1343/2019
Sommerfest des Garde-Korps KG Blau-Weiss Zündorf von 1928 e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Aufbauplan Sommerfest GKK 2019
173 Zeichen
Semmerfea/ ‚Jardle -Kupps EL el Untere Groov 079 . 4J - 07.05. AI % Q ® A 4 BaLl ac (A > r = GL 3 = Kin du La russell Ya 4 = kindır anıme KT n Tas 344 qewib WA h - LE 900
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2596 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 1343/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sommerfest des Garde-Korps KG Blau-Weiss Zündorf von 1928 e.V. Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Poz beauftragt die Verwaltung, dem Garde-Korps Köln KG Blau-Weiss Zündorf von 1928 e.V. die notwendigen ordnungsbehördlichen Erlaubnisse zur Durchführung ihres zweitägi- gen Sommerfestes am Samstag, den 07.09.2019 in der Zeit zwischen 14.00 und 22.00 Uhr sowie am Sonntag; den 08.09.2019 aufgrund des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 16.30 Uhr zu erteilen, sofern eine Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- schaftsplanes gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW erteilt wird. Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die KG Blau Weiss Zündorf beantragt auch in diesem Jahr die Durchführung eines Sommerfestes am 07.09. und 08.09.2019 auf dem Zündorfer Marktplatz. Das Sommerfest soll parallel zum traditionellen sonntäglichen Schürreskarrenrennen stattfinden. Seitens des Antragstellers ist die Einbindung aller Zündorfer Ortsvereine beabsichtigt. Im Jahr 2018 wurde das Sommerfest anlässlich des 90jährigen Vereinsjubiläums der KG Blau Weiss Zündorf trotz des zur Verfügung stehenden Festplatzes auf den Zündorfer Markt verlegt (Session- Nummer 2147/2018). Auch in diesem Jahr würde der Festplatz grundsätzlich zur Verfügung stehen. Bei dem beantragten Sommerfest handelt es sich nicht um eine der traditionellen Veranstaltungen im Sinne des Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Verkehrsflächen in Köln-Porz-Zündorf „Groov“ aus dem Jahr 2001. Gemäß dieses Nutzungskonzeptes können insbesondere nicht kommerzielle kleinere Nutzungen im Bereich der befestigten Flächen zugelassen werden. Sie sollen sich auf die Zeiten zwischen 11.00 Uhr und 21.00 Uhr beschränken und ohne Beschallung mittels Tonträgern durchgeführt werden. Le- diglich Live-Musik ist zulässig. Gemäß Mitteilung des Veranstalters sollen sich die musikalischen Live-Darbietungen am Samstag, den 07.09.2019 auf zwei jeweils 30minütige Beiträge um 17:30 Uhr und 19.00 Uhr, sowie am Sonn- tag, den 08.09.2019 auf einem 40minütigen Beitrag um 13.30 Uhr beschränken. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Genehmigung für Samstag, den 07.09.2019 bis zum Eintritt der Nachtruhe um 22.00 Uhr möglich. Über die Zulassung von Ausnahmen dieser Regeln entscheidet die Bezirksvertretung. Anlagen
Antrag Garde-Korps-Köln Sommerfest 2019
2250 Zeichen
- Barde-Rorps Koln KG Blau-Weiß Zündorf von 1928 e.V. Barde-Korps Köln Stadt Köln Amt für öffentliche Ordnung Straßeg, linflächennutzung Herrn! Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Köln, 03.04.2019 Sehr geehrte Dame; erren, Sehr geehrter Herı im vergangenen Jahr durften wir erstmalig unser Sommerfest auf dem Marktplatz der Zündorfer Groov durchführen. Dieses Fest, welches im Zeitfenster der alten Zündorfer Kirmes und in großen Teilen gemeinsam mit den Zündorfer Ortsvereinen durchgeführt wurde, erfreute sich einer äußerst positiven Zustimmung im Veedel. Aus diesem Grund bitten wir auch in diesem Jahr die Veranstaltung am 07.09. und 08.09. durchführen zu dürfen. Neu in diesem Jahr wäre, daß wir uns darauf freuen auch die Tour de Magellan mit Ihrem Etappenstopp im Rahmen Ihrer bekannten Charitiy Tour integrieren zu dürfen. Grundsätzlich würde die Durchführung gemäß den bereits im vergangenen Jahr bekannten Verhältnissen entsprechen und unter Einbeziehung aller nötigen Auflagen sowie Einhaltung der Rettungswege erfolgen. Ebenso natürlich in offener und zielgerichteter Kommunikation mit der vorhandenen Gastronomie sowie Anwohnern, wobei selbige der Veranstaltung ebenfalls positiv gegenüber stehen. Schlussendlich möchte ich noch für Ihre Entscheidung einige Gedanken mit auf dem Weg geben. Die Veranstaltung soll unser Veedel Zündorf bereichern, sicherlich durchgeführt durch die KG Blau Weiss Zündorf v. 1928 e.V. aber vor allem auch am 08.09. unter Einbindung aller Zündorfer Ortsvereine im Rahmen des stattfindenden Schürreskarrenrennens. Ein finanziell gewinnorientierter Gedanke steht in keiner Weise im Vordergrund welcher auch in der finanziellen Unterstützung der Veranstaltung durch uns sowie Dritte dokumentiert ist. Für den Fall, daß Gewinne erzielt werden, ist es unser Wunsch selbige gemeinnützigen Zwecken im Veedel zukommen zu lassen. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung und Ihre Unterstützung und verbleibe Mit den besten Wünschen —— Internet www.garde-korps-koeln.de Bankverbindung Sparkasse KölnBonn IBAN: DE80 3705 0198 1000 3128 33 BIC: COLSDE33XXX Finanzamt Köln-Porz St.-Nr. 216/5737/0884 Vereinsregister Nr. 8172 | Gerichtsstand Köln Mitglied im B.D.K. — Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Ottmar-Pohl-Platz 1
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1343/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.04.2019
- Erstellt
- 11.04.2019 08:25