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V/0465/2020

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2020

Vorlagen 19.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 10.06.2020, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage 2

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Anlage A

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

2804 Zeichen

V/0465/2020 
V/0465/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen erhal-
ten die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche 
Anlässe und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt - und Naturschutzmaßnahmen oder für 
Kulturförderung. 
 
 
Die Auszahlung der geplanten Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 2, 7 - 9, 14, 18 + 19 und 21 
(Anlage 1) erfolgt wie in der Begründung näher erläutert. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2020   
Zeile 15 Transferaufwendungen  14.420 €  
 
 
Begründung: 
 
Termingerecht gingen insgesamt 21 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der Ta-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e-
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
26.05.2020 
 
Ihre Ansprechpartnerin: 
Frau Frankowsky-Hillen 
Telefon: 492-1624 u. -1662 
Frankowsky-hillen@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0465/2020 
tung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (in der Fassung des Beschlusses 
vom 17.11.2015)  für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Verein i-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Über die beschlossene Zuschusshöhe erhalten die betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung 
nach Beschlussfassung über diese Vorlage. Es werden nur Zuschüsse zu Veranstaltungen gewährt, 
deren Durchführung in 2020 stattfindet. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 2, 7 - 9, 14, 18 + 19 und 21 
(Anlage 1) erst nach Vorlage eines Nachweises über die Durchführung der Veranstaltung auszuza h-
len. Sollten Veranstaltungen in 2020 nicht stattfinden, aber bereits Ausgaben dafür getätigt worden 
sein, können diese bis zur max. Höhe des bewilligten Zuschusses beglichen werden, sofern diese 
gegenüber der Bezirksverwaltung Südost belegt werden. 
 
Im Auftrag 
 
 
 
Schnell 
 
Anlagen: 
 
 
Anlage A 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Anlage 2

3397 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Ve r-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, d ie bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Bu chstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für  Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschü sse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen  und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inner-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Anlage A

1641 Zeichen

Anlage A zur V/0465/2020 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk 
Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2020 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost“ 
 
Zielerreichung:  Die Zuschüsse nach den Richtlinien werden zwei Mal im jährlich gewährt. Im Jahr 
2020 wurde dafür ein Budget durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur 
Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, 
Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den 
Vereinen und Verbänden befassen.

Anlage 1

1692 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr. Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzelver- 
anstaltung 
Besondere gesell-
schaftliche 
Anlässe und 
Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes  
 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen 
Kultur-
förderung 
Zuschuss  
in € 
1 Aktive Senioren der Pfarrgemeinde St. 
Nikolaus Münster, Kirchort St. Bernhard 96  x  
    370 
2 ASB Regionalverband Münsterland e. V. 19.000  x     1.000 
3 Bürgerforum Wolbeck e. V. 
→ Bau eines Insektenhotels 84     x  500 
4 Bürgerforum Wolbeck e. V. 
→ Freifunk im Ortskern von Wolbeck 84    x   2.000 
5 Gewerbeverein Gremmendorf - 
Angelmodde e. V. 46    x   300 
6 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 135    x  x 800 
7 Feuerwehr Münster Jugendfeuerwehr 
Gruppe 3 29  x     500 
8 Jugend-Teamer St. Bernhard 17  x     500 
9 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft    x    500 
10 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft St. Ida    x    300 
11 Kath. Öffentliche Bücherei St. Bernhard 
Kooperation mit Kita Normannenweg 30   x    500 
12 Förderverein Denkmallok e. V. KG 
Pängelanton       x 600 
13 Kirchenchor St. Nikolaus 41   x    0 
14 Kultur VorOrt Wolbeck e. V. 152      x 2.000 
15 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus 
Wolbeck e. V. 
 
200  x     500 
16 Orts- und Schützenverein Gremmendorf 
von 1923 e.V. (Kinderschützenfest - abgesagt) 133   x    0

- 2 - 
17 Orts- und Schützenverein Gremmendorf 
von 1923 e.V. (Seniorennachmittag - abgesagt) 133   x    0 
18 Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster 
 27   x    600 
19 Rassekaninchenzuchtverein W 467 17  x     350 
20 Schützenverein Hubertus Angelmodde 
1951 e. V. 350   x    1.100 
21 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 
 330 x      2.000 
Gesamt:   14.420,00 €

Beratungsverlauf (1)

10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Normannenweg 30x

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Details

Aktenzeichen
V/0465/2020
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37