2989/2019
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2018
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 2989/2019 Freigabedatum 10.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2018 fest. Kassenausschuss (ZVK) 25.10.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gelten für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht auf- zustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der Lagebericht gibt einen zusätzlichen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätestens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde durch die vom Kassenausschusses ZVK mit Beschluss vom 28.01.2019 dafür bestellte Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW teilte mit, dass sie nach aktueller Rechtslage bei der Prüfung des Jahresabschlusses der Zu- satzversorgungkasse der Stadt Köln nicht mehr zu beteiligen ist. Der Bericht von Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesell- schaft vom 03. September 2019 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 enthält folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: An die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell- schaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab- schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen 3 Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be- schrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han- delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs- pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsät- ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab- schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan- zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzu- wendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt so- wie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewon- nenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest- gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal- tung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungs- handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei- chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, 4 dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Un- vollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen bein- halten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter- nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange- messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu- sammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fä- higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prü- fungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsät- ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts- orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach- weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzli- chen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachge- rechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Köln, den 3. September 2019 Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Erik Barndt Ralf Engelshove Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Anlage 2 Anlagenspiegel 2018
2448 Zeichen
Anlagenspiegel zum 31.12.2018 Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Vorjahr Geschäftsjahr Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 24.683 ,46 0,00 0,00 0,00 0,00 5.289,31 19.394,15 4. Summe A. 24.683,46 0,00 0,00 0,00 0,00 5.289,31 19.394,15 B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 44.181,47 0,00 0,00 0,00 0,00 5.638,79 38.542,68 B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 B.III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 543.214.993,59 67.528.265,84 0,00 20.704.203,84 0,00 0,0 0 590.039.055,59 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 27.708.903,20 11.004.406,24 0,00 495.656,17 202.076,61 0 ,00 38.419.729,88 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 248.172.863,73 34.334.0 00,00 0,00 16.441.569,19 0,00 0,00 266.065.294,54 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 202.036.054,9 1 6.953,67 0,00 35.500.000,00 0,00 0,00 166.543.008,58 c) Darlehen und Vorauszahlungen auf VS 0,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Einlagen bei Kreditinstituten 20.985.501,36 5.000.000,00 0,00 5.019.805,70 0,00 0,00 20 .965.695,66 6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Summe BIII. 1.042.118.316,79 117.873.625,75 0,00 78.161.234,90 202. 076,61 0,00 1.082.032.784,25 1.042.162.498,26 117.873.625,75 0,00 78.161.234,90 202. 076,61 5.638,79 1.082.071.326,93 Insgesamt 1.042.187.181,72 117.873.625,75 0,00 78.161.234,90 202. 076,61 10.928,10 1.082.090.721,08 Zwischensumme B.I.-III.
Anlage 6 Nachhaltigkeitsbericht
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Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
(im Folgenden ZVK)
Nachhaltigkeitsbericht 2018
Stand: 09.10.2019
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines ....................................................................................... ............................... 3
2. Sicherung der Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der ZVK .............................................. 4
2.1. Grundsätzliches ................................................................................. ......................... 4
2.2. Ausschlusskriterien ............................................................................. ........................ 5
2.3. Wahrnehmung von Stimmrechten in Anlageausschüssen (Engagement) ................... 5
2.4. Wahrnehmung von Stimmrechten als Anteilseigner .................................................... 6
2.5. Externe Beratung ................................................................................ ........................ 6
2.6. Mitgliedschaften ................................................................................ .......................... 6
3. Status Quo in den einzelnen Anlageklassen der ZVK ................................................. ...... 6
3.1. Direktanlagen ................................................................................... .......................... 6
3.2. Masterfonds ..................................................................................... ........................... 7
3.3. Immobilien ...................................................................................... ............................ 7
3.4. Infrastruktur (Umfang circa 70 Millionen Euro) ............................................................ 8
3.5. Private Debt (Umfang circa 35 Millionen Euro) ................................................... ........ 9
4. Nachhaltigkeit in sonstigen Bereichen der ZVK ..................................................... .......... 10
5. Ergebnis und weitere Vorgehensweise ............................................................... ............ 10
Seite 3
1. Allgemeines
Die ZVK ist eine öffentlich-rechtliche Kapitalanlegerin und eine der im Verband der Arbeits-
gemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. organisierten 22 kom-
munalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen. Als Einrichtung der betrieblichen Alters-
versorgung wird die ZVK vergleichbar einer Pensionskasse geführt und unterliegt verschie-
denen Regularien, unter anderem in Teilen der europäischen Pensionsfondsrichtlinie (Insti-
tutions for Occupational Retirement Provision - IORP) sowie den Regelungen der §§ 215 ff.
des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Charakters ist neben den im Versicherungsaufsichtsge-
setz (VAG) festgehaltenen Zieldimensionen der Sicherheit, der Rentabilität, der Liquidität
und der Qualität die Nachhaltigkeit eine weitere Zieldimension der Kapitalanlage und auch
ein Ziel des Dienstbetriebes der ZVK. Die Kasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung, im
Rahmen der Kapitalanlage einen Beitrag dazu zu leisten, die Grundlagen einer lebenswer-
ten Umwelt für heutige und künftige Generationen zu erhalten.
Die Grenzen der im Kontext Nachhaltigkeit verwendeten Begrifflichkeiten wie beispielsweise
ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit und auch Ethik sind fließend. Daher
subsumiert die Kasse alle genannten Themengebiete unter der Zieldimension Nachhaltig-
keit.
Um die begrenzten Ressourcen der Kasse zu optimieren, greift sie auf die Infrastruktur der
Stadt Köln zurück. Die von der Stadt Köln definierten Werte, Grundsätze und Richtlinien
werden entsprechend übernommen und gelten analog. Aus diesem Grund liegt der Fokus
des Nachhaltigkeitsberichtes im Wesentlichen auf den Kapitalanlagen der Kasse.
Angesichts der aktuellen Diskussionen zum Klimaschutz und Gesellschaft entwickelt sich die
Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien in der Kapitalanlage an den Kapitalmärkten zuneh-
mend weiter. Diese sollen insbesondere durch geplante regulatorische Vorgaben immer wei-
ter konkretisiert werden. Regulierungsinitiativen wie der Aktionsplan der Europäischen Kom-
mission für nachhaltige Finanzen („sustainable finance“) zielen darauf ab, die Kapitalströme
auf eine nachhaltigere Wirtschaft auszurichten sowie Transparenz und Langfristigkeit zu för-
dern. Zudem sind auch Kriterien der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement zu implemen-
tieren. Der Aktionsplan sieht im Einzelnen die nachfolgenden Maßnahmen vor:
1. Entwicklung eines EU-weiten Klassifizierungssyst ems für nachhaltige Aktivitäten
(„Taxonomie“)
2. Etablierung von Standards und Labels für „grüne“/ökologisch nachhaltige Finanzpro-
dukte
3. Förderung von Investitionen in nachhaltige Proje kte („Investmentplan for Europe“)
4. Berücksichtigung von Nachhaltigkeit bei der Fina nzberatung
5. Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks
6. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Ratings und Marktanalysen
7. Klärung der Pflichten von Investoren und Vermöge nsverwaltern in Bezug auf Nach-
haltigkeitsauswirkungen (-risiken)
8. Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in aufsichts rechtlichen Vorschriften
9. Anpassung der Vorschriften zur Offenlegung von N achhaltigkeitsinformationen und
zur Rechnungslegung
10. Förderung nachhaltiger Unternehmensführung und mehr langfristigem Denken auf
den Kapitalmärkten
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Es bestehen gegenwärtig weiterhin noch zahlreiche Unklarheiten, die der Gesetzgeber in
den kommenden Jahren sukzessive zu klären beabsichtigt. Die Kasse beobachtet die Ver-
änderungen für die verschiedenen Branchen und Portfolien, in die sie neu investiert.
Auch wenn die Relevanz eines umfassenden Nachhaltigkeitsansatzes klar ersichtlich ist, so
fehlt es zurzeit noch an einem entsprechenden durchgängig durchführbaren Marktangebot.
Hierunter ist zu verstehen, dass mangels Standards für Asset Manager als auch Investoren
augenblicklich eine Berücksichtigung von Kriterien nur im Hinblick auf die Besonderheiten
jeder einzelnen Asset Klasse möglich ist. Eine starre Definition von Kriterien mit entspre-
chenden Prozessen, die durchgängig für alle Asset Klassen formuliert wird, ist in der Praxis
nicht umsetzbar. Die Kasse greift daher weiterhin auf die individuellen Nachhaltigkeitskon-
zepte der von ihr ausgewählten Asset Manager zurück.
Im Jahr 2015 wurde die Agenda 2030 und die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung
(Sustainable Development Goals, SDGs) verabschiedet. Alle in den Vereinten Nationen ver-
tretenen Regierungen haben sich damit verpflichtet, die globalen Herausforderungen nach-
haltig zu lösen. Mit den 17 Zielen will die internationale Gemeinschaft bis 2030 wirtschaftli-
che, soziale und ökologische Entwicklung nachhaltig voranbringen und erreichen. Trotz vie-
ler Fortschritte gibt es noch viel zu tun, bis die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung er-
reicht sind. Als Investor kann sich die Kasse an einigen der 17 Zielen orientieren und durch
einen aktiven Beitrag eine positive Wirkung im Sinne der Nachhaltigkeit ausüben.
Die Kasse ist trotz ihres Vermögens von über eine Milliarde Euro ein relativ kleiner Anleger
im Bereich der Institutionellen Investoren. Aufgrund einer breiten Diversifikation über ver-
schiedene Anlageklassen relativieren sich die investierten Mittel je Unternehmen bezie-
hungsweise Sachwerte auf der Detailebene. Ein gemeinsamer Nenner für die Institutionellen
Investoren sind gleichgerichtete ökonomische Interessen in gemeinsame Produkte (Spezial-
fonds). Zunehmend setzen sich auch hier mit dem Nachhaltigkeitsgedanken verbundene
ökonomische Interessen durch. Im Rahmen ihrer Entscheidungsmöglichkeiten nutzt sie
diese sehr aktiv.
2. Sicherung der Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der ZVK
2.1. Grundsätzliches
Die ZVK mandatiert in allen Anlageklassen Vermögensverwalter/Fondsmanager, die die
Verwaltung der investierten Mittel übernehmen und in der Regel eigenständig auf der Basis
vorgegebener Anlagestrategien über die konkret investierten Wertpapiere oder Kapitalanla-
gen entscheiden. Die Überwachung erfolgt über ein laufendes Berichtswesen sowie die für
jeden Fonds eingerichteten Anlageausschüsse. Darüber hinaus werden für verschiedene
Aufgaben externe Berater eingesetzt.
Die Berater und Asset Manager der Kasse haben sich den Prinzipien für Verantwortliches
Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI) angeschlossen und/oder haben ähnliche Ge-
danken, Vorgaben und Konzepte in ihren Geschäftsmodellen verankert. Hierbei werden Um-
welt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Darüber
hinaus sind die Manager aufgrund ihrer jeweiligen Verbandszugehörigkeiten zur Einhaltung
von Wohlverhaltensregeln und von allgemein anerkannten Regeln zur Ethik verpflichtet. Auf-
grund der Eigenverpflichtung der Berater und Asset Manager ist ein sorgfältiges Vorgehen
bei der Auswahl der nachgelagerten externen Dienstleister sichergestellt. Aus diesem Grund
und zum Schutze der Ressourcen der Kasse wird vorerst auf eine weitergehende Betrach-
tung dieser Prozesse verzichtet.
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2.2. Ausschlusskriterien
Eine einfache und allgemein anerkannte Form zur Umsetzung erster Schritte einer nachhal-
tigen Kapitalanlage ist die Definition von Ausschlusskriterien im Sinne einer Negativliste. In
diesem Sinne hat die ZVK Investitionen gemäß der Richtlinie für die Vermögensanlage (An-
lage 2 Nachhaltigkeit) in der Neufassung vom 22. November 2016 in nachfolgende Bereiche
ausgeschlossen:
- Agrarrohstoffe/Unethischer Handel und Spekulation en mit Lebensmitteln
- Glücksspielindustrie
- Erotikindustrie
- Rüstungsindustrie und Waffenhandel
- Tabakindustrie
- Alkoholindustrie
- Ethisch und moralisch nicht vertretbare Investiti onen wie zum Beispiel Projektent-
wicklungen im Bereich der Immobilien, bei denen sozial schwache Mieter be-
nachteiligt werden.
Die Berücksichtigung dieser Ausschlusskriterien ist fester Bestandteil der liquiden Anlage-
klassen und können hier über Negativlisten überwacht und sichergestellt werden. Zudem be-
rücksichtigen die Asset Manager auch ohne Vorgaben der Kasse bei den Unternehmens-
analysen in ihren Investitionsprozessen sogenannte ESG-Kriterien, die sich mit ökologi-
schen, sozialen und Kennzahlen der Unternehmensführung auseinandersetzen. Die Asset
Manager greifen hierfür auf eigenes und/oder auf externes ESG-Research zurück. Die Spe-
zialfondsmanager in den anderen Asset Klassen berücksichtigen Ausschlusskriterien bei ih-
ren Anlageentscheidungen über ihre eigenen Nachhaltigkeitskonzepte.
Mit Blick auf die beginnenden Veränderungsprozesse bei den Asset Managern entstehen
zukünftig neue Möglichkeiten für die die Kasse im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
einen effizienteren Beitrag für die Umwelt unter ESG-Aspekten leisten kann. Ausschlusskri-
terien bieten hier zwar die Möglichkeit, die Investition in kritische Geschäftstätigkeiten zu
vermeiden, allerdings bieten sie keine Unterstützung für Unternehmen, die sich in positiven
Wandelprozessen befinden.
