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1253/2022

Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) vom 07.03.2022 betr. Waschstraße Clevischer Ring / Ecke Julius-Bau-Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.05.2022, TOP 7.1.5

Anlage

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage

1691 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                                   
 
 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
Köln, den 25.02.2022 
 
 
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Waschstraße Clevischer Ring / Ecke Julius-Bau- Straße 
  
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
am Clevischen Ring / Ecke Julius-Bau-Straße befindet sich eine seit längerer Zeit 
stillgelegte Auto-Waschanlage. 
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:  
 
1. Warum ist die Auto- Waschanlage nicht mehr in Betrieb? 
2. Wird sie in absehbarer Zeit wieder in Betrieb gehen bzw. gibt es andere Pläne, 
die der Verwaltung bekannt sind? Wenn ja, welche sind das? 
3. Befindet sich das Grundstück in privatem Besitz oder hat die Stadt Köln es 
mittlerweile erworben?

4. Gibt es für den Bereich einen gültigen Bebauungsplan bzw. ist die Änderung 
des Bebauungsplanes angedacht bzw. wurde diese beantragt?  
5. Welche andere Bebauung kommt für das Areal in Betracht? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Nijat Bakis                                          Beate Hane-Knoll                                 
Fraktionsvorsitzender                                stellvertretende Fraktionsvorsitzende                                             
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4030 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Wegm Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1253/2022 
Freigabedatum 14.04.2022  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung 9 
(Mülheim) vom 07.03.2022 
betr. Waschstraße Clevischer Ring / Ecke Julius-Bau- Straße 
Am Clevischen Ring / Ecke Julius-Bau-Straße befindet sich eine seit längerer Zeit stillgelegte Auto-
Waschanlage.  
 
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:  
1. Warum ist die Auto- Waschanlage nicht mehr in Betrieb?  
2. Wird sie in absehbarer Zeit wieder in Betrieb gehen bzw. gibt es andere Pläne, die der Verwaltung 
bekannt sind? Wenn ja, welche sind das?  
3. Befindet sich das Grundstück in privatem Besitz oder hat die Stadt Köln es mittlerweile erworben?  
4. Gibt es für den Bereich einen gültigen Bebauungsplan bzw. ist die Änderung des Bebauungspla-
nes angedacht bzw. wurde diese beantragt?  
5. Welche andere Bebauung kommt für das Areal in Betracht?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Frage Nr. 1 
Die Gründe für die Aufgabe des Betriebs sind der Verwaltung nicht bekannt. 
 
 
Zu Frage Nr. 2 
Der Verwaltung liegen erste Planungskonzepte eines vom Eigentümer beauftragten Architekturbüros 
zur Vorabstimmung vor. Beabsichtigt ist eine Bebauung des Eckgrundstücks mit einem fünfgeschos-
sigen Gebäude für etwa 50 bis 80 Wohneinheiten. Im Erdgeschoss können ggf. ergänzend Räumlich-
keiten für gewerbliche (Bäckerei, Fahrradladen oder ähnliches) oder auch soziale Nutzungen (z.B. 
Kindertagespflege) angeboten werden. Das Grundstück soll mit einer Tiefgarage unterbaut werden. 
 
 
Zu Frage Nr. 3 
Das Grundstück ist nicht im Eigentum der Stadt. 
 
 
Zu Frage Nr. 4 
Das Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Fluchtlinienplans Nr. 
1114, Bl. 1, der entlang des Straßenzugs des Clevischen Rings eine übergeleitete Straßen- und Bau-
fluchtlinie festsetzt. Beurteilungsgrundlage für die Zulässigkeit von Vorhaben ist somit § 30 Abs. 3 
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 34 BauGB.

2 
 
 
Ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt nicht vor. Der Investor 
beabsichtigt zunächst eine Bauvoranfrage zu stellen. Nach erster überschlägiger Einschätzung löst 
das Vorhaben kein Planerfordernis aus. Ein planungsrechtlicher Vorbescheid erscheint auf Grundlage 
der erwähnten Beurteilungsgrundlage möglich. 
 
Um die wohnungsbaupolitischen Ziele der Stadt Köln auch außerhalb des Anwendungsbereichs des 
kooperativen Baulandmodells zu sichern, wird die Verwaltung in diesem Zusammenhang eine städte-
bauliche Zielvereinbarung (städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB) mit dem Investor 
schließen. Unter anderem verpflichtet sich darin der Investor gegenüber der Stadt mindestens 30 % 
der Geschossfläche der Wohnnutzung als öffentlich geförderten Wohnungsbau gem. den Wohnraum-
förderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB) zu realisieren. Die Inbetriebnahme dieser preis-
gedämpften Wohnungen sowie eine Mietbindung von mindestens 15 Jahren müssen zusätzlich über 
die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt gesichert werden. 
 
 
Zu Frage Nr. 5 
Auch wenn der Zulässigkeitsrahmen des § 30 Abs. 3 BauGB i.V. mit § 34 BauGB auch eine ander-
weitige Bebauung bzw. Nutzung zulässt, die sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt, 
so befürwortet die Verwaltung ausdrücklich das Vorhaben. Das Grundstück ist in exponierter Lage 
und prägt maßgeblich das Stadtbild entlang des Clevischen Rings. Eine Blockrandschließung inklusi-
ve Eckausbildung zur Julius-Bau-Straße würde diesen Bereich stadträumlich deutlich aufwerten. 
Auch die Absicht, hier überwiegend Wohnungen zu realisieren, wird vor dem Hintergrund von drin-
gend benötigten Wohnraum unterstützt.  
 
Die Verwaltung zieht daher keine alternative Bebauung/ Nutzung in Betracht.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Julius-Bau-Straße
  • Wiener Platz 2a
  • Clevischer Ring

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Details

Aktenzeichen
1253/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.04.2022
Erstellt
11.04.2022 16:42