V/0124/2008
Einsparungen im Bereich der Unterhaltsreinigung durch Reduzierung der Reinigungsstandards
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Berichtsvorlage
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V/0124/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Einsparungen im Bereich der Unterhaltsreinigung durch Reduzierung der Reinigungsstandards - Berichtsvorlage - Beratungsfolge 26.02.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht Bericht: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 05.04.2006 dem Vorschlag des Amtes für Gebäudemanagement zugestimmt, den Reinigungsstandard in den städt. Schul- und Verwal- tungsgebäuden aus Gründen der Haushaltskonsolidierung zu reduzieren. Prognostiziert wurde, dass sich durch diese Reduzierung ein Betrag von insgesamt 800.000 EUR über den Betrach- tungszeitraum 2006 bis 2009 einsparen ließe. Jahr 2006 2007 2008 2009 Einsparung 200.000 200.000 200.000 200.000 Durch die bis Ende 2007 vorgenommenen Umstellungen werden seit dem 01.01.2008 jährlich bereits 680.000 EUR eingespart. Das Ziel, ab diesem Datum jährlich 400.000 EUR einzusparen, wurde somit schon weit übertroffen. Folgende Gebäude wurden umgestellt: Verwaltungsgebäude (einschl. Betriebseinrichtungen) Im Verwaltungsbereich (einschl. Betriebseinrichtungen) wurden 36 Gebäude geprüft. Im Ergebnis wurde in 25 Gebäuden eine Reduzierung laut der in der Anlage aufgeführten Vorgaben ab dem 01.07.2006 vorgenommen. Kostenersparnis: 384.000 EUR/Jahr Schulen (inkl. Berufsschulen) Es wurden bisher 28 Schulen geprüft und im Ergebnis 22 Schulen umgestellt. Die Schulen teilen sich wie folgt auf: 9 Grundschulen, 2 Realschulen, 3 Sonderschulen, 1 Gymnasium und 7 Berufsfachschulen. Vorlagen-Nr.: V/0124/2008 Auskunft erteilt: Herr Köster Ruf: 492-2378 E-Mail: KoesterUdo@stadt-muenster.de Datum: 11.02.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0124/2008 Kostenersparnis Schulen: 296.400 EUR/Jahr Im Bereich der Verwaltungsgebäude und der Berufsschulen war die Umsetzung ohne größere Probleme möglich. Die Annahme, dass auf Grund des eher geringen Schmutzaufkommens eine Reduzierung der Reinigungshäufigkeit in den Büroräumen und den Berufsschulklassenräumen angemessen ist, hat sich bestätigt. Weiterhin wurden von den insgesamt 47 Grundschulen bisher 9 , davon 3 im Oktober 2006 und 6 Anfang 2007, umgestellt. Die dabei angewandten neuen Reinigungsstandards wurden in Anleh- nung an die DIN 77400 „Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude“ festgelegt. Die DIN 77400 wurde im Sept. 2003 erarbeitet und veröffentlicht. Sie beschreibt das Mindestmaß für die Reini- gung. Nach ersten Erkenntnissen zeigt sich, dass im Bereich der Grundschulen die Reduzierung der Klassenraumreinigung in den Jahrgangsstufen 1 und 2 von bisher täglich auf 2 mal wöchentlich erhebliche Qualitätsverluste zur Folge hat. Dies gilt besonders dort, wo die äußeren Umstände (Spielfläche mit Sand auf dem Schulhof, alle Klassen im Erdgeschoss, viele Zugänge zum Ge- bäude etc.) zu einem erhöhten Schmutzaufkommen führen. Die Unterhaltsreinigung dient einerseits dazu, die Räume ständig in einem benutzbaren Zustand vorzuhalten. Andererseits wird durch sie Werterhaltung betrieben, da durch eine regelmäßige Reinigung die Lebensdauer der eingebauten Fußböden etc. im normalen Rahmen bleibt bzw. in vielen Fällen sogar darüber hinausgeht. Die Vorgaben für die Reinigung sollten deshalb nur so- weit herabgesenkt werden, dass diese Ziele immer noch erreicht werden können. Bei