2954/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage Chorweiler, Aktenzeichen 43/25
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 2954/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage Chorweiler, Aktenzeichen 43/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, sich der Darstellung der Verwaltung anzuschließen und bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Wunsch des Petenten nach der Errichtung eines zweiten Kunstrasenplatzes in die weiteren Planungen der Bezirkssportanlage Chorweiler berücksichtigt werden kann. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund der Bürgereingabe nach § 24 GO– „Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage Chorweiler“, Aktenzeichen 43/25, vom 23.03.2025 erhielt der Petent am 17.06.2025 eine Stellungnahme der Verwaltung. Am 17.06.2025 antwortete der Petent auf die Stellungnahme der Verwaltung und stellte weitere Fragen zum Sachverhalt. Der Petent erhielt daraufhin am 18.08.2025 eine weitere Stellungnahme der Verwaltung. Der o.g. Schriftverkehr ist der Anlage „Schriftverkehr mit dem Petenten“ beigefügt. Der Sachverhalt ist im Hinblick auf die beiden Stellungnahmen der Verwaltung nach wie vor unverändert. Der Wunsch des Petenten nach einem zweiten Kunstrasenplatz und einer damit verbundenen Erweiterung der Trainingskapazitäten auf der Bezirkssportanlage Chorweiler ist nachvollziehbar. Die Verwaltung bezieht dies neben weiteren sportlichen Bedarfen in ihre nä- heren Überlegungen zur Fortentwicklung der Bezirkssportanlage Chorweiler ein und berück- sichtigt es auf der Prioritätenliste für Kunststoffrasenplätze der Stadt. Die Errichtung eines Großspielfeldes aus Kunstrasen ist dabei eine von mehreren Optionen. Grundsätzlich wird die Verwaltung zunächst alle vor Ort bestehenden Bedarfe erfassen und daraufhin ein Konzept zur bestmöglichen Nutzung des Geländes entwickeln. Für die weiteren diesbezüglichen Planungen steht die Verwaltung bereits mit den benachbarten Schulen in Kontakt und wird auch die ansässigen Sportvereine zu gegebener Zeit entsprechend einbin- den. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist jedoch eine sorgfältige Bewertung der Um- setzbarkeit und Finanzierung des Projekts unerlässlich. Die weiteren Planungen und insbe- sondere die Umsetzung stehen daher unter dem Vorbehalt der Projektfinanzierung, entspre- chende investive Mittel sind im Haushalt 2025/2026 nicht vorgesehen. Die Fragen des Petenten wurden mit den o.g. Stellungnahmen der Verwaltung abschließend beantwortet, daher gibt es aus Sicht der Verwaltung aktuell keinen weiteren Erörterungsbe- darf. Anlage Schriftverkehr mit dem Petenten
Anlage_Schriftverkehr mit dem Petenten
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Von: Gesendet: An: Betreff: online-formularversand@stadt-koeln.de Sonntag, 23. März 2025 00:24 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 23.03.2025 00:23:37 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name is''-..'«^^ bin Vorsitzender des FC Chorweiler 2022 e.V. - einem jungen, engagierten Fußballverein im Herzen von Köln-Chorweiler. Mit dieser Nachricht richte ich mich im Namen unseres Vereins sowie vieler weiterer Sportvereine an Sie mit einer dringenden Bitte. Die Bezirkssportanlage Chorweiler ist aktuell massiv überbelegt; Mehr als sechs Fußballvereine teilen sich dort einen einzigen Kunstrasenplatz. Für viele mag das nur nach vollen Belegungsplänen klingen - doch für uns bedeutet es: Weniger Trainingszeiten, keine freien Flächen und fehlende Perspektiven für unsere Jugendlichen. Unser Verein leistet tagtäglich wichtige Integrationsarbeit. Wir holen Jugendliche von der Straße, bieten ihnen ein sportliches Zuhause, vermitteln Werte wie Disziplin, Respekt und Teamgeist - unabhängig von Herkunft oder sozialem Status. Doch unser Engagement stößt an Grenzen, wenn es