis 2014 abgeschlossen werden können. II. Bauabschnitt Zurzeit läuft die Erschließungsplanung für den II. BA. Mit der Ausschreibung der Kanal- und Straßenbauarbeiten soll in Kürze begonnen werden. Nach heutigem Stand kann mit dem Kanalbau voraussichtlich im IV. Quartal 2012 angefangen werden. Die Herstellung der Baustraße wird sich daran anschließen. Mit einer Bauzeit von ca. 12 Monaten für die Kanal- und Straßenbauarbeiten ist zu rechnen, die sich evtl. witterungsbedingt verlängern kann. Der Vermarktungsbeginn für die städtischen Grundstücke wird sich an der Baureife orientieren und läge dann etwa im I. Quartal 2014. Mit ersten Hochbautätigkeiten ist frühestens im II. Quartal 2014 zu rechnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der I. BA im Wesentlichen abgeschlossen sein. Im II. BA sind rd. 80 Wohneinheiten im öffentlich-geförderten Geschosswohnungsbau vorgesehen. III. Bauabschnitt Das Bodenordnungsverfahren (Umlegungsverfahren) ist noch nicht abgeschlossen. Die Verhandlungen mit den Privateigentümern von Flurstücken im Baugebiet dauern noch an. Zur weiteren Zeitplanung können daher noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Mit der Hochbebauung soll nach überwiegender Fertigstellung des II. BA´s begonnen werden. Sachstand 2013: Der Sachstand wird in Kürze in Form einer Mitteilung an die Bezirksvertretung Rodenkirchen geliefert. Sachstand 2014: An dem Beschluss des STEA vom 21.06.2012 wird festgehalten. Der Vorschlag der Verwaltung zur Beschleunigung der Baureifmachung wird nach dem ablehnenden Votum in der BV 2 vom 05.05.2014 nicht weiterverfolgt. Aktueller Entwicklungsstand: Der erste Bauabschnitt mit 222 Wohneinheiten ist weitgehend bebaut. Der Endausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ist in der Planung, mit der Fertigstellung ist 2015 zu rechnen. Im zweiten Bauabschnitt mit geplanten rd. 350 Wohneinheiten haben Anfang Februar 2014 die Erschließungsarbeiten begonnen. Die Baureife im zweiten Bauabschnitt wird im September 2014 erreicht. Mit der Vermarktung der städtischen Grundstücke wird zeitnah zur Herstellung der Baureife begonnen. Im dritten Bauabschnitt des Sürther Feldes, der nach Abschluss des Umlegungsverfahrens überwiegend in städtischer Hand sein wird, sind insgesamt ca. 300 Wohneinheiten (Geschosswohnungen und Einfamilienhäuser) geplant. Von den Geschosswohnungsbauanteilen sind 30% für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Beschluss Nr. 026/12 vorgesehen. Mit der Erschließung des dritten Bauabschnitts kann nach der derzeitigen Beschlusslage nicht vor 2017/2018 begonnen werden, da erst dann der überwiegende Teil des zweiten Bauabschnitts bebaut sein wird. Die Erschließungsplanung wird auf diesen Zeitpunkt abgestellt. Mit einem Beginn der Hochbebauung im dritten Bauabschnitt ist somit frühestens in 2019 zu rechnen. I. Bauabschnitt Der I. Bauabschnitt ist weitgehend fertiggestellt. II. Bauabschnitt Zurzeit werden die Straßenbauarbeiten zur Errichtung der Baustraße durchgeführt und im IV. Quartal 2014 fertiggestellt. Der Vermarktungsbeginn für die städtischen Grundstücke wird sich an der Baureife orientieren. Mit ersten Hochbautätigkeiten ist ab dem II. Quartal 2015 zu rechnen. Im II. BA sind rd. 80 Wohneinheiten im öffentlich-geförderten Geschosswohnungsbau vorgesehen. III. Bauabschnitt Mit der Hochbebauung soll nach überwiegender Fertigstellung des II. BA´s begonnen werden. Sachstand 2015: Nach Fertigstellung der Erschließung im zweiten Bauabschnitt und Beginn der ersten Neubaumaßnahmen hat der STEA auf Vorschlag der Verwaltung am 18.06.2015 in Abänderung des Beschlusses vom 21.06.2012 beschlossen, dass die Erschließung des dritten und damit letzten Bauabschnitts im Sürther Feld zügig weiterbetrieben wird. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, einen dezidierten Zeitplan für die Umsetzung der Infrastruktureinrichtungen vorzulegen und diesen unverzüglich abzuarbeiten. Mit der Erschließungsplanung für den dritten Bauabschnitt wurde begonnen. Der Zeitplan für die weitere Umsetzung soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Sachstand Dezember 2015: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2018: Der dritte BA wurde aufgrund des noch laufenden Umlegungsverfahrens im südlichen Bereich in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der nördliche Teil (ca. 240 WE) (ausschließlich städtische Flächen) ist inzwischen erschlossen (die zwei Wohninseln östlich der Sürther Feldallee werden über Erschließungsverträge erschlossen). Für die städtischen Grundstücke läuft im Rahmen von Konzeptvergaben das Vergabeverfahren bzw. ist in Vorbereitung oder bereits abgeschlossen. Zu den im Umlegungsverfahren befindlichen Privatflächen und deren weiterer Entwicklung (ca. 90 WE) ist noch keine Aussage möglich. Es wird auf die Mitteilung vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Sessionvorlage 0058/2016) die in der Sitzung am 7. März 2016 behandelt wurde. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 042/12 Beschluss Nr. 042/12 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.09.2012 8.2.1 Überführung der Stadtteilmütter- und väterpro jekte in ein kommunales Regelangebot Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Stadtteilmütter- und Väterprojekte – hier entsprechend für den Bezirk Rodenkirchen dasjenige im Stadtteil Meschenich - in ein kommunales Regelangebot zu überführen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Sachstand 2013 Aufgrund der angespannten Haushaltslage konnte das Stadtteilmütter und –väterprojekte bisher nicht in ein kommunales Regelangebot überführt worden. Unter Federführung des Amtes für Weiterbildung hat sich jedoch ein kommunaler Koordinierungskreis mit den Sozialraumkoordinatoren und anderen relevanten Akteuren gebildet, um den Bedarf an Stadtteilmüttern und – vätern in allen Sozialräumen zu prüfen und Beschäftigungsmöglichkeiten auszuloten. Sachstand 2014 Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage konnte das Stadtteilmütter und – väterprojekt bisher nicht in ein kommunales Regelangebot überführt worden. Auf Initiative der Stadt Köln, Dezernat I, wurde das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes hinsichtlich einer Finanzierungsmöglichkeit angefragt. Derzeit wird durch Lernende Region- Netzwerk Köln e.V. die Möglichkeit einer Antragstellung für die neue ESF-Förderdekade ab 2015 geprüft. Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung würde der Träger am Standort Meschenich in das neue Projekt eingebunden werden, für das eine Gesamtlaufzeit von 3 Jahren vorgesehen ist. Sachstand 2015: Aktuell ist wie 2014 angekündigt ein Antrag auf Förderung über ESF Mittel von Qualifizierung und Beschäftigung von Stadtteileltern durch die Lernende Region Köln beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gestellt worden. Im Falle eines positiven Bescheids könnte die erste Qualifizierungsmaßnahme nach den Herbstferien starten. Innerhalb des Projektantrags wurden auch Gelder für eine Einsatzpauschale für die dann qualifizierten Stadtteileltern beantragt. Sachstand 2018: Es werden zwei der früheren Stadtteilmütterprojekte parallel zum aktuellen „Stadtteileltern Köln“-Projekt fortgeführt: - Caritas in Meschenich mit Stiftungsmitteln - CSH in Mülheim mit städtischen Mitteln Beschluss Nr. 042/12 Parallel zu diesen Projekten wird seit 01.01.2018 mit Laufzeit bis 31.12.2020 das Projekt „Stadtteileltern Köln“ unter der Leitung des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule Köln durchgeführt in den acht Sozialräumen: - Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord - Mülheim-Nord/Keupstraße/Buchheim/Buchforst - Höhenberg/Vingst/Ostheim/Neubrück - Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil - Meschenich/Rondorf - Humboldt/Gremberg/Kalk - Bocklemünd/Mengenich/Bickendorf/Westend/Ossendorf - Bilderstöckchen Es wäre für die Stadt Köln und deren Bevölkerung sehr wichtig, wenn das Projekt „Stadtteileltern Köln “ für die zum jeweiligen Projektstart aktuellen Sozialraumgebiete in ein Regelangebot überführt werden würde, so dass in nahtlosem Übergang „Stadtteileltern Köln“-Projekte nach Projektende immer wieder neu starten, da es einen hohen Bedarf für den Einsatz von sog. Stadtteileltern in den unterschiedlichsten Einrichtungen in Köln gibt. Die Evaluierung des aktuellen Projektes „Stadtteileltern Köln“ wird zeigen, ob es künftig bei einer dreijährigen Laufzeit bleiben sollte. Zur Frage, ob auch frühere Stadtteilmütter- oder -väterprojekte in ein Regelangebot überführt werden sollen und/oder werden, ist dem Amt für Weiterbildung, 42-5 - Qualifizierung und Beschäftigungsförderung nicht bekannt. Beschluss Nr. 004/13 Beschluss Nr. 004/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.03.2013 8.1.4 Winterdienst: Fuß- und Radweg entlang der Sür ther Straße, östliche Seite, zwischen Feldrain und Gesamtschule Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Wegstrecke Fuß- und Radweg entlang der Sürther Straße, östliche Seite, zwischen Feldrain und Gesamtschule, in den Winterdienstplan aufzunehmen. Sachstand 2013 (AWB) Nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung ist die Winterwartung von Gehwegen den Anliegern übertragen. Anlieger sind im fraglichen Straßenabschnitt vorhanden. Eine Übertragung der Winterwartung auf die AWB würde der Satzung widersprechen und weitere Fälle präjudizieren, in denen die Anlieger ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Nach Feststellungen der AWB kommen die Anlieger der gegenüber liegenden Straßenseite sehr wohl ihren Verpflichtungen nach, auch diese könnten dann eine Freistellung von ihren Pflichten erwarten. Die Nichterfüllung der Winterdienstpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 der Straßenreinigungssatzung dar, die vom Bezirksordnungsamt zu verfolgen ist. Eine Übertragung der Winterdienstverpflichtung auf die AWB ist leider nicht möglich. Der Beschluss ist erledigt. Lt. Beschluss der BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN vom 9. Dezember 2013 wird der Beschluss nicht als erledigt betrachtet. Sachstand 2014 Die Verwaltung wird die Situation im kommenden Winter durch den Bezirksordnungsdienst beobachten und die BV informieren. Sachstand 2015: Auf Grund der Wetterverhältnisse kein neuer Sachstand. Sachstand Februar 2019 (322-40): Kommen die Anlieger ihren Pflichten im Rahmen der Winterwartung nicht nach, liegt die Zuständigkeit beim Amt für öffentliche Ordnung, 322-40 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten. Zumeist liegt ein Hinweis in Form einer Bürgerbeschwerde vor, welchem der Ordnungsdienst im Zuge einer örtlichen Ermittlung nachgeht. Die Außendienstkräfte versuchen vor Ort den zuständigen Anlieger zu ermitteln bzw. kontaktieren und weisen diesen auf seine Pflicht hin. Kann der Anlieger bzw. Ordnungspflichtige nicht angetroffen werden, erfolgt ein Bericht an 322-40, wo entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Bei einem Verstoß in Form von unsachgemäßer Verwendung von Streusalz können die Beschwerdeführer eine Fremdanzeige über das Umweltamt (z. B. bei Grünflächen) oder die Bußgeldstelle (bei versiegelten Böden) in die Wege leiten. Beschluss Nr. 004/13 Seitens 322-40 liegen seit 2016 bis zum heutigen Tag keine entsprechenden Beschwerden und/oder Berichte zur betreffenden Örtlichkeit vor. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 006/13 Beschluss Nr. 006/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.03.2013 8.2.1 Anbindung der "Zollstock-Arcaden" Beschluss: Die BV 2 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie eine bessere ÖPNV-Anbindung der Zollstock- Arcaden mit den KVB-Linienbussen im Stadtteil Zollstock verwirklicht werden kann. Sachstand 2013 Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einer der nächsten Sitzungen eine Vorlage zur Entscheidung vorlegen. Sachstand 2014: Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Rodenkirchen das Prüfergebnis in der Sitzung am 24.02.2014 mitgeteilt (vgl. Session-Nr. 0423/2014). Der Beschluss ist erledigt. Im März 2014 ist eine Beschwerde zum Thema „Busanbindung der Zollstock-Arkaden“ beim Ausschuss Anregungen und Beschwerden eingegangen. Die Verwaltung wird eine Stellungnahme für eine der nächsten Ausschusssitzungen fertigen. Sachstand 2015: Im Rahmen eines Ortstermins, der am 10.09.15 stattgefunden hat, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KVB den anwesenden Seniorenvertretern die derzeitige fachliche Einschätzung noch einmal dargelegt. Entsprechend wird die Verwaltung in eine der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses (mit Vorberatung in der BV 2) eine Beschlussvorlage vorlegen, die unter Darstellung aller Vor- und Nachteile die diskutierten Lösungsansätze einschließlich einer Umsetzungsempfehlung enthält. Sachstand 2018: Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 015/13 Beschluss Nr. 015/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.06.2013 8.2.2 Verbesserung der Internetleitungen an den bet roffenen Schulen im Kölner Süden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden ergänzten Antrag: 1. Die Schulverwaltung wird gebeten, mit dem Amt fü r Informationsverarbeitung, den Netzanbietern sowie anderen erforderlichen Stellen, eine Lösung für die Schulen im Kölner Süden zu erarbeiten, deren Internetleitungskapazität so schlecht ist, dass die Arbeit am PC für die Schüler stark eingeschränkt ist. 2. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, mit den Ne tzbetreibern im Kölner Süden in Kontakt zu treten, um eine Verbesserung der Internetleitungskapazitäten zu erreichen. Sachstand 2013 Siehe Session-Vorlage 2915/2013 Sachstand 2014: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2015: In 2015 konnten weitere Schulen, insbesondere die Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191, und die Realschule Godorf mit einer weitaus verbesserten Internetleitung versehen werden. Für vier weitere Schulen ist derzeit noch eine Glasfaseranbindung in Vorbereitung. Sachstand 2018: Trotz mehrfacher Aufforderung kein neuer Sachstand Beschluss Nr. 018/13 Beschluss Nr. 018/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.07.2013 8.1.7 Aufstellen eines Stadtplanträgers in Rodenkir chen, AN/0877/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten in Rodenkirchen an geeigneter Stelle (vorzugsweise in Nähe des Maternusplatzes oder Bahnhof) eine Tafel aufzustellen, die einen (Teil-)Stadtplan zeigt. Sachstand 2014: Der ab 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag zwischen Stadt Köln und der Stadtwerke Köln GmbH wurde unterzeichnet. Die Standorte zur Aufstellung von sogenannten Stadtinformationsanlagen, die zur Anbringung eines Stadtplanes geeignet wären, wurden noch nicht abgestimmt. Der Wunsch der Bezirksvertretung 2 wird dem Konzessionär mitgeteilt. Sachstand 2015: Die Standortauswahl ist nach wie vor noch nicht abgeschlossen. Zunächst müssen die bestehenden Stadtplanstandorte auf ihre Eignung zur Wiederaufstellung geprüft werden. Die von der BV 2 vorgeschlagenen Standorte werden als Alternativen berücksichtigt. Sachstand Dezember 2018: Die Aufstellung einer Stadtinformationsanlage in den zentralen Bereichen des Stadtbezirks Rodenkirchen wurde geprüft. Der Randbereich des Maternusplatzes ist bereits mit zahlreichen Anlagen belegt, so dass die zusätzliche Aufstellung einer Stadtinformationsanlage hier nicht in Betracht kommt. Die Platzfläche selber soll aus stadtgestalterischen Gründen von festen Einbauten freigehalten werden. Im Bereich des Bahnhofes sind die größeren Freiflächen nicht in städtischem Eigentum. In den übrigen zentralen Bereichen von Rodenkirchen würde die Restgehwegbreite zur Aufstellung einer Stadtinformationsanlage nicht ausreichen. Der Beschluss kann durch die Aufstellung einer Anlage nach dem Werbenutzungsvertrag nicht umgesetzt werden. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 019/13 Beschluss Nr. 019/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.07.2013 8.2.2 Godorfer Hafen, Ausbauplanung: Moratorium, AN/0888/2013 Beschluss: Durch die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und die kürzliche Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist auch eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich geworden. Bis diese vorliegt, müssen alle Entscheidungen über den Ausbau des Godorfer Hafens zurückgestellt werden. Im Rahmen des neuen Entscheidungsfindungsprozesses sind auch veränderte aktuelle Prognosen zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und ihre Auswirkungen auf den Binnenwasser- und Containerverkehr zu berücksichtigen Zudem ist einzugehen auf die Zusammenhänge von Hafen-, Schienen- und Straßenlogistikverkehr einschließlich der regionalen Aspekte in dem Bereich. Sachstand 2014 Es liegt eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsanalyse vor. Diese wird dem zuständigen Fachausschuss des Rates voraussichtlich im Herbst 2014 vorgestellt. Sachstand 2015: Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 020/13 Beschluss Nr. 020/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.07.2013 8.2.5 Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stad t Köln, AN/0960/2013 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Oberbürgermeister, bei der Erstellung des zweiten Entwurfs/Verwaltungsvorlage zur Zuständigkeitsordnung folgende Ergänzungen und Einfügungen, die sich in ihrer Systematik auf die von der Verwaltung zurückgezogenen ersten Fassung der Zuständigkeitsordnung bezieht, mit in die neue, zweite Fassung aufzunehmen: 1. Nachdem in dem 1. Entwurf der Zuständigkeitsordn ung erstmalig dem seit Einführung der Bezirksverfassung in den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens geltenden Recht entsprochen wird, in Angelegenheiten, die der ausschließlichen Kompetenz der Bezirksvertretungen unterfallen, keine oberen Wertgrenzen mehr im Verhältnis zu den Ratsausschüssen festzulegen, ist § 2 Abs. 1 Satz 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung zur Klarstellung und sofortigen Beachtung aller für die Ausführung der Kompetenzen der Bezirksvertretungen verantwortlichen Organisationeinheiten der Verwaltung durch folgenden Halbsatz zu ergänzen: „ ; die für die Ratsausschüsse gem. §§ 8 bis 22 festgelegten Wertgrenzen sind insoweit unbeachtlich. „ 2. Die zu Lasten der Bezirksvertretungen vorgesehen e Ausweitung der Geschäfte der laufenden Verwaltung des Hauptverwaltungsbeamten mittels Erhöhung der Wertgrenzen ist zurückzunehmen. Die in § 2 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung enthaltenen, zwischen 20.000,00 EUR und 50.000 EUR festgelegten Wertgrenzen sind generell auf 20.000,00 EUR festzulegen. Alternativ: Der Rat der Stadt Köln räumt den Bezirksvertretungen ein Rückholrecht in solchen ihrer grundsätzlichen Kompetenz unterliegenden Angelegenheiten ein, die sich in den Wertgrenzen zwischen 20.000 EUR und 50.000 EUR bewegen(§ 41 Abs. 3 2. Halbsatz GO NRW). Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung ist wie folgt zu ergänzen: Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: „ Sofern Wertgrenzen ab 50.000, 00 EUR die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen begründen, steht diesen bis zu einer Wertgrenze ab 20.000,00 EUR ein Rückholrecht zu. „ 3. Der in § 2 Abs. 1 Ziffern 4.1, 5.1, 5.4, 6.6. 6. 8 der Zuständigkeitsordnung enthaltene Begriff „ Ausstattung „ ist mit folgendem klarstellenden Klammerzusatz zu versehen: „ (Erst- und Ersatzausstattung) „. 4. Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses ( § 12) sind im Lichte der Entscheidung des OVG Münster vom 16.07. 1991 und der bestätigenden Entscheidung des BVerwG vom 15.12.1994 (Vgl. Begründung des Beschlussvorschlags) zu überprüfen und entsprechend zu ändern. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Änderungen des § 12 Abs. 1 des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung vorzunehmen: 4.1. Ziffern 1. und 3. sind durch folgende Formuli erung zu ergänzen: „ auf der Grundlage diesbezüglicher Entscheidungen der Bezirksvertretungen „. 4.2. Ziffer 4. ist durch folgenden Halbsatz zu erg änzen: „ ; ausgenommen hiervon sind die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 6.6. des Entwurfs der Zuständigkeitsordnung „. 5. Unter Berücksichtigung des Gewichts der bezirkli chen Zuständigkeiten und des Gebots der Organtreue des Rates im Verhältnis zu den Bezirksvertretungen ist der den Beschluss Nr. 020/13 Bezirksvertretungen zur alleinigen Bestimmung des Verwendungszwecks zu überlassende Teil des vom Rat festgestellten Bezirkshaushalts zu ändern. Hierfür sind folgende Maßnahmen zu treffen: Den Bezirksvertretungen wird durch einen entsprechenden Haushaltsvermerk gestattet, bei dringendem Anlass über eine Mittelverschiebung im Rahmen der Finanzstellen „ Planwerte Investive Finanzrechnung „ zu entscheiden(gegenseitige Deckungsfähigkeit investiver Ausgaben) . Daneben sind den Bezirksvertretungen weiterhin entsprechend dem Teilplan 1801 „ Bezirksorientierte Mittel „ für übrige, aufgrund ihrer Zuständigkeiten wahrzunehmende Aufgaben Mittel zur eigenen Entscheidung über den Verwendungszweck zu überlassen. Im Sinne der dem Gebot der Organtreue immanenten Pflichten der Rücksichtnahme und Einbeziehung der Auffassung des anderen Organs verständigen sich Rat und Bezirksvertretungen über die Höhe des insgesamt zur alleinigen Entscheidung den Bezirksvertretungen zu überlassenden Teils der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. 6. Zur Befähigung der Bezirksvertretungen, ihre Kom petenzen auch tatsächlich wahrnehmen zu können, ist in § 2 folgender neuer Absatz 2(der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3) aufzunehmen: „ Zur rechtzeitigen Vorbereitung der Entscheidungen der Bezirksvertretungen trifft die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister folgende Maßnahmen: 1. Die zuständige Fachverwaltung informiert unverzü glich die Bezirksvertretungen, sobald ihr die Leiter von Einrichtungen bezirklicher Bedeutung Bedarfe bzgl. Unterhaltung, Ausstattung und Instandsetzung melden. 