V/0489/2025
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Ergänzung der Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte – hier: Ausnahmeregelung für Sprakeler Vereine (ABV/0003/2025)
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Anlage 1_ABV/0003/2025
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Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0003/2025 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord an den Rat Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss am 08.04.2025 folgende Anregung an den Rat: Ergänzung zur „Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte“ „Die Bezirksvertretung Münster Nord regt an, der Rat der Stadt Münster möge folgende Ergänzung der ‚Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte‘ beschließen: Ergänze Punkt 2.2 ‚Befreiung‘ mit: - in Sprakel ansässige eingetragene Vereine (gilt nur für die Grundschule Sprakel)“
Anlage A
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Anlage A zur V/0489/2025 Kurzüberblick Die Bezirksvertretung Münster-Nord regte an, Sprakeler Vereine von Entgelten für die Nutzung der Grundschule Sprakel zu befreien. Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Änderungsbedarf. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt: „Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken.“ Teilziel: Wahrung einer einheitlichen, nachvollziehbaren und verwaltungspraktikablen Regelung zur Nut- zung schulischer Infrastruktur durch Dritte auf Grundlage der bestehenden „Vergabe- und Ent- geltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster“. Zielerreichung: Das Teilziel wird mit der Ablehnung der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung erreicht. Die Beibe- haltung der bestehenden Regelung gewährleistet die Gleichbehandlung aller Stadtteile und Ak- teure, minimiert den Verwaltungsaufwand und verhindert Präzedenzwirkungen, die zu einer nicht steuerbaren Ausweitung von Ausnahmetatbeständen führen könnten. Ein besonderer struktureller Bedarf in Sprakel, der eine Ungleichbehandlung rechtfertigen würde, ist nach Prüfung durch die Verwaltung nicht ersichtlich. Die bisherigen Entgeltbefreiungen greifen bereits. Zeitpunkt der Zielerreichung: Mit Beschlussfassung im Hauptausschuss. Aufwand: Kein zusätzlicher finanzieller oder personeller Aufwand. Im Gegenteil: Durch die Ablehnung der vorgeschlagenen Ergänzung wird ein potenziell erhöhter administrativer Aufwand vermieden, der mit einer differenzierten Regelanwendung auf einzelne Stadtteile verbunden wäre. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Überlassung von Schulräumen für außerschulische Zwecke stellt eine vollkommen freiwillige Leistung dar. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der mit der Vorlage verbundene Sachverhalt hat keine unmittelbare und grundsätzliche Relevanz für die Querschnittsthemen Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz oder Migration im Sinne des Positivkatalogs. Die vorgeschlagene Änderung der Vergabe- und Entgeltordnung bezöge sich ausschließlich auf die regionale Herkunft der nutzenden Vereine. Die Ablehnung der Anregung erfolgt vor dem Hin- tergrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes und dient der Wahrung einheitlicher Standards bei der Nutzung öffentlicher Infrastruktur – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, indi- viduellen Einschränkungen oder klimarelevanten Aspekten.
Beschlussvorlage
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V/0489/2025 V/0489/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Ergänzung der Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte – hier: Ausnahmeregelung für Sprakeler Vereine (ABV/0003/2025) Beratungsfolge 27.08.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 03.09.2025 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss der Stadt Münster nimmt die in der Begründung dargestellte Stellungnahme zur Kenntnis. 2. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord ABV/0003/2025 „Ergänzung zur ‚Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte‘“ vom 08.04.2025 wird nicht aufgegriffen und ist hiermit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Anregung: Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss am 08.04.2025 folgende Anregung an den Rat , die dieser in seiner Sitzung am 21.05.2025 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen hat: „Die Bezirksvertretung Münster Nord regt an, der Rat der Stadt Münster möge folgende Ergänzung Amt für Schule und Weiterbildung 14.08.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lehmann Telefon: 492-2877 LehmannTristan@stadt- muenster.de - 2 - V/0489/2025 der ‚Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Müns- ter durch Dritte‘ beschließen: Ergänze Punkt 2.2 ‚Befreiung‘ mit: - in Sprakel ansässige eingetragene Vereine (gilt nur für die Grundschule Sprakel)“ Stellungnahme der Verwaltung: Die von der Bezirksvertretung Münster-Nord angeregte Änderung der Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen soll ausschließlich für in Sprakel ansässige einge- tragene Vereine und ausschließlich für die Grundschule Sprakel gelten. Die Verwaltung sieht diese Anregung aus Gleichbehandlungsgründen kritisch. Die geltende Vergabe- und Entgeltordnung sieht bereits eine Vielzahl von Befreiungstatbeständen vor, insbesondere für: ortsansässige Sportvereine, Schulpflegschaften sowie Fördervereine der Schulen, Kirchengemeinden, anerkannte Träger der Jugendhilfe, Schiedspersonen, u. v. m. (vgl. Punkt 2.2 der Ordnung). Ein pauschaler Befreiungstatbestand nur für Vereine eines bestimmten Stadtteils oder einer einzelnen Schule würde dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen und müsste auf ver- gleichbare andere Stadtteile ausgeweitet werden. Eine Regelung nur für den Stadtteil Sprakel wäre nur bei einem nachvollziehbaren strukturellen Sonderbedarf oder einer besonderen Belastungssitua- tion im Stadtteil Sprakel zu rechtfertigen, die aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben ist. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass in den letzten Jahren nur sehr wenige Nutzungen der Grund- schule Sprakel durch Dritte überhaupt erfolgt sind. Die bisherigen Fälle waren bereits entgeltfrei bzw. nicht entgeltpflichtig, da sie unter die bestehenden Ausnahmen fielen. Eine zunehmende Nachfrage lässt sich durch andere Nutzungsmöglichkeiten des Neubaus bislang nicht beobachten. Daraus ergibt sich, dass kein Handlungsbedarf für eine Änderung der Vergabe- und Entgeltordnung besteht. Die bestehenden Regelungen ermöglichen bereits einen weitgehenden und unkomplizierten Zugang zur schulischen Infrastruktur ohne zusätzliche finanzielle Belastung. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1_ABV/0003/0025 - 3 - V/0489/2025
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0489/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.08.2025
- Erstellt
- 01.08.2025 08:18