0270/2019
Sachstand Umsetzung der Mittelstandsinitiative (AN/1207/2018)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/80/801 Vorlagen-Nummer 24.01.2019 0270/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 24.01.2019 Sachstand Umsetzung der Mittelstandsinitiative Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 03.09.2018 AN/1207/2018 Die SPD-Fraktion bat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche konkreten Verbesserungen wurden insbesondere bei der Gestaltung mittelstands- freundlicher Verwaltungsverfahren vereinbarten Punkte erzielt? • Einhaltung berechtigter Zahlungstermine und Begleichung von Rechnungen im Regelfall innerhalb von 30 Kalendertagen Antwort der Verwaltung: Zur Beantwortung der Frage wurde die Differenz zwischen dem Belegdatum (dies entspricht in der Regel dem Rechnungsdatum) und dem Erfassungsdatum im Buchhaltungssystem der Kernverwal- tung aller kreditorischen Belege rückwirkend für den Zeitraum eines Jahres ausgewertet. Ein zu- sätzlicher Tag ist dabei für die Abwicklung durch die Bank berücksichtigt. Eine spezifische Auswer- tung für Handwerksbetriebe innerhalb der Kreditorengruppe „Firmen“ ist mangels eines entspre- chenden Differenzierungsmerkmals nicht möglich. Bei den kreditorischen Belegen, die im Zeitraum 09.09.2017 bis 08.09.2018 im Buchhaltungssys- tem erfasst wurden, ergibt sich entsprechend eine mittlere Bearbeitungsdauer von durchschnittlich 22,1 Tagen (Vorjahr 22,63). Ein Anteil von 14,1 % (Vorjahr 16,3%) entfällt in diesem Auswertungszeitraum auf Belege der Kre- ditoren-Gruppe „Firmen“, deren Bearbeitungszeit mehr als 30 Tage beträgt. • Erteilung von Baugenehmigungen innerhalb von drei bis sechs Monaten mit dem Ziel einer weiteren Beschleunigung Aktuelle Daten Im Auswertungsjahr 2017 wurden zu den Laufzeiten der Baugenehmigungsverfahren folgende Da- ten ermittelt. Die Auswertung differenziert dabei drei Kategorien von Bauanträgen: B1 Bauanträge für große Sonderbauten (z.B. Kindertagesstätten, Versammlungsstätten/ Sonder- bauten, Großgaragen, komplexe Bürogebäude) B2 Bauanträge für kleine Sonderbauten (z.B. Wohngebäude mit Tiefgaragen, kleinere gewerbl i- che Gebäude) B3 Bauanträge im „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ (z.B. kleinere Wohngebäude, Gar a- gen etc.) 2 Von der Auswertung ausgenommen waren Genehmigungsve rfahren zur Erteilung von Vorb e- scheiden oder zur Genehmigung von Abbrüchen, ebenso wie Teilbaugenehmigungs verfahren. Weiterhin ausgenommen waren Anträge zur Errichtung von Werbeanlagen sowie die Betrachtung diverser Nebenverfahren wie Grundstücksteilung, Baulasten, Abweichungen, Befreiungen oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen, etc.. In der Gesamtschau ergibt sich für das Jahr 2017 wie folgt: 1. Baugenehmigungsverfahren dauerten über alles im Durchschnitt 182 Wochentage, das en t- spricht ca. 6 Monaten. 2. Baugenehmigungsverfahren mit Beteiligung z.B. anderer Fachämter benötigten im Durchschnitt 214 Wochentage, das entspricht ca. 7 Monaten. – Zur Einzelauswertung: B1: 213 Wochentage B2: 208 Wochentage B3: 222 Wochentage 3. Baugenehmigungsverfahren ohne Beteiligung benötigten im Durchschnitt 112 Wochentage, das entspricht ca. 4 Monaten. – Zur Einzelauswertung: B1: 91 Wochentage B2: 118 Wochentage B3: 128 Wochentage Geschäftsprozessoptimierung Baugenehmigungsverfahren Die Stadtverwaltung hat in den Jahren 2015 bi s 2017 die gesamtstädtischen Verfahrensabläufe des Baugenehmigungsverfahrens sowie die Struktur des gesamten Themenbereichs im Rahmen einer Geschäftsprozessoptimierung (GPO) mit dem Ziel effizienter Arbeitsabläufe unter Berüc k- sichtigung der Schnittstellen zu den beteiligten Fachdienststellen betrachtet. Das Projekt GPO Baugenehmigungsverfahren wurde Mitte 2017 abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in einem A b- schlussbericht ausführlich beschrieben. Auf der Grundlage der GPO wurden bis dato maßgebende organisat orische Optimierungen