2. Der Oberbürgermeister informiert die Bezirksvert retungen, falls er Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung treffen will, die sich in den Wertgrenzen zwischen 20.000,00 und 50.000,00 EUR bewegen. Zur Herbeiführung eines zügigen Entscheidungsablaufs holt er rechtzeitig vor Beginn der Durchführung einer beabsichtigten Maßnahme die Entscheidung der Bezirksvertretungen ein, ob sie von ihrem Rückholrecht Gebrauch machen wollen. 3. Der Oberbürgermeister bereitet die Beschlüsse de r Bezirksvertretungen vor. Dies gilt insbesondere für Beschlüsse zu den bezirksbezogenen Haushaltsansätzen. „ 7. Der Oberbürgermeister wird gebeten, zur rechtskonformen Umsetzung der Vorschriften der GO NRW erneut eine Arbeitsgruppe einzurichten. In dieser sollen sowohl Vertreter der Bezirksbürgermeister und Vertreter der Verwaltung teilnehmen. 8. Die zweite Fassung soll noch vor der Sommerpause 2013 zur Beratung vorgelegt werden. Sachstand 2014 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 8.4.2014 im Zusammenhang mit einem Antrag beschlossen, dass die Kompetenzen der Bezirksvertretungen gestärkt werden sollen. Er hat die Verwaltung beauftragt, ihm in 2014 hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Novellierung der Zuständigkeitsordnung. Diese Novellierung ist noch nicht abgeschlossen. Sachstand 2015: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung, in die nun auch die neue Oberbürgermeisterin involviert werden muss. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebunden werden. Beschluss Nr. 020/13 Sachstand 2018: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung befindet sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Bezirksvertretungen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebunden werden. Beschluss Nr. 021/13 Beschluss Nr. 021/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.09.2013 8.1.2 Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof : Standort für ein Kolumbarium (Pilot); , AN/1017/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, eine Idee für einen „Pilotversuch Kolumbarium“ zu entwickeln. Hierbei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: • Grobe Beschreibung eines Angebots, das den Bedarf für diese neue Bestattungsform abdeckt. • Als Ort für die Abdeckung der linksrheinischen Nac hfrage, insbesondere dieses Bezirkes, ist die ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof vorzusehen. • Für die erforderliche Grundsanierung des Gebäudes ist das entsprechende Angebot der DG Weiß zu berücksichtigen. Eine Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz ist festzuschreiben. Die Form der anschließenden Übertragung des Geleisteten an die Stadt Köln ist aufzuzeigen. • Die für ein Kolumbarium nötigen Inneneinbauten sin d durch die städtische Gebäudewirtschaft vorzunehmen. Sachstand 2014: Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert (von 67). Sachstand 2015: In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung Kooperationen mit interessierten, friedhofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen. Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne Grundsatzklärung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke wahrnehmen. Die nun vorgesehene Vermarktung der Friedhofsgebäude setzt eine Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Liegenschaft voraus. Dier hierzu einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut. Sachstand Dezember 2015: Die Gebäudewirtschaft als Eigentümerin der Trauerhalle darf -aufgrund ihrer Betriebssatzung sowie in Anbetracht der nur eingeschränkt gegebenen Möglichkeiten für eine gewerbliche Betätigung- diese Trauerhalle nicht ohne weiteres an private Dritte vermieten. Aus diesem Grund soll nunmehr eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden, ob das Nutzungsrecht des Objektes im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens an Externe vergeben werden kann. Beschluss Nr. 021/13 In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. Für die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung Kooperationen mit interessierten, friedhofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen. Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne Grundsatzklärung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke wahrnehmen. Die nun vorgesehene Vermarktung der Friedhofsgebäude setzt eine Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Liegenschaft voraus. Dier hierzu einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut. Sachstand Dezember 2018 Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht zuständig. Stellungnahme vom Grünflächenamt: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. Beschluss Nr. 025/13 Beschluss Nr. 025/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.10.2013 8.2.2 Akustisches Warnsignal am Bahnhof Sürth; AN/1200/2013 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, die HGK zu beauftragen , an Bahnübergängen der Stadtbahnlinie 16 ohne akustisches Warnsignal ein solches zu installieren, welches das Schließen der Bahnschranken ankündigt. Sachstand 2014: Kein Sachstand. Sachstand 2015: Die HGK steht in Kontakt mit der DB und lässt eisenbahnrechtliche Möglichkeiten prüfen. Sachstand 2018: Die Bü-Anlagen auf der Stadtbahnlinie 16 sind alle ohne akustische Warnsignale planfestgestellt und so behördlich abgenommen. Änderungen an diesen Anlagen bedürfen eines erneuten Planfeststellungsantrags. Von einer Montage von akustischen Warnsignalgebern in Wohngebieten wird dringend abgeraten, da die Akustik bei den Anwohnern als sehr ruhestörend empfunden wird und dies erfahrungsgemäß zu erheblichen Bürgerbeschwerden führen wird. Bei max. 24 Zugfahrten pro Stunde würden die Warngeber 24 mal in der Stunde ca. 30 Sekunden einen Warnton abgeben. Dies wird von der Bevölkerung nicht akzeptiert Der Beschluss hat sich erledigt. Beschluss Nr. 026/13 Beschluss Nr. 026/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.10.2013 8.2.3 Internet in öffentlichen Verkehrsmitteln, AN/1181/2013 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, die KVB zu einer Prüfung zu beauftragen, ob und wie in den Bahnen und Bussen der KVB kostenloser Internetzugang mittels W-LAN für die Fahrgäste bereit gestellt werden kann. Eine W-LAN Ausrüstung der Fahrzeuge darf zu keiner Fahrpreiserhöhungen führen. Sachstand 2014: Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einer der nächsten Sitzungen eine Stellungnahme zur Entscheidung vorlegen. Sachstand 2015: Eine Stellungnahme wird zurzeit von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KVB erstellt. Sachstand 2018: Durch Einrichtung der Stabsstelle Breitbandkoordination zum 01.01.2018 wurde eine klare Zuständigkeit für öffentliches WLAN geschaffen. Der Breitbandkoordinator wird nach Antritt der neuen KVB-Chefin Fr Haaks (01.03.2019) den Dialog wegen einer stadtweiten Ausrüstung von U-Bahnhöfen, Bussen und Bahnen mit WLAN suchen, um angesichts der begrenzt vorhandenen Haushaltsmittel Priorisierung abzustimmen. Eine Aktualisierung des Sachstandes wird zum 4. Quartal 2019 erfolgen. Beschluss Nr. 031/13 Beschluss Nr. 031/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2013 8.2.4 Elektronischer Versand der Sitzungsunterlagen , AN/1255/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, für den Fall dass nach der vom Rat in der Sitzung vom 01.10.2013 beschlossenen Probephase eine allgemeine Bereitstellung von Sitzungsunterlagen auf elektronischem Weg erfolgt, sicherzustellen, dass bereits zum Start eine plattformunabhängige Nutzung z.B. auf bestehenden Laptops der Mandatsträger möglich ist. Sachstand 2014: Zurzeit wird von der Verwaltung eine plattformunabhängige Lösung entwickelt. Es handelt sich um eine mobile, geräteunabhängige Portallösung, in der mit einer einmaligen Anmeldung Zugriff beispielsweise auf das Ratsinformationssystem, den städtischen Mail- Account und die verschiedenen (städt.) Laufwerke ermöglicht wird. Bis zum Beginn eines eventuellen Echtbetriebes wird die plattformunabhängige Lösung zur Verfügung stehen. Sachstand 2015: Die plattformunabhängige Lösung wurde entwickelt und befindet sich in der Testphase. Wie bereits ausgeführt wird die plattformunabhängige Lösung bis zum Beginn eines eventuellen Echtbetriebes zur Verfügung stehen. Sachstand 2018: Die Umsetzung ist erfolgt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 032/13 Beschluss Nr. 032/13 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2013 8.2.1 Mehr KITA-Plätze in Godorf und Immendorf, AN/1407/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie und bis wann sowohl im Stadtteil Godorf als auch im Stadtteil Immendorf zusätzlich KITA-Plätze geschaffen werden können, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun. Sachstand 2014 Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert. Sachstand 2015: Es wurden bereits mehrere Flächen in Godorf und Immendorf auf ihre Eignung für den Bau einer Kita geprüft (siehe dazu Beantwortung von Anfragen aus der BV Rodenkirchen mit Session-Nummern 2870/2014, 3526/2014, 3666/2014, 2440/2015). Die Verwaltung ist nach wie vor sehr bemüht, eine geeignete und genehmigungsfähige Fläche zur Deckung des Ausbaubedarfs in den beiden Stadtteilen zu erhalten. Sachstand Dezember 2015: Nach derzeitigem Planungstand besteht mit Blick auf das Jahr 2020 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Elternbefragung zum Versorgungsbedarf U3 und der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Köln ein Ausbaubedarf von insgesamt 6 Gruppen für die beiden Stadtteile. Aufgrund der geringen Entfernung der beiden Stadtteile und der gegenseitigen Erreichbarkeit über den Busverkehr können die beiden Stadtteile in den Überlegungen zur Bedarfsdeckung gemeinsam betrachtet werden. Derzeit gibt es mehrere Optionen zur Deckung des Ausbaubedarfs: In Godorf wird die Erweiterung einer bestehenden Kita geprüft. Zudem wurde dort eine Fläche mit Einschränkung bau- und planungsrechtlich positiv vorgeprüft. Derzeit prüft ein Investor dort die mögliche Realisierung einer Kita. In Immendorf wird die Suche nach einer geeigneten Fläche fortgesetzt. Sachstand 2018: Der Sachstand ist unverändert. Es ist leider bislang immer noch nicht gelungen, eine geeignete und genehmigungsfähige Fläche zur Deckung des Ausbaubedarfs in den beiden Stadtteilen zu erhalten. Beschluss Nr. 001/14 Beschluss Nr. 001/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.01.2014 8.1.4 Nahversorgungszentrum Eygelshovener Straße / Sürther Straße; Antrag der SPD-Fraktion AN/0052/2014 Beschluss: Es wird gebeten, die Planung für ein Nahversorgungszentrum an der Eygelshovener Straße und ein Gesamtnutzungskonzept für das gesamte Areal als Grundlage für einen Bebauungsplan vorzustellen. Sachstand 2014 In der Sache wurde bereits am 05.05.2014 eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines B- Plans in der BV 2 und am 08.05.2014 beraten. Hierzu wurde der Stadtentwicklungsgesellschaft „modernen Stadt“ in der Sitzung der BV 2 ein Rederecht eingeräumt. Der Städtebauliche Entwurf zum Plangebiet wurde in der Sitzung durch Herrn Streitberger vorgestellt und erläutert. Es wurde ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) beschlossen. Bei diesem Verfahren sind in der Regel politische Vertreter in der Jury. Danach wird selbstverständlich nochmal die Politik eine Beschlussvorlage zu einer frühzeitigen Bürgerbeteiligungsveranstaltung erhalten. Zuletzt wurde von Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass die integrierte Gesamtschule Rodenkirchen um weitere 400 bis 450 Schülerplätze erweitert werden soll. Hierzu werden von der oben beschriebenen Planfläche circa 10.000 m² Grundstücksfläche benötigt. Dies wird zu einer wesentlichen Planänderung führen. Weitere Details sind derzeit noch nicht bekannt. Der Beschluss ist erledigt. Gemäß des Beschlusses der BV 2 am 20.04.2015 ist die Sache nicht erledigt! Sachstand 2015: Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. Sachstand 2018: Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen. Beschluss Nr. 009/14 Beschluss Nr. 009/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.03.2014 8.2.1 Erhalt der Buslinie 106, AN/0450/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, das Nahverkehrsangebot der Buslinie 106 auch nach Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn weiter bestehen zu lassen und auszubauen. Gewünscht wäre die Weiterführung bis zum Neumarkt und dort eine Verknüpfung mit der Linie 146 in Richtung Deckstein oder der Linie 136 in Richtung Hohenlind. Am Heumarkt soll die Einstiegshaltestelle der Linie 106 in Richtung Marienburg identisch mit der der Linien 132 und133 sein, um ein zügiges Umsteigen von Bahnen und Bussen zu ermöglichen. Sachstand 2014 Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einer der nächsten Sitzungen eine Stellungnahme vorlegen. Sachstand 2015: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgt die Teilinbetriebnahme Süd der Nord-Süd- Stadtbahn zwischen Severinstraße und Rodenkirchen bzw. Sürth. Die Verwaltung wird die gewünschte Betrachtung der Entwicklungsperspektiven für die Buslinie 106 daher in Zusammenhang mit allen Betriebsstufen (einschließlich Vollausbau) der Nord-Süd- Stadtbahn stellen und somit sicherstellen, dass belastbare Aussagen für das zukünftige Busnetz vorliegen. Eine Bearbeitung kann frühestens ab Mitte 2016 erfolgen. Sachstand 2018: Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr weitergeführt. Ziel ist mittelfristig die Maßnahme umzusetzen. Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt, wird aber Rundentisch Verkehr weitergeführt. Beschluss Nr. 011/14 Beschluss Nr. 011/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.03.2014 8.2.5 Freizeitpark für Jugendliche in Sürth - Ankau f einer geeigneten Fläche; gemeinsamer Antrag der Grünen und der SPD-Fraktion AN/0463/2014 Beschluss: Die BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN bittet den Rat, die Verwaltung mit dem Ankauf des Areals zwischen L300 / Unterbuschweg / (demnächst verlegter) Josef-Kallscheuer- Straße und dem geplanten Flüchtlingswohnhaus zu be auftragen. Diese Fläche soll der Freizeitgestaltung Jugendlicher gewidmet werden und teilweise dem Grünausgleich dienen, der durch den Bau des oben erwähnten Flüchtlingswohnhauses und einer angrenzenden Kita erforderlich wird. Sachstand 2015: Derzeit läuft die Erschließung der Fläche. Für das IV Quartal diesen Jahres ist der Beginn der Kanalbauarbeiten vorgesehen. Nach Angaben des Fachamtes wird die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten aufgrund des aufwendigen Vergabeverfahrens ca. bis Mitte 2016 dauern. Derzeit wird von einer Erschließung der Fläche ab 2017 ausgegangen, erst danach kann der Baubeginn für die KITA erfolgen. Sachstand 2018: Auf dem Grundstück sollten Flüchtlingsunterkunft, Kita und Jugendangebot gebaut werden. Da die vorhandene Fläche dafür nicht ausreichend ist, sollte 51 eine andere entsprechende Ausweichfläche angeboten werden. Dies ist bislang nicht realisiert worden. Beschluss Nr. 012/14 Beschluss Nr. 012/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 8.1.6 Bolzplatz in Godorf, AN/0616/2014 Beschluss: Die Jugendverwaltung wird gebeten, auf der Grünfläche neben dem Spielplatz Katharinenstraße in Godorf einen Bolzplatz herzurichten und sich ggfs. das benötigte Grundstück vom Grünflächenamt übertragen zu lassen. Sachstand 2014: Der Sachverhalt wird derzeit geprüft. Sachstand 2015: Auf Grund der räumlichen Nähe des jetzigen Standortes zur Wohnbebauung ist eine Verlegung des Bolzplatzes auf dem Grundstück notwendig. Dies wurde in Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geprüft und eine geeignetere Fläche gefunden. Für die Bauantragstellung wird derzeit, gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, eine Schalltechnische Untersuchung (Lärmschutz-Gutachten) in Auftrag gegeben. Sachstand Dezember 2015: Derzeit werden die baurechtlichen Grundlagen geprüft. Sachstand 2018: Ein externer Garten- und Landschaftsplaner ist mit einer Entwurfsplanung beauftragt worden. Beschluss Nr. 014/14 Beschluss Nr. 014/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 8.1.10 Umbenennung der Sportanlage Süd , AN/0629/20 14 Beschluss: Die Sportverwaltung bzw. die Ratsvertreter in der Sportstätten GmbH werden gebeten, die Sportanlage Süd umzubenennen in „Jean-Löring-Sportpark Sachstand 2014: Dem zentralen Namensarchiv der Stadt Köln liegt der Beschluss der Bezirksvertretung zur abschließenden Prüfung und Bearbeitung vor. Mit Fortuna Köln als Hauptnutzer der Sportanlage Süd ist ebenso wie mit der Kölner Sportstätten GmbH die Umbenennung der städtischen Sportanlage Süd in „Jean-Löring-Sportpark“ besprochen worden. Beide haben gegen eine Umbenennung keine Bedenken, bitten allerdings darum, dass das Namensrecht an dem Stadion selbst , welches im Eigentum der Kölner Sportstätten GmbH liegt und der 1. Mannschaft von Fortuna Köln als Heimspielstätte für die 3. Liga dient, von der Umbenennung ausgenommen wird. Sachstand 2015: Das zentrale Namensarchiv der Stadt Köln hat gegen die Umbenennung der Sportanlage keine Bedenken. Eine Umsetzung kann in Abstimmung zwischen Fortuna Köln, der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Verwaltung erfolgen.“ In Abstimmung mit dem SC Fortuna Köln e.V. und der Bürgeramtsleitung Rodenkirchen wurde eine offizielle Umbenennung der Sportanlage aus Respekt vor dem jüngst verstorbenen Klaus Ulonska bislang nicht vorgenommen. Dies soll im Laufe des Jahres 2016 nachgeholt werden. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand: Beschluss Nr. 015/14 Beschluss Nr. 015/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 8.1.12 Kennzeichnung der Naturdenkmäler an der Konr ad-Adenauer-Kaserne AN/0632/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Liste der nach § 22 Landschaftsgesetz NRW im Bezirk Rodenkirchen erfassten Naturdenkmale auf Aktualität hin zu überprüfen und alle gelisteten Denkmale als solche im öffentlichen Raum zu kennzeichnen. Sachstand 2014: Trotz mehrfacher Nachfrage kein Sachstand geliefert. Sachstand 2015: Trotz mehrfacher Nachfrage kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Die Kennzeichnung der Naturdenkmale im öffentlichen Raum obliegt dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Die Kennzeichnung der zwei Naturdenkmale an der Zufahrt der Konrad-Adenauer-Kaserne wird im Rahmen der Frühjahrskontrolle bis Ende April 2019 erfolgen. Beschluss Nr. 020/14 Beschluss Nr. 020/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 8.2.6 Kinderspielplatz Weißdornweg, AN/0687/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der temporären Bebauung des Grundstückes Weißdornweg mit einem Flüchtlingswohnheim den dort geplanten Spielplatz zeitgleich umzusetzen. Sachstand 2014: Die zeitgleiche Umsetzung ist vorgesehen. Sachstand 2015: Die Jugendverwaltung hat bereits das Beteiligungsverfahren mit Anwohnern und einer Grundschule durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse und Ideen der Kinder und Anwohner wurden von einem Architekten in einen ersten Planentwurf verarbeitet. Eine zeitgleiche Umsetzung mit der Errichtung des Flüchtlingswohnheimes ist auf Wunsch des Amtes für Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nicht möglich, da diese die künftige Spielfläche als Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtung für den Containerbau benötigen. Sachstand Dezember 2015: Derzeit wird durch einen Landschaftsarchitekten ein Planentwurf erstellt. Sachstand 2018: Die Ausschreibung der Arbeiten ist in Bearbeitung. Die Maßnahme ist in 2019 erledigt worden. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 023/14 Beschluss Nr. 023/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.09.2014 8.2.2 Flüchtlingsunterbringung in Köln-Marienburg, Bonner Str. 478-482; Antrag der SPD-Fraktion, AN/1001/2014 Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung anzustreben, in dem bereits von der Stadt erworbenen Gebäude Bonner Straße 478-482 (Bonhotel) nur vorübergehend mehr als 80 Flüchtlinge unterzubringen. Dieses Haus soll ganztägig sozial betreut werden. Zudem soll die Verwaltung nach einem Zeitraum von etwa 2 Jahren die Belegungssituation und die geplante Vorgehensweise darstellen, wie auch an diesem Standort der Grundsatz, maximal 80 Flüchtlinge pro Standort, erreicht werden kann und soll. Die dann darüber hinaus noch verfügbare Wohnfläche soll als Wohnraum genutzt werden, um eine Integration der Flüchtlinge mit Hilfe der Durchmischung zu erleichtern. Sachstand 2015: Aufgrund der Unterbringungssituation, die auch Notmaßnahmen wie die Belegung von Turnhallen notwendig macht, kann aller Voraussicht nach in den nächsten beiden Jahren auf die Ausschöpfung aller Unterbringungsplätze für Flüchtlinge im Objekt nicht verzichtet werden. Das Haus wird jedoch von einem erfahrenen Träger ganztägig sozial betreut werden. Sachstand Dezember 2015: Der Wunsch der Bezirksvertretung nach einer Belegung des Bonotels mit maximal 80 Personen ist nachvollziehbar, kann jedoch in der momentanen Unterbringungssituation leider nicht entsprochen werden. Auch in den nächsten Monaten wird die Stadt Köln hohe Zuweisungszahlen erhalten, in temporären Notunterkünften sind bereits über 4.000 Menschen untergebracht, die meisten davon ohne Privatsphäre. Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, Unterkünfte gem. der vereinbarten Leitlinien zu errichten. Vorhandene Räumlichkeiten wie das Bonotel stellen insbesondere hinsichtlich der Privatsphäre gegenüber einer Turnhallenunterbringung eine deutliche Verbesserung dar und sollten daher entsprechend der Unterkunftsplätze auch genutzt werden. Ob und inwieweit sich die Unterbringungssituation in 2 Jahren verbessert hat, wird entscheidend von der weiteren, weltweiten Entwicklung und daraus resultierender Flüchtlingsströme abhängen. Soweit die Unterbringungssituation in Köln eine stärkere Steuerung der Verwaltung ermöglicht und alle Notunterkünfte aufgelöst sind, wird die Verwaltung auch die Notwendigkeit größerer Standorte sowie die Möglichkeit einer Reduzierung prüfen. Sachstand Dezember 2018 Die Verwaltung hat zuletzt im 22. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (vgl. Mitteilung 3355/2018) mitgeteilt, dass für die Liegenschaft an der Bonner Str. 478-482 die Qualität der Unterbringung im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durch den Einbau von Gemeinschaftsküchen verbessert werden soll. Ziel ist eine Selbstverpflegung der Geflüchteten und mithin auch eine Änderung des Unterbringungscharakters. Es ist vorgesehen, die Maßnahmen im lfd. Betrieb durchzuführen. Die Verwaltung plant, dem Ausschuss Soziales und Senioren nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen in seiner Sitzung am 02.05.2019 eine entsprechende Beschlussvorlage zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Die Maßnahme wurde 2019 umgesetzt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 026/14 Beschluss Nr. 026/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 8.1.2 Dringende Sanierung der Europaschule Zollstoc k AN/1243/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Jahresende 2014 die mit möglichst realistischen Kostenplanungen versehenen Alternativen zur dringend gebotenen Sanierung des Gebäudekomplexes vorzulegen. Darüber hinaus appelliert die Bezirksvertretung, die Maßnahmen so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. Hinsichtlich des Parkplatzes wird die Verwaltung gebeten, die Eigentumsverhältnisse zu klären und der Schulleitung umgehend mitzuteilen. Sachstand 2015: Nach den Sommerferien am 20.08.2015 hat ein weiterer Abstimmungstermin mit dem Amt für Schulentwicklung, dem Denkmalschutz, Vertretern der Schule sowie der Gebäudewirtschaft stattgefunden. Bei diesem Termin wurde noch eine Vielzahl an Fragen und Aspekten zur Sanierung erörtert. Auf Basis der bisherigen Planungen und unter Beachtung der am 20.08.2015 abgestimmten Belange bzw. der noch gewonnenen Erkenntnisse wurde vereinbart, die Vorplanung inklusive Kostenschätzung noch in diesem Jahr fertigzustellen. Die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ist für das 2. Quartal 2016 vorgesehen. Sodann wäre ein Durchführungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln einzuholen. Sachstand Dezember 2015: Die LP 2 wurde im Februar 2016 von den beteiligten Ingenieuren zur Freigabe eingereicht. Diese befindet sich zur Zeit noch in Prüfung. Für die 09. KW 2016 ist ein Termin bei der geschäftsführenden Betriebsleitung vorgesehen, wo die Ergebnisse der LP 2 vorgestellt werden. Eine offizielle Freigabe an die beteiligten Ingenieurbüros ist für die 10. KW 2016 vorgesehen. Die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ist nunmehr für das 3. Quartal 2016 vorgesehen. Eine Vorlage der HU-Bau bei 14 mit anschließender Prüffreigabe sollte dann im 4. Quartal 2016 erfolgen. Sodann wäre nach positivem Bescheid ein Durchführungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln einzuholen. Sachstand Dezember 2018: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 die städtischen Schulbaumaßnahmen priorisiert (3648/2018). Die Sanierung der Schule erhielt dabei eine hohe Priorität („GI1“). Die Maßnahme ist dringend mittelfristig umzusetzen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erwartet bis dahin regelmäßig Bericht. Beschluss Nr. 030/14 Beschluss Nr. 030/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 8.2.4 Anpassung der Fraktionszuwendungen der Bezirk svertretungen AN/1228/2014 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert, die personellen und finanziellen Ressourcen, welche er den Ratsfraktionen zur Verfügung stellt, ebenfalls den Fraktionen der Bezirksvertretungen in angemessener Höhe zuzubilligen. Sachstand 2015: Eine Ratsvorlage, die die verschiedenen Beschlüsse einiger Bezirksvertretungen zusammenfasst, wird im Januar 2016 in die entsprechende Beratungsfolge gegeben. Sachstand 2018 Es wird auf den Beschluss des Rates vom 11.07.2017 und die Mitteilung 1409/2019 verwiesen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 031/14 Beschluss Nr. 031/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.10.2014 8.2.7 Instandsetzung des Denkmals für die Gefallene n der Weltkriege auf dem Friedhof in Meschenich an der Trenkebergstraße AN/1230/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, (vor Beginn der Wintermonate) den Bauzustand des Denkmals für die Gefallenen der Weltkriege auf dem Friedhof Meschenich an der Trenkebergstraße zu prüfen und es ggf. (not)instand zu setzen. Sachstand 2015: Die Prüfung und Instandsetzung des Denkmals für die Gefallenen der Weltkriege auf dem Friedhof Meschenich wurde nach Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde Anfang September 2015 beauftragt. Sachstand Dezember 2018: Das Hochkreuz wurde in 2016 durch ein beauftragtes Fachunternehmen saniert und wieder aufgestellt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 034/14 Beschluss Nr. 034/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 8.1.10 Wiedererrichtung eines Basketballplatzes an der Kapellenstraße (südlich des Kirmesplatzes) in Rondorf AN/1450/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: Die Verwaltung möge veranlassen, den im Jahre 2009 zu Gunsten des Bauvorhabens "Haus der Familie" an der Reiherstraße aufgegebenen Basketballplatz, auf dem dafür vorgesehenen Gelände südlich des Kirmesplatzes an der Kapellenstraße) [Nähe zum Gelände der Ackerparty] - mit den damals entfernten Basketballkörben - wieder einzurichten. Die Verwaltung möge die GAG bitten, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Sachstand 2015: Die Umsetzung ist an die Offenlage des B-Planes gekoppelt. Siehe Beschluss-Nr. 008/10 Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 035/14 Beschluss Nr. 035/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 8.2.1 Ausdehnung des 10-Minutentaktes der Stadtbahn linie 16 bis zum Bahnhof Godorf AN/1457/2014 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die KVB über seine Gremien anzuweisen, zeitgleich mit Aufnahme des Betriebes der Stadtbahnline 17 den bisherigen nur bis zum Bahnhof Sürth realisierten 10-Minutentakt der Linie 16 bis zum Bahnhof Godorf auszudehnen. Sachstand 2015: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.06.15 in einen Prüfauftrag umgewandelt worden. Die Verwaltung wird nun gebeten, spätestens im Sommer 2016 aktuelle Fahrgastzahlen bzw. Prognosen vorzulegen und zu prüfen, welche Alternativen es zur Wendeanlage in Godorf gibt. Die weitere Bearbeitung erfolgt daher ab Mitte 2016. Sachstand 2018: Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 036/14 Beschluss Nr. 036/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 8.2.2 Aufhebung der Abgabe für ehrenamtliche Verein sgemeinschaften AN/1447/2014 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden geänderten Antrag: Die Gebührenordnung soll dahin gehend geändert werden, ehrenamtlich tätigen Vereinsgemeinschaften die Nutzungsgebühr für nicht zur Sportnutzung bestimmte städtische Räumlichkeiten zukünftig zu erlassen. Stellungnahme der Verwaltung: Nach der geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken vom 18.06.1996 sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 die örtlichen kulturellen, sportlichen und bürgerschaftlichen Vereinigungen (incl. Karnevalsvereine), die als gemeinnützig anerkannten örtlichen Organisationen sowie die Parteien und deren Jugendorganisationen, sofern die Veranstaltung in einer Schule ihres Stadtteils oder – sofern die Vereinigung über diesen hinausgeht oder der Stadtteil geeignete Schulräume nicht besitzt – ihres Stadtbezirks abgehalten wird, von der Erhebung eines Entgeltes befreit, soweit nicht Festräume oder Schulhöfe in Anspruch genommen werden. Ehrenamtlich Tätige sind daher grundsätzlich bei der Nutzung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken von der Entgeltpflicht befreit, sofern sie nicht Festräume (Aulen, Pädagogische Zentren) oder Schulhöfe nutzen. Das gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung zu erhebende Nutzungsentgelt dient zur Deckung der entstehenden Kosten (Personal- und Sachkosten). Aktuell werden Überlegungen hinsichtlich einer Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung angestellt. Sachstand 2015: Kein neuer Sachstand Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand trotz mehrfacher Aufforderung. Beschluss Nr. 037/14 Beschluss Nr. 037/14 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 10.11.2014 8.2.5 Essbare Stadt: Suche nach geeigneten Flächen AN/1444/2014 Beschluss: Die Verwaltung möge ermitteln, welche öffentlichen Grünflächen durch essbare Nutzpflanzen aufgewertet werden können und wie die Umsetzung dieser Maßnahmen gestaltet werden kann. Bei Neupflanzung in öffentlichen Grünanlagen des Stadtbezirks Rodenkirchen, an Schulen, Sportplätzen und öffentlichen Gebäuden soll in Zukunft essbaren Pflanzen der Vorzug gegeben werden. Sachstand 2015: Da nahezu alle Bezirke gleich Beschlüsse gefasst haben, erstellt die Verwaltung ein gesamtstädtisches Konzept. Dies wird nach Fertigstellung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorgelegt. Sachstand Dezember 2015: Die Verwaltung hat ein gesamtstädtisches Konzept „Essbare Stadt“ erarbeitet, das auch der Bezirksvertretung Rodenkirchen zum Beschluss vorgelegt wird. Sachstand Dezember 2018: Das Konzept „Essbare Stadt“ wurde von der BV 2 im Rahmen der Beratungsfolge beschlossen. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung beauftragt das Konzept mit dem Ernährungsrat fortzuschreiben. Eine Beschlussvorlage ist in 2019 erfolgt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 002/15 Beschluss Nr. 002/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 8.1.12 Zuweg integrative Kita am Sürther Marktplatz : Benennung nach dem Vereinsgründer, AN/0021/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, einen Weg/ eine Straße in der Nähe der am Sürther Marktplatz gelegenen integrativen Kita von miteinander leben e.V. nach dem Vereinsgründer in „Dr.- Harald-von-Zimmermann-Weg“ umzubenennen (bisherige Adresse: Alte Kirchgasse 23). Sachstand 2015: Stellungnahme der Verwaltung BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN 02.02.2015: Gemäß den Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen werden Straßen nur in besonderen Ausnahmefällen umbenannt, insbesondere nur dann, wenn für die Anwohner keine unzumutbaren Kosten entstehen (Punkt 4.1). Zudem bedarf es gemäß Punkt 4.4.2 eines besonderen öffentlichen Interesses an einer Umbenennung. Ein solches Interesse bzw. besonderer Ausnahmefall liegt nach gängiger Praxis dann vor, wenn es entweder verkehrstechnische Veränderungen gibt oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die bei einer rechtzeitigen Kenntnis eine Benennung verhindert hätten (z.B. eine nationalsozialistische Belastung einer Person). Beides liegt hier nicht vor. Der mit dem Zusatz „bisherige Adresse: Alte Kirchgasse“ gemeinte Zuweg zur Kita kommt für eine Benennung nicht in Betracht, da gemäß den Richtlinien die Anzahl der Straßenbenennungen so gering wie möglich gehalten werden sollen (Punkt 1.1) und laut Punkt 1.3 für kurze Stichstraßen, Wohnwege etc. - soweit möglich - keine besonderen Straßenbezeichnungen festgesetzt werden sollen. Die Lagebezeichnung der an diesen Straßen bestehenden Gebäude erfolgt durch entsprechende Nummerierung von der Durchgangsstraße her. Hier handelt es sich um einen lediglich 32 Meter langen Zugang zum Kindergarten “miteinander leben e.V.“ Es ist auch nicht mit Orientierungsproblemen für Feuerwehr und Rettungsdiensten zu rechnen, die eventuell eine Neubenennung rechtfertigen würden, da die Kita von der Durchgangsstraße her gut zu erkennen ist und auch die einzige hintere Bebauung auf diesem Stück Weg darstellt. Werden Straßen nach Personen benannt, so muss deren Geschichtsbild abgeklärt sein (Punkt 3.2.4) und Titel-, Berufs- und Ehrenbezeichnungen dürfen nicht verwendet werden (Punkt 3.3). Das Zentrale Namensarchiv wird das Geschichtsbild des Dr. Harald von Zimmermann überprüfen und in die Vorschlagsliste aufnehmen, so dass er bei einer neu anstehenden Benennung in Köln-Sürth gegebenenfalls berücksichtigt werden kann. Sachstand 2018: Die Stellungnahme vom 14.01.2015 behält weiterhin ihre Gültigkeit. Herr Dr. Harald von Zimmermann wurde in die Vorschlagsliste des Zentralen Namensarchivs aufgenommen. Sollte eine Straßenbenennung in Köln-Sürth anstehen, kann Herr Dr. von Zimmermann dort vorgeschlagen werden. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 004/15 Beschluss Nr. 004/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 8.2.1 Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das am B eginn der Realisierung befindliche Nahbereichszentrum Michaelshoven AN/1639/2014 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Vorschläge des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für den Nahversorgungsbereich und das Nahversorgungszentrum Michaleshoven eine Nutzungskonzeption und ein Gestaltungskonzept zu erstellen. Dabei sind die Bezirksvertretung und die Bürger in ausreichendem Maße zu beteiligen. 1. Nutzungskonzeption Die Konzeption soll eine zeitliche Perspektive von 5 – 10 Jahren abdecken und auf der vorhandenen und vor allem der weiteren Bevölkerungsentwicklung aufbauen, die gepaart mit überdurchschnittlicher Kaufkraft im Nahbereich eine hohe Garantie für das Zustandekommen eines attraktiven Zentrums bietet. Die Konzeption soll an bereits vorliegende Bebauungsvorschläge anknüpfen. Der aktuell vorgelegte knüpft an den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept vorgeschlagenen Lebensmittelvollversorger an und lässt Raum für ergänzende Vorschläge zur Komplementärnutzung. Sie soll vorhandene und potentielle Anbieter aktivieren und frühzeitig mit einbeziehen. Insbesondere das Sozial- und Bildungswerk Michaelshoven, das heute nicht nur einen Teil des gewünschten Komplementärangebotes für ihre Klientel bereithält, sondern es künftig auch für das Nahbereichszentrum erweitern will und außerdem der größte Grundstückbesitzer im Kreuzungsbereich Sürther Str./ Eygelhovener Str. ist. 2. Gestaltungskonzept Sie soll ein kommunikations- und integrationsförderndes Gestaltungskonzept entwickeln, nicht nur für das Nahversorgungsangebot als Waren-, Dienstleistungs- und Gastronomieangebots, sondern auch für den zentralen Straßen- und Platzbereich des Nahversorgungszentrums. Das heißt, im Straßen- und Kreuzungsbereich der Sürther- und Eygelhovener Str., an dem alle Nutzungsbereiche, wie Sozial- und Bildungswerk, Wohnsiedlungen, Gesamtschule und Bezirkssportzentrum sowie die Feuerwehr anliegen, ist zusätzlich zur Verkehrs- und Erschließungsfunktion Aufenthaltsqualität zu schaffen. Das soll durch Platz- und Fußwegebindung, Verkehrsberuhigung und Einfügung von Gestaltungselementen, wie z.B. Bäumen, Parkbänken etc. geschehen, ohne die vorgenannten zukünftig weiterhin erforderlichen Funktionen des Verkehrs und der Erschließung einzuschränken. 3. Bürgerbeteiligung Zur Stärkung und Weiterentwicklung der Identifikation der Bevölkerung mit dem Stadtviertel soll sie die Beteiligung der Bürger als Anwohner, Bürger- und Nachbarschaftsvereine, Anlieger, Nutzer, Beschäftigte, Schüler und Studentinnen, Investoren etc. durch geeignete Maßnahmen, wie Erstellung von Informationsmaterial, Anregung zur Eingabe von Vorschlägen, wie z.B. aus Schülerwettbewerben und Veranstaltungen vor Ort unterstützen. Beschluss Nr. 004/15 Sachstand 2015: Zuletzt wurde von Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass die integrierte Gesamtschule Rodenkirchen um weitere 400 bis 450 Schülerplätze erweitert werden soll. Hierzu werden von der oben beschriebenen Planfläche circa 10.000 m² Grundstücksfläche benötigt. Dies wird zu einer wesentlichen Planänderung führen. Weitere Details sind derzeit noch nicht bekannt. Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. Sachstand 2018: Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen. Beschluss Nr. 005/15 Beschluss Nr. 005/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 8.2.3 Vorrangige Vergabe nach Konzeptausschreibung des städtischen Grundstücks an der Eygelshovener Straße neben der GGS Rodenkirchen, AN/0022/2015 Beschluss: Der Rat wird beauftragt, nach dem Beschluss vom April 2014, zur Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft ab dem 01.01.2015, die Gebäudewirtschaft aufzufordern, das Vergabeverfahren, das zukünftig städtische Grundstücke nicht allein nach Höchstgebot, sondern auch unter Berücksichtigung überzeugender Konzepte für moderne Wohnformen vergeben werden (Konzeptausschreibung), umzusetzen. Sachstand 2015: Ein entsprechender Ratsbeschluss ist der Gebäudewirtschaft nicht bekannt. Zum konkreten Projekt Eygelshovener Straße Das Stadtplanungsamt koordiniert zurzeit die unterschiedlichen Nutzungsansprüche, die für das Grundstück vorliegen (Flächen für Feuerwehr, Kita, Schulerweiterung, Flüchtlingsunterbringung, Wohnen und Einzelhandel). Gemäß dortiger Auskunft wird es jedoch frühestens in der 2. Jahreshälfte ein Ergebnis bzw. ein neues Konzept geben. Für die Gebäudewirtschaft ist es selbstverständlich, dass ein solches Konzept dann auch Grundlage für eine Verwertung und Ausschreibung des Grundstücks wird. Anfang 2016 findet mit Politik und Fachverwaltung ein Runder Tisch "B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen" statt. Sachstand Dezember 2018: Zum Grundstück Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Rodenkirchen wurde im März 2019 ein städtebauliches Planungskonzept vorgelegt. Hiernach sind für das rd. 33.000 m² große Plangebiet Flächen für ein Nahversorgungszentrum, für den Wohnungsbau und den Gemeinbedarf (Schule/Kita) vorgesehen. Die städtebauliche Planung wird die Grundlage für die Verwertung und Vermarktung des Grundstücks sein. Eine Vermarktung der derzeit mit Flüchtlingsunterkünften bebauten Grundstücksbereiche kann jedoch erst erfolgen, wenn diese Bereiche nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden. Da für die im Jahr 2016 errichteten Flüchtlingsunterkünfte eine Nutzungszeit von rund 5 Jahren vorgesehen ist, werden diese Grundstücksbereiche voraussichtlich im Jahr 2021 einer anderen Nutzung zugeführt werden können. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 010/15 Beschluss Nr. 010/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015 8.1.10 Sanierung des Kinderspielplatzes an der West erwaldstraße in Rondorf; AN/0255/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den an der Westerwaldstraße in Rondorf vorhandenen und im Kinderspielplatzkonzept der Stadt Köln aufgenommen Spielplatz zu sanieren. Voraussetzung ist, dass kein anderer Spielplatz aus der Prioritätenliste zurückgestellt wird. Sachstand 2015: Die Umsetzung ist für 2016 geplant. Sachstand 2018: Im Sommer 2019 wird eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt. Beschluss Nr. 011/15 Beschluss Nr. 011/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2015 8.1.16 Toilette am Spielplatz im Vorgebirgspark, AN/0261/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, am großen Spielplatz im Vorgebirgspark die Aufstellung einer Toilette zu veranlassen. Sachstand 2015: Derzeit wird die Errichtung einer fest installierten City-WC-Anlage im Vorgebirgspark, Bereich Kierberger Straße geprüft. Im Bereich des Spielplatzes wäre wegen fehlender Anschlussmöglichkeiten nur eine temporäre mobile WC-Anlage möglich. Die feste Anlage hat den Vorteil, dass Sie ganzjährig für Parkbesucher zur Verfügung steht und vom Standort her für alle Besucher gut erreichbar und zugänglich ist. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wird nach Abschluss der Abstimmungen hierzu im Rahmen einer Verwaltungsmitteilung informiert. Sachstand 2018: Auf Grund erheblicher denkmalschützender Bedenken konnte 2016 kein Standort für eine City-WC Anlage im Vorgebirgspark ermittelt werden. Alternativ werden nun zwei Standorte für Mobile Toiletten (eine am Spielplatz und eine an der Querstraße) in Abstimmung mit dem Denkmalschutz geprüft. Ziel ist die Aufstellung zur Sommersaison 2019. Beschluss Nr. 013/15 Beschluss Nr. 013/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.1.2 Barrierefreie Spiel- und Bolzplätze, AN/0504/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bei Neuplanungen und Sanierungen von Spiel- und Bolzplätzen im Bezirk Rodenkirchen, das im Jahr 2009 beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen. Dabei soll der BV, inkl. einer Aufstellung der Kosten, dargelegt werden, wie das Handlungskonzept umgesetzt wird. Die Verwaltung wird gebeten, der BV darzulegen bei welchen Spiel- und Bolzplätzen die Barrierefreiheit bei der Gestaltung bereits berücksichtigt wurde. Bei allen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen ist die Fachstelle Behindertenpolitik der Stadt mit einzubeziehen. Sachstand 2015: Die Jugendverwaltung ist schon immer bestrebt Spiel- und Bolzplätze so herzurichten, dass diese Barrierefrei sind und als Treffpunkt für alle Kinder dienen. D. h. sie werden so angelegt, dass sie von allen ungeachtet der Herkunft, der Religion, Behinderungen oder der Zugehörigkeit zu sozialen Schichten gemeinsam genutzt werden können. Im Hinblick auf die Umsetzung des Inklusionsgedanken wird seitens der Jugendverwaltung großer Wert auf die Gestaltung der Spielflächen, und die Auswahl der Spielgeräte gelegt. Dabei ist wichtig den Spielreiz für Kinder mit und ohne Behinderung gleichermaßen zu bedienen, um Anreize zu bieten, damit sich die Kinder im gemeinsamen Spiel, spielerisch weiterentwickeln können. Bei allen Maßnahmen führt die Jugendverwaltung Beteiligungen mit den Kindern und Anwohnern vor Ort durch, um die Wünsche, Ideen und Bedürfnisse der Kinder in unmittelbarer Nähe des neuen Spielplatzes in die Planungen mit aufzunehmen. Jüngstes Beispiel ist die Planung des Spielplatzes in der Feldhamsterstraße, Sürther Feld. Im Rahmen der Beteiligung stellte sich heraus, dass im unmittelbaren Umfeld mehre Familien mit Kindern unterschiedlicher Handicaps wohnen. In gezielten Gesprächen mit den betroffenen Kindern und deren Eltern, wurden Wünsche und Notwendigkeiten besprochen. Die Ergebnisse, Erreichbarkeit der Spielgeräte, besondere Varianten von Schaukel und Wippe, kein besonderer Fallschutz wurden hierbei mit den Wünschen der nicht behinderten Kinder und deren Eltern zu einem Gesamtkonzept verbunden. In einer Planvorstellung wurde dieses Konzept mit den Beteiligten besprochen und fand große Zustimmung. Die Jugendverwaltung ist gern zu einem Fachgespräch hinsichtlich der Barrierefreiheit auf Spiel-und Bolzplätzen in einer der nächsten BV – Sitzungen bereit. Sachstand 2018: Es wurden Standards für den Bau von Spielflächen in Kooperation mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln entwickelt. Beschluss Nr. 014/15 Beschluss Nr. 014/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.1.5 Erneuerung der Schutzüberdachung der Merowing erkreuze am Friedhof in Meschenich, AN/0517/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die sogenannten "Merowingerkreuze" an der Mauer des ehemaligen Friedhofes in Meschenich zu restaurieren und durch einen geeigneten Regenschutz vor der Verwitterung zu schützen. Sachstand 2015: Die Angelegenheit wird geprüft. Nach Prüfung wird das Amt für Grünflächen den aktuellen Sachstand nachliefern. Sachstand 2018: Kein neuer Sachstand trotz mehrfachen Nachfragen. Beschluss Nr. 015/15 Beschluss Nr. 015/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.1.8 Ersatz fehlender Poller an der ehemaligen Pan zerrampe in Sürth, AN/0518/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Antrag, unter der Maßgabe, dass die Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen über Möglichkeiten der Absperrung informiert. Sachstand 2015: Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Die Panzerrampe steht im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8, 50668 Köln. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wurde informiert. Beschluss Nr. 020/15 Beschluss Nr. 020/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.1.14 Erhalt des Tierheims in Zollstock, AN/0521/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem Kölner Tierschutzverein von 1868 e.V. ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten, das den dauerhaften Betrieb des Konrad-Adenauer- Tierheims sicherstellt. Weiterhin werden die zuständigen Ratsausschüsse gebeten, planungsrechtlich sicherzustellen, dass der Betrieb des Tierheims an einem mit dem Tierheim einvernehmlich abgestimmten Standort dauerhaft abgesichert wird. An die Bevölkerung wird appelliert, den Betrieb des Tierheims und die Arbeit des Vereins durch Spenden zu unterstützen. Sachstand 2015: Gemäß der zwischen der Stadt Köln und dem Tierschutzverein abgeschlossenen Vereinbarung zur Unterbringung und Behandlung von Tierfindlingen und sichergestellten Tieren hat das Tierheim der Verwaltung nun Kostenaufstellungen der letzten Jahre vorgelegt, da es die von der Stadt Köln gezahlten Erstattungsbeiträge nicht für kostendeckend hält. Diese Unterlagen werden derzeit von der Verwaltung geprüft. Danach sind bei nachgewiesener Kostensteigerung neue Verhandlungen über die Zuschusshöhe vorgesehen. Am 17.04.2014 hat ein Gespräch in der Verwaltung u.a. mit dem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden des Kölner Tierschutzvereins von 1868 e.V. stattgefunden. Seitens der Verwaltung waren Vertreter des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik sowie des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen beteiligt. In diesem Gespräch stellten die Vertreter des Tierheims dessen Erfordernisse dar, die bei der städtebaulich- freiraumplanerischen Qualifizierung der Sanierungsplanung für das hier förmlich festgelegte Sanierungsgebiet südliche Innenstadt-Erweiterung abzuwägen sind. Inwiefern das Tierheim in die zukünftigen Ausbaumaßnahmen zur Aufwertung des Inneren Grüngürtels integriert werden kann oder alternative Standorte zu untersuchen sind, wird das vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene „Kooperative Verfahren Parkstadt-Süd“ ab April 2015 klären. Dieses moderierte Verfahren mit fünf interdiziplinären Planungsteams wird mit breiter Ansprache und Beteiligung der Betroffenen und interessierten Bürgerschaft das Entwicklungskonzept städtebaulich-freiraumplanerisch qualifizieren. Die Vertreter des Tierschutzvereins wurden von den städtischen Gesprächspartnern eingeladen, sich an diesem Verfahren aktiv zu beteiligen und dabei die Belange des Tierheims einzubringen. Am Ende dieses Verfahrens wird eine Beschlussfassung des Rates stehen, die die Sanierungsplanung präzisiert. Ob dabei der Standort des Tierheims langfristig eingeplant und gesichert werden kann, ist derzeit vorab nicht festzustellen. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, das kooperative Verfahren offen anzugehen und nach breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und Diskussion die Ergebnisse sowie die Beschlussfassung der politischen Gremien abzuwarten. Sachstand Dezember 2015: Lt. Beschluss wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit dem Kölner Tierschutzverein von 1868 e. V: ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten, dass den dauerhaften Betrieb des Tierheims sicherstellt. Weiterhin wird gebeten, planungsrechtlich sicherzustellen, dass der Betrieb des Tierheims an einem mit dem Tierheim einvernehmlichen abgestimmten Standort Beschluss Nr. 020/15 dauerhaft abgesichert wird. Es haben mehrere Gespräche mit dem Tierschutzverein stattgefunden. Es konnte ein grundsätzliches Einvernehmen erzielt werden. Der Vertragsentwurf mit dem neu verhandelten Finanzierungsmodell befindet sich derzeit in verwaltungsinterner Abstimmung. Anschließend wird eine Beschlussvorlage für den Rat mit vorheriger Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen, des Ausschusses Umwelt und Grün, sowie Finanzausschuss gefertigt. Der Abschluss der neuen Vereinbarung wird nach Ratsbeschluss für Mitte 2016 erwartet, jedoch rückwirkend zum 01. Januar 2016. Sachstand 2018: Im Jahr 2016 wurde mit den beiden Kölner Tierheimen ein neuer Vertrag geschlossen. Die Kosten wurden auf Grundlage der von den Tierheimen vorgelegten Unterbringungskosten festgelegt. Die Tierheime erhalten Abschläge und zu Beginn des folgenden Jahres wird spitz abgerechnet. Der Vertrag gilt zunächst bis 2021 und verlängert sich um jeweils ein Jahr. So erhalten die Tierheime für die Unterbringung städtischer Tiere einen kostendeckenden Betrag. Der StEA hat im März 2016 das Ergebnis des kooperativen Werkstattverfahrens Parkstadt- Süd beschlossen. Das Tierheim verbleibt laut diesem Planungskonzept als Bestandteil im Gebiet. Die Sanierungssatzung wurde im April 2018 mit Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Als planungsrechtliches Sicherungsinstrument werden die Entwicklungsziele und somit der Erhalt des Tierheims im Weiteren durch Bebauungsplanverfahren gesichert. Somit ist der Erhalt des Tierheims in Zollstock gewährleistet. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 021/15 Beschluss Nr. 021/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.1.17 Parkstadt Süd, Planungsprozess: Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen, AN/0657/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen auch am sogenannten Begleitgremium angemessen zu beteiligen. Sachstand 2018: Es wird auf die Vorlagen 0378/2019 und 1250/2018 verwiesen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 022/15 Beschluss Nr. 022/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.04.2015 8.2.2 Vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn, AN/0516/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet den Rat zu beschließen, die 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Bonner Straße (geplant Ende 2018) in Betrieb zu nehmen ohne den Betrieb vorhandener Buslinien einzuschränken. Ferner soll geprüft werden, ob der Vorlaufbetrieb nicht nur bis zum Chlodwigplatz, sondern bis zur Severinstraße geführt werden kann. Der Vorlaufbetrieb der Linie 17 von Rodenkirchen zur Severinstraße soll hierbei nicht eingeschränkt werden und - wie ab Sommer 2016 geplant - im 10-Minuten-Takt verbleiben. Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Stadtverwaltung sowie die KVB zu beauftragen, alles Notwendige in die Wege zu leiten, damit 2018 die vorzeitige Inbetriebnahme der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn realisiert werden kann. Sachstand 2015: Wegen Personalmangel keine Sachstandslieferung möglich bzw. wird nachgereicht. Sachstand 2016: Auf die Mitteilungen 158972016 und 2949/2016 wird verwiesen. Sachstand Dezember 2018: Auf die Mitteilung 0734/2018 wird verwiesen. Beschluss Nr. 024/15 Beschluss Nr. 024/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.05.2015 8.1.3 Bessere ÖPNV-Anbindung von Immendorf: Führung der Buslinie 132; AN/0724/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Buslinie 132 in den Zeiten, zu denen die Linie 135 nicht mehr verkehrt, ab der Haltestelle „Westerwaldstraße“ (Rondorf) über diese sowie die Straße „Vor dem Dorf“, die Giesdorfer Allee, die Immendorfer Hauptstraße und schließlich die Zaunhofstraße nach Meschenich geführt werden kann. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr weitergeführt. Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt. Beschluss Nr. 025/15 Beschluss Nr. 025/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 18.05.2015 8.1.6 Anpassung der Buslinienanbindung 135 von Rond orf zur Realschule Godorf AN/0742/2015 Beschluss: Der Rat wird gebeten, die KVB zu beauftragen, eine Anpassung der zusätzlichen Buslinienverbindung 135, von Rondorf zur Realschule Godorf und zurück, vorzunehmen. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr weitergeführt. Beschluss Nr. 027/15 Beschluss Nr. 027/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 8.1.5 Bankreparatur am Rastplatz im Bereich der Per sonen- u. Fahrradfähre in Köln Weiss und Aufstellen von Abfallbehältern mit HKB-Spender, AN/0967/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten den Rastplatz im Bereich Weisser Fähre(Krokodil) am „Lüchbaum“ wieder herzurichten, insbesondere die Bänke an dem dort befindlichen Holztisch instand zusetzen, sowie die sich dort in der näheren Umgebung befindlichen Müllbehälter mit Spendern für Hundekotbeutel nachzurüsten. Sachstand Dezember 2015 Die Latten der Holz-Sitzbänke wurden vollständig von Unbekannt entfernt, lediglich der zur Sitzgruppe gehörende Tisch blieb verschont. Eine Erneuerung der Latten durch die Schreinerei des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen ist nicht möglich, da die dort vorrätigen Kunststoff-Latten sich nicht auf den Trägern befestigen lassen. Für die Fertigung neuer Holzlatten und die Installation auf den verbliebenen Metallträgern stehen dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen weder finanzielle noch personelle Ressourcen zur Verfügung. Darüber hinaus böten neue Holzlatten auf den Metallträgern wieder die Gefahr, dass diese mutwillig zerstört oder demontiert würden. Auch ist die Haltbarkeit von Holz nur von sehr eingeschränkter Dauer. In unmittelbarer Nähe befinden sich insgesamt 7 neue Drahtgitter-Bänke, sodass ausreichende Sitz-Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fragmente der verbundenen Tisch-Sitzbank-Konstruktion vollständig zu entfernen. Sollte die Bezirksvertretung weiterhin eine Sitzgruppe mit Tisch wünschen, könnte eine haltbare Drahtgitter-Sitzgruppe mit Tisch beschafft werden, wenn die Bezirksvertretung hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel aus dem Stadtverschönerungsprogramm zur Verfügung stellen würde. In dem Bereich befinden sich derzeit zwei Abfallbehälter der neuen Modellreihe, an die problemlos Hundekot-Tütenspender angebracht werden können, die Abfallwirtschaftsbetriebe wurden nun entsprechend beauftragt. Nach Feststellung des zuständigen Gärtnermeisters wäre es vollkommen ausreichend, einen dritten mit Hundekot- Tütenspender zu installieren. Dieser sollte jedoch nicht in unmittelbarer Nähe des Rastplatzes montiert werden. Es bietet sich ein Standort direkt am Leinpfad an, wo die meisten Hundehalter flanieren. Sachstand Dezember 2018: Die Bank-Tisch Kombination ist in 2017 gegen eine Gitterkombi ersetzt worden. Ein Hundekot-Tütenspender ist installiert. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 028/15 Beschluss Nr. 028/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 8.1.7 Parkstadt Süd: Einrichtung einer Informations stelle (Bürgerbüro), Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0948/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Internet-Startseite der Stadt Köln (www.stadt-koeln.de) einen festen, deutlich sichtbaren Link zu den Informationsseiten des Parkstadt Süd-Projektes zu implementieren. Für die zukünftige Projektumsetzung wird die Verwal tung gebeten, mit den (z.Zt. noch nicht bekannten) Investoren die Einrichtung eines Bürgeri nformationsbüros zum Baubeginn an zentraler Stelle zu vereinbaren. Sachstand Dezember 2015: Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Gemäß der städtischen Richtlinien zum Internetauftritt der Stadt Köln besteht bereits seit dem Kooperativen Verfahren eine Projektseite, die unter folgendem Link zu finden ist: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/projekte/parkstadt-sued/index.html Bereits in 2019 wird ein Stadtteilbüro eingerichtet , das zu gegebener Zeit auch als Bürgerinformationsbüro genutzt werden kann. Es wird auf die Vorlage 1250/2018 verwiesen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 029/15 Beschluss Nr. 029/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 8.1.10 Biologische Station in Finkens Garten: mündl icher Tätigkeitsbericht, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0949/2015 Die Fraktion Die Grünen modifizieren ihren Antrag. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einem Ortstermin in Finkens Garten, zu dem auch die Öffentlichkeit und Presse eingeladen werden soll, einen mündlichen Bericht über Organisation und Aufgaben der kürzlich in Finkens Garten eingerichteten Biologischen Station zu geben. Sachstand Dezember 2015 Ein Ortstermin wird im Frühjahr 2016 vereinbart. Sachstand Dezember 2018 Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 030/15 Beschluss Nr. 030/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 8.1.12 Brunnen-Tempel im Fritz-Encke-Volkspark in Köln-Raderthal; Antrag der SPD-Fraktion AN/0963/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden Antrag: Der Brunnen-Tempel im Fritz-Encke-Volkspark Köln-Raderberg ist vor Jahren teilsaniert worden. Leider sind schon wieder große Schadstellen aufgetreten. Grundübel der Schädigung ist, dass oben auf dem Dach des Tempels die Abflusskanäle verstopft sind, so dass das Wasser in die Säulen des Tempels fließt und diese Schädigungen auslöst. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Mittel für eine Grundsanierung des Brunnen- Tempels zur Verfügung gestellt werden können, damit weitere Schädigungen des unter Denkmalschutz stehenden Brunnen-Tempels vermieden werden können. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand Dezember 2018 Nachdem sie fast in Vergessenheit geraten war, wurde die Anlage mit Hilfe von Spenden sowie Sponsoring durch den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz und eine Bürgerinitiative 2001 wiederhergestellt. Ein Jahr später folgte die Umbenennung zum Andenken an seinen Erbauer. Am Tag des offenen Denkmals im September 2006 wurde der restaurierte Tempel mit einem neuen Brunnen des Künstlers Serban Rusu mit Edelstahlsockel und bronzener Brunnenschale eingeweiht. Das Grünflächenamt beabsichtigt zeitnah, zwecks Auskunft auf fachlich fundierter Basis, ein Architekturbüro mit den Leistungsphasen 1 / Grundlagenermittlung und 2 / Vorplanung zu beauftragen. Nach Gewinnung des entsprechenden Kenntnisstandes mit einer Kostenschätzung wird die Bezirksvertretung Rodenkirchen vom Ergebnis unterrichtet. Dies betrifft die Mauern. Der Brunnentempel selbst gehört nicht in die Unterhaltung des Grünflächenamtes. Im Rahmen des dazugehörigen Ortstermins wird vom Architekten dennoch eine Fachaussage erbeten werden. Die Brunnenanlage gehört zum Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Ein Gutachten ist in Vorbereitung. Die Maßnahme soll mittelfristig umgesetzt werden. Beschluss Nr. 031/15 Beschluss Nr. 031/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.06.2015 8.2.1 Klimafolgenabschätzung in städtischen Beschlussvorlage, AN/0748/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes zukünftig für folgende Beschlussvorlagen, die den Stadtbezirk Rodenkirchen betreffen, die Auswirkungen auf das städtische Klima qualitativ zu bewerten und relevante Erkenntnisse in den Vorlagen als Entscheidungshilfe für die Bezirksvertretung – und nachfolgend die Ratsausschüsse und den Rat – darzustellen: 1. Bauten wie Gebäude aller Art, Lärmschutzeinrichtungen etc. 2. Eingriffe in die Natur, die über das Fällen oder Anpflanzen einzelner Bäume hinausgehen. Die Darstellung kann analog der „Haushaltsmäßigen Auswirkungen“ in den bisherigen Beschlussvorlagen in einer Rubrik „Klimatische Auswirkungen“ erfolgen. Sind Auswirkungen auf das städtische Klima nicht zu besorgen, ist dies ebenfalls in den Beschlussvorlagen kenntlich zu machen. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018 GGfs. sind zur Bearbeitung des Themas u.a. weitere personelle Ressourcen notwendig. Das Thema befindet sich zur Zeit in der Klärung. Beschluss Nr. 032/15 Beschluss Nr. 032/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 8.1.2 Anwendung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in der Wohnanlage Am Kölnberg, AN/0519/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: 1.) Die Verwaltung wird beauftragt, unter Ausnutzung aller Möglichkeiten des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) vom 10.04.2014 die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der in Wohnungen sowie in Treppenhäusern und Außenanlagen des Kölnbergs festgestellten Mängel zu intensivieren und über das Ergebnis binnen eines Jahres der BV 2 einen Bericht vorzulegen. 2.) Die Verwaltung wird um Prüfung ihrer Möglichkeiten gebeten, ggfs. mit externen Partnern (JobCenter; Mieterverein; Mieterschutzbund) ein Mieterbüro vor Ort am Kölnberg einzurichten, das als Ansprechpartner und Berater für die Bewohner und Bewohnerinnen in Mieterfragen dient. Auch hierzu soll spätestens binnen eines Jahres berichtet werden. 3.) Falls sich durch diese Maßnahmen der Zustand der z.T. verwahrlosten Wohnungen, Treppenhäuser und Außenanlagen nicht verbessern lässt, sollen die darauf basierenden Erkenntnisse als Grundlage für Anregungen und Änderungsvorschläge an die entsprechenden Stellen auf Landesebene dienen, die Handlungswerkzeuge des WAG entsprechend zu verbessern. Es soll die Konnexitätsfrage geprüft werden in Bezug auf die Maßnahmen nach dem neuen Landestecht und dementsprechend verursachten Kosten. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand Dezember 2018 Die Verwaltung hat nach Prüfung den Vorschlag der Einrichtung eines Mieterbüros durch das Amt für Wohnungswesen für das Mietshaus am Kölnberg verworfen. Die Anzahl der wohnungsaufsichtlich relevanten baulichen Mängel am Kölnberg war in den letzten vier Jahren gering. Es gab fünf eingeleitete Verfahren, von denen drei wegen mieterbedingter Mängel eingestellt wurden. In zwei Fällen wurden die Mängel vom Eigentümer freiwillig beseitigt. 2018 gab es gar kein Verfahren der Wohnungsaufsicht am Kölnberg, so dass kein Handlungsbedarf besteht. Die Wohnungsaufsicht ist aufgrund ihrer knappen personellen Ausstattung nicht in der Lage, Außenstellen in der Stadt einzurichten, für deren Besetzung keine Stelle im Haushalt eingerichtet wurde. Zudem gehört die Rechtsberatung von Mietern gegen Eigentümer nicht zum in § 2 Wohnungsaufsichtsgesetz definierten Aufgabenbereich der Wohnungsaufsicht. Die Beratung von Mietern des Kölnbergs wird bereits durch eine engmaschige soziale Infrastruktur in Meschenich abgedeckt. Zudem haben sie die Möglichkeit, das Angebot des Mietervereins und des Mieterschutzbundes wahrzunehmen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 033/15 Beschluss Nr. 033/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 8.1.3 Ersatzpflanzungen für geplante Baumfällungen im Stadtbezirk, AN/1044/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgenden Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, die laut der Auflistun g „Geplante Fällungen im Bezirk“ angeordneten Ersatzpflanzungen generell innerhalb d es Stadtbezirks 2 zu realisieren. Eine entsprechende Liste mit geplanten Standorten ist d er BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN vorzulegen und regelmäßig (z.B. halbjährlich) zu aktualisieren. Diese Liste soll auch durch das Amt für Landschaftspflege und G rünflächen beauftragte Pflanzungen enthalten. Weiterhin bitten wir darum, die BEZIRKSVERTRETUNG RODENKIRCHEN in Zukunft auch über die von liegenschaftsverwaltenden Dienststellen und kommunalen Betrieben (StEB, KölnBäder etc.) geplanten Ersatzpflanzungen regelmäßig zu informieren. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand Dezember 2018: Rückwirkend für die Zeit in 2016, 2017, 2018 und 2019 wurden jeweils 8, 39, 16 und 7 Straßenbäume gefällt. Im Rahmen der gesicherten Finanzierungen fanden , bzw. finden über verschiedene Pflanzaufträge nachfolgende Ersatzpflanzungen statt: LVR Zusetzungen 2018 13 Bäume (geplant) SK Ersatzpflanzungen 2019-2020 28 Bäume (geplant) SK Politische Zusetzungen 2016 45 Bäume werden z .Z. gepflanzt- SK Politische Zusetzungen 2017 10 Bäume werden z. Z. gepflanzt- Stadtklima Verschönerungsprogramm 2018 28 Bäume - gepflanzt Frühjahr 2019 – Rahmenvertrag mit Grün Stiftung 2017 16 Bäume - ge pflanzt Frühjahr 2017 - Nach dem Stand vom 19.02.2019 verbleiben, als nicht beauftragte Ersatzpflanzungen, 18 Bäume. Beschluss Nr. 034/15 Beschluss Nr. 034/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 8.1.10 Außensportanlage für die Europaschule, Rader thalgürtel 3, Köln-Raderthal, AN/1189/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünfläche hinter den beiden Hausmeisterbungalows der Europaschule als Außensportanlage für die Europaschule in Köln-Raderthal, auszubauen. Die Ausbauplanungen sind der Bezirksvertretung vorzulegen. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand Dezember 2018 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Beschluss Nr. 035/15 Beschluss Nr. 035/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 8.2.1 KVB-Linien 16 / 17: Weiterführung bis Wesseli ng statt Halt in Sürth bzw. Rodenkirchen , AN/1175/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung unter Einbezie hung der Wesselinger Stadtspitze (Ansprechpartner: Herr BM E. Esser, 02236/701-200) prüfen zu lassen, inwieweit und unter welchen Rahmenbedingungen eine Weiterführung der bi sher in Sürth und zukünftig auch in Rodenkirchen wendenden Züge der KVB-Stadtbahnlinien 16 / 17 bis Wesseling machbar ist. Hierbei sind (auch) folgende Fragen zu prüfen und zu klären: • Zu welchen Tageszeiten ist eine spürbare Verbesse rung der ÖPNV-Anbindung des Kölner Südens erreichbar und sinnvoll? • Kann hierbei auch das Wohnangebot für Kölner Stud enten durch die Nutzung Wesselinger Kapazitäten erhöht werden? • Ergibt sich für Kölner Schüler so die Chance, das Unterangebot an Plätzen in weiterführenden Schulen durch Nutzung des Schulzent rums in Wesseling zu beseitigen? Welche Aspekte führen für Köln zu finanziellen Be-, welche zu Entlastungen? Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr weitergeführt. Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt. Beschluss Nr. 036/15 Beschluss Nr. 036/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 8.2.2 Ladestationen für Elektro-Autos, AN/1180/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, mit der Rheinenergie Gespräche zu führen mit dem Ziel, Ladestationen für Elektro-Autos in allen Stadtteilen einzurichten. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Projekt „colognE mobil“ (Phase 2) soll der Bedarf für Elektro-Ladestationen im Raum Rodenkirchen evaluiert und die derzeit unterdurchschnittliche Versorgung erhöht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass alle neue Ladestationen gemäß dem EU-Standard mit dem Stecker Typ 2 nach DIN EN 62196-2 bzw. Combo 2 DIN EN 62196-3 unterstützt werden. Des Weiteren soll geprüft werden, ob eine Batterie-Wechselstation in Autobahnnähe errichtet werden kann. Die Ladestationen sollen auch für E-Bikes geeignet sein. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Beschlussvorlage 2020/2018 verwiesen. Thema Elektromobilität ist inzwischen das Dezernat VIII federführend. Die Beschlussvorlage 2020/2018 wurde von VIII/66/661/2 erstellt und ist für die Ratssitzung im April 2019 vorgesehen. Der Beschluss ist mittelfristig umzusetzen. Beschluss Nr. 037/15 Beschluss Nr. 037/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.09.2015 8.1.2 Werbung für P&R-Plätze im Stadtbezirk Rodenki rchen, AN/1396/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, mit den Behörden von Land und Bund in Kontakt zu treten und der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen Vorschlag zu unterbreiten, wie der vorhandene P+R Platz in Godorf und der zukünftige am Verteiler Süd beworben werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwiefern ein dortiger weiterer Ausbau des P&R- Angebots durch die gezielte Werbung erforderlich ist. Sachstand Dezember 2015 Die Verwaltung beabsichtigt hinsichtlich der P+R Plätze das Eigentum an städtischen Park and Ride Anlagen (Plätze und Paletten) auf die Kölner Verkehrsbetriebe AG zu übertragen sowie den Betrieb, die Unterhaltung, die Erneuerung, die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und die Erweiterung solcher Anlagen an Stadt- und S- Bahnhaltestellen in die bestehende Betrauung der KVB aufzunehmen. Die Ratsvorlage befindet sich gerade im Mitzeichnungsverfahren und soll in der Ratssitzung am 10.05.2016 beschlossen werden. Nach Vorlage des Ratsbeschlusses muss noch der notarielle Vertrag über diese Übertragung abgeschlossen werden. Die KVB wird sich nach der Übertragung mit dem Thema befassen. Die Ausschilderung der P+R-Anlage Godorf wird überprüft und bei Bedarf im Zuge der Neubeschilderung nach Ausbau der L150 in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW optimiert. Die zukünftige P+R-Anlage Bonner Str./Verteilerkreis Köln wird im Zuge der Errichtung bzw. Inbetriebnahme ausgeschildert. Alle P+R-Anlagen sind im Internet-Auftritt der Stadt Köln unter dem Stichwort Verkehr aufgelistet. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/pr-anlagen Zusätzlich wird in Abhängigkeit der Verkehrssituation in der Innenstadt auf die Nutzung der P+R-Anlagen über die Verkehrsinformationsanlagen (Variotafeln) sowie die Lokalradios hingewiesen. Sachstand Dezember 2018: Die Hinweisbeschilderung zum P+R-Parkplatz in Köln-Godorf wurde im Jahre 2016 erneuert. Der Beschluss für die Wegweisung ist damit erledigt. Das Thema wird im Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr weitergeführt. Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt. Beschluss Nr. 038/15 Beschluss Nr. 038/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.09.2015 8.1.3 Verlängerung des Mietvertrages zwischen der S tadt Köln und dem Schützen- Verein Köln-Bayenthal e.V. für den Hochbunker Marktstraße 8, Köln- Raderberg, AN/1559/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, 1. den Mietvertrag für den Hochbunker Marktstraße 8 , Köln-Raderberg, zwischen der Stadt Köln und dem Schützenverein Köln-Bayenthal e.V., Mietzeit lt. Mietvertrag vom 01.06.1997 bis 31.05.2017 um mindestens 10 Jahre zu verlängern, 2. den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung vom 09.09.2013 zu bestätigen, von der Veräußerung des denkmalgeschützten Hochbunkers derzeit abzusehen, weil der Hochbunker im Sanierungsgebiet liegt und weder die Sanierungsmaßnahmen noch das Gesamtkonzept Parkstadt Süd - ESIE - abgeschlossen sind. Sachstand Dezember 2015 Der Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.01.2016 die Verlängerung des derzeit laufenden Mietvertrags für den Hochbunker Markstraße in Köln-Raderberg zwischen der Stadt Köln und dem Schützen-Verein Köln-Bayenthal e.V. bei ansonsten gleichbleibenden Konditionen und Bedingungen bis zum 31.12.2020 abgelehnt . Hierzu wird auf die Auszüge in dem jeweiligen nichtöffentlichen Teil aus der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 21.01.2016 zu TOP 5.1 (AN/0181/2016 Verlängerung des Mietvertrags Hochbunker Marktstraße bis zum 31.12.2020) sowie TOP 12.1 (3726/2015 Verlängerung des Mietvertrags zwischen der Stadt Köln und dem Schützen- Verein Köln-Bayenthal e.V. für den Hochbunker Marktstraße (hinter) 8 in Köln-Raderberg) verwiesen. Im Ergebnis besteht derzeit nicht die Absicht, den Mietvertrag mit dem Schützen- Verein Köln-Bayenthal e.V. zu kündigen. Sachstand Dezember 2018 Der Beschluss hat sich durch die Entscheidung des Liegenschaftsausschusses bereits 2015 erledigt. Die SPD-Fraktion bittet nach wie vor zu prüfen, ob eine Vertragsverlängerung möglich ist, damit dem Sicherheitsbedürfnis des Schützenvereis entsprochen werden kann. Die Verlängerung des Mietvertrages mit dem Schützenverein wurde bedauerlicherweise abgelehnt. Dadurch verliert der Schützenverein jegliche Möglichkeit der Investitionen, da hier die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 573 c BGB - 9 Monate - zur Anwendung kommen. Eine Sicherheitsgarantie besteht nicht, wenn die Verwaltung mitteilt, dass derzeit nicht die Absicht besteht, den Mietvertrag zu kündigen. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, ob eine Vertragsverlängerung möglich ist, damit dem Sicherheitsbedürfnis des Schützenvereis entsprochen werden kann. Der Beschluss ist damit noch nicht erledigt. Beschluss Nr. 039/15 Beschluss Nr. 039/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.09.2015 8.1.4 Krötenwanderung, Schutzmaßnahmen: Temporäre S perrung des Zollstocker Wegs, AN/1554/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Nutzer der Schrebergärten am Zollstocker Weg bei einer möglichen Sperrung dieser Straße in Höhe des Kalscheurer Weihers während der Hauptwanderzeit der Kröten ihre Gärten alternativ erreichen können. Hierbei ist insbesondere die zeitweise Öffnung einer Verbindung zu der Straße „Am Eifeltor“ - z.B. in Höhe des DHL-Verteilzentrums - zu untersuchen. Sachstand Dezember 2015 Da die Sperrung von allen Beteiligten – außer ggf. einigen Kleingartenbesitzern – gewollt und als unumgänglich erachtet wurde, wurden im Rahmen der Suche nach alternativen fünf theoretisch mögliche Zuwegungen erarbeitet und geprüft: Variante 1: Zufahrt über „Am Eifeltor“ Variante 2: Zufahrt über Brühler Landstraße / Jägerstraße (parallel der A4) Variante 3: Zufahrt über Efferenweg Variante 4: Zufahrt über die eventuell dort verlaufende B 51 ( geplante Ortsumgehung Meschenich) Variante 5: Belassen des alten Zustands ggf. mit s.g. „Krötentunnel“ Die erbetenen Stellungnahmen von den jeweiligen Beteiligten (Amt 66 (Straßen und Verkehrstechnik) Amt 67 (Landschaftspflege und Grünflächen) und Leitungsbetreibern zur Realisierbarkeit der jeweiligen Varianten lag zu der Zeit noch nicht vor. Die letztendliche Prüfung der Varianten erfolgte erst 2016 nach Vorliegen der Stellungnahmen. Dabei fielen die Varianten 1,4 und 5 als nicht realisierbar oder zu Kostspielig heraus. Die präferierte Variante 3 ermöglicht eine vollständige Sperrung des Zollstocker Weges am Parkplatz vom Kalscheurer Weiher, verbunden mit einer relativ einfach umsetzbaren Zuwegung über den Efferenweg. Sachstand Dezember 2017 Auf die Mitteilung 3828/2016 zur Sitzung am 02.02.2017 wird verwiesen: Sachstand 2018 Auf die mehrheitlich gefasste Beschlussfassung am 22.01.2018 (Vorlage 4022/2017) wird verwiesen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt einer ganzjährigen Sperrung des Zollstocker Weges entlang des Kalscheurer Weihers zu und beauftragt die Verwaltung mit der sofortigen Umsetzung dieser Maßnahme. Die Entsiegelung des Zollstocker Weges bedarf einer besonderen Beschlussfassung der Beschluss Nr. 039/15 Bezirksvertretung Rodenkirchen. Sachstand Dezember 2018 Der Zollstocker Weg wurde gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen ganzjährig gesperrt. Es bestehen allerdings immer wieder Probleme damit, dass das Schloss der Schranke aufgebrochen wird, das jedoch von der Verwaltung entsprechend ersetzt wird. Der Verkehr läuft ansonsten über die ertüchtigte Jägerstraße. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 040/15 Beschluss Nr. 040/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 28.09.2015 8.1.5 Aufstellung von Geldwechselautomaten an der K VB-Stadtbahnhaltestelle K-Rodenkirchen im Rahmen eines Pilotprojektes, AN/1548/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die KVB wird unter der Einbeziehung der HGK im Rahmen eines einjährigen Pilotprojekts gebeten, auf den jeweiligen Bahnsteigen der KVB-Linie 16 an der KVB Straßenbahnhaltestelle Rodenkirchen Bahnhof jeweils einen Geldwechselautomaten zum Wechseln von Banknoten in Münzen aufzustellen. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Auf die Mitteilung 0160/2016 aus der Sitzung am 07.03.2016 wird verwiesen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 042/15 Beschluss Nr. 042/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.11.2015 8.2.2 Nutzung des Schulstandortes Gaedestraße für b ürgerschaftliches Engagement, AN/1543/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet den Rat der Stadt Köln zu beschließen, dass die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3- zügigen Grundschulgebäudes nicht mit einer 1-fach Sporthalle sondern mit einer 2-fach Sporthalle auf dem Grundstück in der Gaedestraße (Flurstück Nr. 654, 1023 und Teilfläche auf Flurstück Nr. 1027, Anlage 3) in Köln-Marienburg erfolgt. Des Weiteren ist die 2-fach Sporthalle so auszustatten, dass ihre Nutzung auch für bürgerschaftliches Engagement und sonstige Veranstaltungen möglich ist. Stellungnahme der Verwaltung, 3237/2015 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, ist jedoch über die Argumentation der Verwaltung verwundert, da die Bezirksvertretung Rodenkirchen bereits mit Beschluss vom 02.03.2015 unter TOP 9.2.1 eine 2-fach Halle beschlossen hat und zu dem die 2-fach Sporthalle so auszustatten sein sollte, dass ihre Nutzung auch für bürgerliches Engagement und sonstige Veranstaltungen möglich ist. Der Antrag AN/1543/2015 wird daher weiterhin aufrechterhalten. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand Dezember 2018 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Beschluss Nr. 043/15 Beschluss Nr. 043/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.11.2015 8.2.3 Geförderter Wohnungsbau im Bezirk: Nachbesser ung „Kooperatives Baulandmodell“, AN/1555/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zeitnah zu beauftragen, das von ihm am 17.12.2013 beschlossene sogenannte „Kooperative Baulandmodell“ (Vorlage 4325/2012) mit hoher Priorität so nachzubessern, dass es auch bei Vorhaben im Innenbereich greift. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: In Verfahren, die nach § 34 Baugesetzbudch (BauGB) beurteilt werden, besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung, sofern sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Feststellung der Planbedürftigkeit von Vorhaben ist Kernbestandteil der gemeindlichen Planungshoheit gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit Art. 28 GG und kann nicht durch (vertragliche) Vereinbarungen eingegrenzt werden. Ob ein Vorhaben planbedürftig ist, ist anhand der Besonderheiten und der Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Das Kooperative Baulandmodell – in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2014 sowie in der fortgeschriebenen Fassung vom 10.05.2017 – findet gemäß Nummer 2 Absatz 1 KoopBLM ausschließlich bei Vorhaben Anwendung, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist. Keine Anwendung findet das Kooperative Baulandmodell bei Vorhaben, die auf Grundlage von § 34 BauGB genehmigungsfähig sind. Es würde einen Verstoß gegen das Kopplungsverbot des § 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB darstellen, wenn die Erteilung einer Baugenehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, von dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau abhängig gemacht würde. Hiervon unabhängig kann gleichwohl ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Herstellung von öffentlich geförderten Wohnungen auch dann bestehen, wenn im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung flankierende Maßnahmen erforderlich sind. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 044/15 Beschluss Nr. 044/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.12.2015 8.1.1 Umgehendes Ausweisen eines Grundstücks für ei nen Kita-Neubau in Immendorf, AN/1810/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, in Immendorf umgehend ein Grundstück für einen Kita-Neubau auszuweisen. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018 Jugendamt: Das Jugendamt kann keine Fläche zur Errichtung einer Kita ausweisen. Im Zuge eines B-Plan Verfahrens kann z.B. eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden oder der FNP legt für ein Gebiet die Nutzung fest, so z.B. Wohnen oder Spielplatzfläche aber auch Kita und Gemeinbedarf. Insofern liegt die Beantwortung des Beschlusses beim Stadtplanungsamt. Stadtplanungsamt: Im Rahmen der Umsetzung von STEK Wohnen wurden neue Flächen für den Wohnungsbau gesucht und gefunden. Hierzu zählt auch eine Fläche im Süden von Immendorf. Die Planung für den Bereich (Arbeitstitel: Dauner Straße) wird in 2019 beginnen. Es soll auch ein neuer Kita-Standort in die Planung integriert werden. Beschluss Nr. 045/15 Beschluss Nr. 045/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.12.2015 8.1.3 B-Plan "Hombergstraße" in Rodenkirchen: Grüna usgleich, AN/1746/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bei der angekündigten Aufstellung eines Bebauungsplans „Hombergstraße“ in Rodenkirchen dort festzuschreiben, dass ein angemessener Ausgleich für die zuvor im Innenbereich gefällten Großbäume ortsnah vorzunehmen ist. Hierbei können als Grundlage die Ergebnisse unserer Anfrage AN/0640/2014 dienen. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand 2018: Für eine Wohnbebauung mit drei Wohneinheiten im Bereich der Hombergstraße wurde bereits in 2014 eine Baugenehmigung erteilt. In der Folge ist ein Wohnhaus errichtet worden. Ein Bebauungsplan ist in diesem Bereich nicht vorgesehen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 46/15 Beschluss Nr. 46/15 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 7.12.2015 8.1.6 Römischer Sarkophag auf dem Südfriedhof, AN/1 812/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den römischen Sarkophag am Eingang des Südfriedhofs hinter der Trauerhalle optisch ansprechend aufzuarbeiten und eine Informationstafel aufzustellen, die über die Details dieses römischen Reliktes informiert und auf weitere Relikte aus der Römerzeit im Stadtbezirk (z.B. Brunnen in der Gesamtschule, römisches Grab am Kalscheurer Weiher) hinweist. Sachstand Dezember 2015 Eine Umsetzung des Beschlusses vom Dezember 2015 ist nicht erfolgt und aus konservatorischen Gründen in dieser kurzen Zeitspanne auch gar nicht umsetzbar gewesen. Zunächst einmal mussten die Restauratoren des Römisch-Germanischen Museums einen ausführlichen Schadensbericht erstellen. Dieser liegt seit Ende Februar 2016 vor. Dem Bericht ist zu entnehmen, was erforderlich ist, um den Sarkophag konservatorisch zu betreuen. Erforderlich sind mehrere Arbeitsschritte, die in Etappen durchgeführt werden müssen und einen Zeitraum (abhängig von der Witterung) zwischen neun und dreizehn Wochen in Anspruch nehmen! Kurz zusammen gefasst, muss der Sarkophag zunächst durch Unterleger vom Erdboden getrennt und der Sarkophagdeckel abgenommen werden, dann gereinigt werden (von Bewuchs etc.) und in einem Zelt (o.ä.) zwei bis drei Wochen trocknen. Erst dann ist es möglich, den Stein mit Konservierungsmitteln zu tränken, um die Steinstruktur dauerhaft zu festigen. Im Anschluss können der Sarkophagdeckel wieder aufgesetzt und die Risse im Stein geschlossen werden. Zukünftig sollte der Sarkophag auf einer Natursteinplatte oder etwas ähnlichem aufgestellt sein, damit die Erdfeuchte nicht eindringen kann. Vor der Neuaufstellung muss der Sarkophag bis zu zwei Wochen ruhen, damit die Ergänzungsmasse (in den ehemaligen Rissen) ausgehärtet ist. Zudem ist das Schild mit Erläuterungen zu gestalten und in Auftrag zu geben. Es handelt sich um ein aufwändiges konservatorisches Verfahren. Da die Arbeiten im Freien (unter Zelt) stattfinden müssen, kommt für eine Restaurierung nur die mildere Jahreszeit in Frage (ohne Nachtfröste etc.). Im Winter sind derartige Maßnahmen nicht umzusetzen. Das Römisch-Germanische Museum hat in seinen Reihen lediglich eine Steinrestauratorin, die durch die Betreuung der Museumsbestände, die Einbindung von Sonderausstellungen u. a. m. vollständig ausgelastet ist. Mit eigenem Personal ist die Arbeit insofern kaum bzw. nur innerhalb eines sehr langen Zeitraums von mehreren Monaten zu bewerkstelligen. Die Beauftragung einer Fachfirma erscheint daher geboten. Mit einer Restaurierung sind Kosten von schätzungsweise 18.000 Euro verbunden. Diese sind im Haushalt des Römisch-Germanischen Museums jedoch nicht vorhanden. Erfreulich ist aber, dass sich nach der Veröffentlichung in der Kölner Lokalpresse mehrere Institutionen (ein Lions-Club, eine Handwerker-Innung und eine private Stiftung sowie eine Privatperson) gemeldet haben, um zu signalisieren, dass diese zur Restaurierung des Sarkophags beitragen möchten. Zunächst wurde ein vollständiges Schadensbild entwickelt Beschluss Nr. 46/15 und die Kosten wurden geschätzt. Es wird nunmehr Kontakt mit den genannten Personen aufgenommen. Sachstand 2018: Eine umfassende Restaurierung des antiken Sarkophags, deren Kosten sich auf ca. 18.000 Euro belaufen, konnte bislang nicht umgesetzt werden, da im Haushalt des Römisch- Germanischen Museums keine Finanzmittel für diese Maßnahme bereit stehen. Angebote privater Unterstützer haben diesen Betrag bei weitem nicht abgedeckt. Darüber hinaus konnte die zugesetzte Stelle im Bereich Steinrestaurierung bislang nicht besetzt werden. Das Römisch-Germanische Museum verfügt derzeit nur über eine Fachkraft im Bereich Steinrestaurierung, die durch den Umzug des Hauses in das Interim voll ausgelastet ist. Das Römisch-Germanische Museum hat daher nach Ende der Frostperiode im Februar 2019 begonnen, die Oberfläche des antiken Sarkophags von Pflanzenbewuchs zu reinigen und die Oberfläche zu behandeln. Mit dieser Grundversorgung, Reinigung und Restaurierung sind erste konservatorische Maßnahmen umgesetzt. Die Arbeiten sind im Februar 2019 abgeschlossen worden. Beschluss Nr. 01/16 Beschluss Nr. 01/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 8.1.1 Verkehrsmaßnahmen in Rondorf-Hochkirchen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen; AN/0036/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird um Prüfung folgender Verkehrsmaßnahmen gebeten: a. Eine Fußgänger-(/Radweg)-Querung über den Weißdo rnweg. b. Eine verkehrssichere Anbindung des Wohngebietes „An der Sophienhöhe“ in Rondorf-Hochkirchen durch einen Fuß-/ Fahrradweg an die KVB-Bushaltestellen der Linie 131 Beide Maßnahmen sollten sich sinnvollerweise ergänzen. Zur Bewertung der örtlichen Details schlägt die Bezirksvertretung Rodenkirchen einen Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln vor. Sachstand Dezember 2016 Stellungnahme der Verwaltung (Amtes für Straßen und Verkehrstechnik), 0599/2016 zur Sitzung am 27.03.2016 Zu A): Der Ausführungsabteilung des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik liegt eine Ausbauplanung für eine Querungshilfe über den Weißdornweg im Bereich des Lindenwegs vor. Ein Fußgängerüberweg ist in diesem Bereich keine geeignete Lösung, da die Autofahrer auf beiden Seiten aus einer Kurve kommen und die Situation daher zu unübersichtlich ist. Die Querungshilfe ist in einer Breite von 2,50 m geplant. Die Bauausführung wird so vorbereitet, dass mit dem Ausbau im zweiten Quartal 2016 gerechnet werden kann. Zu B): Im angesprochenen Bereich verläuft bereits ein relativ breiter, offensichtlich stark frequentierter Trampelpfad. Durch das Entfernen einiger Baumstümpfe und die Entnahme weniger unterständiger Bäume lässt sich der Weg mit leichter wassergebundener Befestigung zu einem Forstweg ausbauen, der die Anforderungen der Anwohner weitgehend erfüllen wird. Ein Ausbau als Geh- und Radweg würde einen etwas höheren Ausbaustandard bringen, aber erheblich teurer werden und als Eingriff in den Wald einen Ausgleich nach Landschafts- und Forstgesetz nach sich ziehen. Ein solcher Ausbau müsste durch das Amt für Straßen und Verkehrstechnik entsprechend geplant und finanziert werden. Von der städtischen Forstverwaltung kann ein solcher Ausbau nicht umgesetzt werden. Für einen Ortstermin steht der zuständige städtische Förster gerne zur Verfügung. Sachstand Dezember 2018 Der Ortstermin hat 12.05.2016 stattgefunden. Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr weitergeführt. Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt. Beschluss Nr. 02/16 Beschluss Nr. 02/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 8.1.2 Aufstellung von neuen Werbeanlagen im Stadtbe zirk Rodenkirchen und Beteiligung der Bezirksvertretung; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen und FDP - mit Beitritt der CDU-Fraktion AN/0018/2016 Die CDU-Fraktion tritt dem Antrag bei. Der Antrag wird anlässlich der Ausführungen der Fachverwaltung modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen bei der Standortauswah l der Werbeanlagen verstößt gegen die Bestimmungen des § 37 Abs. 5 GO NRW, den § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln und den § 2 Abs. 6.4 Pflege des Ortsbildes der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, die Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretung Rodenkirchen bei der Standortauswahl der Werbeanlagen im Stadtbezirk herzustellen! Stellungnahme der Verwaltung; 0152/2016 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Bauverwaltung, Herrn Klasen, zur Kenntnis genommen. Demnach ist die Aufstellung der Werbetafeln und Werbesäulen ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf erst ab einer bestimmten Größe der Zustimmung der Bezirksvertretungen. Dies sei so in der Zuständigkeitsordnung geregelt. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen sieht jedoch anlässlich dieser Ausführung dringenden Änderungsbedarf der Zuständigkeitsordnung, da die Bezirksvertretung Rodenkirchen in ihrem Bezirk selber entscheiden möchte, an welcher Stelle Werbetafeln usw. analog den Richtlinien (Verkehrssicherheit, Stadtplanung usw.) aufgestellt werden. Der gemeinsame Antrag wurde dahingehend modifiziert. Sachstand Dezember 2018 Mit der 2. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 29.03.2018 wurden die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen neu geregelt und umfassen nun die Festlegung von Standorten für Werbeanlagen für die Plakatgrößen 18/1 (Großflächenwerbeanlagen), 8/1 (City-Light-Säulen) und 4/1 (Stadtinformationsanlagen).Die Beteiligung der Bezirksvertretungen erfolgt bei neuen Standorten entsprechend. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 03/16 Beschluss Nr. 03/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 8.1.4 Nutzung des vorhandenen Reitweges am Konrader hof in Rondorf-Höningen, Antrag der CDU-Fraktion AN/0037/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den vorhandenen Reitweg am Konraderhof in Rondorf- Höningen weiterhin für eine Nutzung vorzusehen und Pflegemaßnahmen durchzuführen. Sachstand Dezember 2018 Der Reitweg am Konraderhof gehört nicht zur Forsteinrichtung oder dem zu betreuenden Gebiet der Rheinenergie. Die Zuständigkeitsfrage wird noch geklärt. Beschluss Nr. 04/16 Beschluss Nr. 04/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 8.1.12 Zusätzlicher Parkraum für Flüchtlingsunterku nft in Bayenthal, Antrag der CDU-Fraktion AN/0040/2016 Auf Anregung der SPD-Fraktion wird der Antrag in Hinblick auf die Beachtung der Stellplatzverordnung und der Zuständigkeit des Landes von der CDU-Fraktion modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in Nähe der Flüchtlingsunterkunft Alteburger Straße in Bayenthal städtische Grundstücke zur Verfügung stehen, die vorübergehend als Parkraum genutzt werden können und das Land NRW zu verpflichten, die Vorgaben der Stellplatzverordnung zu erfüllen . Sollten dafür keine städtischen Grundstücke zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der Landesverwaltung darüber zu führen, ob Grundstücke im Eigentum des Landes NRW zur Verfügung stehen, die für die Dauer des Bestandes der Flüchtlingsunterkunft als Parkraum genutzt werden können. Sachstand Dezember 2018 Die Stadt Köln hat keinerlei Dienst- oder Fachaufsichtsfunktion gegenüber der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes NRW an der Alteburger Straße/Ecke Schönhauser Straße hinsichtlich der Beachtung der Stellplatzverordnung. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 05/16 Beschluss Nr. 05/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 8.1.13 Nutzungen Maternusplatz und Marktplatz in Sü rth, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen AN/0195/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der angekündigten Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes zu regeln, A.) Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkar nevals steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung. 2.) Durch Beschlussfassung der Bezirksvertretung Ro denkirchen können weitere 6 andere Nutzungen für den Maternusplatz festgelegt werden, sodass die davon betroffenen Wochenmarktveranstaltungen nicht auf dem Platz stattfinden können. 3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) steht als Ausweichstandort jeweils der Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung. 4.) Die Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) sind den M arktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. 5.) Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranst altungen gemäß Ziffer 2.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort. und B.) Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): 1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den Karnevalstagen sowie anlässlich der Spätkirmes im September aus. Am 2.Wochenende im Dezember steht für den Wochenmarkt anlässlich eines Weihnachtsmarktes nur die Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. 2.) Durch Beschlussfassung der Bezirksvertretung Ro denkirchen können weitere 3 andere Nutzungen für den Sürther Marktplatz festgelegt werden, sodass die davon betroffenen Wochenmarktveranstaltungen nicht auf dem Platz stattfinden können. Sachstand Dezember 2018 Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen werden jährlich festgesetzt. Für das Jahr 2016 wurde am 31.03.2016 eine Festsetzungsverfügung erstellt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 06/16 Beschluss Nr. 06/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.1 B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Ro denkirchen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/0353/2016 Der Antrag wurde modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, für die noch nicht bebaute Fläche des B-Plangebietes Eygelshovener Straße in Köln- Rodenkirchen - Vorlage Nr. 1167/2014 - ein neues "Gesamtkonzept" zu erstellen, bei dem Folgendes zu berücksichtigen ist: 6.) Zum Bereich Eygelshovener Straße ist eine Nutzu ngskonzeption und ein Gestaltungskonzept für den Nahversorgungsbereich zu erstellen und ein Nahversorgungszentrum nach dem "Einzelhandels- und Zentrenkonzept" der Stadt Köln vorzusehen. 7.) Die Erweiterungsfläche für die Gesamtschule Rod enkirchen soll auf dem Plangebiet im nördlichen Anschluss an das aktuell genutzte Gesamtschulgelände geplant werden. 8.) Die Feuerwehrwache soll südlich angrenzend an d ie Bezirkssportanlage angesiedelt werden; erschlossen über die Sürther Straße. Es soll schnellstmöglich Baurecht für die neue Feuerwache geschaffen werden. 9.) Im B-Plangebiet Eygelshovener Straße soll eine weitere KiTa-Reservefläche berücksichtigt werden. 10.) Die obigen Punkte 1.) – 4.) dürfen sich nicht der im Bereich kürzlich eingerichteten, temporären Flüchtlingssiedlung unterordnen; vielmehr ist die Option einer Verlegung dieser Einrichtung in den freien Teil des Sürther Feldes (südlich der Bezirkssportanlage) zu erwägen. Der Straßenbau sowie die Infrastruktur u.a. ÖPNV müssen den neuen Planungen angepasst werden. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen. Beschluss Nr. 07/16 Beschluss Nr. 07/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.2 Gottesweg: Verbesserung der Bahnunterführung, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und Herrn Bronisz AN/0337/2016 Der Antrag AN/0337/2016 ist aufgrund der Beschlussfassung zu Antrag AN/0476/2016 hinfällig. Bahnunterführungen in Zollstock: Beleuchtungskonze pt, Verbesserung Erscheinungsbild und Sicherheit, Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion AN/0476/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, a. der BV Rodenkirchen einen schriftlichen Bericht zu erstellen, was auf den einstimmigen Beschluss der BV 2 vom 21.11.2011 (AN/1974/2011: Reinigung der Tunnel zwischen Zollstock und Klettenberg) seitens der Verwaltung unternommen wurde. b. mit der Deutschen Bahn und der Rheinenergie ein Beleuchtungskonzept zu entwickeln. Sowohl bereits bekannte Vorschläge und Ideen verschiedener Künstler als auch die Beleuchtung der Bahnunterführung Marzellenstraße (Wände aus hinterleuchteten Glasbausteinen) sollen bei der Konzeption berücksichtigt werden. c. Ortstermine mit allen Beteiligten (Stadt Köln, A WB, der Rheinenergie und der DB) zu organisieren, um folgende Ziele zu besprechen und konkrete Maßnahmen festzulegen • dauerhafte Verbesserung der Sauberkeit der Fuß- un d Radwege in den Unterführungen (zuständig: AWB), • dauerhafte Verbesserung der Beleuchtung der Bahnun terführung (Rheinenergie), • Reinigung und Sanierung der Tunnelwände und der De cken (DB). Sachstand Dezember 2018 Der Ortstermin hat 09.06.2016 stattgefunden. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 08/16 Beschluss Nr. 08/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.4 Bildungseinrichtungen im Entwicklungsgebiet K öln-Rondorf Nordwest, Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP- Fraktion AN/0346/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, in Köln-Rondorf eine Kindertagestätte, eine Grundschule und eine weiterführende Schule zu planen. Diese Planung sollte auch die infrastrukturellen Maßnahmen – Straßen, ÖPNV etc. enthalten, mit denen diese Bildungseinrichtungen erreicht werden sollen. Die Möglichkeit eines gemeinsamen Standortes als Bildungszentrum zur Nutzung von Synergieeffekten sollte dabei ausdrücklich geprüft werden. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Sessionvorlage 2956/2017 in der Sitzung am 13.11.2017 verwiesen. Es wird auf die Sessionvorlage 1486/2018 in der Sitzung am 04.06.2018 bzw. 09.07.2018 verwiesen. Beschluss Nr. 09/16 Beschluss Nr. 09/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.8 Neubau einer Schulsporthalle am Gymnasium Köl n-Rodenkirchen, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion mit Beitritt SPD-Fraktion AN/0341/2016 Die Fraktion Die Grünen und die FDP- Fraktion legen einen modifizierten Antrag vor. Die SPD-Fraktion tritt dem Antrag mit Zustimmung der Fraktion Die Grünen und der FDP- Fraktion bei. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung dazu aufzufordern, für den Neubau der Schulsporthalle des Gymnasiums Rodenkirchen einen verbindlichen Zeitplan zu erstellen und die Finanzierung über die Einstellung einer entsprechenden Position in den Haushalt abzusichern. Als Grundlage hierfür ist die schon seit dem Jahre 2012 vorhandene Planung für eine 2- fach-Schulsporthalle heranzuziehen. Falls der angedachte Neubau mittelfristig nicht realisierbar ist, soll die Verwaltung die Sanierung der bestehenden Halle vorantreiben, damit diese zeitnah wieder uneingeschränkt für den Schulsport genutzt werden kann. Sachstand Dezember 2018 Die vorhandene Einfachturnhalle befindet sich in einem instandgesetzten und somit betriebsfähigen Zustand. Über die Größe eines möglichen Neubaus muss zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Generalinstandsetzung entschieden werden. Beschluss Nr. 10/16 Beschluss Nr. 10/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.10 Besonderer Schutz für Frauen und Kinder in F lüchtlingsunterkünften im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, Antrag der SPD-Fraktion AN/0345/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten dafür zu sorgen, dass in Flüchtlingsunterkünften im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen die dort unterzubringenden oder bereits untergebrachten Frauen und Frauen mit Kindern Rückzugsräume erhalten und außerdem vor Übergriffen bestmöglich geschützt werden. Sachstand Dezember 2018 Auf die Mitteilungen 0740/2016 und 0523/2016 wird verwiesen sowie auf den 21. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln aus 2018. Auf dessen Seiten 22-25 wird ausführlich das Engagement der Verwaltung zur Schaffung fester Unterbringungsressourcen für allein reisende und allein erziehende Frauen dargestellt. Dabei wird auch auf den Standort Rodenkirchen eingegangen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 11/16 Beschluss Nr. 11/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.11 Biotopvernetzung / Kleintiertunnel an der L1 50; Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0335/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW Kontakt aufzunehmen und zu klären, wie die aus Gründen des Naturschutzes zwingend erforderliche Vernetzung der beidseits der L150 liegenden Biotope (Lebensräume insbes. der Wechselkröte) nachträglich erreicht werden kann. Sachstand Dezember 2018 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragte die Verwaltung mit Beschluss in der Sitzung am 07.03.2016 Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW aufzunehmen. Die Kontaktaufnahme soll klären, wie die aus Gründen des Naturschutzes erforderliche Vernetzung der beidseits der L 150 liegenden Biotope erreicht werden kann. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den Neubau der Bundesstraße B 51n und damit eine Ortsumgehung des Stadtteiles Köln-Meschenich zwischen der Anschlussstelle Brühl- Nord und der Kreisstraße K 27 bzw. der Bundesstraße B 51 alt. Bereits 2010 hat der Landesbetrieb bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, die Planfeststellung für den Bau der Ortsumgehung Meschenich beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 02.02.2018 durch die Bezirksregierung Köln erlassen. Im Rahmen des Verfahrens hierzu stand die Verwaltung in ständigem Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Als naturschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme wurden in der Planfeststellung 6 Amphibienquerungen unter der L 150 festgelegt. Die Ausführung der Amphibienquerungen wird durch den Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) im Rahmen der Baumaßnahmen unter Beachtung der Amphibienwanderzeiten erfolgen. Der genaue Ausführungstermin steht jedoch noch nicht fest. Zu den Amphibienquerungen findet im Mai 2019 ein Abstimmungstermin mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, den Naturschutzbehörden und den betroffenen Biostationen statt. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung informiert werden. Beschluss Nr. 12/16 Beschluss Nr. 12/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.12 Fahrradabstellanlagen an Flüchtlingsunterkün ften, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0348/2016 Die Fraktion Die Grünen haben ihren Antrag modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der provisorischen Flüchtlingsunterkünfte, insbesondere bei der Flüchtlingsunterkunft Alteburger Straße in Bayenthal, ausreichend im Bestand vorhandene mobile Fahrradabstellanlagen zur Verfügung zu stellen und bei der Flüchtlingsunterkunft Bayenthal auf das Land (Bezirksregierung) einzuwirken, das zu tun. Sachstand Dezember 2018 Die Unterkunft für Geflüchtete an der Ecke Alteburger Str. / Ecke Schönhauser Straße in Bayenthal ist eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW und liegt damit nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln. Es ist nicht Aufgabe der Stadt Köln, die Ausstattung von Landeseinrichtungen mit zu gestalten oder zur Verfügung zu stellen. „Provisorische Flüchtlingsunterkünfte“ existieren nicht mehr. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 13/16 Beschluss Nr. 13/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.13 Berücksichtigung der Bezirksvertretung Roden kirchen bei der Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen durch Ratsbeschluss, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen AN/0477/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Köln die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen vor (Beschlussvorlage 1028/2015). Damit soll der Bedarf an neuem Wohnraum in Köln teilweise gedeckt werden. Nach den Plänen der Verwaltung soll der Rat die Vorlage bereits am 15.03.2016 beschließen. Es ist lediglich die Vorberatung des Stadtentwicklungs- ausschusses vorgesehen. Die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen tangiert fundamental die Belange des jeweiligen Bezirks und muss selbstverständlich in der Bezirksvertretung erörtert werden. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert den Rat und die Verwaltung der Stadt Köln auf, die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk Rodenkirchen berühren, zu hören. Insbesondere ist vor der Beschlussfassung des Rates über Planungs- und Investitions- vorhabens im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk der Bezirksvertretung Rodenkirchen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus möchte die Bezirksvertretung bei diesen Vorhaben, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, für ihr Gebiet dem Rat gegenüber ihr Anregungsrecht wahrnehmen. Sachstand Dezember 2018 Die Anhörung der BV Rodenkirchen ist erfolgt (BV2/0020/2016), die Vorlage am 20.12.2016 beschlossen (Rat/0026/2016). Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 14/16 Beschluss Nr. 14/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.14 Genehmigung Verkaufsoffener Sonntage im zwei ten Halbjahr 2016 im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen AN/0480/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fordert die Verwaltung auf, die Beratung der Vorlage 4113/2016 vom 24.02.2016 auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung zu setzen und keine abschließende Entscheidung über die verkaufsoffenen Sonntage im zweiten Halbjahr 2016 im Stadtbezirk Rodenkirchen ohne das Votum der Bezirksvertretung zu treffen. Sachstand Dezember 2018 Die Angelegenheit hat sich durch Fristablauf erledigt. Die Verwaltung wird hierzu keine weitere (nachträgliche) Stellungnahme abgeben. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 15/16 Beschluss Nr. 15/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.3 Künftige Nutzungen auf dem Gelände des "Auenh ofes" in Köln-Sürth, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/0531/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Rodenkirchen über zukünftige neue Nutzungen und bauliche Veränderungen des „Auenhofes“ in Köln-Sürth zu informieren und gegebenenfalls nach der Zuständigkeitsordnung mit einer Stellungnahme der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu beteiligen. Sachstand Dezember 2018 Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 16/16 Beschluss Nr. 16/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.5 Objekt "Hitzeler Straße 125": Renovierung zur Unterbringung von Flüchtlingen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und von Herrn Bronisz AN/0650/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich den verwahrlosten Zustand in dem Objekt Hitzeler Straße durch entsprechende Renovierungsmaßnahmen zu beenden. Alle Wohneinheiten sind umgehend in einen Zustand zu bringen, dass dort weitere Flüchtlingsfamilien untergebracht werden können. Sachstand Dezember 2018 Das Objekt Hitzeler Straße 125 wurde zum 31.10.2017 als Unterkunft für Geflüchtete von der Verwaltung aufgegeben und vom Amt für Wohnungswesen in die Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes zurückübertragen (siehe Vorlage 0334/2019). Der Auftrag bezüglich der Renovierungsmaßnahmen aus dem Jahre 2016 zwecks weiterer Unterbringung von Geflüchteten ist damit überholt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 17/16 Beschluss Nr. 17/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.6 Schutzräume für LGBT-Flüchtlinge durch integr ative Unterbringung, Antrag von Herrn Ilg AN/0528/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in einer oder mehreren Flüchtlingseinrichtungen von Rodenkirchen „integrative Formen der Unterbringung“ nach Hamburger Vorbild (DRK- Heim Lokstedt), speziell für schutzbedürftige und traumatisierte Menschen realisiert werden können. Es sollten dort neben Frauen, Alleinerziehenden mit Kindern, ausdrücklich auch Flüchtlinge mit LGBT-Hintergrund untergebracht werden und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religion, oder ihrer ethnischen Zuordnung. Sachstand Dezember 2018 Es wird erneut auf die Mitteilung 1725/2016 zur Sitzung am 06.06.2016 (TOP 10.2.9) verwiesen, welche von der Bezirksvertretung in Rodenkirchen zur Kenntnis genommen wurde. Im Übrigen wird auf die ausführliche Darstellung der gesonderten Unterbringung besonders schutzbedürftiger geflüchteter Menschen im 21. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (II. Quartal 2018) hingewiesen. Damit ist dieser Prüfungsauftrag positiv erledigt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 18/16 Beschluss Nr. 18/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.9 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nu tzung als Kolumbarium, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0613/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur Umnutzung der alten Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof als Kolumbarium aufzustellen und der BV2 vor-zulegen. Hierbei sind folgende Aspekte aufzuzeigen: • rechtliche Rahmenbedingungen, • Arbeiten und Pflichten, die der Dorfgemeinschaft W eiß zu übertragen wären (eine grundsätzliche Bereitschaft dieser Organisation wurde längst bekundet), • weitere – auch finanzielle - Voraussetzungen, die vor einer Umsetzung zu erfüllen wären, • ein Maßnahmen- und möglicher Zeitplan für die Umse tzung. Sachstand Dezember 2018 Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu ertüchtigen und einer friedhofsnahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-schreibung ist u. a. die bauliche Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftragten Büro im Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht zuständig. Stellungnahme vom Grünflächenamt: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Konzessionsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbariums für die alten Trauerhallen auf dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. Beschluss Nr. 19/16 Beschluss Nr. 19/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.10 Darlegung der Vorgehensweise und Ergebnisse der durch die Verwaltung jeweils durchgeführten Prognosen der Besucherströme der für das 2.Halbjahr 2016 im Stadtbezirk Rodenkirchen beantragten Anlässe mit verkaufsoffenen Sonntage, Antrag der FDP-Fraktion AN/0634/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die von ihr angewandte Vorgehensweise und die Ergebnisse der jeweils durchgeführten Prognosen über Besucherströme der für das zweiten Halbjahr 2016 beantragten Anlässen mit verkaufsoffenen Sonntage im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen in einem schriftlichen Bericht darzulegen. Sachstand Dezember 2018 Die Angelegenheit hat sich durch Fristablauf erledigt. Die Verwaltung wird hierzu keine weitere (nachträgliche) Stellungnahme abgeben. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 20/16 Beschluss Nr. 20/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.12 Informationsflyer für die Sportvereine im St adtbezirk Rodenkirchen, Antrag der SPD-Fraktion, AN/0641/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, einen Informationsflyer aufzulegen, aus dem die folgenden Informationen hervorgehen: 1. Alle städtischen Ansprechpartner 2. Sportpolitische Sprecher der Fraktionen mit Kont aktdaten 3. Auflistung der möglichen Fördermittel und Anspre chpartner: a. Kommunale Fördermittel b. Fördermittel des Landes c. Fördermittel des Bundes d. Fördermittel der EU e. Fördermittel aus Stiftungen und sonstigen Träger n Der Flyer ist jährlich nach Verabschiedung des städtischen Haushalts mit den aktuellen Zahlen, Ansprechpartnern und Kontaktdaten neu aufzulegen. Der Stadtsportbund ist bei der Erstellung des Flyers mit einzubeziehen. Sachstand 2016 Auf die Mitteilung 1846/2016 zum Beschluss "Informationsflyer für die Sportvereine im Stadtbezirk Rodenkirchen" zur Sitzung am 25.04.2016 wird verwiesen. Derzeit ist der Haushalt der Stadt Köln nicht verabschiedet, somit können keine Finanzmittel zur Erstellung des o.g. Flyers abgerufen werden. Die Umsetzung eines solchen Vorhabens kann nach Inkrafttreten des Haushalts und unter Berücksichtigung bezirksorientierter Mittel erfolgen. Die BV 8 hat zum Jahresbeginn 2016 eine ähnliche Anfrage gestellt. Durch die Vorlage der existierenden Broschüren und die Bereitstellungen dieser Medien in digitaler Form an den StadtBezirksSportVerband wurde von einem Beschluss zur Erstellung eines neuen, umfassenden Flyers abgesehen. Auf den Beschluss der BV7 wurde ebenso reagiert. Anbei werden die Links der Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Denkbar wäre z. B., die Links über den Sportsachbearbeiter/ den dortigen StadtBezirksSportVerband an die Vereine in Rodenkirchen weiterzuleiten. http://www.ssbk.de/fileadmin/bilder/pdf_07.10.15/Vereinshilfen.pdf http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf52/wege_zum_sport_11_2015.pdf http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf52/imagebroschüre_-_sportamt.pdf http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/unterstuetzung-fuer- 600-vereine http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/mehr-freiraum-fuer- sport http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt/ansprechpartnerinnen- ansprechpartner-adressen-links Darüber hinaus wird das Informationsmaterial auch in der nächsten Sitzung ausgelegt. Sachstand Dezember 2018 Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 21/16 Beschluss Nr. 21/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.14 Errichtung mehrerer weiterer, freizugänglich er Parkplätze für das Flüchtlingsheim am Merlinweg in Rondorf, Antrag der CDU-Fraktion AN/0648/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten in räumlicher Nähe des Flüchtlingsheimes am Merlinweg in Rondorf bestehen (z.B. ostwärts am Falkenweg), mehrere, freizugängliche Parkplätze für Handwerker, Lieferanten und Besucher zu errichten. Sachstand Dezember 2018 Es wird erneut auf die Mitteilung 1868/2016 zur Sitzung am 04.07.2016 verwiesen, wonach kein zusätzlicher Bedarf von Parkplätzen besteht, wie er sich möglicherweise in der Bauphase dargestellt hat. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 22/16 Beschluss Nr. 22/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.15 Hotline für ehrenamtlich tätige Bürger und B ürgerinnen in der Flüchtlingshilfe, Antrag der SPD-Fraktion AN/0640/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, als Pilotprojekt für den Stadtbezirk Rodenkirchen eine Hotline für dort ehrenamtlich tätige Bürger und Bürgerinnen einzurichten, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind. Diese Hotline soll mindestens während der städtischen Dienstzeiten ständig besetzt sein und Fragen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung jederzeit zügig und unbürokratisch beantworten können. Sachstand Dezember 2018 Es wurden in allen Bürgerämtern aufgrund des Ratsbeschlusses 0544/2017/1 Ehrenamtskoordinatoren eingesetzt, welche eine Beratung von Bürgern vornehmen, die an ehrenamtlicher Hilfe für Geflüchtete interessiert sind. Darüber hinaus bestehen bei größeren Unterkünften standortbezogene Ehrenamtskoordinatoren (Ratsbeschluss 3499/2017). Für nähere Informationen wird auf den 20. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln (I. Quartal 2018) verwiesen. Damit ist das Bedürfnis nach Beratung für ehrenamtlich Tätige umfassend abgedeckt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 23/16 Beschluss Nr. 23/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.04.2016 8.1.19 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Frakt ionen - "Flüchtlingsunterkunft Ringstraße, Fahrradwerkstatt" AN/0804/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die BV Rodenkirchen bittet die Verwaltung, das ihr schon bekannte Vorhaben der Einrichtung einer Fahrradwerkstatt auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft Ringstraße in Rodenkirchen (Ex-Volvo-Gelände) mit einer zügigen Umsetzung zu unterstützen. Des Weiteren möge die Verwaltung prüfen, ob und wie ein zwischenzeitliches Sammellager von reparaturbedürftigen Fahrrädern im Bezirksrathaus oder bei der Freiwilligen Feuerwehr Rodenkirchen eingerichtet werden kann. Sachstand Dezember 2018 Die Stadt Köln hat den Mietvertrag über das Volvo-Bürogebäude bis Dezember 2019 verlängert und somit eine Weiternutzung als Unterkunft für Geflüchtete bis Sommer 2019 gewährleistet. Die Willkommensinitiative „Wisü“ kann solange die bestehende Fahrradwerkstatt dort weiter betreiben. Bezüglich der Prüfung von Sammellagern für Fahrräder wird auf die bereits erfolgte Mitteilung 1565/2016 verwiesen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 24/16 Beschluss Nr. 24/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 8.1.3 Sürther Aue: Künftige Nutzung der Ackerfläche gegenüber des "Auenhofes", Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/0899/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung erklärt, auf der o.g. zurzeit für landwirtschaftliche Zwecke genutzten Fläche auch zukünftig keinerlei Bebauung zu wünschen . Vielmehr kann sie sich diese als spätere Erweiterung des vorhandenen Naturschutzgebietes vorstellen. Die Verwaltung wird aufgefordert, diese politische Willensbekundung bei ihrem Handeln zu berücksichtigen. Sachstand 2016 Es lag im Mai 2016 kein Bauantrag oder Voranfrage vor. Sachstand 2018 Trotz mehrfacher Anfragen kein neuer Sachstand geliefert. Beschluss Nr. 25/16 Beschluss Nr. 25/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 8.1.9 Leinpfad in Sürth: Verbreiterung im Zuge der anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen; Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0900/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie bei den im nächsten Jahr anstehenden, dem Hochwasserschutz dienenden Sanierungsarbeiten an der sogenannten Lindemauer der Leinpfad vom Ende dieser Mauer bis zur nahe gelegenen Panzerrampe verbreitert werden kann. An der neu zu errichtenden Wand sind die 20 ehemals vorhandenen Nester für Mehlschwalben wieder anzubringen. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wegen der gefällten Bäume sollten nicht an der gleichen Stelle ausgeführt werden. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Mitteilung 0166/2019 verwiesen. Beschluss Nr. 26/16 Beschluss Nr. 26/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 8.1.10 Vorlage und Erläuterung der Kriminalstatisti k des Jahres 2015 für den Stadtbezirk K-Rodenkirchen, Antrag der FDP-Fraktion AN/0906/2016 Die FDP-Fraktion modifiziert ihren Antrag (streichen wie in den Vorjahren – ersetzt durch jährlich). Der Bezirksbürgermeister lässt über den modifizierten Antrag abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Polizeiinspektion Köln-Südwest jährlich um den Bericht über die Kriminalitätsentwicklung im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen in einer der Sitzungen der Bezirksvertretung im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung oder alternativ im Kriminalpräventiven Rat der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu bitten. Sachstand Dezember 2018 Der Kriminalpräventive Rat hat am 28.02.2018 stattgefunden. Der nächste Kriminalpräventive Rat ist im Oktober 2019 geplant. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 27/16 Beschluss Nr. 27/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 8.1.11 Verbesserungen für die Bewohner des Neubauge bietes Sürther Feld, Antrag der SPD-Fraktion AN/0923/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: • Die Verlängerung der Sürther Feldallee, an der Fel dhamsterstraße, entlang der Kita und des Spielplatzes, wird durch Eltern, die ihre Kinder zur Kita bringen und abholen, stark genutzt und zu schnell befahren. Die Feldhamsterstraßen, die auf diese Straße führen, sind durch die Begrenzungen der Grundstücke in der Sicht stark eingeschränkt. Radfahrer und spielende Kinder werden zu spät gesehen. Diese Straße soll daher, wie von der Verwaltung angekündigt, für den Autoverkehr gesperrt werden. Um eine Kompromisslösung zu finden, sollen die Anwohner und die Leitung der Kita eingebunden werden. • Die Geschwindigkeit des Autoverkehrs und die dadur ch bedingte hohe Staubbelastung auf der Eygelshovener Str. / Sürther Feldallee, soll durch schnell umsetzbare Maßnahmen geregelt werden. • Die Verwaltung wird aufgefordert, die Deutsche Pos t AG zu bitten, im Rahmen der Zustellungsbedingungen, im Bereich Eygelshovener Straße, einen Briefkasten aufzustellen. Sachstand Dezember 2018 Die Deutsche Post teilt mit, dass im Bereich Eygelshovener Straße / Ecke Sürther-Str. ein Briefkasten im Mai 2019 eingerichtet wurde. Die Verkehrsmaßnahmen sind über den Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr abzubilden bzw im Runden Tisch Verkehr zu erörtern. Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 ist erledigt. Beschluss Nr. 28/16 Beschluss Nr. 28/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.06.2016 8.1.12 Vorlage der Unterlagen über die Kosten für d ie Errichtung der beiden Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung in Köln-Rondorf gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln und Ergebnismitteilung der RPA- Prüfung an die Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen, Antrag der FDP-Fraktion AN/0930/2016 Die FDP-Fraktion modifiziert ihren Antrag analog der Zuständigkeitsordnung und übernimmt den Ergänzungsantrag von Herrn Ilg dahingehend, dass die Verwaltung detailliert die für die Baumaßnahme beantragten Fördermittel auflisten soll. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Unterlagen über die Kosten für die Errichtung der Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung am Weißdornweg und am Merlinweg, jeweils in Köln-Rondorf, dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln zur Prüfung zuzuleiten und das Ergebnis der Prüfung dem Rat und der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen zuzuleiten. Die Verwaltung wird gebeten, die für die Baumaßnahme beantragten Fördermittel detailliert aufzulisten. Sachstand Dezember 2018 Der Rat hat die Anregung der Bezirksvertretung, die Unterlagen über die Kosten für die Errichtung der Unterkünfte für Geflüchtete am Weißdornweg und am Merlinweg dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten, in seiner Sitzung am 22.09.2016 unter TOP 8.1.12 (Vorlage 2245/2016) zur Kenntnis genommen, aber nicht beschlossen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 29/16 Beschluss Nr. 29/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 8.1.1 Angekündigte Schließung von 3 Zweigstellen de r SparkasseKölnBonn im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen bis Ende des Jahres 2016 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP- Fraktion AN/1178/2016 Frau Langen (Sparkasse KölnBonn) schildert die Ausgangslage und die Hintergründe in der Sitzung. Anlässlich der Ausführungen der Sparkasse KölnBonn wird der Antrag von den Fraktionen modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Vor dem Hintergrund des städtischen Antrags zum EU-Förderprogramms „Starke Quartiere- Starke Menschen“ und des Sozialraumprogramms „Lebenswerte Veedel“ wird der Rat der Stadt Köln gebeten, den Verwaltungsrat der Sparkasse zu bitten, dass die Zweigstelle in Köln-Meschenich angesichts des sozialen Umfeldes sowie der peripheren Stadt- und Verkehrslage innerhalb des Stadtbezirks K-Rodenkirchen erhalten bleibt. An allen, etwaigen Schließungsstandorten sollen neben den zugesagten Geldautomaten auch Kontoauszugsdrucker zur Verfügung gestellt werden. Sachstand Dezember 2018 Nach Zusammenlegung der Filialen Meschenich und Rondorf steht den Kunden in Meschenich im alten Foyer der Filiale ein Geldautomat mit Auszahlungsfunktion und ein Selbstbedienungsterminal mit der Funktion zum Druck von Kontoauszügen zur Verfügung. In Godorf steht den Kunden an der Immendorfer Str. 9, 50097 Köln (unweit der alten Filiale) ein Geldautomat für Auszahlungen sowie Druckmöglichkeit für Kontoauszüge zur Verfügung. Auch in Raderthal steht im alten Foyer der Filiale ein Geldautomat für Auszahlungen sowie Druckmöglichkeit für Kontoauszüge zur Verfügung. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 30/16 Beschluss Nr. 30/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 8.1.7 Erhalt von Alleen; hier: Schönhauser Straße, Antrag der Fraktion die Grünen AN/1168/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Fehlstellen in der Schönhauser Straße wieder zu bepflanzen und diese Baumallee zusätzlich am östlichen Ende durch neue Pflanzstellen zu ergänzen. Sachstand Dezember 2018 Das Grünflächenamt verweist an das Amt für Straßen und Verkehr. Die Maßnahme ist daher im Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr abzubilden bzw im Runden Tisch Verkehr zu erörtern. Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt. Beschluss Nr. 31/16 Beschluss Nr. 31/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 8.1.8 Restaurierung des historischen Geländers an d er Rheinuferpromenade, Antrag der CDU-Fraktion AN/1186/2016 Die CDU-Fraktion modifiziert ihren Antrag. Der ursprüngliche Antrag AN/1186/2016 ist somit hinfällig. Modifizierung - Änderungsantrag der CDU- Restaurie rung des historischen Geländers an der Rheinuferpromenade AN/1272/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung einen Finanzierungsvorschlag unter Beachtung der Möglichkeit externer Geldgeber (Stiftungen, Sponsoren etc.) und sonstiger Zuschüsse zur Restaurierung des historischen Geländers an der Rheinuferpromenade zwischen Schönhauserstraße und Bayenthalgürtel vorzulegen. Sachstand 2016 Im Jahr 2014 ist die Stiftung Kölner Grün, über das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen an das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau herangetreten und hat die Bereitschaft geäußert, die Kosten für eine Erneuerung des genannten Geländers zu übernehmen. Die Kosten für eine Erneuerung dieses rund 800m langen Geländers wurden daraufhin ermittelt. Diese belaufen sich auf ca. 400.000 €. Auf Grund der Höhe der Kosten hat die Stiftung Kölner Grün Abstand von der Übernahme der Kosten genommen. Andere Fördermittel stehen für diese Maßnahme leider auch nicht zur Verfügung. Da ein Geländer, aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, an dieser Stelle nicht erforderlich ist, ist derzeit eine Erneuerung aus städtischen Finanzmitteln nicht vorgesehen. Sachstand Dezember 2018 Kein neuer Sachstand. Beschluss Nr. 32/16 Beschluss Nr. 32/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 8.1.11 Sanierung des Bolzplatzes am Mathiaskirchpla tz, Antrag der CDU-Fraktion AN/1187/2016 Die CDU-Fraktion modifiziert ihren Antrag. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksvertretung und den Jugendlichen vor Ort und interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern einen Ortstermin am Bolzplatz Mathiaskirchplatz durchzuführen und danach ggfs. ein Konzept zur Sanierung des Bolzplatzes zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachstand 2018 Der Bolzplatz Cäsarstraße wurde im Sommer 2018 saniert. Neben einer neuen Asphaltfläche wurde auch die Zaunanlage erneuert, und ein Streetballangebot ergänzt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 33/16 Beschluss Nr. 33/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 8.1.12 Aufnahme der konkreten Planung der 4. Baustu fe der Nord-Süd-Stadtbahn nach Köln-Meschenich, Antrag der SPD-Fraktion - mit Beitritt der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/1171/2016 Die SPD-Fraktion modifiziert ihren Antrag auf Anregung der CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion, die Fraktion Die Grünen und die FDP-Fraktion treten dem Antrag bei. Die SPD-Fraktion stimmt dem Beitritt zu. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: Der Rat wird gebeten , die Verwaltung zu beauftragen, mit einer konkreten Planung für die 4. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn zu beginnen. Hierzu soll die genaue Trassierung erarbeitet werden. Insbesondere soll die Querung (kein Overfly) des Verteilerkreises Bonner Straße/Militärring, die Durchschneidung des Wasserschutzgebietes und die Kreuzung der Autobahn 4 entwickelt werden. Ebenfalls sollte eine detaillierte Planung der Endhaltestelle in Meschenich vorgenommen werden . Voraussichtlich ist es erforderlich verschiedene Varianten zu betrachten, die dann in einer Machbarkeitsstudie näher untersucht werden müssen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind bereitzustellen Die Planung sollte so ausführlich und fortgeschritten sein, dass Finanzmittel aus dem Bundes- und dem Landeshaushalt beantragt werden können, sobald der Gesetzgeber Fördermittel für solche Infrastrukturmaßnahmen freigeben wird. Sachstand 2016 Auf die Mitteilung 2949/2016 wird verwiesen: Sachstand 2017 Auf die Mitteilung 0300/2017 wird verwiesen: Sachstand Dezember 2018 Es wird von Seiten der Verwaltung zurzeit intensiv an der Ausschreibung eines Generalplaners gearbeitet. Dieser soll innerhalb einer Machbarkeitsuntersuchung von vorgegebenen Varianten die genaue Trassierung der Stadtbahnanbindung vom Verteilerkreis über Rondorf nach Meschenich erarbeiten. Die Planungstiefe soll, vor Entscheidung zu einer „Vorzugsvariante“, bis zur Leistungsphase 2 (einschließlich) erreicht werden. Mit der aufgefundenen „Vorzugsvariante“ werden die restlichen Leistungsphasen durchlaufen. Die Ausschreibung befindet sich noch in einem so frühen Stadium, dass keine verlässlichen Zeiten weiterer Schritte genannt werden können. Die notwendigen Haushaltsmittel wurden vorgemerkt und die Anträge auf Fördermittel werden in den kommenden Arbeitsschritten erstellt. Beschluss Nr. 34/16 Beschluss Nr. 34/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 8.1.13 Blühstreifen zur optischen und ökologischen Aufwertung, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/1179/2016 Die Fraktion Die Grünen modifizieren ihren Antrag. