AN/0651/2025
Erhalt der mehrjährigen Förderprogramme für die Freie Szene in NRW
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0651/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 20.05.2025 Erhalt der mehrjährigen Förderprogramme für die Freie Szene in NRW Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantragantrag auf die Ta- gesordnung der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 zu setzen: Beschluss: 1. Der Ausschuss für Kunst und Kultur bittet die Oberbürgermeisterin, sich unverzüglich an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden und mit Nachdruck darauf hinzuwirken, die angekündigten Kürzungen und strukturellen Veränderungen bei der Förderung der Freien Darstellenden Künste um- gehend zu überdenken und zurückzunehmen. Konkrete Forderungen des Kulturausschusses sind: Die unverzügliche und vollständige Fortsetzung der Spitzen- und Exzellenzförde- rung Theater sowie der Förderung für Kinder- und Jugendtheater im bisherigen Umfang. Die zeitnahe Bekanntgabe der Ausschreibungstermine und die Weiterführung der Spitzenförderung in allen Sparten (Theater, Kinder- und Jugendtheater, Tanz, Kon- zeptionsförderung). Die Einrichtung eines Überbrückungszuschusses für alle Gruppen, die durch die Verzögerung der Ausschreibungen in existenzielle Notlagen geraten. - 2 - Eine transparente Kommunikation der Entscheidungsprozesse hinsichtlich Förder- kriterien, Mittelverwendung, Zeitplanung und struktureller Auswirkungen. Den Aufbau eines kontinuierlichen, verbindlichen Dialogformats zwischen dem Mi- nisterium und Vertreter*innen der Freien Darstellenden Künste – etwa durch regel- mäßige Fachgespräche, öffentliche Anhörungen oder einen beratenden Beirat mit Beteiligung der Szene. Die rechtliche Verankerung mehrjähriger Kulturförderung im Kulturgesetzbuch NRW. 2. Die Verwaltung wird beauftragt aufzuzeigen, welche Konsequenzen die Einschnitte in den Förderprogrammen für freie Theater- und Tanzgruppen, insbesondere das Ende der Spitzenförderungen für Kinder- und Jugendtheater sowie die fünfzigprozentigen Kürzungen der Spitzen- und Exzellenzförderungen für Theater, für die Kölner Szene haben. Begründung: Die angekündigten Einschnitte gefährden die Arbeits fähigkeit zahlreicher professioneller Gruppen, die über Jahre hinweg maßgeblich zur kulturellen Vielfalt in Köln und ganz NRW beigetragen haben. Die bisherige Förderstruktur ist bundesweit als Modell einer nachhaltigen Kulturförderung anerkannt. Eine solche kulturpolitische Kehrtwende widerspricht der gesell- schaftlichen Verantwortung gegenüber der freien Kunstszene – gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung. Begründung der Dringlichkeit: Eine umgehende Befassung im Ausschuss für Kunst und Kultur ist unverzichtbar, um den er- forderlichen zeitlichen Vorlauf sicherzustellen, damit die Verwaltung unmittelbar beim Ministe- rium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen intervenieren und den be- troffenen Ensembles rechtzeitig Planungssicherheit geben kann, bevor irreversible personelle und strukturelle Schäden eintreten. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt gez. Michael Weisenstein SPD – Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0651/2025
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
- Datum
- 15.05.2025
- Erstellt
- 15.05.2025 10:10