A-R/0007/2008
Ausbildung geht vor!
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Originalantrag
5419 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2008
...
Antrag
21.01.2008
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Ausbildung geht vor!
Ausbildende Betriebe bei der öffentlichen Auftragsv ergabe
besonders berücksichtigen
Münster stärkt die betriebliche Ausbildung
Die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit im erste n Halbjahr 2007 lässt nach
Angaben der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) keine Entspannung auf dem
Ausbildungsmarkt in Münster erkennen. Von den arbei tslos gemeldeten
Jugendlichen/ jungen Erwachsenen unter 25 Jahren (u 25) verfügen 80 % über keine
abgeschlossene Ausbildung. Daher ist ein besonderes Augenmerk auf die
Ausbildungssituation in Münster zu richten - neue W ege und Anreizsysteme sind zu
entwickeln, um den Anteil an Ausbildungsplätzen in Münster zu steigern und jungen
Menschen den Weg in eine betriebliche Ausbildung zu eröffnen.
Alle Anstrengungen müssen daher darauf gerichtet we rden, die Zahl betrieblicher
Ausbildungsverhältnisse in Münster deutlich zu erhö hen. Hierzu sind insbesondere
verstärkte Anstrengungen der Betriebe, der Kammern und der Stadt Münster
erforderlich. Daher wird der Oberbürgermeister aufg efordert, gemeinsam mit den
Sozialpartnern, insbesondere aber mit den Kammern und den Gewerkschaften sowie
der Agentur für Arbeit, einen „Runden Tisch für Aus bildung“ einzurichten. Hierbei
sollen ausgehend von spezifischen Bedarfsanalysen k onkrete Maßnahmen
umgesetzt werden, die einen bedarfsgerechten Ausbau betrieblicher
Ausbildungsplätze in Münster unterstützen und förde rn. Der Oberbürgermeister wird
dabei aufgefordert, ausdrücklich auch selbst Betrie be in Münster für mehr
Ausbildungsplätze zu gewinnen.
Zur Unterstützung dieses „Runden Tisches“ wird die Verwaltung aufgefordert,
1. zu prüfen, ob eine Bevorzugung von Ausbildungsbe trieben
vergaberechtlich zulässig ist;
2. bei einer positiven Prüfung der vergaberechtlich en Zulässigkeit
entsprechende Regelungen für die beteiligten Fachau sschüsse zu
formulieren.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gege nüber der
Landesregierung für ein entsprechendes Engagement i m Bundesrat zur
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Berücksicht igung sozialer
Kriterien (insbesondere Ausbildungsplätze) bei der Vergabe öffentlicher
Leistungen im Gesetz gegen Wettbewerbsverzerrungen einzusetzen bzw.
eine entsprechende Rechtsgrundlage auf Landesebene zu schaffen.
Begründung:
Die Lage am Ausbildungsmarkt ist weiterhin angespan nt. Am 30.06.2007 waren im
Rechtskreis SGB II 658 Jugendliche arbeitslos gemel det, etwa 80% hiervon haben
keine abgeschlossene Berufsausbildung. 168 (29,3 %) haben keinen
Schulabschluss, 334 (58,4 %) einen Hauptschulabschl uss oder eine mittlere Reife.
66 (11,5 %) verfügen über die Fachhochschul- oder Hochschulreife. 113 (19,8 %) der
Jugendlichen sind Ausländer. Der Anteil der Jugendl ichen an allen ALG II
Beziehenden lag im September 2007 bei 8,5 %.
Die Zahlen belegen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um jungen
ausbildungswilligen Menschen eine berufliche Perspe ktive zu erschließen. Alle
Verwaltungen, Betriebe und Unternehmen sind hier in der Verpflichtung. Vor diesem
Hintergrund kann die gezielte Förderung von Ausbild ungsbetrieben durch die
Vergabe öffentlicher Aufträge ein zusätzlicher Anre iz für bisher nicht oder nicht mehr
ausbildende Betriebe sein, zukünftig (wieder) Ausbi ldungsplätze zur Verfügung zu
stellen.
Eine Überprüfung der geltenden gesetzlichen Grundla gen soll aufzeigen, welche
Möglichkeiten es bereits jetzt schon für derartige Vergaben gibt. Nach europäischem
Recht können bei Ausschreibung und Vergabe öffentli cher Aufträge soziale Kriterien
Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes als Eign ungs- oder als
Zuschlagskriterium oder als Ausführungsbedingung Ge genstand sein. Die
öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Beding ungen für die Ausführung des
Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeins chaftsrecht vereinbar sind und
in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterl agen angegeben werden. Die
Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags könne n insbesondere soziale und
umweltbezogene Aspekte betreffen.“ (aus: § 26 der E U-Vergaberichtlinie über die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentliche r Bau-, Liefer- und
Dienstleistungsaufträge vom 30.04.2004).
Dies bedarf allerdings der Schaffung einer rechtlic hen Grundlage auf Bundes- und
Landesebene. So besteht z.B. in Bayern ein Erlass d er Bayrischen Staatsregierung
bezüglich der bevorzugten Berücksichtigung von Ausb ildungsbetrieben bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge.
In NRW ist die Landesregierung bislang untätig gebl ieben; es ist daher notwendig,
die Landesregierung zu einem solchen Engagement auf zufordern, um besondere
Anreize für Ausbildungsbetriebe zu schaffen und aus bildungswilligen jungen
Menschen einen Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.
Beanka Ganser Ralf Hubert Udo Reiter
Wolfgang Heuer Dr. Michael Jung Anne Schulze Win tzler
Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn
Hedwig Chudziak Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjal msson
Philipp Gabriel Kurt Pölling Holger Wigger
Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter
Marianne Hopmann
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0007/2008
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 06.02.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37