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AN/0181/2023

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Frau Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.2

Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne) 30.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.01.2023, TOP 10.2.3

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

6841 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion 
Elke Schroeder (Klima Freunde)  
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Volker Spelthann Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0181/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 
 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima 
Freunde) zu TOP 10.2 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Einzelmandatsträgerin Elke 
Schroeder (KLIMA FREUNDE) stellen folgenden Änderungsantrag für die Sitzung 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30. Januar 2023: 
 
Beschluss 
Der o.g. Beschluss in der Vorlage wird ergänzt um: 
 
4. Bezüglich der weiteren Überarbeitung und des Bebauungsplanbeschlusses sind 
folgende Punkte zu beachten: 
 
a) Da das Preisgericht keine Überarbeitung der Nutzun gsdichte empfohlen 
hat, sollten sich die Zahlen nicht nennenswert verändern. Somit ist an der 
im Siegerentwurf vorgesehenen, überwiegend fünf - bis siebengeschossi-
gen Bebauung festzuhalten. 
b) Bei der Überarbeitung des CityHubs ist die Quartiersgarage unbeding t bei-
zubehalten. 
c) Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind wie im Entwurf beizubehalten; 
d) Angesichts des heute schon überlasteten Verkehrssystems im Kölner 
Westen muss sichergestellt werden, dass die Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, 
MIV, Rad - und Fußwege) vor der Fertigstellung / Inbetriebnahme erster 
Projekte auf dem Max Becker -Areal entsprechend ausgebaut und an die 
überörtlichen Verkehrswege angebunden wird; im Bereich des MIV gehört

- 2 - 
 
hierzu insbesondere die zeitnahe Realisierung des Anschlusses Stolberger 
Str. an die Militärringstraße. 
e) Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen im gesamten Ge biet müs-
sen die notwendigen Grünflächen im Max Becker -Areal auch so früh wie 
möglich realisiert werden. Starkregenprävention und Bewässerung der 
Grünflächen bei Trockenheit müssen unbedingt mitgeplant werden. 
f) Das städtebauliche Konzept und mit ihm der vorh abenbezogene Bebau-
ungsplan sind mit der Gaskugel als Landmarke des industriellen Erbes 
weiter zu qualifizieren. 
g) Die Grundschule ist mit einem Lehrschwimmbecken weiter zu qualifizieren, 
das auch für Kurse (Babyschwimmen, Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, 
Rehatraining etc.) außerhalb der Schulzeiten zugänglich und nutzbar ist. 
Entsprechend ist der evtl. zusätzliche Flächenbedarf dieses erweiterten 
Raumprogramms schon im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. 
Eine flächensparende Kombilösung mit der Turnhalle ist anzustreben. 
h) Zur Verkehrserschließung des Bebauungsplangebietes wird die Verlänge-
rung des Gleisrad - und Fußwegs entlang des Bahndamms mittels einer 
Brücke über die Oskar -Jäger-Straße und einer Rampe an der Vogelsanger 
Straße geplant. 
 
 
 
Begründung 
Zu 4. a) - e):  
Diese Punkte greifen die Empfehlungen des Rahmenplanungsbeirates Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld aus seiner Sitzung vom 22.11.2022 auf. 
 
