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V/0489/2025

Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Ergänzung der Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte – hier: Ausnahmeregelung für Sprakeler Vereine (ABV/0003/2025)

Vorlagen 08.08.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 03.09.2025, TOP 5

Anlage 1_ABV/0003/2025

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_ABV/0003/2025

681 Zeichen

Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0003/2025 
 
 
 
 
 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord an den Rat  
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss am 08.04.2025 folgende Anregung an den Rat:  
 
Ergänzung zur „Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und 
Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte“ 
 
„Die Bezirksvertretung Münster Nord regt an, der Rat der Stadt Münster möge folgende 
Ergänzung der ‚Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und 
Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte‘ beschließen:  
 
Ergänze Punkt 2.2 ‚Befreiung‘ mit:  
- in Sprakel ansässige eingetragene Vereine (gilt nur für die Grundschule Sprakel)“

Anlage A

3334 Zeichen

Anlage A zur V/0489/2025 
Kurzüberblick 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord regte an, Sprakeler Vereine von Entgelten für die Nutzung 
der Grundschule Sprakel zu befreien. Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Änderungsbedarf. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt: 
„Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken.“ 
Teilziel: 
Wahrung einer einheitlichen, nachvollziehbaren und verwaltungspraktikablen Regelung zur Nut-
zung schulischer Infrastruktur durch Dritte auf Grundlage der bestehenden „Vergabe- und Ent-
geltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster“. 
Zielerreichung: 
Das Teilziel wird mit der Ablehnung der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung erreicht. Die Beibe-
haltung der bestehenden Regelung gewährleistet die Gleichbehandlung aller Stadtteile und Ak-
teure, minimiert den Verwaltungsaufwand und verhindert Präzedenzwirkungen, die zu einer nicht 
steuerbaren Ausweitung von Ausnahmetatbeständen führen könnten. 
Ein besonderer struktureller Bedarf in Sprakel, der eine Ungleichbehandlung rechtfertigen würde, 
ist nach Prüfung durch die Verwaltung nicht ersichtlich. Die bisherigen Entgeltbefreiungen greifen 
bereits. 
Zeitpunkt der Zielerreichung: 
Mit Beschlussfassung im Hauptausschuss. 
Aufwand: 
Kein zusätzlicher finanzieller oder personeller Aufwand. Im Gegenteil: Durch die Ablehnung der 
vorgeschlagenen Ergänzung wird ein potenziell erhöhter administrativer Aufwand vermieden, der 
mit einer differenzierten Regelanwendung auf einzelne Stadtteile verbunden wäre. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen

reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Überlassung von Schulräumen für außerschulische Zwecke stellt eine vollkommen freiwillige 
Leistung dar. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der mit der Vorlage verbundene Sachverhalt hat keine unmittelbare und grundsätzliche Relevanz 
für die Querschnittsthemen Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz oder Migration 
im Sinne des Positivkatalogs. 
Die vorgeschlagene Änderung der Vergabe- und Entgeltordnung bezöge sich ausschließlich auf 
die regionale Herkunft der nutzenden Vereine. Die Ablehnung der Anregung erfolgt vor dem Hin-
tergrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes und dient der Wahrung einheitlicher 
Standards bei der Nutzung öffentlicher Infrastruktur – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, indi-
viduellen Einschränkungen oder klimarelevanten Aspekten.

Beschlussvorlage

3690 Zeichen

V/0489/2025 
V/0489/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Ergänzung der Vergabe- und Entgeltordnung 
für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte – hier: 
Ausnahmeregelung für Sprakeler Vereine (ABV/0003/2025) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   03.09.2025 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss der Stadt Münster nimmt die in der Begründung dargestellte Stellungnahme 
zur Kenntnis. 
 
2. Die Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord ABV/0003/2025 „Ergänzung zur ‚Vergabe- und 
Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte‘“ 
vom 08.04.2025 wird nicht aufgegriffen und ist hiermit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
 
Begründung: 
 
Anregung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss am 08.04.2025 folgende Anregung an den Rat , die 
dieser in seiner Sitzung am 21.05.2025 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen 
hat: 
 
„Die Bezirksvertretung Münster Nord regt an, der Rat der Stadt Münster möge folgende Ergänzung 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
14.08.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lehmann 
Telefon: 492-2877 
LehmannTristan@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0489/2025 
der ‚Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Müns-
ter durch Dritte‘ beschließen:  
 
Ergänze Punkt 2.2 ‚Befreiung‘ mit:  
- in Sprakel ansässige eingetragene Vereine (gilt nur für die Grundschule Sprakel)“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die von der Bezirksvertretung Münster-Nord angeregte Änderung der Vergabe- und Entgeltordnung 
für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen soll ausschließlich für in Sprakel ansässige einge-
tragene Vereine und ausschließlich für die Grundschule Sprakel gelten. 
 
Die Verwaltung sieht diese Anregung aus Gleichbehandlungsgründen kritisch. Die geltende Vergabe- 
und Entgeltordnung sieht bereits eine Vielzahl von Befreiungstatbeständen vor, insbesondere für: 
 
 ortsansässige Sportvereine, 
 
 Schulpflegschaften sowie Fördervereine der Schulen, 
 
 Kirchengemeinden, 
 
 anerkannte Träger der Jugendhilfe, 
 
 Schiedspersonen, u. v. m. (vgl. Punkt 2.2 der Ordnung). 
 
Ein pauschaler Befreiungstatbestand nur für Vereine eines bestimmten Stadtteils oder einer einzelnen 
Schule würde dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen und müsste auf ver-
gleichbare andere Stadtteile ausgeweitet werden. Eine Regelung nur für den Stadtteil Sprakel wäre 
nur bei einem nachvollziehbaren strukturellen Sonderbedarf oder einer besonderen Belastungssitua-
tion im Stadtteil Sprakel zu rechtfertigen, die aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben ist. 
 
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass in den letzten Jahren nur sehr wenige Nutzungen der Grund-
schule Sprakel durch Dritte überhaupt erfolgt sind. Die bisherigen Fälle waren bereits entgeltfrei bzw. 
nicht entgeltpflichtig, da sie unter die bestehenden Ausnahmen fielen. Eine zunehmende Nachfrage 
lässt sich durch andere Nutzungsmöglichkeiten des Neubaus bislang nicht beobachten.  
 
Daraus ergibt sich, dass kein Handlungsbedarf für eine Änderung der Vergabe- und Entgeltordnung 
besteht. Die bestehenden Regelungen ermöglichen bereits einen weitgehenden und unkomplizierten 
Zugang zur schulischen Infrastruktur ohne zusätzliche finanzielle Belastung. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1_ABV/0003/0025

- 3 - 
V/0489/2025

Beratungsverlauf (3)

27.08.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0489/2025
Typ
Vorlagen
Datum
08.08.2025
Erstellt
01.08.2025 08:18