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2270/2024

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 12.08.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 10.09.2024, TOP 5.2

Anlage 1 - Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2024

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2024

1569 Zeichen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2024 
Anlage A
Stand: 24.07.2024
Selbsthilfegruppe Zuschuss 
2023 
€
Beantragter 
Zuschuss 
2024 
€
Finanzie­
rungslücke It.
Antrag 
€
Miete oder 
Mietanteil
€
Fördervorschlag 
Sachkosten
€
Fördervorschlag 
Miete
€
Fördervorschlag 
2024 insgesamt
€
1. autismus Köln/Bonn 7.356,00 7.070,00 7.070.00 4.800,00 2.270,00 4.800.00 7.070,00
2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller­
gie- und Asthmakranke Kind) 8.212,56 11.276,56 11.276,56 3.856,56 3.000,00 3.856,56 6.856,56
3. Gesundheitsladen e. V. 19.416,00 19.730,00 19.730,00 15.280,00 3.000,00 15.280.00 18.280,00
4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange­
hörige v. psychisch Kranken) 10.900,00 13.400,00 13.400,00 12.600,00 3.000,00 9.000,00 12.000.00
5. SHG Prostata Köln-Süd 1.980,00 1.500,00 1.500,00 0,00 1.500,00 0,00 1.500.00
6. TXKöln - SHG für Transidenten 1.560,00 1.760,00 1.760.00 0,00 1.760,00 0,00 1.760,00
7. Vision e.V. 2.556,00 3.000,00 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 3.000,00
8. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen 18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0.00 18.000,00
9. Stotterer-Selbsthilfe Köln e. V. 4.024,80 13.068,71 13.068,71 1.872,80 3.000,00 1.468,80 4.468.80
Summe 74.005,36 88.805,27 88.805,27 38.409.36 20.530.00 26.305.36 72.238,22
Haushaltsansatz 2024  (2023:100.000,00 €) 100.000,00 €
Fördervorschlag 2024  (2023: 74.005,36€) 72.238,22 €
Restsumme 2024 (2023: 25.994,64 €) 27.761,78 €
Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, 
zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorlage Ausschuss

4705 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2270/2024 
Freigabedatum 
12.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2024  
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt: 
 
1. entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses „Selbsthilfegrup-
pen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales und Senioren, 
im Haushaltsjahr 2024 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der bei-
gefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes 
in der Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 15, Transferauf-
wendungen, zur Verfügung. 
 
2. Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch 
nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der 
Förderung von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förder-
anfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt bezuschusst werden. 
 
3.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Ab-
schlagszahlungen, zu bewilligen und auszuzahlen. 
 
 
Gesundheitsausschuss 10.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am 
10.11.2022 im Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2023/2024, im Teilergebnisplan des Ge-
sundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, für 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. 
 
Die für 2024 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien 
zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. 
 
Abschlagszahlungen in Höhe von max. 75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen ge-
leistet, bei denen die Verwendungsnachweise 2023 und ein kompletter Förderantrag für 2024 
vorgelegt wurde und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. 
 
Grundlagen für Zuwendungen sind die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Berei-
che Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen 
und Gesundheit“ vom 01.01.2021 in Verbindung mit der Allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt 
Köln vom 06.11.2018. Gemäß den Schlussbestimmungen der Allgemeinen Bewilligungsbedin-
gungen wird die bewilligte Zuwendung nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des

3 
Zuwendungsbescheides ausgezahlt (Zeile 373 und 374). „Abweichende Regelungen sind 
grundsätzlich möglich soweit ein berechtigtes Interesse der Stadt oder des Fördermittelemp-
fangenden dies rechtfertigt“ (Zeile 45-47). 
Das berechtigte Interesse ergibt sich wie folgt: 
 
Bei der Zuwendung sind vorrangige Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen zu 
berücksichtigen, die jedes Jahr erst im Mai/Juni der Höhe nach bekannt werden. Aus diesem 
Grund kann die hiesige Zuwendungsentscheidung nicht früher im Jahr getroffen werden. Da 
es sich hier um eine sogenannte Fehlbedarfsförderung handelt und nicht um eine institutio-
nelle Förderung, ist dieser Bescheid abzuwarten. 
Um die Strukturen der Selbsthilfelandschaft in der Zwischenzeit zu sichern, sollen weiterhin 
vor Erstellung der Zuwendungsbescheide Abschläge gezahlt werden können. 
 
Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies 
liegt daran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. 
 
In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). 
 
Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2024 die verbleibenden Restmittel gemäß der An-
lage A der Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer 
Selbsthilfegruppen zur Verfügung zu stellen. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

10.09.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2270/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.08.2024
Erstellt
22.07.2024 12:27