her- beigeführt. Hierzu zählen: die Einführung von entscheidungsbefugten Zwischenvorgesetzten bzw. Teamleitungen im Bauaufsichtsamt die Schaffung weiterer Stellen auf Sachbearbeiter -Ebene im Bauaufsichtsamt. Nichtsdesto - weniger sind dort auch weiterhin zahlreiche Stellen vakant. Aufgrund der noch nicht vollständigen Stellenbesetzung konnte bislang nur die bauliche Erweite- rung des Bauaufsichtsamtes erfolgen. Nach erfolgreichem - derzeitigem - Testbetreib erweitert das Bauaufsichtsamt 2019 das Bera- tungsangebot etappenweise. Die insgesamt geplante Beratungskapazität kann das Bauaufsichtsamt voraussichtlich nach der erfolgreichen Stellenbesetzung, sowie Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis Mitte / Ende 2019 erreichen. Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens (Konzeption) Als wesentliche Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung und -beschleunigung wurde im Rahmen der GPO die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens festgestellt. Dies bezieht sich nicht allein auf die E inführung einer elektronischen Bauakte (eBauakte) inklusive einer Vorgangs - bearbeitung, sondern auf eine vollständig digitalisierte Abbildung des Verfahrens – von der An- tragstellung bis zur Archivierung – inklusive der Bereitstellung erforderlicher Geoinformationen in 3 digitaler Form. Im Ergebnis soll künftig ein durchgängiges, medienbruchfreies, performantes, er- gonomisches und mit allen notwendigen Informationen ausgestattetes elektronisches System für die Bauaufsicht wie auch die am Baugenehmigungsverfahre n Beteiligten (zum Beispiel Fac h- dienststellen, Entwurfsverfasser*innen sowie Bürger*innen) realisiert werden. Mit Blick auf den Umfang und die Komplexität der angestrebten, vollständig digitalisierten Abbi l- dung des Baugenehmigungsverfahrens wurde die GPO noch 2017 in einem eigenständigen Pro- jekt "Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens (Konzeption)" fortgeführt. In enger Koopera- tion haben dabei vier städtische Fachdienststellen – das Amt für Personal- und Verwaltungsma- nagement, das Bauaufsichtsamt, das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und das Amt für Informationsverarbeitung – einen Katalog an erforderlichen Funktionalitäten und Anforde- rungen an die informationstechnische Ausgestaltung erarbeitet. Parallel wurden in einem weiteren eigenständigen Projekt die Voraussetzungen für den „Digitalen Prüfvermerk“ geschaffen. So sind folgende Maßnahmen sind für ein digitales Baugenehmigungsverfahren unabdingbar: Online-Bauportal Geoinformationen sowie Schnittstelle zum „stadtinternen“ Digitalen Prüfvermerk Online-Antragstellung Posteingang für eingescannte Unterlagen bzw. Dokumente aus einem Dateisystem eBauakte Elektronische Vorgangsbearbeitung, Elektronische Fachdienststellenbeteiligung, ePayment mobile Baukontrolle Das Projekt „Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens (Konzeption)“ wurde ebenfalls 2017 abgeschlossen. Die wesentlichen Anforderungen und Funktionalitäten wurden in einer Ergebnis- dokumentation zusammengefasst. Die erarbeiteten Maßnahmen werden künftig in verschiedenen Teilprojekten eigenständig von den zuständigen Dienststellen umgesetzt und im Verbundprojekt „Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen“ im Rahmen der Verwaltungsreform zusa m- mengefasst. Verwaltungsreform Verbundprojekt „Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen“ Anfang Dezember 2017 hat Frau Oberbürgermeisterin Reker im Rahmen der Verwaltungsreform das ämter - und dezernatsübergreifende Verbundprojekt „Beschleunigung von Baugeneh - migungsprozessen“ initiiert und das zuständige Fachreferat im Büro der Oberbürgermeisterin mit dessen Leitung beauftragt. Das Verbundprojekt greift die Ergebnisse der GPO sowie insbesonde- re die Konzeption zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens auf und dient der Koordi- nation und Steuerung (Controlling) der einzelnen