AN/0181/2023
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Frau Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.2
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Elke Schroeder (Klima Freunde) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0181/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.2 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Einzelmandatsträgerin Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) stellen folgenden Änderungsantrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30. Januar 2023: Beschluss Der o.g. Beschluss in der Vorlage wird ergänzt um: 4. Bezüglich der weiteren Überarbeitung und des Bebauungsplanbeschlusses sind folgende Punkte zu beachten: a) Da das Preisgericht keine Überarbeitung der Nutzun gsdichte empfohlen hat, sollten sich die Zahlen nicht nennenswert verändern. Somit ist an der im Siegerentwurf vorgesehenen, überwiegend fünf - bis siebengeschossi- gen Bebauung festzuhalten. b) Bei der Überarbeitung des CityHubs ist die Quartiersgarage unbeding t bei- zubehalten. c) Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind wie im Entwurf beizubehalten; d) Angesichts des heute schon überlasteten Verkehrssystems im Kölner Westen muss sichergestellt werden, dass die Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, MIV, Rad - und Fußwege) vor der Fertigstellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem Max Becker -Areal entsprechend ausgebaut und an die überörtlichen Verkehrswege angebunden wird; im Bereich des MIV gehört - 2 - hierzu insbesondere die zeitnahe Realisierung des Anschlusses Stolberger Str. an die Militärringstraße. e) Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen im gesamten Ge biet müs- sen die notwendigen Grünflächen im Max Becker -Areal auch so früh wie möglich realisiert werden. Starkregenprävention und Bewässerung der Grünflächen bei Trockenheit müssen unbedingt mitgeplant werden. f) Das städtebauliche Konzept und mit ihm der vorh abenbezogene Bebau- ungsplan sind mit der Gaskugel als Landmarke des industriellen Erbes weiter zu qualifizieren. g) Die Grundschule ist mit einem Lehrschwimmbecken weiter zu qualifizieren, das auch für Kurse (Babyschwimmen, Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatraining etc.) außerhalb der Schulzeiten zugänglich und nutzbar ist. Entsprechend ist der evtl. zusätzliche Flächenbedarf dieses erweiterten Raumprogramms schon im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine flächensparende Kombilösung mit der Turnhalle ist anzustreben. h) Zur Verkehrserschließung des Bebauungsplangebietes wird die Verlänge- rung des Gleisrad - und Fußwegs entlang des Bahndamms mittels einer Brücke über die Oskar -Jäger-Straße und einer Rampe an der Vogelsanger Straße geplant. Begründung Zu 4. a) - e): Diese Punkte greifen die Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirates Brauns- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld aus seiner Sitzung vom 22.11.2022 auf. Zu 4. f.): Das städtebauliche Vorhaben sieht den Bereich der Gaskugel als Teil und nord west- liche Begrenzung einer öffentlichen Grünfläche und steht damit ausdrücklich nicht in Konkurrenz zur Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum oder Gewerbeflächen. Die BGF-Vorgaben der Auslobung sind im Entwurf unabhängig vom Bereich der Gasku- gel gewährleistet. Die Notwendi gkeit eines städtebaulichen Akzents an dieser Stelle wird von der Gaskugel übererfüllt: Sie gibt als Landmarke dem gesamten Quartier Struktur, fasst die Grünfläche zwischen Uhrenhaus und Kugel gleichsam in eine Klammer des industriellen Erbes, schafft eine markante Adresse für die Schule und die angrenzenden Gewerbeeinheiten, schafft als besonderer Ort Identität und Identi- fikation auch für den gesamten Westen und verstellt die rückwärtig geplante sperrige Infrastruktur des Umspannwerks sowie der Gasregelsta tion wirksam. Würde es an dieser Stelle nicht schon die Kugel als Landmarke geben müsste man einen solchen Akzent dort noch planen. Der im Siegerentwurf alternativ vorgesehene solitäre Platz- halter eines Jugendzentrums/Repair -Cafés kann dies aber weder funk tional noch städtebaulich auch nur annähernd leisten, ganz abgesehen von den mit einer sol- chen Einrichtung verbundenen nicht unerheblichen Entwicklungs -, Bau -, Betriebs - und Unterhaltskosten. Die städtebaulichen Qualitäten der Kugel tragen aus diesen Gründen erheblich zur Wertschöpfung für das gesamte Areal bei. Sowohl der B -Plan als auch das zugrundeliegende städtebauliche Konzept sind aus diesen Gründen auch unabhängig von Denkmalschutzerwägungen im weiteren Verfahren mit der - 3 - Gaskugel als Landmarke des in dustriellen Erbes im öffentlichen Raum weiter zu qua- lifizieren. Zu 4. g): Die Entwicklung zusätzlicher Wasserflächen für das Schwimmenlernen (auch im nicht-schulischen Bereich) und/oder für therapeutische Zwecke hält mit den bisheri- gen Planungen zur wachsenden Stadt nicht Schritt. Es droht eine Vertiefung der Un- terversorgung, noch längere Wartelisten und eine weitere Reduzierung der ohnehin schon knappen Schwimmzeiten in städtischen Bädern insb. für Schüler*innen im Kölner Nordwesten. Ein modernes Leh rbecken, effizient eingeflochten in die Haus- technik, kann dem entgegenwirken, indem Schwimmlernzeiten auch für benachbarte Grundschulen dort stattfinden können, wodurch zusätzliche Schwimmzeiten z.B. im Ossendorfbad, für die Öffentlichkeit, Vereine vor all em aber auch für die bestehen- den sowie die ab 2024 hinzuwachsenden weiterführenden Schulen Fitzmauricestra- ße, Vogelsang und Schmiedegasse frei werden. Darüber hinaus wird die mitzupla- nende Nutzung außerhalb der Schulzeiten für den Kursbetrieb dem Zielbild einer multifunktionalen Quartiersschule gerecht. Für die Weiterqualifizierung des städte- baulichen Entwurfs und das Bebauungsplanverfahren ist dieses Raumprogramm da- her schon zu berücksichtigen. Zu 4. h): Der Rad - und Fußweg an der Gleistrasse dient auch z ur besseren Anbindung des neuen Viertels Max -Becker -Areal an die umliegenden Viertel. Die Oskar -Jäger- Straße trennt zurzeit das Bebauungsplangebiet von Ehrenfeld ab. Mit einer Brücke an der bestehenden Eisenbahnbrücke kann der Rad - und Fußweg sicher und q uali- tativ weitergeführt werden. Im Bebauungsplangebiet befindet sich dieser Weg auf der alten Gleistrasse in einer Hochlage. Verbindungen: Helios, Heliosschule, Bahnhof Ehrenfeld, Einkaufszentrum Ehrenfeld und über die Vogelsanger Straße direkt in die Innenstadt. Mit freundlichen Grüßen Esther Kings Elke Schroeder Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen KLIMA FREUNDE Martin Berg CDU-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0181/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
- Datum
- 30.01.2023
- Erstellt
- 25.01.2023 14:10