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1343/2019

Sommerfest des Garde-Korps KG Blau-Weiss Zündorf von 1928 e.V.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.05.2019, TOP 6.2

Aufbauplan Sommerfest GKK 2019

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Antrag Garde-Korps-Köln Sommerfest 2019

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Aufbauplan Sommerfest GKK 2019

173 Zeichen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2596 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 1343/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sommerfest des Garde-Korps KG Blau-Weiss Zündorf von 1928 e.V. 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Poz beauftragt die Verwaltung, dem Garde-Korps Köln KG Blau-Weiss Zündorf 
von 1928 e.V. die notwendigen ordnungsbehördlichen Erlaubnisse zur Durchführung ihres zweitägi-
gen Sommerfestes am Samstag, den 07.09.2019 in der Zeit zwischen 14.00 und 22.00 Uhr sowie am 
Sonntag; den 08.09.2019 aufgrund des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW in der Zeit zwischen 
11.00 Uhr und 16.30 Uhr zu erteilen, sofern eine Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land-
schaftsplanes gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW erteilt wird.  
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die KG Blau Weiss Zündorf beantragt auch in diesem Jahr die Durchführung eines Sommerfestes am 
07.09. und 08.09.2019 auf dem Zündorfer Marktplatz. Das Sommerfest soll parallel zum traditionellen 
sonntäglichen Schürreskarrenrennen stattfinden. Seitens des Antragstellers ist die Einbindung aller 
Zündorfer Ortsvereine beabsichtigt.  
Im Jahr 2018 wurde das Sommerfest anlässlich des 90jährigen Vereinsjubiläums der KG Blau Weiss 
Zündorf trotz des zur Verfügung stehenden Festplatzes auf den Zündorfer Markt verlegt (Session-
Nummer 2147/2018).  
Auch in diesem Jahr würde der Festplatz grundsätzlich zur Verfügung stehen. 
Bei dem beantragten Sommerfest handelt es sich nicht um eine der traditionellen Veranstaltungen im 
Sinne des Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Verkehrsflächen in Köln-Porz-Zündorf „Groov“ aus 
dem Jahr 2001. 
Gemäß dieses Nutzungskonzeptes können insbesondere nicht kommerzielle kleinere Nutzungen im 
Bereich der befestigten Flächen zugelassen werden. Sie sollen sich auf die Zeiten zwischen 11.00 
Uhr und 21.00 Uhr beschränken und ohne Beschallung mittels Tonträgern durchgeführt werden. Le-
diglich Live-Musik ist zulässig. 
Gemäß Mitteilung des Veranstalters sollen sich die musikalischen Live-Darbietungen am Samstag, 
den 07.09.2019 auf zwei jeweils 30minütige Beiträge um 17:30 Uhr und 19.00 Uhr, sowie am Sonn-
tag, den 08.09.2019 auf einem 40minütigen Beitrag um 13.30 Uhr beschränken. 
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Genehmigung für Samstag, den 07.09.2019 bis zum Eintritt der 
Nachtruhe um 22.00 Uhr möglich.  
Über die Zulassung von Ausnahmen dieser Regeln entscheidet die Bezirksvertretung.  
Anlagen

Antrag Garde-Korps-Köln Sommerfest 2019

2250 Zeichen

- Barde-Rorps Koln

KG Blau-Weiß Zündorf von 1928 e.V.

Barde-Korps Köln

Stadt Köln

Amt für öffentliche Ordnung
Straßeg, linflächennutzung
Herrn!

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Köln, 03.04.2019

Sehr geehrte Dame; erren,
Sehr geehrter Herı

im vergangenen Jahr durften wir erstmalig unser Sommerfest auf dem Marktplatz der Zündorfer
Groov durchführen.

Dieses Fest, welches im Zeitfenster der alten Zündorfer Kirmes und in großen Teilen gemeinsam
mit den Zündorfer Ortsvereinen durchgeführt wurde, erfreute sich einer äußerst positiven
Zustimmung im Veedel. Aus diesem Grund bitten wir auch in diesem Jahr die Veranstaltung am
07.09. und 08.09. durchführen zu dürfen.

Neu in diesem Jahr wäre, daß wir uns darauf freuen auch die Tour de Magellan mit Ihrem
Etappenstopp im Rahmen Ihrer bekannten Charitiy Tour integrieren zu dürfen.

Grundsätzlich würde die Durchführung gemäß den bereits im vergangenen Jahr bekannten
Verhältnissen entsprechen und unter Einbeziehung aller nötigen Auflagen sowie Einhaltung der
Rettungswege erfolgen. Ebenso natürlich in offener und zielgerichteter Kommunikation mit der
vorhandenen Gastronomie sowie Anwohnern, wobei selbige der Veranstaltung ebenfalls positiv
gegenüber stehen.

Schlussendlich möchte ich noch für Ihre Entscheidung einige Gedanken mit auf dem Weg geben.

Die Veranstaltung soll unser Veedel Zündorf bereichern, sicherlich durchgeführt durch die KG Blau
Weiss Zündorf v. 1928 e.V. aber vor allem auch am 08.09. unter Einbindung aller Zündorfer
Ortsvereine im Rahmen des stattfindenden Schürreskarrenrennens.

Ein finanziell gewinnorientierter Gedanke steht in keiner Weise im Vordergrund welcher auch in der
finanziellen Unterstützung der Veranstaltung durch uns sowie Dritte dokumentiert ist. Für den Fall,
daß Gewinne erzielt werden, ist es unser Wunsch selbige gemeinnützigen Zwecken im Veedel
zukommen zu lassen.

Ich hoffe auf Ihre Zustimmung und Ihre Unterstützung und verbleibe
Mit den besten Wünschen

——

Internet
www.garde-korps-koeln.de

Bankverbindung

Sparkasse KölnBonn

IBAN: DE80 3705 0198 1000 3128 33
BIC: COLSDE33XXX

Finanzamt Köln-Porz
St.-Nr. 216/5737/0884

Vereinsregister Nr. 8172 |
Gerichtsstand Köln

Mitglied im B.D.K. —
Festkomitee des Kölner
Karnevals von 1823 e.V.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ottmar-Pohl-Platz 1
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1343/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.04.2019
Erstellt
11.04.2019 08:25