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AN/0298/2019

Nutzung der Schulhöfe im Stadtbezirk Chorweiler

Anfrage nach § 4 BV6 (SPD) 07.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 14.03.2019, TOP 7.2.6

Anfrage (SPD BV6)

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Anfrage (SPD BV6)

1363 Zeichen

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) 
 
 
 
SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) 
 
 
 
 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0298/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.3.2019 
 
Nutzung der Schulhöfe im Stadtbezirk Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Bereits 1997gab es einen Beschluss zur Öffnung der Schulhöfe nach dem Schulbetrieb bspw. in 
der GGS Riphan straße.  
1. Wurde der Beschluss umgesetzt und die Schulleitungen bzw. Hausmeister darüber 
informiert? 
1a. Welche Schulen  im Stadtbezirk Chorweiler betrifft es? 
2. Gibt es Vereinbarungen etc. zur Absicherung des Eigentums bspw. von Spielgeräten, die 
durch Fördervereine angeschafft wurden? 
3. Gibt es Vorkehrungen zur Schulhofreinigung von bspw. Glasbruch etc. vor 
Unterrichtsbeginn?  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die SPD-Fraktion 
 
Inan Gökpinar        Eike Danke 
Fraktionsvorsitzender       Bezirksvertreterin 
 
SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 
 
7. März 2019 
 
 0221/221 96303   0221/221 96304    spd-bv6@stadt-koeln.de

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0298/2019
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (SPD)
Datum
07.03.2019
Erstellt
07.03.2019 10:21