Prozesse b eziehungsweise Teilprojekte zum Zwecke der schnellstmöglichen Umsetzung. Die neun, zu Beginn des Verbundprojekts beteiligten Dienststellen – darunter insbesondere das Bauaufsichtsamt, das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, das Umwelt- und Ver- braucherschutzamt, das Amt für Informationsverarbeitung und das Amt für Personal und Verwal- tungsmanagement – starteten im Frühjahr 2018 mit zunächst fünf konkreten Arbeitspaketen: A Digitalisierung der Baulastakten (Federführung Amt 23) B Einführung der eBauakte zur Initiierung eines digitalen Beteiligungsverfahrens (Federführung Amt 12) C Parallelbearbeitung der Bauantragsunterlagen (Federführung Amt 57) D Einführung einer neuen Baugenehmigungssoftware (Federführumg Amt 63) E Digitaler Prüfvermerk (Federführung Amt 12) Das Verbundprojekt verläuft, rückblickend auf das erste Jahr aktiver Projektarbeit, erfolgreich. Alle beteiligten Dienststellen setzen die im Projektplan festgelegte Prioritätensetzung zeitlich, pers o- 4 nell und sächlich harmonisiert um. Ferner ergeben sich positive Synergien zu anderen Reformpro- jekten, die im Rahmen der Verwaltungsreform durch die Pilotämter eigenverantwortlich durchge- führt werden. Eine detaillierte Darstellung der Zwischenergebnisse erfolgt im Rahmen des Trans- parenzberichts 2018 der Verwaltungsreform, der in Kürze erscheint. Für die erste Projektetappe wurden insgesamt 12,5 neue Stellen geschaffen und mit einer Au s- nahme beschleunigt besetzt. Ferner stehen für das Verbundprojekt einschließlich der mittelfristi- gen Finanzplanung bis 2020 Sachmittel in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. In dem neu formierten Team wirken – verteilt auf neun Ämter – aktuell 45 Mitarbeiter*innen am Er- folg des Verbundprojekts mit. Die Zusammenstellung der fünf, zum Start des Verbundprojekts identifizierten Arbeitspakete A bis E ist nicht abschließend, sondern wird entlang des Projektverlaufs regelmäßig fortgeschrieben. Der Verwaltungsvorstand hat im September 2018 entschieden, das Verbundprojekt nach erfol g- reicher Konsolidierung der Startkonfiguration im ersten Quartal 2019 um neue Arbeitspakete zu erweitern. Vorgesehen sind ein neues Arbeitspaket F „Überführung von Bauleitplänen in den Standard XPlanung“ und ein neues Arbeitspaket G „Vektorisierung analoger Bauleitpläne“. Zusammenfassendes Fazit Die Auswertung der Laufzeiten der Baugenehmigungsverfahren des Jahres 2017 zeigt auf, dass vor allem Genehmigungsverfahren, die der Beteiligung weiterer Fachdienststellen bedürfen, auf- grund des erhöhten Prüfaufwandes besonders lange Laufzeiten von derzeit durchschnittlich 7 Monaten ausweisen, wohingegen sich Baugenehmigungsverfahren ohne diese Beteiligung mit durchschnittlich 4 Monaten Laufzeit bereits im Zielkorridor der Mittelstandsinitiative befinden. Im Rahmen GPO „Baugenehmigungsverfahren“ sowie der nachfolgenden Konzeption zur Digitali- sierung des Baugenehmigungsverfahrens wurden wirksame Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung identifiziert, die insbesondere die internen Beteiligungsprozesse betreffen. Das im Rahmen der Verwaltungsreform initiie rte Verbundprojekt „Beschleunigung von Baugenehmi- gungsprozessen“ greift die erarbeitete Konzeption auf und koordiniert und steuert dezernats- und ämterübergreifend deren schnellstmögliche Umsetzung. Die seitens der Kammern und Wirtschaftsverbände vorgebrachte Kritik einer unangemessen lan- gen Verfahrensdauer ist der Verwaltung bekannt, kann jedoch nur im Einzelfall überprüft werden. Im Sinne der Vereinbarungen der Mittelstandsinitiative wird die Verwaltung die Verkürzung der Laufzeiten von Baugenehmigungsverfahren weiter prioritär vorantreiben. Dabei kommt dem di a- logorientierten Austausch mit den Kammern und Wirtschaftsverbänden und hier insbesondere der Handwerkskammer zu Köln – besondere Bedeutung zu. Für das bevorstehende Jahr 2019 stehen vor allem folgende Aktivitäten im Fokus: