Mandari Insight

2954/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage Chorweiler, Aktenzeichen 43/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.12.2025, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage_Schriftverkehr mit dem Petenten

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2999 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 2954/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der 
Bezirkssportanlage Chorweiler, Aktenzeichen 43/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, sich der 
Darstellung der Verwaltung anzuschließen und bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der 
Wunsch des Petenten nach der Errichtung eines zweiten Kunstrasenplatzes in die weiteren 
Planungen der Bezirkssportanlage Chorweiler berücksichtigt werden kann. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund der Bürgereingabe nach § 24 GO– „Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der 
Bezirkssportanlage Chorweiler“, Aktenzeichen 43/25, vom 23.03.2025 erhielt der Petent am 
17.06.2025 eine Stellungnahme der Verwaltung. Am 17.06.2025 antwortete der Petent auf die 
Stellungnahme der Verwaltung und stellte weitere Fragen zum Sachverhalt. Der Petent erhielt 
daraufhin am 18.08.2025 eine weitere Stellungnahme der Verwaltung. Der o.g. Schriftverkehr 
ist der Anlage „Schriftverkehr mit dem Petenten“ beigefügt. 
Der Sachverhalt ist im Hinblick auf die beiden Stellungnahmen der Verwaltung nach wie vor 
unverändert. Der Wunsch des Petenten nach einem zweiten Kunstrasenplatz und einer damit 
verbundenen Erweiterung der Trainingskapazitäten auf der Bezirkssportanlage Chorweiler ist 
nachvollziehbar. Die Verwaltung bezieht dies neben weiteren sportlichen Bedarfen in ihre nä-
heren Überlegungen zur Fortentwicklung der Bezirkssportanlage Chorweiler ein und berück-
sichtigt es auf der Prioritätenliste für Kunststoffrasenplätze der Stadt. 
Die Errichtung eines Großspielfeldes aus Kunstrasen ist dabei eine von mehreren Optionen. 
Grundsätzlich wird die Verwaltung zunächst alle vor Ort bestehenden Bedarfe erfassen und 
daraufhin ein Konzept zur bestmöglichen Nutzung des Geländes entwickeln. Für die weiteren 
diesbezüglichen Planungen steht die Verwaltung bereits mit den benachbarten Schulen in 
Kontakt und wird auch die ansässigen Sportvereine zu gegebener Zeit entsprechend einbin-
den. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist jedoch eine sorgfältige Bewertung der Um-
setzbarkeit und Finanzierung des Projekts unerlässlich. Die weiteren Planungen und insbe-
sondere die Umsetzung stehen daher unter dem Vorbehalt der Projektfinanzierung, entspre-
chende investive Mittel sind im Haushalt 2025/2026 nicht vorgesehen. 
Die Fragen des Petenten wurden mit den o.g. Stellungnahmen der Verwaltung abschließend 
beantwortet, daher gibt es aus Sicht der Verwaltung aktuell keinen weiteren Erörterungsbe-
darf. 
 
Anlage 
Schriftverkehr mit dem Petenten

Anlage_Schriftverkehr mit dem Petenten

13934 Zeichen

Von: 
Gesendet:
An:
Betreff:
online-formularversand@stadt-koeln.de
Sonntag, 23. März 2025 00:24
02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 23.03.2025 00:23:37 an Sie geschickt
Anliegen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name is''-..'«^^ bin Vorsitzender des FC Chorweiler 2022 e.V. - einem jungen,
engagierten Fußballverein im Herzen von Köln-Chorweiler. Mit dieser Nachricht richte ich mich im Namen 
unseres Vereins sowie vieler weiterer Sportvereine an Sie mit einer dringenden Bitte.
Die Bezirkssportanlage Chorweiler ist aktuell massiv überbelegt; Mehr als sechs Fußballvereine teilen sich 
dort einen einzigen Kunstrasenplatz. Für viele mag das nur nach vollen Belegungsplänen klingen - doch 
für uns bedeutet es: Weniger Trainingszeiten, keine freien Flächen und fehlende Perspektiven für unsere 
Jugendlichen.
Unser Verein leistet tagtäglich wichtige Integrationsarbeit. Wir holen Jugendliche von der Straße, bieten 
ihnen ein sportliches Zuhause, vermitteln Werte wie Disziplin, Respekt und Teamgeist - unabhängig von 
Herkunft oder sozialem Status. Doch unser Engagement stößt an Grenzen, wenn es schlicht nicht genug 
Platz für unsere Arbeit gibt.
Chorweiler ist ein Stadtteil mit vielen Herausforderungen, aber auch viel Potenzial. Damit dieses Potenzial 
nicht verloren geht, braucht es mehr als gute Absichten - es braucht Investitionen in Infrastruktur, in Kinder 
und in Zukunft.
Deshalb bitten wir Sie eindringlich:
Prüfen und realisieren Sie den Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage 
Chorweiler. Der Bedarf ist eindeutig, die Wirkung wäre enorm - für Vereine, Familien und die gesamte 
Nachbarschaft.
Ich reiche diese Anregung offiziell zur Behandlung im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden ein und stehe gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
^^^ortljcIjjT^jn^jen
Vorsitzender
FC Chorweiler 2022 e.V.
E-Mail«
Vorname:
Familienname:
Straße und Hausnummer:
1

