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2342/2020

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan 1303, Friedhöfe, im Haushaltsjahr 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5910 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/670/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 2342/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan 1303, Friedhöfe, im Haushaltsjahr 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe 
von insgesamt 1.550.000 € im Teilergebnisplan 1303, Friedhöfe, im Haushaltsjahr 2020, die für die 
Sicherstellung der Verkehrssicherheit u.a. infolge von Trockenschäden notwendig sind. 
 
Der Betrag teilt sich auf folgende Teilplanzeilen auf: 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.190.000 €, 
Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 360.000 €. 
 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020 durch Wenigeraufwand in Höhe von 1.550.000 € im Teil-
ergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen. Der Betrag kann 
in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, erbracht werden. 
 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.550.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer überplanmäßigen Aufwandsermächtigung im Teilergebnis-
plan 1303, Friedhöfe, ergibt sich daraus, dass sich bereits nach Abschluss des ersten Halbjahres 
2020 ein Mehrbedarf aufgrund der Zunahme von verkehrssichernden Arbeiten auf den städtischen 
Friedhöfen abzeichnet, der auch in den Folgejahren voraussichtlich zu einem gesteigerten Budgetbe-
darf führen wird. 
 
Die Mehraufwände in den einzelnen Teilplanzeilen begründen sich wie folgt: 
 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 
Mehraufwand: 1.190.000 € 
 
 Durch die zunehmenden Wetterphänomene (extreme Trockenheit oder Unwetter) in den letz-
ten Jahren wurde vor allem der vorhandene Baumbestand in starkem Maße geschädigt. Ins-
besondere seit dem Hitzesommer 2018 sind die Bäume anfälliger für Krankheiten, wie zum 
Beispiel der Massariabefall oder die Rußrindenkrankheit geworden. Ebenso hat dieser Um-

3 
stand den Befall des für den Menschen gefährlichen Eichen-Prozessionsspinners und die 
Ausbreitung des Borkenkäfers begünstigt. 
Die benannten Baumkrankheiten, der Schädlingsbefall und vor allem die Schäden durch die 
extrem lang anhaltende Hitze und Trockenheit, führen zu einem erheblichen Mehraufwand an 
verkehrssichernden Baumsicherungsmaßnahmen, zum Beispiel durch Herausnahme einzel-
ner abgestorbener Totholzäste und umfangreicher Baumkronensicherungen, bis hin zu unum-
gänglichen Baumfällungen. 
 
Dies führt zu einem Mehrbedarf in Höhe von 1.000.000 € 
 
 Des Weiteren ist die fachgerechte Entsorgung der durch die Rußrindenkrankheit befallenen 
und gefällten Bäume mitverantwortlich für den gestiegenen Mehrbedarf. Denn hierbei sind von 
der Fällung bis zur thermischen Entsorgung besondere Sicherheitsvorkehrungen lückenlos 
einzuhalten, um die Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden, die in den Arbeitsablauf 
eingebunden sind. 
 
Die geplanten Aufwendungen werden um 190.000 € überschritten. 
 
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Mehraufwand: 360.000 € 
 
 Viele Teilbereiche des vorhandenen Wegenetzes auf den Friedhöfen sind aufgrund von Weg-
eschäden, zum Beispiel durch Schlaglöcher, gebrochene Asphaltdecken und Absackungen 
der Randbereiche, zu erneuern, damit eine verkehrssichere Benutzung durch die Friedhofs-
besucher gewährleistet ist. 
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Wege sind diese teilweise nicht mit der Traglast aufgebaut 
worden, dass sie der heutigen gestiegenen Beanspruchung durch eine höhere Frequentierung 
von gleichzeitig schwereren Fahrzeugen und Geräten, standhalten können. 
 
Die Vielzahl der Schäden führt zu kurzfristigen, notwendigen und unumgänglichen kompletten 
Neuaufbauten von Wegebereichen um weitere Schäden zu vermeiden und der zukünftigen 
Beanspruchung gerecht zu werden. Insbesondere sind aktuell Teilflächen auf dem Friedhof 
West dringend mit einem kompletten Neuaufbau instand zu setzen. 
 
Die benötigten Mehraufwendungen betragen 280.000 €. 
 
 Die bestehenden Friedhofseinfriedungen zur Objektsicherung sind größtenteils mit Maschen-
drahtzäunen errichtet worden. Aufgrund vorangegangener Sturmereignisse, zahlreicher Ein-
bruchsversuche sowie veralteter und maroder Zaunbereiche, müssen die Schäden kurzfristig 
beseitigt werden. Die betroffenen Bereiche werden durch stabilere und dadurch haltbarere 
Stabgitterzäune ersetzt. 
 
Der Mehraufwand beträgt 80.000 €. 
 
Deckung des Mehraufwandes 
 
Die Aufwandsdeckung erfolgt durch Wenigeraufwand im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen in Höhe von 1.550.000 €, da die Aufwandsermächtigungen für investive Maßnahmen im als 
Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen aufgrund von baulichen Verzögerungen diverser 
Maßnahmen in 2020 nicht in voller Höhe benötigt werden.

Beratungsverlauf (3)

27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2342/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2020
Erstellt
30.07.2020 11:05