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0270/2019

Sachstand Umsetzung der Mittelstandsinitiative (AN/1207/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.01.2019

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 24.01.2019, TOP 3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

19671 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/80/801 
 
Vorlagen-Nummer 24.01.2019 
 0270/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 24.01.2019 
 
Sachstand Umsetzung der Mittelstandsinitiative 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln vom 03.09.2018 
AN/1207/2018 
 
Die SPD-Fraktion bat um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche konkreten Verbesserungen wurden insbesondere bei der Gestaltung mittelstands-
freundlicher Verwaltungsverfahren vereinbarten Punkte erzielt? 
 
• Einhaltung berechtigter Zahlungstermine und Begleichung von Rechnungen im Regelfall 
innerhalb von 30 Kalendertagen 
 
Antwort der Verwaltung:  
Zur Beantwortung der Frage wurde die Differenz zwischen dem Belegdatum (dies entspricht in der 
Regel dem Rechnungsdatum) und dem Erfassungsdatum im Buchhaltungssystem der Kernverwal-
tung aller kreditorischen Belege rückwirkend für den Zeitraum eines Jahres ausgewertet. Ein zu-
sätzlicher Tag ist dabei für die Abwicklung durch die Bank berücksichtigt. Eine spezifische Auswer-
tung für Handwerksbetriebe innerhalb der Kreditorengruppe „Firmen“ ist mangels eines entspre-
chenden Differenzierungsmerkmals nicht möglich.  
 
Bei den kreditorischen Belegen, die im Zeitraum 09.09.2017 bis 08.09.2018 im Buchhaltungssys-
tem erfasst wurden, ergibt sich entsprechend eine mittlere Bearbeitungsdauer von durchschnittlich 
22,1 Tagen (Vorjahr 22,63). 
 
Ein Anteil von 14,1 % (Vorjahr 16,3%) entfällt in diesem Auswertungszeitraum auf Belege der Kre-
ditoren-Gruppe „Firmen“, deren Bearbeitungszeit mehr als 30 Tage beträgt. 
 
• Erteilung von Baugenehmigungen innerhalb von drei bis sechs Monaten mit dem Ziel einer 
weiteren Beschleunigung 
 
Aktuelle Daten 
 
Im Auswertungsjahr 2017 wurden zu den Laufzeiten der Baugenehmigungsverfahren folgende Da-
ten ermittelt. Die Auswertung differenziert dabei drei Kategorien von Bauanträgen: 
 
B1 Bauanträge für große Sonderbauten (z.B. Kindertagesstätten, Versammlungsstätten/ Sonder-
bauten, Großgaragen, komplexe Bürogebäude) 
B2 Bauanträge für kleine Sonderbauten (z.B. Wohngebäude mit Tiefgaragen, kleinere gewerbl i-
che Gebäude) 
B3 Bauanträge im „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ (z.B. kleinere Wohngebäude, Gar a-
gen etc.)

2 
 
 
Von der Auswertung ausgenommen waren Genehmigungsve rfahren zur Erteilung von Vorb e-
scheiden oder zur Genehmigung von Abbrüchen, ebenso wie Teilbaugenehmigungs verfahren. 
Weiterhin ausgenommen waren Anträge zur Errichtung von Werbeanlagen sowie die Betrachtung 
diverser Nebenverfahren wie Grundstücksteilung, Baulasten, Abweichungen, Befreiungen oder 
Abgeschlossenheitsbescheinigungen, etc.. 
 