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, an nachfolgend vorgeschlagenen Stellen im Bezirk Rodenkirchen Blühstreifen anzulegen: • Leichweg ( im Bereich zwischen Zollstockgürtel und Markusstraße ) zwischen Fußweg und Radweg • Vorgebirgsstraße (Mittelstreifen von Bischofsweg b is „Am Vorgebirgstor“) • Sürther Straße (Grünstreifen zwischen Radweg und F ahrbahn) Dabei ist möglichst auf Saatmischungen zurückzugreifen, welche mehrjährige einheimische Blühpflanzen hervorbringen. Finanzierungsvorschlag: Stadtverschönerungsprogrammmittel Sachstand Dezember 2018 Auf Grund des nicht zu schädigenden Wurzelwerks dort vorhandener Bäume (wäre ansonsten durch die notendigen Bodenarbeite gegeben) sowie der nicht genügenden Grünstreifenbreite war eine Blühstreifeneinsaat nicht möglich. In diesen Bereichen wurden etliche Teilflächen mit Krokus- und Narzissen angelegt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 35/16 Beschluss Nr. 35/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.07.2016 8.1.16 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Frakt ionen: Flüchtlingsunterbringung in der Sporthalle Mainstraße, Einrichtung einer Aufenthaltsfläche zwischen Sporthalle und dem Rodenkirchenbad AN/1270/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. nördlich der Sporthalle an der Mainstraße, zwisc hen dem Hallengebäude und dem Rodenkirchenbad eine Aufenthaltsfläche für die in der Sporthalle untergebrachten Flüchtlinge einzurichten, die beispielhaft auch Sitzmöglichkeiten, Spielmöglichkeiten für Kinder und ggfs. auch eine Grillmöglichkeit umfasst. 2. mit der KölnBäder GmbH dazu vertragliche Vereinb arungen zu treffen, die eine Nutzungsmöglichkeit auch des derzeit dem Rodenkirchenbad zu zuordnenden Gartengeländes, ggfs. auch nur Teilen davon eröffnen und zwar mindestens für die Dauer der Flüchtlingsunterbringung in der Sporthalle. 3. das zu errichtende Außengelände mit einem Sichts chutz zu versehen, der den Blick auf den Betrieb in der Schwimmhalle verhindert. Sachstand Dezember 2018 Da die Belegung der Sporthalle Mainstr. 73a, 50996 Köln Rodenkirchen mit Geflüchteten bereits Mitte 2017 aufgegeben wurde, sind die im Beschluss genannten Aufträge an die Verwaltung überholt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 36/16 Beschluss Nr. 36/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 8.1.10 Auswirkungen des Inklusionsgesetzes NRW auf den schulischen Betrieb von im Stadtbezirk K-Rodenkirchen vorhandenen Regelschulen, Antrag der FDP-Fraktion AN/1291/2016 Der Antrag wurde von der FDP-Fraktion modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen schriftlichen Bericht darüber abzugeben, welche Veränderungen und Auswirkungen das im Landtag NRW beschlossene Inklusionsgesetz für die im Stadtbezirk Rodenkirchen vorhandenen Regelschulen zur Folge hat. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Mitteilung 2572/2016 verwiesen. Der Antrag betrifft innerschulische Angelegenheiten und hat allgemeinen Charakter. Das Schulamt für die Stadt Köln hat den Antrag daher an die Bezirksregierung Köln (obere Schulaufsichtsbehörde) weitergeleitet. Trotz mehrfacher Anfragen kein neuer Sachstand geliefert. Beschluss Nr. 37/16 Beschluss Nr. 37/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 8.1.12 Beseitigung von Taubennistplätzen unter der Bahnunterführung Bonner Straße in Köln Bayenthal; Antrag SPD-Fraktion AN/1363/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Bundesbahn sowohl das Nisten als auch den Aufenthalt von Tauben unter der Bahnunterführung Bonner Straße in Köln Bayenthal zu unterbinden. Dies kann ggf. durch Maschendraht oder aufgespannte Netze preiswert umgesetzt werden. Sachstand Dezember 2018 Trotz mehrfacher Aufforderung liegt kein neuer Sachstand vor. Beschluss Nr. 38/16 Beschluss Nr. 38/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 8.1.14 Dringlichkeitsantrag - Nutzungen Maternuspla tz und Marktplatz in Sürth in 2017; Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/1306/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2017 zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals steht dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung. 2.) a) 12. Rodenkirchener Sommertage Am 8.und 9. Juli 2017 sind die 12. Rodenkirchener Sommertage geplant. Hierbei soll auch der Maternusplatz mit genutzt werden. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. b) 1. Rodenkirchener Weintage Am 12. bis 14. Mai 2017 sind die 1. Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. c) Rodenkirchener Winterzauber Am 30. November bis 03. Dezember 2017 ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz geplant. Damit der Wochenmarkt nicht ausfällt, kann durch die Marktverwaltung der Wochenmarkt auf dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden. 3.) Für Veranstaltungen gemäß der Ziffer 2.) steht als Ausweichstandort jeweils der Rodenkirchener Rathausvorplatz zur Verfügung. 4.) Die Durchführung der Veranstaltungen gemäß Ziff er 2.) sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen. Die Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 2.) den Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz an und organisiert bei deren Zustimmung die vollständige Durchführung des Marktes dort. und B. Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther Marktplatz): Beschluss Nr. 38/16 1.) Die Wochenmarktveranstaltungen auf dem Sürther Marktplatz fallen in den Karnevalstagen sowie anlässlich der Spätkirmes im September aus. 2.) Am 2.Wochenende im Dezember steht für den Woche nmarkt anlässlich eines Weihnachtsmarktes nur die Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Sachstand Dezember 2018 Die Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk Rodenkirchen werden jährlich festgesetzt. Für das Jahr 2017 wurde am 23.12.2016 eine Festsetzungsverfügung erstellt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 39/16 Beschluss Nr. 39/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.09.2016 8.2.1 Nord-Süd-Stadtbahn: Planung der 3. Baustufe – Prüfung von Anpassungen; Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Fraktion Die Grünen Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die derzeitige Planung zur 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn in folgenden Punkten zu überarbeiten: • Kreuzung Bonner Straße / Schönhauser Straße Prüfung, wie zunächst unter Reservierung der Gesamtfläche auf Abbiegespuren verzichtet werden kann; die (zunächst) nicht benötigten Reserveflächen wären zu begrünen. • Wendeschleife Buslinie 132 Prüfung, unter welchen Rahmenbedingungen die in Höhe der Einmündung Lindenallee geplante Wendeschleife des 132ers entfallen kann. Hierbei sind als Rahmenbedingungen zu beachten: • Die Überarbeitung der derzeitigen Planung darf wed er zu einem Aufschub des Baubeginns noch zu einer Verzögerung der Fertigstellung führen. Bei der Gestaltung der Kreuzung Bonner Straße / Schönhauser Straße muss der Verkehrsfluss gesichert bleiben. Sachstand 2016 Auf die Mitteilung 2949/2016 wird verwiesen. Sachstand 2017 Auf die Mitteilung 0300/2017 wird verwiesen. Sachstand Dezember 2018 Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 40/16 Beschluss Nr. 40/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.2 Pflege und Instandsetzung der Reitwege im Wei ßer Rheinbogen, Antrag der CDU-Fraktion AN/1673/2016 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Reitwege im Weißer Rheinbogen so instandgesetzt werden können, dass eine Gefährdung für Mensch und Tier ausgeschlossen ist. Sachstand Dezember 2018 Im Jahr 2018 bewilligte die Bezirksregierung Köln für die Reitwege im Weiße rBogen, Rodenkirchen einen Betrag von 9.000 € (inkl. MwSt) aus der Reitabgabe. Durch Minderausgaben an anderer Stelle konnten für den Weißer Bogen Finanzmittel in Höhe von 13.595 € ausgegeben werden (+ 4.595 €). Das Lichtraumprofil der Reitwege wurde auf einer Länge von 3.000 m freigeschnitten und die Bankette der Reitwege auf einer Länge von 6.000 m gemulcht (zusammen 2.035 €). Die Reitwege wurde auf einer Länge von 169 m instandgesetzt durch Behebung von Nassstellen (11.560 €). Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 41/16 Beschluss Nr. 41/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.4 Bauvorhaben „Deutsche Welle“: Informationen ü ber geplante Fällungen; Antrag Fraktion Die Grünen AN/1634/2016 Beschluss: Der Antrag zum Thema Bauvorhaben „Deutsche Welle“: Information über geplante Fällungen wird wie folgt modifiziert: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, gemein sam mit dem Investor für die o.g. Maßnahme einen Plan zur Nachpflanzung von mindesten s 80% der zu fällenden Bäume im dortigen Bereich zu vereinbaren. Des Weiteren soll der Bauherr in 1. Linie prüfen, inwieweit der bestehende Baumbestand erhalten bleiben kann. Sachstand Dezember 2018 Für den aktuellen Sachstand sind noch Informationen einzuholen und Absprachen mit dem Bauherrn, seinen Architekten und Gutachtern zu treffen. Stellungnahme folgt. Beschluss Nr. 42/16 Beschluss Nr. 42/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.6 Beschilderung für Fahrradfahrer und Fußgänger am Heinrich-Lübke-Ufer, Antrag von Hr. Bronisz AN/1636/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten; am Heinrich-Lübke-Ufer ab Höhe der KVB-Haltestelle in Richtung Rodenkirchener Autobahnbrücke den Weg von Wildwuchs an den entsprechenden Stellen frei zuschneiden und auf der anderen Seite des Weges Falschparker stärker zu kontrollieren. Sachstand Dezember 2018 Im vorliegenden Fall handelt es sich um durch die Stadt Köln gepflanzte Bäume, daher die Zuständigkeit bei Amt für Grünflächen. Die angesprochenen Falschparker liegen im Verantwortungsbereich des Amtes für öffentliche Ordnung, 324-1 Ruhender Verkehr. Gemäß Mail vom 09.01.2019 durch die Verkehrsüberwachung wurden am gleichen Tag noch entsprechende Maßnahmen (Kontrollen) in die Wege geleitet. Beschluss Nr. 43/16 Beschluss Nr. 43/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.9 Spielplatz an der Oststraße, Köln-Rodenkirche n, Antrag der SPD-Fraktion AN/1665/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, an den Ein- und Ausgängen zu dem Spielplatz Köln-Rodenkirchen, Oststraße, zusätzlich zu den Drängelgittern, Törchen einzubauen, die Kleinkinder nicht öffnen können. Sachstand Dezember 2018 Kein neuer Sachstand Beschluss Nr. 44/16 Beschluss Nr. 44/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.10 Erhalt von Alleen: Nibelungenweg in Rodenkir chen Antrag Fraktion Die Grünen AN/1633/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die bestehenden Fehlstellen in der Baumallee Nibelungenweg in Rodenkirchen durch entsp rechende Nachpflanzungen, d.h. Japanische Zierkirschen bzw. Japanischer Kirschblüt e zu schließen. Hierbei sind auch die – nach Auskunft der Verwaltung: fünf – mittlerw eile mit Gehwegplatten abgedeckten Stellen zu berücksichtigen. Sachstand Dezember 2018 Die zur Ersatzpflanzung vorgesehenen Standorte auf dem Nibelungenweg sind alle gepflanzt. Derzeit gibt es keine Fehlstelle, die für Ersatzpflanzung bestimmt wäre. Im Rahmen der Baugenehmigung vor Hausnummer 6-8 wurden Baumbeete rückgebaut, weil private Stellplätze erstellt wurden. Andere Baumbeete die ggf. rückgebaut sind, gehen aus dem Baumkataster nicht hervor. Darüber hinaus wird die Verwaltung, für die zur Zeit vorhandenen Baumlücken auf der Südwestseite der Straße, die Leitungspläne prüfen und falls dort die Mindestabstände eingehalten werden können im Herbst-Frühjahr 2019-2020 Baumpflanzungen beauftragen. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 45/16 Beschluss Nr. 45/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.11 Erhalt der Bäume bei dem Bau einer Lärmschut zwand am Baugebiet Josef- Kallscheuer-Str. in Köln-Sürth, Antrag der FDP-Fraktion AN/1604/2016 Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Grünen stellen einen gemeinsamen Änderungsantrag (AN/1833/2016). Der ursprüngliche Antrag AN/1604/2016 ist somit hinfällig. Änderungsantrag Fraktion Die Grünen, FDP-Fraktion BV2-Sitzung 11/16, TOP 8.1.11 (Erhalt der Bäume an der Josef-Kallscheuer-Straße) AN/1833/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, wie der im Rahmen der Bauarbeiten zur Errichtung der Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-Kallscheuer-Straße geplante Erhalt der dort an die Industriestraße (L300) angrenzenden Bäume - z.B. durch eine ökologische Baubegleitung (analog Sürther Hauptstraße) - abgesichert werden kann. Zudem ist der BV Rodenkirchen ein Konzept für den Grün-Ausgleich der im übrigen Teil dieses Baugebietes vorgesehenen Eingriffe in das dortige Kleinbiotop vorzulegen. Sachstand Dezember 2018 1. Zum Erhalt der angrenzenden Bäume und zur Gewähr leistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung wurde für die Erstellung der Lärmschutzwand eine ökologische Baubegleitung beauftragt. 2. Es besteht seitens des Amtes 571 (Untere Natursc hutzbehörde) die Auflage binnen drei Jahren nach Erteilung der Fällgenehmigung für die vier Bäume an der Industriestraße eine Ersatzbepflanzung in Form von 9 Bäumen vorzunehmen. Diese sollten auf dem Grundstück oder, falls das ganz oder teilweise nicht möglich ist, auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung erfolgen. In diesem Fall wird eine Abstimmung mit Amt 571 erforderlich. Sollte eine Ersatzpflanzung vollständig unmöglich sein, wird die Festsetzung einer Ausgleichszahlung durch Amt 571 vorgenommen. Ein zusätzliches Konzept zum Grün-Ausgleich ist nicht erforderlich, da dies in der Regel bei der Erstellung von B-Planverfahren vorzulegen ist. Die B-Planerstellung zum Baugebiet der Industriestr. stammt aus den 1990er Jahren. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 46/16 Beschluss Nr. 46/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 8.1.4 Erhalt und Pflege der Raderberger Brache, Antrag von Herrn Bronisz AN/1883/2016 Beschluss: Herr Bronisz modifiziert den Antrag wie folgt: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass der im Bereich der Raderberger Brache auftretende Staudenknöterich in geeigneter Weise entfernt wird . Ebenso soll eine umfassende Bestandsaufnahme der Fauna und Flora der Raderberger Brache durchgeführt werden. Etwaig geplante Baumfällungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Sachstand Dezember 2018 Eine Kartierung ist durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Planung. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Kartierergebnisse werden die erforderlichen Maßnahmen dann abgestimmt. Beschluss Nr. 47/16 Beschluss Nr. 47/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 8.1.7 Verbesserung der Verhältnisse für Fußgänger a m Kalscheurer Weg, Antrag der CDU Fraktion, AN/1917/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, den zum Südfriedhof gelegenen Straßenrand (östliche Seite) des Kalscheurer Weges so zu gestalten, dass ihn Fußgänger sicher und mit normalem Schuhwerk benutzen können. Zudem wird die Verwaltung gebeten ein Parkverbot für LKW über 3,5t in diesem Bereich einzurichten. Sachstand 2018: Das Thema wird im Rundentisch Verkehr erörtert und im Tätigkeitsbericht des Amtes für Straßen und Verkehr weitergeführt. Der Beschluss ist für den Jahresbericht 2016-2018 erledigt. Beschluss Nr. 48/16 Beschluss Nr. 48/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 8.1.11 Grundwasser- und Bodenproben auf den Äckern zwischen Immendorf und Meschenich, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/1914/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, auf den Äckern rund um die Silageanlage in Immendorf Boden- und Grundwasserproben zu ziehen, diese analysieren zu lassen und die Ergebnisse der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen und zu erläutern. Sachstand Dezember 2018 Mit Mitteilung 3931/2018 zur Sitzung vom 17.12.2018 haben wir zur Nitratbelastung im Grundwasser Informationen geliefert. An dieser Situation bzw. grundsätzlichen Aussage können wir festhalten. Eine Entnahme und Prüfung von Bodenproben ist in Januar 2017 aufgrund einer städtischen Anordnung von Oktober 2016 durchgeführt worden. Insgesamt lag keine Beeinträchtigung des Bodens vor. Dieses gilt auch heute noch – wie auch in der Mitteilung 3931/2018 dargestellt. Das allgemeine Grundwasser-Monitoring bestätigt dieses. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 49/16 Beschluss Nr. 49/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 8.1.12 Abbruch-u. Müllgrundstück auf der Sürther Ha uptstraße 156; Antrag der CDU Fraktion AN/1916/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, den Eigentümer des bezeichneten Grundstücks aufzufordern, den seit mehreren Jahren auf dem Grundstück befindlichen Abrissschutt zeitnah zu entfernen, ebenso den weiterhin darauf befindlichen Müll zu beseitigen. Sachstand Dezember 2018 Der Ordnungsdienst hat eine örtliche Ermittlung vorgenommen. Gegenwärtig werden auf der Fläche Bauarbeiten durchgeführt, was auch ein vor Ort angetroffener Polier bestätigte. Laut den Außendienstkräften ist die komplette Fläche ausreichend durch einen Zaun abgesichert. Darüber hinaus wurden auch keine weiteren Gefahren (z. B. Rattenbefall) für die öffentliche Sicherheit festgestellt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 50/16 Beschluss Nr. 50/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 8.1.13 Grundstück Brühler Straße 183-185; Antrag der CDU Fraktion AN/1918/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob die Stadt Köln das Grundstück Brühler Straße 183-185 – südlich an das Auktionshaus van Ham angrenzend – käuflich erwerben und für die vielfältigen Aufgaben im Wohnungsbau, beispielsweise für studentisches Wohnen, verwenden kann. Sachstand Dezember 2018 Am 06.01.2017 nahm die Fachverwaltung wie folgt Stellung: „….die Idee, dass die Stadt Köln eine Fläche erwirb t, um sie dann 1:1 weiterzuverkaufen, überzeugt nicht. Da hier keine Arrondierung oder Baureifmachung erforderlich ist und auch nichts getan werden muss, wozu nur die Stadt Köln in der Lage ist, wäre ein Zwischenerwerb durch die Stadt Köln kontraproduktiv. Denn einzige Konsequenz eines solchen Zwischenerwerbs wäre, dass zweimal Grunderwerbs-steuer zu zahlen ist. Das Grundstück würde unnötigerweise verteuert (…). Anzumerken ist noch, dass die Fläche im Bebauungsplan als GE-Fläche ausgewiesen ist. Damit ist eine Wohnnutzung grundsätzlich nicht möglich.“ Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 51/16 Beschluss Nr. 51/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 8.1.14 Parkstadt Süd - Wettbewerb Eifelwall, Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und der Fraktion Die Grünen und der FDP Fraktion AN/1919/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Bezirksvertretung Rodenkirchen am Wettbewerbsverfahren „Eifelwall“ im Rahmen der Entwicklung der Parkstadt Süd zu beteiligen. Sachstand Dezember 2018 Die Verwaltung hat diesen Beschluss im Rahmen des freiraumplanerischen Wettbewerbs Parks-Süd-Teilbereich Eifelwall umgesetzt. Der Ausschuss Umwelt und Grün beschloss in seiner Sitzung am 02.02.2017 (Session-Nr. 4159/2016) das Procedere des Wettbewerbs, die Zusammensetzung der Jury und die Einbindung der politischen Gremien. Der Bezirksbürgermeister von Rodenkirchen war ebenso wie der Bezirksbürgermeister der Innenstadt und die Bezirksbürgermeisterin von Lindenthal sowie je ein Stellvertreter als weitere Sachpreisrichter für das Preisgericht benannt worden. Dieses Vorgehen wurde der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.03.2017 in der Mitteilung zum zeitlichen Ablauf des Wettbewerbs Parkstadt Süd-Teilbereich Eifelwall (Session-Nr.: 0414/2017) dargelegt. Der Beschluss ist erledigt. Beschluss Nr. 52/16 Beschluss Nr. 52/16 Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.12.2016 8.1.15 Restaurierung eines Trinkwasserbrunnens im h istorischen „Rosengarten„ im Vorgebirgspark AN/1964/2016 Herr Ilg modifiziert den Antrag wie folgt: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, eine denkmalgerechte Sanierung/Restaurierung jedoch ohne eine technische Funktionalität des historischen Zierbrunnens der Anlage „Rosengarten“ im Vorgebirgspark zu prüfen und die Kosten einer solchen Maßnahme zu ermitteln, sowie detailliert darzulegen, ob und in welcher Höhe hierfür Zuschüsse aus Mitteln des Denkmalschutzes und ggf. weiterer Einrichtungen/Stiftungen beantragt werden könnten. Im Anschluss möge dann die Bezirksvertretung ggf. über Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme entscheiden. Sachstand Dezember 2018 Um Art und Umfang einer Sanierung des Wandbeckens festlegen zu können, wird ein Gutachter beauftragt. Das Gutachten und die Kostenkalkulation legt die Verwaltung der Bezirksvertretung anschließend vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3553/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.05.2020
- Erstellt
- 10.10.2019 15:07