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2827/2019

Hydraulische Poller in der Elsaßstraße

Mitteilung BV 12.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.10.2019, TOP 9.1

Anlage 1- Stellungnahme Bauverwaltungsamt

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Mitteilung BV

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Anlage 1- Stellungnahme Bauverwaltungsamt

1246 Zeichen

Anlage 
   
   
Gesendet: Montag, 22. Juli 2019 16:26 An: Cc:   ____________  ____   
Betreff: Abgelehnt: Absperrung in der Elsaßstr. durch private hydraulische Poller  
Zeit: Montag, 5. August 2019 09:00-10:00 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, 
Stockholm, Wien.  
Ort: 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
bei der hier maßgeblichen Fläche der Esaßstraße (Gemarkung Köln, Flur xxx, Flurstück xx handelt es 
sich um öffentlich gewidmetes Straßenland.  
 
Im Einklang mit dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. xx vom xx erfolgte im Jahr xx die Widmung als 
Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart (Veröffentlichung im Amtsblatt 
Nr.xx vom xx). 
Öffentlich gewidmete Straßen haben grundsätzlich der Allgemeinheit, d. h. jedermann uneingeschränkt 
zur Verfügung zu stehen. Jederzeitige Passierbarkeit ist zu gewährleisten. 
Die Aufstellung und der Betrieb hydraulischer Poller, insbesondere durch Private, stehen diesem Zweck 
entgegen. 
 
Die Erteilung einer Genehmigung kann seitens 62 nicht erfolgen. 
 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
620/21-Straßenrecht (Stadtbezirk 1 Irh.) Tel:  
 
 
 
Betreff: Absperrung in der Elsaßstr. durch private hydraulische Poller

Mitteilung BV

2043 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 2827/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.10.2019 
 
Hydraulische Poller in der Elsaßstraße 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.06.2019, TOP 5.2.3 
Beschlusstext: 
 
„Um das Parkproblem in der Feuerwehrzufahrt an der Elsaßstraße 31 zu lösen, wird die Verwaltung 
beauftragt, mit dem Hauseigentümer in Kontakt zu treten und die Genehmigung zu erteilen, auf dem 
städtischen Flurstück 333 eine hydraulische Polleranlage zu installieren. Die Kosten für die Installati-
on der Polleranlage sowie die Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Anlage tragen die Ei-
gentümer. Diese Verpflichtung ist auch auf möglichen Rechtsnachfolger zu übertragen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Bei der maßgeblichen Fläche der Elsaßstraße handelt es sich um öffentlich gewidmetes Straßenland. 
Die Widmung erfolgte als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart. 
 
Grundsätzlich muss das gewidmete Straßenland uneingeschränkt der Allgemeinheit zur Nutzung zur 
Verfügung stehen. Jederzeitige Passierbarkeit ist zu gewährleisten. Die Aufstellung und der Betrieb 
hydraulischer Poller, insbesondere durch Private, stehen diesem Zweck entgegen. 
 
In Abstimmung mit verschiedenen Dienststellen, hier Bauverwaltungsamt, Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen und der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), kann die Erteilung einer Ge-
nehmigung nicht erfolgen. 
 
Aus straßenrechtlicher Sicht wurde der vorhandene Handlungsspielraum bereits vollumfänglich aus-
geschöpft. Die Beschilderung des betreffenden Straßenabschnittes wurde zwischenzeitlich optimiert. 
Alternative Lösungsansätze befinden sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Er-
gebnisse werden zeitnah mitgeteilt. 
 
Die Verkehrsüberwachung wird gebeten, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, verstärkte Kon-
trollen durchzuführen. 
 
Anlage 
Stellungnahme Bauverwaltungsamt

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Elsaßstraße 31

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Details

Aktenzeichen
2827/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.09.2019
Erstellt
16.08.2019 10:00