schlicht nicht genug Platz für unsere Arbeit gibt. Chorweiler ist ein Stadtteil mit vielen Herausforderungen, aber auch viel Potenzial. Damit dieses Potenzial nicht verloren geht, braucht es mehr als gute Absichten - es braucht Investitionen in Infrastruktur, in Kinder und in Zukunft. Deshalb bitten wir Sie eindringlich: Prüfen und realisieren Sie den Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage Chorweiler. Der Bedarf ist eindeutig, die Wirkung wäre enorm - für Vereine, Familien und die gesamte Nachbarschaft. Ich reiche diese Anregung offiziell zur Behandlung im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ein und stehe gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. ^^^ortljcIjjT^jn^jen Vorsitzender FC Chorweiler 2022 e.V. E-Mail« Vorname: Familienname: Straße und Hausnummer: 1 Postleitzahl: Ort: Telefon: Handy: E-Mail: Zustimmung zur Datenschutzerklärung: • dsgvoja Gesendet über: https://www.stadt-koein.de/service/onlinedienste/ausschuss-anregungen-beschwerden/index.html 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln per E-Mailj Auskunft T: ^Zimmer 507 fcF: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen 43/25 Datum 17.06.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO- „Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage Chorweiler“, Aktenzeichen 43/25 Sehr geehrteflHHHB, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.03.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs bestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme bei der Fachdienststelle einzuholen. Das Sportamt teilt in einer Stellungnahme mit: „Wir haben Ihre Anliegen und die nötige Verbesserung der Sportinfrastruktur im Fokus und nehmen Ihre Sorgen sehr ernst. Wir wissen Ihr großes Engagement und die wichtige Integrationsarbeit des FC Chor weiler 2022 e. V. sehr zu schätzen. Es ist offensichtlich, dass Ihr Verein einen wertvollen Beitrag für die Jugendlichen und Familien in Chorweiler leistet, indem Sie Werte wie Disziplin, Respekt und Teamgeist vermitteln und den Jugendlichen ein sportliches Zu hause bieten. Dieses Engagement ist für einen Stadtteil wie Chorweiler, der sowohl Potenzial als auch Herausforderungen mit sich bringt, von großem Wert. Wir haben die Entwicklung Ihres Vereins seit der Vertragsunterzeichnung am 01. Mai 2023 intensiv verfolgt. Es ist erfreulich zu sehen, dass Sie Ihre Trainingszelten auf dem Kunstrasenplatz durch Vertragsergänzungen kontinuierlich ausbauen konnten - von ei ner ursprünglichen Ascheplatzzeit hin zu zusätzlichen sechs Stunden auf dem Kunst rasenfeld für Ihre wachsenden Mannschaften, insbesondere die Bambinis. Die aktu ellste Erweiterung um einen Ascheplatz am Freitag unterstreicht ebenfalls Ihren Bedarf. Die Bezirkssportanlage Chorweiler ist mit nur einem Kunstrasenplatz für über sechs Fußballvereine stark belastet. Dies führt zu engen Belegungsplänen, knappen Trai ningszeiten und erschwert die Perspektiven für unsere Jugendlichen. Wir verstehen, Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7-18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/3 dass die Qualität des Ascheplatzes im Vergleich zum Kunstrasenplatz als nicht optimal empfunden wird und viele Spieler abschreckt. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass für die Bezirkssportanlage Chorweiler eine umfassende Betreuung sichergestellt wird. Das bedeutet, dass unsere Platzwarte und Pflegekolonnen sich um die Unterhaltung und Pflege beider Plätze - Kunstrasen und Asche - kümmern. Auch die Reinigung der Umkleiden und Duschen wird gewähr leistet. Anders als bei einigen anderen Vereinen, die sich selbst um die Pflege ihrer Ascheplätze kümmern müssen, entstehen Ihnen hier keine zusätzlichen Aufwände. Die Nutzung des Ascheplatzes ist daher aus unserer Sicht trotz der qualitativen Unter schiede zum Kunstrasen zumutbar und bietet eine