Postleitzahl:
Ort:
Telefon:
Handy:
E-Mail:
Zustimmung zur Datenschutzerklärung:
• dsgvoja
Gesendet über:
https://www.stadt-koein.de/service/onlinedienste/ausschuss-anregungen-beschwerden/index.html
2

Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln
Bürgeramt Innenstadt
Anregungen und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen
Bezirksrathaus Innenstadt
Ludwigstraße 8, 50667 Köln
www.stadt.koeln
per E-Mailj
Auskunft
T:
^Zimmer 507 
fcF: 0221 221-6569933
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- 
koeln.de
Sprechzeiten
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung
Ihr Schreiben Mein Zeichen 
43/25
Datum
17.06.2025
Bürgereingabe nach § 24 GO- „Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der
Bezirkssportanlage Chorweiler“, Aktenzeichen 43/25
Sehr geehrteflHHHB,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.03.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs­
bestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme bei der Fachdienststelle 
einzuholen.
Das Sportamt teilt in einer Stellungnahme mit: „Wir haben Ihre Anliegen und die nötige 
Verbesserung der Sportinfrastruktur im Fokus und nehmen Ihre Sorgen sehr ernst.
Wir wissen Ihr großes Engagement und die wichtige Integrationsarbeit des FC Chor­
weiler 2022 e. V. sehr zu schätzen. Es ist offensichtlich, dass Ihr Verein einen wertvollen 
Beitrag für die Jugendlichen und Familien in Chorweiler leistet, indem Sie Werte wie 
Disziplin, Respekt und Teamgeist vermitteln und den Jugendlichen ein sportliches Zu­
hause bieten. Dieses Engagement ist für einen Stadtteil wie Chorweiler, der sowohl 
Potenzial als auch Herausforderungen mit sich bringt, von großem Wert.
Wir haben die Entwicklung Ihres Vereins seit der Vertragsunterzeichnung am 01. Mai 
2023 intensiv verfolgt. Es ist erfreulich zu sehen, dass Sie Ihre Trainingszelten auf dem 
Kunstrasenplatz durch Vertragsergänzungen kontinuierlich ausbauen konnten - von ei­
ner ursprünglichen Ascheplatzzeit hin zu zusätzlichen sechs Stunden auf dem Kunst­
rasenfeld für Ihre wachsenden Mannschaften, insbesondere die Bambinis. Die aktu­
ellste Erweiterung um einen Ascheplatz am Freitag unterstreicht ebenfalls Ihren Bedarf.
Die Bezirkssportanlage Chorweiler ist mit nur einem Kunstrasenplatz für über sechs 
Fußballvereine stark belastet. Dies führt zu engen Belegungsplänen, knappen Trai­
ningszeiten und erschwert die Perspektiven für unsere Jugendlichen. Wir verstehen,
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7-18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.
Seite 1/3

