2827/2019
Hydraulische Poller in der Elsaßstraße
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Anlage 1- Stellungnahme Bauverwaltungsamt
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Anlage Gesendet: Montag, 22. Juli 2019 16:26 An: Cc: ____________ ____ Betreff: Abgelehnt: Absperrung in der Elsaßstr. durch private hydraulische Poller Zeit: Montag, 5. August 2019 09:00-10:00 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien. Ort: Sehr geehrte Damen und Herren, bei der hier maßgeblichen Fläche der Esaßstraße (Gemarkung Köln, Flur xxx, Flurstück xx handelt es sich um öffentlich gewidmetes Straßenland. Im Einklang mit dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. xx vom xx erfolgte im Jahr xx die Widmung als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart (Veröffentlichung im Amtsblatt Nr.xx vom xx). Öffentlich gewidmete Straßen haben grundsätzlich der Allgemeinheit, d. h. jedermann uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Jederzeitige Passierbarkeit ist zu gewährleisten. Die Aufstellung und der Betrieb hydraulischer Poller, insbesondere durch Private, stehen diesem Zweck entgegen. Die Erteilung einer Genehmigung kann seitens 62 nicht erfolgen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen 620/21-Straßenrecht (Stadtbezirk 1 Irh.) Tel: Betreff: Absperrung in der Elsaßstr. durch private hydraulische Poller
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 2827/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.10.2019 Hydraulische Poller in der Elsaßstraße hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.06.2019, TOP 5.2.3 Beschlusstext: „Um das Parkproblem in der Feuerwehrzufahrt an der Elsaßstraße 31 zu lösen, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Hauseigentümer in Kontakt zu treten und die Genehmigung zu erteilen, auf dem städtischen Flurstück 333 eine hydraulische Polleranlage zu installieren. Die Kosten für die Installati- on der Polleranlage sowie die Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Anlage tragen die Ei- gentümer. Diese Verpflichtung ist auch auf möglichen Rechtsnachfolger zu übertragen.“ Mitteilung der Verwaltung: Bei der maßgeblichen Fläche der Elsaßstraße handelt es sich um öffentlich gewidmetes Straßenland. Die Widmung erfolgte als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart. Grundsätzlich muss das gewidmete Straßenland uneingeschränkt der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehen. Jederzeitige Passierbarkeit ist zu gewährleisten. Die Aufstellung und der Betrieb hydraulischer Poller, insbesondere durch Private, stehen diesem Zweck entgegen. In Abstimmung mit verschiedenen Dienststellen, hier Bauverwaltungsamt, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), kann die Erteilung einer Ge- nehmigung nicht erfolgen. Aus straßenrechtlicher Sicht wurde der vorhandene Handlungsspielraum bereits vollumfänglich aus- geschöpft. Die Beschilderung des betreffenden Straßenabschnittes wurde zwischenzeitlich optimiert. Alternative Lösungsansätze befinden sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Er- gebnisse werden zeitnah mitgeteilt. Die Verkehrsüberwachung wird gebeten, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, verstärkte Kon- trollen durchzuführen. Anlage Stellungnahme Bauverwaltungsamt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Elsaßstraße 31
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Details
- Aktenzeichen
- 2827/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.09.2019
- Erstellt
- 16.08.2019 10:00