AN/1489/2020
Änderungsantrag zum TOP 4.1.9
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.12.2020 AN/1489/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.12.2020 Änderungsantrag zum TOP 4.1.9 „Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung und Gesundheit„ auf der Ratssitzung am 10.12.2020, Ds 3224/2020 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1.9 „Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung und Gesundheit“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 10.12.2020 zu setzen. Beschluss: Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen (Anlage 1) werden wie folgt geändert: 1. Im Punkt II.4. wird der zweite Satz wie folgt geändert: Alt: „Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann bei der Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Konzepten nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“ Neu: „Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wird bei der Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Konzepten als positiv zu bewertendes Kriterium miteinbezogen.“ 2. Im Punkt III.2. wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen: „Er (der Fördermittelempfänger) achtet darüber hinaus auf eine positive Darstellung der Zusammenarbeit mit der Stadt Köln in der Öffentlichkeit.“ 3. Am Ende des Punktes III.3 wird eingefügt: Die entstanden Kosten (v.a. Personalkosten) für diese Teilnahme und Mitwirkung werden dem Fördermittelempfänger erstattet. Begründung: 1. Es ist zu kurz gegriffen, eine Bezahlung des eingesetzten Personals nach Tarifvertrag lediglich davon zu befreien, ein Wettbewerbsnachteil zu sein. Vielmehr müssen positive Anreize gesetzt werden, das Personal tariflich zu entlohnen, um ein bestimmtes Niveau der Qualifikation nicht zu unterschreiten und auf lange Sicht dem Fachkräftemangel im Sozialbereich vorzubeugen. 2. Dieser Satz könnte als „Maulkorberlass“ gehandhabt werden. Träger müssen auch weiterhin Kritik an der Zusammenarbeit mit der Stadt üben dürfen, ohne dass ihnen dieses Verhalten als Verletzung der allgemeinen Bewilligungsbedingungen ausgelegt werden kann, mit dem man einen Entzug der Förderung begründen kann. Allein ein solches Instrument in den Richtlinien zu verankern könnte zu freiwilliger Selbstzensur seitens der Träger führen, was einer erfolgreichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe abträglich wäre. 3. Die Notwendigkeit von Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer ist unbestritten. Aber sie kostet auch Zeit und Ressourcen. Während große Träger über institutionelle Förderung und die damit einhergehende Erstattung von Overheadkosten eher Spielräume dafür haben, können kleinere Träger solche Vernetzungsarbeit oft nur ehrenamtlich leisten. Diese ungleichen Voraussetzungen behindern auch die Professionalisierung und Institutionalisierung des Austauschs. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1489/2020
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 10.12.2020
- Erstellt
- 10.12.2020 08:44