2.3. Wahrnehmung von Stimmrechten in Anlageausschüssen (Engagement)
Die Überwachung der Investments erfolgt in den einzelnen Fonds mittels gesonderter Anla-
geausschüsse. Im ZVK-eigenen Masterfonds ist die ZVK ohne Beteiligung anderer Anleger
investiert und kann die Anlagerichtlinien nach eigenen Kriterien festlegen. In den anderen
Anlageklassen investiert die ZVK gemeinsam mit anderen Anlegern in geschlossenen Spezi-
alfonds. Die Kasse setzt dieses aktiv für ihre Interessen und das Thema Nachhaltigkeit ein.
Die Umsetzung im Detail obliegt wiederum den jeweils ausgewählten Asset Managern auf
Basis ihrer Konzepte. In einigen großen Fonds finden Sitzungen des Anlageausschusses
statt, die Anleger haben aber keine Stimmrechte. Auch hier bringt die ZVK ihre Interessen
durch entsprechende Meinungsäußerungen zum Ausdruck. In der Regel berücksichtigen die
Fondsmanager die von den Anlegern geäußerten Anliegen. Eine Verpflichtung hierzu be-
steht jedoch nicht.
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2.4. Wahrnehmung von Stimmrechten als Anteilseigner
Die Kasse investiert grundsätzlich nicht direkt in Aktien von Unternehmen, sondern aus-
schließlich mittelbar über Spezialfonds, die von einem hierauf spezialisierten Asset Manager
verwaltet werden. Diese Asset Manager haben sich selbständig, wie bereits dargestellt, be-
sonderen ESG-Regeln unterworfen und wenden diese im Rahmen des Investmentprozesses
und bereits bei der Einzeltitelauswahl an. Darüber hinaus finden Nachhaltigkeitsaspekte im
Rahmen der Ausübung von Stimmrechten Berücksichtigung.
Bei den im Masterfonds investierten Eigenkapitalinstrumenten werden die Stimmrechte von
der Deka als Master-KVG wahrgenommen (siehe auch 3.2). Unabhängige Rating-Agentu-
ren 1 bestätigen der DekaBank die Umsetzung der nachhaltigen Agenden. Die Deka verfügt
über klar definierte und transparente Grundsätze der Abstimmungspolitik bei Hauptver-
sammlungen und veröffentlicht darüber hinaus auch Redebeiträge auf Hauptversammlungen
und erstellt einen Report zur Votingübersicht. Auf eine direkte Wahrnehmung eines Unter-
nehmensdialoges, die sich auch als Fremdkapitalgeber durchführen ließe, oder eine Aus-
übung von Stimmrechten hat die ZVK vor diesen Hintergründen, aber auch aus Ressourcen-
und Kostengründen, sowie des im Vergleich zu anderen Anlegern geringen Investitionsvolu-
mens in Aktien und Anleihen verzichtet.
2.5. Externe Beratung
In diesem Zusammenhang nutzt die Kasse die Expertise der von ihr beauftragten externen
Berater und Asset Manager. Je nach Größe verfügen diese über eigene Ressourcen im Be-
reich der Nachhaltigkeit und bieten der Kasse somit eine gute Unterstützung.
2.6. Mitgliedschaften
Da die Kasse in die Spezialfonds von Managern investiert, die sich häufig beispielsweise
den „Principles for Responsible Investment (PRI)“ angeschlossen haben und über deutlich
mehr Ressourcen verfügen, werden diese Erkenntnisse bereits an anderer Stelle sinnvoll in
die Mandate der Kasse eingebracht. Die Kasse kann hier auf die Informationen und den
Austausch in der AKA zurückgreifen, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die
Vorgehensweisen bei anderen Kassen anbelangt.
3. Status Quo in den einzelnen Anlageklassen der ZVK
3.1. Direktanlagen
Die Direktanlagen der ZVK wurden im Jahr 2018 von einem externen Vermögensverwalter
im Rahmen eines sogenannten Buy- and Hold-Ansatzes bewirtschaftet. Beim Erwerb von
Neuanlagen wurden die Nachhaltigkeitskriterien der Kasse beachtet.
Die für den Masterfonds auf der Basis der Ausschlusskriterien erstellte Negativliste für Un-
ternehmen und Emittenten wird seit Mitte 2017 auch für die Prüfung der Bestände und bei
Neuanlagen in der Direktanlage berücksichtigt. Im Portfolio der Kasse sind keine Emittenten
vorhanden, die auf der Negativliste geführt sind.
Die meisten Emittenten der Direktanlagen verfügen über eigene Nachhaltigkeitsratings. Bei
circa 26,7 % liegen diese, in der Regel aus Kostengründen, nicht vor. Hierbei handelt es sich
oftmals auch um Altanlagen, die aus wirtschaftlichen Gründen bis zum Ablauf der Laufzeit
im Portfolio gehalten werden.
1 Vgl. https://www.deka.de/deka-gruppe/nachhaltigkeit , abgerufen am 18.05.2017
Seite 7
3.2. Masterfonds
Die vollständige Umstrukturierung des Masterfonds wurde im Jahr 2016 beschlossen und
bis Ende des Jahres 2017 umgesetzt. Basis des Konzeptes ist der Erwerb von Einzeltiteln
im Bereich der Anleihen und Aktien. Darüber hinaus wurde ein Risiko-Overlay integriert, das
die Einhaltung des Risikobudgets sicherstellen soll. Die Kasse hat hierfür entsprechende
Spezialisten beauftragt. Allen ist gemein, dass sie ESG-Kriterien in ihren Unternehmen ver-
ankert haben. Darüber hinaus nehmen diese in der Fundamental- beziehungsweise Kreditri-
sikoanalyse sowie in den Portfoliokonstruktionsprozessen einen wesentlichen Stellenwert
ein. Ein negatives Ereignis kann die Liquidität und die Kapitalstruktur eines Unternehmens
erheblich beeinträchtigen und auch die Handelbarkeit von Anleihen eines Emittenten ein-
schränken. Insofern können hier ESG-Ratings auch als langfristiger Risikoindikator dienen.
Darüber hinaus ist wesentlich, dass der von der Kasse für die Anlageklasse der Aktien neu
ausgewählte Asset Manager über ein großes ESG-Researchteam verfügt und aktiv am öf-
fentlichen Dialog teilnimmt. Der Asset Manager beteiligt sich an öffentlichen Konsultationen
zu Regulierungs- und Gesetzesvorhaben und partizipiert an politischen Initiativen auf Markt-,
Regionen- und Branchenebene. Zudem nimmt er mittels Veröffentlichungen an verschiede-
nen Stellen Einfluss auf Markt- und Branchenpraktiken.
Der Masterfonds wird von der Deka als Master-KVG verwaltet. Die Deka hat das United Na-
tions Principles for Responsible Investment (UNPRI) unterzeichnet und folgt dem Europäi-
schen Transparenz Kodex für Nachhaltigkeitsfonds. Darüber hinaus ist sie Anbieter von ver-
schiedenen nachhaltigen Investmentkonzepten und arbeitet unter anderem mit oekom rese-
arch, imug und Vigeo EIRIS zusammen. Sie verfügt über Nachhaltigkeits-Ratings, die über
dem Durchschnitt liegen. In ihren Grundsätzen zur Stimmrechtsausübung hat sie einschlä-
gige Umwelt- und Sozial-Standards (ESG-Kriterien) sowie den Deutschen Corporate Gover-
nance Kodex verankert.
3.3. Immobilien
Für Immobilien besteht eine Vielzahl von Begrifflichkeiten für die Bezeichnung im Hinblick
auf die Eigenschaft der Nachhaltigkeit. Hierzu gehören Begrifflichkeiten wie Green Buildings
oder Niedrigenergiehäuser. Die unterschiedliche Definition von Nachhaltigkeitsbegriffen im
Sektor der Immobilien und die Heterogenität der verschiedenen Segmente, wie beispiels-
weise Wohn-, Büro-, oder Einzelhandelsimmobilien führen zu nicht klar abgrenzbaren und
vergleichbaren Konzepten und Strategien. Einen internationalen oder europäischen Stan-
dard gibt es bislang nicht. Mittels Zertifizierungssystemen wird näherungsweise eine Ver-
gleichsmöglichkeit geschaffen, auch wenn Unterschiede der einzelnen Systeme in ihrer
Schwerpunktbildung und der Definition von Kriterien bestehen. Neben dem Energieausweis
kristallisieren sich die länderspezifischen Standards DGNB
2 (dt.), BREEAM 3 (UK), LEED 4
(amerik.) und HQE 5 (frz.) für die Gebäudezertifizierung sowie für deutsche Wohngebäude
der KFW-Standard heraus. Ein Fondsmanager hat mit wissenschaftlicher Unterstützung auf
der Basis der Standards DGNB, LEED und BREEAM einen eigenen Standard entwickelt
(Retail Sustainability Check, RSC). Die einzelnen Standards unterscheiden nochmals nach
drei Auszeichnungsstufen (Good/Silber, Very Good/Gold, Excellent/Platin).
Den aktuellen Sachstand zu der Bewertung der von der ZVK investierten Objekte zeigt die
folgende Darstellung (Gebäudezertifizierungen nach Auszeichnungsstufen/Verkehrswerte in
Prozent auf in dieser Kategorie gemeldete Objekte):
2 Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen
3 Building Research Establishement Environmental Assessment Method
4 Leadership in Energy and Environmental Design
5 Haute Qualite Environmentale
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Tabelle 1: Übersicht zu den Zertifizierungen der Anlageklasse der Immobilien per
Stand 31.12.2018
Good 13,65 %
Very Good 32,06 %
Excellent 17,15 %
(noch) keine Zertifizie-
rung** 37,13%
* Aufgrund Portfolioveränderungen Unterschiede zum letzten Berichtszeitpunkt
** nicht berücksichtigt sind die Objekte aus den Fonds von Aberdeen und
BEOS aufgrund der Asset Klassen (Wohnen, Unternehmensimmobilien)
Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Anteil der Objekte mit Zertifizierung deutlich erhöht
werden. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf den Erwerb des Aureums in Bonn,
welches mit DGNB Gold zertifiziert ist. Aber auch beispielsweise der Manager Invesco ver-
sucht sukzessive diesen Anteil im IREEF Fonds hochzufahren. So wurde das interne Ziel
formuliert innerhalb der kommenden 2 Jahre für 100 % des Portfolios international aner-
kannte Gebäudezertifizierungen nachzuweisen.
Bei der Fondszertifizierung nach GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark) wird
die Nachhaltigkeitsperformance von Immobilienanlagelösungen weltweit systematisch über-
prüft und gegenübergestellt. Damit verfolgt GRESB das Ziel, die Nachhaltigkeitsperformance
von Immobilienanlagelösungen für Anleger und Immobilienverwalter transparenter und mess-
bar zu machen. Weltweit repräsentiert GRESB mehr als 750 Immobilienmanager und -fonds
mit einem Immobilienwert in Höhe von USD 2,8 Billionen. Die Immobilienanlagen werden in
einem umfangreichen Evaluationsprozess mit ihrer jeweiligen Vergleichsgruppe verglichen.
Derzeit liegt die Bewertung für zwei der investierten Fonds (Investitionsvolumen circa 50 Milli-
onen Euro) vor. Diese sind überdurchschnittlich bewertet und haben seitens des Manage-
ments eine Zusage abgegeben, dies auch zukünftig anzustreben. Die anderen Fonds sind
derzeit noch keine Teilnehmer von GRESB.
3.4. Infrastruktur (Umfang circa 70 Millionen Euro)
In der Anlageklasse Infrastruktur sind alle eingesetzten Fondsmanager unter dem Aspekt
der Nachhaltigkeit überdurchschnittlich bewertet (A+ nach ESG- oder PRI-Standard).
Bei der Anlage verfolgt die ZVK bewusst einen über alle Sektoren gestreuten Investmentan-
satz, der ausschließlich mittels einer indirekten Anlage über Spezialfonds umgesetzt wird.
Die Verteilung der Investitionen auf die einzelnen Sektoren ist in Abbildung 1 dargestellt.
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Abbildung 1: Sektoren im Bereich der Infrastrukturinvestments per Stand 31.12.2018
Auf den Bereich Versorgung entfallen 44 % der Investitionen. Hierunter sind auch Investitio-
nen in Lager und Transportnetze für Öl und Gas subsumiert. Unter den Investitionen ist wei-
terhin kein Unternehmen, das in der Exploration fossiler Brennstoffe engagiert ist.
Der Anteil des Sektors Energie in Höhe von 18 % des Portfolios wird teilweise durch Erneu-
erbare Energien umgesetzt. Die Schwerpunkte liegen im Bereich Wind- und Wasserenergie
(Hydro). Die genaue Verteilung ergibt sich wie folgt:
Abbildung 2: Subsektoren im Bereich der Energie
3.5. Private Debt (Umfang circa 35 Millionen Euro)
Analog der Anlageklasse Infrastruktur investiert die Kasse in der Anlageklasse Private Debt
in breit diversifizierte Spezialfonds, die von hierauf spezialisierten und erfahrenen Asset Ma-
nagern verwaltet werden. Die Verteilung der Investitionen auf die einzelnen Sektoren wird
wie folgt dargestellt:
18%
44%
22%
14%
2%
Energie
Versorgung
Transport
Telekommunikation
Soziale Infrastruktur
53%
2% 1%
44%
Wind
Solar
Biomasse
Hydro
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Abbildung 3: Sektoren in der Anlageklasse Private Debt per Stand 31.12.2018
Das Thema Nachhaltigkeit wird in dieser Anlageklasse mittels der Beachtung der ESG-Krite-
rien durch die jeweiligen Asset Manager, das intensive inhaltliche Engagement bei den je-
weiligen finanzierten Unternehmen und den Dialog mit den Unternehmensvorständen einge-
bracht. Es existieren keine unter dem Aspekt „Divestment“ als kritisch anzusehende Investiti-
onen.
