1882/2024
Zwischenberichte für das vierte Quartal 2023 und das erste Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
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AWB eE Quartalsbericht IV 2023
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Gewinn- und Verlustrechnung per 31.03.2024 in T€ Wirtschaftsplan 2024 zeitanteilig in T€ Abweichung in T€ 1. Umsatzerlöse 63.797 64.125 -328 Gebühreneinnahmen Abfall 44.817 44.805 12 Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 12.773 12.753 20 Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 3.413 3.413 0 Winterdienst 1.026 1.026 0 Umsatzerlöse Entgelte Duales System, Ausgleich aus VJ, BgA,Sonstige, 1.767 2.128 -361 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 61.815 62.886 -1.071 -Restmüll/Wertstoffe- Logistik Restmüll 18.533 18.390 143 Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 842 843 -1 Biotonne 3.708 3.702 6 Papiertonne 3.668 3.416 252 Werkstofftonne ÖRE 1.008 1.008 0 Altkleidersammlung 449 242 207 Elektroschrottsammlung 1.029 1.029 0 Littering 3.444 3.373 71 Entsorgung (AVG) Restmüll 8.096 8.096 0 Entsorgung (AVG) Bio und Grünschnitt 3.592 3.582 10 Entsorgung (AVG) Schadstoffe 141 141 0 Wertstoffhöfe 21 21 0 -Straßenreinigung- Straßenreinigung Logistig/Schmutzwasser 15.597 15.777 -180 Straßenreinigung Entsorgung 112 112 0 Winterdienst 1.026 1.026 0 Aufwendungen Entgelte Duales System, Ausgleich aus VJ, BgA,Sonstige 549 2.128 -1.579 3. Verwaltungskosten 1.135 1.135 0 4. Finanzergebnis 156 241 -85 Zinsaufwendungen 156 241 -85 Zinserträge 0 0 0 5. 691 -136 827 6. 691 -136 827 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. März 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Betriebsergebnis
AWB eE Quartalsbericht I 2024
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Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2023 in T€ Wirtschaftsplan 2023 zeitanteilig in T€ Abweichung in T€ 1. Umsatzerlöse 248.297 252.577 -4.280 Gebühreneinnahmen Abfall 174.767 177.325 -2.558 Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 47.788 47.730 58 Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 12.755 12.755 0 Winterdienst 3.943 3.943 0 Umsatzerlöse Entgelte Duales System, Ausgleich aus VJ, BgA,Sonstige, 9.044 10.824 -1.780 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 248.241 248.771 -530 -Restmüll/Wertstoffe- Logistik Restmüll 72.475 71.921 554 Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 3.278 3.278 0 Biotonne 14.098 14.109 -11 Papiertonne 14.866 13.724 1.142 Werkstofftonne ÖRE 3.892 3.892 0 Altkleidersammlung 1.746 874 872 Elektroschrottsammlung 4.004 4.004 0 Littering 13.234 13.055 179 Entsorgung (AVG) Restmüll 34.896 34.897 -1 Entsorgung (AVG) Bio und Grünschnitt 13.505 13.476 29 Entsorgung (AVG) Schadstoffe 589 589 0 Wertstoffhöfe 82 82 0 -Straßenreinigung- Straßenreinigung Logistig/Schmutzwasser 60.503 60.517 -14 Straßenreinigung Entsorgung 577 577 0 Winterdienst 3.943 3.943 0 Aufwendungen Entgelte Duales System, Ausgleich aus VJ, BgA,Sonstige 6.553 9.833 -3.280 3. Verwaltungskosten 3.746 3.783 -37 4. Finanzergebnis 681 22 659 Zinsaufwendungen 681 22 659 Zinserträge 0 0 0 5. -4.371 1 -4.372 6. -4.371 1 -4.372 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Betriebsergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 12.06.2024 1882/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 13.06.2024 Zwischenberichte für das vierte Quartal 2023 und das erste Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Zwischenbericht für das vierte Quartal 2023 Der Zwischenbericht für das vierte Quartal 2023 zum Wirtschaftsplan 2023 ist in der Anlage beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitan- teiliger Wirtschaftsplan 2023) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Ge- winn- und Verlustrechnung 2023) per 31.12.2023 in folgenden Positionen. 1. Umsatzerlöse Die gegenüber dem Erfolgsplan um ca. TEUR 2.558 verringerten Umsatzerlöse für Abfall sind im Wesentlichen verursacht durch die Gebührenabsetzungen aus 2022 infolge des Er- gebnisses des Verfahrens zu den sog. nachsortierungsbedingten Mehrgebühren, die kalkula- torisch in der Gebührenkalkulation 2023 noch nicht berücksichtigt wurden. Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Der Vertrag für den Anteil der Dualen Systeme für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona- gen (PPK) für 2022 bis 2024 wurde im Laufe des ersten Quartals 2023 geschlossen. Die Ab- rechnung ist mittlerweile abgeschlossen. Die Markpreise für gemischtes Altpapier entwickelten sich 2023 volatil, was Einfluss auf die Papiererlöse und damit auf die Erlösbeteiligung der Du- alen Systeme hatte. Veränderungen in der Sammelmenge wirkten sich zudem auf die Höhe der Mitbenutzungsentgelte der Dualen Systeme aus. Insgesamt sind Erlös und Aufwand ge- genüber dem Plan niedriger ausgefallen. Die Verträge für die Nebenentgelte befinden sich weiterhin in Abstimmung. 