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1882/2024

Zwischenberichte für das vierte Quartal 2023 und das erste Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 12.06.2024

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AWB eE Quartalsbericht IV 2023

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AWB eE Quartalsbericht I 2024

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Mitteilung Ausschuss

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AWB eE Quartalsbericht IV 2023

1528 Zeichen

Gewinn- und 
Verlustrechnung 
per 31.03.2024
in T€
Wirtschaftsplan             
2024                 
zeitanteilig 
in T€
Abweichung 
in T€
1. Umsatzerlöse 63.797 64.125 -328
Gebühreneinnahmen Abfall 44.817 44.805 12
Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 12.773 12.753 20
Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 3.413 3.413 0
Winterdienst 1.026 1.026 0
Umsatzerlöse Entgelte Duales System, Ausgleich aus VJ, BgA,Sonstige, 1.767 2.128 -361
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 61.815 62.886 -1.071
 -Restmüll/Wertstoffe-
Logistik Restmüll 18.533 18.390 143
Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 842 843 -1
Biotonne 3.708 3.702 6
Papiertonne 3.668 3.416 252
Werkstofftonne ÖRE 1.008 1.008 0
Altkleidersammlung 449 242 207
Elektroschrottsammlung 1.029 1.029 0
Littering 3.444 3.373 71
Entsorgung  (AVG) Restmüll 8.096 8.096 0
Entsorgung  (AVG) Bio und Grünschnitt 3.592 3.582 10
Entsorgung (AVG) Schadstoffe 141 141 0
Wertstoffhöfe 21 21 0
 -Straßenreinigung-
Straßenreinigung Logistig/Schmutzwasser 15.597 15.777 -180
Straßenreinigung  Entsorgung 112 112 0
Winterdienst 1.026 1.026 0
Aufwendungen Entgelte Duales System, Ausgleich aus VJ, BgA,Sonstige 549 2.128 -1.579
3. Verwaltungskosten 1.135 1.135 0
4. Finanzergebnis 156 241 -85
Zinsaufwendungen 156 241 -85
Zinserträge 0 0 0
5. 691 -136 827
6. 691 -136 827
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. März 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Betriebsergebnis

AWB eE Quartalsbericht I 2024

1576 Zeichen

Gewinn- und 
Verlustrechnung 
per 31.12.2023 
in T€
Wirtschaftsplan             
2023                 
zeitanteilig 
in T€
Abweichung 
in T€
1. Umsatzerlöse 248.297 252.577 -4.280
Gebühreneinnahmen Abfall 174.767 177.325 -2.558
Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 47.788 47.730 58
Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 12.755 12.755 0
Winterdienst 3.943 3.943 0
Umsatzerlöse Entgelte Duales System, Ausgleich aus VJ, BgA,Sonstige, 9.044 10.824 -1.780
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 248.241 248.771 -530
 -Restmüll/Wertstoffe-
Logistik Restmüll 72.475 71.921 554
Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 3.278 3.278 0
Biotonne 14.098 14.109 -11
Papiertonne 14.866 13.724 1.142
Werkstofftonne ÖRE 3.892 3.892 0
Altkleidersammlung 1.746 874 872
Elektroschrottsammlung 4.004 4.004 0
Littering 13.234 13.055 179
Entsorgung  (AVG) Restmüll 34.896 34.897 -1
Entsorgung  (AVG) Bio und Grünschnitt 13.505 13.476 29
Entsorgung (AVG) Schadstoffe 589 589 0
Wertstoffhöfe 82 82 0
 -Straßenreinigung-
Straßenreinigung Logistig/Schmutzwasser 60.503 60.517 -14
Straßenreinigung  Entsorgung 577 577 0
Winterdienst 3.943 3.943 0
Aufwendungen Entgelte Duales System, Ausgleich aus VJ, BgA,Sonstige 6.553 9.833 -3.280
3. Verwaltungskosten 3.746 3.783 -37
4. Finanzergebnis 681 22 659
Zinsaufwendungen 681 22 659
Zinserträge 0 0 0
5. -4.371 1 -4.372
6. -4.371 1 -4.372
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Betriebsergebnis
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Mitteilung Ausschuss

6527 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2024 
 1882/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 13.06.2024 
 
Zwischenberichte für das vierte Quartal 2023 und das erste Quartal 2024 der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) 
und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss 
vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung 
des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. 
 
 
Zwischenbericht für das vierte Quartal 2023 
 
Der Zwischenbericht für das vierte Quartal 2023 zum Wirtschaftsplan 2023 ist in der Anlage 
beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitan-
teiliger Wirtschaftsplan 2023) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Ge-
winn- und Verlustrechnung 2023) per 31.12.2023 in folgenden Positionen. 
 
 
1. Umsatzerlöse 
 
Die gegenüber dem Erfolgsplan um ca. TEUR 2.558 verringerten Umsatzerlöse für Abfall 
sind im Wesentlichen verursacht durch die Gebührenabsetzungen aus 2022 infolge des Er-
gebnisses des Verfahrens zu den sog. nachsortierungsbedingten Mehrgebühren, die kalkula-
torisch in der Gebührenkalkulation 2023 noch nicht berücksichtigt wurden. 
 
Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige 
 
Der Vertrag für den Anteil der Dualen Systeme für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona-
gen (PPK) für 2022 bis 2024 wurde im Laufe des ersten Quartals 2023 geschlossen. Die Ab-
rechnung ist mittlerweile abgeschlossen. Die Markpreise für gemischtes Altpapier entwickelten 
sich 2023 volatil, was Einfluss auf die Papiererlöse und damit auf die Erlösbeteiligung der Du-
alen Systeme hatte. Veränderungen in der Sammelmenge wirkten sich zudem auf die Höhe 
der Mitbenutzungsentgelte der Dualen Systeme aus. Insgesamt sind Erlös und Aufwand ge-
genüber dem Plan niedriger ausgefallen. Die Verträge für die Nebenentgelte befinden sich 
weiterhin in Abstimmung.

2 
 
Unter dieser Position sind die Umsatzerlöse für die Papiertonne in Höhe von 1.142 T€ und für 
die Altkleidersammlung in Höhe von 872 T€ verbucht. 
 
 
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
Die Abweichung von TEUR 554 für Aufwendungen für Logistik Restmüll und die Abwei-
chung von TEUR 179 für Aufwendungen für Littering gegenüber dem Planansatz ergeben 
sich aus höheren Logistikaufwendungen bzw. vorübergehend gestiegenen Leistungsansprü-
chen. 
 
Aufgrund des Saldierungsverbots nach § 246 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch sind entge-
gen dem Wirtschaftsplan, der Kalkulationsebene, bei der Gewinn- und Verlustrechnung die 
Ausgaben und Einnahmen separat aufzulisten und dürfen nicht gegengerechnet werden. Der 
Mehraufwand beträgt für die Papiertonne TEUR 1.142 und für die Altkleidersammlung 
TEUR 872 . Eine saldierte Gegenüberstellung ergäbe somit keine Abweichung.  
 
Aufwendungen Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige 
 
Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse.  
 
 
4. Finanzergebnis 
 
Die Abweichung von TEUR 659 für Zinsaufwendungen ergibt sich aus der veränderten Zins-
marktsituation und der daraus resultierenden, neuen Vereinbarung mit der Sparkasse Köln-
Bonn.  
 
 
6. Betriebsergebnis 
 
Das gegenüber dem zeitanteiligen Erfolgsplan veränderte Quartals-Betriebsergebnis steht un-
ter Berücksichtigung der unterjährig üblichen Veränderungen bei Aufwendungen und Erlösen 
dennoch im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gemäß § 10 EigVO NRW auf neue 
Rechnung vorzutragen. 
 
 
Zwischenbericht für das erste Quartal 2024 
 
Der Zwischenbericht für das erste Quartal 2024 zum Wirtschaftsplan 2024 ist in der Anlage 
beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitan-
teiliger Wirtschaftsplan 2024) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Ge-
winn- und Verlustrechnung 2024) per 31.03.2024 in folgenden Positionen. 
 
 
1. Umsatzerlöse 
 
Die gegenüber dem Erfolgsplan minimalen Abweichungen der Umsatzerlöse sind im Wesentli-
chen durch die Entwicklungen der Umsatzerlöse aus den Entgelten für die Dualen Systeme 
verursacht. 
 
Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige

3 
 
Die um TEUR 361 verringerten Umsatzerlöse ergeben sich aus einer niedrigeren Sammel-
menge für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen (PPK). Dies spiegelt sich auch in 
den an die Dualen Systeme zu zahlenden PPK-Erlöse auf der Aufwandsseite wieder. Zusätz-
lich wirkt sich weiterhin die volatile Marktpreisentwicklung für Papier aus. Die Verträge für die 
Nebenentgelte befinden sich derzeit noch in der Abstimmung. 
 
Unter dieser Position sind die Einnahmen für die Papiertonne in Höhe von TEUR 252 und für 
die Altkleidersammlung in Höhe von TEUR 207 verbucht 
 
 
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
Die Abweichung von TEUR 143 für Aufwendungen für Logistik Restmüll und die Abwei-
chung von TEUR 71 für Aufwendungen von Littering gegenüber dem Planansatz ergeben 
sich aus vorübergehend gestiegenen Leistungsansprüchen. 
 
Aufgrund des Saldierungsverbots nach § 246 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch sind entge-
gen dem Wirtschaftsplan, der Kalkulationsebene, bei der Gewinn-und Verlustrechnung die 
Ausgaben und Einnahmen separat aufzulisten und dürfen nicht gegengerechnet werden. Der 
Aufwand beträgt für die Papiertonne TEUR 252 und für die Altkleidersammlung TEUR 207. 
Eine saldierte Gegenüberstellung ergäbe somit keine Abweichung.  
 
Aufwendungen Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige 
 
Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse. 
 
 
4. Finanzergebnis 
 
Die um TEUR 85 verringerten Zinsaufwendungen ergeben sich aus der veränderten Zins-
marktsituation bzw. Zinssenkungen.  
 
 
6. Betriebsergebnis 
 
Das gegenüber dem zeitanteiligen Erfolgsplan veränderte Quartals-Betriebsergebnis steht un-
ter Berücksichtigung der unterjährig üblichen Schwankungen dennoch im Einklang mit dem 
Wirtschaftsplan und ist gemäß § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
 
Anlagen 
 
Zwischenbericht für das vierte Quartal 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt-
schaftsbetrieb der Stadt Köln 
 
Zwischenbericht für das erste Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt-
schaftsbetrieb der Stadt Köln

Beratungsverlauf (1)

13.06.2024 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1882/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.06.2024
Erstellt
10.06.2024 12:45