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Festlegung der Anzahl der Ausschüsse für fraktionslose Ratsmitglieder gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 und 12 GO NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2002/2020 vom 26.10.2020

Stand: Am 03.12.2020 im Rat geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Geänderter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 05.11.2020

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    Anlage 1 zur Vorlage 2002/2020 Geänderter Beschlussvorschlag Beschluss: I. Der Rat beschließt, dass die fraktionslosen Ratsmitglieder jeweils ____ Ausschüssen zumindest als Mitglied mit beratender Stimme gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 und 12 Gemeindeordnung NRW angehören können. II. Der Rat bestellt die folgenden Ratsmitglieder zu beratenden Mitgliedern nach § 58 Absatz 1 Satz 11 Gemeindeordnung NRW in den Hauptausschuss und Wahlprüfungsausschuss: Name des Ratsmitgliedes Ausschuss ………………………………………… 1. ………………………………………… 2. ………………………………………… (Der Beschlusstext wird in der Sitzung entsprechend ergänzt) III. Die Bestellung der fraktionslosen Mitglieder in die weiteren Ausschüsse erfolgt in der nächsten Sitzung. Begründung: Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden in der ersten Ratssitzung nur der Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW gebildet. Es steht den fraktionslosen Ratsmitgliedern frei, nach Bildung der weiteren Ausschüsse die Benennung der Ausschüsse zu ändern oder zu ergänzen.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 2002/2020 Freigabedatum 26.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Festlegung der Anzahl der Ausschüsse für fraktionslose Ratsmitglieder gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 und 12 GO NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum I. Der Rat beschließt, dass die fraktionslosen Ratsmitglieder jeweils _____ Ausschüssen zumindest als Mitglied mit beratender Stimme gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 und 12 Gemeindeordnung NRW angehören können. II. Der Rat bestellt die folgenden Ratsmitglieder zu beratenden Mitgliedern nach § 58 Abs. 1 Satz 11 Gemeindeordnung NRW in folgenden Ausschüssen: Name des Ratsmitgliedes Ausschuss ………………………………………… 1. ………………………………………… 2. ………………………………………… 3. ………………………………………… ………………………………………… 1. ………………………………………… 2. ………………………………………… 3. ………………………………………… ………………………………………… 1. ………………………………………… 2. ………………………………………… 3. ………………………………………… ………………………………………… 1. ………………………………………… 2. ………………………………………… 3. ………………………………………… Anmerkung: Der Beschlusstext wird in der Sitzung entsprechend ergänzt. Rat 05.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Der Rat kann dieses Recht auf weitere Ausschüsse ausdehnen. In den drei vorherigen Wahlperioden wurde den fraktionslosen Ratsmitgliedern die Möglichkeit gege- ben, jeweils drei Ausschüsse zu benennen, denen sie als beratendes Mitglied angehören. Die jeweiligen Ratsmitglieder müssen gemäß § 58 Abs. 1 Satz 8 GO NRW vom Rat bestellt werden.
  • Anlage 2 Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020

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    Anlage 2 zur Vorlage 2002/2020 Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020 Beschluss: In Ergänzung zu seinem Beschluss vom 5. November 2020 bestellt der Rat die folgenden Ratsmitglieder zu beratenden Mitgliedern nach § 58 Abs. 1 Satz 11 Gemeindeordnung NRW in folgenden Ausschüssen: Name des Ratsmitgliedes Ausschuss Birgit Beate Dickas 1. Wahlprüfungsausschuss (Beschluss des Rates vom 05.11.2020) 2. ………………………………………… 3. ………………………………………… Nicolin Gabrysch 1. Hauptausschuss (Beschluss des Rates vom 05.11.2020) 2. ………………………………………… 3. ………………………………………… Thor-Geir Zimmermann 1. Hauptausschuss (Beschluss des Rates vom 05.11.2020) 2. ………………………………………… 3. ………………………………………… ………………………………………… 1. ………………………………………… 2. ………………………………………… 3. ………………………………………… Anmerkung: Der Beschlusstext wird in der Sitzung entsprechend ergänzt. Begründung: Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wurden in der Sitzung des Rates am 05.11.2020 nur der Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gebildet. Die Bestellung der fraktionslosen Mitglieder in die weiteren Ausschüsse steht noch aus. Es steht den fraktionslosen Ratsmitgliedern frei, die in der Sitzung des Rates am 05.11.2020 vorgenommene Benennung nach Bildung der weiteren Ausschüsse zu ändern oder zu ergänzen.

Beratungsverlauf

  1. 05.11.2020

    Rat

    TOP 8.5, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 03.12.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 2.4.4, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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