2 Unter dieser Position sind die Umsatzerlöse für die Papiertonne in Höhe von 1.142 T€ und für die Altkleidersammlung in Höhe von 872 T€ verbucht. 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Abweichung von TEUR 554 für Aufwendungen für Logistik Restmüll und die Abwei- chung von TEUR 179 für Aufwendungen für Littering gegenüber dem Planansatz ergeben sich aus höheren Logistikaufwendungen bzw. vorübergehend gestiegenen Leistungsansprü- chen. Aufgrund des Saldierungsverbots nach § 246 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch sind entge- gen dem Wirtschaftsplan, der Kalkulationsebene, bei der Gewinn- und Verlustrechnung die Ausgaben und Einnahmen separat aufzulisten und dürfen nicht gegengerechnet werden. Der Mehraufwand beträgt für die Papiertonne TEUR 1.142 und für die Altkleidersammlung TEUR 872 . Eine saldierte Gegenüberstellung ergäbe somit keine Abweichung. Aufwendungen Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse. 4. Finanzergebnis Die Abweichung von TEUR 659 für Zinsaufwendungen ergibt sich aus der veränderten Zins- marktsituation und der daraus resultierenden, neuen Vereinbarung mit der Sparkasse Köln- Bonn. 6. Betriebsergebnis Das gegenüber dem zeitanteiligen Erfolgsplan veränderte Quartals-Betriebsergebnis steht un- ter Berücksichtigung der unterjährig üblichen Veränderungen bei Aufwendungen und Erlösen dennoch im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gemäß § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. Zwischenbericht für das erste Quartal 2024 Der Zwischenbericht für das erste Quartal 2024 zum Wirtschaftsplan 2024 ist in der Anlage beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitan- teiliger Wirtschaftsplan 2024) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Ge- winn- und Verlustrechnung 2024) per 31.03.2024 in folgenden Positionen. 1. Umsatzerlöse Die gegenüber dem Erfolgsplan minimalen Abweichungen der Umsatzerlöse sind im Wesentli- chen durch die Entwicklungen der Umsatzerlöse aus den Entgelten für die Dualen Systeme verursacht. Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige 3 Die um TEUR 361 verringerten Umsatzerlöse ergeben sich aus einer niedrigeren Sammel- menge für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen (PPK). Dies spiegelt sich auch in den an die Dualen Systeme zu zahlenden PPK-Erlöse auf der Aufwandsseite wieder. Zusätz- lich wirkt sich weiterhin die volatile Marktpreisentwicklung für Papier aus. Die Verträge für die Nebenentgelte befinden sich derzeit noch in der Abstimmung. Unter dieser Position sind die Einnahmen für die Papiertonne in Höhe von TEUR 252 und für die Altkleidersammlung in Höhe von TEUR 207 verbucht 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Abweichung von TEUR 143 für Aufwendungen für Logistik Restmüll und die Abwei- chung von TEUR 71 für Aufwendungen von Littering gegenüber dem Planansatz ergeben sich aus vorübergehend gestiegenen Leistungsansprüchen. Aufgrund des Saldierungsverbots nach § 246 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch sind entge- gen dem Wirtschaftsplan, der Kalkulationsebene, bei der Gewinn-und Verlustrechnung die Ausgaben und Einnahmen separat aufzulisten und dürfen nicht gegengerechnet werden. Der Aufwand beträgt für die Papiertonne TEUR 252 und für die Altkleidersammlung TEUR 207. Eine saldierte Gegenüberstellung ergäbe somit keine Abweichung. Aufwendungen Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse. 4. Finanzergebnis Die um TEUR 85 verringerten Zinsaufwendungen ergeben sich aus der veränderten Zins- marktsituation bzw. Zinssenkungen. 6. Betriebsergebnis Das gegenüber dem zeitanteiligen Erfolgsplan veränderte Quartals-Betriebsergebnis steht un- ter Berücksichtigung der unterjährig üblichen Schwankungen dennoch im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gemäß § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. Gez. Wolfgramm Anlagen Zwischenbericht für das vierte Quartal 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt- schaftsbetrieb der Stadt Köln Zwischenbericht für das erste Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt- schaftsbetrieb der Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1882/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.06.2024
- Erstellt
- 10.06.2024 12:45