V/0398/2022
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz
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Beschlussvorlage
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V/0398/2022 V/0398/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz Beratungsfolge 18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz wird gewählt: Frau Sabine Bonk. Frau Bonk ist 62 Jahre alt und wohnt im Bezirk St.Mauritz. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Smidt hat das Amt der stellvertretenden Schiedsperson im Bezirk St.Mauritz im April 2021 übernommen. Aus persönlichen Gründen hat er beim Amtsgericht einen Antrag auf vorzeitige Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wurde bereits stattgegeben, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Frau Bonk hat sich um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Ost, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Sie hat in den vergangenen 5 Jahren bereits Erfahrungen als Schiedsfrau im Bezirk Sprakel gesammelt und dieses Amt mit Freude ausgeübt. Durch ihren Umzug ist für sie die Fortführung dieses Amtes in Sprakel nicht mehr möglich. Frau Bonk würde sich freuen, wenn sie in den kommenden Jahren auch in ihrem neuen Wohnbezirk St.Mauritz als stellvertretende Schiedsfrau tätig sein könnte. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 08.07.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler T elefon:492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0398/2022 Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Frau Bonk erfüllt. I. V. gez. Zeller Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0398/2022 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-St.Mauritz. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0398/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.07.2022
- Erstellt
- 30.06.2022 11:05