In der Gesamtschau ergibt sich für das Jahr 2017 wie folgt: 
 
1. Baugenehmigungsverfahren dauerten über alles im Durchschnitt 182 Wochentage, das en t-
spricht ca. 6 Monaten. 
2. Baugenehmigungsverfahren mit Beteiligung z.B. anderer Fachämter benötigten im Durchschnitt 
214 Wochentage, das entspricht ca. 7 Monaten. – Zur Einzelauswertung: 
 B1: 213 Wochentage 
 B2: 208 Wochentage 
 B3: 222 Wochentage 
3. Baugenehmigungsverfahren ohne Beteiligung benötigten im Durchschnitt 112 Wochentage, 
das entspricht ca. 4 Monaten. – Zur Einzelauswertung: 
 B1:   91 Wochentage 
 B2: 118 Wochentage 
 B3: 128 Wochentage 
 
 
Geschäftsprozessoptimierung Baugenehmigungsverfahren 
 
Die Stadtverwaltung hat in den Jahren 2015 bi s 2017 die gesamtstädtischen Verfahrensabläufe 
des Baugenehmigungsverfahrens sowie die Struktur des gesamten Themenbereichs im Rahmen 
einer Geschäftsprozessoptimierung (GPO) mit dem Ziel effizienter Arbeitsabläufe unter Berüc k-
sichtigung der Schnittstellen zu den beteiligten Fachdienststellen betrachtet. Das Projekt GPO 
Baugenehmigungsverfahren wurde Mitte 2017 abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in einem A b-
schlussbericht ausführlich beschrieben. 
 
Auf der Grundlage der GPO wurden bis dato maßgebende organisat orische Optimierungen her-
beigeführt. Hierzu zählen: 
 
 die Einführung von entscheidungsbefugten Zwischenvorgesetzten bzw. Teamleitungen im 
Bauaufsichtsamt 
 die Schaffung weiterer Stellen auf Sachbearbeiter -Ebene im Bauaufsichtsamt. Nichtsdesto -
weniger sind dort auch weiterhin zahlreiche Stellen vakant. 
 
Aufgrund der noch nicht vollständigen Stellenbesetzung konnte bislang nur die bauliche Erweite-
rung des Bauaufsichtsamtes erfolgen.  
Nach erfolgreichem - derzeitigem - Testbetreib erweitert das Bauaufsichtsamt 2019 das Bera-
tungsangebot etappenweise. 
Die insgesamt geplante Beratungskapazität kann das Bauaufsichtsamt voraussichtlich nach der 
erfolgreichen Stellenbesetzung, sowie Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis Mitte / 
Ende 2019 erreichen. 
Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens (Konzeption) 
 
Als wesentliche Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung und -beschleunigung wurde im Rahmen 
der GPO die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens festgestellt. Dies bezieht sich nicht 
allein auf die E inführung einer elektronischen Bauakte (eBauakte) inklusive einer Vorgangs -
bearbeitung, sondern auf eine vollständig digitalisierte Abbildung des Verfahrens – von der An-
tragstellung bis zur Archivierung – inklusive der Bereitstellung erforderlicher Geoinformationen in

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digitaler Form. Im Ergebnis soll künftig ein durchgängiges, medienbruchfreies, performantes, er-
gonomisches und mit allen notwendigen Informationen ausgestattetes elektronisches System für 
die Bauaufsicht wie auch die am Baugenehmigungsverfahre n Beteiligten (zum Beispiel Fac h-
dienststellen, Entwurfsverfasser*innen sowie Bürger*innen) realisiert werden. 
 
Mit Blick auf den Umfang und die Komplexität der angestrebten, vollständig digitalisierten Abbi l-
dung des Baugenehmigungsverfahrens wurde die GPO noch 2017 in einem eigenständigen Pro-
jekt "Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens (Konzeption)" fortgeführt. In enger Koopera-
tion haben dabei vier städtische Fachdienststellen – das Amt für Personal- und Verwaltungsma-
nagement, das Bauaufsichtsamt, das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und das 
Amt für Informationsverarbeitung – einen Katalog an erforderlichen Funktionalitäten und Anforde-
rungen an die informationstechnische Ausgestaltung erarbeitet. Parallel wurden in einem weiteren 
eigenständigen Projekt die Voraussetzungen für den „Digitalen Prüfvermerk“ geschaffen. So sind 
folgende Maßnahmen sind für ein digitales Baugenehmigungsverfahren unabdingbar: 
 