wichtige Ergänzung, um den Trai ningsbetrieb aufrechterhalten zu können. Es steht außer Frage, dass die starke Belastung des Kunstrasenplatzes nur durch eine strukturelle Erweiterung nachhaltig gelöst werden kann. Ein zweiter Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage Chorweiler hätte enorme positive Auswirkungen: Er würde nicht nur eine bessere Verteilung der Trainingsgruppen ermöglichen, sondern auch die Ge staltung der Spieltage an den Wochenenden deutlich erleichtern und den operativen Aufwand für Markierungen und Vorbereitungen reduzieren. Kurz gesagt: Auch wir se hen die Vorteile und die Notwendigkeit einer solchen Investition. Der Wunsch nach einem ^weiten Kunstrasenplatz und einer damit verbundenen Erwei terung der Trainingskapazitäten ist nachvollziehbar. Das Sportamt bezieht dies in seine weiteren Überlegungen zur Fortentwicklung der Bezirkssportanlage Chorweiler ein und berücksichtigt es auf der Prioritätenliste für Kunststoffrasenplätze der Stadt. Für die weiteren Planungen steht das Sportamt bereits mit der Sportsachbearbeitung in Chorweiler und den benachbarten Schulen in Kontakt. Die Errichtung eines Großspiel feldes aus Kunstrasen ist dabei eine von mehreren Optionen. Grundsätzlich wird das Sportamt zunächst alle vor Ort bestehenden Bedarfe erfassen und daraufhin ein Kon zept zur bestmöglichen Nutzung des Geländes entwickeln. Angesichts der aktuellen Haushaltstage ist jedoch eine sorgfältige Bewertung der Um setzbarkeit und Finanzierung des Projekts unerlässlich. Die weiteren Planungen und insbesondere die Umsetzung stehen daher unter dem Vorbehalt der entsprechenden Projektfinanzierung. cc Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Sportamt,^HHMIunter Telefonnummer? oder per E- Mail: sportamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei ler zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anrequngen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Seite 2/3 gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter Seite 3/3 •J Von: Gesendet: An: Betreff: Dienstag, 17. Juni 2025 12:28 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Re: Bürgereingabe nach § 24 GO- „Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage Chorweiler", Aktenzeichen 43/25 Sehr geehrter Herr Dr. Höver, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 17. Juni und die ausführliche Stellungnahme des Sportamts zur aktuellen Situation auf der Bezirkssportanlage Chorweiler. Wir als FC Chorweiler wissen es sehr zu schätzen, dass unser Engagement und unsere integrative Arbeit im Stadtteil anerkannt werden. Die Erweiterung unserer Nutzungszeiten auf dem Kunstrasen war zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung - dennoch stehen wir mittlerweile an einem Punkt, an dem diese Maßnahmen unseren Bedarf nicht mehr annähernd abdecken. Mit inzwischen zehn Jugendmannschaften und zwei Herrenteams sind wir der größte und aktivste Verein auf der Anlage. Gleichzeitig müssen wir uns weiterhin mit nur zwei Trainingstagen auf dem Kunstrasen arrangieren, an denen sechs bis sieben Jahrgänge gleichzeitig trainieren - unter Bedingungen, die weder sportlich noch organisatorisch tragbar sind. Die Ausweichzeiten auf dem Ascheplatz helfen nur bedingt: Die Qualität ist nicht vergleichbar, viele Eltern melden ihre Kinder ab, und die Motivation der Kinder leidet - besonders bei den Jüngeren. Für einen Stadtteil wie Chorweiler, in dem gezielte Förderung, Integration und Vereinsbindung entscheidend sind, ist das langfristig problematisch. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass das Sportamt den Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes grundsätzlich unterstützt und auf die Prioritätenliste gesetzt hat. Doch ohne eine konkrete Perspektive und klare Zwischenschritte bleibt es für uns und unsere Jugendlichen eine vage Hoffnung. Wir bitten Sie daher nachdrücklich um Folgendes: 1. Eine aktive Einbindung des FC Chorweiler in die weiteren Planungen zur Entwicklung der Sportanlage. 