2009/0431
Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 - Ruthsenbachwiesen - Teilaufhebung (Aufstellungsbeschluss)
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anlage 2
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STADT DARMSTADT Gemarkung Arheilgen Flur 1u.3 Maßstab 1:1000 BEBAUUNGS -UND LANDSCHAFTSPLAN A8
2009/0431
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.10.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Grünflächen- und Umweltamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0431 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 - Ruthsenbachwiesen - Teilaufhebung (Aufstel- lungsbeschluss) Vorlage vom: 12.10.2009 Beschlussvorschlag: Der rechtswirksame Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 – Ruthsenbachwiesen – ist für den Teilbe- reich Arheilger Woogstraße südwestlich des Mühlgrabens zwischen der Einmündung Werner Straße und Albrechtstraße aufzuheben. Der Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) zur Teilaufhebung des Bebauungs- und Land- schaftsplans A 8 – Ruthsenbachwiesen – wird zugestimmt. Anlagen: Anlage: Geltungsbereich mit Teilbereich zur Aufhebung des Bebauungs- und Land- schaftsplans A 8 Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 - Ruthsenbachwiesen - Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0431 vom 21.09.2009: Der Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 – Ruthsenbachwiesen – für das Gebiet in Arheilgen zwi- schen Jakob-Jung-Straße, Nordostgrenze der Grundstücke Arheilger Woogstraße 66 A -80, Nord- westgrenze des Grundstücks Arheilger Woogstraße 66 A, Gute-Garten-Straße, Untere Mühlstraße und Bornstraße, trat am 05.01.1988 in Kraft. Im Bereich der Arheilger Woogstraße zwischen der Einmündung Wernerstraße und Albrechtstraße südwestlich des Mühlgrabens soll für einen Teilbereich der Bebauungs- und Landschaftsplan auf- gehoben werden, um eine Bebauung mit Wohngebäuden nach § 34 BauGB zu ermöglichen. Der rechtskräftige Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 sieht für den Bereich öffentliche Grünfläche / Spielwiese vor. Mit der Teilaufhebung für den Grundstücksteilbereich Gemarkung Arheilgen, Flur 3, Nr. 211 mit ca. 1.200 m² (ca. 60x20 m) wird die Nutzung als Grünfläche aufgegeben. Die Nutzung des bestehenden Schulgartens wird privatrechtlich geregelt. Die bestehende öffentliche Wegeverbindung von der Arheilger Woogstraße zum Ruthsenbach im Bereich zwischen Wernerstraße und Albrechtstraße wird durch ein öffentliches Gehrecht gesichert. Die Zugänglichkeit der Ruthsenbachaue für die Allgemeinheit wird durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans nicht beeinträchtigt. Zur Teilaufhebung des Bebauungsplans A 8 ist nach dem Baugesetzbuch ein Verfahren analog zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (Aufstellungsbeschluss, Offenlagebeschluss, Sat- zungsbeschluss). Mit dem hier zu fassenden Beschluss (Aufstellungsbeschluss) beginnt das Teil- aufhebungsverfahren des Bebauungsplans A 8. Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, 12.10.2009 VI/61.3 ah Nst. 3572 VI/61.4 ha Nst. 2112 Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt: • Der teilweise aufzuhebende Bebauungs- und Landschaftsplan A 8
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Arheilger Woogstraße 66a
- Albrechtstraße
- Jakob-Jung-Straße
- Gute-Garten-Straße
- Untere Mühlstraße
- Bornstraße
- Wernerstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0431
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.09.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00