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2002/2020

Festlegung der Anzahl der Ausschüsse für fraktionslose Ratsmitglieder gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 und 12 GO NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.10.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.12.2020, TOP 2.4.4

Anlage 1 Geänderter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 05.11.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020

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Anlage 1 Geänderter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 05.11.2020

1084 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 2002/2020 
Geänderter Beschlussvorschlag 
 
Beschluss: 
I. Der Rat beschließt, dass die fraktionslosen Ratsmitglieder jeweils ____ 
Ausschüssen zumindest als Mitglied mit beratender Stimme gemäß § 58 Absatz 1 
Satz 11 und 12 Gemeindeordnung NRW angehören können. 
 
II. Der Rat bestellt die folgenden Ratsmitglieder zu beratenden Mitgliedern nach 
§ 58 Absatz 1 Satz 11 Gemeindeordnung NRW in den Hauptausschuss und 
Wahlprüfungsausschuss: 
 
Name des Ratsmitgliedes  Ausschuss 
 
…………………………………………  1. ………………………………………… 
  2. ………………………………………… 
 
(Der Beschlusstext wird in der Sitzung entsprechend ergänzt) 
 
III. Die Bestellung der fraktionslosen Mitglieder in die weiteren Ausschüsse erfolgt in 
der nächsten Sitzung.  
 
Begründung: 
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden in der ersten Ratssitzung nur der 
Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz 
NRW gebildet.  
Es steht den fraktionslosen Ratsmitgliedern frei, nach Bildung der weiteren Ausschüsse die 
Benennung der Ausschüsse zu ändern oder zu ergänzen.

Beschlussvorlage Rat

1882 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2002/2020 
Freigabedatum 
26.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Festlegung der Anzahl der Ausschüsse für fraktionslose Ratsmitglieder gemäß § 58 Absatz 1 
Satz 11 und 12 GO NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
I. Der Rat beschließt, dass die fraktionslosen Ratsmitglieder jeweils _____ Ausschüssen zumindest 
als Mitglied mit beratender Stimme gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 und 12 Gemeindeordnung NRW 
angehören können. 
 
II. Der Rat bestellt die folgenden Ratsmitglieder zu beratenden Mitgliedern nach § 58 Abs. 1 Satz 11 
Gemeindeordnung NRW in folgenden Ausschüssen: 
 
Name des Ratsmitgliedes  Ausschuss 
 
…………………………………………  1. ………………………………………… 
  2. ………………………………………… 
 3. ………………………………………… 
   …………………………………………  1. ………………………………………… 
  2. ………………………………………… 
 3. ………………………………………… 
   …………………………………………  1. ………………………………………… 
  2. ………………………………………… 
 3. ………………………………………… 
   …………………………………………  1. ………………………………………… 
  2. ………………………………………… 
 3. ………………………………………… 
 
 
Anmerkung: 
Der Beschlusstext wird in der Sitzung entsprechend ergänzt. 
 
 
Rat 05.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat ein Ratsmitglied das Recht, 
mindestens einem Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. 
Der Rat kann dieses Recht auf weitere Ausschüsse ausdehnen. 
In den drei vorherigen Wahlperioden wurde den fraktionslosen Ratsmitgliedern die Möglichkeit gege-
ben, jeweils drei Ausschüsse zu benennen, denen sie als beratendes Mitglied angehören.  
Die jeweiligen Ratsmitglieder müssen gemäß § 58 Abs. 1 Satz 8 GO NRW vom Rat bestellt werden.

Anlage 2 Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020

1343 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 2002/2020 
Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020 
 
Beschluss: 
In Ergänzung zu seinem Beschluss vom 5. November 2020 bestellt der Rat die folgenden 
Ratsmitglieder zu beratenden Mitgliedern nach § 58 Abs. 1 Satz 11 Gemeindeordnung NRW 
in folgenden Ausschüssen: 
 
Name des Ratsmitgliedes  Ausschuss 
 
Birgit Beate Dickas  1. Wahlprüfungsausschuss 
(Beschluss des Rates vom 05.11.2020) 
  2. ………………………………………… 
 3. ………………………………………… 
   Nicolin Gabrysch  1. Hauptausschuss 
(Beschluss des Rates vom 05.11.2020) 
  2. ………………………………………… 
 3. ………………………………………… 
   Thor-Geir Zimmermann  1. Hauptausschuss  
(Beschluss des Rates vom 05.11.2020) 
  2. ………………………………………… 
 3. ………………………………………… 
   …………………………………………  1. ………………………………………… 
  2. ………………………………………… 
 3. ………………………………………… 
 
Anmerkung: 
Der Beschlusstext wird in der Sitzung entsprechend ergänzt. 
 
Begründung: 
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wurden in der Sitzung des Rates am 05.11.2020 
nur der Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gebildet.  
Die Bestellung der fraktionslosen Mitglieder in die weiteren Ausschüsse steht noch aus. Es 
steht den fraktionslosen Ratsmitgliedern frei, die in der Sitzung des Rates am 05.11.2020 
vorgenommene Benennung nach Bildung der weiteren Ausschüsse zu ändern oder zu 
ergänzen.

Beratungsverlauf (2)

05.11.2020 Rat
TOP 8.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2020 Rat
TOP 2.4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2002/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.10.2020
Erstellt
03.07.2020 09:31