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SPOA/025/2025

Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße – Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen

Bedarfsbeschluss 15.04.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 25.06.2025, TOP 6

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Bedarfsbeschluss

3835 Zeichen

SPOA/025/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
zur Herbeiführung eines Bedarfsbeschlusses 
Betrifft: 
Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße – Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen 
Fachbereich: 
52 - Sportamt  
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche     
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 9 16.05.2025 Anhörung 
Sportausschuss 25.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Projekt 
 
Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße 
Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen 
 
die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. 
 
 
Sachdarstellung: 
Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 1.000.000 EUR 
 
Standort 
Die Sportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld und 
Kunststoffrundlaufbahn, einem Kunstrasen- und einem Tennenspielfeld sowie einem 
Naturrasenjugendspielfeld.  
Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche 
Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an 
Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet - und Pflegevertrag mit dem 
Verein VfL Benrath 06 e.V.

Seite 2 
Der Verein hat den Schwerpunkt Fußball. Es gibt 4 Herren- und 1 Damenmannschaft 
sowie 20 Jugendmannschaften (18 m, 2 w). Auf der Anlage ist außerdem die 
Leichtathletikabteilung des Turnerbund Hassels beheimatet. Zudem finden dort die 
Heimspiele der 1. Mannschaft der Düsseldorf Panthers im Football statt. Darüber 
hinaus erfolgt eine Nutzung durch den Schulsport. 
Die Maßnahme gehört zu den fünf Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit 
zur UEFA EURO 2024 für eine Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023). 
 
Bedarfslage 
Das Tennenspielfeld ist aus den 1970er Jahren. Die Tenn endeckschicht wurde 
letztmalig 1996 erneuert und ist inzwischen stark verschlissen und nur eingeschränkt 
wasserdurchlässig. Die Infrastruktur (Ballfangzäune, Barrieren, 
Entwässerungseinrichtungen) ist altersbedingt abgängig. Aufgrund des baulichen 
Zustandes und der witterungsbedingten Sperrungen, ist das Spielfeld inzwischen nur 
sehr eingeschränkt nutzbar. Da das Rasenspielfeld der Wettkampfanlage nur für den 
Spielbetrieb der 1. Mannschaft sowie für Footballspiele zur Verfügung steht und das 
Jugendspielfeld witterungsbedingt auch nur eingeschränkt nutzbar ist, wird der 
komplette Trainings - und Spielbetrieb schwerpunktmäßig auf dem 
Kunstrasenspielfeld abgewickelt. Der Umbau des Tennenspielfeldes in ein 
Kunstrasenspielfeld würde daher zu einer ganzjährigen Aus weitung der 
Nutzungskapazitäten für den Vereinssport aber auch für den Schulsport und zu einer 
deutlichen Attraktivitätssteigerung der Bezirkssportanlage führen.  
 
Geplante Maßnahmen 
Das vorhandene Tennengroßspielfeld soll zu einem Kunstrasenspielfeld umgebaut 
werden. Hierbei erfolgt ebenfalls eine Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen, 
der Ballfangzäune und Barrieren sowie der angrenzenden Wegeflächen. Das Spielfeld 
wird an der südlichen Stirnseite um knapp 4m verlängert. Die Spielfeldgröße beträgt  
anschließend 108,60 m x 68,60 m brutto und 100 m x 64 m netto (Linierung). 
 
Kosten, Finanzierung, Refinanzierung 
Die Gesamtkosten betragen laut aktueller Kostenschätzung einschließlich der 
Baunebenkosten 1.000.000 EUR (brutto).  
Maßnahme: 7.00170022 Sachkonto: 78520000 
Die Kosten wurden auf Basis der aktuellen Baukosten ermittelt. Bis zur 
Bauausführung ist mit einer weiteren Baukostensteigerung zu rechnen. Diese beträgt 
auf Grundlage der aktuellen Baupreisindizes voraussichtlich 3,3 % (Zeitraum 02/25 
bis 05/27). 
Die Maßnahme ist nicht zuwendungsfähig. 
 
Terminplan 
Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss: IV. Quartal 2025 - I. Quartal 2026 
Ausführung: I-III. Quartal 2027

Seite 3 
 
Anlagen: 
Vorentwurf

Beratungsverlauf (2)

16.05.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2025 Sportausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SPOA/025/2025
Typ
Bedarfsbeschluss
Datum
15.04.2025
Erstellt
15.04.2025 13:36