Kontinuierliche Nachbesetzung vakanter Stellen im Bauaufsichtsamt. Ausbau der Bauantragsberatung als Informations - und Service-Dienstleistung des Bauau f- sichtsamts Konsequente Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zur Digitalisierung des Baugenehmigungs- verfahrens im Rahmen des Verbundprojekts der Verwaltungsreform „Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen“ Prüfung von Genehmigungen für Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraumes in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen, soweit keine Ortsbesichtigung erforderlich ist. Nach Angaben des zuständigen Amtes für öffentliche Ordnung werden Anträge grundsätzlich, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vorliegens aller relevanten Unterlagen von Seiten des Antrag- stellers, innerhalb dieser Frist genehmigt. Ausnahmen wären gegebenenfalls nur Veranstaltungen, bei denen ein Sicherheitskonzept ge- mäß Orientierungsrahmen Nordrhein-Westfalen notwendig ist. Solche sind aber aus dem Bereich des Mittelstandes nicht bekannt. 5 2. Wie bewertet die Verwaltung den Sachstand der Umsetzung der in der Mittelstandsinitiative getroffenen Zielsetzungen insgesamt? Gibt es eine gemeinsame Bewertung von Verwaltung und Handwerkskammer zu erzielten Erfolgen und Ergebnissen nach drei Jahren seit Unter- zeichnung der Vereinbarung? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung (Amt für Wirtschaftsförderung, zukünftig die gegründete GmbH) steht mit der Handwerkskammer in Verbindung, um die Beschlüsse aus der Mittelstandsvereinbarung sukzessi- ve umzusetzen und die Bedingungen für Handwerksbetriebe in Köln nachhaltig zu verbessern. Nachwuchsförderung Bzgl. der Umsetzung der Ziele der MI im Bereich Nachwuchsförderung und Fachkräfte kann ge- sagt werden, dass die Zusammenarbeit auch vor der MI schon eng und weitgehend positiv verlau- fen ist. Maßgebliche Änderungen hat es nach der MI laut dem für Ausbildung zuständigen Haupt- abteilungsleiter weder in die eine noch in die andere Richtung gegeben, die Zusammenarbeit ist gut. Verkehrsinfrastruktur Im Bereich Verkehrsinfrastruktur gibt es – auch nach Meinung der Handwerkskammer - mehr Transparenz in der Baustellensituation. Die Amtsleitung des Fachamtes 66 legt sowohl in der Baustellenkonferenz der Bezirksregierung als auch bei der Bekanntmachung von Großbaustellen Wert darauf, die komplexe Baustellensituation und die Baustellenabläufe in der Stadt transparent zu gestalten. Das Verkehrsleit- und Informationssystem muss noch verbessert werden. Die Informationen zu den aktuellen und geplanten Baustellen sind besser geworden. Angestrebt wird noch ein dynami- sches Echtzeit-Leitsystem, das in Abhängigkeit der jeweiligen Verkehrssituation die günstigste Route ausweist. Mit der Digitalisierung wird die Möglichkeit geschaffen, Verkehrsdaten schnell zu erfassen und in ein Verkehrsleitsystem einzuspielen. Die Anschaffung eines neuen Zentralrech- ners für die Signalanlagensteuerung hat nach Auffassung des Handwerks viel zu lange gedauert. In der Folge der MI wurde ein „Aktionsprogramm Verkehr“ erarbeitet und von der Stadt (Frau Blome) und von der Handwerkskammer (Herr Dr. Weltrich) am 29.03.2017 unterzeichnet. Das Papier hat u.a. zum Gegenstand die Verkehrsleittechnik (Aufschaltung aller Ampeln auf einen zentralen Leitrechner) zu verbessern, das Parken in zweiter Reihe stärker zu ahnden, Servicefahr- zeuge der Stadt und der städtischen Unternehmen nur außerhalb der Primetimes auf Hauptver- kehrsstraßen einzusetzen – außer in Notfällen. Auch von der Handwerkskammer wird ein leis- tungsfähiges Verkehrsleitkonzept gefordert. Luftreinhaltung Die Anschaffung und Inbetriebnahme der „umweltsensitiven Signalanlage“ am Clevischen Ring hat nach Meinung der Handwerkskammer zu lange gedauert. Die HWK erwartet für die Zukunft vom Fachamt Informationen, ob der Regelbetrieb störungsfrei funktioniert und ob sich ggf. dadurch Verbesserungen bei den NO2-Konzentrationen ergeben haben. