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3119/2023

Familienzentren im Bezirk Köln-Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.10.2023, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5708 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
1633/2023 
Vorlagen-Nummer 
 3119/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.10.2023 
 
Familienzentren im Bezirk Köln-Mülheim 
Mit ihrer Anfrage gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1633/2023) bittet die Frak-
tion DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim die Verwaltung um Beantwortung fol-
gender Fragen:  
 
1. Hat sich die Stadt Köln schon um entsprechende Gelder bemüht, wurde eine Bewilli-
gung erteilt und welche Summe wird für die Errichtung weiterer Familienzentren zur 
Verfügung gestellt?  
2. Beteiligt sich die Stadt Köln auch an der Finanzierung und im welchem Umfang?  
3. In welchen weiteren Stadtteilen und an welchen Kitas bzw. Grundschulen sollen neue  
Familienzentren entstehen?  
4. Wird das Angebot der bestehenden Familienzentren gut angenommen und wie weit  
schränkt der vorhandene Personalmangel an Kindertageseinrichtungen die Arbeit der  
Familienzentren ein?  
5. Gibt es Auswertungen hinsichtlich der Resonanz und den Auswirkungen bei  
Vorhandensein eines Familienzentrums an einer Kita oder Grundschule und bestehen 
dabei Unterschiede? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Fragen beziehen sich sowohl auf das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ als auch 
hinsichtlich der Familiengrundschulzentren (siehe Frage 3 und 5) auf die Landesinitiative „kin-
derstark – NRW schafft Chancen“.  
Familienzentren in Kindertageseinrichtungen sind für Eltern und Familien leicht zugängliche 
Anlaufstellen, in denen sie schnell und unkompliziert Beratung, Unterstützung, Bildung und Be-
treuung in allen Lebensphasen erhalten können. Familienzentren im Primarbereich sind analog 
zum Konzept von Famil ienzentren in Kindertageseinrichtungen an Grundschulen verortet. 
Beide Formen (FZ und FGZ) übernehmen einen wichtigen Teil innerhalb der Präventionskette 
und zeigen sich damit verantwortlich für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern als gesamt-
gesellschaftliche Aufgabe.  
 
Zu Frage 1: 
 
Seit dem 01.08.2007 erfolgt der flächendeckende Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Fa-
milienzentren. Das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ fördert mit Mitteln des Landes 
den Ausbau und den Betrieb von Familienzentren. Sie werden nach dem § 43 Absatz 1 oder 2 
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit rund 20.000 € pro Kindergartenjahr gesetzlich gefördert.

2 
 
Für das Ausbauziel im Rahmen der Familienzentren hat die Landesregierung im Kinderbil-
dungsgesetz (KiBiz) festgeschrieben, dass eine jährliche Verteilung neuer Familienzentren auf 
die Jugendämter erfolgt. Sobald die Kindertageseinrichtungen an dem Zertifizierungsverfahren 
für das Gütesiegel „Familienzentrum NRW" teilnehmen, erhalten sie die Landesförderung ge-
mäß § 43 Absatz 2 des KiBiz. Nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens erhalten die Fami-
lienzentren das Gütesiegel von der Zertifizierungsstelle pädquis Stiftung. Die zertifizierten Fa-
milienzentren werden bei gleicher Höhe nach § 43 Absatz 1 des KiBiz mit Landesmitteln geför-
dert. 
 
Zu Frage 2: 
 
Die vom Land bereitgestellten Mittel werden von der Stadt Köln an die Träger weitergeleitet. Es 
werden keine eigenen Haushaltsmittel aufgewendet.  
 
Zu Frage 3: 
 
Für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren wurden für das Kindergar-
tenjahr 2023/2024 dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln neun Kontingente 
zur Verfügung gestellt und daraufhin neun Kindertageseinrichtungen neu zur Landesförderung 
als Familienzentrum angemeldet (Vorlage Session -Nr.: 1575/2023). Die neuen Kontingente 
vom Land werden im Frühjahr nächsten Jahres erwartet und entsprechend in Abstimmungsge-
sprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 
80 Kindertagesbetreuung anhand eines abgestimmten Indizes ausgewählt.  
 
Im Rahmen der Landesinitative „kinderstark – NRW schafft Chancen“ wurden seit 2020 neun 
Grundschulen zu Familiengrundschulzentren entwickelt:  
 
 GGS Konrad-Adenauer Straße in Finkenberg 
 GGS Merianstraße in Chorweiler 
 GGS Riphahnstraße in Seeberg 
 KGS Langemaß in Mülheim 
 KGS Lustheider Straße in Vingst  
 KGS Zehnthofstraße in Ostheim 
 GGS Zehnthofstraße in Ostheim 
 GGS Kunterbunt in Vogelsang 
 GGS Schule IM Süden in Meschenich 
Jedes Familiengrundschulzentrum wird mit einem Verfügungsfonds von 10.000 € pro Kalender-
jahr sowie mit einer zusätzlichen Stelle Schulsozialarbeit gefördert. Es wird derzeit eine Aus-
weitung der Entwicklung weiterer Grundschulen zu Familiengrundschulzentren angestrebt. 
 
Zu Frage 4: 
 
Seit März 2023 hat eine Arbeitsgruppe des AK 80 aus Vertreter*innen von freien Trägern und 
der Stadt Köln den Ist-Stand der Kölner Familienzentren aus unterschiedlichen Perspektiven 
evaluiert. Die geplanten Maßnahmen und Weiterentwicklungsbedarfe werden in der ersten Sit-
zung des JHA im nächsten Jahr vorgelegt. Ob der Personalmangel die Angebote in Familien-
zentren einschränkt, kann nicht für alle Familienzentren beantwortet werden, da dazu eine ak-
tuelle Datengrundlage fehlt. In städtischen Familienzentren werden die Angebote im Familien-
zentrum grundsätzlich von externen Fachkräften der Familienbildung und Familienberatung 
durchgeführt. 
 
Zu Frage 5:

3 
 
Siehe vorherige Antwort zu Frage 4 
Landesweit erfolgte 2019 eine Evaluation der Familienzentren. Die Ergebnisse dieser Evalua-
tion sind in die Revision der Gütesiegelkriterien 2020 eingeflossen (siehe Anlage Evaluation). 
Zudem führt die Verwaltung aktuell an allen 9 Familiengrundschulzentren Umfragen durch, de-
ren Ergebnisse der Politik voraussichtlich zum Ende des 1. Quartals 2024 vorgelegt werden 
können.

Beratungsverlauf (1)

30.10.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Konrad-Adenauer-Straße
  • Merianstraße
  • Riphahnstraße
  • Lustheider Straße
  • Zehnthofstraße
  • Langemaß

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Details

Aktenzeichen
3119/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.09.2023
Erstellt
28.09.2023 08:26