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0740/2022

Regelung der Benennung von Straßen nach Personen im Stadtbezirk Rodenkirchen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 12.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.05.2022, TOP 10.2.13

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Merkblatt Erläuterungsschilder Zentrales Nemensarchiv

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Antrag der Grünen_Bündnis 90_Benennung nach Frauen

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4344 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
235/1-Go 
Vorlagen-Nummer 
 0740/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
 
Regelung der Benennung von Straßen nach Personen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung vom 07.03.2022 dem Antrag AN/0409/2022 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Regelung der Benennung von Straßen nach Personen 
im Stadtbezirk Rodenkirchen zugestimmt.  
 
Es wurde unter anderem beantragt, „dass bei der zukünftigen Namensgebung von Straßen, Plätzen, 
Brücken und Wegen nach Personen, der disproportionalen Verteilung der Benennung von Straßen 
nach Frauen und Männern entgegengewirkt wird“. 
 
Ebenfalls wurde beantragt, mit einem kleinen Hinweisschild, jeweils am Anfang und Ende der Straße 
unterhalb des Straßennamens, auf die jeweilige Person hinzuweisen (z.B. Lebensdaten, Tätigkeit).  
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Die Benennungen von Straßen, Plätzen, Brücken und Wegen erfolgen gemäß den Richtlinien des 
Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen. Die Punkte 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.3 der 
Richtlinien sagen aus, dass Benennungen nach Persönlichkeiten erfolgen, die sich um die Stadt oder 
deren Bürger*innen beziehungsweise auf Landes- oder Bundesebene besondere Verdienste in 
Kunst, Wissenschaft und Ähnliches erworben haben. 
Die Benennungsrichtlinien sehen keine Ungleichbehandlung der Geschlechter bei der Namensge-
bung vor.     
 
Der Antrag der Bezirksvertretung Rodenkirchen, dass „bis zum Erreichen der Parität, bei neu einzu-
richtenden Straßen die nach Personen benannt werden, die Benennung im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zu-
gunsten einer weiblichen Namensgebung erfolgen soll“, wird durch die Verwaltung umgesetzt.   
Bereits am 28.03.2016 hat der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschlossen (Session-
Nummer 0189/2016), in Köln Straßen vermehrt nach Frauen zu benennen. Basis dafür war ein Antrag 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (LST). Seither schlägt das Zentrale 
Namensarchiv bei den anstehenden Benennungen unter anderem Frauennamen vor. Über die tat-
sächliche Benennung entscheidet die jeweilige Bezirksvertretung.   
Das Zentrale Namensarchiv wird weiter der Bezirksvertretung Rodenkirchen bei Neubenennungen – 
auch in schon bestehenden Quartieren - neben Vorschlägen, die sich auf die örtlichen Begebenheiten 
beziehen, wie bisher Frauennamen zur Auswahl vorlegen bis das gewünschte Verhältnis erreicht ist.  
 
Bei einer Straßenbenennung nach Berufen sollte sich der Lesbarkeit wegen für ein Geschlecht ent-
schieden werden. Straßenbezeichnungen dienen der Orientierung und müssen daher eindeutig sein. 
Vor allem wenn zum Beispiel bei Einsätzen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes eine schnelle 
Auffindbarkeit gewährleistet sein muss.  Auch die Benennung nach beiden Geschlechtern z. B. Maler- 
und Malerinnenweg, Senioren- und Seniorinnenweg ist nicht empfehlenswert, da auch dies zu einer 
Unübersichtlichkeit führen würde. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Zei-
chenzahl eines Straßennamensschildes nicht mehr als 25 betragen darf.

2 
 
 
Hinweisschilder unterhalb des Straßennamens, die mit Lebensdaten und Tätigkeit auf die Person 
hinweisen – sogenannte Zusatzschilder -, sind bereits zahlreich im Stadtgebiet vertreten. Für die Zu-
satzbeschilderung wird ein zwischen Politik und Verwaltung abgestimmtes Verfahren (Beschluss des 
Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 28.02.2011 Session-Nummer 4677/2010) an-
gewandt. Besteht Interesse an einem Zusatzschild für ein Straßennamensschild, legt ein*e Petent*in 
den gewünschten Text dem Zentralen Namensarchiv zwecks Prüfung vor. Befürwortet das Zentrale 
Namensarchiv den Text, wird dieser noch mit dem zuständigen Bürgeramt abgestimmt. Danach wird 
das Schild durch und auf Kosten der Spender*innen in Auftrag gegeben. Selbstverständlich können 
auch der Bezirksvertretung zur Verfügung stehende Mittel für die Finanzierung eingesetzt werden. 
Die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofes sorgen anschließend für eine ordnungsgemäße An-
bringung des Schildes. Das Merkblatt des Zentralen Namensarchivs mit allen benötigten Informatio-
nen ist als Anlage beigefügt.  
  
