A-H/0002/2018
Prüfung einer Wegebeleuchtung zwischen Breitenkamp und Zur Windmühle
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A-H-0002-2018
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A-H/0002/2018 Stadt ®cou... 12. Jan. 2018 Scheck CDU-Fraktion in der BV Hiltrup Münster den 11.01.2018 Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen: Prüfung einer Wegebeleuchtung zwischen Breitenkamp und Zur Windmühle Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Beleuchtung entlang der Fuß- und Radwege am westlichen und östlichen Rand des Baugebietes „Südliche Davertstraße“ zu prüfen und der Bezirksvertretung hierzu zu berichten. Begründung: Leuchten dienen bei Dunkelheit der Sicherheit auf den Verkehrsflächen. Die im Antragstext genannten Wege sind Anbindungen an die Kita „Am Sonnentau“ und zur Davert-Grundschule bzw. zu den weiterführenden Schulen in Hiltrup. Diese Anregung von Anliegern und Eltern für eine “ Ausleuchtung insbes. in der dunklen Jahreszeit greift die Bezirksvertretung damit auf. Für die CDU-Fraktion Karl Kleine-Wilke (stellv. Frantionsvorsitzender) CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Telefon (02 51)4 1842-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 - post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de
Stellungnahme zum Antrag A-H-0002-2018 (nicht barrierefrei)
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Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Hiltrup 0.6. März 2018 Herr Groot-Körmelink 26.02.2018 66.31.0015 Stadt Münster Dezernat YI Antrag Nr. A-H/002/2018 der CDU Fraktion in der BV Münster-Hiltrup Prüfung einer Wegebeleuchtung zwischen Breitenkamp und Zur Windmühle (Antrag der CDU-Fraktion vom 12.01.2018) Bezirksverwaltungsstelle Münster - Hiltru über Herrn Stadtbaurat Denstorff Die Verwaltung hat den o.g. Antrag mit folgendem Ergebnis geprüft: Bei der Wegeverbindung handelt es sich um einen Weg innerhalb einer öffentlichen Grünanlage, der durch das Amt für Grünflachen, Umwelt und Nachhaltigkeit unterhalten wird. Folgende Stel- lungnahme des o.g. Amtes: Bei den zur Beleuchtung beantragten Wegen handelt es sich um Wegeverbindungen, die innerhalb von öffentlichen Grünflächen verlaufen. Wege innerhalb von Grünflächen werden grundsätzlich nicht beleuchtet, da sie keine grundsätzliche Bedeutung für die Erschließung der Grundstücke ha- ben. Sie dienen als Wege für die Freizeit und Erholung. Wege werden in öffentlichen Grünflächen grundsätzlich nur beleuchtet, wenn sie im Rahmen des B-Plan-Verfahrens als so bedeutend für die Erschließung einzustufen sind, dass sie als Verkehrs- fläche gewidmet werden. Dieses ist bei der geschilderten Wegeverbindung nicht der Fall. Darüber hinaus grenzt Amelsbüren mit seinem Ortsrand unmittelbar an das Naturschutzgebiet Davert an. Die Davert ist als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen und unterliegt damit besonderem Schutz. Entsprechend ist hier besonders zurückhaltend mit störenden Beleuchtungen am Ortsrand umzugehen. Auch die übrigen aufgeführten Wegeverbindungen verlaufenden in Grünanlagen und sind nur für Erholung und Freizeit konzipiert. Entsprechend werden auch diese nicht beleuchtet. Das Tiefbauamt weist darauf hin, dass bereits eine beleuchtete Wegeverbindung über Breiten- kamp, Davertstraße und Zur Windmühle besteht, um die KITA in den Dunkelstunden beleuchtet erreichen zu können. LA. Grimm D\67.22.0002 z.K. D\66.31.0015 a. 78 wur - BE zu prüfende Straßenbeleuchtung “ vorhandene Straßenbeleuchtung | MÜNSTER Li Tiefbauamt yur a Verkehrstechnik Straßenbeleuchtung Breitenkamp N we kan Groot-Körmelink bearbeitet: 21.02.2018 F
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Davertstraße
- Mauritzstraße 4
- Breitenkamp
- Zur Windmühle
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Details
- Aktenzeichen
- A-H/0002/2018
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 22.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37