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Verkehrsversuch beendet: Stadtmöblierung endlich entfernen!, gem. Antrag CDU und FDP
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (CDU) AN/1774/2023 vom 05.10.2023
Stand: Am 19.10.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) endgültig abgelehnt.
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV1)
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CDU FDP Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1774/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 Verkehrsversuch beendet: Stadtmöblierung endlich entfernen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU und die FDP in der Bezirksvertretung Innenstadt bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz bittet die Verwaltung, unverzüglich die Stadtmöblie- rung auf der Deutzer Freiheit zu entfernen und die Parkplätze wieder freizugeben. Begründung: In der Mitteilung der Stadt Köln vom 30.08.23 heißt es: „Das Verwaltungsgericht Köln hat ent- schieden, dass der Verkehrsversuch Deutzer Freiheit in seiner derzeitigen Form nicht den ge- setzlichen Vorgaben entspricht. Aus diesem Grund wird die Stadt Köln den Verkehrsversuch beenden.“ Seit dem 31.08.23 ist die Deutzer Freiheit nun wieder für den Kfz-Verkehr freigegeben. Und es „gelten auf der Deutzer Freiheit wieder die Verkehrsregeln, die vor der Einrichtung des Verkehrsversuchs Bestand hatten“ (Mitteilung der Stadt Köln vom 30.08.23). Fraglich ist je- doch, wieso die aufgestellten Fahrradabstellanlagen sowie das Leihmobiliar (Sitzgelegenhei- ten und Pflanzkübel) „wie vorgesehen noch bis Herbst auf der Deutzer Freiheit stehen bleiben“ (Mitteilung der Stadt Köln vom 30.08.23). - 2 - Im Zuge des Verkehrsversuches hieß es in einer Mitteilung der Stadt Köln vom 11.06.22: „Der neu gewonnene Raum wird durch sogenannten Stadt-Terrassen mit Sitzmöglichkeiten und Pflanzkästen aufgewertet.“ Daher sollte klar sein, dass die Stadtmöblierung nur auf Grund- lage des Verkehrsversuches (Beschluss vom 02.12.21) auf der Deutzer Freiheit steht. Da die- ser aber nun beendet wurde, fehlt jegliche rechtliche Grundlage zum weiteren Verweilen auf den Parkplätzen. Ebenfalls sollten „auf der Deutzer Freiheit wieder die Verkehrsregeln, die vor der Einrichtung des Verkehrsversuchs Bestand hatten“ (Mitteilung der Stadt Köln vom 30.08.23), gelten und „die auf der Straße „Deutzer Freiheit“ zwischen Siegburger Straße und Gotenring aufgestellten Verkehrszeichen, die die genannten verkehrsrechtlichen Anordnungen der Antragsgegnerin umsetzen und zur Sperrung des Kraftfahrzeugverkehrs führen“ (Urteil des Verwaltungsge- richts Köln vom 02.08.23), entfernt werden. Sollten die Parkplätze jedoch nicht freigegeben werden, stellt sich erneut die Frage nach der Rechtmäßigkeit sowie auf welcher Grundlage oder welchem Beschluss, hier erneut in den Straßenverkehr eingegriffen wird. Mit freundlichen Grüßen Günter Leitner Christian Nüsser Vorsitzender der CDU-Fraktion FDP - 3 - https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presseservice/deutzer-freiheit - 4 - https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presseservice/deutzer-freiheit-grossen-tei- len-autofrei
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