4004/2019
Beantwortung von Fragen des Arbeitskreises Barrierefreies Köln und von Vertreter*innen der Behindertenorganisationen an Herrn Beigeordneten Greitemann
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 20.11.2019 4004/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.12.2019 Beantwortung von Fragen des Arbeitskreises Barrierefreies Köln und von Vertreter*innen der Behindertenorganisationen an Herrn Beigeordneten Greitemann Zur Vorbereitung der Sitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 06.12.2019 wurden an Herrn Beigeordneten Greitemann fünf Fragen zur Beantwortung gestellt. Im nachfolgenden Text finden Sie die Fragen und deren Beantwortung. Wo sehen Sie für sich persönlich die größten Herausforderungen zum Thema Barrierefreiheit? Die größte Herausforderung zum Thema Barrierefreiheit ist die Sensibilisierung für das The- ma Barrierefreiheit aller am Bau Beteiligten: von Planerinnen und Planern angefangen über diejenigen, die neue Gebäude, Stadträume und Parkanlagen praktisch umsetzen bis hin zu denen, die diese instand halten. Wir müssen verinnerlichen: Barrierefreiheit geht alle an. Der ehemalige Bundespräsidenten Richard v. Weizsäcker hat es wie folgt ausgedrückt: „Nicht behindert zu sein ist w ahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen w erden kann." Allerdings wird das Thema noch nicht immer automatisch mitgedacht. Barrierefreiheit und Teilhabe betrifft nicht nur Menschen mit Handicap, sondern die gesamte Gesellschaft. Ein barrierefreier Zugang ist eben nicht nur für den Rollstuhlfahrer erforderlich, sondern auch für Kinderwagen und Rollator. Das Zitat von Dr. Peter Neumann, Vorsitzender des Europäischen Instituts „Design für alle in Deutschland e.V.“ beschreibt dies eindrücklich: „So ist bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche Umwelt Für etwa 10% der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 % notwendig und für 100% komfortabel ist, also ein Qualitätsmerkmal darstellt“ Eine große Herausforderung ist, dass wir zielsicher jedes politische und gesellschaftliche Handeln erkennen und vermeiden, wenn es in einer Weise die Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen gefährdet. Dies kann nur gelingen, wenn wir sensibilisiert sind. Eine weitere Herausforderung ist, dass es uns gelingt, Gebäude und Stadträume so zu ge- stalten, dass das Design die Ästhetik und gleichzeitig die Nutzbarkeit für alle Menschen und damit die Teilhabe berücksichtigt (Universal Design oder Design for all). In der Stadtplanung ist es eine große Herausforderung, die Erarbeitung von Kompromissen 2 zwischen den konkurrierenden Interessenlagen herbeizuführen. Insbesondere die Anforde- rungen der Barrierefreiheit auf den Gehwegen sind im innerstädtischen Bereich aufgrund des beschränkten Platzes und des teilweise eng bebauten Bestands nur schwer umzusetzen und erfordern oft eine Einzelfallbetrachtung. Aufgabe des Stadtplanungsamtes ist oftmals – wie in allen unseren Planverfahren – zu koordinieren und zwischen den verschiedenen Belangen zu vermitteln. Unser Leitsatz ist hierbei: Der Stadtraum muss nutzbar für alle Bürgerinnen und Bürger sein. Aktuelle Beispiele sind z.B. das Thema der Anordnung der Außengastronomie, das bei allen Beteiligten zu vielen Diskussionen geführt hat; oder die barrierefreie Erreichbarkeit des Ha- fenbeckens im Deutzer Hafen aufgrund des Höhenunterschiedes zur benachbarten Erschli e- ßung. Wie wird der disability mainstreaming-Ansatz im Dezernat umgesetzt? Disability Mainstreaming bedeutet die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung als Querschnittsaufgabe, also die Absicht, die Gleichstellung von Behinderten auf allen gesel l- schaftlichen Ebenen durchzusetzen. Das Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen setzt sich dafür