 Online-Bauportal 
 Geoinformationen sowie Schnittstelle zum „stadtinternen“ Digitalen Prüfvermerk 
 Online-Antragstellung 
 Posteingang für eingescannte Unterlagen bzw. Dokumente aus einem Dateisystem 
 eBauakte 
 Elektronische Vorgangsbearbeitung, 
 Elektronische Fachdienststellenbeteiligung, 
 ePayment 
 mobile Baukontrolle 
 
Das Projekt „Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens (Konzeption)“ wurde ebenfalls 2017 
abgeschlossen. Die wesentlichen Anforderungen und Funktionalitäten wurden in einer Ergebnis-
dokumentation zusammengefasst. Die erarbeiteten Maßnahmen werden künftig in verschiedenen 
Teilprojekten eigenständig von den zuständigen Dienststellen umgesetzt und im Verbundprojekt 
„Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen“ im Rahmen der Verwaltungsreform zusa m-
mengefasst. 
 
Verwaltungsreform 
Verbundprojekt „Beschleunigung von Baugenehmigungsprozessen“ 
 
Anfang Dezember 2017 hat Frau Oberbürgermeisterin Reker im Rahmen der Verwaltungsreform 
das ämter - und dezernatsübergreifende Verbundprojekt „Beschleunigung von Baugeneh -
migungsprozessen“ initiiert und das zuständige Fachreferat im Büro der Oberbürgermeisterin mit 
dessen Leitung beauftragt. Das Verbundprojekt greift die Ergebnisse der GPO sowie insbesonde-
re die Konzeption zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens auf und dient der Koordi-
nation und Steuerung (Controlling) der einzelnen Prozesse b eziehungsweise Teilprojekte zum 
Zwecke der schnellstmöglichen Umsetzung. 
 
Die neun, zu Beginn des Verbundprojekts beteiligten Dienststellen – darunter insbesondere das 
Bauaufsichtsamt, das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, das Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt, das Amt für Informationsverarbeitung und das Amt für Personal und Verwal-
tungsmanagement – starteten im Frühjahr 2018 mit zunächst fünf konkreten Arbeitspaketen: 
 
A Digitalisierung der Baulastakten (Federführung Amt 23) 
B Einführung der eBauakte zur Initiierung eines digitalen Beteiligungsverfahrens (Federführung 
Amt 12) 
C Parallelbearbeitung der Bauantragsunterlagen (Federführung Amt 57) 
D Einführung einer neuen Baugenehmigungssoftware (Federführumg Amt 63) 
E Digitaler Prüfvermerk (Federführung Amt 12) 
 
Das Verbundprojekt verläuft, rückblickend auf das erste Jahr aktiver Projektarbeit, erfolgreich. Alle 
beteiligten Dienststellen setzen die im Projektplan festgelegte Prioritätensetzung zeitlich, pers o-

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nell und sächlich harmonisiert um. Ferner ergeben sich positive Synergien zu anderen Reformpro-
jekten, die im Rahmen der Verwaltungsreform durch die Pilotämter eigenverantwortlich durchge-
führt werden. Eine detaillierte Darstellung der Zwischenergebnisse erfolgt im Rahmen des Trans-
parenzberichts 2018 der Verwaltungsreform, der in Kürze erscheint. 
 
Für die erste Projektetappe wurden insgesamt 12,5 neue Stellen geschaffen und mit einer Au s-
nahme beschleunigt besetzt. Ferner stehen für das Verbundprojekt einschließlich der mittelfristi-
gen Finanzplanung bis 2020  Sachmittel in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. In 
dem neu formierten Team wirken – verteilt auf neun Ämter – aktuell 45 Mitarbeiter*innen am Er-
folg des Verbundprojekts mit. 
 