dass die Qualität des Ascheplatzes im Vergleich zum Kunstrasenplatz als nicht optimal 
empfunden wird und viele Spieler abschreckt.
Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass für die Bezirkssportanlage Chorweiler 
eine umfassende Betreuung sichergestellt wird. Das bedeutet, dass unsere Platzwarte 
und Pflegekolonnen sich um die Unterhaltung und Pflege beider Plätze - Kunstrasen 
und Asche - kümmern. Auch die Reinigung der Umkleiden und Duschen wird gewähr­
leistet. Anders als bei einigen anderen Vereinen, die sich selbst um die Pflege ihrer 
Ascheplätze kümmern müssen, entstehen Ihnen hier keine zusätzlichen Aufwände. Die 
Nutzung des Ascheplatzes ist daher aus unserer Sicht trotz der qualitativen Unter­
schiede zum Kunstrasen zumutbar und bietet eine wichtige Ergänzung, um den Trai­
ningsbetrieb aufrechterhalten zu können.
Es steht außer Frage, dass die starke Belastung des Kunstrasenplatzes nur durch eine 
strukturelle Erweiterung nachhaltig gelöst werden kann. Ein zweiter Kunstrasenplatz auf 
der Bezirkssportanlage Chorweiler hätte enorme positive Auswirkungen: Er würde nicht 
nur eine bessere Verteilung der Trainingsgruppen ermöglichen, sondern auch die Ge­
staltung der Spieltage an den Wochenenden deutlich erleichtern und den operativen 
Aufwand für Markierungen und Vorbereitungen reduzieren. Kurz gesagt: Auch wir se­
hen die Vorteile und die Notwendigkeit einer solchen Investition.
Der Wunsch nach einem ^weiten Kunstrasenplatz und einer damit verbundenen Erwei­
terung der Trainingskapazitäten ist nachvollziehbar. Das Sportamt bezieht dies in seine 
weiteren Überlegungen zur Fortentwicklung der Bezirkssportanlage Chorweiler ein und 
berücksichtigt es auf der Prioritätenliste für Kunststoffrasenplätze der Stadt.
Für die weiteren Planungen steht das Sportamt bereits mit der Sportsachbearbeitung in 
Chorweiler und den benachbarten Schulen in Kontakt. Die Errichtung eines Großspiel­
feldes aus Kunstrasen ist dabei eine von mehreren Optionen. Grundsätzlich wird das 
Sportamt zunächst alle vor Ort bestehenden Bedarfe erfassen und daraufhin ein Kon­
zept zur bestmöglichen Nutzung des Geländes entwickeln.
Angesichts der aktuellen Haushaltstage ist jedoch eine sorgfältige Bewertung der Um­
setzbarkeit und Finanzierung des Projekts unerlässlich. Die weiteren Planungen und 
insbesondere die Umsetzung stehen daher unter dem Vorbehalt der entsprechenden
Projektfinanzierung.
cc
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden
an das Sportamt,^HHMIunter Telefonnummer? oder per E-
Mail: sportamt@stadt-koeln.de.
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei­
ler zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der 
Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be­
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anrequngen-beschwer- 
den@stadt-koeln.de mit.
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag 
Seite 2/3

gez. Dr. Ulrich Höver
Amtsleiter
Seite 3/3

•J
Von: 
Gesendet:
An: 
Betreff:
Dienstag, 17. Juni 2025 12:28
02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Re: Bürgereingabe nach § 24 GO- „Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf 
der Bezirkssportanlage Chorweiler", Aktenzeichen 43/25
Sehr geehrter Herr Dr. Höver, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 17. Juni und die ausführliche Stellungnahme des Sportamts zur 
aktuellen Situation auf der Bezirkssportanlage Chorweiler.
Wir als FC Chorweiler wissen es sehr zu schätzen, dass unser Engagement und unsere integrative Arbeit im 
Stadtteil anerkannt werden. Die Erweiterung unserer Nutzungszeiten auf dem Kunstrasen war zweifellos ein 
Schritt in die richtige Richtung - dennoch stehen wir mittlerweile an einem Punkt, an dem diese 
Maßnahmen unseren Bedarf nicht mehr annähernd abdecken.
Mit inzwischen zehn Jugendmannschaften und zwei Herrenteams sind wir der größte und aktivste Verein 
auf der Anlage. Gleichzeitig müssen wir uns weiterhin mit nur zwei Trainingstagen auf dem Kunstrasen 
arrangieren, an denen sechs bis sieben Jahrgänge gleichzeitig trainieren - unter Bedingungen, die weder 
sportlich noch organisatorisch tragbar sind.
Die Ausweichzeiten auf dem Ascheplatz helfen nur bedingt: Die Qualität ist nicht vergleichbar, viele Eltern 
melden ihre Kinder ab, und die Motivation der Kinder leidet - besonders bei den Jüngeren. Für einen 
Stadtteil wie Chorweiler, in dem gezielte Förderung, Integration und Vereinsbindung entscheidend sind, ist 
das langfristig problematisch.
Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass das Sportamt den Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes 
grundsätzlich unterstützt und auf die Prioritätenliste gesetzt hat. Doch ohne eine konkrete Perspektive und 
klare Zwischenschritte bleibt es für uns und unsere Jugendlichen eine vage Hoffnung.
Wir bitten Sie daher nachdrücklich um Folgendes:
1. Eine aktive Einbindung des FC Chorweiler in die weiteren Planungen zur Entwicklung der 
Sportanlage.
2. Einen realistischen Zeitplan, wann erste Entwürfe oder Maßnahmenvorschläge vorliegen könnten.

