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AN/1245/2017

Nächtliche Ruhestörung im Stadtbezirk Nippes durch Veranstaltungen am Fühlinger See

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 06.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 21.09.2017, TOP 8.1.5

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

3881 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 05.09.2017 
AN/1245/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Nächtliche Ruhestörung im Stadtbezirk Nippes  durch Veranstaltungen am Fühlinger  See 
- Antrag der SPD - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
am 21.09.2017 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen in Longerich, Wei-
denpesch, Mauenheim und Niehl nicht länger mit Lautstärkeimmissionen zur Nachtzeit 
durch Veranstaltungen aus dem benachbarten Stadtbezirk Chorweiler belastet werden. Da-
bei sind in erster Linie  Veranstaltungen am Fühlinger See zu überwachen, die nachweislich 
den angrenzenden Stadtbezirk Nippes betreffen und einbeziehen und uns somit ebenfalls 
zuständig machen. 
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, das aktuelle Nutzungskonzept für den Fühlinger See zur Ver-
fügung zu stellen. Daraus sollte insbesondere hervorgehen: 
 
- Art der Veranstaltung

- 2 - 
- wer ist der Veranstalter 
- wer ist die „Fühlinger See Veranstaltungs-GmbH“? 
- was zahlt der Veranstalter an die Stadt für die Nutzung 
- Besucherzahl der Veranstaltung 
- Dauer (Tage und Uhrzeiten der Veranstaltung) 
- wie viele Tage kommt es zu einer Nutzungseinschränkung des Fühlinger Sees (Zugang zu 
den Grünanlagen etc) 
- Lärm- und Verkehrsbeeinträchtigungen im Kölner Norden 
- Maßnahmen zum Schutz der Bürger insbesondere vor Beeinträchtigungen durch Lärm 
 Anzahl der Veranstaltungen 
 
Begründung: 
 
Lautstärke und Schallwellen sind nicht auf einen Stadtbezirk zu begrenzen. Insbesondere in 
den Sommermonaten sind die Menschen in Longerich, Niehl, Weidenpesch und Mauenheim zur 
Nachtzeit erheblichen Belastungen ausgesetzt, die nachgewiesenermaßen durch Veranstaltun-
gen am Fühlinger See entstehen. 
 
Die Verwaltung hat wiederholt auf Beschwerden eingeräumt, dass die weittragenden Bässe 
nicht mit der üblichen Dezibel Grenze einzudämmen sind. Wenn festgestellt wird, dass es trotz 
Einhaltung der bestehenden Obergrenze zu Belästigungen der Bürger kommt, dann reicht nicht 
der Hinweis, man habe die Obergrenze der entsprechenden dB Zahl eingehalten. Vielmehr ist 
die Obergrenze einer erneuten Prüfung zu unterziehen und dabei ist zu prüfen, für welchen 
Frequenzbereich diese Obergrenze gilt. Heute haben wir die technischen Möglichkeiten den 
gesamten Frequenzbereich zu überwachen und zu messen, während aktuell offenbar  nur ein 
kleiner Frequenzbereich kontrolliert wird. Anders lassen sich die Lautstärken im Bassbereich 
auf so große Distanzen nicht erklären. Die heutigen Lautsprechersysteme entwickeln Frequen-
zen, für die ältere Messgeräte noch nicht konstruiert wurden. Es sind also nicht nur die techni-
schen Möglichkeiten zu berücksichtigen, sondern es müssen auch die Interessen der Bürger an 
Ruhezeiten, insbesondere auch im Hinblick auf die sonstigen erheblichen Lärmbelastungen im 
Kölner Norden durch den LKW Verkehr (Logistikschwerpunkt) und den steigenden Flugverkehr 
berücksichtigt werden. Letztendlich muss eine Prüfung der Immissionen auch im Stadtbezirk 
Nippes stattfinden und diese muss nötigenfalls subjektiv vorgenommen werden, falls den Prü-
fern entsprechende Geräte nicht zur Verfügung stehen. Es kann auch nicht sein, dass Lautstär-
ken hingenommen werden müssen, weil der Wind gerade ungünstig steht. Die dB Obergrenzen 
müssen auf den gesamten Frequenzbereich, insbesondere in den Bässen, so abgeregelt wer-
den, dass eine Belästigung der Menschen in den entsprechenden Stadtteilen ausgeschlossen 
ist. 
 
 
 
gez. Horst Baumann 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1245/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
06.09.2017
Erstellt
06.09.2017 11:45