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Nutzung der Schulhöfe im Stadtbezirk Chorweiler
Anfrage nach § 4 BV6 (SPD) AN/0298/2019 vom 07.03.2019
Stand: Am 14.03.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (SPD BV6)
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SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0298/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.3.2019 Nutzung der Schulhöfe im Stadtbezirk Chorweiler Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Bereits 1997gab es einen Beschluss zur Öffnung der Schulhöfe nach dem Schulbetrieb bspw. in der GGS Riphan straße. 1. Wurde der Beschluss umgesetzt und die Schulleitungen bzw. Hausmeister darüber informiert? 1a. Welche Schulen im Stadtbezirk Chorweiler betrifft es? 2. Gibt es Vereinbarungen etc. zur Absicherung des Eigentums bspw. von Spielgeräten, die durch Fördervereine angeschafft wurden? 3. Gibt es Vorkehrungen zur Schulhofreinigung von bspw. Glasbruch etc. vor Unterrichtsbeginn? Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Fraktion Inan Gökpinar Eike Danke Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 7. März 2019 0221/221 96303 0221/221 96304 spd-bv6@stadt-koeln.de
Beratungsverlauf
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