1100/2023
Schulrechtliche Errichtung des Ausbildungsgang "Gestalterin/Gestalter für immersive Medien" Fachbereich Gestaltung an der Georg-Simon-Ohm-Schule (BK 13) zum Schuljahr 2023/24
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Anlage 1 Antrag der Schulkonferenz
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Berufskolleg mit beruflichem Gymnasium Informationstechnik Systemtechnik Mediengestaltung Schulleiter: Sekretariat: Bürozeiten: Tel.: (0221) 8 39 13-0 Herr Wolf Frau Goepel Mo – Do: 8.00 – 15.00 Uhr Fax: (0221) 8 39 13-28 Stellv. Schulleiter: Frau Meier Fr: 8.00 – 13.00 Uhr E-Mail: buero@gso.schule.koeln Herr Stern Frau Paul Homepage: http://www.gso-koeln.de Stadt Köln Protokoll Sitzung der Schulkonferenz (Dringlichkeitsausschuss) vom 07.02.2023 TOP 1: Einrichtung eines neuen Bildungsganges Herr Wolf erläutert die Inhalte des neuen Ausbildungsberufes „Gestalter*in für immersive Medien“. Aufgrund der Schwerpunkte IT und Medien passt der der neue Bildungsgang sehr gut in das Profil der Schule. Da der vorhandene Bildungsgang „Mediengestalter Bild und Ton“ ähnliche Basisqualifikationen hat, können die Schüler*innen im ersten Schuljahr gemeinsam beschult werden. Beschluss (einstimmig): Der Bildungsgang „Gestalter für immersive Medien soll beantragt werden und zum Schuljahr 2023/23 starten. TOP 2: Ausschreibung von drei Lehrerstellen für Informatik Herr Wolf erläutert den aktuellen Stellenbedarf an der Schule und berichtet, dass die Schule drei Stellen zugewiesen bekommen hat. Beschluss (einstimmig): Die drei zugewiesenen Stellen sollen kurzfristig für Informationstechnik/beliebig (2) und Informationstechnik/Elektrotechnik geöffnet für dual Studierende (1) ausgeschrieben werden. Bertram Wolf Schulleiter Anhang: Anwesenheitsliste
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1100/2023 Freigabedatum 04.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Errichtung des Ausbildungsgang "Gestalterin/Gestalter für immersive Medien" Fachbereich Gestaltung an der Georg-Simon-Ohm-Schule (BK 13) zum Schuljahr 2023/24 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die schulrechtliche Errichtung des einzügigen Ausbildungsgangs Gestalterin/Gestalter für immersive Me- dien (Fachklasse im dualen System) zum 01.08.2023 an der Georg-Simon-Ohm- Schule (BK 13), Westerwaldstraße 92, 51105 Köln-Humboldt-Gremberg. 2.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal- tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (1) Hintergrund Der Bildungsgang Gestalterin/Gestalter für immersive Medien befindet sich aktuell in der Neu- ordnung. In den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten immersiver Medi- en, zu denen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°- Anwendungen gehören, deutlich erweitert. Im Bereich der Technologie sind Hard- und Soft- ware wesentlich anwendungsfreundlicher geworden und auch die Infrastruktur wurde verbes- sert. Seit einigen Jahren haben sich vielfältige Angebote, insbesondere in den Bereichen Pro- duktion (Industrie 4.0), im Handel, in der Medizin sowie in Bildung und Kultur, entwickelt. Mit- telfristig ist damit zu rechnen, dass durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Erhö- hung von Bandbreiten für die mobile Datenübertragung (5 G) eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass immersive Medien nicht mehr nur hauptsächlich stationär genutzt, sondern sie auch mobil von unterwegs eingesetzt werden können. Der aktuelle Fortschritt lässt somit erwarten, dass die Technologien im Bereich der immersiven Medien und ihre viel- fältigen Anwendungen im beruflichen wie privaten Alltag zukünftig eine weiter wachsende Rol- le spielen werden. Mit der deutlichen Entwicklung des Marktes und der Technologie wächst auch der Bedarf an qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, immersive Medien zu entwi- ckeln und zu gestalten. Im Moment gibt es jedoch einen großen Fachkräftemangel; der Bedarf kann zurzeit weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht gedeckt werden. Im Ergebnis einer Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurde festgestellt, dass die Schaffung eines eigenständigen dreijährigen Ausbildungsberufes als beste Möglichkeit gesehen wird, langfristig qualifiziertes Personal zu entwickeln (s. Anlage 2). Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer entsprechenden Ausbildungsordnung beauftragt. Zurzeit läuft die Arbeit der Sachverständigen des Bundes und der Länder. Der neue IHK-Ausbildungsgang wird im Au- gust 2023 an den Start gehen, der schulische Teil der Ausbildung soll durch die Georg-Simon- Ohm-Schule abgedeckt werden. Der Bildungsgang Gestalterin/Gestalter für immersive Medien soll am 01.08.2023 einzügig an der Georg-Simon-Schule errichtet werden. Da es sich um eine Fachklasse im dualen System handelt, wird der Bildungsgang in Teilzeit angeboten. Es handelt sich dabei um eine dreijähri- ge Ausbildung mit durchschnittlich 12 Wochenstunden Unterricht am Berufskolleg. Der erfolgreiche Abschluss des Bildungsganges führt zu einem IHK-Abschluss als Gestalte- rin/Gestalter für immersive Medien. Die Verwaltung befürwortet den Antrag der Georg-Simon-Ohm-Schule auf Errichtung des Bil- dungsgangs Gestalterin/Gestalter für immersive Medien. Durch die Einführung wird das Bil- dungsangebot am Standort und mithin in der Region deutlich verbessert. Das Portfolio der Schule wird bedarfsgerecht erweitert und der technischen Entwicklung angepasst. (2) Beteiligung der Schulkonferenz Die Stellungnahme der Schulkonferenz liegt vor. 3 (3) Zur personellen und räumlichen Situation Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind in der Georg-Simon-Ohm-Schule, Westerwaldstraße 92, 51105 Köln-Humboldt-Gremberg, vorhan- den. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Verfügung und müssen nicht aus anderen Bildungsgängen abgezogen werden. Gleichwohl ist das Georg-Simon-Ohm-Berufskolleg für weitere bedarfsgerechte Angebots- schaffungen auf räumliche Erweiterungen angewiesen. (4) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Das BK 13 ist das einzige der städtischen Berufskollegs für diesen Fachschulzweig/bzw. mit diesem Schwerpunkt im Stadtgebiet von Köln. Es besteht somit intern keine Konkurrenzsitua- tion. Eine Schulträgerbeteiligung der umliegenden Kommunen und eines privaten Berufskol- legs für Medien in Köln ist erfolgt. Keine der beteiligten Berufskollegs hat sich gegen die Er- richtung des neuen Bildungsganges ausgesprochen. (5) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Errichtung des Bildungsgangs „Gestalterin/Gestalter für im- mersive Medien“ an der Georg-Simon-Schule, Westerwaldstraße 92, 51105 Köln-Humboldt- Gremberg, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen und Auszubildenden, frühzeitig Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlus- ses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonde- res öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 1 – Antrag der Schulkonferenz Anlage 2 – BIBB GestalterIn immersive Medien
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (1)
- Westerwaldstraße 92
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Details
- Aktenzeichen
- 1100/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.05.2023
- Erstellt
- 31.03.2023 12:06