4. Nachhaltigkeit in sonstigen Bereichen der ZVK
Die ZVK wird als Dienststelle der Stadt Köln geführt. Der Dienstsitz ist das Jakordenhaus in
der Jakordenstraße 18-20, 50668 Köln. Das Eigentum soll im Zuge des geplanten Umzuges
in das neue energieeffiziente Verwaltungsgebäude der RheinEnergie am Parkgürtel an die
Stadt Köln übertragen werden. Aufgrund von Verzögerungen bei der Erstellung des Gebäu-
des hat sich der Umzugstermin für die ZVK auf das Jahr 2020 verschoben.
Die ZVK verfügt weiterhin nicht über eigene Dienstfahrzeuge. Die anfallenden Dienstreisen
werden bevorzugt mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt. Für die betroffenen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter wird weiterhin jeweils eine BahnCard beschafft. Im Übrigen gel-
ten die städtischen Richtlinien für die Abwicklung von Dienstreisen.
5. Ergebnis und weitere Vorgehensweise
Die Kapitalmärkte und auch die Gesetzgeber weisen erste Ergebnisse ihrer Bemühungen
aus. Die Produktvielfalt unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien ist gestiegen und die Ge-
setzgeber in der EU als auch national weisen erste richtungsweisende Ansätze aus. Diese
sollen in den nächsten Jahren weiter konkretisiert werden. Somit wird es noch einige Zeit
dauern, bis sich hier klare Standards auf Seiten der Asset Manager wie auch Investoren ab-
zeichnen werden.
Nichtsdestotrotz wird die Kasse ihre Kompetenzen und positiven Einflussmöglichkeiten wei-
terentwickeln. Im Jahr 2019 wurde ein Vertrag mit einem neuen Strategieberater geschlos-
sen, der auch einen Schwerpunkt im Thema der Nachhaltigkeit setzt. Hiermit verbunden ist
eine Weiterentwicklung der Kapitalanlagestrategie, um die Anlagepolitik so zu gestalten,
dass die Kasse weiter die an sie gestellten Risiko- und Renditeanforderungen erfüllt und zu-
nehmend aktive Beiträge im Sinne der Nachhaltigkeit erzielt. Es ist der Kasse ein wichtiges
Anliegen, die Zukunft aktiv und verantwortungsbewusst im Sinne ihrer Versicherten und Mit-
gliedsunternehmen mit zu gestalten.
22%
2%
22%
9%
18%
20%
2% 5%
Konsumgüter - Erweitert
Konsumgüter - Basis
Verarbeitendes Gewerbe
Finanz-DL
Gesundheitswesen
Informationstechnologie
Telekommunikations-DL
Industrielle Grundstoffe
Anlage 1 Anhang zum Jahresabschluss 2018
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1 Anhang zum Jahresabschluss 2018 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Eigen- betriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord- nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück- sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Grundstücke und Bauten sind zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und zuzüglich erforderlicher Zuschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die am KÖZU-FundMaster, den Immobilienfonds sowie den Infrastrukturbeteiligungen und der Anlageklasse Private Debt gehaltenen Investmentanteile werden ebenfalls nach den für das An- lagevermögen geltenden Grundsätzen bewertet. Zeitwerte wurden auf Basis des von der jewei- ligen Gesellschaft festgestellten anteiligen Nettoinventarwertes per 30. Dezember 2018 ermit- telt. Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so- fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab- schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos- ten. Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei- bungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die Differenzen zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Diese Kapitalanlagen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewer- tet. Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. Agiobeträge wurden aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die Zins- und Mietforderungen sowie die sonstigen Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, ge- gebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen, angesetzt. Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin- dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch den Verantwortlichen Aktuar nach versiche- rungsmathematischen Grundsätzen. 2 In der Pflichtversicherung erfolgte mit Wirkung ab 01.01.2010 die Umstellung auf neue biometri- sche Rechnungsgrundlagen. Der Übergang erfolgt dabei in 10 Jahresschritten. Diese biometri- schen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der Zusatzversorgungskasse der bayeri- schen Gemeinden und all ihrer Kooperationspartner abgeleitet. Zum 31.12.2018 sind bereits neun Schritte erfolgt. In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe- nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos- ten berechnet. Zur Berechnung wurde der Garantiezins von 2,25 % verwendet. Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver- pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. 3 3 Angaben zur Bilanz Aktiva A. Immaterielle Vermögensgegenstände A.I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Hier sind die Kosten für Lizenzen zu einem Programm ausgewiesen, welches für das Einscannen von Unterlagen für die Digitalisierung der Rentenakten erforderlich ist. B. Kapitalanlagen B.I. Grundstücke, grundstückseigene Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Diese Kapitalanlage beinhaltet mit 38.542,68 Euro das Verwaltungsgebäude Jakorden- straße. Für diese Immobilie liegt eine Wertermittlung des Amtes für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster vom 18.10.2018 vor, welches zum Zweck der Übertragung der Im- mobilie in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erstellt worden ist. Es wurden planmäßige Abschreibungen von 5.638,79 Euro vorgenommen. B.II. Sonstige Kapitalanlagen B.II.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Pflichtversicherung = PV, Freiwillige Versicherung = FV, alle Beträge in Euro KÖZU FundMaster Anteilspreis 30.12. 83,38 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 3.005.960 168.487 3.174.447 Marktwert/Euro 250.648.372,69 14.049.086,60 264.697.459,29 Buchwert/Euro 246.545.121,56 14.575.964,53 261.121.086,09 Differenz/Euro 4.103.251,13 -526.877,93 3.576.373,20 Ausschüttung/Euro 0,00 0,00 0,00 Immobilienspezialfonds Warburg HIH KOOP Anteilspreis 30.12. 105,82 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 531.429 32.238 563.667 Marktwert/Euro 56.230.502,49 3.411.102,78 59.641.605,27 Buchwert/Euro 53.858.203,88 3.287.721,96 57.145.925,84 Differenz/Euro 2.372.298,61 123.380,82 2.495.679,43 Ausschüttung/Euro 4.203.603,39 255.002,58 4.458.605,97 4 Warburg HIH Deutschland TOP 5 Fonds Anteilspreis 30.12. 146,07 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 191.468 7.092 198.560 Marktwert/Euro 27.967.730,76 1.035.928,44 29.003.659,20 Buchwert/Euro 23.293.923,74 868.598,57 24.162.522,31 Differenz/Euro 4.673.807,02 167.329,87 4.841.136,89 Ausschüttung/Euro 241.249,68 8.935,92 250.185,60 IntReal BEOS CREFG II Anteilspreis 30.12. 144,98 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 171.279 9.014 180.293 Marktwert/Euro 24.832.029,42 1.306.849,72 26.138.879,14 Buchwert/Euro 18.999.880,40 999.894,46 19.999.774,86 Differenz/Euro 5.832.149,02 306.955,26 6.139.104,28 Ausschüttung/Euro 1.370.232,00 72.112,00 1.442.344,00 UI Real Estate 4 (Hofstatt) Anteilspreis 30.12. 109,49 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 193.638,32 10.225 203.863,32 Marktwert/Euro 21.201.459,66 1.119.535,25 22.320.994,91 Buchwert/Euro 18.997.331,18 1.000.005,00 19.997.336,18 Differenz/Euro 2.204.128,48 119.530,25 2.323.658,73 Ausschüttung/Euro 793.917,11 41.922,50 835.839,61 CBRE Pan European Core Fund Anteilspreis 30.12. 1,3334 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 20.016.028,82 872.408,29 20.888.437,11 Marktwert/Euro 26.688.461,33 1.163.229,49 27.851.690,82 Buchwert/Euro 24.019.326,46 1.006.348,72 25.025.675,18 Differenz/Euro 2.669.134,87 156.880,77 2.826.015,64 Ausschüttung/Euro 770.723,92 33.592,43 804.316,35 Aberdeen Städte und Wohnen Anteilspreis 30.12. 56,00 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 653.065 18.854 671.919 Marktwert/Euro 36.573.470,58 1.055.876,85 37.629.347,43 Buchwert/Euro 34.576.945,77 1.000.016,16 35.576.961,93 Differenz/Euro 1.996.524,81 55.860,69 2.052.385,50 Ausschüttung/Euro 1.215.027,43 35.077,87 1.250.105,30 5 Savills IM European Retail Fund FCP-SIF Anteilspreis 30.12. 1.216,57 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 17.390,940 913,784 18.304,724 Marktwert/Euro 21.157.360,11 1.111.685,58 22.269.045,69 Buchwert/Euro 19.000.000,00 1.000.000,00 20.000.000,00 Differenz/Euro 2.157.360,11 111.685,58 2.269.045,69 Ausschüttung/Euro 1.088.421,04 57.189,65 1.145.610,69 Invesco Real Estate European Fund (IREEF) Anteilspreis 30.12. 119,825 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 231.930,4368 8.913,7682 222.844,2050 Marktwert/Euro 25.634.214,59 1.068.092,27 26.702.306,86 Buchwert/Euro 24.000.000,00 1.000.000,00 25.000.000,00 Differenz/Euro 1.634.214,59 68.092,27 1.702.306,86 Ausschüttung/Euro 795.521,25 33.146,73 828.667,98 Art Invest MTC Urban Retail- Fund Anteilspreis 30.12. 109,60 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 121.643 9.785 131.428 Marktwert/Euro 13.331.730,16 1.072.408,44 14.404.138,60 Buchwert/Euro 12.828.922,92 1.000.049,60 13.828.972,52 Differenz/Euro 502.807,24 72.358,84 575.166,08 Ausschüttung/Euro 104.612,98 8.415,10 113.028,08 LaSalle Aureum Anteilspreis 30.12. 51,73 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 254.722 20.000 274.722 Marktwert/Euro 13.176.724,00 1.034.596,46 14.211.320,46 Buchwert/Euro 12.736.100,00 1.000.000,00 13.736.100,00 Differenz/Euro 440.624,00 34.596,46 475.220,46 Ausschüttung/Euro 0,00 0,00 0,00 6 Infrastrukturbeteiligungen Axa Infrastructure Fund III SCA SICAR Anteilspreis 30.12. 12,10 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 630.101 40.219 670.320 Marktwert/Euro 7.621.576,40 486.483,60 8.108.060,00 Buchwert/Euro 6.301.008,00 402.192,00 6.703.200,00 Differenz/Euro 1.320.568,40 84.291,60 1.404.860,00 Ausschüttung/Euro 6.189.150,84 395.052,19 6.584.203,03 European Diversified Infrastructure Fund FDP-SIF (EDIF I) Anteilspreis 30.12. 1,2056 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 11.749.804 698.282 12.448.086 Marktwert/Euro 14.165.563,70 841.848,78 15.007.412,48 Buchwert/Euro 11.452.241,29 679.999,82 12.132.241,11 Differenz/Euro 2.713.322,41 161.848,96 2.875.171,37 Ausschüttung/Euro 1.223.033,96 78.066,06 1.301.100,02 Antin Infrastructure Fund III SICAV FIAR Anteilspreis 30.12. 0,9895 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 6.956.000 444.000 7.400.000 Marktwert/Euro 6.882.962,00 439.338,00 7.322.300,00 Buchwert/Euro 6.956.000,00 444.000,00 7.400.000,00 Differenz/Euro -73.038,00 -4.662,00 -77.700,00 Ausschüttung/Euro 0,00 0,00 0,00 EDIF II Feeder Fund SCA Anteilspreis 30.12. 1,0354 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 9.319.865 599.010 9.918.875 Marktwert/Euro 9.649.788,22 620.214,96 10.270.003,18 Buchwert/Euro 9.399.999,92 600.000,08 10.000.000,00 Differenz/Euro 249.788,30 20.214,88 270.003,18 Ausschüttung/Euro 238.987,78 15.359,33 254.347,11 KÖZU Private Markets 13 SICAV RAIF SCA Anteilspreis 30.12. 957,03 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 2850 180 3.030 Marktwert/Euro 2.727.535,50 172.265,40 2.899.800,90 Buchwert/Euro 2.850.000,00 180.000,00 3.030.000,00 Differenz/Euro -122.464,50 -7.734,60 -130.199,10 Ausschüttung/Euro 0,00 0,00 0,00 7 Private Debt Fonds Private Capital Pool SICAV-SIF- Teilfonds XIII Direct Lending Basket (HSBC) Anteilspreis 30.12. 200,33 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 75.014,320 5.008,446 80.022,766 Marktwert/Euro 15.027.582,50 1.003.339,57 16.030.922,07 Buchwert/Euro 14.809.999,92 990.000,08 15.800.000,00 Differenz/Euro 217.582,58 13.339,49 230.922,07 Ausschüttung/Euro 600.114,55 40.067,57 640.182,12 Clareant EDL II Conduit S.A. (Alcentra) Anteilspreis 30.12. 1,0156 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 7.068.781,00 500.000,00 7.568.781,00 Marktwert/Euro 7.178.955,94 507.793,06 7.686.749,00 Buchwert/Euro 7.068.781,00 500.000,00 7.568.781,00 Differenz/Euro 110.174,94 7.793,06 117.968,00 Ausschüttung/Euro 423.267,05 33.490,09 456.757,14 Idinvest Lux Fund Anteilspreis 30.12. 104,8390 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 72.000 6.000 78.000 Marktwert/Euro 7.548.408,00 629.034,00 8.177.442,00 Buchwert/Euro 7.200.000,00 600.000,00 7.800.000,00 Differenz/Euro 348.408,00 29.034,00 377.442,00 Ausschüttung/Euro 237.371,81 22.428,83 259.800,64 Ardian Private Debt IV S.C.S, SICAV-RAIF Anteilspreis 30.12. 1.027,4022 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 1.349,95 71,05 1.421 Marktwert/Euro 1.386.941,56 72.996,92 1.459.938,48 Buchwert/Euro 1.406.454,64 74.023,93 1.480.478,57 Differenz/Euro -19.513,08 -1.027,01 -20.540,09 Ausschüttung/Euro 0,00 0,00 0,00 KÖZU Private Markets 17 SICAV RAIF SCA Anteilspreis 30.12. 977,10 Euro PV FV ZVK gesamt Anteile/Stück 2.380 150 2.530 Marktwert/Euro 2.325.498,00 146.565,00 2.472.063,00 Buchwert/Euro 2.380.000,00 150.000,00 2.530.000,00 Differenz/Euro -54.502,00 -3.435,00 -57.937,00 Ausschüttung/Euro 0,00 0,00 0,00 8 Zusammenfassung der Buchwerte der Fonds KÖZU FundMaster 261.121.086,09 Euro Immobilienfonds 254.473.268,82 Euro Infrastrukturbeteiligungen 39.265.441,11 Euro Private Debt Fonds 35.179.259,57 Euro Summe 590.039.055,59 Euro B.II.2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen 38.419.729,88 Euro Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschuss vom 18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. B.II.3. Sonstige Ausleihungen B.II.3.a Namensschuldverschreibungen Namensschuldverschreibungen 115.150.000,00 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 42.500.000,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 10.900.000,00 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 74.000.000,00 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 23.515.294,54 Euro Summe 266.065.294,54 Euro B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen Schuldscheinforderungen 150.173.008,58 Euro Darlehen an Mitglieder - Darlehen an die RheinEnergie 16.370.000,00 Euro Summe 166.543.008,58 Euro B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest- geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung. 9 Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen Kapitalanlagen 2018 Buchwert Euro Zeitwert Euro Bewertungs- reserve Euro I. