A-M/0010/2023
Sicherer Begegnungsverkehr auf dem Königsweg
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Stellungnahme zum Antrag A-M-0010-2023 (nicht barrierefrei)
2973 Zeichen
32t2.AW1 Herr Bracke An die Bezirksvertretung Münster-Mitte über Herrn $tadtrat Heuer 1A.A2.2A26 3977 L über 33.2 - Herr Lembeck Mit dem Antrag wurde angeregt, auf der südlichen Seite des Königswegs zwischen der westlichen Einmündung der Scheibenstraße und dem Dahlweg ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründet wird dies damit, dass durch die im betreffenden Bereich parkenden Fahrzeuge die Fahrbahn häufig so sehr verengt wird, dass der Begegnungsverkehr der Radfahrenden erschwert wird und auch die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen hicht sicher möglich ist. Ebenso wird auf gefährliche Situationen hingewiesen, die durch den aus der Scheibenstraße einmündenden Verkehr entstehen. Der Königsweg wurde im Rahmen der Festlegung des Fahrradnetzes 2.0 als Basisroute klassifiziert und dient somil als Ergänzung der Hauptrouten. Der Königsweg verbindet die Hammer Straße mit dem Dahlweg und dem lndustrieweg. Aus Sicht der Abteilung 66.2 Mobilitätsplanung wird auf Grund der unübersichtlichen Situation und der eingeschränkten Straßenbreite die Anregung als sehr positiv gewertet. Es wird außerdem angeregt, das Halteverbot bis zur Hammer Straße auszuweiten, da hierdurch die Sicherheit der Radfahrenden und der Fahrkomfort für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht würde. Zudem stünden mit dem angrenzenden öffentlichen Parkplatz sowie den vorhandenen privaten Stellplätzen genügend Ausgleichsflächen zur Verfügung. Die Polizei Münster hält die Einrichtung eines Halteverbots auf Grund der unauffälligen Unfalllage hingegen nicht für erforderlich. Grundsätzlich sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Ein Halteverbot darf nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der'öffentliche Personennahverkehr es erfordert. Siadt Münster Amt für Bürger- und I 7. Fe rvlce Sch 2 lm Bereich zwischen der Scheibenstraße und der Hammer Straße wird ausschließlich rechtsseitig geparkf. Ein beidseitiges Parken ist auf Grund der geringen Straßenbreite nicht möglich. Da die slrdliche Seite auf diesem Abschnitt ohnehin nicht beparkt wird, ist die Anordnung eines Halteverbots hier nicht erforderlich lm Kreuzungsbereich Königsweg / Scheibenskaße beträgt die Breite dei Fahrbahn ca. 6 m, sodass trotz parkender Fahzeuge eine Restfahrbahnbreite von über 4 m verbleibt; was auch der Mindestbreite einer Fahrradstraße entspräche. Es ist sornit ausreichend Platz für Begegnungsverkehre vorhanden. Auch in Anbetracht der unauffälligen Unfalllage, ist die Ano rd n u ng eines Halteverbotes hier nich!.erforderlich. lm Bereich der Sackgasse zwischen der Scheibenstraße und dem Dahlweg kann es durch Parkverkehre und den daraus resultierenden Wendemanövern allerdings zu Einschränkungen des Verkehrsflusses kommen. Diese können durch ein Haltverbot vermieden werden. Daher wird für diesen Bereich ein Halteverbot kurzfristig umgesetzt. gez. Norbert Vechtel Amtsleiter
Antrag A-M-0010-2023
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Sicherer Begegnungsverkehr auf dem Königsweg
Die Bezirksvertretung Mitte regt die Aufstellung des VZ 283, auf der südlichen Seite des Königswegs
zwischen der westlichen Einmündung der Scheibenstraße und dem Dahlweg, an.
Begründung:
Die Verbindung Königsweg/Industrieweg ist im Rahmen des Fahrradnetz 2.0 als Basisroute
klassifiziert worden und dient als maßgebliche Radverkehrsverbindung zwischen Münster-Süd und
den westlich der Bahntrassen und des Kanals gelegenen Stadtbereichen. Gemäß der im Beschluss
V/1186/2019 zur Erarbeitung des Fahrradnetzes genannten Prinzipien, soll der Radverkehr „einfach,
komfortabel und sicher“ möglich sein.
Der bezeichnete Abschnitt des Königswegs wird für das Parken von KFZ stark frequentiert; das Parken
steht dem oben genannten Beschluss und seinen Prinzipien entgegen. Das Parken der Fahrzeuge
reicht auf der östlichen Seite zeitweise bis zum modalen Filter an der Kreuzung
Dahlweg/Industrieweg. Dies verengt die Fahrbahn so sehr, dass selbst Begegnungsverkehr des
Radverkehrs eingeschränkt und behindert wird.
Auf der westlichen Seite wechselt das Parken auf der Fahrbahn an der Einmündung der
Scheibenstraße auf die nördliche Seite. Der verbliebene Raum auf der Fahrbahn ist häufig so gering,
dass wiederum Begegnungsverkehr des Radverkehrs erschwert als auch die Durchfahrt von
Kraftfahrzeugen nicht sicher möglich ist. Zusätzlich werden dadurch regelmäßig gefährdende
Situationen durch den aus der Scheibenstraße einmündenden Verkehr erzeugt.
Antrag A-M/0010/2023
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Gez.
Martin Honderboom Gina Auer Martin Grewer
und Fraktion Kai Meyer vor dem Esche
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Scheibenstraße
- Hammer Straße
- Dahlweg
- Königsweg
- Industrieweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0010/2023
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 19.05.2023
- Erstellt
- 19.05.2023 16:02