den Grundschulen sind diese nach den Erfahrungen aus der Praxis in dem ursprünglichen Vorschlag zu niedrig angesetzt. Deshalb beabsichtigt das Amt für Immobilienmanagement, die dortige Anpassung nicht weiter zu führen bzw. bereits umgestellte Grundschulen wieder auf den davor geltenden Standard zurück zu führen. Die Reinigung in den übrigen Schulgebäuden (Gymnasien, Real-, Haupt- und Sonderschulen), die zum größten Teil noch nicht an die neuen Standards angepasst wurde, soll noch umgestellt werden. Ziel ist es, die prognostizierten noch fehlenden Einsparungen in Höhe von ca. 120.000 EUR nicht mit Standardreduzierungen nach Gebäude- oder Raumtypen, sondern mit standort- spezifischen Reduzierungen herbeizuführen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der fehlende Einsparbetrag in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den beteiligten Einrichtungen und dem Amt für Schule und Weiterbildung erreicht werden kann. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage
Anlage 1
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Anlage 1 23.32.0001 11.02.2008 Herr Köster 2378 Reduzierung der Reinigungsstandards ab 2006 Festlegung des Leistungsumfanges Kategorie bisher neu Standardreduzierung Klassen Erdgeschoss tägliche Reinigung 2 x wöchentl . Reinigung (Wischen) Klassen ab 1.OG Intervallreinigung 2 x wöchentl. Re inigung Werk- und Kunsträume tägliche Reinigung Intervallre inigung Grundschulklassen 1 und 2 tägliche Reinigung Interv allreinigung Klassen der Offenen Ganztagschule 2 x wöchentl. Re inigung Papierkörbe in den Schulklassen tägliche Reinigung 2 x wöchentl. Reinigung Papierkörbe in Dienstgebäuden Intervallreinigung 1 x wöchentl. Reinigung Waschbecken in den Klassen tägliche Reinigung 2 x w öchentl. Reinigung Lehrerzimmer nach Schulform un- terschiedlich, täglich oder Intervall < 30 Lehrpersonen = 1 x wö. Reinigung 30 – 50 Lehrpers. = Intervallreinigung > 50 Lehrpersonen = tägl. Reinigung Verwaltungs, -Büroräume, Lehrer-, Be- sprechungszimmer Intervall 1 x wöchentl. Reinigung Sekretariat (Gymnasium, Berufschulen) abhängig von der Schülerzahl (ana- log Regelung für Lehrerzimmer) Naturwissenschaftl. Fachübungsräume tägliche Reinigu ng 2 x wöchentl. Reinigung Sporthallen, Gymnastikräume tägliche Reinigung 3 x wöchentl. Reinigung WC, Duchen, Umkleiden, Küchen, Speiseräume, Sozialräume, Kantinen, Flure in diesem Bereich tägliche Reinigung tägliche Reinigung Kopierräume, Bürotechnikräume 1 x wöchentl. 1 x wöc hentl. Reinigung Lehrmittel, Bibliotheken, Vorbereitungs- räume 1 x wöchentl. Reinigung Eingang, Windfang, Foyer, Aufzug tägliche Reinigung tägliche Reinigung Stufen vom EG ins 1.OG tägliche Reinigung tägliche Reinigung Stufen vom Keller ins Erdg. Intervall Intervall Flure im Keller Intervall Intervall Flure und Stufen ab 1.OG Intervall Intervall Lager-/Abstellflächen, Archive, Geräte- räume, Fahrradkeller, Keller 1 x wöchentl. Reini- gung 14 tägl. Reinigung Pausengänge, Außenkehrflächen 1 – 2 x wöchentl. 1 x wöchentl. Reinigung Rüst- und Zeitzuschläge 10 % bei Intervallrei- nigung 10 % für Räume, die nur noch 2 x wö (Klassen) oder nur noch 1 x wö (Verwaltungsräume) gereinigt wer- den Grundreinigung 15 Tage/Jahr in Schulen 15 Tage /Jahr in Schulen + Vergü- tung von Mehrarbeitstunden Fremdnutzung (Belegung durch Dritte wie VHS, Musikschule etc) tägliche Reinigung Regelung wie bei Räumen der Offenen Ganztagschule
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0124/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37