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken a) Verwaltungsgebäude 38.542,68 7.300.000,00 7.261.457,32 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere a) KÖZU-FundMaster 261.121.086,09 264.697.459,29 3.576.373,20 b) Immobilienspezialfonds 254.473.268,82 280.172.988,38 25.699.719,56 c) Infrastrukturbeteiligungen 39.265.441,11 43.607.576,56 4.342.135,45 d) Private Debt 35.179.259,57 35.827.114,55 647.854,98 2. Inhaberschuldverschreibun- gen und andere festverzinsli- che Wertpapiere 38.419.729,88 42.063.045,00 3.643.315,12 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschrei- bungen aa) Namensschuldverschrei- bungen 115.150.000,00 126.222.751,34 11.072.751,34 ab) Öffentliche Namens- pfandbriefe 42.500.000,00 48.220.395,70 5.720.395,70 ac) Namensschuldverschrei- bungen von Mitgliedern 10.900.000,00 11.687.406,80 787.406,80 ad) Hypothekennamens- pfandbriefe 74.000.000,00 77.696.760,90 3.696.760,90 ae) ABS-Namensschuldver- schreibungen 23.515.294,54 29.835.310,63 6.320.016,09 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen ba) Schuldscheindarlehen 150.173.008,58 167.759.779,10 17.586.770,52 bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00 16.370.000,00 0,00 4. Einlagen bei Kreditinstituten 20.965.695,66 20.965.695,66 0,00 Summe 1.082.071.326,93 1.172.426.283,91 90.354.956,98 10 Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auf 1.021.551.948,23 Euro, die der Zeitwerte auf 1.108.032.250,53 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be- trägt 86.480.302,30 Euro. Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung auf 60.519.378,70 Euro, die der Zeitwerte auf 64.394.034,38 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Bewertungsreserve be- trägt 3.874.655,68 Euro. C. Forderungen C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: C.I.1. Versicherungsnehmer Hier sind Forderungen in Höhe von 40.518,93 Euro aus überzahlten Rentenleistungen der Pflichtversicherung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich um Beitragszahlungen der Versicherten in Höhe von 1.543,26 Euro, die erst im Folge- jahr eingegangen sind. C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2018 sowie sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 35.808,27 Euro, die am Bi- lanzstichtag noch nicht eingegangen waren. C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung in Höhe von 723.458,88 Euro. Sie wurden im Januar 2019 in Höhe von 687.051,88 Euro beglichen, ein Betrag von 36.407,00 Euro ist noch offen. 11 C.II. Sonstige Forderungen Hier handelt es sich unter anderem um Zinsen aus einem Darlehen in Höhe von 208.717,50 Euro sowie um Erträge aus Fonds, die erst im Folgejahr eingegangen sind. D. Sonstige Vermögensgegenstände D.I. Sachanlagen und Vorräte Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt- schaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand 28.496,51 Euro Zugang 69.046,15 Euro Planmäßige Abschreibungen/Abgänge -23.887,01 Euro Summe 73.655,65 Euro D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Es handelt sich um den Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn (SKB) sowie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2018. D.III. Andere Vermögensgegenstände Es handelt sich um die Rentenzahlungen für den Monat Januar 2019, die bereits im Dezember 2018 fällig waren und an die Rentenempfänger ausgezahlt wurden. E. Rechnungsabgrenzungsposten E.I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten Abgegrenzte Zinsen aus Direktanlagen und Tagesgeld 9.909.200,47 Euro E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 5.536,23 Euro Passiva A. Eigenkapital A.I. Jahresüberschuss Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche- rungstechnischen Rückstellungen gebucht. A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der ZVK Satzung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung wurde eine Verlustrücklage gebildet. Diese beträgt 3.240.963,37 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2018 wurde durch den Verantwortlichen Aktuar errechnet. 12 B. Versicherungstechnische Rückstellungen B.I. Deckungsrückstellung Pflichtversicherung - Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie- hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 638.616.417,59 Euro. Für das Jahr 2018 wurden nach der Berechnung des Verant- wortlichen Aktuars 35.625.093,97 Euro zugeführt. - Rückstellung für Überschussbeteiligung gemäß § 58 Absatz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Pflichtversicherung gemäß § 58 Absatz 1 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapital- gedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die Ge- währung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassenaus- schuss beschlossen. Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. - Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 der ZVK-Satzung Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge- wiesen. Das Vermögen beträgt 508.258.127,56 Euro. Dieses teilt sich auf in 436,1 Mio. Euro der individuellen Kapitaldeckung und 72,2 Mio. Euro der kol- lektiven Kapitalstärkung. Freiwillige Versicherung - Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK-Satzung Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt Köln für die freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem technischen Ge- schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech- nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb- lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhän- gige Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Ba- sis der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen er- mittelt. Die Deckungsrückstellung beträgt 64.819.267,37 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2018 in Höhe von 5.552.077,30 Euro wurde durch den Verantwortlichen Aktuar er- rechnet. B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be- trag in Höhe von 129.140,20 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 18.488,12 Euro ausgewiesen. C. Andere Rückstellungen C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge- genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamtinnen und Be- amten der Stadt Köln in Höhe von 4.677.689,00 Euro (Vorjahr 4.357.471,00 Euro). Die Dotierung der Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versiche- 13 rungsmathematischen Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfah- ren. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Klaus Heubeck. Gemäß § 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 5,0 % zugrunde gelegt. Für Beamte mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden für Zeiten vor 1998 keine Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsver- pflichtungen bedecken nur den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 1.1.1998. C.II. Sonstige Rückstellungen Bezeichnung Stand 01.01.2018 Inanspruch- nahme Auflösung Zuführung Endstand 31.12.2018 Euro Euro Euro Euro Euro Urlaubsansprüche der Mitarbeiter (-innen) 89.097,06 89.097,06 0,00 121.576,85 121.576,85 Beihilferückstel- lung 896.435,00 0,00 5.887,00 65.149,00 955.697,00 Aufbewahrung Ge- schäftsunterlagen 19.800,00 3.600,00 0,00 3.600,00 19.800,00 Kosten Versiche- rungsmathema- tik/Aktuar 20.230,00 20.230,00 0,00 20.230,00 20.230,00 Interne Jahresab- schlusskosten 21.500,00 21.500,00 0,00 22.110,98 22.110,98 Ext. Jahresab- schluss- und Prüf- kosten 45.619,50 22.220,50 967,50 22.431,50 44.863,00 Druck des Ge- schäftsberichtes 5.800,00 1.463,70 1.336,30 3.150,00 6.150,00 Sonstiges 21.333,33 21.333,33 0,00 21.333,33 21.333,33 Summe 1.119.814,89 179.444,59 8.190,80 279.581,66 1.211.761,16 Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten geringfügig erhöht. Für einige betriebliche Aufwendungen, die noch das Jahr 2018 betreffen, wurde eine Rückstellung „Sonstiges“ gebildet, da die entsprechenden Kostenabrechnungen der Dienstleister zum Jahresabschluss noch nicht vorlagen. D. Andere Verbindlichkeiten D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ge- genüber D.I.1. Versicherungsnehmern Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontenangaben des Versicherungsnehmers nicht ausgezahlt werden konnten und um Erstattungen von zu viel gezahlten Beiträgen. 14 D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Es handelt sich um Rückzahlungsansprüche der Mitglieder. Sämtliche Verbindlichkei- ten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich- tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2019 erfüllt. D.III. Sonstige Verbindlichkeiten Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al- tersvermögensgesetz. Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2019 erfüllt. E. Rechnungsabgrenzungsposten Hier sind Zahlungseingänge aufgeführt, die vor Fälligkeit auf den Konten der ZVK ein- gegangen sind. 15 4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Versicherungstechnische Rechnung I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung Pflichtversicherung Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 94.086.272,74 Euro sind gegenüber dem Vor- jahr um 3.767.238,98 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili- gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2018 51.809.156,65 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 2.094.203,15 Euro gestie- gen. In 2018 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entspre- chende Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 3.482.928,86 Euro für 399 (Vorjahr 248) Fälle an die ZVK übergeleitet. Weiterhin sind in diesem Posten Einnahmen zur Abwendung der Rentenkürzung we- gen eines Versorgungsausgleiches in Höhe von 37.658,19 Euro (15 Fälle) enthalten. Freiwillige Versicherung Hier sind die für das Jahr 2018 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung in Höhe von 4.298.924,18 Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 59.848,85 Euro (1,41 %). In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2018 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al- tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula- gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (199.061,23 Euro). Diese werden wie die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der Punktetabelle bewertet. I.2. Erträge aus Kapitalanlagen I.2.a Erträge aus Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Bauten ein- schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Der Betrag in Höhe von 410.525,51 Euro beinhaltet das Mietentgelt und die anteiligen Mietnebenkosten für das Verwaltungsgebäude Jakordenstraße. Im Geschäftsjahr 2018 wurde für den selbstgenutzten Teil des Gebäudes eine kalkulatorische Miete in Höhe von 113.287,71 Euro gebucht. Diese kalkulatorische Miete wird durch einen entspre- chenden Mietaufwand im Rahmen der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung kompensiert. 16 I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 811.172,78 Euro Ertragsausschüttungen KÖZU-FundMaster 0,00 Euro Immobilienfonds 11.325.730,44 Euro Infrastrukturbeteiligungen 8.139.650,16 Euro Private Debt 1.356.739,90 Euro Namensschuldverschreibungen 3.734.350,00 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 914.640,28 Euro Schuldscheindarlehen 8.209.290,96 Euro Inhaberschuldverschreibungen 1.148.630,69 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 1.539.400,00 Euro Termin- und Festgeldzinsen 229.856,90 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 912.353,13 Euro Auflösung Agien -70.829,56 Euro Reduzierung Disagio 11.359,91 Euro Summe 39.097.215,59 Euro I.2.c Erträge aus Zuschreibungen Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr aufgrund der Verein- nahmung von Zahlungen auf die Schuldscheinforderungen im Rahmen des Insolvenz- verfahrens der ehemaligen Lehman Brothers Holdings Inc.; USA. I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen Der Gewinn resultiert aus Kapitalrückzahlungen eines Infrastrukturfonds sowie aus der vorzeitigen Rückgabe einer Direktanlage. I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle Pflichtversicherung Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 96.050.708,29 Euro und sind ge- genüber dem Vorjahr um 1,78 % (Vorjahr 1,44 %) gestiegen. Maßgeblich für die Stei- gerung sind im Wesentlichen die zum 01.07.2018 vorgenommene Dynamisierung der Betriebsrenten sowie die Zunahme bei der Anzahl der Betriebsrentenempfängerinnen und Betriebsrentenempfänger von 20.383 auf 20.701. In 56 Fällen (Vorjahr 51) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK- Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 161.988,46 Euro. In 43 Fällen (Vorjahr 43) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be- ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet (11.556,35 Euro). In 616 Fällen (Vorjahr 612) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an verschie- dene Rentenversicherungsträger überwiesen (567.519,36 Euro). In 415 Fällen (Vorjahr 169) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar- wertausgleich durchgeführt (5.127.047,96 Euro). 