3. Benennung eines festen Ansprechpartners oder einer Koordinierungsstelle, mit der wir im Austausch 
bleiben können.
4. Und schließlich: Transparenz darüber, ob im laufenden Jahr bereits politische Beratungsschritte in
den Gremien vorgesehen sind. - *
Wir stehen jederzeit für ein persönliches Gespräch oder einen Vor-Ort-Termin zur Verfügung. Uns geht es 
nicht nur um sportliche Entwicklung, sondern darum, Kindern und Jugendlichen aus allen Lebenslagen eine 
faire Chance auf Teilhabe und Förderung zu bieten - und dafür brauchen wir verlässliche 
Rahmenbedingungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre weitere Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
FC Chorweiler
<geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> schrieb am Di. 17. Juni 2025 um 12:21:
beigefügt erhalten Sie ein Antwortschreiben zu Ihrer oben genannten Bürgereingabe.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt Köln
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Bürgeramt Innenstadt
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
2

an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW
Ludwigstr. 8 
50667 Köln
Telefon?
E-Mail:
Internet: stadt.koeln
www.instagram.com/stadt.koeln 
www.voutube.com/user/Koeln 
www.facebook.com/stadt.koeln50 
https://social.cologne/@koeln
Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter 
Anmeldung
0
0
3

7 Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln
Bürgeramt Innenstadt
Anregungen und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen
Bezirksrathaus Innenstadt
Ludwigstraße 8, 50667 Köln
www.stadt.koeln
Auskunft
per E-MailJ
Ti
Zimmer 507
B F: 0221 221-6569933
geschaeftssteile-anregungen-beschwerden@stadt- 
koeln.de
Ihr Schreiben
2 Sprechzeiten
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung
Mein Zeichen
43/25
Datum
18.08.2025
Bürgereingabe nach § 24 GO- „Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der 
Bezirkssportanlage Chorweiler“, Aktenzeichen 43/25
Sehr geehrtej^HUBBI
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.06.2025. Diese hatte ich an die zuständige Fach­
dienststelle beim Sportamt weitegeleitet. Nachfolgend übermittele ich Ihnen die hie­
rauferfolgte Rückmeldung:
Zu Ihrem Anliegen unter Punkt 1. und 3. teilt das Sportamt mit, dass die aktive Einbin­
dung in die weiteren Planungen über die Sportsachbearbeitung im Stadtbezirk Chor­
weiler sowie die noch zu benennenden Projektbearbeitenden im Sportamt erfolgt.
Bezüglich Ihrer Anfrage unter Punkt 2. nach einem realistischen Zeitplan, wann erste 
Entwürfe oder Maßnahmenvorschläge vorliegen könnten, teilt das Sportamt mit, dass 
mit der Bearbeitung erst nach Planungsbeschluss der Gremien begonnen werden 
kann. Im Rahmen der ersten Leistungsphase wird sodann u. a. der FC Chorweilerein­
gebunden. Konkrete Entwürfe ergeben sich aus den daran anschließenden Leistungs­
phasen. Ein Zeitplan steht unter Vorbehalt der Projektfinanzierung.
Zu Ihrer Bitte unter Punkt 1. Transparenz darüber zu schaffen, ob im laufenden Jahr 
bereits politische Beratungsschritte in den Gremien vorgesehen sind, führt das Sport­
amt aus, dass im laufenden Jahr voraussichtlich keine politischen Beratungsschritte 
(Planungsbeschluss) seitens der Verwaltung eingeleitet werden, da die hierfür not­
wendigen investiven Haushaltsmittel im Haushalt 2025/2026 nicht vorgesehen sind.
Sollten Sie hierzu noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar
wenden an das Sportamt,Telefonnummer: 
per E-Mail: sportamt(a)stadt-koeln.de.
oder
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7-18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.
Seite 1/2

(^)
? Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei­
ler zur Kenntnis weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Andrea Brohl
stellvertretende Amtsleiterin
Seite 2/2

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2954/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.11.2025
Erstellt
10.10.2025 11:07