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A-M/0010/2023

Sicherer Begegnungsverkehr auf dem Königsweg

Antrag an die BV Mitte 19.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 13.06.2023, TOP 7.1

Stellungnahme zum Antrag A-M-0010-2023 (nicht barrierefrei)

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Antrag A-M-0010-2023

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Stellungnahme zum Antrag A-M-0010-2023 (nicht barrierefrei)

2973 Zeichen

32t2.AW1
Herr Bracke
An die Bezirksvertretung
Münster-Mitte
über
Herrn $tadtrat Heuer
1A.A2.2A26
3977
L
über
33.2 - Herr Lembeck
Mit dem Antrag wurde angeregt, auf der südlichen Seite des Königswegs zwischen der
westlichen Einmündung der Scheibenstraße und dem Dahlweg ein absolutes Halteverbot
einzurichten.
Begründet wird dies damit, dass durch die im betreffenden Bereich parkenden Fahrzeuge die
Fahrbahn häufig so sehr verengt wird, dass der Begegnungsverkehr der Radfahrenden
erschwert wird und auch die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen hicht sicher möglich ist. Ebenso
wird auf gefährliche Situationen hingewiesen, die durch den aus der Scheibenstraße
einmündenden Verkehr entstehen.
Der Königsweg wurde im Rahmen der Festlegung des Fahrradnetzes 2.0 als Basisroute
klassifiziert und dient somil als Ergänzung der Hauptrouten. Der Königsweg verbindet die
Hammer Straße mit dem Dahlweg und dem lndustrieweg.
Aus Sicht der Abteilung 66.2 Mobilitätsplanung wird auf Grund der unübersichtlichen
Situation und der eingeschränkten Straßenbreite die Anregung als sehr positiv gewertet. Es
wird außerdem angeregt, das Halteverbot bis zur Hammer Straße auszuweiten, da hierdurch
die Sicherheit der Radfahrenden und der Fahrkomfort für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht
würde. Zudem stünden mit dem angrenzenden öffentlichen Parkplatz sowie den
vorhandenen privaten Stellplätzen genügend Ausgleichsflächen zur Verfügung.
Die Polizei Münster hält die Einrichtung eines Halteverbots auf Grund der unauffälligen
Unfalllage hingegen nicht für erforderlich.
Grundsätzlich sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen
Umstände zwingend erforderlich ist. Ein Halteverbot darf nur in dem Umfang angeordnet
werden, in dem die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der'öffentliche
Personennahverkehr es erfordert.
Siadt Münster
Amt für Bürger- und
I 7. Fe
rvlce
Sch

2
lm Bereich zwischen der Scheibenstraße und der Hammer Straße wird ausschließlich
rechtsseitig geparkf. Ein beidseitiges Parken ist auf Grund der geringen Straßenbreite nicht
möglich. Da die slrdliche Seite auf diesem Abschnitt ohnehin nicht beparkt wird, ist die
Anordnung eines Halteverbots hier nicht erforderlich
lm Kreuzungsbereich Königsweg / Scheibenskaße beträgt die Breite dei Fahrbahn ca. 6 m,
sodass trotz parkender Fahzeuge eine Restfahrbahnbreite von über 4 m verbleibt; was auch
der Mindestbreite einer Fahrradstraße entspräche. Es ist sornit ausreichend Platz für
Begegnungsverkehre vorhanden. Auch in Anbetracht der unauffälligen Unfalllage, ist die
Ano rd n u ng eines Halteverbotes hier nich!.erforderlich.
lm Bereich der Sackgasse zwischen der Scheibenstraße und dem Dahlweg kann es durch
Parkverkehre und den daraus resultierenden Wendemanövern allerdings zu
Einschränkungen des Verkehrsflusses kommen. Diese können durch ein Haltverbot
vermieden werden. Daher wird für diesen Bereich ein Halteverbot kurzfristig umgesetzt.
gez.
Norbert Vechtel
Amtsleiter

Antrag A-M-0010-2023

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Sicherer Begegnungsverkehr auf dem Königsweg 
Die Bezirksvertretung Mitte regt die Aufstellung des VZ 283, auf der südlichen Seite des Königswegs 
zwischen der westlichen Einmündung der Scheibenstraße und dem Dahlweg, an.  
Begründung: 
Die Verbindung Königsweg/Industrieweg ist im Rahmen des Fahrradnetz 2.0 als Basisroute 
klassifiziert worden und dient als maßgebliche Radverkehrsverbindung zwischen Münster-Süd und 
den westlich der Bahntrassen und des Kanals gelegenen Stadtbereichen. Gemäß der im Beschluss 
V/1186/2019 zur Erarbeitung des Fahrradnetzes genannten Prinzipien, soll der Radverkehr „einfach, 
komfortabel und sicher“ möglich sein. 
Der bezeichnete Abschnitt des Königswegs wird für das Parken von KFZ stark frequentiert; das Parken 
steht dem oben genannten Beschluss und seinen Prinzipien entgegen. Das Parken der Fahrzeuge 
reicht auf der östlichen Seite zeitweise bis zum modalen Filter an der Kreuzung 
Dahlweg/Industrieweg. Dies verengt die Fahrbahn so sehr, dass selbst Begegnungsverkehr des 
Radverkehrs eingeschränkt und behindert wird. 
Auf der westlichen Seite wechselt das Parken auf der Fahrbahn an der Einmündung der 
Scheibenstraße auf die nördliche Seite. Der verbliebene Raum auf der Fahrbahn ist häufig so gering, 
dass wiederum Begegnungsverkehr des Radverkehrs erschwert als auch die Durchfahrt von 
Kraftfahrzeugen nicht sicher möglich ist. Zusätzlich werden dadurch regelmäßig gefährdende 
Situationen durch den aus der Scheibenstraße einmündenden Verkehr erzeugt. 
Antrag A-M/0010/2023

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Gez. 
Martin Honderboom   Gina Auer    Martin Grewer 
und Fraktion    Kai Meyer vor dem Esche 
     und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

13.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Scheibenstraße
  • Hammer Straße
  • Dahlweg
  • Königsweg
  • Industrieweg

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Details

Aktenzeichen
A-M/0010/2023
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
19.05.2023
Erstellt
19.05.2023 16:02