Mandari Insight

3376/2021

Beantwortung der Anfrage AN/1758/2021 der Fraktion Volt

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 04.10.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4156 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 01.10.2021 
 3376/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 04.10.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1758/2021 der Fraktion Volt 
Mit Anfrage AN/ 1758/2021 vom 25. August stellt die Ratsfraktion Volt folgende Anfrage: 
 
„Neben der akut erfüllten Bedarfe der Schulen mit IT-Hardware und -Software im vergangenen Jahr 
und darüber hinaus, wollen wir die Beschaffungsprozesse und Rahmenverträge der Stadt Köln sowie 
die Beschaffungsprozesse aus Sicht der Schulen verstehen.  
 
Fragen: 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
1. Welche Rahmenverträge gibt es für Schulen der Stadt Köln, um IT-Bedarfe zu decken? 
2. Wie werden Bedarfe gemeldet / gesammelt und verarbeitet und wie lange dauert es, ein End-
gerät (z.B. Laptop) zu beschaffen bei normalen Lieferbedingungen (exkl. Lieferengpässe oder 
besonderer Ausnahmen)? 
3. Welche Prozesse wurden / werden etabliert, um zukünftige Bedarfe außerhalb von Corona-
Zeiten abzudecken? 
4. Die Verwaltung wird gebeten, die Antwort auf diese Anfrage auch dem Ausschuss Schule und 
Weiterbildung mitzuteilen.“ 
 
Begründung:  
Das Thema der Digitalisierung der Schulen ist nicht erst seit Corona im Fokus, sondern nur verstärkt 
in den Fokus gerückt. Daher wäre für uns interessant zu verstehen, wie Bedarfe erfüllt werden – heu-
te sowie in Zukunft –, um einen geregelten und schnellen Prozess zu ermöglichen; denn die Digitali-
sierung darf nicht durch fehlende Hardware / Software verlangsamt werden“ 
 
 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
1. Welche Rahmenverträge gibt es für Schulen der Stadt Köln, um IT-Bedarfe zu decken? 
Die Stadt Köln ist Mitglied im Zweckverband KDN, sowie der Einkaufs- und Dienstleistungsge-
nossenschaft ProVitako eG und beteiligt sich regelmäßig mit Eigenbedarfsvolumina an ent-
sprechenden Abruf-Rahmenverträgen.  
 
Für individuelle-, nicht planbare, oder auch unterjährige „Ad-Hoc-Bedarfe“ führt das Amt für In-
formationsverarbeitung eigene Vergabeverfahren bzw. Ausschreibungen durch. 
 
Die bestehenden Rahmenverträge decken grundsätzlich auch alle IT-Bedarfe der Kölner 
Schulen ab.

2 
 
 
2. Wie werden Bedarfe gemeldet / gesammelt und verarbeitet und wie lange dauert es, ein 
Endgerät (z.B. Laptop) zu beschaffen bei normalen Lieferbedingungen (exkl. Liefereng-
pässe oder besonderer Ausnahmen)? 
 
Die schulischen Bedarfe werden über „tIPS“ (technikgestützte Informationsplattform Schule) 
durch die Verantwortlichen einer Schule elektr onisch an den Schulträger gemeldet. Im An-
schluss werden die Schulen ggf. durch die Kollegen*innen des Schulträgers beraten und nach 
Mittelfreigabe erfolgt die Einleitung der Beschaffung in Form eines Abrufes aus den verfügba-
ren Rahmenverträgen. 
Grds. wird allen IT-Vertragspartnern eine zweiwöchige Lieferzeit ab der elektronischen Auf-
tragsvergabe via cMarket eingeräumt. Aufgrund der Auswirkungen der pandemischen Situati-
on auf den Markt (starke Nachfrage, Schwierigkeiten die bestehenden Lieferketten aufrecht zu 
halten, Knappheit der benötigten Rohstoffe für einzelne Bauteile etc.), ist es den Lieferanten 
allerdings nicht immer möglich, diese Fristen einzuhalten. Da dem Lieferanten in diesen Fällen 
kein Verschulden zuzurechnen ist, wird auf die Durchsetzung von Vertragsstrafen verzichtet. 
 
Sollte ein gemeldeter Bedarf nicht durch einen bestehenden Rahmenvertrag abgedeckt wer-
den (z.B. individuelle Fotolaborausstattung eines Berufskollegs), wird dieser Bedarf individuell 
ausgeschrieben und vergeben. 
 
3. Welche Prozes se wurden / werden etabliert, um zukünftige Bedarfe außerhalb von 
Corona-Zeiten abzudecken? 
Die unter 2. gemeldeten Beschaffungswege sind seit Jahren etabliert und haben sich auch in 
der Corona Zeit bewährt. Die Einkaufs- und Vergabeprozesse sind auch durch die Einführung 
von cMarket weiter optimiert worden. 
 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten, die Antwort auf diese Anfrage auch dem Ausschuss 
Schule und Weiterbildung mitzuteilen. 
 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.10.2021 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3376/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.10.2021
Erstellt
22.09.2021 13:34