ein, dass Disability Mainstreaming ohne Ausnahme gelebt wird. Wir sind daran interessiert den Anteil von schwerbehinderten Mitarbeiter*innen zu erhöhen. Dies wird als Selbstverständlichkeit betrachtet. Auch im technischen Bereich haben wir in unserem Dezernat die positive Erfahrung gemacht, dass schwerbehinderte Mitarbeiter Leis- tungsträger darstellen. Zum Beispiel arbeitet im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ein Maschinenbauingenieur, der für die Auswahl und Beschaffung von Großmaschinen und Fahrzeugen im Amt (Etat ca. 4 Mio p.a.) zuständig ist. Er ist blind und hat eine Begleitung, die mit dazu beiträgt, dass er seine Aufgabe herausragend erledigt. Aber nicht nur im Arbeitsumfeld der Stadtverwaltung Köln wird der Disability Mainstreaming- Ansatz gelebt, sondern auch bei Projektumsetzungen des Dezernats Stadtentwicklung, Pla- nen und Bauen. Das Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen steht hinter der von der Stadt Köln unter- zeichneten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Ansatz des „disability mainstreaming“ sollte für alle jeweiligen Dienststellen konkretisiert und allen Mitarbeiter*innen zur Umsetzung an die Hand gegeben werden. Konkret bedeutet das die Beteiligung des städtischen Behindertenbeauftragten bei wichtigen Bauleitplanverfahren, bei größeren Qualifizierungsverfahren (Wettbewerben) und sonstigen wichtigen städtebaulichen Planungsprojekten. Die Stellungnahmen zur Anordnung der Außengastronomie berücksichtigen die Belange der Behinderten. Der Behindertenbeauftragte Herr Dr. Bell wurde zum Beispiel intensiv für sei- nen Handlungsleitfaden „Siedlung für alle! Wie inklusiv ist das Quartier?“ durch das Stadtpla- nungsamt und das Stadtraummanagement beraten. Darüber hinaus definiert das Gestaltungshandbuch allgemeine Standards für die Ausgestal- tung der Kölner Stadträume und Grünanlagen. Das Grünhandbuch Köln des Amtes für Land- schaftspflege und Grünflächen geht darüber hinaus noch detaillierter auf die Grünstandards ein. Internen und Externen soll somit ein Leitfaden für die Planung, Vergabe und Ausführung von städtischen Stadtraummaßnahmen an die Hand gegeben werden. Beide Bücher werden kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt. Sie enthalten Standards für barrierefreies Bauen, die anhand der DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen-Teil 3: Ö f- fentlicher Verkehr- und Freiraum, verabschiedet Ende 2014) erarbeitet worden sind. Bauliche Standards werden im Rahmen des Gestaltungshandbuches immer mehr auf Barrie- refreiheit hin überprüft und optimiert, sodass Barrierefreiheit nicht nur berücksichtigt, sondern Teil einer gesamtheitlichen Gestaltung wird. 3 Dass dieses Thema im Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen als wichtig empfunden wird, sieht man zudem daran, dass Mitarbeiter*innen tatkräftig Veranstaltungen zum Thema „Disability Mainstreaming“ unterstützen: So hat zum Beispiel das Stadtraummanagement aus meinem Dezernatsbüro bei der Veran- staltung anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 11.12.2018 zum Thema „Disability Mainstreaming“ einen Vortrag zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Gestaltungshandbuch der Stadt Köln gehalten. Die Gebäudewirtschaft hat die Veranstaltung am 23.Mai 2019 „Disability Mainstreaming in der Kölner Stadtverwaltung“ unterstützt und die Arbeitsgruppe 2 mit dem Thema „Wie kann Disability Mainstreaming in die Bauverwaltung eingebunden werden?