Zu 4. f.): 
Das städtebauliche Vorhaben sieht den Bereich der Gaskugel als Teil und nord west-
liche Begrenzung einer öffentlichen Grünfläche und steht damit ausdrücklich nicht in 
Konkurrenz zur Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum oder Gewerbeflächen. Die 
BGF-Vorgaben der Auslobung sind im Entwurf unabhängig vom Bereich der Gasku-
gel gewährleistet. Die Notwendi gkeit eines  städtebaulichen Akzents an dieser Stelle 
wird von der Gaskugel übererfüllt: Sie gibt als Landmarke dem gesamten Quartier 
Struktur, fasst die Grünfläche zwischen Uhrenhaus und Kugel gleichsam in eine 
Klammer des industriellen Erbes, schafft eine  markante Adresse für die Schule und 
die angrenzenden Gewerbeeinheiten, schafft als besonderer Ort Identität und Identi-
fikation auch für den gesamten Westen und verstellt die rückwärtig geplante sperrige 
Infrastruktur des Umspannwerks sowie der Gasregelsta tion wirksam. Würde es an 
dieser Stelle nicht schon die Kugel als Landmarke geben müsste man einen solchen 
Akzent dort noch planen. Der im Siegerentwurf alternativ vorgesehene solitäre Platz-
halter eines Jugendzentrums/Repair -Cafés kann dies aber weder funk tional noch 
städtebaulich auch nur annähernd leisten, ganz abgesehen von den mit einer sol-
chen Einrichtung verbundenen nicht unerheblichen Entwicklungs -, Bau -, Betriebs - 
und Unterhaltskosten. Die städtebaulichen Qualitäten der Kugel tragen aus diesen 
Gründen erheblich zur Wertschöpfung für das gesamte Areal bei. Sowohl der B -Plan 
als auch das zugrundeliegende städtebauliche Konzept sind aus diesen Gründen 
auch unabhängig von Denkmalschutzerwägungen im weiteren Verfahren mit der

- 3 - 
 
Gaskugel als Landmarke des in dustriellen Erbes im öffentlichen Raum weiter zu qua-
lifizieren. 
 
 
 
Zu 4. g): 
Die Entwicklung zusätzlicher Wasserflächen für das Schwimmenlernen (auch im 
nicht-schulischen Bereich) und/oder für therapeutische Zwecke hält mit den bisheri-
gen Planungen zur wachsenden Stadt nicht Schritt. Es droht eine Vertiefung der Un-
terversorgung, noch längere Wartelisten und eine weitere Reduzierung der ohnehin 
schon knappen Schwimmzeiten in städtischen Bädern insb. für Schüler*innen im 
Kölner Nordwesten. Ein modernes Leh rbecken, effizient eingeflochten in die Haus-
technik, kann dem entgegenwirken, indem Schwimmlernzeiten auch für benachbarte 
Grundschulen dort stattfinden können, wodurch zusätzliche Schwimmzeiten z.B. im 
Ossendorfbad, für die Öffentlichkeit, Vereine vor all em aber auch für die bestehen-
den sowie die ab 2024 hinzuwachsenden weiterführenden Schulen Fitzmauricestra-
ße, Vogelsang und Schmiedegasse frei werden. Darüber hinaus wird die mitzupla-
nende Nutzung außerhalb der Schulzeiten für den Kursbetrieb dem Zielbild einer 
multifunktionalen Quartiersschule gerecht. Für die Weiterqualifizierung des städte-
baulichen Entwurfs und das Bebauungsplanverfahren ist dieses Raumprogramm da-
her schon zu berücksichtigen. 
 
Zu 4. h): 
Der Rad - und Fußweg an der Gleistrasse dient auch z ur besseren Anbindung des 
neuen Viertels Max -Becker -Areal an die umliegenden Viertel. Die Oskar -Jäger-
Straße trennt zurzeit das Bebauungsplangebiet von Ehrenfeld ab. Mit einer Brücke 
an der bestehenden Eisenbahnbrücke kann der Rad - und Fußweg sicher und q uali-
tativ weitergeführt werden. Im Bebauungsplangebiet befindet sich dieser Weg auf der 
alten Gleistrasse in einer Hochlage. Verbindungen: Helios, Heliosschule, Bahnhof 
Ehrenfeld, Einkaufszentrum Ehrenfeld und über die Vogelsanger Straße direkt in die 
Innenstadt. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Esther Kings   Elke Schroeder       Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen  KLIMA FREUNDE  
 
 
Martin Berg 
CDU-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0181/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
Datum
30.01.2023
Erstellt
25.01.2023 14:10