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und HWK gibt es auch bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung der Stickoxide am sogenannten „Runden Tisch“, bei denen die HWK maßgeblich beteiligt war. Positiv ist außerdem anzumerken, dass die Kooperation im Bereich der Elektromobilität auf Initiati- ve der HWK eng ist. Es gab in 2017 einen E-Mobilitätstag im Innenhof der Handwerkskammer, an dem die Stadt beteiligt war. Im Rahmen der Veranstaltung unterzeichneten insgesamt ca. 20 Part- ner, darunter die Stadt Köln (Herr Stadtdirektor Dr. Keller), am 30.08.2017 die Vereinbarung zur Kampagne „Elektromobilität im Handwerk in der Region Köln/Bonn“, innerhalb derer Hand- werksunternehmen verschiedene Elektronutzfahrzeuge und -PKW jeweils bis zu 5 Tage im Be- triebsalltag testen können. Die Stadt Köln hat für die Kampagnennutzfahrzeuge kostenlos und un- bürokratisch Handwerkerparkausweise ausgestellt. Der E-Mobilitätstag wird 2019 wiederholt und 6 die Kampagne fortgeschrieben. Die Stadt entsendet eine Vertreterin/einen Vertreter in den Infokreis Luftreinhaltung und Umwelt- zonen der HWK zu Köln, der dort über die aktuelle Situation in Köln berichtet. Wohnungsbaupolitik Nach wie vor gibt es ein Missverhältnis zwischen Nachfrage nach und Angebot von günstigem Wohnraum in Köln. Eine Verbesserung gegenüber der Zeit vor der MI ist nicht festzustellen. Einzelhandelskonzept Die Informationspolitik der Stadt wird seitens der HWK als befriedigend empfunden. Auch die Zu- sammenarbeit im Kommunikationskreis Einzelhandelskonzept ist als gut zu bezeichnen. Gewerbeflächenpolitik Hier wird von der HWK weiterhin kritisch gesehen, „dass es nach 2015 keine neu ausgewiesenen Gewerbegebiete gibt. Das Angebot ist bei weitem noch nicht ausreichend. Im Zuge herannahender Wohnbebauung werden Betriebe trotz Bestandsschutz zunehmend verlagert werden müssen. Da- für gibt es keine attraktiven neuen Standorte.“ Vergabepraxis In Abstimmung mit der HWK wurde die „Beschränkte“ Ausschreibung und Vergabe wieder einge- führt und dafür eine Wertgrenze von 500.000 Euro festgelegt, was die HWK begrüßt hat. Die Zusammenarbeit in der Clearingstelle verläuft nach wie vor gut. Kritisiert wird von der HWK, dass immer noch zu viele Aufträge in Form der Generalübernehmer- bzw. Generalunternehmervergabe erfolgen. Handwerkerparkausweise Die HWK ist hier mit der neuen Regelung sehr zufrieden. Nach dem neuen Landeserlass zum Handwerkerparkausweis Anfang 2017 hat die Verwaltung die seitens der HWK organisierte kam- merbezirksweite Abstimmung einheitlicher Verfahrensweisen einschl. einheitlicher Gebühren mas- siv unterstützt. 3. Gibt es Verabredungen oder Abstimmungen, wie die 2015 entwickelten Rahmenbedingun- gen zur Unterstützung des Mittelstands in Köln evaluiert und weiterentwickelt werden sol- len? Antwort der Verwaltung: Die auch im Zuge der laufenden Verwaltungsreform angestrebten Verbesserungen wie die Be- schleunigung des Baugenehmigungsprozesses und der zügigen Rechnungsbegleichung werden auch weiterhin zwischen der Stadt Köln und der Handwerkskammer betrachtet und wenn möglich verbessert werden. Auf Seiten der Handwerkskammer erfolgt die Überprüfung kontinuierlich anhand konkreter Vor- gänge auf Ebene der jeweiligen Fachabteilung. 4. Welche konkreten Vorhaben und Aktivitäten gibt es aktuell zur Förderung des Mittelstands als wichtiger Säule am Wirtschaftsstandort Köln? Antwort der Verwaltung: Die neugegründete KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sieht im Stellenplan des Unter- nehmensservice mindestens eine gesonderte Stelle Unternehmensbetreuung Handwerk vor. Mit der Einrichtung einer solchen Servicestelle ausschließlich für das Handwerk wird einem langjähri- gen Wunsch der Handwerkskammer Rechnung getragen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0270/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.01.2019
- Erstellt
- 20.01.2019 13:26