“ geleitet. Wie wird das Thema Barrierefreiheit in den Ämtern des Dezernates bearbeitet? Wichtig ist, dass Barrierefreiheit in den planenden und bauenden Ämtern von Anfang an mit- gedacht wird. So ist es für das Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen selbstverständlich, dass die öffentlichen Gebäude in diesem Punkt gut betreut werden. Im bundesweiten Vergleich ist die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bei den Hochbauverwaltungen mit führend. Seit mehr als zehn Jahren betreut ein ausgebildeter Gutachter für barrierefreies Bauen die Projekte der Gebäudewirtschaft in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Barrierefreies Köln. Er ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen vom Städ- tetag in den DIN-Ausschuss für barrierefreies Bauen berufen worden. Seit dem Jahr 2018 sind vier weitere Mitarbeiter*innen zusätzlich mit dem Thema Barrierefreiheit betraut. Darüber hinaus werden externe Gutachter zusätzlich beauftragt, Konzepte zur Barrierefrei- heit zu erstellen, wenn die Kapazitäten nicht ausreichen. Die Qualitätssicherung der Barriere- freiheit erfolgt bereits zu Planungsbeginn, somit auch bereits bei Wettbewerben oder Vorpla- nungen. Bei besonderen Aufgabenstellungen werden zusätzlich weitere Spezialisten konsultiert. Dies erfolgt aufgrund der guten Vernetzung häufig im kollegialen Austausch. Beispielsweise wurde für das Leitsystem des Museums Miqua ein Spezialist herangezogen, der auch als Mobilitäts- trainer für Blinde ausgebildet ist. Planungsmodule werden für wesentliche Standardaufgaben erarbeitet, wie beispielsweise für barrierefreie taktile Türschilder und barrierefreie WCs. Auch bei Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raums, in der Stadtplanung und der Planung der Parkanlagen spielt das Thema Barrierefreiheit eine große Rolle und wird hier grundlegend mitgedacht. Im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen werden seit vielen Jahren barrierefreie Standarddetails umgesetzt, die sich ganz unaufgeregt im grünen Stadt- bild etabliert haben: So werden Zugänge barrierefrei hergestellt, Ruhebänke auf gepflasterte Flächen außerhalb des Gehwegs platziert, Abfallbehälter auf für Blinde ertastbare Sockel gestellt, Oberflächen rollstuhlgerecht hergestellt und vieles mehr. Alle Neuanlagen, Aus- und Umbauten, Modernisierungen sowie Nutzungsänderungen von Grünflächen werden generell barrierefrei gebaut. Die Qualitätssicherung der Barrierefreiheit für Parkanlagen erfolgt bereits zu Planungsbe- ginn, somit auch bereits bei Wettbewerben oder Vorplanungen. Die circa 80 Veranstaltungen im jährlichen Veranstaltungsprogramm des Amtes für Lan d- schaftspflege und Grünflächen werden hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft und ent- sprechend mit Symbolen gekennzeichnet. Das Gestaltungshandbuch, das der Rat im Dezember 2017 beschlossen hat und die Grund- lage für die Gestaltung des öffentlichen Raums in den nächsten Jahrzehnten sein wird, ist im Büro des Dezernats Stadtentwicklung, Planen und Bauen unter Einbeziehung der planenden und umsetzenden Fachämter entstanden. Hier wurde die Umsetzung der Barrierefreiheit als einer der neun grundlegenden Planungsgrundsätze für das Bauen im öffentlichen Raum 4 festgelegt sowie ein eigenes Kapitel für dieses Thema angelegt. Barrierefreiheit muss somit bei allen neu zu gestaltenden Stadtraumelementen und Stadträumen von Anfang an mitge- dacht werden. Federführend hat das Stadtraummanagement gemeinsam mit dem Arbeitskreis Barrierefrei- es Köln und Frau Prof. Lohaus von der TU Dresden sowie den Ämtern der Stadt- und Stra- ßenplanung Standarddetails erarbeitet, die die Barrierefreiheit derart umsetzen, dass sie sich möglichst selbstverständlich in den Stadtraum einfügt und für alle Nutzer als angenehm emp- funden wird. Ästhetik und gleichzeitig die Nutzbarkeit für alle Menschen und damit die Teil- habe werden auf diese Weise optimal berücksichtigt (Universal Design oder Design for all). Die Ergebnisse dieses Forschungsprojektes werden derzeit grafisch überarbeitet, sodass sie nach einer stadtverwaltungsinternen und politischen