Die Zusammenstellung der fünf, zum Start des Verbundprojekts identifizierten Arbeitspakete A bis 
E ist nicht abschließend, sondern wird entlang des Projektverlaufs regelmäßig fortgeschrieben. 
Der Verwaltungsvorstand hat im September 2018 entschieden, das Verbundprojekt nach erfol g-
reicher Konsolidierung der Startkonfiguration im ersten Quartal 2019 um neue Arbeitspakete zu 
erweitern. Vorgesehen sind ein neues Arbeitspaket F „Überführung von Bauleitplänen in den 
Standard XPlanung“ und ein neues Arbeitspaket G „Vektorisierung analoger Bauleitpläne“. 
 
Zusammenfassendes Fazit 
 
Die Auswertung der Laufzeiten der Baugenehmigungsverfahren des Jahres 2017 zeigt auf, dass 
vor allem Genehmigungsverfahren, die der Beteiligung weiterer Fachdienststellen bedürfen, auf-
grund des erhöhten Prüfaufwandes besonders lange Laufzeiten von derzeit  durchschnittlich 7 
Monaten ausweisen, wohingegen sich Baugenehmigungsverfahren ohne diese Beteiligung mit 
durchschnittlich 4 Monaten Laufzeit bereits im Zielkorridor der Mittelstandsinitiative befinden. 
 
Im Rahmen GPO „Baugenehmigungsverfahren“ sowie der nachfolgenden Konzeption zur Digitali-
sierung des Baugenehmigungsverfahrens wurden wirksame Maßnahmen zur Optimierung und 
Beschleunigung identifiziert, die insbesondere die internen Beteiligungsprozesse betreffen. Das 
im Rahmen der Verwaltungsreform initiie rte Verbundprojekt „Beschleunigung von Baugenehmi-
gungsprozessen“ greift die erarbeitete Konzeption auf und koordiniert und steuert dezernats- und 
ämterübergreifend deren schnellstmögliche Umsetzung. 
Die seitens der Kammern und Wirtschaftsverbände vorgebrachte Kritik einer unangemessen lan-
gen Verfahrensdauer ist der Verwaltung bekannt, kann jedoch nur im Einzelfall überprüft werden. 
Im Sinne der Vereinbarungen der Mittelstandsinitiative wird die Verwaltung die Verkürzung der 
Laufzeiten von Baugenehmigungsverfahren weiter prioritär vorantreiben. Dabei kommt dem di a-
logorientierten Austausch mit den Kammern und Wirtschaftsverbänden und hier insbesondere der 
Handwerkskammer zu Köln – besondere Bedeutung zu. 
 
Für das bevorstehende Jahr 2019 stehen vor allem folgende Aktivitäten im Fokus: 
 Kontinuierliche Nachbesetzung vakanter Stellen im Bauaufsichtsamt. 
 Ausbau der Bauantragsberatung als Informations - und Service-Dienstleistung des Bauau f-
sichtsamts 
 Konsequente Umsetzung des Maßnahmenkatalogs zur Digitalisierung des Baugenehmigungs-
verfahrens im Rahmen des Verbundprojekts der Verwaltungsreform „Beschleunigung von 
Baugenehmigungsprozessen“ 
 
Prüfung von Genehmigungen für Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraumes in der 
Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen, soweit keine Ortsbesichtigung erforderlich ist. 
 
Nach Angaben des zuständigen Amtes für öffentliche Ordnung werden Anträge grundsätzlich, 
gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vorliegens aller relevanten Unterlagen von Seiten des Antrag-
stellers, innerhalb dieser Frist genehmigt. 
Ausnahmen wären gegebenenfalls nur Veranstaltungen, bei denen ein Sicherheitskonzept ge-
mäß Orientierungsrahmen Nordrhein-Westfalen notwendig ist. Solche sind aber aus dem Bereich 
des Mittelstandes nicht bekannt.

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2. Wie bewertet die Verwaltung den Sachstand der Umsetzung der in der Mittelstandsinitiative 
getroffenen Zielsetzungen insgesamt? Gibt es eine gemeinsame Bewertung von Verwaltung 
und Handwerkskammer zu erzielten Erfolgen und Ergebnissen nach drei Jahren seit Unter-
zeichnung der Vereinbarung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung (Amt für Wirtschaftsförderung, zukünftig die gegründete GmbH) steht mit der 
Handwerkskammer in Verbindung, um die Beschlüsse aus der Mittelstandsvereinbarung sukzessi-
ve umzusetzen und die Bedingungen für Handwerksbetriebe in Köln nachhaltig zu verbessern.  
 
