3119/2023
Familienzentren im Bezirk Köln-Mülheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 1633/2023 Vorlagen-Nummer 3119/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.10.2023 Familienzentren im Bezirk Köln-Mülheim Mit ihrer Anfrage gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1633/2023) bittet die Frak- tion DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim die Verwaltung um Beantwortung fol- gender Fragen: 1. Hat sich die Stadt Köln schon um entsprechende Gelder bemüht, wurde eine Bewilli- gung erteilt und welche Summe wird für die Errichtung weiterer Familienzentren zur Verfügung gestellt? 2. Beteiligt sich die Stadt Köln auch an der Finanzierung und im welchem Umfang? 3. In welchen weiteren Stadtteilen und an welchen Kitas bzw. Grundschulen sollen neue Familienzentren entstehen? 4. Wird das Angebot der bestehenden Familienzentren gut angenommen und wie weit schränkt der vorhandene Personalmangel an Kindertageseinrichtungen die Arbeit der Familienzentren ein? 5. Gibt es Auswertungen hinsichtlich der Resonanz und den Auswirkungen bei Vorhandensein eines Familienzentrums an einer Kita oder Grundschule und bestehen dabei Unterschiede? Antwort der Verwaltung: Die Fragen beziehen sich sowohl auf das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ als auch hinsichtlich der Familiengrundschulzentren (siehe Frage 3 und 5) auf die Landesinitiative „kin- derstark – NRW schafft Chancen“. Familienzentren in Kindertageseinrichtungen sind für Eltern und Familien leicht zugängliche Anlaufstellen, in denen sie schnell und unkompliziert Beratung, Unterstützung, Bildung und Be- treuung in allen Lebensphasen erhalten können. Familienzentren im Primarbereich sind analog zum Konzept von Famil ienzentren in Kindertageseinrichtungen an Grundschulen verortet. Beide Formen (FZ und FGZ) übernehmen einen wichtigen Teil innerhalb der Präventionskette und zeigen sich damit verantwortlich für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern als gesamt- gesellschaftliche Aufgabe. Zu Frage 1: Seit dem 01.08.2007 erfolgt der flächendeckende Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Fa- milienzentren. Das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ fördert mit Mitteln des Landes den Ausbau und den Betrieb von Familienzentren. Sie werden nach dem § 43 Absatz 1 oder 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit rund 20.000 € pro Kindergartenjahr gesetzlich gefördert. 2 Für das Ausbauziel im Rahmen der Familienzentren hat die Landesregierung im Kinderbil- dungsgesetz (KiBiz) festgeschrieben, dass eine jährliche Verteilung neuer Familienzentren auf die Jugendämter erfolgt. Sobald die Kindertageseinrichtungen an dem Zertifizierungsverfahren für das Gütesiegel „Familienzentrum NRW" teilnehmen, erhalten sie die Landesförderung ge- mäß § 43 Absatz 2 des KiBiz. Nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens erhalten die Fami- lienzentren das Gütesiegel von der Zertifizierungsstelle pädquis Stiftung. Die zertifizierten Fa- milienzentren werden bei gleicher Höhe nach § 43 Absatz 1 des KiBiz mit Landesmitteln geför- dert. Zu Frage 2: Die vom Land bereitgestellten Mittel werden von der Stadt Köln an die Träger weitergeleitet. Es werden keine eigenen Haushaltsmittel aufgewendet. Zu Frage 3: Für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren wurden für das Kindergar- tenjahr 2023/2024 dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln neun Kontingente zur Verfügung gestellt und daraufhin neun Kindertageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentrum angemeldet (Vorlage Session -Nr.: 1575/2023). Die neuen Kontingente vom Land werden im Frühjahr nächsten Jahres erwartet und entsprechend in Abstimmungsge- sprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung anhand eines abgestimmten Indizes ausgewählt. Im Rahmen der Landesinitative „kinderstark – NRW schafft Chancen“ wurden seit 2020 neun Grundschulen zu Familiengrundschulzentren entwickelt: GGS Konrad-Adenauer Straße in Finkenberg GGS Merianstraße in Chorweiler GGS Riphahnstraße in Seeberg KGS Langemaß in Mülheim KGS Lustheider Straße in Vingst KGS Zehnthofstraße in Ostheim GGS Zehnthofstraße in Ostheim GGS Kunterbunt in Vogelsang GGS Schule IM Süden in Meschenich Jedes Familiengrundschulzentrum wird mit einem Verfügungsfonds von 10.000 € pro Kalender- jahr sowie mit einer zusätzlichen Stelle Schulsozialarbeit gefördert. Es wird derzeit eine Aus- weitung der Entwicklung weiterer Grundschulen zu Familiengrundschulzentren angestrebt. Zu Frage 4: Seit März 2023 hat eine Arbeitsgruppe des AK 80 aus Vertreter*innen von freien Trägern und der Stadt Köln den Ist-Stand der Kölner Familienzentren aus unterschiedlichen Perspektiven evaluiert. Die geplanten Maßnahmen und Weiterentwicklungsbedarfe werden in der ersten Sit- zung des JHA im nächsten Jahr vorgelegt. Ob der Personalmangel die Angebote in Familien- zentren einschränkt, kann nicht für alle Familienzentren beantwortet werden, da dazu eine ak- tuelle Datengrundlage fehlt. In städtischen Familienzentren werden die Angebote im Familien- zentrum grundsätzlich von externen Fachkräften der Familienbildung und Familienberatung durchgeführt. Zu Frage 5: 3 Siehe vorherige Antwort zu Frage 4 Landesweit erfolgte 2019 eine Evaluation der Familienzentren. Die Ergebnisse dieser Evalua- tion sind in die Revision der Gütesiegelkriterien 2020 eingeflossen (siehe Anlage Evaluation). Zudem führt die Verwaltung aktuell an allen 9 Familiengrundschulzentren Umfragen durch, de- ren Ergebnisse der Politik voraussichtlich zum Ende des 1. Quartals 2024 vorgelegt werden können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Konrad-Adenauer-Straße
- Merianstraße
- Riphahnstraße
- Lustheider Straße
- Zehnthofstraße
- Langemaß
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Details
- Aktenzeichen
- 3119/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.09.2023
- Erstellt
- 28.09.2023 08:26