AN/1245/2017
Nächtliche Ruhestörung im Stadtbezirk Nippes durch Veranstaltungen am Fühlinger See
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 05.09.2017 AN/1245/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Nächtliche Ruhestörung im Stadtbezirk Nippes durch Veranstaltungen am Fühlinger See - Antrag der SPD - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 21.09.2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen in Longerich, Wei- denpesch, Mauenheim und Niehl nicht länger mit Lautstärkeimmissionen zur Nachtzeit durch Veranstaltungen aus dem benachbarten Stadtbezirk Chorweiler belastet werden. Da- bei sind in erster Linie Veranstaltungen am Fühlinger See zu überwachen, die nachweislich den angrenzenden Stadtbezirk Nippes betreffen und einbeziehen und uns somit ebenfalls zuständig machen. 2. Die Verwaltung wird gebeten, das aktuelle Nutzungskonzept für den Fühlinger See zur Ver- fügung zu stellen. Daraus sollte insbesondere hervorgehen: - Art der Veranstaltung - 2 - - wer ist der Veranstalter - wer ist die „Fühlinger See Veranstaltungs-GmbH“? - was zahlt der Veranstalter an die Stadt für die Nutzung - Besucherzahl der Veranstaltung - Dauer (Tage und Uhrzeiten der Veranstaltung) - wie viele Tage kommt es zu einer Nutzungseinschränkung des Fühlinger Sees (Zugang zu den Grünanlagen etc) - Lärm- und Verkehrsbeeinträchtigungen im Kölner Norden - Maßnahmen zum Schutz der Bürger insbesondere vor Beeinträchtigungen durch Lärm Anzahl der Veranstaltungen Begründung: Lautstärke und Schallwellen sind nicht auf einen Stadtbezirk zu begrenzen. Insbesondere in den Sommermonaten sind die Menschen in Longerich, Niehl, Weidenpesch und Mauenheim zur Nachtzeit erheblichen Belastungen ausgesetzt, die nachgewiesenermaßen durch Veranstaltun- gen am Fühlinger See entstehen. Die Verwaltung hat wiederholt auf Beschwerden eingeräumt, dass die weittragenden Bässe nicht mit der üblichen Dezibel Grenze einzudämmen sind. Wenn festgestellt wird, dass es trotz Einhaltung der bestehenden Obergrenze zu Belästigungen der Bürger kommt, dann reicht nicht der Hinweis, man habe die Obergrenze der entsprechenden dB Zahl eingehalten. Vielmehr ist die Obergrenze einer erneuten Prüfung zu unterziehen und dabei ist zu prüfen, für welchen Frequenzbereich diese Obergrenze gilt. Heute haben wir die technischen Möglichkeiten den gesamten Frequenzbereich zu überwachen und zu messen, während aktuell offenbar nur ein kleiner Frequenzbereich kontrolliert wird. Anders lassen sich die Lautstärken im Bassbereich auf so große Distanzen nicht erklären. Die heutigen Lautsprechersysteme entwickeln Frequen- zen, für die ältere Messgeräte noch nicht konstruiert wurden. Es sind also nicht nur die techni- schen Möglichkeiten zu berücksichtigen, sondern es müssen auch die Interessen der Bürger an Ruhezeiten, insbesondere auch im Hinblick auf die sonstigen erheblichen Lärmbelastungen im Kölner Norden durch den LKW Verkehr (Logistikschwerpunkt) und den steigenden Flugverkehr berücksichtigt werden. Letztendlich muss eine Prüfung der Immissionen auch im Stadtbezirk Nippes stattfinden und diese muss nötigenfalls subjektiv vorgenommen werden, falls den Prü- fern entsprechende Geräte nicht zur Verfügung stehen. Es kann auch nicht sein, dass Lautstär- ken hingenommen werden müssen, weil der Wind gerade ungünstig steht. Die dB Obergrenzen müssen auf den gesamten Frequenzbereich, insbesondere in den Bässen, so abgeregelt wer- den, dass eine Belästigung der Menschen in den entsprechenden Stadtteilen ausgeschlossen ist. gez. Horst Baumann Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1245/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 06.09.2017
- Erstellt
- 06.09.2017 11:45