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A-R/0007/2008

Ausbildung geht vor!

Antrag an den Rat 06.02.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2008, TOP 15.9

Originalantrag

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Originalantrag

5419 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2008  
 
... 
 
 
Antrag 
 
 
 
 
 
21.01.2008 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
     www.spd-muenster.de  
Ausbildung geht vor!  
Ausbildende Betriebe bei der öffentlichen Auftragsv ergabe 
besonders berücksichtigen  
 
 
Münster stärkt die betriebliche Ausbildung  
 
Die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit im erste n Halbjahr 2007 lässt nach 
Angaben der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) keine  Entspannung auf dem 
Ausbildungsmarkt in Münster erkennen. Von den arbei tslos gemeldeten 
Jugendlichen/ jungen Erwachsenen unter 25 Jahren (u 25) verfügen 80 % über keine 
abgeschlossene Ausbildung. Daher ist ein besonderes  Augenmerk auf die 
Ausbildungssituation in Münster zu richten - neue W ege und Anreizsysteme sind zu 
entwickeln, um den Anteil an Ausbildungsplätzen in Münster zu steigern und jungen 
Menschen den Weg in eine betriebliche Ausbildung zu eröffnen. 
 
Alle Anstrengungen müssen daher darauf gerichtet we rden, die Zahl betrieblicher 
Ausbildungsverhältnisse in Münster deutlich zu erhö hen. Hierzu sind insbesondere 
verstärkte Anstrengungen der Betriebe, der Kammern und der Stadt Münster 
erforderlich. Daher wird der Oberbürgermeister aufg efordert, gemeinsam mit den 
Sozialpartnern, insbesondere aber mit den Kammern und den Gewerkschaften sowie 
der Agentur für Arbeit, einen „Runden Tisch für Aus bildung“ einzurichten. Hierbei 
sollen ausgehend von spezifischen Bedarfsanalysen k onkrete Maßnahmen 
umgesetzt werden, die einen bedarfsgerechten Ausbau  betrieblicher 
Ausbildungsplätze in Münster unterstützen und förde rn. Der Oberbürgermeister wird 
dabei aufgefordert, ausdrücklich auch selbst Betrie be in Münster für mehr 
Ausbildungsplätze zu gewinnen. 
 
Zur Unterstützung dieses „Runden Tisches“ wird die Verwaltung aufgefordert, 
 
1. zu prüfen, ob eine Bevorzugung von Ausbildungsbe trieben 
vergaberechtlich zulässig ist; 
 
2. bei einer positiven Prüfung der vergaberechtlich en Zulässigkeit 
entsprechende Regelungen für die beteiligten Fachau sschüsse zu 
formulieren. 
 
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gege nüber der 
Landesregierung für ein entsprechendes Engagement i m Bundesrat zur 
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Berücksicht igung sozialer 
Kriterien (insbesondere Ausbildungsplätze) bei der Vergabe öffentlicher

Leistungen im Gesetz gegen Wettbewerbsverzerrungen einzusetzen bzw. 
eine entsprechende Rechtsgrundlage auf Landesebene zu schaffen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Lage am Ausbildungsmarkt ist weiterhin angespan nt. Am 30.06.2007 waren im 
Rechtskreis SGB II 658 Jugendliche arbeitslos gemel det, etwa 80% hiervon haben 
keine abgeschlossene Berufsausbildung. 168 (29,3 %)  haben keinen 
Schulabschluss, 334 (58,4 %) einen Hauptschulabschl uss oder eine mittlere Reife. 
66 (11,5 %) verfügen über die Fachhochschul- oder Hochschulreife. 113 (19,8 %) der 
Jugendlichen sind Ausländer. Der Anteil der Jugendl ichen an allen ALG II 
Beziehenden lag im September 2007 bei 8,5 %. 
 
Die Zahlen belegen, dass dringender Handlungsbedarf  besteht, um jungen 
ausbildungswilligen Menschen eine berufliche Perspe ktive zu erschließen. Alle 
Verwaltungen, Betriebe und Unternehmen sind hier in  der Verpflichtung. Vor diesem 
Hintergrund kann die gezielte Förderung von Ausbild ungsbetrieben durch die 
Vergabe öffentlicher Aufträge ein zusätzlicher Anre iz für bisher nicht oder nicht mehr 
ausbildende Betriebe sein, zukünftig (wieder) Ausbi ldungsplätze zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Eine Überprüfung der geltenden gesetzlichen Grundla gen soll aufzeigen, welche 
Möglichkeiten es bereits jetzt schon für derartige Vergaben gibt. Nach europäischem 
Recht können bei Ausschreibung und Vergabe öffentli cher Aufträge soziale Kriterien 
Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes als Eign ungs- oder als 
Zuschlagskriterium oder als Ausführungsbedingung Ge genstand sein. Die 
öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Beding ungen für die Ausführung des 
Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeins chaftsrecht vereinbar sind und 
in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterl agen angegeben werden. Die 
Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags könne n insbesondere soziale und 
umweltbezogene Aspekte betreffen.“ (aus: § 26 der E U-Vergaberichtlinie über die 
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentliche r Bau-, Liefer- und 
Dienstleistungsaufträge vom 30.04.2004). 
 
Dies bedarf allerdings der Schaffung einer rechtlic hen Grundlage auf Bundes- und 
Landesebene. So besteht z.B. in Bayern ein Erlass d er Bayrischen Staatsregierung 
bezüglich der bevorzugten Berücksichtigung von Ausb ildungsbetrieben bei der 
Vergabe öffentlicher Aufträge. 
 
In NRW ist die Landesregierung bislang untätig gebl ieben; es ist daher notwendig, 
die Landesregierung zu einem solchen Engagement auf zufordern, um besondere 
Anreize für Ausbildungsbetriebe zu schaffen und aus bildungswilligen jungen 
Menschen einen Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. 
 
 
Beanka Ganser   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Anne Schulze Win tzler 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn  
Hedwig Chudziak   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjal msson   
Philipp Gabriel    Kurt Pölling   Holger Wigger 
Anne Hakenes   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Marianne Hopmann

Beratungsverlauf (1)

13.02.2008 Rat
TOP 15.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0007/2008
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37