Schlussabstimmung in das Gestal- tungshandbuch einfließen können und auf diese Weise als weitere Grundlage für alle Stadt- räume dienen können. Sie bieten dann auch eine Gestaltungsvorgabe für alle Straßenneu- bauprojekte des Dezernates Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Darüber hinaus beteiligt sich das Stadtplanungsamt an den Sitzungen des Arbeitskreises Behindertenpolitik. Die Mitarbeiter des Dezernates Stadtentwicklung, Planen und Bauen profitieren von der sehr guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln, den Fachleuten in eigener Sache. Der Arbeitskreis Barrierefreies Köln wird bei allen Projekten mit übergeordneter Bedeutung eingebunden. Der VdK als größter Sozialverband Deutschlands hat bereits zwei Projekte der Gebäudewirt- schaft aufgrund ihrer besonderen Leistungen für die Barrierefreiheit ausgezeichnet. Die gesetzlich ab 2020 geforderten Konzepte zur Barrierefreiheit haben zum Beispiel bei der Gebäudewirtschaft bereits eine mehrjährige Tradition. Durch die intensive Auseinandersetzung des Stadtraummanagements mit dem Verbinden von Ästhetik und barrierefreier Nutzbarkeit wird unser Dezernat inzwischen regelmäßig zu überregionalen Workshops und Veranstaltungen eingeladen, in denen es um barrierefreie Gestaltung im öffentlichen Raum geht. Welche Fortbildungen werden den Mitarbeiter*innen des Dezernates zur Barrierefrei- heit angeboten? Wie werden diese genutzt? Im Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen wird auf die Fortbildung der Mitarbei- ter*innen großen Wert gelegt. Als absolute Besonderheit wurden zum Beispiel in der Gebäu- dewirtschaft bereits drei Mitarbeiter*innen zu zertifizierten Gutachter/innen ausgebildet und zwei zu zertifizierten Fachplanern für barrierefreies Bauen. Seit Jahren werden im Baubereich regelmäßig ganztägige Seminare für die Mitarbeiter*innen zum Thema Barrierefreiheit angeboten. Diese werden von der Architektenkammer anerkannt und sind bei den Mitarbeiter/innen sehr beliebt. Weitere Fortbildungen werden bei der Archi- tektenkammer NW angeboten und von den Mitarbeiter*innen aller Fachämter genutzt. Darüber hinaus wären aus Sicht der Stadtplanerinnen und Stadtplaner breiter angelegte Fortbildungsangebote, zum Beispiel durch den Behindertenbeauftragten, für alle Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter auch für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum als inhouse- Ämterschulungen wünschenswert. Für die Erstellung von barrierefreien Dokumenten und eines barrierefreien Internetauftritts werden Fortbildungen verwaltungsintern angeboten. Ein Kollege aus dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat in diesem Jahr in seiner Freizeit die Gebärdensprache erlernt, um mit seinem gehörlosen Kollegen besser kommuni- zieren zu können. Die Kosten für den VHS-Kurs hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 5 Ist gewährleistet, dass die Barrierefreiheit bei Bauabnahmen durch die Bauaufsicht ausreichend geprüft wird? Ja, die Prüfung ist gesetzlich geregelt. Das Bauaufsichtsamt überprüft bei den Bauzustandsbesichtigungen im Verfahren nach Bau- genehmigung, was im Baugenehmigungsverfahren Prüfgegenstand war, so auch die Barrie- refreiheit. Grundlage bilden insbesondere die §§ 49 (Barrierefreies Bauen) und 84 der Bau- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Bauzustandsbesichtigung, Aufnahme der Nut- zung). Das Bauaufsichtsamt bildet seine Ingenieure regelmäßig fort. Aktuell wurde im Zusammenhang mit der neu eingeführten Bauordnung NW im Rahmen ei- ner hochkarätig besetzten Fortbildungsveranstaltung die Thematik der Barrierefreiheit be- sonders behandelt und vermittelt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4004/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.11.2019
- Erstellt
- 15.11.2019 09:03