Anlagen

Merkblatt Erläuterungsschilder Zentrales Nemensarchiv

2253 Zeichen

Sie möchten sich im Rahmen der Förderung der Heimatpflege und 
Heimatkunde dafür einsetzen, dass die Kölner  
Straßennamenschilder erläuternde Zusatzschilder erhalten? 
 
Wen können Sie ansprechen? 
Wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail mit einem entsprechenden  
Textvorschlag an die folgende Stelle: 
Stadt Köln 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Zentrales Namensarchiv 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
oder an 
strassennamen@stadt-koeln.de  
Wie soll Ihr Textvorschlag aussehen? 
Bei Straßennamen nach bedeutenden Persönlichkeiten sollte der Textvorschlag  
folgende Angaben enthalten: 
- vollständiger Name (falls nicht bereits im Straßennamen enthalten) 
- nach Möglichkeit Lebens- und Sterbedatum 
- Kurzbeschreibung des Benennungsgrundes (z.B. „Schriftsteller“). 
Wie geht es dann weiter? 
Der Textvorschlag wird vom Zentralen Namensarchiv inhaltlich geprüft und mit dem 
jeweils zuständigen Bürgeramt der Stadt Köln abgestimmt. Bitte beachten Sie, dass 
sich selbst erklärende Straßenbezeichnungen (z.B. Gremberger Straße, 
Orchideenweg) keines Zusatzschildes bedürfen. 
Wenn der Textvorschlag von allen zu beteiligenden Stellen als geeignet befürwortet 
wird, erhalten Sie vom Zentralen Namensarchiv die Freigabe, die Firma  
Debuschewitz mit der Fertigung des Schildes zu beauftragen.  
Kontaktdaten: Debuschewitz Verkehrstechnik GmbH & Co. KG, Stollwerckstraße 32, 
51149 Köln. Ansprechpartner: Herr Altan, z.altan@debuz.de  
Selbstverständlich können Sie auch eine andere Firma damit beauftragen.  
Bitte achten Sie darauf, dass es sich um eine Fachfirma für Verkehrszeichen handelt 
und dass die Schilder nach den technischen Vorgaben des Bauhofes der Stadt Köln  
gefertigt werden. 
Die Montage der Zusatzschilder übernimmt der Bauhof der Stadt Köln.  
Im Zentralen Namensarchiv erfahren Sie den für Sie zuständigen Mitarbeiter.

Welche Kosten kommen auf Sie zu? 
Die Fertigungskosten für ein Zusatzschild belaufen sich pro Schild auf ca. 40,- Euro  
zuzügl. MwSt.  
Als private Spenderin / privater Spender haben Sie die Möglichkeit, Beträge bis  
200 Euro bei den Finanzbehörden - in der Regel durch Vorlage des 
Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts - geltend 
zu machen.

Antrag der Grünen_Bündnis 90_Benennung nach Frauen

4796 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 161 - Haus 1 – 50999 Köln R.109  gruene-bv2@stadt-koeln.de  0221 22192309 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0409/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
 
