Mandari Insight

AN/0017/2023

Synergieeffekte zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen

FDP/KSG Anfrage nach § 4 12.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 13.03.2023, TOP 6.1

FDP Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

FDP Anfrage nach § 4

3736 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Ausschuss  
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.01.2023 
AN/0017/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 30.01.2023 
 
Synergieeffekte zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales am 30. Januar 2023 zu setzen. 
 
Nachdem 2020 ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes durch einen Messerangriff ausgehend 
von einem für Gewalt bekannten Bürger gestorben ist, hat die Stadt Köln ein System namens 
"ZEMAG" ins Leben gerufen. Hier können städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auffäl-
lige Bürgerinnen und Bürger in eine Datenbank eintragen, die im Rahmen eines Einsatzes 
als besonders gewalttätig aufgefallen sind. So sollen andere städtische Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter bei etwaigen Folgeeinsätzen dahingehend informiert werden, besonders achtsam 
zu sein bzw. mit mehr Kräften vor Ort anzurücken. 
Die Polizei hat ein solches System seit über 20 Jahren. Wenn jemand wiederholt durch Ge-
walttaten oder Widerstandshandlungen auffällt, bekommt er einen entsprechenden polizeili-
chen Hinweis. So kann der nächste Einsatz vor Beginn entsprechend taktisch angepasst 
werden. Ziel ist auch hier der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Verhinde-
rung von körperlichen Angriffen. 
Bisher gibt es auf kommunaler Ebene keine eigene Rechtsgrundlage für dieses kommunale 
System. Die Stadt Köln möchte im nächsten Jahr auf dem deutschen Städtetag darauf hin-
wirken, eine solche Rechtsgrundlage auf Länderebene zu schaffen. Auf Nachfrage gibt die 
Stadt Köln an, es sei keine Schnittstelle zur polizeilichen Datenbank geplant. Dies ginge an-
geblich aus Gründen des Datenschutzes mit der aktuellen Rechtslage nicht. Ob die Stadt 
Köln bei der beabsichtigten neuen Rechtsgrundlage darauf hinwirken möchte, dass dies 
möglich sein wird, lässt sie auf erneute Nachfrage leider offen. 
Nach Meinung der FDP-Fraktion überzeugt das nicht. Die Polizei kann schon jetzt auf die 
Daten des Einwohnermeldeamtes, der Führerscheinstelle und der KFZ-Zulassungsstelle 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
zugreifen. Umgekehrt müsste es doch möglich sein, dass wenigstens die Teamleiterebene 
beim Ordnungsamt auf die Gewalttäter-Datenbank der Polizei zugreifen kann. Es macht kei-
nen Sinn, dass beide Behörden nebeneinander existieren und ihr eigenes Brot backen. Das 
ist ineffektiv und nicht zeitgemäß. 
 
In diesem Sinne bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
  
1) Inwieweit ist eine Schnittstelle zur Polizei geplant? 
  
2) Falls dies nicht geplant ist, aus welchen Gründen ist dies auf Grundlage 
der gegenwärtigen Rechtslage nicht möglich?  
  
3) Inwieweit beabsichtigt die Stadt bei der geplanten Erschaffung einer neuen Rechtsgrund-
lage darauf hinzuwirken, dass eine solche Schnittstelle möglich wird? 
  
4) Falls dies nicht beabsichtigt ist, welche Gründe sprechen aus Sicht der Stadt Köln gegen 
die Ausnutzung von Synergieeffekte? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ulrich Breite      Volker Görzel 
Fraktionsgeschäftsführer    Sicherheitspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0017/2023
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
12.01.2023
Erstellt
10.01.2023 11:24