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V/0398/2022

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz

Vorlagen 04.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 18.08.2022, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2296 Zeichen

V/0398/2022
V/0398/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz
Beratungsfolge
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz wird gewählt:
Frau Sabine Bonk.
Frau Bonk ist 62 Jahre alt und wohnt im Bezirk St.Mauritz.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
Herr Smidt hat das Amt der stellvertretenden Schiedsperson im Bezirk St.Mauritz im April 2021
übernommen. Aus persönlichen Gründen hat er beim Amtsgericht einen Antrag auf vorzeitige
Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wurde bereits stattgegeben, so dass eine Neuwahl
erforderlich ist.
Frau Bonk hat sich um dieses Amt beworben und steht, im Falle ihrer Wahl durch die
Bezirksvertretung Münster-Ost, für dieses Ehrenamt zur Verfügung.
Sie hat in den vergangenen 5 Jahren bereits Erfahrungen als Schiedsfrau im Bezirk Sprakel
gesammelt und dieses Amt mit Freude ausgeübt. Durch ihren Umzug ist für sie die Fortführung dieses
Amtes in Sprakel nicht mehr möglich. Frau Bonk würde sich freuen, wenn sie in den kommenden
Jahren auch in ihrem neuen Wohnbezirk St.Mauritz als stellvertretende Schiedsfrau tätig sein könnte.
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt.
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür
geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Zentrale
Rechtsdienstleistungen und
Vergabemanagement
08.07.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kistler
T elefon:492-3025
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0398/2022
Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet
hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung
in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind,
werden von Frau Bonk erfüllt.
I. V.
gez.
Zeller
Stadtkämmerin

Anlage A

1270 Zeichen

Anlage A zur V/0398/2022
Kurzüberblick
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-St.Mauritz.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres
Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte
Beilegung von Konflikten.
Finanzierung
Produktgruppe: 0110 Recht
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller
Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0398/2022
Typ
Vorlagen
Datum
04.07.2022
Erstellt
30.06.2022 11:05