Regelung der Benennung von Straßen nach Personen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
Die Fraktion „Bündnis 90 Die Grünen“ bittet darum, den folgenden Antrag auf die Tages-
ordnung der BV 2 zu setzen:  
Die Bezirksvertretung möge beschließen, dass bei der zukünftigen Namensgebung für 
Straßen, Plätze, Brücken und Wege nach Personen der disproportionalen Verteilung der 
Benennung von Straßen nach Frauen und Männern entgegengewirkt wird.  
Von 67 nach Personen benannten Straßen im Bezirk Rodenkirchen sind derzeit nur 7 
nach Frauen benannt. Bis zum Erreichen der Parität sollen bei neu einzurichtenden Stra-
ßen, die nach Personen benannt werden, die Benennung im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zuguns-
ten einer weiblichen Namensgebung erfolgen. Bei der Wahl von thematischen Gruppen 
von Straßenzügen soll darauf geachtet werden, dass Themen so gewählt werden, dass 
das Wirken von Frauen in Politik, Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik gut reprä-
sentiert werden kann, etwa das Thema Frauen - und Bürgerrechtler:innen, Kompo-
nist:innen, bildende Künstler:innen oder Menschen, die sich um das Gemeinwohl durch 
Tätigkeit im Sozialwesen, als Hebammen oder Pflegende große Verdienste erworben ha-
ben. Bei der Neubenenn ung von Straßen in bestehenden Quartieren, deren Straßenna-
men sich an Personen orientieren, sollen bis zur Erreichung der Parität Straßen aus-
schließlich nach weiblichen Persönlichkeiten benannt werden, um eine bessere Repräsen-
tation auch in den gewachsenen  Vierteln zu erreichen. Bei der Benennung von Straßen 
nach Berufen o. Ä. sollte eine Form gewählt werden, die der Tatsache gerecht wird, dass 
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen

beide Geschlechter den Beruf ergreifen bzw. den Status innehaben (z.B. Malerweg, Seni-
orenweg).  
Ebenfalls soll ein  kleines Hinweisschild, jeweils am Anfang und Ende der Straße) unter-
halb des Straßennamens auf die jeweilige Person hinweisen (z.B. Lebensdaten, Tätigkeit).  
 
Begründung: 
 
Im Zuge der Erschließung neuer Quartiere mit zahlreichen neuen Straßen im Bezirk Ro-
denkirchen (Parkstadt Süd und Rondorf N -W) wie bei der Benennung oder Umbenennung 
von Straßen in bestehenden Veedeln bietet sich die Gelegenheit, eine ererbte Unterreprä-
sentation von Frauen bei der Benennung nach Persönlichkeiten allmählich auszugleichen.  
Nur ca. 10 % der Straßen, Plätze, Brücken und Wege in Rodenkirchen sind nach ehren-
haften und bemerkenswerten Frauen benannt. Verlässt man sich auf die Straßennamen 
im Bezirk wird deutlich: Bei der Namensgebung wurden bisher Frauen systematisch ver-
nachlässigt und Geschichte als männliche Geschichte repräsentiert. Das vertraute Stra-
ßenschild macht neugierig auf den Lebenslauf der Frau oder des Mannes, nach der oder 
dem die Straße benannt wurde und geben Anlass sich mit dem Lebenswerk oder auch 
Leidensweg der jeweiligen Persönlichkeit zu befassen. Straßenschilder markieren öffentli-
ches Gedenken, und wirken bildend wie bewusstseinsbildend auf aktuelle gesellschaftspo-
litische Entwicklungen und haben damit auch dem Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes 
zu entsprechen. Die darin verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss 
sich auch in der Gedenkkultur und in der Geschichtsaufarbeitung niederschlagen, denn 
die aktuellen gesellschaftspolitischen Denkweisen und Handlungen der Menschen erklä-
ren sich immer a uch aus der Geschichte heraus. Die Benennung von Straßen und Ver-
kehrsflächen ist mehr als schlichte Namensgebung, sondern ist auch Ausdruck der Aner-
kennung und Wertschätzung. Personennamenbenennungen von Straßen und Plätzen sind 
Konzentrationspunkte öffentlicher Aufmerksamkeit. Umgekehrt können die Straßenbenen-
nungen auch als ein Abbild der gesellschaftlichen und damit auch gleichstellungspoliti-
schen Erinnerungskultur begriffen werden. 
Angesichts der vielen Möglichkeiten, durch die Benennung von Straßen nac h Personen 
Geschichte zu vermitteln, muss bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Brücken und 
Wegen darauf hingewirkt werden, dass Frauen und Männer gleichberechtigt wahrgenom-
men und gewürdigt werden. Unterstützung bei der Recherche nach Namensgeberinnen 
bietet der Frauengeschichtsverein Köln e.V. 
https://www.frauengeschichtsverein.de/verein/.  
 
gez. Oliver Ismail     gez. Dr. Traude Castor-Cursiefen

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.13 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Gremberger Straße
  • Stollwerckstraße 32
  • Malerweg
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Orchideenweg
  • Industriestraße 161

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0740/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
12.04.2022
Erstellt
01.03.2022 12:50