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AN/1489/2020

Änderungsantrag zum TOP 4.1.9

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 10.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

3536 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.12.2020 
AN/1489/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.12.2020 
 
Änderungsantrag zum TOP 4.1.9 „Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Bereiche 
Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung und 
Gesundheit„ auf der Ratssitzung am 10.12.2020, Ds 3224/2020 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1.9 „Allgemeine 
Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, 
Beschäftigungsförderung und Gesundheit“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 10.12.2020 
zu setzen.  
 
Beschluss: 
 
Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen (Anlage 1) werden wie folgt geändert: 
 
1. Im Punkt II.4. wird der zweite Satz wie folgt geändert: 
Alt: „Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen 
nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann bei der Auswahlentscheidung zwischen 
verschiedenen Konzepten nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“  
 
Neu: „Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen 
nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wird bei der Auswahlentscheidung zwischen 
verschiedenen Konzepten als positiv zu bewertendes Kriterium miteinbezogen.“

2. Im Punkt III.2. wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen: 
„Er (der Fördermittelempfänger) achtet darüber hinaus auf eine positive Darstellung der 
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln in der Öffentlichkeit.“  
 
3. Am Ende des Punktes III.3 wird eingefügt: 
Die entstanden Kosten (v.a. Personalkosten) für diese Teilnahme und Mitwirkung werden 
dem Fördermittelempfänger erstattet. 
 
 
Begründung: 
1. Es ist zu kurz gegriffen, eine Bezahlung des eingesetzten Personals nach 
Tarifvertrag lediglich davon zu befreien, ein Wettbewerbsnachteil zu sein. Vielmehr 
müssen positive Anreize gesetzt werden, das Personal tariflich zu entlohnen, um 
ein bestimmtes Niveau der Qualifikation nicht zu unterschreiten und auf lange Sicht 
dem Fachkräftemangel im Sozialbereich vorzubeugen.  
2. Dieser Satz könnte als „Maulkorberlass“ gehandhabt werden. Träger müssen auch 
weiterhin Kritik an der Zusammenarbeit mit der Stadt üben dürfen, ohne dass ihnen 
dieses Verhalten als Verletzung der allgemeinen Bewilligungsbedingungen 
ausgelegt werden kann, mit dem man einen Entzug der Förderung begründen 
kann. Allein ein solches Instrument in den Richtlinien zu verankern könnte zu 
freiwilliger Selbstzensur seitens der Träger führen, was einer erfolgreichen 
Zusammenarbeit auf Augenhöhe abträglich wäre. 
3. Die Notwendigkeit von Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer ist unbestritten. 
Aber sie kostet auch Zeit und Ressourcen. Während große Träger über 
institutionelle Förderung und die damit einhergehende Erstattung von 
Overheadkosten eher Spielräume dafür haben, können kleinere Träger solche 
Vernetzungsarbeit oft nur ehrenamtlich leisten. Diese ungleichen Voraussetzungen 
behindern auch die Professionalisierung und Institutionalisierung des Austauschs.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1489/2020
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
10.12.2020
Erstellt
10.12.2020 08:44