SPOA/025/2025
Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße – Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen
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Vorentwurf
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Bedarfsbeschluss
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SPOA/025/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Bedarfsbeschlusses Betrifft: Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße – Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 16.05.2025 Anhörung Sportausschuss 25.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Sachdarstellung: Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 1.000.000 EUR Standort Die Sportanlage besteht aus einer Wettkampfanlage mit Naturrasenspielfeld und Kunststoffrundlaufbahn, einem Kunstrasen- und einem Tennenspielfeld sowie einem Naturrasenjugendspielfeld. Bei der Sportanlage handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Bezirkssportanlage, die für den Stadtteil zeitlich unbefristet den Bedarf an Außensportflächen decken soll. Es besteht ein Miet - und Pflegevertrag mit dem Verein VfL Benrath 06 e.V. Seite 2 Der Verein hat den Schwerpunkt Fußball. Es gibt 4 Herren- und 1 Damenmannschaft sowie 20 Jugendmannschaften (18 m, 2 w). Auf der Anlage ist außerdem die Leichtathletikabteilung des Turnerbund Hassels beheimatet. Zudem finden dort die Heimspiele der 1. Mannschaft der Düsseldorf Panthers im Football statt. Darüber hinaus erfolgt eine Nutzung durch den Schulsport. Die Maßnahme gehört zu den fünf Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023). Bedarfslage Das Tennenspielfeld ist aus den 1970er Jahren. Die Tenn endeckschicht wurde letztmalig 1996 erneuert und ist inzwischen stark verschlissen und nur eingeschränkt wasserdurchlässig. Die Infrastruktur (Ballfangzäune, Barrieren, Entwässerungseinrichtungen) ist altersbedingt abgängig. Aufgrund des baulichen Zustandes und der witterungsbedingten Sperrungen, ist das Spielfeld inzwischen nur sehr eingeschränkt nutzbar. Da das Rasenspielfeld der Wettkampfanlage nur für den Spielbetrieb der 1. Mannschaft sowie für Footballspiele zur Verfügung steht und das Jugendspielfeld witterungsbedingt auch nur eingeschränkt nutzbar ist, wird der komplette Trainings - und Spielbetrieb schwerpunktmäßig auf dem Kunstrasenspielfeld abgewickelt. Der Umbau des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld würde daher zu einer ganzjährigen Aus weitung der Nutzungskapazitäten für den Vereinssport aber auch für den Schulsport und zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung der Bezirkssportanlage führen. Geplante Maßnahmen Das vorhandene Tennengroßspielfeld soll zu einem Kunstrasenspielfeld umgebaut werden. Hierbei erfolgt ebenfalls eine Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen, der Ballfangzäune und Barrieren sowie der angrenzenden Wegeflächen. Das Spielfeld wird an der südlichen Stirnseite um knapp 4m verlängert. Die Spielfeldgröße beträgt anschließend 108,60 m x 68,60 m brutto und 100 m x 64 m netto (Linierung). Kosten, Finanzierung, Refinanzierung Die Gesamtkosten betragen laut aktueller Kostenschätzung einschließlich der Baunebenkosten 1.000.000 EUR (brutto). Maßnahme: 7.00170022 Sachkonto: 78520000 Die Kosten wurden auf Basis der aktuellen Baukosten ermittelt. Bis zur Bauausführung ist mit einer weiteren Baukostensteigerung zu rechnen. Diese beträgt auf Grundlage der aktuellen Baupreisindizes voraussichtlich 3,3 % (Zeitraum 02/25 bis 05/27). Die Maßnahme ist nicht zuwendungsfähig. Terminplan Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss: IV. Quartal 2025 - I. Quartal 2026 Ausführung: I-III. Quartal 2027 Seite 3 Anlagen: Vorentwurf
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SPOA/025/2025
- Typ
- Bedarfsbeschluss
- Datum
- 15.04.2025
- Erstellt
- 15.04.2025 13:36