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A-H/0002/2018

Prüfung einer Wegebeleuchtung zwischen Breitenkamp und Zur Windmühle

Antrag an die BV Hiltrup 22.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 06.03.2018, TOP 6.2

A-H-0002-2018

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Stellungnahme zum Antrag A-H-0002-2018 (nicht barrierefrei)

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A-H-0002-2018

1064 Zeichen

A-H/0002/2018
Stadt

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12. Jan. 2018

Scheck

CDU-Fraktion in der BV Hiltrup

Münster den 11.01.2018

Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen:
Prüfung einer Wegebeleuchtung zwischen Breitenkamp und Zur Windmühle

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Beleuchtung entlang der Fuß- und Radwege
am westlichen und östlichen Rand des Baugebietes „Südliche Davertstraße“ zu prüfen und der
Bezirksvertretung hierzu zu berichten.

Begründung:

Leuchten dienen bei Dunkelheit der Sicherheit auf den Verkehrsflächen. Die im Antragstext
genannten Wege sind Anbindungen an die Kita „Am Sonnentau“ und zur Davert-Grundschule bzw. zu
den weiterführenden Schulen in Hiltrup. Diese Anregung von Anliegern und Eltern für eine

“ Ausleuchtung insbes. in der dunklen Jahreszeit greift die Bezirksvertretung damit auf.

Für die CDU-Fraktion

Karl Kleine-Wilke

(stellv. Frantionsvorsitzender)

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster
Telefon (02 51)4 1842-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
- post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de

Stellungnahme zum Antrag A-H-0002-2018 (nicht barrierefrei)

2243 Zeichen

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Hiltrup

0.6. März 2018

Herr Groot-Körmelink 26.02.2018

66.31.0015

Stadt Münster
Dezernat YI

Antrag Nr. A-H/002/2018 der CDU Fraktion in der BV Münster-Hiltrup
Prüfung einer Wegebeleuchtung zwischen Breitenkamp und Zur Windmühle (Antrag der
CDU-Fraktion vom 12.01.2018)

Bezirksverwaltungsstelle Münster - Hiltru
über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Die Verwaltung hat den o.g. Antrag mit folgendem Ergebnis geprüft:

Bei der Wegeverbindung handelt es sich um einen Weg innerhalb einer öffentlichen Grünanlage,
der durch das Amt für Grünflachen, Umwelt und Nachhaltigkeit unterhalten wird. Folgende Stel-
lungnahme des o.g. Amtes:

Bei den zur Beleuchtung beantragten Wegen handelt es sich um Wegeverbindungen, die innerhalb
von öffentlichen Grünflächen verlaufen. Wege innerhalb von Grünflächen werden grundsätzlich
nicht beleuchtet, da sie keine grundsätzliche Bedeutung für die Erschließung der Grundstücke ha-
ben. Sie dienen als Wege für die Freizeit und Erholung.

Wege werden in öffentlichen Grünflächen grundsätzlich nur beleuchtet, wenn sie im Rahmen des
B-Plan-Verfahrens als so bedeutend für die Erschließung einzustufen sind, dass sie als Verkehrs-
fläche gewidmet werden. Dieses ist bei der geschilderten Wegeverbindung nicht der Fall.

Darüber hinaus grenzt Amelsbüren mit seinem Ortsrand unmittelbar an das Naturschutzgebiet
Davert an. Die Davert ist als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen und unterliegt damit besonderem
Schutz. Entsprechend ist hier besonders zurückhaltend mit störenden Beleuchtungen am Ortsrand
umzugehen.

Auch die übrigen aufgeführten Wegeverbindungen verlaufenden in Grünanlagen und sind nur für
Erholung und Freizeit konzipiert. Entsprechend werden auch diese nicht beleuchtet.

Das Tiefbauamt weist darauf hin, dass bereits eine beleuchtete Wegeverbindung über Breiten-
kamp, Davertstraße und Zur Windmühle besteht, um die KITA in den Dunkelstunden beleuchtet
erreichen zu können.

LA.

Grimm

D\67.22.0002 z.K.
D\66.31.0015

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78

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BE zu prüfende Straßenbeleuchtung

“ vorhandene Straßenbeleuchtung

| MÜNSTER
Li Tiefbauamt

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Verkehrstechnik

Straßenbeleuchtung Breitenkamp

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Groot-Körmelink

bearbeitet: 21.02.2018

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Beratungsverlauf (1)

06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Davertstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Breitenkamp
  • Zur Windmühle

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Details

Aktenzeichen
A-H/0002/2018
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
22.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37