2. Einen realistischen Zeitplan, wann erste Entwürfe oder Maßnahmenvorschläge vorliegen könnten. 3. Benennung eines festen Ansprechpartners oder einer Koordinierungsstelle, mit der wir im Austausch bleiben können. 4. Und schließlich: Transparenz darüber, ob im laufenden Jahr bereits politische Beratungsschritte in den Gremien vorgesehen sind. - * Wir stehen jederzeit für ein persönliches Gespräch oder einen Vor-Ort-Termin zur Verfügung. Uns geht es nicht nur um sportliche Entwicklung, sondern darum, Kindern und Jugendlichen aus allen Lebenslagen eine faire Chance auf Teilhabe und Förderung zu bieten - und dafür brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre weitere Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen FC Chorweiler <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> schrieb am Di. 17. Juni 2025 um 12:21: beigefügt erhalten Sie ein Antwortschreiben zu Ihrer oben genannten Bürgereingabe. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Köln Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 2 an Rat und Bezirksvertretungen nach § 24 GO NRW Ludwigstr. 8 50667 Köln Telefon? E-Mail: Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.voutube.com/user/Koeln www.facebook.com/stadt.koeln50 https://social.cologne/@koeln Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung 0 0 3 7 Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft per E-MailJ Ti Zimmer 507 B F: 0221 221-6569933 geschaeftssteile-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Ihr Schreiben 2 Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Mein Zeichen 43/25 Datum 18.08.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO- „Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage Chorweiler“, Aktenzeichen 43/25 Sehr geehrtej^HUBBI vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.06.2025. Diese hatte ich an die zuständige Fach dienststelle beim Sportamt weitegeleitet. Nachfolgend übermittele ich Ihnen die hie rauferfolgte Rückmeldung: Zu Ihrem Anliegen unter Punkt 1. und 3. teilt das Sportamt mit, dass die aktive Einbin dung in die weiteren Planungen über die Sportsachbearbeitung im Stadtbezirk Chor weiler sowie die noch zu benennenden Projektbearbeitenden im Sportamt erfolgt. Bezüglich Ihrer Anfrage unter Punkt 2. nach einem realistischen Zeitplan, wann erste Entwürfe oder Maßnahmenvorschläge vorliegen könnten, teilt das Sportamt mit, dass mit der Bearbeitung erst nach Planungsbeschluss der Gremien begonnen werden kann. Im Rahmen der ersten Leistungsphase wird sodann u. a. der FC Chorweilerein gebunden. Konkrete Entwürfe ergeben sich aus den daran anschließenden Leistungs phasen. Ein Zeitplan steht unter Vorbehalt der Projektfinanzierung. Zu Ihrer Bitte unter Punkt 1. Transparenz darüber zu schaffen, ob im laufenden Jahr bereits politische Beratungsschritte in den Gremien vorgesehen sind, führt das Sport amt aus, dass im laufenden Jahr voraussichtlich keine politischen Beratungsschritte (Planungsbeschluss) seitens der Verwaltung eingeleitet werden, da die hierfür not wendigen investiven Haushaltsmittel im Haushalt 2025/2026 nicht vorgesehen sind. Sollten Sie hierzu noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Sportamt,Telefonnummer: per E-Mail: sportamt(a)stadt-koeln.de. oder Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7-18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 (^) ? Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei ler zur Kenntnis weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Andrea Brohl stellvertretende Amtsleiterin Seite 2/2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2954/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.11.2025
- Erstellt
- 10.10.2025 11:07