2270/2024
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2024
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2024
1569 Zeichen
Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2024 Anlage A Stand: 24.07.2024 Selbsthilfegruppe Zuschuss 2023 € Beantragter Zuschuss 2024 € Finanzie rungslücke It. Antrag € Miete oder Mietanteil € Fördervorschlag Sachkosten € Fördervorschlag Miete € Fördervorschlag 2024 insgesamt € 1. autismus Köln/Bonn 7.356,00 7.070,00 7.070.00 4.800,00 2.270,00 4.800.00 7.070,00 2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller gie- und Asthmakranke Kind) 8.212,56 11.276,56 11.276,56 3.856,56 3.000,00 3.856,56 6.856,56 3. Gesundheitsladen e. V. 19.416,00 19.730,00 19.730,00 15.280,00 3.000,00 15.280.00 18.280,00 4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange hörige v. psychisch Kranken) 10.900,00 13.400,00 13.400,00 12.600,00 3.000,00 9.000,00 12.000.00 5. SHG Prostata Köln-Süd 1.980,00 1.500,00 1.500,00 0,00 1.500,00 0,00 1.500.00 6. TXKöln - SHG für Transidenten 1.560,00 1.760,00 1.760.00 0,00 1.760,00 0,00 1.760,00 7. Vision e.V. 2.556,00 3.000,00 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 3.000,00 8. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen 18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0.00 18.000,00 9. Stotterer-Selbsthilfe Köln e. V. 4.024,80 13.068,71 13.068,71 1.872,80 3.000,00 1.468,80 4.468.80 Summe 74.005,36 88.805,27 88.805,27 38.409.36 20.530.00 26.305.36 72.238,22 Haushaltsansatz 2024 (2023:100.000,00 €) 100.000,00 € Fördervorschlag 2024 (2023: 74.005,36€) 72.238,22 € Restsumme 2024 (2023: 25.994,64 €) 27.761,78 € Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorlage Ausschuss
4705 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2270/2024 Freigabedatum 12.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2024 Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Gesundheitsausschuss beschließt: 1. entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses „Selbsthilfegrup- pen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales und Senioren, im Haushaltsjahr 2024 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der bei- gefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 15, Transferauf- wendungen, zur Verfügung. 2. Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förder- anfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt bezuschusst werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Ab- schlagszahlungen, zu bewilligen und auszuzahlen. Gesundheitsausschuss 10.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am 10.11.2022 im Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2023/2024, im Teilergebnisplan des Ge- sundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, für 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. Die für 2024 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. Abschlagszahlungen in Höhe von max. 75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen ge- leistet, bei denen die Verwendungsnachweise 2023 und ein kompletter Förderantrag für 2024 vorgelegt wurde und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. Grundlagen für Zuwendungen sind die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Berei- che Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit“ vom 01.01.2021 in Verbindung mit der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln vom 06.11.2018. Gemäß den Schlussbestimmungen der Allgemeinen Bewilligungsbedin- gungen wird die bewilligte Zuwendung nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des 3 Zuwendungsbescheides ausgezahlt (Zeile 373 und 374). „Abweichende Regelungen sind grundsätzlich möglich soweit ein berechtigtes Interesse der Stadt oder des Fördermittelemp- fangenden dies rechtfertigt“ (Zeile 45-47). Das berechtigte Interesse ergibt sich wie folgt: Bei der Zuwendung sind vorrangige Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen zu berücksichtigen, die jedes Jahr erst im Mai/Juni der Höhe nach bekannt werden. Aus diesem Grund kann die hiesige Zuwendungsentscheidung nicht früher im Jahr getroffen werden. Da es sich hier um eine sogenannte Fehlbedarfsförderung handelt und nicht um eine institutio- nelle Förderung, ist dieser Bescheid abzuwarten. Um die Strukturen der Selbsthilfelandschaft in der Zwischenzeit zu sichern, sollen weiterhin vor Erstellung der Zuwendungsbescheide Abschläge gezahlt werden können. Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt daran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2024 die verbleibenden Restmittel gemäß der An- lage A der Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung zu stellen. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2270/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.08.2024
- Erstellt
- 22.07.2024 12:27