17 Freiwillige Versicherung Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2018 eingetretenen Versicherungsfälle in der Freiwilligen Versicherung betrugen 738.867,32 Euro (Vorjahr 623.506,22 Euro). In 5 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge- samt 18.830,86 Euro aufgewendet. Es wurden 26.087,06 Euro für Beitragsabfindungen an 7 (Vorjahr 5) Versicherungsneh- merinnen und Versicherungsnehmer nach Vertragskündigung gezahlt. In 2018 erfolgte keine Abgabe von Altersvorsorgevermögen an einen anderen Anbieter. In 5 Fällen wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (314,85 Euro). Rückzahlungen von Zu- lagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenver- sicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 17.157,31 Euro. I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden vom Ver- antwortlichen Aktuar nach Erstellung des Jahresabschlusses berechnet. I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen Die versicherungstechnischen Rückstellungen in der Pflicht- und in der Freiwilligen Versicherung wurden ebenfalls nach Erstellung des Jahresabschlusses durch den Ver- antwortlichen Aktuar berechnet. I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge Der Posten setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Besoldung der Beamten 488.904,41 Euro Vergütung an Beschäftigte 476.782,74 Euro Sonstiger Personalaufwand 673,77 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 89.050,93 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 252.594,94 Euro Beihilfen an Beamte 12.165,33 Euro Beihilfen an Beschäftigte 219,04 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger 59.356,69 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 43.616,42 Euro Aufwand für EDV 268.174,94 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 61.969,78 Euro Telefon- und Postgebühren 27.470,54 Euro Bürobedarf 8.418,62 Euro Sonstige Abschreibungen 20.747,61 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 310.885,84 Euro Sonstige Aufwendungen 11.710,45 Euro Summe 2.132.742,05 Euro - Personalkosten In den Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2018 nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub, für Pensionsverpflichtungen sowie für Altersteilzeit 18 berücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen werden von der Kasse an die Stadt Köln erstattet. - Aufwand für EDV Der Posten beinhaltet mit 268.174,94 Euro die Kosten der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut- zung des dortigen Rechenzentrums sowie die anteiligen Kosten für Betrieb, Reparatur und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen sowie die Nutzung der vom Re- chenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen. - Vergütung für bezogene Dienstleistungen Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten an Verwaltungskosten-, Betriebskosten- und Fallkostenerstattungen - Sonstige Abschreibungen Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts- ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. - Sonstiger Verwaltungsaufwand Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon- toführungsgebühren, Druckaufträge etc. - Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV). I.5.b Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf- wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er- läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. Besoldung der Beamten 117.731,63 Euro Vergütung an Beschäftigte 114.812,65 Euro Sonstiger Personalaufwand 162,25 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 21.444,09 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 60.826,65 Euro Beihilfen an Beamte 2.929,50 Euro Beihilfen an Beschäftigte 52,75 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger 14.293,51 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 10.503,14 Euro Aufwand für EDV 8.587,05 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 14.040,03 Euro Telefon- und Postgebühren 6.223,79 Euro Bürobedarf 1.907,34 Euro Sonstige Abschreibungen 4.700,63 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 66.969,39 Euro Sonstige Aufwendungen 2.653,15 Euro Summe 447.837,55 Euro 19 I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan- lagen aufgeteilt: Besoldung der Beamten 127.421,94 Euro Vergütung an Beschäftigte 124.262,71 Euro Sonstiger Personalaufwand 175,60 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 23.209,12 Euro Versorgungsbezüge an ehemalige Beamtinnen und Beamte 65.833,19 Euro Beihilfen an Beamte 3.170,62 Euro Beihilfen an Beschäftigte 57,09 Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger 15.469,99 Euro Zusätzliche Altersversorgung (ZVK- Umlage) 11.367,64 Euro Aufwand für EDV 6.810,42 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 11.135,19 Euro Telefon- und Postgebühren 4.936,11 Euro Bürobedarf 1.512,72 Euro Sonstige Abschreibungen 3.728,09 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 53.113,66 Euro Aufwendungen Verwaltung der Kapitalanlagen 576.965,34 Euro Sonstige Aufwendungen 2.104,22 Euro Summe 1.031.273,65 Euro Der Betrag in Höhe von 576.965,34 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen enthält unter anderem die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten (320.024,79 Euro), für die Verwaltung der Direktanlagen (31.416,00 Euro) sowie für den Betrieb der Immobilie inklusive Nebenkosten, Versicherungsbeiträgen und Bauunterhaltungskosten (176.057,87 Euro). I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen Es handelt sich um die planmäßige Abschreibung auf die Immobilie Jakorden- straße 18-20 in Höhe von 5.638,79 Euro. I.6.c Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen Im Jahr 2018 gab es einen Kursverlust in Höhe von 6.665,88 Euro aus dem Abgang von Kapitalanlagen. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung Das versicherungstechnische Ergebnis weist einen Gewinn in Höhe von 604.592,54 Euro aus. 20 II. Nichtversicherungstechnische Rechnung II.1. Sonstige Erträge Verwaltungskostenerstattung 1.376,51 Euro Sonstige betriebliche Erträge 11,40 Euro Erträge aus Auflösung von Rückstellungen 1.763,68 Euro Summe 3.151,59 Euro II.2. Sonstige Aufwendungen Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 217.873,55 Euro Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 44.821,75 Euro Gutachter – und Beratungskosten allgemein 21.301,00 Euro Kosten Jahresabschluss 44.617,47 Euro Periodenfremde Aufwendungen 1.526,49 Euro Summe 330.140,26 Euro II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Gewinn in Höhe von 277.603,87 Euro aus. II.4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Jahr 2018 sind keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. II.5. Sonstige Steuern Sonstige Steuern sind im Jahr 2018 nicht angefallen. II.6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Der Jahresüberschuss beträgt 277.603,87 Euro. II.8. Einstellung in die Verlustrücklage Die Einstellung in die Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 277.603,87 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung des Verantwortlichen Aktuars. II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust Durch die Einstellungen in die Verlustrücklage wird kein Bilanzgewinn ausgewiesen. 21 5 Mitglieder der Organe der ZVK I. Kassenausschuss Mitglieder des Kassenausschuss Stadtdirektor Dr. Stephan Keller Leiter der Kasse und Vorsitzender des Kassenausschusses Rolf Brief Sparkasse KölnBonn Stellvertretender Leiter der Kasse und Stellvertretender Vorsitzender des Kassenausschusses Mitgliedervertretung Stellvertretung Helmut Blömeke (bis 30.06.2018) Dolores Burkert (ab 01.07.2018) Stadt Köln Bernd Rosenberger Stadt Köln Christiane Weigand Sparkasse KölnBonn Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke Stadt Köln Rainer Plaßmann Stadtwerke Karl-Heinz Böhle RheinEnergie AG Wolfgang Hüsken (bis 01.10.2018) Norbert Florin (ab 01.12.2018) Kliniken der Stadt Köln gGmbH Dr. Bernhard Steinmetz Flughafen Köln/Bonn GmbH Versichertenvertretung Stellvertretung Jörg Dicken Vorsitzender Gesamtpersonalrat der Stadt Köln Wolfgang Heimes Gesamtpersonalrat der Stadt Köln Rolf Brief Vorsitzender Personalrat Sparkasse KölnBonn Marco Steinborn Betriebsrat Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG Valentin Pilz Betriebsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Marion Krohn Betriebsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Gerhard Vollmer Betriebsrat RheinEnergie AG Peter Sterzl (bis 30.06.2018 Gaetano Magliarisi (ab 01.07.2018) Betriebsratsvorsitzender Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG Gastsitze Beatrix Schmitz Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG Iris Domernicht SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Klaus Mehren Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 22 II. Geschäftsführung Thomas Blaeser Geschäftsführer der ZVK Stefanie Grünert Stellvertretende Geschäftsführerin der ZVK 6 Ergänzende Angaben Personal Der Beschäftigtenstand (Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte, jedoch ohne Auszubildende) betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihil- fekasse am Jahresende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 2018 2017 Beamtinnen und Beamte 17,15 16,15 Beschäftigte 11,20 12,12 Summe 28,35 28,27 Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 193.969,89 Euro (Vorjahr 188.082,93 Euro). Hiervon entfallen 94.258,08 Euro auf den Geschäftsführer und 99.711,90 Euro auf die stellvertretende Geschäftsführerin. Eine anteilige Personalkos- tenverrechnung des Geschäftsführers von 20,00 % zulasten der Beihilfekasse, deren Leitung dem Geschäftsführer zusätzlich obliegt, wurde berücksichtigt Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 40.217,13 Euro. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per- sonen wurden nicht getätigt. Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2018 noch Verpflichtungen in Höhe von 55,11 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 20,89 Mio. Euro und aus Private Debt 34,19 Mio. Euro. Abschlussprüferhonorar Die im Geschäftsjahr 2018 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsgesellschaft berechneten Honorare für die Abschlussprü- fung 2017 betrugen 22.431,50 Euro (brutto). Eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 wurde in Höhe von 22.431,50 Euro gebildet. Köln, den 28.06.2019 Thomas Blaeser Stefanie Grünert Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin
Anlage 5 Lagebericht 2018
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1 Lagebericht 2018 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Allgemeines Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2018 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung vom 10.06.2018. Gemäß § 62 der ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrechnungsverband I) der unverändert gültige Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hin- aus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Berichtsjahr weiterhin 3,2 % des jeweiligen zusatzversor- gungspflichtigen Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage beträgt 0,3 % der zusatzver- sorgungspflichtigen Entgelte. In seiner Sitzung am 26.09.2016 hat der Kassenausschuss ZVK auf Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars beschlossen, bis zum Jahr 2021 einschließlich die zu- vor genannten Hebesätze in unveränderter Höhe beizubehalten. Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2009 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Tarif 2002 in der jeweils gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt der 5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 im geschlossenen Bestand fortgeführt. Geschäftsgrundlage für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der je- weils gültigen Fassung. Das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2009 zugestimmt. Der Tarif 2009 wird seit dem 01.07.2012 ebenfalls im geschlossenen Bestand fortgeführt. Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versi- cherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das damalige MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den Tarif 2012 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2012 am 13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen. Als Reaktion auf die aktuelle Kapitalmarktsituation, hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Einführung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) mit ei- nem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung beschlossen. Die Genehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, das nun- mehr Aufsichtsbehörde der Kasse ist, wurde am 18. Dezember 2018 erteilt. Der neue Tarif wird für Neuabschlüsse ab dem 1. Juli 2019 gelten. Der Jahresabschluss 2018 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbu- ches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 17.07.2015 erstellt. 2 Geschäftsverlauf In der Pflichtversicherung sind die Beiträge aus Umlagen gegenüber dem Vorjahr von 90.319.033,76 Euro auf 94.086.272,74 Euro gestiegen. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die tariflichen Vergütungssteigerungen im Jahr 2018 und Vergütungserhöhungen aufgrund der durchschnittlichen Alterssteigerung bei den Beschäftigten der Mitglieder. Zusatzbeiträge sind im Jahr 2018 in Höhe von 51.809.156,65 Euro (Vorjahr 49.714.953,50 Euro) eingegangen. 2 Im Jahr 2018 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.298.924,18 Euro (Vor- jahr 4.239.075,33 Euro) an Beiträgen sowie 199.061,23 Euro (Vorjahr 208.898,36 Euro) an sons- tigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. Die Zahlungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung sind 2018 um 5.375.773,60 Euro (5,53 %) auf insgesamt 102.571.919,06 Euro (Vorjahr 97.196.145,46 Euro) gestiegen. In dem Betrag sind Beitragsüberleitungen und Beitragsrückge- währungen sowie die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthalten. Die ausgesetzten Überleitungen an die Rheinische Versorgungskasse konnten wieder aufgenommen werden. Die Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2018 ist satzungsgemäß er- folgt. Die Steigerung bei den reinen Rentenleistungen betrug gegenüber dem Vorjahr 1.804.369,47 Euro (1,90 %). Die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner ist auch im Jahr 2018 ge- stiegen. Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier- ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat sich im Berichtsjahr 2018 auf 42.375.816,74 Euro gegenüber 38.929.413,28 Euro im Jahr 2017 erhöht. Die Steigerung erklärt sich durch Kursgewinne im Bereich der Infrastrukturfonds sowie durch die Rückgabe einer Direktanlage. Das Kapitalanlageergebnis wird durch die folgenden wesentlichen Fakten beschrieben: • Die Kapitalanlagestrategie basiert auf der Asset-L iability-Management-Studie (ALM-Studie) des Jahres 2016. Auf dieser Basis wurden im Jahr 2018 weitere Investitionen in allen Anla- geklassen zur Erreichung der Zielquoten getätigt. • Darüber hinaus hat die Kasse im Jahr 2018 zwei neu e Verwaltungsvehikel in Luxemburg aufgebaut und in diese investiert, damit die Investitionsprozesse und auch die Verwaltung der Vermögenswerte in den Anlageklassen der Private Markets (Infrastruktur und Private Debt) zukünftig effizienter erfolgen kann. • Im Jahr 2018 standen einem noch intakten fundament alen Wirtschaftsumfeld erhebliche poli- tische Risiken gegenüber. Dies hat im Jahresverlauf zunehmend zu Kursverlusten an den Kapitalmärkten geführt. Die liquiden Anlageklassen des Masterfonds konnten sich diesem Trend nicht entziehen. Der KÖZU-FundMaster weist per 28.12.2018 eine Performance von - 4,93 % seit Jahresbeginn auf. Maßgeblich für die negative Performance war in erster Linie die Entwicklung an den Aktienmärkten in Europa, die seit Jahresanfang um -5,51 % p.a. (KÖZU-FM Aktien -5,23 % p.a.) nachgegeben haben, aber auch die globalen Rentenmärkte weisen mit -1,65 % p.a. (KÖZU-FM Renten 01 -2,36 % p.a.) und -1,59 % p.a. (KÖZU-FM Renten 02 -2,67 % p.a.) eine negative Performance auf. Die Stillen Reserven im Master- fonds haben sich somit bis zum Jahresende deutlich reduziert. Ein Abschreibungsbedarf ist jedoch nicht entstanden. Auch das eingesetzte Risiko-Overlay musste im Jahr 2018 nicht ak- tiv werden. Zum Jahresanfang 2019 war wiederum eine deutliche Wertaufholung zu ver- zeichnen. • Die hohe Qualität im Direktanlagenbereich wurde üb er beste Bonitäten der Emittenten bezie- hungsweise entsprechender Besicherung beibehalten. Hier konnten im vergangenen Jahr 40 Millionen Euro für die Pflichtversicherung und 3 Millionen Euro für die Freiwillige Versiche- rung investiert werden. Die Kasse konnte in dieser Anlageklasse seit dem Jahresende 2018 eine leichte Renditeverbesserung bei Neuanlagen erzielen. • Analog zu den Vorjahren ist es auch im Jahr 2018 z u einer weiteren Verteuerung bei der An- lageklasse Immobilien und in den Kernbereichen der Anlageklasse Infrastruktur gekommen. Im Jahr 2018 konnten zwei neue Produkte im Bereich der Immobilien, drei neue Produkte im Bereich Infrastruktur und zwei neue Produkte im Bereich Private Debt gezeichnet werden. Darüber hinaus haben die Kapitalabrufe der gezeichneten Investments in den Anlageklassen Immobilien (18,4 Millionen Euro), Infrastruktur (incl. ABS-Namensschuldverschreibungen) (18,1 Millionen Euro) und Private Debt (13,4 Millionen Euro) im Wesentlichen plangemäß stattgefunden. Kapitalrückflüsse in diesen Anlageklassen haben im Umfang von 22,1 Millio- nen Euro stattgefunden. • Auch im Jahr 2018 hat die Anlageklasse Immobilien spürbar zum Kapitalanlageergebnis bei- getragen. Hier wurde eine Rendite von 4,56 % (Brutto) erwirtschaftet. 3 • Die Anlageklasse Infrastruktur hat eine Rendite vo n 14,66 % (Brutto) auf das abgerufene Ka- pital erwirtschaftet. Die ABS-Namensschuldverschreibungen wurden hier mit berücksichtigt. • In der sich weiterhin im Aufbau befindliche Anlage klasse Private Debt konnte in 2018 eine Rendite von 4,76 % (Brutto) erwirtschaftet werden. • Die laufende Bruttoverzinsung aller Kapitalanlagen , berechnet nach den Vorgaben des Ge- samtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2018 insgesamt 3,77 % (Vorjahr 3,92 %). Die Nettorendite (diese berücksichtigt auch die Aufwendungen so- wie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 3,99 % (Vorjahr 3,86 %). Insgesamt konnte damit die im Technischen Geschäftsplan des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung vorgesehene Verzinsung (4,8 % entsprechend der tariflichen Vorgaben) auch im Jahr 2018 nicht realisiert werden. Der Aufbau der Kapitaldeckung erfolgt jedoch weiterhin planmäßig. Es ist ein Anstieg der Bewertungsreserve von 81.738.659,93 Euro auf 90.354.956,98 Euro fest- zustellen. Die Bewertungsreserve setzt sich zusammen aus den Stillen Reserven in Höhe von 94.623.562,71 Euro (Vorjahr 90.687.552,47 Euro) abzüglich der Stillen Lasten in Höhe von 4.268.605,73 Euro (Vorjahr 8.948.891,54 Euro). Die Bewertungsreserve des KÖZU-FundMaster betrug 3.576.373,20 Euro, die der Direktanlagen 42.507.400,38 Euro, die der Immobilienfonds 25.699.719,56 Euro, die der Infrastrukturbeteiligungen (incl. ABS- Namensschuldverschreibun- gen) 10.662.121,54 Euro, die der Private Debt Fonds 647.854,98 Euro und die des Gebäudes im Direktbestand 7.261.457,32 Euro. Die Direktanlagen wurden im Rahmen einer „Buy and Hold“-Strategie erworben und sollen ent- sprechend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Der Bilanzansatz erfolgt daher für Inhaber- schuldverschreibungen gemäß den Grundsätzen für das Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Dieses Prinzip des § 341b HGB ist für die Mehrheit der Direktanlagen, die aus Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen bestehen, grund- sätzlich anzuwenden. Da sich keine konkreten Ausfälle abzeichnen, waren aufgrund der vorge- nannten „Buy and Hold“-Strategie auch keine außerordentlichen Abschreibungen auf den Direkt- anlagebestand vorzunehmen. Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden aufgrund einer Änderung des § 341c HGB zum 01.01.2011 zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Dies führt unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode zu Zu- beziehungsweise Ab- gangsbuchungen in Höhe der jährlichen Amortisation. Nachstehende Aufstellung vergleicht das Jahresergebnis mit dem Wirtschaftsplan 2018: Jahresabschluss Wirtschaftsplan Bruttoergebnis Pflichtversicherung vor Do- tierung der versicherungstechnischen Rückstellungen 84.980.650,09 Euro 81.679.600,00 Euro Bruttoergebnis Freiwillige Versicherung vor Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 5.829.681,17 Euro 5.298.500,00 Euro Jahresüberschuss vor Dotierung der versi- cherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 90.810.331,26 Euro 86.978.100,00 Euro Die vom Verantwortlichen Aktuar errechnete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versiche- rungsfälle wurde hierbei bereits als Aufwand berücksichtigt. Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2018 und 2017 folgt eine zusammengefasste Be- trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: 4 Ergebnis 2018 Ergebnis 2017 Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 153.914.001,85 Euro 145.946.042,06 Euro Erträge aus Kapitalanlagen 43.419.395,06 Euro 39.813.662,06 Euro Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklu- sive Personal - und Sachkostenanteil) 1.043.578,32 Euro 884.248,78 Euro Aufwendungen für Versicherungsfälle (in- klusive Rückstellung für noch nicht abge- wickelte Versicherungsfälle) 102.571.919,06 Euro 97.196.145,46 Euro Aufwendungen für den Versicherungsbe- trieb (ohne Personal- und Sachkosten des Kapitalanlagebereichs) 2.580.579,60 Euro 2.438.246,27 Euro Ergebnis der nichtversicherungstechni- schen Rechnung -326.988,67 Euro -276.458,70 Euro Jahresüberschuss vor Dotierung der ver- sicherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 90.810.331,26 Euro 84.964.604,91 Euro Die Tabellen zeigen, dass das Ergebnis des Jahres 2018 über den Werten des Wirtschaftsplans und über dem Ergebnis des Vorjahres liegt. In 2018 waren wieder außerordentliche Erträge durch Kapitalrückgaben zu verbuchen. 3 Lage der Kasse Kapitalanlagen und Vermögen Das Gesamtvermögen der ZVK stieg im Berichtsjahr um 94.394.850,99 Euro (8,34 %) auf 1.225.622.021,63 Euro. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2018 betrugen 125.372.065,07 Euro. Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 39.908.828,67 Euro (3,83 %) auf 1.082.071.326,93 Euro an. Folgende Zugänge wurden im Jahr 2018 in den verschiedenen Anlageklassen gebucht: Anlageklasse Pflichtversicherung Freiwillige Versic herung Direktanlagen 40.000.000,00 Euro 3.000.000,00 Euro Immobilien Spezialfonds 17.196.040,18 Euro 1.197.026,86 Euro Infrastrukturbeteiligungen 15.080.433,45 Euro 649.780,08 Euro ABS -Namensschuldverschreibungen 2.334.000,00 Euro 0,00 Euro Private Debt Fonds 12.581.009,64 Euro 824.023,93 Euro KÖZU-FundMaster 19.999.951,70 Euro 0,00 Euro Tages- und Termingelder 5.000.000,00 Euro 0,00 Euro 112.191.434,97 Euro 5.670.830,87 Euro Unberücksichtigt bleiben bei der Aufstellung die Beträge aus Zuschreibungen. Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen ohne Berücksichtigung von planmä- ßigen Abschreibungen bei der Pflichtversicherung 75.187.019,31 Euro und bei der Freiwilligen Versicherung 2.478.559,42 Euro. 5 Bestand Pflichtversicherung: In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentnerinnen und Rentner von 20.383 um 318 (Vorjahr 204) auf 20.701 Fälle gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der aktiv Pflichtversicherten um 685 auf 39.398 gewachsen. Die Zahl der beitragsfrei Versicherten stieg um 928 auf 40.375. Insgesamt ergibt sich damit ein Versicherten- bestand von 79.773. Gemeinsam mit den Rentnerinnen und Rentnern betreut die ZVK damit et- was mehr als 100.000 Personen. 6 Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 52,54 (Vorjahr 52,65) Betriebsrentner. Die Auswirkun- gen der demografischen Faktoren sind damit weiter erkennbar, haben sich aber nicht weiter ver- stärkt. Bei den Mitgliedschaften haben sich keine Veränderungen ergeben. Es sind im Berichtsjahr keine Zu- und Abgänge im Bestand zu verzeichnen. Die Anzahl der Pflichtversicherten je Mitglied ergeben sich aus dem nachfolgenden Diagramm. 7 Freiwillige Versicherung: Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.285 (Vorjahr 3.248) Verträge. Hierin sind 609 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: Zum Jahresende 2018 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 565 (Vorjahr 490) Rentenbe- rechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt. 8 Liquidität Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet. Personalentwicklung und Personalaufwand Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt 31.12.2018 28,35 2.137.088,34 Euro 31.12.2017 28,27 2.241.160,23 Euro Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt Köln. Der Beschäftigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige Tätigkeit für die Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im Stellenplan der Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstat- tet. Der Beschäftigtenstand ist im Jahr 2018 aufgrund der Nachbesetzung einer Stelle im Bereich der Rentensachbearbeitung bei gleichzeitiger Vakanz im Kapitalanlagenbereich geringfügig ge- stiegen. Die Personalkosten sind etwas niedriger als im Vorjahr. 4 Organisation des Risikomanagements Das Kapitalanlagenrisikomanagement und das Gesamtrisikomanagement sind in der Kasse etab- liert und werden laufend weiter entwickelt. Das Risikohandbuch soll in Kürze finalisiert werden. Die Notfallpläne der Kasse wurden als Bestandteil des Gesamtrisikomanagements überarbeitet und unterliegen einer laufenden Anpassung im Zuge des anstehenden Umzuges der Kasse. Die Risikotragfähigkeit der Kasse für den jeweiligen Abrechnungsverband wird zum Jahresan- fang ermittelt und in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar entsprechend den Zielen der 9 Kasse umgesetzt. Die Steuerung des maximal zur Verfügung stehenden Risikobudgets erfolgt auf Basis eines Value-at-Risk Ansatzes. Das Risikobudget wird auf Jahressicht jeweils in der 1. Sitzung des Kassenausschusses eines Jahres freigegeben. Die Kapitalanlagen wurden im Berichtsjahr 2018 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des § 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin- dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie für die Vermögensanlage der ZVK vom 22.11.2016 unter Berücksichtigung der Anpassungen vom 19.07.2017 durchgeführt. 5 Risiken der künftigen Entwicklung Berichte des Verantwortlichen Aktuars Der Verantwortliche Aktuar hat im Jahr 2016 in einem Finanzierungsgutachten bestätigt, dass alle eingegangenen und künftigen satzungsmäßigen Verpflichtungen mit dem derzeitigen Finan- zierungssystem auf der Basis des geltenden Leistungsrechts dauerhaft finanziert werden können. Angesichts der Bestandsentwicklung sowie der über Erwarten positiven Entwicklung des Kapitali- sierungsgrades in den letzten Jahren, ist die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes der Pflichtversicherung auch weiterhin als solide und gesichert zu bewerten. Um eventuellen (nicht offensichtlichen) negativen Entwicklungen rechtzeitig entgegenwirken zu können, wird der Ver- antwortliche Aktuar in 2019 ein aktuelles Finanzierungsgutachten erstellen. Um die Risiken aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern, emp- fiehlt der Verantwortliche Aktuar im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auch künftig ei- nen Kapitalisierungsgrad von 50 – 60 % anzustreben. Grund hierfür ist unter anderem auch die zu erwartende Zahl der Rentnerinnen und Rentner in den kommenden Jahren (siehe hierzu auch die folgende Graphik). Der Kassenausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2016 aufgrund der Empfehlung des Ver- antwortlichen Aktuars beschlossen, bis einschließlich des Jahres 2021 die Höhe der Hebesätze von Umlage und Zusatzbeitrag unverändert beizubehalten. Bei weiterhin planmäßiger Entwick- 10 lung kann die Belastung für die Mitglieder ab dem Jahr 2030 voraussichtlich schrittweise redu- ziert werden. Für die Jahre ab 2021 wird rechtzeitig ein neuer Beschluss in den Kassenaus- schuss eingebracht. Die Berichte des Verantwortlichen Aktuars weisen bereits länger darauf hin, dass die in der Pflichtversicherung bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten Rechnungs- grundlagen zu geringe Sicherheitsspannen enthalten. Da der Rechnungszins in der Leistungs- phase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt gilt, wurde über die Absenkung des Rech- nungszinssatzes auf 3,25 % im Jahr 2012 die Deckungsrückstellung dauerhaft gestärkt. Des Weiteren wurde über die letzten 10 Jahre eine Umstellung auf die Richttafeln RTZV-P durchge- führt, welche einen aktuell ausreichenden Sicherheitspuffer enthalten. Beträge für eine Anwart- schaftsdynamisierung in Form von Gewährung von Bonuspunkten standen daher auch im Jahr 2018 nicht zur Verfügung. Der Rechnungszins 2. Ordnung ist aufgrund der bekannten Entwicklungen an den Kapitalmärk- ten ebenfalls im Jahr 2012 von den tariflichen Grundlagen (im Durchschnitt 4,8 %, 3,25 % in der Anwartschaftsphase und 6,3 % in der Leistungsphase) auf 3,75 % reduziert worden. Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung gilt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 2002 ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife ein Rechnungszins von 2,25 %. Im Tarif 2019, der für alle Neuverträge ab den 01.07.2019 gilt, beträgt der Rechnungszins 0,90 %. Bei entsprechenden Ergebnissen erfolgt eine Erhöhung auf 1,75%. Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2018 war weiterhin positiv. Die Rechnungszinssätze konnten erreicht werden. Das Jahresergebnis ermöglichte es, die Verlustrücklage auf ihren Sollwert von 5 % der Deckungsrückstellung aufzufüllen. In der Rückstellung für Biometrie sind 2,08 Millionen Euro gepuffert, um den Tarif 2002 später auf aktuelle Rechnungsgrundlagen umzustellen. Die eingegangenen satzungsmäßigen Verpflichtungen (Garantieleistungen) sind nach den vorlie- genden Kenntnissen daher weiterhin gesichert. Allerdings gibt der Verantwortliche Aktuar zu be- denken, dass ein Rechnungszins von 3,25 % für die Freiwillige Versicherung keine Reserven ent- hält. Aufgrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten und der jüngeren Kapitalanlage wachse die Wahrscheinlichkeit kontinuierlich, dass der Rechnungszins nicht erreicht werden kann. Durch die Absenkung des Garantiezinses in den Tarifen seit 2009, hat sich die Zinsanforderung in der freiwilligen Versicherung auf 3,01 % reduziert. Ein nochmal größerer Effekt wird sich durch Ein- führung des Tarifs 2019 ergeben. Wie stark dieser Effekt ausfällt, bleibt abzuwarten. Zudem besteht in allen Tarifen der Freiwilligen Versicherung ein Ungleichgewicht zwischen den Verträgen der Arbeitgeberhöherversicherung und den übrigen Vertragsarten. So entfallen circa 37 % der Deckungsrückstellung auf die Arbeitgeberhöherversicherung, aber nur 6 % der Versi- cherten. Dieses Ungleichgewicht führt zu einem erheblichen Risiko. Der Durchschnittsbeitrag in der Ar- beitgeberhöherversicherung ist rund 9-mal, die durchschnittliche Anwartschaft mehr als 8-mal so hoch wie bei den übrigen Versicherungen. Frühzeitige Inanspruchnahmen der Leistungen zum Beispiel durch Eintritt von Erwerbsminderung oder einer vorgezogenen Altersrente könnten daher gegebenenfalls bilanziell nicht mehr dargestellt werden. Aktuell ist dies jedoch nicht zu beobach- ten. Dieses Ungleichgewicht steht im Gegensatz zu der bei der Tarifkonstruktion unterstellten An- nahme der Homogenität des Bestandes. Die Verträge der Arbeitgeberhöherversicherung beinhal- ten systematisch deutliche höhere Beiträge als im Durchschnitt in die Verträge der freiwilligen Versicherung eingezahlt werden. Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Freiwilligen Versicherung wurden von den beiden anderen Kassen in NRW, der Rheinischen Zusatzversorgungskasse sowie dem Kommunalen Versorgungsverband Westfalen-Lippe, intensive Diskussionen mit der Aufsicht auf Landesebene geführt und verschiedene Ansätze erörtert. Aus den vorgenannten Gründen hat sich die ZVK an den Gesprächen beteiligt. Die beschlossenen Lösungen sind jedoch mit Rechtsrisiken behaftet, die angesichts der geringen Materialität und geringen Eintrittswahrscheinlichkeit des Problems bei der ZVK zum aktuellen Zeitpunkt nicht eingegangen werden sollten. Die ZVK arbeitet daher aktuell an einer eigenen Lösung. 11 Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse bestehen darin, dass den Beiträgen aus Umlagen und Zusatzbeiträgen in der Pflichtversicherung sowie den Beiträgen in der Freiwilligen Versicherung langfristige Leistungszusagen seitens des Versicherers gegenüber- stehen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen hängt vom Verlauf der biometrischen Risi- ken, der Zinsentwicklung und der Entwicklung der Kosten ab. Biometrische Risiken entstehen durch Abweichungen der tatsächlichen Sterblichkeit gegenüber den zugrunde gelegten Annahmen. Geringere Sterblichkeitsraten führen bei einer Zusatzversor- gungskasse zu einem Absinken der Sicherheitsmarge. Höhere Sterblichkeitsraten haben den ge- genläufigen Effekt. Durch die regelmäßige Überprüfung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Ak- tuar in Verbindung mit den festgelegten Sterbetafeln wird ein möglicher Anpassungsbedarf der Sicherheitsspanne erkannt. Der Verantwortliche Aktuar überwacht die Risiken auf der Passivseite im Rahmen der internen Rechnungslegung, besonders die kalkulierten Mittel, die den tatsächli- chen Aufwendungen gegenübergestellt werden und so die Angemessenheit der Kalkulations- grundlage bilden. Die Leistungsverpflichtungen der ZVK beinhalten nach den bisherigen Regelungen der Tarifver- tragsparteien in der Pflichtversicherung eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der An- wartschaftsphase und 5,25 % während der Leistungsphase. Die biometrischen Rechnungsgrund- lagen wurden sukzessive über einen Zeitraum von 10 Jahren auf Richttafeln umgestellt, die von der Bayerischen Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZVK) und eine höhere Lebenserwar- tung vorsehen als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Mit den RTZVK wird ein aus- reichender Sicherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestandes gebildet. Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009, Tarif 2012 und Tarif 2019) werden diese Richttafeln angewandt. Unter Berücksichtigung dieser Änderung in der Bio- metrie ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als aktuell ausrei- chend anzusehen. Trotz der guten Ergebnisse ist es auch zukünftig erforderlich, unter Einbeziehung der Entwick- lung der biometrischen Risiken und der erzielbaren Kapitalerträge die Entwicklung der Biometrie und des Zinses aktuariell stetig zu überprüfen und falls notwendig eine Veränderung der Rech- nungsgrundlagen vorzunehmen. Eine Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen wird im Jahr 2019 erfolgen. Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spür- bar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2018 bei 40,3 % (Rechnungszins 3,25 %). Damit konnten auch im Jahr 2018 die Planwerte für den Kapi- taldeckungsgrad überschritten werden. Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumin- dest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich Risiken insbesondere aus: • der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst, • dem weiter fortschreitenden demografischen Wandel, • den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen, • der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen u nd finanziellen Rahmendaten und hier ins- besondere der weiteren Entwicklung der Finanzmärkte und dem Erfolg der europäischen und internationalen Institutionen bei der Vermeidung von harten Friktionen. Für den teilweise kapitalgedeckten Teil der Pflichtversicherung und die von Anfang an voll kapi- talgedeckte Freiwillige Versicherung bestehen folgende wesentliche Risiken: • die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Gesch äftsplan zugrunde gelegten Sterbe-, Invaliditäts- und Zinsannahmen mit den tatsächlichen Verhältnissen sowie • die bereits oben angesprochene Entwicklung der Fin anzmärkte. 12 Da die Bestandsrentenfälle und auch die Neuzugänge der rentennahen Jahrgänge umfangrei- chen Besitzschutzregelungen unterliegen, waren auch im Jahr 2018 weiterhin keine wesentlichen Entlastungen durch die im Rahmen der Neuordnung des Zusatzversorgungsrechts vorgenom- mene Umstellung auf Startgutschriften und das Punktemodell und der damit verbundenen Re- duktion der Ansprüche aus der Zusatzversorgung erkennbar. Mit seinem Urteil vom November 2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Tarifvertragspar- teien erstmalig aufgefordert, die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften zu überarbeiten. Rentenfern ist grundsätzlich, wer am 31.12.2001 schon und am 01.01.2002 noch pflichtversichert war und das 55. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet hatte. Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 30.05.2011 verständigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, die bisherige Regelung zur Ermittlung der rentenfernen Startgutschriften im Grundsatz beizubehalten. Die Berechnung wurde jedoch durch eine Vergleichsberechnung ergänzt, um eine Nachbesserung der rentenfernen Startgutschriften bei Versicherten mit langen Ausbildungszei- ten, den so genannten „Späteinsteigern“, zu erreichen. Die Kasse hatte die Neuregelung mit der 10. Änderungssatzung vom 26.01.2012 umgesetzt. Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 09.03.2016 entschieden, dass die Regelung zu den Startgutschriften für rentenferne Versicherte nach dem Vergleichsmodell unwirksam ist. Wie bereits weiter oben ausgeführt, haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Diens- tes auf eine Neuregelung der Berechnung der rentenfernen Startgutschriften verständigt und diese mit dem 7. Änderungstarifvertrag im Tarifrecht des ATV-K umgesetzt. Die satzungsrechtli- che Umsetzung erfolgte mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 03.05.2018. Die Neube- rechnung der betroffenen rentenfernen Startgutschriften wurde für die Versorgungsanwärter in 2018 abgeschlossen. Die Neuberechnungen für die Leistungsbezieher erfolgen in 2019. Die dar- aus entstehenden Mehrbelastungen können innerhalb des bestehenden Finanzierungssystems finanziert werden. Des Weiteren wird sich auch die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen abschlagsfreien Altersrentenbezug erst allmählich spürbar auf die Zahl der Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenhöhe auswirken. Die Höhe der durchschnitt- lich ausgezahlten monatlichen Rentenleistung - bezogen auf die Altersrenten - ist minimal von 438,63 Euro auf 438,44 Euro gesunken. Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Das Gesetz über Leis- tungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 01.07.2014 in Kraft getre- ten. Der für die Kasse zentrale Punkt des Rentenpaketes ist im Wesentlichen die vorüberge- hende Einführung einer abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Einführung dieser abschlagsfreien Rente sind aufgrund der Ursachenvielfalt des individuellen Renteneintritts auf Dauer nicht zu eruieren. Die damit verbundenen Lasten zeigen sich erst bei Eintritt des Rentenbeginns und werden sich erst im Ergebnis sukzessive im aktuarischen Zahlenwerk bemerkbar machen. Es war jedoch auch in 2018 spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird. Hinsichtlich einer Verbesserung eines Erwerbsminderungsschutzes in der betrieblichen Altersver- sorgung bleibt abzuwarten, ob die Tarifvertragsparteien die für die gesetzliche Rente geltenden Leistungsverbesserungen in den ATV-K übernehmen. Eine entsprechende Entscheidung der Ta- rifvertragsparteien, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen würde, ist derzeit noch of- fen. Beitragsentwicklung Zur Beitragsentwicklung ist weiterhin festzustellen, dass die zum 01.10.2005 erfolgte Umstellung vom BAT/BMT-G auf den TVöD und die damit verbundene Absenkung des Gehaltsniveaus bei Neueinstellungen wegen der zwischenzeitlich erfolgten Vergütungsanpassungen nicht zu weni- ger Einnahmen bei den Umlagen und Zusatzbeiträgen geführt haben. Es ist vielmehr festzustel- len, dass die Umlagen und Zusatzbeiträge weiter gestiegen sind. Bei den Mitgliedern ist auch im Jahr 2018 in der Summe kein Personalabbau festzustellen. Die Anfang des Jahres 2016 durchgeführte schriftliche Befragung der Mitglieder hat sich im Ergebnis bestätigt. Für den Zeitraum bis 2020 sind bei der weit überwiegenden Anzahl der Mitgliedsunter- nehmen keine signifikanten Veränderungen im Versichertenbestand zu erwarten. Ausnahmen 13 stellen die Sparkasse KölnBonn und die RheinEnergie dar. Hier ist mit einer weiteren, deutlich den Rahmen der bekannten Planungen des zu erwartenden Stellen- und Personalabbaus über- steigende Reduktion des Versichertenbestandes zu rechnen. Die Stadt Köln baut Ihren Personal- bestand dagegen aktuell stark aus. Eine erneute Mitgliederbefragung wird in 2019 stattfinden. Personalgestellungen, denen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, ha- ben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. Die Übertragung der Aufgaben des Amt für Wirtschaftsförderung in die am 22.11.2018 gegrün- dete KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH führt zu keiner Bestandsreduktion, da sich diese verpflichtet hat, Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (wofür alle Voraussetzun- gen erfüllt sind) zu werden. Eine vorläufige Mitgliedschaft wurde zum 01.02.2019 ausgesprochen. Die Überleitung der Mitarbeiter erfolgte gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch, sodass sich für die Beschäftigten und damit auch für die Beitragszahlungen keinerlei Auswirkungen bezüglich der Zusatzversorgung ergeben sollten. Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der partiellen Mitgliedschaften der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich weiterhin bewährt. Die Sparkasse KölnBonn führt seit Ende 2016 eine Reintegration der S- Rhein-Estate (SRE) in die Kernorganisation durch. In diesem Zusammenhang hätte es aufgrund der divergierenden Zugangsjahre zu einer ungleichen Behandlung der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter hinsichtlich der Zuordnung zur ZVK und der RZVK kommen können. Da sich das verein- barte Verhältnis der Anzahl der Versicherten wiederum deutlich zugunsten der ZVK entwickelt hat, wurde es der Sparkasse KölnBonn auf Ihren Wunsch hin im Sinne einer Ausnahmeregelung bereits im Jahr 2016 gestattet, die von der SRE integrierten Personen ausschließlich bei der RZVK anzumelden. In den Jahren 2017 und 2018 wurde der Mindestwert von 25,5 % bei der RZVK trotzdem jeweils leicht unterschritten, so dass in 2020 vermutlich ein (für die ZVK nachteili- ges) Korrekturjahr eingeschoben werden muss. Die partielle Mitgliedschaft der RheinEnergie AG bei der RZVK wurde in 2018 beendet. Die Mit- gliedschaft resultierte aus der Übernahme der Bergischen Licht-, Kraft- und Wasserwerke GmbH (BELKAW GmbH) durch die RheinEnergie AG in 2005. Die noch 152 aktiv pflichtversi- cherten Personen wurden von der RZVK an die ZVK übertragen. Für den in der RZVK verblei- benden Bestand aus Leistungsempfängern und beitragsfrei Versicherten erfolgte eine Aus- gleichszahlung in Höhe von 4,415 Millionen Euro. Das Projekt wurde eng durch den Verant- wortlichen Aktuar und das IFA-Institut in Ulm begleitet. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien ist weiterhin ein rele- vantes Thema für die Kasse. Die AKA wird in der ersten Jahreshälfte 2019 eine Mustersatzung veröffentlichen, auf deren Basis die Kasse bis zum Jahresende eine neue Satzungsregelung er- arbeiten und den Gremien vorlegen wird. Kapitalanlagerisiken Für die Sicherheitslage der Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalan- lagebereich analog der Vorjahre von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der Kasse umfasst im Wesentlichen • das Risiko unerwartet hoher Abschreibungen, • das Risiko ungünstiger Zinsentwicklung (Niedrigzin sphase), • das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschütt ungsbestandteile, • das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwick lungen, • das Risiko von negativen Währungsschwankungen, • das Risiko von ungeplanter, zeitweiser oder dauerh after Illiquidität, • das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und • das Risiko der Wiederanlage. Die Kapitalanlagestrategie basierte im Jahr 2018 auf den Berechnungen der im Jahr 2016 durch- geführten ALM-Studie. Mit der ALM-Studie wird das Ziel der Kasse verfolgt, unter Diversifikation verschiedener Anlageklassen die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren und 14 den Rechnungszins in Höhe von 3,25 % zu erwirtschaften. Bedingt durch das aktuell weiter vor- herrschende Niedrigzinsniveau kann dieser nicht mehr alleine mit konservativen und als sicher geltenden festverzinslichen Wertpapieren im Investment Grade Bereich erreicht werden. Die Kasse ist daher wie in den vergangenen Jahren gezwungen, in weitere Anlageklassen mit höhe- ren Risiken zu investieren. Dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um sukzessive in andere Anlageklassen hinein zu wachsen, wirkt sich positiv aus. In den illiquiden Anlageklassen konnten Investments zu guten Konditionen getätigt werden. Diese weisen weiter- hin einen moderaten Risikopuffer aus. Zunehmend erfolgen jedoch Kapitalrückflüsse aus diesen frühen Investitionstätigkeiten. Bislang konnten hier Gewinne realisiert werden, jedoch führt diese Entwicklung langfristig auch zu einem Abschmelzen von Stillen Reserven. Bei Neuinvestments von Spezialfonds im illiquiden Bereich ist es weiterhin schwierig, gute Pro- dukte mit überschaubaren Risiken zu finden, die ein attraktive Rendite-/Risikoprofil ausweisen. Die Gesamtliquidität der Kasse wird fortlaufend geplant und überwacht. Die vom Kassenaus- schuss genehmigten Risikobudgets wurden im Jahr 2018 nur auf Ebene der liquiden Anlageklas- sen durch die hohe Volatilität an den Kapitalmärkten anteilig verbraucht. Die Risikotragfähigkeit der Kasse war auch im Jahr 2018 zu keiner Zeit gefährdet. Zu Beginn des Jahres 2019 konnte die Kasse wiederum entsprechend der deutlichen Wertaufholung an den Kapitalmärkten Stille Reserven bei den illiquiden Anlagen aufbauen. Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird mittels umfangreicher interner und externer Maßnahmen von den Asset Managern und dem Kapitalanlagencontrolling über- wacht. Den Kreditrisiken in der Fondsanlage wird durch eine hohe Streuung Rechnung getragen. Die überwiegenden Investitionen im Rentenbereich des KÖZU-FundMaster dürfen grundsätzlich nicht schlechter als im Investmentgrade geratet sein. Den Adressenausfallrisiken der Immobilien- fonds, Infrastrukturfonds sowie in den Private Debt Fonds wird durch eine hohe Streuung und Qualitätsanforderung bei Abschluss der Verträge begegnet. Dem Risiko der Wiederanlage begegnet die Kasse im Jahr 2018 mit Investitionen, die möglichst entsprechend der Lücken in den Laufzeiten der Eigenanlagen getätigt wurden. Die Kasse hat ein neues Konzept entwickelt, das einen langfristigen systematischen Ansatz beinhaltet. Die illiqui- den Anlageklassen lassen sich hinsichtlich der Laufzeiten nur bedingt steuern, da Kapitalrück- flüsse im aktuellen Marktzyklus aufgrund von vorzeitig realisierten Transaktionen jederzeit statt- finden können. Für das Jahr 2019 ist die Erstellung einer neuen ALM-Studie vorgesehen. Mit dieser soll die wei- tere Kapitalanlagestrategie in dem weiterhin zu erwartenden Niedrigzinsumfeld entwickelt wer- den. Sonstige Risiken Aufgrund des Geschäftsmodells verfügt die Kasse über regelmäßige Einnahmen aus Beiträgen, Rückflüssen aus Kapitalanlagen und Zinszahlungen. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen Zahlungen für Versicherungsfälle. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jederzei- tige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Si- cherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Die Beschaffung einer Wertpapierdatenbank ist weiterhin nicht vorgesehen. Derzeit werden die Abbil- dung der Bestände und die Überwachung der regelmäßigen Zahlungseingänge zusätzlich durch die Master-KVG oder den Vermögensverwalter für die Direktanlagen sowie die Sparkasse Köln- Bonn als Verwahrstelle zuverlässig gewährleistet. Für das Jahr 2019 werden neue Rundschreiben der BaFin erwartet, aus denen voraussichtlich weitere Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel IORP II-Richtlinie) zu erwarten sind. 15 6 Künftige Entwicklung Der Ausblick auf 2019 und die Folgejahre bleiben nach einem schwierigen Jahr 2018 verhalten. Die Erwartungen der Marktteilnehmer im Hinblick auf weitere Zinsanhebungen bei der FED sowie erste positive Zinsschritte bei der EZB haben sich deutlich verändert. Es liegen keine Indizien vor, dass sich das Niedrigzinsniveau in absehbarer Zeit nachhaltig verändern könnte. Auch wenn die fundamentalen Wirtschaftszahlen unter reduzierter Erwartung als noch intakt erscheinen, könnten die befürchteten politischen Risiken weiterhin die Kapitalmärkte dominieren. Diese Ent- wicklungen werden entsprechende positive wie auch negative Auswirkungen auf die Kapitalanla- gen der Kasse haben. Diese werden sich in erster Linie in den liquiden Anlageklassen des Mas- terfonds niederschlagen. Bei den illiquiden Anlageklassen ist weiterhin ein hohes Preisniveau festzustellen. Dies führt dazu, dass die Asset Manager der Kasse, neben dem geplanten Lebenszyklus von Produkten, auch vorzeitige Veräußerungen von Investments zu hohen Preisen tätigen. Hieraus erfolgt wiede- rum, dass neben dem steigenden Vermögensstock der Kasse auch zunehmend weitere Investiti- onsbedarfe entstehen. Analog den Vorjahren wird das Ergebnis der Kasse in den nächsten Geschäftsjahren wesentlich von den Beiträgen, Leistungen, Zuführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen und insbesondere von dem Ergebnis aus Kapitalanlagen geprägt. Es ist davon auszugehen, dass sich das Wachstum der ZVK nach heutigem Kenntnisstand weiter fortsetzen wird und insbeson- dere die Einnahmen wegen der Erhebung des Zusatzbeitrages bei weiterhin gleichbleibenden o- der leicht steigenden Bestandszahlen die Auszahlungen für Leistungen und Verwaltungskosten deutlich übersteigen werden. Die Kasse strebt weiterhin eine breite Diversifikation aller Kapitalan- lagen an, um möglichst unabhängig von der jeweiligen Marktsituation langfristig die Ziele der Kasse umsetzen zu können. Eine weitere wichtige Entwicklung liegt in der geplanten räumlichen Veränderung der ZVK. Da die Unterbringung in dem zum Vermögen der ZVK gehörenden Jakordenhaus auf Dauer nicht optimal und die ZVK für die Bewirtschaftung des Gebäudes nicht aufgestellt ist, haben der Kas- senausschuss und der Rat der Stadt Köln die Kassenleitung ermächtigt, Räumlichkeiten am Parkgürtel 24 auf dem Gelände der RheinEnergie anzumieten. Durch die Anmietung sind keine wesentlichen Mehrkosten zu erwarten. Die neuen Räumlichkeiten bieten funktionale Vorteile, die die weitere Entwicklung der ZVK insbesondere im Bereich der Digitalisierung unterstützen. Der Umzug ist derzeit für das 4. Quartal 2019 vorgesehen. Das im Eigentum der ZVK befindliche Jakordenhaus soll an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln übertragen und weiter von städti- schen Dienststellen genutzt werden. Mit der Übertragung ist die Realisation Stiller Reserven zu erwarten. Köln, den 28.06.2019 Thomas Blaeser Stefanie Grünert Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin
Anlage 4 Gewinn und Verlustrechnung 2018
2171 Zeichen
2018 Vorjahr
Euro Euro Euro
I.
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 153.914.001, 85 153.914.001,85 145.946.042,06
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 410.525,51 407.965,98
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 39.097.215,59 38.891.620,11
c) Erträge aus Zuschreibungen 202.076,61 191.509,97
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 3.709.57 7,35 43.419.395,06 322.566,00
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 102.558.089,36 97.183.044,39
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle 13.829,70 102.571.919,06 13.101,07
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen 90.532.727,39 90.532.727,39 84.696.497,37
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträge 2.1 32.742,05 2.001.781,42
b) Sonstige Aufwendungen 447.837,55 2.580.579,60 436.464,85
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-
aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 1.031.273,65 878.609,99
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 5.638,79 5.638,79
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 6.665,88 1 .043.578,32 0,00
604.592,54 544.566,24
II.
1. Sonstige Erträge 3.151,59 7.704,78
2. Sonstige Aufwendungen 330.140,26 284.163,48
277.603,87 268.107,54
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
5. Sonstige Steuern 0,00 0,00
277.603,87 268.107,54
7. Entnahmen aus Verlustrücklagen
aus satzungsgemäßen Rücklagen 0,00 0,00
8. Einstellungen in Verlustrücklagen
in satzungsgemäße Rücklagen 277.603,87 268.107,54
0,00
0,00
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Sitz:Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
9. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
6. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018
Versicherungstechnische Rechnung
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
Nichtversicherungstechnische Rechnung
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
Anlage 3 Bilanz 2018
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2018 Vorjahr Euro Euro Euro A. I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 19.394,15 19.3 94,15 24.683,46 B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 38.542,68 44.181,47 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 590.039.055,59 543.214.993,59 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 38.419.729,88 27.708.903 ,20 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 266.065.294,54 248.172 .863,73 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 166.543.008, 58 202.036.054,91 4. Einlagen bei Kreditinstituten 20.965.695,66 1.082.0 71.326,93 20.985.501,36 C. Forderungen I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: 1. Versicherungsnehmer 42.062,19 35.109,77 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 35.808,27 66.406,3 0 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 723.458,88 422.594,6 9 II. Sonstige Forderungen 302.854,36 1.104.183,70 225.708,12 D. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen und Vorräte 73.655,65 28.496,51 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 125.372.065,07 70.741.424,1 3 III. andere Vermögensgegenstände 7.066.659,43 132.512.380, 15 6.941.937,77 E. Rechnungsabgrenzungsposten I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 9.909.200,47 10.570. 578,28 II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 5.536,23 9.914 .736,70 7.733,35 Summe der Aktiva 1.225.622.021,63 1.131.227.170,64 Immaterielle Vermögensgegenstände Kapitalanlagen Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln Jahresbilanz zum 31.12.2018 Aktiva 2018 Vorjahr Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Jahresüberschuss 1. Verlustvortrag 0,00 0,00 2. Jahresüberschuss 0,00 0,00 II. Verlustrücklagen Satzungsmäßige Rücklagen 3.240.963,37 3.240.963,37 2.963.359,50 B. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Deckungsrückstellung 1.212.734.105,35 1.122.201.377,96 II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 147.628,32 1.212.881.733,67 133.798,62 C. Andere Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4.677.689,00 4.357.471,00 II. Sonstige Rückstellungen 1.211.761,16 5.889.450,16 1.119.814,89 D. Andere Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber 1. Versicherungsnehmern 13.959,21 8.066,70 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 14.344,06 9.243,55 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 3.273.417,91 267.259 ,45 II. Sonstige Verbindlichkeiten 308.153,25 3.609.874,43 155.562,34 davon: aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 11.216,63 Summe der Passiva 1.225.622.021,63 1.131.227.170,64 0,00 Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten Versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden. H. Maier Verantwortlicher Aktuar Jahresbilanz zum 31.12.2018 Passiva Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2989/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.10.2019
- Erstellt
- 28.08.2019 10:06