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2009/0431

Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 - Ruthsenbachwiesen - Teilaufhebung (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 21.09.2009

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2009/0431

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96 Zeichen

STADT DARMSTADT

Gemarkung Arheilgen Flur 1u.3 Maßstab 1:1000

BEBAUUNGS -UND LANDSCHAFTSPLAN A8

2009/0431

3355 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.10.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Grünflächen- und Umweltamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0431 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 - Ruthsenbachwiesen - Teilaufhebung (Aufstel-
lungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 12.10.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der rechtswirksame Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 – Ruthsenbachwiesen – ist für den Teilbe-
reich Arheilger Woogstraße südwestlich des Mühlgrabens zwischen der Einmündung Werner Straße und 
Albrechtstraße aufzuheben.  
Der Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) zur Teilaufhebung des Bebauungs- und Land-
schaftsplans A 8 – Ruthsenbachwiesen –  wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Anlage: Geltungsbereich mit Teilbereich zur Aufhebung des Bebauungs- und Land-
schaftsplans A 8 
Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 - Ruthsenbachwiesen - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0431 vom 21.09.2009:  
 
Der Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 – Ruthsenbachwiesen –  für das Gebiet in Arheilgen zwi-
schen Jakob-Jung-Straße, Nordostgrenze der Grundstücke Arheilger Woogstraße 66 A -80, Nord-
westgrenze des Grundstücks Arheilger Woogstraße 66 A, Gute-Garten-Straße, Untere Mühlstraße 
und Bornstraße, trat am 05.01.1988 in Kraft.  
Im Bereich der Arheilger Woogstraße zwischen der Einmündung Wernerstraße und Albrechtstraße 
südwestlich des Mühlgrabens soll für einen Teilbereich der Bebauungs- und Landschaftsplan auf-
gehoben werden, um eine Bebauung mit Wohngebäuden nach § 34 BauGB zu ermöglichen.  
 
Der rechtskräftige Bebauungs- und Landschaftsplan A 8 sieht für den Bereich öffentliche Grünfläche 
/ Spielwiese vor. Mit der Teilaufhebung für den Grundstücksteilbereich Gemarkung Arheilgen, Flur 
3, Nr. 211 mit ca. 1.200 m² (ca. 60x20 m) wird die Nutzung als Grünfläche aufgegeben. Die Nutzung 
des bestehenden Schulgartens wird privatrechtlich geregelt.  
 
Die bestehende öffentliche Wegeverbindung von der Arheilger Woogstraße zum Ruthsenbach im 
Bereich zwischen Wernerstraße und Albrechtstraße wird durch ein öffentliches Gehrecht gesichert. 
Die Zugänglichkeit der Ruthsenbachaue für die Allgemeinheit wird durch die Teilaufhebung des 
Bebauungsplans nicht beeinträchtigt. 
 
Zur Teilaufhebung des Bebauungsplans A 8 ist nach dem Baugesetzbuch ein Verfahren analog zur 
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (Aufstellungsbeschluss, Offenlagebeschluss, Sat-
zungsbeschluss). Mit dem hier zu fassenden Beschluss (Aufstellungsbeschluss) beginnt das Teil-
aufhebungsverfahren des Bebauungsplans A 8. 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 12.10.2009 
VI/61.3 ah Nst. 3572 
VI/61.4 ha Nst. 2112 
 
 
 
 
 
 
 
Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt:
 
• Der teilweise aufzuhebende Bebauungs- und Landschaftsplan A 8

Beratungsverlauf (4)

TOP 16
TOP 29
TOP 541
TOP 4

Orte (7)

  • Arheilger Woogstraße 66a
  • Albrechtstraße
  • Jakob-Jung-Straße
  • Gute-Garten-Straße
  • Untere Mühlstraße
  • Bornstraße
  • Wernerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0431
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.09.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00