Mandari Insight

3366/2017

Section Control

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 20.11.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 06.11.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

5492 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3366/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 
 
Section Control 
Die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln stellt für die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 06.11.2017 hinsichtlich der Thematik „Section 
Control“ unter TOP 8.2 folgenden Antrag (AN/1125/2017): 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein externes Gutachten zur Klärung offener rechtlicher und org a-
nisatorischer Fragen bezüglich Section Control in Auftrag zu geben. Das Gutachten soll klären, ob 
und unter welchen Voraussetzungen die Einführung eines solchen Abschnitts -
Tempoüberwachungssystems – insbesondere unter datenschutzrechtlichen Aspekten – über-
haupt möglich und erlaubt ist. Alle vorbereitenden Arb eiten des Ordnungsamtes müssen gestoppt 
werden, bis das Gutachten vorliegt und über dessen Inhalt beraten wurde. 
 
2. Das Gutachten soll spätestens Ende 2017 dem Verkehrsausschuss und auch anderen Gremien 
zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Begriff Section Control (Abschnittskontrolle) bezeichnet ein System zur Überwachung von Tem-
polimits im Straßenverkehr, bei dem nicht die Geschwindigkeit an einem bestimmten Punkt gemes-
sen wird, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Messstrecke. Dies geschieht 
mit Hilfe von zwei Messstellen, die mit Sensoren ausgestattet sind. Das Fahrzeug wird sowohl beim 
ersten wie auch beim zweiten Kontrollpunkt erfasst und aufgrund der benötigten Zeit zwischen den 
beiden Kontrollpunkten wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt die ermittelte Ge-
schwindigkeit über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wird am Ende der Messstrecke das Fahr-
zeug geblitzt. 
 
Section Control wird seit Jahren in Österreich, Großbritannien, der Schweiz, Italien und den Nieder-
landen erfolgreich eingesetzt. Das System führt zu gleichmäßigen Geschwindigkeiten in den über-
wachten Bereichen und hat dort zu einem messbaren Rückgang von Geschwindigkeitsunfällen ge-
führt. In Großbritannien ist zum Beispiel der Einsatz von Section Control in Baustellen gesetzlich vor-
geschrieben. 
 
Die Wirksamkeit von Section Control Anlagen in Österreich wurde in einer umfangreichen von Martin 
Winkelbauer (Kuratorium für Verkehrssicherheit) verfassten Studie in 2012 nachgewiesen (veröffent-
licht in der Zeitschrift für Verkehrsrecht Juli/August 2016, Seiten 333-340). Insgesamt ließ sich in Ös-
terreich durch den Einsatz von Section Control die Unfallrate um bis zu 55% reduzieren. Die Verun-
glücktenrate in überwachten Abschnitten reduzierte sich um bis zu 60%. Das Gutachten schließt mit 
folgendem Satz: „In Verbindung mit der nachgewiesenen Reduktion der Fahrgeschwindigkeiten, der 
Harmonisierung des Verkehrsgeschehens und den zahlreichen Studienergebnissen aus anderen

2 
 
Ländern ist die positive Wirkung von Section Control auf das Unfallgeschehen unwiderlegbar bewie-
sen.“ 
 
In Deutschland wurde Section Control 2009 auf dem 47. Deutschen Verkehrsgerichtstag vom Ar-
beitskreis V – (Section-control - Neuer Weg zur Tempoüberwachung?) als wichtige Maßnahme zur 
Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgeschlagen und als Empfehlung an den Gesetzgeber weiterge-
geben. 
 
Im Ausfluss dessen hat sich das Landespolizeipräsidium Niedersachsen im Jahre 2014 dazu ent-
schlossen, auf einer Teststrecke Section Control zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rahmen 
eines Pilotbetriebes einzuführen. Im Rahmen der Pilotierung des Projektes in Niedersachsen wurden 
folgende Behörden und Institutionen beteiligt: 
 
 Landesbeauftragter für Datenschutz 
 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 
 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 
 Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 
 Physikalisch- Technische Bundesanstalt (PTB) 
 Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) 
 Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GdV) 
 Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. (LVW) 
 Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) 
 Gewerkschaft der Polizei (GdP) 
Stand heute liegen alle datenschutzrechtlichen Genehmigungen zum Betrieb von Section Control in 
Niedersachsen vor. Zurzeit befindet sich das System in der finalen Zulassung bei der Physikalisch-
Technischen Bundesanstalt (PTB). Der Probetrieb soll im IV. Quartal 2017 starten. 
 
Die Verwaltung der Stadt Köln befindet sich mit ihren Überlegungen zur möglichen Installation von 
Section Control auf Teststrecken noch ganz am Anfang. Der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt 
Köln prüft derzeit mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, dem Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau sowie der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Köln mögliche Teststrecken, die 
den baulichen und verkehrlichen Anforderungen gerecht werden. In einem weiteren Schritt sind, bei 
Detektierung geeigneter Teststrecken, auch hier umfangreiche Gespräche mit der Bezirksregierung 
Köln sowie den zuständigen Landes- und Bundesbehörden zu führen.  
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung den genehmigten Pilotbetrieb in Niedersachsen intensiv be-
obachten und hieraus Rückschlüsse für einen möglichen Betrieb in Köln ziehen. 
 
Die Verwaltung sieht daher keine Notwendigkeit, ein Gutachten zur Klärung offener rechtlicher und 
organisatorischer Fragen in Auftrag zu geben.

Beratungsverlauf (1)

06.11.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3366/2017
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
20.11.2017
Erstellt
06.11.2017 06:43