Nachwuchsförderung  
Bzgl. der Umsetzung der Ziele der MI im Bereich Nachwuchsförderung und Fachkräfte kann ge-
sagt werden, dass die Zusammenarbeit auch vor der MI schon eng und weitgehend positiv verlau-
fen ist. Maßgebliche Änderungen hat es nach der MI laut dem für Ausbildung zuständigen Haupt-
abteilungsleiter weder in die eine noch in die andere Richtung gegeben, die Zusammenarbeit ist 
gut.  
 
Verkehrsinfrastruktur 
Im Bereich Verkehrsinfrastruktur gibt es – auch nach Meinung der Handwerkskammer - mehr 
Transparenz in der Baustellensituation. Die Amtsleitung des Fachamtes 66 legt sowohl in der 
Baustellenkonferenz der Bezirksregierung als auch bei der Bekanntmachung von Großbaustellen 
Wert darauf, die komplexe Baustellensituation und die Baustellenabläufe in der Stadt transparent 
zu gestalten. 
 
Das Verkehrsleit- und Informationssystem muss noch verbessert werden. Die Informationen zu 
den aktuellen und geplanten Baustellen sind besser geworden. Angestrebt wird noch ein dynami-
sches Echtzeit-Leitsystem, das in Abhängigkeit der jeweiligen Verkehrssituation die günstigste 
Route ausweist. Mit der Digitalisierung wird die Möglichkeit geschaffen, Verkehrsdaten schnell zu 
erfassen und in ein Verkehrsleitsystem einzuspielen. Die Anschaffung eines neuen Zentralrech-
ners für die Signalanlagensteuerung hat nach Auffassung des Handwerks viel zu lange gedauert.  
 
In der Folge der MI wurde ein „Aktionsprogramm Verkehr“ erarbeitet und von der Stadt (Frau 
Blome) und von der Handwerkskammer (Herr Dr. Weltrich) am 29.03.2017 unterzeichnet. 
Das Papier hat u.a. zum Gegenstand die Verkehrsleittechnik (Aufschaltung aller Ampeln auf einen 
zentralen Leitrechner) zu verbessern, das Parken in zweiter Reihe stärker zu ahnden, Servicefahr-
zeuge der Stadt und der städtischen Unternehmen nur außerhalb der Primetimes auf Hauptver-
kehrsstraßen einzusetzen – außer in Notfällen. Auch von der Handwerkskammer wird ein leis- 
tungsfähiges Verkehrsleitkonzept gefordert.  
 
Luftreinhaltung 
Die Anschaffung und Inbetriebnahme der „umweltsensitiven Signalanlage“ am Clevischen Ring hat 
nach Meinung der Handwerkskammer zu lange gedauert. Die HWK erwartet für die Zukunft vom 
Fachamt Informationen, ob der Regelbetrieb störungsfrei funktioniert und ob sich ggf. dadurch 
Verbesserungen bei den NO2-Konzentrationen ergeben haben.  
 
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und HWK gibt es auch bei der Erarbeitung 
von Maßnahmen zur Minderung der Stickoxide am sogenannten „Runden Tisch“, bei denen die 
HWK maßgeblich beteiligt war.  
 
Positiv ist außerdem anzumerken, dass die Kooperation im Bereich der Elektromobilität auf Initiati-
ve der HWK eng ist. Es gab in 2017 einen E-Mobilitätstag im Innenhof der Handwerkskammer, an 
dem die Stadt beteiligt war. Im Rahmen der Veranstaltung unterzeichneten insgesamt ca. 20 Part-
ner, darunter die Stadt Köln (Herr Stadtdirektor Dr. Keller), am 30.08.2017 die Vereinbarung zur 
Kampagne „Elektromobilität im Handwerk in der Region Köln/Bonn“, innerhalb derer Hand-
werksunternehmen verschiedene Elektronutzfahrzeuge und -PKW jeweils bis zu 5 Tage im Be-
triebsalltag testen können. Die Stadt Köln hat für die Kampagnennutzfahrzeuge kostenlos und un-
bürokratisch Handwerkerparkausweise ausgestellt. Der E-Mobilitätstag wird 2019 wiederholt und

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die Kampagne fortgeschrieben. 
 
Die Stadt entsendet eine Vertreterin/einen Vertreter in den Infokreis Luftreinhaltung und Umwelt-
zonen der HWK zu Köln, der dort über die aktuelle Situation in Köln berichtet. 
 
Wohnungsbaupolitik 
Nach wie vor gibt es ein Missverhältnis zwischen Nachfrage nach und Angebot von günstigem 
Wohnraum in Köln. Eine Verbesserung gegenüber der Zeit vor der MI ist nicht festzustellen.  
 
Einzelhandelskonzept 
Die Informationspolitik der Stadt wird seitens der HWK als befriedigend empfunden. Auch die Zu-
sammenarbeit im Kommunikationskreis Einzelhandelskonzept ist als gut zu bezeichnen. 
 
Gewerbeflächenpolitik 
Hier wird von der HWK weiterhin kritisch gesehen, „dass es nach 2015 keine neu ausgewiesenen 
Gewerbegebiete gibt. Das Angebot ist bei weitem noch nicht ausreichend. Im Zuge herannahender 
Wohnbebauung werden Betriebe trotz Bestandsschutz zunehmend verlagert werden müssen. Da-
für gibt es keine attraktiven neuen Standorte.“ 
 
Vergabepraxis 
In Abstimmung mit der HWK wurde die „Beschränkte“ Ausschreibung und Vergabe wieder einge-
führt und dafür eine Wertgrenze von 500.000 Euro festgelegt, was die HWK begrüßt hat.  
 
Die Zusammenarbeit in der Clearingstelle verläuft nach wie vor gut. 
 
Kritisiert wird von der HWK, dass immer noch zu viele Aufträge in Form der Generalübernehmer- 
bzw. Generalunternehmervergabe erfolgen.  
 
Handwerkerparkausweise 
Die HWK ist hier mit der neuen Regelung sehr zufrieden. Nach dem neuen Landeserlass zum 
Handwerkerparkausweis Anfang 2017 hat die Verwaltung die seitens der HWK organisierte kam-
merbezirksweite Abstimmung einheitlicher Verfahrensweisen einschl. einheitlicher Gebühren mas-
siv unterstützt. 
 
 
3. Gibt es Verabredungen oder Abstimmungen, wie die 2015 entwickelten Rahmenbedingun-
gen zur Unterstützung des Mittelstands in Köln evaluiert und weiterentwickelt werden sol-
len? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die auch im Zuge der laufenden Verwaltungsreform angestrebten Verbesserungen wie die Be-
schleunigung des Baugenehmigungsprozesses und der zügigen Rechnungsbegleichung werden 
auch weiterhin zwischen der Stadt Köln und der Handwerkskammer betrachtet und wenn möglich 
verbessert werden. 
Auf Seiten der Handwerkskammer erfolgt die Überprüfung kontinuierlich anhand konkreter Vor-
gänge auf Ebene der jeweiligen Fachabteilung. 
 
 
4. Welche konkreten Vorhaben und Aktivitäten gibt es aktuell zur Förderung des Mittelstands 
als wichtiger Säule am Wirtschaftsstandort Köln?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die neugegründete KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sieht im Stellenplan des Unter-
nehmensservice mindestens eine gesonderte Stelle Unternehmensbetreuung Handwerk vor. Mit 
der Einrichtung einer solchen Servicestelle ausschließlich für das Handwerk wird einem langjähri-
gen Wunsch der Handwerkskammer Rechnung getragen.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0270/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.01.2019
Erstellt
20.01.2019 13:26